1850 / 42 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 1 senden Kosten an Reise⸗Entschädigungen, Diäten ꝛc. in diesem Falle sind aus Staaisfonds zu bestreiten. Art. 32. Die an mehreren Orten gebil⸗ deten Vereine der Gewerbetreibenden als freiwillige Verbindungen für be⸗ stimmte gewerbliche Zwecke werden durch gegenwärtige Verordnung nicht berührt. Art. 33. Die vorstehenden Anordnungen treten in der Pfalz nur mit jenen Modificationen in Kraft, welche das Staats⸗Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten auf Annag der dortigen Kreisregie⸗ rung nach den besonderen gewerblichen und Handelsverhältnissen dieses Re⸗ gierungsbezirkes für nothwendig erachtet. Diese Modificationen sind Uns zur Genehmigung vorzulegen. Art. 34. Die Königliche Verordnung vom 3. August 1848, die Einfuͤhrung von Gewerbekammern betreffend, ist aufge⸗ hoben. Die Bestimmungen der Königlichen Verordnung vom 19. Sep⸗ tember 1842 und 3. August 1848, die Einführung von Handelskammern betreffend, bleiben in den einzelnen Regierungsbezirken noch so lange in Kraft, bis die Vertretung des Handels⸗ und Fabrilstandes dleser Regie⸗ rungsbezirke durch nach gegenwärtiger Verordnung gebildete Handels⸗ und Fabrikräthe in ausreichender Weise gesichert ist. Unser Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten ist mit der Bekanntmachung und dem Vollzuge gegenwärtiger Verordnung beauftragt. München, den 27. Ja⸗ nnar 1850. Max. von der Pfordten. Auf Königl. Allerhöchsten Befehl: der General⸗Seeretair, Ministerialrath Frhr. von Brück.“ Sr. Majestät der König haben Sich bewogen gefunden, bei dem Land⸗ gerichte Landsberg in die eröffaete erste Assessorstelle den dortigen zweiten Assessor, Joseph Wilhelm Pfaffenzeller, in die zweite Assessorstelle den Altuar Sebastian Graf und in die Altuarstelle den Aftuar ertra statum Christoph Strobel daselbst vorrücken zu lassen, und zum Aktuar extra statum den ge⸗ prüften Rechtspraktikanten Joseph Aschenbrenner aus Auhof, dermalen in München, zu ernennen.

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Ausland.

Großbritanien und Irland. Pa rlament. Un⸗ terhaus. Sitzung vom 1. Februar. Heute nahm zuerst Mar quis von Granby das Wort, um das gestellte Amendement zum Schutze der Ackerbau Interessen zu vertheidigen. Er sprach seine Ueberzengung dahin aus, daß die Pächter bei den jetzigen Getraide⸗ preisen nicht mit Vortheil ihr Land bauen könnten und see daher dringendst Schutz gegen das Ausland bedürften. Die Lage der Feldar⸗ beiter schilderte er als eine sehr klägliche seit Annahme der Frei handelsmaßregeln, während er das jetzige Gedeihen der Manufak⸗ kur⸗Interessen blos für ein temporäres hält. Herr Denison tadelte es, daß man die Pächter durch solche Aufforderungen entmuthige; er hält es für lohnender, darauf hinzuarbeiten, daß die Lokaelstuern in den Grafschaften nicht den Ackerbau so drücken. Lord Norreys sprach eben so wie Capitain Pelham für die Adresse, während Herr Christopher die alte Klage der Schutzpartei laut werden ließ,

daß man die Agrikulturzustände vernachlässige und den gerechten Beschwerden derselben keine Rechnung trage. Herr Mac Cullagh hob hervor, daß man insbesondere in Irland, durch die Erfahrung gewitzigt, nichts mehr vom Schutzsysteme wissen wolle. Herr R. Pal⸗ mer sprach als Vertreter eines Agrikulturbezirkes für den Schutz der Bodenproduction; er halt die Schutzagitation durch Versammlungen nur zu sehr durch die Umstände gerechtfertigt. Das jetzige Elend der Landbauer sei die nothwendige Folge der seit 1846 versolgten Frei⸗

handels⸗Politik; die Kleinhändler müßten mit darunter leiden, wäh⸗ rend der Arbeitslohn bei dem Faͤllen der Preise der Lebensmittel nothwendig auch falle, so daß die Vortheile des wohlfeilen Brod⸗ tes neutralisirt würden. Herr Muntz spottete über den angeblichen Flor des Ausfuhrhandels, übrigens könne er sich mit einer Rückkehr zum Schutzsysteme auch nicht einverstanden erklären. Herr Her⸗ ries griff die Handelspolitik des Kabineto leidenschaftlich an und suchte durch statistische Angaben das Gedeihen der Rhederei zu widerlegen, während er die gestiegene Ausfuhr nicht als das Re⸗ sultat des Freihandels anerkennt. Herr La bouchdre gab dagegen die Versicherung, daß alle Rhederci⸗Interessen in sehr befriedigender Lage seien. Behaupten wollen, daß man jetzt die Manufakturen vor der Agrikultur bevorzugen wolle, wäre irrig; beständen gleich noch Schutzzölle für gewisse Artikel, so wären aber alle großen Ma⸗ nufakturzweige absolut durchaus nicht mehr geschützt. Das Kabinet gebe leider zu, daß großes Elend die Grundbesitzer und Pächter drücke; nichts Verderblicheres aber gäbe es, als die Erwartung rege machen, daß man zum Schutzsysteme zurück⸗ kehren könne, was nothwendig die Aufmerksamkeit davon ablenke, ihre Lage durch eigene Thätigkeit zu heben. Herr d'Israeli sprach für das Amendement; er hält es für eine Pflicht des Par⸗ laments, daß es, wo die Thatsache des Elends der Agrikultur fest stehe, seine Sympathie dafür eusspreche und sein Urtheil über die Veranlassung jenes Elends auch kundgebe. Zur Unterstützung seiner Ansichten ging d'Jsraeli in weitläufige Erörterungen uͤber die briti⸗ schen Industrieverhältnisse ein und suchte nach statistischen Berech- nungen darzuthun, daß die Fabrikanten zu Manchester in den letz⸗ ten vier Jahren mit Verlust gearbeitet. Die Grundsätze der Man⸗ chester⸗Freihändler litten an Inkonsequenz, denn sie wollten ihre Prin⸗ zipien nicht auf Grund und Boden bezogen wissen. Grund und Boden sei ein Rohstoff und dennoch sei er stark besteuert; wolle man Gleichheit, so müsse man den Boden auf gleichen Fuß mit den Manufakturen stellen. Lord Russell begreift nicht, was man mit dem Amendement wolle. Auf die Geschichte der Freihandels⸗Maß⸗ regeln zurückblickend und auf die Resultate des neuen Systems eingehend, müsse man anerkennen, daß sich das Prinzip bewährt habe. Die wahre Frage sei nun die, ob das Parlament sich veranlaßt finden könne, zum Schutzsystem zurückzukehren; dies heiße so viel, als ob man durch Parlamentsbeschluß den Ge⸗ traide⸗Produzenten einen Preis feststellen wolle, den sie auf keine andere Weise mehr erlangen können, eine Frage, die das ganze Volk wesentlich berühre; er sei der Ueberzeugung, daß man bei der jetzigen Gesetzgebung dabei es bewenden lassen müsse, wobei er irgend welche Unterstützungs⸗Maßregel für die Boden⸗Interessen, die ohne Ungerechtigkeit gegen die anderen Klassen zu treffen wäre, wohl gern sehen möchte. Die Schutzollfrage als Gegenstand einer neueren Agitation ins Volk werfen, fönnte Konsequenzen haben, die Englands Institutionen selbst gefährden könnten. Herr Cobden weist darauf hin, wie die Protectionisten sich in der Täuschung be- wegten, als wäre die Freihandelsfrage noch nicht hier entschieden, und als denke man daran, die Getraidezollfrage wieder von neuem in Erwägung zu ziehen; diese Täuschung nähren, hält er sür ein

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Verbrechen an den Pächtern. Nicht begreife er, wie man diese hoffnungslose Agitation zu schüren und zu unterhalten suche. Schließlich fordert er d'Jsraͤeli auf, im Namen der Pächter Eng⸗ lands den Tag anzusetzen, wann er die Schutzfrage einmal durch⸗ debattiren wolle. Nachdem darauf noch die Herren Drum⸗ mond und Thompson unter Zeichen von Ungeduld ge⸗ sprochen, erfolgte die Abstimmung, und die Adresse wurde, wie gemeldet, mit 311 gegen 192 Stimmen angenommen. London, 5. Febr. In Kanada soll es zu Zwistigkeiten zwischen Lord Elgin und seinem Ministerium gekommen sein. Nachrichten aus Haiti vom 4. Januar melden von einem See⸗ gefecht, welches bei Aux⸗Cayes zwischen den beiden feindlichen Flot⸗ ten stattgefunden hatte, und in welchem die Kaiserliche Flotte unter⸗ legen war. Die Flotte der Republik San Domingo hatte Port Riviere, Dame Marié und verschiedene andere kleine Hafen bom⸗ bardirt. Von Kaiser Faustin war das Monopolgesetz noch auf eine bedeutende Anzahl von Artikeln ausgedehnt worden. Mehrere Kauf⸗ leute waren dadurch veranlaßt worden, ihr Geschäft aufzugeben. Meyerbeer ist hier eingetroffen, um die Proben seines „Pro⸗ pheten“ persönlich zu dirigiren. Auf den glänzenden Succeß, wel⸗ chen die Oper in Dresden ärndtete, hat sich die Spannung des hiesigen Publikums außerordentlich gesteigert. 1u“ 1 General Mayerhofer tritt demnächst eine Inspectionsreise durch die Bacska an.

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Dänemark. Kopenhagen, 4. Febr. (A. M.) In beiden Thingen wurden heute die vorgestern verlesenen Entwürfe zu Antworts⸗Adressen auf die Thronrede ohne Diskussion einstimmig angenommen. Pastor Grundtvig, der sich vorgestern im Volksthing gegen die vorgeschlagene Adresse erklärt hatte, war heute nicht zu gegen. Diese Adressen sind, wie bereits bemerkt, ziemlich allgemein gehalten. Die schleswig-⸗holsteinschen Verhältnisse zu Dänemark werden darin nur leicht berührt. In der Landsthing⸗Adresse heißt ee: „Schwer lastet zwar des Vaterlandes schwierige Stellung auf Aller Herzen, aber freudig geht dessenungeachtet das dänische Volk der Zukunft entgegen, widmet sich auch das Landsthing zur Lösung seiner Aufgabe dem Dienste des Vaterlandes zꝛc.“ In der Adresse des Volksthings heißt es in derselben Veranlassung: „Möge der Allmächtige die Hoffnung Ew. Majestät erfüllen, daß die begonne⸗ nen Unterhandlungen zum erwünschten Ziele führen. Wir wollen durch die That die Ausdauer des Volkes beweisen und seinen Wil⸗ len, der Regierung Ew. Majestät beizustehen in ihrem Streben, das Vaterland zu schützen unter den es umgebenden Gefahren, und eine Entscheidung zu Wege zu bringen, wodurch die Unabhängig keit des Reichs und die dänische Nationalität gesichert werden kön⸗ nen.“ Im Volksthing legte heute der Finanz⸗Minister den Ent wurf zu einem Pensionsgesetze vor. Morgen wird er im Lands⸗ thing einen Gesetz Entwurf in Betreff der provisorischen Zollver⸗ hältnisse zu den Herzogthümern Schleswig und Holstein vorlegen.

Bekanntmachungen.

65] Bekanntmachung. Nachstehend benannte Realitäten des ehemaligen Do⸗ mainen⸗Vorwerks Sieglitz bei Berlin, nämlich 1) das Wirthschafts⸗Gebäude, 2) der Kuhstall, 3) die Scheune, 41) der Schweinestall ꝛc., 5) 1 Morgen 178 ¶◻RA. Hof⸗ und Baustellen, und 6) 27 Morgen 63 R. resp. Lust⸗, Obst⸗, Gemüse⸗ und Weingarten, sollen höherer Anordnung zufolge vom 1. April 1850 ab auf 12 Jahre im Wege des Meistgebots verpachtet werden. Zu dem Ende ist ein Licitations⸗Termin auf den 27. Februar c., Vormittags 9 Uhr, auf dem Vorwerks⸗Gehöfte zu Steglitz vor dem De⸗ partements⸗Rath, Regierungs⸗Nath von Bülow, ange⸗ setzt worden, zu welchem zahlungsfähige Pachtliebhaber biermit eingeladen werden. Die der Licitation und Verpachtung zum Grunde zu legenden Bedingunzen sind in der Registratur der un⸗ terzeichneten Regierungs⸗Abtheilung und bei dem Päch⸗ ter der Domaine Dahlem, Doltor Puhlmann, einzu⸗ sehen, auch wird der genannte Domainen⸗Pächter, wenn es gewünscht werden sollte, an Ort und Stelle Aus⸗ kunft ertheilen. Polsdam, den 8. Februar 18590. Konigliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direlten Steuern, Domainen und Forsten.

dem Termine

mit Amortisation der Urkunden verfahren werden wird. Erfurt, den 12.

[67] Bekanntmachung. In dem Konkurs⸗Verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Adolph Beckmann, Inhabers der un 8 192 29

Königl. Preuß. Kreisgericht. s mcAeters

ter der Firma Julius Beckmann hierselbst bestandenen Handlung, welches am 5. Juni d. J. eröffnet ist, wer⸗ den die unbekannten Gläubiger, welche an dasselbe An⸗ A sprüche machen, vorgeladen und aufgefordert, sich in 58

den 5. April 1850, Vormitt. 10 Uhr, an Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Kreis⸗ und Stadt⸗ gerichts⸗Rath Göring, zu melden, ihre Forderungen an⸗ zugeben und deren Richtigkeit nachzuweisen.

Den Gläubigern, welche verhindert sind, persönlich zu erscheinen, werden die Rechts⸗Anwalte Weber, Weichsel und Jungwirth in Vorschlag gebracht, an welche sie sich zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame wenden können.

Wer in diesem Termine sich nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse ausgeschlossen und es wird ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewi⸗ ges Stillschweigen auferlegt. Zehe

Zu diesem Termine wird zugleich der Gemeinschuld⸗ ner, Kaufmann Carl Adolph Beckmann, hiermit vorge⸗ „laden, um dem Karator die die Masse betreffenden Nach⸗ richten mitzutheilen und besonders über die Ansprüche der Gläubiger Auskunft zu geben.

Magdeburg, den 22. November 1849.

Königl. Kreis⸗ und Stadtgericht.

11599. 12769.

11349. 12389. 142306. 58. 14308. 15109. 155 15901. 16819. 17444. 17945. 17947. 49234.

Oltober 1849.

JI. Abtheilung.

—-J.

20110. 21667. 22068. 22158. 22573

eheshcs 572. 22573. 22577.

23176. 25665. 25886. 26394. 27180. 27184. 27384. 27692. 27693. 27722. 28030. 28073. 28284. 28808. 29004. 29357. 29980. 31218.

4676. 41754 2354. 3025. 3118. 4193. 4199. 6120. 6491. 7880.

11429. 1540. 2076. 2250 2937.

3552. 4004. 5235. 53900. 7366. 7607

I. Abtheilung.

——

[555] Evittl Eitgtivn.

Auf den Antrag der Interessenten sollen folgende, angeblich verloren gegangene Urkunden amortisirt wer⸗ den, nämlich: 8 ö a) die Ausfertigung der von. Georg Heinrich Groß in

Tiesfthal unterm 29. Juni 1843 ausgestellten, am

30. August ejusd. gerichtlich rekognoszirten Obli⸗ gation für die Frau Rendant Auguste Kummer, geb. Koenig, zu Erfurt über 190 Thlr. Darlehn, ) am 27 mafür das Mohnhang Nr. 4 zu Tiefthal und mehrere Feldgrundstücke dortiger Flur verpfäandet, nebst Hypothekenschein des Königlichen Land⸗ und Stadtgerichts Erfurt vom 30. August 1843;

die Ausfertigung des notariellen Illaten⸗Bekennt⸗ nisses des Gutsbesitzers Carl Friedrich Bernhard Braun in Gispersleben Kiliani für seine Ehefrau Anne Sophie Charloite, geb. Voigt, über 3000 Thlr. in Erfurter Währung, der Species zu 34 gGr. gerechnet, wofür das sogenannte Langesche Postgut zu Gispersleben Kiliani Nr. 45 und meh⸗ dere Feldgrundstücke dortiger Flur verpfändet, nebst Hvpothekenschein des Königlichen Land⸗ und Stadt⸗ 1“

b n Nr. gerichts Erfurt vom 18. Oktober 1837; A“ ie dem 2. Mai 1848 von der Königlichen das eeee zu Erfurt sub Nr. 71 auf 8 „Koöntgliche Haupt⸗Bank⸗Direktorium in Berlin 1 Dipie Kaufmann Bernhard Troester in Er⸗

Wir düst 440 Thlr. ausgestellte Assignation. vdiese nen vaher die etwanigen unbekannten Inha⸗ ser Urtunden hierdurch auf, sich spätestens den 27. Feb Eer, llj, sich spätestens biesiger wheeür 1850, Vorm. 11 Uhr

hiesiger Gerichtsstelle, Zi 2 . 1 eputirten, F stelle, Zimmer Nr. 34, vor dem zutirten, Herrn Obergerichts⸗Assessor Lindis

persönlich oder durch ein his⸗Assessor Lindig, entweder Nr. 93.

vru von urch einen gehörig legitimirten und in⸗ 1338 4 ollmächtigten aus der Zahl der hiesigen Fie 8 Anwalte, von denen für den anntschaft di ür den Fall der Unbe⸗ ischaft die Herren Rechts Anwalte Schmei Galli vorgeschlagen werden e Schmeißer und sprüche an senen Urkunden 9 melden und ihre An⸗ ihnen deshalb ei inven nachzuweisen, widrigenfalls 9 halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und

sellschaft:

1088. 1646. 1992.

9298.

9544.

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger

In Gemäßheit

z chung vom 7. Dezember pr. sind nach⸗ Miehende Prioritäts⸗Actien und Obliga⸗ Mionen unserer Bahn zum Zwecke der Zümortisationausg loost worden, und zwar: Dezember pr. von den Prioritäts⸗Actien der aufgelösten Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Ge⸗

e ee 455. 473. 538. 590. 605. 613. 643. 681. 711. 766. 856. 4112 1376. 1662.

47 Stück à 200 Thlr. = 9400 Thlr. b) am 28. Dezember pr. von den 4 9% 7399. 7681. 8117. 8126. 8137. 8493. 892 1. 8939. 9969, 9090 9307. 9590. 9822. 9944. 9988. 9989. 10029. 60 Stück à 200 Thlr. = 12000 Thlr. von den 5 % Ooligationen Litt. C. 324. 669. 1401. 2483. 2637. 4070. 4141. 5310. 5316. 7357. 7737. 7980. 8143. 9182. 9201. 9773. 9776. 9866. 10005. 10292. 10657. 10706. 10767. 10941, 10996. 11145.

Obligationen Littr. B.

17575. 17585. 20301.

Eisenbahn.

unserer Bekanntma⸗

egen in Empfang zu nehmen. ört deren Verzinsung auf.

Statuten bekannt, daß folgende 46

238. 356. 366. 410. Nr. 487.

921. 1060. 1087. Nr. 1490 und 1554. 49227 12 7,2. 1 65. 11187. 18927 191 98

865. 885. 902. 16ö(1185 1390. 1459. 1791. 1781.

Nr. 24. 27. 30. 988.

9*

JV6687661 7667. 7755. 7785. 7887. 7996. 8283. 8348. 8375. 8384. 8576. 8592. 8603. 8898. 8973. 9924. 9047. 9019. 9132. 9206. 9232. 9244. 9404. 9441. 9452. 9532.

9613. 9700. 9701. 9706. 9758.

731 1363. 1387. 1120. 1480. 1731. 1776. 1931. 1942.

39 Stück à 200 Thlr. =

Nr. 152 2. Notare verbrannt worden sind.

818. 827. 1001. 1322. 4610 ͤe 23638. 2932. 3311. 3449. 3787. 3940. a) aus der Verloosung vom 1 4208. 4223. 4468. 4709. 5161. Nr. 502 und 1721.

5403. 5731. 6310. 6791. 6853. 8375. 8596. 9013. Nr. 428 und 1960.

1“

12072. 12155. 42196. 3170. 13188. 13678. 13756. 13872. 13901. 14080. 14814. 14889. 14943. 16694. 16762. 16763. 17574. 17692. 17942. 18086. 18655. 19228. 19942. 19943. 201041. 20469. 20493. 20764. 20887. 22568. 22569. 22570. 22580. 22582. 22585. 22586. 22876. 23098. 23380. 23474. 23475. 23499. 23994. 24002. 24606. 24687. 26764. 26839. 27113. 27385. 27399. 27584. 27726, 27761. 27833. 28368. 28443. 28530. Nr. 29423. 29500. 29873.

165 Stück à 100 Thlr. = 16500 Thlr. von den 5 % Obligationen Litt. D.

Nr. 122. 382. 464. 591. 723. 1810. 1938. 2670. 2771. 2808. 2819. 3249. 4292. 5030. 5231. 6537. 7079. 7211. 8331. 8571. 9397. 9637.

50 Stück à 100 Thlr. = 5009 Thlr.

Ferner von den für die Stamm⸗Actien der Magde⸗ burg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft ausgegebenen 4 % Obligationen unserer Gesellschaft über 25 Thlr. 27

Nr. 30, 31. 62. 255.595.596.1742. 17322. 17573. 7527.

236990. 23731. 14 Stück à 25 Thlr. = 350 Thlr.

Diese Actien re'p. Obligationen sind vom 1. Juli d. J. ab bei unseren Haupikassen in Berlin und Pots⸗ dam einzureichen, um deren baaren Nominal verth da-— b v““ 1

2

Gleichzeitig machen wir hierdurch in Gemäßheit der Stück alte Berlin⸗ Potsdamer Prioritäts⸗Actien, und zwar: a) aus der Verloosunz vom 30. Januar 1846 8 2 1 Stück = 200 Thlr. 3 b) aus der Verloosung vom 11. Februar 1817 8

2 Stück à 200 Thlr. = 400 Thlr.

c) aus der Verloosung vom 14. Februar 1818 Nr. 1158. 1855. 1895. 1897.

1 Stück à 200 Thlr. = 800 Thlr. d) aus der Verloosung vom 30. Dezember 1848 56. 88. 118. 120. 305. 122. 453. 460. 565. 582. 604. 624. 653. 663. 700. 763. 968. 1035. 1071. 1108. 1319. 1327. 1492. 1534. 1545. 1954.1955.

7800 Thlr.

e) die nicht verlooste, aus freier Hand eingelöste Stück = 200 Thlr. an eingelöst und in dem Termin am 27. Dezember pr. mit den dazu gehörigen Conpons in Gegenwart zweier

Außerdem machen wir hierdurch bekannt, daß von den bei früheren Verloosungen gezogenen Aeckien resp. Obli⸗ gationen folgende noch nicht zur Einlösung präsentirt sind:

1) Von den alten Berlin⸗Potsdamer Prioritäts⸗Actien: 1. Februar 1847

2 Stück à 200 Thlr. = 400 Thlr. b) aus der Verloosung vom 14. Februa

2 Stück à 200 Thlr. = 400 Thlr.

c) aus der Verloosung vom 30. Dezember 1848 Nr. 73. 309. 719. 1366. 1715 und 1765. 6 Stück à 200 Thlr. = 1200 Thlr.

2) Von den 4 % Obligationen Litt. B.:

a) aus der Verloosung vom 18. Februar 1847 Nr. 7697. 7706. 8424. 9924. 9925.9926.9930.

7 Stück à 200 Thlr. = 1400 Thlr.

b) aus der Verloosung vom 28. Februar 1848 Nr. 7764. 7846. 7962. 8318. 8322. 8324. 8806. 8894.

8 Stück à 200 Thlr. = 1600 Thlr.

¹) aus der Verloosung vom 23. Dezember 1848

Nr. 7455. 8282. 8809. 9921. 9960. 5 Stück à 200 Thlr. = 1000 Thlr.

3) Von den 5 % Obligationen Litt. C.:

a) aus der Verloosung vom 18. Februar 1847

263. 279, 2262. 2820. 3216. 3908. 4584. 6084. 6094. 6096. 8999. 9686.120989. 12745. 13512. 13521. 13693. 15668.15751.

19 Stück à 10) Thlr. = 1900 Thlr. b) aus der Verloosung vom 28. Februar 1848 900. 971. 10143. Nr. 357. 358. 601. 687. 976. 1587. 1927. 1989 1976. 2227. 2289. 3582. 3660. 4089. 5372. 5839. 7460. 9721. 11273. 11960. 12026. 13096. 1352 1. 14003. 14285. 15548. 16666. 16667. 1.936. 17001. 17105. 18101. 18300. 19091. 22236. 23364. 24005. 24008. 24131. 27348.27354. 14 Stück à 100 Thlr. = 4400 Thlr.

c) aus der Verloosung vom 23. Dezember 1818. Nr. 76. 1572. 1779. 2404. 3503. 3868. 6055. 6501. 7241. 7270. 7278. 7.

3364. 3551.

7807

7544. 8564. 8841.9615. 10754. 11522. 11894. 12504. 12518. 1322 3577. 13621. 13651, 14156. 15426. 1G 387. 16389. 16448. 16449. 17106. 18953.190990. 25251. 26075. 26076. 26077. 26787.27494. 29103. 29104. 29567. 30573. 30939. 31221. 222 Stück à 100 Thlr. = 5100 Thlr. 4) Von den 4 % Obligationen 5 25 Thlr.: a) aus der Verloosung vom 28. Februar 1848 Nr. 58 und 640. 2 Stück à 25 Thlr. = 50 Thlr.

aus der Verloosung vom 23. Dezember 1848 Nr. 53 und 2262.

2 Stück à 25 Thlr. = 50 Thlr. 1b mit dem Bemerken, daß die Verzinsung mit den Fällig⸗ keits⸗Terminen aufgehört hat.

Dae Direliorinn.

* 21 84 * 29 s Amtsmühlen⸗ Verkauf 529 i ZJn s ulf Anordnung des Königl. Sächs. Finanz⸗Ministe⸗ riums und bis auf dessen Genehmigung 9 bfe 1

Amts⸗Mahl⸗, Oel⸗, Schneide⸗ und Walkmühle in Colditz mit Zubehör und Inventar, den 20. Februar 1850, früh 10 Uhr, Justiz⸗Amtsstelle 18 Colditz an den Meistbietenden öͤffentlich verkauft werden. bfttnttegnarjen „Verzeichniß, Rutzungs⸗Anschlag und Kaufsbedingungen siegen an Amtsstelle in Colditz zur Einsicht bereit, können auch auf Verlangen gegen Be⸗ zahlung der gesetzlichen Gebühren in Abschrift mitge⸗ theilt werden. Nochlitz, Oschatz, Dresden und Colditz, den 8. De⸗ zember 1849. 8 Die zum Verkauf der Amtsmühle zu Colditz 3 ‚verordnete Kommission. von Carlowitz. Schmidt. Preßler. Klien. Legler.

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*

sSHer Debatte über das Unterrichtsgesetz. Lamoriciere's.

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2 Rthlr. für ahr. 4 Aehir. 8 ¼ Jabr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr.

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Inhalt. Amtlicher Theil.

Deutschland

Preußen. Posen. Wasserstand. Köln. Wasserstand des Rheins und in Holland. Ueberschwemmungen in Belgien. Koblenz. Fallen des Rheins.

Oesterreich. Wien. Die zuletzt erschienenen und noch rückständigen Landesverfassungen. Denkschrift des General Schönhals. Slaven⸗ ball. Abreise des griechischen Gesandten Zographos. Vermischtes.

Bayern. München. Die Emancipatien der Israeliten.

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Hessen un ei ein. Mainz. Wasserstand. Ernennung.

Schleswig Holstein. Altona. Schreiben der Statthalterschafs an

SS Antwort darauf. assan. Wiesbaden. Ankunst des Herzogs. Frauenverein.

Sachsen⸗Weimar. Weimar. Sergeis ergen Nünen

Waldeck. Arolsen. Vertagung des Landtags.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Verhandlungen der gesetzgebenden Versammlung. Ankunft des Prinzen von Preußen.

Bremen. Bremen. Wasserstand.

Ausland. 1

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Berathung des Unter⸗ richtsgesetzes. Reclamation gegen den Kammerbericht. Fortsetzung

a t 81 Paris. Die Verfolgung

. Konferenz beim Präsidenten. Cirkular des Polizei⸗ Duell. Ertrag des pariser Oetroi. Wahlen. Ver⸗

es.

Großbritauien und Irland. Parlament. Oberhaus, Bill für geistliche Jurisdiction. Das Eisenbahnwesen. London. Hofnach⸗ richt. Vermischtes.

Italien. Rom. Die spanischen Truppen.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. 8

Beilage.

Richtamtlicher Theil. Deutschland.

Posen, 9. Febr. (Pos. Ztg.) Der heutige Wasserstand

am Brücken⸗Pegel ist 10 Fuß 6 Zoll zu Mittag gewesen. Die

Ueberfälle überströmen immer stärker die Niederung und die Eis⸗ decke will nirgends bersten. Wie man hört, sollen Festungs⸗Pioniere schon heute Anstalten zum Sprengen der Eisdecke getroffen haben.

Köln, 9. Febr., 8 Uhr Morgens. (K öln.⸗Ztg.) Seit gestern Vormittags ist das Wasser stündlich einen Zoll gefallen, so daß es jetzt auf 25 Fuß 4 Zoll rhein. Pegel steht. Fällt dasselbe hier noch 3 bis Fuß und in Deutz noch 2 Fuß, so werden die Werfte frei sein. Mittags 12 Uhr betrug der Wasserstand 25 Fuß.

Nachrichten aus dem Haag bis zum 5. Februar zufolge, er⸗ gab sich aus den daselbst eingegangenen amtlichen Wasserberichten, daß in Holland auf dem Rheine und der Waal das Eis bei fal⸗ lendem Wasser stark abtrieb. Auf dem Leck war wenig Treibeis; das Eis der BVssel trieb bei abwechselnd steigendem und fallendem Wasser geregelt ab. Das Eis der Maas saß oberhalb noch fest, unterhalb begann es in Bewegung zu gerathen und hier und da abzutreiben. Auf dem Merwede war durch das viele Eis der Waal zu Gockum und Hardinxrfeld das Wasser bedeutend gestiegen, bald aber wieder gefallen. Die Killen waren oberhalb noch mit Eis be⸗ setzt, das Wasser strömte aber nach den unteren Killen, die sämmt⸗ lich offen zu sein schienen. In Herzogenbusch ist ein großer Theil der Stadt bedeutend überschwemmt; das Wasser war in der Nacht vom 3. zum 4. Februar so rasch gestiegen, daß viele Bewohner Morgens beim Erwachen ihre Stuben unter Wasser fanden; man war in um so größerer Besorgniß, als den Berichten aus Grave zufolge ein weiteres Steigen nur zu sehr zu fürchten war.

(Düss. Ztg.) Die Ueberschwemmungen der Provinz Lüttich sind noch furchtbar, obgleich seit dem 4ten die Wasser der Maas im Fallen sind. Alle Behörden wetteifern, um dort Hülfe zu brin⸗ gen, wo es Noth thut. Nach manchen Gegenden war dies aber kaum möglich. Zu Vennes bildete die Ourthe einen alles zerstö⸗ renden Waldstrom und von dem unglücklichen Orte aus steckte man Nothfahnen aus und feuerte Schüsse ab, um Hülfe flehend, die man durch die aufgeregten Fluthen nicht bringen konnte. Ganze Wohnungen sollen fortgeschwemmt worden sein und wirklich ist das Kaffeehaus und das Schießgebäude der Insel Wexired zertrümmert. Die Arbeiter der Gießerei zu Landen wurden mit genauer Noth von den Pontoniers von den Dächern gerettet, auf die sie sich ge⸗ slüchtet. Die Kähne, welche Rettung nach der Ourthgegend brin⸗ gen, mußten mit Tauen an den Bäumen befestigt werden, sollten sie nicht von dem reißenden Strome fortgeschleudert werden. Auch die Verwüstungen der Vestre sind schrecklich. Die Drahtbrücke des Etablissements von Hauster ist ganz zerstört, nur noch eine Säule steht aufrecht. Man weiß nicht, welche Menschen das Opfer ge⸗ worden. Vieh ist viel ertrunken. Ein Leichnam ist aus der Maas aufgefischt worden. Die Brücken von Fraipont und Chaudfontaine sind fortgerissen, wie die kleine Drahtbrücke, die nach dem Gute Masu⸗ res führt. Aus Namur hört man ebenfalls Trauriges über die Verhee⸗ rungen des Wassers, welches auch zu fallen anfing. Außerhalb die Maas hinab bildet die Gegend einen weiten See, so daß die Ver⸗ bindung der Stadt mit der Gegend von Beez ganz abgebrochen ist. Auch die Maas hinauf ist die Jambe⸗Ebene ganz überschwemmt. Gärten und Felder sind schrecklich verwüstet. Auch die Straße nach Dinand ist nur an wenigen Orten fahrbar. Auch bei Brüssel und Löwen haben die Wasser Unheil angerichtet, jedoch sind sie überall im Fal⸗ len begriffen. Die lütticher Blätter glauben, daß die Eisenbahn von Lüttich nach Verviers schwerlich vor sechs Wochen wieder her⸗

B

gestellt werden könne. Auch zu Mästrich und Ruermonde ist die Maas ausgetreten. Ein Theil Mästrichts steht unter Wasser. Zu⸗ Ruermonde sind 14 Personen im Wasser umgekommen. Bei Ruermonde sind einige Dämme durchgebrochen, so daß ganze Dör⸗ fer unter Wasser gesetzt, und die Einwohner flüchten müssen.

Koblenz, 8. Febr. (Rh. u. M. Ztg.) Das Wasser fällt seit diesem Morgen so stark, daß bis gegen Abend sämmtliche Straßen, in welchen es gestanden, davon befreit sein werden. Hunderte von geschäftigen Händen sind in Bewegung, den abgehenden Fluthen den mitgebrachten ungeheueren Schlamm nachzukehren. Hausfrau und Mädchen putzen und scheuern die Wohnungen, um die Fastnacht wieder im Besitz ihres Lieblingplätzchens in der Wohnstube zu sein. Unsere Pioniere sind so eben beschäftigt, die Pontons aus den Straßen wieder ins Magazin zu bringen; wir geben uns der freu⸗ digen Hoffnung hin, sehr bald Alles wieder im alten Geleise zu haben. Unter diesen Umständen glaubt man allgemein, am Sonn⸗ tage das erste Dampfboot begrüßen zu können, da bis dahin der Rhein alle m Vermuthen nach längst in seine Ufer zurückgetreten sein 6“

Oesterreich. Wien, 8. Febr. Ueber die zuletzt er⸗ schienenen und die noch rückständigen Landes⸗Verfassungen bemerkt der Wanderer: „Da Böhmen das bevoölkertste Kronland ist, so stellt sich auch hier die stärkste Zahl der Landtagsmitglieder heraus, wie sie noch bisher bei keiner Verfassung Platz gegriffen; dennoch ist diese Zahl von 220 Abgeordneten fast auf die Hälfte jener Anzahl reduzirt, welche die im Jahre 1848 von den böhmischen Ständen entworfene Landesverfassung feststellte, da dieser Entwurf seine Wahlbezirke nicht nach Administrations⸗ oder politischen Distrikten, sondern vielmehr nach den Pfarrspren⸗ geln des Landes vertheilte und hierbei auch vorzüglich nur der czechischen Majorität gegenüber den deutschen Bewohnern Rechnung getragen wurde. Diese Parteilichkeit der nationalen Interessen ist in der gegenwärtigen Verfassung scheinbar dadurch gehoben, daß der Wahlcensus nach dem Steuerbetrage und nach Stadt⸗ und Landgemeinden gleich den übrigen Provinzen eingeführt wurde. Die Organisirung des Landtages unterscheidet sich von den bereits in den übrigen Verfassungen erlassenen Bestimmungen durchaus nicht. Der Landesausschuß besteht aus zwölf Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden durch die von der Wählerklasse der Höchstbesteuer⸗ ten gewählten Abgeordneten, zwei Mitglieder durch die in den Städten und Industrial⸗Orten gewählten Abgeordneten und zwei Mitglieder durch die Abgeordneten der Landgemeinden aus der Mitte des Landtags gewählt. Die übrigen sechs Ausschuß⸗Mitglie⸗ der werden einzeln von der Landtags⸗Versammlung aus ihrer Mitte gewählt. In demselben Verhältniß, als die Zahl der Landtags⸗ Mitglieder sich für Böhmen höher als für sonst ein Kronland stellte, mußte auch der Landesausschuß in einem ö“ Maß erhöht werden. Auffallend jedoch erscheint die Bestimmung h nach diesem Ausschusse nach Maßgabe der bestehenden Gesetze die Aufsicht über die aus Landesmitteln unterhaltenen wissenschaftlichen Kunst⸗ und Humanitätsanstalten und Unternehmungen, ferner die Vertheilung der aus Landesmitteln bestimmten Prämien zur Emporbringung der Landwirthschaft und der Industrie zu gewiesen ist. Wir sehen diesen erweiterten Wirkungskreis des Landtagsausschusses jedenfalls als eine besondere Bevorzugung dieses Institutes an, da bisher noch kein Landtag dieser Be⸗ rücksichtigung würdig gehalten, ja sogar selbst dem böhmi⸗ schen Landtage diese Rechte vorenthalten wurden, denn der Wirkungskreis dieses Hauses ist genau dem Wortlaute nach derselbe, welcher bereits den übrigen Landtagen zugewiesen wurde, jedoch die Aufsicht über die Erziehungs⸗ und Humani⸗ tätsanstalten des Landes über die Prämienvertheilung für Indu⸗ strie-Unternehmungen ist eine neue Rechtssphäre, deren sich nur der böhmische Landesausschuß zu erfreuen hat; dadurch also werden die Lehr⸗ und Industrie⸗Institute im Lande selbst zu Landesinsti⸗ tuten. Der verstärkte Landesausschuß tritt auch in diesem Kron⸗ lande nicht in Wirksamkeit, was uns zu dem Glauben veranlaßt, das Ministerium beabsichtige diesen verstärkten Ausschuß als ein überflüssiges Organ der Landesvertretung gänzlich bei Seite zu legen und auch gar nie ins Leben treten zu lassen. Uebrigens scheint hier der Grundsatz gewahrt, daß Städte mit 10,000 Einwohnern mit zwei, jene hingegen mit 4500 nur mit Einem Abgeordneten den Landtag zu beschicken haben. Uebersehen wir die Zusammenwürflung der Industrie⸗Orte, so bemerken wir, daß darin das deutsche Element jedenfalls in der verfallenden Mino⸗ rität bleibe, während der czechische Volksstamm auch hier seine überwiegende Majorität behauptet, und insofern scheint aller⸗ dings der Entwurf der Stände von 1848 auf diese neue Land⸗ tags⸗Ordnung nicht ohne Einfluß geblieben zu sein, welche, von einer gleichen Ansicht durchdrungen, auch ihr Elaborat zu Tage förderten. Der Total⸗Ueberblick dieser Verfassung im Entgegen⸗ halte zu den übrigen Landescharten gewährt uns die Ueberzeugung, daß sich das Ministerium geneigt fühle, einer centralisirenden Einigung der verschiedenen Kronländer nur insofern Rech⸗ nung zu tragen, als dadurch das Band der Landtage selbst ein einziges allgemeines werde, daß jedoch das Ministertum bei Konstituirung der Landes⸗Ausschüsse die föderative Einigung zur Geltung gelangen lasse, da dort im Landtage nur ein Wir⸗ kungskreis für alle Kronländer erlassen wurde, während hier im Landtagsausschuß wesentliche Verschiedenheit in der Geschäftszu⸗ weisung bemerkbar wird, wie die Zuweisung der Landes⸗Verthei⸗ digung an den tyroler, der Universität⸗ und Industrie⸗Aufsicht an

den böhmischen Ausschuß. Eines anderen wesentlichen Eindrucks jedoch können wir uns bei dem Anblicke der Landes⸗Verfassung für Böhmen nicht erwehren, nämlich bezüglich der für das Kronland Ungarn zu erlassenden Landes⸗Verfassung. Es scheint uns nun⸗ mehr gewiß, daß auch Ungarn dieselbe Landes⸗Verfassung, wie sie

Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Senei2nn auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

.“ Nr. 57.

Landes⸗Ausschuß für Ungarn, gleich jenem für Böhmen, eine Er⸗ weiterung der Befugnisse nach Maßgabe der alten ungarischen Verfassung zu gewärtigen habe, damit auch hier wieder Centrali⸗ sirung im Allgemeinen und Föderirung in den einzelnen Wirkungskreisen als Einigungsband der verschiedenen Kronländer, als ministerielles Amalgam ersichtlich und erkenntlich werde. Mit der nun auch publizirten Landes⸗Verfassung für Görz und Istrien ist fast der ganze Kreis jener Länder geschlossen, welche, auf dem ersten österreichischen Reichstage repräsentirt waren, denen in der Charte neue Landes⸗ Verfassungen und nicht eigene Statute zugesichert waren. Nur zwei Kronländer (außer der Stadt Triest) fehlen noch, und gerade sind dieses Provinzen, denen nach unerforschlichen Beschlüssen nicht jene überschwengliche Gunst der Berücksichtigung im höchsten Rathe zu Theil zu werden scheint, als sie theils ihrer geographischen Lage, ihren Verhältnissen und ihrer möglichen Wichtigkeit in vielleicht schon nächster Zukunft verdienen. Es sind dieses die Kronländer an den äußersten Süd⸗ und Nordgränzen des Reiches: Dalmatien und Galizien. Vorzüglich in letzterem drängen sich die Wünsche der Bevölkerung nach einer 1n constitutionellen Gestaltung ihrer Zustände, und es muß in mehrfacher Beziehung nicht wenig über⸗ raschen, von dorther die Nachricht zu hören, daß an eine Landes⸗ verfassung so lange nicht zu denken, als nicht die neue politische Eintheilung des Landes vollendet, als nicht die neuen politischen Behörden hier so wie in den anderen Kronländern ihre Wirksam⸗ keit zu beginnen im Stande sind. Wir vermögen es nicht, den ministeriellen Gedanken zu durchdringen, welcher bisher gerade jenes Kronland von der Wohlthat der neuen politischen Aemter ausge⸗ schlossen, wo doch die Patrimonialgerichte und das Mandatar⸗ wesen eine Verwaltung bildeten, welche eben so wenig im Sinne der Regierung, als im Geiste des Constitutionalismus war, wo die Stellung der adeligen Gerichtsherren und Kaiserlichen Beamten

den deutschen Erblanden zu Theil wurde, erhalten daß jedoch der

nicht wenig dazu beitrug, um in diesem Lande die verschiedenen Stände in gewissermaßen feindseliger Stellung zu einander zu erhal⸗ ten. Es gab wenig Patrioten in Galizien, die dies nicht einsahen, und noch weniger, welche nicht von der Einführung der neuen politi⸗ schen Stellen, von der Aufhebung der Patrimonialgerichte, von der Uebernahme durch Reichsbeamte hier eine Besserung erwarteten. Diese Hoffnung ist bis jetzt für Galizien noch nicht in Erfüllung gegangen, die alten Aemter fahren dort fort, amtzuhandeln, und nur eines ist neu und nach dem Muster der anderen neu administrirten Kronländer eingeführt worden, die Steuer⸗Aemter. Es ent⸗ steht nun die Frage, warum Eines oder das Andere, warum dadurch dem Mißtrauen Nahrung geben, daß man das Amt zuerst organisirt, das überall und in den loyalsten Kreisen das weniger beliebte ist, und mit jenen Reformen zurückhält, welche, wenn irgendwo, so in Galizien, von der höchsten Dringlichkeit sind. Aus keinem Kronlande dringen so viele Klagen über Beamtenwill⸗ kür und inconstitutionelles Verfahren in die Oeffentlichkeit, wie aus Galizien; die Kreisämter in diesem Lande scheinen weder das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetze, noch der Gleichberechti noch der Verantwortlichkeit anzuerkennen. Es berrscht 21 Sesraunce 1 an alten Formen, das Regierung und Regierte nurꝛ in 8 bringen muß. Wir wollen hoffen, daß die Regierung bahsng diesem Kronlande gerecht werde. Wir würden die baldige Einfüh⸗ rung der neuen politischen Gerichte als den Vorläufer der Ver⸗ fassung für Galizien erkennen und diese Akte um so lieber beschleu⸗ nigt sehen, als wir es nicht verhehlen können, daß vorzüglich im rumänischen Theile dieses Landes ein Geist sich zu entfalten beginnt der wohl nur am sichersten durch Recht und Gerechtigkeit, Freiheit und Gesetz zu bannen sein dürfte. Freilich treten in Galizien alle die kolossalen Schwierigkeiten des Gleichberechtigungsprinzips mit größerer Gewalt, als in irgend einem anderen Kronlande, entgegen, aber wir haben einen zu hohen Begriff von der Weisheit unserer Staatsmänner, als daß sie eine Nationalität erschaffen sollten, von der sie erst später einsehen, daß ihr auch sehr Vieles fehlt, um als politische Nation ein autonomes Leben beginnen zu können. Was Dalmatien betrifft, da ist das Nochnichterscheinen einer Landes⸗ verfasung erklärlich. Die Regierung hat es zu Croatien geschlagen und will es auf dem kroatischen Landtage ver⸗ treten sehen, in Dalmatien selbst wächst dagegen die Opposition gegen dieses Zuschlagen von Tag zu Tag. Der Dalma⸗ tiner hat sich entwöhnt, als Slave zu gelten, und wenn irgendwo die slavische Nationalität durch Agitation getragen wird, so hier. Dalmatien hat von jeher mehr italienisch als slavisch gedacht, und wir hoffen, die Regierung wird in ihrem eigenen Interesse handeln und lieber eine Oesterreich freundliche italienische Partei bilden, als das slavische Element mit einem unsicheren Bundesgenossen stärken wollen. Während der Unterbrechung, welche in der Publication der Landesverfassungen eine Zeit lang eingetreten war, durfte es nicht Wunder nehmen, daß darüber mitunter die allersonderbarsten Gerüchte auftauchten. Eines dieser Gerüchte aber halten wir den⸗ noch der Erwähnung werth, nicht nur weil es mit allen äußeren Formen der Glaubwürdigkeit zu uns gelangt, sondern mehr noch, weil wir zu wissen glauben, daß die darin vertretene Ansicht im Ministerium selbst nicht ohne Stützen ist. Wir meinen das Ge⸗ rücht: das lombardisch⸗ venetianische Königreich solle eine eigene, abgesonderte und einheitliche Verfassung erhalten. Wenn man unter einer eigenen Verfassung eine eigenthüm⸗ liche, den faktischen und historischen Verhältnissen des Lan⸗ des angepaßte Provinzial⸗Verfassung versteht, welche sich in manchen, selbst wesentlichen Punkten von den bisher verkündeten Landes⸗Verfassungen unterscheidet, so können wir von unserem Standpunkte, welcher durchaus nicht der einer starren Centralisa⸗ tion ist, am allerwenigsten etwas dagegen einwenden. Sollte aber darunter eine weitergehende Trennung, etwa gar eine solche ge⸗ meint sein, welche die Vertretung der lombardisch⸗venetianischen Länder auf dem allgemeinen uFterreichischen Reichstage in Frage stellen und einen abgesonderten italienischen Reichstag ins Leben rufen würde, so wäre dieses nicht nur ein Riß in die Verfassung vom 4. März, ein Aufgeben des Prinzips der Einheit Oesterreichs,