8 sondern auch ein höchst gefähr iches Präcedens für aderweitige Sepa⸗
rationsgelüste. Wir können deshalb unmöglich an die Wahrhaftig⸗ keit solcher Gerüchte glauben. Die Theilnahme einzelner Kronländer an der Gesammt⸗Vertretung kann in ganz besonderen Ausnahmsfällen zeitweise suspendirt, niek aber kann das Prinzip selbst aufgegeben werden. Eben so wenig werden wir daran glauben, daß der Lombardei und den venetianischen Provinzen eine gemeinschaftliche Provinzial⸗Ver⸗ fassung, ein gemeinschaftlicher Landtag gegeben werden solle. Wir und die bedeutendsten Stimmen der inländischen Journalistik mit uns haben die Gefährlichkeit und Unzweckmäßigkeit einer solchen Maßregel wiederholt erörtert. Wirklich ließe sich auch nicht ein haltbarer Grund zu Gunsten einer solchen Vereinigung zweier bis⸗ her immer getrennt gewesener Kronländer anführen: nicht histori⸗ sche Erinnerungen, nicht das Bedürfniß des Landes, nicht die Stimme des Volkes, ja nicht einmal gemeinsame Interessen. Dagegen lie⸗ gen die Schwierigkeiten auf der Hand, welche das Gewicht eines solchen vereinigten Landtages, getragen durch nationale Sympa⸗ thieen, welche gerade durch eine solche Institution geweckt und be⸗ fördert werden würden, der Central⸗Regierung bereiten müßte. Wir hoffen und wünschen sehnlichst, daß das baldige Erscheinen sämmtlicher noch rückständiger Landesverfassungen allen Gerüchten dieser Art die Wurzel abschneide.“
Wien, 9. Febr. „Der W anderer meldet: E außeror⸗ dentlicher Courier hat von Frankfurt eine sehr wichtige Depesche gebracht, nämlich eine Denkschrift über die allgemeine Lage Deutsch⸗ lands, mit Bemerkungen über die Reorganisation der Bundes⸗Ar⸗ mee und über das Vertheidigungssystem gegen Westen. Die Arbeit soll vom General Schönhals verfaßt sein.“
Die Statthalterei hat gestern verordnet, daß unterhalb der Eisenbahnbrücke über das Kaiserwasser eine Pontonsbrücke geschla⸗ gen werde, um die Communication herzustellen und die Reparaturen an der Aerarial⸗Brücke zu erleichtern. Die Ueberfahrt bei Nuß⸗ dorf mußte vorgestern wegen reißender Strömung und treibenden Windes eingestellt werden, ist aber seit gestern wieder im Gange. Ein Theil der Brigittenau steht noch unter Wasser. Gestern Nachmit⸗ tag zwei Uhr fand daselbst eine Holzvertheilung statt.
Gestern mit dem Frühtrain ist der außerordentliche griechische 2h dh Zographos von hier über Krakau nach St. Petersburg abgereist.
1 Feldmarschall Fürst Windischgrätz und der Feldmarschall⸗Lieu⸗ tenant Graf Clam sind vorgestern von Prag hier angekommen.
Ein am Dienstage im Sophienbadsaale abgehaltener Slaven⸗ ball gestaltete sich, wie der Lloyd sagt, zu einem der glänzendsten der Saison. „Der Saal“, berichtet dies Blatt, „war übervoll von Gästen. Sämmtliche Minister waren zugegen. Fürst Schwarzenberg fandsich zeitig ein und verließ den Saal in später Stunde. Daß Ban Jelacic nicht fehlte, versteht sich von selbst. Auch der Herr Civil? und Militair Gouverneur von Wien beehrte das heitere Fest mit seiner Gegenwart. Unter den slavischen Notabilitäten be⸗ merkte man Herrn Hawliczek, Professor Sembera u. A. m.
Bayern. München, 7. Febr. (N. K.) Heute hält der dritte Ausschuß der Kammer der Reichsräͤthe Sitzung, um den Ge⸗ setzentwurf, die Emancipation der Israeliten betreffend, zu berathen. Der Antrag des Referenten geht dahin, die Kammer möge dem fraglichen Gesetzentwurfe die Zustimmung versagen.
Sachsen. Dresden, 9. Febr. (S. B.) Bevor in der heuligen Sitzung der zweiten Kammer zur Tagesordnung übergegangen wurde, beantwortete der Staats⸗Minister von Beust die Interpellation des Abgeordneten Dr. Braun, die deutsche Frage betreffend. Die In⸗ terpellation enthielt folgende Punkte: 1) Ob die Staats⸗Regie⸗ rung wegen Zustandebringung eines deutschen Verfassungswerkes außer dem Bündnisse mit der Königlich preußischen Regierung vom 265. Mai 1849 noch anderweite Verhandlungen mit den Königlichen Regierungen von Bayern, Hannover und Württemberg, resp. mit Oesterreich, angeknüpft habe? 2) Ob diese Verhandlungen den in der Beilage zum Dekret vom 29. Dezember 1849, das deutsche Verfassungswerk betreffend, S. 752 am Ende angegebenen Zweck eines Entgegenkommens gegen Preußen verfolgen oder einen dem genannten Vertrage vom 26. Mai entgegenstehendes separates Bünd⸗ niß bezwecken? Und endlich 3) ob die Staats⸗Regierung nicht in der Lage sei, über den Stand dieser ganzen Angelegenheit den Kam⸗ mern die S. 752 der genannten Beilage versprochene nachträgliche Mittheilung ehebaldigst zu machen.
Die Antwort des Staatsministers von Beust lautete: „Durch das Dekret, auf welches der geehrte Interpellant Bezug nimmt, hat die Staatsregierung den Kammern ihr bisheriges Ver⸗ fahren in der deutschen Verfassungsfrage ausführlich dargelegt; sie hat den Standpunkt bezeichnet, dessen Festhaltung ihr unerläßlich scheint, damit das allseitig angestrebte Ziel deutscher Einheit nicht verfehlt werde. Sie hat insbesondere die Gründe entwickelt, welche sie verhindert haben und sie noch verhindern, sich an dem vom berliner Verwaltungsrathe seit dem Oktober vorigen Jahres einge⸗ schlagenen und ihrer Ueberzeugung nach der Erreichung jenes Zie⸗ les zuwiderlaufenden Verfahren zu betheiligen. Sie hat endlich aber zugleich auch die Nothwendigkeit anerkannt, durch anderweite Verhandlungen dahin zu wirken, daß das deutsche Verfassungs⸗ verk endlich zu Stande komme. Insofern nun die Stellen des Dekretes, oder vielmehr die der beiliegenden Denkschrift, welche die Rechtseinwendungen zum Gegenstande haben, Zweifeln unter⸗ liegen oder anderweite Aufklärung erforderlich erscheinen las⸗ sen können, so wird die Staatsregierung Gelegenheit haben, hierüber bei den Berathungen über diejenigen Berichte
sich auszusprechen, welche die Ausschüsse beider Kammern über das Königliche Dekret an die Kammern zu erstatten sich veranlaßt finden werden. Daß ich aber Anstand nehme, mich schon jetzt über einen aus dem Dekrete hervorgehobenen Punkt zu erklären, wird der geehrte Interpellant begreiflich finden. Bin ich genöthigt, mich in⸗ nerhalb der Gränzen der mir gestellten speziellen Fragen zu bewe⸗ hen, ue Fühleich Gelegenheit zu haben, mich über diese Fragen gen eeeseeeenberge und über die Entwickelung dieser Fra⸗ möglich, za *. 2 Zeit zu verbreiten, so ist es nur zu leicht Ferheh⸗ Aeen unvermeidlich, daß meine Erklärungen einer ein⸗ nichk mehr Bil g unterliegen, welche zu berichtigen mir vielleicht Gelegenheit gegeben ist. Die Verhandlungen, von wel⸗
den. e e ne noch im Gange und ich bin nicht in der vafsz Indes d esultat derselben die zugesagte Mittheilung zu Geegenhend geheb in ich dem geehrten Interpellanten dankbar, mir Be Abschtuß bebeng v cen⸗ eine Voraussetzung zu berichtigen: Mai veben ü. ündnisses, gleich vem Bündnisse vom 26 89 nügn⸗ De Pehlangen gaͤt nicht zum Gegenstande.“ g een. ürte, daß diese Antwort 3 e, b ermag 2. ververdtan foesesen ee Angelegenheit in der Der Staats⸗Minister von Beust zei te bi d 1 lich an, daß ber Minister des Inerg 80 Fersaze Fegnorb. neten Bice⸗Prosstenten Haberkorn eingebrachte Interpellation, die
.“
Reform des Medizinalwesens betreffend, am 15. Februar beant⸗ worten werde. 1 “
Die Fortsetzung der Berathung über den Gesetz⸗Entwurf, die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe⸗ und Personalsteuer be⸗ treffend, bildete die Tagesordnung. Dieser Gegenstand wurde in der heutigen Sitzung zur Erledigung gebracht.
Hessen und bei Nhein. Mainz, 8. Fehr. (O. P. A. Z.) Das Fession ser des Rheins ist seit gestern stark Füclen⸗ so daß man hoffen kann, der Strom werde bis morgen Abend wieder in sein Bett zurückgetreten sein.
Der K. österreichische Feldmarschall⸗Lieutenant von Martens ist als Vice⸗Gouverneur der Bundesfestung Mainz bereits ernannt an die Stelle des Grafen von Degenfeld, welcher als ad latus des neuen Kriegsministers nach Wien berufen ist.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 10. Febr. (Alt. Merk.) Das erste Schreiben der Statthalterschaft an den König und die vom Kabinets⸗Secretair darauf eingegangene Antwort lauten nach der N. Fr. Pr. folgendermaßen:
Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König, unser Herzog!
Geruhen Ew. Königlichen Majestät mit landesväterlicher Gunst eine Bitte der allerunterthänigst Unterzeichneten entgegenzunehmen, die in dem aufrichtigsten Friedenswunsche ihren Grund hat. Fast zwanzig Monate sind abgelaufen, seitdem zwischen den Völkern, deren Glück von der Vorsehung in die Hände Ew. Majestät gelegt ward, ein un⸗ heilvoller Krieg entbrannte. Auf welcher Seite die Schuld ruhe, daß derselbe nicht verhütet ward? Allergnädigster König⸗Herzog, möge eine Antwort auf diese Frage hier weder begehrt noch gegeben werden! Nicht allein in Ew. Majestät Landen, sondern weithin, auch in anderen Staaten Europa's ist in dem Jahre 1848 das Verhältniß zwischen Fürsten und Völkern und zwischen den Völkern untereinander, durch mäch⸗ tige Strömungen der Zeit, die an dem Königreiche Dänemark so wenig, wie an den Herzogthümern spurlos vorübergehen konnten, tief erschüttert und getrübt worden. Hätten die Herzogthümer an dem 24. März v. J. ihren Landesfürsten in ihrer Mitte gehabt, so ständen sie sicherlich anders zu Ew. Majestät, als jetzt der Fall ist, nachdem sie dieses Vorzuges, dessen das Königreich theilhaftig war, haben entbehren müssen. Schenken Ew. Majestät der Versicherung Glauben, daß, auch wie sich die Sachen leider gestaltet haben, die Bewohner der Herzogthümer das Bewußtsein in sich tragen und sich bewahren werden, daß sie ihrem Landesherrn Treue gehalten, als sie es nicht zuließen, daß sein Herrscher⸗ recht über beide fest mit einander verbundene Herzogthümer durch Zerreißung der hergebrachten Bande in eine gesonderte Gewalt über dieses und jenes Herzogthum verwandelt würde; in dem unverlatzten Rechte ward und wird noch heute die Gewähr der Dauer der Hertschaft erblickt. Wir können von der Hoffnung nicht ablassen, daß es dem Herzen Ew. Majestät keine Befriedigung gewähren kann, der gewissenhaften Ueberzeugung auch der besten Ihrer Unterthanen in den Herzogthümern Gewalt anthun zuwollen. Jahr⸗ hunderte hindurch haben Ew. Majestaͤt Vorfahren die Treue der Schleswig⸗Hol⸗ steiner bewährt gefunden. Wir halten die Hoffnung fest, daß Ew. Majestät es nicht länger zugeben wollen, daß Ihrem Volke in den Herzogthümern von dem Volke des Königsreichs ein Bruch dieser Treue vorgehalten und dadurch die Kluft zwischen beiden immer nur erweitert wird. Die Stellung Ew. Majestät ist die erhabene, daß Sie gleichmäßig über beiden Völkern stehen; machen Sie dieselbe geltend; verfügen Sie — das ist unsere Bitte — daß ausgewählte Männer des öffentlichen Zutrauens aus dem König⸗ reich und aus den Herzogthümern an einem neuen Orte zusammentreten, um einen Frieden anzubahnen, wie er der Wohlfahrt beider Theile entspre⸗ chend zu achten sein wird. Nur so steht eine wahre Ausgleichung zu erwarten, während eine Vermittelung dritter Mächte seither ohne Erfolg versucht wor⸗ den ist. Ein glückliches erhältniß zwischen dem Königreiche und den Her⸗ zogthümern beruht auf gegenseitiger Verständigung, ein aufgedrungenes trägt den Keim immer neuen blutigen Zwiespalts in sich. Ein solcher droht jetzt wieder; der Ausgang läge in dem dunkeln Schooße der Zukunft. Selbst dann aber, wenn die Herzogthümer im Kampfe erliegen sollten, würde es für Ew. Majestät ruhmvoller sein, wenn statt dessen die Geschichte zu berichten haben dürfte: Friedrich drr Siebente hat den Kampf, der zwischen den ihm untergebenen Völkerstämmen entbrannte, durch friedliche Versöhnung beendet.
Mit dem Gebete zum Allmächtigen, daß er die Schritte Ew. Maäjestät zu diesem Ziele lenken wolle, sehen einer baldigen huldreichen Gewährung ihrer oben ausgesprochenen Bitte entgegen.
Kiel, den 16. November 1849.
1 Ew. Königlichen Majestät 8 allerunterthänigste (688) evenbho u. Beseler. Sr. Hochgeboren dem Herrn Grafen F. von Reventlou und Sr. Wohlge⸗ boren dem Herrn Beseler. Nachdem die an Se. Majestät den König vom Grafen F. v. Revent⸗ lou und Herrn
Beseler unterm 16ten d. M. gerichtete allerunterthänigste Eingabe dem Kabinet Sr. Majestät übergeben worden, ist dem unterzeich⸗ neten Kabinetssecretair befohlen, in Allerhöchstem Namen nachstehende Ant⸗ wort darauf zu ertheilen.
Se. Majestät wollen in der vorgetragenen Bitte einen durch Beweg⸗ gründe wiederauflebender lopaler Gesinnung hervorgerufenen Akft erblicken, und, in unveränderlicher Theilnahme an dem Wohl und Wehe Ihrer Un⸗ terthanen, dem Zuge Ihres Herzens folgen, um die Wünsche zu vernehmen, die wegen Herstellung geregelter Zustände gehegt werden. M“
Bevor jedoch hinsichtlich eines Versuchs, die unheilvollen Zerwürfnisse mittelst einer Verständigung auszugleichen, ein Allerhöchster Entschluß gefaßt werden kann, werden Sr. Majestät die Personen zu nennen sein, welchen man bei diesem Werke der Versöhnung die Eröffnung der vortseitigen Wünsche anvertrauen möchte. “
Unter der Voraussetzung, daß diese Wahl auf Männer fallen werde, die von Parteileidenschaften unberührt, Organe der Wahrheit sein können, so daß Sr. Majestät von denselben verständige, der Wohlfahrt und dauernden Befriedigung der verschiedenen unter einem Szepter vereinigten Lande und Landestheile gleichmäßig zusagende Friedenswünsche erwarten können, werden Allerhöchstdieselben von den obeugenannten Männern eine nähere allerunter⸗ thänigste Eingabe entgegenzunehmen geruhen, und mit landesväterlicher
uld thunlichst berücksichtigen. 1 8 . 8 Der n gerzeichnee has im Allerhöchsten Auftrage hinzuzufügen, daß die in Antrag gebrachte Berathung an keinem anderen Orte als in der Residenz Sr. Majestät stattfinden könnte, und daß durch selbige, die unter englischer Vermittelung mit der Krone Preußen eröffnete Friedensunterhandlung nicht werde unterbrochen werden.
Schloß Frederiksborg, Königs, den 24. Novbr. 1849.
im Kabinetssecretariat Sr. Majestät des (gez.) Bluhme.
(Frankf. Bl.) Gestern
Wiesbaden, 8. Febr. — zurückkehrend, hier wieder
Nassau. von Wien
ist Se. Hoheit der Herzog,
eingetroffen. . 11““ Auf Anregung der Herzogin Pauline ist eine Anzahl edler um aus freiwilligen Beiträgen eine
Frauen zusammengetreten, 5 Lotterie zur Unterstützung der von der Ueberschwemmung betroffenen
Uferbewohner des Rheins und der Lahn zu veranstalten.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 7. Febr. (Weim. Ztg.) In der gestrigen Sitzung des Landtages berichtete der Abgeordnete Schüler über den von der Regierung mitgetheilten neuen Gesetz⸗ entwurf über Entziehung staatsbürgerlicher Rechte. 8
Er schickte voraus, daß die Regierung einestheils mit den Beschlüssen des Landtages sich vereinigt habe, so vorzüglich bei den Bestimmungen, daß erlittene Zuchthausstrafe die staaisbürgerlichen Rechte nur auf unbestimmte Zeit entziehe, daß dem Bestraften gestatzet sei, nach 10 Jahren um Wieder⸗ stelung der Rechte zu bitten und die Geschwornen hierüber zu entscheiden hätten und daß den Geschwornen die Entscheidung, ob ein verdorbener Wille anzunehmen sei, anheim gegehen werde; anderntheils, bemerkte der Berichterstatter, daß die Regierung allerdings mehrere wichtige, vom Land⸗ sage früher beschlossene Grundsätze nicht aufgenommen habe, daß
genheiten
“
dies aber nur eine Konsequenz des vom Landtage unverän⸗ dert angenommeneu Strafgesetzbuches und der Strafprozeß⸗ ordnung sei und daß der Ausschuß folglich nicht umhin könne, auch diese Bestimmungen anzuempfehlen, so besonders, daß die staatsbürgerlichen Rechte bei unbedingt angedrohter Zuchthausstrafe, wenn die Verurtheilung erfolge, immer und auch zuweilen bei nur mit Gefängnißstrafe bedrohten Verbrechen entzogen, so wie während der Untersuchung suspendirt würden. — Hierauf nahm der Landtag den ganzen Gesetzentwurf unverändert an, sprach jedoöͤch den Wunsch aus, daß Großh. Staats⸗Regierung, auf dem Wege späterer Gesetzgebung und Vereinbarung mit den thüringischen Staaten, die frühe⸗ ren Beschlüsse des Landtags (Art. 4, 6 und 10) möglichst wieder anstreben möge. Ferner nahm der Landtag den Gesetzentwurf über Schutz der Hol⸗
zungen ꝛc. unverändert nach der Regierungsvorlage an. Abgeordneter Dolch hatte vorgeschlagen, die Staats⸗Regierung zu er⸗ suchen, das Gesetz vom 1. Juni 1848 dahin abzuändern, daß, bei Verwei⸗ gerung von Zinsen und Abgaben an Geistliche und Schullehrer, die nicht von Grundstuͤcken erhoben werden, welche zum Bezirke der betreffenden Ge⸗ meinde gehören, die Haftpflicht für diese Bezüge, während der Dauer der Verweigerung auf die Kirchenpatrone bezüglich die Staatskasse übergehe. Der Ausschuß beantragte die Verwerfung dieses Antrags durch seinen Re⸗ ferenten, Abg. Stäps, weil eine Verpflichtung der Kirchenpatrone nicht vorhanden sei. In gleichem Sinne sprachen die Abgeordneten Liebe, Rebling, Henß, Trunk; von der anderen Seite wurde dies theils bestritten, theils behauptet, daß die Gemeinden keinesweges zur Deckung dieser Ausfälle ver⸗ bunden wären, so von den Abgeordneten Dolch, Schubert, Ratenbacher, Fries; letzterer stellte den Antrag, die Regierung zu ersuchen, das Gesetz vom 1. Juni 1848 zurückzuziehen. Abgeordneter Maul fand auch eine - ach dem Kirchenrechte weder die Gemeinden,
neue Gesetzvorlage nöthig, da n⸗ 28 noch die Hanon⸗ verpfcchtet wären. Der Landtag nahm den Antrag des
Abgeordneten Fries an. 8
Abgeordneter von Schwendler hatte beantragt, das Sportelgese tz dahin abzuändern, daß die Gebühr für Ertheilung von Handels⸗ und Ge⸗ werbs⸗Konzessionen bis auf 100 Rthlr. ansteigen könne. Der Ausschuß (Referent Stäps) war dagegen, weil man neue Gewerbs⸗Uuternehmungen unterstützen müsse und überdies einer Umgestaltung des ganzen Gewerbe⸗ wesens in nächster Zukunft entgegen sehen dürfe. Abgeordneter von Schwendler: das Letztere sei ungewiß; er wolle nur eine verhältniß⸗ mäßige Gebühr und die jetzige Taxe von 2 — 20 Rthlr. finde er sowohl für ganz unbedeutende Gewerbe, zum Beispiel Schnitzen von Peitschenstöcken und Lumpensammeln zu hoch, dagegen für großartige Unternehmungen, bei denen jährlich Tausende verdient würden, zu gering. Der Landtag nahm den Schwendlerschen Antrag an. Nach Berathung einiger Petitionen re⸗ ferirte Abgeordneter von der Gabelenz, Namens des Finanz⸗Ausschusses, über mehrere Anträge auf gleichmäßige Steuervertheilung und schlug vor, bei der Kürze der Zeit und Unmöglichkeit gründlicher Berathung, diese An⸗ träge der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu üͤbergeben, damit die⸗ selbe, nach folgenden Grundsätzen: a) Beseitigung der Ungleichheit der Grundsteuer, welche sich in mehreren Theilen des Großherzogthums, na⸗ mentlich im neustädter Kreise, fühlbar gemacht hat; b) Aufhebung aller Steuerfreiheiten; c) Erleichterung der in den niedrigsten Klassen der Ein⸗ kommensteuer Befindlichen, Vorlagen ausarbeite und dem nächsten ordent⸗ lichen Landtage vorlege. Nachdem mehrere Abgeordnete sowohl die Wich⸗ tigkeit der Anträge und ihr Bedauern, sie nicht erledigen zu können ausge⸗ sprochen, als auch anerkannt hatten, daß eine frühere Berathung unmöglich gewesen wäre, nahm der Landtag den Ausschußantrag an.
Schließlich nahm der Landtag, auf Antrag des Berichterstatters Trunk, die Entschließung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, die Pensionen für Wittwen und Waisen hoͤherer Hof⸗Chargirten auf die Civilliste zu über nehmen, dankbar an. 1
In der heutigen Landtags⸗Sitzung wurde ein dringlicher Antrag des Abgeordneten Fries und Genossen bdas Ergebniß der Wahlen zum ersurter Reichstag und den b treffend, wie viele von der 1sten, 2ten und 3ten Klasse bei den Wahlen sich betheiligt haben, sofort durch die Mittheilung solcher Nachrichten, so weit sie
bis jetzt amtlich eingegangen sind, durch den Staats⸗Minister von Watzdorr
mit dem Bemerken erledigt, daß dieselben demnächst vervollständigt durch die weimarische Zeitung veröffentlicht werden sollen. Hierauf wurde ein zweiter dringlicher Antrag von dem Abgeordneten Deubach und Genossen gestellt, dahin gehend: der Landtag möge die Staatsregierung ermächtigen, den für Verbesserung der Schullehrerstellen bestehenden Fonds für dieses Jahr auf 3000 Thaler zu erhöhen. Es wurde von mehreren Seiten geltend gemacht, wie zweckmäßig es sei, eine solche im Ganzen doch immer nicht bedeutende Bewilligung zu Gunsten des Lehrerstandes, schon jetzt noch vor einer defini⸗ tiven Rrorganisation des Schulwesens eintreten zu lassen. Abgeordneter Rebling: Wir legen vorläufig, für dieses Jahr 3000 Thaler in die Hände der Staats⸗Regierung. Staats⸗Minister von Wahdorf: Die Regierung wird irgend ein Bedenken bei einer solchen Ermächtigung nicht haben, noch weniger, wenn Sie wirklich 3000 Thaler in die Hände der Re⸗ gierung legten, das thun Sie aber nicht. Unsere Kassenverhältnisse sind sehr gespannt, diese 3000 Thaler können der Regierung mancherlei Verle⸗ bereiten, auch die nene Organisation nimmt außerordentliche Maic. Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. Hier⸗ ; athung der Ministerialdekrete vom 22.
die ohne Entschädigung auf⸗
in Anspruch. Der auf ging der Landtag über zur Ber 1 Januar 1850 und vom 30. November 1849, zuhebenden? 22. Januar die Prüfung gt hnisse ent- 1” Abgaben im Einzelnen nicht einzugehen; 2) gab derselbe seine Zustimmung zu dem, was in Nr. 1 und 3 des Dekrets ausgesprochen wor⸗
beschloß der Landtag auf die Anträge des Ausschusses 1) auf
den ist; 3) ermächtigt der Landtag die Staats⸗Regiernng, auch rücksichtlich
der in die dritte Abtheilung der Lastenverzeichnisse gestellten Leistungen defi⸗ nitiv zu erklären, daß diese ohne Entschädigung in Wegfall kommen. Berathung des Ministerialdekrets vom 30. November v. J. wurde in der heutigen Sitzung bis zu dem die Lehngelder betreffenden Punkt erledigt.
Waldeck. Arolsen, 6. Febr. (Z. f.N. D.) Der Landtag ist bis zum 25. Febr. vertagt worden und zwar mit der Bemer⸗
kung, daß man, wenn zur Erledigung der einen oder anderen Sache
die Verhandlungen nicht sofort abgebrochen werden könnten, höch⸗ stens nur noch einen Tag einräumen könne.
Frankfurt. Frankfurt a. M., lebr In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung der freie Stadt Frankfurt wurden die Abgeordneten Dr. Jucho und Bohrer
beeidigt.
hergesehene Ausgaben vor, welche die Zustimmung der stãändige⸗ bergesahtze rasemeatton erhalten haben, nämlich 15,000 Iee allgemeine Staatsverwaltung, 10,000 Fl. für die Polisffenr “ und auf fünf Jahre jährlich 1000 Fl. für die Hülfenonrf zber die wiesen an die Finanz⸗Kommission. Ein Gesetz⸗-&Gesetz von 1836 Allmendlose in den Landgemeinden geht dahin: dadie derberlichen aufzuheben und den betreffenden Fee gen. be Feoh Anordnungen anheimzugeben. Zur Beguta g
mission erwählt.
en er stellt den Antrag: „Die Ver⸗ Der Abgeordnete Donnchen Senat zu ersuchen, den Beitritt
öge be 1, 7. — g. — senrag. vege hefcncß cem von den Königreichen Preußen, Sach⸗ sen und Hannover geschlossenen Bündniß vom 26. Mai 1849 unter Ratificationsvorbehalt zu erklären.“ Er begründet den Antrag hauptsächlich dadurch, daß alle benachbarten kleinen Staaten diesem Bündnisse beigetreten selen, in welchem er die volle Gewähr einer vernünftigen Freiheit sindet. Die Hindernisse, welche bisher dem Beitritt im Weg gestanden, seien beseitigt, und es gebe keine an⸗ deren Rücksichten mehr, als das Wohl des Vaterlandes; was guch das neue Bündniß bringen möge, es könne nichts Nachtheiliges sein. Die politischen und materiellen Interessen seien hinlänglich durch die oöffentlichen Organe besprochen worden; immer aber sei es sicherer, wenn der Schwache sich an den Stärkeren anschließe, und er halte diesen Anschluß für geeignet, die politischen und ma⸗ teriellen Interessen, überhaupt das Wohl Frankfurts im ferhern.
§. 18 möchte Dr. Jucho die Bestimmung
Nachweis statistischer Notizen be⸗
d je 1 Fl. 30 Kr., und während der letzten für die
gorie von Bornheim
durch die Nothwendigkeit einer
1 ; . u betreffend. In Beziehung auf das Ministerialdekret vom gis so der 8 hidie 9; 1 sowohl durch
der vorgelegten Verzeichnisse der an den Staatsfiskus zu ent-⸗
Kommission nicht mehr
preußischen Konsul, zu Ehren gegebenen Diner beiwohnen.
8 Febr. (O. P. A. Z.)
Der Senat legt drei Anträge auf Nachbewilligung für unvor⸗ 6 ändigen
ordentlich fühlbar, und die Noth
vom 6. Februar.
8
1“ 1“ “ 8 Der Präsident hält den Antrag sür zu wichtig, um sofort in dessen Berathung einzutreten, und beantragt die Verschiebung jeder II“ über denselben bis künftigen Mittwoch, 13ten d. M. r. Mappes ist gegen die Verschiebung; man habe sich seine Mei⸗ nung über diesen Gegenstand, dessen Wichtigkeit er nicht verkenne, längst gebildet. Dr. Souchay spricht für die Verschiebung; es sei nothwendig, daß Jeder die Sache nochmals überlege, um ein richtiges Urtheil fällen zu können. Dr. Goldschmidt ist nicht gegen die Ver⸗ schiebung, wünscht aber sofort eine Kommission zur Begutachtung des Antrages. Dr. Souchay lehnt die Kommission ab, weil sie nur Verzögerung der Entscheidung veranlassen würde. Dr. Map⸗ pes will die Frage, ob eine Kommission erwählt werden soll, heute entschieden wissen. Dr Binding glaubt, entweder müsse man heute in die Sache eintreten, oder sie verschieben. Beschließe man Letz⸗ teres, so sei die Kommissionsfrage auch erledigt; denn vor aller Erörterung eine Kommission zu bestellen, wäre der Sache vorge⸗ griffen. Nach einigen Bemerkungen von Quilling, Dr. Varren⸗ trapp und Dr. Goldschmidt wird der oben erwähnte Antrag des Präsidenten zum Beschluß erhoben.
Abgeordneter Nortz stellt folgenden Antrag: „Die Versamm⸗ lung wolle hohen Senat ersuchen, aus allen Kräͤften dahin zu wir⸗ ken, daß die hiesige Bürger⸗ und Einwohnerschaft von der Einquar⸗ tierungslast entbunden werde.“ Er glaubt zwar, daß der Senat Schritte gethan habe, um diesem Antrage zu entsprechen, bisher habe sich aber kein Erfolg gezeigt, daher eine Erinnerung an ihrem Platze sein dürfte. Der Aogeordnete J. C. Debary verliest einen ähnlichen Antrag, lautend: „Hohen Senat zu ersuchen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß diejenigen Truppen, welche nicht einkasernirt werden können, von hier entfernt werden.“ Schöff Dr. Harnier giebt die Erklärung, daß der Se⸗ nat bereits die geeigneten Schrite gethan habe, um die Einquartie⸗ rungslast zu heben; er ertheilt beruhigende Zusicherungen. J. C. Debary beharrt auf seinem Antrage, denn schon gar zu oft sei man mit solchen Zusicherungen vertröstet worden. Beide Anträge werden dem Senat überwiesen. 8Z“ Kommission für Geschäfsordnung legt durch ihren Be⸗ richterstatter Dr. Scharff einen Entwurf zu einer solchen vor welcher 53 Paragraphen umfaßt. Er wird verlesen, und nur die⸗ jenigen Paragraphen erörtert, bei welchen eine Bemerkung gemacht wurde. Auf den Antrag von Dr. Jucho wird §. 15, eine Be⸗ schränkung der Versammlung hinsichlich der Entscheidung enthaltend ob eine Sitzung öffentlich oder geheim sein soll, gestrichen. Bei üjchte Dr. ausgedrückt sehe alle Anträge schriftlich eingereicht werden 8ö; nicht genehmigt. Bei §. 26 wird auf den Vorschlag von Dr. Iu cho die Abänderung angenommen, daß auf Begehren von zehn Mitgliedern die namentliche Abstimmung in das Protokoll aufgenommen werden müsse. Ein weiterer Antrag von Dr. Jucho den §. 30 dahin abzuändern, daß es statt: Zum gültigen Beschluß ist mehr als die Hälfte der „Anwesenden“ erforderlich, heiße: „ist mehr als die Hälfte der Abstimmenden erforderlich“, wird abgelehnt. Die übrigen Paragraphen, so wie der ganze Entwurf mit den er⸗ wähnten Aenderungen angenommen, und der Druck desselben ver⸗ ordnet. Abgeordneter Nortz fragt: Auf welche Veranlassung der Präsident die Sitzungen anordne, da in der Geschäfts-Ordnung nichts davon enthalten sei, und auf seinen, des Fragestellers Antrag über die Oauer der Sitzungszeit und die Frist zur Einreichung von Anträgen noch kein Bescheid erfolgt sei? Präsidium erwidert: daß der Senat demnächst eine Antwort er⸗ theilen werde. Die Kommission für Geschäftsordnung berichtet in Folge des ihr gewordenen Auftrages, über die Entschädigungen der Abgeordneten von den Landgemeinden. Sie trägt an: den Abge⸗
ordneten der Gemeinden Bonames, Dortelweil, Niedererlenbach und
Niederursel während der Monate September, Dk
— “ 94 er, Dktober
Dezember, Januar, Februar, März und April 8 ege. 8
und während der Monate Mai, Juni, Juli und August je 1 Fl.
30 Kr., und den Abgeordneten der Gemeinden Bornheim, Ober⸗ Niederrad und Hausen während der ersten acht Monate vier Monate je 1 Fl. Sitzunz auszusetzen. Dr. JIucho meint, die Abge⸗ vorn. Bonames und Dortelweil seien in die Kate⸗ zu setzen, da sie künftig eben so nahe seien, als die letzteren. Der Antrag geht an den Senat. Abgeordnete Nortz stellt an die Kommission für die Bürgerwehr die Anfrage, wie weit es mit dieser Anstalt sei? Er begründet die Anfrage 1 gut eingerichteten Bürgerwehr, das Beispeil derjenigen von Karlsruhe, die sich in letzten Zeiten ausgezeichnet benommen, als auch durch das Verminderung der hiesigen Besatzung. Es wird er⸗ von der konstituirerden Versammlung ernannte bestehe und keine andere an ihre Stelle er⸗ möge einen Antrag einreichen.
ordneten
den Begehr um wiedert, daß die
nannt sei. Der Fragesteller
Frankfurt a. M., 9. Febr. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist gestern Nachmittag um vier Uhr von Karlsruhe hier eingetroffen und hat den glänzenden Ball Lord Cowley's mit seinem Besuche beehrt. Heute wird der Prinz dem von dem Königl. Herrn M. von Bethmann, Sr. Königl. Hoheit
Bremen. Bremen, 9. Febr. (Weser⸗Ztg.) Während
der Wasserstand im Laufe des gestrigen Tages sich unter abwech⸗
selndem geringen Fallen und Steigen auf der Höhe von 18 Fuß
gehalten hatte, haben wir heute glücklicherweise von einem, wenn
auch erst langsamen, doch beständigen Fallen zu melden. Seit der
Nacht bis Nachmittags um 3 Uhr ist das Wasser um 6 Zoll ge⸗
fallen, erreicht indessen in diesem Augenblick noch immer die Höhe von 17 Fuß 7 Zoll. Ein großer Theil der Alt⸗ und Neustadt hat die Noth einer andauernden Ueberschwemmung im hohen Grade zu tragen; die Schwierigkeit und theilweise Unterbrechung der Com⸗ munication macht sich im Geschäfte und täglichen Verkehr außer⸗ würde für viele unbemittelte Mit⸗ bürger noch drückender werden, wenn nicht die öffentliche und Pri⸗ vatmildthätigkeit zur Abhülfe das Ihrige thäte. Die Dämme im Gebiet und der weiteren Umgegend können nur durch die ange⸗
strengtesten Bemühungen gegen die Gewalt der Fluthen geschützt
werden. Nach den eben eintreffenden Stromberichten war die Weser bei Nienburg und Minden bedeutend im Fulen. 8
Ausland. 8—
Gesetzgebende Versammlung. Sitzung Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzes über das Unterrichtswesen. Du⸗ fugerais (von der Rechten) will noch in der allgemeinen Erörte⸗ rung fortfahren, allein der Vorsitzende widersetzt sich entschieden, und unter Zustimmung der Versammlung wird zur Diskussion der zahlreichen, von verschiedenen Seiten eingebrachten Amendements geschritten. Richardet (von der äußersten Linken, gewesener Straßenbau⸗Beamter), der die unbedingteste Unterrichtsfreiheit vor⸗
8.
Frankreich.
schlägt, ergreift zuerst das ren zur Knechtung des Volkes bestimmten Werk der Kirche und der monarchischen Reaction, den Prozeß zu machen. „Ihr wollt“, ruft er unter Anderem aus, „aus der französischen Jugend kleine Kapuziner machen! Allein die Zeiten sind nicht mehr, wo ein Moönch einen Kreuzzug predigte, ein anderer zu Pferde stieg und
Strapatzen und Elend umzukommen. Alles
von Jerusalem durch hat seine Zeit, den Vorurtheilen des Volkes den Grund ihrer Existenz hat.“ Im weiteren Verlaufe seines Angriffs auf die vereinigte kirchliche und monarchische Partei nimmt der Redner und ihre Helden, namentlich Robespierre, die Montalembert gran⸗ diose Verbrecher genannt hatte, in Schutz und schleudert dabei so giftige Vorwürfe gegen die Royalisten, besonders weil sie nach ihm die Invasion der Fremden auf Frankreich herbeigerufen haben, daß er zum öfteren aufs heftigste von der Rechten unterbrochen wird, bis endlich der Vorsitzende ihn zur Sache ruft, unter der von der Majorität lebhaft beklatschten Bemerkung: er werde nie gestatten, daß auf der Tribüne eine Schutz⸗ und Lobrede auf die verabschenenswerthe Zeit der Proscriptionen und Confiscationen gehalten werde. Ri⸗ chardet beschränkt sich deshalb auf die Verlesung seines Amende⸗ ments, das er ironisch der Annahme der alten Vertheidiger der Unterrichtsfreiheit empfiehlt. Montalembert erklärt, daß die Verfassung dem Staat die Aufsicht über den Unterricht vorbehalte, und das Amendement wird hierauf ohne Weiteres verworfen. Sainte Beuve (von der Majorität) legt ein vollständiges Gegen⸗ projekt im Sinne einer sehr wenig beschränkten Unterrichtsfreiheit vor, das von seinem Urheber in kurzen Worten vertheidigt wird. Allein der Ausschuß weigert sich durch seinen Berichterstatter Beugnot, auf die Diskussion einzugehen, da er blos mit der Begutachtung des vom Staatsrath geprüften Fallouxschen Gesetz⸗ Entwurfs beauftragt sei. Der Unterrichts⸗Minister Parien besteht ebenfalls darauf, daß über den 1sten Artikel des Regierungs⸗ Vorschlages abgestimmt werden solle, da der Vorschlag von Sainte Beuve kein Amendement, sondern die Verneinung des ersteren sei. Die Versammlung entscheidet, daß über das Regierungs⸗Projekt zuerst votirt werden soll, womit das Gegenprojekt von Sainte Beuve beseitigt ist. Dasselbe wirerfährt einer Reihe von Verbesse⸗ rungs⸗Anträgen, deren Zweck ist, die Geistlichkeit aus dem obersten Unterrichts⸗Rathe zu entfernen oder weltliche Elemente, wie unter anderen Mitglieder des Handels⸗ und Gewerbestandes, demselben beizufügen, wobei die Linke theils das Prinzip der absoluten Un⸗ terrichtsfreiheit, theils das der ausschließlichen Leitung des Unter⸗ richtswesens durch den Staat verfolgt. Die Sitzung wird um 5 ½ Uhr aufgehoben und die Diskussion eines Amendements des Abbë Cazales, der im Namen der strengkirchlichen Partei den Ausschluß der Bischöfe aus dem obersten Unterrichts⸗Rath verlangt, auf mor⸗ gen verschoben.
Wort, um dem Gesetz, als einem finste⸗
100,000 Fanatiker dummer Weise nachfolgten, um auf der Straße
und die der Kirche ist vorbei, da sie nicht mehr in
die Revolution von 1789
chwer fallen können. Einen Aug 1b sc⸗. Bn. unesbe⸗ 1 Repubkikin De g an ihn: „Recht so! Nochmals: Es lebe di publik!“ Die Menge schwillt dabei ähre . te Orit⸗ ter tritt heftig an den General he serbe eens 2 Ee⸗ ache ba eran, versetzt ihm einen Schlag — e er ihm den Hut herunterwerfen und ruft ihm zu: „Grüße die Republik!“ Lamorickere wirft den Angreifer zurück; in demselben Augenblicke wil s 1e Wagen im Trabe fortfahren. Allein die Menge stürzt unter hefti 8s Geschrei hinter ihm her und heißt den Kutscher „59 — General steigt aus. Er wird sofort umringt, hin und her 8 rissen, sein Hut in den Koth geworfen, und es ist nicht eecen wie weit das irregeleitete Volk in seiner Rachsucht gegangen wäre, wenn nicht ein ehemaliger Zouave, der in Afrika unter Lamoriciere gedient hatte, ihn erkannt und im Verein mit einigen anderen muthvollen Bürgern bis in ein Lesekabinet auf dem Boulevard St. Martin geleitet hätte. Allein die Menge war ihm auf dem Schritte gefolgt, und bald wurden die Verwünschungen und Dro⸗ hungen derselben so heftig, daß der General aus dem Lesekabinette, das nur einen Ausgang hatte, in die oberen Stockwerke des Hauses steigen mußte, fortwährend das Geschrei der wüthenden Menge hinter sich. Durch ein Fenster des obersten Stockwerkes gewann er das Dach und über dasselbe durch ein Mansardenfenster das benachbarte Haus, durch das er in den Faubourg St. Martin hinabstieg. Aber auch dort wurde er auf der Straße gleich erkannt, und die Menge schien sich von neuem auf ihn stürzen zu wollen, als ein Reiter, der sich gerade an der Thür befand, dem General bei Nen⸗ nung seines Namens sein Pferd abtrat, auf dem derselbe dann in gestrecktem Galopp durch den Faubourg St. Martin und über die ääußeren Boulevards nach der National⸗Versammlung eilte, wo er nach einer halben Stunde ohne Hut und mit Koth beschmutzt an⸗ kam. Seine Kollegen von der gemäßigten Linken empfingen ihn auf das herzlichste, und auch Lagrange (vom Berge) schloß ihn bei seiner Ankunft in die Arme.
Paris, 7. Febr. Gestern Abend fand eine große Konferenz beim Präsidenten der Republik statt, welcher mehrere eneräle bei⸗ wohnten.
Ein Cirkular des Polizei⸗Präfekten fordert heute die Polizei⸗ Kommissäre von Paris und der Banlieue auf, in ihren respektiven Stadttheilen ihre Aufmerksamkeit auf die Schaufenster der Bilder⸗ handlungen zu wenden, um daselbst die obscönen Bilder beseitigen zu lassen und eben so um aus Buchhandlungen die Bücher schmuz⸗ zigen Inhalts wegzunehmen. Er verlangt auch, ihm hierüber einen genauen Bericht einzuschicken. .
Ein Duell zwischen den Repräsentanten Laborde und Richardet wurde gestern beschlossen. Der erstere hat die Herren Miot und Burgard, der letztere die Herren von Coislin und von Surville zu Sekundanten.
Das Oktroi von Paris im Jahre 1849 hat mehr eingebracht
chtet ein Anderer
— Sitzung vom 7. Februar. Vorsitzender Dupin. Herr rdet verlangt das Wort. (Aufmerksamkeit.): „Ich habe heute im Mo niten r eine Injurie gelesen, die mir gestern hier zu Theil wurde. (Rechts: Warten Sie, die Versammlung ist noch nicht voll⸗ zählig, wir bemerken, daß Herr Leo Laborde fehlt.) Etwas wun⸗ dert mich, daß der Präsident den Unterbrechenden nicht zur Ord⸗ nung gerufen hat.“ Präsident: „Ich habe die Unterbrechung nicht gehört, sonst wäre dies geschehen.“ Richardet: „Jetzt hoffe ich, daß Herr Leo Laborde sich selbst erklären werde.⸗ Präsident: „Das ist nicht möglich, begnügen Sie sich mit meiner Erklärung.“ Ri⸗ chardet besteht auf seiner Forderung. Der Präsident wider⸗ spricht von neuem, Mathieu (de la Dröme) ruft: „Solche Erklärungen werden nicht auf der Tribüne ge⸗ macht!“ Fünf Minuten darauf tritt Leo Laborde ein; mehrere Repräsentanten setzen ihn davon in Kenntniß, was geschehen sei. Er will sogleich die Tribüne betreten, wird jedoch von seinen Freun⸗ den davon abgehalten, und nachdem noch Herr Dupin eine Weile 8 1“ er auf seinen gewöhnlichen Platz. Der Ser nung gemäß wird hierauf die Debatte über die Unterrichts⸗ frage fortgesetzt. Herr Cazales entwickelt sein Amendement, wel⸗ ches die Bischöfe vom Unterrichts⸗Rath ausschließt Selbst unter der Geistlichkeit gebe es Opposition gegen das Gesetz, man möge keinen religiösen Streit erneuern, dies wäre zu gefährlich. Vatimesnil widersetzt sich dem Amendement. Das Amen⸗ dement des Herrn Cazales wird verworfen. Die Ver⸗ sammlung schreitet hierauf zum Skrutinium über den Artikel der Kommission, welcher die Zahl der Bischöfe und Erzbischöfe und die anderen Mitglieder des obersten Unterrichtsrathes bestimmt. Das Stimmergebniß ist folgendes: Zahl der Votirenden 626; für das Prinzip des Artikels der Kommission 396, gegen den Artikel und dadurch zu Gunsten der Fassung des Herrn Cazales 230. Das Amendement des Herrn Cazales ist also verworfen. Hierauf kömmt die Versammlung auf das Amendement des Herrn Lagarde, welcher die Zahl der Bischöfe im Unterrichtsrath auf drei beschränkt. Herr Lagarde sucht diese Reduc⸗ tion zu vertheidigen. Die Versammlung verwirft dieses Amen⸗ dement ebenfalls. Barthelemy St. Hilaire will, daß die geist⸗ lichen Mitglieder des Unterrichts⸗Rathes nicht gewählt, sondern die jedesmaligen Erzbischöfe von Paris, Rouen und Versailles damit beauftragt werden sollen. Auch dieses Amendement wird verworfen. Odilon Barrot stimmt mit ungefähr 40 Mitgliedern dafür. (Ge⸗ lächter.) Die Versammlung nimmt hierauf ohne Diskussion die Be⸗ stimmungen des ersten Artikels, welcher die Zusammensetzung des Unterrichts⸗Raths betrifft, an. Damit ist das Wesentlichste des Projekts votirt. Artikel 2, 3 und 4 werden gleichfalls angenom⸗ men. Dieselben betreffen die Art der Ernennung und Absetzung der Mitglieder und die Zahl der Sitzungen. Die Sitzung wird hierauf geschlossen.
Paris, 5. Febr. (Köln. Ztg.) Ueber die dem General von Lamoriciere gestern widerfahrene Mißhandlung ist uns folgende ganz zuverlässige Mittheilung geworden. Der General, der dem Anfange der Sitzung der National⸗Versammlung beigewohnt hatte, begab sich gegen drei Uhr in einer Droschke in die Rue Richelieu, wo er Geschäfte hatte, und von dort nach der Rue St. Martin, da er von den daselbst entstandenen Unruhen gehört hatte. Er gelangte durch eine Querstraße mitten in die Rue St. Martin, in gleicher Höhe mit dem Konservatorium der Künste und Gewerbe; da er die Menge zu zahlreich und dicht fand, um seine Fahrt fortzu⸗ setzen, so wollte er umkehren; allein Polizeisergeanten, die ohne Zweifel die Vermehrung des Gedränges durch das Umwenden des Wagens fühl⸗ ten, forderten ihn auf, in der Richtung des Boulevards weiter zu fah⸗
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als die hiesige Munizipalität noch in den letzten Tagen des Dezem⸗ bers gehofft hatte, es sich auf 32,923,903 Fr. erhoben. Die
Vermehrung im Vergleich mit dem Jahre 1848 ist um 7 Millionen. Die letzten Nachrichten in Bezug auf die Wahlen im Charente Departement lassen keinen Zweifel mehr über den Sieg des Herrn Unter 328 Wahlbezirken war die Zahl der Votiren-⸗ Adjutanten des Präsidenten der Opposition zu Theil
Edgar Ney. den 77,933, wovon 55,458 dem Republik und 22,475 dem Kandidaten der wurden.
Die beiden Kommissionen für den Depeschen⸗Dienst zwischen Marseille und Korsika und für die Forderung des Prokurators von Bordeaux, in Bezug auf die gerichtliche Verfolgung eines Reprä⸗ sentanten wegen eines Preßvergehens, haben sich heute konstituirt.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 5. Februar. Der Bischof von Lon⸗ don trat mit einem Gesetzvorschlage in Betreff des Verfahrens gegen Geistliche auf, die ketzerischer und falscher Lehren be⸗ schuldigt sind. Die Bill bezweckt die Stiftung eines neuen Appell⸗ hofes für dergleichen Fälle, indem sie die Jurisdiction von dem
ren. Um seinen Wagen, der nur langsam vorwärts kommen konnte, dräng⸗ ten sich bald viele Neugierige. Einige glaubten in ihm einen der Generale zu erkennen, die in den furchtbaren Juni⸗Tagen die Truppen kom⸗ mandirten. „Er ist es!“ riefen sie aus. „Nein, er ist es nicht!“ rief eine andere Gruppe, die, wie mehrfach behauptet wird, den General Changarnier im Sinne hatte. Ein Mensch nähert sich dem General: Rufen Sie: „Es lebe die Republik!“ „Recht gern!“ erwiederte dieser, der sich bekanntlich zu entschieden für die
bestehende Verfassung erklärt hatte, als daß dieser Ruf ihm hätte
richterlichen Comité des Geheimen Rathes auf den Bischof des Sprengels übertragen wissen will. Nach einer Diskussion, an wel⸗ cher der Erzibischof von Canterbury, Lord Brougham und der Lord Kanzler Theal nahmen, ward die Bill zum erstenmale verlesen. Lord Montegn gle verlangte darauf die Vorlegung verschiedener auf das Eisenba nwesen bezüglicher Papiere und fragte, ob es die Ab⸗ 3 sicht der Regierung sei, eine Bill für die Kontrolle der Eisenbahn Rechnungen einzubringen. Der Graf von Granville antwortete, die Regierung werde mit einem solchen Gesetze hervortreten, wo⸗
fern nicht die Direktoren der Haupt⸗Eisenhahnen ein von ihnen ent⸗
worfenes, ihrem Versprechen gemäß, vorlegten.
London, 7. Februar. Nächsten Montag werden die Kö⸗ nigin, Prinz Albrecht und die Königliche Familie Windsor ver⸗ lassen und sich nach dem Buckinghampalaste begeben, wo sie die Saison verleben wollen. Der Hof wird dieses Jahr erst nach dem 8 Wochenbelt der Königin in Osbornehonse seinen Aufenthalt nehmen.
Die Regierung der Kolonieen wird dieses Jahr das Parlament sehr in Anspruch nehmen. Schon sind einige Motionen in dieser Beziehung auf der Liste, und Lord John Russell wird bis nächsten Freitag auch eine solche einbringen. In Australien hat man den Vorschlag gemacht, daß die verschiedenen Niederlassungen eine Fö⸗ deral⸗Union mit einander schließen sollen, und die Times gesteht ein, daß wenigstens ein gemeinschaftlicher Zollverein für dieselben nothwendig sei.
Nach Berichten aus Bathurst am Gambia vom 21. Ja⸗ nuar hatte der Gouverneur der Kolonie sich mit dem Gouverneur der französischen Kolonie Senegal zu einer Expedition gegen die an der Mündung des Flusses Seba hausenden Piraten ver⸗ bunden, welche ein englisches Kauffahrteischiff genommen und ge⸗ plündert hatten. Die Expedition hatte den Erfolg, daß das ge⸗ nommene Schiff wieder in die Hände der Engländer gerieth, denen indeß in dem Gefecht mit den Seeräubern ein Offizier getödtet und mehrere Matrosen und Marinesoldaten verwundet wurden.
In London wurde in Bezug auf den im Juli v. J. von den Englaͤndern an den Küsten von Borneo gegen die Dyaken geführ⸗ ten Vertilgungskrieg eine Versammlung abgehalten. Der Com⸗ mandeur Sir James Brooke wurde beschuldigt, unter dem vagen Vorwande der Seeräuberei 1500 bis 2000. Byaken kaltblütig hin⸗ geopfert zu haben, und die Versammlung vereinigte sich — zu einer Petition, um das Parlament aufzufordern, die in diesem Kriege verübten Gräuel zu untersuchen und das Blutgeld, welches kopfweise für getödtete Sceräuber bezahlt wird, abzuschaffen.
Alexander Wilmot Schomberg, Admiral der blauen (im Range dritten) Flagge, ein Abkömmling von General Schomberg, dem be⸗ rühmten Feldherrn Wilhelm's III., ist auf seinem Landsitze Bognor, in Sussex, 76 Jahre alt, gestorben. Er hatte sich während des großen Krieges von 1794 an vielfach ausgezeichnet; außerdem ge⸗ bührt ihm das Verdienst, das Verproviantirungssystem auf der Flotte verbessert zu haben; namentlich hat er veranlaßt, daß die Matrosen und Marine⸗Soldaten jetzt nur halb so viel geistige Ge⸗ tränke erhalten, als vormgls, und daß ihnen statt der entzogenen