Hälfte Thee, Zucker und dergleichen verabreicht wird. Auch ist er der Verfasser mehrerer werthvollen Schriften über das Seewesen.
Die Quantität Thee, die im Jahre 1849 direkt aus China nach Großbritanien verschifft worden ist, beläuft sich auf 42,400,000 Pfd. oder 2,700,000 Pfund weniger als 1848. Der Theeverbrauch im Vereinigten Königreiche betrug dagegen 1849 50,100,000 Pfd. oder 1,700,000 Pfund mehr als 1848. Der Theevorrath in Eng⸗ land belief sich am 31. Dezember 1849 auf 42,000,000 Pfd. S
Aus einer gestern im Parlamente gestellten Interpellation geht hervor, daß es nicht an der Regierung liegt, wenn noch 1 C eset über Rechnungsablage bei Eisenbahnen zur Vorlage r “ Die Regierung hatte gewünscht, daß die Direktoren der “ Gesellschaften einen desfallsigen Entwurf vorlegten, word 1225 8 81 ben sich aber nicht verständigten. Aus den 88 9 Labouchere ergiebt sich, daß sich viele einflußreiche Actions ben⸗ 8 verbunden, um einen solchen 1 E“
aß derselbe recht bald zur Vorlage; “ hofftz vesxdegfah⸗ von edlen 9 etallen belief sich die vorige “ auf 90 Unzen Gold nach Belgien und Dünkirchen und Unzen Silber ebendahin. Die Einfuhr war dagegen G er, denn der „Medway“, der am Freitage aus Westindien in Sout⸗ hampton einlief, brachte über 6 Dollars in Gold und Silber für des Handels auf. 1 1. Söed le⸗ Nechaengg ⸗Diskussion äußert sich das Blatt Daily News: „Nur Höflichkeits halber kann man das, was im Hause der Gemeinen stattfand, eine Debatte nennen. Die Niederlage der Protectionisten kündigte sich gleich anfangs an. „Gegen zwei solche Kanonen, wie Charles Villiers und Sir Ch. Wood, welche stun⸗ denlang einen solchen Hagel von Ziffern und Thatsachen sprühten, die Landpartei nur zwei ngen 3
S des Sir John Trollope und des Sir John Walsh. So glich die Schlacht ungefähr einem Kampfe zwischen der Artil lerie Napoleon's oder Wellington’s und jener des schwarzen Prin⸗ zen oder Heinrich's VIII. Wir hatten erwartet, die Protectionisten in beiden Häusern würden Sturm laufen und die Bresche ersteigen. Ihre Prahlereien hatten angekündigt, sie brennten vor Muth, die Offensive zu ergreifen. Statt dessen fordern sie in beiden Häusern schuchtern den Angriff heraus und stellen sich dann klüglich in die Defensive, indem sie sich hinter die Schutzmauer irgend eines Ar⸗ guments retten und weder eine Front zeigen, noch Kampflust oder Strategie.“ “
Auf der Monmouthshirer Eisenbahn hat sich jüngst ein eigen⸗ thümlicher Unglücksfall zugetragen. Zwei mit Eisen beladene Wa⸗ gen kamen auf einer stark geneigten Stelle in Schuß und stießen
altmodische Feldschlangen aufgestellt V
mit ei über die Bahn fahrenden Wagen, der mit 60 Faß Pul⸗ ver E Der Fuhrmann des letzteren flüchtete sich mit dem rasch ausgespannten Pferde noch zur rechten Zeit, die Pulverfässer aber wurden von sprühenden Funken in die Luft ge⸗ sprengt, wodurch die Bahn bedeutend beschädigt wurde. Man hörte den Knall meilenweit in der Runde; zum Glück waren wäh⸗ rend der Explosion keine Menschen in der Nähe.
Der Hof der Queensbench beschäftigte sich dieser Tage mit einer Verleumdungsklage des Grafen von Thomar, portugiesischen Premier⸗Ministers, gegen die Morning Post. Der Eigenthü⸗ mer und der Redacteur dieses Journals drückten durch ihren Ver⸗ theidiger ihr Bedauern aus, daß dieser Artikel in dem Journal gegen ihr Wissen abgedruckt worden sei, dessen moralische Verant⸗ wortlichkeit sie ablehnen, dagegen die legale Verantwortlichkeit über⸗ nehmen. Sir F. Thesiger, der Sachwalter des Grafen von Tho⸗ mar, nahm von dieser Erklärung Akt und trug nur darauf an, die Verklagten zur Zahlung der Kosten zu verurtheilen, weil sein Klient durch dieses Geständniß seine Ehre für vollkommen gerächt betrachte. Der Hof verurtheilte die Angeklagten zur Zahlung der Kosten, mit der Bedingung, daß der Sache keine weitere Folge gegeben werden dürfe.
Im Jahre 1847 wurden in England und Wales 11,495 ju⸗
gendliche Verbrecher gefangen gesetzt, im Jahre 1848 11,756. Die zur Strafe Gezogenen waren sämmtlich unter 17 Jahren. In England giebt es 17 Institute, welche jungen Verbrechern nach ihrer 8 aus dem Gefängnisse eine temporaire Zufluchtsstätte ge⸗ währen. Der Civil⸗Ingenieur Thomas Wilkinson, der in Grimsthorpe bei Sheffield wohnt, hat einen Apparat erfunden, durch den aus einer Tonne Steinkohlen (2000 Pfd.) egeges 9000 Kubikfuß Gas gewonnen werden. Der Apparat verlangt nur seinen einzigen Ar⸗ beiter, und Wilkinson versichert, daß 1000 Kubikfuß Gas nur ge⸗ gen 2 Shilling zu stehen kämen.
In einer amerikanischen Korrespondenz findet sich das Gerücht, daß in Brasilien ein neues Königreich gegründet werden soll, dessen Regent Prinz Joinville scin würde. Die Morning Chronicle meint, die Sache wäre nicht unmöglich.
Einem Blatte zufolge, wird dieser Tage im Unterhause der Antrag gestellt werden, der Regierung die nöthigen Gelder zu ver⸗ willigen, damit sie eine neue Expedition zur Auffuchung des verlo⸗ renen Franklin ausrüsten könne. Mehrere tüchtige Marine⸗Offiziere haben ihre Dienste dazu angeboten.
Italien. Rom, 29. Jan. (Fr. B.) Ein Theil der spa⸗
nischen Truppen in den päpstlichen Staaten wird bis zur Rückkehr des Papstes bleiben, welche in der Fastenwoche stattfinden wird.
Königliche Schauspiele. 1
Dienstag, 12. Febr. Im Opernhause. 22ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Wasserträger, Singspiel in 3 Abth., nach dem Französischen der deux journées, vom Dr. Schmieder. Musik von Cherubini. Hierauf: Solotanz. 1) La Bearnaise, pas de deux, ausgeführt von Fr. Brussi und Herrn Gasperini. 2) Mazurka, ausgeführt von Fr. Galster und Herrn Ebel. 3) Pas du bouquet, ausgeführt von Frau Brue und Herrn Hoguet⸗Vestris. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch, 13. Febr. Im Schauspielhause. 26ste Abonnements⸗ Vorstellung: Struensee, Trauerspiel in 5 Abth., von M. Beer. Die Ouvertüre, die Musik zu den sämmtlichen Zwischenakten und die zur Handlung gehörige Musik ist von G. Meyerbeer. Anfang
Königsstädtisches Theater. Dienstag, 12. Febr. Die beiden Nachtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse mit Gesang in 2 Akten, von J. Nestroyv. Musik vom Kapellmeister Adolph Müller. Mittwoch, 13. Febr. (Italienische Opern⸗Vorstellung. Roberto il Diavolo (Robert der Teufel). Oper in 5 Abtheilungen. Musik vom Königl. General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. (Sga. Claudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.) Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet⸗ Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 10 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 7 ½ Sgr. Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
Nach einmaliger Beobachtung.
Nachmittags 2 Uhr.
1850.
Febr.
Morgens 6 Uhr.
331,01“„Par. 332,64“ Par. + 4,1° R. + 4,50 R — 1,60 R. — 1,8° R. 60 pCt. 59 pCt. regnig. trüb.
10.
335,26“ Par. Auellwürme v + 1,8 °9 R. Flusswärme 0,59 R. — 2,0* R. Bodenwürme 71 pCt. Ausdünstung
trüb. Niederschlag0,041"„Rh.
W. W. Wärmewechsel + 4,7°
Wolkenzug. W. — + 1,0
332,97“ „Par. + 3,50 HR. — 1,80° R. 63 pcCt. W.
— .
Luftdruck Luftwärme Thaupunkt .. Dunstsättigung . Wetter
..
Tagesmittel:
Berliner Börse vom II. Februar.
mWechsel-Course.
Geld. 143 ½ 142 ¼
Brief. 143 ½ 143 151 ½ 1507¼ 6 26 ½ 81¼ 90% V
Kurz
2 Mt. Kurz
2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt. 3 Wwochen
250 Fl. 250 Fl. 300 Mhk. 300 Mk. Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr.
100 Thlr.
100 PFl. 100 SRLl.
Amsterdam .. do.
Hamburg do.
London
150⅔ 6 26¾ 81¹ ½ 90¾ 102 ½ 99 ½ 99 ⅔ 99 56 28,56 24 108 ¾
Wien in 20 Xr. Augsburg .
Breslau
Leipzig in Courant im 14 Thler. Fufs...
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg 8
Inländische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und Geld-Course.
Geld. 95 ½
Brief. Gem. 96
96 ½
Zf. 38* Schlesische 3 ½ do. ELt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch.
Geld. Gem.
Pomm. Pfandhr.
Preufs. Freimwm Anl] 5 107 St.-Schuld-Sch. 3 ½ 89 ½ Seeh.-Prüm.-Sch. — 104 ¾ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 105 do. 3 ½ 4 1012 3 ½ 91 ½ — 3 ½
Zf. Brief
do.
88 ¾1 104
Kur- u. Nm.
do.
86 ⅔ 913
do. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do. do. Ostpr. Pfandbr.
13 ¼2 12 ½
Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th.
do. Disconto.
Ausländische Fonds.
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. 300 PFl. Hamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. 4 ½ IMIoll. 2 ½ % Int.
Kurh. Pr. O. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. Cert. do. b. Hope 3.4.S. do. do. 1. Anl do. Stiegl. 2. 4. A.
do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz O. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.
do.
2bgSSSnnen
i
Eisenbahn- Actien.
g. 8
Stamm-Actien. V Kapital.
Der Reinertrag, wird nach ersolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubril ausgefüllt. Z)ie mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
1848.
Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertrag.
Prioritäits- Actien. K apilal.
Zinssfuss.
Sämmtliche Prioritüts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
91½8⸗ 80 ½ G. 107 bz. u 66 ¼ bz. u. 141 ½ Lz.
221 G. 96 ½ ⸗
5 1 45 ½ B.
A. B. 6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Berl. Anh. Litt. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger
Halle-Thüringer
Cöln -Minden do. Aachen...
1 3 Lb⸗z.
79 n. 33 B.
Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.... do. LIn B Cosel-Oderberg... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk. Stargard-Posen Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb. .
dccSarn eeen
106 1 B. 62 ½ 6.
b
* —
. CeEFSPOe
Quitlungs-Bogen.
Aachen-Mastricht ..
Ausländ. Actien.
41 45 a 44 ½ Lz.
8,000,000 100 B.
Friedr. Wilh.-Nordb. Prion
Schluss-Course von Cöln-Minden 96 ¼ b⸗
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000
800,000 1,788,000
PBeII do. Hamburg do. do. do. Potsd -Magd. .. do. do. do. do. Litt. D. do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer. 4,000,000 Cöln-Minden... 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000 Oberschlesische .... 370,300 Krakau-Oberschl.. 360,000 Cosel-OQderberg 250,000 Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg... 400,000 Berg.-Märk. 1,100,000 100 ¾ B.
“
eue
100 ½ bz. u. B 98 G.
98 ½1 B.
101 ¼ G.
104 bz.
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ee-
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90 B. 77 5 B. 89 G. 95 ½¼ B. 104512 bz. 103 ½˖ bz.
AISöÄ52
8
97 ½ bz. 82 B.
„ CN
Ausl. Stamm-Act.
Reinertr. 1848
2,050,000 6,500,000 4,300,000
Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank-Antheilen 95 bLz.
Poln. a. Pfdbr. a. C.
Das Geschäft war heute ziemlich
lebhaft, und die Course behaupteten sich sehr fest.
Magdeburg-Halberstädter sehr gesucht und bedeutend höher bezahlt.
Auswärtige Börsen.
Leipzig, 8. Febr. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 106 Gld. Leipz. B. A. 150 ½ Br. Leipz. Dr. E. A. 109 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 87 Gld. Schlesische 95 ¾ Gld. Chemnitz⸗ Riesa 25 ¾ Gld. Löbau⸗Zittau 19 ½ Gld. Magdeburg⸗Leipzig 220 ½ Br., 219 ½ Gld. Berlin⸗Anhalt. 94 ½ Br., 94 Gld. Krakauer 73 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 45 Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. Deßauer B. A. 123 ¾˖ Gld. Preuß. B. A. 95 ¼ Br., 94 ¾ Gld.
Franksurt a. M., 9. Febr. sich an heutiger Börse eine flaue Stimmung. Alle Gattungen der⸗ Hüden waren zu billigeren Coursen als gestern offerirt. Auch blie⸗
Theseres. württemb. Oblig. niedriger. 3 proz. Spanier waren
deltenb aa i secragier. Alle übrigen Fonds und Actien preis⸗ 14 ei F 8 n ö535. .
Gangei aon rütden e Das Geschäft war jedoch im
esterr. 5proz. Metall. 84 Br., 83 ½ Gld. B
S 83 ⅔ . ank⸗Actien
38 8,vnc u“ Partial⸗Loose à 50 Fl. 53 ½ Br., 53 ½ Gld,
Br. 72 Gld“ 12⸗ Gld. Darmstadt Partial⸗Loose 2.50 Fl. 72⁄
Wose 21. 8 2 25 Fl. 28 Br., 28 Gld. Hessen Partial⸗
„ pre 33 7 2
Br. preuß. 33 ½ Br., 33 ¾ Gld. Sardinien Par⸗
Für österr. Fonds zeigte
Br. u. Gld. Hamburg⸗Berl. 80 ½ Br., 80 Gld. Bergedorf 93 ½ Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 63 Br. u. Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Köln⸗Minden 95 ½ Br., 94 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordb. 44 ½ Br., 44 ½ Gld. Mecklenburg 33 ½ Br. Die Preise mehrerer Fonds waren zwar etwas höher, schäft doch unbedeutend.
Amsterdam, 8. Febr. Holl. Fonds waren bei einigen Ge⸗ schäften in Int. sehr fest. Von fremden Effekten waren span. gut preishaltend. Russ. unverändert. Oesterr. mehr angeboten. In Peru war der Handel zu erhöhten Preisen sehr ausgedehnt.
Holl. Integr. 55 8, n. Zproz. neue 65 ⁄1. Span. Ardoins 12 ⅞, gr. Piecen 12 . Russ. 4proz. 86 ½. Stiegl. 86 ½. Oesterr. Met. 5proz. 80 ½, ½. Mex. 28 1⁄, 4. Peru 80, 81.
das Ge⸗
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 11. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50—55 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26 ½ — 28 Mehl;.... „ pr. Frühjahr 26 Rthlr. Br., 25 ½ u. ½ verk.
tial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr 33 ¾
Spanien Zproz. inländ. 29 8, LEE1131313 380 Fr. Loose 121, Br., 120 6 Gld., do. 600 Fl. 61 Br., 308 Glr⸗ 8 erxbach 83 ¾ Br., 82 ⅞ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 455 Br., 45 Gld. Köln⸗Minden 96 ½ Br., 96 Gld. 3
8 Hamburg, 9. Febr. 3 ½ proz. p. C. 8 2½ St. Präm. Oblig. 87 Gld. C. R. 100 ½ Br., ——
8 Mai/ Juni 26 ¼ Rthlr. Br., 26 bez. u. G. W Juni /Juli 27 Rthlr. Br., 26 ¾ G. 8 Gerste, große loco 22 — 24 Rthlr. 8 »„ kleine 19—21 Rthlr.
Hafer loco nach Qualität 16—18 Rtblr.
„ pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Br.
„Kochwaare 32 — 40 Rthlr.
84 ½ Gld. Dän. 70 ½ Br. Ard. 11 ½ Br., 11 Gld. 3proz. 28
„ Futterwaare 29 —32 Rthlr.
Rüböl loco 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. pr. Febr. 13 ½ u. ¼ Rthlr. Br., ¼ bez., & G. Febr. /März 13 Rthlr. Br., 12 ½3 u. 11 bez., 12 2 G. März /April 12 ⅞ Rthlr. Br., ½ bez. u. G. April [Mai 12 Rthlr. Br., 12 ⁄ a * bez., 12 ⁄2˖ G- Mai/ Juni 12 % Rthlr. Br., 12 ½ bez. u. G. Leinöl loco 11 ¾ Rthlr. 8 „ pr. März/April 11 ⅔ Rthlr. Br., 113 G. „ pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. Br. 11½ G Mohnöl 15 ½ Rthlr. Palmöl 12 ½ a 12 ½¼ Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. 1 Südsee⸗Thran 12 ½ a 12 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 13 ½ Rthlr. bez. mit Faß 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. 8 Febr./ März 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G März /April 14 Rthlr. Br., 13 ¾1 G. April/ Mai 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½21 G. Mai /Juni 14 7% Rthlr. Br., 14 ½ G. 6 Juni /Juli 15 ½ a * Rthlr. bez., 15 Br., 15 G. Juli/Aug. 15 ½ Rthlr. bez. u. Br., 15 ½⅜ G.
der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗
Mit 369 bis 371 der Verhandlunge
zeigers sind Bogen ) der Ersten Kammer ausgegeben worden. 2 11““
——
Berli . un Berlin, Druck un
n
Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. vA“ “
X““
2ezum Pr
8*
eußischen Staats-Anzeiger.
88
Dienstag d. 12. Febr.
SZDuhaltt. Ausland.
Kopenhagen. Preßgesetz⸗Entwurf. — Landesthing. — Geschäftsordnung. — Einbringung von Gesetzvorschlägen. L vissenschaft und Kunst Erste Soiree des Tonkünstler⸗Vereins.
Berliner Börse.
Uichtamtlicher
G8 . AMusland.
Dänemark. Kopenhagen, 4. Febr (Fädrel
4 g 8 L 4. . ädrelandet.
v 8g⸗ Entwurf eines Gesetzes über den 8 vrauch der Presse ist so eben von der Regierung dem Reichstage vorgelegt worden: 8 -“
§. 1. Keine Schrist darf hier im Reiche ged - einem berechtigten Buchdrucker, LECECCTT1“ Schrift anzuführen ist.
Dänemark. Volksthing.
außer bei 15 T11““ Druckort 9 88 Buchdrucker, so wie Jeder, der mit het ““ Weise vertheilt, mit einer Geldbuße von 50 — 200 Rbthlrn bele 1 8 8 der Buchdrucker nicht ausfindig gemacht werden die * ih hende Verantwortlichkeit auf den Verleger oder den reges üüber hb eeae die Schrift in Kommission erschienen ist, danach auf den Heransgeber 18 periodischen Blättern den Redacteur und endlich auf den S.. b §. 2. Wegen unrichtiger Angabe des Buchdruckers wird eine Geld⸗ 9g S. bis T gezahlt. Mit gleicher Strafe wird derjenige elegt, welcher, von der unrichtigen 2 be u ie Schrift feil Uerc g Herscen nrichtigen Angabe unterrichtet, die Schrist feil⸗ §. 3 Megen des Inhalts einer Schrift trifft die Verantwortlichkeit zuerst den Verfasser, sobald er in der Schrift angeführt, wenigstens 18 Jahre alt und der richterlichen Autorität des Staates unterworsen ist. Fehlt eine dieser Bedingungen zur Straffälligkeit des Verfassers, oder ist die Schrift ohne sein Wissen und Willen herausgegeben worden o geht die Verantwortlichfeit auf den Herausgeber oder Redakteur über sofern die eben genannten Bedingungen für das Vorhandensein der Straf⸗ fälligkeit auf ihn Anwendung finden. 1 Ist dies nicht der Fall, so geht die Verantwortung unter gleichen Be⸗ dingungen auf den Verleger oder Kommissionshändler über.
Kann die Verantwortlichkeit gegen keine der genannten Personen gel⸗ 1ö e can⸗ soiggehe sie auf den Buchdrucker, und wenn auch
eser nicht aufzufinden i auf Jeden über r Schrift F F eic venceie , J r, der mit der Schrift Handel
Wenn in einer von mehreren Personen gemeinschaftlich herausgegebe⸗ nen Schrift der Einzelne als Verfasser oder Herausgeber gewisser, hinrei⸗ chend gesonderter und bezeichneter Theile derselben auftritt, so fällt insoweit die Verantwortlichkeit für die übrigen Verfasser oder Herausgeber fort
Jede unter den Personen, auf welchen die Verantwortlichkeit nach dem Obenangeführten ruhen kann, bleibt in dem Fall, daß sie dazu aufgefordert wird, innerhalb 6 Monate, nachdem die Bekanntmachung von dem Verkauf oder der Vertheilung der Schrift zum erstenmal in ein öffentliches Blatt eingrrückt worden ist, zur Mittheilung derjenigen Aufschlüsse verbunden welche dazu nöthig sein dürften, damit einer der vorhin Aufgeführten der Reihe nach zur Verantwortung gezogen werden kann. Anderenfalls geht die Verantivortlichkeit auf ihn selbst über. 86
§. 4. Wenn in einer Schrift der Verfasser, Herau 8 dacteur, Verleger oder Kommissionshändler 88” Csea etet e eine Strafe von 100 bis 500 Rbthlr. ein. 86 1
§. 5. Von jeder Schrift soll der Buchdrucker, bevor die Schrit der Buchdruckerei ausgeliefert wird, ein ö“ — hörde einreichen. Jede Uebertretung dieser Bestimmung wird sicht auf den Inhalt der Schrift, das erstemal mit 100 Rthlr., das weite⸗ mal mit 200 Rbthlr. und so ferner das doppelte, bestraft. 8 Ist kein druͤcker oder ein unrichtiger in der Schrift angeführt, und kann der Drucker nicht aufgefunden werden, so geht die Verantwortlichkeit auf den Verleger oder Kommissionshändler über, danach auf den Herausgeber oder Re⸗ dacteur und endlich auf den Verfasser.
§. 6. Das Justiz⸗Ministerium bestimmt, ob eine Schrift wegen ihres
srafwürdigen Inhalts von Seiten des Staats gerichtlich zu verfolgen ist.
Hält cs das Justiz⸗Ministerinum, wofern es die Einleitung des Pro⸗ zesses befiehlt, dabet für nothwendig, daß die weitere Verbreitung der Schrift gehemmt werde, so erläßt es deshalb eine öffentliche Verwarnung, worauf alle Eremplare der Schrift, die im Buchhandel oder noch zu vertheilen sind, die sich in Lesegesellschaften, Leihbibliothelen, oder an anderen Orten, zu welchen der Zugang nicht ganz privat ist, vorfinden, unverzüglich an die Polizeibehörde abzuliefern sind. Die also abgelieferten Exemplare bleiben unter Bewahrung des Staates, bis die Angelegenheit durch richterliches Er⸗ kenntniß entschieden ist. Wird die Schrift freigesprochen, so werden diesel⸗ ben an die Betreffenden zurückgegeben, entgegengesetztenfalls von Seiten des Staats vernichtet. Findet sich das Strafbare in einer Schrift nur in ein⸗ zelnen Theilen derselben, so kann es jedoch durch richterlichen Entscheid be⸗ stimmt werden, daß nur dieser Theil vernichtet werden soll, in welchem Fall das Uebrige an die Betreffenden zurückgegeben wird.
Wer es unterläßt, der veröffentlichten Warnung nachzukommen, wird das erstemal mit einer Geldstrafe von 100 bis 200 Rbthlr. und in Wie⸗ derholun gsfällen von 200 bis 1000 Rbthlr. belegt.
§. 7. Alles, was in diesem Gesetz über Druckschriften bestimmt ist,
gilt zugleich von allen durch mechanische Mittel in einer größeren Anzahl
Eremplare hervorgebrachten Kopieen einer Schrift. Sosern Gemälde, Kupferstiche, Holzschnitte, Lithographicen oder andere bildliche Darstellungen beleidigende oder unsittliche Andeutungen enthalten, werden die in Bezug auf Druckschriften erlassenen Bestimmungen analogisch anaaG . b
Auf solchen Kunstwerken, welche durch mechanise iitel i Exemplaren wiedergegeben ve,den 8 E“ Exemplar angeführt werden. Die Unterlassung hiervon wird mit 89 In §. 1 festgesetzten Strafe, eben so wie unrichtige Angabe des Künstlers nt der in §. 2 bestimmten Strafe belegt. b b s Künstlers mi
§. 8. Wer in einer gedruckten Schrift zu irger 1 Verbreche räth, unterliegt der für dasselbe in der dhee.aebiors petemhe Bechtn wenn das Verbrechen danach zur Ausführung kommt. Geschieht dies nicht, so wird der Schuldige, nach den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzgebung hinsichtlich einer solchen auf die Herbeiführung eines Verbrechens apgzielens den Wirksamkeit, sofern nicht im Folgenden eine besondere Strafe Sis ear 1. Wirksamkeit festgesetzt ist, mit einer verhältnißmäßig geringeren Strafe elegt. u“ 86. 9. Wer in einer gedruckten Schrift zur gewaltsamen Veränderung der durch das Neichsgrundgesetz bestimmten Verfassung, zum Aufstande wider den König oder zum Angriff auf die Sicherheit und Freiheit des Reichstages anreizt, soll, wenn seine Handlung von irgend einem Erfolge begleitet ist, sein Leben verwirkt haben, andernfalls aber gegen den Schul⸗ digen eine Gefängnißstrafe von 5 bis 10 Jahren verhängt werden.
§. 10. Wer in einer gedruckten Schrift Mißvergnügen und Haß gegen die Reichsverfassung zu verbreiten sucht, ohne daß sein Verhalten unter die Bestimmungen und vorhergehenden Paragraphen gebracht werden kann, wird mit Gefängniß von 6 Monaten bis 2 Jahren bestraft.
§. 11. Gleiche Strafe wird gegen denjenigen verhängt, welcher den König ungerechter oder schamloser Handlungen bezüchtigt, sich verspottende Urtheile oder Aeußerungen über den König erlaubt, oder sich unziemlicher Ausdrücke bei Erwähnung seiner Person bedient. Dasselbe gilt für den Fall, daß sich Jemand in ähnlicher Weise gegen die Königin, Königin Wittwe, den Thronerben oder den Reichsvorsteher vergeht.
§. 12. Wird eine Schrift herausgegeben, worin fremde mit dem
den, so wird gegen den Schuldigen eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten bis zu 1 Jahr, oder unter besondere mildernden Umständen eine Geldbuße von 200 bis 500 Rbthlr. verhängt. Eine gerichtliche Verfolgung findet nur dann statt, wenn es von der betreffenden Regierung verlangt wird.
§. 13. Wird eine Schrizt herausgegeben, welche darauf ausgeht, den Glauben an das Dasein Gottes und die Unsterblichkeit der Seele zu un⸗ tergraben, oder worin die christliche Religion gelästert und verhöhnt oder übrigens die Grundsätzen der sittlichen und bürgerlichen Ordnung angegrif⸗ fen werden, so wird der Schuldige mit Gefängniß von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft. Wenn Jemand auf andere Weise den hier im Reiche bestehenden Religions⸗Gesellschaften dadurch Anstoß giebt, daß er mit ihren Glaubenslehren oder Gewohnheiten Spott treibt, so swird er mit Ge⸗ fängniß von 1 bis 6 Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe wird gegen densjenigen verhängt, der durch eine gedruckte Schrift Sittlichkeit und Scham⸗ haftigkeit verletzt. 1 S§. 14. Bringt Jemand in einer gedruckten Schrift unbefugte Beschul⸗ digungen gegen einen Andern in der Art vor, daß der Angegriffene dadurch als unwürdig der Achtung seiner Mitbürger dargestellt wird, so trifft ihn eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahre. Dasselbe gilt dann, wenn in der Schrist zwar nicht bestimmte Beschuldigungen angeführt, dem Angegriffenen aber Benennungen beigelegt werden, welche allein durch solche Handlungen begründet werden können, die ihn der Achtung seiner Mitbürger unwürdig machen mußten; doch kann die Strafe in diesem Fall unter besonderen Umständen durch Geldbußen von 100 bis 500 Rbthlr. be⸗ stimmt werden. Wegen anderer unbefugter Beschuldigungen, welche den An⸗ gegriffenen in den Augen seiner Mitbürger herabsetzen müssen, so wie überhaupt wegen kränkender Schimpfreden oder Scheltworte, werden Geldbußen von 50 bis 500 Rbthlr. oder Gefängnißstrafen von 14 Tagen bis 3 Monaten angewendet. In allen zuvor angeführten Fällen sind die unbefugten Aeu⸗ ßerungen anf das Verlangen des Beleidigten für wirkungslos zu erklären. S§. 15. Wer in einer gedruckten Schrift Gerüchte über die häusliche Stellung oder das Privatleben der Bürger mittheilt, erleidet eine Strafe von 20 bis 100 Nbthlr.
§. 16. Sämmtliche oben angeführte Bestimmungen sind zugleich auf Uebersetzengen von Schristen anwendbar, welche in fremden Sprachen er⸗ schienen sind, jedoch unter gehöriger Rücksicht darauf, daß die ungesetzliche Absicht dem Uebersetzer weniger als dem Verfasser anzurechnen ist. Ist der Uebersetzer in der Schrift nicht genannt, oder fehlt hinsichtlich seiner eine der übrigen in § 3 angeführten Bedingungen der Verantwortlichkeit des
ohne Rück⸗
Verfassers, so geht die Verantwortlichkeit auf die übrigen in demselben Pa⸗ ragraphen genannten Personen, welche an der Herausgabe der Schrift Theil gehabt haben, in der daselbst angegebenen Ordnung über.
„§H. 17. Der Redacteur eines periodischen Blattes ist verpflichtet, die Berichtigungen, welche ein Ministerium oder die Obrigkeit, aus Anlaß einer Mittheilung in dem Batte, in demselben veröffentlicht wünschen möchte ohne jedoch die Gränzen einer Nummer zu überschreiten, ohne Entschädi⸗ gung in sein Blatt aufzunehmen. So kann auch Jeder, der sich in einem solchen Blatte versönlich angegriffen glaubt, oder der über ihn in dem Blatte mitgetheilte faktische Umstände zu berichtigen wünscht, die unentgelt⸗ liche Aufnahme einer Bekanntmachung darüber fordern, daß er aus Anlaß des Angriffs einen Prozeß angestrengt hat oder anzustrengen gedenkt, so wie über den Ausfall der Sache durch richterlichen Entscheid, oder darüber, daß 6 86 anderes namentlich genanntes Blatt oder Schrift die Berichtigung Uäfen beabschilnt gten Mittheilung hat eimücken lassen oder einrücken zu
M“ verlangte Aufnahme soll innerhalb drei Tage geschehen, nachdem nachweislich gefordert worden ist, oder, sofern keine Nummer des bböö14“ dieser Frist erscheint, in der ersten, demnächst erscheinenden
Wer dieser Verpflichtung nachzukommen unterläßt, wird mit Geldbußen von 20 bis 100 Rbthlr. bestraft, und die begehrte Aufnahme kann, wenn es ferner verlangt wird, durch tägliche Geldstrafe erzwungen werden.
§. 18. Wird die Presse als Werkzeug für eine Handlung benutzt, die
nach den Gesetzen strafbar ist, so kann die Verantwortlichkeit, welche ein solches Verbrechen mit sich führt, nicht aus dem Grunde fortfallen, daß die Presse F gebraucht worden ist. . S. 19. Sofern gegenwärtiges Gesetz eine Milderung der in den bis jetzt geltenden Gesetzen festgesetzten Sraftn enthält, 8 ggh dasselbe dalh gisch zur Anwendung, wenn die genannten Verbrechen durch Worte oder ungedruckte Schriften begangen worden, und zwar in der Art daß bei Be⸗ stimmung des Strafmaßes auf den geringeren Grad der Ueberlegung welche gewöhnlich mit der ungedruckten Rede verbunden ist, und die 9 Wir⸗ kung, welche dieselbe im Allgemeinen hervorbringt, Nücksicht genommen wird Doch kann in keinem Fall unter das in gegenwärtigem Gesetz festgestellte geringste Strafmaß herabgegangen werden, wenn die Gesetzgebung, welche sonst auf das Verbrechen angewandt werden würde, ein größeres Strafmaß annimmt.
§. 20. Alle bisher geltenden Anordnungen in Betreff der Druckfrei⸗ heit, darunter jedoch nicht diejenigen inbegriffen, wodurch der Nachdruck ver⸗ boten wird, sind bei dieser Gelegenheit aufgehoben.
Kopenhagen, 5. Febz., (Alt Merkur;) Bis beiden Thinge sind mit der Festsetzung ihrer Geschäftsordnung beschäftigt. Im Landsthing sprach sich Orsted gegen mehrere neue Bestim⸗ mungen aus, welche das Comité in die Geschäftsordnung gebracht hat. So hat sie z. B. die Behandlung der Sachen durch Abthei⸗ lungen aufgegeben, theils weil der Thing nicht sehr zahlreich ist und theils weil diese Behandlung den Geschäftsgang auch eben nicht fördert; an die Stelle der Abtheilungen werden zwei Arten Ausschüsse vorgeschlagen, nämlich permanente und spezielle. Orsted wollte die Abtheilungen beibehalten wissen. Wessely behielt sich einen Aenderungs⸗Antrag vor, insofern ihm die Stellung der Mi⸗ norität der Majorität gegenüber nicht gesichert genug schien. Sein Vorschlag sei also, daß, wenn ein Ausschuß von fünf Mitgliedern zu wählen sei und eine Majorität z. B. drei Wahlen durchgesetzt habe, dann, wenn eine Minorität von 20 vorhanden sei, je 10 Mitglieder der Minorität sich zusammenfügen und befugt sein sollten, ein viertes und fünftes Mitglied hinzuzuwählen. Borgen unterstützte den An⸗ trag und forderte den Ausschuß auf, den Antragsteller zu einer Konferenz aufzufordern. Schouw wollte sich von Seiten des Aus⸗ schusses hierzu verstehen, aber H. P. Hansen erklärte als Mitglied des Ausschusses, er könne sich nicht auf einen Vorschlag einlassen, welcher der Minorität ein so großes Recht einräumen würde. Könne die Minorität sich nicht zur Majorität machen, so müsse sie sich darin finden, Minorität zu sein. Kierkegard hielt sich für überzeugt, daß das Landsthing Dänemarks, wenn ein Aus⸗ schuß niedergesetzt sei und eine Stimme sich in einer Richtung
wurf wegen Handel und Schifffahrt nach S Troir. 0 Fagie der Vorsitzende, ob die Ufe an nteh dteate chn Volksthing etreff des provisorischen Gesetzes wegen 50 pCt — 22 Accise von Schiffen und Waaren, und des Entwurfs e Laa gesetze gewählt werden solle, und da sich Niemand e so nahm er es als ausgemacht an, daß keine Comité e werden solle. Der Finanzminister legte hierauf den Euaee hü einem Gesetze vor wegen Aufhebung mehrerer älteren Steuern 85 Steuerausgleichungen, so wie wegen der Vertheilung der Wieder⸗ erstattung derselben und künftiger direkter Steuerauflagen. Hier⸗ auf schritt die Versammlung zur Berathung über die Geschäfts⸗ ordnung. Auch hier äußerten sich verschiedene Meinungen über die Abtheilungen, doch gab es nicht so viel Anmerkungen wie im Land⸗ thing, und man gelangte bis zum §. 30. Der Belt ist, so weit man von Korsor und Nyborg es wahr⸗ nehmen kann, frei von Eis.
‚vissenschaft und Kunst. Erste Soiree des Tonkünstler⸗Vereins im Saale des Hotel de Russie.
.8 11“ (Den 9. Februar.)
Die erste Soiree des Tonkünstler⸗Vereins zum Besten seiner Unterstützungs⸗Kasse für hülfsbedürftige Tonkünstler fand 828 Cäal⸗ des Hotel de Russie vor einem zahlreichen und gewählten Auditorium statt und erregte durch Inhalt und Ausführung des Gebotenen die lebendige Theilnahme der ganzen Versammlung. Besonderes Interesse gewährte gleich das Konzert von Seb. Bach, mit welchem die Soiree eröffnet wurde. Für drei obligate Instrumente (Piano, Violine, Flöte) und Orchester komponirt, läßt das Musikstück durch Form, wie Inhalt, über seine Echtheit keinen Augenblick im Zweifel, obgleich ein derartiger Zweifel wirklich aus⸗ gesprochen worden sein soll. Jener erhabene, großartige und prachtvolle Stol, der seine Wirkungen in den eigenthümlichsten Verkektungen der Stimm⸗ führungen, in den künstlichsten contrapunktischen Verflechtungen und in einem wahrhaft wunderbaren Reichthum des harmonischen Baues sucht, ist auch das Bezeichnende und Charakteristische in diesem Konzert. Jeder einzelne Satz, jede Harmoniefolge, jede Note bekundet darin den erhabenen Geist S eb. Bachs. Dem Tonkünstler⸗Vereine darf es daher um so mehr zum Verdienste angerechnet werden, daß er dies Werk des trefflichen Altmeisters der Offentlichkeit vorführte, als dies auch in würdiger Weise geschah. Nicht nur der Klavierspieler, Herr Pfeiffer, löste seine Aufgabe, die er tech⸗ nisch und geistig glücklich erfaßt hatte, anerkennungswerth, sondern auch der Violinist Herr Ad. Stahlknecht und der Flötist Herr Gantenberg, thaten dem Werke Genüge. Nur das Orchester hätte vielleicht eine etwas stärkere Besetzung der Violine bedingt, wodurch die Wirkung das Ganzen jedenfalls nech um ein Bedeutendes gehoben worden wäre. Die Hörer wohnten diesem seltenen Kunstgenusse mit sichtlicher Hinge⸗ bung bei und gaben ihre Befrirdigung mit dem Gebotenen öfters sogar durch lauten Beifall zu erkennen. Nächstdem kam eine Fantasie für Violoncell durch Herrn Jul. Stahlknecht zum Vortrag, in welcher sich der Ge⸗ nannte wieder als trefflicher Künstler zeigte und namentlich durch die Zart⸗ heit und das Seelenvolle seines Spiels den allgemeinestn Beifall fand.
hören lasse, die durchaus nicht repräsentirt sei, schon dafür sorgen werde, daß diese Stimme Eingang finde und zum Ausschuß gerufen werde. Hierfür, meinte er, bürge §. 8 des Entwurfs, welches Wessely doch nicht so ganz cinräumen wollte. Hierauf wur⸗ den die §§. 11 — 10 inkl. verlesen, worunter die wichtigste Bestim⸗ mung ist, daß Gesetzvorschläge, die von Mitgliedern des Things
Könige in Freundschaft lebende Regenten auf ähnliche Weise beleidigt wer⸗ u1u.u“
eingereicht werden, in gesetzlicher Form abgefaßt und einem perma⸗ nenten Comité von 9 Mitgliedern übergeben werden sollen, welches ein Gutachten darüber abzugeben hat, ob der Vorschlag sich zur Verhandlung eigne. Auch die Verhandlungsweise ist verändert, na⸗ mentlich bei der ersten und zweiten Verhandlung. Auch gegen diese neuen Bestimmungen protestirte Orsted. Die Verhandlung wurde mit §. 17 geschlossen und hierauf zur Niedersetzung von Comités geschritten: 1) über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der schwebenden Schuld; 2) über den Gesetz⸗Entwurf wegen der provisorischen Zoll⸗ vorhältnisse zu den Herzogthümern Schleswig und Holstein; 3) über den Entwurf wegen des Ausfuhrzolls von Hornvieh; 4) über den Gesetz⸗Ent⸗
8
Einigen Gesängen von Jul. Weiß, von Fräulein Caspari beifällig vorgetragen, folgte alsdann noch eine sehr interessante Nummer in einem Quintett von Franz Schubert für Piano mit Streich⸗Instrumenten, das schließlich zur Aufführung kam. Originalität der Erfindung mit äußerst ansprechendem Inhalte verbindend, besonders glänzend in der Behandlung des Pianos entgegentretend, ohne das die Streich⸗Instrumente deshalb ver⸗ nachlässigt erscheinen, versehlte das schöne Tonwerk einen tief nachhaltigen Eindruck auf die empfängliche Hörer hervorzurufen um so weniger, als die Ausführung das ihrige dazu beitrung, die Schönheiten der Composition in das gehörige Licht zu stellen. Die laute Anerkennung des Publikums fehlte daher dieser letzten Nummer nicht, für deren treffliche Ausführung, außer Herrn Löschhorn, der den Klavierpart inne hatte, auch den übrigen Mit⸗ wirkenden, den Herren Gebrüdern Stahlknecht, Weiß und Teetz, Dank gebührt. Möge der Tonkünstler⸗Verein in seinen achtbaren Bestrebungen eifrig fortfahren und guten Erfolges stets gegenwärtig sein!
Berliner Börse.
Berlin, 9. Febr. Die Haltung unserer Börse war im Laufe dieser Woche unsicher und die Course verloren durch die Ereignisse in Paris an Festigkeit. Wenngleich das Weichen der soliden Effek⸗ ten nur unbedeutend war und deren Course sich bereits durch an⸗ sehnliche Ankäufe wieder gehoben haben, so blieb die allgemeine Stimmung in Betracht des politischen Konflikts zwischen England und Griechenland doch gedrückt, und das Geschäft, besonders in den letzten Tagen, höchst unbedeutend. — Von Eisenbahn⸗Actien wur⸗ den abermals in Köln⸗Minden beträchtliche Posten gekauft deren Cours hatte sich bereits bis 95 ½ gedrückt, ist aber sehr rasch wieder bis 96 ½ % gestiegen. Eben so zeigte sich nach einem Rückgange von 91¾% a 93 ½ % viel Begehr für Berlin⸗Anhalter, so daß solche wie⸗ der bis 94 ¾ bezahlt wurden, heute aber nur 94 % schlossen. Eben so waren auch Magdeburg⸗Halberstädter Actien täglich gesucht und stiegen im Laufe dieser Woche bis heute von 141 bis 143 ¾ %. In Niederschlesisch⸗Märkischen und Stargard⸗Posen fanden nur wenig Schwankungen statt, heute blieben solche a 85 % eher zu lassen als zu haben. Oberschlesische Actien ziemlich vernachlässigt und nur von L. A. Kleinigkeiten a 106 ¾ % umgesetzt; L. ; 104 ¾ Br. Berlin⸗Potsdamer, bis 68 ⅞ bezahlt, gingen wieder bis 66 % zurück, wozu indeß heute am Schlusse der Börse sehr bedeu⸗ tende Posten gekauft wurden. In Bergisch⸗Märkischen, Rheini⸗ schen und Halle⸗Thüringer Actien war der Umsatz geringfügig; be⸗ sonders Rheinische blieben offerirt. Die Notirung in dem heutige amtlichen Courszettel von 46 Geld beruht offenbar auf einem Irr⸗ thum, da allgemein a 46 und billiger anzukommen war. 6
Der Handel in Friedrich Wilhelms Nordbahn influirte auch diesmal wieder auf die allgemeine Tendenz der Börse, und obschon die Cassastücke sich so knapp machen, daß die Fixer fast ½ % Deport bis Ende dieses Monats bewilligen, so drückte sich der Cours der⸗ selben doch von 46 ½ a 44 ½ 9%, schloß indeß 44 ½ a %. Die vielen verdächtigenden Zeitungs⸗Annoncen bedürfen, mit Rücksicht auf die Operationen der Contremine für das Privat⸗Publikum keiner Be⸗ leuchtung, nur glauben wir, die Angabe, als wäre die Börse im Allgemeinen mit Zeitkäufen engagirt, durchaus als faktisch unrichtig bezeichnen zu müssen, indem der höhere Cassa⸗Cours gerade das Gegentheil beweist. b Prioritäts⸗Obligationen bleiben meistens anhaltend begehrt und steigend, vornehmlich herrschte für Köln⸗Minden 5proz. und 4 proz. große Kauflust, in Folge dessen auch höhere Course dafür angelegt werden mußten. Auch Potsdam Litt. D. und Fr. W. Nordbahn gut zu lassen. Halle⸗Thüringer etwas billiger begeben. Rheinische Aproz., einiger Verkaufs⸗Ordres wegen, gewichen. .
Preußische Fonds, welche etwas zurückgingen, haben sich wiede gehoben. In Bank⸗Antheilen zu der letzten Notiz von 95 % Meh⸗ reres umgesetzt; die Frage danach hat sich etwas vermindert, ande rerseits aber zeigen sich auch wenig Abgeber dafür und die Stück machen sich pr. Kasse anhaltend knapp.
Auf ausländische Fonds hatten die politischen Bedenken nur den Einfluß, daß der Umsatz darin nachließ; dringende Verkäufer zeigten sich nicht und die Course vermochten daher, sich ziemlich fest
zu behaupten.