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im Laufe des vorgestrigen Tages. Seit vorgestern Abend ergab sich in dem Wasserstande der Brigittenau keine besondere merkbare
Veränderung. rüstig gearbeitet, bereitet. es immer noch sehr hoch.
An dem Durchgraben des neuen Dammes wurde und er ist nunmehr zur völligen Eröffnung vor⸗ ist zwar bedeutend gefallen, jedech ist
Das Kaiserwasser 9) Gestern früh acht Uhr war der Wasser⸗
stand im Donaukanale an der Ferdinandsbrücke bis 7, 6“ zurück⸗
gegangen- nets⸗Courier, hier angekommen.
Galizien wird, dem Wanderer zufolge, mit den Hauptstädten Lemberg, Krakau un
herzog Johann präsidirte inner⸗österreichischen 8 ij di en technischen 8 9 888
Söse Fte nasgelegten teahec ische Kabinet und die Bibliothek des
neuesten Ereignisse in der Schiffe die Weisung bleiben.
Nachmittags ist Herr Thierry, franzöͤsischer Kabi⸗
Die politische Organisation Galiziens soll nächstens erscheinen. politische Organise ffolge, in drei Verwaltungskreise
d Tarnow zerfallen.
(Lloyd.) Se. Kaiserliche Hoheit der Erz⸗ der gestrigen Sitzung der Direction des Industrie⸗Vereins und gab selbst Auskunft 1 Werke, Zeichnungen und Muster⸗
Vorgestern
Graz, 7. Febr.
waaren, die er für das techni y. Vereins theils in Frankfurt a. M.,
hatte. Triest, 9. Febr. (Lloyd.)
theils in Belgien gesammelt
Hier befinden sich e grie⸗ bische Schiffe, theils in Ladung begriffen, theils zum uslaufen 8,] Schif g graphos hat, wie wir vernehmen, den durch die
s in Athen nicht wenig beunruhigten Capitainen ertheilt, vor der Hand in Triest zu
Unser Statthalter hat im Einklange mit den Depeschen des
Herrn Kriegs⸗ Ministers vom 30. Dezember 1849 und 4. Januar 1850,
mittelst Kundmachung vom vorgestrigen Datum, solgendes
von Sr. Majestät mittelst Allerhöchster Entschließung vom 28. De⸗
zember v. J. genehmigte Reglement,
betreffend die Behandlung
der ausländischen Kriegsschiffe in den österreichischen Häfen, ver⸗
öͤffentlicht.
„§. 1. Zu Kriegshäfen werden erkläm: 1) der Hafen von Venedig,
unter welcher Benennung in Betracht der örtlichen Beziehungen die ganze
Küstenstrecke begriffen ist, Cavalino bis zum Hafen von Brondolo innerhalb erstreck; 2) der Hafen von Pola an der Küste
Pharus oder der Latern von einer Kanonenschußweite Istrien mit Einschluß
welche sich vom
von
der anstoßenden Häfen und Ankerplätze, welche zwischen der nördlichen Spitze der Brionen⸗Inseln und der Spitze von Promentore liegen; 3) der Hafen von Lissa in Dalmatien, mit Einschluß der Ankerplätze und Rheden, welche
sich im Umkreise der ganzen Insel befinden.
In den erwähnten Häfen und
Ankerplätzen darf grundsätzlich kein ausländisches Kriegsschiff landen, es sei
denn, daß es wegen höherer Gewalt diesem Falle hat das zum Einlaufen Haupthafen zu landen, der Ortsbehörde die Anweisung eines besseren Ankerplatzes, thig ist, abzuwarten.
sich vor Anker legen muß. In gezwungene Schiff möglichst im die Anker an der Mündung auszuwerfen und von wenn dies nö⸗
Wenn die Umstände das Kriegsschiff genöthigt haben
die Anker in einem der seecundairen Häfen oder Ankerplätze auszuwerfen, so ist der Kommandant derselben verpflichtet, davon so schnell als möͤglich den
Kommandanten des Haupthafens oder i setzen und von diesem letzteren die weiteren Verfügungen abzuwarten.
des Militairpostens in Kenntniß zu
Zur Landung der Kriegsschiffe befreundeter Mächte bleiben geöffnet der Hafen
und die Rhede von Punta grossa, und zwar nur unter folgenden Bedingungen: den Kanonen der mehr als ein
Dampf⸗ Schiffe ger als 300 Personen bemannt, zugelassen, ausgenommen, hergegangenem Einvernehmen chischen, der Lage Triests wegen höherer Gewalt nicht statthaben, nen. Anker gerade vor dem Orte auswerfen, Hafenbe hörde angewiesen wird, und wenn das Kriegsschiff gezwungen sein follte, vor Anweisung des Platzes die Anker auszuwerfen, so muß es seinen
Posten unerläßlich hält. Kategorie jener gehört, n die Kaiserlich österreichische Flagge salutiren. werden durch eine gleiche Anzahl Kanonenschüsse ertheilt. eines Kriegsschiffes unter ausländischer Flagge ist der Kommandant verpflich⸗ tet, den Gouverneur oder Militair⸗Ober⸗Kommandanten von dem
Triest mit Einschluß der Bai von Muggia bis zur a) In dem von Hafenbatterien beherrschten Raum Kriegs⸗Schiff von großer, oder zwei Segel⸗
von geringer Tragfähigkeit, nämlich mit weni⸗ der betreffenden Regierung mit der österrei⸗ ihre Bewilligung ertheilt hat. In Erxwägung von Muggia kann der Fall des Anlegens noch als Anlaß zur Einfahrt die⸗ Segel⸗ oder Dampfschiff muß die welcher ihm von der kompetenten
diese letztere dazu ih und der Bai
b) Jedes ausländische Kriegs⸗,
ändern, sobald das Hafenamt vermöge seiner Instruction es für c) Wenn ein Schiff genügend armirt ist, oder in die welche Salutschüsse geben, so muß es augenblicklich Die Erwiederungsschüsse d) Bei Ankunft
Anlasse
seiner Landung wie von der Dauer seines Aufenthaltes wenigstens annä⸗
hernd in Kenntniß
zu setzen. Ohne dringendes Bedürfniß und ohne Er⸗
mächtigung von Seiten des Gonverneurs oder Militair⸗Ober⸗Kommandanten, darf das Kriegsschiff seinen Aufenthalt über die im Einvernehmen mit dem Gouverneur oder Militair⸗Ober⸗Kommandanten zur Erlangung des ange⸗
gebenen Zweckes bestimmte
Frist nicht ausdehnen. ec) Es ist den aus⸗
ländischen Kriegsschiffen nicht gestattet, den Morgen⸗ oder Abend⸗Kanonen⸗
s
chuß abzufeuern. gewöhnlich Seitenwaffen tragen,
†) Mit Ausnahme der Offiziere und Unteroffiziere, welche darf die Mannschaft eines Kriegsschiffes
nur unbewaffnet und in kleinen Abtheilungen ans Land gehen. §. 3. Un⸗ ter Beobachtung der gleichen Normen für die einzelnen ausländischen Kriegs⸗ schiffe ist die Landung und der Aufenthalt in allen anderen befestigten Ha⸗ fen der istrianer⸗kroatisch⸗dalmatinischen und österreichisch⸗italienischen Küste
gestattet, und es werden zu diesem structionen erlassen. vention
schiff in
Behufe jedem Hafenamte besondere In⸗ §. 4. Ausgenommen im Falle einer besonderen Con⸗ mit der betreffenden Regierung, darf kein ausländisches Kriegs⸗ einem österreichischen Hafen eine feste Station nehmen.
§. 5. Bei Beobachtung dieser Bedingungen wie der in jedem Hafen beste⸗ henden Vorschrift zur Aufrechthaltung der Hafen⸗Polizei, der Sanitäts⸗Vor⸗ schriften und der Zoll⸗ und Postgesetze dürfen die ausländischen Schiffe be⸗ freundeter Seemächte darauf rechnen, nach der Sitte der civilisirten Natio⸗
nen, gastfreundlich aufgenommen und behandelt zu werden. des Mißverständniß zu vermeiden,
d §. 6. Um je⸗ sind die Lootsen und die Hafenbeamten
in den befestigten und nicht befestigten Häfen verpflichtet, den Kommandan⸗
ten eines ausländischen Kriegsschiffes von dem
Inhalte der Reglements
so wie der für den ihrer Obhut anvertrauten Hafen erlassenen Polizei⸗Ver⸗ ordnungen in Kenntniß zu setzen.“
Bayern. München, 11. Febr. (Münch. Ztg.) Nach⸗
dem in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer das Protokoll
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Schreiben zur Kenntniß der Kammer, Danksagungsadresse des Bürgervereins zu Schleswig für den durch die Kammer in der schleswig⸗holsteinischen Frage gefaßten Be⸗ schluß, das andere eine von dem Pfarrer Kasselmann in Ann⸗
brachte der Präsident zwei
erlesen und genehmigt worden war, von denen das eine eine
weiler und Konsorten ausgehende Verwahrung gegen eine Aeuße
ung des Abgeordneten Gelbert in der Kammer bezüglich der Gül⸗
Pn von der Erbsünde in der vereinigten Kirche der gende nenüate Nachdem Herr Gelbert hierauf eine kurze berichti⸗ dgs .8 abgegeben hatte, nahm der erste Präsident Mei 1
ö1“ 88 ehe wir zum Berathungsgegenstande übergehen, DEW1“ E“ Bitte vorzutragen. Es sind heute eben mir nebst e seit der Landtag versammelt ist. Dies giebt weype, Veranesnn nn Motiven, auf die ich später zurückkommen las Interesse er Kammer im Interesse der Mitglieder, wie Leistungen der K ommittenten, eine kurze statistische Uebersicht der
Lieng „Kammer sowohl, als auch über den Stand der Ge⸗ schaͤfe zu geben. Ich erbitte mir nun Ihre Erlaubniß diese Mit⸗ thei 1- msh m. Da sich aber möglicherweise eine Diskussion daran üpfen könnte, an der ich mich jedenfalls betheiligen müßte so ersuche ich den Herrn zweiten Präsidenten, das Präsidium zu
§6. 2.
werden nicht oder
wenn nach vor⸗
übernehmen. (Der Herr zweite Praͤsident nimmt sofort den Präsiden⸗ tenstuhl ein.) Nachdem der erste Präsident hierauf einen detaillirten sta⸗ tistischen Ueberblick der bisherigen Leistungen der zweiten Kammer so wie ihrer Ausschüsse gegeben und hieran eine vergleichende Zusammen⸗ stellung der geschäftlichen Thätigkeit der Kammern vom Jahre 1831 bis auf die jüngste Zeit geknüpft hatte, durch welchen Vergleich die bisherigen Leistungen des gegenwärtigen Landtages, insbeson
dere aber die der Ausschüsse desselben in einem durchaus günstigen Lichte erscheinen, fährt rerselbe in folgender Weise fort: Meine Herren! Ich glaube gegenüber diesen Thatsachen, dieser ziffermäßi⸗ gen Darstellung ist jede weitere Erläuterung überflüssig; aber das glaube ich aussprechen zu müssen, daß gewiß jeder Billigdenkende die Ueberzeugung gewinnen wird, daß die Kammer, namentlich wenn man Rücksicht nimmt auf die eigenthümlichen Verhältnisse un⸗ serer Geschäfts⸗Ordnung, ihre Aufgabe nach Kräften zu lösen bestrebt war. Außer der Ansicht aber, daß es zweckmäßig, daß es dem Geiste der Oeffentlichkeit, unter dessen Fittigen wir wirken, entsprechend sei, von Zeit zu Zeit eine derartige statistische Mittheilung zu machen, um dadurch auch unsere Kommittenten in den Stand zu setzen, über die Wirksamkeit der Kammer und den Stand ihrer Geschäfte sich zu orientiren, habe ich noch eine ganz spezielle Ver⸗ anlassung gehabt, welche mich bewog, diesen Gegenstand zu Ihrer Kenntniß und zur Sprache zu bringen. Es sind dieses Artikel, welche in der Neuen Speyerer Zeitung, deren Redaction von einem verehrten Mitgliede dieser Kammer, Herrn Kolb, gelei⸗ tet wird, seit einigen Tagen erscheinen. Diese Artikel enthalten nicht nur grobe Angrisse gegen die Thätigkeit der Kammer, sondern auch Invektiven anderer Art. Das, meine Herren, sind Meinungen, und Meinungen sind frei, wie Gedanken, darüber hat die Kammer und ich, der ich diese Frage von dem Gesichtspunkte als Organ der Kammer aufgefaßt habe, nicht die Macht, sie in Ihre Diskussion zu ziehen. Allein diese Artikel enthalten auch Thatsachen und faktische Behauptungen, und insofern finde ich mich veranlaßt, auf dieselben einzugehen. (Herr Redner verliest nun mehrere Stellen aus einem in der Nr. 32 der Neuen Speyerer Zeitung vom 6. Februar enthaltenen Artikel, welcher sich über die Thätigkeit der Kammer und der Ausschüsse in höchst verletzender Weise ausspricht, und schließt alsdann mit den Worten:) Der Grund, der mich veranlaßte, auf diese Zeitungsarti⸗ kel zurückzukommen, liegt lediglich darin, daß die Redaction dieser Zeitung von einem Kammermitgliede ausgeht, und dieses Mitglied, Herr Kolb, Verleger dieser Zeitung ist. Ich glaube es der Ehre der Kammer, ich glaube es den Ausschüssen namentlich, welche auf so gröbliche Weise in diesem Artikel angegriffen worden sind, schuldig zu sein, hiermit die Unwahrheit der in jener Zeitung enthaltenen Behaup⸗ tungen nachzuweisen. Wenn gesagt worden ist, es sei in Wirklich⸗ keit selbst unter dem alten Regime nie eine Kammer in Bayern gewesen, deren Ausschüsse nach so langer Zeit so wenig leisteten wie dermalen, so kann diese Behauptung nur durch eine Zusam⸗ menstellung der Leistungen früherer Kammern entkräftet werden. (Der Redner geht nun näher auf die desfallsigen statistischen No⸗ tizen ein, welche allerdings von wahrhaft schlagender Natur sind, und fährt dann also fort.) Wenn Sie, meine Herren, diese sta⸗ tistischen Belege mit gener Behauptung der Speyerer Zeitung zu⸗ sammenhalten, so wird ein Zweifel darüber nicht bestehen koͤnnen, daß gedachte Behauptung eine durch und durch unwahre sei. Meine Herren, die Lebensluft, in der wir athmen, ist die öffent⸗ liche Meinung. Unsere Wirksamkeit hört auf, sobals der gute Glaube im Volke erstirbt, und sobald die Anerkennung fehlt, welche unserem Wirken allein gedeihlich ist. Wenn Behauptungen der Art überhaupt aufgestellt werden, so kann man ruhig vielleicht darüber hinweggehen und hätte hinweggehen können mit einer bloßen Darstellung der wahren Sachlage; wenn aber solche Behauptungen aus der Mitte der Kammer direkt oder indirekt auftauchen, dann halte ich es hier als Organ der Kammer für Pflicht, die Ehre der Kammer zu wahren, und namentlich die so thätigen Ausschüsse vor derlei An⸗ schuldigungen in Schutz zu nehmen. Ich muß es Herrn Kolb überlassen, und glaube die Kammer habe das Recht zu sordern, daß Herr Kolb eine Erklärung darüber abgebe, ob er direit oder indirekt sich an dieser Behauptung betheiligt hat. Herr Kolb: Meine Herren, ich bin wahrhaft überrascht über die Art, mit welcher man eine Sache in die Diskussion hereinzieht, die weder auf der Tages⸗ ordnung steht noch dahin gehört. Ich glaube die Loyalität hätte geboten, daß man mich wenigstens in Kenntniß gesetzt hätte, wenn man einen solchen Angriff auf mich machen will. Das ist aber nicht geschehen. Hier höre ich das erste Wort von diesen An⸗ griffen. Was die Thätigkeit oder Wichtigkeit der Kammer be⸗ trifft, so steht dem Publikum das Endurtheil hierüber zu. Eine Vergleichung im Einzelnen kann ich natürlich hier nicht geben, da ich überrascht wurde, und zwar auf eine im parlamentarischen Le⸗ ben unerhörte Weise. Was die Endfrage des Herrn Präsidenten betrifft, inwiefern ich an dem angeregten Artikel betheiligt bin, so erkläre ich, daß ich auf diese Provocation keine Antwort zu geben habe, daß ich durchaus nicht mich für verpflichtet erachte, derselben Rede zu stehen, was ich außerhalb der Kammer in der Presse thue. Ich werde mir mein Recht nicht entziehen lassen, die Majorität der Kammer mag sein, welche sie nur wolle, als Schriftsteller in der Presse meine Ueberzeugung auszusprechen. Ich werde mir aber auch
das Recht nicht nehmen lassen, Ansichten Anderer ebenfalls aufzu⸗
nehmen. Was ich, wie gesagt, außer der Kammer thue, darüber habe ich Niemanden in diesem Hause Rede zu stehen, und werde mir, ich wiederhole es, dieses Recht durchaus nicht entziehen lassen.
Dererste Präsident: Meine Herren,ich glaube mich deutlich dar⸗ über ausgesprochen zu haben, daß Meinungen von Seiten der Kam— mern vollständige Freiheit genießen müssen, sie mögen niedergelegt sein wo sie wollen. Nicht den Publizisten, nicht den Herrn Kolb, als Redacteur der Speyerer Zeitung, sondern den Abgeordneten Kolb, der als Abgeordneter solche Behauptungen entweder direkt oder indirekt als Verleger der Speyerer Zeitung unterstützt, habe ich provoziren wollen. Wenn Herr Abgeordneter Kolb eine Ant⸗ wort auf diese Angriffe in diesem Augenblicke nicht geben will, so steht ihm dieses vollkommen frei. Uebrigens muß ich Herrn Kolb aufmerksam machen, daß wenn und so lange er eine Antwort darauf nicht giebt, die Kammer berechtigt sei, die Präsumtion festzuhalten, daß er an dem fraglichen Artikel und den in demselben ausgesprochenen Behauptungen direkt oder indirekt Antheil habe. Diese Behauptungen habe ich als unwahr nachgewiesen, folglich trifft Herrn Kolb die Präsumtion der unwahren Behauptungen, welche er aufgestellt hat. Herr Kolb: Meine Herren! Wenn der erste Angriff unerhört war, so ist es der zweite noch mehr. Im anzen parlamentarischen Leben werden Sie nie eine ähnliche Er⸗ föhrüung finden. Wenn man mir sagt, wenn ich eine Erklärung nicht abgebe, so laste die Präsumtion der Unwahrheit auf mir, so erwiedere ich: lassen Sie diese Last auf mir ruhen, ich nehme sie hin; aber auf diese Provocation werde ich nun und nimmermehr antworten. Ich betrachte es als ein Gebot der Ehre und glaube im Interesse der freien Presse zu handeln, wenn ich eine solche Procation mitgIndignation zurückweise. (Zeichen des Unwillens von vielen Abgeordneten.) Der erste Präsident: Ich bitte, meine Herren, wollen Sie sich nicht alteriren, ich thue es auch nicht. Ich muß
dem Herrn Kolb bemerken, daß wenn er den Angriff, ben ch öffentlich machte, weil auch die früheren Angriffe öffentlich waren, als einen im parlamentarischen Leben unerhörten bezeichnet, es eben so unerhört sein möchte, der Kammer, welcher man angehört,
öffentlich Behauptungen zuzuschieben, von ihr Thatsachen in die welche, wenn sie wahr wären, der
Oeffentlichkeit hinauszuwerfen,
Kammer in der öffentlichen Meinung nothwendig schaden müßten. Ich glaubte es der Ehre der Kammer, wie bereits erwähnt, und mnamentlich der Ehre jener Herren, welche Mitglieder der Ausschüsse sind und jeder Seite des Hauses angehören, schuldig zu sein, der⸗ gleichen unwahre Behauptungen mit der Indignation zurückzuwei⸗ sen, zu welcher die Kammer nach meiner Ueberzeugung mehr Recht hat als Herr Kolb zu der seinigen.
Fürst von Wallerstein: Er könne nur lebhaft bedauern, daß diese Frage angeregt wurde unmittelbar vor der Debatte über die Presse. Der Gegenstand, welcher heute die Kammer beschäftigen werde, sei an sich so tief eingreifend und verwunde so sehr das Gefühl derer, welche die öffentliche Freiheit in ihrem vollen Maße entwickelt und aufrecht erhalten sehen wollten, daß es zu wünschen gewesen wäre, heute keinen weiteren schmerzlichen Eindruck hinzuge⸗ fügt zu sehen. Nachdem aber der Gegenstand berührt worden sei, so glaube auch er (Redner) der hohen Kammer eine Erklärung schul⸗ dig zu sein. Es sei nicht an ihm zu fragen nnd er frage auch nicht, ob Herr Kolb das einzige Mitglied dieser hohen Kammer sei, wel⸗ ches sich bei Urtheilen über die Kammer, wie Herr I. Präsi⸗ dent bemerkte, direkt oder indirekt betheilige. Er wolle nicht fragen, ob Artikel, wie jener der Landshuter Zeitung und anderer über ganze Fraction dieser Kammer aus Federn der Kamme rmitglieder flossen; er wolle nicht fragen, ob Herr Kolb der einzige Redacteur sei in dieser Kammer, welcher die Kammerangeleg. enheiten bespreche aber auf eine Thatsache müsse er die Versammlung aufmerksam machen. Es existire in Bayern ein Blatt, welches in eynischer Be⸗ handlung der öffentlichen Angelegenheiten die Blätter von ganz Deutschland übertreffe ein Blatt, welches für das bayerische Volk eine Schule in der Kunst des Schimpfens, des Verdächtigens und Herabwürdigens sei, und dieses Blatt, welches häufig von Kan⸗ zeln herab empfohlen werde (mehrere der geistlichen Herren Ab⸗ geordneten machen bei diesen Worten eine verneinende Bewegung) — welches in vielen Gegenden Bayerns das einzige ist, das bis zum Volke herab dringt, es habe nicht elwa blos die Minorität dieser Kam⸗ mer, sondern ihre Majorität auf die empörendste Art dem Volke vorgeführt. Er werde sich nicht herbeigeben, einen solchen Artikel zu lesen, aber gelegentlich der jüngsten Ferien habe dieses Blatt dem Volke erzählt: die Herren Abgeordneten hätten, nachdem sie be⸗ reits so und so lange nicht viel gethan hätten, jetzt 14 Tage ge⸗ feiert und dem Volke, er wisse nicht 15 oder 16 Tausend Gulden durch Müssiggehen aus der Tasche genommen u. s. w. Diese Thatsachen zu erwähnen, wäre ihm (Redner) hier Pflicht, und er
würde sich noch weiter verbreiten, wenn nicht Rücksichten des Zart⸗ 8
gefühls ihn bestimmten, von diesem Blatte zu schweigen.
Freiherr von Lerchenfeld: Er glaube, man sollte diese Diskussion im gegenwärtigen Augenblicke nicht weiter führen, man würde offeubar zu keinem Resultaten gelangen und nur eine Er⸗ bitterung im Vornhinein hervorrufen, die auf den Gegenstand der folgenden Debatte einen nachtheiligen Einfluß haben könnte. Wenn von dem Cynismus eines gewissen Blattes die Rede war, so be⸗ weise das nur, daß der Cynismus auf beiden gleich sei, und daß es in unserer Presse eine Menge von Leuten gebe, die eigentlich allererst in die Schule gehen sollten, um ihre Bildung zu vollenden, daß sie ihre Existenz in der Presse suchten, wozu ihr Bildung sie nicht berechtige. Er bedaudere, Idaß man davon, als von einem großen Verbrechen gesprochen habe, daß jenes Blatt die Kammer als eine Gesellschaft von Müssiggängern darstelle, denn nach seiner Ansicht sei der Vorwurf, welchen Herr Kolb der Kam⸗ mer gemacht habe, wenn auch in einem vielleicht glimpflicheren Tone, doch der Hauptsache nach so ziemlich derselbe.
Nachdem der Redner geendet und Herr Dr. Döllinger das Wort ergreifen will, ertönt von 8 Schluß, worauf der zweite Tagesordnug erklärt, nämlich üiber den Gesetzentwurf: „den Schutz gegen den Mißbrauch der
Presse betreffend.“ Der zweite Präsident bemerkt, daß sich zur allgemeinen 8
Diskussion eilf Redner eingezeichnet hatten, und zwar deren sechs für, fünf gegen den Entwurf. die Herren Ruland, Wolfsteiner, Dr. Koller, Westermeier, Freiherr von Harold und Knollmüller;, gegen denselben die Herren Binder, von Wennig, Dr. Baier, Crämer und Boye. (Schluß folgt.)
Sachsen. Dresden, 13. Febr. (Leipz. Ztg.) Auf der Tagesordnung der zweiten Kammer befand sich heute ein des außerordentlichen Ausschusses zur Prüfung der Beschwerden Suspendirter, die Angelegenheit des Dr. Schaffrath zu Neustadt betreffend. Der erste Ausschuß (Referent Abgeordneter Funkh. änel) hat über diese Angelegenheit einen sehr ausführlichen, fast vier Druckbogen füllenden Bericht erstattet; Folgendes ist das Wesent⸗ liche desselben:
Die Kreisdirection 5. Oktober vorigen Jahres an den Stadtrath Verordnung über den Dr. Schaffrath Function als juristisch befähigtes Mitglied dieses Stadtrathes au die Dauer der wider jenen beun Justizamte Hohnstein wegen Ver⸗ dachts einer Betheiligung am dresdener Aufstande eingeleiteten Un⸗ tersuchung ausgesprochen. Gegen diese Verordnung wendete Schaff⸗ rath das Rechtsmittel des Rekurses und der Nichtigkeitsbeschwerde ein; von dem Ministerium des Innern wurde jedoch durch Verord nung vom 17. November vorigen Jahres dieses Rechtsmittel ver worfen. Deshalb führt derselbe bei der Volksvertretung in eine zunächst an die zweite Kammer gerichteten Schrift vom 2ten v. M gegen das Ministerium des Innern Beschwerde und bittet die Ka mern diese Beschwerde zu der ihrigen zu machen und Sr. Majestät dem Könige vorzutragen. 36sten Bezirke zum Abgeordneten für die zweite Kammer gewählt wor⸗ den. Diese erfolgte Wahl ist ihm vom Wahlkommissar mit der Er öffnung, daß seiner Wählbarkeit in Berücksichtigung jener Suspen sion die Bestimmung in §. 6 a des provisorischen Wahlgesetzes ent gegen stehe, mitgetheilt, und seine Erklärung darüber ge⸗ fordert worden. Schaffrath hat dem Wahlkommissar schriftlich die Annahme dieser Wahl erklärt, seine Wählbarkeit gegen⸗ über der wider ihn verfügten Suspension darzuthun gesucht und in dieser Hinsicht auf die Entscheidung der Kammer provozirt, in⸗ dem er zugleich gegen die un zu ständig e Erklärung der Ungül⸗ tigkeit dieser Wahl und noch mehr gegen die Anordnung oder den Antrag einer anderen Wahl protestirte. Als ihm hierauf der Wahl⸗
kommissar eine, den Nachweis über seine Unwählbarkeit und über die Nothwendigkeit
zu Dresden hat mittelst einer unterm zu Neustadt erlassenen
einer Neuwahl bezweckende Verordnung des Ministeriums des Innern mit dem Bemerken zugefertigt hat, daß die „angeordn ete“ Neuwahl auch bereits ausgeschrieben worden sei, hat der Schaffrath unterm 20. November v. J. eine weitere „W⸗ schwerde und Reclamation oder Berufung“ an die Kammer einge⸗ reicht, worin er, weil ihm von der Regierung die Legitimation und
8
Seiten leider
mehreren Seiten der Ruf nach Präsident Weis den Uebergang zur zur Berathung und Schlußfassung
Für denselben würden sprechen:
Bericht
die Suspension von seiner
Unterdessen war der Dr Schaffrath im
b
Missive eigenmächtig vorenthalten werden, um schleunige Anordnung seiner Einberufung bittet.
—Was nun die Beschwerde Schaffrath's anlangt, so ist der Ausschuß der Ansicht, daß wenn auch nicht die von dem Be⸗ schwerdeführer angezogenen formellen Gründe gegen die Gültig⸗ keit seiner Suspension, so doch die materiellen Einwendungen gegen dieselbe als begründet anerkannt werden müßten, indem — wie der Ausschußbericht speziell erörtert — die Suspension Schaffrath's von der Function eines Rathsmitgliedes zu Neustadt a) ohne gesetzliche Grundlage, b) unzulässig nach ortsgesetzlicher Bestimmung und c) durch freiwillige Amtsniederlegung im vor⸗ aus erledigt gewesen sei. Da jedoch der Zweck jeder Beschwerde zunächst, und, wo nicht ein Anderes ausdrücklich erklärt worden, der Vermuthung nach allein auf Abstellung des beschwerenden Uebel⸗ standes gerichtet, dieser Zweck aber im vorliegenden Falle in Folge der bereits eingetretenen Erledigung der Suspension nicht mehr erreichbar sei, so könne der Ausschuß nur beantragen 1) „die vom Dr. Schaffrath bei der Volksvertretung angebrachte Beschwerde über seine Suspension nunmehr, als erledigt, auf sich beruhen zu lassen, diesen Beschluß aber, unter Uebersendung der Beschwerde, der ersten Kammer mitzutheilen.“
Der zweite Theil, des Ausschußberichtes betrifft die Wä hl⸗ barkeit Schaffrath's gegenüber der über ihn verhängt gewesenen Amts⸗Suspension. Hier geht das Gutachten des Ausschusses da⸗ hin, daß aus den obigen, im Berichte sehr ausführlich erörterten Gründen, die Suspension Schaffrath's als eine Suspension im Sinne des provisorischen Wahlgesetzes nicht erachtet werden könne. Der Ausschuß räth daher der Kammer an, 2) „den über die Wählbarkeit des im 36sten Wahlbezirke zum Landtags⸗Abgeordneten ernannten vormaligen Stadtrichters und Rathmannes zu Neustadt, Dr. Wilhelm Michael Schaffrath erhobenen Zweisel dahin zu ent⸗ scheiden: daß in der über den Genannten verfügt gewesenen Suspension von der Rathmanns⸗Function ein Grund zur Aus⸗ schließung dessen von der Wählbarkeit nach den Vorschriften in 88 d und §. 6a des provisorischen Wahlgesetzes vom 15. Novem⸗ ber 1848 nicht zu erkennen sei; 3) von dieser Entscheidung aber, behufs endlicher Einberufung Schaffrath's, das Gesammtministerium in Kenntniß zu setzen; 4) endlich den Provokanten nach Vorstehen⸗ dem zu bescheiden.“
Als der erste Theil des Ausschußberichtes vorgetragen worden war, erhob sich der Staatsminister von Friesen, um das Ver⸗ fahren der Regierung zu rechtfertigen, und die von dem Aus⸗ schusse geltend gemachten Ansichten und Gründe zu widerlegen. Derselbe bekämpfte hauptsächlich den in dem Berichte aufgestellten prinzipiellen Satz: daß die Staatsregierung nicht kompetent sei, städtische Beamte, die sich gegen den Staat vergangen hätten, zu suspendiren. Nach seiner gründlichen und sehr speziell in die Ma⸗ terie eingehenden Ausführung geht die Ansicht der Regierung da⸗ hin, daß die Gemeinde, dem Staate gegenüber, als ein Theil des Staats, sich den Staatszwecken unterzuordnen habe; daß der Staats⸗ regierung, als dem Repräsentanten des Staats, das Oberauf⸗ sichtsrecht über die Gemeinden, der kompetenten Staatsbe⸗ hörde aber sonach auch die Dienst⸗ und Disziplinar⸗Gewalt und als nothwendige Folge daraus das Recht zustehe, in den gesetz⸗ lichen Gränzen Suspensionen städtischer Beamten eintreten zu lassen; daß dieses früher bestehende Recht durch kein neues Ge⸗ setz aufgehoben und keiner anderen Behörde übertragen worden sei, und daß, wenn die Regierung nicht das vor der Städteordnung bestandene Gebiet des freien Ermessens gegenwärtig noch festhalte, sondern analog die Bestimmungen des Staatsdienergesetzes habe gelten lassen, dies nicht zum Nachtheile eines Betheiligten gereiche, sondern nur eine größere Garantie darbiete. Nachdem sodann von ihm auch der von dem Ausschusse angegebene Grund, als sei die Suspension nach orlsgesetzlichen Bestimmungen unzulässig gewesen widerlegt worden war, wies derselbe auch die Behauptung zur ück, als haͤbe bei Verhängung der Suspension Schaffrath be⸗ reits sein Amt niedergelegt gehabt, indem er bemerkte wie nach den klaren Worten des §. 297 der Städte⸗ Ordnung dem Austritt eine mindestens dreimonatliche Kündigung vorhergehen müsse, und eine Entlassung nicht von daher datirt werden könnte, wo sie gegeben, sondern wo sie angenommen worden sei. Hieraus gehe aber hervor, daß die Suspension bei der Wahl Schaffrath's in Kraft, und derselbe aus diesem Grunde nicht wähl⸗ bar gewesen sei. Die Regierung habe sich daher durch die von dem Ausschusse angeführten Gründe nicht überzeugen können, daß sie zu ihrem Verfahren nicht berechtigt und daß die Beschwerde Schaffrath’s begründet sei.
Der Referent, Abg. F unkhänel, setzte dieser Darlegung eine größtentheils auf den Ausschußbericht gestützte ausführliche Beleuch⸗ tung entgegen, die in ihrem Resultate auf ein Festhalten der Ansichten und Anträge des Ausschusses hinauslief. In gleichem Sinne erklärten sich die Abgeordneten Schwedler, Viee⸗Präsident Haberkorn, Zeisler und Klinger, die sämmtlich der Regierung das Recht, städtische Beamte zu suspendiren, bestritten. Gegen die An⸗ sichten des Ausschusses sprach nur der Abgeordnete Hähnel. Der erste Antrag, die Beschwerde Schassrath's als eriedigt auf sich be⸗ ruhen zu lassen, wurde nun einstimmig von den Kammern ge⸗ nehmigt.
Nachdem sodann auch der zweite Theil des Ausschußberichts vorgetragen war, ergriff der Staats⸗Mtnister von Friesen noch⸗ mals das Wort, und machte darauf aufmerksam, daß die Kammer durch Annahme der Anträge unter zwei bis vier wohl weiter gehe, als sie nach §. 44 des provisorischen Wahlgesetzes zu gehen berechtigt sei. Dieser Paragraph gebe der Kammer das Recht, entstehende Zwei⸗ fel über die Wählbarkeit eines Abgeordneten zu entscheiden. Da nun bei der Wahl Schaffrath 's die Thatsache der Suspension welche nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes die Nichtwählbar⸗ keit nach sich ziehe, vorliege, und nur in Bezug auf das Recht zu dieser Suspension die Kammer anderer Ansicht, als die Regierung sei, so handle es sich gegenwärtig nicht um einen Zweifel im Sinne jenes §. 44, sondern um eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Kammer und der Regierung. Diese Meinungsverschiedenheit könne aber nicht durch die Kammer, sondern nur auf dem verfassungs⸗ mäßigen Wege, durch den Staatsgerichtshof, entschieden werden. Wenn also die Kammer glaube, daß die Ansicht der Regierung in Bezug auf die hier einschlagende Frage eine unrichtige sei, so möge sie diesen verfassungsmäßigen Weg betreten, nicht aber einen Be schluß fassen, der in seinen Konsequenzen gefährlich werden könne.
Dieser Ansicht trat zuvörderst der Abgeordnete Vicepräsident Haberkorn entgegen, indem er anführte, daß es sich gegenwärtig nicht um eine Bestimmung der Verfassungsurkunde, sondern des Wahlgesetzes handele, zu deren Entscheidung die Kammer gesetzlich
allein berechtigt sei.
. Auch der Abgeordnete Koch stimmte diesem bei und bemerkte,
daß für den Ausschuß die Thatsache der Suspension nicht vorge⸗ legen habe, weil er eben dieselbe nicht als rechtlich begründet habe
erachten koͤnnen. Es handele sich jetzt der Regierung gegenüber nur dgrum, daß die Kammer ihren Beschluß dieser bekannt gebe; ehe die Regierung hierauf nicht ein, trete sie prinzipiell dem
271 Beschlusse der Kammer entgegen, so werde denn allerdings beim Staatsgerichtshofe Beschwerde zu führen sein.
Nachdem der Abgeordnete Harkort seine Abstimmung moti⸗ virt, und sich für die Ansicht des Staatsministers ausgesprochen hatte, letztere aber von dem Referenten nochmals ausführlich be⸗ kämpft worden war, wurde zur Abstimmung geschritten über die An⸗ träge des Ausschusses unter 2, 3 und 4. Der Hauptantrag unter 2 wurde in namentlicher Abstimmung gegen 18 Stimmen, die An⸗
träge unter 3 und 4 aber gegen 4 Stimmen von der Kammer an⸗ genommen.
(D. A. Z.) Der frühere diesseitige Gesandte in Paris, Herr von Könneritz, ist zum Bevollmächtigten bei der Bundes⸗Central⸗ Kommission ernannt worden.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 9. Febr. (K. Z.) Das Herzogliche Staats⸗Ministerium hat so eben an die sämmt⸗ lichen Behoͤrden das folgende Rundschreiben erlassen: „Es liegt in der Natur der Sache, daß jede Staats Regierung, wenn sie beste⸗ hen oder doch gedeihlich wirken soll, treue Ergebenheit und, so weit sie sich in den Gränzen ihrer gesetzlichen Befugnisse bewegt, eine thätige und hingebende Mitwirkung ihrer Diener innerhalb des Berufskreises eines jeden verselben fordern muß, woran diese auch schon durch ihren abgeleisteten Diensteid gebunden sind. Da es in⸗ dessen den Anschein gewonnen, daß nicht alle Staatsdiener sich die⸗ ser ihrer Pflichten hinreichend bewußt geblieben, sogar in einzelnen Fällen eine der Staats⸗Regierung feindselige Parteistellung neh⸗ men und durch Aeußerungen in Wort und Schrift an ungeeigne⸗ ten Orten und in ungeeigneter Weise, sogar unter Nichtbeobachtung der ihnen nach dem Diensteid obliegenden Verschwiegenheit, Auf⸗ regung gegen die bestehende gesetzmäßige Staatsgewalt und öffent⸗ lichen Unzufriedenheit mit den von ihren Vorgesetzten oder selbst von höchster Stelle getroffenen Anordnungen und geschafsenen Ein⸗ richtungen erregen, so eröffnen wir den betreffenden Behörden, daß gegen ein solches Verfahren überall, wo es nöthig, mit allem Ernste eingeschritten und auch in dieser Hinsicht die Interessen des Staats und die Erfordernisse im Dienste von uns werden gewahrt werden.“
Lippe⸗Detmold. Detmold, 12. Febr. Zum Abacord⸗ neten für das Staatenhaus des erfurter Reichstages hat der Land⸗ tag so eben den Geheimen Regierungs⸗Rath Piderit einstimmig erwählt.
Frankfurt a. M., 13. Febr. Die O. P. A. Ztg. enthält Folgendes: „Heute früh um 7 ½ Uhr brach in dem Wohnzimmer Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen im „Russischen Hofe“, durch die Heizung veranlaßt, Feuer aus. Die Flamme theilte sich schnell den leicht brennbaren Stoffen mit, wurde indeß doch insoweit bewältigt, daß nach einer guten halben Stunde Alles gelöscht war. Gottes gnädige Hand hat Se. König⸗ liche Hoheit, welcher sich in dem anstoßenden offenen Schlafzimmer befand, auch hier wieder sichtlich beschützt, und ein weiterer Unfall ist hierbei nicht zu beklagen.“*)
SGestern Abend gab der General⸗Lieutenant von Radowitz eine Soiree, welcher Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen und sämmtliche Mitglieder der Bundes⸗Central⸗Kommission beiwohnten. Vorgestern gab Feldmarschall⸗Lieutenant von Schönhals einen Ball, wobei der Prinz ebenfalls erschien und sich mit den anwesenden Damen lange unterhielt.
„Im Auftrage der Bundes⸗Central⸗Kommission ist Folgendes veröffentlicht worden: Bei dem vormaligen Reichs⸗Ministerium der Finanzen sind einige freiwillige Beiträge zur Gründung einer deutschen Kriegsflotte eingegangen, welche noch nicht öffentlich be⸗ kannt gemacht sind. In dankender Anerkennung der durch die Ge⸗ ber bewiesenen Theilnahme an diesem nationalen Unternehmen wer⸗ den dieselben hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 1) von in Konstantinopel lebenden Deutschen, übersandt von den Herren Schnei⸗ der u. Comp. daselbst durch Vermittelung der Herren D. und J. de Neufoille 200 Fl. rhein.; 2) bei den Herren Stahl und Federer in Stuttgart eingegangene 7 Fl. 35 Kr. rhein. und 1 Stück Damast; 3) durch die Großherzoglich oldenburgischen Regierung an freiwilli⸗ gen Beiträgen des bockhorner Vereins 40 Rthlr. Gold; 4) vom Fee lie, baher 6 Landgericht Waldmünchen durch das Bankhaus eßler sel. Sohn 3 Fl. rhein.; 5) vom Pfarrverweser Wetzel in Thierstein durch Herrn Schüller hier 4 Fl. 18 Kr. rhein.; 6) Sammlung des Herrn C. Jacobi in Woltersen, im Herzogthum Lauenburg 10 Fl. 30 Kr. rhein.
Frankfurt a. M., den 12. Februar 1850.
Im Auftrage der Bundes⸗Central⸗Kommission: Der Kanzleidirektor: Hippersthal.“
Frankfurt.
Frankreich. Paris, 12. Febr. Der Moniteur du
Soir' erklärt jetzt ebenfalls das schon so oft Lügen gestrafte und
gestern wieder in der National⸗Versammlung umlaufende Gerücht siber Veränderung des Ministeriums für durchaus unbegründet.
Auf den Boulevards und in den Hauptstraßen sah man gestern und vorgestern dichte Volksmassen sich bewegen und die gewöhnlichen Karneval⸗Belustigungen fanden statt, ohne daß irgendwo die Ruhe gestört wurde, wozu vielleicht auch die ansehnlichen Truppenmassen beitrugen, welche den ganzen Tag hin⸗ und herzogen. Der diesmal außerordentlich gewichtig ausgefallene Fastnachtsochse, dessen ge⸗- wöhnliche Promenade in der Stadt selbst untersagt war, hielt in den Gemeinden Batignolles, Montmartre und la Chapelle seinen Umgang, wobei ihn die übliche Karneval⸗Umgebung aus der Zeit Ludwigs XV. und eine ungeheure Volksmenge begleitete.
Großbritanien und Irland. London, 11. Febr. Als ein freudiges Ereigniß und in sehr hoffnungsvollem Tone be⸗ grüßt der Globe den Eintritt Preußens in die Reihe der consti⸗ tutionellen Staaten.
Belgien. Brüssel, 13. Febr. Die Repräsentanten⸗ Kammer hat nach mehrtägiger Debatte den von der Regierung vorgelegten Gesetz⸗Entwurf über den neuen Tarif für die Einfuhr⸗ zölle von Lebensmitteln mit 52 gegen 19 Stimmen angenommen. Die Gegner des Gesetz⸗Entwurfs gehören der Protectionisten⸗Partei an, nur einige Wenige haben gegen den Tarif gestimmt, weil er ihrer Ansicht nach noch zu hoch ist.
Dänemark. (Ztg. f. Nordd.) Die an den preußischen Gesandten in Kopenhagen gerichtete, durch die dänische Thron⸗ Rede hervorgerufene Note des preußischen Kabinets lautet:
„In der Thronrede, womit Se. Majestät der König von Däne⸗ mark am 30sten v. M. den dänischen Reichstag eröffnet hat, be⸗ findet sich ein Passus, welcher geeignet ist, die Beziehungen Däne⸗
*) Nähere Details, welche das Obige bestätigen, werden wir morgen mittheilen.
marks zu
ö-e heen; und Preußen insbesondere in falschem Licht erlegt, mich darüb und welcher mir daher die Nothwendigkeit auf⸗ Der Passus lauter: .IeZen Ew. Hochwohlgeboren auszusprechen nur gehemmt; doch vnes “ nicht zu Ende, sondern
Unterthanen bei einer größ Unterstü b mit dieser größeren Macht un Macht Unterstützung finden.“ Daß dieser grö ht nur der deutsche B
gemeint sein könne, ist zu klar, als daß vie Preußen sich dagegen verschließen könnte. Sie Se. Regierung gegenüber daran erinnern, daß Preußen den Krig 11 handlungen im Namen und Auftrag des den. hat, daß der deutsche Bund aber beides übernommen hee. Aeführt 8 rung seiner ihm in Bezug auf ein Bundesland znsehen . 8 deren Beachtung er schon in dem Bundesbeschluß vom 17 Ee 8 tember 1846 in Anspruch genommen. Von einer Unterstützung esa. geleiteter Unterthanen des Königs von Dänemark als solchen, und in der Eigenschaft, in welcher er dem dänischen Reichstag gegenüber⸗ stand, ist nie die Rede gewesen und kann in keiner Weise, nach den rechtlich bestehenden und zur Genüge bekannten Verhältnissen, die Rede sein, und die K. Regierung muß sich gegen jede solche Unter⸗ stellung feierlich verwahren. Die Verpflichtung des deutschen Bun⸗ des und in seinem Auftrage Preußens, die Rechte des Herzogthums Holstein als eines Bundeslandes inkl. seiner Beziehungen zum Her⸗ zogthum Schleswig zur Geltung zu bringen, kann an und für sich nicht zweifelhaft sein; und ist die Berechtigung dazu noch außerdem von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark dadurch anerkannt, daß Er in Verhandlungen darüber mit dem deutschen Bunde und Preußen eingegangen ist. Die Thatsachen sind so klar, daß die obigen Sätze weiter keiner Ausführung bedürfen; ich habe aber, der Möglichkeit einer falschen Auffassung gegenüber, nicht unterlassen wollen, an dieselben zu erinnern, und ersuche daher auch Ew. Hoch⸗ wohlgeboren, dem Königl. dänischen Herrn Minister⸗Präsidenten diesen Erlaß vorzulesen und ihm Abschrift von demselben zurückzu⸗ lassen. Berlin, den 6. Februar 1850. An den Königl. Gesandten in außerordentlicher Mission, Herrn Freiherrn von Werther zu Kopenhagen. (gez.) Schleinitz.“
Schweiz. Bern, 10. Febr. Die Eidg. Ztg. meldet: „Am 4. Februar erließ der Bundesrath ein Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, worin dieselben um Aufschluß über den Auf⸗ enthalt einiger deutschen Flüchtlinge und um Mittheilung ihrer Signalements ersucht werden. Es sind dieses die Herren Gries, Richter, von Rottek, Thibaut, Torrent, Znaide, Werner, von Löwenfels und einige Andere. Des Ferneren sollen Andere, im Dekret vom 19. No⸗ vember letzten Jahres begriffene, welche aus verschiedenen Rücksichten bis dahin noch geduldet wurden, nun zur Abreise ermahnt werden. Ueber Alles aber vrrlangt der Bundesrath bis zum 20sten d. be⸗ stimmte Auskunft.“ In der Suisse liest man: „Unsere Nachrich⸗ ten aus Paris über die Disposition der französischen Regierung, betreffend den gegenwärtigen Konflikt mit der Schweiz, sind ziem⸗ lich beruhigend. Immerhin ist das französische Gouvernement der Meinung, begründete Reclamationen sollte die Schweiz nicht unbe⸗ achtet lassen, und das ist gewiß auch die Absicht des Bundesrathes, der übrigens das Nöthige verfügt hat, ohne erst diese Reclamatio⸗ nen abzuwarten.“
Die Bundes⸗Zeitung berichtet: „Am Sonnabend, den 9. Februar, fand das durch den Bundesrath veranstaltete diplomatische Bankett in bester Harmonie in der Krone statt. Neben dem Bun⸗ desrath nahmen Antheil die Gesandten von Frankreich, Oesterreich, England, ferner die General⸗Konsuln von Holland und Belgien, nebst den Attachés, so wie die geladenen Gäste Berns: der Präsi⸗ dent des Großen und Regierungs⸗Rathes und der des Obergerichts. Nicht erschienen sind: der preußische Geschäftsträger und dessen Sceretair, der russische Gesandtschafts⸗Secretair Ochando (der Ge⸗ sandte, Herr Krudener, weilt seit längerer Zeit in Frankfurt) und der Vice⸗Präsident des Regierungs⸗Rathes, Herr Funk. Im Gan⸗ zen waren es 27 Gedecke.“
Italien. Turin, 7. Febr. (Ll.),
das neue sardinische Anleihen von zwanzig Millionen scheinen einen sehr günstigen Fortgang zu nehmen. Die heutige Opinione sagt: „Seit gestern um zehn Uhr früh ist der Zudrang der Kon⸗ kurrenten so groß, daß die Eingänge zum Finanz⸗Gebäude mit Wachen besetzt werden mußten. Man glaubt allgemein, daß Turin b Subscription decken werde.“ 1 — Der Riforma wird gemeldet, daß die Rückkehr des nach Rom definitiv in den ersten .“ W Kardinäle Franzoni und Lambruschini werden bereits im Karneval in Rom eintreffen. Der Papst wird fünf Tage auf der Reise zu⸗ bringen und einen feierlichen Einzug in Rom halten. Kardinal Dupont wird ihn in der Eigenschaft eines französischen Ministers begleiten.
Meteorologische Beobachtungen.
Nach Beobachtung.
Morgens (Naohmittage Abends
1850. ’ 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.
14. Febr.
einmaliger
Luftdruck Luftwärme Thaupunlet
337,77 Par. 339,89 Par. 339,08“ Par. uellwärme 7,42 H. — 0,6 ° R. + 2.20 K 1,02 . Flusswärme 0,5“9 R. — 1,6° R. — 2,1° R. — 4,00 R. Bodenwärme Dunstsättigung . 92 pCt. 68 PCt. 63 PLCt. Wetter heiter. beiter. halbbeiter, Wind W. 8, W.
Wolkenzug .... — W. — + 0,9 Tagesmittel: 338,56“„Par... 0,9⁰ K.. 2,6 N.. 74 PpCt. W.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 16. Febr. Im Schauspielhause. 27ste Abonnements⸗ Vorstellung: Auf Begehren: Struensee, Trauerspiel in 5 Abth., von M. Beer. Die Huvertüre, die Musik zu den sämmtlichen Zwischenakten und die zur Handlung gehörige Musik ist von G. Meyerbeer. Anfang 6 Uhr.
Sonntag, 17. Febr. Im Opernhause. 25ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Schutzgeist, Ballet in 2 Abth., von P. Tagliont. Vorher: Familienzwist und Frieden, Lustspiel in 1 Aufzug, von G. zu Putlitz (Verfasser des Lustspiels: „Die Badekuren“). An⸗ fang halb 7 Uhr.
Im Schauspielhause.
Ausdünstung Niederschlag 0, Wärmewechsel ₰ 2,
28ste Abonnements⸗Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Frau Professorin“, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.
Montag, 18. Febr. Im Schauspielhause. Vorstellung: Deborah, S. H. Mosenthal. Anfang halb 7 Uhr.
Dienstag, 19. Febr. Im Opernhause. Abonnement. Zum Benefiz der Königlichen Sängerin Frau Köster:
Fidelio, Oper in 2 Abth., Musik von L. van Beethoven. Nach dem ersten Akt: Große Ouvertüre zu Leonore, von L. van Beethoven.
Anfang halb 7 Uhr.
Billets zu dieser Oper sind im Billet⸗Verkaufs⸗Bü⸗
haben.
29ste Abonnements⸗ Volks⸗Schauspiel in 4 Aufzügen, von
Mit aufgehobenem
Die Einschreibungen für
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