Abonnements und freie Entréen sind zu dieser Vorstellung ohne Ausnahme nicht gültig, doch bleiben die abonnirten und reservirten
Billets bis Montag, den 18ten d. M., fügung, nach welcher Zeit
mussen.
— — —
Mittags 1 Uhr, zur Ver⸗ dieselben anderweit verkauft werden
1
1““
RKbönigsstädtisches Theatr.
(Italienische Opern ⸗ orstell
16. Febr. 5. e. Don Pasquale. Komische Oper
Sonnabend, 16. Febr. Zum erstenmal in dieser Saison: in 3 Akten. Musik von Donizetti.
Sonntag, 17. Febr. (Neu einstudirt.)
Einen Jux will er] Meyerbeer.
sich machen. von A. Müller. Montag, 18. Roberto il Diavolo Musik vom Königl. (Sga.
Febr.
Claudina Fiorentini
Posse mit Gesang in 4 Akten,
(Italienische (Robert der Teufel). General⸗Musik⸗Direktor und
von J. Restr y. Must
Opern ⸗Vorstellung.) Oper in 5 Abtheilungen. Hof⸗Kapellmeister
: Alice, als Gastrolle.)
Be
rliner Börse vom 15. Februar.
mWechsel-Course-
250 VI. Kur⸗z 2 Mt.
250 F. 300 Mk.
do. 300 Mk.
Amsterdam
do. 1 Kurz
Mt.
Mt.
Mt.
Mt.
Mt.
Mt.
Tage
Mt.
Mt.
3 Wochen
Hamburg London
Wien in 20 Xr.
Augsburg
150 Fl. 100 Thlr. Breslau
100 Fl.
Fuls... - 100 SRLl.
Courant im 14 Thlr.
do bdo Gl bo bdo do bdo Se de
Leipzigs in
1
Frankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
Pfandbriese,
FEKommunal-
Inländische Fonds, 1 Geld-Course-
Zf.
Zl.
Pomm. Pfandhbr. 8. Kur- u. Nm. do. 3
Schlesische do. 3
Brief. Geld. Gem. 06 ⅔ St. Schuld-Sch. 88 ½ 8 3
Sech.-Präm.-Sch. — 104 V
Preuls. Freiw Anl5 3 ½
K. u. Nm. Schuldv. 3 8 — Berl. Stadt-Obl. 5 1049 fccs
do. do.
8 2 Westpr. Pfandbr. 3 ½8 92 ½ Friedrichsd'or.
And. Goldm. à 5th.
I Grolsh. Posen do. 4 101 ⅔ —
Ostpr. Pfandhr. 3 ½ — — 8
Disconto.
do.
Geld. 143 8 142
108 ¾⅔
Papiere und
Geld. Gem. 95
95 ½
96
do. Lt. B. gar. do. 3 ½ — Pr. Bk. Anth.-Sch. 95
—
Ausländische Fonds.
Russ. EE“ 5 Poln. neue Pfdbr. 4 do. b. Hope 3.4.8. 5 8 do. Part. 500 Fl. 1 10. 6do 1.1— do. 300 Fl. — 1 do. Stiegl. 2. 4. . 4 HIamb. Feuer-K. 3 ½⅔ d0. 5. 4. 4 do. Staats-Pr. Anl. — do. v. Rthsch. Lst. 5 Lübeck. Staats-A. 4 ⅔ 1Ioll. 2 ½ % Int. 2 Kurh. Pr. O. 40 th. N. Bad. do. 35
do.
do.
do. do. Cert. . 5 do. do. L. B. 200 Fl — — 1 Poln. a. Pfdbr. a. C. 4 96
1 ¹
81 21 33 ½ 19
Eisenbahn-Actien.
g 8
Stamm-Actien. Kapilal. Tages- Cours.
I er Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 % pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertra 1848.
Prioritäts-Actien. Kapital.
Zinsfuss.
Sümmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Tages- Cours-
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
92 ½ a 92 vrz. 80 ½¼ bz. B. 106 B.
144 bz. u. B.
Berl. Anh. Litt. A. B do. Hamburg . do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt’..
do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln -Minden do. Aachen. Bonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. AX. do. Ln. 1898 Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg. .. Krakau-Oberschl.... Berg.- heZe Stargard-Posen Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb. “
Ue
S
65 ¼ bz. 8 95 ½ a 94ʃ, bz. 44 ½ B.
78 ½ B.
32 B. “ 84 a 83 ¼ bz 29 B.
106 B.
104 ¼ B.
bN
—
v , Ce o -ö
—e-g —A;,
—
Quitlungs-Bogen.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausländ. Actien.
Lriedr. Wilh.-Nordb. Friedr. ilh ordb 1
8,000,000 do. Prior...
Schluss-Course von Cöln.
Minden 95
2b-⸗
1,411,800 5,000,000 II. Ser. 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000
Berl.-Anhalt do. Hamburg do. do. do. Potsd -Magd.. do. do. dq do. Litt. D.
95 ¾ B. 100 6 B. 98 B. 93 ⅞ B. 102 B. 100 ½ a
ꝙöö Ewn
800,000 1.788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000
do. Stettiner Magdeb.-Leipziger .. Hafle-Thüringer.... Cöln-Minden do. do. Rhein. v. Staat gar. do. 1 Priorität .. . Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do. Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg ...
’
9—q=
——6y—VngA= I
nnS
105 B. 98 G. 98 ¼ B. 101 ¼ a 4 104 B. 83 B. 89 ½ B. 77 B. 89 ½ B. 95 ½ B. 104 ¼ B. 103 ¾ B
Berg.- Märk. ... 1100,0900
Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Zinsen
&
2,050,000 6,500,000 4,300,000
Kiel -Altona Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
1
Reinertr.
1I
von Preussischen Bank-Antheilen 95 B.
eschöft nicht unbedeutend gewichen.
1 Verschiedene
CSerüchte wirkten heute abermals sehr ungünstig auf
unsere Börse,
und alle Course sind bei ziemlich lebhaftem (
Auswärtige Börsen.
Breslan, 14. Febr. Holland. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Gld. 1
Louisd'or 112 ½ Br. bez. und
96 x¼ Gld. Oesterr. Banknoten 91 ¼⅛ a Schuldscheine 888 a 12. bez. Seehandlungs Rthlr. 104 ¾ Br. Posener Pfandbriefe 4 proz. 3 ½proz. 91 bez. Schlesische de. 3 ⅔ proz. 95 ⁄ bez Liu. B. 4proz 100 ½ Br., do. 3 ½ proz. 93 ¼ Br. Antheilscheine 96 Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 90 Br., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. a 4 pCt. 80 ½¼ Br. 1
Actlen: Oberschlesische Itt1960 104 % Br. Breslau⸗ Schweidnitz⸗ Freiburger 79 schlesisch⸗Märkische 84 ¾ Br., do. Prior. 104 ⅛ bez., 4103 ½ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 96 Br. Neisse 4 zr. Friedrich⸗
d”
9
Krakau⸗DOberschles. 73 2 44 bez. Vom 13ten fehlt.) Met
91 „ 2 proz. 50,
4proz. 74 ½⅛, 75. 4½proz. 84 46, 4, 34: 168, 169, 39: 108, 108 ½. 110 ½, 111. Mall. 81, „¼, 82. B. A. 1136—40. K. Gold 119 ⅞.
1 4 15
Livorno 69, ½.
Silber 112 ⅞.
Wechsel⸗Course.
156 ⅛ Br. u. Gld. Augsburg 113 ½ Br., 113 Gld. Frankfurt 113 Br., 112 ½ Gld. Hamburg 165 ¾ Br., 165 Gld. London 11.21 Br., 11 .20 Gld.
Paris 133 ¾ Br., 133 Gld. Fonds fest, ohne Veränderung. Fremde Valuten mehr Br. als Gld.
Amsterdam
Leipzig⸗Dresdener Br. Leipz. Dr. Br. Schlesische 95 Löbau⸗ Zittau 19 ½ Berlin⸗Anhalt. A. 942 Nordbahn 45 Br., 125 Br.
Leipzig, 12. Febr.
ld. Leipz. B. A. 150 ½
Sächsisch⸗Bayperische 874 nitz⸗Riesa 25 ½ Gld. deburg⸗Leipzig 219 Br.
73 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms
7027 tona⸗Kirl 93 ⅔ Br. Deßauer B. A. 96 Br., 95 ¾
Gld. Frranrkfurt a. M., in Fonds wie in Actien eine flaue Stimmung. derselben hielten sich in Folge verschiedener Kauflust mehr oder minder gedrückt, darunter wa
E.
13. Febr. An heutiger
die österr. Gattungen, bad. u. kurhessische Loose, F. angenehmer. 2 Bank⸗Actien 50 Fl. 53 ½ Br., 52 ⅞ Gld., Hessen Partial⸗ Sardinien Partial⸗Loose a 36 Darmstadt Partial⸗ 2½ Giv., do. a 25 Fl. 28 ½ Br., 27 29 Br., 29 *% Gld. Poln. 300 Fl. do. 2 500 Fl. 81 ⅛ Br., 80 ½ Gld. 44 ½ Br., 44 ¼ Gld. Bexbach 83 ½ Br.,
Nach der Börse etwas
Br., 83 ½ Gld.
und Beybacher offerirt. Oesterr. 59roz. Metall. 83 1200 8 be äeal. 58 “ Baden Partial⸗Loose a 1 35. 71. 32 %¾ Br., 32 Gld. 85 8 en. 33 ½ Br., 32 ⅛ Gld. zr. bei Geor. Bethmann 33 ¼ Br., 33 Gl Loose a 50 Fl 72 B 8. 2% Br., 33 Gld. Gld. Spaneen Zprez. inl Hlb. Spanten Zproz. inländ. 120 ½˖ Br., 120 Gld Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordhahn 83½ W. .s erdhehh 44 ½ B. 44 in⸗Minden 96 Br., 95 ¾ Gld. . Gumbur 43 1 2g, 13. Febr. 8 Oblig. 88 Gld Gld. Dän. 70 ½ 2 ürdoi 8 Gld. Hembiez.F Frßerne 114 Br., mburg⸗Berl. 81 Br., 80 ½¼ Gld.
St.
85 29 28 ½
93 Br., 92 ½˖ Gld.
121 Br., do. 2 500 Fl. 81 ½ Nussisch⸗Poln. Schatz⸗Obligat.
Bre,
Nordhbahn 109 ½%,
Magdeburg⸗Wittenberge 63 Pr., 62 ½ Gld.
Poln. Papiergeld
Gld. Staats⸗
Prämienscheine a 50.
101 ½˖ Br., S,
FeJar. do.
Preußische Bank⸗
do. neue 4proz. 95 ½ Br.,
h, e.
do. Litt. B. Gld. Nieder⸗ do. Ser. III. „Brieg 37 Br.
Wilhelms⸗Nordbahn 44 a
.5proz. 95, .
Anleihe Gloggn. Pesth 88 ¼, ½.
11 47, 2* .
4.
A. 110 ½ Gld. Br. Chem⸗ Br. Krakauer 44 ¼ Gld. Al⸗ Preuß. B. A.
Börse herrschte Alle Gattungen
Verkäufe und schwacher
ren hauptsächlich W. Nordbahn
. E. R. 106 ½ Br., 106 ¼¾ Gld. Stiegl.
Zproz. 28 ¼ Br.
Bergedorf 93 ¼
H Altona⸗Kiel
Köln⸗Minden 95 ½ Br., 95 Gld. Friedrich⸗ 8 “
Wilhelms⸗Nordb. 44 ¼ Br., 43 ¾ Gld. Mecklenburg 33 B
Loose a 40
48
Eisenbahn⸗Actien wenig niedriger. 58.50, 60, 35, 60. 5proz. 96.50, 8 8
Fonds unverändert.
Paris, 12. Febr. Zproz. 60, 25, 50. Nordb. 466. 25. Wechsel⸗C
Amsterdam 210.
Hamburg 184 ¾.
Berlin 365.
London 25. 32 ½.
Frankfurt 209 ¼.
Wien 220.
Petersburg 395. Fonds waren während der ganzen Dauer der Börse flau,
und die Rente schloß 15 Cent. niedriger als gestern.
11. Febr. Zproz. Cons. p. C. und a. Z. 95 , *. Ard. 19 ¼, 19. 3proz. 37 ½&, 36 %. Pass. 4, 3 . Chili 101, 99. Bras. 90, 88. Mex.
be
ourse.
London,
3 ½ proz. 98 ⅛,
¼. 4proz. 87, 86.
29 ½, ¼. Peru 80, 78. Cons. eröffneten zu
2 Uhr. Cons. p. C. u. a. Z. 96 ¼, . In Holl. Fonds
△
Int. 55 ⅛,
3⸗ 5 8
95 ½, und gingen 95 ¾
Amsterdam, 12. Febr. war weder Han⸗
del, noch Veränderung bedeutend.
Von fremden Effekten waren Span. unverändert; Russ. etwas flauer; Oesterr. etwas angenehmer; Peru und Mex. zu höheren Preisen anzubringen; in letzteren war der Umsatz ziemlich belebt.
Holl. Integr. 55 1%, „, Zproz. 65 ½, Span. gr. Piecen 12 ½, Cou⸗ pons 8 46. Russen 4proz. 85 ½, Stiegl. 85 ½¼, . Oesterr. Met. 5proz. 80 ½, , 2 ½pyroz. 42 ⅔
— 84
1““
WMarkt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 15. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
Weizen nach Qualität 50 — 54 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26— 28 Rthlr. 5 pr. Frühjahr 26 Rthlr. bez. u. Br., 25 ¼ G. „ Mai/ Juni 26 ⅔ Rthlr. bez. u. Br., 26 ¼ G. „ Juni /Juli 27 ¼ Rthlr. Br., 27 bez. u. G. Gerste, große loco 22 —24 Rthlr. „ kleine 19 — 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 — 18 Rthlr. „ pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Br. Erbsen, Kochwaare 32—40 Rthlr. „ Futterwaare 29 — 32 Rthlr. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. Br., † bez.; flüssiges 13 ½ bez. pr. Febr. 13 ½1 Rthlr. Br., u. 2 bez., G. Febr. März 13 ½ Rthlr. Br., 12 2 a 13 ¾⁄2 bez. März /April 12 ½ Rthlr. Br., bez., 1 G.
V April Mai 12 ½⅜ Rthlr. bez. n. Br., 12 12 G 1 Mai/Juni 12 ½ Rthlr. Br., 12 ⁄2 G. Leinöl loco 11 ½ Rthlr. bez.
„ pr. März/April 11 12 Rthlr. Br.
„ pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. Br. 1 Mohnöl 15 Rthlr. 8 t Palmöl 12 ⅞ a 12 ¾⅔ Rthlr.
V Hanföl 14 Rthlr.
8 8 1“
3 Südsee⸗Thran 12 ½ a 12 ½⅞ Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 13 ½ Rthlr. verk. u. Br. mit Faß 13 1 Rtylr. Br., 8I18“ Febr. März 13 ¾ Rthlr. V., März /April 14 Rthlr. Br., 13 ¾ G. April/Mai 14 ¼2 Rthlr. Br., 14 verk. Mai /Juni 14 ½ Rthlr. bez. u. Br., 22 Juni/Juli 15 Rthlr. Br., 14 ¾ G. Juli ‚Aug. 15 ½ Rthlr. Br., 15 ¾ G.
S
p
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 14. Februar.
Zu Lande: Weizen, weißer, 2 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 27 Sgr. Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf.; 6 Pf. Zu Wasser: und 2 Rthlr. 10 Sgr., 1 Rthlr. 56 Sgr. 8L 1 Rthlr.; Hafer 23 Sgr. 9 Mittwoch, Das Schock Stroh 7 Rthlr., Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 18 K Scheffel 17 Sgr. 6 3 Pf., auch 10 Pf
Weizen, weißer, auch 2 Rthlr.
Kartoffeln, der metzenweis 1 Sgr.
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus 8. Febr. 1850 13 ¾ 11Iee 9. 5 5 13 u 11. 59 „
. „ b
1838 „„
13 14
Berlin, Die Aeltesten der Königsberg, 11. Febr. 40—58 Sgr. p. Schfl., Roggen 23 Sgr., kleine Gerste 16—19 Erbsen 27—34 Sgr., weiße
Stettin, 14. Nacht hatten wir etwas
2) 5) 1 *ℳ 5)
den 14. Februar 1850.
——*
Febr. stärkeren Frost.
gefordert, 48
ist 49 Rthlr. 1 Frühjahr 82;fd. 26
Roggen pr. 27 Rthlr. bezahlt. Gerste 75pfd. schlesische Rüböl unverändert; pr. Spiritus aus erster Hand zur mit Fässern 26 % bezahlt, pr. Frühjah pr. Juni/ Juli 24 ℳ, pr. August 23 9 Zink 5 Rthlr. Brief.
Frankfurt a. M., 14. Febr. proz. 83 ⅛, 4 ½proz. 73 ½. Span. 29 16 Hamburg, 14. Febr. Köln⸗Minden 95. Magdeb.⸗Wittenb. ( London, 12. Febr. 5 ½ Uhr. Holl. 12. 2 ⅛. Amsterdam, Span. 29 „%. Rüboͤl pr. Stettin, 14. Febr. 1,49, 48 Rthlr., Roggen
13. 13. Febr. 4 ½ Mai 40 ½.
In Weize 82 fd. p
ritus 26 ½, pr. Frühj. 25 ⅛, P,
6 Sgr. 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr., auch
Pf., auch 22 den 13. Februar. auch 6 Rthlr.
artoffel⸗Pre
Zusuhr war
In Weizen ist nichts gehandelt, für 89pfd. schlesischen Rthlr. geboten. 8. Rthlr. Geld, 86pfd. 25½ a
pr. Frühjahr Herbst 11 ℳ2 Stelle 26 ¼ %, bez., pr.
Telegraphische Notizen.
2 ½ Uhr.
Rüböl unverändert, pr. Herbst 11 Rthlr. pr. Aug. 24,
10 Sgr., 2 Rthlr.
Rthlr. Roggen 1 Rthlr.
3 Pf.
6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr.
2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. 2 Sgr. 6 Pf.; Rogger.
auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste
22 Sgr. 6 Pf.
Der Centner Sgr. eiss. 1 Pf., auch 11 Sgr. 3 Pf.;
.
Branntwein⸗Preise.
waren am
frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach Trall.
Kaufmannschaft von Berlin.
gering. Weizen große Gerste 19—
Sgr., Hafer 13— 16 Sgr., graue Erbsen 25—32 Sgr. Gestern Abend fiel Schnee und in der
Weizen
23 Rthlr. bezahlt. Rthlr. bezahlt.
r 25 ¾ % Br., 25 ½ Geld, „ bezahlt und Brf.
2 ½ Uhr. Nordb.
. Bad. 32 ½. Nordbahn 44.
Cons. 95 ½%, 95 ½.
45. Met.
8* Hamb.
213v
Uhr. Int. 55 16. Ard. 12 .%, Fonds flauer.
n nichts gehandelt. 99pfd. r. Frühjahr 26 Rthlr., 86 pfd. Spi⸗ 23 pCt.
Zeigers sind Bogen der Zweiten Kammer ausge
1.
Mit der heutigen Nuinmer des Staats⸗An⸗ 350 bis 357 der Verhandlungen
geben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 1 1 b Beilage
“
sten trägt.
e zum Preußis
Braunschweig. Braunschweig. Verhandlungen der Ab Iuo iie 1b d eord 2 Kammer. — Militair⸗Conventiovn zwischen Preußen und Praeheschrneeg.
Wissenschaft u 2 nd Kunst. Königliches Schauspielhaus. (Struensee.)
Uebersicht der Woll⸗Preise.
nichtamtlich er Theil. 1 Deutschland.
Braunschweig. Braunschweig, 12. Febr. (D. R. Z.) In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Versammlung zeig te der v ae,e 9 Regierung die mit der Krone “ 8 eschlossene Mi ⸗Convention übers - 1 bean- itair⸗Convention übersandt habe. Die Convention
Nachdem der Regierung Sr. Majestät des Köni 3
der Regierung Sr. Hoheit des S. h Vewcgage s ga heh se 86 nes Anschlusses des herzogl. Braunschweigischen Bnbegeh bene hbrens 8 an die Königl. preußische Armee zu erkennen gegeben und von der 88 ü lich preußischen Regierung im Interesse der dadurch herbeizuführenden her mehrung der Wehrkraft Deutschlands auf diesen Wunsch bereitwilli ieag⸗ gangen ist; so haben behufs der Abschließung eines dieserhalb zu v Uebereinkommens zu Bevollmächtigten ernannt und zwar: Seine M. Jjestät der König von Preußen Allerhöchstihren Obersten und Direktor des All gemeinen Kriegs⸗T epartements im Kriegs⸗Ministerium von Griesheim u nd Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath von Bülow; Seine Hoheit 88 Herzog von Braunschweig Höchst Ihren Obersten Morgenstern vChef 8 Departements der Militair⸗Angelegenheiten in Höchstihrem Herzoglichen Staats⸗Ministerium, welche nach vorausgegangener Unterhandlun Vorbehalt der beiderseitigen Allerhöchsten und Höchsten Natification so wie unter Vorbehalt der aus der Kriegs⸗Verfassung des deutschen Bundes soweit diese noch in Kraft und Wirksamkeit besteht, hervorgehenden Ver⸗ pflichtungen, imgleichen auch der auf den Grund derselben zwischen Braun⸗ schweig und Hannover in der Militair⸗Convention vom 14 —. 16. Juli 1843 getroffenen Verabredungen über folgende Artikel sich geeinigt zeden à. Vorbereitende Bestimmungen, um den beabsichtigten Anschluß im Interesse der Wehrkraft Deutschlands zu
Art. 1. Die H 1. b jchweigisch
rt. 1. Die Herzogl. braun hweigischen Truppen nehme d ⸗ ments, auf welchen die taltische Gteschsöemägteit verselben preußischen Armee von den gleichen Waffen beruht, so wie alle diejenigen für die preußische Armee sonst bestehenden reglementarischen Bestimmungen und Vorschriften an, die sich auf dienstliche und rein disziplinarische Ver⸗ hältnisse und auf die “ der Truppen beziehen.
Die in der Herzogl. braunschweigischen Militair⸗Verwe är⸗ tig bestehenden Feib rleidunge⸗Bergstegungs⸗ und VEETETTö Vechältnisse bleiben einstweilen und bis zur etwanigen Feststellung gemein⸗ schaftlicher diesfälliger Bundes⸗Reglements der Herzogl. braunschweigischen Regierung überlassen, eventuell einer späteren anderweiten Vereinbarun zwischen den beiden paziscirenden Regierungen vorbehalten. Eben so bleis
Vereinbarung alle bis zum Erscheinen eines all⸗
ben einer solchen weiteren V. gemeinen deutschen Wehrgesetzes in der preußischen Armee etwa einzufüh⸗
jenden wesentlichen Formations⸗ und Organisations⸗Veränderungen behufs
deren Einführung bei den Herzoglich braunschweigischen Truppen vor⸗ behalten. 3 Zwec Art. 2. Zum Zwecke allmäliger Gleichstellung des 1
der Handfeuerwaffen als der Geschütze des 18d de e bb4z eslathin tingents mit denen der preußischen Armee werden im Herzogthum Braun⸗ schweig bei neuen Anschaffungen nach Maßgabe der darüber dort bestel 8 den Grundsätze nur Schußwaffen nach preußischem Kaliber ein rfühn Die bestehenden preußischen Revisions⸗Kommissionen übernehmen 88 Nevi⸗ sion aller Waffen, Geschütze und Munition, welche aus den Königlichen oder anderen Fabriken für Braunschweig gekauft werden; wogegen die Her⸗ zoglich braunschweigische Regierung die aus der Revision erwachsenden Ko⸗
Ari. 3. In Bezug auf die Qualification zum Porte d'Epee⸗Fähnrich und zum Seconde⸗Lieutenant werden bei den Herzoglich braunschweigischen b dieselben Vorschriften eingeführt, welche in der reniaen Patet gelten. 3 8
Alrt. 4. Dee Prüfung zum Porte d'Epee⸗Fähnrich und zum Seconde⸗ Lieutenant für die Herzoglich braunschweigischen Truppen findet in derselben Art und Weise und nach denselben Vorschriften statt, wie in der preußischen Armee bei preußischen Examinations⸗Kommissionen resp. bei der preußischen Oberexaminations⸗Kommission.
Art. 5. Die Beförderung der Herzoglich braunschweigischen Truppen erfolgt nach denselben Grundsätzen, wie in der preußischen Armee.
1“ Herzoglich braunschweigischen Offiziercorps und den braunschweigischen Porte d Epee⸗Fähnrichen wird in einem angemessenen Ver⸗ hältnisse die Theilnahme an den preußischen Mititairbildungsanstalten, na⸗ mentlich an der allgemeinen Kriegsschule, der Artillerie⸗ und Ingenieurschule dem Reitinstitute und den Divisionsschulen gestattet, hule,
. Der Anschluß selbst erfolgt in nachstehenoer Art.
Art. 7. Die Herzoglich braunschweigischen Truppen bilden eine in sich eschlossene Brigade von allen Waffen unter dem Befehle des braunschwei⸗ ischen Bri ade⸗Commandeurs. “ 1
88 Art. 88 Besondere Bestandtheile dieser Brigade sind die nach den neuesten gesetzllichen Bestimmungen des deutschen Bundes 8s dem Herzog⸗ thume Braunschweig zum Bundesheere zu stellenden 726 Mann Kavallerie, 4198 Mann Infanterie, 392 Mann Artillerie . E 54 Maun Pioniere, zusammen 5380 Mann. Dieselben werden formut in:
Nesnis .a 900 Mann in der Kriegsstärke
2 Linien⸗Infant.⸗Bataillonen à 4 Comp. zu 7717— 9 , 900 500 „
Landwehrbataillonen
Jägerabtheilung 111““ Kavallerie⸗Regiment à 4 Schwadr. 736 » Fußbatterien zu 6 Geschützen, zusammen 400 Mann Pionier⸗Abtheilung 8 54 1v wüte ec net sad * bei welcher Staͤrke die Offiziere nich mitg eet sind.
Die Anlage zu dem gegenwärtigen Artikel enthält die Grurcasse ere jenigen Formations⸗Verhältnisse, welche bei der Herzogl. braunschneh hben Brigade, insofern hierin das Erscheinen eines allgemeinen deutschen Wehr⸗ gesetzes keine andere Norm angiebt, nach und nach anzunehmen sind;
»Art. 9. Die Herzogl. braunschweigische Brigade wird der in Magde⸗ burg stationirten Königl. preußischen Division angeschlossen.
Art. 10. Der Commandeur dieser Königl. preußischen Division hat sich durch Inspizirungen von dem kriegstüchtigen Zustande der Herzogl. braunschweigischen Brigade zu überzeugen.
Art 11. Diejenigen darunter begriffenen nfa — Kavallerie und Artillerie), denen der Herzogl. braunschweigischen Brigade⸗ Eommandeur für seine Person nicht selbst angehört, werden nach Anord⸗ nung des Königl. preußischen Kriegs⸗Ministersums durch höhere preußische Offiziere dieser Waffen (Brigade⸗Commandeure, Jäger⸗Inspecteure, Artil⸗ lerie⸗Brigadiers) inspizirt.
Die Kosten der dadurch
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Waffen (Infanterie, Jäger,
nothwendig werdenden Reisen nach preußischen Grundsätzen übernimmt die Herzogl. braunschweigische Regierung.
rt. 12. Die Herzogl. braunschweigischen Truvpen halten ihre Uebun⸗ en bis einschließlich der Brigade⸗Uebungen, welchen letzteren übrigens der etreffende Königl. preußische Divisions⸗ Commandenr, wie bei den preußi⸗
schen Truppen⸗Uebungen beiwohnen kann, für sich innechalb des Landes.
chen Staats-Anzeiger.
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Die großen Uebungen, bei welchen die Divisionen zusammengezogen werden, macht die Herzogl. braunschweigische Brigade in Gemeinschaft mit denen der betreffenden preußischen Division. Die dadurch entstehenden Ko⸗ sten trägt jeder Theil für seine Truppen, und namenllich erfolgt hierbei die Verpflegung u. s. w. der Herzogl. braunschweigischen Truppen, wenn solche auf preußischem Gebiete sich befinden, nach preußischen Grundsätzen.
Art. 13. Die Theilnahme der herzoglich braunschweigischen Artillerie an den jährlichen Schießübungen der preußischen wird, insoweit solche Uebungen nicht durch zu treffende Einrichtungen in dem Garnisonorte der⸗ selben genügend beschafft werden können, in dem für nöthig erachteten Um⸗ fange von der Königlich preußischen Regierung gestattet.
Art. 14. Desgleichen gestattet dieselbe, daß die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der herzoglich braunschweigischen Pionier⸗Abtheilung ganz oder theilweise alljährlich die Uebungen einer preußischen Pionir⸗Abtheilung mitmachen. 38
Art. 15. Das herzoglich braunschweigische Staatsministerium, welches hierzu auch das herzogliche Militair⸗Departement delegiren kann, tritt in direkte Geschäftsbeziehung mit dem Königlich preußischen Kriegs⸗Ministe⸗ rium, eben so tritt das Herzogl. Brigade⸗Kommando in direkte Geschäfts⸗ beziehung mit dem betreffenden preußischen Divistons⸗Kommando, welchem zur Besorgung der vadurch entstehenden Geschäfte auch schon während des Friedens ein herzoglich braunschweigischer Offizier zur Dienstleistung zuge⸗ cheilt wird.
Art. 16. Im Kriegsfalle wird dem betreffenden Königlich preußischen Divisions⸗Kommando ein Herzogl. braunschweigischer General⸗Stabsoffizier und der Intendantur⸗Abtheilung der betreffenden preußischen Division ein Herzogl. braunschweigischer Kriegs⸗Kommissarius beigegeben, welcher letztere das Verpflegungswesen nach preußischen Reglements und Vorschriften zu bearbeiten und über das braunschweigische Veipflegungs⸗ und Fuhrwesen zu disponiren hat.
Alrtikel 17. Im Falle eines Krieges hat die Herzoglich braunschwei⸗ gische Regierung ein mobiles Feldlazareth far 400. Kranke zu stellen. Die Disposition über dasselbe steht, wie hinsichtlich der preußischen Feldlazarethe, dem General⸗Arzte desjenigen Corps zu, dem die Herzoglich braunschweigi⸗ sche Brigade zugetheilt wird.
Artikel 18. Den bundesmatrikularmäßigen Beitrag der Herzoglich braunschweigischen Regierung zu dem Belagerungs⸗Train des Bundesheeres ist die Königlich preußische Regierung auf ihren Belagerungspark zu über⸗ nehmen bereit, sobald die oben im Eingange erwähnte, zwischen Braun⸗ schweig und Hannover verabredete Schlußakte zur Regulirung der inneren Verhältnisse der 1sten Division des 10ten Bundes⸗Armee⸗Corps vom 14. bis 16. Juli 1843 durch das Bundeswehrgesetz oder auf andere Weise zur Aufhebung gelangt.
8 Artikel 19. Der gegenwärtige Vertrag wird auf einen Zeitraum von 15 Jahren vom Tage seiner Unterzeichnung an gerechnet, unter der Be⸗ stimmung abgeschlossen, daß seine Fortdauer sich, wenn nicht schon we⸗ nigstens drei Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraums eine Kündigung eintritt, auch über denselben hinaus bis auf weitere diesfällige Verabredung unter den paciscirenden Regierungen zu erstrecken hat.
Derselbe soll unverzüglich zur Allerhöchsten und Höchsten Ratification vorgelegt werden und die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden binnen CT11“ 1 8 geschehen kann, noch früher erfolgen.
u Urkunde dessen haben die im Eingange Bevollmächti diesen Vertrag unterzeichnet und 1 ““
geschehen Verlin, den 1. Dezember 1849.
* S.) gez. von C riesheim, (L. S.) gez. von Bülow Oberst und Direkior des allgemeinen 8292. aconsranh.
Lrisge⸗Hehartepeng. 8 L. S.) gez. Morgenstern, Oberst und Chef des LETEbTT“ im Herzoglichen Staats⸗Ministerium.
Grundzüge der Formation der Herzoglich braunschweigi⸗ schen Truppen.
K. Die Infanterie bildet ein Regiment von 2 Linien⸗ und 2 Land⸗ wehr⸗Bataillonen. 8
a) Jedes Linien⸗Bataillon ist stark im Frieden: 1 Bataillons⸗Com⸗ mandeur, 4 Hauptleute, 4 Premier⸗Lieutenants, 9 Seconde⸗ Lieutenants (inkl. Adjutanten), 1 Rechnungsführer. Zusammen 19 Offiziere. 1 Quar⸗ tiermeister (resp. Bataillons⸗Schreiber), 1 Bataillons⸗Tambour, 4 Feldwe⸗ bel, 4 Porte d'Epee⸗Fähnrichs, 12 Sergeanten, 28 Unteroffiziere, 16 Spiel⸗ leute, 400 Soldaten. Zusammen 466 Mann. Aer tliches Person l: 1 B taillons⸗Arzt. Im Kriege: 1 Bataig z ““ 9 Fiong; 8 ege: 1 Bataillons-Commandeur 4 Hauptleute, 4 Premier⸗Lieutenants, 13 Seconde⸗ Lieutenants (inkl. Adjutanten) 1 Rech⸗ nungsführer. Zusammen 23 Offiziere. 1 Quartiermeister resp Vatailoné- Schreiber, 1 Bataillons⸗Tambour, 4 Feldwebel, 4 Porte 5'Epee⸗Fähnrichs, 12 Sergeanten, 60 Unteroffiziere, 16 Spielleute, 802 Soldaten. men 900 Mann. 1 Bataillons⸗Arzt, 2 Unterärzte.
b) Jedes Landwehr⸗Bataillon hat dieselbe Stärke, wie das Linien⸗ Bataillon, die angegebene Friedensstärke ist hier die Uebungsstärke, von der⸗ selben bilden den besoldeten Stamm: 1 Bataillons⸗Commandeur, 1 Adju⸗ tant, 1 Rechnungsführer, 4 Feldwebel, 4 Capitain⸗d'armes (kommandirt von der Linie), 1 Bataillons⸗Tambour, 4 Gefreite, 1 Bataillons⸗Schreiber, 1 Bataillons⸗-Arzt (kommandirt von der Linie).
1 Feldwebel, 1
Sergeant, 2 U 8 men 10 Mann. - nieroffiziere,
n Im Kriege: 1 iere, 1 Hornist, 15 Pioniere, zusam⸗ 1 Feldwebel, 1 Seee linchefteted en wan, 1 “ men 32 Are 71 Hornist, 45 Pioniere, zusam⸗
Zugleich mit der Vorlage des vo 3 en bgendes 1— 28 rstehenden Vertrags theilte die Regie⸗
jie wichtigsten politischen, militairischen u iuanzi Fsc
haben die hiesige Landesregierung Rücksichten Vertrag über den Anschluß des hiesigen Müiꝛair-Bundes⸗Kefnnsen g gps die Königlich preußische Armee abzuschließen. Wir verfehlen e Seg 8 ehrten Versammlung der Abgeordneten in Gemäßheit des §. 8 des Land 4 grundgesetzes diesen Vertrag hierneben in Abschrift mitzutheilen. “ 1 Der wesentliche Inhalt desselben ist ein Ausfluß der nach §. 9 des Landesgrundgesetzes dem durchlauchtigsten Landesfürsten ausschließend u⸗ stehenden Militairhoheit. Zur Ausführung desselben würde eine Mitwirkaͤng ds Landesvertreter nicht nothwendig sein, da in Folge desselben gesetzliche Teaßseee nicht zu ergreifen, die zu dessen Ausführung aufzubringenden Mittel aber geringer sind, als die bisher für das laufende Militairbedürf⸗ niß auf Grund der bestehenden bundes⸗ und landesgesetzlichen Bestimmun⸗ sen W und dhg Summen, und da überhaupt die Bewil⸗ igung dieser Summen nur bei der jede 1 Spr 1 vüggen fis walbe jedesmaligen Budgetvorlage zur Sprache
Wir haben indeß geglaubt, bei dieser an sich nur erforderli⸗ infa⸗ chen Mittheilung nicht stehen bleiben zu st ern weil 8 ö.“ “ 8 8 Fea,ge dieses Vertrages im wohlverstandenen In⸗ eresse des Landes und der Regie be üßi ü ⸗ J“ gierung eben so zweckmäßig als wünschens
Der §. 9 des Landesgrundgesetzes überträgt zwar dem Landesfürste
ausschließend die Verfügung über die bewaffnete Wmaͤcht, deren C Ausbildung und Disziplin. Die Bewilligung der für das laufende Mili⸗ fairbedürfniß erforderlichen Summen ist aber ein unbestreitbares Recht der Landesvertreter, und wenngleich die zur Erfüllung einer unzweifelhaften Bundespklicht erforderlichen Summen nicht versagt werden können, so wird doch deren Maß immer einer Beurtheilung unterliegen, und diese im ge⸗ nauesten Zusammenhange stehen mit der Formation und Organisation des Truppencorps. Es ist daher kaum anders möglich gewesen, als daß im Laufe der Zeit diese Bestimmungen des Landesgrundgesetzes bei jeder Bud⸗ get⸗Berathung zu langwierigen, schwierigen und kostspieligen Verhandlungen geführt, ja selbst Zerwürfnisse zwischen Regierung und Ständen herbeige⸗ führt haben, die um so mehr zu beklagen gewesen sind, als der mögliche materielle Vortheil solcher Verhandlungen, bei einer Ausgabe, die an sich und im Großen feststeht, ganz außer Verhältniß ist mit den sehr wesent⸗ lichen, sich auf alle Verhältnisse übertragenden Nachtheilen, die aus einem Zwiespalt der Landes⸗Vertretung und der Regierung entstehen, deren Ziele und Zwecke nur dieselben sein können und sollen. Wir halten es aber für eine Unserer ersten Pflichten, Alles hinwegzuräumen, was das gute Einvernehmen zwischen Regierung und Landes⸗Vertretung zu stören im Stande ist, und Wir kommen dieser Pflicht nach, entsprechen den früher geäußerten Wünschen der Vertreter des Landes und helfen einem wesentli⸗ chen Uebelstande ab, ohne auf der einen Seite der verfassungsmäßig beste⸗ henden Militairhoheit Seiner Hoheit des Herzogs etwas zu vergeben, noch auf der anderem dem Bewilligungsrechte der Landes „Vertreter zu nahe zu treten, wenn Wir eine förmliche Vereinbarung über den Gegenstand dieses Vertrages in Vorschlag bringen. Durch Annahme dieses Vorschlages, nament⸗ lich durch eine vertcagsmäßige Feststellung der in dem Vertrage mit
der Krone Preußen angenommenen Formation des Truppen⸗Corps wird während der Dauer des Vertrages für die Budget⸗Verhand⸗
c) Den Stab des Regiments bilden: Der Regiments⸗Commandeur, der Regiments⸗Adjutant, ver Regiments⸗Schreiber und 20 Hautboisten.
B. Die Jäger Abtheilung besteht aus 2 Compagnieen und hat fol⸗ gende Stärke: Im Frieden: 1 Commandeur, 2 Hauptleute, 2 Premier⸗ Lientenants, 5 Seconde⸗Lieutenants (inkl. Adjutanten), 1 Rechnungsführer. Zusammen 11 Offiziere. 1 Quartiermeister (resp. Bataillons⸗Schreiber), 1 Stabshornist, 2 Feldwebel, 2 Porte d'Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, 14 Oberjäger, 6 Hornisten, 180 Jäger. Zusammen 212 Mann. 1 Batail⸗ lons-Arzt. Im Kriege: 1 Eommandeur, 2 Hauptleute, 2 Premier⸗Lieute⸗ nants, 7 Seconde⸗Lieutenauts (inkl. Adjutanten), 1 Rechnungsführer. Zu⸗ sammen 13 Offiziere. 1 Quartiermeister (resp. Bataillons⸗Schreiber), 1 Söehagehnei 3 Feldwebel, 2 Porte d'Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, 30
ger, ornisten, 450 Jäger. Zus 5 M 8 2 il⸗ CIne-N, e Jäger. Zusammen 500 Mann 1 Batail
C. Die Kavallerie bildet ein Regi ini
28 - Regiment von 2 Linien⸗ und 2 Land⸗ wehr⸗Schwadronen, dessen Stab aus: 1 Regiments⸗Commandeur, 1 Regi⸗ meh e sa 1 g mmandeur, 1 Regi
G — CC’“ 1 Regiments⸗Schreiber besteht. meister, 2 Pe e h nelt 1eeeehehiega n stark, im Frieden: 2 Ritt⸗
2 Z „ nde⸗Lientenants, 1 Rechn sfuü zusamcten 11 Offiziere; 2 Wachtmeister, 2 Porte rlg e an hcg Ns Jedheh, 20. e 6 Trompeter, 234 Soldaten, 1 Bataillons⸗Arzt,
( 22 8 5 6 . „ 828 „ „ 8 6 EETö Rechnanasftet ss 1 2 Wachtmeister, 2 Porte d'Epee Fähnrich EETETETb1vöö1..“.——
8 8 85 6 hs, 6 Ser 20 )s 6 Trompeter, 320 Gefreite und Soldaten, 1 Maeo ench t. 1“ 1 Regiments⸗Pferde⸗Arzt. ““
Im Frieden mit 256 Herzoglichen Pferden, im Kri . ve. 88 Persoglich 2 Kriege mit 358 H ⸗ lichen Pferden. Bei jeder Schwadron befindet sich ein Fünrchmidf, 78n
¹b) Die Landwehr⸗Division hat dieselbe Stärke, bei derselben bildet di Friedensstärke von 96 Pferden di 4 b 1a s nandwehr⸗Bataill 8 en ie 6 Cehung, zum besoldeten Stamme jedes Landwehr⸗Bataillons gehören: wadronsführer W jste 2. Gefreite. führer, 1 Wachtmeister,
D. Die Artillerie bildet eine Abtheilung von 2 Compagnieen 8 rLT1’1 b ¹ g 2 en, welche 2⸗ bis 6pfündige Batterieen a 6 Geschütze besetzt, und sie besteht aus: im Frieden: 1 Commandeur, 1 Hauptmann, 2 Premier⸗Lieutenants, 3 Se⸗ conde⸗Lieutenants, 1 Rechnungsführer, 2 Feldwebel, 2 Oberfeuerwerker, 2 Porte d'Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, 12 Unteroffiziere, 6 Bombardeure, 80 Kanoniere,! 4 Hornisten, 30 Pferde, um 4 Geschütze zu bespannen. Im Kriege: 1 Commandeur, 2 Hauptleute, 2 Premier⸗Lieutenants, 5 Seconde⸗ Lieutenants (inll. Adjut.), 1 Rechnungsführer, 2 Feldwebel, 2 Oberfeuer⸗ werker, 2 Porte d Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, 12 Unteroffiziere, 12 Bom⸗ bardeure, 200 Kanoniere, 4 Hornisten, mit 12 bespannten Geschützen 1 1 Unterarzt. 8
E ie Pioniere bi 2 : Fri . ffizi
P bilden eine Abtheilung von: im Frieden: 1 Offizier,
lungen eine feste und unverrückbare Grundlage gewonnen, und dieselben werden sich auf das durch die angenommene Formation bedingte Geldbe⸗ dürfniß zwar erstrecken, aber auch beschränken und es werden auf diese Weise die Unzuträglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes zum größten Theile beseitigt werden. Die Vortheile einer solchen Maßregel scheinen Uns so überwiegend und Wir lönnen so wenig bezweifeln, daß die geehrte Versammlung der Abgeordneten Unsere Ueberzeugung theile, daß wir hiermit beantragen: 1
die geehrte
dem beigefügten Vertrage,
setzten Formation des hiesigen
Versammlung der Abgeordneten wolle ihr Einverständniß zu namentlich zu der durch den Vertrag festge⸗ Bundes⸗Truppen⸗Kontingentes erklären, damit diese Bestimmungen für die Dauer des Vertrages den fianziellen Anforderungen für das laufende Militairbedürfniß zur Grundlage dienen. Wir knüpfen an diesen Antrag noch einige Bemerkungen über die Ab⸗ schließung und den Inhalt des Vertrages selbst. Die hiesige Regierung ist fortwährend der Ansicht, daß die Existenz der kleineren deutschen Staaten und derjenigen Selbstständigkeit derselben,
deren sie in der Wirklichkeit überhaupt fähig sind, nur durch die Er⸗ richtung eines Bundesstaates gesichert werde. Die Königlich preußische Re⸗ gierung ist aber die einzige, die den aufrichtigen und ernsten Willen und zu⸗ gleich die Macht hat, die Idee des Bundesstaates in das Leben zu führen und schon allein um deswillen sind alle kleineren deutschen Staaten an Preußen gewiesen. Ein engerer Anschluß an dasselbe in militairischen Be⸗ ziehungen war aber um so unbedenklicher, als er weiter nichts ist als ei b verfrühete Ausführung der in dem Reichs⸗Verfassungsentwurfe, welchen die verbündeten deutschen Staaten angenommen haben, über diesen Gegenst 8 enthaltenen Bestimmungen. Nach der geographischen Lage des “ ihumes sind diese nur durch einen Anschluß an Preußen ausführbar, 8 dem Hannover zwar an dem Bündnisse vom 26. Mai d. v. J sich erkkärt, damit im Widerspruche aber den Reichstag zu beschicken sich 898 weigert hat und dessen Eintritt in den Bundesstaat ungewiß, weni scis weit auesehend ist. 8 . 6 Wenn Wir aber schon jetzt den gegenwärtigen Vertrag abgese se haben, obgleich die Berufung des Reichgtsges v depce. sPrassen Wir mit Zuversicht erwarten, daß es gelingen wird, mit ihm den Bundes⸗ staat zu begründen, so liegt der Grund hiervon nicht allein darin, daß Wir der Vortheile, die derselbe gewährt, so bald als thunlich theilhaftig zu wer⸗ den wünschten, sondern hauptsächlich in der Erwägung, daß, nachdem Sach⸗ sen und Hannover, obgleich sie zu den ersten Begründern des Bündnisses vom 26. Mai d. v. J. gehören, den Reichstag zu beschicken sich weigern, ein Zustand eingetreten ist, dessen Folgen sich noch gar nicht übersehen las⸗ sen, und daß bei der allgemeinen politischen Lage Europa's und Deutschlands Niemand zu ermessen vermag, welche Hindernisse und Gefahren Preußen und seine Verbündeten auf der von ihm zum Heil der deutschen Nation betretenen Bahn finden können, und endlich, daß bei einem ausbrechenden Kampfe sämmtliche norddeutsche Staaten, die größeren sowohl als die klei⸗ neren, nur in Preußen einen Stützpunkt finden können und nur die Wahl haben werden, mit ihm ihre eigenen wahren Interessen und die der deut⸗ schen Nation zu vertheidigen oder unterzugehen. Dieses sind die wesentlichsten politischen Gesichtspunkte, die Uns bei Abschließung des Vertrages geleitet haben. Dessen Inhalt anlangend, so können Wir Uns im Allgemeinen auf den Vertrag selbst beziehen durch den Hoheitsrechte nicht aufgegeben sind und nach welchem das hiesige Corps eine selbstständige Brigade bildet und zu der Königl. preußischen Armee in ein ähnliches Verhältniß tritt, wie dasselbe bisher zu dem 10ien Bundes⸗Armee⸗ Corps stand. Die militairischen Vortheile, die der Vertrag gewährt, sind so augenfällig, daß sie kaum einer näheren Auseinandersetzung bedürfen Die militairischen Einrichtungen des preußischen Staates sind anerkannte 1 maßen die besten in Europa, und die durch den Vertrag über die F 85 iche zes Corpe fest Beft g über die Forma⸗ s Corps festgesetzten Bestimmungen enthalten nur eine Ausführung des mit Zustimmung der geehrten Abgeordneten⸗Versammlung bereits in Anwendung gebrachten Landwehrsystems. Vor Allem glauben Wir baß 8 18 eir h ten, gh für den Geist und die Brauchbarkeit der in wird, daß sie mi einer Armee in Verbindung treten, die als ei unerreichtes Muster der Treue, Disziplin, Tapferkeit und Kri zräͤchtigteit dasteht, und deren ehrenvolles Se bewußtsei 8 “ Een1 . wird. -11*“ n finanzieller Beziehung legen Wi Ersparungen, darauf rinen 4.eaüg er Cügeschen aen engaabeäte der strengsten Ordnung und weisen Sparsamkeit, welche die preußische Militair⸗
verwaltung neben hoher Intelligenz auszeichnen, nicht verfehlen können,
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