auch auf die hiesige Militairverwaltung eine günstige Einwirkung zu äußern.
Die Größe des vertragsmäßig zu haltenden Truppencorps wird ledig⸗ lich durch die Bundesgesetzgebung bestimmt. In dieser Beziehung bilden daher die jetzt bestehenden bundesgesetzlichen Vorschriften die Grundlage des Vertrages, und es ist ausdrücklich bestimmt, daß jede Veränderung der bun⸗ desgesetzlichen Bestimmungen über die Größe der Kontingente auch auf das hiesige Truppencorps einwirken wird. Durch den Vertrag werden da⸗ her dem Lande größere Kosten, als die durch die Bundespflicht gebotenen, weder für die Gegenwart noch für die Zukunft auferlegt. Eine Herabsetzung der Kontingentsstärke würde daher auch eine verhältnißmäßige Verminde⸗ rung des Budgets herbeiführen.
Wir können Uns hier hinsichtlich der militairischen und finan⸗ ziellen Seiten des Vertrages auf diese kurzen Andeutungen be⸗ schränken, da Wir über das Detail derselben und deren Einwirkung auf das Budget ein besonderes Schreiben an die Finanz⸗Kommission haben ergehen lassen, und wollen nur noch bemerken, daß das augenblick⸗ liche finanzielle Resultat des gegenwärtigen Vertrages darin besteht, daß die für dieses Jahr angeforderte Summe sur das laufende Militairbedürfniß sich um
5,476 Rthlr. 4 Ggr. 11 Pf. vermindert, und daß 112 Husarenpferde werden verkauft und die aus deren Verkaufe gelösten Gelder auf die Mobilmachungskosten von 1848 werden verwandt werden können.
Braunschweig, den 10. Februar 1850.
Herzogl. Braunschw.⸗Lüneb. Staats⸗Ministerium. von Schleinitz.
wissenschaft und Kunst
Königliches Schauspielhaus. Mittwoch, 13. Februar. Trauerspiel von Michael Beer. Meyerbeer.
Das Stück ist seit etwa vier Jahren auf dem hiesigen Repertoire, und das bei der heutigen Aufführung beinahe überfüllte Haus bewies, daß es der Beerschen Muse noch keinesweges an Freunden fehlt.
Immermann sprach sich in einem Briefe an dem Verfasser über dieses Drama wie folgt aus: „Es scheint mir, daß das Stück in der Mitte eine gewisse Schwäche hat.
Struensee. Mit Musik von
“
8
im Herbst 1848 und im Fruͤhjahr 1849 auf nachstehend benannten Maͤrkten verkauften Wolle und der dafuͤr gezahlten Preise.
Exposition und Katastrophe sind vortrefflich, aber
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ich glaube, nicht fest und straff genug zu⸗ alte Königin handelt mit ihrem Anhange, Nun bin ich weit entfernt, den Begriff der tragischen Handlung in das Kurz⸗ und Kleinschlagen zu setzen; aber wir wollen wenigstens den Sturz des Helden motivirt sehen durch einen Schritt desselben, der vor unseren Augen stattfindet, das liegt in dem Grund⸗ begriff des Dramas. Struensee wird, wie Egmont, ein Opfer seiner Sorg⸗ loßgteit; dies halte ich mehr für episch als für dramatisch. Mich dünkt, auf dem Balle im dritten Aufzuge mußte es auf Seite Struensee’s thätiger hergehen.“ Die geschickte Anlage, die meist edle Sprache und viele dichterisch erfundenen Einzelheiten heben das Stück unstreitig über viele ähnliche Productionen neuester Zeit hinaus; dennoch ist, namentlich bei der Aufführung, nicht zu verkennen, daß der Dichter nicht eigentlich dramatisch zu Werke gegangen ist. Man weiß nicht recht, ob es Rücksicht auf die Geschichte oder Liebe zur Romantik war, daß er seinen Helden Manches gegeben, was ihm schadete, und andererseits Vieles genommen hat, was ihm in der Tragödie gebührt hätte. Daran kränkelt denn auch natürlich die Katastrophe, so daß im Grunde nur Graf Rantzau ein lebhafteres In⸗ teresse beim Zuschauer erregt. Nicht weniger beeinträchtigt ferner die Ge⸗ sammtwirkung des Stücks jene Scene der Königin Mathilde mit dem Frei⸗ herrn Schack, die durch und durch unmotivirt ist. Seltsamer Weise scheint Michael Beer fast geflissentlich einige Fehler Göthescher Dramen kopirt zu haben, über welche des Letzteren Zeitgenossen, ja zum Theil er selbst, bereits den Stab gebrochen hatten.
Die Darstellung war wohl gelungen in Bezug auf die Hauptfiguren, wie auf das Zusammenspiel; dennoch gab das zahlreich versammelte Pu⸗ blikum nur spärlich seinen Beifall zu erkennen, was nicht den Schauspielern, sondern dem langsamen Schritt der Handlung anzurechnen sein mag. Das Stück spielt beinahe vier volle Stunden, und in dessen eigenem Interesse hätte man den Rothstift des Herrn Stawinsky gern minder diskret gesehen.
Herr Hendrichs ist sür diesen Struensee wie geschaffen; vielleicht ließe sich noch wünschen, daß er denselben von seinem Egmont noch etwas mehr abzuhalten bemüht wäre, zumal das Stück ohnehin schon so sehr
der tragische Knoten selbst ist, wie sammengezogen worden. Nur die Struensee verhält sich zu passiv.
häufig in Haupt⸗ und Uebersächlichem an jene Göthesche Dichtung erinnert.
Kleine Gedächtnißfehler waren heute wieder sehr störend. Herr Dessoir ließ der besten Figur des Dramas (Graf Rantzau⸗Aschberg) ihr Recht an⸗ gedeihen. Gleich bei der ersten Unterredung mit Struensee konnte man den unerschütterlich festen, edlen, einsichtigen, aber doch nicht vorurtheils- und leidenschaftslosen Mann erkennen; sehr schön war auch in den mittleren Scenen die psychologische Vorbereitung jenes chs im letzten
der im Fruͤhjahr 1849
Akte: man fühlte, der Mann hat mit seinem Gewissen so weit kapitulirt, daß er an einem Schurkenstreich Theil zu nehmen ist, zunächst, um seinem Lande Unheil abzuwenden, sondern aber, um das Schlachtopfer von seinen eigenen Genossen nicht völlig verderben zu lassen. über, daß ihm dies mißlang, und der Schrecken, sich plötzlich betheiligt an der Blutschuld zu wissen, waren fein und wirkungsvoll versinnlicht. In wei⸗ ten, faltigen Gewändern scheint aber der Künstler noch nicht recht heimisch; und so wenig wir jenem Attitüden⸗ und Draperienwesen das Wort reden wollen, in welchem sich zuweilen Herr Hendrichs, Madame Crelin⸗ er u. A. gefallen, so sollte Herr Dessoir doch mehr darauf halten, un⸗ schoöne Posen zu vermeiden, die heute in der
mehrmals zum Vorschein kamen und dem Auge durch die anspruchsvolle Farbencombination (Graf Rantzau hat nämlich über seine dänische hoch⸗ rothe Uniform einen schwarzen Mantel geworfen) mit besonderem Nachdruck eingeprägt wurden. — Frau Crelinger milderte mit kunstsicherer Hand einige allzustarke Striche des Autors in der Charakterzeichnung der Königin Marie Juliane. Fein und anziehend war der alte Pfarrer Struensee des Heirn Döring, wenn er auch in einigen Momenten nicht gleich den Ausdruck der Auf⸗ richtigkeit und des tiefen Ergriffenseins finden konnte. Er und Herr Hendrichs wur⸗ den am Schluß gerufen. Herr Rott, Oberst Köller, that nicht sonderlich viel an seiner Rolle, was sie auch wenig verdiente; indessen suchte er sie auch nicht, wie manche andere, zu schrauben. Frau Hoppé gab ihrer Königin Karoline Mathilde, was ihr gebührte; von jenem ost gerügten,
singenden Tonfall war heute rühmlicherweise nichts bemerklich, ein Zeichen,
daß die fatale Angewohnheit minder fest sitzt, als die Künstlerin selbst wäh⸗ 1 11““ schien Bewußtsein der Schwäche der Rolle äußerlich zu sehr Rechnung zu tragen. Herr Crüsemann spielte seinen englischen Botschafter würdig und anständig, ohne Ver⸗ suche, ihm Nidicules anzuheften. Herr Gern, Schulmeister, wie ge⸗
U ch. . 2 . „ . Meverbeersche Musik scheint etwas flüchtig gemacht, ein seltener Fall bei diesem langsam und mit angestrengter Sorgfalt schaffenden Komponisten. Das (übrigens schoͤn gefundene) Hauptmotiv kehrt allzu häufig wieder, und ver⸗ scherzt so seinen Reiz. Auch will es uns bedünken, daß die begleitende Musik hin und wieder ein etwas aufdringliches, vorlautes Wesen annimmt, noch häufiger aber ergeht sie sich in bizarren, unverständlichen Instrumen⸗ talaffekten, so kunstvoll und sinnig auch hier und da das Instrumentale behandelt ist 31
we bh i auf nachstehend benannten Maͤrkten dafuͤr gezahlten Preise.
“
Es wurden verkauft
Die Preise waren für den Centner
Es ist verkauft- gegen das
Die durchschnittlichen Preise waren
Geldbetrag Gegen das
im Frühjahr [Frühj. 1848
im Frühjahr 1849.
nach dem
im Frühjahr 1848. Durchschnittspreise Frühjahr 4848
extrafeine
Wolle.
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Wolle.
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mittlere
Wolle.
naire 1849. mehr. ni⸗
feine.
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im Durchschnitt.
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im Durchschnitt.
feine. — mittlere. ord
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Frühjahr 1849. 67368] 95 —105
Herbst 1848. 9000 ,68 — 75
Frühjahr 1849. 55000 [110—140
5
Koblenz.. do.
Königsberg in Pr... do. 8556
Landsberg a. d. W. do. 13500
do. 3440
427
“
Muͤhlhausen
Paderborn..... 3358
Stettin
13654
21208
4244
Stralsund
80 — 85 V 60
100
60 — 70
60 —70
55 62 11 1863]1 1577
27966
67368 39402
65 V 15000
55000 40000
108 80— 534
29 86 779 245
50 — 58 45 — 50 8556 7300] 1256
13000 500
50 — 60 40- 1 13500
148 279 2534 824 43851 9269 210901 4118
15001 2744
—
—6— 5307500
17088
534750
810000
188349) 64506
3644 15037
18681
183850 98826 85024
886612 164437
1181346 1008805] 1725
208310 45375] 162935 —
131467 [60067
vxc v;
7033731
14557497
EA
Bekanntmachungen. 4] M1111111 Nachstehender Steckbrief: Der unten näher bezeichnete Literat Emanuel Fern⸗ bach, wegen Theilnahme an der durch eine Druckschrift bewirkten Anreizung zum Hochverrath zu einem sechs⸗ jährigen Festungs⸗Arrest rechtskräftig verurtheilt, hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln ist. Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Trausports an die hiesige Gefängniß⸗Ex⸗ pedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
erlin, den 17. September 1849. 8 Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. r- für Untersuchungssachen. 8 Deputation für Verbrechen. 6 C131““ De seib⸗ s 1 Emanuel Fernbach. v 3¹ b „Jahr alt, jüdischer Religion, zu Lö⸗ 2 g Sch esien geboren, 5 Fuß groß, hat schwarze
Haare, braune Augen, schwarze Augenbrau 8
Kinn, längliche Gesichisbildung, Gestch bsfarbe
gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, vollständ, Ifäöne⸗
ist mittler Gestalt, spricht die deutsche v“ hal als besondere Kennzeichen in der Herzgrube 8 “ braune linsengroße Leberflecke in der Gestalt einis
Triangels.
Die Bekleidung i
[85]
getragen:
werde.
nicht anzugeben.
wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. Februar 1850. 1b Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Zweite Deputation für Verbrechen.
111161A“X“
Der hierselbst am Schreiber Ludwig Reinhold Emil Fademrecht, ein Sohn der Johann Samuel und Johanna Charlotte, gebore⸗ nen Schöneich, Fademrechtschen Eheleute von hier, hat im Monat Juni 1846 seinen Geburtsort 1 mit einem auf 1 Jahr gültigen Paß verlassen, hat sich in Danzig auf dem Schiffe „Delphin“, G Schiffs⸗Capitain Dalitz, als Kajütenwächter engagirt, und ist von dem Schiffe am 19. November 1846 zu Newcastle entwichen. Zeit von seinem Leben und n b gegeben, am allerwenigsten aber sich vor der Kreis⸗Er⸗ satz⸗Kommission gestellt. .
Er hat nun die rechtliche Vermuthung wider sich, daß er außerhalb Landes gegangen ist, tairdienste zu entziehen, Königlichen Regierung zu
daß der Ludwig Reinhold Zahlung einer Strafe von 100 Thlr.
Zur Beantwortung dieser Klage wird der ꝛc. Fadem⸗ recht vor den Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath⸗ Grosheim, ad terminum den 28. Mai c., 10 Uhr Vormittags, unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Ausbleibungsfalle in contumaciam wider ihn ver⸗ fahren, und werden alsdann die in der Klage ange⸗ * führten Thatsachen und die Urkunden, worüber sich der
Verklagte nicht erklärt hat,
werden.
Königliches Kreisgericht.
Marienburg, den 2. Februar 1850. I. Abtheilung.
für zugestanden und aner⸗ kannt geachtet, auch wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen denselben
3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. rochen ““ bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, di Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bi
8 [60] 31. Mai 1828 geborene frühere
Marienburg
anberaumt. bietenden und der Besitzerin schlossen werden. und Inventars,
geführt vom
Der ꝛc. Fademrecht hat seit jener Aufenthalte keine Nachricht ich Abschrift derselben, lustigen gewünschte Auskunft, mit. Der Kastellan um sich dem Mili⸗ und hat daher der Fiskus der Danzig klagend darauf an⸗
Breslau, den 6. Februar 1850.
Zur Liecitation des alten Theaters zu Breslau
nebst dazu gehörigem Inventare habe ich einen Termin auf den 15. März, Nachmittags 3 meinem Geschäfts⸗Lokale, Herrnstraße Nr. 29, Der Kaufkontrakt kann zw der Anstalt sofort abge⸗ Eine Beschreibung des Grundstücks so wie die Licitations⸗Bedingungen, sind in meinem Geschäfts⸗Lokale einzusehen, auch theile so wie jede sonstige von Kauf⸗ auf portofreie Anfragen des Theaters ist angewiesen, Kauf⸗ lustigen die Besichtigung der Lokalitäten zu gestatten.
Graeff,
zu 50 Thalern verboten.
5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind⸗ lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.
6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie⸗ ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so⸗ fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt.
7) Allen ausländischen, den Zollvereins⸗ Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der he nü lihe Meßwoche, also vom Einlauten bis enn Auslauten der Messe, mltt ihren Artikeln feil zu halten gestattet.
8) Eben so bleibt das Haustren jeder Art und da
Uhr, in ischen dem Meist⸗
Hidischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Phö ngben die jüdischen Feiertage, welche in
Justizrath. die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufs⸗
Emil Fademrecht zur 182]
verurtheilt en 1 55
und endigt mit dem 4.
dischen, so wie die d angehörenden Fabrikanten
öffentlich hier feil
Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger beginnt d „ä
M 8
2) Während dieser drei Wochen können
„ se⸗ den Zollvereins⸗Staaten
und 8
4 4 2 „ . 22 .
einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, 1 Halten und Firmen aushängen.
zeit bis in die Zahlwoche ersetzt. .
9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß⸗Speditions⸗Geschäften betrifft, so ver⸗ weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok⸗
alle inlän⸗ Leipzig, den 11. Februar 1850.
Der Rath der Stadt Leipzig. Berger.
ohne
Auch der Schmerz dar⸗
Gefängnißscene
7523755 —
4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist
Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen
tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. 8
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ½ Jahr. 4 Rthlr. ⸗„ †¼ Jahr. 8 Athlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 87
8
E1111““ Amtlicher Theil. 8
Deutschland. 8
Preußen. Berlin. Näheres über den Brand in der Wohnung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen zu Frankfurt a. M. — Beför⸗ derungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. — Stettin. Eisgang. — Köln. Wasserstand. Kleve. Ueberschwemmung.
Oesterreich. Wien. Die bei der Revision des österreichischen Zoll 6 G Grundsätze. — Der Grubenbrand in Bochnia. — Ver⸗ mischtes.
Sachsen. Dresden. Kammerverhandlungen. aden.
aen. Karlsrubhe. Verlängerung des Kriegszustandes und Stand⸗ v.
Brannschweig. Kammer. Frankfurt.
sammlung.
Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten⸗ Frankfurt a. M. Verhandlung der
Ausland.
Fraukreich. Gesetzgebende Versamm lung. Wahl des Ney. — Fortsetzung der Berathung des Unterrichtsgesctzes. — Paris. Errichtung vier großer Militair⸗-Kommando's. — Außerordentlicher Kommissär für die östlichen Departements. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Die G Frags. G 8 68 Hofnachricht. — Nachrichten aus der Levante. — Neapolitanische Proze h Wi provisorischen Regierung Sielene, I“
Rußland und Polen. St. Petersburg. Der neue Palast des Großfürsten Konstantin. — Freie Kartoffel⸗Einfuhr. — Aufhebung der österreichischen Zoll-Erlaß⸗Maßregeln an den russischen Gränzen. —
gesetzgebenden Ver⸗
8
verst
Englischer Konsul.
Italien. Von der italienischen Gränze. Nachrichten aus Tos⸗ cana und Rom.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilagc.
1“ Berlin, den 15. Februar 1850. . „Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum Königl. württembergischen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am hiesigen Hofe ernannten Geheimen Le⸗ gations⸗Rath Freiherrn von Hügel gestern im Schlosse zu Char⸗ lottenburg in einer Privat⸗Audienz zu empfangen und aus seinen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Königs von Württember wodurch er in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird, 9,
entgegen⸗ zunehmen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Seconde⸗Lieutenant von Hüllesheim I. vom 38sten Infanterie⸗Regiment (ten Reserve⸗Regiment) den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse mit den Schwertern; dem Hauptmann a. D. von Gotsch, zuletzt im Kaiser Alecxander Grenadier⸗Regiment, den bei dem Kreisgerichte zu Wesel als Rechts⸗Anwälte und No⸗ tarien angestellten Justizräthen Hohdahl und Carp, so wie dem bei dem Kreisgerichte in Potsdam angestellten Salarien⸗Kassen⸗ Rendanten, Hofrath Beürmann, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; desgleichen dem evangelischen Lehrer Scheidt zu Sonsbeck im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf und dem Fuß⸗Gendarmen Stumpf der 6ten Gendarmerie⸗Brigade in Breslau das Allge⸗ meine Ehrenzeichen; und 8
Dem beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten angestellten Bau⸗Inspektor Hoffmann den Charakter als Baurath zu verleihen.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Civil⸗Ingenieur C. G. Kind zu Styringen bei Saar⸗ brück ist unter dem 12. Februar 1850 ein Patent auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Verfahren zur Niederbringung von gebohrten Schächten, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Einrichtungen zu beschränken, 1 auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Ihre Durchlaucht die Herzogin von Sagan, Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Raih Camphausen, nach Köln.
Deutschland.
Preußen. Berlin, 16. Febr. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Licutenant von Peucker die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Groß⸗ kreuzes vom Verdienst⸗Orden Philipp's des Großmüthigen mit Schwertern; dem Geheimen Legationsrath von Bülow zur Anle⸗ gung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Braunschweig ihm ver⸗
liehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse vom Orden Heinrich's des Löwen; so wie dem Legations⸗Rath von Reumont zur An⸗ legung des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Hohenzollern⸗ Sigmaringen ihm verliehenen Ehrenkreuzes zweiter Klasse vom Hohenzollernschen Haus⸗Orden zu ertheilen.
Berlin, 16. Febr. Ueber den in unserem gestrigen Blatte bereits erwähnten Brand, welcher am 13ten Morgens in den von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen bewohnten Appar⸗ tements des Gasthofes zum „Russischen Hofe“ in Frankfurt a. M. stattfand, gehen uns von dort folgende nähere Nachrichten zu:
In der Wohnung, welche Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen in dem hiesigen Gasthofe zum „Russischen Hofe“ inne⸗ hat, brach heute Morgen um 58 Uhr plötzlich in dem Arbeits⸗ zimmer des Prinzen Feuer aus. In Folge der starken Heizung eines eisernen Ofens, welcher sich dicht hinter einer zu diesem Ka⸗ binet führenden Thür befindet, war nämlich das Blech, womit diese Thür beschlagen ist, glühend geworden und dadurch das Sei⸗ denzeug, womit dieselbe nach dem Kabinet zu bekleidet ist, in Brand gerathen. Das Feuer ergriff sofort ein großes, dicht an der Thür stehendes Bett mit seidenen Vorhängen und theilte sich von da wei⸗ ter den gleichfalls mit Seidenzeug überzogenen Zimmerwänden mit. Das Schlafzimmer Sr. Königl. Hoheit stößt unmitttelbar an das Arbeits⸗Kabinet und ist mit letzterem durch eine Thür verbunden. Se. Königl. Hoheit waren kurz vor ½8 Uhr von dem Kammer⸗ diener geweckt worden, doch kaum hatte dieser den Prinzen ver⸗ lassen, als das Zimmer von einer furchtbaren Hitze und einem dichten Rauch erfüllt wurde. Der Prinz sprang sofort aus dem Bette und eilte zuerst nach der Thür, die zum Arbeits⸗Kabinet führt, um durch dasselbe eine andere Thür zu erreichen, die den Aus⸗ gang nach einem großen Salon bildet. Da diese letztere Thür jedoch verschlossen war, mußte Se. Königl. Hoheit Sich durch das brennende Arbeits⸗Zimmer zurück nach dem Schlafzimmer wenden, dessen Hinterthür Sie glücklich in dem Augenblick erreichten, als mit dem Kammerdiener der Hofmarschall Graf Pückler aus seinem nur durch einen großen Saal von des Prinzen Arbeits⸗Kabinet ge⸗ trennten Wohnzimmer herbeigeeilt war, und es gelang, von da
8 Prinzen ohne weiteren Unfall in ein anderes Zimmer zu ge⸗ eiten.
So wurde die Gefahr, in welcher Se. Königl. Hoheit bei dem immer zunehmenden Rauche sichtlich schwebten, mit Gottes Hülfe glücklich abgewendet. Auch befindet sich der Prinz, außer einer Heiserkeit, von welcher Er seit einigen Tagen heimgesucht wird, die aber bereits im Abnehmen ist, vollkommen wohl.
Eine kleine Brandwunde an der linken Hand, welche sich Se. Königl. Hoheit dadurch zuzogen, daß Sie, als Sie durch das brennende Arbeitszimmer eilten, das Gesicht gegen die andringen⸗ den Flammen mit den Händen zu decken suchten, ist ohne alle Be⸗ deutung.
Das Feuer, welches, durch die vielen leicht entzündbaren Sei⸗ denstoffe an den Tapeten und einem großen Himmelbett in dem Arbeitszimmer genährt, so schnell um sich griff, ward schleunig ge⸗ löscht und hat sich nicht weiter verbreitet. 8
In allen Kreisen der hiesigen Bevölkerung hat dieser Unfall⸗ welcher Se. Königl. Hoheit betroffen, die größte Theilnahme erregt.
Berlin, 16. Febr. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist dem Hauptmann a. D., Schmückert, und bei der Landwehr dem Rittmeister a. D., Freiherrn von Stillfried, zuletzt im 2ten Bataillon 7ten Regiments, der Charakter als Ma⸗ jor beigelegt, dem General⸗Lieutenant von Scharnhorst, Gou⸗ verneur von Rastatt, als General der Infanterie mit Pension, der erbetene Abschied bewilligt worden.
Stettin, 14. Febr. (Stett. Ztg.) Die Eisdecke der Oder ist zwar bis jetzt noch außerhalb der Stadt ungefähr 1 bis 1 ½ Fuß stark, es steht jedoch auch hier, namentlich bei Süd⸗ und Südost⸗ wind, bald der Aufgang des Eises und damit ein hoher Wasserstand zu erwarten; bei der Gefahr, welche derselbe für die Brücken und die niedrigen Stadttheile mit sich bringt, sind bereits von den Be⸗ hörden die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln getroffen. Auf der Rega dagegen hat der Eisgang schon begonnen. In Greifenberg und Treptow sind bereits einzelne Stadttheile unter Wasser gesetzt.
Köln, 14. Febr. sehr langsam, stündlich kaum einen halben Zoll, so daß der rhei⸗ nische Pegel nur erst 19 Fuß 4 Zoll zeigt. Trotzdem wird heute der Versuch gemacht, die Landbruüͤcke zur hiesigen Schiffbrücke auf⸗ zubauen.
Kleve, 12. Febr. (Köln. Ztg.) Seit ungefähr acht Ta⸗ gen haben wir wiederum das traurige Schauspiel einer bedeutenden Ueberschwemmung, welche sich von Nymegen bis oberhalb Kleve er⸗ streckt und die preußischen Orte Zyfflich, Wyler, Kranenburg, Niel, Mehr, Donsbrüggen, Bimmen, Keeken, Düffelward und Rindern hart getroffen hat. Mehr als 8000 Menschen, welche diese etwa 25,000 Morgen große Fläche bewohnen, erfahren dieses Unglück nun seit dem Jahre 1824 zum zwölftenmale und haben so einen Schaden von mehr als 100,000 Rthlrn. an Gebäuden und Feldern bei jeder Ueberschwemmung erlitten, woran lediglich die Erniedri gung der in der oyschen Schau liegenden holländischen Dämme Schuld ist. Stets haben seit dem Jahre 1820 unsere Dämme den Fluthen widerstanden und so ihre Stärke bewährt, daß, wären sie eben so in der Oy gewesen, keine Ucberschwemmung unsere Rhein⸗ Niederung getroffen hätte. Außerdem, daß nun wieder die Winter⸗ früchte verdorben sind, hat der seit einigen Tagen wüthende Sturm schon mehrere Wohnungen durch den Wellenschlag zertrümmert oder beschädigt, welchen Verlust man erst in einigen Tagen genau erfah⸗ ren wird, wenn von allen Seiten die Klageberichte eintreffen, deren Vorboten in Thüren, Fenstern, todtem Vieh bereits angeschwemmt und aufgefischt werden.
V
(Köln. Ztg.) Der Rhein fällt leider. nux..
der Ausfuhrprämien ist nicht anzunehmen.
Werthe einer und derselben Waare oder nach ternden Art des Transportes räthlich
Oesterreich. Wien, den 13. Febr. Die Wiener Zeitung bringt in ihrem amtlichen Theil noch folgende Beilage zur Denk⸗ schrift des österreichischen Handels⸗Ministers über die Anbahnung einer österreichisch-deutschen Zoll⸗ und Handelseinigung, enthaltend 9 bei der Revision des österreichischen Zolltarifs leitenden Grund⸗ ütze:
„Wenn ein mangelhaftes Zollsystem gründlich verbessert, oder wenn ein neues Zollgesetz für neue Verhältnisse aufgestellt werden soll, so sind dabei zwei wesentliche Momente zu trennen. Einmal kommt es auf die leitenden Gedanken an, welche zu bestimmen nur einer Kommission anvertraut werden kann, aus Männern zusammengesetzt, die befähigt sind, den ganzen Volks⸗ und Staatshaushalt zu überschauen und die Verschiedenheit der Interessen zu erfassen. Mit dem zweiten Moment der genauen Feststellung der einzelnen Tarif⸗Positionen verhält es sich anders. Hier müssen die Einzel⸗Interessen die sorgsamste Beachtung finden, wozu der speziell sach⸗ verständige Beirath unerläßlich ist, damit jeder Zollsatz im allgemeinen Sp⸗ steme sich durch das wirkliche Interesse der Erzeugung und des Verkehrs rechtfertige. Auf diese Weise geht die Revision des österreichischen Zollta⸗ rifs vor sich. Die betreffende Revisions⸗Kommission; hatz auf Grund um⸗ fassender Vorarbeiten zuerst den Plan festgestellt, nach welchem sie den Zoll⸗ tarif und die Vorschriften im Zollwesen entwirft, um ihre Arbeit auf eine feste Grundlage zu stuͤtzen und den einheitlichen Gesichtspunkt im ganzen Umfange derselben sestzuhalten. Bei der Gliederung des Tarifs faßte sie die verschtedenen Gegenstände in einzelne Gruppen so zusammen, daß jede ein in sich abgeschlossenes Gebiet industrieller und kommerzieller Thätigkeit umfängt.
Sie theilt die Gegenstände einer Gruppe in einzelne zuvörderst dem praktischen Bedürfnisse entsprechende Kategoriten mit möglichster Beachtung der wissenschaftlichen Unterscheidungsgründe, wobei sie eben so sehr die Zer⸗ splitterung in allzuviele Tarissätze als das Zusammenwerfen vieler nach ihrem Werthe und der darin enthaltenen Arbeit nicht zu vereinender weit abste⸗ hender Gegenstände in einen Tarifsatz zu vermeiden trachtet. Hierauf wer⸗ den auf Grund der seit Jahren angesammelten Vorarbeiten die durchschnitt⸗ lichen Preise der in einem Tarifsatze vereinten Objekte festgestellt, und mit Erwägung der in den vorzüglichsten Handelsstaaten bestehenden und neuer⸗ lich in Deutschland vorgeschlagenen Tarifbestimmungen, so wie der Waaren⸗ preise im Auslande, die den ausgiebigen Schutz der inländischen Arbeit be⸗ zweckenden Tarifsätze berathen. Nachdem so für den einzelnen Fall ein be⸗ stimmtes vorläufiges Ergebniß erzielt worden, beginnt die Enquete, nach deren Ergebniß dann schließlich der Zollsatz festgestellt wird.
Jene Grundsätze, über welche die Kommission sich fast durchaus mit
Einstimmigkeit geeinigt hat, sind:
1. Ihre Aufgabe umfaßt die Regelung a) des Ein⸗, Aus⸗ und Durch⸗ fuhr⸗Tarifs im Verkehre mit dem Auslande; b) der Nebengebühren, nament⸗ lich des Zettelgeldes; c) die Frage, ob und welche Gebietstheile aus dem allgemeinen Zollgebiete auszuscheiden wären, und bejahendenfalles die Re⸗ gelung ihrer Zollverhältnisse; d) falls bei Vollendung des Tarifs die Zwischenzoll⸗Linie gegen Ungarn noch fortbestehen sollte (was übrigens kaum zu besorgen steht), die temporäre Regelung der Zwischenzölle.
2. Als leitender Gedanke hat der Kommission die Festhaltung eines hinreichenden Schutzzoll⸗Systems zu dienen. Ein⸗ und Ausfuhrverbote sind aufzuheben.
3. Die Höhe des Zollsatzes ist von Fall zu Fall nach dem Prinzipst des ausreichenden Schutzes der inländischen Arbeit zu bemessen; in die sons gebräuchliche Festsetzung einer durchschnittlichen, nach Prozenten des Werthe: sich richtenden Höhe desselben ist nicht einzugehen.
4. Der Ausfuhrzoll auf Fabrikate soll eine bloße Kontrolls⸗-Abgabe und auch sonst die Ausfuhr in der Zeit und Art des Uebertrittes über die Zolllinie erleichtert werden. Die bestehenden Ausfuhrverbote auf gewisse Rohstoffe zum Gebrauche der Industrie siud durch entsprechende Ausfuhrzölle gegen das nicht vereinte Zollgebiet zu ersetzen. 8
5. Das Spstem der Differenzialzölle nach Verschiedenheit des Ursprun⸗ ges der Waaren oder der Schiffe, auf denen sie transportirt werden, und 1 Rückzölle sind nur im äͤuße Falle vorzuschlagen, wohl aber sind Zollabstufungen nach dem der ihre Konkurrenz erleich⸗
6. In der Regel ist das Gewicht, und zwar in der Ein⸗ und Durch⸗
fuhr das Retto⸗, in der Ausfuhr das Sporkogewicht als Maßstab der Zoll⸗ bemessung anzunehmen; die rechnungsmäßige Reduction des Nettogewichts
aus dem Sporkogewichte durch Festsetzung gesetzlicher Taxen ist zu gestatten 7. Als Gewichtseinheit ist der Zollvereins⸗Centner (unter dem Namen Zoll⸗Centner) anzunehmen, jedoch vorläufig der Zoll auch nach dem nieder österreichischen Centner anzugeben. 8 8. Waaren dürsen ohne Angabe ihrer Benennung und ihres Netto⸗ gewichtes gegen Berichtigung des höchsten Gewichtszolles nach dem Sporko⸗ gewichte ein⸗ und aus⸗ und bedingnißweise auch durchgeführt werden. 9. Die Zahl der Zollbefreinngen ist zu erweitern:
a) durch Nichteinhebung aller Zölle bis zu einem Kreuzer;
b) durch Befreiung einiger Gegenstände des ländlichen Verkehrs und täg⸗ lichen Bedürfnisses, die nicht geeignet sind, den Gegenstand eines grö⸗ ßeren Handelsverkehrs zu bilden;
c) durch Befreiung der Aussuhr aller Kolonialwaaren und aller ande⸗ 8 1““ unzweifelhaften ausländischen Ursprungs vom Aus⸗ uhrzolle.
10. Die Verzollungsbefugnisse der Aemter sind zu erweitern, und zwar
a) hat der Unterschied zwischen Hauptzoll⸗Aemtern und Legstätten ganz aufzuhören;
b) sollen die Kommerzial⸗Zollämter selbst die den Legstätten vorbehalte⸗ nen Waaren (deren Zahl möglichst zu verringern ist) bis zur Zoll⸗ einheit in Verzollung nehmen dürfen;
c) dieselbe Befugniß soll den Hülfszoll⸗Aemtern in Ansehung der den Kommerzial⸗Zollämtern vorbehaltenen Waaren eingeräumt werden, und überdies sollen sie ermächtigt sein, selbst von den, den Legstätten vorbehaltenen Gegenständen kleinere, eine bestimmte Quote des Zolls oder des Gewichts nicht überschreitende Mengen, welche mit der Post anlangen, oder welche Reisende zum eigenen Gebrauche mit sich füh⸗ ren, in Verzollung zu nehmen.
11. Die allzu zahlreichen und kleinlichen Unterschiede in den Zollsätzen
sind zu entfernen, und wenige wohl abgerundete Zollklassen einzusuhren.
12. Da wo es die vor allem zu berücksichtigenden speziellen österreichi⸗
schen Verhältnisse erlauben, ist sich die thunlichste Annäherung an den Tarif des deutschen Zollvereines zur Pflicht zu machen.
13. Die Revision des zu verfassenden Tarifs soll stets gleichzeitig mit jener des Zollvereins⸗Tarifs erfolgen.
14. Was den Gang der Berathungen betrifft, so ist in der Regel bei⸗ jedem Artikel eine Enquete durch Einvernehmung von Sachverständigen, da wo es thunlich ist, im Schooße der Kommission selbst zu veranstalten. Es sind die Handelskammern, Gewerb⸗ und landwirthschaftlichen Vereine an⸗ zugehen, daß sie Sachverständige zu diesen Einvernehmungen auswählen;
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