doch bleibt es der Kommission unbenommen, außer den letzteren auch an⸗ dere beizuziehen. .
15. Das Ergebniß der Berathyungen ist in einem alphabetischen Ta⸗ rife zusammen zu stellen; doch sind die Thatsachen und Gründe, welche zu jedem einzelnen Tarifsatze veranlaßten, dergestalt zusammen zu fassen, daß deren Veröffentlichung gleichzeitig mit dem Tarife erfolgen kann.
Zum besseren Verständnisse jener Grundsätze werden noch einige Er⸗ läuterungen am Orte sein. Im gegenwärtigen österreichischen Zollsysteme wird der Schutz der Industrie theils durch Einfuhrverbote und prohibitive Einfuhrzölle, theils durch hohe Ausfuhrzölle und Ausfuhrverbote auf ver⸗ schiedene Rohstoffe zu erreichen gesucht. Diese Ein⸗ und Ausfuhrverbote erfüllen aber bei mancherlei Nachtheilen auch nicht den beabsichtigten Zweck eines wirksamen Schutzes, und sollen daher, insofern sie auf die vermeint⸗ lichen Interessen der Industrie gegründet sind, gänzlich aufgehoben wer⸗ den. An ihre Stelle sollen Zollsätze treten, welche dem inländi⸗ schen Gewerbfleiße einen ausgiebigen ermunternden Schutz gewähren. Das Industrie⸗Uebergewicht Englands und in manchen Artikeln selbst Frankreichs ist zu groß, als daß ihm gegenüber die östreichischen Industriel⸗ len sofort einzig und allein ihrer eigenen Kraft oder der freien Konkurrenz anheimgegeben werden könnten, was eben so auch von der Indnstrie des Zoll⸗Vereins gilt; bei der geringen Gewöhnung der österreichischen Industrie an den Kampf mit einer klug geleiteten, unermüdlichen fremden Konkurrenz würde selbst der plötzliche Uebergang zu einem sehr milden Schutzsysteme nicht rathsam erscheinen. Bei einem wirksamen Schutze dagegen wird jede Gefahr vermieden, und doch schon wegen des gegenseitigen Verhältnisses der Gewerbebezirke und der Gegenden reicher Ueberzeugung einer all seitigen kräftigen Entfaltung der weiteste Raum gelassen. In dieser Richtung wird auch der bevorstehende Wegfall der bisher mannichfach hemmenden und lästigen Zollschranken zwischen Ungarn, Siebenbürgen, Croatien auf der einen Seite, und den übrigen österreichischen Ländern auf der anderen sehr günstig einwirken. Eben so wird bei Regelung des besonderen Zolltarifs füͤr Dalmatien jedenfalls den Gewerbserzeugnissen inländischen Ursprungs eine Begünstigung eingeräumt werden.
Auch diese Momente haben für Deutschland Iunteresse.
Indem der neue Zolltarif jedoch die auswärtige Konkurrenz gesetzlich zulassen will, muß er natürlich auch die inländische Industrie durch thun⸗ lichste Entfernung der jetzt auf ihr ruhenden Lasten in den Stand zu setzen suchen, dieselbe besser als bisher zu bestehen, er muß ihr durch Erleichterung der Ausfuhr möglich machen, sich den Theil des Absatzes, den sie vielleicht im Inlande verliert, durch Erweiterung ihres Absatzkreises im Auslande wie⸗ der zu ersetzen. Hierin rechtfertigt sich der Grundsatz: in Betreff der Ein fuhrzölle auf Rohstoffe und Hülssmittel der Industrie, so wie der Ausfuhr⸗ zölle auf Fabrikate alle nur mit dem Zustande der Finanzen verträgliche Erleichterungen eintreten zu lassen.
Einen allgemeinen Satz über die durchschnittliche Höhe des Schutzzolles, den der preußische Zolltarif von 1818 bekanntlich auf 10 Prozent des Wer⸗ thes bestimmte, hat die Kommission nicht ausgesprochen, weil jede allgemeine Bestimmung dieser Art, in Prozenten des Werthes der Waare ausgedrückt, ungenügend ist.
Paßt ein solcher Durchschnittszoll für Waaren, deren Stoff im Ver⸗ hältnisse zu der darauf verwendeten Arbeit einen geringen Werth besitzt, so ist er viel zu hoch für Waaren aus theuerem Stoffe. Umgekehrt ist der nach dem Werthe für Fabrikate aus theuerem Materiale richtig bemessene Zoll in dem Maße ungenügend, als der Werth des Stoffes im Verhält⸗ nisse zu den Verarbeitungskosten sich vermindert. Im Grunde bildet nur das Verhältniß, in welchem der Arbeitswerth bei der im Auslande erzeug⸗ ten Waare zu der im Zollgebiete erzeugten steht, den richtigen Maßstab der Zollbemessung; dieser ist daher wechselnd von einer Waare zur anderen, und es läßt sich darüber kein Durchschnitt festsetzen. Die österreichische Zoll⸗ Kommission läßt sich lediglich durch die Erfahrung und die genaueste Er⸗ hebung der Waarenpreise im In⸗ und Auslande leiten, mit gebührender Rücksicht auf alle sonstigen Umstände.
Eben so glaubte die Kommission, gegenwärtig keine allgemeinen An⸗ träge in der Richtung auf Differenzialzolle und auf Rückzölle stellen zu sol⸗ len. Die Frage der Differenzialzölle greift in das ganze Gebiet der Han⸗ delspolitik, sie heischt vielleicht eine andere Lösung, ob man sie lediglich von dem österreichischen Standpunkte oder ob man sie von dem österreichisch⸗ deutschen Standpunkte auffaßt. Auch sind die bestehenden Handelsverträge hierbei in Betracht zu ziehen, so wie die Schwierigkeit eines Waaren⸗Diffe⸗ renzzolles, so lange die wichtigsten Seehäfen außer dem allgemeinen Zoll⸗ gebiete liegen. Uebrigens besteht schon in den Schiffahrtsabgaben eine Differenz gegen solche Staaten, welche die österreichische Flagge ungünstiger als irgend eine andere behandeln. Grundsätzlich wären Differenzialzölle wohl nur noch zuzulassen, sofern sie sich zur Herbeiführung einer wahren Reziprozität im Verkehre mit dem Auslande empfehlen sollten.
Obwohl Rückzölle im Prinzipe eher zulässig sind, als bloße Ausfuhr⸗ prämien, so können sie doch zu Unterschleifen leicht mißbraucht werden, zu⸗ mal in einem Lande, wo der Verkehr sehr im Kleinen und in den verschie⸗ denartigsten Richtungen stattfindet, wo es also Noth thäte, überall die aus⸗ gezeichnetsten sachkundigen Zollbeamten zu haben.
Diese Schwierigkeit würde sich indeß durch die Zolleinigung mit Deutschland sehr mindern. Insoweit die Stoffveredelung eine einfache ist, welche den verwendeten Stoff und dessen Menge leicht wieder erkennen läßt, ist übrigens in Oesterreich bereits dem dringendsten Bedürfnisse genügt.
In dem jetzigen österreichischen Zolltarife liegen der Zollbemessung ganz verschiedene Einheiten zu Grunde. Der natürlichste Maßstab der Zoll⸗ bemessung wäre der Werth der Waare, wenn nur nicht praktische Schwierig⸗ keiten entgegenstünden, wie die Erfahrung selbst da zeigt, wo der Verkehr in wenigen Zollämtern sich konzentrirt und die Zölle gering bemessen sind. Sogar die Vereinigten Staaten von Amerika, um der zu niederen Werth⸗ erklärung auszuweichen und ihrer Industrie einen wirksameren Schutz zu “ stehen im Begriffe, von dem Werthzoll zum Gewichtzoll überzu⸗
ehen.
1. Das Gewicht als Einheit hat den praktischen Vorzug, daß es sich in der Regel am billigsten, schuellsten und sichersten erheben läßt, und dem kaufmännischen Brauche am meisten entspricht. Nur würde, wenn ein gleichmäßiger Gewichtzoll die fremden Manufakturwaaren einer Gattung träfe, der Zweck der Gesetzgebung leiden, nämlich der inländischen Industrie einen angemessenen Schutz zu ertheilen und der Staatskasse eine möglichst bedeutende Einnahme zu verschaffen, ohne daß das Inter⸗ esse der Konsumeuten durch die Höhe der Zölle empfindlich ge⸗ kränkt werde. Die passende Auskunft gewährt also eine zweckmäßige Ab⸗ stufung der Gewichtszölle, so daß die Fabrikate selbst einer Gattung thun⸗ lichst nach ihrem Arbeitswerthe in verschiedene Klassen eingetheilt werden, damit der Schutzzoll für die groben Waaren nicht zu hoch, für die feinen nicht zu niedrig bestimmt werde.
In diesem Sinne beantragt die österreichische Zoll⸗Kommission, im All⸗ gemeinen das Gewicht, und zwar das metrische oder den Zollvereins⸗Cent⸗ ner zur Erleichterung des Gränzverkehres und zur thatsächlichen Annähe⸗ rung an Deutschland als Zolleinheit anzunehmen, und zwar in der Aus⸗ fuhr, wo die Zölle nur sehr gering sind, daß äußere Sporkogewicht, in der Ein⸗ und Durchfuhr aber das Nettogewicht.
Letzteres ist sowohl in den Ungleichheiten der Verpackungsart einer und derselben Waare, als auch in den Rücksichten bei der Tarifirung begründet. Doch kann durch Festsetzung bestimmter Taxen nach Art der Verpackung in den meisten Fällen sich mit Erhebung des Sporkogewichtes begnügt, und das Reingewicht durch Rechnung ermittelt werden.
„ Dadurch, daß die Werthzölle ganz aufhören und das Gewicht die Ein⸗ heit der Zollbemessung bilden wird, is nebolt Verke
her vermißten Vortheil zuzuwe 8- bee; n shss 1 E nennung gegen den hoehen ecren daß Waaren ohne Angabe ihrer Be⸗ Postsendung betrifft, auch 1nee 1. rg. eingeführt und wenigstens, was
Die Kommission hat ül “ den Prinzipien als in 5, die thunlichste Annäherung, sowohl in
weit solcher nicht selbst der Resonm. 1nn dia ea ee dehe⸗ Fp V 8 . Grundsatz ausgespr die allgemeine Eingangsabgabe, wie dieser auf etwa 18 ogens sessehechen⸗
Zoll⸗Centner festgesetzt, und ein 6 1 FS S” des Zollvereins⸗Tarifs in Antrag Fer 1A“
—
Sie erachtet es für ihre unverbrüchliche Pfli tarifs die i e Pflicht, bei Regelung des Zoll⸗ 1g v Handelsgesetzgebung ssegenten .3 hinwegzuräumen. ch derseitigen Zollgebiete schon jetzt thunlichst Um den österreichischen Tarif so viel möglich ; on einem allgemeinen Zoll aus (in der Reger e Fen⸗Nehöte
10 — 15 Kr. in der Durchfuhr, ), und unterzieht nur jene Waaren einem für welche besondere Gründe sprechen.
ntwerfung des Tarifs selbst mit dem Theile am dringendsten bedarf, und dessen vorläu⸗ materiellen Bedingungen der Production für verwohlfeilen, und dieser dadurch den immer⸗ Verbotssysteme in das Schutzsystem zu
45 Kr. in der Einfuhr, und vom Roh⸗ Centner 5 Kr. in der Ausfuhr höheren oder niederen Zollsatze,
Die Kommission hat die E begonnen, der einer Aenderung sige Reform geeignet ist, die die einheimische Industrie zu hin schweren Uebergang aus dem
Stahl⸗ und Eisen waaren, für die Porzellan⸗ und Glas⸗ Spezereien, Parfümerieen, für
Der Tarifentwurf ist sämmtlichen Metallerzeugnisse, d waaren, für Arznei⸗ chemische Produkte und
Schon aus dieser Art, gen ein gründliches Verständniß Staatswirthschaft einleuchten. sätze, die sich am einfachste stoff zur Nahrung und zur Fabrication b mischen Arbeit“ sie dürften den wirklichen reichischen Kaiserstaates, Deutschland entsprechen, wie denn auch mit den im Zollvereins⸗Tarife theils schon jetzt obwaltenden tig zu dessen Vervollkommnung gewüns Zugleich bemerkt das jener Denkschrift noch die im vorigen I tung enthaltene Abhandlung über dens theilt in Nr. 297 des Preuß. Staats⸗Anzeigers von vom 29. Oktober) als Beilage angefügt worden.
Ueber den Grubenbrand in Bochnia be⸗ olgendes: „Die neue⸗ aselbst ausgebrochenen Notiz, daß außer
ie Thon⸗, Steingut⸗, und Materialwaaren, Farbstoffe bereits beendet.
das Werk anzugreifen, der wahren Bedürfnisse der aber dürften jene leitenden Grund⸗ ammenfassen: „billiger Roh⸗ Schutze der einhei⸗ Bedürfnissen nicht blos des öster⸗ esentlichen auch denen von ganz das Streben nach ihrer Identität theils vielsei⸗ Augen springt.“ daß außerdem ahre in der Wiener Zei⸗ elben Gegenstand (mitge⸗
dürfte dem Sachkundi⸗ Volks⸗ und
n in der Formel zusam ei wirksamem
sondern im W
chten Grundsätzen in di oben genannte Blatt,
richtet die Wiener Zeitung ferner noch F sten Nachrichten aus Bochnia über den d Grubenbrand bestätigen die schon früher gebrachte den beiden bemerkten Individuen Niemand das Die anfänglich vermißten Bergleute arbeiteten, dem in ihrer Nähe entstandenen in dem alten Felde ruhig fort und wurden gefördert. Noch ist die Ursache des und der Stickluft eingenommene S Man will den Brand da man alle Verbindungsgänge zwischen dem alten vermauert und verstopft, wodurch man zugleich den Vor daß im ersteren ungestört fortgearbeitet werd an Aerarialgut dürfte sehr bedeutend sein. des sollen sich 40⸗bis 50,000 Centner bereit örderten Salzes befinden, welche durch den Rauch und die entwickelte Luft ungenießbar werden, so w vom Feuer und Rauch erfüllten Räumen durch I brauchbares Salz wird gewonnen werden können.“ Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Leopold des Oberst⸗Lieutenants von Aubin Kaiserlichen Hoheit
Brande eine Ahnung zu Abends wohlbehalten zu Tage Brandes nicht erforscht; die trecke im neuen Felde beträgt eine selbst dadurch ersticken, daß und neuen Felde rtheil erzielt, Der Schade
Im Rayon des Bran⸗ s gewonnenen, aber noch
halbe Meile.
nicht zu Tage gef gere Zeit kein
ist am 11. d. in über Prag
Begleitung des Erzherzogs Al⸗
Lager⸗Hauptquartier Sr. brecht abgegangen.
Die Schiffbrücke ist bereits wieder dem die Kaiserwasserbrücke derart hergeste Fußgeher ungehindert dieselbe passiren können.
Dresden, 14. Febr. Die Kammer
abgebrochen worden, nach⸗ llt ist, daß Fuhrwerke und
(D. A. Z.) Die heutige faßte über eine rein lokaler oder persönlicher theils sollten
Sachsen. Sitzung war ohne alles Interesse. Menge Petitionen und Natur Beschluß und ließ sie the sie dem Ministerium zur § nachgesuchte Entlassung des Kammer wurde ohne Debatte gegen und beschlossen, an die Staatsregierung den Antrag zu ort eine Neuwahl zu veranstalten. Antrags des Abgeord den §. 34 der
Beschwerden ils auf sich beruhen, überreicht werden. Abgeordneten Dr. Braun aus der nur 3 Stimmen genehmigt,
Lenntnißnahme
43sten Wahlbezirke sof ist nur noch die mündliche Begründung des neten Schwerdtner zu erwähnen, welcher bezweckt, Errichtung der Immobiliarbrandkasse betreffend, der volle Betrag der Ein ch die Verpflichtung aufzu⸗ n direkt einzusenden. Nach endlich noch
Verordnung, die dahin abzuändern, daß den Einnehmern nehmergebühren zu gestatten, ihnen jedo die Beiträge der Kontribuente Ausschusses wurden und Wapler als definitiv zu⸗ d demgemäß von der Kammer Beschluß gefaßt. tzung findet am 15. Februar statt.
(Karlsr. Ztg.) haltene Großherzogliche
erlegen sei, dem Vortrage des Wahlprüfungs⸗ die Abgeordneten gelassen erachte Die nächste Si
Cramer, Klinger
Karlsruhe, 13. Febr. eine im heutigen Regierungsblatte ent Verfügung werden der Kriegszustand und das Standrecht auf wei⸗ tere vier Wochen verlängert.
Braunschweig, 141. Febr. (D. R. Ztg.) ung der Abgeordneten⸗Versammlung n der letzten Sitzung gestellten beiden Instruction für die Schullehrer und her über die Lehrer geführ⸗ und die Berichterstattung und Schul⸗Angelegenhei⸗ llandt Namens der Kommission das Ministerial⸗Schreiben den Beitritt der abgeschlossenen die Bildung einer neuen ntral⸗Kommission (dem sogenannten In⸗ Die Kommission giebt
Brauuschweig. Nachdem in der heutigen Sitz Schmidt von Luklum seine i Anträge auf Aufhebung der Opferleute und auf Beseitigung der bis ten geheimen Konduitenlisten motivirt hat darüber der Kommission für die ten überwiesen ist, berichtet Ho für die deutschen Angelegenheiten über vom 14. Januar, wodurch das Ministerium gierung zu dem zwischen Preußen und Oktober v. J. über
Oesterreich Vertrag vom 30. provisorischen Bundes ⸗Ce⸗ terim) der Versammlung angezeigt hatte. folgenden Beschluß anheim:
„In Erwägung, daß die Oesterreich und Preußen en Bundes⸗Central⸗Kommission
am 30. September v. J. zwischen den Re⸗ wegen Bildung einer neuen, nur getroffenen Ueber⸗ t berührt hat und in legislativer
gierungen von verwaltenden provisorisch einkunft unser Land bislang nicht direk Hinsicht auch nicht berühren kann,
in Erwägung, daß dieselbe bereits die Herzogl. Landesregierung eine derselben gerichtete Absicht nich
mit dem 1. Mai d. J. ihre End⸗ auf deren Verlängerung
schaft erreicht, t einmal angedeu⸗
in Gemäßheit der §. 4
Antrag von Seiten der Herzogl. Landesregie⸗ für die Landesvertretung eine Veranlassung jener Uebereinkunft nicht vorliegt,
daß daher, und weil ein rung nicht gestellt er die Rechtsgültigkeit beschließt die Abgeordneten⸗Versammlung, em Vorbehalte der ihr in dieser Hinsicht zuständigen
unter allgemein glichen Staats⸗Ministeriums vom 18ten
Rechte für jetzt das Schreiben Herzo v. M. nur zu den Akten zu nehmen, daneben aber
in besonderer Erwägung, aus mehrere innere Angelegenheiten der einkunft zufolge eingesetz das von derselben wider die Mecklenburg⸗Schwerin
daß auch vom rein sfaktischen Standpunkte utscher Staaten bezügliche Verfügun⸗ ten Bundes⸗Kommission in Frank⸗ Ausführung der Verfassung erlassene Inhibitorium selbst mber v. J. als Ueber⸗
gen der jener Ueber furt, namentlich des Großherzogthums nach dem Inhalte der Uebereinkunst vom griffe erscheinen,
die Erwartung auszusprechen, die durch die zu Geboie stehenden Mittel kräftig fügungen der gedachten Bundes⸗Kommission, w deutscher Staaten verletzen,
Hollandt motivirt diesen Antrag, ausgesprochenen Erwägungen ausführlich
e Landes⸗Regierung werde hin streben, elche die selbstst keine Folge gegeben werde.“
ändigen Rechte
die in demselben er begründet.
8 8 batte knüpft sich an die Berichterstattung nicht, und tritt die Ver⸗ sammlung dem Antrage der Kommission fast einstimmig bei.
Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft mehrere vom Abgeordneten Henneberg zu dem Gesetze über den Erwerb dinglicher Rechte an Grundstücken gestellte Anträage. Rhamm erstattet dar⸗ über Namens der Justiz⸗Kommission mündlichen Bericht. Der eine Antrag geht dahin, das in dem Gesetze aufgenonunene Institut der Pränotation auch bei solchen Grundstücken, die im Hypothekenbuche noch nicht eingetragen sind, anzuwenden, der andere dahin, daß die auszustellenden Hypothekenscheine auch die Angaben der etwaigen Pränotationen enthalten sollen. Ein dritter Antrag endlich bezweckt einen Antrag an das Ministerium auf Vermessung der bisher noch nicht vermessenen Feldmarken des Landes. 1
Den ersten Antrag hält die Kommission nicht für zweckmäßig, schlägt indeß auf Anlaß desselben eine etwas andere Fassung des früher von ihr beantragten Paragraphen über die Pränotationen vor. Den zweiten, so wie den dritten Antrag empfichlt die Kom mission zur Annahme, den letzteren noch mit dem Zusatze, daß bei der Trenunng der Verwaltung von der Justiz die Feldbeschreibungen den Gerichten der belegenen Sache übergeben werden sollen. Sämmt liche Kommissions⸗Anträge werden ohne Debatte angenommen. Ein daran geknüpfter selbstständiger Antrag Henneberg's, beim Ministerium die Vorlage eines Gesetz „Entwurfs über das ge⸗ richtliche Verfahren bei Erblegitimationen zu beantragen, wird zur Motivirung auf die nächste Tagesordnung gesetzt. Lilly berichtet sodaun Namens der Kommission über den Bericht des Ausschusses üüber die während der Vertagung vorgekommenen Geschäfte. Der Bericht betrifft ein Gesetz wegen Bestrafung der Vergehen gegen Telegraphen⸗Anstalten, welches während der Vertagung mit Zustim⸗ mung des Ausschusses erlassen ist, die Verwendung einer Summe von 500,000 Rthlr. aus dem Baarbestande des Leihhauses zum An⸗ kaufe von Werthpapieren, welche der Ausschuß genehmigt hat, die Vertheilung der landschaftlichen Stipendien und mehrere Verände⸗ rungen im Bestande des Grundvermögens des Fiskus der Herzog lichen Kammer und des Kloster⸗ und Studienfonds. Die Kom⸗ mission hat Erinnerungen gegen den Bericht nicht gemacht und theilt die Versammlung diesem ihre Genehmigung.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 14. Febr. (O. P. A. Z.)
In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung der freien Stadt Frankfurt wurde in Beziehung auf den Antrag des Abge⸗ ordneten Ph. Donner, den Anschluß Frankfurts an das Bündniß vom 26. Mai 1849 betreffend, eine Zuschrift des Senats vom 12ten d. M. verlesen, nach welcher derselbe sich bereit erklärt, der in die⸗ ser Sache zu ernennenden Kommission diejenigen Mittheilungen zu machen, welche die Wichtigkeit der Sache erfordern möchte.
Vice⸗Präsident Dr. Souchay glaubt, es handle sich vor der Hand nur um die Vorfrage, ob man eine Kommission ernennen wolle, oder nicht? In einer vertraulichen Vorberathung sei die An⸗ sicht geltend gemacht worden, daß man nur hierauf ein⸗ gehen und nicht durch eine einläßliche Eroöͤrterung die Sache selbst verzögern solle. Der Redner stellt den Antragz 1) sofort eine Kommission von sieben Mitgliedern zur Prüfung des Gegenstandes und zur Berichterstattung über denselben zu ernennen; 2) der Kommission aufzutragen, unverweilt in Be⸗ rathung zu treten und zu berichten, und 3) hohem Senat sogleich Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben, damit die in Aussicht gestellten Mittheilungen erfolgen können. Dr. Mappes hält nicht dafür, daß die Mittheilungen von großer Wichtigkeit sein wervden, doch will er gern für eine Kommission stimmen, möchte aber dieser den Auftrag zur raschen Bearbeitung der Sache ertheilen. Schöff Neuburg, J. J. Nortz und Andere sprechen ebenfalls in diesem Sinne. Der Antrag wird angenommen. 1
Der Berichterstatter der für die Verfassungs⸗Revision bestellten Kommission, Dr. Souchay, theilt der Versammlung die Ansichten mit, welche in der Kommission vorgewaltet haben, und die sich dahin
vereinigten: daß eine Verfassungs Revision eben so unumgänglich
nothwendig sei, als ein rascher Angriff derselben, und die Kommis⸗ sion deshalb die Vorschläge des Senats zur Annahme empfehle. Dr. Mappes ist gegen diese Anträge des Senats, da ihm die vor⸗ geschlagene Wahlform nicht angemessen erscheint. Er will nicht auf bestimmte Zahlen und Kategorieen beschränkt sein, sondern wünscht freie Wahl aus dem Schooße der Versammlung. Er stellt einen Antrag in diesem Sinne und wird von Ph. Donner, M. May und Anderen unterstützt, während der Antrag der Kommission von Dr. Spieß, Dr. Binding und Anderen vertheidigt wird. In na⸗ mentlicher Abstimmung wird der Senats⸗ Antrag mit 71 gegen 19. Stimmen angenommen; derselbe lautet: 1) daß eine Begutachtungs⸗ Kommission niederzusetzen sei, mit dem Auftrage, gutachtliche Abänderungs⸗Vorschläge hinsichtlich der Bestimmungen der Ver fassung zu berathen und auszuarbeiten, welche entweder einer mate⸗ riellen Umwandlung bedürfen, weil sie als unzuträglich und den Bedürfnissen des gemeinen Wesens nicht mehr entsprechend erkannt werden müssen, oder formell abzuändern sind, weil sie bereits durch die unwiderruflich festgestellte politische Gleichberechtigung aller Bürger, nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Februar 1849, wesentliche Modificationen erlitten haben; 2) daß diese Kom⸗ mission aus 21 Mitgliedern bestehen möge; 3) daß sie zu 11 Mitgliedern, nämlich 9 aus den Stadthürgern und 2 aus den Landbürgern, durch die 56 Mitglieder der gesetzgebenden Ver sammlung, welche dem Senat und der ständigen Bürger⸗Repräsen tation nicht angehören, 5 Mitgliedern aus der ständigen Bürger⸗ Repräsentation durch dieses Kolleg und 5 Mitglieder aus dem Senat durch diesen gewählt werden; 4) daß die Kommission nach Beendigung ihrer Berathungen das als Ergebniß derselben daraus hervorgehende Gutachten dem Senat zuzustellen habe; 5) daß der Senat demnächst, unter Beifügung des erstatteten Gutachtens, sei⸗ nen Antrag wegen der Verfassungs⸗Revision an die gesetzgebende Versammlung zu bringen und sodann 6) wegen Abstimmung von Seiten der Bürgerschaft von Stadt und Land weitere Versügung zu erlassen habe.
Der dritte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Kommissionsbericht über die Gesetz Entwürfe wegen Abkürzung der Meßzeit und desfallsige Aenderungen in dem. Einführungsgesetz zur allgemeinen Wechselordnung. Der Berichterstatter 8 2 b ary empfiehlt Namens der Kommission die vorgelegten Gesetz⸗Entwürfe
phe 8 o nächstbevorstehende Oster⸗ r Abänderung, daß solche auf die nächs 2 bb 2* 8, ves 1ec keine Anwendung finden sollen.
8 ve rLürze er Zei „ ; 7 der Handwerker, über die Zahltage und die Wechselprotestfristen, so dir, vüber den Termin des Beginns der Wirksamkeit dieser Gesetze⸗ durch die Abgeordneten Ph. Donner, May, Ellis⸗ sen, Dr. Jucho, Dr. Mappes und Dr. Goldschmidt wer⸗ den beide Gesetze mit der von der Kommission beantragten Ab⸗ änderung angenommen (s. unten).
Schließlich wird noch verlesen eine Rückäußerung des Senats, bezüglich auf die Dauer der Sitzungen der gesetzgebenden Versamm⸗ lung. Der Senat entspricht dem gestellten Antrage und verlängert die vorgeschriebene Sitzungsdauer von 6 auf 12 Wochen, vom 21. Januar 850 rechnet, unter dem Vorbehalt, eine weitere Ver⸗
1 8
längerung eintreten zu lassen, wenn die Umstände es erfordern soll⸗ ten. Das Protokoll der heutigen Sitzung wird verlesen, genehmigt und die Sitzung um 6 ½ Uhr geschlossen.
Die oben erwähnten Gesetze lauten: I. Gesetz, den Anfang und die Dauer der Oster⸗ und Herbstmesse betreffend.
Wir Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt ver⸗ ordnen hiermit auf verfassungsmäßigen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 13. Februar 1850, wie folgt: Art. 1. Der Anfang der hiesigen Ostermesse wird hiermit auf den zweiten Mitt⸗
woch vor Ostern und der Anfang der hiesigen Herbstmesse auf den zweiten Mittwoch vor dem 8. September bestimmt. Art. 2. Die Dauer jeder Messe wird auf 3 Wochen oder 21 Tage bestimmt, so daß jede Meßwoche, so wie die Messe selbst, mit einem Mittwoch anfängt und mit einem Dienstag schließt. Art. 3. Gegenwärtiges Gesetz findet auf nächste Ostermesse keine Anwendung. Es wird das Rechnei⸗Amt mit dessen Vollziehung, so wie mit der Erlassung der zu dem Ende nöthig werdenden Anordnungen, insoweit sie nicht in das Gebiet der Gesetzgebung gehören, beauftragt.
II. Gesetz. Die Zeit der Präsentation, Acceptation und Zah⸗ lung der Meßwechsel betreffend:
Wir Bürgermeister und Rath ꝛc. Nachdem durch Gesetz vom heutigen bestimmt worden ist, daß die Ostermesse am zweiten Mitt⸗ woch vor Ostern und die Herbstmesse am zweiten Mittwoch vor dem 8. September beginnt, und daß jede Messe drei Wochen danuert, also mit einem Dienstag schließt, so werden die §§. 4 und 6 des Einführungs⸗Gesehes zu der allgemeinen deutschen Wechselordnung (Gesetz⸗Sammlung Bd. 10, S. 223) aufgehoben und durch fol— gende Bestimmungen ersetzt: Art. 1. Besondere Bestimmung zu Art. 18 der allgemeinen deutschen Wechselordnung. Wechsel, welche auf die erste Meßwoche zahlbar lauten, können erst am Mittwoch dieser Woche, d. i. am ersten Tag der Messe, zur Annahme prä⸗ sentirt und in deren Ermangelung protestirt werden. Wechsel, welche auf die Messe ohne weitere Angabe oder auf die zweite oder auf die dritte Meßwoche zahlbar lauten, können erst an dem Mitt⸗ woch, mit welchem die zweite Meßwoche beginnt, zur Annahme prä⸗ sentirt und in deren Ermangelung protestirt werden. Art. 2. Be⸗ sondere Bestimmung zu Art. 35 der allgemeinen Wechsel⸗Ordnung. Wechsel, welche auf eine Messe ohne nähere Angabe der Woche oder auf die Zahlwoche einer Messe lauten, müssen am Dienstage der dritten Woche, d. i. an dem letzten Tage der Messe, bezahlt oder protestirt werden. Wechsel, welche auf die erste, zweite oder dritte Woche einer Messe zahlbar lauten, müssen am Dienstage der benannten Meßwoche bezahlt oder protestirt werden. Art. 3. Auf die auf die Ostermesse 1850 gezogenen Wechsel findet dieses Gesetz keine Anwendung.
(F. J) Der frühere Kaiserlich österreichische Bevollmächtigte bei der provisorischen Centralgewalt, Graf von Rechberg, hat heute Morgen eine Reise nach Paris angetreten, wird aber demnächst wieder hierher zurückkehren.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Ver sammlung. Sitzung vom 12. Februar. Es wird zuerst die letzte Wahl im Charente⸗ Oepartement für gültig erklärt und der Oberst Edgar Ney (Freund des Präsidenten ver Republik) zum Volksvertreter proklamirt. Hier⸗ auf wird die zweite Berathung des Gesetzes über das Unterrichts⸗ wesen fortgesetzt. Es handelt sich heute um das zweite Kapitel des Gesetzes, die wichtige Einrichtung sogenannter akademischer Räthe für jedes Departement betreffend, womit die Errichtung einer Aka⸗ vemie in jedem der 86 Departements in Verbindung steht. Nach einigen unbedeutenden Vorträgen ergreift Montalembert als Mitglied des Ausschusses für das Gesetz das Wort, um den Geist der neuen Einrichtung auseinanderzusetzen. Er nennt dieselbe die Seele des ganzen Gesetzes, die unterscheidendste Neuerung in dem⸗ selben gegen alle früheren Gesetze über das Unterrichtswesen. Der Grundgedanke dabei sei gewesen, den Brennpunkt der ganzen Ein wirkung des Staates auf den National⸗Unterricht in die Hauptorte der Departements zu versetzen. Dazu sei es aber nöthig, die Aka⸗ demieen und akademischen Räthe an diejenigen Lokalitäten zu bin⸗ den, wo die Haupt⸗Elemente, welche dieselben zusammensetzen sol⸗ len, sich in der gegebenen Organisation von Frankreich befinden, nämlich der Bischof als Vertreter der Kirche zur Vertheidigung der Unterrichts⸗Freiheit und zur Mitbeaufsichtigung des öffentlichen Un⸗ terrichts, der Präfekt als Vertreter der Regierung und die Mitglie⸗ der der Departemental⸗Räthe als vom allgemeinen Stimmrecht be⸗ rufene Vertreter der Familienväter. Montalembert verhehlt nicht, vaß die neue Einrichtung auf dem Gebiete des Unterrichts die auf Frankreich lastende Centralisation bekämpfen soll, die in allen Zweigen des Staatslebens verderblich, besonders aber auf dem Gebiete des Unterrichts von tödtlichen Wirkungen be⸗ gleitet sei. Er vergleicht die in Frankreich herrschende Ten⸗ denz, alle hervorragenden Geister nach Paris zu ziehen, mit dem Spicle einer Lufipumpe, die ohne Aufhören das intellektuelle Lebey aus den Provinzen von Frankreich aussauge. Der Redner läßt sich hier über den Verfall des Unterrichtswesens und besonders der klas⸗ sischen Studien in Frankreich in der neueren Zeit aus, und belegt seine Behauptung mit amtlichen Angaben über die stets abnehmende Zahl wirklich unterrichteter Examinanden bri den Bakkalaureats⸗ (Abiturienten⸗) Prüfungen. Der Unterrichts⸗Minister Pa rrien bezeichnet die Vorwürfe Montalembert s gegen den Staats⸗Unterricht als ungerccht. Seine Aeußerung: „Was die Studien an Tiefe ver loren haben, haben sie an Oberfläche gewonnen“, erregt allgemeine Heiterkeit. Er erläutert sie dahin, daß er die Hinzufügung der Ge⸗ schichte, der lebenden Sprachen und der realen Wissenschaften zu dem
rüher auf die alten Sprachen beschränkten Symnasial⸗Unterricht ge⸗ meint habe. Die Decen alisation unter Einhaltung eines gewissen Maßes, meint der Minister, sei ebenfalls keine originale Erfindung des neuen Gesetzes, sondern von der Regierung und der Universität felbst schon seit lange angebahnt. Barthelemy St. Hilaire vertheidigt noch viel entschiedener den Staats⸗Unterricht gegen die Vorwürfe Montalembert's und bestreitet geradezu die Thatsächlich⸗ keit gewisser Behauptungen desselben in Betreff des Verfalls des Unterrichts in Frankreich. Was man mit dem neuen Unterrichts⸗ Gesetz wolle, sei nichts Anderes als die Aufopferung der mensch⸗ lichen Vernunft, auf die seit 1789 die ganze neue Gesellschaft ge⸗ gründet worden sei, zu Gunsten der Kirche, um zur Vergangenheit zurückzukehren, und keinesweges eine Vereinbarung, wie auch die Vorbehalte des Bischofs von Langres und des ganzen katholischen Klerus bewiesen, der, wie der Redner meint, sich blos fügen werde,
wenn das neue Gesetz ihm behage, und in Allem demselben zum
Trotz blos auf die Befehle seines ausländischen Souverains hören würde. Schluß der Sitzung.
— Paris, 13. Febr. * Vorgestern schon brachte der C ourrier rangais das Gerücht, das Frankreich in vier große Militair⸗ Kommando's getheilt werden solle. In Bezug hierauf sagte der gestrige Constitutionnel: „Wir wissen nicht, ob diese Angabe vollkommen richtig ist; aber wir glauben zu wissen, daß wirklich
1.
davon die Rede ist, ein Ober⸗Kommando für die drei Militair⸗ Divisionen zuschaffen, welche sich von Bourges bis Montpellier er⸗ strecken.“ Der National beschäftigte sich gestern ebenfalls mit den eben erwähnten Gerüchten; man würde, bemerkte dies Blatt, die 17 Militair⸗Divisionen auf fünf große Bezirke vertheilen, deren jeder unter die Befehle eines Generals mit dem Titel eines immerwährenden Inspek⸗ tors oder eines Ober⸗Kommandanten gestellt werden solle. Als die fünf zu diesen Posten bestimmten Generale nannte der National Changarnier, Gemeau, Castellane, Magnan und Rostolan. Die Opinion publique zeigte an, der nächste Moniteur werde schon ein Dekret bringen, welches Frankreich in sechs große Militair Kommandos theilen und unter Anderen dem General Magnan den Oberbefehl über 28 Departements des Centrums übertragen würde. Der heutige Moniteur enthält nun folgendes Dekret des Präsidenten der Republik vom gestri⸗ gen Datum: „Art. 1. Der Divisions⸗General von Castel⸗ lane wird zum Commandeur der 12ten Militair⸗Division (Bordraux) er⸗ nannt. Der Divisions⸗General von Castellane wird außerdem den Oberbefehl über die 14te und 15te Militair⸗Division führen, deren Hauptorte Nantes und Rennes sind. Art. 2. Der Divisions⸗Ge⸗ neral von Rostolan wird zum Commandeur der 8ten Militair⸗Di⸗ vision (Montpellier) ernannt. Er wird außerdem den Oberbefehl über die 9te und 10te Militair⸗Division führen, deren Hauptort Perpignan und 1114“” General Gemeau, Commandeur der 0. Militair⸗Division, wird außerdem den Oberbefehl über die fünfte Militair⸗Division führen, deren Hauptort Besangon ist. Art. 4. Der Kriegsminister wird mit Vollziehung dieses Dekrets beauftragt.“ Die Union fügt hinzu: „Wir hören, daß der Oberbefehl über die nördliche Zone dem General Changarnier vorbehalten ist, der auf diese Weise mit dem Kommando der Armee von Paris, das die Truppen, welche in der zweiten, dritten und sogar in der sechszehnten Division garni⸗ soniren, in seiner Person vereinigen wird.“
Der Constitutionneel meldet die Ernennung Romien's zum außerordentlichen Kommissar in einer Anzahl östlicher Departements. Er sollte angeblich schon am Abend nach Straßburg abreisen.
Der Moniteur veröffentlicht zahlreiche Veränderungen im Personal der General⸗Prokuratoren, General⸗Advokaten und Frie⸗ densrichter.
Der Kommissions⸗Bericht über den Gesetz⸗Entwurf wegen der Paris⸗Avignon Bahn ist endlich, nachdem die Verwaltung und die Budget⸗Kommission sich verständigt haben, der National⸗Versamm⸗ lung durch Herrn Vitet übergeben worden. Der Bericht empfiehlt die Ertheilung der Konzession an eine oder zwei Gesellschaften, im letzteren Falle jedoch unter gemeinsamer Verantwortlichkeit.
Die Kommission, welche mit Prüfung des vom General⸗Pro kurator zu Bordeaux gestellten Antrags auf Ermächtigung zur Ein⸗ leitung des gerichtlichen Verfahrens gegen den Repräsentanten Marc Dufraisse beauftragt war, hat sich einmüthig gegen den An⸗ trag erklärt, weil die für denselben vorgebrachten Gründe nicht er⸗ heblich genug seien, um ein solches Verfahren zu rechtfertigen.
Am Sonnabend wurden hier die zwei Inhaber eines Kom⸗ missions⸗Büreau's wegen Prellerei unbemittelter Leute, denen sie unter dem Vorwande, ihnen einträgliche Stellen zu verschaffen, ihr Bischen Geld abgeleckt hatten, zu sechs Jahren Gefängniß und zur Zurückgabe des erschwindelten Geldes verurtheilt. Sie hatten, gleich vielen anderen hiesigen Kommissions⸗Büreaus, ihr Prellerei⸗ “ schon lange getrieben, ohne daß die Polizei zureichende Beweise gegen sie aufbringen konnte.
Aus mehreren Departements werden wieder Absetzungen socia⸗ listischer Schullehrer durch die Präfekten gemeldet. Nach dem Courrier du Lyon vom Sten hatten dort die Tages zuvor bekannt gewordenen pariser Vorgänge unter einem Theile der Bevölkerung große Aufregung verursacht, die aber blos in den geheimen Versammlungen der Rothen und in einigen von der Polizei überwachten Schänken laut wurde. Auf den Straßen herrschte fortwährend die größte Ruhe, da absichtlich verbreitete Gerüchte von Unruhen zu Grenoble bei Niemanden Glauben fan⸗ den. Nur aus dem mehr als gewöhnlichen Umherziehen von Pa⸗ “ M Behörde für etwaige Fälle Vorkeh⸗ Nach Berichten aus Algier vom 5ten herrschte überall in Algerien vollkommene Ruhe.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 11. Februar. Lord Stanley lenkte heute die Aufmerksamkeit des Hauses wieder auf die griechische Frage, mit Bezug auf das Gerücht, daß das englische Kabinet die Ver⸗ mittelung Frankreichs angenommen. Wäre dies der Fall, so hätte er wünschen mögen, daß der britische Gesandte in Griechenland selbst diese Vermittelung angenommen hätte. Er frage, ob man wirklich die Vermittelung Frankreichs angenommen, ob sie sich auch auf die Frage wegen der Inseln Sapienza und Cervi erstrecke, und ob mau nicht weiter den Versuch machen werde, diese Inseln zu okkupi⸗ ren, bevor das Vermittelungsgeschäft zu Ende sei? Marquis von Lans⸗ downe gab zunächst die Versicherung, daß die Papiere ehestens vorge⸗ legt werden sollten. Die Regierung habe das Anerbieten Frank⸗ reichs angenommen, welches seine freundschaftlichen Dienste verwen⸗ den wolle, um die Differenzen mit Griechenland zu schlichten; dies heiße aber nicht, als habe man Frankreich eine Schiedsrichterrolle eingeräumt, sondern sei nicht mehr noch minder, als was Frank⸗ reich seinerseits in seinem Streite mit den Vereinigten Staaten ge⸗ than, wo es Englands freundliche Vermittelung auch angenommen. (Hört!) Uebrigens sei der britische Gesandte in Griechenland in seinem vollen Rechte gewesen, als er das Vermittelungs⸗Anerbieten des französischen Gesandten ausgeschlagen, da er seitens seiner Re⸗ gierung nicht dazu ermächtigt gewesen. Was die Territorialfrage anlange, so gehe diese das Vermittelungs⸗Anerbieten Frankreichs nichts an, insofern sie nicht in dem Ultimatum der Herren Wyse und Parker mit eingeschlossen gewesen sei. Auf die Frage des Lord Stanley, ob man mit Gewalt das streitige Territorium okkupiren werde, entgegnete der Marquis von Lansdowne, er glaube nicht, daß man dazu schreiten werde. Graf Aberdeen sprach seine Be⸗ friedigung uͤber die Annahme der Vermittelung Frankreichs aus. Er müsse indessen hervorheben, wie man die Vermittelung Frank⸗ reichs bei Ansprüchen angenommen, die man als unbestreitbar gel⸗ tend mache, während man sie gerader bei den Territorial Ansprüchen zurückweise, deren Bezweifelbarkeit man selbst eingeräumt. Was sei die Folge? Griechenland betrachte jetzt Frankreich als seinen Be schützer vor englischer Gewaltsamkeit, und das republikanische Frank⸗ reich, mit einem Bonaparte an dessen Spitze, gelte jetzt als Schirm der Mäßigung. Besser wäre es, man hätte die Vermittelung frü⸗
her angenommen. Marquis von Lansdowne antwortete, er hätte erwartet, daß der Vorredner den Unterschied zwischen An⸗ nahme der guten Dienste Frankreichs und Annahme seines Schiedsspruches besser auffasse; die Annahme der Freundschafts⸗ dienste Frankreichs verpflichte England nicht, den Entscheid Frank⸗ reichs hinzunehmen, wie die Annahme seiner Vermittelung es sonst verpflichten würde. Man habe das Anerbieten Frankreichs so
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reundli “ f ch angenommen, wie es geboten worden. Graf Aberdeen
kömmt n * Inseln 1n2nh auf die Zweifelhaftigkeit des Anspruchs an jene Ila “ als hätte er je, zur Zeit als . 3 2 82 sfalls eine Forde Seeg 5 sucht darzuthun, daß ostetg., . habe vj Iuseln nicht gründlich kenne, insofern er früher eenpte e ie Jonischen Inseln hätten keinen Anspruch dara f, während 55 nunmehr die Sache blos als eine zweifelhafte ansäl ve. ge Vielleicht werde der edle Lord später seine Ansicht bE. difiziren.é Lord Colchester, der früher mehrere 1“; telmeere kommandirte, versichert, jene Inseln wären ö 89 8 5
den Jonischen Inseln gehörend betrachtet worden. Nach eini weiteren Worten Lord Brougham's und Viscount Canninge see man diesen Gegenstand fallen. Man ging sodann zu der Bill 69 Veränderung der geistlichen Kommissions⸗Verhältnisse über.
. üdlg. don, Sr Febr. Heute Nachmittag. sind Ihre Majestät Königin und Prinz Albrecht mit ihrer Familie und Gefolge von Schloß Windsor im Buckingham⸗Palast in London angekommen. Das Schiff „Euxine“, das eben zu Southampton eingetroffen ist, bringt Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 19ten und aus Smyrna bis zum 23. Januar. Die französische Flotte war noch zu Smyrna und wartete auf günstigen Wind, um nach Athen un⸗ ter Segel zu gehen. Mit jenem Schiffe sind acht ungarische und polnische Flüchtlinge hier eingetroffen. Zwei englische Kriegs⸗ Dampffregatten kreuzten an der griechischen Küste, um griechische Kriegsschiffe anzuhalten. Der neapolitanische Gesandte hatte im vorigen Jahre auf gericht⸗ lichem Wege den Fürsten Granatelli und Seaglia hier verfolgt, weil sie mit dem Gelde der provisorischen Regierung von Sicilien zwei Kriegs⸗ schiffe in England gekauft und ausgerüstet hatten. König Ferdi⸗ nand erreichte damit seinen Zweck nicht und hat jetzt einen zweiten Prozeß einleiten lassen, um eines dieser Schiffe an sich zu bringen. Auf die Frage eines Blattes, was aus dem Dampfschiffe oder dem Gelde werden solle, falls die neapolitanische Regierung den Prozeß wieder verliere, antwortete der ministerielle Globe also: „Es freut uns, im Stande zu sein, unsere Kollegen davon zu unter⸗ richten, daß die von der sicilianischen Regierung beglaubigten Gesandten in Großbritanien weder die Absicht haben, irgend welches Geld in den neapolitanischen Schatz zu zahlen, noch es in der Tasche zu behalten. Zunächst müssen wir vorausschicken, wie groß auch die fragliche Summe sein mag, oder was auch immer daraus wer⸗ den mag, kein einziger Pfennig war dazu aus neapolitanischen Geldern genommen, gab es irgend deren, die der constitutionellen Partei anheim⸗ gefallen. Im Laufe des April und Mai 1848 votirte das sicilianische Par⸗ lament außerordentliche Anleihen zur Bildung einer Seemacht, und mehr als 700,000 Dukaten wurden nach England gesandt, um zu dem Ende verwandt zu werden. Einiges von diesem Gelde ist dem Könige von Neapel in die Hände gefallen. Was den Rest anlangt, so haben die Repräsentanten der sicilianischen Regierung förmlich davon Rechnung abgelegt. Wir wollen jetzt die Ansprüche des Kö⸗ nigs von Neapel auf irgend welche daher rührenden Gelder prüfen. Von den beiden Schiffen, welche die exsicilianischen Gesandten ge⸗ kauft, wurde die „Independenza“ im Hafen von Marseille mit Be⸗ schlag belegt und dem Könige von Neapel überliefert. Sollte man es glauben? während König Ferdinand seine Agenten in England instruirte, hier zu protestiren, hatte er in Sicilien ein Ausnahme⸗ gericht eingesetzt, welches ihm bereits ein Urtheil für den Betrag des ganzen Kaufgeldes zuerkannt hatte auf das Besitzthum jener Männer, welche bei der provisorischen Regierung an der Spitze der Finanzen gestanden. Da der König bereits die „Independenza“ besitzt, so erhält er durch jenes Dekret das Doppelte, und dabei wendet er sich jetzt an die englischen Gerichtshöfe, um das Doppelte des Be trages zu erhalten, was der sicilianische Schatz ursprünglich her gegeben.“
Nußland und Polen. St. Petersburg, 8. Febr. Die Senatszeitung enthält nachstehenden Ukas an den Minister des Kaiserlichen Hofes: „Den durch Meinen an das Appanagen Departement erlaͤssenen Ukas vom 18. März 1832 Meinem viel geliebten Sohne Sr. Kaiserl. Hoheit dem Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch bestimmten und jetzt renovirten Marmor⸗Palast mit seiner ganzen Einrichtung und dem zu demselben gehörigen Dienst⸗ hause, verleihe Ich allergnädigst Sr. Kaiserl. Hoheit als Geschenk zum ewigen und erblichen Besitz und befehle diesen Palast den „Konstantin⸗Palast“ zu nennen und betreffs dessen Uebergabe nebst “ und Inventarien Ihrerseits die nöthigen Anordnungen zu vweffen.“
Auf Vorstellung des Finanz⸗ Ministers hat Se. Majestät der Kaiser, wie jetzt die St. Petersburger Zeitung meldet, am 11. Dezember 1849 befohlen, daß es erlaubt sein soll, bis zum Schluß der Navigation des Jahres 1850, in die Häfen des Gou⸗ vernements Liv⸗, Esth⸗ und Kurland Kartoffeln zollfrei vom Aus⸗ land einzuführen.
Herr Charles Island Michele ist als großbritanischer Konsul in St. Petersburg anerkannt worden.
In Folge offizieller beim Finanz⸗Ministerium eingegangener Nachrichten hält das Departement des auswärtigen Handels für nöthig, der Kaufmannschaft anzuzeigen, daß die österreichische Re⸗ gierung die im Mai 1849 einstweilig gestattete zollfreie Einfuhr von Vieh und jeder Art Getraide aus Rußland, dem Königreich Polen und der Moldau in die österreichischen Staaten nunmehr auf⸗ gehoben hat.
Italien. Von der italienischen Gränze, 8. Febr. (Wanderer.) Florenz liefert große Neuigkeiten. In der Nacht vom 4ten zum 5ten sollen daselbst Wagen des Präsidenten Louis Bonaparte angelangt sein! Wozu? Warum? Das muß der Nazio⸗ nale sagen, der die Nachricht bringt. Das wäre indeß die erste Neuigkeit. Die zweite, daß die Zeugen⸗Confrontationen mit Guer⸗ razzi begonnen haben und der große politische Prozeß sich seinem Ende zuneige. Die Tariftaxe für Waaren, die in den Freihafen von Livorno gebracht worden, ist verdoppelt. Der Verbrauch des Salzes von Voltarra wurde für Lucca, Pietrasanta, Bargo und Sorbello erhöht. Die Renten wurden mit Ausnahme der Livellar⸗ zinse mit 4 Quattrini per Lira besteuert. In Livorno war man sehr besorgt, von vielen Unfällen zur See aus Anlaß des stürmi⸗ schen Wetters zu hören. In Pisa geht man damit um, einen Theil der Festungswerke abzutragen. Man hat nämlich einen gewissen Flächenraum derselben, wo Galibi geboren wurde, an einen Pri⸗ vaten verkauft. Der Gonfaloniere rieth ab, aber man hat verkauft.
Der römische Censur-Rath hat nun auch in die Provinzen gegriffen. In Bologna wurden bereits mehrere Professoren abge⸗ setzt. Man nennt Gherardi, Filopanti, Carini, Martinelli und Pizzoli. Auffallend ist die Maßregel an sich nicht, befremdend aber hinsichtlich Martinelli und Pizzoli, welche Papalini sind. Letzterer war sogar von der republikanischen Regierung schon abgesetzt wor⸗ den. Die wichtigste Nachricht aus Rom selbst ist, daß eine Kund⸗ machung der Regierungs⸗Kommission erschien (1. Februar), welche bereits die Städte Ancona und itavecchia großentheils ihrer