befangenen Regierungen einer verbündeten Regierung zu schen Volke eine Verfassung nach wurfes zu gewähren. Mit Rücksicht auf den gangenen nöthig erachteten Abänderungen des zu dem obigen Zwecke verbündenden Dies bedingt die Wiederaufnahme des jenen Regierungen, folglich rathes. Letzteres erscheint überdiecs sorderlich, weil die Kompetenz des nicht allein auf das deutsche Verfassungswerk, noch auf andere Zwecke des Bündnisses, so auf das nach Art. V. des Statuts sche Bundesschiedsgericht zu erstrecken hat. das Resultat der von der Regierung in wieder anzuknüpfenden Verhandlungen zu ist die definitive Entschließung über die Anträge
gegenwärtig
Verfassungs⸗ direkten
noch
von Carlowitz, insoweit deese den sofortigen Anschluß ande schlusse des Verwaltungsrathes vom 19. Oktober 1849 zu errichten⸗
den engeren Bund bezwecken, auszusetzen. Unter Hinweisung auf die geehrten Kammer von dem Unterzeichneten
mer erstens beantragen: a) daß tundsrath unverweilt wieder beschicke, Mai
thunlichster und c) i
Entwurfe vom 26. 1849, welche sie thig erachten, mit tungsrathe einbringen,
lungen eine anderweitige
zweitens die Anträge des Abgeordneten von Carlowiv, diese in Obigem nicht bereits Berücksichtigung gefunden, für jetzt
auf sich beruhen lassen.
Der Abgeordnete Küttner Abgeordneten von Carlowitz einverstanden, letzterem verfolgte
erreicht werden: Es möge die erste Kammer
zweiten Kammer die Staatsregierung veranlassen, 1) Mai 1849, den Vorlagen der Königlich preußischen Regierung gegenüber niedergelegten Vorbehalte that⸗
aufs Neue
Berathungen und demselben Kenferenz⸗Protokollen 19., 20,, 24., 22., 23,, 24. und 29. Mai 18490 niedergelegten Ansichten und Verwahrungen des Kö⸗ den jetzt dargebotenen
Schlußprotokolle vom 26.
sächlich abzusehen, 2) den Verwaltungsrath einen Beauftragten zu beschicken, an dessen Verhandlungen wieder Theil zu nehmen, Vorschläge, zu welchen die in den
der Sitzungen vom 17., 18.,
niglich sächsischen Bevollmächtigten unter
Verhältnissen des zu verwirklichenden Bundesstaates
3) dem sächsischen Volker
geben, offen darzulegen, für
au den Berathungen des berufenen Reichstags durch len seiner Abgeordneten zu gierungen von Bayern, Anschlusses an das Bündniß vom
wegen Beschickung des Reichstags und endgültiger
veutschen Verfassungswerkes unverzüglich direkte
anzuknüpfen. Der Abgeordnete von zwei Mitglieder des Ausschuss vereinigen, schließt sich den Küttnerst die seinigen fallen läßt, um den Bericht nicht länger aufzuhalten, türlich, in mehreren Punkten nicht einverstanden sin Rechtfertigung ihrer Ansicht vor.
Auf diesfalls erfolgte Mittheilung erklärt: „daß sie aus den, dafür entwickelten Motiven sich nicht bewogen von Carlowitz⸗Küttnerschen Anträge auf den von dem Unterzeichneten sub gegen sei dieselbe einverstanden mit dem des Antrags unter IJ. b, nämlich damit,
welche die Regierung nunmehr für nöthig erachte, Dekrete vom 28. Dezember Auf welchem Wege aber Preußens und der übrigen deutschen Staa freien Ermessen Beschickung des Verwaltungsrathes sstehen und den Erfolg daß dieselbe lange Preußen und die mit
anerkennen. Antrag beabsichtigten und wie sie hoffe, nicht vergeb⸗ Mittheilung in Aussicht gestellt, dem Antrage
aus dem Schlußsatze der, dem Königl. v. J. beigefügten Denkschrift hervorgehe. dieselben zur Kenntniß ten zu bringen seien, vorbehalten. Die vorgängigr würde mit jener Maßregel in Widerspruch der letzteren vereiteln, abgesehen davon, unzulässig bleibe, so Staaten das gute Recht Regierung sei bereits dem, Zweck zu entsprechen bemüht, lich. Endlich habe sie ad Ieve Erfolg bereits in der Vorlage 2d II. aber könne sie nur beipflichten.“ Der Abgeordnete Dr. lung spezieller Anträge.
müsse die Regierung ihrem
Sachsens durch diesen
nicht
eine
hindert gewesen, 1) die Kammer wolle beschließen, im mer folgende Erklärung an
a) die sächsische Volksvertretung erklärt, daß sie
noch in dem Verhältniß dem Endzwecke, um Maßgabe des vereinbarten Ent⸗ von Vorbehalt hat daher die Regierung die Regierungen die Wiederbeschickung des Verwaltungs⸗ um deswillen Verwaltungerathes
namentlich einzurichtende Bis dahin vorgedachtem übersehen des Abgeordneten en, nach dem Be⸗
vorausgeschickte Motivirung wird der folgende Beschlußfassung empfohlen: die erste Kammer wolle in Verbindung mit der zweiten Kam⸗ die Königliche Regierung den, durch das Statut des Bündnisses vom 26. Mai 1849 eingesetzten Verwal⸗ b) kraft des gemachten Vor⸗ behaltes diejenigen Abänderungsvorschläge zu dem Verfassungs⸗ nunmehr 1 Beschleunigung bei dem Verwal⸗ iber das Resultat dieser Verhand⸗ Vorlage an die Kammern gelangen lasse;
aber, in der Hauptsache mit dem glaubte, daß die von Absicht durch folgende Anträge noch im Vereine
den 25. März 1850 nach Erfurt ungesäumte Veranstaltung der sichern, 4) mit den Königlichen Re⸗ Württemberg und Hannover wegen des 25. Mai 1849, nicht minder
Carlowitz, um es in einer und derselben Ansicht zu chen Anträgen an, indem er und beide Abgeordnete behalten mit dem sie, wie na d, die mündliche
hat die Staats⸗ in den Vorlagen ausführlich finden koͤnne, auf die einzugehen, J. a gestellten Antrag. wesentlichen Inhalte
Joseph enthält sich zur Zeit der Der Abgeordnete Mammen endlich, wel⸗ cher in Folge des ihm von der Kammer ertheilten Urlaubs be⸗ den ersteren Sitzungen beizuwohnen, beantragt: Verein mit der zweiten Kam⸗ die Staats⸗Regicrung
dem deut⸗ fordern sind, das Recht und die ihr ausge⸗ ihrerseits für Entwurfs den, vorzulegen. Verkehrs mit
von Preußen nothwendig und die dadurch nöthig Reichsverfassung vorzunehmen; ferner, daß sie das einseitige
Freiheit und Wohlfahrt des
hält, sondern
er⸗
sich auch auch provisori⸗ aber, wo Maße sein wird,
sondern
regierung möge dahin wirken, Nationalversammlung sammlung in Frankfurt a.
um die durch den Wegfall des gen vorzunchmen. Auch dieser mitgetheilt worden.
“ 9
Pesth, Febr.
nö
für
an die Stufen des Sammt mit
insoweit
wie folgt: „Allerdurchlauchtigster Kaiser Herr! Uns niederwerfend vor dem wir zweimalhunderttausend Bürger der wahren Empfindung des Dankes unsere tiefste nieder. Die unvergleichliche
sicherer werde mit der von den im
durch
auch die Wunden der schwer heimgesuchten Gnadenwort Ew. Majestat gereicht w
seine feste Stütze suchend,
Veranlassung
die Theilnahme einer usurpirten Gewalt befreit,
Wir haben in unseren Herzen
Wah⸗
wie ein frommes Vermächtniß sich vererbt hat; der! durch die Schuld Einzelner garischen althistorischen Treue ein dem Zwange der laum verflossenen Maske der Treue möglich gewesen,
Feststellung des Verhandlungen wenigstens
dem großen Nation. gen verheerender Stürme fen das Morgengestirn einer
Gnade Ew. Majestät den
Begräbnisse der
sich,
Regierung gier
ebensowenig abhängig macht;
Da v - liehen, deren glorreiches Regiment öffentlichen Vergangenheit gchört. wie bereits an dem politischen Horizonte hende Wolken sich thürmen, erkühnen, wir unter den treuesten sein werden, um für den
glückenden Landesväter unser
an sich schon ihm gehenden
1 Verhältnisse auch uns Die
Macht der die Allerhö
Ew. Majestät flehen um
gen die Unterschriften.)
Diese Huldigungs⸗Adresse von einer Adresse an Se. und Armee⸗Kommandanten Abschrift des
„Ew. Excellenz! nerschaft der Distrikte Jazygien erhabene Sendung, welche ihnen aufrichtiger Dankbarkeit
über den
Stel⸗
abzugeben: einer aus
von Ew. Excellenz zur nur
gen in der deutschen Verfassung deutschen e em Wege erfolgte Lösung dieser as deutsche Volk nicht anerkennen
Goldarabesken pra⸗ ¹ 1 Sprache verfaßte und mit den Unterschriften und Insiegeln aller Gemeindevorstände der genannten Distrikte bedeckte Adresse, welche bereits nach Wien abgegangen, lautet
verlocken, wo sie, wenn sie das ver Rolle hätte einsehen können, nur Trau
mer einem Wagniß dem Throne Ew.
300
freier Wahl des Volkes hervorgegangenen deutschen National⸗ Versammlung, zu deren Beschickung alle deutschen Stämme aufzu⸗ Befugniß zuerkennen kann, die durch die Ablehnung der deutschen Kaiserkrone von gewordene werdenden Abänderungen der deutschen b) die Vorschreiten der sfrage nicht nur
auch jede auf die Frage für rechtsverbindlich für das⸗ kann; 2) die Kammer wolle beschließen, ten Kammer bei der Staatsregierung zu daß baldigst cine allgemeine deutsche auf Grund des von M. am 27. März 1849 beschlossenen und von der deutschen Centralgewalt am 12. gesetzblatte verkündeten Reichswahlgesetzes zusammenberufen werde, unausfuhrbaren Abschnittes III. ver Reichsverfassung nöthig gewordenen Ergänzungen und Abänderun⸗ Antrag ist der
AMAusland.
(Pesth. Ztg.) Eine aus Jazygien und Kumanien hatte am 7ten d. Exz. dem K. K. Feldzeugmeister und von Haynau, ihre Aufwartung zu Bevölkerung Jazygiens und beider gungs⸗Adresse an Se. Majestät zu Thrones gelangen chtvoll
und apostolischer König! Allergnädigster 9 Th 0 F Ff. 9 j 7 „ 8 E““ Majestat, legen sein, wenn behau aus dem Untcrthanen⸗Huldigung zu Tapferkeit von Ew. Majestät heldenmüthigen Truppen, haben den verheerer b der Revolution glorreich besiegt; doch der heilende Balsam für die tödtlichen 1 Nation konnte nur durch erden, welches in der Liebe durch das von der Herenseingebung Ew. Ma⸗ jestät garantirte freie constitutionelle Leben, Grundstein für eine glorreiche Zukunft gelegt, Joche der Schreckensherrschaft seufzende Nation, und nach den schweren b den Segnungen nationaler Wohlfahrt und bürgerlicher Freiheit beschenkt hat.
treuvergessene, sondern nur irregeleitete vom Könige der Brust, unkelten, — Sühnopfer angczündet. sinsteren Tage, einen derbenbringende Ziecl der ergewänder hätite anlegen müssen zu Doch inmitten der zerstörenden Wo⸗
wir haben in unserer verd
ging plößlich schöneren unendlichen so vielen Kummers, wie vor der Sonne die und Kumanier, der ursprünglichste Stamm i erkennen am unmittelbarsten das beglückende Verhältniß, der Nation von der unerschütterlichen Festigkeit das Allerhöchste Haus Ew. tine als unsere gerechtesten Oberrichter, als Unterpfand unserer Treue ver⸗ zu den geseiertsten Erinnerungen unserer Vorschläge he Und so ist es nicht nur die Treue, nicht
orschläge zu machen, nur die Dankbarkeit, sondern auch das zarteste Gefühl kindlicher Pietät, welches uns antreibt zur Ablegung des feierlichen Gelübdes:
des großen und möge welche Macht immer, mit was im⸗
erlauchten Thron Blut und Leben und um von unserer unerschütterlichen Treue jenen Fleck abzuwaschen, der durch die Schuld Einzelner und durch die, angeheftet werden konnte. chste Gnade.
bruar 1850. Ew. Majestät unterwürfigste, cwig getreue Unterthanen.“ (Fol⸗
an Se. Majestät war einbegleitet Excellenz den Baron Haynau, reutschen Originaltextes hier gleichfalls folgen lassen. Die Abgeoidneten von der 200,00 starken Einwoh⸗ und
Ueberzeugung nie untreuen Volkes, ertheilte. B kämpfung, eines an 1 ruhrs geführten rechtmäßigen Waffen flößten Bewunderung ein;
Armee⸗Kommandanten,
Majestät sich ach nur zu nähern Söhnen dieser treuen Nation die Ersten
beider Kumanien, das Vertrauen und die entströmenden Gesinnungen eines,
v 16“ “ 1 “ “
Seiten des Königs sten Ueb Revision des Abschnittes III. t Volksvertretung erklärt deutschen Regierun⸗ für die Einheit, Vaterlandes gefährlich
im Vereine mit der zwei⸗
1 wirrt beantragen: die Staats⸗ 4
werden. Indem
der Nationalver⸗
rungen durch die
April 1849 im Reichs⸗ den Thron unseres
Italien. Schritten gegen
M. die Ehre, bei Sr. Freiherrn machen und ihm eine von der Kumanien ausgehende Huldi⸗ überreichen, mit der Bitte, sie zu lassen. Die in rothen gebundene, in ungarischer
sich sofort nach der sardinischen
ren, wenn dessen
in deutscher Uebersetzung
wenig sagen.
Kumanien, mit innigsten dessen Stufen entschlossene Ausdauer verhecrenden Orkan
Herzen strömenden
und auf
das erhabenste der Nation nicht erfolgte auf ewige Zeiten den festesten und die unter dem eisernen von der blutigen Tyrannei Leidenstagen, mit
sischen Polizei
eine nicht Gnade, welche Kbnige auf Ew. Majestät bei der Flamme der, lei⸗ aber niemals erloschenen un⸗ Selbst unter war es nur unter der Nation dahin zu gefährlichen
wurf eines entwürfe vorerst
Aufstandsversuch
Theil unserer wurde.
an der Spitze der siegreichen Waf⸗ Zukunft auf und zerstreute die
Jammer so vieler Leiden und Nacht entweicht. Wir Jazy⸗ des magyarischen Volkes, welches das Leben des Thrones Ew. Majestät Majestät hat uns die Pala⸗
angelegt worden.
besucht gewesen. Stimmung an.
Herr den
daß, mögen
Reichs Ew. Majestät gefahrdro⸗ auf
Chester Holyhead und den Besten der volksbe⸗ Chester Holyhe⸗ und unser Alles zu opfern, sprach weiter Achsen aus nutzbar zu
Borsig erläuterte
Kraft überwiegende Zu den Füßen Jaͤßberénv, den 4. Fe⸗
menschliche
Herrn Feld⸗Zeugmeister welche wir nach einer
D fhä er erfüllen nur eine Dampfhaͤmmern friedlichen, aus in seiner innigsten Die thatenreiche Folge der Wahnsinn gränzenden Auf⸗ die Groß⸗
werfen, und
muth des mächtigen Siegers erzeugte die die väterliche Nachsicht und Fürsorge, welche dem irregelciteten Volke zu Theil wurden, erweckten die wohlthatigen Eindrücke des tiessten Vertrauens und der unverlöschlichen Dankbarkeit.
denden Jahrhunderte nie verwischt werden, sie ihre Bitte Ew. Excellenz anvertrauend, den sehnlichst gewünschten Erfolg, nur hierdurch erhoffen zu dürfen glaubten. seinen Fortbestand bedingenden Freiheiten einzig und allein dem Königthume verdankt, kommt, seine ungeheuchelte Huldigung als Stufen des erhabenen Thrones unseres allergnädigsten Herrn Kaisers und Königs niederzulegen; seinem unbefangenen verbreiteten Einflüsterungen aber nie mit einer absichtlichen Untreue an
unerschütterlichen Treue erfüll en zu können glaubten, bitten wir Ew. lenz, das hier dargebrachte Huldigungs⸗Schreiben, als das Pfand der innig⸗ sten Dankbarkeit eines,
mittllung huldvollst gelangen zu Ausdruck unserer tiefsten Verehrung, Ew. Ex cellenz ergebenste Diener. (Folgen die Unterschriften.)
den Großmächten
stande unterliegt.
reizenden Schriften fern zu halten. Ueber die diesjährige Karnevalsfreude
Es
ähnlichen Abenteuern. müther keinesweges ergötzen zu können. b 1 Rückkehr des heiligen Vaters und endlich die Dis⸗ harmonie, welche zwischen der päpstlichen und zwischen der franzö⸗ herrscht, liefern eher Stoff zu Aschermittwoch⸗Be⸗ trachtungen als zu nicht so trüb aus, Sinn des Römers einen Altar crrichtet, der über ihn zu gewinnen. 1 Nation ausgestreuten tesische Ministerium Staatsrathsgesetzes vorgelegt.
Das piemon
Kammern vorgelegt werden. Der Corriere mercantile
Das Volk unterstützte jedoch es den Behörden gelang, und Verhaftungen vorzunehmen. am folgenden Tage Journal verbürgt diese 8 s 3 8 Salerno wäre fast abgebrannt, man zweifelt nicht, daß das Feuer
Die letzte Redoute in Neapel ist blos von eilf
Mellin besprach verschiedene neuere Eisenbahnen in England, namentlich die von Fairbairn konstruirten Eisenblech und die Conway⸗
ligen Veränderungen, Fahrzeuge durch längere die Gußstahl für machen, unter
richtungen, um die Daner der etwa vorkommendem Bruch vornehmen zu können, wird, zu denen d Herr Grüson ga
jese Theile der Hämmer b eine Notiz über ähnliche
brecht besprach die von der bereiteten Maßregeln, um Eisenbahn⸗Gesellschaften
8 — 8
unbegränzte innige Ergebenheit
Diese Ansichten, welche in der innig⸗ gegründet auch durch die Macht der dahin schwin⸗ leiteten unsere Sender, indem
Ein Volk, welches seine besten, ein Sühnopfer an den
der Begriff der constitutionellen Wahrheiten konnte in aufrichtigen Geiste, durch den Strom der böswillig und terroristischen Ränke augenblicklich ver⸗ den König besudelt Pflichten einer Cycel⸗
wir demnach hierdurch die ersten
aus dem Schiffbruche der verwüstenden Erschütte⸗ siegreich geführten Waffen erretteten Volksstammes, an allergnädigsten Kaisers und Königs durch die hohe Ver⸗ lassen. Genehmigen Ew. Excellenz den mit der wir die Ehre haben uns 434 Pesth, am 7. Februar 1850.
(Lloyd.) Die sardinische Regierung hat von vie Aufforderung erhalten, den gemeinsamen die Schweiz beizutreten. Jedenfalls deutet die
glänzende Deputation plötzliche Entfernung mehrerer lombardischer Flüchtlinge aus Genua darauf hin, daß man in Piemont nauer überwachen will. Lombarden Befehl erhalten, entweder das Land zu verlassen der Insel Sardinien einzuschiffen. Regierung ist die von der Schweiz eingeschmuggelten revolutionairen Traktätchen sorg⸗ fältig fern zu halten.
t diese gefährlichen Individuen ge⸗ Zu diesem Zwecke haben einstweilen drei⸗ oder Von Seiten Verfügung getroffen worden, die Kein Bücherballen darf die Gränze passi⸗ Inhalt nicht vorerst angegeben ist und keinem An
Diese Strenge ist höchst nöthig, um die auf⸗
in Rom läßt sich nur
scheint nicht so ganz aus der Luft gegriffen zu sch ganz gegriffen z
ptet wird, daß eine gewisse Partei durch Einschüch⸗ terung und durch Drohungen viele Leute von den so fahrten abschrecken. Dolch und Strick sind gar beredsam und verderben die Lust zu
3 heiteren Corso⸗ Anonyme Briefe mit gelinden Anspielungen
Uebrigens ist auch die Stimmung der Ge⸗ harmlos genug, um sich am Confettiwerfen Die leidigen Geldverhältnisse, die immer noch
Fastnachtsschwänken. Indessen sieht es in Rom als man diesseits der Alpen glaubt, der leichte ist gar bald besänftigt, wenn nur etwas geschieht,
hat den Kammern den Ent⸗ Dieses soll alle Gesetz⸗ prüfen und sein Gutachten abgeben, ehe sie den meldet, daß am 1. Febr. ein auf dem Platze Ferravecchia in Palermo gemacht die Bewegung nicht, wodurch Bewegung schnell zu unterdrücken Sechs der Verhafteten wurden Stelle erschossen. Das erwähnte Der Palast des Fürsten von
die
an derselben Nachricht.
Tanzlustigen
Es veutet dieser spärliche Besuch keine fröhliche
Eisenbahn⸗Verkehr. Versammlung
des Vereins für Eisenbahnkunde 12. Februar 1850. Brückenbau⸗Anlagen welche er kürzlich besichtigt, Brücken mit Trägern aus
amn
Eisenbahn. Herr Grüson erwähnte die nachthei welche in den eisernen Achsen der Eisenbahn⸗ Benutzung herbeigeführt werden, und be⸗ ihm angewendeten Mittel, alte Räder mit weiten Nabenlöchern be Vorzeigung einer Probe an Dampfhämmern angebrachten Ein⸗ Kolbenstangen zu vermehren und bei dieser Stangen Auswechselungen bequem
von die von ihm
wodurch den vielfachen 1 früher Veranlassung gaben. des Herrn Werner zu Karlswerk. — Herr Ode⸗ englischen Regierung gegenwärtig vor— die Finanz⸗Verwaltung der dortigen
Eisenbahnen erforderlich werden dürfte.
]
Bekanntmachungen.
[572] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg. Das Rittergut Ossowier im Bromberger Kreise, ab⸗ geschätzt auf 23,772 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. zufolge der
ee e eeeichess in der Registratur einzusehenden
am 22. Juni 1850, Vormittags 11 Uh —8 -rn. hr
Gerichtsstelle subhastirt 5 namenglch ufenthalte nach unbekannten Gläubiger,
ddie Ursula Litewel he der Maͤblenbeützer hustas der Besitzer Herr v. Bülow, etehndgh. . werden hierzu öffentlich vorgeladen 1ö1““ Bromberg, den 14. Oklober 18llu.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Auflösung der Stettin⸗Swinemünder Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft.
Nach Vorschrift §. 29 des Gesetzes vom 9. Novem⸗
21 p
ber 1843 bringen wir die von den Herren Actionairs der Stettin⸗Swinemünder Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft („Prinz von Preußen“) statutenmäßig beschlossene, Al⸗
lerhöchsten Orts genehmigte Auflösung derselben hier⸗
mit zur öffentlichen Kenntniß, und fordern die etwani⸗ gen unbekannten Gläubiger dieser Actien⸗Gesellschaft auf, ihre etwanigen Ansprüche an dieselbe
8 „ 24 6 — 88 27 spätestens bis zum 20. Sept. t bei dem Spezial⸗Direktor Frautz, wohnhast in Berlin, Kurstraße Nr. 53, 2 Treppen hoch, anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Vertheilung des Gesell⸗ schafts⸗Vermögens ohne Berücksichtigung derjenigen An⸗ forderungen, die nicht angemeldet worden sind, erfolgen.
Berlin, den 16. Februar 1850.
3SbWaas direktorium der Stettin⸗Swinemünder Dampsschifffahrts⸗Gesellschaft.
111 8 8 6 E. on der prov. polit. landesfürstlichen Amts⸗Verwal⸗ tung der Herrschaft GG.aehh scefl ac K. K. Troppauer Kreise, Oesterr. Schlesien, als delegirtes Abhandlungs⸗ gericht, wird hierdurch bekannt gemacht:
Es sei Josef Mroskowsky, gewesener Bedienter, am 20, Oktober 1848 zu Bransdorf ohne Testament und
ohne Leibeserben verstorben. Es werden daher diejeni⸗ gen, welche einen Erbes⸗Anspruch auf diesen Nachlaß haben oder zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, binnen der Frist von einem Jahre und 6 Wochen die⸗ sen hieramts oder bei dem gerichtlich bestellten Kurator, Herrn Ober⸗Amtmann Johann Hübner zu Bransdorf, anzubringen und um so gewisser sich zu melden, als sonst der Verlaß mit den gemeldeten Verlaß⸗Ansprechern abgehandelt und denenselben, nach Abschlag der bestrit⸗ tenen Auslagen, das Vermögen ceingeantwortet oder Caducität erklärt werden würde. Geppersdorf, am 9. März 1849. Jos. Nitsch,
Amts⸗Verwalter. “ 8
12 Rostocker Baunk.
s erforderliche Actien⸗Kapital der Ro⸗ h 7 ist, anberaumt Fere7c8che dch⸗ d eine General⸗Versammlung der Ac⸗ Verwaltungs⸗Nath eine General⸗Ve tionaire auf den 4. März d. J., Morgens 10 Uhr, zu Rostock im Rathhause daselbst, und ladet dazu
alle Actionaire ein. b b Die zu verhandelnden Gegenstände werden sein: 1) der Rechenschastsbericht des bisherigen provisori⸗
schen Verwaltungs⸗ b]]
Nachdem stocker Bank gezeich
Actionairen
2) Wahl eines aus 20. stimmberechtigten
bestehenden Ausschusses; . 3) bcefanton des Ausschusse Eö1“”
Raths, den Umständen nach höl 8 ien⸗Kapite
bis auf 1,000,009 9 G- des Herrn Im Geschäfts⸗Lokale 39s 5”” EE He Eedatar . Strömer, wird ein Legitimations⸗ Büreau Frichtet werden, woselbst bis zum 4. März, Morgens 9 Uhr, Legitimations⸗Karten in Empfang zu nehmen sind, die im Falle der Stimmberechtigung die Anzahl der
abzugebenden Stimmen enthalten. Dabei wird aufmerksam darauf gemacht,
daß es statutenmäßig gestattet ist, sich durch Bevollmächtigte, die indessen selbst Actionaire sein müssen, in der General⸗Versammlung vertreten zu lassen (jedoch darf Niemand mehr als 10 Stimmen in seiner Person vereinigen), und daß nur diejenigen Personen stimmberechtigt sind, welche wenig⸗ stens 5 Actien haben und in den Directionsbüchern als Actionaire aufgeführt stehen, so wie, daß in den letzten 8 Tagen vor der Gencral⸗Versammlung die Umschrei⸗ bung im Actienbuche sistirt ist.
Rostock, den 4. Februar 1850.
Der provisorische Verwaltungs⸗Rath. Bauer. C. H. Brockelmann. L. Burchard. J. F. Koch. Ernst Paetow. Schalburg. Strömer,
e.
und die Britannia⸗Brücke auf der
um schwächere
Achse. — Herr
Klagen abgeholsen
Einrichtungen an den
einer bestimmteren Ueberwachung zu unker reutete darauf hin, wie Aehnliches auch bei Whten
8 1“ v11“X“ Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. ⸗ 4 Jahr. g. K in allen Theilen der Monarchi e ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
8 “ 8 8 8 “
b Post-Anstalten des In⸗ und nehmen Bestellung auf Blatt an, für Berlin die Erxpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur
“
ͤdͤ44“ Amtlicher Theil. Eeenc.
Preußen. Berlin. Auszug aus dem Ministerialblatte für die sammte innere Verwaltung. — Marienburg. Wasserstand.
Oesterreich. Wien. Hofnachricht. 8
Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. 1
Frankfurt. Frankfurt a. M. Die Siebener⸗Kommission.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Beschluß einer zwei⸗ ten Berathung des Antrags in Betreff der Uebertragung öffentlicher Arbei⸗ ien an Associationen. — Interpellation über die neuen Militair⸗Kom⸗ mandos. — Paris. Mission nach Griechenland. — Frankreich und die Schweiz. — Mazzini. — Die Korrespondenzformen zwischen Frankreich
und dem russischen Hofe. — Die Tagesordnungs⸗Vorschläge über die Interpellation hinsichtlich der Militair⸗Kommandos. Beschluß des Berges. — Minister⸗ Gerüchte. — Die Budget⸗Kommission. —
Das Comité der französischen Flüchtlinge in London. — Dampffre⸗ gatte nach Montevideo. — Stürme an der afrikanischen Küste. — An⸗ tike Mosaik. — Konzerte. — Vermischtes.
Dänemark. K openhagen. Befinden des Königs.
Schweiz. Bern. Gerüchte von Truppenbewegungen an den Gränzen. 8 Sicherheitsmaßregeln in Murten. — Neue Beleuchtungsart. — Be⸗ richtigung über eine diplomatische Konferenz. — Konsul für Kalifornien. — Die Flüchtlinge.
Italien. ser Bankfrage. — Rom.
Von der ita li enischen Gränze. Die turiner und genue⸗ 2 Vermischtes. Turin. Budget⸗Diskussion. — Erklärung von Gesandten an den Papst.
Börsen⸗ und Handel Beilage.
.2 11““]
e
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhr:
Dem Konsistorial⸗Rath Schriever in Trier den Rothen Ad⸗ ler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Steuer⸗Re⸗ sehe Glander in Acken das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ eihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Wegebaumeister Grieben zu Thorn ist die Wegebau⸗ meister⸗Stelle zu Oranienburg verliehen worden.
Der Baumeister Ludwig Klaproth ist zum Wegebaumeister, der Baumeister Schro bitz zum Wasserbaumeister ernannt und dem Ersteren die Wegebaumeister⸗Stelle zu Wittenberg, dem Letzteren serbaumeister⸗Stelle zu Driesen verliehen worden. 38
— ·O˖—˖———
Angekommen: Ihre Durchlaucht Sagan, von Neu⸗Strelitz.
die Was
die Herzogin von
Deutschland.
Preußen. Berlin, 20. Febr. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rittmeister Grafen zu Mün⸗ ter⸗Meinhövel, aggregirt dem Regiment Garde du Corps und dienstleistenden Adjutanten bei dem Kommando der Garde⸗Kavallerie, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl. Hoheit dem Kur⸗ fürsten von Hessen ihm verliehenen Ritterkreuzes mit den Schwer⸗ tern vom Orden des goldenen Löwen zu ertheilen.
Berlin, 20. Febr. Das Ministerial⸗Blatt für die ge⸗ sammte innere Verwaltung enthält außer anderen von uns bereits mitgetheilten Verordnungen der resp. Königlichen Behörden noch: Unter Staatshaushalt, Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungswesen: Cir⸗ kularverfügung an sämmtliche Regierungen und Provinzial⸗Steuer⸗ direktoren ꝛc., betreffend die Beseitigung der durch Zuschußüberwei⸗ sungen aus Centralfonds an Provinzialfonds entstehenden durchlau⸗ enden Posten, vom 10. Dezember 1849. Unter Medizinal⸗Verwal⸗ tung, Medizinal⸗ und Sanitäts⸗Polizei: Cirkularverfügung an
ämmtliche Regierungen, so wie an das Polizeipräsidium zu Berlin, betreffend die jährliche Einreichung eines Verzeichnisses der ansässi⸗
en Medizinalpersonen, so wie der vorhandenen Medizinal⸗ und Sanitäts⸗Anstalten und Institute, vom 22. November 1849. Desgl. die Zulassung zu der Physikats⸗Prüfung betreffend, vom 13. Januar d. J. Desgl. daß auch die Apotheker⸗Gehülfen und Lehrlinge im eigenen Besitze eines Exemplars der neuesten Ausgabe der Pbharmacopoca borussica sein sollen, vom 21. Januar d. J. Unter Verwaltung der Kommunen, Corporationen und Institute. „‚Verfügung, betreffend die Verpflichtung der Staats⸗Beamten zur Hebernahme der auftragsweisen Verwaltung von Kommunal⸗ Aemtern, vom 9. Januar d. “ Cirkular Verfügung an sämmtliche Regierungen ꝛc., betreffend das „Verfahren „in Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armen⸗ Verbänden über die Verpflichtung zur Armenpflege, vom 29. Januar 8 Unter Polizei⸗Verwaltung. Verfügung, betreffend die Stempel⸗ pflichtigkeit der Bescheinigungen der Schulzen unter Häuser 3 Taxen für Versicherungen gegen Feuersgefahr, vom 28. Dezember 1849. Unter landwirthschaftliche Angelegenheiten. Verfügung, betreffend pie Ermäßigung der Kosten und die Festsetzung von Pauschquanten
8 8 u““
“““
ge⸗
in deren Ressort, vom 21. November 1849. Unter Deich⸗ und Deich ⸗Sozietätswesen. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ueberweisung der Eindeichungs⸗ und Deich ⸗Sozie⸗ täts⸗Angelegenheiten an das Ministerium für landwirth⸗ schaftliche Angelegenheiten, vom 26. November 1849. Un⸗ ter Landstraßen und Chausseen. Erkenntniß des Königlichen Ge⸗ richtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte über die Un⸗ zulässigkeit einer possessorischen Klage gegen Anordnungen der Wege⸗ Polizei⸗Behörde, vom 15. Dezember 1849. Verfügung, die Be⸗ setzung der Chausseegeld Hebestellen und das Diensteinkommen der Chansseegeld⸗Erheber betreffend, vom 6. Januar 1850. Unter Ver⸗ waltung der Staats⸗Steuern und Abgaben. Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen und Provinzial⸗Steuerdirektoren, be⸗ treffend das Verfahren bei Umwandlung der von den Steuer⸗ Be⸗ hörden festgesetzten Geldstrafen in Freiheitsstrafen, vom 30. De⸗ zember 1849.
Marienburg, 156. Febr. (Königsb. Ztg.) Das Wasser ist gestern in 24 Stunden 8 Zoll und heute in gleicher Zeit 9 Zoll gewachsen, so daß es jetzt schon eine Höhe von 12 Fuß 10 Zoll erreicht hat. Es sind deshalb die Schwimmbrücken hier sowohl, wie bei Dirschau im Laufe des gestrigen Tages an beiden Uferstellen gelegt worden. Bei Bromberg hat sich ebenfalls das Eis der un⸗ teren Brahe bei sehr hohem Wasserstande in Bewegung gesetzt. Ueber Nacht ist wieder sehr mildes Wetter mit Regen eingetreten, was noch anhalten dürfte, da der Wind nach Süden gegangen und die Barometer gefallen sind. In Hinsicht’ der Communication walten noch immer die alten Uebelstände ob. Von Elbing bis Brauns⸗ berg hat man auf mehreren Strecken, wo der Schnee durch das Thauwetter verschwunden, wieder neuen hingefahren, um nur die Passage für Schlitten aufrecht zu erhalten, da an einigen Stellen der Schnee noch so hoch liegt, daß mit Wagen gar nicht gefahren werden kann. b
Oesterreich. Wien, 18. Febr. Der Tyroler Bote meldet, daß Ihre Majestät der Kaiser Ferdinand und die Kaiserin Maria Anna um die Mitte Mab's nach Innsbruck zu kommen, den Sommer daselbst zu verweilen und im Herbste wieder nach Prag zurückzukehren gedenken.
Bayern. München, der Kammer der Reichsräthe ergriff, sofort, da geschlossen worden, ter allgemeiner Spannung das Wort.
Die Regierung, die gegenwärtige Verwaltung des Landes, ist es sich selbst schuldig, heute auf alle die Angriffe und Vorwürfe, die ihr gestern gemacht wurden, einzugehen und zu antworten. Es sind dem Gesetz⸗Entwurf insbesondere drei Vorwürfe gemacht worden; man hat ihn vorzeitig, unvollständig und gefährlich genannt Ich brauche nicht die geschichtlichen Thatsachen zu wiederholen die gestern von dem Ministertische aus der hohen Kammer vorgeführt wurden, um zu widerlegen, daß der Entwurf vorzeitig sei. Wie kann man ihn Üüberhaupt vorzeitig nennen, nachdem schon seit Jahren die verschiedenen Faktoren der Gesetzgebung sich über diesen Gegenstand oft genug ausgesprochen haben? Auch dadurch ist der Gesetz⸗Ent⸗ wurf nicht vorzeitig, daß man sagt, er sei in dem, was er gewähre, von zu großem Umfange; denn in allen Staaten Europa's sind diese Grundsätze bereits gesetzlich zur Geltung gelangt, und Bayern wird inmitten der öffentlichen Bewegung doch keine Insel bleiben sollen. Und wie kann man diesen Gesetz⸗Entwurf vorzeitig nennen, da der⸗ selbe doch schon längst angekündigt
und damals kein Widerspruch erhoben wurde? Ja, der Gesetz⸗Entwurf war versprochen, und die gegenwärtige Verwaltung thut nichts, als ein gegebenes Wort erfüllen, und wer sein Wort hält, handelt nie vorzeitig. Man nennt den Entwurf unvollständig. Dies bezieht sich auf eine von mir in der anderen Kammer gemachte Aeußerung. Ich habe dort nicht gesagt, daß die Regierung keine Israeliten zu Staatsdienern er⸗ nennen wird. Ich habe dort nur gesagt, was ich heute wiederhole, daß nämlich die Regierung den Israeliten gegenüber dieselbe Umsicht bei Besetzung von Stellen beobachten wird, wie bei anderen Beamten. Die Regierung wird wissen, wo sie Israeliten anzustellen hat. Eine Unvollständigkeit daraus ableiten zu wollen, daß die Israeliten auch Staatsdiener werden können, ist wohl nicht möglich; es scheint eher, daß unser Entwurf dem Herrn Referenten zu voll⸗ ständig erschienen sei., Ein anderer Herr Reichsrath hat Notizen und Behelfer gewünscht bei Einbringung des Entwurfs; hierauf entgegne ich, daß dieses bei Einbringung von Gesetzen durchaus nicht gebräuchlich ist, daß zudem aber der Ausschuß solche Auf⸗ schlüsse nicht verlangt hat, was um so auffallender ist, als der Herr Reichsrath (Zu⸗Rhein) doch selbst Mitglied des Aus⸗ schusses sind. Er hat ferner die Güte gehabt, uns Notizen aus Unterfranken mitzutheilen; diese Notizen sind ja auf Befehl des Ministeriums in allen Kreisen gesammelt worden, und die Regierung hätte dieselben mittheilen können. Wenn man dem Gesetzentwurf vorgeworfen hat, daß er gefährlich sei, so muß die Regierung nur beklagen, daß sie eine Erbschaft an⸗ treten mußte, die sie nicht überkommen hätte, wenn früher in dieser Sache das Nothwendige geschehen wäre. Uebrigens, warum findet man jetzt erst die Gefährlichkeit? Warum hat man nicht damals darauf aufmerksam gemacht, als die Thronrede ihn ankündigte? Damals antwortete die hohe Kammer in ihrer Adresse: „den an⸗ gekündigten Gesetz⸗Entwürfen sehen wir erwartungsvoll entgegen.“ Man wollte doch nicht dem Ruin des Landes „erwartungsvoll ent⸗ gegensehen!“ (Gelächter.) Man siebt in dem Entwurfe die Ver⸗ nichtung des christlichen Staats. Der christliche Staat giebt sich entweder kund durch die Personen oder durch die Einrichtungen in demselben. Früher war ersteres der Fall, daraus entstand das Sa⸗ stem der Staatskirche. Dieser subjektive Begriff des christlichen Staats besteht faktisch nicht mehr. Nimmt man die Vernichtung
es christlichen Staats in diesem subjektiven Sinne, so ist sie bei uns
16. Febr. (Nürnb. Korr.) In - nach Verlesung des Einlaufs gestern schon die Diskussion über das Emancipationsgesetz der Ministerpräsident von der Pfordten un⸗
schon eingetreten seit dem Erlasse der Verfassungs⸗Urkunde, seit dem Jahre 1818, denn dort ist nicht gesagt, daß nur ein Christ zu öffentlichen Aemtern befähigt ist. Rnch widerspricht dem die Praxis, denn wir haben jüdische Advokaten, ja in der Pfalz ha⸗ ben wir noch einen jüdischen Staatsdiener, einen Gerichtsarzt ge⸗ habt. Ich frage ganz einfach: wird denn mit der Einbringung des Entwurfes vorgeschlagen, daß der Staat in Zukunft auf einer anderen, als auf der christlichen Basis beruhen soll? Ich will nun auf die Folgen übergehen, welche dieser Gesetzentwurf in politischer, polizeilicher und civilrechtlicher Beziehung haben wird. Was die Frage der Ansäͤssigmachung betrifft, so haben wir ja bereits die Ansässigmachung der Juden; wenn nun die Existenz jüdischer Familien den christlichen Staat vernichtet, so ist er bereits vernichtet. Uebrigens, wenn dieses der Fall ist, so müssen Sie die Quelle der Vernichtung gerade dort suchen, wo man vorzugsweise berufen war, für die Erhaltung des Christenthums zu sorgen. Die meisten Juden befinden sich dort, wo früher das geistliche Regiment herrschte oder die Reichsritterschaft; welche Motive letztere hierzu leiteten, will ich nicht näher ausführen. (Gelächter.) Nun die po⸗ litischen Rechte! Wer den christlichen Staat gefährdet glaubt durch die Israeliten, der mußte, als man denselben die höchsten politischen Rechte verlieh, dagegen stimmen. Und diese politischen Rechte sind ihnen verliehen worden, als die gegenwärtige Verwaltung noch nicht am Ruder war. Man hält ferner den Wohlstand der christlichen Bevölkerung durch vie Emancipation für gefährdet. Die Nachtheile, welche die Juden bringen (und ich verkenne nicht diese Nachtheile), sie existiren bereits ohne Emancipation. Das Sprüchwort: „die Juden sind eine Landplage“, ist nicht ein Produkt der Emancipa⸗ won, sondern des Gegentheils. Man könnte uns einwenden, daß unsere Hoffnungen auf eine Besserung der Juden nicht in Erfül⸗ lung gehen werden. Möglich ist es, aber ich bemerke, daß eine Ver⸗ schlechterung nicht eintreten wird, und wenn der Entwurf nun nichts verschlechtert, so ist er doch wenigstens nicht ungerecht. Man hat sich zum Beweis, daß die Juden sich nicht bessern, auf andere Länder berufen, aber ich frage Sie: ist denn eine so kurze Zeit, wie vielleicht von 50 Jahren (in Frankreich) hinreichend, das zu ändern, was tiefe Eindrücke seit Jahrhunderten hervorgebracht ha⸗ ben? Noch einen Grund will ich hier aber für das Gesetz an⸗ führen, der meines Wissens bisher noch nicht hervorgehoben wor⸗ den ist; ein warmer Christ will die Bekehrung der Juden, er will die Erfüllung der Missionspflicht des Christenthums. Nur durch die Emancipation ist es möglich, dieses Ziel zu erreichen. Die Juden sind ihrer Mehrzahl nach, und ich rede hier nament⸗ lich von den gebildeten, christlich gesinnt, aber so lange jene Schranken Vtsigen der christlichen und jüdischen “ bestehen, werden sie nicht übertreten. Viele Juden, die gewi gerne zum Christenthum übergetreten wären, thaten dies (ich weiß es aus dem Munde von hochgebildeten Juden) aus dem Grunde nicht, weil sie ihre Genossen nicht verlassen wollten; sie wollten nicht den Anschein haben, als thäten sie es um eines welt⸗ lichen Vortheils willen. Die Regierung hat es für ihre Pflicht gehalten, die vorliegende hochwichtige Frage zur Erörterung zu bringen, sie ist überzeugt von der Nothwendigkeit der Sanction des Gesetzes: die Regierung hat vollkommen in ihrer Pflicht gehandelt. Man hat der Adressen erwähnt. Meine Herren! Die Regierung läßt sich in ihrem Handeln nicht durch Adressen bestimmen; sie hat dieses unter dem Beifall dieser hohen Kammer schon einmal gezeigt. Es ist gestern eine Stelle hervorgehoben worden aus einer solchen Adresse *). Ich weiß nicht, warum dieses geschah, will man aber die dort vor⸗ geschlagenen Punkte näher ins Auge fassen, so bemerke ich vorerst zu dem Verkaufe des „Landes am Rhein“, daß das Königreich Bayern nach der Verfassung untheilbar ist, mithin von einem Län⸗ derverkauf nicht die Rede sein kann. Das Anlehen von 7 Millio⸗ nen ist bereits vollständig gedeckt, und die gegenwärtige Verwaltung kann sich wie dem ganzen Lande zu diesem raschen Resultate nur Glück wünschen. Was den ersten Satz anbelangt, so umfaßt er, allgemein genommen, die drei Faktoren der Gesetzgebung, und ich überlasse Jedem sein Urtheil
über diesen Ausdruck. Will er aber enger gezogen werden, so wird in dieser Beziehung die Gemeinde Dir⸗ laffng nicht maßgebend sein. Meine Herren! Ich wiederhole es, die Regierung ist fest überzeugt, nach ihrer Pflicht gehandelt zu haben.
Von Zu⸗Rhein und Graf Seinsheim geben kurze „fak⸗ tische Berichtigungen“ über die Bemerkungen, welche der Minister⸗ Präsident in Bezug auf ihre Aeußerungen gemacht, worauf der Be⸗ richterstatter Graf Montgelas das Wort erhält. Derselbe ent⸗ wickelt seine Grundsätze über den christlichen Staat; er stützt sich auf Titel IV. §. 9 der Verfassung und findet in einzelnen Ausnahme⸗ Bestimmungen keinen Widerspruch mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze. Dieses Axiom werde auch durch die exceptionellen Bestimmungen über Weiber und Kinder nicht verletzt. Wer den christlichen Staat redlich will, kann nicht Nichtchristen gleichberechti⸗ gen, denn christliche Ehe und christlicher Eid müssen ihnen zum Opfer gebracht werden. Will man aber diese nicht opfern, dann hält man mit der Emancipation die Juden nur zum Besten. Nachdem der Redner diesen Satz einigemal wiederholt hat, fügt er bei: Wenn einmal gegen seine Stimme der christliche Staat beseitigt wäre, dann würde er der erste sein, der für die Emancipation stimme. Landrathe und zu anderen Func⸗
Er sei geneigt, die Juden zum tionen, welche keine regelmäßige Eidesabnahme mit sich bringen, Entwürfen eine detaillirte Ki⸗
zuzulassen; darauf setzt er einigen derlegung entgegen. Er will nicht untersuchen, wie weit ein Mi⸗
nisterium an die Thronreden aus früherer Zeit gebunden sei, das aber sei gewiß, daß die Kammer nicht zur nnahme verbun⸗ den sei, wenn sie in ihrer Antwortsadresse nur allgemein ge⸗ sagt habe, sie sehe der Vorlage erwartungsvoll entgegen. Der
die sie uns geben. so verkaufe man
““
*) „Wir wollen die Juden nicht und diejenigen, Wenn das Anlehen von 7 Millionen nicht gedeckt wird, das Land am Rhein.’.“.