1850 / 51 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rfassung stehe nicht entgegen, daß bei ihrer Revision die Auf⸗ ö 1 82 sedelrechlichen Beschränkungen gelegentlich oder durch ein eigenes Edikt in Vorschlag komme. Gegen alle Anträge spreche der Umstand, daß man jetzt nicht halbes thun könne; für die Juden sei es eine Ehrensache, daß sie wissen, woran sie sind, oder ob sie eiwa auswandern müssen. Man könne im Jahre 1850 nicht weni⸗ ger geben, als im Jahre 1846, darum solle man jetzt gar nichts thun, sondern es der Regierung überlassen, mit anderen Vorlagen zu kommen, wann und wie sie wolle. Auch diese Rede ruft einige faktische Berichtigungen von Seiten der Herren Armansperg, Arnold und von der Pfordten hervor. Die Frage Armansperg's, ob nicht noch über seine Modification debattirt werde, wird von dem ersten Präsiden⸗ ten kurz dahin beantwortet, daß er gestern die Diskussion sowohlüber den Entwurf als über die Modificationen bereits geschlossen habe.

Der letzte Redner ist Minister von Kleinschrod: Blos über die Armanspergsche Modification will ich mir zu sprechen erlauben, zu dem Zwecke, der hohen Kammer die eventuelle Annahme dieser Mo⸗ dification zu empfehlen. Nicht als ob darin eine ausdrückliche Billigung derselben läge, sondern nur für den Fall, daß der Gesetz⸗ entwurf oder der Vorschlag der Kammer der Abgeordneten verworfen würde. Ich unterstutze den Antrag als das dringendste Postulat der Nothwendigkeit; er will jene Ausnahmegesetze abschaffen, welche ungerecht, unzweckmäßig und unvernünftig sind, welche auf unwürdigen Grundsätzen beruhen. Der Redner giebt sodann meh⸗ rere Beispiele aus der Gerichtspraxis, welche beweisen, wie sehr und in welcher betrügerischen Weise jene schmählichen Gesetze von den Christen ausgebeutet werden, und schließt mit dem nochmaligen Wunsche, die Armanspergsche Modisication, die zu seinem Bedauern nur so wenig diskutirt worden sei, in eventum anzunehmen. Hierauf erfolgt die (bereits gestern erwähnte) Abstimmung: Art. 1 des Gesetzentwurfs wird verworfen mit 30 gegen 6 Stimmen. Art. 2 mit der Modification der Kammer der Abgeordneten wird gleichfalls verworfen gegen 7 Stimmen, desgleichen der trans⸗ storische Artikel gegen 7 Stimmen. Als sich von selbst ver⸗ stehend zog nun Präsident Arnold seine Modification zurück, und es wurde über die Armanspergsche Modification abgestimmt und diese verworfen gegen 12 Stimmen. Endlich wurde der Antrag Niethhammer's gegen 5 Stimmen verworfen.

Die zweite Kammer setzte heute die spezielle Debatte über das Preßstrafgesetz fort. Zu Artikel 2 *) liegt außer dem Antrage des Ausschusses, welcher die Verwerfung desselben empfiehlt, keine Mo⸗ dification vor. Pfarrer Ruland ergreift das Wort, um nachzu⸗ weisen, daß mit dem Fallenlassen dieses Artikels die Durchfüh⸗ rung des Gesetzes rein unmöglich, das Gesetz selbst illusorisch sei. Niemand würde mehr gestraft als der Staat, wenn man⸗ Verleger und Drucker unbedingt freilasse. Der Referent beruft sch lediglich auf die bereits mitgetheilten Motive des Ausschusses und findet es nicht nothwendig, etwas Weiteres hinzuzufügen, da sich bloß eine Stimme gegen den Ausschußantrag aus⸗ gesprochen. (Beifall.) Der Ministerpräsident: Er nehme nicht das Wort, weil er glaube, dadurch den Art. 2 des Regierungsent⸗ wurfs aufrecht erhalten, zu können, son dern deshalb, um das Haupt⸗ argument des Ausschusses, welches einen Vorwurf gegen die Re⸗ gierungs⸗Vorlage enthalte, zu widerlegen, das nämlich der Art. 2 ungerecht sei. Die Regierung wollte, wie der Art. 1 nachweise, das Gesetz gerade auf die Prinzipien der Gerechtigkeit basiren, und prüfe man die Vorlage unbefangen, so werde man unzweifelhaft den Rechtsbestand dieses Artikels herausfinden. Der Verleger einer Zeitung müsse Sorge tragen, daß die Redaction Rechtsverletzungen unterlasse, sonst sinke seine Thätigkeit zu einer blos geschäftlichen, geldspekulirenden herab; gegen eine solche untergeordnete Rolle hät⸗ ten sich aber stets die Verleger und Buchhändler, welche als Mit⸗ hebel der geistigen Volksbildung betrachtet werden wollten, ausge⸗ sprochen. England könne uns hier wieder zum Muster dienen. Falle dieser Artikel, so werde die eigentliche Wirksamkeit des Gesetzes vernichtet, dies werde die Erfahrung lehren. Nach ihrer (de Minister) Ueberzeugung hänge die ganze Wirksamkeit des Gesetze mit diesem Artikel zusammen. Derselbe habe aber noch die prak⸗ tische Seite, daß die Verleger im Interesse des Staatswohles eine wohlthätige Censur üben, die sie bis jetzt nur aus Furcht für ihren Geldsack geübt. Bei der Abstimmung wird der Artikel 2 des Re⸗ gierungs⸗Entwurfs verworfen. Außerdem wurden noch die Artikel 1— 7, darunter auch die Bestimmung über das Verbot auswärtiger Zeitungen, angenommen.

München, 15. Febr. (Münch. Ztg.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer brachte der Präsident eine Dankadresse der Buͤrgerschaft von Hadersleben bezüglich des von der Kammer der Abgeordneten in der Schleswig⸗Holsteinschen Frage gefaßten An⸗ trags zur Kenntniß der Kammer, worauf Hr. Forndran als Re⸗ ferent des ersten und dritten Ausschusses den Gesammtbeschluß über den Gesetzentwurf: „die Versammlungen und Vereine betreffend“ verliest, wogegen sich keine Reclamation erhebt. Auf Einladung des Präsi⸗ denten erstattet sodann Freiherr von Lerchenfeld Namens des zweiten Ausschusses Vortrag über den Gesetzentwurf: „die Vorkeh⸗ rungen zur Hülfe für den Handelsplatz Ludwigshafen am Rhein betreffend.“ Der Referent bezieht sich im Wesentlichen auf seinen des⸗ falls erstatteten schriftlichen Vortrag, der sich bereits in autographir⸗ ten Abdrücken in den Händen der Kammermitglieder befindet.

Nach erstattetem Vortrage wurde sofort zur Fortsetzung der Berathung und Schlußfassung über den Gesetz⸗Entwurf: den Schutz gegen den Mißbrauch der Presse betreffend“ übergegangen und zu⸗ nächst dem Herrn Referenten Paur zur Schlußäußerung über die allgemeine Debatte das Wort ertheilt. Nachdem derselbe in Kürze die gegen den Ausschuß⸗Entwurf erhobenen Einwürfe und Beden⸗ ken zu widerlegen gesucht hatte, eröffnete der Präsident die spe⸗ zielle Diskussion zunaͤchst über den Eingang und Artikel 1 des Ge⸗ setz⸗Entwurfes. Ersterer wird ohne Debatte in der Fassung des Regierungs⸗Entwurfes angenommen. Zu Artikel 1, Absatz 2 wur den jedoch mehrere Modificationen eingebracht. Gedachter Artikel lautet im Regierungs⸗Entwurfe: „Die strafrechtliche Verantwortlich⸗ keit für den Inhalt einer Schrift tritt ein sobald dieselbe veröffentlicht, ausgestellt, ausgegeben oder sonst in Umlauf gesetzt ist. Verantwortlich Pe-. der Verfasser, der Herausgeber (bei Zeitschriften der Redacteur), der 8 1 ee s nn duge und Verbreiter. Die Strafbarkeit dieser Personen

Ausschuß bwheke-c schen Vorschriften bemessen.“. Der dißzies: „die Gtdefh satz 2 dieses Artikels in folgender Weise mo⸗ 7 rafbarkeit derjenigen Personen, welche zur Herstellung

eines strafbaren Preßerzeugnisses oder zu dessen Veröffentlichung in einer

oder der anderen oben genannten Weise mitgewirkt haben, wird vch en zadoaneinen strafrechtlichen Vorschriften bemessen.“ Eine welche Herr Arnheim einbrachte, lautet: Zusatz zu

*) „Der Verleger, und hacen. . zabtangefahig sst, unabhängig von ihrer eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die gegen 4. asr Herausgeber 8* Schrist eces emn⸗ Geld⸗ strafe und für die Kosten des Strafverfahrens, vorbehaltlich des Rückgriffs

wenn ein solcher nicht vorhanden oder der vor⸗ der Drucker, haften in allen Fällen und

gegen die zuletzt genannten Personen. Diese Haft 84 8 echeit ausgesprochen, und die Betheiligten foaf bech nda en Fenüüicen Verhandlung mit vorgeladen werden.“

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Artikel 1 des Regierungs⸗ oder Ausschußentwurfes: „die blos ge⸗ werbliche Betheiligung des Buchdruckers, Verlegers und Verbrei⸗ ters begründet an sich die Annahme der Rechtswidrigkeit nicht, in so lange dieselbe nicht sonst aus den Umständen hervorgeht.“ Eine weitere Modification hatte Herr Fürst von Wallerstein zu Ab⸗ satz 2 des gedachten Artikels eingebracht, des Inhaltes: Modifica⸗ tion zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes, zugleich als Zusatz zu dem Aus⸗ schußgutachten und zu jeder etwa beliebten Fassung. Der Absatz? sei also zu fassen: „Für die Schrift oder sinnliche Darstellung haftet jederzeit zu⸗ nächst der Verfasser und, wenn dieser nicht bekannt ist, der Verle⸗ ger, und subsidiarisch der Drucker und jeder Verbreiter.“ Ein Zusatz zu Absatz 2 des erwähnten Artikels wurde noch von Herrn Prell eingebracht. jedoch von demselben wieder zurückgezogen und kam daher nicht zur Berathung. An der Debatte über den Arti⸗ kel 1 und die hierzu eingebrachten Modificationen betheiligten sich außer den genannten Antragstellern noch die Herren Reinhard, Kirchgeßner, Kolb, Dr. Heine, K. Staatsminister von Kleinschrod, Freiherr von Lerchenfeld, Dr. Schmidt, Lang, K. Ministerialkom⸗ missär von Kiliani, Dr. Döllinger, K. Staatsminister von der Pfordten, Dr. Morgenstern und Referent. Die hierauf erfolgte Ab⸗ stimmung ergab die Annahme des Artikels 1 in der Fassung des Ausschußentwurfes und die Verwerfung sämmtlicher eingebrachten Modificationen und Anträge. Da die Zeit schon zu weit vorge⸗ rückt war, vertagte der Präsident die Fortsetzung der Berathung auf die auf den folgenden Tag Nachmittags 5 Uhr festgesetzte Sitzung und schloß die heutige nach Uhr Abends.

Sachsen. Dresden, 18. Febr. (Sächs. Bl.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer theilte zuvörderst der Refe⸗ rent mit, daß der Ausschuß wegen der neulich eingegangenen prä⸗ judiziellen Anträge mit der Regierung in Vernehmung getreten sei, daß jedoch dieselbe Erklärung darüber nicht abgegeben, sich vielmehr solche, da nöthig, für die Debatte vorbehalten habe.

Es ergriff sodann der Abgeordnete Küttner das Wort. Er warf einen Blick auf die Mäͤrzbewegung des Jahres 1848. Die Regierungen seien dieser Bewegung nicht gewachsen gewesen und hätten daher damals dem Volke die Begründung einer deutschen Verfassung überlassen müssen. Jetzt hätten sie, neugekräftigt, die Sache wieder in die Hand genommen, aber ein dauerhaftes Werk werde nur gegründet werden können durch eine Vereinbarung mit dem Volke. Deshalb habe er die Dreikönigs⸗Verfassung mit Freude begrüßt und an ihr müsse man festhalten, trotz der Besorgnisse, welche die preußische Regierung einflöße; denn es handle sich nicht um einen Anschluß an die preußische Regie⸗ rung, sondern um einen Anschluß an das preußische Volk, welches in seiner Mehrheit durchaus constitulionell gesinnt sei. Er verkenne nicht, daß nach dem Vorausgegangenen es schwer für die Regierung sei, die Verhandlungen wieder anzuknüpfen, denn die diplomatische Ehre sei allerdings feinfühlender Natur, allein wenn man das Bedürfniß einmal anerkannt habe, so dürfe man nicht zögern, we⸗ nigstens müsse man dem Volke Gelegenheit geben, in Erfurt mit⸗ zusprechen. Die Zeit sei drohend und gefahrvoll. Hüte man sich, daß es nicht wieder heiße: „zu spät!“ Darum empfehle er seine und von Carlowitz's Anträge, alle anderen führten nur zu halben Maßregeln. Möge man sich entschließen, für die deutsche Sache deutsch zu handeln.

Hierauf ergriff der Minister von Beust das Wort. Er sprach zuvörderst seine Befriedigung mit dem Ausschußberichte aus, der um so wohlthuender für ihn gewesen, als ein Theil der sächsischen Presse und leider nicht ohne Erfolg! sich bemüht habe, das gute sächsische Recht in den Hintergrund zu drängen, während doch in dem Ausschußbericht neben dem Eifer für die deutsche Sache noch vaterländischer Sinn sich beurkunde. Der Abgeordnete von Carlewitz habe „in einem langen und ausführlichen Vortrage die Kammer unterhalten“ und der Regierung dabei nichts geschenkt, gewundert aber habe er sich über dessen entschiedenen Schlußantrag und darüber, daß derselbe so zahlreiche Unterstützung gefunden, ob⸗ gleich in jener langen Rede nichts zu dessen Begründung gesagt worden. Er suchte dann die gewählte Form, wonach die deutsche An⸗

gelegenheit nur zur Kenntniß der Kammer gebracht worden, zu rechtfertigen. Man habe nach Lage der Sache keine andere Form wäaͤhlen können. Wenn der rechte Zeitpunkt gekommen, werde man des §. 2 der Verfassung nicht uneingedenk sein. Was aber die Proclamation vom 30. Mai betreffe, vuf welche man Bezug genommen, so dürfe man nicht vergessen, daß sie geschrieben worden in einer Zeit, wo das Land noch zitterte unter den schmerzlichen Er⸗ innerungen der vorhergegangenen Ereignisse. Da seien Worte der Beruhigung“ nöthig gewesen und man sehe es der Procla⸗ mation an, daß darin die Worte nicht abgewogen worden. Es sei aber auch nur darin gesagt: daß die drei Regierungen sich vereinigt hätten, dem deutschen Volke nicht ihren Völkern eine Verfassung zu geben. Erst wenn jener Zweck erreicht sei, liege Veranlassung vor, die Zustimmung der Kammern einzuholen. Sodann suchte der Minister das Ausscheiden von Zeschau's zu rechtferti⸗ gen. Die Stellung desselben sagte er war zu einer schiefen und unhaltbaren geworden. Werfen Sie einen Blick auf die Verhandlungen und sagen Sie, ob noch Platz für einen sächsischen Bevollmächtigten verblieben? Aber fuhr er fort indem wir uns von dem Bündnisse formell nicht lossagten, blieben wir ein wirksames Bindemittel. Hätte man dies in Preußen erkannt, so hätte unsere vermittelnde Stellung eine sehr wirksame werden können. Seitdem man aber in Berlin immer mehr auf einen engeren Bund losgesteuert, sei der Riß immer größer geworden, und es werde jetzt sehr schwer sein, ihn zu schließen. Er ging dann zur Rechtfertigung des vielgetadelten Anschlusses an den öster⸗ reichischen Protest über. Man habe damit nur den Rechtsboden wahren, nur gegen die erfurter Reichstagsbeschlüsse protestiren wollen, zumal da scheinbar auch für Sachsen und Hannover die Wahlen ausgeschrieben worden seien.

Bei der Abstimmung wurde der Josephsche Antrag auf Ver⸗ tagung der Angelegenheit auf unbestimmte Zeit mit 25 gegen 19. Stimmen verworfen. Der Abgeordnete Metzler hatte den seinigen, auf blos vierzehntägige Vertagung der Beschlußfassung, vorher zu⸗ rückgezogen. Dadurch war der eventuelle Antrag des Abgeordne⸗ ten von Carlowitz, zu erklären, daß das Ministerium in den De⸗ krete vom 28. Dezember 1849 eine Mißachtung der constitutionel⸗ len Befugnisse der Kammern zu erkennen gegeben, erledigt worden, indem derselbe in die Annahme des einen oder des anderen der vorhergehenden Anträge geknüpft war. Der Mammensche Antrag in Betreff der Reichsverfassung vom 25. März 1849 wurde sogar mit 31 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Die übrigen Anträge der Ausschuß⸗Mitglieder wurden theils mit 31, theils mit 29 oder, 25 Stimmen verworfen. Die größte Mehrheit erlangte noch der vferte Abschnitt der von Carlowitz⸗Küttnerschen Anträge, der mit den Re⸗ gierungen von Bayern, Württemberg und Hannover wegen⸗ des Anschlusses an vas Bündniß vom 26. Mai, so wie wegen Beschik⸗ 1e nse. Ncheta846, direkte Verhandlungen angeknüpft zu sehen wün⸗ e.

In der zweiten Kammer stand heute als erster Gegenstand auf

Tagesorbdnung die mündliche Begründung des vom Abgeordneten

Präsidenten Cuno gestellten Antrags, die Vorlegung von Kosten⸗ Anschlägen in Betreff der durch das Gesetz vom 23. November 1848 geordneten Herstellung und Erhaltung von Kollegial⸗ und Einzelgerichten betreffend. Der Antragsteller findet es nämlich jetzt nicht an der Zeit, daß eine solche Organisation vorgenommen werde. Es herrsche in unseren jetzigen politischen Zuständen eine zu große Unsicherheit und noch wisse man nicht, in welcher Weise in Deutsch⸗ land die gewünschte Staaten⸗Einheit zu Stande kommen werde. Komme diese Einigung zu Stande, so müsse sie auch auf die hier in Frage stehenden Einrichtungen Einfluß haben. Sodann sei auch der Kostenpunkt zu berücksichtigen. Man wisse nicht, ob die Justiz⸗ Organisation mit anderen höchst nöthig gewordenen Einrichtungen, wie die Oeffentlichkeit der Gerichtspflege und die Schwurgerichte, gleichen Schritt halten könne. Dazu frage es sich, ob unter den jetzigen gedrückten Verhältnissen möglich sein werde, den Bedarf der Untergerichte zu decken. Sodann sei es jetzt allgemein das Schlagwort, daß eine Verminderung des Beamtenstandes vorzu⸗ nehmen sti. Durch die neue Organisation werde aber ein ganzes Regiment Staatsdiener mehr einziehen. Die Kostenanschläge seien aber vorzulegen, wenn nicht das Bewilligungsrecht der Volksvertrelung verletzt werden solle. Es errege ferner Bedenken, daß bei der Wahl der Orte, in denen Untergerichte eingerichtet werden sollen, solche berücksichtigt würden, welche sich jetzt zu Opfern bereit erklärten. Dies könne später großen Nachtheil bringen. Man mache von der fraglichen Organisation die Ein⸗ führung der Oeffentlichkeit der Rechtspflege und der Schwur⸗ gerichte abhängig. Es solle aber dadurch, daß er diese Gerichts⸗ organisation vor der Hand sistirt wissen wolle, keinesweges die Ein⸗ führung der Schwurgerichte vertagt werden. Er sei deren wärm⸗ ster Freund und wünsche deshalb ein Interim, damit dieses drin⸗ gende Bedürfniß nicht weiter hinausgeschoben würde, denn die Ge⸗ richts⸗Organisation werde doch erst in zwei oder drei Jahren zu Stande kommen. Schließlich beantragt der Redner die Dringlich⸗ keit seines Antrags.

Die Abgg. Dr. Braun, Dr. Schwarze, Löwe, Dr. Wagner und Klinger halten den Antrag für zu wichtig, als daß er nicht erst einem Ausschusse zur Begutachtung zu überweisen sei. Eben so Abgeordneter Vice⸗Präsident Haberkorn, welcher beantragt, daß derselbe an den ersten (Gesetzgebungs⸗) Ausschuß verwiesen werde. Die Abgg. Koch und Dr. Kalb erklärten sich für die Dringlich⸗ keit. Der Staats⸗Minister von Friesen und Regierungs⸗Kom⸗ missar Krug bekämpfen die Dringlichkeit und weisen nach, wie eine Sistirung jener Organisation einen großen Nachtheil haben könne, nachdem überhaupt die Vorarbeiten schon so weit ge⸗ diehen seien. Es sei jedenfalls dieser Antrag erst an einen Aus⸗ schuß zu bringen, Sistirung entspringenden Nachtheile darlegen könne. Auch die Ge⸗ nehmigung der Volksvertretung werde nicht umgangen werden, da der Gesetzentwurf den Kammern vorgelegt werden würde. Nach dem Schlusse der Debatte wird der Antrag auf Dringlichkeit von 30 gegen 26 Stimmen verworfen, dagegen der Haberkornsche Antrag gegen 1 Stimme angenommen. 1

Es folgte nun die Berathung und Beschlußfassung über die Rückwirkung der in der Schaffrathschen Beschwerdesache erfolg⸗ ten Entscheidung auf die Stellung des statt Schaffrath zweit⸗ gewählten Abgeordneten (Albrecht). Nach einer kurzen Debatte, an der sich die Abgeordneten Funkhänel, Biedermann, Haberkorn und Präsident Cuno betheiligten, letzterer, um das Präsidium zu recht⸗ fertigen, wird auf Antrag des Abgeordneten Evans beschlossen: das Direktorium zu veranlassen, den jetzigen provisorisch zugelassenen Abgeordneten Albrecht von dem Beschlusse der zweiten Kammer vom 13. Februar in Kenntniß zu setzen. .“

Es folgte nun die Fortsetzung der Berathung des Ausschuß Berichts, die zur nachträglichen Genehmigung vorgelegten Verord⸗ nungen vom 25. Mai und 14. Juli 1849 betreffend. Der noch zur Berarhung vorliegende zweite Theil des Ausschuß⸗Berichts be⸗ trifft die Verordnung vom 14. Juli 1849, welche auf Grund des §. 88 der Verfassungs⸗Urkunde die Vorauserhebung des letzten Termins der Grund⸗, Gewerbe⸗ und Personalsteuer für 1849 ver⸗ fügt. Der Ausschuß hat diesen Fall fuür weniger bedenklich gefun⸗ den, als den die Verordnung vom 25. Mai betreffenden. Zunächst sagt der Ausschußbericht handle es sich dabei nicht um ein Aus⸗ schreiben nicht bewilligter Steuern, sondern lediglich um eine Ab änderung der Erhebungs⸗Termine; auch habe ausdrücklich der Kö⸗ nigliche Kommissar erklärt, daß das Ministerium sich zur Ausschrei bung von Steuern auf Grund des §. 88 niemals für ermächtigt halten würde, weil §. 104 ausdrücklich nur die einzige Ausnahme des §. 103 von der Regel der ständischen Zustimmung zur Aus⸗ schreibung von Steuern anerkenne, wogegen man allerdings geglaubt habe, jene, mehr einen Gegenstand der Vollziehung als der Gesetzgebung betreffende Verfügung auf diesem Wege erlassen zu können. Außerdem aber habe sich der Königliche Kommissar auf einen früheren Vorgang ganz gleicher Art bezogen, nämlich auf die unterm 25. April 1848 eben⸗ falls auf Grund von §. 88 erlassene Verordnung wegen Voraus⸗ erhebung gewisser erst später fälliger Steuertermine, eine Verord⸗ nung, deren Verfassungsmäßigkeit weder von dem außerordent⸗ lichen Landtage 1848, noch von den vorigen Kammern angezweifelt worden sei. 1

Bei dieser Erklärung des Regierungs⸗Kommissars hat die Mi norität des Ausschusses Beruhigung gefaßt und die Anwendung des §. 88 der Verfassungs⸗Urkunde auf den vorliegenden Fall für ge⸗ rechtfertigt anerkannt; sie beantragt daher von ihrem Standpunkte aus: die Kammer wolle der Verordnung vom 14. Juli 1849 die nachträgliche Genehmigung ertheilen. Die Majorität des Ausschusses dagegen hat nicht vermocht, sich grundsätzlich damit einverstanden zu erklären, daß die unter Zustimmung der Volksvertretung festgestell⸗ ten Steuertermine anders als auf den: gleichem Wege abgeändert werden dürften. Da die Majorität indessen ebenfalls plefär dir Umständen, namentlich dem Vorgange vom 25. b 8 Staatsregierung liegenden Entschuldigungsgründe ff S bCA1113“ Absicht der Verfassungs⸗ ferner ebenfalls von der Abwesenheit einer Aeler ugt ferz da se verletzung auf Seiten der Staatsregierung heristar 8 endlich nicht minder dem vom Königlichen vII16161“

11“ man, in Voraussicht der wahr⸗ machten Zweckmäßigkeitsgrunde, daß 1 Ceral⸗ 82 8 veondigkeit einer Zuschlagsteuer für das scheinlich eintretenden Nothwendigieen Vertheilung der Erheb 4 9 1 zwas veränderte Vertheilung der Erhebungs⸗ Jahr 1849, durch eine etwas J114“ fermine den Steuerpflichtigen eher 8 1 b g, 3g Aerte gei⸗ 1a ne Bekastung zu verntsachen geglaubt habe, ihre Berückstchtt⸗ 8 nicht versagen könne, so ist auch sie nicht gemeint, rücksichtlich ges Lorliegenden Falles wegen der nicht streng verfassungsmäßigen Form der von der Regierung getroffenen Maßregel weiter gehende Schritte anzurathen, und empfiehlt der Kammer folgende Anträge:

v1) wegen der Verordnung vom 14. Juli vorigen Jahres, welche sie zwar für verfassungsmäßig erlassen nicht zu erkennen vermöge, die Regierung. den bewandten Umständen nach zu in⸗ demnisiren; 2) eine ausdrückliche Wahrung dahin auszusprechen, daß §. 88 der Verfassungs⸗Urkunde überhaupt auf Steuern und Abgaben niemals, weder in Betreff der Ausschreibung, noch der Erhebung solcher, Anwendung finden könne.

Endlich haben sich beide Theile des Ausschusses in dem ein

welchem der Regierung die aus einer solchen

stimmigen Antrage vereinigt: Die Kammer wolle von der durch den Königlichen Kommissar dem Ausschusse Namens der Staats⸗ Regierung abgegebenen Erklärung: „daß die Regierung unter kei⸗ nen Umständen sich für ermächtigt halte, auf Grund von §. 88 Steuern und Abgaben auszuschreiben“, durch Aufnahme derselben in das Protokoll der heutigen Sitzung förmlich Akt nehmen.

8 Nach dem Vortrage des Ausschuß⸗Berichts erfolgt eine kurze Debatte.

Der Staats⸗Minister Behr rechtfertigte zunächst das Verfah⸗ ren der Regierung und bemerkte unter Anderem, daß die Entschei⸗ dung darüber, ob die Staats⸗Regierung verfassungsmäßig gehan⸗ delt habe, indem sie jene Verordnungen erließ, wohl vor den Staats⸗ gerichtshof gehören möchte.

Der Abgeordnete Dr. Braun vertheidigte in längerer Rede den Minoritäts⸗Antrag, während der Abgeordnete Dr. Kalb nur den ersten Theil des Majoritäts⸗Antrags bekämpfte und der Abgeordnete Müller aus Niederlößnitz auch eine Indemnitätsbill nicht für ge⸗ rechtfertigt erachtet. Der Abgeordnete Oehmichen sprach für das Majoritäts⸗Gutachten. Nachdem der Abgeordnete Biedermann (für die Majorität) und der Abgeordnete Dr. Braun (für die Minori⸗ tät) zum Schlusse gesprochen hatte, wird der Minoritäts⸗Antrag von 37 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde der erste Theil des Majoritäts⸗Antrages sub 1 gegen 26 Stimmen, der zweite Theil desselben mit 35 Stimmen und endlich der Majoritäts⸗Antrag sub 2 gegen 16 Stimmen, und der vereinigte Antrag einstimmig angenommen. Bei der namentlichen Abstimmung endlich wurde die Frage: „will die Kammer sich in der beschlossenen Weise auf das Kö⸗ nigliche Dekret und die demselben beigefügten Verordnungen aus⸗ sprechen?“ gegen 19 Stimmen bejaht.

„Frankfurt. Frankfurt a. M., 17. Febr. (Frankf. J.) Die von unserer gesetzgebenden Versammlung in Betreff der soge⸗ nannten deutschen Frage niedergesetzte Siebener⸗Kommission hat bereits mehrere Sitzungen gehalten und befleißigt sich, ihren Bericht der Versammlung nächsten Mittwoch vorlegen zu können. Heute erfährt man, daß in der gestrigen Sitzung der Kommission bedeu⸗ tende Bedenken und Gründe gegen den sofortigen Anschluß an das Bündniß vom 26. Mai 1849 zur Sprache kamen.

MAusland.

HS. Gesetz gebende Versammlung. Sitzung 1 6. Febrular. Fortsetzung der ersten Berathung über en Antrag der Herren Nadaud, Morellet und Anderer in Be⸗ zug auf die öffentlichen Arbeiten. Herr Morellet spricht gegen die gestrige Rede Leon Faucher's. Das Projekt wolle keines⸗ falls die Organisation der öffentlichen Arbeiten, sondern es beziehe sich blos auf die Arbeiter⸗Associationen. Es handle sich blos darum, den Arbeitern die Vortheile zuzuweisen, welche jetzt den Unterneh⸗ mern zu Theil würden. Der Redner überläßt sich hierauf einer weitläuftigen Kritik der sozialen Verhältnisse, und sucht zu zeigen, daß alle Vortheile der Unternehmer auf Kosten der Löhnungen der Arbeiter erfolgten. Minister der öffentlichen Arbeiten: „Die Regierung verwirft den Antrag Nadaud's und Genossen. Die Versammlung weiß, daß das Gesetz vom 15. Juli 1848 nur unter dem Titel eines Versuchs dekretirt wurde. Die Arbei⸗ ter⸗Associationen haben jedoch keine entsprechende Resultate gelie⸗ fert. Dessenungeachtet will die Administration nicht die Nichtigkeits⸗ Erklärung dieses Dekrets, allein sie spricht sich dagegen aus, daß dieser Antrag in Betrachtung gezogen werde. Auch die von der Kommission vorgeschlagenen Maßregeln sind nicht annehmbar. Wir bitten Sie gleichfalls, sie zu verwerfen.“ Herr Brehier (Kom⸗ missionsmitglied): „SIch erkläre, daß der Kommissions⸗Bericht nicht den Gedanken der Majorität ausspreche. Ich will die wahre An⸗ sicht der Kommission mittheilen. Sie verwirft den Antrag Nadaud's, aber sie glaubt, daß man die Arbeiter⸗Associationen zu gewissen Kategorieen der Arbeiten zulassen könne. Was die Cau⸗ tion betrifft, so giebt es viele Arbeiten, bei welchen dieselbe nicht nöthig ist.“ Leon Faucher: „Es ist seltsam, wenn ein Kommis⸗ sionsmitglied gegen den Bericht der Kommission protestirt.“ Der Schluß der Debatte wird ausgesprochen. Es wird abgestimmt, ob zu einer zweiten Debatte geschritten werden solle, und der Be⸗ schluß hierzu mit 308 gegen 299 Stimmen gefaßt. Prä⸗ sident: „Diesem Resultate zufolge, würde die Versamm⸗ lung zu einer zweiten Berathung übergehen. Aber ich gebe dies Resultat der Abstimmung nur mit Vorbehalt der Rectification. Der Unterschied zwischen den weißen und blauen Stimmzetteln ist nur 8. Einer der Secretaire wird die Verification vornehmen.“ Herr Pascal Duprat erhält das Wort zu einer Interpellation über die neuen militairischen Kommandos: „Eine wichtige Maßregel ist gefaßt worden. Das Territorium wurde in drei Bezirke getheilt, die drei Generalen zum Kommando anver⸗ traut wurden. Unter den jetzigen Verhältnissen ist diese Anordnung sehr wichtig.“ Pascal Duprat will zuvörderst beweisen, daß die Regierung nicht das Recht gehabt, die Militair⸗Bezirke zu ändern, ohne die National⸗Versammlung zu befragen. Diese Verän⸗ derung sei eine politische; auch jene Departements, welche konservative Repräsentanten gewählt, seien mit einbegriffen. Es scheine, als wolle man in den Generalen jene Unterstützung fin⸗ den, die man in den Präfekten nicht zu finden hoffen könne. Er sucht nun darzuthun, daß der Präsident der Republik sich zu einer persönlichen Macht, ja zum Kaiserthum emporzuschwingen strebe. Links: „Ja, er will Kaiser Soulouque werden.“ Rechts: „Das ist keine Interpellation, sondern eine Anklage⸗Akte.“ Duprat schließt seine Interpellation über die Brdeutung der neuen Militair⸗ Kommandos, nachdem er noch zuvor mit dem Unterrichts⸗Minister einen Wortwechsel gehabt. Minister d'Hautpoul beweist aus Präceden⸗ tien, daß die Regierung das Recht habe, diese Bezirke zu ändern. „Man glaubt“, sagt er, „die Regierung schlafe ein, sie wird den Leuten, welche das wähnen, nicht diesen Gefallen erweisen, und die Leute, die daran zweifeln, mögen nur in den Gassen anfangen, sie werden uns geruͤstet finden.’“ (Lärm.) Der Präsident rügt diese Worte des Ministers. Hautponl: Er habe nicht Mitglie⸗ der der National⸗Versammlung genannt. Eine motivirte Tages⸗ Ordnung von Subier wird verworfen und die Sitzung aufgehoben.

Paris, 17. Febr. Herr Gros, der durch seine diplomatische Thätigkeit am La Plata bekannt ist, reiste heute, mit einer beson⸗ deren Mission von der Regierung beauftragt, nach Griechenland ab.

Die heutige Nummer des Napoleon enthält Folgendes: „Was auch immer die Journale davon sagen; die Unabhängigkeit der Schweiz ist nicht bedroht, und Frankreich wird sie so lange re⸗ spektiren, als die helvetische Republik selbst das Völkerrecht und die Verpflichtungen einer guten Nachbarschaft respektiren wird.“

Mazzini hat die Schweiz verlassen und ist in Frankreich an⸗ elangt. 1 Ueber die Form der Korrespondenz des Kaiserlichen Hofes von St. Petersburg mit Frankreich, bemerkt das Journal Napoleon,

daß Kaiser Nikolaus seine Briefe an den Präside ten der Republik

mit den Worten: „An unseren großen und guten Freund, den Herrn Präsidenten der französischen Republik“ beginnen, dieselben mit der Wiederholung der Worte: „großer und guter Freund“ schließe, und dann die Schlußformel: „Ihr gebrauche. In einer historischen Einleitung, welche das genannte Blatt vorausge⸗

hen läßt, wird gesagt, daß die Anfangs⸗ und Schlußworte der Briefe „Allerdurchlauchtigster

Alexander's an Napoleon gelautet haben: und großmächtiger Kaiser und König, sehr theurer Freund und Bruder!“ Im Jahre 1814 kamen die Höfe von St. Petersburg und Paris über folgende Briefformeln überein: „An den aller⸗ durchlauchtigsten, großmächtigen Fürsten, König von Frankreich und Navarra, unseren theuersten Bruder und Freund.“ Nach der Juli⸗ Revolution war in dem ersten Brief des Kaisers von Rußland an Ludwig Philipp die Anrede die 1814 be⸗ stimmte Formel, blos mit Auslassung der Worte: „Bru⸗ der und Freund“, und der Schlußformel. Beide Höfe theilten sich nicht die Familien⸗Ereignisse mit. Dem Präsidenten der Republik aber, fügt der Napoleon schließlich hinzu, habe der Kaiser, so wie den Souverainen, alle Ereignisse mitgetheilt, die in seiner Fa⸗ milie vorgingen.

Nach der gestrigen Rede Pascal Dupraus hätte von ihm eine in starken Ausdrücken gefaßte motivirte Tagesordnung niedergelegt werden sollen, welche von dem Berge und von den Freunden des Generals Cavaignac redigirt worden war. Da man jedoch sah, daß die Stimmung der National⸗Versammlung derselben nicht gün⸗ stig wäre, entschied man sich für die gemäßigter abgefaßte motivirte Tagesordnung von Soubier, welche auch nur 183 Stimmen erhielt, indem 437 sich für die einfache Tagesordnung erklärten. Der ver⸗ worfene Vorschlag Soubier's lautete: „Nach Entgegennahme der Erklärungen des Kriegs⸗Ministers, aus denen sich ergiebt, daß die Maßregeln in Betreff der Militair⸗Kommando's nur die Aufrecht⸗ erhaltung der Verfassung und die Befestigung unserer Institutionen zum Zweck haben, geht die Versammlung zur Tagesordnung über.“

Der Berg versammelte sich heute, um eine Protestation gegen die neuen Ernennungen der vier Militair⸗Kommandanten zu redi⸗ giren. Man faßte den Beschluß, daß künftig, so oft irgend eine contrerevolutionaire Maßregel votirt werden sollte, ein Mitglied der Linken die Tribüne besteigen und eine Protestation vorlesen solle.

Im Sprechsaal der Nationalversammlung sprach man heute neuerdings von einer Ministerveränderung und nannte sogar die Namen der neuen Minister: Molé solle die auswärtigen Angele⸗ genheiten, Daru die öffentlichen Arbeiten, Leon Faucher das Innere uͤbernehmen. Das Evenement fügt hinzu, General Magnan werde das Portefeuille des Krieges erhalten. Diese Gerüchte wer⸗ den jedoch von anderen Seiten für sehr unwahrscheinlich gehalten.

Endlich hat die Budget⸗Kommission ihre Arbeit vollendet, und Herr Berryer, deren Berichterstatter, hat den Bericht dem Büreau der National⸗Versammlung übergeben.

Das sozialistische Comité der Flüchtlinge in London soll ent⸗ schieden haben, daß man den Jahrestag der Februar⸗Revolution mit der größtmöglichsten Feierlichkeit begehen solle. Man hat nach Lyon, Montpellier, Marseille, Limoges, Lille und nach allen großen Mittelpunkten der Bevölkerung geschrieben. In Paris bereitet man Bankette der Transportirten und der Arbeiter⸗Associationen vor. Louis Blanc soll den Abgeordneten des Luxembourg in dieser Be⸗ Fichung direkte Aufträge haben zukommen lassen, obschon er dieser

kachricht letzthin förmlich widersprochen. Der Berg, welcher die von London ausgegangenen Aufträge nicht zu billigen scheint, will angeblich zwei oder drei Tage vor dem 24. Februar ein Manifest erlassen, in welchem das Volk energisch aufgefordert werden soll, ruhig zu bleiben und nichts zu unternehmen, was eine Kollision herbeiführen könnte.

Die Dampffregatte „L'Archimede“, die einen Theil der für den La Plata bestimmten Flotte bildet, ist nach Montevideo abge⸗ gangen.

Der Nouvelliste von Marseille enthält Folgendes: „Der „Pharamond“, von Bona und Tunis kommend, und der „Charle⸗ magne“, von Algier kommend, sind gestern in unserem Hafen ein⸗ gelaufen. Sie bringen uns betrübende Nachrichten über den Sturm welcher in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar geherrscht. und hinsichtlich der Unfälle, die er veranlaßt hat. Zweiun dzwanzig Schiffe gingen zu Grunde, ohne daß wir glücklicherweise den Tod eines einzigen Menschen zu beklagen hätten.“

Herr Dupin, Präsident der National⸗Versammlung, und Herr Ingres, Mitglied des Instituts, besuchten gestern die berühmte Mo⸗ saik von Autun, welche kürzlich nach Paris gebracht worden ist. Beide drückten aufs lebhafteste ihre Bewunderung über dieses kost⸗ bare Denkmal antiker Kunst aus. Sie blieben bei der Ueberzeu⸗ gung stehen, daß dieses Meisterwerk der glänzendsten Epoche der galloromanischen Epoche angehöre. Die Herren Dupin und Ingres wollen bei der Regierung dahin wirken, daß dieses Monument in einem der National⸗Museen aufgestellt werde.

Die Gräfin Rossi (Sonntag) wird übermorgen in der Salle des Menus plaisirs im Konservatorium eine Reihe von Kon⸗ zerten eröffnen, welche der Impresario der italienischen Oper in London, Herr Lumley, mit den ausgezeichnetsten Mitgliedern seiner Gesellschaft unternommen hat. Als Dirigent dieser Konzerte ist der Komponist Karl Eckert aus Berlin hierherberufen und ihm von Herrn Lumley, welcher bereits nach London abgereist ist, das Ar⸗ rangement und die Leitung desselben übertragen worden.

In der Passage de l'Opera fanden heute einige Geschäfte statt, welche die 5 pCt. auf 95. 50. steigen ließen, also um 25 Ct. mehr, als am gestrigen Schlusse des Parquets. Keine Neuigkeit war im Umlauf. Bevor nicht der 24. Februar vorüber ist, duͤrfte die Rente schwerlich bedeutend steigen. Wenn die Jahresfeier der Republik ruhig stattgefunden und die Wahlen nicht zu schlecht aus⸗ gefallen, hält man es für zweifellos, daß die Fonds beträchtlich steigen werden. Die Sprache des heutigen Napoleon schien den Spekulanten sehr versöhnlich.

Der Constitutionnel enthält heute folgenden Brief, welcher über die jetzige Wahlbewegung in Paris einiges Licht verbreitet: „Die sozialistische Partei beschäftigt sich aufs eifrigste mit den näch⸗ sten Wahlen. Sie organisirt alle Mittel der Thätigkeit, sie rüstet ihre Armee und entwickelt jene Anstrengung, die ihr schon theilweise Siege gesichert hat. In jedem Arrondissement finden Versammlun⸗ gen statt, man wählt in denselben eine gewisse Zahl von Abgeord⸗ neten. Diese Abgeordneten, von denen 15 in jedem Arrondissement gewählt werden, sollen ein Central⸗Comité bilden, welches die Titel der Kandidaten zu prüfen und dieselben den sozialistischen Wählern vorzu⸗ schlagen hat. Um die Ehre der Delegation zu erhalten, lassen die einflußreichsten Wähler der rothen Partei sich in Reden verneh⸗ men, in welchen sie ihr Glaubensbekenntniß ablegen, um gewählt zu werden. Man sieht in diesen sozialistischen Versammlungen neue bekehrte Sozialisten erscheinen, die durch die Uebertreibungen in ihrer Sprache ihren Uebertritt feiern. Mehr als ein seltsamer Zwischenfall ist bereits vorgekommen. So wurde vorgestern eine Versammlung der sozialistischen Wähler in dem Saale Martel gehalten. Man zählte ungefähr 3000 Personen. Die Frage einer Allianz mit den „Freunden der Constitution“ und mit der Partei des National wurde verhandelt. Einige Abgeordnete der „Freunde der Constitu⸗ o““ ““

tion“ stellten eine solche

„für das Wohl der Republik

als unentbehrlich dar. Uebrigens, ügte man hinzu, hätten alle

Mißverständnisse aufgehö

niih jest 2 ecg 9 r3. Ale Feharlikaner verächtlich zurückgewiesen. Wüthende Rede Anebietungen wurden jede Allig 3 . Redner erklärten, daß man je nz mit Feinden, welche die Mask

lismus annähmen, zurückweisen müsse. Die * Sozia⸗ National wurden als Heuchler und Renegate beschimpft. Nach langen und hitzi 1— bezeichnet und b mp ch g hitzigen Debatten wurde das

jekt einer Verschwärzung mit außerordentlich großer eee- hes worfen. Das ist der Lohn, welchen die Haltung des RNat⸗ vcer gefunden! Das lohnte wohl der Mühe, so viel Artikel Sees den Sozialismus zu liefern und seine Vergangenheit ganz zu vergessen! Eine andere Sonne, die auch über den Geist dieser Zusammenkunfte und die Tendenzen der frothen Partei ein Licht verbreiten kann, ist folgende: Ein Ex⸗Advokat bewarb sich um die Ehre, in das Wahl⸗Comité abgeordnet zu werden. Er trat in seinem Glaubensbekenntniß auf sehr bestimmte Weise im sozialistischen Sinne auf. Die Versammlung schien günstig gestimmt, als ein Redner das Wort begehrte, um diese Kandidatur zu bekämpfen. Er führte nur einen ein⸗ zigen Grund gegen ihn an. Der Redner, bemerkte er, habe im Juni 1848 die Waffen in den Reihen der Nationalgarde getragen. Er habe also die Absicht gehabt, die wahren Sozialisten, die wahren Republikaner zu bekämpfen. Bei diesen Worten entstand ein großes Pfeifen und Zischen, und die Kandidatur fiel zu Boden.“

Gestern Abend war hier das Gerücht verbreitet, es sei im Archipel zu einem Konflikt zwischen einem russischen und einem eng⸗ lichen Schiffe gekommen, welcher nur durch Dazwischenkunft eines französischen Schiffes beigelegt worden. Der Constitutionnel widerspricht heute diesem Gerüchte.

Deer österreichische Gesandte hatte heute Morgen eine lange Konferenz mit dem russischen Geschäftsträger Herrn von Kisseleff.

Man meldet, daß Herr Lucian Murat, der vor einigen Mo⸗ naten mit einer außerordentlichen Misston nach Turin ging, näch⸗ stens nach Paris zurückkehren werde.

In der National⸗Versammlung wurde heute erzählt, daß Herr von Montalembert als Kandidat für den durch den Tod des Abbé von Feletz erledigten Sitz in der Akademie auftrete. Molé, Dupin, Thiers, Pasquier, Cousin und Andere begünstigten diese Kan⸗ didatur.

Die Liberté bemerkt heute: „Die Versammlungen der höhe ren Offiziere und Generäle bei Changarnier sind gewissermaßen in Permanenz.“

Unter dem Titel La Critique erscheint übermorgen die erste Lieferung einer neuen literarisch⸗kritischen Wochenschrift, in welcher die Neuigkeiten der Literatur, der Theater, schönen Künste und Wissenschaften besprochen werden sollen.

Dänemark. Kopenhagen, 15. Febr. (Alt. Merk.) Nach dem heutigen Bülletin war der König im Laufe des Tages fort⸗ während in der Besserung. Die Nacht war unruhig wegen der spa⸗ nischen Fliege. In der Morgenstunde, genoß der Patient einigen Schlaf, wonach sich derselbe gestärkt fühlt. Der Zustand ist fort⸗ während beruhigend.

Schweiz. Bern, 15. Febr. (O. P. A. Z.) In Genf gingen Gerüchte von bevorstehender Besetzung dieser Stadt durch französische Truppen. Andererseits sollen auch sich bereits sardini⸗ sche Truppen der Gränze nähern. Aus Mailand wird geschrieben von starken Truppenaufstellungen zwischen Mailand und dem Lago Maggiore.

In der Nacht vom 12ten auf den 13ten d. M. hieß es in Murten, die Bauern marschirten nach Freiburg, um die dortige Re⸗ gierung zu stürzen. Sogleich ließ der Oberamtmann Freiwillige aufbieten, Kanonen wurden in Stand gesetzt und die ganze Nacht ward patrouillirt; seit einigen Tagen spricht man allgemein von Putschgelüsten im Kanton Freiburg.

dahin gekommen? diese Nachricht von Flüchtlingen ausging, die sie aus einem Briefe von Raveaux in Straßburg erhalten haben wollen.

selben die Anderen traktirten.

(Wanderer.) Deputirten⸗Kammer wieder die Diskussion über die Fusionsfrage hinsichtlich der turiner und genueser Bank auf. die Sache seiner Kollegen mit aller Energie, und nach allem Reden kam es endlich zu einem Schlusse, den Revel gleich anfangs pro jektirt hatte; man lud das Ministerium ein, einen Gesetz⸗Entwurf

In Locle hat ein Herr Mathei, der bereits durch mehrere glückliche Neuerungen in der galvanischen Vergoldung und der elek⸗ trischen Telegraphie bekannt ist, eine neue Art Beleuchtung erfun⸗ den, die größere Helle verbreitet, als das Gas. Er bedient sich des Oels, das sich in einem Appazate zersetzt. Bereits ist die große Straße in Locle auf diese Weise erleuchtet.

Bern, 16. Febr. Die Bundeszeitung bringt heute a folgende Berichtigung: „Daß der preußische Geschäftsträger, gac von Wildenbruch, am 12. Februar eine längere Konferenz mit dem Bundes⸗Präsidenten gepflogen, hat seine Richtigkeit. Daß aber eine bedrohliche Note in Betreff der Flüchtlinge abgegeben worden können wir als unrichtig bezeichnen. Nur Neuenburg soll seit einiger Zeit der Gegenstand gewesen sein, um den sich die diplo⸗ matischen Unterhandlungen drehten.“

Der Bundes⸗Rath hat auf Antrag mehrerer Schweizer in Kalifornien, darunter auch Sutter, den Herrn von Rüti aus Bern zum schweizerischen Konsul in Kalifornien ernannt.

Im Beobachter liest man: „Mit welchen Hoffnungen sich die Flüchtlinge nähren, beweist unter Anderem Folgendes: Letzthin verbreitete sich in Bern in Bezug auf die stattgefundene kleine Emeute in Paris plötzlich die Nachricht, daß Paris ein Schlacht⸗ feld, Louis Napoleon getödtet und in den Straßen von Paris her⸗ umgeschleift worden sei, zwei Regimenter sogar zum Volke überge⸗ treten seien u. s. w. Zur Bekräftigung der Wahrheit dieser Neuigkeit berief man sich auf einen Anschlag im hiesigen Museum, der diese Nachricht mittheile, und richtig war wirk⸗ lich ein solcher Anschlag vorhanden gewesen, aber wie ist er Nähere Nachforschungen ergeben hierüber, daß

b ßburg er 0 So viel ist sicher, daß diese angebliche pariser Revolution für volle Wahrheit

von den Flüchtlingen angenommen und auch mit Wein und Gesang

im Kornhauskeller gehörig gefeiert wurde, indem die Hablicheren der 1 Und so mag auch der Anschlag im Museum wirklich von einem Flüchtling herrühren.“

Von der italienischen Gränze, 13. Febr.

Italien. In den Sitzungen vom 8ten nahm die sardinische

Galvagno vertrat

so bald als möglich einzubringen, wodurch die kommerzielle Legis⸗

latur für alle ihre Verhältnisse gehörig bedacht würde.

Der König von Sardinien hat vom Sultan den Titel Padi⸗ schah erhalten; eine Bezeichnung, die bekanntlich der Beherrscher aller Gläubigen für sich allein zu behalten pflegte und nur aus⸗ nahmsweise anderen Regenten zuerkannte. Man sprach von einer deees die zur Feier der Einführung des Statutes eee eggn ollte.

Sardinien, welches bis nun gastfreundlich alle Emigranten der