Rasumowsky, unter der Direction des jetzigen Wirklichen Staats⸗ raths Dr. von Fischer, ein durch Pflanzenreichthum ausgezeichneter Garten entstanden; es hatte derselbe während der französischen Invasion, durch die Unmöglichkeit, die Tropenhäuser regelmäßig zu erwärmen, gränzenlos gelitten, und es hatte sich dabei die merk⸗ würdige pflanzen-physiologische Erscheinung gezeigt, daß 81, e Zwiebelgewächse der heißen Zone, schon von Kälte 1 2 vor dem Tode noch einmal zu bluͤhen begannen. 22 Minister Se Innern, Graf Victor Kotschubey⸗ berief nach Petersburg 6 dem Ableben des Grafen Alexis Rasumowsky den Direktor des Gartens von Gorenki, nachdem dieser demselben 18 Jahre lang mit lobenswerther Thätigkeit vorgestanden hatte. Da die alten Gewächs⸗ häuser des Petersburger Pflanzengartens gänzlich baufällig und untauglich waren, so wurden 1824 neue in parallelen Reihen auf einem Areal von 700 Fuß Länge
und 532 Fuß Breite in der glücklichen Richtung nach Süd⸗Süd⸗Osten affe füchr Die Sen⸗ dungen von außen her vermehrten sich. Bis dahin gehörte der Kaiserlich botanische Garten zum Ministerium des Innern. Im Jahre 1830 wurde der Garten auf besonderen Befehl Sr. Majestät des regierenden Kaisers unter das Ministerium des Hofes gestellt. Einer der ersten und wichtigsten Vortheile, welche diese Gunst zur Folge hatte, war eine bedeutende Vermehrung der zum jährlichen Unterhalte bestimmten Summe, welche der neue Chef, Fürst Wolkonsky, von Sr. Majestät erlangte. In Brasilien, zu Rio de Janciro, wurde sogar unter der Leitung der Herren Riedel und Luschnath einige Jahre lang ein kleiner Filial⸗Garten ein⸗ gerichtet, so daß die Sendungen tropischer Pflanzen von Süd⸗ Amerika den Reichthum außerordentlich beförderten. Wie in allen botanischen Gärten aber nahm der Wachsthum, besonders der Pal⸗ men (z. B. der Elate, der Sabal Black burniana und vorzüglich der Caryota urens), so beträchtlich zu, daß auf höhere Häuser gedacht werden mußte, um so mehr, als der Wirkliche Staatsrath von Fischer die Palmen mit bestem Gedeihen in freien Grund gepflanzt hatte. Der Kaiser Nikolaus assignirte, wie man versichert, 90,000 Silberrubel zur Ausführung eines großartigen Baues. Es war schwierig, unter dem 60sten Grade nördlicher Breite einen Eisenbau auf lange Zeit so zu sichern, daß bei so beträchtlich gro ßer Glasfläche die Pflanzen der Wendekreise gediehen. Die mittlere Wintertemperatur in Petersburg ist 52¼ ° R. unter Null, wenn die⸗ selbe in Berlin kaum— 0*5°, in Paris 25 %über dem Gefrier punkt ist. Die Höhe des neuen Gewächshauses beträgt in der Mitte 66, an den Seiten 51 englische Fuß; die ganze Länge ist 260 Fuß, bei 52 Fuß Tiefe. Statt der 28 Oefen, die man vorher gebraucht hatte, wurde jetzt ein sehr wohlgelungener Heizapparat eingerichtet, welcher durch Combination von Wasser⸗, und (im Fall plötzlich ein⸗ tretender Kälte) bei Dampfheizung, durch drei Oefen die gehörige Temperatur hervorbringt. Die Dampfmaschine von 8 Pferde Kraft steht an dem Ufer der Newa. Die Wasser werden in ein allge⸗ meines Reservoir geleitet und von da durch einen Springbrunnen und ein Bassin im Centrum der Terrasse in die Gewächshäuser vertheilt. Alle Pflanzen genießen bei dem leichten Eisenbau des Hauses einer großen Lichtmasse; und an den Seiten sind Körbe für Schlingpflanzen (Lianen) angebracht, die in dem üppigsten Wuchse sich malerisch fortschlingen. Von Palmen werden, ohne die Abarten zu rechnen, 66 Species kultivirt, unter denen die sel⸗ tenen: Ceroxylon, Attalea, Jubacea, Livistonia, Phytelephas, ohne der Pandaneen und der Bambusaceen zu erwähnen. Ein Haus für temperirte Wärme, hier unter dem Namen einer Maison de Lauriers bekannt, ist in dem dem Kaiser eingereichten Projekte vorläufig bestätigt. Es wird, in großer Zierlichkeit, 400 Fuß Länge, bei 35 Fuß Tiefe und 40 Fuß Höhe er⸗ halten. Die Zahl der Pflanzen, welche jetzt kultivirt werden, über— steigt 13,000 Arten, unter denen 500 prachtvolle Orchideen, 1500 Spynanthereen, 1000 Schotengewächse und über 70 Species von Coniferen oder Abietineen. Der Kaiserliche botanische Garten wird als ein Centralpunkt betrachtet, in welchem Jeder Rath suchen kann für Kultur der Ge⸗ wächse und Garten⸗Anlagen. Die Floren des asiatischen und des europäischen Rußlands sind durch Fischer's Bemühungen und die Reisenden des Gartens, unter welchen der Name Schrenck's einen ausgezeichneten Platz verdient, in bedeutendem Umfange durch⸗ forscht worden. Schrenck, nachdem er zwei Reisen an die öden Küsten des Eismeeres gemacht, ist in vier anderen Sommern mit seinem Reisegefährten Meinshausen in der Songarci bis an die Gränzen von China und der unabhängigen Chanate gelangt. Seit dem Anfang der Reorganisation des Gartens ist dafür gesorgt worden, daß es an Hülfsmitteln zur Bestimmung und Benutzung der Pflan zen nicht fehle. Die Bibliothek enthält 4500 der kostbarsten, größ⸗ tentheils mit Kupfern gezierten Werke, von Jacquin, Humboldt, Sibthorp u. s. w. Publizirt wird gegenwärtig vom Garten außer den jährlich erscheinenden Katalogen (die wissenschaftliche Nachrichten von neuen und seltenen Pflanzen enthalten) ein Sertum Petro- politanum. Es enthält dasselbe außer schönen, kolorirten Ab bildungen neuer Arten, auch die Grund⸗ und Profil⸗Risse der Gewächs⸗ häuser. Das Herbarium ist sehr bedeutend an sibirischen, kaukasi⸗ schen, brasilianischen, kapischen und neuholländischen Pflanzen. Es ist ihm die reiche und klassische Sammlung des versterbenen Pro⸗ Aus dieser einfachen
fessors Mertens in Bremen einverleibt.
1
6 2
Schilderung der so wohl angeordneten Schätze, welche der Kaiser⸗
liche botanische Garten zu Petersburg aufzuweisen hat, ersieht man
leicht, daß derselbe mit der Sternwarte zu Pulkowa und dem
meteorologischen Central⸗Observatorium unter Kupfer's thätiger
Leitung den wichtigsten wissenschaftlichen Instituten Europa's beigezählt
werden darf. Der gelehrte Direktor des Gartens, Wirklicher Staats⸗ rath von Fischer, hat für seine vieljährigen und glücklichen Be⸗ mühungen auch im Auslande, bei den großen Botanikern unserer Zeit, Robert Brown, Hooker, Link, Kunth, Adrien Jussieu, Mir⸗ bel ꝛc. die gerechteste und rühmlichste Anerkennung gefunden. 8
wissenschaft und Kunst.
Wissenschaftliche Vorlesungen in der Singakademie.
(Am 16. Februar.)
In der siebenten Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins hielt Herr Professor Gumprechteinen geologischen Vortrag, in welchem er zuerst einen Ueberblick über die Geschichte dieser Wissenschaft gab und sodann ihre Hauptlehren kurz zusammenstellte. Die Geologie ist die wissenschaftliche Darstellung von der Entstehung des Erdkörpers und von den Umwandlun⸗ gen, welche er in früherer Zeit erfahren hat, oder denen er noch gegenwär⸗ tig ausgesetzt ist. Sie ist unter den Wissenschaften eine der jüngsten, indem erst im vorigen Jahrhundert ihre Grundlage gewonnen wurde. Während man früher die Erde für ein ordnungsloses Konglomerat hielt, bewies Alexander von Humboldt, daß sie ein regelmäßiger Orgauismus ist, dessen einzelne Glieder sich überall gleich sind und sich ge⸗ genseitig enisprechen. Um die Bildungsgeschichte dieses Oeganismus zu fonstruiren, giebt es vor Allem drei Anhaltspunkte. Einmal: die materielle Beschaffenheit der Steinmassen und Erdschichten, aus denen unser Planet besteht; sodann: die Formation und Lage derselben; endlich: die Ueberreste urweltlicher Thiere und Pflanzen, die ertwerder in ihrem ursprünglichen Zu⸗ stand oder meistens versteinert als Petrefalten unter der Oberfläͤche der Erde gefunden werden. Die Stoffe, welche die Natur zu jenen denkwürdigen Metamorphosen verwendete, die Versteinerungsmittel sind Steinarten, meist Kalk, seltener Kiesel oder brennbare Substanzen, auch Erze (Schwe⸗ felkies, Brauneisenstein c.). Das Dasein der Versteinerungen in den verschieden⸗ artigsten Felsmassen hat, zumal in neuerer Zeit, die größte Wichtigkeit erlangt, nachdem sorgsame Untersuchungen zurlleberzeugung geführt, daß die in der Erd⸗ rinde begrabenen, organischen Ueberbleibsel gleichsam in einander folgenden Ge⸗ neratienen sich sinden, so daß die in einer Gebirgsart eingeschloss nen Pe⸗ trefalten in den häufigsten Fällen unter sich eine gewisse besondere Aehnlich⸗ keit zeigen, während sie von den in höher oder liefer liegenden Gesteinschich⸗ ten enthaltenen, eine mehr allgemeine Verschiedenheit wahrnehmen lassen.
Die Wichtigkeit dieser Petrefakten für die Geologie wurde schon im 17ten Jahrhundet erkannt. Ein englischer Gelehrter sprach damals aus, daß die in den Gebirgen seiner Heimar aufgefundenen Versteinerungen eine zuverlässigere Quelle für die Geschichte unseres Erdballs seien, als Mün⸗ zen und Medaillen für die Geschichte der Völker. Aber seine Worte fan⸗ den keine Brachtung und erst in der Mitte des 18ten Jahr⸗ hunderts kam ein deutscher Arzt auf den Gedanken, die Versteinerungen sei⸗ ner Heimat, der Gegend von Rudolsstadt und Ilmenau, genauer zu pru⸗ fen und so die frühere Beschaffenheit dieses Bodens und seine allmäligen Umwandlungen zu erforschen. Obgleich seine Arbeiten Muster wissenschaft⸗ licher Untersuchungen sind, so fand sich doch lange Niemand, der die betre⸗ tene Bahn weiter verfolgte und die Geologie mußte erst vom Auslande eine nene Aurcaung empfangen, ehe man bei uns darauf kam, ihr dieselbe Sorg⸗ falt zu widmen, wie den übrigen Wissenschaften. Es war ein englischer Ge⸗ lehrter William Smith, der, mit umfassenden Mitteln ausgerüstet, von der Regierung unterstützt und, von hingebender Liebe für die Sache be⸗ lebt, unabhängig von seinem deutschen Vorgänger, die Felsmassen und Versteinerungen Englands einer sorgfältigen Prüfung unterwarf und so der Geognosie, der ersten und wichtigsten Hülfswissenschaft der Geologie, einen neuen Anstoß gab. Wie oft äußere, scheinbar unbedeutende Dinge das ganze Leben eines Menschen bestimmen, ja sogar einer Wissenschaft eine vorher nicht geahnte Richtung geben können, so war auch hier der Umstand, das Smith in einer, an Petrefakten reichen Grafschaft geboren wurde und als Kind häufig mit den auf den Feldern umherliegenden Stei⸗ nen gespielt hatte, höchst folgenreich für die Richtung, die sein Geist später nahm; er machte die Geognosie zu seiner Lebensaufgabe; wies auf ihren praktischen Nutzen für Wege, Kanalbauten und für den bergmännischen Be trieb hin; die alte Fabel von der Wünschelruthe wurde zur Wahrheit. Sein Auge vermochte es, nach der äußeren Beschaffenheit des Grund und Bo⸗ dens die Reichthümer zu bestimmen, die der Schooß desselben birgt. So wurde Gewinnsucht und Speculation angeregt und, Englands Beispiel fol⸗ gend, begann man auch in anderen Ländern die Geognoste zu Hülfe zu nehmen, um die unterirdischen Reichthümer aufzusuchen. In Baden und Württemberg wurden Steinsalzgruben eingerichtet, und es ist keine Hypothese mehr, daß unter der ganzen norddeutschen Ebene sich ein großes Steinsalz⸗ lager hinzieht; ungewiß ist es nur, ob die Kosten der Ausbeute mit dem Ertrage im Verhältniß stehen. Noch weit wichtiger war die Entdeckung, daß die öde Kalkfläche, welche bei weitem den größten Theil des europäischen Rußlands einnimmt, ungeheure Steinkohlen einschließt, welche dem scheinbar von der Natur vernachlässigten Lande den reichsten Gewinn versprechen. Der Geognost vermag nach der äußeren Beschaffenheit der Kaltschicht, die den Boden deckt, mit Gewißheit zu bestimmen, ob das Suchen nach Steinkohlen Ausbeute gewährt, oder nicht. Die Steinkohlen kommen nämlich überall in zwei Kalk⸗ schichten gehüllt vor, die zwar von gleicher materieller Beschaffenheit sind, aber eine verschiedene Gestalt haben; wo nun das Auge der unteren Schicht begeßnet, da ist alles weitere Nachsuchen vergeblich. h
Die wissenschaftlichen Resultate anlangend, welche sich bis jetzt aus dem Studium der Versteinerungen ergeben haben, so steht vor allen Dingen sest, daß die ganze jetzt bevwohnte Erde früher Meeresgrund gewesen ist. Ueberall, f höchsten z. Be. auf den Höhen
selbst auf den Gebirgen, n Hi des Himalaya 17,000 Fuß über dem Meere, und selbst in Fels
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massen, die von seinen höchsten, noch von keinem Menschen betretenen Gipfeln herabrollten, findet man Muscheln und Versteinerungen von Seethieren; ferner ist erwiesen, daß früher die Temperatur der Erde eine viel wärmere gewesen ist, und daß an den Eispolen einst ein tropisches Klima herrschte. Man findet in Sibirien die Reste von Thieren, die jetzt nur unter dem Aequator leben und in den russischen Steinkohlenlagern Farren von 60 bis 90 und Schachtelhalme von 30 Fuß.
Der Redner nimmt nun nach der Lehre des Vulkanismus an, daß die verschiedenen Kontinente durch vulkanische Kräfte aus dem Meeresgrund hervorgetrieben sind, ähnlich wie in unserer Zeit hin und wieder noch In⸗ seln aus dem Meere emporsteigen. Die höhere Temperatur wurde nicht durch die Sonne erzeugt, sondern durch das in der Erde lodernde Feuer; die Wärme mußte deshalb immer mehr abnehmen, wurde.
Endlich hat man noch unternommen, aus den Resten urweltlicher Or⸗ ganismen die ganze urweltliche Fauna und Flora zu konstruiren. Diese Versuche gehören nicht mehr in das Gebiet des Phantastischen, seitdem Cuvier den Grundsatz aufgestellt hat: „daß die Glieder eines organischen Wesens sich wechselseitig bedingen.“ Durch Anwendung jenes Prinzips kann jedes Geschöpf aus dem Fragmente jedes seiner Theile erkannt werden. Jedes organische Wesen bildet nämlich ein Ganzes, ein einziges und geschlossenes System, dessen Theile einander wechselseitig entsprechen. Kei‚ dieser Theile kann sich verändern, ohne daß die übrigen sich auch verä. dern, und folglich deutet jeder Theil einzeln genommen auf alle übrigen diese ergeben sich aus i in Charakter in Bezug auf die Klasse, Ordnung, Gattung und Art, der sie an⸗ gehört, so daß man aus einem wohlerhaltenen Endstück eines Knochens durch ausdauernden Fleiß und indem man sich mit einigem Geschick der Analogie und wirklicher Vergleichung bedient, eben so sicher alle übrigen Theile des Thieres bestimmen kann, als wenn man das ganze Thier besäße. Auf gleiche Weise läßt sich aus den unbedeutendsten Theilen eines Blattes auf die Natar und Beschaffenheit der Pflanze, welcher es angehörte, mit Sicherheit zurückschließen. Durch dieses Gesetz der Analogie, vermittelst der in neuerer Zeit in so hohem Grade vervollkommneten Mikroslope, ist es gelungen, aus zufälligen Ueberresten eine urweltliche Zoologie und Botanik zu konstruiren. 15
Archäologische Gesellschaft.
In der Sitzung der arch äologischen Gesellschaft vom 5. Fe⸗ bruar d. J. sprach Herr Panofka über den berühmten, gemeinhin Plato oder Bacchus benannten bronzenen Kopf des Museums von Neapel (Geor⸗ giulo Roccolta 71) und machte durch Vergleichung mit einem seit Winckel⸗ mann (Monum. ined 104) unter dem unhaltbaren Namen „Oedipus im
Eumenidenhain“ bekannten Relief (Mus. Borb. V., XXIII.) auf seinen dem
Kultus des Erdzeus wie der dodonäische anheimfallenden Charakter auf⸗ merksam. Hierauf legte Herr P. die Zeichnung einer von der General⸗ Direction der Königlichen Museen vor kurzem erworbenen, als Gefäß die⸗ nenden männlichen Terrakotten⸗Figer vor, deren Körper die Fleischfarbe überall wohl erhalten hat, während sein weißes Haupt mit einem Kranz rother Acpfel und grüncr Weinblätter ursprünglich geschmückt war. Die Titanengestalt sowohl, als seine knicende Stellung und die erhobenen Arme, welche einen flachen Korb auf seinem Keopf aufrecht halten, berechtigen wohl, ven Wächter des hesperischen Gartens, Atlas, hier zu erkennen. Herr Bötticher handelte über religiöse Alterthümer des Erechtheion, namentlich den in Athen ursprünglichen Poseidonsdienst und über die ebendaselbst ge⸗ heiligte Orks- und Landungsschlange. Von Dr. H. Barth waren Minheilungen aus den Ruinen von Karthago an Herrn Gerhard vom 28. Dezember v. J. eingelaufen, worin derselbe unmittelbar vor Antritt seiner Reise ins innere Afrika, über dortige Gräber und sonstige Alterthü⸗ mer, namentlich über den dort noch befindlichen Vordertheil eines koloKaben 4 Fuß 6 Zoll hohen marmornen Junokopfes berichtet. Herr Gerhard legte zwei räthselhafte Vasenbilder volcenter Herkunft vor, die er sernerem Nachdenken empfahl. Von literarischen Neuigkeiten ward K. F. Her⸗
mann’'s neueste Schrift über die polvgartischen Gemälde besprochen. Fe⸗ ner wurden Aschik's bosporanische Alterthümer (russisch: Odessa 1848 in über den Gott Eros, 4) eine
3 Theilen), 3) Gerhard's Abhandlung d 1 Notiz von Professor Vischer in Basel über das neuerdings dort errichtele Musenm, endlich die zwei von Th. Mommsen und J. Friedländer neuerdings erschienenen Monographieen über unteritalische Sprachdenkmäler und oskische Münzen mit der Anerkennung betrachtet, welche einer auf müh⸗ samer Forschung im Auslande beruhenden Anschauung, einer fur Sprach⸗
und Münzkunde seltenen Forschung und einer das hiesige Königliche Münz⸗
kabinet hochstellenden Denkmälerschau in gleichem Maße gebührt.
Markt⸗Berichte.
16. Febr. Nach tannenen Balken hat Nachfrage gebrakten Kubikfuß stattgefunden, und eine Klei⸗ ist ein seltener Fall, daß
Danzig, zu 2 ½ Sgr. pr. eubikf. nigkeit ist zu 25 Sgr. abgeschlossen; es dieses Holz ausdrückliche Nachfrage findet, obwohl es, wenn auf steinigen Gründen und an den Karpathen gewachsen, für den Ge⸗ brauch im Trockenen dem fichtenen Holze wenig nachsteht, und in stattlichen Dimensionen zu fallen pflegte. In allen übrigen Zwei gen unseres sonstigen Verkehrs gänzliche Stille. Das Wetter scheint dem Weichsel⸗Eisgange sehr gunstig vorzuarbeiten; ein plötzlicher frühzeitiger Aufbruch 'st vorerst nicht zu erwarten, und die Eis⸗ decke dürfte bei Fortdauer des jetzigen gelinden Wetters wesentlich angegriffen sein, ehe sie sich in Bewegung setzen wird.
8
handlungs⸗Sozietät das Abkommen getroffen, daß die präkludirten Stamm⸗Actien zur Sicherheit der sprüche, welche die Präkludirten im Wege des Prozesses chast geltend zu machen beabsichtigen
Haupt⸗Seehandlungs⸗Kasse deponirt
’ Bekanntmachungen. eds⸗
19020 Belkan ntümachung.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 2. Juli 1849 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den von dem enlwichenen Stadt⸗Haupt⸗Kassen⸗ Buchhalter Felgentreu entwendeten fünfprozentigen Ber⸗ liner Stadt⸗Obligationen nunmehr auch die Obliga⸗ tionen
Liut. D. Nr. 2922. 2923. 2926. 2933. 2944. 2990.
3020. 8 hg 7 Stück à 200 Thlr. über .... in. G. Nr. 21975. 21976. 21977 21978. 21980 und 22017. 6 Stück à 25 8”S über 150 Thlr. 8 zusammen über 1550 Th wieder 1 “ Füden Sn s,gh der Stadt gelangt sind und daher gehi. Brnt e seitens des Publikums nichts im Wege eht. erlin, den 27. Januar 1850. “ “
Magdeburg⸗Wittenbergesche 1871
Um den vielen Anfeindungen und 2 begegnen, denen die Magdeburg⸗Avineneenesenr Kenene bahn⸗Gesellschaft seitens der Inhaber der präkludirten Quittungsbogen bisher ausgesetzt gewesen ist, hat das Direktorium unter Genehmigung des Gesellschafts⸗Aus⸗ schusses mit der Königlichen General⸗Direction der See⸗
möchten,
1400 Thlr.
Prozent, mehr als 60 P
gegen die Gesells bei der werden, und hat sich bis zur Entscheidung der Prozesse jeder Disposition darüber begeben.
Dagegen hat die Königliche Sechandlung in dem er⸗ wähnten Abkommen sich vorbehalten, allen den Besitzern präkludirter Quittungsbogen, Konvenienz finden, der erfolgten Präkluston halber ei⸗ nen Rechtsstreit einzuleiten Einlieferung der findung von fünf Prozent sür solche, und von zehn Prozent für solche, auf die rozent eingezahlt sind, anbieten zu können.
Der Termin für die Einreichung der Quittungsbogen zur Erhebung der Vergütung läuft jedoch nur bis zum ersten März d. J., Quistungsbogen nicht weiter stattfindet.
Wir stellen den Inhabern präkludirter Quittungsbo⸗ gen unserer Gesellschaft anheim, von dem Anerbieten 8 der Königlichen General⸗Direction der Seehandlungs⸗ Eisenbal Sozietät Gebrauch zu machen. 11“
Hn. Magvdeburg, W 1850.
W”
der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Indem wir den Inhalt der vorstehenden Bekannt⸗ machung hierdurch bestätigen, machen wir das bethei⸗ ligte Publikum darauf aufmerksam, daß die Einlösung 8 8
xrrexvvmn
Quittungsbogen ausgefertigten bahn⸗Quittungsbogen gegen
vermeintlichen An⸗
antwortung der mit einem
28. Februar c. erfolgt. Berlin, den 18. Februar 1850.
welche es nicht in ihrer
oder zu verfolgen, gegen Quittungsbogen eine schließliche Ab⸗ auf welche 60
(gez.) Bloch.
so daß eine spätere Einlösung von ben Tage muß von selbst ergiebt, nicht heißen;
bei Einzahlungen bis inel. sondern bei Einzahlungen von 60 zent als Abfindung vergütet. Berlin, den 18. Februar 1850.
““
(gez.) Harte.
der präkludirten Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisen⸗ Vergütigung von 5 Pro⸗
zent für Einzahlungen von 60 Prozent Prozent für Einzahlungen über 60 Prozent gegen Aus⸗ speziellen Nummern⸗Ver⸗ zeichnisse begleiteten Quittungsbogen de Seehandlungs⸗Kasse zu Berlin bis einschließlich den
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Soz Wentzel. —
In dem von der Königlichen General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät der Bekanntmachung der Mag⸗ deburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Direction vom 1 d. M. beigefügten Bestätigungs⸗Verme es, wie sich aus de
60 Prozent,
0 Prozent werden 5 Pro⸗
General-Direction 8
der Seehandlungs⸗Sozietät. (gez.) Bloch. Wentzel.
[20 b] Bekanntmachung. 3 Die Königl. General⸗Direction der Sechandlungs⸗ — „ „ 8 2 „ ꝓ 8 10 Sozietät beabsichtigt, das dem Seehandlungs⸗ Justuͤut gehörige, hierselbst belegene Flachsgarn⸗ Maschiuen⸗ Spinnerei⸗Etablissement mit sämmtlichen dazu Fübb gen Maschinen und Utensilien an Private hg en bhr überlassen, und hat mich beauftragt, Kautunft 9 79 die Verhältnisse dieser Fabrik naͤhene uge Vechandlun⸗ theilen, auch mit denselben in E111A“
2ꝗ 8; der Ueberlassung zu treten.
gen über die Bedingungen d 11“ 1
1u“ eit sein, Kaustustigen sowoh Ich werde demnach berei dlich nähere Mitthei
frankirte Briefe, als mündlich nähere Mittheilungen
t auf frankirte Iea⸗ gung der Fabrik zu gestatten und
und von
bei der Haupt⸗
en, die Besichti 3 zu c dy ospeltus derselben auf Erfordern zugehen ¹
88 TEeE. die eingegangenen Geboie behält sich die König⸗
iche General⸗Vireetion die Entscheidung vor 2ten 1850. I
rke von demsel⸗ Bekanntmachung
1891
In der heute g
abgehaltenen General- Versammluns 8 der Actionairs der Berlinischen Feuer-Versicherungs- Anstalt ist nach vorherigem statutenmälsigen Aus- scheiden aus der Direction der Herr Garl Brendel “ durch Stimmenmehrheit auls neue zum Direktor der genanuten Anstalt erwählt worden.
Berlin, den 18. Februar 1850.
JJ 1 der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Austalt. W. Brose. H. Keib el. G. Prätorius.
Meisnitzen
je dicker die Erdrinde
hm. Die kleinste Knochenfläche hat einen bestimmten 8
Das Abonnement betraͤgt
2 Rthlr. ür ;
ahr. ahr.
1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Prhöhung. ei einzelnen RNummern wird
der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
86 n
Deutschland.
Preußen.
Bochnia.
Sachsen.
euf Berlin. Wasserstand. — Stettin. Oesterreich. Wien.
Se. Majestät der König.
Wasserstand.
Leipzig. Die Luther⸗Stiftung.
Mecklenburg⸗Schwerin. Differenzen zwischen den Regierungen von Schwerin und Strelitz.
Schwerin.
Veibehn — Posen. rr E eibehaltung dreier Sanitäts⸗Bataillone. — Galizien. — Stempel⸗ und Taxr⸗Aenderungen. — Das Salzwerk von
Dresden.
Kammer⸗Verhandlungen. — Wasserstand. —
Aktenstücke in Bezug auf die
Oldenburg. Oldenburg. Landtags⸗Verhandlungen.
( 2* Fraukreich. Gesetzgebende V fuͤr RnNsats e e ersammlung.
Ausland.
tement. — Erklärung Napoleon Bonaparte’'s. — Vermischtes.
Großbritanien und Ir Irland. dische Angelegenheiten. —
wandererschiffe. —
Godolphin. †.
prinzen.
Dänemark. Kopenhagen. Befinden des Königs. — Verhandlungen
des Volksthings.
Italien. Florenz. Rom.
Steuern. — Spanien.
Unterhaus.
Brautwerbung für Graf Trapani. — Neuer Aufschub der Rückkehr des Papstes. Madrid. Audienz des französischen Gesandten. — Erhal⸗
tung der Ruhe. — Vermischtes. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
1 Parlament. Interpellation Vorgänge auf einem Aus⸗ j 3 8 Interpellation über Dänemarks Ab⸗ I Die Lage Irlands. — London. Ludwig Philipp und seine von Irland Soiree beim Herzog von Cambridge. — Der Lordlieutenant rland. — 8— sardinischen Geschäftsträgers. — Lord “ erufung Bodisco's aus den Vereinig S S 1“ n Vereinigten Staaten. Schweden und Norwegen. Stockholm. Die Verlobung des Kron⸗
Marienburg. Eisgang.
Einnah d A Kreditbewilligungen Einnahmen un usgaben. — Fortsetzung der Unterrichtsgeset. — Paris. Die aSohch Mnge⸗
genheiten. — Die Wahlvorbereitungen. — Reformpläne im Kriegsdepar⸗
Oberhaus.
Die neuen
Amtlicher Theil. 8
Des Königs Majestät haben am 20sten v. M. auf de E1“ Schlosse den an Allerhöchstihrem Hoflager beglau⸗ n belgischen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗
Nothomb, in einer besonderen Audi
ang 1 essen Händen di signie old⸗Or
“ 1. Insignien des Leopold⸗Or⸗
gier Allerhöchstdenenselben verliehen haben.
Majestät der König der Bel⸗
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhr:
Dem Hauptmann von Winterfeldt des 23sten Infanterie⸗ pensionirten Montirungs⸗Depot⸗Rendanten Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
kurator Schild zu Koblenz zum ständigen zu Kleve;
Regiments und dem Winter, den Rothen Den Staats⸗Pr
Kammer⸗Präsidenten
Den Kreis⸗Physikus, zum Regierungs⸗ und
Der bisherige Oberger Anwalte bei der Gerichts⸗K. nes Wohnsitzes daselbst, unte bei der Gerichts⸗Kommission zu zu Wesel ernannt und zum Notar
0 bei dem Landgerichte Sanitäts⸗Rath Dr. Arnold in Posen, Medizinal⸗Rath bei der dortigen Regierung; Den Landgerichts⸗Assessor Ebermaier zu Köln, zum Staats⸗
Prokurator bei dem Landgerichte zu Koblenz zu ernennen
tionsgerichts zu Hamm bestellt, und
Der bisherige fürstlich bentheimsche Domainenkammer⸗Justitiar, Obergerichts⸗Assessor Quensel zum Rechts⸗Anwalte bei dem Kreis⸗ ) mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rheda,
erichte zu Bielefeld, 4 1 Appellationsgerichts
und zum Notar im Departement des born ernannt worden.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. geim Akademie⸗Gebäude. Erinnerung gebracht, daß der Termin zu der am 31. März zu er⸗ März und der für 16. März zu Ende Blättern wiederholt besonders abgedruckten Programms dieser Ausstellung übernimmt die Akademie Transportkosten nur für Arbei⸗ sonders von ihr aufgeforderter Künst⸗ Programms mit den Kunstwerken dem Inspektorat der Akademie einzureichenden zwei gleichlautenden Gegenstände wird das eine als lt zurückgegeben, um als Legitima⸗ ke nach dem Schlusse der
Kunstausstellun Ess wird hierdurch in für die Anmeldung von Kunstwerken en Kunstaus
öffnenden grof die Einsendung der geht.
erschienenen und auch
len ihrer Mitglieder oder bese Von den nach §. 5 des
ter.
Verzeichnissen der abgegebenen Empfangsbescheinigung gestempelt zur tion bei der Abforderung der Kunstwer
Nach Vorschrift des in den ö
Ausstellung zu dienen.
Berlin, den 19.
Prof. Herb
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das 6te Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 3222. Das Ge Wechselordnung
Berlin, den 22. Comtoir der Gesetz⸗
Debits
setz, be
Februar 1850. Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. ig, Vice⸗Direktor.
Februar 1850.
stellung schon am 1. Kunstwerke selbst mit dem ffentlichen
treffend die Einführ für Deutschland.
Justiz⸗Ministerium. ichts⸗Assessor Hueck ist zum Rechts⸗ ommission zu Rees, mit Anweisung sei⸗ r gleichzeitiger Verstattung der Praxis Emmerich und dem Kreisgerichte im Departement des Appella⸗
Sammlung.
zu Pader⸗
ung der allgemeinen Vom 15ten d. M.
und will wissen, ob diese Interpretation von der Regierung aner⸗
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und vaelands nehmen Bestellung auf . Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Ur. 57.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe⸗ Oehringen, von Schlawentzitz.
Uichtamtlicher Theil Deutschland. 1 8
Preußen. Berlin, 21. Febr. Sicheren Nachrichten zufolge, können wir in Bezug des in mehreren Zeitungen erwähnten Un⸗ wohlseins Sr. Majestät des Königs mittheilen, daß Allerhöchstdie⸗ selben sich vor einigen Tagen bei einem Spaziergange im Schloß⸗ garten zu Charlottenburg gegen eine steinerne Bank am oberen Theile des Schienbeins gestoßen haben und, ohne weiter unwohl zu sein, zur Schonung des unbedeutend verletzten Beins genöthigt sind, noch auf einige Zeit das Zimmer zu hüten. 8
Marienburg, 17. Febr. (Königsb. Ztg.) Nachdem es gestern und die vergangene Nacht beinahe fortwährend geregnet hat, wächst das Wasser in der Nogat bedeutend. Dasselbe ist in 24 Stunden 10 Zoll gestiegen und hat gegenwärtig die Höhe von 13 Fuß 8 Zoll erreicht. Da so eben die Nachricht hier eingetroffen ist, daß bei Kurzebrak (Marienwerder) kein Fuhrwerk mehr die Eis⸗ decke der Weichsel passiren kann, so steht auch eine baldige Hemmung der Passage über die Ströme hier bevor. Es wird dies weniger wegen der Schwäche der Eisdecke geschehen, denn letztere ist noch so stark, daß heute Personen zu Schlitten von oberhalb gefahren kamen, als wegen des Aufwassers an den Uferstellen, da das Ma⸗ terial zu den Schwimmbrücken einerseits nicht ausreichen, andererseits dieselben auch nicht so weit gehoben werden können, daß sie nicht vom Wasser überfluthet würden. Gegenwärtig befindet sich der Re⸗ gierungs⸗Baurath Spittel aus Danzig hier, um alle Vorkehrungen in Gemeinschaft mit dem hiesigen Ober⸗Bauinspektor von Geisvorf für etwaige kommende Wasserunfälle zu treffen.
Stettin, 20. Febr. (Ostsee⸗Ztg.) Das Wasser der Oder ist in den letzten Tagen bedeutend gestiegen und beträgt die Steigerung seit Sonntag circa 5“ täglich. Heute Mittag war die Höhe des Wassers 5 5 ½“ über dem gewöhnlichen Stande und hat der Strom zwischen den Brücken nur noch etwa circa 1 Fuß Boll⸗ werk. Die Wiesen in der Nähe der Oder sind bereits ganz unter Wasser und da der Dammsche See auf solche Weise mit der Ober vereinigt ist, so bietet sich dem Auge nur eine große Wasserfläche dar. Sollte der Wind nördlicher gehen und somit das Wasser “ so dürfte für die unteren Theile unserer Stadt sehr zu fürch⸗ en sein. Der Strom geht heute ziemlich stark mit Treibeis.
Posen, 18. Febr. Ostsee⸗* V ster Abe
6 ½ Uhr, begann der u 28 81“ 1-SöS nung und Erhalt er Brü vare etr B1““
ing haltung der Brücke waren getroffen, auch waren, um bei dem Andrange von Zuschauern jedwedes Unheil zu verhüten Wachtmannschaften aufgestellt. Das Krachen, welches die dicken Eisschollen an den Bruͤckenpfeilern, von denen alle stark beschädigt sind, verursachten, versetzte die Zuschauer mitunter in einige Be⸗ sorgniß; auch Holz in Menge kam angeschwommen. Gleichzeitig breitete sich der Strom in dieser Nacht auf beiden Ufern aus. Gestern Morgen und den ganzen Tag über waren am Brücken⸗ Pegel 16 Fuß 3 Zoll; der Damm wäre total heute Nacht über⸗ schwemmt worden, wenn nicht ein Nachtfrost von 3 Grad das fer⸗ nere Anschwellen gehemmt hätte. Heute Mittag 16 Fuß.
Oesterreich. Wien, 19. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat die Aufstellung und permanente Beibehaltung dreier Sanitäts⸗ Bataillone auch in Friedenszeiten und zwar zu Wien, Pesth und Verona, angeordnet. Seit vierzehn Tagen dauern die Sitzungen im Kriegs⸗Ministerium fort, welche eine Organisation sowohl die⸗ ser Stelle, als auch der Unterbehörden, zum Zwecke haben sollen.
Nach Berichten aus Galizien erwartet die dortige Bevölkerung mit großer Spannung die Landes⸗Verfassung. Man spricht mit Gewißheit von einer Theilung Galiziens in einen polnischen und ruthenischen Theil. Zu dem polnischen Theile würden außer Kra⸗ kau der wadowicer, bochnier, sandecer, jaseler, tarnover, reschover und sanoker Kreis gehören, zum ruthenischen Theile die übrigen elf östlichen Kreise, welchen noch das Gerücht die von Ruthenen be⸗ wohnte Gränz⸗Gespannschaft Ungarns beifügt.
Gestern ist das zwanzigste Stück des Allgemeinen Reichs⸗ gesetz⸗ und Regierungsblattes, und zwar in sämmtlichen zehn Ausgaben, versendet worden. Dasselbe enthält eine Verordnung des Finanz⸗Ministeriums vom 9. Februar 1850, wodurch einige von Sr. Majestät dem Kaiser sanctionirte Aenderungen des Stem⸗ pel⸗ und Tax⸗Patentes vom 27. Januar 1840 kundgemacht und vom 15. März 1850 angefangen, in Wirksamkeit gesetzt werden.
Der Salinenbrand droht der Stadt Bochnia keine Gefahr mehr, weil es frühzeitig gelang, eine Mauer aufzuführen. Die Salinen⸗ Bergwerke ziehen sich von Osten gegen Westen in einer Länge von 1000 Klaftern, 80 Klaftern Breite und 260 Klaftern Tiefe, und die Salzader ist so ergiebig, daß sie 500 Bergleute beschäftigt und jährlich 300,000 Centner Salz liefert.
Sachsen. Dresden, 19. Febr. (D. A. Z.) In der heutigen Sitzung wurden zwei Interpellationen an das Ministerium gerichtet. Die erste wurde von dem Abgeordneten Buchdrucker Thallwitz aus Döbeln in Betreff der Oberländerschen Verordnung aus dem Jahr 1848 gestellt, nach welcher die städtischen Behörden ermächtigt werden, die Konzessionen zur Herausgabe von Zeitschrif⸗ ten ꝛc. zu ertheilen. Die genannte Verordnung, meint der Inter⸗ pellant, sei dahin interpretirt worden, daß derartige Konzessionen auch an Andere, welche nicht Buchdrucker wären, ertheilt worden,
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kannt werde. Der Abgeordnete Wigand aber richtet an nisterium der Justiz und des Seeer die Anfrage, welche Sneen. niß es damit habe, daß von Seiten der öͤsterreichischen Regierung in Leipzig Kommissare sich befinden, welche gegen die an dem Mai⸗ Aufstande betheiligten sächsischen Staats⸗Angehörigen Untersuchun⸗ gen anstellten. Diese Kommissare seien nicht blos in Leipzig anwe⸗ 8.— wohnten auch den Verhören bei. Hierauf wurde, da 1ool weiter vorlagen, die Sitzung auf⸗
In Folge anhaltender Regengüsse ist seit gestern der Wasser⸗ stand der Elbe fortwährend, obschon langsam, 88 Frn Wassta⸗ gewesen. Heute Nachmittag war er bereits 4 Ellen über Null.
Leipzig, 17. Febr. (Leipz. Ztg.) Die Lutherstiftun
zu Leipzig hat in aller Stille n e gee Süe eese h den beiden Seiten hin, nach welchen ihre Bestimmung lautet, theils fortgesettt, theils für eine empfänglichere Zeit vorbereitet. Die zur Erzie⸗ hung von Nachkommen Luther's bestimmten Gelder hat sie theils zur Un⸗ terstützung eines in bedrängten Verhältnissen lebenden Nachkommen zur Erziehung von fünf Kindern im Herzogthume Sachsen⸗Altenburg verwendet, theils benutzt, um einen vater⸗ und mutterlosen Waisen im Martin⸗Stifte zu Ersurt seiner Neigung gemäß zum Land⸗ Schullehrer erziehen zu lassen. Nach den acht bereits erschienenen kleinen Schriften erscheint jetzt unter Besorgung des Dr. Schütz, Katecheten zu St.⸗Petri: „Das Hausbuch der Politik oder der Prophet Habakuk, ausgelegt durch Dr. Martin Luther 1526,“ im Verlage der Lutherstiftung zu Leipzig bei J. A. Barth. Demnächst wird der Kommentar des Evangeliums von Johannes unter der Obsorge des Ober⸗Hofpredigers Dr. Harleß erscheinen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 19. Febr. Mecklenburger Ztg. enthält folgende Aktenstücke:
Verhandlungen bei der provisorischen Bundes⸗Central⸗ Kommission und dem Verwaltungsrathe, betreffend die von der mecklen⸗ burg⸗schwerinschen Regierung verfügte Abnahme der von den Mitgliedern des vormaligen engeren Ausschusses geführten Verwaltungen. I. Antrag des mecklenburg⸗ strelitzschen Staats⸗Ministeriums vom 6. Ja⸗ nuar 1850 an die provisorische 1“ ⸗Central⸗Kommission. (Ohne die nlagen.)
1 Nachdem durch die Einsetzung dieser hohen Bundes⸗Kommission wiederum ein fest begründetes Organ für den Rechtsschutz gewonnen ist, dessen ein Mitglied des deutschen Bundes gegen das andere bedarf, sieht sich das un⸗ terzeichnete Staats⸗Ministerium in der Lage, auf Spezialbefehl Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz, seines allergnädigsten Herrn, diesen Rechtsschutz gegen das Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Gou⸗ vernement in Anspruch zu nehmen.
Im Allgemeinen dürfen die Differenzen, welche zwischen den Regie⸗ rungen der beiden Mecklenburg über die bisher gemeinsame Verfassung ob⸗ walten, als bekannt vorausgesetzt werden, und die hohe Bundes⸗Kommission hat schon Gelegenheit gehabt, sich mit denselben zu beschäftigen, da die mecklenburgische Ritterschaft diese Verhältnisse in ihrem Antrage das Großherzoglich mecklenburg⸗-schwerinsche Gonvernement zur Eröffnun der Kompromiß⸗Instanz zu vermögen, hat berühren müssen. Wir 9 die ses Antrags an dieser Stelle besonders deshalb einesiheils ES — Beförderung des Rechts auszusprechen, daß wir unsererseits dies Verla 8 aller dagegen aufgestellten Einwendungen ungeachtet nach dem Jedela he gemeinsamen Patentverordnung vom 28. November 1817 sub I. und - 3 der für Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz gemeinsam 25. Mai 1818 ausgesprochenen Bundesgarantie als wohlbegründet an kennen, andererseits Gum im Gegensatze zu di sem Antrage diejenigen Be. Ss 1h so schärfer hervorheben zu können, die dem stelttschen
er ü Fae ne em schwerinschen gegenüber durch die Bundesgesetzgebung
Die Großherzogliche mecklenburg⸗strelitzsche Landesregi t jene Differenzen durch die in Anlage A abschrfaleh ohne “ fügte Klage vom 20. Oktober 1849, auf welche wir uns wegen der s ren Entwickelung des Sach⸗ und Rechtsverhältnisses beziehen, zur rechtlichen Entscheidung des provisorischen Bundes⸗Schiedsgerichts zu Erfurt verstellt da beide Mecklenburg dem am 26. Mai 1849 zwischen den Königlichen Re⸗ gierungen von Preußen, Sachsen und Hannover abgeschlossenen Bündnisse, durch welches jenes Gericht eingesetzt ist, beigetreten sind. Schon vor An- stellung dieser Klage ließ die hiesige Landesregierung durch ihren Bevoll- mächtigten in der 46sten Sitzung des Verwaltungsrathes der verbündeten Re⸗ gierungen ein Inhibitorium dahin beantragen, daß die Großherzoglich meck⸗ jenburg⸗schwerinsche Regierung bis zur ausgemachten Sache einstweilen 11e. 78. g⸗ in der E“ Verfassungsange⸗
enhe zedire. Der Verwaltungsrat 5b 1 48 Si
unterm 8. Oktober 1849 v e.
die Erlassung von Inhibitorien liege nicht in den Befugnissen des Ver⸗ 1 waltungsraths, sondern stehe lediglich der richterlichen Behörde, zu deren Kompetenz die streitige Hauptsache gehöre, zu. 8
In der anliegenden Klageschrift ward daher dieser Antrag auf Schutz des status quo erneuert. Allein das provisorische Bundes⸗Schiedsgericht hat mittelst des in Anlage B abschriftlich angeschlossenen Erlasses vom 5 18 Jegce n8e sur Beantwortung binnen vier Wo⸗
en mitgetheilt ist, den zugleich gestellten Antrag wege
Inhibitoriums nicht für gtauszaft s Fteftns
da das provisorische Bundes⸗Schiedsgericht durch die in den §§. 1 und 4 der Uebereinkunft über seine Einsetzung enthaltenen Bestimmungen nur zur Ertheilung schiedsrichterlicher Entscheidungen und zur Fällung von Urtheilen berufen, eine zur Erlassung inhibitorischer Anorduungen ersor⸗ derliche, in der Natur eines Schiedsgerichts an sich nicht begründete obrigkeitliche Gewalt aber ihm nicht beigelegt worden 1.“X“ 8
Gegen die Richtigkeit der Gründe, aus denen der Antrag auf Erlas sung eines Inhibitoriums abgelehnt wurde, dürfte im Wesentlichen nichts zu erinnern sein; sie folgt mit Nothwendigkeit aus der nur einzelne deutsche Staaten berührenden, rechtlichen Beschaffenheit des Bündnisses vom 26. Mai 1849, nach welcher die Annahme unzulässig erscheint, als könnte auf die durch das Bündniß begründete gemeinsame öffentliche Gewalt und auf ein durch diese Gewalt eingesetztes Schiedsgericht diejenige reichsobrigkeitliche Gewalt übergegangen sein, welche durch die frühere deutsche Reichs⸗Verfas⸗ sung begründet war, dann in die für alle deutsche Staaten gemeinsame Bundes⸗Verfassung übergegangen und in den positiven Bestimmungen der Bundes⸗Gesetzgebung näher festgestellt ist.
War es somit dem Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Gouverne⸗ ment nicht gelungen, eine den status quo schützende Verfügung einer
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