Anhalt⸗Deßau. Deßau, 20. Febr. (D. A. Z.) Nach⸗ dem vor acht Tagen der hiesige Sonderlandtag ohne weitere Förm⸗ lichkeit und ohne Eröffnungsrede des Ministeriums eröffnet worden war, trat derselbe heute nach achttägiger Vertagung zusammen, um die von dem Ministerium gemachten Vorlagen in Berathung zu nehmen. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag des Staats⸗ Ministeriums, „die Wahl eines Abgeordneten zum Staatenhause des deutschen Reichstags“ betreffend. Es wurden von Seiten der Staats⸗ regierung vorgeschlagen: Ministerialrath Vierthaler, Geh. Justiz⸗ Rath und Abgeordneter Sintenis und Appellationsgerichts⸗Rath Mann. Von 22 Abgeordneten verließen 7 den Saal, von 15 An⸗ wesenden enthielten sich 3 der Abstimmung, von den 12 Stimmen⸗ den erhielten 6 Stimmen der Ministerial⸗Rath Vierthaler und 6 der Geh. Justiz⸗Rath Sintenis. Die zweite Wahl ergab dasselbe Resultat, so daß das Loos entscheiden mußte. Der Schriftführer Abgeordnete Franke zog das Loos und der Abgeordnete Sintenis ging aus der Urne hervor. Derselbe nahm sofort die Wahl an.
Lippe-Schaumburg. Bückeburg, 20. Febr. (3. f. N. D.) Auf das an die Mitglieder des bleibenden Landtagsausschusses ge⸗ richtete Schreiben der Regierung vom 30sten d. M. (S. Nr. 38 des Preuß. St.⸗Anz.), worin dieselbe die Nichtanerkennung des Landtagsausschusses erklärte, hat dieser die nachstehende Antwort er⸗ 8 [ — „ lesteng, fürstliche Regierung.“ „Fürstliche Regierung hat durch Schreiben vom 30sten v. M. den Mitgliedern des unterzeichneten Landtagsausschusses eröffnet, daß dieselbe einen bleibenden Ausschuß der zur Vereinbarung der Verfassung durch das Wahlgesetz vom 6. Dezember 1848 berufenen Ver⸗ sammlung niemals genehmigt habe und auch jetzt nicht genehmigen könne, und hat demnach die Mitglieder dieses Ausschusses veranlassen zu müssen ge⸗ gleaubt, sich nicht ferner als ein beständiger Ausschuß zu betrachten. . „Wie nun der unterzeichnete Ausschuß sich nicht berechtigt halten kann, ein Mandat, welches ihm vom Landtage geworden ist, anders als in die Hände dieses Landtages wieder nieder zu legen, oder durch das Aufgeben seiner Eristenz einen Beschluß dieses Landtages umzustoßen, so sieht er sich, der dahin zielenden Aufforderung Fürstlicher Regierung nachzukommen, im vorliegenden Falle noch um so weniger im Stande, als nach seiner wohl⸗ gegrusen Ueberzeugung die Verfassungsmäßigkeit seines Bestehens ganz un⸗ zweifelhaft ist.
„Eine unbefangene Auslegung der von dem auf Grund des Gesetzes vom 17. März 1848 gewählten Landtage über die Bildung eines blei⸗ benden Landtags⸗Ausschusses in Gegenwart des landesherrlichen Kommis⸗
ars gepflogenen Verhandlungen, so wie der in Folge jener Verhandlungen an Fürstliche Negierung gelangten und von dieser pure genehmigten Anträge läßt es nämlich nicht zweifelhaft, daß von Regierung und Landtage die Schaf⸗ ung des bleibenden Landtags⸗Ausschusses als eines bleibenden Instituts beab⸗ ichtigt und in verfassungsmäßigem Wege beschlossen worden sei; wenigstens ist es em unterzeichneten Ausschusse nicht möglich gewesen, mit der Annahme des Gegentheils diejenigen Bestimmungen der Instruction für den Ausschuß zu reimen, welche, um nur Einiges anzuführen, demselben auferlegen, alle Ge⸗ schäfte, welche demselben noch durch lünftige Gesetze übertragen werden möchten, zu besorgen, resp. ihn ermächtigen, sich nöthigenfalls aus der Zahl der Mitglieder der letzten Ständeversammlung zu ergänzen, wie denn uͤber⸗ aupt zufolge des dem fraglichen ständischen Beschluße zu Grunde liegenden Kommissionsberichtes der Zweck des Ausschusses der ist, „in der Zwischen⸗ zeit von einem beendigten bis zu einem wiederversammelten Landtage“ hätig zu sein, eine Zweckbestimmung, welche, fast mit denselben Worten, in den §. 1 der vereinbarten Instruction für den Ausschuß übergegangen ist.
„War nun hiernach das Institut eines bleibenden Landtagsausschusses inmal verfassungsmäßig begründet, so konnte dasselbe nach allgemein aner⸗ annten staatsrechtlichen Grundsätzen auch nur auf verfassungsmäßigem
Wege wieder beseitigt, am allerwenigsten aber durch die Einführung eines neuen Wahlgesetzes in seiner rechtlichen Existenz affizirt werden.
„Es kommt endlich, noch hinzu, daß Fürstliche Regierung denselben Landtags⸗-Ausschuß⸗, welchem jetzt von derselben die staatsrechtliche Grund⸗ age abgesprochen werden soll, damals, als dessen geschehene Konstitnirung ond⸗ ungsmäßig vom Landtage angezeigt wurde, dessen Rechtmäßigkeit nicht nur nicht bestritten, sondern denselben ausdrücklich anerkannt hat, indem dem Ausschusse auf das in Veranlassung des von dem damaligen Herrn Regie⸗ rungs⸗Direktor Langerfeld gegengezeichneten ferneren Vertagungs⸗Dekretes der zur Verfassungs⸗Vereinbarung berufenen Landes-Versammlung vom 27. Oktober v. J. an diesen, als damaliges einziges Mitglied der verfassungsmäßigen Regierung gerichtete Ersuchen um Auswirkung einer Audienz für eine De⸗ putation des Landtags⸗Ausschusses bei Sr. Burchlaucht dem Fürsten von
dem genannten Herrn Regierungs⸗-Direftor erwiedert wordert ist, „daß Se. Durchlaucht einer von dem Landtags⸗Ausschusse gewählten Deputation die erbetene Audienz gern bewillige.“
Bei solchem Stande der Sache wird Fürstliche Regierung selbst ermes⸗ sen, daß es bei der Frage über die Rechtmäßigkeit der Existenz des Aus⸗ schusses darauf überhaupt nicht ankommen kann, ob nach Ansicht Fürstlicher Regierung das Bestehen eines solchen mit den richtigen Grundsätzen einer constitutionellen Repräsentativ⸗Verfassung unvereinbar sei. Indeß will der unterzeichnete Ausschuß nicht unterlassen, anzudeuten, daß dem Ausschuß zufolge seiner Instruction nicht die Ausübung, sondern nur die Wahrung der der Volksvertretung zustehenden Rechte übertragen, ihm mithin nur dasjenige zur besonderen Pflicht gemacht ist, was als ein Recht jedem Staatsbürger zusteht. In dieser Aufsassung hat man auch in anderen deutschen Ländern, z. B. in Weimar, Kurhessen, Oldenburg, so wenig eine Gefahr für die unveräußerlichen Volksrechte in dem Bestehen eines Land⸗ tagsausschusses erblickt, daß man denselben vielmehr für eine kräftige Schutz⸗ mauer gegen Verfassungsverletzungen hält.
Aus den vorstehend entwickelten Gründen sieht sich der unterzeichnete Ausschuß außer Stande, der Aufsorderung Fürstlicher Regierun gemäß seine eigene Existenz aufzugeben; derselbe muß vielmehr Veranla ung nehmen, eingedenk der ihm durch seine Instruction auferlegten Pflichten, wiederholt die Bestimmung eines nahen Termins für die Wiedereinberufung der zur Verfassungs⸗Vereinbarung gewählten Landesvertretung zu beantragen, in⸗ dem nach seiner Ansicht weder das Eintreten unvorhergesehener politischer Ereignisse, welches vielmehr Fürstlicher Regierung die verdoppelte Pflicht auferlegen sollte, sich mit der Volksvertretung zu umgeben, noch auch die jetzt doch gewiß beendigten Vorbereitungen zu den Wahlen sür den näch⸗ sten deutschen Reichstag eine längere Verzögerung der Einberufung rechtfer⸗ tigen dürften.
„Daß derselbe sich hiernach auch nicht veranlaßt sehen kann, das in seinen Händen befindliche Landtagsarchiv dem Landtagspräsidenten oder Fürstlicher Regierung auszuantworten, ist eine einfache Konsequenz seiner vorstehend dargelegten Ansicht. 8 Buückeburg, den 7. Februar 1850. 9.
Der bleibende Landtagsausschiuiußs.
(gez.) W. Knodt. Sander. C. Meyer, Wippermann.
„In Betreff der fehlenden Unterschrift des Ausschußmitgliedes König
Nlüan. der Unterzeichnete kraft spezieller Ermächtigung, daß das genannte era usseügihed zwar wegen zeitiger Abwesenheit bei Abfassung und Aus⸗ desseh Faheif enden Schreibens nicht habe mitwirken können, daß jedoch elben genehmigt ege stattgehabten Ausschußberathungen von dem⸗ Bückeburg, den 12. Februar 1850. (gez.) W. Knodt.“
Frankfurt eg In der heutsger Süeörankfurt a. M., 22. Febr. (O. P. A. Z.) zunächst das Ver g der gesetzgebenden Versammlung wurde eder des Verfassungs⸗Ausschusses
verlesen;
üäblt; Schge folgenden : V 5 ständischen Bürget⸗Repräsentsclter Wülker des Raths; 2) von der J. C. Debary, J. F. H Dr. Ohlenschlager, E. Meyer,
2 ammeran, Dr. ¼ v gebenden Versammlung: die gewäͤhlten 11vng; b von der gesetz⸗ reits namentlich angegeben. Die Pieder wurden be⸗
agege! um A e. Mitglieder G. F. Sch fer und Dr. Jeanrneas seste e schetaenben
An der Tagesordnung ist der Kommissionsbericht über den Antrag des
8 neten Ph. Donner wegen Anschluß an das Bündniß vom 26. Mai v M“ Eien 8 Souchap entwickelt den Gang der Ver⸗ handlungen der Kommission und empfiehlt deren bn .S 814 „Die gesetzgebende Versammlung wolle, unter abschriftlicher Mitthei ung dieses Perichts⸗ den Antrag des Herrn Philipp Donner in Gemäßheit Ar⸗ tikel 16 der Constitutions⸗Ergänzungsakte für zulässig erklären und an den Senat gelangen lassen.“ Diesem Antrag war die Bemerkung vorangeschickt: „Von selbst versteht sich jedoch die Nothwendigkeit, daß für den abzuschlie⸗ ßenden Vertrag die Genehmigung der verfassungsmäßigen Behörden vorzu⸗ behalten sei.“ Auf solche Weise seien sämmtliche Mitglieder der Kom⸗ mission, wiewohl von verschiedener Ansicht ansgehend, zu gleichem, oben ausgesprochenen Ergebniß gekommen. Dr. Lorey spricht sich gegen den Kommissionsbericht aus. Eines solchen Antrages wegen hätte es keiner Kommission bedurft, und was diese vorschlage, liege gewiß nicht in der Absicht des ursprünglichen Antragstellers. Die Kommission sei nicht in die Hauptfrage eingetreten und lege hierin dem Senat einen moralischen Zwang auf, denn dieser wisse nicht, was die Ansicht der gesetzgebenden Versammlung in der Sache sei. Dr. Mappes tbeilt weder die Ansicht des Vorredners, noch die der Kommission, und will dem Kommissionsantrag noch das Begehren um Rückäußerung des Senats beigefügt, oder die Hauptfrage einläßlich behandelt wissen. J. C. Debary erklärt sich ebenfalls für vorgängige Erörterung des Donnerschen Antrags, bevor es dem Senat überwiesen werde, damit dieser Kenntniß von der Ge⸗ sinnung der gesetzgebenden Versammlung erhalte, da der Kommissionsbericht sich nicht darüber ansspreche Dr. Souchap tritt in eine ausführliche Er⸗ örterung des Kommissionsantrags ein, der nach Artikel 16 der Constitutions⸗ Ergänzungsakte, die hierin allein maßgebend sei, sich allein auf die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Donnerschen Antrags auszusprechen hatte. In der Kommission habe eine Mehrheit von 5 Mitgliedern sich un⸗ bedingt, und die Minderheit von 2 Mitgliedern unter “ Be⸗ merkungen für die Zulässigkeit des Antrags erklärt, woraus auf die Ansicht der Versammlung, welche die Kommission in freier Wahl bestellt habe, zu schließen sei. Dr. Mappes stellt den Abänderungs⸗ antrag: daß über die Mehrheits⸗ und Minderheits⸗- Meinung geson⸗ dert abgestimmt werde. Dr. Binding: Von dem Standpunkte der An⸗ sicht der Mehrheit der Kommission betrachtet, sei allerdings eine Diskussion über die Hauptsache überflüsfig, durch die gestellten Anträge werde sie jedoch unvermeidlich. Er sei als Mitglied der Kommission nicht mit ihrem An⸗ trage einverstanden gewesen; da derselbe keine Klarheit über die Meinung der Versammlung gebe, so sei eine Erörterung nicht zu umgehen. Dr. Souchap stellt auf den Fall, daß Dr. Mappes seinen Antrag nicht zurück⸗ ziehe, den Gegenantrag: den Senat zur Rückäußerung nach geschlossenem Vertrag zu veranlassen. Dr. Spieß erklärt sich unbedingt für den Kom⸗ missionsantrag, wie er vorliegt. Dem Senat stehe das Recht zu, unter Ratificationsvorbehalt Staatsverträge abzuschließen; heute aber handele es sich lediglich davon, ob der Donnersche Antrag zulässig sei oder nicht? Dr. Goldschmidt giebt die Geschichte der Kommissionsverhandlungen Die Minderheit habe dem Gutachten der Mehrheit aus dem Grunde nicht beigestimmt, weil sie die Sache nicht für hinlänglich reif erachte; sie habe sich aber auch der Mehrheit nicht wiedersetzt. Eine Diskussion sei nicht nothwendig, da nur die Frage aufgestellt werden könne: ist der Donnersche Antrag zulässig⸗ oder nicht? Der Redner beantragt, einfach über den Kommissions⸗Antrag abzustimmen, und dann über den Zusatz von Dr. Mappes, von dem Se⸗ nat eine Rückäußerung zu begehren. Dr. Binding widersetzt sich dem letzten Theile des Antrags, da eine Abstimmung ohne vorherige Erörterung unmöglich sei. J. C. Debary ist ebenfalls gegen den Antrag von Gold⸗ schmidt, so wie gegen jede längere Verschiebung der Diskussion. Dr. Souchay wünscht, Dr. Mappes möchte seinen Antrag zurückziehen, was dieser ab⸗ lehnt, weil derselbe zweckmäßig und nothwendig sei. Dr. Blum hält ihn im Gegentheil für überflüssig. Das Recht des Senats, Staats⸗Verträge zu schließen, sei ein ungleich wichtigeres, als das Recht der Versammlung, Gesetze zu machen. Diese können in jeder Woche wieder aufgehoben wer⸗ den; jene bleiben bis zu ihrer Ablaufszeit in Kraft. Hier handle es sich um einen Staats⸗Vertrag nnd daher stimme er ohne Vorbehalt für den Kommissions⸗Antrag, den Dr. Souchay wiederholt vertheidigt. Donner wünscht, dem Senat in dieser Angelegenheit vollkommene Freiheitzu lassen. J. C. Debary besteht nochmals auf Eröffnung der Debatte und Dr. Gold⸗ schmidt auf sofortiger Abstimmung. Dr. Jucho hat zwar nicht die Ehre, wie einige seiner Kollegen, seit zwanzig Jahren in dem gesetzgebenden Kör⸗ per zu sitzen, und ist daher auch mit den Gebräuchen desselben nicht so ver⸗ traut; er ist aber nicht der Meinung, daß man in einer so wichtigen Frage die Ansichten der Mitglieder nicht anhören sollte, und glaubt, daß die Dis⸗
kussion, wenn sie begehrt werde, nicht abgeschnitten werden dirfe. Auch Dr. Varrentrapp hält eine Diskussion für nothwendig, um die Sache vollkommen klar und deutlich zu machen. Dr. Goldschmidt entwickelt nochmals ausführltch, daß nur die Zulässigkeit des Antrages in Frage stehe, Er begreift nicht, wie man über Dinge sprechen könne, die keinen eigentli⸗ chen Gegenstand haben, und traut seinen Mitbürgern zu, daß sie vermeiden werden, Zwistigkeit und Unfrieden zu erregen, wo man des Friedens und der Eintracht so sehr bedarf; daher dringt er nochmals auf Abstimmung über den Kommissions⸗Antrag. D)r. Souchay verlangt nun vor Allem Ab⸗ stimmung über die Frage: ob eine Diskussion eröffnet werden soll oder nicht? Auch er ist für den Frieden, aber nicht für den Frieden um jeden Preis. Es wird nach mehrfältigen Erörterungen über die Fragestellung zu⸗ erst abgestimmt: ob eine Diskussion eröffnet werden soll? Diese Frage wird verneint. Dann wird der Kommissions⸗Autrag zur Abstimmung ge bracht. Für denselben ergeben sich bei dem Namensaufruf 83 Stimmen, gegen denselben 3 (Bolangaro, Mappes und Reuburg); der Abstimmung enthielt sich Einer (Varrentrapp). Hiermit sind die übrigen Anträge erledigt.
Der zwe te Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Abgeord⸗ neten Dr. Mappes, die Strafgesetzgebung, das öffentliche und mündliche Verfahren in Strafsachen und Gesetze über die Standesbuchführung und über die Civilehe betreffend. Der Antragsteller hebt hervor, wie seit gerau⸗ mer Zeit die diesfallsigen Gesetze auf Antrag des Senats berathen und be⸗ schlossen, die erforderlichen Raͤumlichkeiten eingerichtet und ein Oberstaats⸗ anwalt berufen sei; dennoch seien diese wichtigen, von der Zeit gebotenen, von den gesetzlich gültigen Grundrechten des deutschen Volkes ausdrücklich vsrgeschriebenen Gesetze nicht verkündigt. Auf Anfrage habe er die Ant⸗ wort erhalten, daß sie dem Oberstaatsanwalte zur Prüfung übergeben wor⸗ den seien und später die Zusicherung, daß sie die erste Arbeit der gesetzge⸗ benden Versammlung sein würden. Vier Wochen seien nun seit ihrem Zu⸗ sammentritt verflossen, ohne daß etwas geschehen, und er halte den Antrag gerechtfertigt: „die gesetzgebende Versammlung möge den Senat um unver⸗ weilte Mittheilung über den Stand dieser Angelegenheiten ersuchen,“ Die⸗ ser Antrag wird ohne Gegenbemerkung angenommen und damit die Sitzung Wum 6 ¼ Uhr Abends geschlossen.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 22. Februar. Vorsitzender: Bedeau, Vice⸗Präsident. Die Sitzung beginnt mit einem Zwischenfall in Bezug auf die Eisen⸗ bahn von Paris nach Avignon. Herr Vitet (Berichterstatter) be⸗ gehrt, daß, wenn nicht die Dringlichkeit für das Projekt ausge sprochen werden sollte, doch die Versammlung mindestens den Tag bestimmen möge, an welchem sie die Debatte beginnen werde. Zwei Systeme existiren gegenwärtig in Bezug auf dieses Eisenbahn⸗Pro⸗ jekt. Die Einen glauben, man müsse so schnell als möglich die Arbeiten hierzu beginnen, die Anderen wollen die Aus⸗ führung verschieben, bis größere Garantieen für dieselbe ge⸗ boten seien. Die Versammlung werde sich über diese bei⸗ den Systeme ausgesprochen haben. Die Kommission bitte, daß die Debatte nach dem Votum über das Unterrichtsgesetz begin⸗ nen möge. (Lärm.) Der Minister der öffentlichen Arbei⸗ ten erklärt sich damit einverstanden, Die Versammlung nimmt den Kommissions⸗Antrag an. Herr Latrade fordert die Zuwei⸗ sung des Projekts an den Staatsrath. Präsident: „Zahlreiche Präcedentien beweisen, daß diese Zuweisung nicht unbedingt noth
“
wendig sei.“ Herr Charras: Es handle sich hier nicht um die Geschäftsordnung. Herr Chasseloup Laubat spricht gegen die Zuweisung. Herr Mathieu de la Drome: Das Projekt sei durch die Veränderungen der Kommission kein bloßes Finanzgesetz geblie⸗ ben. „Wird man eine Konzession ertheilen oder nicht? Darin besteht das Gesetz. Unter diesem Gesichtspunkt muß es dem Staats⸗Rath zugewiesen werden.“ Herr Berryer spricht gegen die Zuweisung. Links: „Man sieht wohl, daß Sie dabei interessirt sind.“ (Lärm.) Herr Berryer: „Der Unterbrecher kennt mich sehr wenig.“ (Sehr gut.) Das Skrutinium giebt folgendes Resultat: Votirende 550; für die Zuweisung 127, gegen 423. Hierauf wird die Unterrichts⸗Debatte fortgesetzt. Der Unterrichts⸗ Minister schlägt eine neue Fassung des Artikels 39 vor. Dieser Artikel 39 bezieht sich auf die Gehaltsbezüge der Kommunal⸗ Lehrer und enthält die Bestimmung, daß das Gehalt dersel⸗ ben nicht unter 200 Franken betragen dürfe. Angenommen. Hierauf wird der Artikel 41, welcher gestern der Kommission zuge⸗ wiesen worden war, wieder aufgenommen. Derselbe enthält die Bestimmung, daß die Schullehrer⸗ Besoldungen in monatlichen Be⸗ trägen erhoben und ganz wie direkte Steuern gezahlt werden müs⸗ sen. Die Versammlung setzt ihre gestern beim Artikel 59 abgebro⸗ chene Debatte fort. Derselbe betrifft die Zufluchtshäuser und be⸗ auftragt den Staats⸗Rath mit der Abfassung eines Dekrets über dieselben. Angenommen. Artikel 60, 61, 62, 63, 64 enthalten transitorische Maßregeln und werden angenemmen. Herr von La⸗ steyrie bemerkt in Bezug auf den Titel III., daß der philosophische Unterricht in den Gymnasien für Kinder sehr unvollkommen sein müsse, und bekämpft denselben. Barthelemy St. Hilaire be⸗ kämpft den Antrag Lasteyrie's, welcher diesen Unterricht beseitigen will. Herr Baze verlangt im Namen der Kommission die Zuwei⸗ sung des Antrags an die Kommission. (Sehr gut, rechts; lebhafte Sensation links.) Der Präsident meldet, daß die Urlaubs Kom⸗ mission mehreren Repräsentanten, die Mitglieder von General⸗Con
seils sind und von diesen einberufen worden, den Urlaub verweig
habe, worüber sich diese beklagen. Die Versammlung bestätigt di
Entscheidung der Urlaubs⸗Kommission.
Großbritanien und Irland. Parlament. Oberh aus Sitzung vom 18. Febr. Als Lord Stanley die Vorlage von Papieren über die Dolly⸗Brae's⸗Angelegenheit beantragte, bemühte er sich
wie schon erwähnt, das Verfahren des Vice⸗Königs von Irland,
des Grafen von Clarendon, in dieser Sache als illegal darzustellen. Im vorigen Sommer war es zwischen Orangisten und Katholiken bei einer Prozession der Ersteren zu einem Kampfe gekommen, wo bei mehrere Personen ums Leben kamen. Als die Sache vor di Gerichts⸗Session in Castlewellan gebracht wurde, weigerten sich die orangistischen Mitglieder des Gerichts, wie Lord Roden und die Herren W. und F. Beers, sich auf den Prozeß einzulassen, und in Folge dieses Schrittes wurden sie auf Lord Clarendon's Betrieb nach einem Berichte des Herrn Berwick, dem die Untersuchung dieses neuen Konfliktes übertragen war, durch den Lord⸗Kanzler von Irland ihres richterlichen Amtes für verlustig erklärt. Nachdem nun Lord Stan⸗ ley die Schuld des blutigen Ausgangs der Prozession in Dolly⸗ Brae von den Orangisten abzuwälzen sich bemüht hatte, behauptete er, die Richter in Castlewellan hätten keinen Grund gehabt, oran⸗ gistische Prozessionen für gesetzwidrig zu halten, und suchte dies aus einer Korrespondenz des obersten Beamten von Armagh mit der Regierung für Irland herzuleiten. Darauf griff er den Be⸗ richt des Herrn Berwick an, der mehrere Thatsachen nicht der Wahr⸗ heit gemäß dargestellt habe. Zwar würde Lord Roden, meinte der Lord, klüger gehandelt haben, wenn er an jener Gerichtssitzung nicht Theil genommen hätte, seine Gegenwart daselbst sei indessen keine Rechtfertigung für seine Absetzung. Die Abweisung des Prozesses sah Lord Stanley für einen Beweis des gesun⸗ den Urtheils der Richter an. Der Lord⸗Kanzler für Irland aben habe inconstitutionell gehandelt durch die summarische Absetzung acht⸗ barer Beamten, auf das bloße Geheiß des Vicekönigs hin, ein Verfahren, welches unter den Beamten den Gedanken hervorgeru⸗ fen habe, daß ihre Stellung von der Laune des politischen Ober— hauptes des Tages abhängig sei. Er (Lord Stanley) habe jetzt nicht ein Mißtrauens⸗Votum beantragt, weil er wünsche, daß diese große constitutionelle Frage von jedem politischen Partei⸗Interesse fern gehalten werde. Lord Clarendon erhob sich nun, die Maß⸗ regel der Exekutiv⸗Regierung zu vertheidigen. Allen, sagte er, das Gesetz über die Partei⸗Prozessionen bekannt, und lange vor der blutigen Katastrophe habe die Regierung die Warnung ergehen lassen, daß jeder Versuch von Seiten einer orangistischen Prozession durch Dolly⸗ Braezu passiren, einen Friedensbruch nach sich ziehen werde. Dies habe Lord Roden recht gut gewußt, dennoch aber habe er in seiner Rede an die Theilnehmer jener Prozession in Tollymore⸗ Park denselben nicht den Rath ertheilt, einen anderen Weg einzuschlagen. Wenn Beamte Prozessionen arrangirten, die Gefahren drobten, und, auf die Gefahren aufmerksam gemacht, nichts zur Verhinderung dersel⸗ ben thäten, so sei es nur gerecht, wenn sie vom Amte entfernt wür den. — Lord Stanley's Urtheil über Herrn Berwick's Bericht sel höchst unbillig und auf die Darstellung desselben in einer Zeitung gestützt, worauf man sich in dieser Sache nicht verlassen dürfe. Niemand unter den ausgezeichnetsten Rechtsgelehrten Irlands sei befähigter gewesen, diese Untersuchung zu leiten, als Herr Berwick. Nach der sorgfältigsten Ueberlegung habe der Bericht, wonach sich die Nothwendigkeit der Amtsentsetzung mehrerer Personen heraus⸗ gestellt, die Zustimmung der Regierung erhalten. Dem Lord⸗Kanzler sei nicht der Befehl zugegangen, gewisse Beamte von ihren richterlichen Funclionen zu entfernen, vielmehr habe sich derselbe nach reiflicher Prü⸗ fung und aus reiner Ueberzeugung zu diesem Schritte entschlossen. Es sei ihm (Lord Clarendon) zwar schmerzlich gewesen, gegen Lord Roden also zu verfahren, da er mit ihm in freundschaftlichen Ver hältnissen gestanden; allein die Pflicht, das Gesetz in Irland zu einer Wahrheit zu machen, gelte ihm mehr, als alle anderen Ge fühle. Schließlich erklärte er, daß er gegen Vorlage der heiresfen den Papiere nichts einzuwenden habe. Hierauf nahm Lord Ro⸗ den das Wort und bestand darauf, daß die Regierung 39 mit ihm umgegangen sei. Die gegen ihn geltend gemachten Beweise entnehme man dem einseitigen Gutachten des Herrn, Berwick. Er hob sodann das loyale Benehmen der Orange 1 Männer in Ulster im Jahre 1848 hervor, welches die in den Stand setzte, aus Ulster ihre ganze Militairmacht her⸗ auszuziehen, um die beginnende Insurrection zu ersticken. In Bezug auf jene verhängnißvolle Prozession glaube er nicht, daß vor ihrem Eintreten Lord Clarendon, den er etwa einen Monat vorher zu sprechen Gelegenheit gehabt, sie für illegal gehalten habe. Er sei der Meinung, daß die braven Leute, die an der Prozession sich betheiligt, ruhig nach Hause gegangen wären, wenn sie nicht auf eine feige und brutale Weise angegriffen worden wären. Der Redner schloß mit der Betheuerung, daß er als Beam⸗ ter nach Kräften sich stets bestrebt habe, allen Parteien zu ihrem Rechte zu verhelfen. Nachdem noch der Graf von Winchelsea ge⸗ gen Lord Clarendon, Lord Brougham und der Marquis von Clan⸗ ricarde aber für denselben gesprochen hatten, wurde der Antrag auf Vorlage der genannten Papiere angenommen.
meinen Staats⸗Einkünften bestritten.
Unterhaus. Sitzung vom 19. Februar. Herr Disraeli trug darauf an, daß das Haus in einer Comité⸗Sitzung eine Re⸗ vision der Armengesetze des Vereinigten Königreichs in Erwägung ziehe, welche geeignet sei, die Noth der ackerbauenden Klassen zu lindern. Seine und seiner Freunde Ansicht sei es, daß die Auf hebung der Korngesetze das Elend verursacht habe, und daß eine Wiederherstellung derselben das sicherste Mittel zur Abhülfe dieses Elendes sein würde. An eine Wiedereinsetzung der alten Korn⸗ gesetze lasse sich aber bei der Zusammensetzung des Parlaments fürs erste wenigstens nicht denken. Die Veränderung, welche die Auf⸗ hebung der Korngesetze hervorgerufen, mache nun aber im Inter⸗ esse der ackerbauenden Klassen ein verändertes System der Besteue⸗ rung nöthig. Ueber die Natur des Grundbesitzes seien die Mei⸗ nungen getheilt. Während Einige in politischer Beziehung einen Unterschied zwischen Land und anderen Arten des Eigenthums machten, behaupteten Andere, Land sei nur als roher Stoff zu betrachten. Wenn die letztere Auf⸗ fassung die richtige sei, warum wende man dann auf den Grundbesitz nicht dieselben Prinzipien an, wie auf andere rohe Stoffe? Diese Frage habe man oft gestellt, aber keine Antwort er⸗ halten. Die von ihm früher dem Hause vorgelegten Thatsachen hinsichtlich der Beziehungen des ackerbauenden Interesses zu der allgemeinen Besteuerung seien nicht widerlegt worden. Er habe gezeigt, daß die zunächst auf den Ertrag des Bodens in England angewiesenen Klassen, abgesehen von ihren Beiträgen zu den allge⸗ meinen Einkünften, allein in England 12 Millionen Pfd. St. an Lokalsteuern (mit Einschluß der Grundsteuer) zahlten. Man habe allerdings eingewendet, dieses Real⸗Eigenthum sei zu der Zeit, wo die Besitzer es erworben, der Armensteuer unterworfen gewesen; doch verhalte sich dies nicht so in Beziehung auf Irland, Schott⸗ land und viele Theile Englands. Aber angenommen auch, jener Einwurf sei historisch richtig, sei darum ein solches Ver⸗ hältniß bei den jetzt bestehenden Gesetzen recht? Die Beschlüsse, welche er vorschlage, seien folgende: 1) Die für die Armenhäuser im Vereinigten Königreiche aufzubringende Summe wird aus den allge⸗
2) Gewisse vermischte Abga⸗
ben, welche nominell unter die Rubrik des Armengesetzes fallen, je⸗
8 b der “ der zu thun haben, so wie 3. B. für Eintragen von Geburten und Todesfällen, Geschworenen⸗
Listen u. s. w., werden ebenfalls aus dem konsolidirten Fonds be⸗ stritten. 3) Die Unterstützungen für zufällige Arme im ganzen Kö⸗ nigreiche werden ebenfalls aus der allgemeinen Einnahme aufge⸗ bracht. Der Minister des Innern, Sir Geo rge Grey, bestritt es, daß die Lage der ackerbauenden Klassen so schlecht sei, wie Dis⸗ raeli sie darzustellen versucht habe. Es sei kein Beweis vorhanden, daß das Elend, welches in Folge des Zusammenwirkens verschiede ner Ursachen in mehreren ackerbauenden Distrikten geherrscht habe, noch fortdauere. Die Lage der ackerbauenden Klassen habe sich im Gegentheil trotz der an manchen Orten übermäßigen Herabsetzung des Arbeitslohnes verbessert. Es erhelle dies, wenn man den bei anderen Klassen angewandten Maßstab anlege, nämlich Verbrechen und Armuth. Der Vorredner habe die von der großen Masse des Real⸗Eigenthums aufgebrachten Beiträge mit denen, welche der Grund⸗ besitz liefere, verwechselt, als wenn die zunächst mit dem Grund⸗ besitz in Verbindung stehenden Klassen ausschließlich die Last jener Abgabe trügen. Seit den Zeiten Elisabeth's sei das Real⸗Ver⸗ mögen immer zu den Steuern herangezogen worden, während das Handels⸗Kapital frei ausgegangen sei. Disraeli habe nicht er⸗ wähnt, daß die für Armen⸗Abgaben auf dem Real⸗Vermögen be⸗ stehenden Abgaben erleichtert worden seien, und daß der größere Theil derselben auf anderes Real⸗Vermögen, als auf den Grund besitz, falle. Was die drei Vorschläge Disraeli's angehe, so werde eine Uebertragung der Armensteuer von den Gemeinde Beiträgen auf die allgemeinen Staats⸗ Einkünfte die größte Verschwendung zur Folge haben; eben so wenig könne er die Uebertragung eines Theiles der Abgaben auf den konsolidirten Fonds empfehlen. Hin⸗ sichtlich ver Unterstützung der zufälligen Armen habe der Antrag⸗ steller nicht einmal eine ungefähre Berechnung der Ausgaben gegeben. Der ganze Betrag der auf dem vorgeschlagenen Wege den ackerbauen⸗ den Klassen gespendeten Unterstützung werde unbedeutend sein, und nichts sei verderblicher für eben jene Klassen, als sie daran zu gewöhnen, Beistand vom Parlamente und durch Aufhebung der kleineren Lasten zu erwarten, statt daß sie Kapital und Energie an den Boden wen⸗ deten. Thäten sie das Letztere, so erwiese man jenen Klassen ein Unrecht, wenn man annähme, daß sie nicht erfolgreich mit fremden Ländern konkurriren könnten. Aus diesen Gründen widersetze er sich dem Antrage. Bright gesteht, daß der Plan Disraeli's mehr praktischer Natur sei, als sich dies in der Regel von seinen Vorschlägen sagen lasse; doch ruhe er auf unhaltbaren Grundlagen. Könne der Vorschlag nicht an und für sich stehen, ohne in Verbin⸗ dnng mit der Schutzzoll⸗Frage gebracht zu werden, so müsse er fallen. Seine Annahme würde dahin führen, daß der Pächter dem Grundbesitzer um so viel mehr Pachtzins zahle, als er geringer besteuert werde. Die Zeit jedoch sei vorüber, wo das Parlament Steuern vom Real⸗Vermögen auf Gewerbe und Verbrauch über⸗ tragen werde. Auf den Antrag des Herrn Stratford wird die De⸗ batte über diesen Gegenstand auf Donnerstag vertagt.
Unterhaus. Sitzung vom 20. Februar. Heute wurde die zweite Lesung der auf die bankerotten und insolventen Parlaments⸗ Mitglieder bezüglichen Bill von Herrn Moffatt beantragt, die Bill jedoch mit 73 gegen 34 Stimmen verworfen und die Bill über die Besteuerung der kleinen Wohnungen ward zum zweiten Male ver⸗ lesen. Für dieselbe ergaben sich 182, dagegen 2 Stimmen.
Italien. Turin, 18. Febr. (Fr. B.) Kein Individuum, das aus der Lombardei nach Piemont eintreten will, wird von nun an in den Staat zugelassen werden, wenn es nicht mit einem re⸗ gelmäßigen Paß, der vom sardinischen General⸗Konsul zu Mailand unterzeichnet sein muß, versehen ist.
Aus Rom vom 13. dieses Monats erfährt man, daß mehrere
französische Soldaten dort ermordet worden seien; 500 Personen sind verhaftet worden.
Neapel, 11. Febr. (Lloyd.) Ausbrüche des Vesuvs, die vor kurzem begannen, wurden seit dem 7ten immer großartiger. Diese wunderbare Naturerscheinung bildete einen zugleich erhabenen und furchtbaren Anblick. Es waren nicht mehr jene imposanten Feuersäulen, die von Stunde zu Stunde mit großem Ungestüme hervorschlugen sondern eine große Feuermasse wälzte und thürmte sich diesmal bis in die Wolken und bedrohte bei ihrem Nieder⸗ stürzen die Besitzungen des Fürsten Ottajano. Am Abende des Sten hörte man unaufhörlich ein dumpfes donnerähnliches Gerolle, welches bis zur Hälfte der folgenden Nacht, wo der Ausbruch den höchsten Grad der Stärke erreichte, anhielt. Gestern hörte der Sturm einige Stunden auf, begann jedoch später, wenn auch mit etwas minderer Heftigkeit, zu wüthen. Die obere Hälfte des Ber⸗ ges war mit einem dichten Nebel bedeckt und erst gegen Abend brach auf mehreren Stellen eine röthliche Helle hervor, die jedoch den Grad des Ausbruches nicht recht entscheiden ließ. Aus offi⸗ ziellen Berichten ersehen wir endlich, daß am 5ten die Lavaströme
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sich gegen die Besitzungen des Fürsten Ottajano wälzten und von da nach drei Richtungen dahinströmten, ohne jedoch großen Scha⸗ den verursacht zu haben. Die Besorgnisse und die Furcht vor der Gefahr waren jedoch sehr verbreitet. Heute sieht man wieder große Rauchsäulen, die einen neuen Ausbruch anzudeuten scheinen. Die heitere Frühlingsluft und der helle Sonnenschein zeigen uns den Berg in seiner ganzen imponirenden Majestät. — Unzählige Massen von Neugierigen strömen nach der Umgegend des Vulkans; aber auch die Behörden sind nicht müßig, um die anliegenden Ortschaf⸗ ten nach Möglichkeit zu schützen. Nachschrift. 12. Februar. Die Ausbrüche haben heute aufgehört. Die Aussicht auf den Berg ist klar und heiter. Man ist wieder beruhigt.
Neapel, 14. Febr. (Ll.) Wie bereits gemeldet, hat sich seit zwei Tagen die Gefahr, die uns vom Vesuv drohte, wieder ver⸗ zogen.
Eine neue Rekrutirung ist angeordnet worden und wird mit Energie in Ausübung gebracht.
Die Verhaftungen verdächtiger Persönlichkeiten dauern fort, und die Gefängnisse sind so überfüllt, daß die Regierung den be⸗ kannten Polizei⸗Beamten Morbillo zum Inspektor der Gefängnisse ernannte, um über den Zustand derselben genaue Berichte zu er⸗ halten.
An Ball⸗Unterhaltungen war in den letzten Tagen des Kar⸗
nevals kein Ueberfluß.
Palermo, 31. Jan. Der General⸗Statthalter von Sici⸗ lien, Conte Filangieri, Herzog von Taormina, hat über den letzten zu Palermo versuchten Aufstand und die darauf erfolgte Bestrafung der Verbrecher folgenden Bericht an den König gesendet: . — „Ministerium und Königliches Staas⸗Secretariat bei dem General⸗ Statthalter in den K. Dominien jenseits der Meerenge, Polizei⸗Departement. Palermo, 31. Januar 1850. Ew. Königl. Majestät, Gnädiger Herr! Die Revolution hatte in Sicilien bereits ihr Ende erreicht, ließ jedoch den Keim zu künftigen Umwälzungen in jenen mit sich selbst gänzlich zerfallenen Men⸗ schen zurück, welche unter den Ruinen eines Landes, das sie an den Rand des Abgrundes brachten, zu plötzlichem Glücke emporgestiegen waren, und bei der Rückkehr der Ordnung, zu einem ehrlichen und arbeitsamen Lebens⸗ wandel sich weder bequemen wollten noch konnten. Aus den Orgien und der Unmäßigkeit der Anarchie fiel ihnen der Uebergang zum Gehorsam ge⸗ gen die Gesetze schwer. Nachdem das unrechtlich Erworbene bereits erschöpft, müssen diese Menschen, welche in Folge der traurigen angeeigneten Gewohn⸗
bestehen haben werden. aufhabenden Pflichten, wird es an Besonnenheit, Voraussicht und Energie
heiten zu ernster Betriebsamkeit und Arbeit untauglich geworden und keinen Zaum zu ertragen vermögen, unaufhörlich gegen eine Ordnung der Dinge sich verschwören, welche nebst dem Verluste ihrer Habe ihre Hoffnun⸗ gen vernichtet hatte. Gegen diese Menschen, die um so gefährlicher sind, als dieselben von keiner Idee oder von keinem politischen Prinzipe, sondern von ungeregelten Bedürfnissen geleitet werden, befindet sich die Regierung in dieser unruhigen Stadt seit neun Monaten in beständigem Kampfe, und ist bestrebt, schändliche Komplotte zu vereiteln.
be; suchte unaufhörlich sich dieser Menschen zu bemächtigen; da ihre finsteren Anschläge unter der Gewähr eines gotteslästerlichen und ruchlosen Schwures stehen, befindet sich die Regierung in der Unmöglichkeit, gegen dieselben rechtlich zu verfahren, und ist genöthigt, sie fern von der Gesell⸗ schaft zu halten, um die Ruhe dieser zu sichern. Mitten unter so gearteten findet die von Gefahren umgebene und stets bedrohte Obrigkeit S Genges S in der Wachsamkeit und in einer kraftvollen Handhabung er Gewalt. Eine aufständische Bewegung ward gegen das Ende Dezem⸗
bers vorbereitet, nachdem aber die bekannteren Aufwiegler zu gehöriger Zeit eingezogen worden waren, hatte sich die G b G ge⸗ rechten Besorgnisse des Landes folgte auf kurze Zei R Es ist ei 1e“ Jö ze Zeit Ruhe. Es ist eine traurige Lage für die Obrigkeit in diesem Lande, zu täglichen Einkerkerun⸗ gen ihre Zuflucht nehmen zu müssen; es ist jedoch dies eine Maßregel, die als Abschreckung sich ungenügend erweist. Andererseits setzt sich die Regie⸗ rung, wenn sie nach so vielen schon vorgenommenen Einkerkerungen zu immer neuen ihre Zuflucht nehmen muß, dem Vorwurfe aus, als wolle sie das Land beängstigen und wegen ihrer politischen Pläne absichtlich in Un⸗ ruhe setzen, oder als überlasse sie sich Besorgnissen, die jedes Grundes ent⸗ behrten, ein Vorwurf, den der Parteigeist der Regierung jederzeit zu machen bereit ist. „Seit dem 23sten d. M. berichteten die geheimen Agenten, daß 28 1“ vorbereite, und daß eine Hand voll Wahnsinniger aus 11 Schichten des Pöbels einen Aufstand zu veranlassen beab⸗ sichtige, in der Hoffnung, mittelst eines kühnen Handstreiches die Wiederho⸗ lung der Ereignisse von 1848 herbeizuführen. Ohne die Stadt in strehb⸗ zu versetzen, wurden Verfügungen getroffen, um dieselbe vor Attentat zu bewahren, die Wachsamkeit wurde verdoppelt und man machte die vorsorglichsten Anstalten, ohne einen unzeitigen Aufwand von Kraft zu ent⸗ falten. Zwei Compagnicen Bewaffneter und drei starke Züge städtischer Zoll⸗ wachen wurden am 27sten in die Umgebungen von Palermo hinausgesandt, um dem bewaffneten Volke, falls es versuchen sollte, in die Stadt zu drin⸗ gen, den Eingang zu verwehren. Den 27sten um 2 ½ Uhr ita⸗ lienischer Stundenzählung, schlichen aus den Seitengassen auf den Platz des alten Marktes, derselbe Platz, von welchem der erste aufrührische Schrei am 12. Januar 1848 ausgegangen, und welcher stets der Tummelplatz der Aufläufe und der Empörungen ge⸗ wesen ist, ungefähr 22 Menschen hervor, die mit Feuer⸗ und Angriffswaffen verschiedener Art versehen waren. Bei ihrer Ankunft erhoben sie das Ge⸗ schrei: „Es lebe die Freiheit! heraus! heraus!“ und als sie eine alldort aufgestellte Patrouille gewahr wurden, gaben sie auf dieselbe Feuer. Die Patrouille, welche 7 Mann, wovon vier aus dem Pionier⸗Corps, bestand, blieb, obgleich von zwei verschiedenen Punlten angegriffen, standhaft, und erwiederte das Feuer, lud beherzt abermals die Gewehre und schickte sich an, jene Elenden zu verfolgen, welche, nachdem sie gesehen, daß sie von Nie⸗ manden unterstützt waren, eine eilige Flucht, theils durch die klemen Seiten⸗ gassen, theils durch die Sirada dei Divisi einschlugen. Die Patrouillen, welche in der Nachbarschaft auflauerten, begaben sich dahin, woher sie den Knall der Gewehre gehört, und die Rebellen von vorn und von der Seite verfolgt, fochten mit Verzweifltung. Als sie sich von allen Seiten umgeben sahen, trachteten sie zu entkommen, und warfen die Waffen von sich; sechs jedoch von ihnen fielen in die Hände der Gewalt, ohne daß irgend ein Unfall zu bedauern wäre, In weniger als zwölf Mi⸗ nuten hatte die gesetzliche Macht gesiegt, der Aufstand war gedämpft, die Ruhe hatte dem Tumulte Platz gemacht, und die Bevölkerung der Stadt, unkundig dessen, was auf einem ihrer Punkte sich ereignete, hatte sich sorg⸗ los und ungestört den theatralischen Vorstellungen und häuslichen Vergnü⸗ gungen hingegeben. Des anderen Morgens erfuhr Palermo, was vor sich gegangen war, und der Wahrheit zu Ehren sei es gesagt, ein Gefühl von allgemeiner Entrüstung traf jene Unglücklichen, welche das Land in ein neues Mißgeschick und die Familie in neue Trauer hatten stürzen wollen. Dieses Komplott war allein auf Palermo beschränkt, kein Landmann oder sonst Jemand aus den benachbarten Gegenden hatte sich gegen die Stadt in Bewegung gesetzt. Nach diesem Alte offener Rebellion lag es der Regierung ob, ein sofortiges und furchtbares Beispiel zu geben, welches geeignet wäre, einen heilsamen Schrecken einzuflößen, ihre ungeschwächte Kraft zu zeigen und eine der Bedeutung des Frevels gleichkommende Strenge an den Tag zu legen. Es waren nicht allein die mit Füßen getretenen Gesetze und der offene Aufstand gegen den Staat, welche zu bestrafen waren, es war das ganze Land, welches im Namen seiner Ruhe und seiner Sicherheit forderte, daß ein Beispiel sta⸗ tuirt werde, und dies ernste und fürchterliche Beispiel ward wenige Stun⸗ den nachher gegeben. Kraft der bestehenden Ausnahmsgesetze war um acht Uhr Vormittags ein Kriegsrath versammelt, um die sechs Schuldigen mittelst standrechtlichen Verfahrens (rito subitaneo) zu richten. Nachdem die Rebellen auf der That ergriffen worden waren, bedurfte es keiner lan⸗ gen Berathung, sie wurden daher zur Strafe des Erschießens verurtheilt, und zwei Stunden nach erfolgtem Ausspruche auf dem Platze des alten Marktes, welcher Platz für diesmal zum Sühnungsorte des verübten Fre⸗ vels bestimmt ward, erschossen. Das Volk, stumm und betäubt, lief die Gassen entlang, durch welche der traurige Zug sich bewegte, und keine Be⸗
. “ . seppe Garosalo, Vicenzo
waren Giuseppe Caldar iis - V Mondini, Rosaris Afius vabwolg Garname⸗, Giuseppe V Volke, welche während der 2 eluca, sämmtlich Leute aus dem angehört hatten; einer von ihnen hatte sich wes eaeK.2. vüe Perehpige genen befunden, welche die Gnade Ew Majeßdern calabro⸗sieilischen Gefan⸗ V zurückgesandt hatte. Wenige Augenblicke ment Ende Juli in die Heimat Urtheile wurden Eilboten nach allen Theilen Saliogenem, standrechtlichen des Ereignisses, auf einem gedruckten Blatte 88* bn. Na crlcht Stadt ruhig und die Behörden beschästigen e. ꝙ—* geflüchteten Rebellen, gegen welche das gerichtliche Verfahren Veskolgung 97 den wird. Ich kann das Benehmen und die Tapferkeit - Paßeleiten 887 der Soldaten nur loben, welche den Patrouillen zu Hülfe A. ves terlege Ew. Majestät zwei Tagesbefehle, welche Belobu .2h, g- 1 Najes - ngen und Belohnun⸗ gen für diese T apferen enthalten, und lebe der Ueberzeugung, daß die Män⸗ ner, welche sich bei den früheren Umwälzungen vorzugsweise thätig zei 2 nie den sträflichen Gedanken aufgeben werden, die legitime Macht 8 zu wöllen, und daß wir einen hartnäckigen, ununterbrochenen Kampf zu Aber die Regierung Ew. Majestät, eingedenk ihrer
nicht fehlen lassen, und gestützt auf ihr Recht, als Vertreter in der Sache der Ordnung, und auf die moralische Unterstützung der großen Mehrheit der wohlgesinnten Unterthanen Ew. Majestät, wird sie Herr werden über die Hoder der Revolution, so oft dieselbe das Haupt erheben wird. Das Heer Ew. Majestät, dessen Ergebenheit für Ihre Allerhöchste Person so viele schwere Prüfungen fest und unbefleckt bestanden, und welches durch so viele glanzvolle Thaten einen neuen Schimmer auf die glorreichen Waffen Ew. Majestät geworfen hat, wachsam, treu und heldenmüthig, wie es ist, wird stets die festeste und sicherste Bürgschaft der Ordnung sein. Gott möge Ew. Majestät und Ihre erlauchte Königl. Familie durch eine lange und nie unterbrochene Reihe von gluücklichen und glorreichen Jahren erhalten. Ew. Königl. Majestät ergebenster Diener und treuester Unterthan 8 C. Carlo Filangieri Duca di Taormina.“”
Türkei. K. onstantinopel, 4. Febr. Die Staats⸗Zei⸗ tung bemerkt in einem Artikel über die polnisch⸗magyarische Flücht⸗ lingsfrage: „Was die österreichische Gesandtschaft betrifft, so ist die Grundlage der obschwebenden Frage bereits festgestellt und von bei den Seiten angenommen; es handelt sich nur noch um einige Punkte in Fragen zweiten Ranges, über welche man sich bis jetzt noch nicht völlig einigen konnte. Hierin ist die einzige Ursache der Zögerung in der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen gelegen. Alles berechtigt jedoch zu der Ansicht, daß diese Differenzen von minderer Wichtigkeit baldigst auf befriedigende Weise ausgeglichen und die freundschaftlichen und freundnachbarlichen Beziehungen, welche Oesterreich und die Pforte vereinigten, bald wieder erneuert sein werden.“
Vor wenigen Tagen ist Tahir Pascha, Minister des Münzwe⸗ sens, im Alter von 82 Jahren gestorben.
Am 24. Januar hat das französische Geschwader die Rhede von Smyrna verlassen und die Richtung nach dem Pyräeus einge⸗ schlagen.
Die Uebelstände, über welche die Bewohner der Insel Samos seit längerer Zeit Klage führten, sollen beendigt werden. Im Auf⸗ trage des Großwesirs wird das organische Statut der Insel revi⸗ dirt und den nöthigen Modificationen unterzogen.
Konstantinopel, 6. Febr. (Wanderer.) Achmet Efendi ist, wie bereits gemeldet, am 30ͤsten v. M. nach Schumla abgereist; er soll sich nur etwa 20 Tage in Varna und Schumla aushalten und dann seine Reise nach Bukarest fortsetzen. Diese Er⸗ nennung soll, wie es heißt, Herrn von Titoff sehr mißfallen haben, doch hat er keine Protestation, ja nicht einmal eine Bemerkung da⸗ gegen laut werden lassen. Dieses Stillschweigen von Seiten des Herrn von Titoff, dann der unabhängige Charakter und der Pa⸗ triotismus Achmet Efendi's versetzen die übrigen Gesandtschaften in Konstantinopel, mit Ausnahme der englischen, in Unruhe. Sie glauben, Achmet Efendi werde Schwierigkeiten erheben, die einen Bruch zwischen Rußland und der Türkei herbeiführen könnten.
wegung störte den Ernst des Altes der Gerechtigkeit, welcher daselbst vollbracht wurde. Die sechs Unglücklichen, welche die Strafe erlitten,
Man hoͤrt von allen Seiten, das Kabinet von St. Petersburg be⸗ ginne bereits seine Beschwerde gegen die Pforte zusammenzustellen, ja man nennt auch schon einige derselben, wie z. B. 1) Verbindun⸗ gen der ottomanischen Regierung mit den Revolutionairen in der Walachei; 2) deren Sympathie und Unterstützung für die revolu⸗
tionaire Sache der Magyaren während ihres Krieges gegen Oester⸗ reich; 3) ihre Sympathieen und den gewährten Schuß für die re volutionairen ungarischen Flüchtlinge. 6
1 Blokade der griechischen Küsten von Seiten Englands hat bei der hohen Pforte kweder Beifall noch Zustimmung gefunden. Die Türkei hat auch durchaus kein Recht, sich in die Angelegenhei⸗ ten Englands und Griechenlands zu mischen. 8
— Man wundert sich hier, daß Oesterreich die Expedition gegen die Montenegriner, welche nach der in den Traktaten anerkannten geographischen Eintheilung zum ottomanischen Reiche gehören, vor⸗ bereite, ohne die Türkei vorher davon zu benachrichtigen, und glaubt, daß die diplomatischen Verbindungen aus diesem Grunde noch nicht wieder aufgenommen werden. Wir wissen nicht, wie viel eigentlich an der Nachricht von dieser Expedition Wahres sei, und was für Rechte die Türkei auf eine Bevölkerung habe, deren sie niemals Herr werden konnte. Wir glauben blos zu wissen, daß die halb⸗ wilden Gebirgsbewohner trotz der fortwährenden Scharmützel mit den Türken und Kroͤaten eine vollkommene Unabhängigkeit unter der Herrschaft ihrer Bischöfe genossen, die in Cetinje residirten und vom Kaiser von Rußland ernannt wurden.
Der Tod Tahir Pascha's, der die mäͤchtigste Stütze der Partei Riza war, giebt der Fortschrittspartei Reschid Pascha’'s neue Kraft; Tahir Pascha, der jedoch mit dem bosnischen Wesir gleichen Namens nicht zu verwechseln ist, bekleidete gleichzeitig mehrere hohe Aemter, er war Direktor der Münze, Direktor des Efkaf (Civilliste) und Intendant der Güter der Sultanin Valide. Mit Ausnahme der letzteren Würde, welche dem Sohn des Verstorbenen, Hussein Bey⸗ übertragen wurde, kamen die beiden anderen Aemter an Schefik Bey und Riza Efendi, beide Secretaire des Sultans und Männer des Fortschritts. Diese Kräftigung der Fortschrittspartei ist ein gutes Vorzeichen für die Zukunft des Reiches, welches seit einer Reihe von Jahren und mit einer solchen Ausdauer gegen die Vor⸗ urtheile seiner Völker ankämpft, um endlich das Niveau der euro⸗ päischen Civilisation zu erreichen.
Nachrichten aus Serbien vom 18. Januar melden, daß unter den Serben große Gährung herrsche. Zwischen den Simitsch's und dem Fürsten Alexander ist ein ernster Zwiespalt eingetreten, man nennt als Vorwand eine nicht zu Stande gekommene Heirath zwi⸗ schen dem jungen Simitsch und der Tochter des Fürsten. Es wäre dies der Anfang eines offenen Kampfes zwischen den Anhängern der russischen und denen der nationalen Partei. In Serbien wird fortwährend gerüstet; die Kanonengießerei ist in voller Thätigkeit, eine Artillerieschule wird organisirt und eine große Anzahl Unifor⸗ men (für regulaire Truppen) angefertigt, die man in Magazinen aufbewahrt. Mit Einem Worte, es scheint sich in Serbien eine Bewegung vorzubereiten, aus der Rußland allein Nutzen ziehen kann. Auch schreibt man von Belgrad, daß dort zwischen den Rus⸗ sen und Magyaren das herzlichste Einvernehmen bestehe.
Die Nachrichten aus Bukarest reichen bis zum 14. Januar. Die zur Regelung der bäuerlichen Verhältnisse eingesetzte Kommis⸗