men der Königlichen technischen Bau⸗Deputation ausgefertigt, mit dem dazu bestimmten Siegel versehen und von dem Vorsitzenden, so wie von den Examinatoren, unterzeichnet.
Ueber die Gegenstände der Prüfungen und über das Verfah⸗ ren bei denselben ist bereits in den Bekanntmachungen vom 18ten September und 1. Dezember v. J. nähere Bestimmung getroffen.
Tie Anmeldungen der Bauführer zur Baumeister⸗Prüfung werden in ähnlicher Art, wie bei der Bauführer⸗Prüfung, zum Vortrag gebracht. Die Probe⸗Aufgaben sind von den dazu er⸗ nannten Mitgliedern zu ertheilen. Wenn die Ausarbeitung 1 Aufgaben eingereicht und als genügend anerkannt ist, wir sett Termin zur Klausur⸗Arbeit und mündlichen Prüfung so daß mehrere Examinanden gleichzeitig daran Theil nehmen Die Klausur⸗Arbeit wird eben so wie in §. 11 G jede Richtung werden die betreffenden Examinatoren ernannt.
§. 13. . 8 CoIh 9 rt)
Die Privat⸗Baumeister⸗Prüfungen ügehede “ 888
wie die Staats⸗Baumeister⸗Prüfungen, v selbstständi⸗ Kandidat das Zeugniß über das Bestchen der Mufung als Mau en Betrieb gesetzlich vorgeschrtebenen Meister-⸗Prüfung r2115¼
gen 2 geset He d den Nachweis über dreijäh⸗
rer, Zimmermann oder “ v Meister „Prüfung einreicht,
rige Studienzeit nach Ablegung der Meister⸗ 8 )
Decernenten eine angemessene Probe⸗
wird ihm von dem ernannten . X 1 Aufgabe ertheilt, nach deren Bearbeitung ihm der Ag 113“ 1 8r jaige beit fung angesetzt wird, welche mit der achttägigen Klausur⸗ rbei
beginnt.
Die nach den transitorischen Bestimmungen der Vorschrift vom 1. August v. J. zulässige Nachprüfung derjenigen, welche die bis⸗ her vorgeschriebenen Vorprüfungen bestanden und die Probe⸗Arbei⸗ ten erhalten haben, werden in der bisherigen Art abgehalten, indem ihnen eine resp. sechswöchentliche oder vierzehntägige Klausur⸗Arbeit aufgegeben und der Termin zur mündlichen Prüfung an dem dar⸗ auf folgenden Vortragstage wird.
Feldmesser⸗Prüfungen werden nach der bestehenden Vorschrift bei den Königlichen Regierungen abgehalten, so lange nicht anders darüber bestimmt wird. Die Prüfungs⸗Verhandlungen werden an die Königliche technische Bau⸗Deputation eingesandt, welche die Zeugnisse unter ihrem Namen und Siegel auosstellt.
S16 Die Einwirkung der technischen Bau⸗Deputation als Kura⸗ torium der Bau⸗Akademie bezieht sich namentlich auf die etwaige Abänderung organischer Einrichtungen, die Feststellung des Lehr⸗ plans, die Anstellung der Lehrer und die Vervollständigung der Lehrmittel. Die Bau⸗Deputation wird über diese Angelegenheiten mit dem Direktorium der Bau⸗Akademie in Verbindung treten und sind alle diese Angelegenheiten betreffenden Berichte von dem Di⸗ rektorium an das Ministerium durch die technische Bau⸗Deputation mit deren Gutachten einzureichen, wonächst die Bescheidung eben so durch die technische Bau⸗Deputation erfolgt.
H. 4
Die Büreau-Arbeiten der technischen Bau⸗Deputation werden von einem Expedienten (zugleich Büreau⸗Vorsteher), einem Re⸗ gistrator und einem Kanzlei⸗Secretair besorgt, wobei der erstere das Journal führt, die Dekrete expedirt, die Reinschriften collatio⸗ nirt und die sonstigen Büreau⸗Geschäfte beaufsichtigt.
Berlin, den 28. Februar 1850.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. emvonbher Heyht.
362 ig des Chausseegeldes und die Anwendung 5 ; ferner b Poltsefhe ha der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu der Verordnung vom 21. Juli 1849, das Verfahren in Civil⸗Prozessen in den Bezirken des Appellationsgerichts zu Greifswald und des Justiz⸗ 4 Senats zu Ehrenbreitstein betreffend. Vom 23. Fe⸗ 1. en. 85 Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Januar 1845, betreffend die Zer⸗ theilung von Grundstücken und die Gründung neuer Ansiedelungen. Vom 24. Februar und »„ 3229. Das Gesetz, betreffend die Unterstützung der bedürfti⸗ gen Familien zum Dienste berufener Reserve⸗ und Landwehrmannschaften. Vom 27sten desselben Monats. Berlin, den 2. März 1850. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗S ammlung.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 4. bis 9. März findet, dem §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liehenen Buͤcher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A— II am Montag und Dienstag, von J — R am Mittwoch und Donnerstag und von S—7 am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 25. Februar 1850.
Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar. Pertz.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe⸗ Oehringen, nach Schlawentzitz.
Se. Excellenz der Ober⸗Burggraf im Königreich Preußen, von Brünneck, nach Trebnitz. 1 Der Herzoglich nassauische Präsident Vollpr acht, nach Ham burg.
NUichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Stettin, 27. Febr. (Stett. Ztg.) Das Wasser ist nicht nur nicht gefallen, sondern noch um 1 Zoll gestie⸗ gen. Das Dampfschiff „Tartar“, gestern ins Haff gegangen, um es zu untersuchen, kehrte aber am Abend zurück, da noch zu viel Treibeis vorhanden ist.
Posen, 27. Febr. Die Pos. Ztg. enthält Folgendes: „Eine Ueberschwemmung, wie sie in diesem Jahrhundert in Posen noch nicht stattgefunden, hat einen Nothstand hervorgerufen, der in seinem ganzen Schrecken erregenden Umfang erst von einem Theile unserer Mitbürger gekannt ist. Nach amtlichen Mittheilungen sind
8 Dnmntimachung. “ Die Portofreiheit der Abgeordneten zu den Kammern betreffend. b
Nachdem die Sitzungs⸗Periode der beiden Kammern mit dem heutigen Tage ihre Endschaft erreicht hat, hört die den Abgeord⸗ neten zu den Kammern durch meine Bekanntmachung vom 5. Au⸗ gust v. J. (Amtsblatt für das Postdepartement Nr. 40, Pag. 271.) bewilligte Portofreiheit auf.
Nur die zu den Kammer Verhandlungen gehörigen Druck sachen, welche den Abgeordneten nicht vor dem Schluß der Kam⸗ mer⸗Sitzungen und vor ihrer Abreise von Berlin haben zugestellt werden können und den Abgeordneten noch übersandt werden müssen, sind, so weit die Versendung durch die Kammer⸗Bürreaus unter Amtssiegel und Bezeichnung des Inhalts unmittelbar erfolgt,
ausnahmsweise noch portofrei zu befördern und zuzustellen. Berlin, den 26. Februar 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt.
1 8
Obgleich die Reihefolge des Unterrichts bei der Königlichen Bau⸗Akademie mit dem Oktober eines jeden Jahres beginnt, finden doch Aufnahmen in diese Anstalt auch zum April statt; und können Studirende unter Vorlegung der im §. 6 der Vorschriften vom 1. August 1849 bestimmten Zeugnisse bis zum 20. März dazu bei dem Unterzeichneten sich melden.
Die Vorschriften vom 1. August 1849, so wie die auf die Prüfungen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen vom 18. Sep⸗ tember und 1. Dezember 1849, sind bei dem Geheimen Secretair Röhl in der Bau⸗Akademie zu haben.
Berlin, den 21. Februar 1850.
Der Geheime Ober⸗Bau⸗Rath und Direktor der Bau⸗Akademie. Busse.
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8 l Die Kandidaten, welche in der nach Ostern d. J. eintreten⸗ den Prüfungs⸗Periode die Bauführer⸗Prüfung abzulegen beabsich⸗ tigen, werden hiermit aufgefordert, vor dem 25sten d. M. sich schriftlich bei der unterzeichneten Behörde zu melden und die vor⸗ geschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen, worauf ihnen das Weitere eröffnet werden wird. Meldungen, die nach dem 25sten d. M. eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Berlin, den 1. Mürz 1850. Königliche technische Bau⸗Deputation.
unter Wasser gesetzt im ersten Polizei⸗Revier 42 Grundstücke, 117 hülfsbedürftige Familien mit 460 Köpfen; im zweiten Polizei⸗ Revier 64 Grundstücke, 57 hülfsbedürftige Familien mit 180 Köpfen; im dritten Polizei⸗Revier 132 Grundstücke, 285 hülfsbe⸗ dürftige Familien mit 975 Köpfen; im fünften Polizei⸗Revier 1906 Grundstücke, 422 hülfsbedürftige Familien mit 1450 Köpfen; Summa 434 Grundstücke, 881 hülfsbedürftige Familien mit 3015 Köpfen.
So furchthbar auf der einen Seite das Elend ist, eben so er freulich und erhebend ist auf der anderen die Wahrnehmung, daß die Bereitwilligkeit zu helfen und die Wohlthätigke it mit der Noth gleichen Schritt halten. Von allen Seiten regen sich helfende Hände und die Gaben der Milde werden reichlich gespendet, so daß man mit vollster Ueberzeugung es aussprechen darf, daß von einern so schnellen, vollständigen und wohlorganisirten Hülfe man bisher kaum einen Begriff gehabt hat. Sobald das Steigen des Flusses bedrohlich zu werden anfing, traten die städtischen Behörden mit dem Chef der Polizei und den Bezirks⸗Vorstehern zusammen, um zu berathen, in welcher Weise am schnellsten und besten geholfen werden könne. Es wurde ein Central⸗Ausschuß unter dem Vorsitz des Ober⸗Bürgermeisters, bestehend aus dem Polizei⸗Direktor, drei Magistrats⸗Mitgliedern und sieben Stadtverordneten, gewählt, der täglich früh um 8 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr Sitzung hält — um den Mittelpunkt für alle zu ergreifenden Maßregeln abzugeben; dann wurden mehrere Sectionen, zu denen alle berufe⸗ nen Mitbürger sich bereitwillig stellten, für die Wahrnehmung der einzelnen Geschäfte gebildet: die eine übernahm die Herbeischaffung, Ausstellung und Leitung der Kähne, die zum Theil von ande een Orten herbeigeholt werden mußten; eine andere sorgte in gleicher Weise für die erforderlichen Fuhrwerke; eine dritte verband sich mit dem Rettungs⸗Verein, der mit der aufopferndsten Thätigkeit unter seinem ausgezeichneten Chef, Kreisgerichts⸗Rath Küttner, Tag und Nacht zur Hand war, um Personen und Sachen zu retten; eine vierte übernahm die Unterbringung der Obdachlosen, sei es in Einzelwohnungen, sei es in großen gemeinsamen Lokalen; eine fünfte sorgte unter einzelnen Kuratoren für die Verpflegung derselben, und eine sechste übernahm die Einsammlung von milden Beiträ⸗ gen in den verschiedenen Stadtbezirken. Gleichzeitig wurden die städtischen Beamten mit der Herbeischaffung von Brot und anderen Lebensmitteln, so wie Holz ꝛc. beauftragt. Nach allen Richtungen hin entwickelte sich eine unglaubliche Thätigkeit und von allen Sei⸗ ten kam man den Bestrebungen des Comité's mit der dankens⸗ werthesten Bereitwilligkeit entgegen. Der kommandirende General stellte sofort das nöthige Brennholz zur Disposition und die K. Kommandantur, deren zweiter Chef uberall thätig eingriff, bewilligte die nöthigen Mannschaften und Militairfuhrwerke. Letzteres tha⸗ ten auch die hiesigen Fuhrwerks⸗ und Pferdebesitzer. Um die un⸗ geheure Menge der Obdachlosen unterzubringen, mußten die sämmt⸗
Das 8te Stück der Gesetz⸗S 1 eaus⸗ vegeben wird, enthält “ ammlung, welches heute aus “ e Allerhöchste Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend die Eiseasung 1S5 Köln⸗Minden⸗Thüringer Verhindungs
Den Aneargesellschaft. Vom 7. Januar d. J.; Genehmienhüchsten Erlaß vom ALlsten, betreffend die von Guthem des chausseemäßigen Ausbaues der Straße malavaner Glmber Mischline bis zur peiskretscham⸗ voner Chaussee durch den zu diesem Zweck gebil⸗
deten Bauverein, so wie die Bewilligung des Rechts
lichen Schul⸗Lokalien, so wie andere Säle geräumt werden, die jetzt alle mit Flüchtlingen dicht besetzt sind. Für Alle ist nach Möglichkeit gesorgt und damit den Unglücklichen es nicht an war⸗ mer Speise fehle, sind die edlen Frauen der Stadt den Verpflegungs⸗ Kuratoren bereitwilligst entgegen gekommen. Dasselbe haben unsere Aerzte gethan, welche die Flüchtlinge dreimal täglich besuchen, um über den Gesundheitszustand derselben zu wachen. Zur Aufnahme der Erkrankten sind ebenfalls die nöthigen Vorrichtungen getroffen. Zur Unterhaltung der Communication befinden sich an allen Stra ßenecken mit weißer Farbe bezeichnete, vom Comité angenommene
Fuhrwerke zund Kähne, die Jeden unentgeltlich befördern müssen, und deren Inhaber ihre Tages⸗Einnahme verlieren, wenn sie von einem Passagier Bezahlung fordern; mit der Ueberwachuung der⸗ selben sind einige Personen beauftragt. Auch für die Nachtzeit ist gesorgt, indem beleuchtete Kähne mit Nachtwächtern die überfluthe ten Straßen auf⸗ und niederfahren, um Unglück zu verhüten, Hulfesu chende, Aerzte ꝛc. zu befördern, und überhaupt für die Sicherheit zu sorgen. Ueberdies hat der Herr Ober⸗Präsident, um das Publikum von dem Steigen oder Fallen des Flusses in ununterbrochener Kenntniß zu er⸗ halten, die Einrichtung getroffen, daß täglich zweimal amtliche Mit⸗ theilungen über den Stand des Wassers von der oberen Wartha her per Estaffette hier eintreffen. So ist in der That Alles ge⸗ schehen, was unter solchen Umständen nur geschehen kann, und es herrscht in den sämmtlichen Einrichtungen eine Ordnung und Schnel⸗ ligkeit, der wir unsere vollste Anerkennung nicht versagen können. Aber der Hochpunkt des Elendes ist noch nicht da; denn wenn auch die Nachrichten von der oberen Wartha her dahin lauten, daß der Fluß fällt, und auch bei uns ein Sinken des Wasserstandes be⸗ merkbar ist, so dürften doch noch Wochen darüber hingehen, bevor die Flüchtlinge in ihre Wohnungen die überdies zum Theil un⸗ bewohnbar geworden sind, zurückkehren können. Bis dahin müs⸗ in den oberen Stadttheilen untergebracht und verpflegt bleiben!
Oesterreich. Wien, 27. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat vorgestern Morgens, begleitet von der ganzen Gene ralität, eine Compagnie Grenadiere, welche nach der neuen Von schrift adjustirt waren, im Jesuitenhofe besichtigt und volle Zufrie denheit geäußert.
Vorgestern ist Fürst Michael Obrenowitsch nebst Gefolge vo Paris hier angekommen.
Baden. Karlsruhe, 26. Febr. (Karlsr. Ztg.) Das heute erschienene Regierungsblatt enthält folgende Entschließunge Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:
„Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden Herzog von Zähringen, Wir ernennen zum Präsidenten der ersten Kammer Unserer Stände⸗Versammlung für die Dauer des nächster Landtages Unseres geliebten Herrn Bruders, des Markgrafen Wilhelm Großherzogliche Hoheit und Liebden, sodann zum ersten Vice⸗Präsidenten Unseres Herrn Vetters und Schwagers, des Für sten von Fürstenberg Durchlaucht und Liebden, und zum zweiten Vize⸗Präsidenten Unseren Staatsrath Freiherrn Rüdt von Collen berg⸗Eberstadt.
„Wir beauftragen den Präsidenten Unseres Ministeriums des Innern, diese Ernennungen seiner Zeit zur Kenntniß der erster Kammer zu bringen.
Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats⸗Ministerium, der 25. Februar 1850.
8ö1d. von Marschall.“
„Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Wir haben Uns in Folge der §§. 27 und 32 der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde allergnädigst bewogen gefunden, für die bevorstehende Stände⸗Versammlung zu Mitgliedern der ersten Kammer von Uuferer Seite zu ernennen: 1) Unsern Staatsrath, Freiherrn Rüdt von Collenberg⸗Eberstadt, 2) Unsern Staatsrath, Freiherrn von Stengel, 3) Unsern Hofgerichts⸗Präsidenten Obkircher, 4) Unsern Geh. Rath
und Regierungs⸗Direktor, Freiherrn von Marschall, 5) Unsern
Kammerherrn und Oberforstrath, Freiherrn von Gemmingen, 6) Un sern Obersten von Noël, 7) den Handelsmann Christian Sautier in Freiburg, 8) den Fabrik⸗Inhaber Friedrich Lauer, Vorstand der Handelskammer in Mannheim. G Wir beauftragen den Präsidenten Unseres Ministeriums des Innern, diese Unsere höchste Entschließung vorstehend benannten Personen und seiner Zeit der ersten Kammer zu eröffnen. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats⸗Ministerium, den 25. Februar 1850. Leopold. von Marschall.“
Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin, 27. Febr. (Meckl. Ztg.) Heute Vormittag wurden die Sitzungen der Ab geordneten⸗Kammer im Lokale derselben durch den von Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Großherzoge dazu bevollmächtigten Minister von Lützow mit folgender Rede eröffnet:
„Meine Herren! Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben mir besoh⸗ len, in Allerhöchstihrem Namen die Abgeordneten⸗Versammlung zu eröffnen.
„Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben die Abgeordneten des mecklenburgischen Volkes berufen in Grundlage des unterm 10. Oktober v. J. verkündeten Staats⸗Grundgesetzes. Dasselbe hat seit seiner Verkün⸗ digung von verschiedenen Seiten die ernstesten Angriffe erfahren. Die dar⸗ auf bezüglichen Verhandlungen sind in ihren Hauptstücken der Oeffentlichkeit übergeben worden, und ist die Regierung Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs sich bewußt, Alles gethan zu haben, um jenen Angriffen zu begeg⸗ nen. Sie sieht mit Zuversicht dem zu erwartenden Richterspruche entgegen.
„Die gesammten inneren Zustände des Großherzogthums lehnen an die frühere ständische Verfassung sich an, und es ist durch eine allmälige Entwickelung der Uebergang in die constitutionelle Staatsform nicht ver⸗ mittelt. Es wird daher vor allen Dingen einer Neugestaltung der staat⸗ lichen Grundeinrichtungen bedürfen, und erst dann, wenn diese Wurzel ge faßt haben und die Bedingungen für eine kräftige Ausführung und Hand habung der Gesetze gegeben sind, von einer Umbildung der einzelnen, eng mit einander verwachsenen inneren Zustände ein gedeihlicher Erfolg zu erwarten sein. Auf die Eigenthümlichkeit der mecklenburgischen Verhält⸗ nisse und die daraus sich hervorgebende vermehrle Nothwendigkeit einer ver⸗ sichtigen und besonnenen Behandlung derselben ist bereits bei Gelegenheit der Verhandlungen mit der früheren Abgeordneten⸗Versammlung regierungs⸗ seitig mehrfach hingewiesen worden, und es haben insonderheit, nach Inhalt der kommissarischen Erklärung vom 22. August v. J., Se. Königl. Hoheit der Großherzog, ohne die in der Botschaft vom 18ten dess. M. näher dargelegte Ueberzeugung von der Angemessenheit der in dem kommissarischen Gesetzentwurfe, betreffend die Einführung des Staatsgrundgesetzes, in den Artikeln 2 und 14 gemachten Vorschläge aufzugeben, den davon abweichenden Beschlüssen der Abgeordneten⸗Kammer nur in der ausdrücklichen Voraussetzung die Gench⸗ migung ertheilt, daß über die Einführung mehrerer Grundrechte und die dazu erforderlichen Gesetzvorlagen nicht schon mit dieser Abgeordneten⸗Kam⸗ mer zu verhandeln sein werde. — 8G 8
„Das Ministerinm hat sich demnach seit Verkündigung 5 ““ grundgesetzes vorzugsweise damit beschäftigt, die vorberegten 8 Fnrich⸗ tungen vorzubereiten, daneben aber auch auf die provfforssche 4 8 hnig. et. zelner Verhältnisse zur Vermittelung des Uebergangs 8 6 Interesse einer geordneten Fortführung der Verwaltung Bedacht öö“ z Gerich
„Es werden Ihnen, in Bezug auf die EE“ des C erichts⸗ wesens und der Verwaltung, so wie Zwecks Fesistellung Löö bgs gesammten Staatshaushaltes für die Finans. Periode von Johannis 850 bis 1851 und deren Deckung, umfängliche Vorarbeiten vorgelegt werden, welche theils vollendet, theils der Bögegdeing. nae gerückt sind.
„Die für den Staatshaushalt und die Erfüllung der bestehenden Ver⸗ pflichtungen des Staates während des jetzt laufenden Etatjahres erforder⸗ lichen Aufbringungen nach den bisherigen Steuergesetzen sind größtentheils bereits verkündigt und nur diejenigen bisher nicht ausgeschrieben worden, welche die Erfüllung der auf der allgemeinen Landesrezepturkasse ruhenden Verbindlichkeiten verlangt. “ 1
„Als besonders wichtig glaubt die Regierung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs das Wahlgesetz Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen zu müs
werden.
sen. Dasselbe ist von den verschiedensten Seiten für mangelhaft und nicht ausreichend erkannt worden, und in der Voraussetzung des Bedürfnisses ei⸗ ner ernegerten Berathung in dem Schlußparagraphen dieses Gesetzes die Bestimmung getroffen, daß auf eine Aenderung desselben der §. 112 des Staatsgrundgesetzes keine Anwendung finden solle.
„Von einer nicht minderen Wichtigkeit ist die Fortentwickelung der deut⸗ schen Verfassungs⸗Angelegenheit. Das Ministerium wird Ihnen von den darauf Bezug habenden Verhandlungen vollständige Kenntniß geben.
„Die sehr ernste Zeitlage, sowohl im Hinblick auf unser Gesammtva⸗ terland, als auf unser engeres, in welche der Zusammentritt dieser Versamm⸗ lung fällt, fordert zu einer unbefangenen Auffassung und Behandlung der Verhaltnisse und ganz besonders zu einem Zusammenwirken der Regierung mit der Volksvertretung auf, und sehen Se. Königl. Hoheit der Großherzog hierin hauptsächlich die Bedingung einer glücklichen Lösung unserer schwie⸗ rigen Aufgaben.
„Namens Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs erkläre ich die Abge⸗ ordneten⸗Kammer für eröffnet.“
Nachdem die Eröffnungs⸗Rede verlesen worden, nahm der Abgeordnete Brandt zuerst das Wort und machte zur vorläu figen Konstituirung der Kammer den Vorschlag, aus ihrer Mitte den Alterspräsidenten und insbesondere aus den jüngeren Mitglie⸗ dern drei Secretaire zu bestimmen. Abgeordneter Pohle meint, daß wohl der Abgeordnete Drechsler⸗Lübz der älteste in der Versamm lung sei. Dieser wünscht jedoch mit diesem Amte verschont zu „Nach einigen Erörterungen, wobei die verschiedensten An⸗ sichten über das Alter einzelner Mitglieder laut werden, erklärt der Abgeordnete Otto⸗Dargun, wenn von denen, die älter seien als er, Niemand wolle, so sei er bereit, sich diesem so schwierigen Posten zu unterziehen. Derselbe nimmt hierauf den Präsidentensitz ein. Es folgte sodann die Wahl der Seecretaire, worauf der Alters⸗Prä⸗ sident Otto folgende Worte an die Versammlung richtete: „Meine Herren! Weder Ihrem Zutrauen, noch meinem Alter danke ich es, daß ich diesen Ehrensitz einehme; nicht Ihrem Zutrauen, denn ich bin Allen unbekannt; Sie haben weder meine parlamentarischen noch meine sonstigen geistigen Fähigkeiten kennen gelernt. Auch meinem Alter nicht: denn ich bin bei weitem nicht der Aelteste die⸗ ser Versammlung; die Aelteren haben aber alle abgelehnt, und wenn ich auch abgelehnt hätte, so wären wir immer weiter zurück gekommen und am Ende ohne Resultat geblieben. In der An⸗ nahme dieses Ehrenamtes sehe ich ein Opfer, das ich der Kammer Gund dem mecklenburgischen Volke bringe. Ich bin unerfahren im varlamentarischen Leben und werde wohl mancherlei Verstöße ma⸗ chen, ich bitte daher um Ihre gütige Nachsicht. Ich erkläre hiermit die Sitzung für eröffnet. 1 „ von Lützow erhält zuerst das Wort zu der Mittheilung, daß über das bisherige Lokal der Abgeordneten- Versammlung bis auf Weiteres ein neuer Kontrakt geschlossen, daß auch für die Sitzun⸗ gen der Ausschüsse entsprechende Lokale in der Stadt gemiethet und das Personal nur einstweilen angenommen sei, bis zur Bestimmung “ demnächstigen Büregu's darüber; der Ministerial⸗Seeretair zur Nedden sei ermächtigt, über alles dies die erforderliche Auskunft zu geben. Außerdem überreicht derselbe ein Schreiben in Begleitung der Wahlakten, so weit sie von den einzelnen Wahl⸗Kommissarien eingegangen, und verheißt, die übrigen sofort nach ihrem Singange ebenfalls vorzulegen; ferner ein Schreiben des Gesammt⸗ Ministeriums wegen der den Abgeordneten zu gewährenden Porto⸗ freiheit, endlich ein Schreiben desselben, betreffend die Vorlage einer gedruckten und alsbald zu vertheilenden veränderten Geschäͤftsord nung für die Kammer. Diese Eingänge werden hierauf vom Bü—⸗
reau verlesen. Es folgte dann die Debatte über die Geschäfts Ordnung.
Oldenburg. Oldenburg, 26. Febr. (Wes. der heutigen Sitzung des Landtags verlas der Berichterstatter Wibel folgenden Adreß⸗Entwurf:
„ §. 1. Ew. Königl. Hoheit haben den Landtag bei seiner Eröffnung lassen. Indem wir dafür unseren Dank darbringen, fühlen wir uns gedrungen, den Auedruck unserer Ehrerbietung gegen die erhabene Person Ew. Königl. Hoheit zu erneuern. 1
§. 2. Der allgemeine Landtag, in welchem diesmal alle Landestheile vertreten sind, theilt das Gefühl, womit Ew. Königl. Hoheit die Hemmnisse bellagen, welche der Entwickelung unseres jungen constitutionellen Staats⸗ lebens aus der verschiedenen Auffassung der allgemeinen deutschen Verfassungs⸗ angelegenheit entgegengetreten sind und zum Bedauern des Landes zur zwei maligen Auflösung des allgemeinen Landtags geführt haben.
§. 3. Wenn nach einem unbefangenen Rückblicke auf die beiden voran⸗ gegangenen Landtags⸗ Versammlungen anerkannt werden muß, daß, von dieser Frage abgesehen, kein wesentlicher Mißton die durch die Auf⸗ richtung unseres Verfassungsvertrages begründete Harmonie störte, in welcher die Regierung Ew. Königlichen Hoheit und die Volksvertretung durch das
Staatsgrundgesetz und auf dem in diesem vorgeschriebenen Wege, der Un⸗ gewohntheit der neuen Formen ungeachtet, nach dem Maße ihrer beidersei⸗ tigen Kräfte, die Forderungen der Gegenwart mit der Vergangenheit zu ver⸗ mitteln suchten; so kann und möge die Verschiedenheit des Standpunkts in dieser von Oldenburg nicht zu lösenden großen politischen Kontroverse des gesammten deutschen Vaterlandes, nicht dazu dienen, auf die sonstige, von
eiten der Volksvertretung der Staatsregierung gegenüber eingenommene
Stellung, irgend welchen Schatten zu werfen. 8
§. 4. Haben zwei aufeinander folgende Kriegsjahre das Großherzog⸗ hum Oldenburg mehr als die meisten anderen Staaten belasten müssen; so hat doch Ew. Königl. Hoheit hochherziger Entschluß, die Wehrkraft des Lan⸗ des in möglichster Ausdehnung für Schleswig⸗Holstein zu verwenden, nur
freudig begrüßt werden können. — W
§. 5. Dem ersten Versuche, in constitutioneller Weise zu einem geord⸗ neten Staatshaushalte zu gelangen, dessen Ausgaben für den Militair⸗Etat das Land schwer empfindet, werden Ew. Königl. Hoheit getreue Abgeord⸗ nete zum allgemeinen Landtage pflichtmäßige Aufmerksamkeit zuzuwenden haben.
§. 6. Je weniger leicht es ist, über die Wechselwirkung aller Ver⸗
hältnisse einen klaren festen Blick sich zu erwerben, die Forderungen dern
Gegenwart mit der Vergangenheit nicht nur möglichst zu verbinden und aus⸗ zugleichen, sondern auch dieselben als vernünftiges und erreichbares Ziel einer uns Allen verschlossenen Zukunft zu erfassen und fortzuführen; desto mehr hat die Volksvertretung, selbst wo Bahnen eingeschlagen waren, auf welchen sie nicht zu folgen vermochte, Ursache gehabt, der Schwierigkeit Rech⸗ nung zu tragen, welche um so größer ist, je ungewohnter die Formen sind, in welche sich unser politisches Leben, mit richtiger Abgränzung der verschie⸗ denen Gewalten, erst hinein zu leben hat. §. 7. Das Bedürfniß, den Ausbau der im Staatsgrundgesetze ver⸗ heißenen Institutionen jetzt in ernstlichen Angriff zu nehmen, hat sich in⸗ zwischen in einem Maße gesteigert, daß es zur hohen Freude und Beru⸗ bigung des Landes gereichen muß „wenn Ew. Königliche Hoheit die sichere Erwartung hegen, es werde und müsse den gegenseitigen Bemühungen, welche wir entgegen zu bringen uns tief verpflichtet fühlen, gelingen, endlich dahin u kommen, daß die eben so nothwendige als längst herbeigewünschte Re⸗ gelung der inneren Zustände des Großherzogthums, nach Anleitung des Staatsgrundgesetzes kräftig weiter gefördert werde. §. 8. Der Staats⸗Regierung zur Seite zu stehen, erkennen wir als unseren ehrenvollen Beruf. §. 9. Ueber die von der Staats⸗Regierung verfügte Aenderung des Bahlgesetzes werden wir uns mit der Unbefangenheit und Freimüthigkekt aussprechen, welche die hohe Bedeutsamkeit der Art und Weise, wie die constitutionelle Vertretung des Volkes auf verfassungsmäßigem Wege aus jesem hervorzugehen hat, nothwendig erheischt. §. 10. Die Gesetz⸗Entwürfe und sonstigen Vorlagen, welche Ew. Kö⸗ igl. Hoheit geruht haben, an uns gelangen zu lassen, werden wir um so eifriger unserer pflichtmäßigen und sorgfältigen Prüfung unterziehen, als es auch uns zur höchsten Freude gereichen wird, das Vertrauen zu der Ver⸗
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fassung selbst, durch die aus ihr erwachsenden Früchte im Volke immer mehr
zu befestigen. §. 11. Was den Vertrag über einen zu errichtenden Bundesstaat be⸗
trifft, hinsichtlich dessen Ew. Königl. Hoheit über die rechtliche Sachlage weitere Vorlage ertheilen zu lassen geruhen wollen, muß die verkündete Be⸗ reitwilligkeit, die hervorgetretenen Anstände ausgleichend zu beseitigen, die frohesten Hoffnungen serregen.
§. 12. Der hochherzige Entschluß, durch welchen Ew. Königl. Hoheit der allgemeinen neuen Gestaltung Deutschlands einen wesentlichen Theil Ihrer Souverainetätsrechte in hoffnungsreicherer Zeit als die gegen⸗ wärtige, zum Opfer brachten, wurde von dem ganzen Volke mit dem innig⸗ sten Dank entgegengenommen. Auch wir erkennen vollkommen die tief be⸗ gründete Nothwendigkeit der Einigung Deutschlands, und werden keine An⸗ strengung scheuen, zu diesem hohen Ziele zu gelangen. Auch wir sind be⸗ reit, die Opfer zu bringen, welche diese Einigung nothwendig fordert. Sollten aber jene Souverainetätsrechte und die Selbstständigkeit des Lan⸗ des nur der Vergrößerung der Macht eines Einzelstaats oder einem Son⸗ derbunde geopfert werden, der die gehegten Hoffnungen nicht zu erfüllen vermöchte, das, Königl. Hoheit, würde Ihr treues Volk mit der tiefsten Betrübniß erfüllen.
§. 13. Möge Ew. Königl. Hoheit diejenige Entschließung fassen, welche zum Heile des Landes, wie des Fürstenhauses, gereichen wird, und welche am sichersten den Weg anbahnt, auf verfassungsmäßigem Wege die gemein⸗ samen Kräfte den inneren Angelegenheiten zuzuwenden, in deren Ausbau der glücklichere Nachbarstaat indessen emsig voranschreitet.
§. 14. Ew. Königl. Hoheit werden, dessen sind wir gewiß, hier wie überall, bei Ihren auf das Wohl Ihres Volkes unausgesetzt gerichteten Bestrebungen das Gewicht der Betrachtung niemals verkennen: wie wesent⸗ lich dieses Glück zusammenhängt mit der eigenen Ueberzeugung, die das Volk selbst davon zu fassen vermag.
Der Präsident eröffnete zuerst die allgemeine Debatte. Der Abgeordn. Zedelius, welcher sich freute, einen versöhnlichen Ton im Entwurfe zu erblicken, stellte den Antrag auf Annahme en bloc ohne Debatte. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit, der Ent⸗ wurf sodann einstimmig angenommen.
Der Abgeordn. Bargmann erstattete dann Bericht über einige beantragte unbedeutende Veräußerungen von Domainen. Die Be⸗ richterstattung des Ausschusses über die Verordnung vom 17. Dezem⸗ ber, wegen Abänderung des Wahlgesetzes, fiel von der Tagesord⸗ nung hinweg, da der Berichterstatter Bornstedt den Ausschuß für heute dazu noch außer Stande erklärte. Mehrere Abgeordnete bean⸗ tragten möglichste Beschleunigung, welche versprochen wurde. Ein Antrag des Abgeordn. Niebour II. auf Theilung der Berichterstat⸗ tung über die verschiedenen dabei in Betracht kommenden Fragen wurde auf Einwendung von Seiten der Ausschußmitglieder und an⸗ derer Abgeordneten, gegen 4 Stimmen abgelehnt. In Beziehung auf das Pensionsgesetz wurde der Antrag an die Staatsregierung, den Entwurf zu einem Pensionsgesetze auch für Unteroffiziere dem Landtage vorzulegen, bis morgen verschoben, weil die Staatsregie⸗ rung sich heute darauf nicht genügend vorbereitet erklärte. Am Schlusse der Sitzung wurde der Präsident beauftragt: die Adresse in Begleitung einer von ihm zu erwählenden Deputation von 9 Abgeordneten dem Großherzog zu überreichen.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 26. Februar. Vorsitzender Baroche, Vice⸗Präsident. La⸗ gragne beklagt sich über die so jämmerliche Weise, auf welche der glorreiche Tag des 24. Februar in Paris gefeiert worden sei, und daß der Präsident ihm hierüber gestern nicht das Wort ertheilen wollte. Die Versammlung geht zur Tagesordnung, Fortsetzung der zweiten Berathung über das Unterrichtsgesetz, über. Artikel 83 be⸗ trifft die öffentliche Prüfung, welche die Elementarlehrer zu bestehen haben. Angenommen. Artikel 84 und 85 bestimmt, daß einstweilen der Ober⸗Rath des öffentlichen Unterrichts die Functionen des Uni⸗ versitäts⸗Raths zu erfüllen haben werde. Artikel 87 und 88 (der letzte Paragraph des Gesetzes), welche die Abschaffung aller übrigen Gesetze über das Unterrichtswesen aussprechen, werden ebenfalls an⸗ genommen. Hierauf ist der ganze Gesetz⸗Vorschlag erschöpft. Der Präsident läßt die Versammlung darüber abstimmen, ob sie zu einer dritten Lesung des Gesetzes schreiten wollen. Zahl der Votirenden 641; für die dritte Lesung 436, dagegen 205. Die Versammlung wird dennoch zu einer dritten Lesung schreiten. Auf den Vorschlag Montalemberts wird die dritte Lesung auf Mon⸗ tag festgesetzt. Hierauf interpellirt Herr Salvat in Bezug auf ein Verbot des Präfekten des Loir und Cher, Glaubensbekenntnisse an⸗ schlagen zu lassen. Der Minister des Innern: Dieses Verbot sei nur gegen die Wühlereien gerichtet, welche den Schein von Glaubensbekenntnissen annehmen. Die Regierung handle nur zu Gunsten der Ordnung, des Gesetzes und der Con stitution, und sinne auf keinen anderen Staatsstreich. Herr Cre mieur schlägt eine motivirte Tagesordnung vor, in welcher das Benehmen des Präfeken gerügt wird; Herr Bac eine andere Tagesordnung: „Die National⸗Versammlung fordert, nachdem sie die Erklärungen der Regierung gehört hat, dieselben auf, die Frei⸗ heit der Wahlen zu achten.“ (Gelächter.) F. Barrot vertheidigt den Präfekten. Nachdem Herr Duprat noch angebliche Wahlma⸗ növer der Regierung besprochen hat, geht die Versammlung mit 414 gegen 203 zur einfachen Tagesordnung über.
Paris, 26. Febr. In Bezug auf den 24. Februar erfährt
man jetzt, daß dieser Tag doch nicht gänzlich ohne Ruhestörungen verstrich. Abends waren auf dem Bastillen⸗Platz sehr viele Arbei⸗ ter versammelt, welche Lieder sangen. Polizeidiener mußten die Zu⸗ sammenrottung gewaltsam zerstreuen, ohne daß es jedoch zu ernst⸗ lichen Konflikten kam. Auch heute sind sehr viele Arbeiter und Männer aus dem Volke zur Juli⸗Säule, unter welcher die Februar⸗ Todten ruhen, gekommen, um Immortellenkränze auf deren Ballustrade zu legen. Von 2 Uhr an wurde das Gedränge des Volkes so zahl⸗ reich, daß zwei Compagnieen mobiler Gendarmerie auf dem Bastillen⸗ Platze Position faßten. Man befürchtet keine ernstliche Ruhe⸗ störung. Der Minister des Innern richtet ein Cirkular an sämmtliche Präfekten, in welchem er auf ein Privat⸗Institut zur Hebung des Kredits, das demnächst unter dem Namen „Banque des Prets d'honneur' ins Leben treten soll und das einen sozialistischen Cha⸗ rakter hat, aufmerksam macht und es ihnen zur Unterstützung empfiehlt.
Großbritanien und Irland. London, 26. Febr. Im Oberhause ging gestern eine Bill über die Functionen der Kirchen⸗Kommission durch den Ausschuß, nachdem ein Amendement des Grafen von Powis, welches den Mitgliedern dieser Kommission die Befugniß ertheilt, nach Gutdünken die zu ihrer Verfügung ste⸗ henden Fonds in gewissen Fällen zur Vermehrung der Zahl der Bisthümer (mit Bezug auf die von der Regierung in Aussicht ge⸗ stellte Errichtung von 3 neuen Bisthümern) zu verwenden, mit 31 gegen 26 Stimmen, und ein Amendement des Bischofs von Salisbury, welches eine Verbesserung des Einkommens der Dechaneien bezweckt, mit 21 gegen 19 Stimmen angenommen worden war. Im Unter⸗ hause zeigte der Premierminister Lord J. Russell an Re
.8 *Warine⸗Viemn Montag die Bewilligung eines großen Theils E“ ien und am darauf folgenden Montage 9 ) er Armee⸗ Subsidien b dx eantragen werde, und daß „Ranzler der Schatzkammer, dessen Boef f
schreitend be 155 ammer, dessen Befinden sich fort⸗ chreitend bessert, am 15. März 12.
Hause seimn Fina.. .. Füths Stande zu sein hoffe, dem sollte die Bill uͤber die irländischen mgen vorzulegen. Hierauf schuß berain er die irländischen Parlaments⸗Wähler im Aus⸗ schuß erathen werden. Disraeli widersetzte sich aber diesem An⸗ trage der Regierung, weil die Bill, welche bestimmt scheine, ein künstliches Wahlrecht zu schaffen, erst fünf Tage in den Händen der Mitglieder des Hauses sich befinde, und weil wegen Eröffnung der Assisen in Irland eine große Anzahl der rechtsgelehrten Repräsen⸗ tanten jenes Landes nicht im Unterhause anwesend sei. Er und Lord Manners machten wiederholt den Versuch, einen drei⸗ wöchentlichen Aufschub der Maßregel zu veranlassen, was jedoch das erstemal mit 185 gegen 115, das zweite Mal mit 193 gegen 93 Stimmen verworfen wurde. Als sich indeß das Haus in den Ausschuß verwandelt hatte, wurde von Disraeli, Grogan, Miles und Capitain Taylor immer wieder auf Vertagung der Diskussion erneuert und zwar noch sechsmal vom Hause verworfen, auf diese Weise aber die Erörterung der einzelnen Klauseln der Bill wenig⸗
stens an diesem Abend vereitelt.
Schweiz. Bern, 24. Febr. Der Schw. National⸗Ztg. schreibt man: „So eben geht uns die Nachricht zu, daß die Abge⸗ ordneten der deutschen Arbeitervereine in der Schweiz, welche am 20. d. in Murten zur Abhaltung eines Kongresses zusammenkamen, dort sofort verhaftet wurden. Diese Maßregel ist um so unerklär⸗ licher, als dieser Kongreß kein politischer sein, sondern blos die Regelung von Vereinsangelegenheiten zum Zweck haben sollte.“ Die Eidg. Ztg. aber bemerkt: „Wir wissen dagegen, daß er mit sehr antineutralen Plänen hanthierte. Die Verhaftung geschah in Folge Anordnung des Bundesrathes.“
Der kleine Rath von Aargau hat das bundesräthliche Kreis⸗ schreiben vom 15. d. verdankt und die Gränzämter aufgefordert, auf alle Ereignisse jenseits des Rheines zu achten und von allen außergewöhnlichen Vorfallenheiten Bericht zu geben.
Im Schaffh. Tagbl. heißt es: „Die verschärfte Kontrolle und Sperre auf der Schweizergränze gegen Baden hin scheint nur in dem Wechsel des Oberkommandos an der badischen Gränze be⸗ ruht zu haben, indem von demselben die angeordnete Kontrolle im ersten Augenblick als eine Aufhebung alles Gränzverkehrs ausge⸗ legt wurde. In neuester Zeit ist auf Vorstellungen hin der Eintritt ins Badische gegen einen Ausweis wieder ungehindert gestattet. Die Vermehrung der preußischen Truppen an den Gränzen soll durchans nur auf einer Dislocation der Truppen beruhen. So wenigstens wird uns von den glaubwürdigsten Männern versichert.
Der Regierungsrath von Bern hat dem Gemeinderath sein Bedauern ausgesprochen, daß an der am 20sten d. M. stattgehabten Einwohnergemeinde⸗Versammlung die definitive Bezeichnung der Bundesrathhaus⸗Baustelle nicht vorgenommen, sondern auf den 3. April nächsthin verschoben worden sei. Der Regierungsrath erwar⸗ tet nun aber zuversichtlich, daß bis zu dieser Frist alle erforderli⸗ chen Einleitungen zur Konkurrenz⸗Ausschreibung getroffen und über⸗ haupt alle diejenigen Schritte gethan werden, welche geeignet sind, ferneren Verzögerungen vorzubeugen. Sollte dies nicht geschehen, so würde er sich genöthigt sehen, von der ihm durch den Großen Rath ertheilten Vollmacht Gebrauch zu machen.
Die Gerüchte von einem im Kanton Freiburg zu erwartenden Putsch vermehren sich auffallend und bilden in diesem Kanton selbst,
Tagesgespräch. Im Amtsbezirk Murten herrscht ziemlich große Un⸗ zufriedenheit, weil derselbe die Sonderbunds⸗Kriegskosten mittragen helfen muß. Im ganzen Kanton gährt es, und wenn nicht Bern und Waadt so nahe wären, so würde der Sturm längst losgebro⸗ chen sein. In Freiburg werden die Thore frühzeitig geschlossen und, wie man behauptet, die Wachen verdoppelt. So berichtet die Berner Ztg., und ungefähr dasselbe wird auch in einer Korre⸗ spondenz der Suisse gesagt.
Man liest in einem Blatte vom Jura: „Mazzini, der Ex⸗ Triumvir der römischen Republik, hat so eben die Schweiz verlassen, um sich nach London zu begeben, das er selbst zu seinem künftigen Aufenthalte ausgewählt hat. Er ist durch unseren Bezirk gereist und jüngster Tage in Lons⸗le⸗Saulnier gesehen worden.“
Italien. Turin, 22. Febr. (Fr. B.) Die Deputirten⸗ Kammer hat die Diskussion über die Civilliste begonnen.
Die heutige Concordia enthält von Athen aus eine Prote station der Fürstin Belgiojoso, die an den Papst gerichtet ist.
Aus Rom vom 16. Februar wird gemeldet, daß man daselb die Ankunft des Kardinals Dupont erwarte, was auf die baldige Rückkehr des Papstes schließen läßt.
Polizeiliche Bekanntmachung. Der Stand des Wassers war heute Morgen in der Oberspree 12 Fuß 8 Zoll, in der Unterspree 10 Fuß 1 Zoll. Das Ober wasser hat sich also seit gestern nicht verändert, das Unterwasser aber ist um 1 Zoll gefallen. Berlin, den 1. März 1850. Königliches Polizei⸗Präsidium. Köhler. 1 Verwanmnung. In neuerer Zeit sind Aufforderungen zur Betheiligung an einer von der Direction des Vereins für Gewerbtreibende (gezeichnet G. W. Knetsch, Kassel 1849) veranstalteten Verlosung gewerblicher Gegenstände in den diesseitigen Staaten in Umlauf gesetzt worden. Da dieses Unternehmen für die letzteren die erforderliche Geneh migung nicht erhalten hat, so wird in Gemäßheit eines Erlasses der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 19ten d. M. das Publikum vor der strafbaren Betheiligung an dem⸗ selben zur Vermeidung nachtheiliger Folgen ausdrücklich gewarnt. Berlin, den 24. Februar 1850. Königliches Polizei⸗Präsidium. Köhler.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 2. März. Im Schauspielhause. 37ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Das Herz vergessen! Lustspiel in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf: Herrmann und Dorothea, idyllisches Familiengemälde in 4 Abth., nach Göthe's Gedicht, von Dr. C. Töpfer. (Herr Jerrmann, engagirtes Mit⸗ glied der Königlichen Schauspiele: Den alten Feldern, als erstes Debut.) Anfang halb 7 Uhr.
Königsstädtisches Theater.
Spöonnabend, 2. März. (ZJtalienische Opern ⸗Vorstellung.) Zum Benefiz der Sga. Claudina Fiorentini: Große musikalische Akademie in 4 Abtheilungen und im Kostüm, 18 n
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wie in den angränzenden Ortschaften des hierseitigen Kantons, das —