8
Königsstädtisches Theater. H † 8 öö”
Sonntag, 3. März. (Neu einstudirt.) Das Irrenhaus zu — ag e zu m reu⸗ ß 1 — ch en St aa ts Anz el g er.
Dijon, oder: Der Wahnsinnige. Melodrama in 3 Akten, von — b 1 L. Meyer. Musik von Gläser. (Herr Hegel: Charles Valry.) “ “ 1 8 — . — ——
(Herr Salomon, vom Stadttheater zu Leipzig: Sarastro, als erste Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Proise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Wegen Heiserkeit des Herrn Kraus kann die Oper: „Robert der Teufel“ nicht gegeben werden.
Im Schauspielhause. 38ste Abonnements⸗Vorstellung: Eine Familie, Original⸗Schauspiel in 5 Abth. und einem Nachspiele, Lvon Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.
Wegen Heiserkeit der Frau Crelinger kann das Schauspiel: „Mazarin“ nicht gegeben werden.
Montag, 4. März. Im Schauspielhause. 39ste Abonnements⸗ Vorstellung: Isidor und Olga, Trauerspiel in 5 Abth., von E. Raupach. (Herr Jerrmann: Ossip.) Anfang halb 7 Uhr.
“
18ter Regierungs⸗Bezirk Münster. 1 19ter g g 8 Münsen 1“ Sonntag d. 3. März. 20ster In lster v111“*“ 22ster 8 Düsseldorf 23ster Köln 4ster 1“ 25ster „ „ Aachen. Der westliche Theil des Staats .
Durchschnittlich pro 1848 und pro
75 Rthlr. 89688 809 327 639 584 512 497 582
741
dem gen Bericht über die Ver⸗ dem gestrigen Bericht über — 8 mittelalterliche Kunst ist zweimal fü lesen.
erachteten. Nur sehr wenige, die wesentlichen Grundsätze nicht berührende Abänderungen und Zusätze stellten sich als nothwendig dar, um die Wech⸗ selordnung mit dem in den österreichischen Staaten bestehenden Gesetzen, insbesondere mit jenen über das gerichtliche Verfahren in Einklang zu bringen.
Dahin gehört die Abänderung des §. 2 der deutschen Wechselordnung, welche dadurch nothwendig wurde, daß die österreichischen Gesetze den Schul⸗ denarrest gegen Frauen nicht ausschließen. Der Wechselarrest mußte daher auch gegen Frauen, die nicht Handel oder Gewerbe treiben, zugelassen wer⸗ den. Außerdem wurde diesem Paragraphen zugleich die Vestimmung darüber einverleibt, gegen welche Personen die Vollstreckung des Wechselarrestes aus Gründen des öffentlichen Rechts Beschränkungen erleidet.
Die Abänderungen in den §§. 25 und 40 wurden dadurch herbeige⸗ führt, daß es nach den österreichischen Gesetzen außer den Gerichten keine die 43 H 25 I zeluch über zur Annahme von Depositen in Streitsachen ermächtigten Behörden oder die 43 Quadratmeilen der im Lande am meisten fruchtbaren Grund⸗ Anstalten giebt und daß die Bestimmungen über die Art des gerichtlichen fläche, welche in die Inundationslinie des Savestroms fällt, gegen Erlages, so wie über dessen Wirkung nur an dieser Stelle ihren geeigneten die Ueberfluthung geschützt werden möchten.
Platz finden konnten. 16 8 1 Die neuesten bis zum 20sten d. M. reichenden Nachrichten über
Der Zusatz zu dem §. 73 fte das in der deutschen Wechselord⸗ den Gruben⸗Brand in Bochnia lauten dahin, daß sich der Brand Wachsuln Stillschweigen übergangene Verfahren bei der Amortisation von aus seinem Entstehungsorte, der Kehrradskammer Tesch, in eine 2 . tze venger „ 99 K 8 8 I1
Mit diesen wenigen Abänderungen und Zusätzen glaubt der treugehor⸗ S G hat, dort durch den 59 Folge der Venti⸗ samste Ministerrath bei Ew. Majestät darauf antragen zu sollen, daß das alion erzeugten Luftzug 8. angefacht worden ist und nun durch mit der allgemeinen deutschen Wechselordnung im vollen Einklange stehende eine beinahe hermetische Verdämmung, welche man vier Wochen Gesetz provisorisch nach §. 120 der Reichsverfassung für den Umfang der laug zu belassen gedenkt, dem Ersticken preisgegeben werden muß
Glüͤcklicherweise sind die im Brandrayon befindlichen Salzvorräth
Türkei. Konstantinopel. Achmed Efendi's Mission. — Ordensver⸗ ganzen Monarchie erlassen werde, und erlaubt sich Ew. Maäjestät in 2) den Entwurf der Einführungs⸗Verordnung und in 3) die allgemeine Wechsel⸗ nicht ruinirt, und auch das nahe liegende Salz hat nicht gelitten, so daß der Schade minder bedeutend erscheint, als man anfänglich
leihungen. — Vermischtes. — Smyrna. Die französische Flotte. Konzert⸗Revue Wissenschaft und Kunst. ordnung für die K. K. österreichischen Staaten ehrsurchtsvoll zu unter⸗ breiten. geglaubt hatte.
In der Statthalterei werden gegenwärtig Verhandlunger
n Eisenbahn⸗Verkeh 8 In die erstere wurden zugleich jene in den §§. 18 und 35 des Gesetzes der örtlichen Ano vorb en Bestimmungen auf 8 . b“ w er örtlichen Anordnung vorbehaltenen Bes gen aufgenommen, welche gepflogen, welche die Modalitäten festsetzen werden, auf welche Art die Erhebung der Einkommensteuer durchzuführen sei.
Markt⸗Berichte. in Betreff der Präsentations⸗ und Zahlungszeit der Meß⸗ oder Marktwech⸗ Das Ministerium des Unterrichtes beabsichtigt, in den Kron
sel in den Kronländern, in denen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirk⸗
samkeit ist, so wie in Siebenbürgen, in Kraft zu treten haben; für jene Kronländer, 8 — „ 5 ländern Schulräthe aufzustellen, welche aus mehreren Fachmännern bestehen und die Leitung der Gymnasien und Volksschulen besorgen
in welchem das ungarische Wechselrecht Geltung hatte, wurden die in den
Artikeln 57 und 97 des ersten Theiles des XV. ungarischen Gesetzartikels
vom Jahre 1840 darüber enthaltenen Vorschriften aufrecht erhalten, weil sie sollen.
mit vieljährigen Lokal⸗Gewohnheiten im Einklange stehen, deren Abände⸗ In Siebenbürgen bemühten sich manche Grundherren, trotz des aufgehobenen Unterthans⸗Verhältnisses, ihre früheren grund⸗ herrlichen Rechte weiter auszuüben. Der Civil⸗ und Militair⸗
rung daher nur zu Störungen des Verkehrs hätte Anlaß geben können. Gouverneur, Freiherr von Wohlgemuth, sieht sich daher veranlaßt,
De die neue Wechselordnung nur das reine Wechselrecht enthält, so mußten alle jene Vorschriften der bisher bestandenen Wechselgesetze, welche
in einer öffentlichen Kdundmachung auf die ausgesprochene Auflösung des Unterthans⸗Verbandes hinzuweisen.
allgemein handelsrechtlicher Natur sind, insbesondere jene über das Pfand⸗ und Retentionsrecht, auch für die Zukunft aufrecht erhalten werden (8§. 5 Die direkte Verbindung der Telegraphenlinie von hier nach München ist seit 20sten d. Mts. hergestellt, und es kann diese Linie
und 7 der Einführungs⸗Verordnung).
„Gleichzeitig mit der Erlassung eines neuen Gesetzes über das materielle
Wechselrecht, erscheint es als unerläßlich, das Verfahren in Wechselsachen,
so weit dies ohne eine grundsätzliche Umgestaltung des ganzen Civil⸗ vom Publikum bereits benutzt werden.
Prozesses schon derzeit thunlich ist, möglichst zu vereinfachen. Für . 8
Bayern. München, 26. Febr. (Münch. Ztg.). In der
heutigen Sihung der Abgeordneten⸗Kammer verlas auf Einladung des Präsidenten Herr Paur als Referent den Beschluß der zwei⸗ ten Kammer über den Gesetzentwurf, den Schutz gegen den Miß⸗
r Hege Majestät Kaiser Ferdinand die e z isacant
in Böhmen übernommen habe. Uemale 6 Gö stät sich das herrlich gelegene Lustschloß zu vlsschtukt 89. Maje⸗ meritz) zur Sommer⸗Residenz herstellen zu lassen.“ 11
8 Die kroatischen Vertrauensmänner haben beim Handels⸗Mini ster ein Gesuch zu Errichtung einer Eisenbahn mit Pferdekraft Karlstadt zur Meeresküste auf der hierzu meist geeigneten Straohr eingereicht, um ein Ausgangsthor zum Welthandel zu haben; sie baten, diese Eisenbahn entweder auf Staatskosten zu bauen zu gestatten, daß solche das Land selbst oder eine Gesellschaft bauen darf; eben so haben die dem Acker⸗ und Bergbau ⸗Minister zuge⸗ theilten Vertrauensmänner demselben ein Gesuch überreicht, womit
.2
.⸗
Kleteorologische Beobachtungen. 1ö“ Nach einmaliger Dentschland.
Beobachtung.
8 Oesterreich. [Wien. Vortrag des Justiz⸗Ministers über die Einführung der neuen Wechselordnung. — Der Grubenbrand in Bochnia. — Ver⸗ mischtes.
Bayern, München. Sachsen. Dresden.
1850. Morgens 1. März. 6 Uhr. Luftdrueck.. 339,91" „Tar. 339,62“ Par. 339,20Par. Quellwärme 7,40 R. P+ 0,1° n. + 8.3° R. + 4,0° . Flusswärme 0,5˙9 R. — 0,9 °%n. +†. 2,72 R. + 1,8* R. Bodenwärme 88 pCt. 54 pCt. 73 pCt. Ausdünstung trüb. halbbeiter. trüb. Nrederschlag 0, 80. 80. 80. Wäurmewechsel + 8,5 — 80. — — 0,2
339,58“"Par. + 4,1° R.. +† 1,2“ n. 72
Nachmittagss
2 Uhr. 10 Uhr.
Abends V
Luftwärme Thaupunkt . Dunstsättigung .
Kammer⸗Verhandlungen. Kammer⸗Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Eingabe der schleswig⸗holsteinschen Deputation an Se. Majestät den König von Preußen und Antwort darauf. Braunschweig. Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten⸗ Kammer. 1 “
Berichtigung. In sammlung des Vereins für Kloster „Stade“, Kloster Hude zu Königliche Schauspiele.
Sonntag, 3. Nia. -In Opernhause. 30ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Zauberfloͤte, Oper in 2 Abth., Musik von Mozart.
“ Wolkenzug...
pCt. 80.
42
Tagesmittel:
Ausland.
X“ 2- 75 8 — öI Schweiz. Freibur Großrath räsi iner Bö rse vom 2. M ar z. dium. St. Gallen. Bittschrift in Minz⸗Angalegeahenacrahe 8b
wbünn benafsges 8 L. hen .“ in “ “
Frankreich.
“
mechsel-Course.
Sapienza
Brief. 143 ⅔ Stamm-Actien. Kapital. 150 ⅔ 150 ⅔ Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm.
9& in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. 150 ¾ Tie mit 3 ⅛½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. 25 ½
80 2 88¾ 102½ 99 ½⅔ 994 .99 ½
56 24 108 ¼
Seld.
Prioritäts-Actien. Kapital.
250 PFl. 250 Fl. 300 Mhk. .300 Mhk. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr. 1 2 Mt. B 8 Tage 100 Thlr. 2 Mt. V100 2 100 3 Wochen
Kurz
2 Mt. Kurz
2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.
Tages- THP-,ee
Zinsfuss.
Amsterdam do. Hamburg . do.
London
Saämmtliche Prioritits-Actien werden durch jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertrag 1848.
81 ⁄1½
95 G.
100 ¼ 6.
97 ½ bz. u. G. 93 G.
102 101 %˖ bz. 99*, bz.
104 ½ 6.
99 G.
98 hbz.
101 ½ G6. 103 ½ bz. u.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000
800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000
252,000
248,000
370,300
360,000
250,000
325,000
Berl. Anh. Litt. A. B do. Hamburg.... .. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd. ..
Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger
Halle-Thüringer Cöln - Minden ;. To he Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele - Vohwinkel.. Niederschl. Märkisch.
do. zZzweigbahn
Oberschl. Lit, . ...
do. S 8 Cosel-Oderberg... Breslau-Freiburg... Krakau-Obersch]l.... Berg.-Märk.. Stargard-Posen Brieg-Neisse.. Magdeb.-Wittenb....
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 3,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Hamburg... I9ox8ö
Potsd.-Magd... do. do. do. Litt. D. do. Stettiner. Magdeb.-Leipziger 1 Halle-Thüringer.... Cöln-Minden do. do. Rhein. v. Staat gar. LIʒ beeüeeeehe do. Stamm -Prior. 104 ½ 6 Düsseldorf-Elberfeld. 103 d. Niederschl. Märkisch. — do. do. — do. III. Serie. 68 ¾ * bz. do. Zweigbahn 43 B. do. do. 83 ½ 2 84 bz. Oberschlesische .... 8 Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel
do. do. do. do.
·qn·
Wien in 20 Xr. Augsburg
Breslau
n
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs...
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
—
108 ½
43 ¼ G. Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und
Inländische Fonds, P Geld-Course.
78 ½ 6. 32 B
—nSgööööö=
—
88 6.
7. 3 Dentschland.
Oesterreich. Wien, 27. Febr. Der Vortrag des Justiz⸗ Ministers, von Schmerling, betreffnd die unterm 25. Januar vom Kaiser genehmigte Einführung einer allgemeinen Wechsel⸗Ordnung für das Kaiserthum Oesterreich und die Erlassung von Bestimmun⸗
gen über das Verfahren in Wechselsachen, lautet: „Allergnädigster Herr! Die Mannichfaltigkeit der bisher in den verschie⸗ denen Kronländern des österreichischen Kaiserstaates bestandenen Gesetzge⸗
. Geld. Gemz 95½
Geld. Gem.
2Zf. Brief. 5 105 ¼ 104 ¼
10¹½
Pomm. Pfandbr. v“ Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. Pr. Bk. Anth.-Sch.
— —
Preufs. Freiw- Anl
St.-Schuld-Sch. Seeh.-Präm.-Sch. — K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 5. do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½ Grolsh. Posen do. 4 do. do. 3 ½
289 —.
—nesg
22
——
24742
— —
Ungarn, Croatien, Slavonien und die Woiwodschaft Serbien ist kein Be⸗ dürfniß vorhanden, an dem Verfahren in Wechselsachen, wie es durch die Gesetze von den Jahren 1840 und 1844 geregelt wurde, bedeutende Aende⸗ rungen vorzunehmen, indem sich dasselbe bisher als zureichend erprobthat. Da je⸗
Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.
—
100 ½
—9-
62 ½
97
Ostpr. Pfandbr. 3 ½
Ausländische Fonds.
V Poln. neue Pfdbr. 4
do. Part. 500 Fl. 4
do. do. 300 Fl. —/1 Hamb. Feuer-K. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl. — 42 - 11 Lübeck. Staats-A. 4 ½
IIoll. 2 ½ Y Int. 2 ½
do. b. Hope 3.4.8 do. 1. Anl do. Stiegl. 2. 4. A
Russ. Hamb. Cert. . 79 ¾ do. . 9
do. do. 5. A
do. Poln. Sebatz 0: do. do Cert. L. A. Kurh. Pr. 0. 40 th. —
do. do. L. B. 200 FPl. — — N. Bad. do. 35 Fl. — Poln. a. Pfdhr. a. C. 4 96 ½
2SnSSgSnnn
do. v. Rthsch. Lst 1 5
qguittungs- Bogen.
Aachen-Mastricht. 4 750,000
375,000 400,000 1,100,000
do. do. II. Ser. 82 Breslau-Freiburg ...
Berg.-Märk..
EamnanagEnafomnEEASUoDe n xnn
100 8.
vom 22. Juli 1775 und vom 10.
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000
do e.,
8
hhluss-Course von Cöln-Minden 95 G.
Amsterd.-Rott
Ausl. Stamm-Act. Kiel-Altona.. Sp.
Mecklenburger Thlr.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
erd. FlI.
—
Börsen- Zinsen
Reinertr. 1848.
von Preussischen Bank-Antheilen 94 bz.
33 ½ n
Die Stimmung unserer heutigen Börse war eine
sehr günstige, und man bezahlte für Actien sowohl als Fonds höhere Preise.
Das Geschäft war im Allgemeinen nicht besonders lebhaft.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 1. März. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ⁄2 Br. Poln. Papiergeld 96 ⁄ bez. u. Gld. Oesterreich. Banknoten 90 212 — %2 bez. Staats⸗ schuldscheine 87212 bez. u. Gld. Seehandl.⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 104 ½ Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 100¼ Gld., do. 3 ½ proz. 90 ½ Br. Schlesische vo. 3 ½ proz. 95 %¾ Gld., do. Litt. B. 4 proz. 100 Br., do. 3 ½ proz. 93 ¼½ Br. Preußische Bank⸗Antheilscheine 95 Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Br., do. neue 4proz. 95 ¼ u. 12 [bez. u. Br., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 121 Br., do. a 500 Fl. 81 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ¼ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗ Obligat. a 4 pCt. 79 ½ Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A. 104 ¾ Br., do. Litt. B. 104 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 78 ¼½ Br. Nieder⸗ schlesisch⸗-Märkische 83 ¾ Br., do. Prior. 103 ¾ Br., do. Ser. III. 103 Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 95 ¾ Br. Neisse⸗Brieg 37 Br. Krakau⸗Oberschles. 69 ¼ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 44 bez. u. Br.
Wien, 28. Febr. Met. 5proz. 94 ¼, , . 4proz. 72 ½, 73 4 zproz. 83 ½ — 83 ¼. 2 ½proz. 49 ½ — 49 ½. Anleihe 34: 165 — 165 ½. 39: 107 ½ — 108s. Nordbahn 107 ¼, 108 ¼. Gloggn. 111 — 111 ½. Mail. 80 — 80 ½,. Livorno 67 ½ —68. Pesth 87 ½ a 87 ½. B. A. 1112, 1115.
Gold 121. Silber 113 ½¾. Wechsel⸗ Amsterdam 158 G. Augsburg 114 ½ G. Frankfurt 113 ¾ G. Hamburg 168 Br. London 11.28 Br. Paris 135 Br. Fonds fest; besonders Met. 5proz. beliebt. Fremde Valuten unverändert; deutsche Plätze fehlend.
Leipzig, 28. Febr. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 106 ¾
Br. Leipz. B. A. 150 ½ Br. Leipz. Dr. E. A. 111 Br., 110 ½ Gld.
Sächsisch⸗Bayerische 86 ½ Br. Schlesische 94 Br., 93 ½ Gld.
Chemnitz⸗Riesa 25 Br. Löbau⸗Zittau 23 ½ Gld. Magdeburg⸗ Leipzig 2160 Br. Berlin⸗Anhalter 91 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ “ 43 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Deßguer B. A. 125 ¼, *., 125 Gld. Preuß. B. A. 94 ½, Br., 94 Gld.
Ende änestert a. M., 28. Febr. An heutiger Abrechnung für “ bs war die Börse nicht willig und die Umsätze waren Fried. ee Bedeutung. Oesterr. Fonds, 3proz. Spa⸗ Keigen Fonde ilh. Nordbahn blieben flauer. Die Course aller Oesterr 8 e erlitten keine Veränderung.
Br., 1140 Gld 8 etall. 81¾ Br., 813 Gld. Bank⸗Actien 1145 Fl. 32¼ Br., 322 I Partial⸗Loose a 50 Fl. 52 Br., do. a 35 32 Br., 32 ½ Gld. S Hessen Partial⸗Loose a 40 Rihlr. preuß. Bethr ann 32 ½ Br. 32e enien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. 219Br 71 Glp“, vo. 2ld. Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl Jö1“ 8 26 F. 26 ¾ Br., 26 ⅞ Gld. Spanien, Zproz. inländ. 29 Br., 28 8 Poln. 300 Fl. Loose Fen. Br., 79 ½⅔ Glv. Friedrich⸗
Course.
Br., 119 ⅞ Gld., do. a 500 Fl. 80¼
20909 1 .85½
Wilhelms⸗Nordbahn 44½ Br., 43 ¾ Gld. Bexbacher 82 ½ Br.,
Gld. Köln⸗Minden 95 ¾ Br., 95 ½ Gld.
Hamburg, 28. Febr. 35ůproz. p. C. 86 ¾ Br., St. Präm. Oblig. 88 ⅔ Br. E. R. 105 ¾ Br. Stiegl. Hän 70 Br bdeee kbeee ee re, 272 Glv. Hamburg⸗Berl. 84 ¼ Br., 84 Gld. Bergedorf 93 Br. Magdeb.⸗ Wittenberge 62 ¼ Br., 61 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 92 ¼ Br., 92 Gld. Köln⸗Minden 94 ¼ Br., 94 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 ¼%, Br., 43 Gld. Mecklenburg 32 Br. In Fonds und Actien wenig Geschäft; die Stimmung noch nicht günstiger. Paris, 27. Febr. 5proz. 95. 20. 3proz. Nach der Borse. 5 prbz. 95. 5. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210 ¼ 1161 Hamb. 184 ½¼. Berlin 365. London 25. 32 ½. Frankf. 209 ½. Wien 220. Petersb. 396 ¼ Fonds sind ziemlich bedeutend gewichen. pr. Telegraph v. 28sten 5 Uhr. 3 proz. 57. 50. 20.
London, 27. Febr. g. Z. 94 ½, ¼, 95 ½, 4. 86., Arb. 18 ¼, 17¼. 29 ⅛, ½¼. Peru 79, 78 p½.
86 ½ Gld. 84 ⅞ Gld.
5756S
968 3proz. Cons. p. C. 94 ½¾,
9
3proz. 36 ⅞, J, †.
zu 94 ⅞ gemacht und blieben 94 ½, ¾ p. C. u. a. Z. In fremden Fonds wenig Geschäft.
2 IIbhr. CKons. .EG u g. Z3. 95, 9 41. Wechsel⸗Course. Amsterdam 3 M. 12. 2 ⅞ — 2¼. Hamburg do. 13. 13 ½ — 13. 13.
Paris do. 25.70 — 65. Wien do. 11.40 — 11.30. Frankfurt do. 122 — 121 ¾. St. Petersburg do. 374 — 37 ½.
Amsterdam, 27. Febr.
4proz. war das Geschäft sehr belebt.
holten sie sich später wieder. sehr flau.
11 v. 84 ½. 28 ⅞.
P. Piecen 11 ½, . estr. Met. 5proz. 78 ½,
v. 2 proz. 41 ⅛, ½. Peru 78 ½, ¼. 8
Markt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 2. März.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
5proz.
95 ½, EEEIITTINN;S 86, 1 Cr 87, Bras. 90, 88. Merx.
Cons. eröffneten zu 94 ½¼, ¾ p. C. und 94 ½, ½ a. Z.; wurden
Holl. Fonds blieben nach einer Neigung zum ferneren Rückgang fast wie gestern; in Int. und
In fremden Effekten war keine meldenswerthe Veränderung;
anfangs war die Stimmung darin ebenfalls minder fest, doch er⸗ Von Süd⸗Amerik. waren Peru
Holl. Integr. 54 ½, 55. Zproz. neue 64 ½8, 1. Span. Ardoins Russen, alte 104 ½, . 4proz. 84 ½. Stiegl. Mex. 29,
22
22 20 22 2
2
2
Wien 104.
½ Rthlr. pr. Spiritus
Met. 5proz. 81.
FPatchetsch, Köln⸗Minden 94 ½.
Roggen mat
Weizen nach Qualität 48—54 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26 — 27 ½ Rthlr.
pr. Frühjahr 24 ½ Rthlr. Br., 24 bez., 24¼ G Mai / Juni 25 Rthlr. Br., 24 ½ G.
Juni / Juli 25 ¾ Rthlr. Br., 2.4 Juli /Aug. 26 ¼ Rthlr. Br.
r571
Sept. /Oktbr.
27
25 ½ G.
Rthlr. Br
kleine 19 —21 Rthlr.
Gerste, große loco 22 —24 Rthlr.
Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr.
pr. Frühjahr 50pfd. 15 Rthlr. Br., 14 ½ G.
Erbsen, Kochwaare 30—34 Rthlr.
Futterwaare 27 —29 Rthlr.
Rüböl loco 11 Rthlr. Br., 11 ½ G.
pr. März 11 ⁄2 a ½ Rthlr. verk., 11 ½ Br., ½ G. März /April 11 Br., 11 ¼ G.
April / Mai 11 ¼ a Rthlr. verk., 11 ½ Br., 11 ½⅜ G Mai / Juni 11 ½ Rthlr. Br., 11 G.
Juni /Juli 11 Rthlr. Sept. /Okt. 11 Rthlr. bez. u. Br., 10 ½ G. loco 11 ½ Rthlr. Br. pr. März/April 11 ¼ Rthlr. pr. April /Mai 11 ½ Rthlr.
Mohnöl 15 ¼ Rthlr. Palmöl 12 % a 12 ½ Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½ a 12 ½⅛ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 13 ⁄ Rthlr. bez.
mit Faß pr. März /April 13 ½ Rthlr. Br. April /Mai 13 ½ Rthlr. Br., 1½2 G.
Mai /Juni 14 ¼ Rthlr. Br., 14 G. Juni /Juli 14 ½ Rthlr. bez. u. Br., 142 C Jult/Aug. 155 Rthlr. Br., 15 G.
Telegraphische
090901
—2
1. März. Magdeb.
1. März. 89pfd. 47 Rthlr., t: 26 ½, 26 Rthlr. Juli 26 ½ Rthlr.
Frankfurt a. M., 1. März. 2 4 proz. 71 ½. Span. 28 8. Fonds flau.
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Notizen.
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Ihr.
Wittenb. 61 ½. Amsterdam, 28. Febr. 4½ Uhr. Int. 54 216. Ard. 11is. 3proz. inl. 29 ½. Stettin, gut: gelb. schles.
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Nordbahn 43 ¼.
Bad. 31 %. Kurh. 32.
Hamburg⸗Berlin 84. Nordbahn 42 ½.
Für Weizen sind die engl. Berichte nicht weiß. 51
Rthlr.
82pfd. pr. Frühjahr 25 ½¼, 1R,
fester: 26 ¼, ½, pr. Juli 24 ¼, 21. Rüböl 12, 11 ½.
Rthlr. Br.
Berlin, Druck
d Verlag d Deckerschen Gehein
Mit der heutigen Nummer des Staats An⸗ zeigers sind Bogen 411 und 412 der Verhandlungen der Ersten Kammer ausgegeben worden.
ber⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
bungen über das Wechselrecht hat schon seit langer Zei ürfniß e⸗ 17 S. v anger Zeit das Bed z einer neuen einheitlichen ger Zeit das Bedürfniß einer
Legislation auf diesem Gebiete fühlb Wäh⸗ rend in den meisten heeescreg agteits he Wäibern 1““ vom 1. Oktober 1763 galt, bestanden in Galizien die Wechsel⸗Ordnungen Oktober 1797 im lombardisch⸗venetiani⸗ achte Titel des ersten
schen Königreiche, in Dalmatien und Südtirol der
Buches des Godice dicommercio, in Ungarn, Croatien und Slavonien das im Jahre 1840 zu Stande gekommene Wechselgesetz, Siebenbürgen, für welches die⸗
Föfrelitzterwähnte Gesetz keine Geltung hatte, entbehrte gaͤnzlich eines Wech⸗ fab ieser Zustand konnte für den Handelsverkehr nur nachtheilige
Folgen haben, und „ 9 neuen Wechselgeseges ,östehise benbenden Vorarbeiten zur Erlassung eines
ö1“ die von der Kaiserl. Königl. Ho
Kommission in Justiz⸗Gesetzsachen — Kaiserl. Königl. Hof⸗ ZI bsachen in den Jahren 1833 und 1843 ⸗
arbeiteten Gesetz⸗Entwürfe geliefert wurden, vermochten den 1i. eeNens gtas
u heben, daß die neue Gesetzgebung si ne sänbe, in welchen das allgemeice bamh sch,doch nur diejenigen Kron⸗ erstrecken sollte. Die Erleichterung des Wechselverkehrs⸗ ETET ist, gung eines schwungreichen Handels, kann nur dot e 1““ ein u“ für den größtmöglichsten Gebietsumfang das Wechselgeschäft
ele. 8 Es konnte daher der K. K. Regierung nur erwünscht sein, daß im Jahre 1847 die deutschen Regierungen sich veranlaßt fanden, in Leipzig eine Konferenz zur Versassung eines allgemeinen deutschen Wechselrechtes abzuhalten. Auch Oesterreich nahm an dieser Konferenz durch einen Abge⸗ ordneten Theil. Das Ergebniß der Berathungen dieser von allen deutschen Regierungen mit rechtsgelehrten Abgeordneten beschickten und durch viele Sachverständige aus dem Handelsstande unter⸗ stütten Versammlung, war der Entwurf einer allgemeinen deutschen Wechselordnung, welcher sich bald nach seinem Erscheinen der allgemeinsten Anerkennung und Zustimmung erfreute. Die wesentlichsten Vorzüge dieser Wechselordnung bestehen darin, daß sie in sostematischer Ordnung, mit Ver⸗ meidung aller Kasuistik die leitenden Grundsätze und die nothwendig daraus sich ergebenden Folgerungen in klarer und bündiger Sprache hinstellt, und daß bei deren Abfassung einerseits die wissenschaftlichen Forschungen der neueren Zeit sorgfältig beachtet, andererseits aber den Anforderungen des kaufmännischen und Wechselverkehrs in seiner praktischen Fortbildung und den Wünschen und Bedürfnissen des Handelsstandes die umfassendste Be⸗ rücksichtigung zu Theil wurde. Die Einführung der allgemeinen Wechsel⸗ fähigkeit, die Gestattung der Blanko⸗Indossamente, die wechselmäßige Ver⸗ pflichtung des Acceptanten gegen den Aussteller, die Aufhebung der Re⸗ spekttage, die Erleichterung in der Regreßnahme sowohl hinsichtlich der auf⸗ gehobenen Ordnung des Regresses als auch in Betreff der Notifizirung des Protestes, die richtige Bestimmung der Folgen der Intervention durch Ehren⸗ annahme und Ehrenzahlung, so wie viele andere Detailbestimmungen liefern davon den sprechendsten Beweis.
Diese Vorzüge der erwähnten haben bereits die meisten deutschen
allgemeinen deutschen Wechselordnung Regierungen bewogen, dieselbe in ihren Ländern als Gesetz einzuführen. Die Regierung Ew. Majestät konnte die hohe Wichtigkeit dieses Vortheiles nicht verkennen, welcher dem Handels⸗ und Wechselverkehre daraus erwachsen muß, wenn auf dem weiten von siebzig Millionen bewohnten Gebiete, von der Nordsee bis zum adriatischen Meere, vom Rhein bis an den Pruth und die untere Donau nur ein Wechselgesetz gilt, ein Gesetz, dessen Werth nur davon abhängen zu können scheint, ob darin die klare und richtige Auffassung der Natur des Wechsel⸗ instituts überhaupt, und der allgemeinen, von keiner Nationalitätsfrage be⸗ rührten Grundsätze jenes Verkehres, empsehlungswürdige Anordnungen ge⸗ troffen hat. Müßte man diese Frage bejahen, so ergab sich die Näthlichkeit der Einführung nicht blos für die zum deutschen Bunde gehörigen Kron⸗ wurde daher von Seiten des Justiz⸗Ministeriums im Einverständ⸗ nisse mit dem Handels⸗Ministerium eine sorgfältige Prüfung der allgemeinen deutschen Wechsel⸗Ordnung, durch eine theils aus Rechtsgelehrten, theils aus Fachmännern bestehende Kommission und insbesondere sowohl durch ungarlsche als auch kroätische Vertrauensmänner veranlaßt. Das Ergebniß dieser Prüfung ging dahin, daß diese Wechselordnung als ein im ganzen genommen vorzügliches Werk zur beinahe unveränderten Annahme empfoh⸗ len wurde. Wenn auch gegen einzelne Bestimmungen derselben Bedenken erhoben werden können, so mußte doch der Vortheil, welcher aus einer möglichst vollständigen Uebereinstimmung der öster⸗ reichischen und deutschen Wechselgesetzgebung sür den kaufmännischen Verkehr entspringen muß, als die Hauptrücksicht betrachtet werden. In eben diesem Sinne sprachen sich namentlich auch die ungarischen und kroatischen Rechtsgelehrten und Vertrauensmänner aus, wenn sie gleich aus dem seit dem Jahre 1840 in Ungarn, Kroatien und Slavonien bestehenden Wechsel⸗ rechte mehrere ergänzende, aber durchaus nicht im Widerspruche mit der neuen Wechselordnung stehende Bestimmungen beizubehalten als nothwendig
doch die ungarische Legislation bisher den Wechselarrest nicht kannte, so mußgleich⸗ zeitig mit der neuen Wechselordnung auch eine Vorschrift über die Bedingungen und die Art des Vollzuges derselben ergehen. Der Entwurf der Vorschrift über das Verfahren in Wechselsachen für Ungarn, Croatien, Slavonien, die Woiwod⸗ schaft Serbien und das temeser Banat, dessen Genehmigung sich der Mi⸗ nisterrath von Ew. Majestät in tiefster Ehrfurcht erbittet, bezweckt nur die
die obenbenannten Länder auszudehnen.
bestandenen Vorschriften getroffen.
gerliche Gesetzbuch in Rechtskraft steht, als nothwendig darstellen.
Se- 8 1 der 25 g 2 atentes vo 9. 2 il 1782 Die 1 vefr 8 5, führung des summarischen ““ zesses wurde auf den Wechselprozeß nicht ausgedehnt. 8 Der weuge⸗ horsamste Ministerrath ist jedoch der Meinung, daß durch die Anwen⸗ dung der meisten und wichtigsten Vorschriften des summarischen Verfahrens auch Wechselstreitigkeiten, so wie durch die Anknüpfung einiger anderen Bestimmungen über das Verfahren, welche dem von der Kaiserl. Königl. Hof⸗Kommission in Justizgesetzsachen im Jahre 1843 vollendeten Entwürfe einer Wechselordnung 3) entnommen sind, ein großer Schritt zur Vereinfachung des Wechselverfahrens geschehen könne und erlaubt sich dem⸗ nach in tiefster Ehrfurcht den Entwurf der hierüber zu erlassenden Vorschrift Ew. Majestät zur Allerhöchsten Genehmigung vorzulegen. Da in dem lom⸗ bardisch⸗venetianischen Königreiche das summarische Verfahren in Civilrechts⸗ streitigkeiten nicht eingeführt ist, kann diese Vorschrift über das Wechselver⸗ fahren, die sich nur auf die Paragraphen desselben bezieht, auf dieses Kronland nicht ausgedehnt werden. Ich werde jedoch bemüht sein, Ew. Majestät in kürzester Frist den Entwurf einer eigenen Vorschrist über das Wechselverfahren für das lombardisch⸗venetianische Königreich vor⸗ zulegen, der im Wesentlichen auf denselben Grundlagen beruhen soll, welche in der beiliegenden Verordnung für die deutschen und slavischen Kronländer zur Basis dienten.
Rücksichtlich des Kronlandes Siebenbürgen und der Militärgränze muß ich mir vorbehalten, nach gepflogener Vernehmung der siebenbürgischen Lan⸗ desbehörden und rücksichtlich der Militärgränze im Einvernehmen mit dem Kriegs⸗Ministerium, jene Bestimmungen, welche in Betreff des Wechsel⸗ verfahrens für diese Kronländer ersorderlich sind, Ew. Majestät in Vor⸗ schlag zu bringen.
Geruhen demnach Ew. Majestät der allgemeinen Wechselordnung für das Kaiserthum Oesterreich, der dazu gehörigen Einführungs⸗Verordnung, der Vorschrift über das Wechselverfahren für jene Kronländer, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, mit Ausnahme des lombardisch⸗venetianischen Königreiches und der Militärgränze und der Vor⸗ schrift über das Wechselverfahren für Ungarn, Croatien, Slavonien, die Woiwodschaft Serbien und das temeser Banat die allerhöchste Genehmi⸗ gung zu ertheilen. Schmerling.
Im Wanderer liest man: „Myerbeer’'s „Prophet“ hat vor⸗ gestern an einem Fädchen gehangen. Eine hochgestellte Person, die in Sachen der beiden K. K. Hoftheater ein gewichtiges Wort zu reden hat, verfolgte während der Probe, das Textbuch in der Hand, genau den Gang der Handlung, und nahm Anstand, die gewichtigster Situation der Oper, wo in der Kirche die Mutter Fides vor ihrem Sohn, dem Propheten, auf die Knie fällt, zu gestatten, auf eine Abänderung dahin dringend, daß diese Handlung aus der Kirche in eine Halle verlegt würde und das ganze Priesterwesen wegbleiben müßte. Meyerbeer war kurz entschlossen und erklärte, es dürfe diese Situation nicht verändert werden, für den Fall aber alle Vorauslagen, welche der „Prophet“ bis jetzt der Administra⸗ tion verursacht (über 20,000 Fl. C. M.), zu bezahlen und seine Oper in Wien nicht aufführen zu lassen. Man denke sich das Spannende dieser Situation. Ihr folgte sogleich eine Berathung in der Theater⸗Kanzlei von ziemlich langer Dauer, deren Resultat war, daß Meyerbeer durchdrang und diese Scene unverstümmelt
bleibt.“
Das Const. Bl. g B. berichtet: „Wir vernehmen, daß Se.
über den Schuldenarrest in jenen Kronländern, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, bestehenden Vorschriften auch auf Nur in Beziehung auf die Zu⸗ lässigkeit der Compensation im Wechsel⸗Prozesse und auf die Intabulation von Wechseln, wurden im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Ver⸗ kehres Abänderungen der bisber in den ungarischen Wechselgesetzen darüber
Von größerer Bedeutung sind die Aenderungen, welche sich in Bezie⸗ hung auf das Wechselverfahren in jenen Kronländern, in welchen das bür⸗ — Das bisherige Wechselverfahren in diesen Ländern, mit Ausnahme des lombar⸗ disch-venetianischen Königreiches, und der Militairgränze, beruht ausschlie⸗ allgemeinen und westgalizischen Gerichts⸗
brauch der Presse betreffend, wogegen keine Erinnerung erhoben wurde. Die Tagesordnung führt hierauf zur Fortsetzung des Vor⸗ trages des zweiten Ausschusses über die bisher ausgearbeiteten Re⸗ ferate: Die Nachweisungen, bezüglich der Verwendung der Staats⸗ einnahmen in den Jahren 1845. 46 und 1846./47 betreffend, und
an die Kammermitglieder gelangten Vortrag bezieht und
Kammer den Antrag zu stellen:
deshalb seinen bereits in dem Ausschusse ausgesprochenen Wunsch: „Es möge die hohe Kammer sich dahin aussprechen, daß in Zukunft, wie es im Auslande geschieht, das erforderliche statistische Material beizder Postanstalt evident gehalten werde.“ Hierauf geht man über zur Berathung und Schlußfassung über den Bericht des vereinigten ersten und dritten Ausschusses bezüglich des Antrages h2 Abgeordneten Dr. Heine: „Die Organisirung einer Anklagejurv b 1 Mißbrauch der Presse betreffend.“ Bevor der erste Präsfde 4 ißbrauch re; 1 vo ste Präsident die Diskussion über diesen Gegenstand eröffnet, bemerkt derselbe, daß sich der kombinirte Ausschuß vorerst blos über das Prinzip des Heineschen Antrages auszusprechen veranlaßt gefunden habe ohne in die Details desselben näher einzugehen. Es waͤre daher 8 Aufgabe der Kammer, sich heute blos über jenes Prinzip schlussig zu machen. Würde die Kammer dasselbe annehmen, so wäre die Zu⸗ rückweisung des Heineschen Antrages an den betreffenden Ausschuß be hufs der Prüfung des eigentlichen Sachmaterials die nothwendige Folge dieses Beschlusses. Er (der Präsident) eröffne daher die Diskussion lediglich über den Antrag des Ausschusses, welcher dahin gehe, das Prinzip des Herrn Heine zu verwerfen, und ertheile vorerst das Wort dem Herrn Antragsteller. Herr Dr. Heine: Wenn er die 14 Na men der Ausschuß⸗Mitglieder durchgehe, welche seinen Antrag, resp. das Prinzip desselben vor der Hand verworfen hätten, so möchte er beinahe bitten, ihm, den Nichtjuristen, gegenüber jenen 14 Ju⸗ risten einen advocatis diaboli beizugeben. Doch glaube er solchen vielleicht aus zwei Gründen entbehren zu können: fürs erste wegen des Muthes, welchen die Vaterschaft dem Vater für sein Kind ein⸗ flöße, fürs zweite, weil er als Arzt glaubte, ein Urtheil zu haben, daß man etwas Lebendes nicht für todt oder wenigstens scheintodt erklären könne. Der Redner durchgeht nun die verschiedenen Mo⸗ tive, welche der vereinigte Ausschuß in seinem desfallsigen Berichte gegen den Heineschen Antrag ausführt, und sucht solche in einem längeren Vortrage zu widerlegen und zu entkräften. Gegen den Heineschen Antrag sprechen hierauf die Herren Königl. Ministerialkommissare von Molitor, Lang, von Breitenbach, Freiherr von Lerchenfeld und der Koönigliche Staatsminister vion Ringelmannz für denselben sprach nur Herr Kolb. Als noch Herr von Lassaulx das Wort ergreifen wollte, wurde allge⸗ mein der Ruf nach Schluß der Debatte laut und solcher in Folge Abstimmung auch beschlossen. Der Heinesche Antrag wird mit gro ßer Mehrheit abgelehnt. Da die Zeit schon ziemlich weit vorgerückt war, schloß der II. Präsident, welcher inzwischen die Stelle des
I. Präsidenten eingenommen hatte, die Sitzung nach 1 Uhr Mittags
und beraumte die nächste auf morgen an.
Sachsen. Dresden, 27. Febr. (D. A. Z.) Nachdem in der heutigen Sitzung der ersten Kammer mehrere Gegenstände von rein lokalem Interesse erledigt waren, antwortete noch der Staats⸗ Minister Dr. Zschinsky auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Meißner, die willkürliche Entfernung der bei Patrimonialge⸗ richten angestellten Beamten betreffend, und bemerkte, daß das
es besteigt sofort Herr Dr. von Hermann die Rednerbühne, um über die Rechnungen der Königl. Postanstalt für die Jahre 1845./46 und 1846/47 Bericht zu erstatten, wobei sich derselbe im Wesentlichen auf seinen gedruckten und bereits zur Vertheilung be⸗ merkt, daß der Ausschuß den Beschluß gefaßt habe, bei der „Es möge den vorgelegten Rech⸗ nungen der Postanstalt die Anerkennung der Kammer ertheilt wer⸗ den.“ Der Referent glaubt noch schließlich den Mangel an statistischen Notizen über die eigentlichen Leistungen der Postanstalt besonders hervorheben zu müssen, wodurch es unmöglich werde, die Wirksam⸗ keit dieses Institutes sowohl in Beziehung auf den Verkehr als auch rücksichtlich seiner Erträgnisse vollständig zu prüfen, und wiederholt