1850 / 62 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sion der Rothen mit dem National noch nicht vollendet sei. Das Sidele, welches Blatt einen großen Einfluß auf einen Theil der unteren Bourgeoisie ausübt, erklärt, daß es die Herren Vidal und Carnot, aber nicht Herrn Deflotte als Kandidaten an⸗ uehme. Das dirigirende sozialistische Wahl⸗Comité oder, wie sich dasselbe nennt, das große Konklave von Paris, hat den Sozialisten von Lyon Instructionen zugeschickt, in we71⸗ chen es denselben dringend empfiehlt, Alles zu vermelden, we⸗ einen Konflikt veranlasse könnte. Dagegen wurden PEöe Freunde von Lyon aufgefordert, sich in Bankets zu e 20 Personen zu vereinigen und als unterscheidende Zeichengort rothes Band um den Arm zu tragen. Es scheint, 2

er Vereinigung aus drei Buchstaben ö bat

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beiß Ec⸗ B Rücht die Kränze, welche am 2. Februar an der Juli⸗Saͤule niedergelegt vrese wegnehmen. Der Polizei⸗Präfekt hat, nachdem er den 1z wegneh diesen Agenten, we cher seine

vom Minister des Innern erhalten, zuwidergehandelt hat,

flicht vergessen und seinen Justructionen zu Mehs: ges Kränze wurden während des Tages durch Veran⸗

er Behoͤrde wieder auf ihren Platz gelegt. Ein Polizei⸗ Fahaa gsas Schärpe wohnte dieser Feierlichkeit bei. Ledru Rollin hat an die Redaction der Patrie folgenden Brief gerichtet: „Mein Herr! Ich habe nicht die Gewohnheit, alle Erfindungen, welche man in Bezug auf mich verbreitet, zu wider⸗ legen, aber diejenige, welche Ihre Nummer vom 22. Februar mit⸗ theilt, enthält einen solchen Charakter der Bestimmtheit, daß ich mich verpflichtet glaube, ihr zu widersprechen. Ich habe nie mit Lord Palmerston eine Konferenz gehabt; ich brauche nicht hinzuzufügen, daß ich nie eine solche begehrt hatte. Ungeachtet der angeblichen Genauigkeit Ihrer Nachrichten ist daher Ihre Erzählung von einem Ende bis zum anderen erfunden. Ich grüße Sie. London, 23. Fe⸗ bruar. Ledru Rollin.“

Heute wurden zwei junge Italiener verhaftet, welche der Falsch⸗ münzerei beschuldigt sind.

Schweiz. Luzern, 23. Febr. Die Luz. Ztg. berichtet: „Herr Giano aus Karlsruhe, Vikar in Udligenschweil, ist, wie wir hören, wegen einer Predigt durch Schlußnahme des Regierungsrathes, auf Antrag des Polizeidepartements, aus dem Kanton verwiesen worden.“

Freiburg, 24. Febr. (Eidg. Ztg.) Der eben versam⸗ melte Große Rath hat Herrn Remy zu seinem Präsidenten ung Herrn Dr. Bussard zu seinem Vice⸗Präsidenten ernannt; beide nur mit knapper Majorität. Herr Schaller hat seine Entlassung als Staatsrath eingereicht, wird aber ersucht, dieselbe zurückzuziehen, 9 8 Große Rath seinen Rücktritt als ein öffentliches Unglück etrachte.

St. Gallen, 23. Febr. Der Erzähler bringt in einer Extra⸗Beilage die vollständige, sehr ausführliche Bittschrift in Münz⸗Angelegenheiten, welche vom Osten aus an den Bundesrath gebracht werden soll. Das Schlußgesuch geht dahin: „Der hohe Bundesrath möchte die Einführung des französischen Münzfußes mit den Nebenbestimmungen, welche eine Ausschließung des deut⸗ schen Geldes bezwecken, ablehnen und dagegen eine schweizerische Münzordnung begründen, bei welcher der Schweizerfranken, zwei Drittheilen des deutschen Guldens gleichkommend, die Münzeinheit bilde, den französischen Fünffrankenstücken, Franken und Doppel⸗ franken aber, gleichwie den sämmtlichen deutschen Silbersorten, durch eine gerechte, angemessene Tarifirung ein gesetzlicher Umlauf gesichert werde. Dem Kanton Genf und jedem Kanton des Westen, welcher glauben mag, wesentliche Interessen damit zu wahren, kann freigestellt werden, die französische Münze und Rechnungsweise für sein Gebiet beliebig beizubehalten oder einzuführen. Für die Eid⸗ genossenschaft ist nur eine feste Taristrung aller fremden Münzen

ihen, 19. Febr. (Ll.) Die Vermittelung Frankreichs ist angenommen und demzufolge jede Zwangsmaßregel von Seiten Englands eingestellt worden. Wie aus den uns vorliegenden Be⸗ richten hervorgeht, dauerte der Blokus indeß noch immer fort. Die Vertreter der fremden Mächte haben an Herrn Wyse am 16ten eine Note gerichtet, in welcher sie sich darüber beschweren, daß trotz

nach dem Maßstabe des allgemeinen Schweizerfußes nöthig.“

Genf, 23. Febr. (Eidg. Ztg.) Die allgemeine Unzufrie⸗ denheit hier hat es nun doch so weit gebracht, daß sich die eidge⸗ nössischen Zoll⸗Büreaus im Kanton Genf bereit erklärten, den Fünf⸗ frankenthaler, gleich wie im Kanton Waadt, ebenfalls für 34 ½ Batzen anzunehmen.

Bezüglich der angeblichen Internirung des Feldwebels Boichot wegen Publication einer aufregenden Schrift sagt die Revüe: „Wir können darüber nur so viel sagen, daß Herr Boichot in Genf gar nie eine Brochüre herausgegeben hat.“

Spanien. Madrid, 21. Febr. (Fr. B.) Mittelst einer Königlichen Verordnung ist der Herzog von Gor, Gesandter Spa⸗ niens in Wien, zum Vice⸗Präsidenten des Königlichen Rathes von Madrid ernannt worden. Man weiß noch nicht, wer nun auf je⸗ nen wichtigen diplomatischen Posten berufen werden dürfte. Man spricht in einigen Kreisen von Gonzales Bravo als dem Nachfol⸗ ger des Herzogs von Gor. Herr Bravo ist auf dem Wege der vollständigen Wiederherstellung in Folge seiner Verwundung.

Der Popular, ein ministerielles Abendblatt, enthält heute Folgendes: „Alles, was man über die Auflösung der Cortes spricht, ist, wenn nicht grundlos, so wenigstens voreilig. Es wurde noch nichts hierüber entschieden.“

Man hat Nachrichten aus Lissabon erhalten. Alles ist in Por⸗ tugal ruhig.

Die Fonds halten sich schwach, doch schlossen

heute 29. 8n;

Griechenland. Athen, 14. Febr. (Lloyd.) Die Eng⸗ länder haben nicht die Absicht, sich sofort der Inseln Cervi und Sapienza zu bemächtigen, wie unter Anderem das Schreiben des Herrn Wyse an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Londos, voraussetzen ließ. Ein Schreiben aus Patras vom 12ten d. meldet die Wegnahme von zwölf griechischen Schiffen, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wird, daß Schiffe und Eigenthum fremder Nationen gewissenhaft respektirt wurden. Weiter vernimmt 28 daß in Betreff der Besetzung der Inseln Cervi (Elapho⸗ Sapienza ein förmlicher Notenwechsel zwischen Herrn dem Melssen e W ““ 1 Wyse 7. newwor en. g. Htea aef vengche gewesen sein, da nach ziemlich vieldeutigen Ausdrücken abgefaßt wogen fand, seine Ter mehreren Explicationen Herr Wyse sich be⸗

der augenbllcklichen vahin auszulegen, daß es nicht in

reitigen Inseln zu hahenen Englande liege, derzeit schon die des Ministers Londos an⸗ 8 Eine vom 12. Februar datirte Note Auslegung zum Aus angspunkt, Th. Wyse nimmt diese gemilderte merst gegen Herru 4 eenakte, und da dieser sich in diesem Geiste Londos, es möͤchte diese Ansicht gesprochen hatte, so wünscht Herr kundgemacht werden, und spricht er griechischen Regierung offtziell

leichzeitig die;⸗ Frage der Oecupation d gleichzeitig die Zuversicht aus, die Frag wpation der Inseln werde vor der Hand offen gelas⸗

die Zproz.

sen und allseitiger diplomatischer Verständigung überlassen werden

den Versicherungen in dessen Cirkularnote, in der Nähe von Syra einige Segelschiffe aufgebracht worden sind, ohne daß dieselben aus einem griechischen Hafen ausgelaufen oder nach einem solchen gegangen wären. In derselben Note wird auch gerügt, daß Herr Wyse die Vorstellung des Agenten einer fremden Macht wegen Beschlagnahme einiger von einer nichtgriechi⸗ schen Assekuranz⸗-Kammer versicherten Schiffe unbeachtet gelassen habe, mit dem Bemerken, daß diese seine Maßnahmen die Inter⸗ essen der Ausländer sehr gefährden müssen. Der Notenwechsel ist fortwährend sehr lebhaft. In einer von Herrn Londos in der National⸗Versammlung am 13ten gehaltenen Rede spricht sich der⸗ selbe über den ihm gemachten Vorwurf aus, daß er die gegenwärtige Frage nicht in ihrem wahren Lichte dargestellt und daher noch mehr verwickelt habe. In Betreff der Inseln Cervi und Sapienza be⸗ merkte er, daß mehrere frühere Noten, aus denen er mehrere Stellen vorlas, bei der griechischen Regierung den Verdacht erregen mußten, daß England vom genannten Eilande Besitz nehmen wolle, worauf auch in der Note des Herrn Wyse hingedeutet wird, in welcher der griechischen Regierung vorgeworfen wird, daß sie auf Reclamationen, betreffend verschiedene Privat⸗Interessen und noch andere wichtige Gegenstände, nicht geantwortet habe.

Türkei. Konstantinopel, 9. Febr. (Journal de Con⸗ stantinopele.) Ahmed Vefik Efendi ist von Varna nach Schumla abgegangen, um die Abreise der Flüchtlinge, die in Kutaya inter⸗ nirt werden sollen, zu überwachen. Von Schumla, wo er sich 17 Tage aufhalten wird, begiebt sich der neue Kommissär nach Buka⸗ rest, in welcher Stadt er den von St. Petersburg bereits zurück⸗ gekehrten Fuad Efendi antreffen dürfte.

Mehrere hohe Beamte im Ministerium des Auswärtigen zu St. Petersburg haben vom Sultan Ordens⸗Decorationen erhalten, so der Fürst Handjerli, erster Dragoman der russischen Gesandt⸗ schaft, der Legations⸗Rath Altchinsky, der Kanzlei⸗Direktor Paul Pisani, der zweite Secretair Frhen und der zweite Dragoman⸗ Chiriko. Herr von Titoff selbst, der schon vor längerer Zeit den Nischan⸗Orden erhalten, ist mit einer noch sehr werthvollen Deco⸗ ration bedacht worden.

Der griechische Geschäftsträger Deliyanni hat einen Besuch beim Großwesir abgestattet. b .

Ueber den äußerst strengen Winter, der in den meisten Pro⸗ vinzen des türkischen Reiches geherrscht, gehen noch immer sehr traurig lautende Berichte ein.

Smyrna, 18. Febr. (Lloyd.) Das französische Geschwa⸗ der, aus sechs Linienschiffen, einer Fregatte und drei Dampfschiffen bestehend, befindet sich seit dem 9ten im Hafen von Vurla.

Wissenschaft und Kunst. Konzert⸗Revue.

Konzert von Marie Wieck. Konzert von Schmidt und André.

Marie Wieck, die talentreiche Schwester der Cl. Schumann, führte ihre Leistungen als Pianistin am Donnerstag in einem Konzerte in der Sing⸗Akademie öffentlich vor, nachdem sie sich bereits am Sonntag zuvor in einer Privat⸗Matinee hatte hören lassen. Wie damals den anwesenden Kunstrichtern und Kunstgenossen, flößte sie auch dies⸗ mal dem Publikum Achtung durch ihr Spiel ein, das nicht nur eine bedeu⸗ tende Technik und Korrektheit entfaltet, sondern auch für den gebildeten Ge⸗ schmack der jugendlichen Künstlerin rühmliches Zeugniß ablegt. Das E-dur⸗Trio von Beethoven (0p. 1) wurde von ihr, im Verein mit den Herren Gebrüdern Ganz, als erste Piece, vorgetragen. Abgesehen davon, daß die Spielerin die Tempo's dieses Musikstücks fast durchgängig, unserem indivi⸗ duellen Ermessen nach, zu schnell nahm, befriedigte die Ausführung in hohem Maße. Die Deutlichkeit und Klarheit des Vortrages erschienen durch die Schnellig⸗ keit der Tempo's keinesweges beeinträchtigt, so daß man sich mit der allzu feurigen Auffassung bald vertraut machte, um so mehr, als B eethov en von allen Kom⸗ ponisten gerade derjenige ist, dessen Werke ein Ueberbieten nach der bezeichneten Seite hin noch am ehesten gestatten. Nur das Adagio verlor unter den ob⸗ waltenden Umständen bedeutend und hätte durch ruhigere Haltung jedenfalls den Intentione des Komponisten mehr entsprochen. Nach einer Arie von der Composition des Grafen Westmoreland, in fast durchgängig etwas zu hoch schwebender Intonation von Fräulein von Borck gesungen, zeigte sich die Konzertgeberin dann im Glanze moderner Virtuosität in dem Vortrage einer Fantasie von Liszt über das Sextett aus „Lucia“. Sie entwickelte in diesem schwierigen Musikstücke eine große Bravour und Ausdauer und ge⸗ wann sich den lebhaftesten Beifall. Zunächst hörten wir Herrn Kotzolt mit seiner hübschen, klangreichen Stimme ein Lied von Bank singen, das verdiente beifällige Aufnahme fand, dann einen Violin⸗Vortrag des Herrn Th. Pixis. Der letztgenannte junge Künstler, dessen wir bereits in diesen Blättern bei Gelegenheit eines Berichtes über die obenerwähnte Matnee gedachten, zeigte sich diesmal, wo er blos als Virtuos auftrat, in noch bei weitem günstigeren Lichte. Er besitzt eine bedeutende Virtuosität auf seinem Instrumente und spielt mit Eleganz und schönem Ton, Vorzügen, die er in einem sehr dankbaren „Morceaux de Salon“ von Vieurxtemps mit vie⸗ lem Glücke geltend machte. Die übrigen Vorträge der Konzertgeberin be⸗ standen in verschiedenen größeren und kleineren Salon⸗Compositionen von Heller, Mendelssohn, Chopin und Kullak, die sie übrigens bereits in der mehrerwähnten Matinee zu Gehör gebracht hatte und die wir noch⸗ mals zu hören nicht Veranlassung nahmen. Ein nicht zu zahlreiches Pu⸗ blikum wohnte dem Konzerte bei und spendete der Veranstalterin reichliche Anerkeunung.

Ein anderes Konzert, veranstaltet von den Herren Schmidt und André, fand am nämlichen Abende im Englischen Hause statt. Herr Schmidt (aus London), mehrfach in diesen Blättern erwähnt, behandelt sein Instrument, das Kornet à Piston, mit anerkennungswerthem Geschich und ließ sich auch diesmal in einigen gelungenen Vorträgen mit. Beisall hören. Auch Herr André zeigte sich als tüchtiger Pianist, u, A. in einem tigenen Duo für Cello und Piano aus der „Nachtwandlerin“, das er mit Herrn Brux lobenswerth ausführte.

trefflichen Clara

Eisenbahn⸗Verkehr.

Zittau, 28. Febr. Die längst gehegte Hoffnung der Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Zittau und Rei⸗ chenberg scheint sich endlich ihrer Verwirklichung nähern zu wollen. Das Königliche Finanzministerium hat beschlossen, die hierauf be⸗ züglichen Vorarbeiten sofort in Angriff nehmen zu lassen und deren Leitung dem Ingenieur Rachel in Zittau übertragen, auch von diesem Beschlusse sowohl den Stadtrath zu Zittau als das Direktorium der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft mittelst Zuschrift vom 15. Februar offiziell in Kenntniß gesetzt, mit der Veranlassung, dem gedachten Ingenieur hierbei möglichste Unter⸗ stützung angedeihen zu lassen.

Köln⸗Mindener Eisenbahn. Im Monat Januar 1850 wurden eingenommen: 1 Rthlr. Sgr. Pf. aus dem Personen⸗Transport 33,838 9. Güter⸗Transport 2 Summa 107,410. 26. Im Monat Januar 1849 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗Transport 33,155 11. 1. Güter⸗Transport 52,785 12. Summa 85,940. Mithin im Monat Januar 1850 ein Plus von 21,470.

Rthlr. Sgr. Pf.

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Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn. Bis inkl. 16. Februar c. wurden befördert 51,901 Personen vom 17. Februar bis inkl. 23. Februar c. inkl. 991 Personen aus dem Zwischenverkeh§ 272788 in Summa 59,689 Personen.

Markt⸗Berichte. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten

in den für die preußische Monarchie bedeutendsten

Marktstädten im Jahre, 1849 nach einem zwölfmo⸗

natlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

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Namen der Städte. Weizen

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Durchschnitts⸗Preise Preußischen Städte. Pefahische ““ Brandenburgischen und Pom⸗ merschen Städte. Schr sschen Städte. Sächsischen Städte..... Westfälischen Städte... Rheinischen Städte....

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Polizeiliche Bekanntmachung. Der Stand des Wassers war heute Morgen in der Oberspree 12 Fuß 7 Zoll, in der Unterspree 10 Fuß. 8 Das Sberwasser ist also seit gestern um 1 Zoll und das Unterwasser gleichfalls um 1 Zoll gefallen. Berlin, den 2. März 1850. 8 Koönigliches Polizei⸗Präsidium Köh

2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr. ⸗„ Jahr. 8eAA in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Alle post-Anstalten d es In⸗ und weelanse⸗ nehmen Bestellung auf 8 es Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigersz: Behren⸗ Straße Nr. 57.

Deutschland.

Preusten. Posen. Wasseerstand.

Oesterreich. Wien. Verhandlungen über die deutschen Angelegenhei⸗ ten. Die erste Aufführung von Mevyerbeer's „Prophet.“ Lage der Bank. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Ausschußbericht der zweiten Kammer über die deutsche Frage.

Württemberg. Stuttgart.

Frankfurt. Frankfurt a. M.

Meßgesetz. Vermischtes.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Die Eisenbahn von Paris nach Avignon. Interpellation über Brief⸗Eröffnungen. 1 Pa⸗ ris. Beruhigende Erklärungen über die auswärtigen Angelegenheiten. Abmarsch eines Regiments. 8 zroßbritanien und Irland.

Amtlicher Theil.

Widerlegung. Aufenthalt des Prinzen von Preußen.

London. Hofnachrichten. Erklä⸗

rung Palmerston's über die Maßregeln gegen Griechenland. Die Seeräuber. Manifest des Regierungs⸗

China. Hong⸗Kong. raths von Macao. Börsen⸗ und Haudels⸗Nachrichten. Beilage.

Amtlicher Theil

Auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums vom 28. v. Mts. will Ich hierdurch folgende Personen: 1) Den Staats⸗Minister a. D. Grafen von Arnim⸗Boitzen⸗ burg, den Herzog von Croy, den Legations⸗Rath Grafen von Dohna⸗Schlobitten, den Staats⸗Minister a. D. von Düesberg, den Staats⸗Minister a. D. Eichhorn, den Grafen von Finckenstein⸗Jäsken⸗ ieze den Obersten von Herrmann, den Gutsbesitzer Freiherrn von Hiller, den Landrath von Kleist⸗Retzow, den Gutsbesitzer Grafen von Löe-⸗Wissen, den General⸗Superintendenten Möller, den Fürsten von Putbus, den Fürsten Boguslav Radziwill, den Herzog von Ratibor, den Appellationsgerichts⸗Präsidenten Grafen von Ritt⸗ berg. 1 den Fürsten Solms⸗Lich⸗Hohensolms, den General⸗Lieutenant von Strotha, 18) den Rechtsanwalt, Hofrath Tellemann I., 19) den Obersten Grafen von Waldersee, 20) den Grafen von Zech⸗Burkersrode, zu Mitgliedern des Staatenhauses bei dem erfurter Reichstage er⸗ nennen. Das Staats⸗Ministerium hat dieselben von dieser Ernen⸗ nung zu benachrichtigen. M Charlottenburg, den 2. März 1850.

Friedrich Wilhelm.

von Ladenberg. von Man⸗ von Rabe. Simons. von von Stockhausen.

Graf von Brandenburg. teuffel. von der Heydt. Schleinitz.

An das Staats⸗Ministerium.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Konsistorial⸗Assessor, Ober⸗Prediger Dr. Sondermann in Magdeburg den Charakter eines Konsistorial⸗Rathes beizulegen; o wie 8

Den seitherigen Landrath Sack zu Rosenberg, im Regierungs ezirk Oppeln, zum Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Finanz⸗Ministerium. Vnimagung Mit Bezug auf die §§. 11 und 12 des Gesetzes vom 24sten v. M., betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens und die Bildung einer Staatsschulden⸗Kommission (Gesetz⸗Sammlung Seite 57 u. ff.), wird hierdurch bekannt gemacht, daß aus der ersten Kammer die Abgeordneten: 1) Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanzrath und General⸗Steuer⸗ Direktor a. D., Kühne; 2) Regierungs⸗Präsident a. D., Graf von Itzenplitz; 3) Geheimer Kommerzien⸗Rath Carl; aus der zweiten Kammer die Abgeordneten: 1) Geheimer Ober⸗Finanzrath a. D., Pochhammer; 2) Justizrath Geppert; 3) Stadt⸗Aeltester Gamet als Mitglieder dieser Kommission gewählt und in der vorgeschrie⸗ benen Weise verpflichtet worden sind. Zum Vorsitzenden ist der General⸗Steuer⸗Direktor Kühne und zum Stellvertreter desselben der Justizrath Geppert gewählt. Berlin, den 2. März 1850. 8n Der Finanz⸗Minister von Rabe.

Angekommen: Se. Excellenz der S b „Mintster 3 von Düesberg, von Erfurt, nz der Staats⸗Minister a. d. Dr.

Abgereist: Se. Exellenz der Staats⸗ und Minister des Innern, Freiherr von Manteuffel, nach Golssen.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Graf von Renard nach Groß⸗Strehlitz. D“

Der Herzog von Melfort, nach London.

Uichtamtlicher Theil⸗ Deutschland.

Preußen. Berlin, 3. März. Die bisherigen Feststellungen über die Zusatz⸗Akte zu dem Verfassungs⸗Entwurf vom 26. Mai pr. und über die Eröffnungs⸗Botschaft des erfurter Parlaments erge⸗ ben sich aus nachfolgendem

EEEEgEEI1 der 84, Sitzung des Verwaltungsraths.

Verhandelt Berlin, den 26. Februar 1850, Abends 6 Uhr, in Gegenwart:

des Königlich preußischen Bevollmächtigten und Vorsitzenden im Verwaltungs⸗Rathe, Staats⸗Ministers von Bodel⸗ schwingh; Großherzoglich badenschen Bevollmächtigten, Kammerherrn und Legations⸗Raths Freiherrn von Meysenbug; Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten, Geheimen Rathes und Kammerherrn, Freiherrn von Lepel; Bevollmächtigten der Regierungen von: Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, Herzogthum Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, Herzogthum Sachsen⸗Mei⸗ ningen, der Fürstenthümer Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt und der beiden Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Linie, Staatsrath Seebeck; Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Bevollmächtigten, Geheimen Justizraths von Oertzen; Großherzoglich oldenburgischen Bevollmächtigten, Mosle; Herzoglich nassauischen Bevollmächtigten, Präsidenten Voll⸗ pracht; Bevollmächtigten der Regierungen von: Herzogthum Braun⸗ schweig, Fürstenthum Lippe und Fürstenthum Waldeck, Le⸗ gations⸗Raths Dr. Liebe; des Fürstlich schaumburg-lippeschen Bevollmächtigten, Professors Dr. Helwing; 8

des Bevollmächtigten der freien Hansestadt Lübeck, Syndikus Dr. Elder;

des Bevollmächtigten der freien Hansestadt Bremen, Bürger⸗ meisters Smidt;

des Bevollmächtigten der freien Hansestadt Hamburg, Syndikus Dr. Banks.

Das Protokoll führt der Königlich preußische Geheime Justiz⸗ Rath Blömer.

Der bei Eröffnung der Sitzung erschienene bisherige Kurfürst⸗ lich hessische Bevollmächtigte, Ober-Steuer⸗Direktor Pfeiffer, setzt den Verwaltungs⸗Rath in Kenntniß, daß gemäß einer ihm heute zugegangenen Benachrichtigung des Kurfürstlichen Ministe riums des Aeußern, d. d. Kassel, den 23. Februar c., Se. Königl. Hoheit der Kurfürst es nicht für entsprechend gefunden, ihn noch länger seinen dienstlichen Functionen als Direktor des Ober⸗Steuer Kollegiums in Kassel zu entziehen. Er sei in Folge dessen beauf⸗ tragt, dem Verwaltungs⸗Rathe seine Abberufung anzuzeigen und damit die Erklärung zu verbinden, daß der Kurfürstliche Ge⸗ schäftsträger am Königlich preußischen Hofe, Kammerherr und Le⸗ gationsrath Freiherr von Dörnberg, fernerhin zugleich die Func tionen als Bevollmächtigter Sr. Königl. Hoheit des Kurfürsten beim Verwaltungs⸗Rathe versehen und sich durch gehörige Voll⸗ macht legitimiren werde. Dieser sein Nachfolger, fügt Ober⸗ Steuer⸗Direktor Pfeiffer bei, werde ihn, wie in jugendlich fri⸗ scher Kraft, so auch in Kenntnissen und Befähigung leicht über treffen, er werde ihn aber nicht übertreffen in dem redlichen Willen zur Förderung und Erreichung der Zwecke des Bündnisses nach bestem Vermögen beizutragen; er werde ihn nicht übertreffen in Verehrung der Männer, in deren Kreis gewirkt zu haben er sich zu Glück und Ehre rechne. Er spreche dem Vorsitzenden und den übrigen bisherigen Kollegen für die Anerkennung, die sie seinem Willen gezollt, den wärmsten Dank aus und empfehle sich ihrem ferneren Wohlwollen und freundlichen Andenken. Er scheide mit dem lebhaftesten Wunsche, daß das große Werk, dem er seither seine Kräfte mit voller Liebe gewidmet habe, alle entgegenstehenden Hin dernisse überwinden und zu baldigst glücklicher Vollendung gelan⸗ gen möge.

Der Vorsitzende, indem er in diesen Wunsch einstimmt, spricht in eigenem Namen und Namens aller anderen Bevollmäch⸗ tigten das tiefe Bedauern aus, daß die Umstände es so gefügt ha⸗ ben, einen Kollegen scheiden zu sehen, der in seinem Streben und in seinen Erfolgen sich die ungetheilte Anerkennung und die auf richtige Werthschätzung des Verwaltungs⸗Rathes erworben hat. Er bittet den Scheidenden, Dank um Dank entgegenzunehmen und sich der Erwiederung alles Freundlichen und Geneigten in vollem Maße versichert zu halten.

Nachdem Ober⸗Steuer⸗Direktor Pfeiffer sich hierauf aus der Sitzung zurückgezogen, legt der Vorsitzende eine ihm unmittel⸗ bar vor der Sitzung seitens des Kurfürstlichen Geschäftsträgers am hiesigen Hofe, Kammerherrn und Legations⸗Raths Freiherrn von Dörnberg, zugegangene, von des Kurfürsten von Hessen König⸗ liche Hoheit, d. d. Kassel, den 23. Februar 1850, vollzogene Ur⸗ kunde vor:

Oberst

mittelst deren, nach Zurückziehung der Vollmacht des bisherigen Kurfürstlichen Bevollmächtigten im Verwaltungs⸗Rathe, der Kur fürst dem vorgenannten Freiherrn von Dörnberg vollkommene Macht und Gewalt ertheilt, „in Seinem, des Kurfürsten, Namen den Sitzungen des Verwaltungs⸗Rathes beizuwohnen und des Kurfürsten Stimme darin zu führen, auch über alles dasjenige, was das Interesse der verbündeten Regierungen überhaupt oder das des Kurfürsten insbesondere betrifft und zur Verhandlung kommt, zu berathschlagen und abzustimmen, überhaupt aber alles dueieng zu thun und zu verrichten, was einem Bevollmächtigten obliegt.“

Diese Urkunde wird von dem Protokollführer zu dem Archiv des Verwaltungs⸗Rathes asservirt.

Der Vorsitzende zeigt zugleich an, daß er sofort nach Eingang der Urkunde den ernannten neuen Kurfürstlich hessischen Bevollmächtigten zur Theilnahme an den Sitzungen und Geschäften des Verwaltungsrathes eingeladen habe, so daß sein Erscheinen ec noch während der Dauer dieser Sitzung zu gewärti⸗ en sei.

Legations⸗Rath Dr. Liebe zeigt die im Fürstenthum Waldeck erfolgte Publication des Dekrets zur Einberufung des erfurter Reichstages an.

Präsident Vollpracht notifizirt die Zustimmung der Herzog⸗ lich anhalt⸗deßauischen Regierung zu dem in der 78sten Sitzung des Verwaltungsrathes gefaßten Beschluß, die Außercourssetzung des von einer der verbündeten Regierungen ausgegebenen oder künftig auszugebenden Papiergeldes betreffend.

Es kommen die Vorschläge zur Berathung, womit der zweite Theil des Berichts der Verfassungs⸗Kommission (vergleiche II. An⸗ lage zum Protokoll der 78sten Sitzung) abschließt. Diese Vor⸗ schläge gehen dahin, daß dem Reichstage mit dem unveränderten Verfassungs⸗Entwurf vorzulegen sei:

eine Zusatzakte, welche die in dem zweiten Theil des Kommis⸗ sions-Berichtes angedeuteten, für die praktische Anwendung der Verfassung einstweilen nothwendigen Aenderungen derselben nam⸗ haft machen,

und

eine diese Zusatzakte begleitende Botschaft, die eine die In⸗

teressen und Rechte Oldenburgs und der Hansestädte in Hinsich

auf das Zoll⸗ und Handelswesen und auf das Recht der aus wärtigen Vertretung und der Verträge sichernde Befürwortung enthalten soll.

Ein vorläufiger Entwurf, den der Vorsitzende vorher mit⸗ getheilt, und der von der Voraussetzung ausgeht, daß die Ver⸗ fassung auch in Sachsen und Hannover zur Geltung gelangt bildet die Basis der Diskussion, die unter den anwesenden Mitglie⸗ dern des Verwaltungsrathes über den Inhalt und die Fassung dieser Zusatzakte hierauf eröffnet wird. Das schließliche Resultat dieser Diskussion, beziehungsweise die Emendirung des proponirten F ist in der diesem Protokolle beigefügten Anlage I. nie ergelegt.

Zu Art. VI. des also emendirten Entwurfs der Zusatz⸗Akte hat der Großherzoglich hessische Bevollmächtigte Fol gendes zu Protokoll gegeben: 8

Die Bildung der Kurien für das Fürsten⸗Kollegium sei eine der mangelhaftesten Bestimmungen des Verfassungs⸗Entwurfs, die noth⸗ wendig einer Revision habe unterzogen werden müssen, wenn der Bundesstaat in seinem ursprünglich in Aussicht genommenen Um⸗ fange verwirklicht worden wäre. Diese Revision erscheine aber nur um so dringender, wenn der Bundesstaat vorerst blos auf einen Theil der deutschen Einzelstaaten sich beschränken solle, namentlich wenn auf Bayern und Württemberg zunächst nicht zu rechnen sei. Aus diesem Grunde glaube der Großherzoglich hessische Bevoll mächtigte beantragen zu müssen, daß in der Zusatz⸗Akte, oder pas⸗ sender noch in der die Vorlage dieser Akte und des Verfassungs⸗ Entwurfs begleitenden Botschaft, die Regierungen sich ausdrücklich vorbehalten müßten, eine andere definitive Bildung des Fürsten Kollegiums vorzuschlagen, sobald Sachsen und Hannover an den Berathungen über die Verfassung sich wieder betheiligten, daß sie bis dahin aber provisorisch oder transitorisch die in dem Entwurfe der Zusatz⸗Akte vorgeschlagenen fünf Kurien bilden wollten, und zwar mit neun Stimmen, von welchen Preußen zwei, Königreich Sachsen eine und die übrigen Staaten der 2ten Kurie ebenfalls zusammen eine, Hannover eine und die übrigen Staaten der Zten Kurie eine, Baden eine, die Staaten der 6ten Kurie zwei Stim⸗ men zu führen hätten, so daß im Ganzen neun Stimmen abzugeben sein würden. Der Vorschlag, den die Zusatz⸗Akte enthalte, ver⸗ leihe der 4ten Kurie ein unverhältnißmäßiges Uebergewicht, wäh rend insbesondere dem Großherzogthum Hessen das Gewicht, be⸗ ziehungsweise der Einfluß entzogen sei, auf welchen es im Ver⸗ hältniß zu anderen verbündeten Staaten nach seiner Bedeutung für den Bundesstaat in geographischer und sonstiger Beziehung und nach Maßgabe seiner Bevölkerung gerechten Anspruch habe.

Eben so hat der Großherzoglich hessische Bevoll⸗ mächtigte zu Art. VII. den Antrag gestellt, daß dem Großher⸗ zogthum Hessen im Staatenhause diejenigen acht Stimmen wieder eingeräumt werden, welche die frankfurter Verfassung dem Groß⸗ herzogthum zutheilte, und um die der Verfassungs⸗Entwurf vom 26. Mai 1849, ohne daß dafür in den Konferenz⸗Protokollen irgend ein Grund angegeben, um eine Stimme verkürzt habe. Hierdurch entstehe die Inkonvenienz, daß auf die Regierung und die Volks⸗ vertretung des Großherzogthums Bruchtheile fallen, und daß als Folge biervon die Regierung allein zunächst drei Mitglieder und die Volksvertretung eine gleiche Anzahl zu ernennen habe, von wel cher letzteren Zahl denn, nach den Bestimmungen des Verfassungs Entwurfs, die zweite Kammer zwei Mitglieder, die erste Kammer ein Mitglied ernennen werde, während, um das siebente Mitglied auszumitteln, der Volksvertretung seitens der Regierung drei Kan⸗ didaten zu präsentiren seien, und nun der Zweifel keine gesetzliche Lösung finde, ob die verbleibende Wahl dieses letzten siebenten Mit⸗