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derselben zu gestatten. Nachdem dies durch den Secretair Prüfer gesche⸗ hen war, sprach Präsident Cuno: „Meine Herren, der von Schles⸗ wig⸗Holstein herüberklingenden, herzerhebenden Anerkennung der von uns kundgegebenen Ansichten und Wünsche wird GG Saale gewiß niemals ein Echo fehlen. Möge nur u was wir unseren deutschen Brüdern senden konnten, das zat und Trostwort, Fleisch und Bein gewinnen, möge 25 Ich werden und wenigstens diesmal zur wahrhaft kecenen 2 3 kann wohl hoffen, hiermit Ihre Ansichten anieg ggas 8n ihre Die Kammer gab durch ein allseitiges und lebhaftes 2. Uebereinstimmung damit zu erkennen. Bevor man hierauf zu dem eige. gesordnung übergehen konnte, v welche die Kammer in fassungs⸗Angelegenheit LE116“ ledigung kommen. Nach sichtbare Verlegenheit gebracht hat Zeütung, welchen einem Korrespondenzartikel der Brt Nummer abgedruckt das Dresdner Journal in seiner Maibünd⸗ hatte, sollte Sachsen gleich jede fernerweite Bera⸗ nisse zurückgetreten sein, ee nutzlos hätte werden thung über das deutsche .“ stellte in Bezug hierauf müssen. Der ö“ zterpellation: „Ist es wahr daß folgende Pringlichkeits 8 in Verbindung mit Hanno⸗ Sachsen fuͤr sich in einer Note ihren Rücktritt ver der preußischen Regierung erklärt hat?“ Der Interpellant von dem Bündnisse vom 20. Mai erklaär Anfr diese Nach⸗ 8854 te sofortige Beantwortung seiner Anfrage, we verlangte sesderdtr sie klinge, dennoch von ungemeiner Wichtigkeit 1 sie aber, setzte er hinzu, nicht für wahr annehmen, nicht zu glauben, daß sie sich bestätigen werde, weil 8 ihm unmöglich erscheine, raß ein sächsisches E b Augenblicke, wo die Volksvertretung die 1“ 6 deutsche Verfassungswerk beginnen wolle, eine Berathung, 68 g 8 cher es sich um Sachsens staatliche Zukunft handle, 88 8 quo einseitig zu⸗ verändern vermöge. Er gebe zu beden en, 86 Sachsen nicht blos aus König und Regierung 8 es gebe noch ein Drittes. Wenn man der sächsischen 114““ ins Gesicht schlage, so beleidige man das sächsische Volk. minister erwiederte auf diese Motivirung b 11“ die hier in Rede stehende Nachricht blos auf einem Zeitungsarti el, aber nicht in der Wahrheit beruhe. Der genannte Abgeordnete frente sich, daß seine Hoffnung ihn nicht getäuscht habe, Vortrag des (bereits mitgetheilten) Berichts über die deutsche Ver⸗ fassungsangelegenheit fand hierauf in üblicher Weise sigtt, was zwei volle Stunden in Anspruch nahm. Die eigentlichen Verhand⸗

ntlichen Gegenstande der Ta⸗ eine auf die deutsche Ver⸗

te, zur Er Breslauer heutigen definitiv von dem

lungen werden erst in der nächsten Sitzung am 4. März Vormit⸗ tags 11 Uhr beginnen. 8

8 Hessen. Kassel, 1. März. (Kass. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Stände⸗Versammlung zeigte der Präsident 1 Eingang folgenden (bereits gestern erwähnten) Schreibens des 8 tags⸗Kommissars vom gestrigen Tage an: „Auf an mich ge⸗ langte Mittheilung über die von hoher Stände⸗Versammlung am 26sten d. M. beschlossene Erklärung und Verwahrung in f des von Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfürsten neugebildeten Mi⸗ nisteriums, beehre ich mich, dem Herrn Präsidenten der 1. Versammlung ergebenst anzuzeigen, daß ich nach der mir als Lan 8 tags⸗Kommissar vorgezeichneten Stellung und nach empfangener spezieller Instruction außer Stande bin, jenes Schreiben bei den Kurfürstlichen Staats⸗Ministerien zur amtlichen Vorlage zu Präsident sügte hinzu: Die Verfassungs⸗Urkunde halte über die amtliche Stellung des Landtags⸗Kommissars in den §§. 92 und 93 nur sehr allgemeine Bestimmungen; man werde in in allen Fällen auf die besondere Vollmacht zurückkommen müssen. Die des Herrn Wiegand vom 27. November 1848 E auch für diesen Landtag als ertheilt anzusehen. E Wei⸗ sungen der Minister existirten für die htalde 8 lange nicht, als sie nicht zu ihrer amtlichen Keuntniß 89 ung seien. In der Vollmacht sei aber die Bestimmung klar entha 8g daß die Anliegen der Stände⸗ Versammlung auch e 5* Ministerium befördert werden sollen. Das sei auch 1 und sich von selbst verstehend, daß die Annahme des ( 1 eine Absurdität sein würde. Es würde dieses zu. der ö führen, daß dem Landtags⸗Kommissar, eine b n schei⸗ dung über eine solche Mittheilung zustände, und darin liege sogar eine Bevormundung des Ministers selbst, welcher sich dieser gewiß nicht unterziehen würde. Es sei nicht gut, über Formen zu streiten, sie seien gut, wenn sie zur Aufrechthaltung der Ordnung und Wahrung der Rechte dienten, dürften aber nicht zur aller Lebensfähigkeit und Unterdrückung der Rechte werden. Er glaube nicht, daß dieses in der Absicht des ö riums gelegen habe; der Herr Landtags Kommissar J“ 8 selbst weitere Auskunft geben. Es sei Pflicht des Ministeriums, eine ständische Mittheilung von solcher Wichtigkeit zur Cre i des Landesherrn zu bringen; sie sei in dem vorliegenden Falle freilich keine angenehme, aber der Herr Eöö üiber⸗ legen sollen, als er sein Amt antrat. Auch habe das Mitte 86 Werth, weil die Stimme des Landes dem Landesherrn doch nicht bpleiben könne. e1“ Die begehrten Erläuterungen könne er nur in faktischer Beziehung geben. Die verlesene . macht sei auch für den gegenwärtigen Landtag ausgestellt. 1 sei dadurch Vertreter der Regierung und als solcher den Verfügungen der verantwortlichen Organe derselben unterworfen. Noch ehe die ständische Mittheilung in seinen Händen war, sei ihm von zustän⸗ diger Stelle eröffnet worden, daß die ganze Angelegenheit sich zu einer Verhandlung zwischen dem Landtags⸗ Kommissar und den Ständen nicht eigne, daß dieselbe nur einen Gegenstand . der das landesherrliche Ernennungsrecht der Minister, die Person der Minister und die vom Landesherrn gefaßten Entschließungen über diese Personen beträfen. Es sei ihm eröffnet worden, daß das Ministerium darüber mit den Ständen nicht in Verhandlung treten könne, und daß deshalb weder das Ministerium, noch die Landtags⸗ Kommission zur Annahme dieser Mittheilung kompetent sei. Von seiner persönlichen Ansicht sehe er ab. Er habe den ihm speziell gegebenen Weisungen, diese Aktenstücke nicht zur Vorlage vor das Ministerium zu bringen, Folge geben müssen. Wenn auch nicht gleichzeitig ihm die Weisung zu Theil geworden wäre, die Versammlung davon in Kenntniß zu setzen, so würde er nach der Stelle, welche er bisher in derselben eingenommen habe, e- 80 für seine Verbindlichkeit 1 gehalten haben, da sonst die F 8 ung in der Täuschung geblieben wäre, als ob durch seine mene sei 8-” Gänge die Sache an das Ministerium ge En ge nrzungrn oe keine Einwirkung auf die für ihn maßgebenden Entschließungen des Ministeriums. Er wisse auch nicht, inwiefern diese Entschließung dara wisse auch nicht, inw g uf beruht, daß, wenn die Stände⸗Versamm⸗ lung eine Vermittlung ihres Beschlusses an den Landesherrn beab⸗ sichtigt hätte, dieses in anderer Weise geschehen müsse, wenn nicht die Versammlung durch die Oeffentlichkeit der Verhandlungen und Vorlegung des Pr tofolls die Sache für erschöpft erkläre. Wei⸗

tere Erläuterungen köͤnne er von seinem Standpunkte aus nicht geben. Pfeiffer II.: Es scheine, als ob der kleine Krieg, der v Pfe is 8 Thätigkeit der Stände⸗Versammlung und die v- 110, Volksvertretung gelahmt habe, wieder beginnen solle, nicht Fe seeriten der Landtags⸗Kommission, aber des Ministeriums. Die Stände⸗Versammlung dürfe sich aber darauf nicht eh gen. sie müsse den Kampf auf einem größeren Terrain beginnen. Der Mi⸗ nister wolle auf diese Weise eine Nichtachtung der Volksstimme und der öffentlichen Meinung kundgeben. Aber das Urtheil sei ge⸗ sprochen, das Vaterland, ganz Deutschland habe es gehört und es werde auch zu den Ohren des Ministeriums und des Landesherrn gelangen. Die Mittheilung sei nur eine Form, diese sei durch die Empfangnahme seitens der Landtags⸗Kommission vollzogen. Ob letztere sie wirklich zu den Händen des Ministeriums gelangen lasse oder in einer Privat⸗Repositur aufbewahre, sei ihre Sache, nicht der Stände⸗ Versammlung. Es bleibe nichts übrig, als das Schreiben unbeachtet zu lassen und lediglich zu den Akten zu nehmen.

Hr. Theobald: Man vermöge allerdings das Ministerium nicht zur Aufnahme der Mittheilung in seine Repositur zu zwingen. Die Ständeversammlung habe das Ihrige dem Lande gegenüber gethan, letzteres möge nun weiter urtheilen zwischen ihr und den Bestrebun⸗ gen des neuen Ministeriums. Ueber die Formen dürfe man sich aher nicht zu sehr hinwegsetzen; es handle sich um das Verhältniß zweier Staatsgewalten zu einander; es wäre ein seltsamer Zustand, wenn beide keine Mittheilungen von einander annehmen wollten; es wäre eine Ungesetzlichkeit, und wenn die Ständeversammlung auch keine Zwangsmittel in Händen habe, so müsse sie doch der Landtags⸗ Kommission fortwährend zu verstehen geben, daß sie alle ihre Beschluͤsse der Regierung mitzutheilen habe. Die Kompetenz der Minister⸗ Ernennung will er nicht bestreiten, aber das Land habe ein Recht, seine Meinung über bestimmte Minister allerhöchst zu Ohren zu bringen, damit Se. Königliche Hoheit allergnädigst Notiz davon nehme. Herr Gräfe hält das Verfahren des Ministeriums für eine Nichtachtung der Volksvertretung, wogegen freilich nichts zu machen sei. In Wiederholungsfällen stehe der Stände⸗Versammlung nur der Weg der Repressalie offen, und wohin das fuͤhren werde, sei nicht abzusehen. Diese Nichtachtung werde aber auf das Ministe⸗ rium zurückfallen. Wenn die Landtags⸗Kommission durch spezielle Instructionen an Erfüllung ihrer Pflicht gehindert werde, G Stellung ganz unhaltbar. Herr Ra uh hält das Verfahren steriums für einen Verstoß gegen die §§. 105 und 92 der Gb sungs⸗Urkunde. Hr. Knobel ist mit Herrn⸗ Theobald G man die Sache nicht zu leicht nehmen b 1 I Verweisung der Mittheilung an den Verfassungs⸗ M“ Hahndorf: Diese Prüfung werde zu nichts führen; 828 §. 9.2 11. Verfassungs⸗Urkunde gebe einen andern Weg an Die Stände⸗Versammlung sei berechtigt, den CC 1A143““ von der Lage der Dinge in Kenntniß zu setzen und an sein Wort vom 11. März 1848 zu erinnern, damit nicht wieder der Fall eintrete, wie am 15. September 1830, wo Kurfuͤrst Wilhelm I. erklärte, 1 habe während seiner 10jährigen Regierung noch keine Klage aus dem Munde des Volkes gehört. Herr Köster: Die Mittheilung der ständischen Erklärung sei unzweifelhaft E Sinn als er⸗ folgt anzusehen. Das Benehmen des Ministeriums erinnere an rie Ränke der diplomatischen Schule, an die hochgelehrten und fei⸗ nen Unterscheidungen zwischen offiziell, offiziös, privat zc. Er wolle dem Ministerium auf dieses Gebiet nicht folgen. Offenbar beab⸗ sichtige das Ministerium, die Stände⸗Versammlung in ihren ver⸗ fassungsmäßigen Befugnissen zu beschränken und deren Beschlüsse seinem Urtheil zu unterwerfen. Er stimmt für Verweisung an den Verfassungs⸗Ausschuß, der damit zugleich das Material zu den frü⸗ her gegen Herrn Hassenpflug stattgehabten Anklagen prüfen möge. Herr von Schenk: Die Landtags⸗Kommission sei allerdings das richtige Organ, an welches die Mittheilung zu erfolgen hatte. Ob man dieselbe nachher zu Makulatur benutzt oder hinter Glas und Rahmen stellt, sei gleichgültig. Der Be⸗ schluß sei einmal lebendig und werde im Volke fortleben. Herr Oetker ist derselben Ansicht und stimmt deshalb nicht dafür, die Erklärung in die Hände des Landesherrn gelangen zu lassen. Das Manöver des Ministeriums sei so über allen Aus⸗ druck kleinlich und unwürdig, daß er kein Wort darüber verlieren er erblicke darin nur einen Anlaß, den Bericht über das

möge; 1 8 . 1— bald zu erstatten und einen noch kräftigeren Beschluß

Programm zu fassen. SHer Bayrhoffer; Scheidewand zwischen Fürst und Lan⸗ 1 d. 1“ . ö welches 1A116164“* WGG“ und zu einer neuen Revolution führen müsse. Es kümmere sich um das Mißtrauens⸗Votum der Stänße⸗Versammlung nicht solches nicht zur Kenntniß Sr. Königl. Hoheit. Es geesoels⸗ sich hinter einen leeren Formalismus; aber der Geist der b größer, als dieses kleinliche juristische Wesen, er zerschneiden. Es handle sich jetzt um den Kopf, das Volk lasse sich nicht wieder Alles so gefallen, wie früher. Das Ministerium müsse die Erklärung dem Kurfürsten vorlegen und abd hehFeer 8 urch Auflösung der Stände⸗Versammlung an das Volk appel tren. Wenn dann eine neue Versammlung diesen Beschluß 1 so es nicht die Stirn haben, zu bleiben gegen den Willen he⸗ sammtheit. Warum sei es in der letzten Sitzung nicht dage lieben, um zu hören? Wozu dieses Sichwegmachen und seichthelengen. lassen? Etwa damit Se. Königl. Hoheit nichts erfahre. Er werde 68 6 II.: Bei einer Angelegenheit von materieller Wichtigkeit würde er ebenfalls für Verweisung stimmen; es handle sich aber nur um eine Form, man moͤge dem Ministerium auf einem so kleinlichen Wege nicht folgen. Ob eine Verfassungs⸗Verletzung vorliege, das lasse sich nicht augenblicklich entscheiden. Man möge sich nicht auf solche Interpretationen einlassen, denn in Interpreta⸗ tions⸗Maßregeln habe man den Meister vor sich. Wenn man zweifle, daß der Beschluß an den Kurfürsten gelangt sei, so werde sich bei der Berathung des Programms schon Gelegenheit zu einer direkten Mittheilung finden. Der Bericht sei noch nicht erstattet, weil dem Ausschuß eine vom Ministerium erbetene Konferenz verweigert worden sei. Er werde nunmehr ohne Berathung mit dem Ministerium erstattet werden. Herr Lederer erblickt in dem Verfahren des Ministeriums nicht die Art eines ehrlichen Kämpfers, sondern eines hinterlistigen Kosaken; er beginne mit Neckereien, bis endlich eine Auflösung erfolge, um eine ähnliche Verkündigung wie 1832 zu erlassen. Man möge sich nicht beirren lassen, das Ministerium habe den Beschluß doch gelesen, er sei in öffentlichen Blättern enthalten, und wenn man darüber noch Zwei⸗ fel hege, so möge man ihn in Plakaten verbreiten und den Mi⸗ nistern zuschicken. .

6 I“ erblickt in dem Verfahren das Krss Pröbchen der Interpretationskunst des Herrn Ministers. Fa üs8 sei die Sache allerdings erledigt, denn der Landesherr un

Das neue Ministerium fange an, eine d zu errichten und das alte

Land haben den Beschluß gelesen. Er habe auch keine 875

dem Einfluß des Ministeriums, die Ideen im Volke w rden weder

durch Hassenpflug, Manteuffel oder einen anderen Teufel ausgerot⸗ tet werden. Es sei aber Pflicht der Ständeversammlung, auch in formeller Hinsicht ihre Rechte zu wahren. Der rechte Weg sei al lerdings schwer zu finden, deshalb ist er für Verweisung an den Ausschuß. Es sei selbst Pflicht der Ständeversammlung, den Be⸗ schluß dem Kurfürsten durch eine Deputation zu überreichen. Er möchte vorschlagen, denselben in jeder Sitzung zu wiederholen. Herr Nebelthau: Das Verfahren des Ministers sei so be⸗ dauerlich und so klein, wie es der Herr Minister in seiner früheren Verwaltung der Ständeversammlung gegenüber gezeigt habe. Es komme nicht auf die Art an, es zeige aber von dem Geiste. Man möge den Ausschuß mit einem so unangenehmen Be⸗ richt verschonen. Man habe einen doppelten Weg, die Mittheilung entweder dem Ministerium oder dem Landesherrn zu überschicken. Herr Pfeiffer II. will nicht einmal diesen Weg eingeschlagen haben. Es sei am würdigsten, die Sache gar nicht zu beachten. Herr Eissengarthen schließt sich dem Vorschlag des Herrn Ne⸗ belthau an.

Herr Theobald: Es handle sich hier um keine Privatsache, sondern um ein Recht der Ständeversammlung; darum, ob ma diesen Anfang gelten lassen solle. Bei neuen Verhältnissen müss man sich von vorn herein festsetzen. Er giebt zu, daß die Sache klein und jämmerlich sei, aber man könne sich nun einmal hier, gleichwie in einem Prozeß, über die Formen nicht hinwegsetzen. So gern er über die Sache mit Stillschweigen hinweggehe, so ge er dieses doch nicht. Man möge daher entweder die Landtags⸗ Kommission an ihre Pflicht erinnern, Sache dem Ausschuß überweisen. Herr Wolf: Der Vorschlag 8 Nebelthau sei der allein gerignete; man müsse erst Falle Meittel erschöpfen. Er beantragt direkie Merateilaig an das Miristeriun auch an das der auswärrigen Angelegenheiten, um sie de anderen Regierungen mitzutheilen. Herr Nebelthau: Er hab absichtlich keinen Antrag hierauf gestellt, weil ihm die Sach zu kleinlich sei, habe aber auch nichts dagegen. Der Präside ut Der Streit um Formen sei -unersprießlich und deshalb zu vermei den. Er beneide am allerwenigsten Jemanden um den Ruhm, de Don Quixote des Formalismus zu sein. Die Stimme des Volke, sei laut genug, daß Jeder sie hören könne; wer sie geflissentlie überhöre, den werde sie aufs Neue mit einem Donnerruf erwecken und er möge sich glücklich preisen, wenn dann nicht ein zermalmende Blitz den Donnerruf begleitet. Die Versammlung beschließt die Verweisung der Angelegenheit an den Verfassungs⸗Ausschuß.

Der Landtags⸗Kommissar überreichte folgende Mitthei⸗ lung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten: „Fur die am 29. März d. J. in Erfurt beginnenden Berathungen ha Kurhessen 7 Mitglieder zum Staatenhause zu bestimmen, von denen 3 durch die Staatsregierung zu bezeichnen, 3 von der Ständever sammlung selbstständig zu wählen und der siebente aus drei von der Staatsregierung der Ständeversammlung zu benennenden Kan didaten von dieser zu wählen ist. Die Landtags Kommission erhält den Anftrag, die Ständeversammlung alsbald zur Wahl der von ihr selbstständig zu wählenden drei Mitglieder zu veranlassen, inden demnächst ein weiterer Vorschlag der drei von der Staatsregierungd den Ständen zu bezeichnenden Kandidaten erfolgen wird.“ Au den Vorschlag des Präsidenten wurde beschlossen, die Wahl in der nächsten Sitzung vorzunehmen.

Der Präsident verkündigte einen Antrag des Herrn Lederen den vom früheren Minister der Justiz, Herrn Hassenpflug, als gleich⸗ zeitigem Vorstand des Ministeriums des Innern, für die Jahre 1832 bis 1837 bezogenen zweifachen Gehalt von 9166 Rthlrn. be treffend. Der Antragsteller begründete denselben alsbald, und bemerkte, daß er diesen bei den Landtagen von 1837 und 1840 bereits anhängigen Gegenstand wieder aufgenommen habe, wei Herr Hassenpflug wieder hierher zurückgekehrt sei und Execution wirksam gegen ihn vollzogen werden könne. Der Antrag wurde in Erwägung gezogen und dem Rechtsausschuß überwiesen Der Präsident zeigte folgende Interpellationen des Herrn von Schenk an: 1) Weshalb am 23sten v. M. durch Einberufung der Beurlaubten die Garnisonen von Kassel und Hanau verstärkt wor den seien. 2) Welche Ausgabe für den Staat durch diesen nach einigen Tagen wieder zurückgenommenen Befehl entstanden sei Der Präsident verkündete endlich einen Antrag des Herrn Gräfe wegen Abstellung der Vielschreiberei bei allen Behörden. C

Die Tages⸗Ordnung führte zur Fortsetzung der Berathung über die anderweite Organisation des Forstwesens. Die Sache wurde jedoch auf den Antrag des Herrn Knobel wieder an der Ausschuß verwiesen. Herr Manns berichtete über die Rechnung der Kosten der Stände⸗Versammlung, und sprach die Versammlung dem Landsyndikat auf Antrag des Herrn Förster ihren Dank fuür die sorgfältige Führung der Rechnungen aus. Ueber den Antrag des Herrn Westphal, den Anschluß von Hannover und Bückeburg an den Zollverein betreffend, ging die Versammlung auf den Antrag des Budget⸗Ausschusses zur Tages⸗Ordnung über. Endlich wurde der Antrag des Rechts⸗Ausschusses, über die Petition mehreren israelitischer Lehrer wegen Unterstützungen aus der Staatskasse zur Tagesordnung überzugehen, angenommen. Ein Antrag des Herrn Cöster, die Wahlen zum Staatenhause auf eine Sitzung hinauszuschieben, um die Mittheilung der Regierung über die Theilnahme der Wähler zu dem Volkshause zu erwarten, wur abgelehnt und hierauf die Sitzung geschlossen.

Oldenburg. Oldenburg, 27. Febr. (W. Ztg.) Nach Verlesung verschiedener Eingaben, darunter auch eine Petition um Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, machte der Präsident. des Landtages Namens der Adreß⸗Deputation die Mittheilung, daß die vom Landtage beschlossene Adresse bei dem Großherzoge die huld vollste Aufnahme gefunden habe. Der Großherzog ““ tet: „Mit wahrer Genugthuung nehme ich die eben vfen sene Adresse des allgemeinen Landtags enigegen, de G ben ausgedrückten Gesinnungen mir Bürgschaft 18 8 tag bestrebt sein wird, meinen Gresgeetunge zabe pndere b sammten Vaterlandes zu entsprechen, 8 88 G kräig 8 Regelung der v vg E11A“ 8 211 fördern. Zugleich wled durch etcJnRe. 8 daß, Heen auch zerschenene de gendmssen Färtef als

erzogt 1 aufrichtigen 8 8 b ist i her h Oldenburg ohne Zögern dem nen Zwecke der Einigung, Deutschlands die noehwesibigsten Hofer willig zu bringen bereit sei. Denn ohne Deutschland kein Olden⸗ burg! Möge nun di . bncge, Dess hee und wie früher dieses Land in seinen besonde ren Schutz nehmen.“” 1

Auf der Tagesordnung stand dann das Ersuchen an die Staats Regierung, den Entwurf zum Pensionsgesetze auch auf die Un er offiziere zu erstrecken, wobei der Berichterstatter (von Fin kh) die Gründe angab, weshalb der Antrag auf die Schullehrer vom Aus⸗ schusse nicht ausgedehnt worden sei, namentlich weil einstweilen noch

dahinstehe, ob die Pensionirung der Lehrer, wenn auch nicht Sache

der Gemeinden, sondern Staats⸗Angelegenheit, vor den allgemeinen Landtag gehöre, oder nicht vielmehr vor die Provinzial- Landtage

e Vorsehung unsere gemeinsamen Bemühungen

der drei Landestheile. Vom Ministertische erklärte der Major mer, welcher gestern Aussetzung auf heute beantragt hatte: nach näherer Erwägung habe sich die Staats⸗Regierung dahin entschie⸗

den, den Beschluß des Landtages vorerst zu erwarten. Dieser Be 8

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chluß fiel dann einstimmig für Annahme des Antrages aus. 222

Anhalt⸗Bernburg. Bernburg, 28. Febr. (Leipz. Ztg.) Gestern sind die Gesetze zur Verhütung des Mißbrauchs der Presse und Regelung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts betreffend, publizirt worden. Die Strafen, welche das erstere wegen durch die Presse begangener Vergehen festsetzt, sind: Geldstrafe von 5—200 Rthlr. oder Gefängniß von 8 Wochen bis 2 Jahren, wenn Jemand durch die Presse zur Begehung strafbarer Handlungen auf⸗ fordert oder anregt (ist in Folge dessen eine solche Handlung be⸗ gangen oder versucht worden, so tritt die gesetzliche Strafe des Vergehens oder Versuchs ein); Geldstrafe von 20 200 Rthlr. oder Gefängniß von 4 Wochen bis 2 Jahren, wenn Jemand durch Erdichtung oder Entstellung von Thatsachen vermöge der Presse Einrichtungen des Staats oder Anordnungen der Obrigkeit der öffentlichen Verachtung aussetzt oder eine im Staale beste stehende Religions⸗Gesellschaft öffentlich schmäht oder der Ver achtung aussetzt; Gefängniß von 1 Monat bis 3 Jahren, wer durch die Presse die Ehrfurcht gegen den Herzog verletzt oder ein anderes Mitglied des Herzogl. Hauses beleidigt; Gefäng⸗ niß von 14 Tagen bis 1 Jahr, wer durch die Presse das Ober⸗ haupt eines anderen deutschen Staates beleidigt; Gefängniß von 8 Tagen bis 1 Jahr bei Beleidigung des Reichs⸗ oder Landtags oder dessen Mitglieder, einer öffentlichen Behörde oder eines öffent lichen Beamten, eines Religionsdieners, Gese worenen oder Mit⸗ gliedes der bewaffneten Macht, während die Genannten in der F“ begriffen sind oder in Bezug auf diesen Beruf; Geldbuße von 10—100 Rthlr. oder Gefängniß von 14 Tagen bis 1 Jahr für Verbreitung von unsittlichen Druckschriften; endlich Gefängniß von 8 Tagen bis 1 Jahr für Verleumdung mit⸗ telst der Presse. Die schwerste Strafe, welche das zweite Gesetz androht, ist Gefängniß von 3 Monaten bis 2 Jahren für den, welcher auffordert, in einer Versammlung mit Waffen zu erscheinen oder eine solche Aufforderung verbreiten läßt oder in einer Ver sammlung Waffen austheilt; das bewaffnete Erscheinen selbst wird mit Gefängniß von 8 Tagen bis 3 Monaten geahndet.

reneaeen—

Ausland.

1 . Gesetzgebende Versammlu ng. Sitzung vom 1. März. Vorsitzender: Bebdeau. Tagesordnung: Verloosung der Abiheilungen und Supplementar⸗Kredit von 400,000 Fr. für den Minister ves Auswärtigen. Bertholon nimmt davon Gelegen⸗ heit, in einer längeren Rede die Regierung, das Ministerium, die Exekutivgewalt und ihre seit Jahresfrist befolgte Politik hart anzu⸗ greifen. Man erwecke Zwietracht unter den guten Republifanern, man errege ihr Mißtrauen, anstatt durch ehrliche und auf rich⸗ tige Beobachtung der Constitution zur Eintracht zu ermuntern. Der Präsident ersucht den Redner, auf den Gesetzentwurf zurückzu⸗ kommen. Wenn er eine Interpellation beabsichtige, so habe er dies früher anzuzeigen, gegenwärtig habe er nur das Wort über den Gesetzentwurf. Bertholon bemerkt, daß es sich bei dieser Geld⸗ srage um ein Vertrauens⸗Votum handle, und fährt in seiner frühe⸗ ren Weise fort, worauf ihn der Präsident zum zweitenmale auf die Frage hinweist. Er bemerkt ihm, es handle sich ein⸗ fach darum, 400,000 Franken zu bewilligen oder zu verwei⸗ gern. Bertholon erklärt hierauf, da ihn die Rechte auffordere, zu interpelliren, er würde es wohl thun, wenn man seine Inter⸗ pellation nicht auf einen oder zwei Monate verschieben wolle. Sonst bleibe ihm nichts übrig, als sich auf diese Weise Gehör zu ver⸗ schaffen. Auf eine heftige Unterbrechung bemerkt der Präsident er müsse die Versammlung zu Rathe ziehen, ob der Redner noch weitersprechen dürfe. Mathieu (de la Drome) bemerkt dagegen, der Redner habe sich nicht von der Frage entfernt. Nichtsdestowe⸗ niger entzieht die Versammlung dem Redner das Wort. Beaune hat das Wort gegen den Antrag. Er behauptet, bei Gelegenheit der Kredit⸗Bewilligung müsse man das Benehmen des Ministers in seinem Departement untersuchen. Er spricht dieses Recht an, so lange die römische Angelegenheit und die Schweizerfrage unentschieden wären. Beaune behauptet, er könne dem Minister so lange eine systema tische Opposition entgegenstellen, als die Regierung unter dem Vorwande, den Sozialismus zu unterdrücken, den Weg der bekla⸗ genswerthesten Politik eingeschlagen habe, denn er sei Sozialist. Der Minister Lahitte erklärt, Frankreich stehe mit allen Mächten im besten Vernehmen. Man möge den Kredit bewilligen. Der Kredit wird bewilligt. Der Minister des Innern bringt drei Gesetz-Entwürfe, über Gemälde⸗Ausstellung, Benutzung der Telegraphen durch Privat⸗Personen und über die Maires, ein. Bei Fortsetzung der Berathung über die Paris⸗Avignoner Eisenbahn verlangt Barthelemy Vertagung des Projektes bis zu einer besseren Finanzlage. Er verliert sich dabei in eine Masse von Details. Der Berichterstatter Vitet protestirt gegen die Be⸗ hauptung des Redners, die ganze Sache sei ein bloßer Actien⸗ schwindel. Barthelemy wirft ihm die Frage entgegen, warum dann die Kommission sogar den Kredit von 15 Millionen unter⸗ drückt habe. Herr de Mouchy erklärt, daß seine Rede ziemlich lange dauern werde. „Obgleich ich das Recht hätte“, erklärt er, „werde ich die eben gehörte Rede nicht widerlegen. Es schiene mir der Versammlung unwerth.“ Der Staat, meint er, könne nichts leisten. Auf allgemeines Verlangen wird die Sitzung dann aufgehoben. Folgendes ist der Text des Gesetzentwurfes über die Maires, welchen die Regierung der National⸗Versammlung vorgelegt hat: „Art. 1. Bis zur Veröffentlichung des organischen Gesetzes über die Munizipal⸗Organisation werden die Maires und ihre Adjunkten in allen Gemeinden durch die vollziehende Gewalt aus den Mitgliedern des Munizipal⸗Rathes ernannt. In den Hauptorten der Departements und Arrondissements, so wie in den Gemeinden mit und über 3000 Seelen, ernennt sie der Präsident der Republik. In den anderen Gemeinden wird die Ernennung durch die Präfekten erfolgen. Die Absetzung geschieht durch ein Dekret des Präsidenten der Republik.“ Art. 2 und 3 sind admi⸗ nistrativ.

Paris, 1. März. Der Prästident hielt heute eine Revue im Garten der Tuilerieen. Vom Publikum scholl ihm theilweise der Rus. Es lebe die Republik! theils der: Es lebe Napoleon! ent⸗ gegen.

Heute hatte der Präsident der Republik eine lange Konferenz mit dem englischen Gesandten Lord Normanby. Man versichert, vaß derselbe den Brief betraf, welchen der Kaiser von Rußland an den König Otto geschrieben haben soll.

Die Majorität soll wegen der Politik des Präsidenten der Republik in der schweizerischen Frage sehr unzufrieden sein und hier den Einfluß des Generals Dusour eben so wie bei früheren Gele⸗

sprach heute vielfach von dem Rücktritte des Generals Lahitte, wel⸗ cher die Ansichten des Präsidenten nicht theile. Die Estafette enthält Folgendes: „Die Wichtigkeit der Umstände hat gestern den Ministerrath genöthigt, sich zweimal während des Tages zu versam⸗ meln. Es geht das Gerücht, daß am Ende des Conseils De⸗ peschen nach Wien und Berlin abgeschickt worden seien. Man ver⸗ sicherte, der Präsident der Republik habe darin im Namen der fran⸗ zösischen Regierung erklärt, daß, im Falle preußische oder österrei⸗ chische Truppen die Gränzen der Schweiz überschritten, die franzö⸗ sische Armee unmittelbar Lausanne und Genf besetzen würde. Der Präsident theilte dem Minister⸗-Rathe einen Brief des Generals Dufour mit, in welchem der Schutz Frankreichs nachgesucht wird.“ General Lamoricière soll heute im Sprechsaale der National⸗Ver⸗ sammlung geäußert haben: Es könne leicht geschehen, daß die fran⸗ zösische Armee noch vor vierzehn Tagen genöthigt wäre, in Geuf einzurücken.

Die Truppensendungen nach der Gränze dauern fort. Man will wissen, daß heute das 10te Artillerie⸗Regiment dahin aufbrechen wird. Gestern trug man sich mit dem Gerüchte, es habe sich ein Linienregiment eilig nach dem Nordbahnhofe begeben, um nach Lille gebracht zu werden, woselbst Unruhen ausgebrochen sein sollen. Heute erfährt man aber, daß nur eine Abtheilung dieses Regiments zum militairischen Empfange der Großherzogin von Baden nach ge⸗ nanntem Bahnhofe beordert war. 1

Man schreibt aus Athen vom 18. Februar, daß die französische Flotte von ungünstigen Winden noch immer in Vurla zurückgehal⸗ ten werde. Die griechische Angelegenheit werde erst eine andere Wendung nehmen, wenn die kategorischen Depeschen Frankreichs und Rußlands angelangt sein würden. Ein Revpräsentant zeigte heute in der National⸗Versammlung einen Brief vor, den er von einem Offizier der französischen Flotte erhalten hatte. Diesem Brief zufolge soll die Flotte Befehl erhalten haben, nach Toulon zurückzukehren. Es bedarf diese Nachricht jedoch der Bestätigung.

Der Herzog von Sotomayor, Gesandter der Königin von Spa⸗ nien, hat dem Präsidenten der Republik die Antwort seiner Sou⸗ verainin auf die Beglaubigungsschreiben des Herrn von Bourgoing, des Gesandten der Republik, überreicht. „Die Großherzogin von Baden ist gestern um im Elysée angelangt. Der Präsident der Republik hatte sich zum Eisenbahnhof begeben, um sie dort zu empfangen.

Es scheint, daß man in die meisten Departements außeror⸗ dentliche Kommissäre schicken wolle. Heute ist davon die Rede, daß der ehemalige Präfekt von Toulouse, Herr Floret, als außerordent⸗ Kommissär in die südlichen Departements geschickt werden solle.

Die bonapartistische Partei setzt alle Hebel in Bewegung, um bei den bevorstehenden Wahlen zu siegen. Im Departement der Seine, in welchem nur drei Repräsentanten zu wählen sind, hat sie sechs Kandidaten aufgestellt. In der Provinz werden mehrere Ordonnanz⸗Offiziere des Präsidenten der Republik und zahlreiche Freunde des Elysée empfohlen. b

7 Uhr Abends

4““ Irland. London, 14 M s Unterhaus hat gestern Hume's Antrag auf eine Parlaments⸗ Reform, welche die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle Haus Inhaber oder Miether, die ein Jahr lang zur Armensteuer beige⸗ tragen haben, ausgedehnt, die geheime Abstimmung bei den Wahlen eingeführt, die Dauer der Parlamente auf drei Jahre herabgesetzt und das Verhältniß der Vertretung in größere Uebereinstimmung mit der Bevölkerungszahl und dem Vermögen gebracht werden sollte, mit mehr als Zweidrittel⸗Majorität (242 gegen 96 Stimmen verworfen. Das Ministerium erklärte sich aufs allerentschiedenste gegen die Motive, welche Sir G. Grey, der Minister des Innern, als eine neue Re⸗

formbill, als eine völlige Umgestallung der ganzen Repräsentativ⸗ Verfassung Englands bezeichnete, wozu die Regierung ihre Zustim⸗ mung nicht geben könne. Uebrigens, bemerkte er, würden, selbst wenn jener Antrag durchginge, immer noch 1,500,000 Knechte und ich die Richtigkeit der statistischen Angaben des Antrag stellers und gab seinerseits die gegenwärtige Wählerzahl in Groß britanien auf 944,000 bei einer erwachsenen männlichen Bevölke rung von 4,500,000 Köpfen an. Wie man die Nichtwähler als Sklaven bezeichnen könne, begreife er nicht, da sie an allen anderen Wohlthaten der Verfassung Theil hätten. Besser, als eine Er weiterung des Wahlrechts, wäre wohl das Beharren bei dem Grundsatz, daß Besitzthum und Intelligenz zur Aus⸗ übung des Wahlrechts erforderlich sei. In ähnlicher Weise sprach sich der Premier⸗Minister, Lord John Russell, aus. Er bezweifelte, daß die arbeitenden Klassen fähig sein würden, das Wahlrecht weise zu gebrauchen; vielmehr würden dieselben der Irr⸗ leitung ausgesetzt sein. Indeß erklärte er, daß er nicht die jetzigen Gränzen des Wahlrechts für immer beizubehaltende ansehe, nur hielten er und seine Kollegen die Zeit zu einer Ausdehnung der⸗ selben noch nicht für gekommen.

Der Oberbefehlshaber der englischen Armee in Ostindien, Lord Gough, ist von Bombay hier angekommen. Bei seiner Landung zu Southampton hatten ihm die Einwohner dieser Stadt und die Garnison eine Ovation bereitet. Gestern machte er dem Präsiden⸗ ten der ostindischen Kontrole, Sir John Hothouse, und dem Se⸗ cretair des Oberbefehlshabers der Armee, Lord Fitzroy Somerset, seine Aufwartung.

Das Budget der Ausgaben für das Departement der Artille⸗ rie für 1850 ist auf 2,434,417 Pfd. St. festgesetzt worden, hat demnach gegen das vergangene Jahr eine Verminderung von 198,184 Pfd. St. erlitten.

Die Damen Englands interessiren sich sehr thätig für die große Ausstellung im nächsten Jahre. Im Hotel der Herzogin von Sutherland fand eine Damen⸗Versammlung statt, um ein Comité zu bilden, welches damit beauftragt werden soll, Subseriptionen zu Gunsten jenes großen Unternehmens zu empfangen. Bei dieser Versammlung wurden mit Beobachtung aller Formen Motionen ge⸗ stellt, unterstützt und angenommen.

Die aus Amerika in Irland eingelaufenen Nachrichten in Be⸗ ziehung auf den Leinwandhandel lauten günstig. Für feine Lein wand sind beträchtliche Bestellungen gemacht. Graf Clarendon, der Lord⸗Lieutenant von Irland, ist am Montag wieder in Dublin eingetroffen. 1 Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Febr. Die Senatszeitung enthält nachstehendes Manifest: „Von Gottes Gnaden Wir Nikolaus I. ꝛc. Wegen der Veränderungen, die seit der letzten Volkszählung von 1833 und 1834 in der Zahl der Bevölkerung eingetreten, haben Wir es für augemessen erachtet, über⸗ einstimmend mit dem Gutachten des Reichsrathes zu befehlen: 4) im ganzen Reiche, mit Ausschluß des transkaukasischen Landes, eine neue, die neunte, Volkszählung vorzunehmen und zwar genau auf Grundlage der von Uns bestätigten Reglements, sowohl des allge⸗ meinen für das Reich, als auch des besonderen für den bessarabi⸗ schen Bezirk und 2) diesmal von der Revision die Bürger und

geuheiten die Einwirkung des Lord Normanby, befürchten. Man

Einhöfner in den westlichen Gouvernements auszunehmen, in Be⸗

Kapellmeister Otto Nicolai. 1e

Erster Rang, er Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater

tracht dessen, daß bei i stattgehabt. Gegeben . vor kurzem eine Volkszählung

8 Petersbur 23. J ahre der C 6 . urg den 23. Januar, im der Geburk des HERR dem 1850sten, Unserer Regier 25ͤten. (gez.) Nikolaus.“ „Unserer Regierung Dänemark. Kopenl

. . mnhagen, 27. zr 8 Volksthing hat heute einen Antrag Sae. SBer 5.) Der Zulassung fremder Juden erlassenen aller und Gleichstellung derselben mit allen anderen Fremde 8 Sg gen 17 Stimmen angenommen. i mit 66 ge⸗

g Schwetz. Bern, 28. Febr. (Eidg. Ztg.) Der englische Ge⸗ andte, Herr Lyons, reiste gestern wieder nach London zurück. Wäh rend 1e. Abwesenheit wird der vor einigen Tagen nach Bern zurückgekehrte Gesandtschaftssecretair Herries als Geschäftstra fungiren. 1 tschsfistegge 8 Seit einigen Tagen ist der sardinische General Solardi in Bern; man will wissen, er sei von seiner Regierung beauftragt, mit den eidgenössischen Behörden wegen des großen Unternehmens einer Eisenbahn über den Lukmanier, von Konstanz bis Turin, zu unterhandeln. .

Eilf Mitglieder des zu Murten versammelt gewesenen Arbei⸗ tervereins wurden der Bundesregierung überliefert.

b Italien. Von der italienischen Gränze, 23. Febr. Die toskanische Regierung hat an die Mitglieder der ehema⸗ ligen General⸗Consulta den Voranschlag der Jahres⸗Ausgaben von 1850 vertheilen lassen. Der Preßprozeß des Nazionale ist auf⸗ geschoben worden. In Florenz bemerkte man am 20sten d. bei den Stadtthoren und an der Hauptwache eine bedeutende Truppenver⸗ stärkung.

Peruggia wurde das Tragen röthlicher, sogenannter Her⸗ nanihüte untersagt und das Verbot der Trikoloren (weiß, roth und gelb), Schärpen, Bänder u. s. w. erneuert.

Der Vesuv strömte seit dem 11. Februar keine Lava mehr aus.

Turin, 23. Febr. (Lloyd.) Gestern starb der Senator, Graf de Launay, Ex⸗Präsident des Kabinets nach der Schlacht von Novara. Sein Leichenbegängniß war auffallender Weise nur von wenigen Offizieren besucht, und selbst der Senat fehlte dabei. Aus den Volksgruppen erhob sich sogar hier und da ein schmähliches Zischen. b Bei der letzten Sitzung der Appellations⸗Behörde in der Sache der oft erwähnten 17 Mörder ereignete sich ein unerhörter Skandal. Es war eine unermeßliche Zuhörermenge auf den Galle⸗ rieen versammelt, und die Verhandlungen wurden Anfangs mit spannendem Interesse verfolgt. Als jedoch die verschiedenen Ur⸗ theile verlesen wurden, sing einer der zum Tode Verurtheilten an in furchtbarer Weise zu lärmen. Er wurde von den Carabiniers herausgeführt und wußte die anderen Mörder zu ähnlichen Auf⸗ tritten zu bewegen. Die Unholde stürzten sich auf die Soldaten, welche viele Mühe hatten, die Richter vor Mißhandlungen zu ret⸗ ten. Es fielen mehrere Schüsse, und in den ehrwürdigen Hallen der Gerechtigkeit floß Blut! Nach ungeheurer Anstrengung, und nachdem auf beiden Seiten furchtbare Spuren des erbitterten Kampfes ersichtlich waren, gelang es der bewaffneten Macht, die Angeklagten gefesselt in ihre Kerker zurückzubringen. Das Journal L'’' Armonia, Organ der retrograden Partei, ist beim Staats⸗ Anwalte angeklagt worden.

1 Rom, 20. Febr. (Lloyd.) Im Laufe dieser Tage ist ein französischer Soldat meuchlings ermordet worden. Der Mör⸗ der wurde aufgebracht, vor das Kriegsgericht geführt und gestern auf dem Piazza del Popolo erschossen. Der Mörder starb unter vielen Aeußerungen einer christlichen Reue.

1 Nea pel, 19. Febr. (Lloyd.) In Folge eines Königlichen Dekretes wird eine Kommission niedergesetzt, welche über die auf der Insel Sicilien begangenen politischen Vergehen urtheilen soll und insbesondere die betreffenden Umstände genau zu untersuchen haben wird. Die Mitglieder dieser aus drei Personen bestehenden Kommission wurden vom Statthalter vorgeschlagen.

8 1 olizeiliche Bekanntma⸗ chung.

Der Stand des Wassers war gestern Morgen in der Ober⸗ spree 12 Fuß 11¹] oll, in der Unterspree 10 Fuß, hat sich also seit ehegrstern nicht verändert.

Heute Morgen stand das Oberwasser 12 Fuß S.2

Heu Norg - Oberp 2 Fuß 8 Zoll, das Unterwasser 10 Fuß 2 Zoll. P 30

In der Oberspree ist es also seit gestern um 1 Zoll und in der Unterspree um 2 Zoll gestiegen.

Berlin, den 4. März 1850. Königliches Polizei⸗Präsidium.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

1850.

Morgens Emitesg⸗ 3. März.

6 UIII ZEVöI

Nach einmaliger Beobachtung.

Luftdruck

Luftwärme Tbhaupunkt Dunstsättigung .

337,21„POar. 336,33“„Par. 335, 11 Par. Quellwärme 1g5 1 + 4,50 . + 9,8 °9. 6,8 ° R. Flusswärme 1,82 n. 2,00 n. + 3,3°0° n. + 3,5 ° hk. Bodenwürme 80 pbCt. 47 pCt. 79 pCt. Wetter halbheiter. heiter. Nrederschlag 0, Wind Wsw. WSW. Wüuͤrmewechsel +† 10,20 Wolkenzug 3, 1

336,32 Par. +† 7,1° n.. 2,9° n..

Ausdünstung

WSW.

heiter. WSW. V

Tagesmittel:

.65 pCt. WSW.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 5. März. Im Opernhause. 31ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die lustigen Weiber von Windsor komisch⸗phantasti sche Oper in 3 Akten, mit Tanz, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel, gedichtet von H. S. Mosenthal. Musik vom Königlichen Tanz von Hoguet. Anfang halb

Preise der 2 14⁄ : Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. ter Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr.

10 Sgr.

Mittwoch, 6. März. Im Schauspielhause. 40ste Abonnements

Vorstellung: Anna von Oesterreich, Intriguenstück in 5 Abth. und

einem Nachspiele, nach A. Dumas, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. (Fräul. Viereck, engagirtes Mitglied der Königlichen Bühne: Anna von Oesterreich, als Debüt.) Anfang halb 7 Uhr.

Meldungen zu Billets für die Oper: „der Prophet“ können noch nicht angenommen werden. Die erste Vorstellung derselben wird im April statthaben, indem die darin mitwirkende Madame Viardot⸗Garcia erst den 5. April eintrifft. Wann und in welcher