1850 / 64 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lotechnischen Institute ertheilten Vorbzsdung, bestehen muß, wird man als u ne Fertigkeit im Zeichnen die Zeugnisse über die anderen einschlagenden technischen Studien oder einen anderen

Bedingung der Aufnahme nebst einer genügenden

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Beweis des Besitzes derselben Masse von Kenntnissen fordern müssen.

Die nöthigen Vortragsgegenstände dieser Abtheilung anzuführen, muß 2— 1 weil sie eben vorzugsweise von der größeren oder geringeren Fachbildung, welche die jungen Leute bereits aus Immer aber wird die gründliche Lehre und Auseinandersetzung der bereits längst zur Voll⸗

ich kompetenteren Männern überlassen,

den technischen Studien mitbringen, abhängen werden. kommenheit gediehenen antiken und mittelalterlichen Baustyle das Wesent⸗ lichste bleiben, die sicherste Grundlage solider Ausbildung bieten, und am besten vor den traurigen Verirrungen modernen Ungeschmacks und gesuchter Originalität wahren, die man so häufig auch an den Werken talentvoller Architekten unserer Zeit wahrnimmt. Wenn nun aber, wie 8 glaube, in dem Vorstehenden Alles angegeben ist, was durch gemeinschaftlichen Unterricht von verschiedenen 1 15 sermaßen im Schulwege dem werdenden Künstler geboten 1-ech 7 so ist doch hiermit die Ausbildung des Künstlers noch T 5 1 endet. Wir sind dann eben nicht weiter, als auf den 72 wo nach Erlangung der nöthigen oder doch wünschenswerthen Vorkenn 8* die eigentliche Entwickelung des schaffenden Künstlers erst TT. Bei dieser Entwickelung ist weder ein snenges Lehren, noch ein Modeln und Zurichten derselben Persönlichkeit von verschiedenen Seiten her zweck⸗ mäßig oder auch nur möglich, wenn das gewünschte Ziel erreicht werden soll. Beides vernichtet nur zu leicht die schöpferische Kraft, oder doch die Individualität des jungen Kuünstlers. Hier kann nur die Uebung unter Iinem freigewählten Meister, nur sein anregender Einfluß, sein liebevoller Rath den Anfänger leiten, ihn vor Verirrungen bewahren und sein ange⸗ bornes Talent der möglichsten Entwickelung zufüͤhren. Wir kommen dem⸗ nach hier unausweislich auf das Prinzip der Meisterschulen des Mittelalters zurück. Damals war das Verhältniß zwischen Meister und Schüler ein rein persönliches und individuelles. Der Meister mußte seine Schüler bei größeren Arbeiten brauchen können, sah sie als seine Gehülfen an. Natür⸗ lich daher, daß er keinen Unbefähigten in seine Werkstatt aufnahm. Und eben so lag wiederum darin, daß der Eintritt eines Schülers gerade bei diesem oder jenem Meister von seinem eigenen freien Willen abhing, genü⸗ gende Bürgschaft, daß er nicht in eine seiner Individualität widersprechende Richtung werde gedrängt werden. Auch in der neueren Zeit haben sich gerade die größeren Meister, wenigstens was ihre weitere Fortbildung betrifft, entweder als Autodidakten, oder unter dem ausschließenden Einflusse eines Künstlers gebildet. Es scheint demnach, um den Schlußstein künstlerischer Ausbildung zu legen, unumgänglich nöthig, die Meisterschulen, mindestens insoweit, als dies in der Jetztzeit möglich ist, wieder ins Leben zu rufen. Meisterschulen sind bisher allerdings nur in jenen Zeiten entstanden, in welchen das gesteigerte Kunsthedürfniß entweder des gesammten Volk’s, oder einzelner Regenten (der Medicäer in Florenz, Leo's X. in Rom), oder anderer Mäcene, grö⸗ zere Kunstunternehmungen veranlaßte, bei denen nicht nur tüchtige Kunstler selbst genügende Beschäftigung fanden, sondern Gelegenheit hatten, und auch genöthigt waren, ihre Schuler bei ihrer Arbeit mitzubetheiligen, und sie hierdurch praktisch der höheren Entwickelung zuzuführen. Nur unter ähn⸗ lichen Verhältnissen fand in früheren Zeiten jener großartige, auf alle Verhältnisse bis zum Handwerk herab so gunstig einwirkende, und das ge— sammte Volksleben durchdringende Aufschwung in den höchsten Rich⸗ tungen der Kunst statt. Da nun wenigstens in der österreichischen Monarchie weder ein so ausgedehntes Kunstbedürfniß im Volke besteht, wie dies im Mittelalter der religiöse Sinn hervorrief, noch auch einzelne Mäcene in dieser Beziehut g Genügendes leisten, so dürfte wohl vor Allem der Staat zu diesem Maäcenate zur Erweckung einer höheren Kunstthätigkeit, welche zugleich die Bedingung der vollständigen Ausbildung junger Kunsttalente ist, berufen sein. Der Staat bedarf immer tüchtiger Künstler, und es wird ihm wohl auch kaum je an Gelegenheit und Anlaß zu ihrer Beschäftigung fehlen. Und gerade die Bedürfnisse des neuen con⸗ stitationellen Lebens werden, wenn ich nicht irre, hierzu mannichfachen Stoff geben. Der Staat beruse demnach, gewissermaßen als dritte Abtheilung der Akademie als eigentliche Kunstfachbildung, einige ausgezeichnete Künstler, sowohl Maler und Bildhauer, als auch Architekten, und honorire sie da⸗ für, daß sie jene jungen Künstler, die sich ihnen anschließen wollen, in ihre Ateliers aufnehmen, und dort in ihrer Ausbildung mit Rath und That fördern, jedoch unter der Bedingung, sie bei größeren Ar⸗ beiten, bei denen sie der Hülfe bedürfen, mit zu verwenden. Diesen Meisterlehrern sollte es gestattet sein, sich Zöglinge von wo immer, und in was immer für einem Stadium ihrer Entwicklung beizuge⸗ sellen, sie zum Besuche der akademischen Vorschule, oder zur Benutzung einzelner dort gebotener Bildungsmittel nach eigenem Gutdünken anzuhal⸗ ten, und ihnen hierbei mit Rath und That selbst beizustehen, oder sie ledig⸗ lich an die dortigen Lehrer und Korrektoren zu verweisen; eben so auch sie wann immer zu entlassen. Die Ateliers der Meisterlehrer, und der mit ih⸗ nen verbundenen Schuler brauchten durchaus nicht in einem Gebäude ver⸗

einigt zu werden, sondern könnten in der Stadt und den Vorstädten zer⸗] die geeigneten Vorlagen fehlen,

streut sein, weshalb jedem von ihnen ein zur Miethe geeigneter Lokalitäͤten zureichendes Quartiergeld anzuweisen wäre. Eben so dürfte es nicht über⸗ flüssig sein, einem Jeden von ihnen (i. e. den Malern und Bildhauern) ein gewisses Pauschale zur Bezahlung von Tagmodellen für ihre Schuüler in dem Atelier selbst zu bewilligen, so wie die Erlaubniß zu geben, für dasselbe Gegenstände aus den so reichen öffentlichen Sammlungen zu be⸗ nutzen. Dadurch, daß die Aufnahme eines Schülers in das Atelier eines Meisters lediglich dem freien Uebereinkommen überlassen bliebe, wäre, wie mir scheint, das natürlichste und zweckmäßigste Mittel gefunden, alle zu schöpferischer Kunstthätigkeit nicht geeigneten minderen Talente den bles nachahmenden oder anderen niederen Kunstzweigen zuzuführen.

Freilich aber dürfte es kaum möglich sein, zu dem hier bezeich⸗ neten Zwecke wahrhaft geeignete Kunst⸗Notabilitäten zu erwerben, wenn man denselben nicht zugleich die Zasicherung größerer Kunstaufträge ertheilte. Dem echten Künstler von entschiedenem Berufe wird jederzeit die eigene Wirksamkeit, die Anwendung seiner eigenen schöpferischen Krast das Höchste und Erste sem, es ist dies sein eigentlicher Beruf! und er wird sich kaum dazu hergeben, sie aufzuopfern, um sich lediglich dem Unterrichte allein zu widmen, um so mehr, als seine Praxis zugleich die Bedingung der erfolgreichen Ausfullung seiner Meisterstelle ist, weil der höhere Kunstunterricht vorzugsweise praktisch sein muß, und der Lehrer seine Schüler vorzugsweise nur durch die Anregung seines Beispiels, durch die Mitbe⸗ theiligung bei seinen Arbeiten der höheren Ausbildung zuführen kann. Mich dünkt, schon diese Rucksicht allein dürfte, selbst ohne des wohlthätigen Einflusses zu er⸗ wähnen, welcher sich von größeren Kunstwerken für die geistige Anregung, Ge⸗ schmackbildung, und das gesammte Volksleben erwarien ließe, genügen, um die einzige Einwendung, die sich etwa gegen die Beschäftigung einiger aus⸗ gezeichneter Kuͤnstler von Staats wegen erheben ließe, in vorhinein zu ent⸗ träften, nämlich die, daß der Staat in allen anderen Zweigen der Bildung sich darauf beschränke, die Bildungsmittel zu bieten, es aber nicht zu seiner Aufgabe mache, auch für die Beschäftigung der einmal gebildeten Fachmän⸗ ner (Gelehrten u. s. w.) zu sorgen. Denn ganz abgesehen davon, daß dies, wie die wissenschaftlichen Maßregeln verschiedener Regierungen (z. B. der englischen, französischen) beweisen, nicht einmal durchgehends wahr ist, besteht hierbei noch der wesentliche Unterschied, daß die vorzugsweise auf der

Praris beruhende höhere Ausbildung junger Künstler, somit eine eigentliche nach die Vermehrung zweckmäßig eingerichteter und geleiteter

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sollte aber jedem Meisterlehrer die vollste Freiheit hinsichtlich des Einflusses auf seine Schüler und hinsichtlich der Bestimmung und Leitung ihres Bil⸗ dungsganges gewährt werden. Nur so wird ein edler Wettkampf angeregt

unnd jenes stets den Keim bloßer Manier in sich tragende Formwesen und

gleichförmige Schulgepräge vermieden werden können, welches die Erzeug⸗ nisse der Zöglinge der alten Akademieen insgesammt so traurig charakterisirt. Deshalb schiene es mir nicht nur überflüssig, sondern sogar bedenklich, einen Dirckror der Akademie als Leiter der Gesammtanstalt anzustellen. Eine der⸗ artige Oberleitung dürfte nur zu leicht die so wünschenswerthe Selbststän⸗ digkeit der einzelnen Malerschulen gefährden, nur zu leicht eben jene alte akademische Gleichförmigkeit wieder hervorrufen.

Uebrigens brauchen solche Meisterschulen wohl blos für die den höchsten Zwecken dienenden Kunstfächer, nämlich für die Architektur, Bildhauerei und bistorische Malerei gegründet zu werden. Die ernste Richtung und Förde⸗ rung dieser ist zu allen Zeiten auch den minderen Kunstfächern zu Gute gekommen. Ueberdies aber ist dem Landschaft⸗, Thier⸗, Blumenmaler u. s. w. eine Mitbetheiligung von Gehülfen, auf welcher eben das Prinzip der Meisterschulen vorzugsweise beruht, kaum möglich, und ist für den Absatz ihrer Erzeugnisse durch das Bedurfniß und den Geschmack des Publikums, durch die Kunstvereine u. s. w. in genügendem Maße, ja vielleicht sogar mehr ge⸗ sorgt, als irgend jemals in früheren Zeiten. Fächer endlich, für die in keiner Weise ein Bedürfniß vorhanden ist, wie z. B. die Gemmenschneidekunst, dürfte vorläufig wohl billigerweise unberücksichtigt gelassen werden. Auch hier ist der Architektur besonders zu erwähnen, obwohl sie eine viel weitere wissenschastliche Grundlage und viel ausgedehntere Vor⸗ und Nebenstudien bedingt, und obwohl in ihr viel mehr gelehrt werden kann, als in den anderen Kunstfächern, hat doch auch sie eine praktische Basis, und wird ein Archetekt ohne praktische Betheiligung bei größeren Bauten meines Erach⸗ tens schwerlich der vollständigen, ihn zur Ausführung eigener Schöpfungen befähigender Ausbildung zugeführt werden können. Es dürfte demnach wünschenswerth sein, nicht nur, wie dies die Reorganisirungsvorschläge beabsichtigen, den Zeugnissen der Architektur⸗Abtheilung der Akademie amt⸗ liche Autorität zu sichern, sondern auch dafür zu sorgen, daß dieselbe dem Prinzipe der Meisterschulen gemäß durch eine Abtheilung vervollständigt werde, in welcher die jungen Architekten von geeigneten Meistern im Ent⸗ werfen von Plänen nach bestimmten Programmen geübt, aber auch ange⸗ halten würden, sich bei den Jenen übertragenen großartigen Bauten als Bauführer, Polire u. dergl. praktisch zu betheiligen. 1

Reisestipendien sollten immer nur bereits ausgebildeten selbstständigen Künstlern verliehen werden, für welche sie von unnennbarem Nutzen sein könnten, während sie das bloße Talent häufig nur irre leiten, und um seine nationelle und individuelle Selbstständigkeit bringen.

Die berufenen Meister in ihrer Gesammtheit würden in Zukunft den eigentlichen Lehrkörper, und als solche die Direction der Akademie bilden. Ihnen wäre nicht nur die Aufnahme ihrer Schüler, sondern auch die Beur⸗ theilung der Fähigkeit zum Eintritte in die Vorbereitungsschule, die Leitung des Elementar⸗ und Vorbereitungs⸗Unterrichts, der Vorschlag für die zu verleihenden Stipendien und Schulgeldbefreiungen u. s. w. zuzuweisen. Eben so würden sie auch die natürlichsten, wenn auch nicht ausschließlich privilegirten Rathgeber der Regierung in vorkommenden Kunstfra⸗ gen sein, und könnte ihnen in Kunstrücksicht die Beaufsichtigung 1 anderen Anstalten bestehenden Zeichnungs⸗ und Mo⸗ dellirschulen übertragen werden. Ausgezeichnete, vom Staate nicht als

Meisterlehrer bestellte Künstler, so wie Kunstfreunde, könnten neben

ihnen als Mitglieder der Akademie ernannt werden. Der Vorsitz in den Versammlungen und somit das Präsidium in der Akademie dürfte aber am zweckmäßigsten jenem Ministerialrathe zu übertragen sein, in dessen Depar⸗ tement der gesammte Knnstunterricht gehört. Ein Kunstfreund scheint mir vielleicht nur von meinem parteiischen Standpunkte aus hierzu sogar tauglicher, als ein Künstler, weil jeder Künstler, mit äußerst seltenen Aus⸗ nahmen mehr oder minder in seiner eigenen Richtung befangen ist.

Es unterliegt keiner Frage, daß die Erwerbung tauglicher Lehrer der verschiedenen Kategorieen bei der Reorganisirung der Atademie eine der größten Schwierigkeiten bilden, und daß das Ministerium schon hierzu des Rathes unparteiischer, durch keine persönliche Rücksicht beengter Künstler be⸗ dürfen wird. Alle Stellen vom Meisterlehrer bis zum Korrektor herab, müßten, wenn ein günstiger Erfolg erzielt werden soll, mit ihrer Aufgabe in jeder Beziehung vollkommen gewachsenen, durchaus tüchtigen Männern be⸗ setzt werden.

Nachdem ich nun die für die Königliche Akademie meiner Meinung nach nothwendige Reorganisirung ausführlich zu schildern versucht habe, gehe ich auf den zweiten Theil der mir im Eingange gestellten Aufgabe über, d. i. auf B. Die zur Erzielung eines gediegenen Kunstaufschwunges

in der Gesammt⸗Monarchie nöthigen Maßregeln.

Ich werde mich hierin viel kürzer fassen, und mehr auf allgemeine Be⸗ merkungen beschränken, theils weil ich sonst zu weitläufig werden müßte, die wünschenswerthe Organisirung der Unterrichts⸗Anstalten übrigens bereits in Vorstehendem geschildert ist, theils aber, weil mir in anderen Richtungen und das Bedürfniß eines detaillirten Pla⸗ nes wohl serner liegt, oder seine Befriedigung doch nicht direkt vom Mini⸗ sterium des Unterrichts abhängt.

Wie im Eingange gesagt wurde, hat der Staat der Kunst seine Für⸗ sorge in doppelter Richtung zuzuwenden: in der Schule und im Leben; in Beziehung auf das Bedürfniß genügender Bildungs⸗Anstalten, und dann mit Rücksicht auf die von ihm selbst ausgehenden Kunstunternehmungen, und die Beschäftigung bereits gebildeter Künstler. Es wird daher zuerst das Erforderniß eines genügenden Kunstunterrichtes im Staate zu erörtern sein.

Wie sich der literarische Unterricht in den Elementar⸗ und in den hö⸗ heren Fachunterricht theilt, und wie jener die für Jedermann nöthigen Kenntnisse vermittelt, welche zugleich die für diesen nöthigen Vorkenntnisse sind, dieser aber auf sie gestützt, die begabteren Geister der höhe ren Entwickelung zuführt, so findet eine ähnliche Abtheilung ganz naturgemäß auch in dem Kunstunterrichte statt. Der Einfluß der Kunst auf Industrie und Gewerbe ist aber bei uns noch nicht genügend gewür⸗ digt, das Bedürfniß eines gewissen Grades von Kunstbildung für eine große Klasse von Staatsbürgern, welche nicht Künstler im engeren Sinne des Wortes sind, noch gar nicht erkannt worden. Vorzugsweise diesem Um⸗ stande dürfte es zuzuschreiben sein, daß die Erzeugnisse vaterländischen Gewerbsfleißes vorzüglich in Bezug auf Geschmack hinter jenen des Aus⸗ landes großentheils noch sehr zurückstehen, und demnach mit ihnen nicht konkurriren können; von jenen goldenen Zeiten der Kunst gar nicht zu re⸗ den, wo dieselbe das gesammte Volksleben bis zu den einfachsten Gewerben herab durchdrang. Bisher war es den meisten Gewerbsleuten so zu sagen unmöglich, ihren Geschmack und Kunstsinn zu bilden, und die für sie ost so wünschenswerthe und nöthige Fertigkeit im Zeichnen und Modelliren zu erwerben. Denn Zeichnungs⸗ und Modellir⸗Unterricht wurde bis in die neueste Zeit fast nur an den wenigen technischen Instituten und an den eigent⸗ lichen Kunst⸗Akademieen, überdies aber fast durchgehends in einer für den Künstler, wie sür den Gewerbsmann, unzweckmäßigen Weise ertheilt. In beiden Beziehungen soll der Staat helfend und fördernd eintreten. Er soll durch von ihm veranlaßte gediegene Kunstunternehmungen den allgemeinen Geschmack und Kunstsinn anregen und heben, er soll aber auch durch geeig⸗ nete Bildungs⸗Anstalten die Möglichkeit bieten, daß Jedermann den ihm nöthigen Grad eigener manneller Kunstfertigkeit erlangen könne. Es ist dem⸗ Zeichnungs⸗

Kunstschule, ohne praktische Beschäftigung, bei den Meistern selbst eben nicht und Modellirschulen, ein für Kunst wie für Gewerbe und Industrie nicht

möͤglich ist.

„Ich brauche wohl kaum zu erwähnen, daß die Wahl ausgezeichneter,

. volltommen gewachsener Persönlichkeiten für die zu gründen⸗

dag. Leistenlehrerstelen von höchster Wichtigkeit ist. Die Fähigkeit, Vor⸗

g vhs hier keinesweges vorzugsweise in Anschlag zu brin⸗ 1 wenig von den Anzustellenden ein detaillirtes Programm

8 L 4 1 1 1 ; . 9 ihres Lehrplanes (wie dies in manchen Reorganisirungs⸗Vorschlägen gefor⸗ zu nehmen sein. Als Hauptbedingung der Berufung der zu Berufende selbst ein Künstler und von jener höheren geistigen Begabung und dafür bürgt, daß er bloße jederzeit fern halten, die Schuler stets auf den ihr liebevolles Studium ver⸗ bedingten auch

b bloßem Diese wesentlichen Bedingungen vorausgesetzt,

dert wird) in Anspruch sollte dagegen betrachtet von praktischer Bedeutung Freiheit der Ansichten sei, we inl Anali Manier und Nachahmerei j 1 vialänglich Urquell aller Formschönheit; die N

weisen, und auf diesem Wege 18b eigenthümlichen Entwickelung zuführen befähigt sein werde, ihren Geist g, Materialismus zu bewahren.

werden, daß

durch ihre Anlagen daß er aber anzuregen, und

zugleich sie vor

Vorschriften mit größter Umsicht und Sorgfalt vorgehen,

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minder dringendes Bedürfniß, als die Verbesserung der bestehenden. Gründ⸗ licher Zeichnungs- und Modellir-Unterricht sollte nicht nur an allen Real⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Bürgerschulen, die freilich, wo sie noch nicht bestehen, ins Leben geru⸗ fen werden müßten, ertheilt, sondern es sollten insbesondere in solchen Städten, die sich bereits einer höheren Entwickelung der Industrie und der Gewerbe erfreuen, eigene Zeichnungs⸗ und Modellirschulen für Lehrlinge, Gesellen und wer sonst theilnehmen will, gegründet werden. Welchen praktischen Nutzen dieselben gewähren können und wie viel sich in dieser Rücksicht mit geringen Mitteln leisten läßt, das bezeugen die Er⸗ gebnisse der vom prager Gewerbe⸗Vereine unter der Oberleitung des Aka⸗ demie⸗Direktors Ruben einige Jahre hindurch erhaltenen Zeichnungs⸗ und Modellirschule, welche leider nur zu bald in Folge der nationellen Zwistig⸗ keiten eingegangen ist! Allerdings kommt es hierbei abermals ganz vorzugs⸗ weise auf die Befähigung der anzustellenden Lehrer und auf die Art und Weise an, in welcher der Unterricht ertheilt wird. Man wird demnach nicht

nur bei der Wahl der Lehrer, und bei Festsetzung der ihnen zu gebenden fondern auch für

eine genügende künstlerische Ueberwachung und Leitung des gesammten Zeich⸗ nungsunterrichtes sorgen müssen, die, meiner Meinung nach, am besten den Lehrkörpern der höheren Kunstschulen oder einzelnen aus ihnen zu diesem Behufe zu wählenden Männern zu übertragen wäre.

Ifst für das Erforderniß eines wahrhaft genügenden Elementar⸗Unterrichtes im Zeichnen und Modelliren durch den Bestand anderer zweckmäßig einge⸗ richteter Schule hinreichend gesorgt, so können die Elementarschulen der Akademieen aufgegeben werden. Jene Schulen werden dann den großen Vortheil haben, daß sie die Mehrzahl der Talente den Gewerben und der Industrie zuführen, während der ausgezeichnet und vorzugsweise Befähigte seinem inneren unwiderstehlichen Drange folgend, doch sicher die Kunst selbst als Lebensberuf erwählen wird.

„Abber auch die höheren eigentlichen Kunstschulen sollten sich nicht auf die Residenz allein beschränken. So wie der Staat für das Bedürfniß der Wissenschaf: auch in den Provinzen durch Errichtung von Universitäten Sorge trägt, so sollte er auch die Brennpunkte für Kunst vermehren.

Wo ähnliche Anstalten bereits von anderer Seite gegründet worden sind und Tüchtiges geleistet haben, jedoch an Unzulänglichkeit der Mittel leiden, dürfte der Staat wohl mindestens berufen und verpflichtet sein, sie zu unterstützen, und gewiß wäre eine ähnliche Unterstützung durch die ihnen zugleich aufzutragende Ueberwachung des an öffentlichen Schulen zu ertheilenden Unterrichts im Zeichnen und Modelliren, Erstattung von Gutachten u. s. w. vollkommen gerechtfertigt.“

Bayern. München, Febr. (Münch. Ztg.) Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich heute mit dem Geseg- Entwurfe, die Vorkehrung zur Hülfe für den Handelsplatz Lud⸗ wigshafen am Rhein betreffend. 1

Zuerst- erhält das Wort der Königl. Ministerial⸗Kommisse Herr von Kleinschrod: Man wolle ihm erlauben, vor der De batte einige kurze thatsächliche Erläuterungen über den vorliegenden Gesetzentwurf zu geben. Was zuerst den Standpunkt der Entschä⸗ digung betreffe und die Voraussetzung, nach welcher solcher beur⸗ theilt werden solle, so sei derselbe in dem Vortrage des zweiten Ausschusses so klar und umfassend beleuchtet, daß er hierüber nichts weiter zu erklären, sondern demselben vollständig beizupflichten habe. Eine rechtliche Verpflichtung der Regierung zur Entschädigung lieg nicht vor, vielmehr müsse in dieser Beziehung gegen alle der artigen Konsequenzen ausdrücklich Verwahrung eingelegt werden Das erheblichste Motiv jener Entschädigung liege in der außer⸗ ordentlichen Wichligkeit Ludwighafens in kommerzieller und all— gemein volkswirthschaftlicher Beziehung. Daß für Ludwigshafen welches seiner Lage nach bestimmt sei, den Verkehr von Nationen zu vermitteln, von jeher eine erhebliche Summe von der Regierung aufgewendet worden, sei eine zu bekannte Thatsache, als daß er sick hierüber zu verbreiten für nothwendig fände. Ludwigshafen sei zu⸗ nächst die kommerzielle Pulsader der ganzen Pfalz; dies sei schon frühzeitig bald nach dem Uebergange der Pfalz an die Krone Bayerns von einem einsichtsvollen Privat-Manne, dem verstorbenen Kauf⸗ manne Lichtenberger in Speyer erkannt worden. Derselbe habe dort ein Handels⸗Etablissement gegründet, welches, obgleich mit mäßigen Mitteln ausgestattet, in kurzem zu einer großen Bluthe emporstieg. Später von der Regierung mit einem nicht unbeträchtlichen Kostenauf⸗ wande erworben, sei Ludwigshafen zu einem Freihandelsplatze erhoben und mit allen Erfordernissen eines solchen ausgestattet worden. Die Wichtigkeit Ludwighafens für die innere Production der Pfalz erhalte jedoch einen ungleich höheren Werth durch den Kohlentraus vort aus den reichen Kohlenniederlagen des pfälzischen Haardtge birges. An der reichen Wasserstraße des Rheins gelegen, erfreue sich Ludwigshafen eines Landungsplatzes, welcher nach seiner natür⸗ lichen Beschaffenheit am ganzen deutschen Rhein hinab nur mit der Umgebung von Köln verglichen werden könne. Die Betriebsamkeit Ludwighafens habe einen sehr erheblichen Güterverkehr nach Baden, Württemberg, dem Bodensee, Tyrol und Vorarlberg u. s. w. zur Folge gehabt; es habe sich dieser Richtung nicht blos mittelst direk⸗ ter Frachtgelegenheit bemächtigt, sondern auch einen bedeutenden An theil an der Beförderung von Kolonialwaaren aus den Niederlanden zu Wasser bis nach der Schweiz gewonnen. In dieser Beziehung müsse namentlich die dampf⸗Schleppschifffahrts⸗Gesellschaft in Ludwigs hafen rühmlichst erwähnt werden. Dieselbe besitze an Betriebsmitteln in neuerer Zeit 2 Dampf⸗Schleppschiffe und 10 Schleppkähne und haben bereits im Jahre 1848 ungeachtet der sehr ungunstigen Zeit⸗ verhältnisse eine Güter⸗Masse von 600,000 Zentner verfrachtet. (Der Redner verliest hierauf einige auf diesen Gegenstand bezügliche statistische Angaben der Rheinschifffahrts⸗Kommission pro 1848 und schließt mit der Bitte, den vorgelegten Gesetzentwurf anzunehmen.)

Nachdem hierauf Herr Sedlmaier kurz für den vorliegen⸗ den Gesetzentwurf gesprochen hatte, ergriff Herr Domkapitular Schmid das Wort: So sehr er auch die gute Absicht achte und anerkenne, die das Ministerium bei der Vorlage gegenwärtigen Gesetzentwurfes geleitet habe, so sei er doch außer Stand, der Art und Weise beizustimmen, in welcher die fragliche Entschädigung geleistet werden solle. Das Ministerium spreche in den Motiven zu dem gedachten Entwurfe klar und deutlich aus, daß den Be⸗ schädigten in Ludwigshafen kein Rechtstitel zur Seite stehe, und dennoch solle diese Unterstützung aus Staatsmitteln, d. h. aus dem Säckel der Steuerpflichtigen bewilligt werden. Habe man aber das Recht, aus dem Säckel der Steuerpflichtigen Ausgaben zu bewilligen, für welche kein Rechtstitel vorliege? Habe man zumal jetzt das Recht, nachdem die Kammer erst vor wenigen Wochen eine neue Schuld von 7 Millionen bewilligt habe? Der zweite Ausschuß stelle allerdings den Antrag, die Unterstützungssumme nur einstweilen aus den lau⸗ fenden Staats⸗Einnahmen zu nehmen, später aber bei der Rückzah lung des Anlehens von 800,000 Fl. zu restituiren, welches die Staatskasse aus dem für Industrie und öffentliche Arbeiten bewil⸗ ligten Etat der bexbacher Eisenbahn⸗Gesellschaft vorgestreckt habe; allein hierdurch werde der Sachverhalt nicht alterirt. Es sei be⸗ kannt, daß den Actionairen der Bexbacher Eisenbahn auf 25 Jahre ein vierprozentiger Zinsfuß für ihre Actien gesetzlich garantirt wor den sei; es sei ferner bekannt, daß diese Eisenbahn nicht so gut und glänzend sich rentire, als man früher glaubte. Bei dieser Sachlage dürfte somit die Rückzahlung von Seiten der gedachten Gesellschaft so weit hinausgescheoben werden, daß man auf jene Deckungsmittel dermalen noch nicht rechnen könne, und an eine Rückzahlung von Seiten derjenigen, die die Frevelthat verübt, sei ohnehin nicht zu denken. Wenn aber der Säckel der Steuerpflichtigen diese Ausga ben bestreiten solle, so schwebe ihm der Grundsatz vor Augen: man könne erst dann einen Akt der Mildthättgkeit und Gnade ausüben, wenn man der Pflicht der Gerechtigkeit Genüge geleistet habe. Unsere gegenwärtigen Finanzzustände seien so beschaffen, daß wir froh sein dürften, wenn es uns gelänge, allen Anforderungen zu genügen, die mit Recht an uns gemacht werden können. Er er innere die Kammer nur beispielsweise an das Recht, das die alten Staatsgläubiger hätten, daß doch endlich einmal die Verlosung der älteren Staatsobligationen fortgesetzt werde. Würde man aber auch bei der Bewilligung von Ausgaben von dem strengen Rechte Umgang nehmen dür⸗ fen, so wären selbst in diesem Falle gar manche Gemein⸗ den im Lande, die vielleicht vor Ludwigshafen Berücksichtigung ver dienten. (Der Redner führt nun mehrere solcher Beispiele, unter diesen auch die vielen durch Hagelschlag Beschädigten an, und schließt mit den Worten): Er verkenne ganz und gar nicht, daß auch den

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v Handelsiateressen Ludwigshafens Rechnung getragen werden solle, und seine Ansicht in dieser Bezichung sei kurz folgende: Wenn Lud⸗ wigshafen durch die im vorigen Sommer erlittenen Unfälle schon rutnirtsei, so wäre diesem Platze wohl kaum mehr zu helfen, und in die⸗ sem Falle die Hülfe zu spät gekommen. Seiner Meinung nach hinge der Flor Ludwigshafens davon ab, ob die Handelswelt Vertrauen haben könne, daß nicht noch einmal ein solches Attentat von Mann⸗ heim aus versucht würde. Koönne die Handelswelt dieses Vertrauen schöpfen, dann werde sich Ludwigshafen in wenigen Jahren wieder von seinem Unfall erholen, und eine Blüthe erreichen, die es noch nie gehabt habe.

Nachdem noch mehrere Redner theils für, theils gegen den Entwurf gesprochen, und Freiherr von Lerchenfeld als Referent seine Schlußäußerung abgegeben und die verschiedenen gegen die Regierungsvorlage erhobenen Einwände widerlegt und entkräftet hatte, nahm das Wort Staats⸗Minister von der Pfordten: Man müsse bei dem vorliegenden Gegenstande zwei Fragen wohl unterscheiden, die auch der Gesetz⸗Entwurf streng auseinander gehal⸗ ten habe. Die erste Frage sei die, ob uberhaupt den in Ludwigs⸗ hafen Beschädigten eine Entschädigung gewährt werden solle; und rie zweite: von wem diese Entschädigung zu tragen sei. Der Ge⸗ setzentwurf, so wie er vorliege, habe geglaubt, vorerst nur die erste Frage entscheiden zu müͤssen, und die zweite bei Prüfung des Bud⸗ get zur Entscheidung vorzubehalten. Es seci angedeutet worden, die Regierung habe dabei ein besonderes Manover im Auge gehabt und die Entscheidung der zweiten Frage gleichsam schon in der Tasche, mit welcher sie hervorrücken werde, sobald die erste entschieden sei. Zur Widerlegung dieses Verdachtes brauche er nur zu erinnern, daß die Regierung nicht im Stande sei, die zweite Frage für sich allein zu entscheiden, daß die Lösung derselben immer die Mitwir⸗ kung sämmtlicher Gesetzgebungsfaktoren voraussetze. Der Grund für die eben angedeutete Behandlung dieses Gegenstandes sei viel⸗ mehr darin gelegen, daß die Regierung sich die Schwierigkeiten nicht verhehlte, auf welche die Entscheidung der zweiten Frage stoßen würde, daß auf der anderen Seite die Leistung der Entschädigung ein dringendes Bedürfniß gewesen, und jede Verzögerung den Werth der Entschädigung gemindert hätte. Was nun den ersten Punkt anbelange, so sei von allen Seiten anerkannt worden , daß es sich hier um einen Rechtsanspruch auf Entschädigung nicht handle. Es könne nur die Rede sein von einem Schadensersatze mit dem Cha⸗ rakter der Unterstützung aus höheren Rücksichten, aus politischen, staatswirthschaftlichen und Billigkeitsgründen. Daß aber solche Motive beständen, sei eigentlich von Niemanden bestritten worden, sondern die Haupteinwendungen hätten sich lediglich auf die zweite

Frage bezogen. Was den zweiten Punkt betreffe, so sei im Aus⸗ schusse ein Vorschlag zu diesem Zwecke gemacht worden, zu welchem die Regierung gleich anfangs ihre Zustimmung erklärt habe, und der also als gemeinschaftlicher Vorschlag der Regierung und des Ausschusses jetzt zur Entscheidung vorliege. Durch diesen Vorschlag entginge, wenn man die Sache recht haarscharf nehmen wolle, den Steuerpflichtigen allerdings etwas, praktisch jedoch nur sehr wenig; denn, es möge die vorliegende Frage entschieden werden wie sie wolle, die fragliche Summe komme in die Säckel der Steuerpflichtigen nicht mehr zurück. Man werde vielleicht sagen können, daß kunftighin die Steuerpflichtigen mehr in Anspruch genommen werden mußten, denn die zurückbezahlten Gelder hätte man für andere Zwecke verwendet. Dar⸗ auf erwiedere er aber, daß diese Gelder ein⸗ für allemal für In⸗ dustie bestimmt seien, und verwende man sie nicht für den Handel von Ludwigshafen, so würden sie für einen anderen Zweig der Industrie verwendet werden. Man habe die Frage aufgeworfen, ob es nicht gerechter, billiger und klüger sei, die Zahlung lediglich der Pfalz zuzuschieben, um die Provinzen diesseits des Rheines von ganz frei zu halten. Es finde jedoch dieser Gedanke prak⸗ isch seine Widerlegung durch das eben Angeführte. Es soll⸗ en ja die Provinzen diesseits des Rheines nicht mit Steuern elastet werden. Er der (Redner) könne sich übrigens nicht versagen uf diesen Punkt näher einzugehen und denselben von einer rein olitischen Seite zu betrachten. Man gehe gewöhnlich von dem Gedanken aus, an dem Unglück in Ludwigshafen sei lediglich die Pfalz schuld und arum müsse sie allein die Folgen tragen. Dagegen sei schon hervorge⸗ koben worden, daß der Akt der Beschießung von Ludwigshafen ein o isolirter, ein so eigenthümlicher und für sich bestehender sei, daß nau ihn gar nicht einmal als die nothwendige Konsequenz des Nlufruhrs in der Pfalz hinstellen könne. Hiervon wolle er aber bsehen und nur fragen: trage denn bei den revolutionatren Be⸗ vegungen des vorigen Jahres wirklich blos die bayerische Pfalz ie Schuld? Das werde gewiß Niemand behaupten wollen. Mit decht sei gesagt worden, daß im vorigen Jahre ganz Deutschland politisch krank gewesen und der Krankheitsstoff sich eben nur an einzelnen Orten konzentirt habe und dort zum Ausbruch gekommen

„CEr wolle nicht leugnen, daß die Oertlichkeit das ihrige dazu eigetragen habe, die Konzentrirung des Stoffes dort zu erleichtern, aber wer gerecht und billig urtheile, werde nicht verkennen, daß hierin allein die Ursache nicht gelegen sei; in den Jahren 1848 und 1849

ei auf allen Seiten, von allen Parteien, von Regierungen und Regierten so viel uͤbersehen, gefehlt und gesündigt worden, daß es wohl an der Zeit wäre, zu Akten der Versöhnung und des Ver⸗ sens zu schreiten. (Uebergehend auf eine Aeußerung des Herrn Dr. Sepp: „daß man ein Feind der Revolution sei und gegen die⸗ selbe andere Maßregel ergriffen haben würde als die Regierung, deren System das jus:e milien uns verderbe“, schließt der Staats⸗ Minister mit den Worten:) Wir sind nicht der Meinung, daß wir allein von Gott berufen seien, in allen Dingen das Rich⸗ tige zu finden, und nie zu irren, aber der Ueberzeugung sind wir,

daß zu allen Zeiten, und namentlich in den unsrigen mit Extremen

nichts gethan sei. Niemand mehr als wir sind Gegner einer Ver⸗ mittlung zwischen Ja und Nein, einer Vermittlung zwischen Wahr⸗ heit und Unwahrheit, und ich glaube, wir können mit Beruhigung behaupten, daß in den Fällen, wo es nöthig war, wir dies bewie⸗ sen haben. Es sind an die gegenwärtige Verwaltung politische Fragen gestellt worden, wo man herzhaft mit Ja oder Nein ant⸗ worten mußte; wir haben, glaube ich, nicht gezögert, es zu thun. In diesem Sinne genommen, verwerfen wir also ein System des inhaltlosen juste milien auch; etwas ganz Anderes ist es aber bei dem Gange der Verwaltung, bei der allgemein politischen Richtung ein System der Ruhe, der Besonnenheit und der Mäßigung zu proklami⸗ ren und so viel als möglich festzuhalten. Dies halten wir nicht blos für micht tadeluswerth, sondern für nothwendig und für den Beruf einer jeden Regierung. In diesem Sinne sind Extreme unhaltbar; das Erxtrem nach der einen Seite hat den Beweis davon im vorigen Jahre geliefert und das Extrem nach der anderen Seite wird ihn liefern, wenn es in der Art zur Geltung kommen sollte, wie im vorigen Jahre das Extrem der anderen Seite. In diesem Sinne lassen wir uns Alle den Vorwurf des juste miliecu gefallen und bekennen uns zu einem solchen Systeme, wenn man darunter ein System einer ruhigen, besonnenen Vorsicht, der Erwägung nach al⸗ len Seiten versteht. Wir haben aber auch die feste Ueberzeugung, daß wir mit diesem Systeme die brave und in Treue feste Bevöl⸗ kerung der altbayerischen Provinzen nicht gegen uns aufregen wer⸗ den. Ich glaube es den Bewohnern dieser Provinzen schuldig zu 1

sein, dieses Vertrauen zu ihnen auszusprechen. Sie werden keine Revolution machen, wenn auch die Regierung Maß⸗ regeln ergreift, mit welchen sie im Augenblicke nicht einver⸗ standen sind; sie werden billige Rechnung tragen dem Ge⸗ danken, daß die Regierung nicht blos Regierung einer Provinz, sondern des ganzen Landes ist. Das altbaperische Volk und darin besteht eben sein großes Verdienst und sein sittlicher Werth hat noch nicht verlernt die Nothwendigkeit anzuerkennen, daß eine Regierung über dem Volke stehe und daß man, wenn man auch im Augenblicke mit den Maßregeln derselben nicht einverstanden ist, deshalb nicht Revolution machen müsse, wenn man nicht sein eige⸗ nes Wohl aufs Spiel setzen will. Sollte es übrigens dahin kom⸗ men, daß die gegenwärtige Verwaltung wegen des juste milien von einer oder mehreren Provinzen oder der Mehrheit des Volkes nicht mehr ertragen werde, so wird sie mit dem ruhigen Bewußt⸗ sein, nach Pflicht das Beste angestrebt zu haben, abtreten und er⸗ warten, welche andere Heilmittel bereit gehalten werden. Gelingt es solchen Gegnern des juste milien, die Wohlfahrt des Landes und seine Zukunft besser zu wahren als die gegenwärtige Verwal⸗ tung, so werden wir die Ersten sein, die unseren Dank dafür dar⸗ bringen. Es ist also ein Akt der Versöhnung, des Friedens, ein Schritt zur Begründung einer besseren Zukunft nach einer trauri⸗ gen Vergangenheit, welchen die Regierung in vorliegendem Gesetz⸗ Entwurfe den Vertretern des Landes vorschlägt.

Hierauf wurde zur speziellen Debatte über den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf übergegangen. Zu Artikel 1 desselben hatte Herr Dr. von Herrmann nachstehenden Verbesserungs⸗Antrag einge⸗ bracht: „Die Königl. Regierung wird ermächtigt: an diejenigen Handelsleute und anderweitigen Privaten, welche zu Ludwigshafen am Rhein in den Tagen vom 15. bis 23. Juni 1849 insbeson⸗ dere durch die Beschießung des genannten Ortes Verluste am Eigenthum erlitten haben, von dem der Bexbacher Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft gemachten Darlehen von 800,000 Fl. die Summe von 282,200 Fl. in entsprechenden Partialien zum Nominalwerthe als Gesammt-Unterstützung zu cediren, unbeschadet jedoch des Regresses an diejenigen, welche für diese Verluste aus irgend einem Rechtsgrunde haftbar gemacht werden können.“ Eine weitere Modification zu diesem Artikel, die jedoch nicht die gehörige Unterstützung fand und daher nicht zur Berathung und Abstimmung gelangte, war von Herrn Dr. Sepp beantragt worden, des Inhaltes: „Die Königl. Staatsregierung wird er⸗ mächtigt, zur Unterstützung derjenigen Handelsleute und anderwei⸗ tigen Privaten, welche zu Ludwigshafen am Rheine in den Tagen vom 15. bis 23. Juni 1849, insbesondere durch die Beschießung des genannten Ortes Verluste erlitten haben, die Maximalsumme von 282 Tausend Gulden zu bewilligen, jedoch unbeschadet des Regresses an diejenigen, welche für diese Verluste aus irgend einem Rechtsgrunde haftbar gemacht werden können, die Auf⸗ bringung der Entschädigungssumme mittelst Kreisumlage der Pfalz selbst zuzuweisen.“ Nachdem die Herren Antragsteller ihre Amendements entwickelt und auch Herr Staats⸗Minister der Finanzen Dr. von Aschenbrenner sich zu Gunsten der Herrmannschen Motion ausgesprochen hatte, wurde zur Ab⸗ stimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfes geschritten und der⸗ selbe in der von Herrn Dr. von Herrmann vorgeschlagenen Fas⸗ sung angenommen. Artikel 2 des Gesetzentwurfes fiel somit von selbst hinweg und kam nicht zur Abstimmung. Artikel 3 ward in der unveränderten Fassung des Regierungsentwurfes angenommen. Die hierauf erfolgte Abstimmung über das ganze Gesetz mittelst Namensaufrufes ergab dessen Annahme mit 121 gegen 2 Stimmen. Nachdem hierauf noch Herr Staatsminister der Finanzen Dr. von Aschenbrenner eine von Herrn Weippert gestellte Interpellation be⸗ züglich einer unter dem Namen „Gewerbe⸗Steuer“ in dem vor⸗ maligen großherzoglich badischen Amte Steinfeld erhobenen Abgabe in Kürze beantwortet hatte, wurde die Sitzung gegen 1 ½ Uhr Nachmittags geschlossen. 8

München, 28. Febr. (Münch. Ztg.) Unter dem in der heutigen Sitzung der Kammer der Reichsräthe mitgetheilten Ein⸗ lauf befand sich ein Antrag des Reichsrathes, Grafen zu Castell, die materiellen Nothstände der protestantischen Kirche betreffend, welcher, mit Bezug auf einen früheren Beschluß desselben Betreffs, sogleich an den zweiten Ausschuß verwiesen wurde. Hierauf ging die Kammer auf die Berathung des Gesetz⸗Entwurfes, die Verpflich⸗ tung zum Ersatze des bei Aufläufen diesseits des Rheines verursach⸗ ten Schadens betreffend, über. Der Antrag des Berichterstatters Freiherrn von Zu⸗Rhein lautete auf unveränderte Zustimmung zu den von der Abgeordneten⸗Kammer desfalls gefaßten Beschlüssen, und mit diesem Antrage erklärten sich die kombinirten Ausschüsse 1 und 3 einverstanden. An der nach kurzen, einleitenden Worten des Referenten eröffneten allgemeinen Debatte betheiligte sich blos der zweite Präsident, Graf Karl von Seinsheim, welcher das vorliegende Gesetz als ein durch die Ereignisse der neueren Zeit nothwendig gewordenes erklärt und dasselbe nicht blos wegen der Ordnung der Ersatzpflicht, sondern hauptsächlich darum für segen⸗ bringend hält, weil durch die Haftbarmachung der Gemeinden Auf läufen vorgebengt werde. Denn wenn die Bürger ernstlich zusam⸗ menwirken, sei ein Schaden durch Aufruhr nicht leicht möglich, und für das ernstliche derartige Wirken biete die drohende Entschädi⸗ gungspflicht genügende Bürgschaft. Uebrigens sei der vorliegende Gesetz⸗Entwurf auch noch darum willkommen zu heißen, weil da⸗ durch eine Gelegenheit gegeben sei, den sowohl in öffentlichen Blät⸗ tern als im allgemeinen Gespräche geäußerten Andeutungen, als habe diese hohe Kammer die Absicht, dem Ministerium entgegenzu⸗

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ihren Obliegenhei 1 1b 2 sein nheiten nicht nachkommenden Beamten mit Bezug auf G ieljährigen Beamtendiens Anlaß ör vis Fer I endienste Anlaß nahm, zu erörtern, eamte für jede Fahrlässigkeit strafbar sei d wie je rla ar sei, und wie jede g erfaßt werden müsse, um das erschi in die Beamten neu zu beleben. Am Schl ee Entwurf mit den von der Abgeordneten⸗Kaume 9 228 8. dificationen einstimmig a 1 vcmmner beschlossenen Mo⸗ imig angenommen und auch d ieser K mer beigeftaten Muat 4 vnd auch dem von dieser Kam⸗ r beigefügten Wunsche auf baldige Vorlage eines Gesetz⸗Ent⸗ wurfes über das Aufgebot der bewaffneten Macht bei Zusammen⸗ rottungen trat die Gesammtheit der Abstimmenden bei, nachdem vorher der Justiz⸗Minister von Kleinschrod erklärt hatte daß solcher Entwurf bereits in Arbeit sei und demnächst zur Vorlage kommen werde. Zugleich wurde der heute gefaßte Beschluß ver⸗ lesen und genehmigt, worauf Namens des fünften Ausschusses die Reichsräthe von Arnold, und nach diesem Freiherr von Frey⸗ berg Anzeige erstatteten, daß die Beschwerde des Königlich würt⸗ tembergischen Kammerherrn Frhr. von Möllwarth⸗Lauterbach zu Markt Birkenfeld wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte durch Versagung der entsprechenden Pensionen an das dem Staate abge⸗ tretene Gerichtspersonale, so wie die Beschwerde des ehemaligen Soldaten Ernst Frickinger wegen abgewiesenen Anspruchs auf Pen⸗ sion den betreffenden Ministerien zur thunlichen Berücksichtigung übersendet worden seien, da dieselben zur Zeit als Beschwerden in der kompetenzmäßigen Form nicht erachtet werden könnten. Die Sitzung schloß gegen 12 Uhr.

Ausland.

Italien. Turin, 24. Febr. (Lloyd.) In der vorgestri⸗ gen Sitzung der Deputirten⸗Kammer wurde nach einer höchst stür⸗ mischen Debatte über die Interpellation des Deputirten Davranoz bezüglich der Aktenvorlage der vorigen Ministerien über die Civil⸗ liste diskutirt. Nach dem Gesetz⸗ Entwurfe sollte diese in einem gewissen Ausmaße alle unbeweglichen Güter, nämlich: Paläste, Fa⸗ briken, Landgüter und die unbeweglichen Güter, worunter die Kron⸗ Juwelen, Statuen, Bilder, Museen, Gallerieen, Bibliotheken, kurz alle in den Königlichen Schlössern und Palästen befindlichen Mo⸗ bilien begreifen; die unbeweglichen Krongüter bestehen aus folgen⸗ den Baulichkeiten: Der K. Palast mit dem daran stoßenden Garten, der alte Palast mit der sogenannten grünen Bastion, welcher letztere Theil zur Appanage für den Herzog von Genuga bestimmt wird; das Haus und der Garten Spalla, das Königliche Schloß San Lorenzo mit den anstoßenden Baulichkeiten, die Königlichen Schlösser von Chambery, Genua, Nizza und Alessandria; die Villa der Königin, das Schloß und der Garten von Moncelieri, und überdies noch mehrere Landgüter. Der unbewegliche Theil der Königl. Civilliste umfaßt, wie bereits be⸗ merkt, die Kronjuwelen und die Möbel der Königlichen Schlös⸗ ser, so wie auch die Gebäude der verschiedenen Akademieen und Lehr⸗Anstalten, die Staatsdruckerei und einige religiöse Stiftungen. Nach dem Wortlaute der Verfassung hat die sogleich nach dem Re⸗ gierungs⸗Antritte des jeweiligen Köoöͤnigs zusammenberufene Kammer das Recht, die Civilliste zu bestimmen. Die Geldfrage wird erst in der nächsten Sitzung zur Abstimmung kommen; es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß die Anträge des Ministeriums ohne eine Debatte angenommen werden.

Neapel, 20. Febr. (Lloyd.) Die Mißstimmung auf Sicilien wird täglich bedenklicher, je drückender die Lasten werden, welche alten und neuen Schäden abhelfen sollen. Die glücklichen Geburten der letzten beiden Revolutions⸗Jahre, die einzigen Errungenschaften unserer Restaurations⸗Periode, liegen vor uns: die Stempeltaxe, die Mahl⸗, Fenster⸗, Thür⸗ und Oeffnungs⸗Steuer und wie sie alle

treten oder dasselbe gar zum Rücktritte zu bewegen, aufs Beste zu widerlegen; nicht als ob auf das Gerede in den öffentlichen Blät⸗ tern ein Werth gelegt werde, denn die hohe Kammer wisse nur zu gut, wie wenig auf dergleichen Acußerungen zu geben sei, allein wer nur einen Blick in die bisherigen Verhandlungen die⸗ ser hohen Kammer werfe, werde die Ueberzeugung gewinnen, daß es immer ihr Zweck und ihre Absicht war, dem Staatsministerium in die Hand zu arbeiten und dasselbe auf alle Weise zu unterstützen. Wenn die Kammer der Reichsräthe in einem Gesetzentwurfe, dem sie eben nicht zustimmen zu können glaubte und wovon das Staats⸗ ministerium selbst erklärt hatte, daß es keine Kabinetsfrage daraus mache, ihre Beistimmung verweigert habe, so sei damit nichts An⸗ deres geschehen, als was in anderen constitutionellen Staaten und parlamentarischen Versammlungen schon oft geschehen sei und noch oft geschehen werde. Sehr erfreut über die heute der Kammer dar⸗ gebotene Gelegenheit, zu zeigen, wie sehr ihr daran liege, durch Un⸗ terstützung des Ministeriums in jeder Weise die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, hoffe er, daß noch mehrere solche Gesetzent⸗ würfe zur Vorlage gelangen, wodurch die hohe Kammer Anlaß er⸗ halten werde, ihre Beistimmung und ihren warmen Antheil dem Ministerium zu erkennen zu geben und jenes Lügengewebe zu ver nichten, welches Böswilligkeit und üble Absicht über diese hohe Kam⸗ mer zu spinnen gesucht habe. ö

Es folgte hierauf die spezielle Diskussion über die einzelnen

Artikel des Gesetz⸗Entwurfs, in welcher nur der zweite Präsi⸗ dent bei Art. 14 über die Regreßpflichtigkeit der bei Aufläufen

Summen, gedeckt werden. die Unzufriedenheit der Insulaner, zumal bei der erblichen Feind

heißen mögen. Dazu der finanzielle Abgrund, der sich vor uns aufthut, nachdem man ohne ersichtliche Rechnungen, nur so im Pausch und Bogen, 20 Millionen Ducati für die bei allem natür⸗ lichen Bodenreichthum arme Insel zur Deckung des Ausfalles im Budget während der Dauer der provisorischen Regierung heraus⸗ geziffert hat. Und von dieser enormen Summe soll den Inselbe⸗ wohnern selbst, die durch die Finanz⸗Maßregeln ihrer provisorischen Regierung halb verbluteten, indem ste bald eine halbe, bald eine, bald anderthalb Millionen Unzen darleihen mußten und schlechtes Papiergeld für ihr gutes Silbergeld erhielten, nicht der geringste Betrag zu Gute kommen; denn vorerst sollen damit, wie bereits erwähnt, die neapolitanischen Finanzen, die Armirungs⸗ und Kriegs

kosten, so wie die von der revolutionairen Regierung Siciliens in

Besitz genommenen, für die neapolitanische Regierung bestimmten

Unter solchen Auspizien kann man sich

schaft zwischen ihnen und den Festländern, ohne Mühe erklären. Je mehr die Mißstimmung wuchs, desto leichter fanden Verschwö⸗ rungspläne selbst bei sonst ruhigen Köpfen Eingang. So zeigte sichs beim letzten Aufstande in Palermo am 27. v. M., daß die

Fäden der Verschwörung die ganze Insel durchzogen und Termini, Trapani nebst vielen anderen Orten mit den Aufständischen in Ver⸗ bindung standen. Das Unternehmen schien ziemlich gut verabredet zu sein; allein durch Aufpasser, vielleicht auch durch eigenen Vor⸗ rath, erhielten die Behörden zur rechten Zeit die nöthigen Winke. Sofort ward der Platz Fieravecchia, derselbe, wo auch vor zwei Jahren der Aufstand ausbrach, und seine Umgebungen von Polizei und Militair in sicherem Verstecke umstellt und der Ausbruch der Verschwörung im Keime erstickt. Gleichwohl entkamen viele der Verschworenen; nur siebzehn wurden eingefangen, von denen sechs sogleich erschossen wurden. Das Schießen und Toben auf der Straße währte eine Stunde. Messina ist etwas belebter als Pa⸗ lermo, Catania u. s. w., weil wir gerade in der Hauptgeschäftszeit (der Produkten⸗Ausfuhr) sind, aber im Allgemeinen ist die moralische Luft schwül und drückend. Die Erzeugnisse der Insel stehen meist hoch; nicht aber etwa in Folge starker Nachfrage, denn Handel, Gewerbe und Thätigkeit siechen dahin, sondern hauptsächlich wegen beschränkter Production, welche wiederum weniger die Folge ungün⸗ stiger Einflüsse, als der Revolution und der auf sie gefolgten Schlaffheit, dem Unmuthe und der größeren Trägheit zuzu⸗ schreiben ist.

Das Wetter ist jetzt mild aber etwas windig. In den vor⸗ hergegangenen Wochen ist es aber auch hier bei aller Gunst des Klima's ziemlich rauh gewesen und viel Schnee gefallen. Auch hat der Sturm am 28. und 29. Januar allenthalben beträchtlichen Schaden angerichtet.

In den beiden Calabrien soll weder die energische und drohende Ansprache des außerordentlichen Kommissärs, Generals Nunziante, an die politisch Verfolgten und Verdächtigen, noch der erklärte Be⸗ lagerungszustand in drei Distrikten auf die Bewohner irgend einen Eindruck gemacht haben.

In den letzten Tagen und Wochen sind verschiedene kostbare Entdeckungen von versteckten Waffen aller Art, Kanonen selbst nicht ausgeschlossen, in Sicilien, vornehmlich in näherer und fernerer Umgebung Palermo's gemacht worden, um welche sich die Spione, die gut bezahlt sein müssen, nicht wenig verdient gemacht haben.