1850 / 68 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ausgeblieben. Nur so viel brachte die letzte konstantinopler Post, daß Cesar Boliak ins Bagno und mehrere seiner hiesigen Freiheits⸗ gefährten, welche auch dort mit ihm in Verkehr gewesen, nach ver⸗ schiedenen Orten ins Exil gesandt worden seien. Wenn diese Ver⸗ urtheilungen nicht in Folge des Besitzes jener Kronjuwelen statt⸗ gefunden haben sollten, sondern als Strafe für frühere politische Vergehen oder gar neuer, woran wir jedoch sehr zweifeln, so er⸗ scheinen sie sehr auffallend, da sie so spät und so plötzlich eintra⸗ ten, nachdem die Verurtheilten sich bis zu jener Stunde frei beweg⸗ ten, und von einer Untersuchung, die solche politische Strafen nach sich ziehen konnte, im Laufe der ganzen langen Zeit ihrer Abwesen⸗ heit von hier keine Sylbe verlautet hatte.

Königliche Schauspielt.

Sonntag, 10. März. Im Opernhause. 33ste Abonnements⸗ Vorstellung: Auf höchstes Begehren: Esmeralda, großes Ballet in 2 Abth. und 5 Bildern, von J. Perrot. In Scene gesetzt von A. St. Leon. Musik von C. Pugny. (Letzte Vorstellung die⸗ ses Ballets mit Fräul. Lucile Grahn, als: Esmeralda.) Vorher: Ouvertüre. Hierauf: Konzert für die Posaune, von David, vorge⸗ tragen von Herrn M. Nabich, Mitglied der Großherzoglichen Ka⸗ pelle zu Weimar. Dann: Der Kurmärker und die Pikarde, 1815,

Genrebild von L. Schneider. Und: Solo für die Posaune, vorge⸗ tragen von Herrn Nabich. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der 89 Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. . dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Im Schauspielhause. 42ste Abonnements⸗Vorstellung: De⸗ borah, Volks⸗Schauspiel in 4 Aufzügen, von S. H. Mosenthal. Anfang halb 7 Uhr.

Montag, 11. März. Im Schauspielhause. 43ste Abonnements⸗ Vorstellung: Anna von Oesterreich, Intriguenstück in 5 Abth. und einem Nachspiele, nach A. Dumas, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. (Fräul. Edwine Viereck, engagirtes Mitglied der Königlichen Schauspiele: Anna von Oesterreich, als Debüt.) Anfang halb 7 Uhr.

Dienstag, 12. März. Im Opernhause. 34ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Mulatte, Oper in 3 Abth., mit Tanz, nach dem Englischen: The Bondman, des Alfred Bunn, von J. C. Grün⸗ baum. Musik von Balfe. Tanz von Paul Taglioni. Anfang

halb 7 Uhr. Preise der Plätze: Wie oben.

Königsstädtisches Theater.

10. Maärz. (Neu einstudirt.) Das Pfefferrösel,

oder: Die frankfurter Messe im Jahre 1297. Gemälde der Vor⸗ zeit in 5 Akten, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Montag, 11. März. (AIZtalienische Opern ⸗Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Norma, als Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Dienstag, 12. März. Die Volksvertreter auf Urlaub. Lustspiel in 3 Akten, von W. Friedrich. Helgoland. Lebendes Bild in 2 Abtheilungen, von L. Schneider.

Meteorologische Beobachtungen.

s p 2 . Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger

6 Uhr.

1850.

8. März. Beobachtung.

2 Uhr. 10 Uhr. V

337,41“„Par. 337,79“ Par. 338,21“Par. Quellwärme 7,22 R. + 4,69 R. + 7,32 + 5,0“ R. Flusswärme 19 n. Thaupunkt 3,70 R. + 4,7 11 + 3,8 Dunstsättigung . 90 pct. 71 pct. 89 pcCt. Wetter trüb. trüb, Niederschlag0,016⁄Rh. Wind W. W. W. Wärmewechsel +. 8,29 Wolkenzug ... . W. 3,8

337,80“ Par.. + 5,60 R. + 4,1 ° R. 83 pcCt. n.

Luftdruck

Luftwärme.. R. Bodenwärme

Ausdünstung

Tagesmittel:

Berliner Börse vom 9.

März.

mechsel-Course.

Geld. Amsterdam 250 PFl. Kurz 143 ¼ do. . 1. Z 142 ½ Ss. Z 1A“ 300 Mk. Kurz 150 G do. 300 Mh. 2 Mt. 150 ¼ 300 Fr. Mt. 80 150 Fl. Mt. 8 ½ 87 ½ 150 Fl. t. 2 100 Thlr.2 Mt. 99 8 Tage 99⅔ 100 Thlr. 2 Mt. 992 100 rI. 2 Nlt. 56 24 100 sRbLl. 3 wochen 108

London

Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau

Ϯ bo ro bo o Cen

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs...

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg

Inländische- Fonds, Pfandbriefe, KHommunal-Papiere und Geld-Course.

2e.] Brief. Geld. Gem. 2zt. Brief. Geld. Gem- Preufs. Freiw Anl 5 106 105 ½ Pomm. Pfandbr. 3 ½ 96 95 ½

1838 Schlesische do. 3 ½ 95 ½ do. ELt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch.

Sech.-Präm.-Sch. K. u. Nm. Schuldv. 38 Berl. Stadt-Obl. V 5 103 do. do. 3 ½ e Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91 2 91 Grofsh. Posen do. 4 100 ½ Ostpr. Pfandbr. 3

95 1 95 ½ 94

13

And. Goldm. à 5th. 241 122

Poln. neue Pfdbr. 4 95 ½ do. Part. 500 FI. 4 80 1 1

Friedrichsd'or.

Disconto.

Russ. 5 ET1 Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. 8 8

9 dIo öö do. v. Rthsch. Lst 5 0 ½ do. Engl. Anleihe 4 ½ 96 do. Poln. Schatz 0. 4 79 ½ do. do Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Fl. Poln. a. Pfqbr. a. C. 4

dOo. dö. 300 Fl. 20 ½ 119 ½ II 94 IIamb. Feuer-K. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl. V Lübeck. Staats-A./4¾

V 1 Kurh. Pr. 0. 40 th. V N. Bad. do. 35 Fl.

Friedr. Wilh.-Nordb.

Eisenbahn-Actien.

8

g 8.

Stamm-Actien. V Kapital.

Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Tie mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages-Cours.

Börsen-Zins- Rechnung

Rein-Ertra 1848.

Prioritäts-Actien. V Eapital.

Sümmtliche Priorilhts-Actien werden durch zährliche Verloosung à 1 PCt. amortisirt

Berl. Anh. Litt. A.

do. Hamburg

do. Stettin-Starg..

do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt ..

do. Leipziger Halle-Thürxinger Cöln - Mindenm

1o0o Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. do. IE88

Cosel-Oderberg .... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk... Stargard-Posen PBrieg Neisse Magdeb.-Wittenb....

ö 84 ¾ a 85 bz. 104 ½ B.

64 65 bz u. GC.

143 B.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

65 ½ 95

43½

S

78 ½ B. 33 B

84 ½ bz. 103 ½ G

CmmSboUES=Ö

—q—S-

n

69 ¼ 43 ½ 84 ½

0.⸗ *

32141 62 ½

Quittumngs-Bogen.

Aachen-Mastricht ..

Ausländ. Actien. 8,000,000

do. BIO 99 B.

schluss-Course von Cöln-Minden 95 8 G6

Berl.-Anhalt. ... 1,411,800 do. Hamburg 5,000,000 do. do. 1,000,000 do. Potsd-Magd. .. 2,367,200 do. do. . 3,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner 800,000

Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000

Hanle-Thüringer.... 4,000,000

Cöln-Minden 3,674,500 do. do. 3,500,000

Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm Prior. 1,250,000

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000

Niederschl. Märkisch. 4, 175,000

do. do. 3,500,000

do. III. Serie. 2,300,000

do. Zweigbahn 252,000

do. do. 248,000

Oberschlesische 370,300

Krakau-Oberschl... 360,000

Cosel-Oderberg 250,000

Steele - Vohwinkel 325,000

do. do. II. Ser. 375,000

Breslau- Freiburg ... 400,000

Berg. I1a 1,100,000

—2

e

91 8 3 e 4 8 Sen emn emn 2 8e —+gSnSEIESnnnSögö

;

97 82

n

2₰

100 1 B.

Börsen- Zinsen

Beinertr. 1848.

Ausl. Stamm-Aet.

2,050,000 6,500,000 1,300,000

Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 95 ½¼ bz. u. G.

Fs zeigte sich heute mehrfacher Begehr für Eisenbahn-Actien, und erfuhren deren Course bei ziemlich lebhaftem Geschäft meistens eine Steigerung.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 8. März. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Gld Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 1⁄2 Br. Poln. Papiergeld 96 ½ bez. Oesterreich. Banknoten 89 u. 88 bez. u. Br. Staats⸗ schuldscheine 87 bez. Seehandl.⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr. 104 ½ Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 100 ¼ u. bez., do. 3 ½proz. 90 %2 u. bez. u. Br. Schlesische do. 3 ½proz. 96 Gld., do. L.itt. B. 4 proz. 100 bez,, do. 3 ⁄proz. 93 ½ Br. Preußische Bank⸗ Antheilscheine 95 ½ Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ⅛˖ Gld., do. neue 4proz. 95 12 bez., do. Partialloose a 500 Fl. 80 ½ Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17½ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗Obligationen a 4 pCt.

79 Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 105 Br., do. Litt. B. 103 ½ Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 78½ Br. Niederschle⸗ sisch⸗-Märkische 84 Gld., do. Prior. 103 ½ Gld., do. Ser. III. 103

Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 95 ¾ Gld. Neisse⸗Brieg 36 Br. Krakau⸗DOberschles. 69 ½˖ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 bez.

Wien, 7. März. Met. 5proz. 93 ¾, ½, ½. 4proz. 72, 72 ½. 4 ½èproz. 82 %, *, . 2 proz. 49, 49 ½. Anleihe 34: 164 164 8⅞. 39: 107 107 ½. Nordbahn 107 ¾, ¼, 107 ½. Gloggn. 111, 111¾. P9. 105, 1110.

K. Gold 122. Silber 114 .

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 160 Br. u. Gld.

Augsburg 115 ½ Br. u. Gld.

Frankfurt 114 ½˖ Br.

Hamburg 168 ¼ Br.

London 11.30 Gld. RRHarie 195 ½ Br. u. Gld. 16“ Die Börse in Folge ungünstiger Gerüchte sehr bewegt und flau; von fremden Devisen ist London gesucht; die anderen mehr

Brief als Geld. b

8 Leipzig, 7. März. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 1106 ½ Lot S B. A. 150 Br. Leipzig⸗Dresd. E. A. 111 Br., Br. Eöh. Sächstsch⸗Bayerische 86 ¾ Br., 86 Gld. Schlesische 94 114“ 25 Br., 24 ½ Gld. Löbau⸗Zittau 25 Br. nng. 244 Br. Krakauer 69 Gld. Friedrich⸗Wil⸗ 726 Br. 12508,43 ½ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Deßauer B. A.

25 Br., 125 Gld. Preuß. B. A. 95 Br., 94 ½ Gld.

Frankf 8 2 zeigte sich . M., 7. März. Für Fonds und Actien mehrere Umsätze stattfa Börse eine bessere Stimmung, worin Zproz Spanier 5 fanden, namentlich alle Oesterr. Gattungen, Loose, Fr. Wilh. Nordbahn al’Kuss⸗und Bad. Oblig., Poln. zu steigenden Preisen 1 Köln⸗Mindener Actien dielten sich preishaltend. agter. Alle übrigen Gattungen gut

““

1“

ohne Div. 1140 Br., 1134 Gld. 88S8S 31 ½ Gld. Partial⸗Loosr a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 Br., 32 Gld.

do. a 25 F Br., 79 ⅔⅞ Gld. bacher 82 ½ Br., 81 ¼ Gld.

St. Präm. Dblig. 88 ½1 Gld. Gld. Berl. 84 ½ Br., 84 ¼ Gld. berge 61 ¾ Br., 61 ⅓˖ Gld. helms⸗Nordbahn 43 ¼ Br., 43 ½ Gld. 95 ½ Gld.

3 ½ proz. 98 ½, 56. Int. 55 ½¼, 54 ½. 4proz. 86 ½, 86. 3 proz. 36 ½¼, 36. Peru 75, 75, 74 ½, . Chili 101, 99.

Oesterr. 5proz. Metall. 81 Br., 81 ¾ Gld. Bank⸗Actten Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. 1840 51 ½ Br., 51 ¼ Gld. do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 Br., Kurhessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 Br., 32 ½ Gld.

Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 71 ¼ Br., 71 Gld., l. 26 ½ Br., 26 ¾ Gld. Spanien 3proz. inländ. 28 1% 28 ¾ Gld. Poln. 4proz. Obligationen a 500 Fl. 80 Br., Friedr. Wilh. Nordbahn 44 ½ Br., 44 ¾ Gld. Bex⸗ Köln⸗Minden 96 Br., 95 ½ Gld.

3 ½ proz. p. C. 86 ¾ Br., 86 Gld.

E. R. 105 ½ Br. Stiegl. 84 ½ 69 ½ Br. Ardoins 10 ¾ Br. 3proz. 27 ¾ Br., 27 ½ Ver. Staat. 6proz. 106 Br. u. Gld. Hamburg⸗ Bergedorf 92 ½ Br. Magdeb. Witten⸗ Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Friedrich⸗Wil⸗ Köln⸗Minden 95 ¾ Br.,

Hamburg, 7. März.

Gld. Dän. Amer.

Das Geschäft still; nur in span. Zproz. Umsatz.

Paris, 6. März. Nach der Börse. 5proz. 96. 22 ½. Wechsel⸗Cours

Amsterd. 210 ½.

Hamb. 184 ½.

Berlin 367 ½.

Frankf. 209 ½.

London 25.

Petersb. 395656. .“ Die Rente ist heute durch bedeutende Verkäufe zurückgegangen.

Gons .CC96. I Mex. 29 ½, 30.

Zproz. 58, 20. 5proz. 96,

London, 6. März.

Pass. S DBras. 90, 88.

Cons. eröffneten heute ½ % höher und blieben gegenwärtig ohne

Veränderung.

Fremde Fonds geschäftslos; außer Peru nach vielen Schwan⸗

kungen flau.

2 Uhr. Cons. 96, 95 ½. Wechsel⸗Course. Amsterdam 3 M. 12. 2 ½ 2. Hamburg do. 13. 13 12 ½. Paris do. 25. 70 65. Frankfurt do. 121 ⁄— 121 ½. Wien do. 11.48—11. 42. St. Petersburg do. 37 ½ ½.

Amsterdam, 6. März. Holl. Fonds waren heute wiederum

bei belebtem Geschäft in Int. zu höheren Preisen gefragt. In

span. und port. war die Stimmung angene höher.

gr. Piecen 11 %, . Coupons 7,8 85 ⅛. Stiegl. 84 1.

hmer; auch franz. Zproz— Mex. 29 126. Holl. Integr. es

Peru 73 1. Zproz. neue 65 ½, 2U. Span. Ardoins Russen, alte 104 ½. 4 roz.

25 3 9 44 71 29 Oesterr. Met. 5proz. 78 ½⅜, ½. 2 ½proz. 41 , 42.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 9. Mär Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 48—54 Rthlr. Roggen loco 25—27 Rthlr. pr. Frühjahr 24 ¼ Rthlr. Br. Mai/ Juni 24 ½ Rthlr. Br., Juni/ Juli 25 ¼ Rthlr. bez. u. Juli./ Aug. 26 Rthlr. Br., Sept. / Oktbr. 27 Rthlr. Br. Gerste, große loco 20—22 Rthlr. 6 kleine 17 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 —17 Rthl pr. Frühjahr 50pfd. 14 ½ Rthlr. Br. Erbsen, Kochwaare 30—32 Rthlr. Futterwaare 27—29 Rthlr. Rüböl loco 11 ¾ Rthlr. Br., 11 ½ G. 8 pr. März 11 ¼ u. ½⅔ Rthlr. verk. u. Br., ½ G. März /April 11 Rthlr. Br., 8“ G. April /Mai 11 a * Rthlr. verk., 11½ Br. u. G. Mai/ Juni 11 ¼ Rthlr. Br., 11 bez., 12 G. Juni/Juli 11 ½¾ Rthlr. Br., 41 G. 10 G Sept. /Okt. 10 a Rthlr. verk., 10 Br., 10½ G. Leinöl loco 11 ½ Rthlr. Br. pr. März /April 11 ½¼ Rthlr. pr. April /Mai 11 ½⅜ Rthlr. Mohnöl 15 ½¼ Rthlr. Palmöl 12 ½ a 12 ¾1 Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. 1 Südsee⸗Thran 12 ½ a 12 ½ Rthlr. Rthlr. bez Spiritus loco ohne Faß 13 ¾ u. 5, 13s Rübir mit Faß pr. März/April 37 9 thlr. April /Mai 13 u. 2 Rthlr. verk. u. Br. Mat/Juni 14 Rthlr. Br., 13 G. Juni Juli 14 ·½. Rthlr. Br., 14 bez. Juli /Aug. 15 Rthlr. Br., 14 % bez. u. G.

,—]

24 bez.

zeigers sind Bogen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

der heutigen Nummer des Staats⸗-An⸗

Mi 430 bis 434 der Verhandlungen

Beilage

Hierauf: Der Heirathsantrag auf

eußischen Staats-Anzeiger.

Sonntag d. 10. März.

A““

1 Deutschland. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Ausland. St. Petersburg.

Sachsen.

Rußland und Polen. Gesandten. Warschau. Eisgang.

Italien. Nom. Füsilirung wegen Waffenverheimlichung. Tagesbe⸗ fehl des französischen Oberbefehlshabers. Römische Banquiers nach

Portici. 8 Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. (Jessonda.) Musiktalisches. Wissenschaftliche Vorlesungen in der Sing⸗Akademie. Deutsche Dichter. Eisenbahn⸗Verkehr.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland

Sachsen. Dresden, 6. März. (Leipz. Ztg.) Die

zweite Kammer setzte heute die Berathung der deutschen Verfas⸗ sungs⸗Angelegenheit fort. Der Präsident zeigte an, daß noch 13 Sprecher angemeldet seien, und zwar 11 für und 2 gegen die An⸗ träge der Majorität des Ausschusses. Der Abgeordnete Raschig, Ausschußmitglied, erhielt zuerst das Wort. Er legte die Grundgedanken dar, die ihn bewogen hät⸗ ten, sich füur die Anträge der Majorität des Ausschusses zu erklären. Das höchste Ziel in der gegenwärtigen Frage sei unzweifelhaft die Sicherstellung und Förderung des physischen und moralischen Wohles der deutschen Nation. Dieses habe zu seiner Entwicke⸗ lung, als Vorbedingung, ein ausreichendes Maß politischer Freiheit nöthig, und diese Freiheit bedürfe wiederum als Vorbedingung einer ausreichenden Macht. Diese Macht sei aber nur durch Einigung zu erlangen und die Hauptfrage, um die es sich jetzt handele, sei daher nur die: wie ist zunächst zu einer Einigung Deutschlands zu gelangen? Der Abgeordnete ist der Ansicht, daß diese Frage bereits durch die frankfurter National⸗Versammlung dahin entschieden sei, daß diese Einigung nur durch die Vermit⸗ telung Preußens möglich sei, und versucht diesen Satz weiter auszuführen. Er bekämpft sodann die von den Gegnern des Dreikönigs⸗Bündnisses angeführten Bedenken, wobei er den Grund⸗ gedanken verfolgt, daß es nicht sowohl von der deutschen Ver⸗ fassung und dem Wahlgesetze, sondern vielmehr von dem Volke selbst abhänge, ob seine Errungenschaften wieder verloren gehen, oder befestigt und erweitert werden sollten. Dem Antrage des Ab⸗ geordneten von Dieskau könne er sich um deswillen nicht anschließen, weil dieser Antrag auf einen Nihilismus hinauslaufe. Zwar scheine es, als ob hinter diesem Nichts auch ein Elwas verborgen sei, näm⸗ lich die Hoffnung auf eine neue Revolution; allein diese könne er nicht wünschen, weil von ihr zu einer politischen Umgestaltung Deutschlands nichts erwartet werden dürfte, denn diese Revolution werde dann nicht politischer Natur, sondern auf einen Umsturz der sozialen Verhältnisse gerichtet sein. Auch glaube er, daß die Regie⸗ rungen bemüht sein würden, die Ursachen zu einer solchen Revolu⸗ tion zu beseitigen. Er erkläre sich für die Dreikönigsverfassung, veil seine Parole sei: „Vorwärts unter allen Umständen, unter allen Bedingungen.“

Der Abgeordnete Vice⸗Präsident Dr. Held begann mit der Einleitung, daß er nach so vielen Reden über die deutsche Ange— legenheit nur in kurzen Worten die Kammer überzeugen wolle von seinem innigen Gefühle und von der klaren Erkenntniß des Bedürfnisses deutscher Einheit, von seiner Auffassung dessen, was die Staatsregierung zu deren Beförderung gethan, und von den Gründen, welche seiner Abstimmung zur Unterlage dienten. In der ersten Beziehung wies er hin auf die Hemmnisse und Hinder⸗ nisse in kommerzieller und industrieller Hinsicht im großen deut⸗ schen Vaterlande, auf die verschiedenartigsten Gesetze über gleiche oder wenigstens gleichartige Rechtsinstitute in den nächsten Nach⸗ barstaäten; auf die mangelhaften Ausführungen der edelsten Be⸗ strebungen constitutioneller Regierungen, auf den Manzel gegen⸗ eitiger Liebe und Freundlichkeit unter Deutschen und endlich arauf, daß Deutschland im Auslande diejenige Anerkennung nicht finde, welche ee bei der Biederkeit seines Sinnes, bei der Hründlichkeit seines Wissens, bei der Kraft seines Körpers und Heistes verdiene. Er fand den hauptsächlichsten Grund hiervon i der deutschen Zerrissenheit und bemerkte, daß Gleichheit der Sprache zwar gleiche Abstammung beweise, Nationalsinn und Rationalehre aber nur durch Gleichheit der Verfassung, des Rechts ind der Interessen erzeugt werde. Er ging hierauf auf die Wirksamkeit der Nationalversammlung über und schloß daran die Erklärung, daß der König dem Ministerium niemals die Aner⸗ ennung der Reichsverfassung in Aussicht gestellt und bei deren üblehnung durch seine aus den Mängeln der Reichsverfassung entlehnten Gründe wohl überzeugt habe, wie er sich lediglich rurch sein Pflichtgefühl für Deutschland und G an der Anerkennung behindert sehe. Nachdem er wegen seines Austritts ims dem Ministerium sich auch auf sein Pflichtgefühl bezogen, er Maiereignisse mit Bedauern Erwähnung gethan, die Ansich⸗ en des Berichterstatters über ihren Zusammenhang mit der ver⸗ veigerten Anerkennung der Reichsverfassung dahin gestellt hatte, und seine Freude über den Abschluß des Dreikönigsbündnisses als eine mittelbare Frucht der großen Opfer der letzten Jahre ind wegen der dadurch bewirkten Beruhigung der Gemüther aus⸗ gedrückt hatte, vertheidigte er das Dreikönigsbündniß als rechtlich gegen die aus den Bundesrechten entnommenen Zweifel unter Berufung auf Art. XI. der Bundes⸗Akte und VI. der wiener Schluß⸗ akte, ferner die rechtliche Wirkung des oft erwähnten Vorbehalts Preußen gegenüber, befürchtet aber eine nachtheilige Entscheidung in Betreff der anderen Staaten, die später dem Bündnisse beigetre⸗ ten sind, ohne sich jedoch im voraus über den Einfluß der nachthei⸗ ligen Entscheidung auf die Beständigkeit des Bündnisses auszu⸗ sprechen. Das Verfahren der Staats Regierung im Uebrigen aus dem Gesichtspunkte der Räthlichkeit und Zweckmäßigkeit betrachtet, möge er nicht loben; vielleicht werde die Staats⸗Regierung noch durch Eventualitäten gerechtsertigt. Anlangend seine Abstimmung, so sprach er sich gegen den von Dieskauschen Antrag und als An⸗ hänger des Dreikönigs⸗Bündnisses aus. Er fand den ersteren sehr konseguent, wies aber den Vorwurf einer Inkonsegenz in dem vorliegenden Falle zurück, wo man mit dem im Mehreren enthaltenen Minderen sich begnüge, ohne frühere Prinzipien zu verleugnen, und billigte die von, dem Ab⸗ geordneten Raschig ausgesprochenen Gründe. Nur, fügte er hin⸗ zu, dürfe man Regierungsmaßregeln das Volk nicht entgelten lassen, und wo man Einheit bezwecke, nicht mit Mißtrauen begin⸗

Audienz des griechischen

rarxnen

nen. Er sieht den projektirten Bundesstaat als die nothwendige Erfüllung der zugesicherten Einheit Deutschlands an, zu welcher ihm eine andere Möglichkeit nicht bekannt sei, und schloß mit kräftigen Worten der Verehrung des Königs, der Liebe zum Vaterlande und oußtseins seines Eides. 5 E Cramer, welcher nun das Wort erhielt, unterwarf die von der säsischen Regierung in der deutschen Frage befolgte Politik einer ausführlichen staatsmännischen Kritik, die ibm zu starkem Tadel gegen den Minister des Auswärtigen Veran⸗ lassung gab. Neu war bei diesem Tadel besonders der Vor⸗ wurf, daß die sächsische Regierung durch die Anrufung der preußi⸗ schen Hülfe und den Abschluß des Bündnisses vom 26. Mai der preußischen, gegen Deutschlands Einheit gerichteten Politik, sehr wesentlichen Vorschub geleistet habe, denn durch das Maibündniß sei die Befugniß der Centralgewalt faktisch auf Preußen übertra⸗ gen worden. Dies sei „Bundesbruch“ gewesen, und der Minister des Auswärtigen sei hier Mitschuldiger. Die Politik der preußi⸗ schen Regierung kann der Redner ebenfalls nicht loben; sie sei von jeher selbstsüchtig und eroberungssüchtig gewesen und sei es noch; den Beweis hierfür lieferten die Jahre 1795, 1805, 1813, 1815 und vorzüglich die geheime Denkschrift von 1822. Der Bundesstaat, wie ihn Preußen wolle, bezwecke nichts als die Spal⸗ tung Deutschlands, solle nur die Zwecke Preußens fördern, und sei daher auf den Ausschluß Oesterreichs gerichtet. Diesem Aus⸗ schluß des österreichischen Volkes aus Deutschland, die der Zer⸗ reißung Deutschlands gleich sei, werde er nie seine Zustimmung geben. Er müsse daher gegen die Anträge der Mehrheit des Ausschusses stimmen und sich hier für den von dem Abgeordneten von Friesen eingebrachten Antrag erklären, weil dieser das ganze Deutschland zusammengehalten und ihm eine Verfassung mit Volks⸗ vertretung gegeben wissen wolle. Hier stellt der Redner eine Ver⸗ gleichung daruͤber an, ob Oesterreich oder Preußen mehr gegen die Freiheit Deutschlands „gesündigt“ habe. Er kam in dieser Bezie⸗ hung zu dem Resultate, daß die Schuld auf beiden Seiten gleich groß sei und schloß den Vergleich mit den Worten: „Oesterreich standrechtet in Ungarn, Preußen in Baden; Oesterreich prügelt in Italien, Preußen prügelt in Baden.“ Auch für den Antrag des Abgeordneten von Dieskau, fuhr der Redner fort, könne er nicht stimmen, denn dieser betrachte den Abschnitt III. der frankfurter Verfassung bereits als in Wegfall gekommen, während er seinerseits der Ansicht sei, daß dieser Abschnitt so lange bestehe, bis er von einer neuen Nationalversammlung auf⸗ gehoben werde. Eben so wenig könne er sich für den Haber⸗ kornschen Antrag erklären, denn er (Cramer) wolle jetzt die Frage entschieden sehen, wolle wissen, woran er sei, ob die Kam⸗ mer ein einiges Deutschland wolle oder nicht. Aus diesen Grün⸗ den stelle er den Antrag, daß die Kammer im Verein mit der ersten Kammer beschließe, die Staats⸗Regierung zu ersuchen: es möge diese mit aller Kraft dahin wirken, daß auf Grund des Reichs⸗ wahl⸗Gesetzes vom 18. April 1849 baldigst eine deutsche Reichs⸗ Versammlung berufen werde, um die von derfkonstituirenden deutschen Na⸗ tional⸗Versammlung rechtsgultig festgestellte Reichs⸗Verfassung vom 28. Märzzu revidiren und so das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen. (Wird von der Linken zahlreich unterstützt.) Der Ab⸗ geordnete sprach sich nochmals sehr entschieden gegen die Zerstücke⸗ lung Deutschlands aus, wobei er äußerte, daß er lieber das deutsche Volk von der österreichischen und preußischen Despotie zusammen geknechtet, als ein Stückchen von dem Boden Deutschlands abge⸗ rissen sehen wolle. Seine Rede schloß mit den Worten: „Wer den preußischen Sonderbund annimmt, der giebt Deutschland auf.“ Besonders lebhafte Beifallsbezeugungen von Seiten der Tribüne, veranlaßten hier den Präsidenten zu der Erklärung, daß er bei Wiederholung derselben die Galerie räumen lassen werde. Staats⸗Minister von Beust: „Die Debatte über die deutsche Verfassungsfrage hat nun ber its ziemlich drei Tage gewährt und es ist noch jetzt wenig Aussicht vorhanden, daß sie sobald zum Schlusse gedeihen werde. Das Ministerium hat sich die Frage stellen müssen, ob sein Beruf sich hierbei nur darauf beschränke, diejenigen Angriffe zurückzuweisen, welche gegen sein Verfahren gerichtet werden und die Ansichten zu bekämpfen, welche mit den seinigen nicht übereinstimmen, oder, ob ihm nicht auch obliege, über den dermaligen Stand der deutschen Verfassungssache im Allgemeinen von seinem Standpunkte aus einiges Licht zu ver⸗ breiten. Es schien diese Frage allerdings um so mehr bejaht werden zu müssen, als in diesem Augenblicke in der ganzen deut⸗ schen Verfassungsfrage unzweifelhaft eine entschiedene Wendung eingetreten ist. Ich werde es daher unternehmen, dieser Aufgabe zu genügen und hoffe, daß die Kammer diese Darlegung mit Wohl⸗ wollen aufnehmen werde, obwohl so manches, was ich heute zu vernehmen hatte, nicht eben sehr aufmunternd für mich sein könnte. Fasse ich die Sache vom rein praktischen Standpunkte, auf, so scheint es mir jetzt vor Allem darauf anzukommen, sich zu entscheiden, ob Sachsen bei dem in Erfurt zusammentretenden Reichs⸗ oder Vereinstage theilnehmen und in den engeren Bundesstaat unter der Vorstandschaft Preußens eintreten will unter definitiver Annahme der Verfassung vom 26. Mai vorigen Jahres, und hierbei drängen sich mir vier Fragen auf: 1) ist Sach⸗ sen dies zu thun verpflichtet? 2) Ist es dies zu thun berechtigt? 3) Was erreicht Sachsen dabei und welchen Dienst leistet es da⸗ durch der deutschen Sache? Und endlich: 4) Ist das Unterneh⸗ men, an welchem es sich betheiligen soll, wohl unter den gegen⸗ wärtigen Umständen als ein Erfolg versprechendes anzusehen? Was die erste Frage betrifft: ob Sachsen verpflichtet ist, unter Betheili⸗ gung an dem erfurter Parlamente in den engeren Bundesstaat ein⸗ zutreten: so hat die Staats⸗Regierung sich darüber ausgesprochen, und zwar in der, wie ich glaube, so ziemlich allgemein getheilten Ansicht, daß eine rechtliche Verpflichtung dazu ihr nicht nachge⸗ wiesen werden könne. Es ist bei dieser Frage immer auf den bekannten Vorbehalt zurückzukommen, unter dessen Einlegung von der sächsischen Staats⸗Regierung der Verfassungs⸗Entwurf ange⸗ nommen wurde. Es ist im Berichte darauf hingewiesen worden, es sei ein Fehler begangen worden, welcher vielleicht geheilt worden sein möchte. Ein Fehler ist nicht begangen worden, die Einlegung des Vorbehalts erfolgte rechtzeitig bei den Verhandlungen. Ent⸗ scheidend war die Ratifications⸗Urkunde, welche den Vorbehalt er⸗ neuerte, und wäre ein Fehler vorgefallen, so möchte er wohl darin zu suchen sein, daß die Ratifications⸗Urkunde von der anderen Seite ohne Einwendung angenommen wurde und gleichwohl der Vorbehalt nicht mehr anerkannt werden wollte, als der Zeitpunkt eintrat, welcher in demselben vorhergesehen und für welchen die Geltendmachung bestimmter Rechte vorbehalten wor⸗ den ist. Selbst eine moralische Verpflichtung, welche der Be⸗ richt aufstellt, können wir nicht zugeben, denn es geht aus den Verhandlungen hervor und war durch die Stellung, durch die Pflichten der Regierung geboten, daß sie sowohl. Deutschland,

be Fsberiher Ne 3. sür ganz Deutschland, als die Auf⸗ gabe bisheriger Rechte zu Gunsten von ganz Deutschland, nicht aber ein Verhältniß, welches eine allmälige Aufgabe der bis⸗ herigen staatlichen Existenz zur Folge hat, ohne daß sich daran die Hoffnung eines einigen ganzen Deutschlands knüpfen ließe Es ist eine Frage aufgeworfen worden, inwiefern wir vielleicht einet Pflicht gegen die dem Bündnisse vom 26. Mai beigetretenen Staaten haben könnten. Es ist darauf mehrfach Bezug genom⸗ men worden, daß bei den Verhandlungen im Verwaltungsrathe Erklärungen abgegeben worden seien, welche diese Staaten zu der Annahme hätten berechtigen können, der Vorbehalt existire entweder gar nicht oder man wolle von demselben keinen Ge⸗ brauch machen. Es ist in dieser Hinsicht von einer sehr kom⸗ petenten Seite ein Zweifel geäußert worden, ich kann denselben jedoch nur so weit verstehen, daß aus diesem Umstande, daß den beitretenden Staaten nicht vollständige Kenntniß davon gegeben worden sei, späterhin für sie das Recht eines Regreßanspruches gegen diejenige Regierung hergeleitet werden könne, welche sie zum Beitritt veranlaßte, da dieser vielleicht außerdem von ihnen unter⸗ lassen worden wäre. Allein das Recht, von dem Vorbehalte Gebrauch zu machen, kann dadurch wohl in keinem Falle alterirt werden. Ein solcher Vorbehalt, welcher in der Ratifications⸗Urkunde niedergelegt ist, bleibt zu Recht bestehen, wenn auch vielleicht der Bevollmächtigte der Regierung diese oder jene Erklärung abgiebt. Das Rechtsver⸗ hältniß würde dieses sein, wie es bei Actien⸗Gesellschaften besteht. Gesetzt, es hätte eine solche aus drei Kontrahenten ursprünglich bestanden, von denen zwei sich einen bestimmten Vorbehalt ge⸗ macht haben, und es träten nun zwei hinzu, ohne den ursprüng⸗ lichen Vorbehalt zu kennen; träte nun der Fall ein, daß in Folge dieses Vorbehaltes zwei der Kontrahenten ausschieden, so würde die Folge die sein, daß die Gesellschaft sich auflöst und seitens der später Beigetretenen nach Befinden Entschädigungs⸗Ansprüche er⸗ hoben werden könnten. Ich fürchte nicht, daß in dem vorlie⸗ genden Falle Entschädigungs⸗Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden würden. Wenn man aber die rechtliche Frage der mora⸗ lischen Verpflichtung gegenüberstellte, so wiederhole ich das, was ich bereits gestern sagte, daß jene Erklärung der sächsischen Be⸗ vollmächtigten im Verwaltungsrathe den Beweis liefert, wie we⸗ nig die Regierung darauf ausging, den Vorbehalt zu benutzen, um das Unternehmen, welches sie begonnen hat, scheitern zu machen. Es wurde den beitretenden Staaten erklärt, daß die Verfassung bleiben müsse, wie sie sei, man konnte damals die Füglichkeit, welche von Manchen beansprucht wurde, neue Modificationen in die Ver⸗ fassung zu bringen, nicht zugestehen. Man sah es als einen un⸗ wahrscheinlichen Fall an, daß der Vorbehalt werde zur Geltung kommen müssen, und es lag in der Natur des Vorbehaltes, daß man ihn den beitretenden Staaten gar nicht zur Kenntniß brachte Keinesweges aber war die Absicht dahin gerichtet, jene Staaten zun Beitritte zu dem Bündnisse zu veranlassen, um sie etwa späterhin im Stiche zu lassen. Es ist schon damals, als der Vorbehalt zur

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Sprache kam, erklärt worden, daß die sächsische Regierung, als sie—

andere zum Beitritt veranlaßte, ihnen die Füglichkeit zugestand, das Gleiche zu thun. Es ist also auch hier kein rechtlicher Anspruch vorauszusetzen und an die Geltendmachung eines solchen gegen die sächsische Regierung nicht zu denken. Was nun die zweite Frage, die Berechtigung Sachsens anlangt, so können wir diese auch nicht bejahend beantworten, und zwar deshalb nicht, weil die Bundes⸗ verträge noch bestehen. Es ist zwar die Behauptung aufgestellt worden, daß der Bund noch bestehe, die Bundesverträge aber nicht; indeß ist beides unzertrennlich. Der Bund ist ein Ergebniß der Verträge; werden diese aufgehoben oder als nicht mehr bestehend betrachtet, so ist auch kein Bund mehr vorhanden. Es kann nicht behauptet werden, daß von Seiten Preußens eine solche Ansicht habe aufgestellt werden wollen. Es ist in dem Interimsvertrage, welchen Preußen mit Oesterreich abgeschlossen hat, ausdrücklich auf die ver⸗ schiedenen Bestimmungen der Bundesverträge Rücksicht genommen worden, und im ersten Artikel des Bundesstatuts vom 25. Ma wurden sämmtlichen Mitgliedern des Bundes die aus demselben her vorgehenden Rechte und Pflichten vorgehalten. Nun sind aber diese Rechte und Pflichten gar nicht anders denkbar, als auf die positi⸗ ven Bestimmungen der Verträge gestützt, außerdem würde man nicht wissen, was darunter eigentlich zu verstehen sei. Es käme hier dann nur auf den guten Willen, keinesweges aber auf eine rechts⸗ verbindliche Verpflichtung mehr an. Das Bündniß vom 26. Mai, insoweit es darauf ausging, einem augenscheinlichen Bedürfniß abzuhelfen, ist zulässig auf Grund des 1ten Artikels der Bun⸗ desakte und durch den Zusatz, welchen ich so eben erwähnte, stellte man sich auch gegen die Voraussetzung sicher, als solle hierdurch eine Aenderung oder ein Bruch der Bundesverträge bezweckt werden. Sollte dagegen ein Bundesstaat geschaffen werden, wel⸗ cher die ganzen Befugnisse des weiteren Bundes auf sich über⸗ trägt, welcher in der bisherigen Zusammensetzung des Bundes durchaus eine tief eingreifende Veränderung herbeiführt, welcher sich dauernd das Recht des Kriegs und Friedens beilegt, was gleichzeitig der weitere Bund haben soll, so entstehen daraus Kol⸗ lisionen, welche die Sicherheit des Bundes oder mit anderen Wor⸗ ten das Fortbestehen desselben in hohem Grade gefährden. Des⸗ halb können wir uns von der Ansicht nicht lossagen, daß, so lange es nicht gelingt, den deutschen Bund aufzulösen und so lange man noch bei der Behauptung stehen bleibt, daß der Bund noch fortbestehe, daß dann ein engerer Bundesstaat im Einklange mit jenem 14ten Artikel nicht aufgerichtet werden könne, da dieser gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet sein würde. Es kommt überdies hierbei die wiener Schlußakte in Betracht, wo⸗ nach zu einer solchen Abänderung der Verträge die Zustimmung aller Mitglieder des Bundes erforderlich ist, und in dieser Be⸗ ziehung kann ich auch den Einwand nicht gelten lassen, daß der Nichtbeitritt des Fürsten von Lichtenstein z. B. hier hindernd eintreten könne. So wenig dieser eine Einigung von ganz Deutschland bewirken kann, so wenig wird er es hindern, wenn eine Einigung zwischen den größeren Staaten stattfindet. Allein dieses Einverständniß muß erreicht werden, es ist die noth⸗ wendige Vorbedingung eines deutschen Verfassungswerkes, und namentlich deshalb, wie ich schon in der anderen Kammer be⸗ merkt habe, weil wir nur dadurch zu einer Anerkennung, zu einer völkerrechtlichen Anerkennung seitens des Auslandes gelangen kön⸗ nen. Es ist mir gestern in tadelnder Weise entgegengehalten wor⸗ den, daß ich mich auf dieses alte Verhältniß bezogen habe. Es wird nicht nachgewiesen werden können, daß die sächsische Regierung irgend einen Schritt gethan habe, der darauf gezielt hätte, als könne sie es für möglich halten, daß das Ausland sich in die deutsch Verfassungsangelegenheit mische. Allein das sind Betrachtungen positiver Natur, die ich nicht verschweigen kann, und ich habe woh nicht mit Unrecht in jener Kammer darauf hingewiesen, daß jen