1850 / 70 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nen diese Last nicht drückend sei, möglicherweise nicht zur Ablö⸗ sung geneigt sein könnten. Wer also dafür sei, daß das Lehnswesen seinem Ende zugeführt werde, der möge für den Aus⸗ schuß⸗Antrag stimmen. 3

Nachdem auf Antrag des Abgeordneten Buhk die Debatte ge⸗ schlossen worden war, der Abgeordnete von Römer und Prinz Jo⸗ hann einige von dem Referenten zur Unterstützung seiner Ansicht angeführte Thatsachen berichtigt, so wie Staats⸗Minister Dr. Zschinsky noch zur Widerlegung des Abgeordneten Dr. Joseph gesprochen hat⸗ ten, wurde abgestimmt, wobei der Antrag des Ausschusses mit 29. gegen 15 Stimmen angenommen ward.

Hannover. Hannover, 6. März. Als in der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer auf die Interpellation des Abg. Bue⸗ ren, ob es wahr sei, daß die Regierung sich von dem Bündniß vom 26. Mai losgesagt und ein neues Bündniß abgeschlossen habe, vom Ministertisch aus keine Antwort erfolgts, fragte Schatzrath Lang weiter, ob in Bezug auf dieses neue Bündniß ein Beschluß im Ministerium gefaßt sei. Diesmal entgegnete Stüve: „Ein Be⸗ schluß im Ministerium konnte nicht gefaßt werden, da ein Mitglied abwesend ist. Sobald ein Beschluß im Ministerium gefaßt ist, wird eine Mittheilung an die Stände gelangen.

Hannover, 8. März. (Hannov. Ztg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer fragte der Abgeordnete Wyneken den Minister Braun, ob die Nachricht der Zeitung für Nord⸗ deutschland, daß der preußische Gesandte am hiesigen Hofe ab⸗ berufen worden, begründet sei? und ob die Regierung beabsichtige, den Ständen bald eine Auskunft zu ertheilen, wie sich in neuerer Zeit die deutsche Angelegenheit gestaltet habe? Ministerial⸗Vorstand Braun erwiederte, er bedauere, daß derjenige seiner Kollegen nicht anwesend sei, in dessen Geschäftskreis die angeregte Frage zunächst falle. Er sei jedoch im Stande, mitzutheilen, daß der Königlichen Regierung nichts davon bekannt sei, daß der Königlich preußische Gesandte beauftragt sei, seine Kreditive zurückzugeben, was der offizielle Weg einer Abberufung sein würde. Uebrigens sei ihm bekannt geworden, daß derselbe kürzlich von seiner Regierung auf⸗ gefordert sei, nach Berlin zu kommen, um in Sachen, welche dort schweben mögen, seinen Beirath zu ertheilen. Was die zweite Frage anlange, so verkenne die Königliche Regierung nicht, daß den Ständen weitere Mittheilungen in der deutschen Angelegenheit zu machen seien, und wünsche, dazu bald im Stande zu sein. Ueber den Zeitpunkt könne er gegenwärtig eine nähere Auskunft noch nicht geben.

In der zweiten Kammer stellte der Abgeordnete Lang II. fol⸗ genden Ur⸗Antrag:

„Stände haben von einem Aufsatze der Hannoverschen Zeitung, vom 4ten d. M., Kunde genommen, durch welchen zwei offizielle Schreiben des Königlichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, vom 30. Dezember v. J. und 21. Februar d. J., zur Kenntniß des Landes gebracht worden, deren Echtheit sich nicht bezweifeln läßt. (S. Preuß. St. Anz. Nr. 65).

„Obwohl nun die aus jenen Aktenstücken hervorgehende for⸗ melle Lossagung von dem Bündnisse vom 26. Mai v. J. nur eine Bestätigung des Ganges enthält, welchen die Königliche Regierung längst eingeschlagen hatte, so hätten doch Stände um so mehr er⸗ warten dürfen, daß die Königliche Regierung jene dem Lande direkt vorgelegten Aktenstücke der gesetzlichen Repräsentation desselben nicht vorenthalten hätte, als die Bedeutung jener Schreiben für das Land, so wie für das gesammte Deutschland, es der Königlichen Regie⸗ rung zur Pflicht machte, ihre Verantwortlichkeit, insofern sie dafür einer Stütze bedurfte, zunächst der Beurtheilung zu unterwerfen, auf welche sie als constitutionelle Regierung hingewiesen ist.

„Da dies gleichwohl unterblieb, so ersuchen Stände die Kö⸗ nigliche Regierung, nicht blos jene Aktenstücke ihnen nachträglich vorzulegen, sondern auch zugleich, so weit dies nach Lage der Ver⸗ handlungen thunlich ist, ihnen eine Mittheilung über den gegenwär⸗ tigen Stand der deutschen Angelegenheiten zukommen zu lassen.“

Hessen. Kassel, 8. März. (Kass. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Stände⸗Versammlung zeigte der Prasident an, daß die am 5. März beschlossene Erklärung in Betreff des ministe⸗ riellen Programms dem Gesammt⸗Staatsministerium vorgestern mit⸗ gktheilt worden sei. Das Ministerium werde somit Gelegenheit haben, Se. Königl. Hoheit unmittelbar über das Vertrauen des Volkes aufzuklären, und daran diejenigen Schritte zu knüpfen, welche die Pflicht und die Ehre gebieten.

Die Tagesordnung führte zur Berathung des weiteren Berichts des Budget⸗Ausschusses über die anderweite Organisation des Forst⸗ wesens. Der Ausschuß kommt auf seine fruͤheren Ansichten zurück und glaubt, daß wenn dem Lande die durch Vorlage zugedachte Vereinfachung der Verwaltung der Staatsforsten zu Theil werden soll, man auf den ursprünglichen Vorschlag des Ausschusses, die Forstmeistereien auf 21 zu bestimmen, zurückkommen müsse. Dage⸗ gen beantragt der Ausschuß statt der im Bericht proponirten 13 Forst⸗Secretatre, 13 Forst⸗Accessisten den vorgeschlagenen 8 beizu⸗ fügen. Herr Förster beantragte, für jeden Verwaltungsbezirk einen Forstmeister anzustellen und in den 7 größeren Bezirken noch ein technisches Mitglied hinzuzufügen. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen, die 13 Forst⸗Secretaire wegfallen zu lassen.

In diesem Augenblick trat der Vorstand des Ministeriums des Aeußern, Legationsrath von Baumbach, in den Saal. Der Präsident brach die Tagesordnung zur Entgegennahme einer Mittheilung der Regierung ab. Herr Legationsrath von Baum⸗ bach eröffnete, daß die Regierung drei Kandidaten für den von Regierung und Ständen gemeinschaftlich zu wählenden Abgeordne⸗ ten zum erfurter Staatenhause bezeichnet habe, nämlich Freiherr von Waitz zu Eschen in Kassel, Professor Dr. Wetzell in Marburg und Obergerichtsrath von Roques in Kassel. Herr Hildebrand wünschte zu wissen, ob die Regierung schon die drei von ihrselbstständig zu bestimmenden Mitglieder ernannt habe. Herr Legationsrathvon Baum⸗ bach: Das werde geschehen, sobald die Ständeversammlung gewählt habe. Herr Pfeiffer II.: Die Ständeversammlung habe ein Recht darauf, erst dann zu wählen, wenn die Regierung ihre Mitglieder ernannt habe und bezog sich auf die preußische Reichsverfassung. Er beantragt deshalb, die Regierung zu ersuchen, zunächst ihre drei Eeheens ernennen. Herr Oetker hält die Ansicht des Vor⸗ r Sfene sür nechich begründet, aber für faktisch gleichgültig. ihm angbben an Sevürd zu wissen, ob die Regierung dem von Herr von Ba nr erfahren Schwierigkeiten entgegen setzen werde. eht Word umbach: Die Sache sei von dieser Seite noch nicht g den. Der Antrag des Herrn Pfeiffer wurde in Erwä⸗ gung gezogen und dem Verfassungs⸗Ausschuß überwiesen Man fuhr hierauf i g schuß nir his in der Berathung der Tagesordnung fort. Es wurde beschlossen, die Forstmeist 9 ¹ d Forstmeistereien wieder auf 21 zu erhöhen und die Zahl der Forstaccessiste e. dini H sisten auf 21 festgesetzt. Der Ministerpräsident Haß . b 1— Hassenpflug trat ein, überreichte einen Gesetzentwurf über die Abkurzung der Verjährungsfrist und begleitete diese Vorlage mit folgenden vemerkunßen: 88 6 schon längst von der hohen Versammlung Anträge vorgelegt wor⸗ den, man möge kürzere Verjährungsfristen für die Forderungen

einführen, welche dem täglichen Lebensverkehr angehören und einem Zustande ein Ende machen, wonach die Gewerbetreibenden auf die lange Zeit von 30 Jahren hingewiesen seien, ehe sie mit Sicherheit auftreten können, um ihre Forderung zu retten, ohne ihre Kundschaft zu verlieren. Die Sache sei vom vorhinnigen Ministerium bearbeitet und die Vorlegung des Entwurfs werde zur Befriedigung eines von der Versammlung angeregten Bedürf⸗ nisses erscheinen. Neben der ständischen Anregung sei auch die in Preußen bereits seit mehr als 10 Jahren in Ausübung befind⸗ liche Gesetzgebung zur Grundlage genommen worden, man sei schon in der Kommission davon ausgegangen, sich jener Gesetzgebung voll⸗ kommen anzuschließen, damit eine nicht motivirte Verschiedenheit zwischen den benachbarten Staaten nicht eintrete. Es sei nur statt der preußischen 2⸗ und 4jährigen eine 2⸗ und Zjährige Verjährung angenommen worden, im Uebrigen sei Alles wörtlich gleich. Die hohe Versammlung werde einsehen, daß die Dauer ihrer Sitzungen während der bevorstehenden anderen Berathungen, an denen sich auch viele Mitglieder der hohen Vensammlung betheiligen werden, unterbrochen werden muß. Bei der Einfachheit der Sache sei es vielleicht möglich, sie noch vorher zu erledigen, da sie in der That tiefere Erwägung nicht verlange.“ Der Entwurf wurde dem Rechts⸗ ausschuß überwiesen. Der Minister entfernte sich hierauf. Die Versammlung fuhr in der vorigen Berathung fort. Für die Forstaccessisten wurden 250 Thlr. und 2 Klafter Holz als Ver⸗ gütung bewilligt. Für die Forstmeister wurden drei Klassen von 900, 800 und 700 Rthlrn. genehmigt. Der Etat für das Ober⸗ Forstkollegium wurde ausgesetzt. Die Gehalte der Revierförster wurden auf 600, 500 und 400 Rthlr. festgesetzt, die der Forst⸗ schutzdiener auf 140, 130 und 120 Rthlr. und in Beziehung auf letztere beschlossen, ihnen die bisherige Naturalbesoldung mit Aus⸗ nahme des Korns zu belassen. Auf den Antrag des Hrn. Pfeiffer I. wurde beschlossen, den Forstschutzdienern die Gehalts⸗Verbesserung vom 1. Juli 1849 zu berechnen. Der Gehalt von 27 Forstschutz⸗ diener⸗Gehülfen mit 60 Rthlrn. wurde abgelehnt. Nachdem noch beschlossen worden war, daß die heutigen Beschlüsse nur als vorbe⸗ reitend für die demnächstige Feststellung des Grundetats zu betrach⸗ ten seien, die Regierung jedoch zu ermächtigen, den Forstschutzdie⸗ nern den Mehrgehalt vom 1. Juli 1849 bis 1. Januar 1850 als Gratification zu verabreichen, wurde die Sitzung geschlossen. Lippe. Bückeburg, 4. März. (H. C.) Hier ist folgende Bekannntmachung erschienen: 1 „Nachdem die aus der politischen Aufregung des Jahres 1848 miß⸗ bräuchlich hervorgegangene Neigung zur Verletzung der Gesetze und zum Widerstande gegen die Obrigkeit und die mannichfachen, das Rechtsgefühl in den Herzen der Menschen abschwächenden Irrlehren der Besonnenheit, ruhigen Erwägung und (nach Erfahrung vieler M Fbräuche und unerträglicher Mißstände) dem Bedürfniß der deutschen Nation nach Ordnung und Necht wiederum Platz gemacht haben, achtet es die Fürstl. Regierung fur ihre heilige Pflicht, einem auch in unserem Fürstenthume in Folge jener Verirrungen eingerissenen, jetzt allgemein anerkannten Unwesen, von Obrigkeits wegen ein Ziel zu setzen. Es ist dies die Verletzung des Jagdrechts, welche im Für⸗ stenthum dermaßen um sich gegriffen hat, daß theils die Jagd selbst fast ganz zerstört, theils den Grundbesitzern der mannichfachste Nachtheil auf ihren Ackerländereien zugefügt worden ist. Nicht nur, daß, in Folge irri⸗ gen Verständnisses desjenigen Theils der von der frankfurter National⸗ Versammlung berathenen, aber nicht zur Ausführung gekommenen Ver⸗ fassung des deutschen Reiches, welcher den Abschnitt von den „Grundrech⸗ ten“ enthält, ein jeder Grundbesitzer sich für berechtigt erachtet hat, ohne weiteres auf seinem Grund und Boden die Jagd, ohne Regel und Jagd⸗ kunde, auszuüben, und den eigentlichen Jagdeigenthümer davon aus⸗ zuschließen, sondern es sind auch Personen, welche gar keinen Grundbesitz haben, zu der Meinung gekommen, daß die Jagd ein ins freie Belieben eines Jeden gefallenes Gewerbe oder Vergnügen geworden sei, dessen Ausübung Niemanden gewehrt werden dürfe. Solche Leute haben auf den Feldern und in den Holzungen der Grundbesitzer, gleich dem wahren Jagdeigenthümer, die Jagd wie von Rechtswegen betrieben, während die Grundbesitzer selbst, theils aus Mangel an Zeit, theils aus Besorgniß vor Gewaltthätigkeiten, dem Treiben derselben nichts entgegen⸗ setzten. Alles dies kann von nun au seitens der Obrigkeit nicht länger übersehen werden, um so weniger, als Viele von denen, welche sich jetzt mit der Jagd befassen, längst zu der Einsicht gekommen sind, daß sie ungerech⸗ tes Gut verlangen, und um so weniger, als die Regierung die laut gewor⸗ denen Stimnmen der Gerechten und Verständigen nicht länger überhören darf. Es wird demzufolge hiermit in Jedermanns Erinnerung gebracht, daß mit der Jagd, wie solche bis zum Jahre 1848 im Fürstenthum bestanden hat, bis jetzt nicht die geringste gesetzliche Veränderung vorgenommen worden, dieselbe namentlich nicht auf die Grundbesitzer übergegangen, noch weniger gänzlich freigegeben ist, und daß Jedermann die Pflicht hat, dieselbe und deren Aus⸗ übung bis dahin, daß über deren Beschränkung oder Ablösung oder Aufhe⸗ bung gesetzliche Bestimmungen (wie dergleichen denn auch schon dem im Jahre 1848 versammelten Landtage vorgelegen haben) ergangen sein werden, in ihrem ganzen früheren Umgange zu respektiren. Hierbei wud zugleich die Bekanntmachung vom 3. August 1818, wonach für alle an den Erzeugnissen der Aecker, Wiesen, Gärten u. s. w., durch alle Arten von Wild ver⸗ ursachten nachweisbaren Schäden voller Ersatz geleistet werden soll, aber auch die Ermahnung vom 8. September 1848 wiederholt, daß die Regie⸗ rung dem Rechts⸗ und Billigkeitsgefühl der Einwohner des Fürstenthums vertraue, daß sie, den Schutz der Gesetze für sich und ihr Eigenthum mit Recht verlangend, auch nicht länger verkennen werden, daß dieser Schutz ganz allgemein für alles Recht und alles Eigenthum gehandhabt werden muß. Sämmtliche der Regierung nachstehende Fürstl. Behörden aber wer⸗ den angewiesen, in dem Sinne dieser Bekanntmachung auf die Unterthanen in Güte, event. mit Strenge einzuwirken und den Jagdberechtigten zu ihrem Rechte den gesetzlichen Beistand zu gewähren. Bückeburg, 28. Februat 1850. Fürstl. Schaumburg⸗Lippesche Regierung. von Lauer. Werner.“ Fraukfurt. Frankfurta. M., 7. März. (O. P. A. Z.) Bei Er⸗ öffnung der gestrigen Sitzung der hiesigen gesetzgebenden Versammlung trägt Vicepraͤsident D;. Binding vor: Durch die Bestimmung der Ge⸗ schaͤfts⸗Ordnurg, daß ein Beschluß der gesetzgebenden Versammlung erst dann vollgültig sei, wenn das darüber geführte Protokoll ge⸗ nehmigt worden, sei es geschehen, daß der Beschluß über den An⸗ trag des Abgeordneten Donner in Betreff des Anschlusses an das Bündniß vom 26. Mai 1849 erst heute seine Rechtsbeständigkeit er⸗ halten und deswegen noch nicht an den Senat abgegeben werden könne. Nun hätten sich aber in der Zwischenzeit Dinge ereignet, die den Stand wesentlich verändern; die Zeit des Zusammentritts des Reichstages in Erfurt rücke so nahe herbei, daß bei längerer Zögerung es kaum möglich sei, für diesen Termin das Erforderliche vorzukehren, und wenn auch die gesetzgebende Versammlung in der Hauptsache sich bereits ausgesprochen habe, so muͤsse ihr doch die Möglichkeit offen gelassen werden, sich zu erklären, ob der Reichstag in Erfurt von Frankfurt aus beschickt werden solle oder nicht. Dieser Frage wolle er nicht vorgreifen und stelle daher den Antrag, den Senat zu ersuchen: sich in dieser Sachs so schleu⸗ nig als moͤglich zu äußern, damit der gesetzgebenden Versammlung die Möglichkeit bleibe, sich in dieser wichtigen Sache auszusprechen. Dr. Goldschmidt ist gegen die Muthmaßungen des Antragstellers und kann die Besorgniß desselben nicht theilen. Es werde Zeit genug sein, wenn der Reichslag auch erst in drei Monaten beschickt werde. Der Antrag bezwecke ein Drängen des Senates, das namentlich auf die neuerlich eingeleiteten Unterhandlungen von nachtheiliger Wirkung sein könne. Dr. Varrentrapp Niemand mehr, als er hege den Wunsch nach Anschluß an dieses Bündniß, dessenungeachtet halte er es nicht für nöthig, neue Schritte

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zu thun. Zögere der Senat mit seiner Rückäußerung, so könn man ihn mahnen. Auch er halte die pünktliche Absendung eine Abgeordneten nach Erfurt für keine unumgängliche Nothwendigkei Die Geschäfts⸗Ordnung schreibe den eingehaltenen Gang vor; frei lich habe die der konstituirenden Versammlung darin einen Vorzug gehabt, weil sie in dringenden Fällen eine Ausnahme ge⸗ stattet habe. Dr. Souchay äußert, man solle nicht durch Gehenlassen sich den Anschein geben, als hatte man di Sache nicht für wichtig; deshalb stimmt er vorläufig für den Antrag von Binding und empfiehlt zugleich die Behandlungs weise von dringenden Geschäften, wie solche in der verfassung tgebenden Versammlung üblich gewesen. Reiffenstein un⸗ zerstützt den Antrag von Binding. Vor vier Wochen sei der An rag gestellt worden; wenn es so fortgehe, so könne der Reichsta vor sechs Monaten nicht beschickt werden. Eben so spricht J. C Debary; dagegen bedauert Dr. Jucho sowohl die entstanden Zögerung, als auch den heute gestellten Antrag. Zwar hätten meh rere Redner angeführt, es seien Ereignisse eingetreten, welche ein Beschleunigung der Sache wünschenswerth machen; diese nicht näher bezeichneten Ereignisse werden aber auch dem nate bikannt sein. Man habe früher den Antrag von Mappes auf Rückäußerung nicht unterstützt und könne nun eben so wenig den jetzt vorliegenden empfehlen, der, wie achtungswerth auch seine Motive seien, aller formellen Gründe dafür ermangele. Dr. Sounchay: Die Sache stehe weder formell noch materiell auf den gleichen Standpunkt wie vor 14 Tagen; werde der Antrag abge⸗ lehnt, so spreche man den Beschluß aus, die Sache in die Länge zu ziehen. Dr. Varrentrapp: Er halte es für ungeeignet, den Senat um schleunige Rückäußerung anzugehen, denn nach seiner Ansicht seien keine besonders dringende Ereignisse vorgefallen Dr. Binding vertheidigt nochmals seinen Antrag und verwahrt sich namentlich gegen den Vorwurf des Drängens. In namentlichen Abstimmung wird derselbe mit 53 Stimmen gegen 30 abgelehnt. Die für Prüfung von Kreditbegehren eingesetzte Kommission erstat⸗ tet durch Dr. Ohlenschläger Bericht über das Begehren von 15,000 Fl. für unvorhergesehene Ausgaben, und von 7956 Sl lür verschiedene Rubriken des Polizeiamtes, mit dem Antrage auf Be⸗ willigung, unter Beifügung verschiedener Bemerkungen. Quilling wünscht, der Polizei möchte größere Strenge gegen den uübertriebe⸗ nen Bettel empfohlen werden. Polizei⸗Direktor Senator Keßler erklärt: Die Polizei könne nichts thun, als die Bettler einfangen, einsperren und auf den Schub bringen. Diese befinden sich aber in den hiesigen Gefängnissen so gut, daß sie sich ein wahres Vergnügen daras machen, sich in den naächsten Tagen wieder einfangen zu lassen. (Heiterkeit.) Dr. Goldschmidt weist auf das nun hoffentlich bald erscheinende Strafgesetzbuch hin, in welchem Gewohnheitsbettler mit strengen Strafen bedroht wer⸗ den. Die begehrten Kredite werden bewilligt. Ein anderer Vor⸗ trag die er Kommission pflichtet dem Senatsantrag bei, der Hand⸗ werkerhülfskasse die fernere Verwilligung eines jährlichen Zuschusses von 1000 Fl. auf weitere fünf Jahre von 1850 hinweg angedeihen zu lassen. Quilling möchte den Senat ersuchen, unter⸗ suchen zu lassen, ob die Wirksamkeit dieser Anstalt nicht noch auf andere Weise erhöht werden könne. Dr. Blum stellt den Antrag, vor der Hand die verlangten 1000 Fl. nur für 1850 zu bewilligen und den Senat zu ersuchen, im Laufe dieses Jahres die Statuten der Hülfskasse einer Durchsicht zu unterwerfen. Dieser letzzte Antrag wird zum Beschluß erhoben. Der Bedürfnißstand für das Jahr 1848 wird nachträglich regulirt und auf die Summe von 1,292,497 Fl. festgestellt. Dr. Souchay, gestützt auf die Ereignisse der letzten Jahre und auf die Nothwendigkeit der Aus⸗ füllung einer Lücke in der hiesigen Gesetzgebung, die Ersatz⸗ pflicht der Gemeinden für die im Tumult verübten Beschädigungen 8 betreffend, stellt den Antrag: „daß hoher Senat unter Mitiheilung des nachfolgenden Entwurfs um die Vorlage cines Gesetzes wegen Entschädigung oer in Folge eines Tumultes, einer Zusammenrot⸗ tung oder eines Aufruhrs persönlich oder an ihrem Eigenthum Verletzten ersucht werden möge.“ Der Gesetz⸗Entwurf lautet: „1) Jede Gemeinde, in deren Bezirk von einer bewaffneten oder unbewaffneten Menge, oder von Einzelnen aus derselben, mit offener Gewalt Vergehen oder Verbrechen gegen Personen oder das Eigenthum begangen worden sind, ist verbunden, den dadurch veranlaßten Schaden zu vergüten. Für jenen Betrag des Schadens, welcher dem Beschaͤdigten aus Versicherungsanstalten ersetzt wird, haftet die Gemeinde weder dem Beschädigten, noch 8 betreffenden Anstalt. 2) Der vorstehende Artikel findet keine An⸗ wendung, wenn die zusammengerottete Menge in überwiegender Mehrzahl aus anderen Gemeinden eingefallen ist und die Einwoh⸗ ner der Gemeinde, in welcher die Beschädigung begangen wurde, außer Stande waren, die vorgekommenen Beschädigungen zu verhin⸗ dern. Die Pflicht des Schadenersatzes geht in diesem Fall auf den Staat über. 3) Das Polizeiamt ist verpflichtet, sobald es von einer Beschädigung der im Art. 1 und 2 bezeichneten Art Kenntniß erhalten, an Ort und Stelle und unter Beziehung von Sachverständigen sofort die Größe des Schadens und die Umstände, unter welchen die Beschädigungen stattgefunden, zu erheben. 4) Ueber die Verbindlichkeit einer Ge⸗ meinde oder des Staates, nach den Bestimmungen unter 1 und 2 Entschädigung zu leisten, und über die Größe des zu ersetzenden Schadens entscheidet das zuständige Gericht. Die streitenden Theile können sich hierbei der polizeilichen Erhebungen zur Unterstützung ihres Beweises bedienen. 5) Die Gemeinde und beziehungsweise der Staat haben das Recht, den für Schadenersatz gemach ten Aufwand von den Anstiftern des Schadens und den Theilnehmern an der Zusammenrottung, so wie von denjenigen, welche mit Verletzung ihrer Dienstpflicht die Maßregeln unterließen, purch welche die Beschädigung verhindert werden konnte, zurück⸗ Eine geschehene Streitverkündigung ist keine Bedin⸗ oder beziehungsweise dem Staate der Ge⸗

zufordern. gung dieses von der Gemeinde ungswe zu nehmenden Regresses. Bei Bezahlungsunfähigkeit der G meinde Regreßpflichtigen hat die Staatskasse alsdann Se

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wenn jene Regreßpflichtigen im Staatsdienste stehen.“

und Entwurf werden genehmigt und die Uebermittelung an den Senat beschlossen. - Muslaund.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 8. März. Den Vorsitz führt Dupin. Der Erzbischof dankt schriftlich für die ihm für Paris zugewendeten Geldmittel. Mathey, der seinen Urlaub überschritten, wird seiner 25 lustig erklärt. Combier will interpelliren wegen 1 Beamten, der die Kränze von der Julisäule Fehtegt ger exFraft nister des Innern bemerkt, ein begangener a sei ehref 8 wöhren. Cumöjer dehsnpten, man hetrüge die Berfammlung. (Großer Lärm.) Man geht zur Tagesordnung über. Verschiedene Gesetz⸗Entwürfe von örtlichem Interesse werden angenommen. So ult will eine Petition an die Getränksteuer⸗Kommission überwiesen wis⸗ sen. Ein Kredit von 2 Million Fr. wird dem Minister des Innern bewilligt. An die Reihe kömmt der Gesetz⸗Entwurf über die Pensionskassen

und die Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung. Der Be⸗ richterstatter Benoist d'Azy verlangt die Dringlichkeit, MNauguin bekämpft dieselbe, da der Emnmar zufournell's beseitigt und jener der Regierung an seine Stelle gesetzt worden sei. Kerdrel ver⸗ langt die zweite Lesung ohne allgemeine Debatte, da die Dringlich⸗ keit von der Versammlung verworfen worden. Es werden drei Lesungen bestimmt. Dufougerouv billigt den Gesetz⸗Entwurf. Man greife dadurch der Arbeiterklasse unter die Arme. Der ge⸗ sunde Sinn des Volkes werde das Uebrige thun. Man trete dadurch dem Sozialismus entgegen. Das Gouvernement könne auch der finanziellen Seite Stand halten. Hourju Trouchères will Ver⸗ schmelzung beider Entwürfe. Benoist freut sich, daß die Dring⸗ lichkeit verworfen worden, da viele Mitglieder den Bericht noch nicht gelesen. Die Versammlung beschließt eine zweite Lesung. Ein Entwurf zur Rechnungs⸗Regulirung von 1847 wird ohne Debatte angenommen. Ein bezügliches Amendement Champon⸗ net's über Approvisionirung der Marine und den Rechnungshof wird gleichfalls angenommen. Eine zweite Lesung des Antrages der Herren Goldenberg, Remilly u. s. w. über die Hunde⸗ steuer wird beschlossen. Dem Präsidenten wird ohne Diskussion die Bewilligung zur Ratification der Postconvention zwischen Frank⸗ reich und der Schweiz ertheilt. Der Gesetz⸗Entwurf über die Liquidation des dem Staatsschatze zufallenden Zehntheils des pa⸗ riser Octrois wird genehmigt. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 8. März. Die an das englische Kabinet gerichtete russische Note ist vom 19. Februar datirt. Der russische Gesandte in London hat Lord Palmerston eine Abschrift davon zugestellt, welche bei diesem und seinen Kollegen lebhafte Bestürzung ver⸗ ursacht haben soll, da Niemand eine solche Verwickelung der grie⸗ chischen Händel vorausgesehen. So viel von dem Inhalt dieser Note in Paris bekannt geworden ist, spricht darin Graf Nesselrode das Erstaunen und den Schmerz des Kaisers aus über die Nach richt von dem Verfahren der englischen Flotte gegen Griechenland, nicht zu gedenken der früheren Thatsachen, des Erscheinens der eng⸗ lischen Flotte in den Dardanellen, den Traktaten von 1841 zuwider. Das britische Kabinet habe ohne alle Achtung Frankreichs und Ruß⸗ lands, die doch auch Griechenlands Beschützer seien, gehandelt. Eine einstimmige Handlungsweise wäre Pflicht gewesen. Das bri⸗ tische Kabinet hätte seine Beschwerden dem französischen und russi⸗ schen mittheilen sollen, die ihm behülflich gewesen wären. Die plötz⸗ liche Bewegung der englischen Flotte habe um so mehr überrascht, als das britische Kabinet kurz vorher erklärt habe, an der Erhaltung des Friedens und der Ordnung in Europa äußerst eifrig theilzunehmen. Wie seien diese Erklärungen mit den Handlungen und mit der wieder⸗ holten Wrigerung, französische oder russische Vermittelung anzunehmen, in Einklang zu bringen. Was die Inseln Cervi und Sapienza betrifft, so protestirt die Note förmlich gegen jede Feindseligkeit wi⸗ der dieselben. Graf Nesselrode empfiehlt dem russischen Gesandten in London, Lord Palmerston die ernstlichsten Vorstellungen zu ma⸗ chen, damit die gegenwärtige Sachlage in Griechenland sofort ein Ende nehme. Man erwarte eine günstige Aufnahme dieser Vorstel⸗ lungen, während man im entgegengesetzten Falle genöthigt wäre, zu glauben, England wolle kraft seiner Seemacht sich gänzlich iso⸗ liren und nur seinen Eigennutz zu Rathe ziehen.

Eine Brochüre: „Gesetzliche Revision der Verfassung“, nimmt die Aufmerksamkeit des Publikums vielfach in Anspruch. Ihr Ver⸗ fasser ist Herr Vaucorbeil, Bibliothekar des Präsidenten der Repu⸗ blik. Sie bezeichnet die unmittelbare Revision der Verfassung als eine unausweichliche Nothwendigkeit. Die gesetzgebende Versamm⸗ lung solle diese Revision vornehmen. Die Tendenz dieser Revision ist hauptsächlich gegen das allgemeine Stimmrecht gerichtet, welches außer der Wahl des Präsidenten der Republik bisher noch immer sich schlecht bewährt habe. Ueberhaupt müsse die jetzige unheilvolle und sinnlose Constitution, welche ein Hinderniß für die vollziehende

Gewal;, jetzt den einzigen Vertreter der öffentlichen Meinung, bilde, beseitigt werden. 8

Der Metallvorrath der Bank ist seit dem 28. Februar auf 476 Millionen (4 Millionen mehr) gestiegen, während die im Umlaufe befindlichen Billette um 10. Millionen abgenommen haben. Ihr Betrag ist 463 Millionen. Das Portefeuille erleidet eine Vermin⸗ derung von 8 ½ Millionen (Stand 163 2 Millonen). Laufende Rech⸗ nung des Schatzes 90 Millionen (Vermehrung 2 Millionen).

Der Repräsentant Malardier, welcher in St. Pelagie gefan⸗ gen sitzt, hat eine Broschüre herausgegeben, welche den Titel füͤhrt: „Belagerung von Paris durch die Schullehrer.“ 1

In der Rue de Chartres hat das Niederreißen der Gebäude behufs der Verbindung des Louvre mit den Tuilerieen in einem großartigen Maßstabe begonnen.

8 dis f lssarn Wläͤtter theilen heute eine Rede mit, welche der Bataillons Chef der 11ten Legion der National⸗Garde im Salon Mars zu Gunsten der sozialistischen Kandidaten gehalten.

Gestern, am Tage der Fastenmitte, war noch ein Nachhall des Karnevals. Auf den Boulevards sah man des Nachts Masken herumstreifen, und vor den Tanzsälen urde man durch Illumination, Gedränge und Wagengerassel an die Nachfeier des Karnevals er⸗ innert. Im Saale der großen Oper begleitete Musard s Musik die gewöhnliche Bacchanalie, welche unter dem Namen Maskenball der großen Oper bekannt ist. Die Republik hat an diesen stereotypen Maskenfiguren nichts geändert. Man bemerkte auch einen Sou⸗ louque, getreu nach dem Portrait, das die Illustration von ihm gebracht hatte, mit seinem ganzen Hofstaate. Einige Scherze des schwarzen Kaisers schienen den Stadt⸗Sergeanten zu mißfallen, denn plötzlich hatten ihn zwei derselben abseits genommen und ihm eine Bemerkung gemacht, worauf er und sein Hofstaat mit: Es lebe die Republik! antworteten und sich dann wieder der Raserei des Tanzes anschlossen.

Die Presse eröffnet heute ihr fe: Kränze mehr!“ und bemerkt hierzu: „Wir sind benachrichtigt wor⸗ den, daß sich für den nächsten Montag nach dem Bastillenplatze eine falsche Manifestation vorbereite, welche als Vorwand für eine ähn⸗ liche Verfahrungsweise wie bei jener dienen soll, die zum Fällen des Freiheitsbaumes auf dem Carré St. Martin geführt hat. Die falsche Manifestation soll angegriffen, die Menge zerstreut und gro⸗ ßer Militair⸗Apparat entfaltet, die Kränze aber dann auf öffentli⸗ chem Platze verbrannt werden, wie ehemals die Werke der Denker. Also keine Kränze, kein Vorwand mehr für eine Kollision.“

In Montrouge (Bannmeile von Paris) wurde heute ein In⸗ dividuum verhaftet, welches von einem Wirthshause ins andere ging und scharfe Patronen verschenkte. Es behauptete, dieselben von einem Unbekannten erhalten zu haben.

Riesige Lastwagen brachten heute die Marmorblöcke, welche für das Grab Napoleon's bestimmt sind, von dem Hafen d'Orsay zu den Invaliden.

Mehrere Blätter, darunter die Gazette de France, ver⸗ sichern, daß die Voten der Armee in den Departements zu Gunsten der sozialistischen Kandidaten ausgefallen seien. Von einigen Gar⸗ nisonen sei dies positiv, da man bereits das Resultat kenne.

Auf die heutige Börse hatte das Gerücht Einfluß, die Regi⸗ menter der pariser Garnison hätten für die sozialistischen Kandida⸗ ten gestimmt. Das Gerücht bedarf der Bestätigung. ö

Blatt mit dem Rufe: „Keine

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Großbritanien und Irland. London, 8. März. Vorgestern hatte Lord Campbell eine Audienz bei der Königin, um Ihrer Majestät die Siegel des bisher von ihm bekleideten Amtes eines Kanzlers des Herzogthums Lancaster zurückzugeben und als neu ernannter Lord⸗Ober⸗Richter von England zu huldigen. Die⸗ selbe Ceremonie fand sodann mit dem Grafen von Carlisle statt, der an Stelle des Vorigen zum Kanzler des Herzogthums Lanca⸗ ster ernannt ist. An demselben Tage war das erste große Lever beim Prinzen Albrecht im Namen Ihrer Majestät, welches im St. James⸗Palast stattfand. Der Präsident des Geheimen Raths, Marquis von Lansdowne, erklärte gestern im Oberhause auf eine an ihn gerichtete Frage, er könne noch nicht sagen, ob die Regie⸗ rung das Amt des Lord⸗Lieutenants von Irland ab⸗ zuschaffen gedächte; übrigens würde dazu eine Parlaments⸗ Akte erforderlich sein. Lord John Russell zeigte dem Unter⸗ hause gestern an, daß Lord Campbell das Lord⸗Ober⸗ richter⸗Amt mit demselben Gehalt, mit welchem Lord Denman, sein Vorgänger, sich begnügte, nämlich 8000 Pfd. St., angenommen habe, obgleich eine Parlamentsakte 10,000 Pfd. dafür aussetze. Die Reduction des Gehalts sei vorläufig durch Geheimeraths⸗Befehl angeordnet worden, es werde jedoch dem Parlament nächstens eine Bill darüber, so wie über die Herabsetzung noch eines anderen Rich⸗ tergehalts, vorgelegt werden.

Ein Antrag des Herrn Berkeley auf Erlaubniß zur Einbrin⸗ gung einer Bill, welche die geheime Abstimmung bei den Parlaments⸗ wahlen einführen sollte, wurde vom Unterhause gestern mit 176 ge⸗ gen 121 Stimmen verworfen. Der Minister des Innern, Sir G. Grey, obwohl er in früherer Zeit dafür gestimmt hatte, erklärte sich jetzt dagegen, weil er sich überzeugt habe, daß die geheime Abstim⸗ mung eher noch mehr Bestechungen herbeiführen, als diesem Uebel abhelfen würde, und weil das Wesen des englischen Wahlsystems auf Oeffentlichkeit beruhe.

Italien. Turin, 2. März. (Lloyd.) Ein Rundschrei⸗ ben des sardinischen Ministers des Innern fordert die General⸗ Intendanten der Provinzen auf, die Organisirung des National⸗ garde⸗Instituts möglichst zu beschleunigen und dem Ministerium zu diesem Behufe ein genaues Verzeichniß der ihnen zur Bewaffnung der Bürgerwehr bereits zugesendeten Waffenvorräthe zu übermachen. Von 481 Individuen, welche die piemontesische Naturalisation nach⸗ suchten, haben 344 sie bereits erhalten. Die Uebrigen wurden theils abschlägig beschieden, theils erklärte sich die zu diesem Behufe ein⸗ gesetzte Kommission für inkompetent oder ist noch in der Untersu⸗ chung ihrer Angelegenheiten begriffen. Die wohlthätigen Institute Turins bereiten sich vor, den 4. März durch beträchtliche Spenden an Dürftige ꝛc. zu feiern.

In der Nacht vom 22. auf den 23. Februar sind in Pistoja drei Raubmörder aus den Prätorial⸗Gefängnissen auf eine Weise entkommen, die ein sehr schlechtes Licht auf den Eifer ihrer Wächter wirft. Die Gefangenen hatten zuerst die Ziegelpflasterung ausge⸗ hoben und ein großes Loch in der darunter befindlichen Wölbung gemacht, durch welches sie mit Hülfe ihrer Bettdecken sich in einen hohen im ersten Stockwerke befindlichen Gerichtssaal hinabließen, aus dessen Fenstern sie durch zusammengedrehte Leintücher in ein kleines Seitengäßchen entkamen. Es muß hier der Umstand berück⸗ sichtigt werden, daß die bewachenden Gendarmen im Erdgeschoße des Hauses ihre Wachstube haben u d Patrouillen die Straßen Pistoja's allnächtlich durchziehen.

Am 22. Februar wurden dem General Baraguay d'Hilliers im Namen Sr. Heiligkeit des Papstes und der päpstlichen Regie⸗ rungs⸗Kommission die auf Befehl des heiligen Vaters geprägten, und zur Vertheilung an das französische Expeditions⸗Corps bestimm⸗ ten Bronze⸗Medaillen und sonstigen Decorationen nebst den dazu gehörigen Diplomen von zwei Ministerial⸗Beamten übergeben. Der General nahm diese ehrenvolle Sendung sehr zuvorkommend auf und versicherte, die Ehrenzeichen sowohl den noch im Kirchenstaate befindlichen, als auch den aus demselben bereits abgegangenen Re⸗ gimentern baldigst nach Verdienst zukommen zu lassen.

Die päpstlichen Linientruppen haben die Stadt Ferrara gänz⸗ lich geräumt, um in der Provinz zur Habhaftwerdung der zahl⸗

reichen Banditen zu streifen.

Turin, 4. März. (Fr. B.) Die Regierung geht mit dem Plane um, ein oder zwei Armee⸗Corps aufzustellen, die nöthigen⸗ falls sich in Observations⸗Corps verwandeln dürften.

Der österreichische Gesandte hat dem sardinischen Ministerium eine Liste derjenigen Personen übergeben, welche seine Regierung für der Ordnung und dem Frieden gefährlich erachtet.

General Cordova soll eine Frist von 12 Tagen für die Rück⸗ kehr des Papstes gestellt haben. Nach Verlauf derselben würden seine Truppen sich nach Barcelona einschiffen. General Cordova soll sich nach Neapel begeben.

Spanien. Madrid, 3. Mäͤrz. hat gestern einer Opern⸗Vorstellung beigewohnt. ist fortwährend vortrefflich. 1

General Mirasol wird sich mit seinen Begleitern am 15ten in Cadix nach Havana einschiffen. Er soll auch Instructionen für eine Reise nach den Vereinigten Staaten mit sich führen. Man behauptet sogar, er habe eine besondere Mission an den Präsidenten dieser Republik. Spanien will die abenteuerlichen Projekte auf Cuba entschieden vereiteln.

Serrano's Ernennung zum General⸗Capitain von Madrid ist noch nicht offiziell. General Ros de Olano ist zum General⸗Capi⸗ tain von Algesiras ernannt worden.

Das Tribunal hat seinen Ausspruch in der Angelegenheit des Herrn George Diaz Martinez gethan und denselben außer 55 Pia⸗ stern Geldbuße zu 16 Monaten Verbannung von Madrid oder jedem anderen Orte, wo der Präsident des Ministerrathes sich auf⸗ halten würde, verurtheilt. Er hat dagegen appellirt. 8

Zproz. 28 ½.

Türkei. Konstantinopel, den 23. Febr. (Wanderer.) Gestern ist uns die Nachricht zugekommen, Admiral Parker habe in Folge der ihm von seiner Regierung zugegangenen Befehle die Inseln Sapienza und Cerico besetzt und dieselben den Jonischen Inseln einverleibt. Herr von Titoff hat geäußert, es gewinne die griechisch⸗englische Frage, falls sich diese Nachricht bestätigt, ein ganz anderes Ansehen. Bisher seien die Engländer im Recht und die Griechen im Unrecht gewesen; jetzt sei gerade das Gegentheil eingetreten, da England sich Inseln aneignen will, deren Besitz Griechenland durch die jüngsten Verträge garantirt wurde.

Die neuesten Briefe aus Schumla bestimmen noch immer nicht den Tag der Abreise für die Vertriebenen und Internirten, doch ist die Ordnung, in der die Abreise geschieht, bereits festgestellt. (Nach anderen Berichten hat ein Theil der Internirten die Reise bereis angetreten.) Zuerst kommen die Internirten, die nach Brussa gehen, dann die Muselmänner und zuletzt die Verwiesenen. Der Kommissär der Pforte scheint mit einigen der magvarischen Chefs eben nicht sehr zu sympatisiren; Kossuth sträubt sich mit Händen und Füßen gegen die Internirung. General Dembinski beweist,

(Fr. B.) Die Köͤnigin Ihre Gesundheit

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daß er aus der Woywodschaft und nicht aus der Republik Krakau stamme und, obwohl vor der letzten Theilung Polens geboren, doch eher russischer als österreichischer Unterthan sei; er ziehe auch

die Vertreibung der Internirung vor. Die Person mit welcher der Kommissär der Pforte im vertraulichsten Verhältnisse steht, scheint Graf Zamoyski zu sein. In einer für einen Türken eben so neuen als schwierigen Stellung, wie diese, wird Achmet Efendt sich vielleicht beim Grafen Rath und Belehrung holen, der vermöge

seines Talentes und seiner Mäßigung ihm solche gewiß am vFeee 1 zu ertheilen geeignet ist. Achmet Efendi ist einer der aufgeklärte⸗ . sten Diplomaten in der Türkei, und darum moögen sich diese beiden geistvollen Männer so leicht verstanden haben. Dieses Einverständ⸗ niß würde zugleich von guten Folgen für die unglücklichen Pro⸗ skribirten sein, wenn die Männer der Revolution nur die Formen der Le⸗ galität!zu erkennen, wenn sie zu begreifen vermöchten, was die Nationen einander gegenseitig schuldig sind, wenn sie ihre eigene Stellung und die jener Regierung, welche sie mit so edelmüthiger Gastfreundschaft aufgenommen, zu würdigen wüßten. Es steht zu befürchten, daß

eine lächerliche, weil ohnmächtige Widersetzlichkeit von der einen

Seite Gewaltmaßregeln von der anderen hervorrufen werde, und

doch hat sich die ottomanische Regierung in dieser Angelegenhezt als

höchst human bewiesen. Bei der Ankunft Achmet Efendi's in Schumla wurde in der von der polnischen Legion bewohnten Ka⸗

serne eine theatralische Vorstellung gegeben; waͤhrend der Vorstel⸗

lung, welcher der Kommissär der Pforte beiwohnte, erschien ein Transparent mit dem Namenszuge des Sultans Abdul Medschid im Vordergrunde; am Schlusse wurde eine Hymne zu Ehren des

Sultans abgesungen und dann wurden dem Kaiser Ottomanen

viele Lebehochs gebracht.

Man berichtet aus Bukarest, daß Herr von Kotzebue, russischer

General⸗Konsul in der Moldau und Wallachei, zum wirklichen Staatsrathe ernannt und nach St. Petersburg zurückberufen wurde. General Dühamel kehrt nach Bukarest zurück mit dem Titel eines außerordentlichen Kommissärs, General⸗Konsuls diplomatischer Agen⸗ ten und Kommandanten aller russischen Truppen, sowohl jener, welche sich jetzt bereits in der Moldau und Wallachei befinden, wie auch je-⸗ ner, welche etwa noch dahin kommen könnten. Diese Ernennung ist von den Generalen der Occupationsarmee sehr ungünstig aufgenommen wor⸗ den, und General Hasford hat sogleich seine Demission nach St. Peters⸗ burg geschickt. Zugleich ließ diese Ernennung vermuthen, daß die Russen

durchaus nicht gesonnen seien, die Fürstenthümer so schnell zu räu⸗ men und die Bestimmungen des Vertrages von Balta Limau zu erfüllen, obwohl ihr Abzug bereits öffentlich in den Fürstenthümern bekannt gemacht wurde. Vielleicht mag man dieses Zögern auch der griechisch-englischen Differenz zuschreiben und in der That sagte auch General Lüders, als ihm der Blokus von Griechenland berichtet wurde, zu den Offizieren seiner Suite, daß die Russen die Donau nicht verlassen würden, so lange die Engländer in Grie⸗ chenland sind. Man hat sich viel Mühe gegeben, um die alten politisch⸗religiösen Hetärieen wieder herzustellen, aber der Plan ist gescheitert; die wallachische Jugend bietet alles Mögliche auf, um

jeden Vorwand aus dem Wege zu räumen, der der Occupations⸗ armee dazu dienen könnte, ihren Aufenthalt im Lande zu ver⸗ lassesge Ernennung des Grafen Strogonoff zum russischen Ge⸗ sandten in Paris betrachtet man hier als Beweis für den Wunsch Rußlauds, mit Frankreich eine Allianz zum Nachtheile der Türkei zu schließen. 3 Achir Bey, der Polizei⸗Präsident, erhielt eine Anzeige über falsche Scheine und ging selbst auf Entdeckung aus, fand sie auch richtig in einem unscheinbaren, verlassenen Hause Galata's. Der Betrag ist 375,000 Piaster, und es wirft sich die wichtige Frage auf, ob denn nicht andere solche Papiere bereits in Circulation seien. Der Schwager des Großherrn, Said⸗Pascha, der das Gou⸗ vernement von Damaskus übernahm, als Osman⸗Pascha die Pil⸗ ger nach Metka führte, entdeckte Betrügereien bei den Personen, welche mit der Einhebung der großherrlichen Einkünfte betraut sind und setzte eine Kommission nieder, welche mit den Leuten ins Gericht geht und förmlich liquidirt. Der getreueste Verwalter scheint Said Aga Zacharia gewesen zu sein, welchem man bis jetzt schon eine Veruntreuung von 170,000 Piastern zur Last legt. Osman⸗ Pascha will in Damaskus bleiben.

Am 18. hatte Baron Tecco, der sardinische Gesandte, eine Konferenz mit dem Großwesir und Minister des Aeußern.

Aus Aleppo macht man rühmend des dortigen Gouverneurs, Zarif⸗Pascha, Erwähnung. Die Bewohner wurden viel durch Ara⸗ berstämme beunruhigt. In einer Nacht setzte sich Zarif⸗Pascha zu Pferde und suchte sie auf und verjagte sie. Den Häuptling eines anderen Stammes, den berüchtigten Dabul, setzte er gefangen. Seitdem ist Ruhe.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Der Wasserstand war gestern Morgen in der Oberspree 12 Fuß 4 Zoll und in der Unterspree 10 Fuß 1 Zoll, hat sich also seit ehegestern nicht geändert.

Heute Morgen stand das Wasser in der Oberspree 11 Fuß 11 Zoll, in der Unterspree 9 Fuß 11 Zoll, das Oberwasser ist also seit gestern um 5 Zoll, das Unterwasser um 2 Zoll gefallen.

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Berlin, den 11. März 1850. . Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 12. März. Im Opernhause. 34ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Mulatte, Oper in 3 Abth., mit Tanz, nach dem Englischen: The Bondman, des Alfred Bunn, von J. C. Grün⸗ baum. Musik von Balfe. Tanz von Paul Taglioni. Anfang alb 7 Uhr.

8 Mittwoch, 13. März. Im Schauspielhause. 44ste Abonnements⸗ Vorstellung: Familienzwist und Frieden, Lustspiel in 1 Aufzug, von G. zu Putlitz (Verfasser des Lustspiels: „Die Badekuren“). Hierauf: Er muß aufs Land, Lustspiel in 3 Abth., frei nach dem Französischen, von W. Friedrich. Anfang halb 7 Uhr.

Im Saale des Königlichen Schauspielhauses. Instrumental⸗ und Vokal⸗Konzert, unter Mitwirkung des Fräul. Jenny Lind. Anfang 7 Uhr.

Billets zu diesem Konzerte sind von Vormittags 9 Uhr an, in der Wohnung des Königlichen Haus⸗Polizei⸗Inspektors Harcke, im Königlichen Schauspielhause, Eingang von der Taubenstraße, und zwar: zu den numerirten Plätzen im unteren Saalraume, so wie auf dem Balkon à 2 Rthlr. und zu den Stehplätzen à 1 Rthlr., zu haben.

Königsstädtisches Theater. Dienstag, 12. März. Auf vieles Begehren: Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann. Monologische Scene mit Gesang, als Prolog vorge⸗

tragen von Herrn Grobecker. Mittwoch, 13. März. (ZItalienische Opern⸗Vorstellung.) Oper in 2 Akten. Musik

La Sonnambula (Die Nachtwandlerin). von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Amina, als Gastrolle.)