Einfluß in Rom lange Zeit diese Verbindung zu hintertreiben, und erst, als im Jahre 1236 die Deutschen eine bedeutende Schlacht ge⸗ gen die Litthauer verloren hatten, in welcher Volquin, der Ordensmeister der Schwerdtbrüder und viele Ritter gefallen waren, unter⸗ zeichnete der Papst den Vertrag, welcher die Vereinigung der beiden Orden aussprach. 1238 wurde endlich auch die dänische Angelegenheit geordnet. Da Waldemar mit Krieg drohte, wenn man ihm seine Besitzungen in Esth⸗ land nicht gutwillig zurückgeben wollte, wurde auf Seeland am 7. Juni 1238 ein Vergleich geschlossen, kraft dessen der Orden die Burg und Landschaft Reval nebst Wirrien und Harrien herausgab, dafür aber Jerwen von Wal⸗ demar als Geschenk erhielt. Die Herrschaft der Dänen im Nordwesten Esthlands war von neuem sür die nächsten hundert Jahre gesichert.
Im achten and letzten Kapitel schildert der Verfasser die deutschen Handelsstiftungen in Wisby und Novgorod, die, unter sich wie mit dem Mutterlande im engsten Verbande lebend, gar bald dem deutschen Wesen in allen nordischen Gebieten Ansehen und Einfluß zu verschaffen wußten, zur selben Zeit, da jene Ritter⸗Kolonieen am Embach, an der Düna und im Goiwathale, durch festen Anschluß an den deutschen Orden neu gekräf⸗ tigt, das Haus der deutschen Kirche hier zu schirmen und zu erweitern streb⸗ ten. Als nach dem Fall der Hohenstaufen das Reich durch innere Zwie⸗ tracht zerrüttet wurde, hob durch die Gründung des Hanseschen Städtebun⸗
es fuͤr das baltische Außen⸗Deutschland eine neue Zeit des Ruhmes und der Kraftentwickelung an.
Auswärtige Börsen.
Frankfurt a. M., 9. März. Seit meinem letzten Be⸗ richte hat sich am Fondsmarkte wenig Erhebliches zugetragen; der
este Stand der englischen Konsols und der französischen Renten brachte etwas mehr Lebhaftigkeit hervor, wodurch auf verschirdene
apiergattungen höhere Course bezahlt wurden. Auch sind die Be⸗ sorgnisse wegen der Schweiz, Griechenland zꝛc. so ziemlich verschwun⸗ den, und man glaubt im Allgemeinen an einer Besserung aller deut⸗ schen Staats⸗ und industriellen Effekten, wenn nur in unserer in⸗ neren Angelegenheit, resp. die deutsche Frage, baldigst einer glück⸗ lichen Lösung entgegenzusehen wäre. Am Schlusse der Woche zeigte sich namentlich nach österreichischen Fonds wieder ziemliche Kauflust und nahmen eine Neigung zum Steigen an.
Auch verschiedene süddeutsche, als bayerische, darmstädtische und württembergische Obligationen waren gesuchter, und die vorräthigen Stücke wurden größtentheils zu besseren Preisen aufgekauft.
In Anlehens⸗Loosen geringer Umsatz und die Course fest. Serien⸗Loose der badischen 35r sind zu 125 und der 50r zu 115 Fl. anzubringen.
Für fremde Fonds, als belgische, holländ. und amerikanische, erneuerte sich auch die Kauflust und zum Theil besser bezahlt. Im neuen toskanischen 5proz. Anlehen fanden mehrere Abschlüsse zwischen 90 ⁄ — 91 ¼ statt. Nach industriellen Papieren zeigte sich auch Speculationslust, indem bei der jetzt steigenden Frequenz vieler Bahnen eine merkliche Besserung unausbleiblich ist.
Die spanische 3proz. Schuld, welche anfangs auf 28 siel, blieb am Schlusse auf höhere Madrider Course wieder zu 29 ½ gesucht. Für 5proz. spanische konnte man 16 a ¼ pCt. machen.
In fremden Wechseln wenig Geschäft, und die meisten Devisen
ehaupteten sich auf ihre vorigen Notizen. Das Geld bleibt reich⸗ ich; Diskonto zu 1 ¾½ anzubringen. Amsterdam, 9. März. Das Steigen der Staatspapiere an mehreren auswärtigen Börsen hat diese Woche den günstigsten Einfluß auf den hiesigen Markt ausgeübt, indem es die Kapitalisten anregte, von dem durch die Zinsenzahlung vom 1sten d. wieder ver⸗ größerten Geld⸗Ueberflusse Fonds⸗Einkäufe zu machen; und es ha⸗ ben denn auch vornehmlich in holländischen Effekten mitunter erheb⸗
iche Gefchäfte stattgefunden und sind täglich höhere Preise bewilligt
worden. Am meisten wurden Integrale umgesetzt, welche von 55 bis 55 ⅞ pCt. emporkamen; dann fand 4proz. wirkliche Schuld eifrige Abnehmer, die von 85 % zuletzt bis 86 ⅜ Ct. bewilligten; bei weni⸗ ger Umsatz stieg Zproz. do. von 65 auf 65 ⅜ Ct. 3 ½proz. Syndikat⸗ Obligationen besserten sich von 85 ⅝ auf 86 ¼ pCt. — Im Actien⸗ Geschäft war es dagegen merklich stiller; Actien der Handelsmaat⸗ schappy standen fest auf 168 pCt., einige Haarlem⸗Rotterdamer Eisenbahn⸗Actien sind zu 58 pCt. und Utrecht⸗Arnheimer do. zu 89 pCt. verkaust worden. Von fremden Staatspapieren wechselten alte Fproz. russische Obligationen zwischen 104 ½ und 104 ¼ und blieben 104 ½ pCt.; 4proz. Certifikate bei Hope waren mehr gefragt und stiegen von 85 ½ auf 85 pCt.; 22ůproz. wiener Metall. gingen bei trägem Umsatz von 41½ auf 42 pCt.; in 5proz. do. wurde we⸗ nig zu 78 ½ pCt. gemacht. Ardoin⸗Obligat. stellten sich nach ge⸗ ringer Schwankung auf 11 ½ pCt. wieder her; Zproz. Binnenlän⸗ dische do. waren auf 28 ½, gewichen, erreichten aber wieder 29 pCt.; portugiesische do. sind wegen der günstigeren Notirungen von Lon⸗ don von 34 ½ bis 36 3% p„Ct. gestiegen. Die Course der peruani⸗ schen Obligationen machten diese Woche abermals erhebliche Sprünge, dieselben fielen anfangs von 70 auf 72 ¼, stiegen dann bis 74 ½ und wichen am Ende wieder bis 72 ⅜ vCt. Brasilianische do. haben sich von 89 ½ bis 90 pCt. erhoben. Zproz. französische Renten kamen bei mäßigem Umsatz von 53 ⅛ bie 54 ¼ pCt. empor. Die nieder⸗ ländische Bank hat diese Woche ihren Zinscours um ½ pt. her⸗ untergesetzt, weshalb zu 2 ½ „Ct. nur schwierig Geld in Anleihege⸗ schäften unterzubringen ist.
Markt⸗Berichte. “
Stettin, 11. März. (Ostsee⸗Ztg.) Wochenbericht. In den letzten Tagen hatten wir sehr schönes trockenes Frühlings⸗ wetter, heute ist es aber wieder rauh, bei ziemlich heftigem Winde. Von den erwarteten schlesischen Abladungen ist noch immer nichts eingetroffen, wahrscheinlich werden die Kähne durch den heftigen Wind, der sich gestern aufs neue eingestellt, in ihrer Fahrt gehin⸗ dert sein.
Von Veränderungen in unserem Produktenhandel läßt sich auch heute nur sehr wenig berichten. Man hat sich nun einmal daran gewöhnt, daß die Berichte aus England fortwährend flau und fast mit jedem Posttage niedriger lauten, weshalb denn auch kein ferne⸗ rer sehr bedeutender Eindruck auf die hiesigen Preise dadurch her⸗ vorgebracht wird. Allerdings ziehen sich die Reflektanten immer mehr zurück, und es würde jetzt schon oft schwer werden, für grö⸗ ßere Partieen Getraide, namentlich für Weizen, auch nur ein ent⸗ sprechendes Gebot zu erlangen; indeß bemerkt man auch höchst sel⸗ ten dringende Offerten, und es scheint, als wenn auch von den er⸗ warteten Zusuhren sehr wenig an den Markt kommen würde.
Von Weizen soll ein Posten von 300 Wspl. uckerm. 130pfd. an hier anwesende Engländer zu dem Preise von 34 Sh. pr. Qr. frei an Bord verkauft sein, was ca. 54 Rthlr. ausholt; außerdem sind noch 100 Wspl. märker 80pfd. loco zu 48 Rthlr. und 50 Wspl. gelb. schles. 89 9fd. abzuladen, 88pfd. effektiv zu liefern, zu 46 ⅛ Rthlr gehandelt. Für 90fd. märker in loco fordert man 49. Rihlr., sut dd. gelb.
schles. 48 — 47 ½ Rthlr.; weiß. schles. 89pfd. abzuladen, ist zu 50 — 49 ½
Rthlr. crlassen. “ Roggen etwas matter, in loco wird 83 —84pfd. auf 25 ½ — 25 Rthlr. gehalten, während nur 24 ½ Rthlr. für Norwegen geboten ist, 86fd. 26 ⅛ Rthlr., pr. Frühjahr 82 pfd. 24“ Rthlr. bez, 244 Rthlr. Br., 24 Rthlr. Gld., 86pfd. 25¼ — 25 Rthlr. Br., Juli 82pfd. 25 ½ Rthlr. Br., 86pfd. 26 ½ Rthlr. Gld. Auf Sept. — Okt. Liefer. ist das erste Geschäft gemacht und zwar 82 pfd. zu 26 ½ Rthlr.
1““ “ 1“
Gerste unverändert; loco 21 — 20 Rthlr. bei 85pfd., schles und pomm. 75 pfd. pr. Frühj. 23 — 22 ½ Rthlr. nom. 1
Hafer fest, schles. 52pfd. pr. Frühj. 17 ½ Rthlr. gef., 17 Rthlr. Gld., märker 50 — 52 pfd. 14 a 15 Rthlr.
Kleine Kocherbsen zu 30 Rthlr. erlassen. bis 26 Rthlr.
Rüböl flau, loco 12 Rthlr. gehalten, pr. März — April 11 Rthlr., April —- Mai 11¾ Rthlr. bez. und Br., Sept. —Okt. zuletzt zu 10 ¾⅔ Rthlr. begeben und Br.
Von Leinöl pr. Frühjahr sind ein Paar Hundert Ctr. zu 11 Rthlr. inkl. Faß verkauft.
Rappkuchen in runder Form 30 Sgr. Br., Leinkuchen Sgr. angetragen.
Spiritus matt, Frühjahr 26 ½ — ½ % Br., Juni — Juli 24 ½ % Br.
Von Zink wurden 500 Ctr. auf Lieferung zu 5 Rthlr. verk., 5 Rthlr. Br., 4 ¼ Rthlr. G.
Pernauer Leinsamen 10½ Rthlr., rigaer 10 ¼ Rthlr. gehalten.
Nach der Börse. Weizen 43 — 53 Rthlr. gefordert, loco 48 Rthlr., auf Lieferung 46 ½ Rthlr. zuletzt bezahlt.
Roggen loco 25 ⅛ a 26 ½ Rthlr. gefordert, pr. Frühjahr 82 pfd. 24 ½ a 24 ¼ Rthlr. bez., pr. September
Gerste 18 a 23 Rthlr. gefordert.
Erbsen 27 a 35 Rthlr. nominell.
Rüböl in loco 11⅔ Rthlr. gefordert, pr. März — April 11¼ Rthlr., pr. April September — Oktober 10 ¾ Rthlr. bezahlt.
Leinöl 11‧ Rthlr. gef., 11 Rthlr. bez., pr. April — Mai und auf Abladung inkl. Faß 11 Rthlr. bezahlt. 1b
Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 20 ½ pCt. bezahlt, 20 pCt. Brf., mit Fässern 26 ½ pCt. bez., pr. Frühjahr 26 ¼, ½ pCt. bezahlt, pr. Juni — Juli 249 „Ct. bezahlt.
Zink 5 Rthlr. gefordert. 8 3 G
Kaffee, Cuba 8 ½ 2 83 Sgr. verst., 6 ½ 1 Sgr. unverst., Portorico 8 a 8 ½ Sgr. verst., 6 ½¼ a 7 Sgr. unverst., Lagugyra 7 ½ Sgr. verst., 6 Sgr. unverst., Sumatra 6 ⅜6˖ Sgr. verst., 5 Sgr. unverst., Brasil ord. bis gut ord. und fein ord. 6 ½ , 7 1 verst., 5 a 5 ½ Sgr. unverst. gefordert. 1
Engl. Roheisen Nr. 1. 1 Rthlr. 16 ½ Sgr. verst. gefordert.
Ingber 17 Rthlr. verst., 10 ½ Rthlr. unverst. gef., Pfeffer 19 a 198 Rthlr. verst., 12 ½ a 13 Rthlr. unverst. gef., Piment 28 ½ Rthlr. verst., 22 Rthlr. unverst. gef., Cassia lignea 14 Sgr. verst., 12 ¼ Sgr. unverst., Flores 12 ½ Sgr. verst., 10½ Sgr. unverst. gef., Caneel 1 ¾ Rthlr. verst., Cardamom 34 a 40 Sgr. verst., Macis⸗ blumen 32 a 34 Sgr., Nüsse 30 a 34 Sgr. gef., Nelken 9 ½ Sgr. verst., 7 ¾ Sgr. unverst. gef. 1
Pernauer Leinsamen 10 Rthlr. verst. gefordert und bezahlt. Rigaer 10 Rthlr. verst. gef. und auf Lief. bez., Memeler 8 Rthlr. verst. gef., 7½ Rthlr. verst. bezahlt.
Schottische Heringe, Crown und Fullbrand 5 ½ Rthlr. verst., 4 ½ Rthlr. unverst. gef., und ungestempelte 4 ½ Rthlr. verst. gef., 3 ⅔ Rthlr. unverst. gef., Ihlen 4 ½ Rthlr. verst., 3 ½ Rthlr. un⸗ verst. gef. 2-Adler⸗Küstenheringe 3 ½ a 4½ Rthlr. gef.
Campeche⸗Blauholz 2 ¾ Rthlr. verst., Domingo 2 9 verst. gef.
Pottasche 105 Rthlr. verst. gef., 10½ a 10 ¼ Rehlr. verst. bez.
Köln. Syrup 10 Rehlr. verst. bez., auf Lief. 9 ½ Rthlr. verst. bez.
Gelb Lichtentalg Ima 15 Rthlr. verst., 12 ½ Rthlr. unverst. gef., weiß Lichtentalg 18 Rthlr. verst., 15 Rthlr. unverst. gef., Seifentalg 15 ½ Rthlr. verst., 12 ½ Rthlr. unverst. gef.
Südseethran 12 ½ Rthlr. verst. gef.
Futtererbsen 26 ½
zu 42
Hafer 14 a 17½ Rthlr.
Mai 11 % Rthlr., pr.
Rthlr.
vnxannea.e
Bekanntmachungen.
14] Subhastations⸗Patent.
Das in der Kollegenstraße Nr. 18 hierselbst gelegene, Vol. I. No. 644. Fol. 661. des Hvpothekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Tischlermeister Wilhelm Ernst Schmieder gehörige Haus nebst sechs Ruthen Wiesen, welches zu⸗
folge der nebst dem Hopothekenscheine in der Registra⸗ tur einzusehenden Tare auf 5223 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf. abgeschätzt worden, soll am 30. Juli 1850, Vormittags 11 Uhr,
n Gerichtsstelle subhastirt werden.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger kaufmann Eduard Bötticher wird hierzu öffentlich vor⸗ eladen.
Frankfurt a. d. O., den 2. Januar 1850.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
immer
[29 b]
Berlin⸗ Anhaltische Eisenbahn.
Die statutenmäßige Ausloosung der am 1. Juli d. J. einzulösenden Prio⸗ ritäts⸗Actien unserer Gesellschaft,
und zwar: 17 Stück à 500 Thlr., 113 2 à 100 „
AMhe.
sollte.
Die Gesellschaft überläßt dem Staat für ihre Rechnung und weitere Ausführung des Baues der Bahn nebst allem Zubehör, als nach vollendetem Bau für die ganzen Unternehmens ꝛc. ꝛc.
Wenn der Reinertrag sich auf mehr als drei und ein halbes Prozent des Actien⸗Kapitals be⸗ läuft, so fällt von diesem Ueberschusse bis zum Betrage von fünf Prozent einschließlich ein Vier⸗ tel, von dem Ueberschusse über fünf Prozent die Hälfte dem Staate zu, um, nach seinem Ermes⸗ sen, zur Deckung etwaniger Zins⸗Zuschüsse oder zur Erwerbung von Actien der Ruhrort⸗Crefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Gesellschaft nach dem Tagescourse oder im Wege der Ausloosung zum Nennwerthe zu dienen.
Sobald sämmtliche Actien vom Staate er⸗ worben sind, wird die Bahn und das Vetriebs⸗ Material nebst dem gesammten Zubehör, dem Reserve⸗Fonds und sämmtlichen Activis und Passivis Eigenthum des Staats, sofern derselbe solches nicht früher auf anderem Wege erwerben
Aus §. 2. März d. J. beschließt, haben 24 Schuͤler die
in ihrem Auftrage sowohl die
den.
Verwaltung und den Betrieb des
Aus § 6.
Lehrplan bleibt unverändert.
Danzig, den 14. Februar 1850.
Aus §. 8.
das 18te Jahr des Bestehens der Anstalt Anstalt besucht, von welchen sich gegenwärtig noch 20 Schüler darin befin⸗ 1) Donnerstag den 4. April d. J., Morgens 8 Uhr, wird der neue Kursus in beiden Klassen beginnen, wozu 2) ich die gefälligen Meldungen schon von jetzt ab an je⸗ 3) dem beliebigen Tage erbitte und auch gern mündlich oder schriftlich nähere Auskunft ertheilen werde.
Richter, Direktor der Anstalt, Hundegasse Nr. 80.
Anhalt-Cöthen⸗-Bernburger b Eisenbahn.
Die Actionaire der An⸗ halt⸗Cöthen⸗Bernburger Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden hierdurch zu einer auf Freitag deqn öWMNa Nachmittags 4 Uhr, im oberen Saale des hie⸗ gen Börsenhauses anbe⸗ raumten außerordentlichen
Zinksche Erbbegräbniß ist unterm 7. Juli 1778
Herrn Christian Daniel Roch, Kammer⸗Kommis⸗
sions⸗Rath in Frankenberg,
Herrn Christian Martin Roch, Kauf⸗ und Handels⸗
Herrn Christian Gottlob Roch,) herren in Penig,
den Kindern der Frau Regine Salome Roch,
der Ehefrau Johann Samuel Zink's in Mitt⸗
weida, als:
a) Frau Marien Sophien Reginen, geb. Zink, Ehefrau Herrn Christian Gotthelf Schob's, Kammerkommissärs in Mobendorf,
5) v Christian Samuel, CCA1A1A1A“
Herrn Carl Heinrich Zink,” herrn in Mittweida, Rahel Wilhelminen Zink, später verehel. Au⸗ diteur Himmler in Dresden, Herrn Johann Friedrich Zink, Stadtschreibern in Frankenberg, und ) Herrn Christian August Zink, Gerichts⸗Direk⸗ tor in Pulsnitz,
zugeschrieben und dieselben damit beliehen worden.
Diese Personen sind nunmehr sämmtlich mit Tode abgegangen und die Erben derselben, mit Ausnahme der unter 4. sub a. genannten Marie Sophie Regine Zink, verehel. Schob, unbekannt.
Auf Antrag der Erben der Letzteren, namentlich:
Der
Oktober 26 ½ Rthlr. bas.
pr. März 11 ⁄½2 Rthlr.
an der dasigen Kirche gelegene, sonst Sattlersche, jetzt
am 2. April c., Nachmittags 4 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale, am Askanischen Platze Tr. 6, stattfinden, wozu den Vorzeigern von gedachten Actien der Zutritt freisteht. Beerlin, den 11. März 1850. Die Direectton.
[136] 2 anntma ch un g 1 Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Nachdem der in Folge des Beschlusses der General⸗Versammlung der Actionaire vom 1. Mai v. J. mit den Kommissa⸗ rien der Königlichen Ministerien für Han⸗ sdel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten qZWnnd der Finanzen über die Bewilligung der Zinsgarantie für unser Unternehmen unterm 26. September v. J. abgeschlossene Vertrag die vorbehaltene Geen Genehmigung seitens der zuständigen Staats⸗ 5 hörden unterm 20. Februar d. J. erhalten hat, wer⸗ en die Herren Actionaire unserer Gesellschaft zu einer außekargeneschen General⸗Versammlung auf Mittwoch vem Fm⸗ pril d. J., Vormittags 10 Uhr, in em Rumpschen Saale hierselbst eingeladen Gegenstände der Verhandlung sind: — a) der Rechenschaftsbericht der Direction,
b) der vorgedachte, nachst druckte Vertrag: chstehend auszugsweise abge⸗
8
8 Ans J „Der Staat übernimmi den Actionairen gegen⸗ über eine Zinsgarantie zum Satze von drei und einem halben Prozent für das
betragende Actien⸗Kapital.
statutmäßig ꝛc. 2c.
Aus §. 10.
Um der Gesellschaft eine beiräthige Mitwir⸗ kung bei der Ausführung des Baues und der Leitung der demnächstigen Verwaltung des Un⸗ ternehmens zu gewähren, soll von der General⸗ Versammlung eine Deputation von fünf Mit⸗ gliedern gewaͤhlt werden, wovon eines in dem Kreise Crefeld, eines in dem Kreise Duisburg und eines entweder in dem Kreise Gladbach oder im Kreise Kempen seinen Wohnsitz haben muß. Die beiden übrigen Mitglieder können zwar be⸗ liebig gewählt werden, müssen jedoch ihren Wohnsitz an einem an der Bahn oder an einem nicht zu entfernt von derselben belegenen Orte haben. Es werden eben so viel Stellvertreter mit denselben Bestimmungen hinsichtlich des Do⸗ mizils gewählt.
Dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, gegen Erstattung des vollen Nominalwerths sämmtliche Actien zu jeder Zeit, nach vorgän⸗ giger öffentlich bekannt zu machenden sechsmo⸗ natlichen Kundigungsfrist, einzulbösen und da⸗ durch das Eigenthum der Bahn zu erwerben.
c) die Wahl der nach §. 10 dieses Vertrags von der
General⸗Versammlung zu ernennenden Deputation.
Wegen der Legitimation der Stimmberechtigten wird
auf §. 26 der Statuten noch besonders aufmerksam ge⸗ Mien Direetin.
Aus §. 14.
“ 1 8 Die Handels⸗Akademie in Dan⸗
[22 b] zig betreffend.
Während des Kursus 1849 —50, welcher mit Ende
General⸗Versammlung zr Beschlußnahme uber die Auf⸗ lösung der Gesellschaft, über die Realisation und Ver⸗ theilung des Gesellschafts⸗Vermögens unter die Actio⸗ naire, nöthigenfalls zur Abänderung der Statuten, un⸗ ter Hinweisung auf den §. 78 der Gesellschafts⸗Statu⸗ ten, mit dem Bemerken eingeladen, daß die Deponirung der mit einem nach den Nummern geordneten Verzeich⸗ nisse versehenen Actien in dem Büreau der Gesellschaft zu Cöthen oder bei den Herren S. A. und J. J. Lie⸗ bert in Berlin, Unterwasserstraße Nr. 7, in den Tagen vom 8. bis 15. März a. c., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, geschehen kann.
Die hierfür entgegenzunehmenden, von dem Direkto⸗ rium vollzogenen Bescheinigungen dienen als Legitima⸗ tionskarten beim Eintritt in die Versammlung, und wer⸗ den die Actien gegen Rückgabe dieser Bescheinigung vom 23. März bis 21. April a. c. wieder ausgehändigt.
Diejenigen Actionaire, welche es vorziehen, die Actien, in ihrem Besitz zu behalten, können dieselben ebenfalls an obengenannten Orten zu der angegebenen Zeit gegen Uebergabe eines nach den Nummern geordneten Ver⸗ zeichnisses anmelden und vorzeigen, und erhalten sodann gleichfalls eine als Einlaßkarte zur Versammlung die⸗ nende Bescheinigung, mit welcher jedoch dieselben Actien beim Eintritt in die General⸗Versammlung wieder vor⸗ gezeigt werden müssen.
Actionairen, die sich nicht auf eine der beiden ange⸗ gebenen Arten legitimirt haben, ist der Eintritt in die Versammlung statutenmäßig nicht gestattet.
Berlin, den 20. Februar 1850.
Der Vorsitzende des Ausschusses der Anhalt⸗Cöthen⸗ Vernburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Henoch.
[603] ITE Das auf dem Kirchhofe zu Mittweida, unmittelbar
Herrn Franz Ludwig Schob's in Rochlit,
Herrn Carl August Forberg's, -
Herrn Christian Friedrich Forberg's, bin Franken⸗
Herrn Rudolf Forberg's, Wilhelminen berg,
verw. Schob, ) werden daher alle diejenigen, welche an das gedachte Begräbniß als Erben oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu machen berechtigt sind, bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß sie aller und jeder Ansprüche daran sfür verlustig geachtet und davon ausgeschlossen, nicht minder über das gedachte Erbbegräbniß zu Gunsten derjenigen, welche das nächste Recht daran gemeldet und nachgewiesen haben werden, den Rechten nach wei⸗ ter verfügt und solches den sich meldenden Erben, auch nach Befinden der Kirche als herrenloses Gut zugespro⸗ chen werde, hierdurch geladen, den 24. M gai 1850, Vormittags, zur gehörigen Anmeldung und Bescheini⸗ gung ihrer Erbansprüche an Nathsstelle zu Mittweida sich einzufinden, da nöthig rechtlich zu verfahren, bin⸗ nen 6 Wochen zu beschließen und den 16. Juli 1850
der Eröffnung eines Präklusivbescheids, welcher rücksicht⸗ lich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr in contuma- ciam für publizirt geachtet werden wild, sich zu gewär⸗ tigen.
Auswärtige Betheiligte haben zu Empfangnahme spä⸗ terer Ladungen in Mittweida wohnhafte, gehörig legi⸗ timirte und genügend instruirte Bevollmächtigte zu be⸗
ellen.
p Superintendur Frankenberg und der Rath der Stadt Mittweida im Königreiche Sachsen, am 20. Novem⸗ ber 1849. Die Kirchen⸗Inspection zu Mittweida. M. Körner, Sup. Hofmann, Bürgermeister.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr 4 Kthlr.⸗4 Jahr 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ⅔ Sgr. berechnet.
11u.““ — ⁰—-öy—yö
WW11“ Amtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Berlin. Cirkularschreiben des Ministers des Innern an die Mitglieder des Staaten⸗ und Volkshauses. — Prämie auf ausgeführte Steinkohlen. — Verordnungen des General⸗Post⸗Amts.
Oesterreich. Wien. Telegraphische Nachricht aus Griechenland. — Die Assentirung der ungarischen Honveds. — Erlasse des General⸗Gou⸗ verneurs der Lombardei und Venedigs.
Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. — Landau. Hin⸗ richtung.
Sachsen. Dresden. Die neuen Kasernen in Dresden und Leipzig.
Hessen. Kassel. Ernennung.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Kammer⸗Verhandlungen.
Oldenburg. Oldenburg. Landtags⸗Verhandlungen.
Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Veröffentlichung der Verfassung.
Bremen. Bremen. Verhandlungen des Senats. — Ankunft des Post⸗ Dampfboots „Hermann.“
Ausland.
Frankreich. Paris. Schreiben des Papstes an den Präsidenten. — Die schweizer Fragen. — Das Mittelmeergeschwader. — Beginn der Er⸗ gänzungswahlen. — Vermischtes. 8 8
Großbritanien und Irland. London. treff Griechenlands. Aus⸗ und Einfuhr. —
Niederlande. Aus dem Haag. Die Schifffahrts⸗Gesetz⸗Entwürfe.
Italien. Turin. Interpellation über Rüstungen Oesterreichs. — An⸗
nahme der Postreform. — Modena. Ankunft der Herzogin von Berry.
Spanien. Madrid. Bevorstehende Ernennungen. — Anleiheprojekt.
Türkei. Von der bosnischen Gränze. Einnahme der Festung Bi⸗ hacz durch die Insurgenten.
1 Wissenschaft und Kunst Archäologische Gesellschaft. — Vulkanismus in Afrika.
Die russische Note in Be⸗ Primas für Irland.
Börsen⸗ und Handels⸗ Nachrichten.
Amtlicher Theil.
8 8 Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Postamts⸗Direktor Schmückert den Stern zum Rothen Adler⸗Orden 2ter Klasse mit Eichenlaub; dem Ge⸗ sandten am Königlich hannoverschen Hofe, Grafen Bül dem Stadtrath Gamet zu Berlin, dem Geheimen Ko I Rath und Vorsteher der berliner Kaufmannschaft Ca “ Ge- heimen Finanzrath von Jordan zu Berlin, “ Stabt⸗ Sondt. kus Möwes zu Berlin und dem Professor Dr. zu Bonn den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Finanzrath Stünzner zu Berlin, dem evangelischen Pfarrer Ameler zu Herford, dem Superintendenten und Pfarrer Bieck zu Küstrin, dem Bürgermeister Dieth. old zu Sömmerda und dem Superintendenten und Pfarrer Keller zu Mülheim an der Ruhr den Rothen Adler⸗Orden 4ter Klasse zu verleihen; und Den Regierungs⸗Rath und Provinzial⸗Stempel⸗Fiskal Wül⸗ fingh in Frankfurt a. d. O. zum Geheimen Regierungs⸗Rath zu
ernennen.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Wegebaumeister Fries in Landshut ist zum Landbau⸗ Inspektor in Kul rnannt worden.
Finanz⸗Ministerium. Nr. 57 der Vossischen Zeitung: Bonn, 1. März, (B. Z.), giebt die Nachricht von der zu Siegen bereits vor acht Wochen erfolgten Einleitung der Untersuchung wider einen dortigen Lithographen wegen Verdachts der Anfertigung falscher Darlehns⸗Kassenscheine zu fünf Thalern mit Hinzufügung von Um⸗ ständen, welche wesentlich unrichtig, aber sehr geeignet sind, das Publikum zu beunruhigen. Insbesondere sind bei der stattgehabten Haussuchung nicht 66 Pfund dergleichen Papiere zum Betrage von 330,000 Thalern, sondern 104 Stück theils vollendeter, theils unvoll⸗ endeter falscher Darlehns⸗Kassenscheine zu fünf Thalern nebst verschiedenen zu deren Anfertigung gebrauchten Utensilien in Be⸗ schlag genommen, und eben so entbehrt die Behauptung, daß mehrere Millionen falscher Scheine im Umlauf seien, jedes Anhal⸗ tes. Eine speziellere Mittheilung gestattet die noch schwebende ge⸗ richtliche Untersuchung nicht, das Publikum möge aber vertrauen, daß die Behörden, denen die Verfolgung der Fälschung des Papier⸗ geldes obliegt, wie bisher nichts versäumen werden, jedem ver⸗ brecherischen Unternehmen dieser Art, welche, wie die Erfahrung lehrt, nirgend unmöglich gemacht werden können, baldigst auf die Spur zu kommen. Auch werden wir die geeigneten Schritte thun, den Verbreiter der obigen Nachrichten zu ermitteln und zur Ver⸗ antwortung zu ziehen. Berlin, den 12. März 1850. Hauptverwaltung der Darlehnskassen. von Lamprecht.
An g ü Graf von Renard, von Groß⸗Strehlitz.
Deutschland.
Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Stabs⸗Hautboisten Buchbinder,
so wie den Feldwebeln Saͤnger und Wächter vom 19ten Infan⸗ terie-Regiment die Erlaubniß zur Anlegung der von dem Herzoge von Sachsen⸗Altenburg Hoheit denselben verliehenen, dem sachsen⸗ ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienst⸗Medaille zu ertheilen.
Berlin, 9. März. Der Herr Minister des Innern hat heute folgendes Schreiben an die Mitglieder des Staaten⸗ und Volks⸗ hauses erlassen:
Königs benachrichtige ich Ew. gliede des Staaten⸗, resp. Volkshauses der in Artikel IV. des Ver⸗ trages vom 26. Mai 1849 vorgesehenen Reichsversammlung ernannt, resp. erwählt worden sind, hierdurch ergebenst, daß die gedachte Versammlung in Gemäßheit des Einberufungs⸗Dekretes des Ver⸗ waltungs⸗Rathes der verbündeten deutschen Regierungen vom 13ten v. Mts. am 20sten ds. Mts. in Erfurt zusammentreten wird, und fordere Sie auf, sich daselbst zu der gedachten Frist gefälligst einzufinden. Berlin, den 9. März 1850. Der Minister des Innern von Manteuffel.
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Berlin, 12, März. Zur Besörderung des Absatzes von Steinkohlen aus den westfälischen Bergwerks⸗Revieren nach den Niederlanden, ist auf den Antrag des Ministers für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten von des Königs Majestät genehmigt worden, daß die im Laufe und bis zum Schluß des Jahres 1849 auf die Märkische und Essen⸗Werdesche Bergamts⸗Kasse angewie⸗ sene Ausfuhrs⸗ Prämie von resp. zwei und drei Pfennigen für den Centner ausgeführter Steinkohlen und Koaks von den Gruben in den Bergamts⸗Bezirken Bochum und Essen noch bis zum Schlusse des Jahres 1850 fortgezahlt werde.
8 1 1 Berlin, 13. März. Das Amtsblatt des König ichen Post⸗Departements enthält die Verordnung, betreffend die Auffor⸗ derung zur ordnungsmäßigen Befolgung der Vorschriften über die Be⸗
handlung der Post⸗Freipässe zu Reisen, welche ganz oder theilweise auf Eisenbahnen zurückgelegt werden, desgleichen betreffend den Zeitungs⸗ Verkehrmit dem schleswig⸗-holsteinschen Postbezirke; desgleichen betreffend die Anfertigung von Abschluß⸗Rückmeldungen; desgleichen betref⸗ fend die Bestellungen auf die Dienst⸗Instruction für die Ober⸗ Post⸗Directionen; desgleichen betreffend die Aufhebung der Porto⸗ freiheit des Apotheker⸗Vereins im nördlichen Deutschland und des Apotheker⸗Vereins in der Gegend von Kreuznach. Beschränkung der Portofreiheit der Landarmen⸗-Anstalt in Tapiau; desgleichen betref fend die Lieferung der Gesetz⸗Sammlung für die Post⸗Comtoirs. Oesterreich.
Wien, 11. März. Aus Triest ist folgende
telegraphische Depesche von gestern Nachmittag hier eingegangen:
„Piräeus, 5. März. Die strenge Blokade ist aufgehoben. wird einstweilen ein zuwartendes Benehmen beohbachten. Die bis jetzt gekaperten Schiffe werden als Pfand betrachtet. Courier Grose ist als Ueberbringer der von Seiten Englands angenomme⸗ nen französischen Vermittelung angelangt.“
Ueber die Maßregel der Assentirung der ungarischen Honveds in Ungarn bemerkt der halb offizielle Magyar Hirlap: „Daß die Assentirung der mobilen Nationalgarden (namentlich jener, welche, wie es an der Schwechat der Fall war, gegen die K. K. Truppen gekämpft), da dieses Loos in den meisten oder wenigstens in vielen Fällen Familienväter trifft, einen schmerzlichen Eindruck macht, ist wohl begreiflich; aber es lassen sich zur Milderung der ohne Ausnahme vorzunehmenden Einreihung dieser Mobilgarden gewichtige und beachtenswerthe Gründe finden. Zuvörderst jene, welche bei jeder Rekrutirung geltend gemacht und auch von den be⸗ treffenden Behörden stets beachtet werden. Wenn z. B. ein Vater nur einen Sohn hat oder ein erwachsener Bruder, der seine unmün⸗ digen Geschwister ernährt, mithin deren einzige Stütze ist, der Familie entzogen werden soll, oder aber der Einzureihende zur Fortführung des Hauswesens unumgänglich nothwendig ist. Daß solche Fälle bei der in Folge der traurigen Revolution angeordneten allge⸗ meinen Honved⸗Einreihung häufig vorkommen, ist eben so natürlich, wie der Wunsch, daß dieselben unter den jetzigen ohnehin so trau rigen Verhältnissen Beachtung finden mögen. Aber es lassen sich auch noch andere Milderungsgründe finden. So war z. B. Raab jene Stadt, welche durch die mehrfachen Ausfälle der komorner Besatzung am meisten gelitten, namentlich dadurch, weil die in die Stadt eindringenden Honveds mehrere Bürger und Familienväter mit sich fortführten und einreihten, die bei der Uebergabe von Komorn als Gemeine daselbst gefunden wurden und so das Loos der Uebrigen theilen mußten. Wenn wir gut unterrichtet sind, so haben die Civilbehörden die militairischen Autoritäten auf die beiden erwähnten Milderungs⸗ gründe mehrmals aufmerksam gemacht. Daß diese Schritte bisher noch keinen vollständigen Erfolg hatten, ist blos der von Seiten der Militairbehörden bisher verfolgten unparteiischen und darum stren⸗ gen Anwendung der Gerechtigkeit zuzuschreiben. Doch, und wir sagen es mit Freuden, haben wir bereits Beispiele, die uns zu der besten Hoffnung berechtigen. So wurde jüngst in der Marmaros ein ganzes Bataillon Ruthenen und Romanen, welches zum Dienst in der Honved gezwungen und unter einem gewissen Vorwand aus der Heimat entfernt wurde, nach erwiesenem Thatbestande, von fer⸗
England
Auf den Grund Allerhöchster Ermächtigung Sr. Majestät des nachdem Sie zum Mit-⸗
h Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, fuͤr Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Mr. 57
1850.
nerem Dienste befreit. Daß ein ähnlicher erwiesener Zwang ungarischen Honveds gegenüber zu einem ähnlichen Resultate führen wird, kön⸗ nen wir von der Gerechtigkeitsliebe der Militairbehörden mit Be⸗ stimmtheit hoffen. Auch können wir es nicht unerwähnt lassen, daß die mobilen Nationalgarden obwohl nicht geradezu ausgespro⸗ chen wurde, daß das Prinzip der Assentirung auf sie keine An⸗ wendung finde, doch mit Urlaub auf unbestimmte Zeit in ihre Heimat entlassen werden. Wir wollen hoffen, daß es dem uner⸗ müdlichen Eifer unserer hiesigen Centralregierung wie den Distrikts⸗ behörden gelingen wird, die Sache einem erwünschten Ende zuzu⸗ führen, zur Beilegung der Assentirungsfrage ein unparteiisches Comité zu bilden und überhaupt Maßregeln zu treffen, welche auf die Befesti⸗ gung des Friedens und der Ordnung von wohlthätigem Einflusse sind. Wenn namentlich die Frage über die Einreihung der Nationalgarden, welche so sehr die Unzufriedenheit zu nähren geeignet ist und jetzt auf unbestimmte Zeit hinansgeschoben wurde, bestimmt entschieden wird, so wird der Segen Tausender dafür die Regierung begleiten, denn auch heute ist noch das Wort eines großen österreichischen Kaisers wahr: Opes regum corda subditorum. Wir glauben schließlich zur Be⸗ ruhigung unserer Leser auch noch hinzufügen zu können, daß die Regierung, welcher gewiß am meisten daran gelegen ist, Alles zu vermeiden, was die Gemüther aufregen könnte, bemüht sein wird, diese Fragen derart zu lösen, daß sowohl den Anforderungen der Gerechtigkeit Genüge geleistet wie auch jeder mildernde Umstand gebührend gewürdigt werde.“
Mittelst Erlasses des Feldmarschalls Grafen Radetzky vom 5. März wird das Verbot der Ausfuhr von Hafer, Heu und Stroh über die Gränzen von Piemont und der Schweiz aufgehoben. Eine andere Kundmachung des General⸗Gouverneus des lombardisch⸗ venetianischen Königreichs vom 7. März regelt die Verhältnisse der freiwilligen Emigration politisch kompromittirter Individuen, da der zur Rückkehr gestattete Termin abgelaufen ist. Alle, welche nicht 8 die regelmäßige Bewilligung zur Auswanderung erhielten und nicht zurückkehrten, werden als ungesetzlich Abwesende behandelt, und ihr bewegliches und unbewegliches Eigenthum verfällt dem Seguester. Mehrere mildernde Bestimmungen zeigen jedoch den Weg an, auf welchem von der Strenge des Gesetzes Umgang genommen wer⸗
den kann.
Bayern. München, 9. März. (N. K.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Kammer der Reichsräthe wurde der Gesetzentwur üiber die Entschädigung von Ludwigshafen, nach einigen allgemeinen Bemerkungen des Grafen Cail Seinsheim, ohne weitere Diskussion in der von der Abgeordneten⸗Kammer modifizirten Fassung ange⸗ nommen. Im Einlauf befanden sich mehrere Dankadressen wegen
des Beschlusses über das Emanipationsgesetz, darunter namentlich eine von dem hiesigen Verein für constitutionelle Monarchie und re ligiöse Freiheit.
Landau, 9. März. Heute in aller Frühe wurde hier der Königl. bayerische Artillerie-Lieutenant Graf Fugger, der sich bei dem pfälzischen Aufstand betheiligt hatte, nach eingegangener Königliche Bestätigung des Urtheils, kriegsrechtlich erschossten.
„Sachsen. Dresden, 10. März. (D. A. Z.) Aus dem Königlichen Dekret, einen Nachtrag zum außerordentlichen Staats⸗ Budget für neue Kasernen in Dresden und Leipzig betreffend, das vorige Woche an die zweite Kammer gelangt ist, ergiebt sich Fol⸗ gendes: Es soll in Dresden eine neue Kaserne erbaut, in Leipzig dagegen nur in der Pleißenburg die beiden Flügel des sogenannten Trotzers um eine Etage erhöht werden. Dadurch soll es möglich gemacht werden, in Dresden 6— 700 Mann, in Leipzig 5 — 600 Mann mehr in Kasernen unterzubringen, als dies jetzt bei einer reglementsmäßigen Belegung derselben der Fall sein kann. Zu die⸗ sen Neubauten würden für Dresden mit Einschluß der Kaufsumme für das Grundstück ca. 100,000 Rthlr., für Leipzig hingegen ca. 60,000 Rthlr. gebraucht werden. Die Ausrüstungskosten für beide Kasernen sind mit 30,000 Rthlr. veranschlagt worden, was für die fraglichen Kaserni⸗ rungs⸗Anstalten die Summe von 200,000 Rthlrn. betragen würde. Als Grund für die beantragte Maßregel wird zunächst von der Staatsregierung angeführt, daß es zu mannigfachen Klagen und zu Unzufriedenheit bei den Bewohnern der genannten Städte Ver⸗ anlassung gegeben habe, wenn größere Truppenabtheilungen auf längere Zeit in die Bürgerhäuser eingelegt würden; hiernächst aber seien diese Neubauten auch „aus militairischen und politischen Rück⸗ sichten“ dringend geboten, indem durch die Kasernirung die Ein⸗ wirkung der Vorgesetzten auf die Disziplin und den militairischen Geist ihrer Untergebenen mehr gesichert und wesentlich befördert werde. Dem Einwande, daß „bei einer Rückkehr zu den gewöhn⸗ lichen Friedensverhältnissen, Dresden und Leipzig mnthmaßlich keine stärkeren Garnisonen erhalten würden, als sie bis zum Jahr 1848 haben“, wird mit der Bemerkung begegnet, daß man, wenn auch dieser Fall einträte, genöthigt sein würde, mehr Cadres zum Dienste herbeizuziehen und daher die Anzahl der Offiziere und Unteroffiziere weit stärker sein müßte als früher. Diese Letzteren zur eigenen Einmiethung mit Quartiergeld zu versehen, würde aber nicht nur erhebliche dienstliche Inkonvenienzen mit sich bringen, sondern auch viel mehr kosten als in den Kasernen. Endlich wird noch ange⸗ führt, daß durch die beantragte Vermehrung der Kasernen die Aus⸗ bildung der Rekruten für die in Dresden und Leipzig garnisoniren⸗ den Abtheilungen wohlfeiler werden würde, indem der Rekrut, in der Kaserne untergebracht, monatlich 18 Ngr. koste, während in den Kantonirungen ordonanzmäßig 1 Rthlr. bezahlt werden müsse. 8
Hessen. Kassel, 10. März. (Kass. Ztg.) Der frühere Justiz⸗Minister Moritz B bach is Präsi — Justiz⸗Mij ritz von Baumbach ist zum Präsidenten des Ober⸗ Gerichts in Marburg ernannt worden.
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