1850 / 74 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nischen des Don Augustin Moreto, von West. (Frl. E. Viereck: Donna Diana, als zweites und letztes Debüt.) Anfang halb 7 Uhr. Sonnabend, 16. März. Im Schauspielhause. 46ͤste Abonnements⸗ Vorstellung: Viel Lärmen um Nichts, Lustspiel in 5 Akten, von Shakespeare, übersetzt von Tieck. Anfang halb 7 Uhr. 1“ 1 Luftwärme...

Thaupunkt

MMleteorologische Beobachtungen.

1850. 13. März.

Lufrdruck 338,97“ Par. 338,42“ „Par. 338,00“„Par. Auellwärme 7,2 °0 R. + 2,8° R. + 2,5° R.

ter Hand ohne Faß 26 ½ % bez., 26 ℳ% gefordert, pr. Frühjahr mit Faß 26 ¾ % bez. u. Gld., pr. Juni-— Juli 25 % bez. Zink 4 Rthlr. 27 Sgr., in 14 Tagen abzuladen, bezahlt.

Breslau, 13. März. Weizen, weißer 32, 42, 49 Sgr., gelber 29, 40, 46 Sgr. 8

Roggen 20, 22, 24 Sgr.

Gerste 17 ½, 19, 20 ½ Sgr.

Hafer 14 ½, 15 ½, 17 Sgr.

Kleesaat unverändert.

Spiritus 5 ¾ Rthlr. bez.

Rthlr. Br. 8

Zink loco 4 ¾ Gld. b 2 Zufuhren von Getraide waren heute mäßig, Preise blie⸗ auch dieselben von gestern.

Abends

Nach Beobachtung.

Morgens [Nachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.

einmaliger 8 8 Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr - . ö Alle Post⸗

+ 4,6 ° R. + 2,9“ R. Flusswärme 0,9 °9 RK. ub ,9 1 1 . 1“ 18-ns 1 + 4,1° R. + 2,6 ° R. Bodenwärme 8 Rthlr. 1 ahr. 8 11“ ) 3 8 dieses Blatt an efe vnlg 8₰ . 98 pce. 96 pct. 98 pCt. Ausdünstung in allen Theilen der Monarchie Expedition 8 n etter trüb. trüb. trüb, Niederschlag0, 262“⁄Rb. ohne Preis⸗Erhöhung. Anzeigers: 8 as e ats Kusik 1““ 1“ w. W. Wäarmewechsel + 4,9° Bei einzelnen Rummern wird Behren⸗Straße wr. 57

+ 1,4 der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. r

w. 338,46 Par. 3,40 K. 3,1° n. 97 pct. w 8

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 15. März. Zum erstenmale wiederholt: Eine 1 kurirt. Posse mit Gesang in 3 Akten, von F. Kaiser. 2 arrangirt von F. W. Meyer.

Sonnabend, 16. März. (AItalienische Opern Vorstellung.) Don Giovanni (Don Juan). Oper in 2 Akten. Musik von Mozart. (Sgr. Claudina Fiorentini: Donna Anna, als Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

9

Tagesmittel:

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗

ben zeigers sind Bogen 426 und 427 der Verhandlungen

Berlin, Sonnabend den 16. März

der Ersten

Königliche Schauspiele. Freitag, 15. Marz. 18 Schauspielhause. 45ste Abonnements⸗ Donna Diana, Lustspiel in 3 Abth., nach dem Spa⸗

Sonntag, 17. März.

Eine Posse kurirt.

.““

Kammer und Bogen 448 bis 450

der der Zweiten Kammer ausgegeben worden. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

Vorstellung: D

2 —— —TBZ

——

nd udrs wneen

Berliner Börse vom 14. M aür z.

——

———

1

Wechsel-Course.

Geld. Kurz 2 Mt. 142 Kurz 150 ½ 2 Mt. 150 ¼ 1 Lst. 3 Mt. 25 300 Fr. 2 Mt. 80 150 Fl. 2 Mt. 87 150 Fl. 2 Mt. 100 Thlr. 1 2 Mt. 99 ½ § 8 Tage 99 ¾ 99 ½

Amsterdam... 8WT do. ’’h

Hamburg .3900 vIl. do. .. 300 Mk.

London

Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs ... 100 Thlr. ) 2 Mt. 2 Mt. 56 24 3 Wochen 108 ½

Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg

Inländische Fonds, I“ Kommunal- Papiere Geld- Course.

100 SRLl.

ꝛund

Geld. 106 ½

Brief. 96 96 i

Zf. Brief. Preufs. Freiw Anl 5 5

8

nsͤg

Gem. 106½ St.-Schuld-Sch. 3 ¼ 87

Sech.-Präm.-Sch.

9—

Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch.

22

103 ¼

9

K. u. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt-Obl. 104 ½ do. do. 3 2 87 Westpr. Pfandbr. 37 91 ½ Grofsh. Posen do. 4 1131“ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 94

1044 95¾ 86 5 90 ½⅔

100¾

Friedrichsd'or. 13 ⁄12 And. Goldm. à 5th. 13 Disconto.

93 Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. Hope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. 4. do. v. Rthsch. Lst do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz 0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. a. Pfdbr. a. C.

Poln. neue Pfdbr. 4 V 95 ½ 4o. Part. 500 Fl. 4 80

Hamb. Feuer-K. 3 ½

do. Staats-Pr. Anl.

Lübeck. Staats-A. 4 ½

V Hloll. 2 ½ % Int.

V Kurh. Pr. 0. 4 0 t)

b

Q —2 .

N. Bad. do. 35 Fl.

EE

S.

Eisenbahn- Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Tie mit 3 pCi. bez. Actien sind v. Staat gar.

Prioritäts-Actien.

Kapital.

fuss.

Tages -Cours.

Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertrag 1848.

Säömmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt

7 ages -Cours.

Lins

„7.

Berl. Anh. Litt. A. B do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger

Halle-Thüringer

Cöln Minden ... do Aachen8

Bonn. Cöln .

Düsseld.-Elberfeld..

Steele - Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl Lit .

do. II B

Cosel-Oderberg....

Breslau -Freiburg. ..

Krakau- J .

Berg.- Märk. ...

Stargard-Posen

Brieg Neisse..

Mag eb.-Wittenb. ...

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Quitlungs-Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Auslëind. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000

do. Prior

schluss-Course von Cöln-Minden 96 „b⸗

91 ¾ a bz. 84 ¼ B. 3 G. do. 104 ½ G. ¼ B. do. 64 a bz. do. 142 ½⅛ ba. do.

S

d0

+—

do. do.

do. do.

A5,

—öBqgeSenn

—8

do.

Kiel -Altona

1

Berl.-Anhalt. .. Hamburg

do. II. Ser. Potsd -Magd. .. 2,367,200 do. do. Litt I) do. Stettiner Magdeb.-Leipziger .. Halle-Thüringer.... Cöln -Minden

Rhein. v. Staat gar.

4 Prioritat Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.

III. Serie. Zweigbahn do.

Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg.. Steele -Vohwinkel do. II. Ser. Breslau-Freiburg ... Berg.-Märk. ..

Ausl. Stamm-Aet.

Amsterd.-Rotterd. F. Mecklenburger Thlr.

1,411,800 5,000,000 1,000,000

100 B. 34 ,0 978 G. 92 ½ B 101 G.

8

8 3,132,800 1,000,000 99 ½ bz. u. B. 800,000 105 B. 1,788,000 4,000,000 98 bz. u. B. 3,674,500 101 6. 3,500,000 103 bz. 1,217,000 83 ½ bz. 2,487,250 89 G. 1,250,000 77 8. 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1 100,000

2g=

95 bz. 103 ½ n.

do.

Svng=

84 B.

—,—

95 ½ G. 82 B.

+2̃n;

100 ¾¼ bz.

2,050,000 6,500,000 4,300,000

von Preussischen Bank-Antheilen 95 ½¼ bz.

Die Börse war auch heute wieder sehr in kleinen Appoints, sehr gefragt und beträchtlich höher bezahlt.

eschäftsstill, doch behaupteten sieh die Course der meisten Actien auf ihrem gestrigen Standpunkt.

Von preufs. Fonds war freiw. Anleihe, besonders

eIANKAM.AAevnes

nisse des Vorwerkes bei der Nähe der Städte Wolden-⸗

Bekanntmachungen.

[107] Vetanmnnmachuneg. Das im Adelnauer Kreise des Regierungs⸗Bezirks Posen belegene Domainen⸗Vorwerk Olobok, welches nach Abzweigung einer zur Dismembration bestimmten, besonders zu veräußernden Fläche von 50 Morgen an Areal

Hof und Baustellen 3 Morg. 16 ¶Q.z

Obstgarten 5 5 166 5)

Acker, meist Gerstland 31 23 »

Wiesen zu 10, 8 und 6 Ctr.

pro Morgen guter Qualität 65 » 123 »

an ungtbbarenr Kand .. .nRn 148 in Summa..... 393 Morg. 116 ◻¶R. enthält und mit den dazu gehörigen Wohn⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Gebäuden auf 9000 Thlr. taxirt ist, soll am 12. April a. c., Vormittags, in Olobok im Wohn⸗ hause des Vorwerksgehöftes durch den Herrn Regie⸗

rungs⸗Rath Meerkatz meistbietend veräußert werden.

Nach drei Uhr Nachmittags werden neue Lizitanten nicht mehr zugelassen.

Die zu bestellende Bietungs⸗Caution beträgt ein Zehn⸗ theil des Gebots.

Die Veräußerungs⸗Bedingungen sind in den Registra⸗ turen der unterzeichneten Königlichen Regierung, des Landraths⸗Amtes in Ostrowo und des Domainen⸗Rent⸗ Amtes in Schildberg einzusehen.

Posen, den 8. Februar 1850.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkt Domainen und Forsten. v. Scheel.

1143] Vqmhung

wegen Verpachtung des zum Königlichen Do⸗

mainen⸗Amte Marienwalde gehörigen Vor⸗ werkes Plagow.

Das zum Königlichen Domainen⸗Amte Marienwalde gehörige Vorwerk Plagow, 3 Meilen von Arnswalde, Meilen von Woldenberg und 6 Meilen von Lands⸗ berg a. W. im Arnswalder Kreise belegen, soll von Tri⸗ nitatis d. J. bis Johannis 1868, also außer der durch 18 an eung des Pachtlermins hinzutretenden Zeit, auf

b ende Jahre i b W

Maingebeis WI“ Wege des öffentlichen

diesem Vorwerke gehörigen Grundstücke be⸗ Gärten 22 Morgen 87 QR.

Hütungs⸗Grundstücken.. 95 85 23 und unnutzbaren Grund.. ““ stücken c.. EE1I1“

zusammen 2805 Morgen 52 und befinden scch bei der Pachtung 3 in benachtchne Feldmark belegene Seen. Sämmtliche Grundstücke sind

separirt und hütungsfrei, die Absatzwege für die Erzeug⸗

berg und Arnswalde und der in geringer Entfernung von der Vorwerks⸗Feldmark vorbeiführenden Stettin⸗Po⸗ sener Eisenbahn günstig und die erforderlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäude vorhanden und in baulichen Würden.

Das Königliche Inventarium besteht außer den Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden nur in Bäumen und Feuer⸗ löschgeräthschaften, und ist das Minimum der jährlichen Pacht für das Vorwerk und die Fischerei auf

1683 Thlr. festgesetzt.

Die besonderen Pacht⸗, so wie die Licitations⸗Bedin⸗ gungen, können in unserer Registratur eingesehen wer⸗ den, auch sind wir bereit, dieselben abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien, und zwar bei Auswärtigen mittelst Einziehung durch Posivorschuß mitzutheilen, da⸗ gegen wird die Karte von dem Vorwerke den Pachtlieb⸗ habern zu ihrer Information auf dem Domainen⸗Amte Marienwalde von dem Oberamtmann Bente zur Ein⸗ sicht vorgelegt werden.

Zur Abgabe der Pachtgebote haben wir einen Ter⸗ min auf

den 20. April d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Königl. Regierungsge⸗ bäude hierselbst angesetzt, zu welchem Pachtbewerber hier⸗ durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die⸗ selben ihre Qualification als Landwirthe und das zur Uebernahme der Pachtung erforderliche Vermögen un⸗ mittelbar vor dem Termine glaubhaft nachzuweisen ha⸗ ben, und diejenigen derselben, welche diesen Nachweis nicht zu führen im Stande sind, zum Mitbieten nicht zugelassen werden können. Uebrigens bleibt unter den drei Bestbietenden dem Königl. Finanz⸗Ministerium die unbedingte Auswahl vorbehalten, und erlangt keiner der⸗ selben durch das abgegebene Pachtgebot ein Anrecht auf den Zuschlag, bleibt aber an sein Gebot so lange ge⸗ bunden, bis er durch Zuschlag an einen Anderen oder auf sonstige Weise davon entbunden ist.

Frankfurt a. d. O., den 12. März 1850.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten

[125] Pekanyimnachunng. Das zum ehemaligen Königlichen Domainen⸗Amte Sonnenburg gehörige Vorwerk Meyerei, bestehend aus 255 Morgen 101 ¶R. Garten⸗ und Ackerland und 90 Morgen 51 ¶R. Wiesen, wovon 40 Morgen im Warthebruch, ferner 12 Morgen 161 ¶ͥR. Hutung, soll Donnerstag den 18. April d. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, in unserem Sessionszimmer vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Braumann im Wege der öffentlichen Licitation von Johannis d. J. ab auf 12 Jahre verpachtet werden.

Das festgesetzte geringste Pachtgeld beträgt 341 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf. Zur Annahme 8 ein disponibles Ver⸗ mögen von 2500 Thlr. erforderlich. Die Verpachtungs⸗

aer Bedingungen können vom 20sten k. M. ab in unserer Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. d. O., den 28. Februar 1850. Königliche Repierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

[81 Subhastations⸗Patent.

Das zum Nachlaß des verstorbenen Eigenthümers Carl August Wilke gehörige, in der Tuchmacherstraße Nr. 11 hierselbst belegene, in dem Hypothekenbuche Vol. I. Nr. 135. verzeichnete Haus nebst 3 Ruthen Wiesen, nach der gerichtlichen Taxe auf 5348 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt, soll in dem

am 21. August c., Vormittags 11 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle vor dem Obergerichts⸗Assessor Gra⸗ fen Finkenstein anstehenden Termine meistbietend ver⸗ kauft werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten 1) unverehelichte Pauline Wilke, 2) der Carl Friedrich Wilhelm Bahtz, werden aufgefordert, sich bei Vermei⸗ dung der Pläklusion im Verkaufs⸗Termine zu melden.

Frankfurt a. d. O., den 30 Januar 1850.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilnng.

[144] Nachstehender Verkauf.

Das im hiesigen Kreise belegene und mit Zubehör auf 11,397 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. landschaftlich abge⸗ schätzte adelige Gut Lonczin Nr. 145. Litt. B. soll in dem

am 3. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗Lokale anstehenden Termine sub⸗ hastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in der hiesigen Re⸗ gistratur einzusehen.

Carthaus, den 15. Februar 1850.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[145] Nachstehender Verkauf.

Das im hiesigen Kreise belegene adelige Gut War⸗ zenko Nr. 277, landschaftlich abgeschätzt auf 5187 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf., soll

am 30. September c., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗Lokale subhastirt werden.

Die Taxe und der Hppothekenschein sind in der Re⸗ gistratur des unterzeichneten Gerichts einzusehen.

Carthaus, den 26. Februar 1850.

Konigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

sũã Wilhelms⸗Bahn.

Die für das Jahr 1849 auf die Stamm⸗Actien der Wilhelms⸗Bahn zur Vertheilung kommende Dividende ist auf Drei und Ein halb Prozent oder Drei Thaler funfzehn Silbergroschen für jede Actie festgesetzt worden.

Dieselbe kann, so wie noch nicht bezogene ältere Di⸗ videnden, vom 15. bis den 30. April d. J. täglich (mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage), von 9 bis 12 Uhr,

in Ratibor bei unserer Hauptkasse

in Berlin bei den Herren M. Oppenheim’s Söhnen, in Breslau bei den Herren Eichborn & Co. gegen Abgabe der mit einem Verzeichniß zu versehenden Coupons erhoben werden. Ratibor, den 10. März 1850. öö

[31 p] EEöö“ der Coupons und verloosten Certifikate der Russisch-Hopeschen Anleihe 3. Serie. Die bei uns angemeldeten, am 1./13. Dezember a. pr. verfallenen Coupons von Russisch- Hopeschen 5proz. Certifikaten 3ter Serie werden mit 18 II 11 Sgr. Pr. Court. per Coupon von 12 SRbl. und die seiner Zeit bei uns eingereichten verloosten Certisicate derselben Anleihe, gegen quittirte Zurück- sabe der darüber ausgestellten Empfangsscheine mit 533 PThlr. 5 Sgr. Pr. Cour. per Certisikat vor 500 SRbl. von heute an bis 15. April a. c. an unserer K bezahlt. Berlin, den 13. März 1850. Anhalt und Wagener, Brüderstralse No. 5.

1hb Bekanntmachung.

Die Direction der Zarskoe⸗Selo Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft hat mich beauftragt, die Dividende für das zweite Semester 1849 mit b

2 ½ Silber⸗Rubel pr. Artie zum Course von 108 Thlr. Preuß. für 100 Rubel Silber auszuzahlen, und können die Zahlungen gegen Einrei⸗ chung der Coupons nebst nach der⸗Reihenfolge geordne⸗ ten Nummern⸗Verzeichnissen bei mir in den Vormittags⸗ stunden von 9—12 Uhr in Empfang genommen werden.

Berlin, den 12. März 1850.

F Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46. Kopenhagen⸗Roeskilde

Eisenbahn.

Die Rechnungs⸗Aufmachungen der Gesellschaft für das Jahr 1849 liege“vom 12ten d. M. während sechs Wochen zur Ansicht ren Actionaire im Haupt⸗ Büreau zu Kopenhe Rbthlr. Sch. Gesammt⸗Einnah 138,745 45 Betriebs⸗Ausgab Verzinsung v. P. 8

Faats⸗Aalcil * 55 100,570 30 38,175 15 4,199 26

[141]

ab für Reservefon 88 Direktor bleiben zur Divi 8

Kontrol⸗Comité schaft, den 9, Meé

Wegen der Wahlen zu der ersten Kammer wird morgen der Staats⸗Anzeiger nicht erscheinen

Haa-M.ceee

nentdan

Die verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats⸗Anzeigers werden ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April d. Z. beginnende Quartal

gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich zu Anfang danach bestimmt werden könne.

2

vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr. Ueber die Verhandlungen des deutschen Staaten⸗ und Volks⸗Hauses zu Erfurt

wird der

wie möglich liefern, auch einzelne bedentendere Verhandlungen und Reden ausführlicher mittheilen. Die stenographischen Berichte über die Verhandlungen der beiden an

rath reicht, noch für den Abonnementspreis von 2 Rthlr. vierteljährlich geliefert werden.

Die zu dem Preuß. Staats⸗Anzeiger für die Jahre 1848 und 1849 bestimmten phischen Berichte verzögert wurde, werden nun in Kurzem ausgegeben werden.

Amtlicher Theil. Deutschland.

Desterreich. Wien. Die münchener Uebereinkunft Bayern. München. Kammer⸗ Verhandlungen. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Württemberg. Stuttgart. Schlußprotokoll über Uebereinkunft. Baden. Karlsruhe. Dank⸗Adressen der ersten und zweiten Kammer. Kammer⸗Verhandlungen. Verlängerung des Krie szustandes. Hessen. Kassel. Schritte egen das Ministerium Hassenpflug. Schrei⸗ ben des Landtags⸗Kommissars.

Ausland.

Frankreich. Paris. Ergebnisse der Wahlen. Der Papst. Diplomatische Audienz. Abreise des Gesandten der orien⸗ talischen Republik. Die Vorfälle an der Julisäule. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die russische Note in Be⸗ zug auf die Blokade in Griechenland. Diskussion über die Vorlegung von im Parlament. Verwerfung Humescher Amendements zum Armee-Budget. Bill zur Herabsetzung von Justiz⸗Gehä e

Iheaüshss 3 erabsetzung von Justiz⸗Gehältern.

Italien. Turin. Kammer⸗Debatten. Nachricht aus Terracina.

Börsen⸗- und Handels⸗Nachrichten

die münchener

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen interimistischen Kreisgerichts⸗Direktor Ludwig zu Kolberg zum Rath des Kreisgerichts in Stettin; und

Den bisherigen Direktor der höheren Bürger⸗ und Provinzial⸗ Gewerbeschule zu Trier, Dr. Druckenmüller, zum Direktor des technischen Gewerbe⸗Instituts mit dem Range eines Rathes dritter

Klasse zu ernennen.

Instiz⸗Ministerium

Der Notar Heusner zu Saarlouis ist vom 1. ab nach Kreuznach im Landgerichtsbezirke Koblenz;

Der Notar Stoeck zu Düren vom 1. April d. Trier; und

Der Notar Maubach zu Königswinter vom 1. ab nach Bonn versetzt worden.

J. ab nach

April d. J.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der praktische Arzt und Geburtshelfer Dr. Kühne zu Guben ist zum Kreis⸗Phpsikus des Kreises Steinau, Regierungs⸗Bezirk Breslau, ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium. 11““

Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April 1848 wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 28. Februar d. J. 7,211,340 Rthlr. in Darlehnskassenscheinen in Umlauf waren. Beerlin, den 12. März 1850.

Der Finanz⸗Minister. von Rabe.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 11te und 12te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welche heute ausgegeben werden, enthalten unter Nr. 3236. Das Gesetz, betreffend den erleichterten 8 kleiner Grundsticke, vom 3. März 1850;

3237. Das Gesttz zffend die auf Mühlen⸗Grundstücken haftenden , 9, vom 11. März 1850; Die Veror 1 9 416. Februar 1850, betreffend die Wiederhers r bei dem Brande der Stadt Guttentag 1846 vernichteten Hypotheken⸗ Bücher v Akten und die Amortisation der dabei verl zenen Dokumente; unter Die Ac. sirigungs Urkunde, betreffend die Statuxn i, welche durch die mit der Aachen⸗ Düsselt rr Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis Gladba⸗ cher Eise; lschaft beziehungsweise unterm 29.

Abverkauf

3238.

3239.

1

und 26. September 1849 abgeschlossenen Verträge her beigeführt worden, vom 4. März 1850; Den Allerhöchsten Erlaß vom 4. März 1850 wegen Einsetzung der Königlichen Direction der Aachen⸗Düs⸗ seldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn; Die Bekanntmachung vom 7. März 1850, betreffend die Abänderung der bisherigen und die Allerhöchste Ge⸗ nehmigung der neuen Statuten des Eschweiler Berg⸗ werks⸗Vereins, und unter Das Gesetz, die unverzinsliche Staatsschuld betreffend, vom 7. März 1850.

Berlin, den 16. März 1850.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Angekommen: Der evangelische Bischof und General⸗Su⸗ perintendent der Provinz Pommern, Dr. Ritschl, von Stettin. Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime⸗Rath von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, nach Dresden.

Nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Oesterreich. Wien, 13. März. lleber die sogenannte münchener Uebereinkunft (. Stuttgart) bemerkt der Wanderer: „Wir wollen nur ganz einfach zwei Fragen stellen und diese zu beantworten suchen. Was soll dieser Entwurf und was kann er werden? Nach den Erwägungsgründen dieses neuen Entwurfes soll er die Basis „einer alle Bundesglieder vereinigenden Verfassung“ aufstellen, ferner „eine unheilvolle Spaltung Deutschlands vermei⸗ den.“ Wir können aus diesen Worten nichts Anderes herauslesen, als was auch schon auf den allerverschiedensten Wegen bekannt wurde, daß es sich hier um eine Verfassung handle, welche auch auf Oesterreich oder, sagen wir vorläufig, auf die zu Oesterreich gehö⸗ rigen Theile des deutschen Bundes Bezug haben solle. Die öster⸗ reichische Regierung hat in gewohnter Weise diesen Angaben, so lange sie nur Zeitungsgerüchte waren, nicht zu widersprechen der Mühe werth gefunden, und weil dieses nicht geschehen, und weil österreichische Blätter, welchen man ein näheres Vertraut⸗ sein mit den ministeriellen Intentionen zumuthet, sich so fort beeilten, den Entwurf noch Abends mitzutheilen, an⸗ dere wieder mit auffallender Freundlichkeit sich um die Wiege dieses neugebornen Kindes drängen, ja sogar nicht undeut⸗ lich zu verstehen geben, daß es vor der Hand nur abwartende Politik sei, welche den Entwurf wohl unter den Auspizien Oester⸗ reichs ins Leben treten lasse, es aber für Oesterreich noch nicht an der Zeit sei, diesen Entwurf zu dem seinen zu machen und als dessen Schirmherr aufzutreten, weil also, sagen wir, dieses Alles geschieht und dabei Niemand zu bedenken scheint, welchen schlechten Dienst man damit unserer Regierung erweist, wollen wir, um Letz⸗ teres zu beweisen, nur auf einige Punkte hindeuten. Der §. 7 der Verfassung vom 4. März sagt: „Das ganze Reich ist ein Zoll⸗ und Handelsgebiet.“ Es ist daher unmöglich, daß Oesterreich mit Ausschluß des lombardisch⸗venetianischen Königreiches oder eines anderen Kron⸗ landes dem deutschen Zollverbande beitrete. Der §. 2 der Ver⸗ fassung vom 4. März sagt: „Diese Kronländer (d. i. alle ohne Ausnahme) bilden die freie, selbstständige, untheilbare und unauf⸗ lösbare constitutionelle österreichische Erbmonarchie.“ Es ist also eben so unmöglich, daß ein Theil der österreichischen Monarchie und wenn im deutschen Entwurfe von den Landestheilen die Rede ist, so wäre dieses nur ein Theil der Monarchie einem politi⸗ schen Bunde mit dem Auslande beitrete. Der §. 37 der mehrfach citirten und für unseren unantastbaren Rechtsboden erklärten Ver⸗ fassung vom 4. März sagt endlich: „Die gesetzgebende Gewalt wird in Bezug auf die Reichsangelegenheiten vom Kaiser im Vereine mit dem Reichstage, in Ansehung der Landesangelegenheiten vom Kaiser im Vereine mit den Landtagen ausgeübt. „Außer diesen drei Faktoren der gesetzgebenden Gewalt: Kaiser, Reichstag, Landtage, kennt die österreichische Verfassung keinen vierten, mag dieser nun Volkshaus, Staatenhaus, Bundesvertretung, oder Direktorium, Landesregierung, deutscher Kaiser, oder wie immer heißen. Gesetz ist in Oesterreich alles dasjenige, was von dem Kaiser im Vereine mit dem österrei⸗ chischen Reichstage oder dem Landtage eines österreichischen Kron⸗ landes beschlossen worden ist, aber auch nur dieses! Alles, was auf anderem Wege zu Stande kommt, kann nur durch die Geneh⸗ migung des österreichischen Reichstages verbindende Kraft erhalten und gilt nicht mehr als ein Kommissionsbericht, bevor er zur De⸗

Her

Staats⸗Anzeiger genaue fortlaufende, übersichtliche Berichte so schnell

batte gekemmen. So sehen wir, daß die Intention dieses Ent⸗ wurfes, wenn es wirklich wahr sein sollte, daß man dabei an Oesterreich gedacht, eine eben so falsche, als für Oesterreich un⸗ mögliche ist, abgesehen von den nicht prinzipiellen Schwierigkeiten, die sich einem Beitritte Oesterreichs entgegenstellen. Der neue Ent⸗ wurf, unzweifelhaft berechnet, den erfurter Tag, wenn auch nicht unmöglich zu machen, so doch in seiner Entwickelung zu hemmen, müßte es folgerichtig vor der Hand für srine Hauptaufgabe an⸗ sehen, alle jene organischen Vorbereitungen zu treffen, welche, wenn Preußen wirklich einwilligen sollte, die Einsetzung der neuen Bun⸗ desregierung in nicht zu ferne Zeit hinausschieben würden. Man hat in den letzten zwei Jahren es nur zu wohl kennen gelernt, wohin die Provisorien, mögen sie nun Centralgewalt oder Interim heißen, führen. Die neue Bundesregierung sollte ferner, wenr man endlich einmal zu einem Abschlusse in den deutschen Wirrer koömmen will, unverweilt an die Stelle des Interims treten können dessen Mandat am 1. Mai zu Ende geht. Man sieht also, es wär nicht viel Zeit zu verlieren, nicht viel Tinte in Konferenzen un Protokollen zu verschreiben, es handelt sich um Annehmen oder Ab lehnen, um neuen Aufbau oder vergrößerten Schutt. Die Bundes Regierung müßte parat sein, sogleich in alle Functionen des In terims einzutreten; es müßte sogleich die Nationalvertretung zu

sammenberufen werden, um endlich einmal nach so vielfacher Pr.

fung ein deutsches Grundgesetz zu erlangen. Auf welche Weis würde dann Oesterreich seine 100 Abgeordnete wählen lassen, von denen es im Art. 9 des neuen Entwurfes heißt: „Die National vertreter werden durch die Landesvertreter in den einzelnen Bun

desstaaten gewählt,“ dasselbe Oesterreich, das noch nicht einmal di Landtage, viel weniger den Reichstag einzuberufen Miene macht? Oder läge Oesterreich an der Regelung der deutschen Verhältnisse mehr als an der Ordnung seiner inneren Angelegenheiten, daß es jenen zu Liebe das thäte, was es dieser wegen noch nicht nothwendig gefunden? Aber wir wollen den Fall setzen, auch dieses Unerwartete würde geschehen. Welche Rolle würden dann die nichtdeutschen Vertreter Oesterreichs auf diesem deutschen Volkstage annehmen? Oder glaubt die Regie⸗ rung, daß sie alle Einhundert aus den deutschen Provinzen werde vählen lassen können? Hat man noch nicht berechnet, daß auf die 100 Oesterreicher nur ungefähr 28 Deutsche und 72 Slaven Ma⸗ gyaren, Serben, Wallachen kommen würden? Und wäre die Coalition dieser als deutsche Partei im Prinzipe schon Malkontenten mit jenen Deutschen, die eine solche Verfassung und Vertretung für eine Pa⸗ rodie deutscher Einheit erklären würden, denn etwas Unverzeihliches, um nicht zu sagen nur allzu Gewisses? Müßte Oesterreich nicht darauf rechnen, in den meisten rein deutschen Fragen seine Ver⸗ treter dagegen stimmen zu sehen? Welches Interesse nimmt z. B. der Slave, der Magyare, der Serbe u. s. w. daran, ob Schleswig zu Deutschland oder Dänemark gehört? Wir haben in diesen Blät⸗ tern zu wiederholtenmalen unsere bestimmte Meinung ausgespro⸗ chen: So lange Oesterreich auf dem Boden der Verfassung vom 4. März stehe, kann es grundgesetzlich mit keinem außerösterreichi⸗ schen Lande in einen politischen Bund treten; wir haben hier neuer⸗ dings einige unserer Gründe über diesen Gegenstand zu erörtern gesucht, mehr kann, mehr braucht die Presse nicht zu thun, die Pflicht der Regierung ist es, die öffentliche Meinung zu beachten. Ob eine vollkommen freie Aeußerung über diesen Punkt in einer Zeit möglich ist, wo alle Hauptorgane der nationalen Parteien in Oesterreich verstummt sind, ist eine andere Frage. Alle Vorbedin⸗ gungen, um einen schwarz⸗roth⸗goldenen Enthusiasmus in Oester⸗ reich zu unterhalten, hat die Regierung selbst aus dem Weg ge⸗ räumt. Wir sind praktischer geworden, als vor zwei Jahren, und das eigene Haus muß unsere Burg sein.

Bayern. München, 12. März. (Nürnb. Korr.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer beantwortete Mini⸗ ster von der Pfordten die (in Nr. 71 des Preuß. St. Anz. mitge⸗ theilte) Interpellation des Feiherrn von Lerchenfeld. Er zählte 27 Gesetze auf, welche zur Berathung durch die Kammern vorbe⸗ reitet werden. Dem Antrag auf Vertagung wird die Regierung nicht entgegentreten, wünscht aber vorher Berathung des Budgets. Sodann legte Herr von der Pfordten ein Gesetz wegen eines An⸗ lehens von 10 Millionen Gulden für Eisenbahnbauten und der Kriegs⸗Minister Lüder eine eventuelle Kreditforderung von 9,800,000 Fl. für den Heeresbedarf vor. G Am 8ten hatte Se. Majestät der König das Direktorium der

Kammer der Abgeordneten zur Tafel gezogen und sich gegen das⸗

selbe über die bisherige Thätigkeit der Kammer aufs Wohlgefälligste ausgedrückt. Wie man hört, wird diese Auszeichnung nach und nach allen Kammermitgliedern zu Theil werden. b

Hannover. Hannover, 12. März. (Z. f. N. D.) Nach⸗ dem in der heutigen Sitzung der ersten Kammer durch ein Mini⸗