1850 / 76 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Reihe von Jahren zu begründen. Auf diesen Umstand werden be⸗ widerlaufen, ferner daß die Abgeordneten die Minister als ihre Füh⸗ so stütze sich die Motivirung des Kommissionsberichts auf die bereits No. B ei 1 U l ß 8 sch 8 1 t A 2 . sonders diefenigen Gewicht zu legen bereit sein, welche alle Bürger rer in politischen Fragen betrachten, sich ihrer Leitung anvertrauen bei der Debatte über den Anschluß an das Dreikönigsbündniß vorge uU 31 9 en Zlaals- nz eir ½ 2* als wehrhafte Männer zu sehen und zu erhalten wünschen. und nicht etwa umgekehrt Lenker der Minister sein wollen. brachten Gründe. Er könne sich seinerseits im Wesentlichen nur auf 2ereeee 1] 1ö“ 8 8 Da nach den vorstehenden Erörterungen die politischen Rück⸗ Man kann zweifelhaft sein, ob in unseren Verhältnissen die diese Debatte beziehen. Durch die inzwischen eingetretenen Er⸗ b“ viüüüni ————⸗⸗ . ——— b sichten den Abschluß ver Convention räthlich, die augenblicklichen politischen Garantieen genügen, allein bis zu erfolgter Abänderung eignisse sei er von seiner damals ausgesprochenen Ueberzeugung nicht ein gutes Beispiel gebe, vermöge er nicht anzuerkennen. Es sei kein ““ 1 D Zeitumstände aber nothwendig machten, da irgend erhebliche Be⸗ der Verfassung besitzen wir keine andere. Es würde sich daher als zurückgekommen. Vielmehr seien seine über Hannover und Sachsen großes Kunststuck, sich einem Mächtigeren in die Arme zu werfen Deutschland. Sachsen. Dresden, 13. März. (D. A. Z.) Durch denken nicht entgegenstanden, da die militairischen Vortheile augen⸗ ein leeres Formalisiren darstellen, wollte man die Zustimmung zu geäußerten Ansichten seitdem vollkommen bestätigt Ob das Verfah⸗ Wenn sich die Kommission auf die Gefahr eines Kri 858 2 g. 8 2. Mrz hat ber Staats⸗Regierung den Kammern ei⸗ fällig sind, da endlich finanzielle Opfer deshalb nicht erforderlich einem Vertrage, der übrigens Billigung verdiente, deshalb versa⸗ ren dieser Staaten ein deutsches sei, wolle er nicht untersuchen. Ihre theile er diese Befürchtung nicht. Zwischen Rußl E“ Preußen. Berlin, 18. März. Die Gesetzsammlung ent⸗ nen Entwurf zu einem provisorischen Steuer⸗ und Ab 88 seg werden, im Gegentheil größere finanzielle Erleichterungen in Aus⸗ gen, weil die Landesregierung, von ihrem verfassungsmäßigen Lossagung vom Bündnisse sei aber einmal eine Thatsache Bel der und Preußen herrsche das herzlichste Einverstä 1. * „. Oesterrei ) hält: das Gesetz, die unverzinsliche Staatsschuld betreffend: auf die Zeit vom 1. Mai bis mit 31. Dezember 1850 gabengesed sicht stehen, so kann die Kommission wie sie bereits im Eingange Rechte Gebrauch machend, den Abschluß ohne vorgängige Mitthei⸗ engen dynastischen Verbindung in welcher Braunschweig zu Hannover dasselbe Band, dasselbe Streben, die unbeschrinkte Ge C Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von sungsmaßigen Berathung und Erklärung zugehen lassen; ihres Berichts bemerkte, die erste von ihr angeregte Frage, nur lung an die Abgeordneten und Berathung mit denselben vorgenom⸗ stehe seien, wenn beide ganz verschiedenen politischen Sphären Ine. möglich aufrecht zu erhalten. Besser set es j ncg g Preußen ꝛc. ꝛc. giebt sich die Staats⸗Regierung der Zuversichtlichen 2. bejahen und der geehrten Versammlung eine gleiche Bejahung ledig⸗ men hätte. Ein solches Formalisiren erschiene um so unbegründeter, hörten Konflikte nicht zu vermeiden, und die Kommission auf ständig dazustehen, als sich in dem Etrudel⸗ LEL 89 selbst⸗ verordnen, unter Zustimmung beider Kammern, was folgt: hin, daß aus den Grunden, welche in den Motiven zu dem 8 ⸗8 lich anempfehlen. wenn durch solche vorgängigen Mittheilungen der Abschluß bedeutend Schutz von Preußen hoffe, so köͤnne man nicht voraussehen, wie fortreißen zu lassen. Dem Vertrage mit C111““ ü insliche S f Finanz hesete angegghen vardern u 1 I. . erschwert oder ganz vereitelt werden könnte. Daß der vorliegende demnächst das preußische Oberhaupt gesonnen sein werde. Wenn formell durch die Convention vorgesehen Wie h 9 Die unverzinsliche Staateschuld besteht fortan: 8 Berathung der unterm 26. November v. an die Kammern gelang⸗ Es bleibt noch die zweite Frage zu erwägen;: wie soll sich Fall von dieser Art war, daß er, um den mannichfachsten Intri⸗ überhaupt die Kommission auf die gegenwärtige Politik Preußens Anschlusse an Preußen einen Schutz gegen hann ““ aus dem in dem Staatsschulden⸗Etat vom 17. Januar 1820 ten Budgetvorlage auf die Jahre 1849, 1850 und 1851 und der die Versammlung der Abgeordneten dem erfolgten Abschlusse gegen⸗ guen im In⸗ und Auslande wirksam vorzubeugen, zugleich Schnel⸗ so viel baue so halte er 8e Gkundlage aus Gründen, deren begreife er nicht. Die Successionsrechte (Gesetz Sammlung S. 18) bereits aufgeführten, in Gemäß⸗ damit im Zusammenhange stehenden Abgabengesetze erfolgen werde.“ über verhalten. ligkeit und Geheimhaltung verlangte, wird kaum Jemand zu be⸗ nähere Erörterun ihm die Delikatesse verbiete für sehr unsicher felhaft. Man werde nicht gegen dessen klares Rech d beit der Kabinets Ordre vom 21 Drzember 1824 n Gesetz⸗ Eine ähnliche, obschon etwas dringlichere Mahnung, war bekanntlich Aus der Mittheilung der Regierung geht nämlich hervor, daß streiten wagen. Unter diesen Umständen handelte daher das Mini⸗ Was die all E 1““ Verhältnisse betreffe so nehme die gewaltsam schützen wollen. Was vie militairischen Rücksicht G Sammlung S. 238) in Kassenanweisungen verbrieften Be⸗ in dem Dekrete vom 17. März 1849, die zu beschleunigende Bera⸗ der Vertrag bereits ratifizirt ist und es kommt daher zunächst in sterium gerade darin recht und patriotisch, daß es den Abschluß auf Kommissi 88 zuf die Möglichkeit eines Krieges Bedacht Er' sein 8 treffe, so sehe er keine Nothwendigkeit, die bewaffnete Macht 68 die ö“ 11,242,347 Rthlr. thung wegen der Budgetvorlage, ingleichen wegen Ergänzung und Betracht, welche Wirkungen der erfolgte Abschluß und welche Be⸗ seine eigene Verantwortlichkeit vornahm, vaß es nicht von ihm seits glauübe . das Schwert des Bürgerkrieges in der Teeib⸗ Hände eines anderen Staats, namentlich Preußens zu geben e. aus den in Gemäßheit der Kabinets⸗Ordre 6 Abänderung der Gewerbe⸗ und Personal⸗Steuer betreffend, an die deutung die ertheilte oder versagte Zustimmung der Abgeordneten für heilsam und nothwendig erkannte Maßregel deshalb der Ge⸗ bleiben werde. Das ganze Bündniß beruhe zum großen Theil auf die Tüchtigkeit unserer Truppen eine Ausbildung durch die Ver⸗ vom 22. April 1827 (Gesetz⸗Sammlung Kammern des aufgelösten ordentlichen Landtags ergangen. Der gegen⸗ habe. Die §§.7 und 8 des Landesgrundgesetzes sind hierfür maß⸗ fahr des Mißlingens aussetzte, um von sich selbst jede Gefahr der der Furcht der Demokratie, und da deren Forderungen durch die bindung mit anderen nicht nöthig mache, jedenfalls aber dazu die S. 33) in Umlauf gesetzten Kassenanwei⸗ wärtige provisorische Finanzgesetz⸗Entwurf bestimmt, daß vom 1. Mai gebend. Nach §. 7 vertritt der Landesfürst den Staat in allen Verantwortlichkeit fern zu halten 1 einem Kriege folgende Finanznoth unwiderstehlich werden würden, zreußische Armee, die er für eine volksthümliche nicht halten könne sungen im Betrage von.. 6,000,000 1849, bis wohin nur das Ausschreiben vom 25. Mai 1849 in Kraft Verhältnissen zu dem deutschen Bunde und zu anderen Staaten, Aus diesen Gründen muß die Kommission den angedeuteten werde man sich vor einem Kriege zu hüten wissen. Außerdem ncht gecignet sci. Die finanziellen Ruücksichten seien ihm unter⸗ 3) aus den gemäß der Kabinets⸗Ordre vom besteht, bis mit dem 31. Dezember 1850 nach Maßgabe der hier⸗ ordnet die Gesandtschaften und Missionen an, schließt Staatsver⸗ formellen Einwand für unbegründet und im Falle sei es nach der Additional-Akte demn Bundesstaate unmöglich, gegen geordneter Natur, wenn auch sie zu Bedenken Veranlassung geben 5. Dezember 1836 (Gesetz⸗Sammlung über bestehenden oder „inmittelst noch zur Publication gelangenden träge und erwirbt dadurch Rechte für das Herzogthum, so wie er nicht zutreffend erklären. Entschieden unangemessen wäre es, wollte deutsche Staaten Krieg zu führen. Sehe er aber in dem Bünd⸗ müßten. Die formelle Seite der Sache sei von seinem Freunde S. 318). gesetzlichen Vorschriften“ alle ordentlichen Steuern und Abgaben dasselbe zur Erfüllung der vertragsmäßigen Verbindlichkeit ver⸗ Jemand wegen vermeintlich zu später Befragung sich verneinend nisse eine Spaltung Deutschlands herbeigeführt, so finde er auch die Hollandt hinlänglich erörtert. Auch er halte eine Genehmigung a) gegen Einziehung der von der See⸗ feertzuerheben seien, zugleich aber auch an außerordentlichen Steuern pflichtet. Der §. 8 bestimmt, daß die Ständeversammlung, so bald erklären und aus formellen Rücksichten die Vortheile aufgeben, die freiheitliche Seite nicht gewahrt. Wenigstens sei von dem Bundesstaate des Vertrags erforderlich. Wenn man auch die Feststellung der handlung früher ausgegebenen Kassen⸗ und Abgaben: „a) ein Zuschlag zur Grundsteuer nach 2 Pf. von es die Umstände zulassen, von solchen Verträgen in Kenntniß gesetzt aus der ertheilten Zustimmung für die Kammer der Abgeordneten in vieser Hinsicht nichts zu erwarten, wo man Preußen als Muster Formation auf 16 Jahr formell für zulässig halten wolle, so sei scheine im Betrage von 2,000,000 jeder Steuereinheit, und zwar 1 Pf. in jerem der beiden Termine werden soll. Ferner heißt es: Die zur Ausführung derselben er⸗ erwachsen. 1 8 g 8 aufstelle. 8— Eine fernere Quelle vöon Konflikten sehe er außerdem es doch jedenfalls bedenklich, auf eine so lange Zeit hinaus sich zu 5) gegen Einziehung der von der ritter⸗ den 1. August und 1. November d. J., b) einer dergleichen zur forderlichen Mittel bedürfen der ständischen Bewilligung und sollen Dabei kann sehr wohl der Wunsch bestehen, die Regierung auch in den förmlichen Verträgen, welche in Bezug auf die Mili⸗ binden, und durch die Einverleibung der Truppen in eine preußi⸗ schaftlichen Privatbank für Pommern Gewerbe⸗ und Personalsteuer nach Höhe eines vollen Jahresbetrags in deren Folge neue Landesgesetze erlassen oder die bestehenden auf⸗ möge bei dem Abschluß solcher Staatsverträge, welche das Land be⸗ tairverhältnisse mit Hannover abgeschlossen seien. Schließlich könne sche Division, deren Befehlshaber die Disposition darüber in die ausgegebenen Bankscheine im Br der geordneten Sät. In den Motiven wird dazu bemerkt, gehoben oder abgeändert werden, so ist hierzu die verfassungsmäßige lasten oder gesetzliche Bestimmungen nothwendig machen können, die er, selbst von dem Standpunkte des Bundesstaates aus, nicht ab⸗ Hände zu geben. Vor Allem aber halte es für höchst bedenklich ö 500,000 daß bei der Wichtigkeit und Umfänglichkeit des den Kammern vor⸗ ständische Mitwirkung erforderlich. Zustimmung der Abgeordneten vor der Ratification einholen. Allein sehen weshalb man so sehr mit der Convention sich beeilt habe, sich an ein System anzuschließen, das auf eine Hemmung des Fort⸗ Kassenanweisungen; gelegten Stactsbiidehss en die Finanzperiode 1849 —51 und bei der Man hat hiernach zwei Verhältnisse zu unterscheiden, einmal destimmtere Anträge in dieser Hinsicht zu stellen, erschien der Kom- da doch der Bundesstaat dasselbe Verhältniß herbeigeführt haben schritts im Leben der Völker, an dessen endlichen Sieg er nicht h) aus den von der preußischen Bank nach bereits weit vorgerückten Zeit die Regierung der Besorgniß sich nicht das durch den Vertrag begründete Rechtsverhältniß des Königreichs mission nicht angemessen, da das gegenwärtige Staats⸗Ministerium würde. Was die militairische Seite der Sache betreffe, so halte zweifle, hinausgehe und dadurch die unheilvollsten Verwirrungen §. 29 der Bank⸗Orvnung vom 5. Okto⸗ habe entschlagen können, daß man mit der Berathung dieser Vor⸗ Preußen und des Herzogthums Braunschweig, sodann das Ver⸗ jene Maxime im Ganzen, namentlich in der deutschen Frage befolgt er den hervorgehobenen Vortheil einer Verbindung mit Preußen hervorrufen werde. Er halte die vorliegende Frage für die wich⸗ ber 1846 (Gesetz⸗Sammlung S. 442) lagen bis daͤhin, wo das Steuerausschreiben vom 25. Mai 1849 hältniß der hiesigen Landesregierung zu der Versammlung der Ab⸗ hat, und wie schon bemerkt, in dem vorliegenden Falle die Gründe weder für nöthig, da die braunschweigischen Truppen vortrefflich tigste der Gegenwart und der Zukunft des Landes. bA1A1AAX“ 1,100,000 abläuft, nicht werde zu Stande kommen. Die Verpflichtung der Re⸗ geordneten. Da nach §.7 der Landesfürst zum Abschluß des Ver⸗ nahe liegen, welche zu einer Ausnahme von der gewöhnlichen seien, und überall Ruhm geärndtet hätten, noch für wirklich, da er Seebaß erklärt zur Erläuterung seines gestrigen Vortrages, annoch abzuliefernden Kassenanweisungen. gierung, für die ungestörte Fortführung des Staatshaushalts Sorge trages unzweifelhaft berechtigt war, so ist das Herzogthum sicher Handlungsweise berechtigten und verpflichteten. nicht glaube, daß die preußische Armee wirklich ein so unerreich⸗ 1 G ““ Teudenz des Vertrages, die Truppenmacht des Gesammt⸗Teirag 2)7,82, Rthlr. zu tragen, habe zu gegenwärtigem Gesetzentwurfe Veranlassung ge⸗ dem Königreiche Preußen zur Erfüllung der vertragsmäßigen Ver⸗ Die Kommission hat bis jetzt nur solche Personen im Auge bares Muster sei, die allgemeine Wehrbarmachung außerdem, in⸗ Landes in eine größere Organisation einzufügen, durchaus billige, §. II. geben. Die Regierung habe aber ferner für unumgänglich noth⸗ bindlichkeit verpflichtet. 8 gehabt, welche ihren * ersten Theile vorgetragenen Bemerkungen dem die allgemeine Wehrpflicht keineswegs müsgt ührt werde, in daß. aber seine politischen und rechtlichen Bedenken nicht völlig G“ Die nach den Kabinetsordres vom 22. April 1827 (Gesetz⸗ wendig erachtet, unerwartet der Berathung der Budgetvorlage un⸗ Die Mittel zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit bedürfen nach im Wesentlichen beistimmen, also den Abschluß der Convention für Preußen nicht erreicht sei, ferner in der preußischen Armee ein seien. Wenn auch des Bundesrecht nicht formell ein Be— Sammlung S. 33), vom 5. Dezember 1836 (Gesetz⸗Sammlung 5“ Umstanden, wenigens die Zuschlaͤge zu den di⸗ §. 8 der ständischen Bewilligung, und wie in dem Schreiben der zweckmäßig und angemessen halten. wahrer Kamaschendienst herrsche, und, wenn sie sich auch im In⸗ W der Landesverfassung sei, so setze diese doch jene voraus, S. 318) und vom 9. Mai 1837 (Gesetz⸗Sammlung S. 75) für bbeö dem vorgelegten vollständigen Finanzge⸗ Regierung sehr richtig bemerkt wird, könnten diese Mittel bei dem Wäre Jemand in dieser Hinsicht anderer Ansicht, glaubte er, nern zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung bewährt habe, materiell eine Abänderung jener auch diese veründere. Des⸗ dir im §. I. Nr. 2 und 3 aaufgeführten Beträge im Depositorioum 11““ worden seien, mit aufzunehmen, weil, wenn jedesmaligen Staatshaushalts⸗Etat gefordert und bewilligt wer⸗ die Convention für schädlich, ja verderblich erklären zu müssen, so ihre Thaten nach außen d. der neueren Ieit niicht sehr erheblich scst sehe er in der Convention eine Aenderung der Verfassung. der Hauptverwaltung der Staatsschulden verwahrlich niedergelegten man die Erhebung. auch dieser Zuschläge beanstanden wollte, den den, ohne daß man sich über die Grundlage der Forderung und würde derselbe der vollendeten Thatsache gegenüber sich offenbar zu gewesen sein. In finanzieller Hinsicht sieht der Redner in dem Ver⸗ 7 orst berichtigt zunächst die Auffassung der Convention, Staatsschuldscheine im Nominal⸗Betrage von 8,000,000 Rthlrn. 11““ offenbar krinerlei Erleichterung verschafft Bewilligung geeinigt hätte. Allein was würden die Folgen eines überlegen haben, ob der Vertrag rückgängig gemacht oder in irgend trage ebenfalls keinen Vortheil, da die neue Formation auch allein F sie Lucius ausgesprochen. Dessen ganzer Vortrag sei auf die sind, nachdem solche zuvor wieder in Cours gesetzt worden, nebst wssr L. Worte des Gesetzentwurfs: „inmitielst noch zur Publi⸗ solchen Verfahrens sein? Die Versammlung der Abgeordneten einer sonstigen Weise geholfen werden konne und solle. ausgeführt werden könne, auf der anderen Seite aber das neue Ver⸗ 113“¹” basit 4 nderen Macht über— den dazu gehörigen Zinscoupons mit 0 Millionen Thalern an die G gelangenden gesetzlichen Vorschriften“, beziehen sich darauf, muß bei der Prüfung des Bedürfnisses von irgend einer bestimmten Sind diese Wege verschlossen oder würden sie vergeblich betreten, hältniß für die Landeseinwohner bedeutende Belästigung mit sich 1“ Davon sei keine Rede in dem ganzen Vertrage. General⸗ Staats kasse und mit 2 Millionen Thalern an die See⸗ daß 1 es das bereits 8 der zweiten Kammer bera⸗ Formation und Organisation ausgehen. Glaubt sie,gegen die beste so bleibt auch für den mit dem Vertraͤge nicht Zufriedenen nach der fuͤhren würde. Was die formelle Frage betrifft, so glaubt der Redner balt WX über die Truppen werde nicht abgetreten, es ent⸗ G abzuliefern, wogegen die letztere den Betrag von 2 Mil⸗ 6 8 Negseg eh geteg.1. noch im ge⸗ hende Formation Ausstellungen machen zu können, so muß Ansicht der Kommission weiter nichts übrig, als einfach die That⸗ der Versammlung ein Recht der Zustimmung zu dem Vertrage vin⸗ 8 nur einen Anschluß, nicht eine Einverleibung der lionen Thalern in Kassenanweisungen an die General⸗Staatskasse genwärtigen Jahre in Kraft treten können. sie sich einen Contre⸗Etat entwerfen und danach das sache anzuerkennen, seine Zustimmung zu erklären und die hieraus diziren zu müssen, da von den angeführten Paragraphen des Lan⸗ v hW den richtigen Inhalt reduzirt, erscheine die Con⸗ zu zahlen hat. Dresden, 15. März. (Dresd. J.) In der zweiten Kam Bedürfniß berechnen. Tritt sie mit diesem Contre Etat für die Budgetberathungen erwachsenden Vortheile sicher zu stellen. desgrundgesetzes mehr Gewicht auf den constitutionellen §. 8, veutsche angemessen. Es fehle an einer Organisation b““ . III. 1 8 mer erstattete heute zunächst der Abgeordnete Prüfer Bericht über führt nothwendig zum bloßen Spiele als auf den monarchischen §. 7 gelegt werden müsse, und sonst das hen Rechtsverhältnisse. Sie soll gerade durch das Dreikö⸗ I1“ §. 29. Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 (Ge⸗ den zweiten Theil des Königl. Dekrets vom 7. November vor. J. gsbündniß angebahnt werden, und deshalb habe man sich diesem setz Sammlung S. 412) angeordnete Vernichtung der von der preu⸗] einige veränderte Bestimmungen über die Ablösung der Lehngelder⸗

auch nur behufs Motivirung ihrer Anträge hervor, so beruft sich Jede andere Handlungsweise f

die Regierung ihr gegenüber auf §. 9 des Landesgrundgesetzes, mit Formen und ist weiter nichts als Scheinconstitutionalismus von ständische Bewilligungsrecht durch Abschließung von Staats⸗Ver⸗- laF. 8 5

9ö'8— 9* 82*§ 3 8 8, 8 8 82 88 7 7 6 2 5b —. 6“X 8882918 8 8 8⸗ 8 angeschlo 118 8 5 8 A“ 2. s 8 1 isch n B * 4 8 8. F 8; 8 8 A*

Macht, deren Formation, L rganisation, Ausbildung un Disziplin wird. der Genehmigung des Vertrages eine Aenderung der Ver⸗ I 5 b hun. iIn blos negatives Abwar⸗ 8 8 8. 1“ noch rückständigen er Hauptpunkt des Berichts ist §. 4. Hier hat di s

cht, d . Bigantatton, 1 b b 1 Aenvderung der en führe zu nichts. Ebe enig s BEE Betrag von 1,100 Thaler Nr. 4) nicht statt, vielme S. 11“ §. 4. Hier hat die erste

ausschließend zusteht. Dabei muß sich die Versammlung stets vor⸗ Die Kommission erlaubt sich nach diesem Allen zu beantragen: fassung, hauptsächlich indem dadurch eine Bewilligung dieses Po⸗ S N 9 man sich einem Pessimismus ist dießer S G 8 G 8 nicht . vielmehr Kammer die Zahl der Fälle bei Vererbung des pflichtigen Grund⸗

sagen, daß die Formation, die sie bei ihrem Contre⸗Etat nicht an⸗ Die hohe Versammlung wolle ihr Einverständniß zu dem frag⸗ stens des Staatshaushalts⸗Etats auf 5 SFinanz Perioden erfolge, was sich biete, möge man Wenige, die General Staatskasse Dis 1 Fiche Vcuk di sb stücks, wie beim Wechsel in der Person des Berechtigten je auf

d assen und hoffen, daß sich weiter werde Staatskasse übz en. ) reußische Bank bleib einen Fall herabzusetzen, die Gesammtzahl f ein Jahr

J“ n 83 8 an G zahl der auf ein Jahrhun⸗ as preußische Heer sei seiner ganzen Orga⸗ dennoch ermächtigt, den gleichen Betrag in Banknoten sofort nach dert zu rechnenden Fälle aber auf drei zu reduziren decio Na Die

Ziel ständischer Thätigkeit und Wirksamkeit hält. dieser Hinsicht an ständische Mitwirkung gebunden zu sein. Unmöglich sen sei.

erkannt, nicht zum Grunde gelegt hat, in Wirklichkeit ruhig fort⸗ lichen Vertrage auf die im Schreiben der Regierung vom 10. Fe⸗ während sie nach der Fassung 7 : . ; 8 . . 9„ 8 5 8 1 8 2-488 5 28“ 8 92½1 ‧⁴3 eaer 9 besteht. B Insbesondere wird dies der Fall sein, wenn die Forma⸗ bruar proponirte Weise erklären. folgen solle. Das von der Kommission angeführte Beispiel der nisation nach ein durchaus volksthuümnliches ner g. 0 . tion auf einem gültigen Staatsvertrage beruht, also von der Re⸗ Wie schon im Eingange des Berichts angezeigt wurde, ist ein Normalgehalte spreche eher für ihn, da die Feststellung derselben sei es, dem Heere die Kriegsführung in CTC“ ja treulos S8 T L auszugeben. Mehrheit des Ausschusses empfiehlt den Beitritt zu diesem Be⸗ 3 2 8 8 Mitg 1 r Eigentliche Orga⸗ machen zu wollen. Was die formelle Seite der G“ ö Die nah 8. II. dend IIl H. die G 3 schlusse und motivirt dies durch mehrere Gründe, welche die gün⸗ keit entsteht, wenn in diesem Jahre die auf dem Staatsvertrage sicht, und hat sich vorbehalten, seine Gründe in einem Separat⸗ nisationsgesetze seien aber in der Sache angehe so sei Zan die General⸗Staatskasse abzulie⸗ stigere Stellung der Berechtigten belcuchten und stets mit dem Re— beruhende Formation als gut und nützlich anerkannt, im folgenden berichte der geehrten Versammlung vorzulegen. Dasselbe Mitglied Für die Feststellung der Steuern, welche durch die Zollverträge Söoe Haͤlte man die §§.⸗ 8 8 der Verfassung füͤr unzweck⸗ ordnung des Finanzministers zur Deckung der außerordentlichen für die Verpfl 1 2 8 1. 8 b 8 1 tsansicht vorgetragen, ebenfalls guf länger als drei Jahre herbeigeführt, enthalte die mäßig, 0 solle man sie darum nicht anders auslegen, als wie sie Ausgaben der Jahre 1849 und 1850 zu d für die Verpflichteten! anderen Versammlung für zweckwidrig ausgegeben wird! Eben weil die jedenfalls erwähnt werden muß. Nach dem Dafürhalten des Verfassung ebenfal nur verstanden werden könnten. Wenn sich aber die Versammlung Urkundlich unter Unserer 11“ chrif Richter und Oehmichen sprechen sich für den Ausschuß c 1 1 4 4 8. 9 4 4 8 . 7g. 6 2 Fer g g2: 8 18 65 3 8 1 4 ,8 DUh 8 er 858 1öö ; 1 28 94 32 . man nicht von einer gemeinsamen Grundlage ausging oder weil gedachten Mitgliedes enthält nämlich die Convention eine Abände Regel selbst dadurch um so mehr befestigt. durch ihre Zustimmung über 3 Jahre hinaus binde, so thue sie . b g erschrift und aus, letzterer mit dem Bemerken, daß er zwar selbst Berechtigter N ß zwar für die Genehmigung der dieses täglich durch die Organisationsgesetze. Darum sei auch von Gegeben Charlottenburg, 7. März 1850. b Verhandlungen im Ganzen ohne Resultat bleiben und eine ewig setzes dem Landesfürsten die Formation und Organisation der be⸗ Convention, indeß aus Gründen, · einer Verfassungsänderung keine Rede. Nirgend sei vorgeschrieben, (1. S.) Friedrich Wilhelm beruhe. Der Minister von Frie frische von E“ werden. waffneten Macht ausschließend zustehe und durch den Vertrag eine sehr abweichen. Er findet in dem Vertrage sowohl rechtliche 1 ie Gesetzvorlage, welche statt eines Falles Diese gemeinsame Grundlage soll jetzt geschaff ver! d Beschrä een eroien Disvosition eintrete; 2) weil die Ver vlitische Be zeiche, inbem er dem Bundess⸗ . wer dürfte 1. 8 e D t 6 chaffen werden un eschränkung dieser freien Disposition eintrete; 2) weil die Ver⸗ als politische Bedenken, rechtliche indem er dem Bundesstaats⸗ werden dürften. teuffel. von der Heydt 1 S;, und erklärt sehr ; 1 111 2 ö 8 8 G s Dispof 1 er 9 2 n, 11 EIn 1 AAA“ l Heydt. von Rabe. S d erklärt sehr entschieden, daß die Re sie wird geschaffen durch die beantragte Zustimmung zu der Con⸗ sammlung das Recht habe, das finanzielle Bedürfniß in jeder Fi⸗ rechte, welches durch die neuen Zustände nicht als beseitigt ange⸗ Hollandt verwahrt sich dagegen, daß er die Tapferkeit und Schleinitz. von Sto Ih .“ ons. von auf die Vorschläge der 114“ Falle ven tion. In diesem Falle wird die Verhandlung über das Mili⸗ nanzperiode zu prüfen und auch dieses Recht beschränkt werde, so⸗ sehen werden könne, widerstreite, p es 8 1 hen werde. Er macht dabei zugleich auf die Staat mit einer blos Lucius dagegen, daß er die Theorie des Pessimismus und der Marienburg, 13. März, Abends. Das Wasser ist im Laufe fe aufmerk⸗ gen Zweige der Staatsverwaltung. Man denke sich nur, daß die Budget⸗Berathungen in den nächsten 15 Jahren zum Grunde lege. bundesstaatlichen Organisation unvereinbar Revolution habe vertheidigen wollen. Er habe nur gesagt, des Tages noch um weitere 5 Zoll gewachsen und steht hier 19 Fuß ö“ worden seien, daß sie überhaupt diesen, noch Versammlung bei der Prüfung des Budgets, z. B. in der Finanz⸗, Die Kommission muß ihre Ueberzeugung dahin aussprechen, daß welcher das Land sich befinde, sei es allerdings dringend nöthig, eine Revolution vorhersehr. Sache des Staatsmannes, der sich 6 Zoll. Die Passage ist bei diesem hohen Wasserstande schwieriger 6 I herrührenden Entwurf wieder vorgelegt habe Justiz⸗ oder jeder sonstigen Verwaltung nicht von der bestehenden sie die erwähnte Meinung für irrig und unhaltbar ansieht. sich eine sen entge⸗ nicht in das Reich der Träume verlieren wolle, CCG ge⸗ Vice⸗Präsident Haberkorn spricht daher auch die Hoffnun V könne. Wenngleich durch diese Erwägung allein seine Be was die Zukunft bringen könne. Nachdem sodann Stolle seine hier des Nachts nichts übergebracht würde. Es sind hier Nachrich⸗ b 3 8 g z ; C., 42 11,98634 6 . JF. 1 2 8 8 „a koej 1668 entic gege te 91 9. t 2 88 ; 2 8 Ses⸗. . denken, und danach Contre⸗Etats entwerfen wollte, und man wird schließlich ein, hat aber dabei begreiflich nicht die auswärtigen Ver⸗ deuken nicht bes 1 b n die ässigkeit der Convention, gegen die ten von oberhalb eingegangen, w. onach angenommen werden muß, doch nicht gar so gering achten werde, als daß sie es wenn nicht in 6 3 trag einmal abgeschlossen sei, und das Land kein Mittel habe, ihn Bundeskriegsverfassung offenbar verstoße, und das L ielle Vortheil Allem ihrer Ansicht beigetreten werde lieber beim Alten lassen sollte 9 g 82 83 3 9 r. 81888 5 - 5 8 88 84 8 1 8 1 . 8 7 C K 3s 8 10 32 2 85b erhe 1⸗ 9 IFpr 5 4 682 ds 2 86 8 [Ep 4 72 r 5 4 8 2 . 8 91 8 Militair⸗Budgets stattfanden, überall eintreten würden. Die Vor⸗ erledigt sind, sondern bestimmt offenbar die Stellung des Landes⸗ eine der Konflikten mit Hannover aussetze und gegen die finanzielle Vorthei benflüsse der Weichsel, Buk und Narew sowohl, als auch durch das Er will übrigens in dem §. 4 die Erwähnung, daß der Ablösung. theile, welche die Feststellung eines gemeinschaftlichen Ausgangs⸗ fürsten rücksichtlich der Militairhoheit im Verhältniß zu den ständi⸗ der Volksvertretung herbei zuführen, aus welcher ein Ausweg nicht zu haftigkeit derselben, wobei er sich in v den ist. ne G 1 1 G ürde, sich genöthigt, dem Vertrag als einer vollendeten Dienstzeit, Kaliber u. s. w. einläßt, ausgesprochen hat, 8 8 1 18 Fuß 5 Zoll. Durch diese Höhe wird die schon beschädigte wissen. Zugleich bemerkt er, daß die abgeschlossenen Vergleiche 1 ; 6 g . 42 S. y“ vck r zaevrdnete Triep Tl bo zwische 8 111““ 7 8 ööö 8 8 2 141 8 ü8 d ) nach so klar und einleuchtend zu sein, daß sie nur von dem ver⸗ Recht der Formation und Organisation ausschließend zusteht, kann Thatsache seine Zustimmung nicht zu sch . sch 1 noch der Abgeordnete Trieps Chaussee zwischen den Kämpen noch mehr leiden und die Aussicht fast alle drei Fälle angenommen hätten, worauf der Herr Mi⸗ kannt werden können, der leere und erfolglose Mäkeleien für das ger darüber vollkommen rechtsgültige Verträge schließen, ohne in Verantwortung dafür werde dahin fallen, von wo er abgeschlos als Kommissions⸗Referent und der G 1“ ufheb. g nister entgegnet, daß man, wenn schon gesetzlich nur drei Fälle 8 Se 8 Uebrigens sehe er auch darin eine Aenderung der Ver⸗ nitz geredet haben, wird zur Abstimmung 3 b Auf⸗ geschoben. Bei Tiegenhof ist die Noth sehr groß; es stürzen täg⸗ Gegen die Ertheilung der Zustimmung könnte eine Einwendung kann aber ein Akt zugleich 1 ruf, linken Seite des Hauses beantragt ist, ge 1 G den schlecht aus Lehm gebauten Häusern mehrcere ein, und BI 1 b“X““ Richter und Dr. Kalb für den aus der Besorgniß hergenommen werden, daß durch die nachträgliche Befugniß und die Verletzung des Landesgrundgesetzes sein. Die Debatte wird hierauf abgebrochen. schritten. ei dem in den letzten Tagen stattgefundenen Nordwind ist das ‧1 I d. ehetifec auf den „festen Stand⸗ Fer⸗ zechk der Abgeordneten, in jeder Finanz⸗ Braunschweig, 15. März. (D. R. Z.) Die Abgeordneten- 11 bböbbö“ sich erklaͤren punkt“ der Regierung hin. Allein obgleich „Festigkeit des Man⸗ die Abgeordneten leicht den Schein nutzloser Jaherren auf sich laden veriode das finanzielle Bedürfniß festzustellen, durch die brantragte Versammlung setzte heute die Berathung der Militair⸗Convention Mitglieder des Hauses dafür, 7ööö“ Ansicht der Volkss ) c b 3 7 29 2 8 4 1 7 2 8- „1 9 . 2 26ö.. 2 8 . 2. 8 1 z vertr 9 8 1 und die ständischen Rechte zur Illusion werden möchten. Um diesen Zustimmung nicht im Geringsten geänbvert. fort. Zunächs 3 1 Oesterreich. Wien, 16. März. Der Lloyd meldet: rich G 685 doch el enfalls auf Ueberzeugung Einwand zu würdigen, muß man sich dari Er halte den gegenwärtigen Augenblick, wo die Truppenmacht beruhe, nicht unberücksichtigt lassen werde. Jedenfalls sei das neue Garantie ständischer Rechte beruht. Wenn die Regierung das Land zu liegen. Wenn in irgend einem Verwaltungszweige eine be⸗ Preußen für Deutschland. mehrerer Stabsoffiziere, auf einen sehr wichtigen Posten in der ak⸗ 1 2 v sch ) g9 g de zu lieg 9g 88e uns, übergeben werden solle, für einen solchen, wo Reden Pflicht Preußen. B erlin. Gesetz, die nserzinsliche Staatsschuld betrefend tiven Armee berufen, G ka ö E“ weiter gehenden Abänderungs⸗Vorschlag als g,3 . 2 2 * 2 8 8 7 1 8 1 L 75 8 8 Lrtiage Fͤffentlic 6 5 Fasserst 4 1ö11 1. 92* 7 8 5 der S 28 2 d 8 0 8 88 2; 8 erfüllen und die Stände können, wenn sier wirklich Vertreter des Lan⸗ festgestellt, der Betrag der Normalgehalte geregelt wird, so sind, sei. Er wolle zunächst versuchen, den gegenwärtigen Marienburg. Wasserstand. men nach übernimmt Feldmarschall⸗Lieutenant Degenfeld, mit Bei⸗ G wissen will. er fast alles Lehngeld ohne Entschädigung auf⸗ des sein wollen, die nothwendigen Mittel gar nicht verweigern, son⸗ insofern dies in Uebereinkunft mit den Abgeordneten geschah, ohne Rechtszustand Deutschlands varzustellen. Der vb durch Degenfeld im Kriegsministerium. Die ungarische Nationalgarde 1 5. Lege Flg dern im Ernste nur über den Umfang der erforderlichen Mittel und Zweifel auch die künstigen Versammlungen bei der Prüfung Versammlung sei ausdrücklich der constituirende Charakter beigelegt, cge Geschenk Sr. Masestät des Königs von Preußen für eine 66 F und der Marine. Das durch auswärtige lange Rede gehalten, bedauert Oehmichen, daß die Regi 1, 8 Blätter verbreitete Gerücht, daß diese Veränderungen die Folge imn 1“ twa sagen, was die Regierung gethan habe, gehe sie nichts an, so wem ist es schon eingefallen, deshalb in ijedem Organi⸗ eingesetzt, die Reichsverfassung von ihr und der Centralgewalt be Sachsen. Dresden. Provisorisches Steuer⸗ und Abgaben⸗Gesetz. 8 L1“ werde, an ihrem Entwurfe festzuhalten“ herf ffa 1— chaftlichen Regelung der Nor⸗ schlossen. Die Reichsverfassung sei also auch der Ve Kammer⸗Verhandlungen. gründet zu bezeichnen.“ diaung der Sache aus. Jesorka, Jacob 8 ohne die vertragsmäßige Verbindlichkeit von dem Lande zu entfernen. maletats eine Abänderung des en nur auf dem Boden der Württemberg. Stuttgart. Eröffnung der verfassunggebenden Lan⸗ Dasselbe Blatt sagt: „Wir vernehmen, daß Se. Majestät 3 8 8 für ö ¹ 8 b ¹ g 7 8 . 1, †e do⸗ d NMors. 5 W 8 3 2„ 1 al 8 L 8 . ½ 19 bereiteten der Regierung Verlegenheiten, ohne dem Lande im Dasselbe gilt auch im vorliegenden Falle. Durch die Militair- Thatsachen stehen geblieben. Der Redner begleitet sodann den Kommis des-Versammlung. de. Kammer⸗Verhandlungen 1. sschuß etzterer faßt dabei die Heringsten zu nützen. convention wird bestimmt, welche Formation bestehen soll. Die Zu⸗ sionsbericht mit einzelnen Bemerkungen. Wenn sich die Kommission auf 11“““ 9 ge Ungarn assentirt werden sollte, annullirt hat.“ vom Ausschuß vorgeschlagene Operation für schmerzloser häl rung können nu zuristis sti G et EL1“ nächsten 15 Jahre im den rechtslosen „Wege, wieder eindeutsches Parlament 2 Endlich wird die Debatte geschlossen, worauf dann der Referent im r auf juristischem oder auf politischem Wege gesucht Militairbudget diese Formation den Anforderungen und Bewilligungen anzuerkennen. Es stehe nichts im Wes’, er einbeutsches 88n Bremen. Bremen. Mintheilung des Senats an die Bürgerschaft ATAI1I1IqI1“ 19282 8 b ge d 8 Jhes deutsche Centralgewalt einzusetzen. Die Kommis⸗ B 11 eö““ g . Se. Majestät der König von Preußen den Gemeindevorstehern der klärt Bei der Absti ch der Ant ültigkeit aller rrg 1b 2 11 8 2 8o 2 . Badestad ““ W 1.“ FrtV immung wird au er Antra 8 1 8.i.. esbsgersacte. welche das Land lelasten, auch und Bewilligung selbst bleibt in voller Kraft bestehen. sion sehe nur die Moͤglichate man nicht neutral bleiben können adestadt Teplitz folgendes Handschreiben übersendet habe: „Ich mit großer Mehrheit verworfen, wogegen der daseaag E. von ständischer Zustimmung abhängig gemacht Aus diesen Gründen hat sich die Kommission durchaus gegen an Preußen. v 1““ der Assentirung. .“ - 188 , ein Epante ird. gig g. 1 timitätsprinzip werde einen gewaltsamen Angriff auf die Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Un⸗ eigene evangelische Schule daselbst zu gründen, mit vielem Interesse Außerd keine 1 der Czef dig, setzt aber das Land unter Umständen bed . acs; Ir vesuns. Paris. Berathungen beim Prä⸗ Kenntniß genommen, und zur Förderung des Unternehmens einen ißerdem fand keine Debatte statt; der Gesetzentwurf wurde aus, nämlich in allen Fä⸗ ständen bedeutenden Gefahren sprechen müssen. Wi De Einbei ünd 8 3 vielmehr mit den beschlossenen Modificatio schließlich einstimmi ö allen Fällen, wo schnelles Handeln nöthig ist, oder Braunschweig, den 12 März 1850 den ernsten Willen habe, Deutschlands Einheit zu gründen, be⸗ sidenten über Vorlagen an die acen mlun richsd'or Ich 1“ 7 Modificationen schließlich einstimmig wo vdie vorgängige Verhandlung in der Kammer der Abgeordneten 8* Die Verfassungs⸗Kommission zweifle er. Er sehe Preußens Politik nur darin, die kleineren Ministerwechsel. Ehrendegen ier dvenche. ““ 5 v“ ö S w SSeHberichte aus den Departements. lasse, daß ihr Vorhaben von dem reichsten göttlichen Segen be⸗ 2- 4 2 2 82 S 8 850

immer nur eine Finanz⸗Periode er⸗ darauf bauen lassen. D gierung gar nicht abgeändert werden kann. Und welche Seltsam⸗ Mitglied der Kommission in mehrfacher Hinsicht abweichender An⸗ ausdrücklich durch die Verfassung gestattet sei. That Verfassungs⸗Aenderungen. die Regierung zum Abschluß des Vertrags unzweifelhaf S 2 8 88 9 2 gs unzweifelhaft berechtigt fernden Staatsschuldscheine und Kassenanweisungen sind nach An⸗ frain schließen: „ein Vortheil für die Berechtigten, ein Nachtheil Jahre, obgleich derselbe Vertrag nach wie vor besteht, von einer hat jedoch in der Kommission noch eine Rech ls eine ausdrückliche Ausnahme, und werde die 8 1 ins 1 1 b 8 beigedrucktem Königlichen Insiegel. aus, letzterer mit d. man diese nicht vor allen Dingen festzustellen suchte, mußten die rung des Landesgrundgesetzes 1) weil nach §. 9 dieses Grundge⸗ Nach Hollandt spricht Seeba 1 sei, daß er aber erkannt habe, wie das ihm zustehende Recht nicht welche von denen der Kommission 8 i vor ß kartige Grundlagen für finanzielle Verhältnisse nicht gegeben 1 1 zesetzvorl⸗ daß derartig 1 agen f 1] Fältnisf ht geg Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Man⸗ zwei Fälle und statt der drei Fälle fünf Fälle vorschlägt, in Schutz olitische, indem die Uebertragung Vortrefflichkeit der preußischen Truppen habe bezweifeln, so wie 1 tair⸗Budget in ähnlicher Weise vor sich gehen, wie über die sonsti⸗ bald man die in der Convention festgestellten Grundsätze für die der ausführenden Macht an einen anderen sam, welche der Regierung von einer Seite außerhalb der Kam 3 2* 4 8 Nn. Stellung zu sichern, in der man gewissen Kri⸗ T sci es, zu bedenken, geworden und könnte derselbe leicht Veranlassung geben, daß auch 1 1 Organisation ausgehen, sondern sich beliebige Organisationen aus⸗ Der §. 9 räumt die Militairhoheit dem Landesfürsten aus⸗ gensehen W 9 8 1 aus, daß die Regierung übereinstimmende Beschlüsee der Kammern 8 seitigt werden könnten, so sehe er, nachdem der Ver⸗ Bedenken gegen die Zul von . 2 e . . 1 2 . . 4 , ..7 s heilvolle die 8 9 1 Surch 8 48 einräumen, daß dieselben Erscheinungen, die bei der Berathung des hältnisse im Auge, da diese schon in den früheren Paragraphen h2- G and unheilvollen daß dieser hohe Wasferstand vurch das Aufgehen der größeren Ne⸗ - R bzuwe nicht ei ollision zwischen der Regierung und abzuwenden, um nicht eine Kollision zwische 9 g und vitläufige Erörterung über Thauwetter i Süde s en ist. Bei Di s 8 s reine Wahrscheinlichkeitsr zu Gr weitläufig 1 hauwetter im Süden entstanden ist. Bei Dirschau steht das Was⸗ eine Wahrscheinlichkeitsrechnung zu Grunde gelegt werde, weggelassen punktes für die Berathungen des Budgets gewährt, scheinen hier⸗ schen Rechten und Befugnissen. Gerade weil dem Fürsten das finden sein w 1 er. det Kalib 1 versagen. Die politische Debatte geschlossen, und, nachdem Triep 8 S Mint -9 9 8 ; 8 1 . 8 Staats⸗Minister von Schlei auf baldige Aufhebung des gesammten Trajekts noch weiter hinaus⸗ fistgestellt wärd 11“ estgestellt würden, bei Vergleichen dann noch mehr werde herab⸗ die Ausübung einer verfassungsmäßigen fassung. ruf, welche von der b ; p 2 ission wird angenommen. indem 30 Wasser mehr Ff Genehmigung der von der Regierung abgeschlossenen Staatsverträge Ferner wird das Reec Kommesston wird da 1 nes Zierde“ sei, so hoffe er doch, daß die Regi 1 8 es . ge ei, so hoffe er doch, daß die Regierung eine andere t erhielt der Abgeordnete Lucius das Wort. 8 9 7„ . . 9 7 1 8 2 IA ¹ 11 - g 4 2 e 2 über klar werden, worin die Es scheint hier eine bedeutende Verwechselung zum Grunde ck, n [19 3 „Der Kriegsminister Graf Gyulai ist vorgestern, in Begleitung W11““ des Landes einer fremden Gewalt, denn eine solche sei 8 2 8 g. Gesetz schon aus politischen Gründen wünschenswerth. von Die s⸗ durch Verträge verpflichtet, so muß das Land die Verbindlichkeiten stimmte Organisation beschlossen, wenn die Zahl der Aemter Oesterreich. Wien. Berufung Gyoulai's nach Italien und Ersetzung behaltung seines Ranges i e 299 Ranges in der Armee, das Portefeuille des Mi⸗ NIs L 8 . N2 Nachdem dann Regierungs⸗Kommissar Schaarschmidt ei g8* b eine ie Art ihrer Aufbringung berathen. Wollten sie anders handeln und des Budgets an diese gemeinsame Grundlage gebunden. Aber und auch von Preußen anerkannt. Die Centralgewalt sein von Fangelische Schule. 8 1 gf- eines im Kabinet entstandenen Zwiespaltes seien, ist als ganz unb 8 len, anz unbe⸗ und spricht nochmals den dringenden Wunsch einer baldi E würden sie sich nur für ihre Person aus der Affaire zu ziehen suchen, sationsgesetze, in jeder gemeinf sc EEEEE aldigen Erle⸗ Landesgrundgesetzes zu erblicken. Deutschlands. Alle seitherigen Vorgänge sei 1 8 Die Amnestie. der Kaiser die Verordnun velcher zufo 1 98 Kais erordnung, welcher zufolge die Nationalgarde in Sache vom chirurgisch⸗operativen Standpunkte aus, indem er die Die Garanti Franis heands berufe, so vermöge er dieses nicht een gegen die weitgehenden Befugnisse der Regie⸗ stimmung der Deutschlands berufe⸗ G e JIA. Zy b a. Eröff 111“AX“ 8 v ; geg geh Befugniss g st ig Sachsen⸗Gotha. Gotha. Eroffnung der Akgeordneten⸗Versammlung. Prag, 16. März. Die D. eutsche Ztg. a. B. meldet, daß S hlußworte sich entschied A und gesun 1 7 Ge Schlußwor entschieden gegen den Antrag von Dieska . gesunden werden. Der juristische Weg besteht darin, daß die zum Grunde gelegt werden muß, das Recht der ständischen Prüfung zu berufen, eine 1* 8 Dieskau er die Möglichkeit eines Anschlusses au Oesterreich oder Oesterreich Pesth. Befreiung einer Nationalgarden⸗Kategorie von 6 172 8 . 8* ird. Auf d 5 8 habe von der Absicht der evangelischen Gemeinde zu Teplitz, eine allen seinen Theilen einstimmt 35 wird. Auf diese Weise sicher 8 1 aller eilen einstimmig angenommen wird. se Weise sichert man vie ständischen Rechte vollstän⸗ die von dem gedachten einen Mitgliede vorgetragene Ansicht aus⸗ Das I . 8 dattes n Selbstständigkeit des Landes nicht besorgen lassen, daß Preußen terrichtsgesetzes in dritter Lesung⸗ 8 8 .F 8 8 vzeuenal!⸗Versammlung und partieller Beitrag von 100 Friedrichsd'or bewilligt, welche Ich den Vorste⸗ Staaten, als Heerde der Revolution sich einzuverleiben. Unser des pariser Wahl⸗Resultats. 2 1 reich gleitet sein möge. Charlottenburg, 25. Februar 1 Friedrich Württemberg. Stuttgart, 15. März. (Schwäb Merk.) 8 2 *. .

die Erreichung des Zieles vereiteln würde 2 isjent.). von

Die politische Garantie wird in der wirklichen Verantwortlich⸗ E1. Ministerium sei allerdings der deutschen Fahne gefolgt, desto mehr Auswärtige Angelegenhecten. Sea⸗ EEET“ Erklä 5

keit der Minister zu finden sein. Sie besteht und wird für aus⸗ Nachdem der daecesenhe Fericht verlesen worden, eröffnete der aber bedauere er, daß es sie so bald verlassen, und dem preußischen u“ Fhd Irlgnee e Füchegenigäne aâ- Wilhelm.“ Heute wurde die Landesversammlung durch Se. Majestät den König

reichend gehalten, 6 sich das gesundeste, kräftigste, öffentliche Leben Abgeordnete Hollandt die Debatte, indem er ich als das im Bündniß sich angeschlossen habe. Die Genehmigung dieses An⸗ —“]; I eröffnet. Um 10 Uhr fand der Gottesdienst in der Stiftskirche

findet. Dabei 9 6* Regel vorausgesetzt, daß ein Minister keine Kommissionsberichte erwähnte vissentirende Mitglied einführt. Was schlusses durch die Landesvertretung betrachte er als nicht zu Stande 8 1 Staatsverträge abschließen werde, wesche der Landeswohlfahrt zu⸗-] die Frage betreffe, ob der Vertrag dem Interesse des Landes entspreche, gekommen. Daß das Land durch den engen Anschluß an Preußen