8*½
“
Preufs. Freiw Anl 5 106 ½
do. Poln. Schatz0.
geld 96 ¾ etw. bez.
März.
Wechsel-Course.
8 net. Geld. .““ 250 PFl. . 142½
300 Mk. 151 2 300 Mb. — 150¾
E7 25 ¾ 1 Lst. 6 1 300 Fr. 80 2
150 Fl. — 150 Fl. 102 ½
100 Thlr. 8 99 ½
Breslau 1 8 100 Thlr. . 892
100 FPi. ]2 Mt. 56 24 100 SRLI. 3 Wochen 108 ½
Wien in 20 Xr. Augsburg
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss ...
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg.
9 5 , 8 2 „9. Imländische Fonds, Pfandb: iese „Hommunal-Papiere und Geld-Course.
zf. Brief. Geld. Gem. zf. Brief. Geld. Gem
Pomm. Pfandbr. 3 9½
St.-Schuld-Sch. 3 ½ 87 ½ 87 Kur- u. Nm. do. 3 ⅔ Sech.-Präm.-Sch. — — 103 ⅓ Schlesische do. 3 ½ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 84¼, V 84 „ do. Lt. B. gar. do. 3 ½
Berl. Stadt-Obl. 5 I Pr. Bk. Anth.-Sch. do. do. 3 ½
Westpr. Pfandbr. 3 ½ — 90 ½ Friedrichsd'or. Grossh. Posen do. 4 — 89 And. Goldm. à 5th.
do. do. 3 ¾ 91 90 ½ Disconto. Ostpr. Pfandbr. 3 ½
Ausländische Fonds.
— Poln. neue Pfdbr. — do. Part. 500 Fl. — do. do. 300 Fl. 92 Hamb. Feuer-K. do. Staats-Pr. Anl.
Russ. Hamb. Cert. 5 — do. Hope 1. Anl 4 — V do. Stegl. 2. 4. A. — do. do. 5. A. 4 — do. v. Rthsch. Lst 5 109 ¼ do. Engl. Anleihe 95 ½ — Lübeck. Staats-A. 79 9 Holl. 2 ½ % Int. — 92 ½ Kurh. Pr. 0. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
do do Cert. L. A. do. do. L. B. 200⸗Fl. — — 17 Poln. a. Pfdbr. a. C. 967 —
Eisenbahn-Actien.
8.
Stamm-Ac'tien. V Kapital.
Tages-Cours.
Rechnung.
Der Reinertrag, wird nach 849 Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Tie mit 3 ⅛ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins-
Rein-Ertra 1848.
Prioritäts-Actien. Kapital.
ages- Cours.
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung ³ 1 pCt. amortisirt
Berl. Anh. Litt. A. B. dOo. HWmbII do. Stettin -Starg.. do. Potsd.-Magd. ..
Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger
Halle-Thüringer..... Göln Nihden do. Aachen . 446500, 000 Bonn Cöln 1,051,200 Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000 Steele - Vohwinkel 1,300,000 Niederschl. Märkisch. 40,000,000
do. Zweigbahn 1,500,000
Obersohl. 1it .. 2 253 100
do. Lit B. 2,400,000
Cosel-Oderberg . .. 1,200,000 Breslau-Freiburg.. 1,700,000 Krakau-Oberschl... 1,800,000 Berg.- Märk 4,000,000 Stargard-Posen.... 5,000,000 12SSK:s IJ ET Magdeb.-Wittenb... 4,500,000
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000
—
90 ¼ a † bz. 82 ½ bz. u. B. 104 bz. u. G 64 ¼ bz. 8 143 B.
—
1—
65 ¼ B. 65 G. 95 ½ bz n. HI. 43 B
10 S=S
2—
’
70 6. 42 B.
835½ bz. u. 6.
61 ⅔ bz.
—öq8Senegöenegnneneneöenenöeöeöö
Quittungs - Rogen.
Aachen-Mastricht 2,750,000
Ausländ. Actien.
8,000,000
Friedr. Wilh.-Nordb. 6
8
Schluss-Course von Cöln-Minden 95 ¼
BerI. S5
do. Hamburg do. dOo. 11 G6 do. Potsd -Magd. .. do. do. do. do. Eitt. D) do. Stettiner-.
Magdeb.-Leipziger.
Halle-Thüringer....
Cöln MNMinden
do. do.
Rhein. v. Staat gar. e beeühe do. Stamm -Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do.
Oberschlesische
Krakau-Oberschl. ..
Cosel-Oderberg ....
Steele- Vohwinkel do. do. II. Ser.
Breslau-Freiburg ...
Berg.- E“
1,411,800 5,000,600 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000
95 ½ b n. B. 100 ½ B. I1
92 ½ bz. u. 10 ½ ½¼ bz.
99 *, bz. u. 104 ½ 6.
99 G.
101 i G.
103 ¾ bz u. 6 1“““ 89 B.
71ö6
94 ½ B.
103 ½ etw
102 bz. u.
qnn,
nngg
—
ESn ᷑EnnRen ohRnEnEUe h AS
Aust. Stamm-ct.
2,050,000 6,500,000 1,300,000
Kiel-Altona Amsterd.-Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank-Antheilen 94 ¾ bz.
Das Geschaft war heute matt und beschränkte sich nur auf einzelne Eisenbahn-Actien, als:
wesentliche Veränderung.
Anhalter und Ficderschlesisch-Märkische, deren Cours sich gebessert hat; in den sbrigen Keine
Auswärtige Börsen.
Breslau, 21. März. Holländ. u. Ka serl. Dukaten 95 i Gld. Friedrichsd'or 113 v½ Br. Louisd'or 112 ⁄½ Br. Poln. Papi r⸗ Oesterreich. Banknoten 88 ¼ u. 8 bez. u. Gld. Staatsschuldscheine 87 Gld. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 104 ½ Br. Posener Pfandbriefe 4 proz. 101 Gld. 3 ½ proz. 90 ¾ Gld. Schlesische do. 3 ½proz. 96 bez. u. Gld., do. Litt. 16. 4 proz. 100 Br., do. 3 /proz. 93 ⁄½1 Br. Preußische Bank⸗Antheil⸗ scheine 95 Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ½ Gld., do. neue 4 proz. 95 ½ Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 120 Gld., do. a 500 Fl. 80 ½ Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 175 Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗ Obligationen a 4 pCt. 79 Gld. 1
Actien: OoeAerschlesische Litt. A. 105 Br., do. Litt. B. 104 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 78 Br. Nieder⸗ schlesisch⸗Märlische 83 ¾½ Br., do. Prioritäts 103 5½ Br., do. Ser. III. 102 ¾ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 95 ½ Br. Neisse⸗ Brieg 36 ½ Gld. Krakau⸗Oberschles. 68 5 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 42 ⅛, 1. u. † bez. u. Br
Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 143 ½2 Br.
do. 2 M. 149 % Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 255 Gld. Berlin a vista 100 ½ Br. do. do. 2 M. 99 ⅓ Gld. Wien 2 M. 87 ½⅞ Gld. Paris 2 M. 80 ½ Gld.
Met. 5proz. 93, %. 4proz. 72,
Wien, 20. März. 1 Anleihe 34: 161 ¼,
4 zproz. 81 ¾, 82, . 25proz. 48 ½, 49 ¼. 39: 106 ¾⅜, 107. Nordbahn 106, ½¼, ¼, 5. Mail. 77 ½, 78 ¼. Pesth 86 ¼, ½. B. A. 1093, 1100, 1105. K. Gold 121 ¾. Silber 115. Wechsel⸗Course. Amsterd. 160 ¼ Br., 160 bez. Augsburg 116 Br., 115 ½ bez. Frankfurt 115 ½ Br., 115 ¾ bez. Hamburg 170 Br., 169 ¾ bez. London 11. 36 Br., 11.35 bez. Paris 137 Br., 136 ¾ bez.
8
Gloggn. 110½, 110.
Bekanntmachungen. 1161] vEE1113432““
Das Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts, durch welches der durch den Steckbrief vom 20. Oktober v. J. verfolgte Lehrer Carl Gottfried Ansorge von hier wegen Anreizung zum Hochverrath zu zweijähriger Zucht⸗ hausstrafe verurtheilt worden, ist rechtskräftig geworden, der Ansorge aber hat sich durch die Flucht der Strafe entzogen. Der von dem Untersuchungsrichter erlassene Steckbrief vom 20. Oktober v. J. wird daher wiederholt.
. Glogau, den 12. März 1850. den wird.
V
V
DUE1Ndile Vorm itiggs 11 hr in unserem Sitzungssaale, Lindenstraße Nr. 15, anbe⸗ raumt worden, zu welchem der Mitangeklagte, Kauf⸗ mann Simon Heinrich Rosenstein, welcher am 16. No⸗ vember 1822 zu Danzig geboren und dessen gegenwär⸗ tiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch öffentlich und mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festge⸗ setzten Stunde in Person zu erscheinen oder sich im— B. Termine durch einen mit Vollmacht zu versehenden Ver⸗ B. theidiger vertreten zu lassen, widrigenfalls mit der Ent⸗ A. scheidung der Sache in contumaciam verfahren wer⸗
Königliches Kreis⸗ und Schwurgericht. Kriminal⸗Sena
““ IEE 1111““ Familienname: Ansorge, Vorname: Carl Gott⸗ fried, Geburtsort: Spiller, Kreis Löwenberg, Aufent⸗ haltsort: Glogau, Religion: evangelisch, Alter: 33 Jahr, Fuß 7 Zoll, Haare: dunkelbraun, Stirn: [625] siesen genbrauen: schwarzbraun, stark, Augen: etwas ie “ Nase: länglich, Mund: gewöhnlich, Bart: rothbraun, Kinn: rund, Gesichtsbildung: länglich, Ge⸗ sichtsfarbe: eiwas blaß, Gestalt: schlank, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen; sind nicht bekannt, Puugkeghnaeuse n 8 EE1 W 3 uchrock, dunkle Hosen ohne Strippen, runder Hut, Kalabreser mit breitem schwar⸗
—
[159] Ediktal⸗Citation.
In der Untersuchungssache wider den Kaufmann Louis Loewinson und Kons. wegen Wuchers und ver⸗ suchten Betruges ist ein Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung der Sache in zweiter Instanz auf
vorgeladen.
Nothwendiger Verlauf. Königliches Kreisgericht Culm.
Das im Culmichen Kreise belegene Rittergut Bar⸗ soszewice Nr. 3, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Tarxe landschaftlich auf 28,562 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, soll in termino
den 10. Juli 1850, Vormitt. 10 Uhr,
vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Blankensee, im hiesigen Gerichts⸗Gebäude in nothwen⸗ diger Subhastation versteigert werden. 75 Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Real⸗Gläu⸗ 173] biger Schönfärber Ehrgott Philipp Haniß wird zu die⸗ sem Termine zur Wahrnehmung seiner Rechte hierdurch
t des Königl. Appellationsgerichts. Zweite Abtheilung. (L. S.) Gutschmidt.
Fonds beliebter und am Schlusse besonders Bank⸗Actien ge⸗ fragter. Fremde Devisen ohne Veränderung wie notirt bezahlt.
Frankfurt a. M., 20. März. Die heutige Börse war im Allgemeinen wenig belebt. Nur in einigen Fonds und Actien war etwas Geschäft. Oesterr. und kurhessische Loose, 5⸗ und 4 ½proz. Met., sard. und bad. 3 ½—-ũroz. Oblig. gingen etwas zurück. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Actien behaupteten sich fest auf ihrer gestrigen Höhe, zum Theil angenehmer.
Oesterr. 5proz. Metall. 808 Br., 80 Gld. Bank⸗Actien 1129 Br., 1125 Gld. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840
51 ½ Br., 51 ½ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 ¼ Br., 31 ½˖ Gld. Kurhessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 31 ½¼ Br., 31 ⅞ Gld. Sar⸗ dinien Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann . Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 70 ½ Br., 70 ⅞ Gld., do. a 25 Fl. 26 ¼ Br., 25 Gld. Spanien Zproz. inländ. 28 16 Br., 28 ⅛ Gld. Poln. 300 Fl. Loose 121 Gld., do. 4proz. Obligationen a 500 Fl. 80 Br., 79 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms Nordbahn 43 ¼ Br., 43 Gld. Bexbacher 80 ¾ Br., 80 ½ Gld. Köln⸗Minden 95 ½ Br., 95 Gld. Hamburg, 20. März. 3 ½proz. p. C. 86 ½ Br., 86 ½ Gld. St. Präm. Oblig. 89 Br. E. R. 105 Br. Stiegl. 84 ¾ Br. und Gld. Dän. 68 ½ Br. Ardoins 10 ½ Br. Zproz. 27 B., 26 ⅓ Gld. 6proz. Amer. Ver. Staat. 106 ½ Br., 106 ¾˖ Gld. Ham⸗ burg⸗Berl. 81 ¾ Br., 81 ½ Gld. Bergedorf 92 Br. Magdeb.⸗ Wittenberge 61 Br., 61 Gld. Altona⸗Kiel 92 Br. Köln⸗Minden 94 ½ Br., 94 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 ⅞ Br. u. Gld. Mrcklenb. 30 ¼ Br. Fonds fast ohne Umsatz. Schluß angenehm. Paris, 19. März. Z proz. 56. 75. 5„roz. 91.10. Straßb. 115 — 116. 25. Nordbahn 435 — 433. 75. 8 Nach der Börse. (4 Uhr.) 5proz. 91. 75. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210. Hamb. 184 ½. Berlin 367 ½. London 25.37 ⅞. Frankf. 209 q. Petersb. 396 ½. Die Rente war flau und f heute statt.
Eisenbahn⸗Actien niedriger; am
Umsatz
London, 19. März. Zproz. Cons. p. C. 95 ¾, , ¼, ö““ 38 Bt IUh, S8. NMNe O111
Z* M“ Chili 102, 100.
Cons. waren anfangs 95 ⅛, ½ p. C. u. 95 ¼, ¾ a. Z., gingen pCt. zurück und blieben durch Verkäufe 95 ¼ p. C. und 95 a. Z.
In fremden Fonds wenig Veränderung, eben so Eisenbahn⸗ Actien.
2 Uhr.
Evts. . C 936 .896
Amsterdam, 19. März. Holl. Fonds ziemlich fest. In fremden Fonds war der Handel sehr belebt, besonders in Franz. Zproz., auch in Span. und Port. war die Stimmung günstig. Von Süd⸗Amerika waren Peru zu niedrigeren Coursen zu haben.
Holl. Integr. 55, ¼. 3 proz. neue 64 ½, 65. Span. Ardoins 10 7. gr. Piecen 10 ¾., J. Stiegl. 84 ½. Oest. Met. 5proz. 76 ½, J. Mex. 28 ½, 7. Peru 70 ½.
Telegraphische Notizen.
Frankfurt a. M., 21. März. (2 ½ Uhr.) 43 ½. Met. 5proz. 80. 4 ½proz. 70. Span. 28 ½. Kurh. 31 ⅞. Wien 103 .
Hamburg, 21 März. (2 ½ Uhr.) Köln⸗Minden 94 ¼. Magdeb.⸗Wittenb. 61.
Weizen fester.
Paris, 20. März. (5 Uhr.)
Amsterdam, 20. März. (4 ½ Uhr.) Int. 55 %. Zproz. inl. 29 ¾.
Rüböl pr. April 39 ½, pr. Okt. 344¼.
London, 20. März. (5 ½ Uhr.) Cons. 95 ½, .
Getraide sehr flau.
Stettin, 21. März. hinterpomm. 49 ½. Reioggen 84 pfr. loco 25 ½, 82 pfd. pr. Frühjahr 24 ½, pr. Juli 25 ⅞.
Rüböl 12, pr. Mai 11 ¾%, pr. Okt. 1116.
Spiritus 27 ½¼, pr. Frühjahr 27 ½, pr. April 26 ½, pr. Juli 25 ½.
Nordbahn Bad. 31 ½.
Hamburg⸗Berlin 82
Nordb. 4
“
1 Schles. 89 pfd. Weizen 47 ½¼, 91pfd. 9
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
296lm
[160] Pö
tiner Eisenbahn⸗Actien: Itt. . Nr 1182 1 ber
„ 7166
7165
„ 18620
EEEEE-;-
JJZ P6696
Berlin, den 15. März 1850. des Seidenwirker A. Heese zu Berlin, b) den Zins⸗ und Dividendenscheinen Serie II. I 1 — 22 der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Actien Litt. A. Nr. 18537 des Apotheker Boehme zu Bernau, als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige 5 Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, aufge⸗ fordert, sich binnen 3 Monaten und spätestens im Termine den 20. Juli 1850, um 11 Uhr Vorm., mern und Sachsen ein Beitras von 2 2 vor dem Herrn Assessor v. Wietersheim an Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls sie mit diesen Ansprüchen wer⸗ den präkludirt und die gedachten Dokumente werden für
mortifizirt erklärt werden. Stettin, am 6. März 1850.
v. Griesheim.
8 -' 91. Es werden alle diejenigen, welche an folgenden For⸗ derungen und angeblich verloren gegangenen Dokumenten: a) den Zins⸗ und Dividendenscheinen der ersten Serie Nr. 5 bis 12 nebst Talons folgender Berlin⸗Stet⸗
Königliches Kreisgericht.
Ediktal⸗-Citat b0 11 Die verehelichte Kimski, Maria geborene Szimion, sesen G“ vvööö u Dan ig d veenecg aa de Schuhmacher drg an r- Brandschaden für 45, 12,625 Phna imski, welcher sich im Monat August 1885 alr. ge . aus seinem damaligen Wohnorte zu Zieglerehuben e Stuhm entfernt und seit der Zeit von seinem Leben
und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, wegen bös⸗ licher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Der Jacob : Kimski wird daber hierdurch aufgefordert, sich zur Aus⸗ lassung auf die Klage spätestens im Termine den 23. April 1850, Vorm. 10 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Grosheim persönlich oder durch cinen Bevollmächtigten, wozu ihm die Rechts⸗ Anwalte v. Duisburg, Scheuckel und Justizrath Dreck⸗ schmidt vorgeschlagen werden, einzufinden, oder zu ge⸗ wärtigen, daß die Ehe getrennt und er für den allein schuldigen Theil erklärt werde. Marienburg, den 29. Dezember 4889 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
———
[33 b] 1 Hagelschaden- und 111““ gieherunx GC0. 11 zu Schwedt G6 8 8 2 0 2. eptember Zur Deckung der in der Zeit vom ESS pr. bis 2 März c. vorgefallenen Brandschäden 8 ür 8 1 en Provinzen Brandenburg, Pom- v„ocjirten in den Provinzen Bre irg, die Asso öu Cs(( die in den Provinzen Posen und “ . . 2. BE8 8 8 d alsen ein Beitrag von 5 Sgr. 5 Pf. P. G. ausge schrieben worden. Wir setzen die Mitglieder unse- rer Gesellschast hiervon mit dem ergebenen Bemer- ken in Kenntniss, dals eine spezielle Berechnung über den zu zahlenden Beitrag binnen kurzem einem jeden Socius mitgetheilt werden wire 8 I An Versicherungen waren am gestrigen Tase Hagelschaden für 9,107,400 Thlr. und ge-
Schwedt, den 3. März 1850. Haupt-Direction etc.
Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ se 4 Rthlr. ⸗ 3. p. I“ ahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf tt an, fuͤr Berlin die
n des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: .“
Die verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats⸗Anzeigers werden ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April d. J.
gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr. 8 1
8
8 8 8
Auflage gleich zu Anfang danach bestimmt werden könne. Der
G Verhandlungen des deutschen Staaten⸗ und Volks⸗Hauses zu Erfurt wird der Staats⸗Anzeiger genaue, fortlaufende, übersichtliche Berichte ehh ar wie möglich liefern, auch einzelne bedeutendere Verhandlungen und Reden ausführlicher mittheilen.
Die stenographischen Berichte über die Verhandlungen der beiden am 26. Februar geschlossenen
rath reicht, noch für den Abonnementspreis von 2 Rthlr. vierteljährlich geliefert werden. Die zu dem Preuß. Staats⸗Anzei für bdie 848 849 besti en S 28 Per . 2 „er.
“ 8 18 Anzeiger für die Jahre 1848 und ) bestimmten Sach⸗ und Personen⸗Verzeichnisse, deren Druck bisher durch den der stenogra⸗
phischen Berichte verzögert wurde, werden nun in Kurzem ausgegeben werden. 8
Amtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Berlin.
Oesterreich. Wien. Aufforderung zur Beschickung der allgemeinen Industrie⸗Ausstellung in London. — Bekanntmachung des Banal⸗Stell⸗
rvertreters üͤber die Rekrutirung. — Vermischtes.,.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Verhandlungen der Abgeord⸗
v1I“
““
Oesterreich.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ꝛc. G verordnen, mit Zustimmung beider Kammern, was folgt: Artitk l1
Den Kreisen, Bezirken und Provinzen steht die Selbstverwal⸗ tung ihrer Angelegenheiten (Artikel 2) unter Mitwirkung der Staatsregierung zu. Die Organe der Staatsregierung sind die Landräthe, Regierungs⸗Präsidenten und Ober⸗Präsidenten; sie wer⸗ den vom Könige ernannt.
I1
Kreis⸗ und Provinzial⸗Angelegenheiten sind Errichtung, Ein⸗ richtung und Veränderung von Kreis⸗ und Provinzial⸗Instituten, Anlagen im besonderen Interesse des Kreises oder der Provinz (Straßen, Kanäle, Eisenbahnen, Meliorationen ꝛc.), Erwerbung, Benutzung und Veräußerung von Kreis⸗ und Provinzial⸗Eigenthum.
Zu den Bezirks⸗Angelegenheiten gehören die Bezirksstraßen und die Institute, welche Eigenthum eines Bezirks sind.
Was außerdem als Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗ Angelegenheit zu betrachten ist, wird durch besondere, das Armenwesen, die Corporationen und Institute, den Wege⸗, Wasser⸗ und Uferbau, das Deichwesen, die Landkultur⸗Verbesserun⸗ gen und andere Gegenstände betreffende Gesetze bestimmt werden.
vvATb1ö1 Von den Kreisen.
7 Begränzung.
Die Kreise bleiben in ihrem gegenwärtigen Umfange als Cor⸗ porationen und Verwaltungs⸗Bezirke bestehen. Veränderungen der Kreisgränzen können nur durch ein Gesetz erfolgen.
Artikel 4. Kreis⸗Versammlung. Kreis⸗Ausschuß.
Ueber die Kreis⸗Angelegenheiten beschließt die Kreis⸗Versamm⸗ lung. Kreis⸗Ausschuß ist mit der Verwaltung der Kreis⸗Ange⸗ legenheiten beauftragt. 1 1 b Artikel 5.
Kreise, die nur nur aus einer Gemeinde oder Sammtgemeinde bestehen, haben keine Kreis⸗Versammlung und keinen Kreis⸗Aus⸗ schuß. Die Verrichtungen derselben werden von den Gemeinde⸗ Vertretungen und den Gemeinde⸗Vorständen ausgeübt.
Artikel 6. Wahl der Kreis⸗Versammlung.
Die Kreis⸗Versammlung besteht aus 15 bis 40 Kreis⸗Abgeord⸗ neten, welche von den Vertretungen der Gemeinden gewählt wer⸗ den. Wo Sammtgemeinden bestehen, wird das Wahlrecht von den Mitgliedern des Sammtgemeinde⸗Raths für alle Einzelgemeinden ausgeübt. .
Der Bezirks⸗Rath hat, nach Maßgabe der Bevölkerung, die Zahl der Kreis⸗Abgeordneten festzustellen, und auf die einzelnen Wahl⸗Bezirke zu vertheilen. b
Der Bezirks⸗Rath kann mehrere Gemeinden zu einem Wahl⸗
Bezirke vereinigen. In diesem Falle wählt die Vertretung jeder Gemeinde wenigstens ein Mitglied aus ihrer Mitte zu der Wahl⸗ Versammlung. Sind die vereinigten Gemeinden von sehr unglei⸗ cher Größe, so tritt bei den stärker bevölkerten Gemeinden eine Vermehrung der zu wählenden Mitglieder nach der Bestimmung des Bezirks⸗Raths ein. Befinden sich unter den Bestandtheilen eines Wahl⸗Bezirks eine oder mehrere Sammtgemeinden, so besteht die Wahl »Versammlung aus sämmtlichen Mitgliedern der Sammtge⸗ meinde⸗Räthe und einer durch den Bezirks⸗Rath zu bestimmenden angemessenen Zahl von Vertretern der anderen Gemeinden, welche zu dem Wahl⸗Bezirk gehören. 1 B Wählbar ist jeder Gemeinde⸗Wähler des Kreises, der das 30ste
Lebensjahre vollendet, seit mindestens drei Jahren dem Kreise durch Grundbesitz oder Wohnsitz angehört hat, und einen jährlichen Klas⸗ sensteuersatz von acht Thalern zahlt, oder in den mahl⸗ und schlacht⸗ steuerpflichtigen Ortschaften einen Grundbesitz im Werthe von min⸗ ä 5000 Rthlrn. oder ein jährliches reines Einkommen von 500 ’ thlrn. nachweist. Für die klassensteuerpflichtigen Ortschaften ann jedoch dieser Klassensteuersatz durch einen vom Könige zu ge⸗ e gehda See. der Provinzial⸗Versammlung bis auf sechs S.gdn ermäßigt, oder bis auf achtzehn Thaler jährlich er⸗
Mindestens die Hälfte der Kreis⸗Abgeordneten muß aus Grund⸗ besitzern bestehen.
Artikel
Die Kreis⸗Abgeordneten werden auf 6 Jahre gewählt. Die Wahl verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören der Bedingungen der Wählbarkeit. Alle zwei Jahre scheidet ein Drittheil aus, und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die Ausscheidenden kö wie⸗ der gewählt werden. 1 M
In jedem zweiten J 5. 8 8 1 zßigen
8 3 c ahre finden die W sßige Ergänzung der “ an “ E11““ in der letzten Hälfte des Monats Januar statt. 1““ Wahlen zum Ersatz innerhalb der Wahlperiode ausgeschiedener Mit⸗ glieder werden durch den Landrath veranlaßt. Der Ersatzmann tritt nur für die Zeitperiode ein, für welche der Ausgeschiedene ge⸗ wählt war. 1 .
Artikel 9.
Die Kreis⸗Abgeordneten werden durch absolute Stimmenmehr⸗ heit gewählt. Wird die absolute Stimmenmehrheit bei der ersten Abstimmung nicht erreicht, so werden diejenigen vier Personen, auf welche die meisten Stimmen gefallen sind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so findet unter denjenigen zwei Personen, welche bei der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
Sind mehrere Gemeinden zu einem Wahlbezirke vereinigt wor⸗ den, so bestimmt der Landrath den Ort der Wahl und den Vor⸗ steher der Wahlversammlung, so wie einen Stellvertreter desselben.
Sind von derselben Wahlversammlung mehrere Kreis⸗Ab⸗ geordnete zu wählen, so muß über jeden zu wählenden Abgeordne⸗ ten besonders abgestimmt werden. 1 Die Wahlprotokolle werden dem Bezirksrathe urschriftlich eingereicht, welcher über die etwa eingehenden Reclamationen ent⸗ scheidet und alsdann sämmtliche Wahlverhandlungen dem Landrathe übersendet.
Der Landrath hat das Resultat der Wahlen durch das Kreis⸗ blatt oder, wenn ein solches nicht erscheint, durch das nächste öffent⸗ liche Blatt unverzüglich bekannt zu machen und jedem gewählten Abgeordneten gleichzeitig einen Auszug aus dem Wahlprotokolle zu übersenden, die Wahlprotokolle selbst aber dem nächsten Kreis⸗ tage vorzulegen.
Artikel 10. Befugnisse der Kreis⸗Versammlung. Die Kreis⸗Versammlung verpflichtet alle Kreis⸗Einwohner durch ihre in Kreis⸗Angelegenheiten gefaßten Beschlüsse. Sie hat insbeson dere das Recht, für Kreis⸗Angelegenheiten, so wie zur Beseitigung eines Nothstandes, Ausgaben zu beschließen und dieselben auf die Gemeinden des Kreises zu vertheilen. In gleicher Weise hat die Kreis⸗Versammlung auch diejenigen Ausgaben, welche nach Kreisen aufzubringen sind, zu vertheilen, insofern nicht das Gesetz in an⸗ derer Weise darüber bestimmt. Das Resultat der gefaßten Beschlüsse ist zur Kenntniß der Gemeinden zu bringen, welchen binnen zehn Tagen nach deren Mittheilung der Rekurs an den Bezirksrath frei⸗
steht. Artikel 41.
Zu allen Beschlüssen, durch welche die Gemeinden zu Beiträ⸗ gen fuͤr Ausgaben des Kreises über 3 Jahre hinaus oder zu Leistun⸗ gen von mehr als 10 pCt. der direkten Staatossteuern verpflichtet werden sollen, ist die Genehmigung der Minister des Innern und
der Finanzen erforderlich.
und den Kreis⸗Etat fest.
bammern können, so weit der vorhandene Vor⸗
.“ Artikel 8 Zur Abwehr oder Milderung eines dringenden Nothstandes im Kreise kann die Kreis⸗Versammlung ohne weitere Genehmigung die Erhebung einer einmaligen Kreis⸗Abgabe bis zu 5 c†Ct. der direkten Staatssteuern selbst dann beschließen, wenn der Gesammt⸗ betrag der von den Gemeinden des Kreises aufzubringenden Kreis⸗ Abgaben 10 pCt. der Staatssteuer übersteigt. M Mi ie1. Beschlüsse über Anleihen der Kreis⸗Gemeinden bedürfen der Genehmigung des Bezirksrathes. Beschlüsse über Bürgschaften der Kreis⸗Gemeinden bedürfen der Bestätigung des Ministers des Innern. Artikel 14. Die Kreis⸗Versammlung stellt alljährlich die Kreis⸗Rechnung S Doch erfolgt die Aufstellung des Kreis⸗ Etats auf drei Jahre, wenn dies von der Kreis⸗Versammlung be⸗ schlossen und von dem Bezirksrathe genehmigt wird. Die Feststel⸗ lung der Rechnung kann die Kreis⸗Versammlung einer besonders dazu erwählten Kommission überlassen. Alle Einnahmen und Aus⸗ gaben des Kreises, einschließlich derjenigen Leistungen, welche das Gesetz für eine Last des Kreises erklärt, müssen in den Etat aufge⸗ nommen werden. G Artikel 15. Berathungen der Kreis⸗Versammlung. Die Kreis⸗Abgeordneten versammeln sich zur gewöhnlichen Sitzung (Kreistag) alljährlich einmal in der ersten Hälfte des Mo nats März am Sitze des Landrathsamtes oder in einem anderen bequem gelegenen Orte im Kreise nach Beschluß der Kreis⸗Ver⸗ sammlung unter Genehmigung des Bezirksraths. Außerordentlich kann die Kreis⸗Versammlung durch den Landrath zu jeder Zeit mittelst schriftlicher Einladung unter Angabe der Veranlassun ein⸗ berufen werden. Die Einberufung muß erfolgen, wenn 8 von mehr als einem Viertel der Mitglieder der Kreis⸗Versammlung “ Der Tag und die Veranlassung der aupe oedehs.. hen Sitzung muß durch den Landrath öffentlich bekannt gemacht
werden. “ Vorsite d Arntikel 16. uter dem Vorsitze des an Jahren ältesten Abge 8 chem die beiden jüngsten Abgeordneten als Gea neshe zähler zur Seite stehen, wählt die Kreis⸗Versammlung in der — gelmäßigen Sitzung (Art. 15) ihren Vorsitzenden, einen Stellver⸗ treter und zwei Schriftführer auf die Dauer eines Jahres Di Kreis⸗Versammlung regelt ihren Geschäftsgang durch eine Geschäfts⸗ ordnung. 1 “ Aktikel 17. Die Sitzungen der Kreis⸗Versammlung sind öffentlich. Für einzelne Gegenstände kann durch einen in geheimer Sitzun fassenden Beschluß der Versammlung die Oeffentlichkeit ausgeschlsssen
werden. Artikel 18.
Die Kreis⸗Versammlung kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zugegen ist. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die Kreisversammlung zum drittenmale zur Ver⸗ handlung über denselben Gegenstand zusammenberufen, dennoch nicht in genügender Anzahl erschienen ist. Bei der zweiten und dritten Zusammenberufung muß auf diese Bestimmung ausdrücklich hinge⸗ wiesen werden. ge⸗ 8 Die vö 114“ werden durch absolute Stimmenmehrheit der. nwesenden gefaßt. Bei Sti ; ist der Antrag abgelehnt. v11o1öu
Artikel 19.
Der Landrath oder dessen Stellvertreter wohnt den Sitzungen der Kreisversammlungen bei, und muß auf sein Verlangen zu jede Zeit gehört werden. Dasselbe gilt von anderen Beamten ver Kreis⸗ verwaltung, die der Landrath oder dessen Stellvertreter zu itter Assistenz in die Versammlung einführen. Stimmrecht hat der Land⸗
rath nur, wenn er zugleich gewähltes Mitglied der Kreisversamm
lung ist. Artikel 20. Vom Kreis⸗Ausschusse.
Der Kreis⸗Ausschuß besteht aus dem Landrathe und vier an⸗ deren von der Kreisversammlung aus ihrer Mitte gewählten Mit⸗ gliedern. Wählbar sind sämmtliche Mitglieder der Kreisversamm⸗ lung, auch diejenigen, welche in Gemeinden unter 1500 Einwohnern Mitglieder des Gemeinde⸗Vorstandes oder Gemeinde⸗Rathes sind Die Wahl erfolgt nach absoluter Stimmenmehrheit auf sechs Jahre; alle drei Jahre scheidet die Hälfte aus und wird durch eine Neu⸗ wahl ersetzt. Die Ausgeschiedenen können wieder gewählt werden deign na nc E. der Kreisversammlung sind. Wer auf⸗ Russchusssscheider. Kreisversammlung zu sein, muß auch aus dem
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