Es gehören also bei †, aller untersuchten Verbrechen und och mehr von den erfolglos angezeigten, den Verbrechen aus Ge⸗ winnsucht an. Auffallend geringer ist die Zahl derselben in Krain, Dalmatien und dem leombardisch⸗venetianischen Königreiche; in Dalmatien ins⸗
esondere sind nur der untersuchten und angezeigten Verbre⸗ chen aus Gewinnsucht entsprungen.
Am mächtigsten zeigt sich dagegen diese Trieb reich, Stevxermark, Kärnthen, Böhmen, Mähren un welchen Ländern sie aller Verbrechen erzeugt. öö“
Von den drei hier zusammengereihten Cuö66A nimmt der Diebstahl die erste Stelle ein, 122⸗ 8 Kärnthen Mähren, Schlesien und Böhmen bei in “ Kustenlande und Steyermark über , in Tyrol, “ in der Lombar⸗ und den venetianischen Provinzen 68 0, faßt. rei etwa ¹ aller untersuchten Verbrechen umfaßt. b
Raub kommt am haäufigsten in der Lombardei (60 von 1000), dann in Dalmatien, dem venetianischen Gebiete, Krain, Steyermark
feder in Oester⸗ d Schlesien, in
. 5. g und 9 von 1000.) Alle übrigen v 1nb. . R tfale⸗ unter 1000 Verbrechen. 8 1u“*“ angezeigten Raubfälle waren in Kärnthen am häuftgsten, was der gerade in dieser Periode dort ihr Unwesen treibenden zahlreichen Räuberbande zuzuschreiben ist, dann in der Lombardei, in Krain, im venetianischen Gebiete, in Steyermark und in Schlesien.
Am geringsten war ihre Zahl in Nieder⸗Oesterreich, dann in Mähren und Böhmen.
Betrug kam am bäufigsten in Nieder⸗Oesterreich, bezüglich in Wien vor, dann in Steyermark, Tyrol, dem Küstenlande und im Venetianischen.
Hierbei kann aber nicht unbeachtet bleiben, daß die Verfäl⸗ schungen von Pässen, Wanderbüchern, Zeugnissen ꝛc., welche in der Regel nicht aus Gewinnsucht entspringen bei den Betrugsfällen mitgerechnet sind, daher die Zahlen der letzteren zu keinen sicheren Schlussen berechtigen.
Die aus Rache, aus Neigung zu gewallthätiger Handlungs⸗ weise oder aus heftiger Leidenschaft entstehenden Verbrechen kamen in der Periode dieser Darstellung in folgendem Verhältnisse vor:
und dem lombardisch⸗venitianischen Königreiche Untersuchungen we⸗ gen zweifacher Ehe vorkamen; daß der Mißbrauch der Amtsgewalt am öftesten in der Lombardie und in Böhmen Anlaß zu strafge⸗ richtlicher Amtshandlung gab, die Religionsstörung in einiger⸗ maßen bemerkbarer Zahl nur im Venetianischen und in Tyrol auf⸗ tritt, während in Kärnthen, Krain und Dalmatien gar nicht davon die Rede ist; daß die Abtreibung der Leibesfrucht und Weglegung eines Kindes in Krain gar nicht, erstere auch im Küstenlande und in Dalmatien nicht erscheinen, und im übrigen in sehr mäßiger Zahl, daß wegen Zweikampfes nur in Dalmatien und in der Lombardei, in ersterem 3 Fälle, in letzterer 1 Fall dem Unter⸗ suchungsrichter vorlagen, und daß endlich das Verbrechen der Vor⸗ schubleistung in Krsin, Kärnthen und der Lombardei häufiger beobachtet wird, wo es mit der glreichzeitig höheren Zahl von Raubfällen in Verbindung zu stehen scheint.
Ich gehe nun zu den Personen, welche wegen Verbrechen in
Untersuchung gezogen und zu denjenigen uber, welchen mit rechts⸗
kräftigem Urtheile schuldig erkannt wurden.
igem ig Die Hauptzahlen stel⸗ len sich in folgender Weise dar:
In Wiecheeeenettee 1I11A“ „E 6 1 11414“*“ » Salzburg “ 84.35 6; Arsün 71b IIIIIbb e öö111“] Mähren .... 77.56 Schlesien 83.17 Tyrol und Vorarlberg... 81.56 Dalmatien .. 1 .73.54 Galizien.... 75.52 der Bukowina .... 79.50 der Lombardei ..... F den venetianischen Provinzen....
Sambor und Rzeszöw die Gesammtzahl der Todesf stieg, und noch im Jahre 1848 die Zahl von 17.
1847, wodurch insbesondere bei den Kriminal⸗Gerichten zu Wisznice, älle auf 320 3 erreichte.
durch den Kontrast 2 “
¹ nlichen
mit g8 b Fran ee Die Verurtheilten lassen si . 8
—Strafen eintheilen, wie folgt: sich nach den über sie verhängten
des Dalmatiners
Nach Galizien hatte Dalmatien die stärkste Zahl, die sich über
2 „ 5 — Unter 100 Verurtheilten befanden sich jährlich
Zur Kerkerstrafe
nate
bis 6 Mo⸗ über 6 Mo⸗
nate bis 1 Jahr
Zur Todes⸗ strafe *)
über über 1—5 5 — 10
AI.
über 10—581 Lebenszeit
bI
.82.86
8 Totaldurchschnitt ... 77.93 Man sieht, daß weit über aller Untersuchten, ja in vielen Ländern über 4 Fünftheile der Inquisiten jährlich ihren Prozeß be⸗
Nierer emnöö Ober⸗Hsterreich ..........
75.84 1
12.16 16.44
1.49 1.70
0.21
0.75 0.62 0.95 1.27 1.56
endigt sahen.
In jenen Landern, in welchen sich das Verhältniß am ungün⸗ stigsten darstellt, Krain, Stevyermark, Dalmatien, Böhmen und Ga⸗ lizien liegt der Grund der verzögerten Erledigug der Kriminal⸗ Untersuchungen, theils in der größeren Zahl der vorgekommenen schweren Verbrechen, theils in der Ueberladung mancher Ge⸗ richte, insbesondere in Krain, Dalmatien, Böhmen und Ga⸗ lizien, mit Kriminal⸗Geschäften, und es ist mit Sicherheit voraus zu setzen, daß bei besserer Vertheilung der Ge⸗ schäfte und dem schleunigeren Verfahren, wie sie die neue Ge⸗ richts⸗Organisation und Straf⸗Prozeßorduung mit sich bringen werden, diese Zahlen noch günstiger ausfallen dürften.“
Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Erledigungsart der Kriminal⸗Untersuchungen ergiebt sich im Durchschnitte der Jahre 1845 bis 1848 (rücksichtlich des lombardisch⸗venetianischen König⸗ reiche saber im Durchschnitte der Jahre 1845 bis 1847) nachste⸗ hen dee Tabell:
und Kärnthen (bei 30 von 1000) zur Untersuchung; am seltensten
Von 1000 Von 1000 on 1000
Salzburg.. Steyermarl Kärnthen .... Krain Triest, Görz, Istrien.. Behm.... Mähren .
Schlesien Tyrol und Vorarlberg. e-ee““ Bukowina .... Lombardei
76.54 13.27 74.12 13.30 57.80 22.82 68.84 10.98 52.15 24.64 74.70 14.45 59.90 19.53 70.24 16.42 63.34 20.33 60.95 19.56 65.46 17.34 59.50 22.28 43.37
26.27 60.87 18.84
1.66 1.84 233 3.40 3.87 4.3 1.14 0.63 1.94 70 0.86 0.43 2.43 0.73 4.63 1.75 2.10 1.02 0.87 0.49 4.82 3.76 3.84 2,52
Ein Un⸗ tersuchter kommt auf eine Volkszahl von
Ge⸗ Auf sammt⸗ 100,000 zahl der Seelen untersuch⸗ kommen ten Per⸗ also Un⸗
sonen tersuchte
Von 1000
Hiervon wurdern verur theilt im Ganzen
Von 1000
erfolg⸗ losen
Anzei⸗ gen
unter⸗
suchten
Verbre⸗ chen
erfolg⸗ losen
Anzei⸗ gen
unter⸗ suchten Verbre⸗ chen
erfolg⸗ losen
Anzei⸗ gen
unter⸗
suchten
Verbre⸗ Verbre⸗ chen chen
entfielen in den Jahren 1845—1848 auf die Verbrechen
erfolg⸗ losen
Anzei⸗ gen
unter⸗ suchten
unter⸗ suchten Verbre⸗
chen
erfolg⸗ losen
Anzei⸗ gen
294 7
811
113
346 1890 889 320 613 161 992 1448 1145 1470 775 856 612
Nieder⸗Oesterreich... Ober⸗Oesterreich. Salzburg... 238 163 . 1017 101 Hthen... “ b11” Krain 409 87 Triest, Görz, Istrien. 342 68 Böohimne 5641 128 Mähren 1985 105 “ 764 163 Tyrol und Vorarlberg. 934 108 924 .““ 769 178 538 “ 69199 772 Bukowina. bb 96 1039 Lombardei b 1080 Venedig... ö1“
Im Ganzen 276438 1211 8225
49.99 24.256 135.75
6.81 30.14 78.12 Vor Allem ist zu bemerken, daß die Gesammtzahl der Unter⸗ 15.2. 6.01 15.59 suchten jederzeit die vom vorhergehenden Jahre in Untersuchung 14.80 6. 55 25.93 verbliebenen und die jährlich zugewachsenen Inquisiten umfoßt, was freilich eine geringe Steigerung der Zahl zur Folge hat. Dieser Uebelstand, welcher durch die Durchschnittsberechnung bedeutend ver⸗ mindert wird, konnte jedoch nicht vermieden werden, da die vor⸗ gelegenen Tabellen der ersten Instanzen ebenfalls die rückstän⸗ digen und zuwachsenden Untersuchten ohne Unterscheidung zusammen⸗ assen. 88 Im Ganzen ist aus der Darstellung ersichtlich, daß in allen hier betrachteten Kronländern zusammen jährlich im Durchschnitte 27,615 Personen wegen Verbrechen in Untersuchung standen, wo⸗ nach 121 Untersuchte auf 100,000 Seelen der Bevölkerung entfallen; oder ein Untersuchter auf 825 Einwohner kommt.
Aus dieser Gesammtzahl im Vergleiche mit untersuchten Verbrechen, 18,531, ergiebt sich raß wegen sehr vieler Verbrechen mehr als eine Per⸗ son rechtlich beanzeigt erschienen; in welchem Verhältnisse dies bei den einzelnen Verbrechen stattfand, läßt sich aber aus den
13.80 15,62 21.69 13.93
„22225
der Verwundung und schweren Kör⸗ perverletzung
des Mordes und Tor schlages
der Nothzucht oder Unzucht
der öffentlichen
1 1aA der Brandlegun Gewaltthätigkeit anelegung
Totaldurchschnitt.. 65.83 2.31
*) Es sind hierbei nur die Fälle in Rechnung gebracht, in welchen die Todesstrafe wirklich vollzogen wurde.
u-“ 1“ aller wegen Man sieht, daß unter den Verurtheilten nur in Salzburg etwas W1I111““ ger 9 geset iche S raft auer von 6 Monaten nicht mehr als ein Viertheil weiblichen Geschlechtes war; dann folgt ül erschri t oder hinter derselben zurückblieb. In Nieder⸗Oesterreich, Kärnthen und Oesterreich, sohin Schlesien mit 21, 20 und 17 Ct.; e“ Steyermark und Böhmen betragen die die wenigsten Frauen wurden verurtheilt in der Lombardei, Dal⸗ Urtheile, durch welche auf eine höchstens sechsmonatliche Freiheits⸗ matien, Galizien, dem Küstenlande und der Bukowina (4 ¾ b. 8 „Ct.). strafe erkannt wurde, bei drei Viertel aller ergangenen Strafurtheile. Bemerkenswerth scheint noch, daß im slavischen Theile der „Db wirklich bei so vielen Verbrechensfällen Milderungsum-⸗ Steyermark, dann in Wälsch⸗Tyrol weit weniger Frauen verurtheilt stände der Art vorlagen, daß es im Geiste des Gesetzes lag, das wurden, als in den nördlichen Landestheilen dieser Provinzen (in von diesem festgestellte Ninimum der Strafe oder eine noch gerin⸗ Steyermark zeigt sich das Verhältniß der wegen Verbrechen verur⸗ gere zu verhängen, oder ob eine zu milde Praris bei manchen Kri⸗ theilten Weiber in den südlichen Landestheilen zu der Zahl in dem minalgerichten sich geltend machte, liegt außer dem Kreise dieser nördlichen Theile verurtheilten Frauenspersonen wie 10 : 16, in 3 27 b Betrachtungen und ist jedenfalls aus den vorliegenden Ausweisen Tyrol wie 3: 21), und daß überhaupt in den Hochgebirgsländern 3.27 1 74 nicht ersichtlich. Deutsch⸗Tyrol, Salzburg, Kärnthen und Ober⸗Steyermark das Ver⸗ 3.53 Verhältnißmaͤßig ergingen die wenigsten so milden Strafur⸗ hältniß sich fur die Frauen am ungünstigsten stellt. 9.40 theile in der Lombardei, dem Küstenlande, Kärnthen, der Bukowina Die jugendlichen Verbrecher von 14—20 Jahren sind am zahl⸗ 2.95 und Mähren; was freilich auch mit dem häufigeren Vorkommen reichsten in Nieder⸗Oesterreich (Wien mit 25 ½ Prozent), dem Kü⸗ 1.79 0.25 der schwereren Verbrechen (insbesondere des Raubes) in den meisten stenlande, wo das Kriminalgericht Triest jährlich bei 26 Prozent 0.09 y— dieser Kronländer zusammenhängt. solcher Verbrecher verurtheilte, in der Bukowina und in Kärnthen, 0.97 0.17 In wie geringer Zahl die Strafen über 5 Jahre Kerker aus⸗ am wenigsten sind in Galizien, Krain, Böhmen, Dalmatien, Tyrol 2.58 0.04 gesprochen wurden, ist aus der obigen Tabelle ersichtlich. In kei⸗ und Salzburg (zwischen 11 und 13 Prozent). 8 0.83 0.09. nem Lande wurde über 5 Prozent der Verurtheilten mit Kerker In manchen Ländern ist zwischen der Zahl dieser jugendlichen 14.09 0.26 — zwischen 5 — 10 Jahren, in keinem über 4 Prozent (in den meisten Verbrecher auffallende Uebereinstimmung mit jener der verurtheil⸗ 19.32 1.84 0,09 sogar nur 8 — 1 ½ Prozent) mit mehr als zehnjährigem Kerker bestraft. ten Frauen, so in Nieder⸗Oesterreich, Steyermark und Kärnthen. 36.22 945 0.21 8 Lebenslanger Kerker wurde rechtskräftig in dieser ganzen Pe⸗ Die größte Zahl der Verbrecher stand in dem Alter zwischen 2* 8 I riode einen Verbrecher in Krain und wider drei Verbre⸗ 20 — 40 Jahren, diese schwankt nach den einzelnen Kronländern für 26,42 888 997 cher A. 8 E em Kriminalgerichte Prag) ausgesprochen. die Verbrechen von 20 — 30 Jahren zwischen 36 und 45 Prozent, UJ 8 selten 11““ wurde während dieses Zeitraumes sehr für jene von 30 — 40 Jahren zwischen 23 und 29 Prozent. Eben 0.4. 29.19 0.0 ng gebracht. 8 so wenig erheblich sind die Unterschiede für die einzelnen Länder
13.25
1.18
6.57 16.33 8.15 17.13 13 09 42007 31.41 14.11 7,66 7.84 10.64 7.78 29 86
8.09 1- 37.43 14.66 16.45 79.18 27.65 9.68 “
23.22 9.65
8.56
6.10 9.42
25.80 41.55 8272 165.89 112.76 44.63 30.62 27.10 115.25 144.35 19.79 175 69 172.69
13.66 19.22 14.99 14.40 12.54
13.04 45.09 52.38 21.18 90.79 21.82 26.62 31.45 43.25 1 91.33 8
26.44 70.67 8715 5.01 32.69 3.04
11.85 10 24 10.19 0.74 8.15 — 4.88 — 19.19
3.02 6.62 2 5.81 5.86 18.58 7.76 5.09 3.14 4 11 977 2ö67 4 1 26.53
48.79 46 64 37.63 40.90 47.36 57., 6 23,85 386,27 45.3! 58.09 10.73 51,27 37,72
7.12
40.55 16.71 6.42 14.40 202.18 34.59 15.68 23.46 195.36 6.19 69.20 68.07
b1“ Kärnthen ...... Krain.. Friest, Gerz, Istrien...... Vehmen .. .. Schlesi n Tyrol, Vorarlberg Dalmatien
Galizien mit Bukowina.... 111“; Venetianisches Gebiet.....
Von 100 Untersuchern wurden jährlich
. „272—
. „
en
0.94
In den Kronländern:
llung des Ver⸗
fahrens entlassen oder an
..„ 7239224424242—2
od der Untersu⸗
chung entzogen
1168 15393
gebracht
wegen Einste
T
verurtheilt weise entlas
aus Abgang rechtlicher Be als entwichen in Abgang
andere Behörden abgegeben
durch den
78.41 79.17 80.09 68.33 78.49 62.47 17. 69.03 79.95 82.74
— — +
Nieder⸗Oesterreich... Ober⸗Oesterreich.... S Steyermark
Kärnthen
00
—
Im Ganzen.. 63.85 29.52 14.99 18.70 13.60 5.96
38.96 9.93
— 82—— —
EqgC05 EE111—
1—x”g-
55
Im Ganzen ergiebt sich aus dieser Tabelle, daß die Be⸗ wohner der südlichen Länder des Rriiches sowohl slavi⸗ als italienischer Zunge sich am meisten zu gewalt⸗ thätiger Handlungeweise hinneigen, was aus klimatischen und Nahrungsverhältnissen, insbesondere aus ihrer Beschäftigung mit dem Weinbau und der damit verbundenen starken Weinconsum⸗ ion derselben erklärlich ist.
Selbst in Tyrol und Steyermark sind, wie aus der Tabelle
zu entnehmen ist, in den südlichen Landestheilen die gewaltthätigen Verbrechen bei weitem häufiger, als in den nördlichen. Dies gilt
u“
(6 von 1000) und in Mähren (8 von 1000), in den übrigen Ländern zeigen sich keine bemerkenswerthe Unterschiede.
Brandlegungen wurden am häufigsten in Galizien und Dal⸗ matien, dann in Schlesiecn, Mähren und Krain Gegenstände einer strafgerichtlichen Untersuchung, am seltensten im lombardisch⸗vene⸗ tianischen Königreiche und in Oesterreich.
Die meisten Anzeigen von Brandlegungen, deren Thäter nicht zu S ande gebracht werden konnten, kamen in Dalmatien (135 von 1000 Anzeigen), dann in Schlesien, Galizien, Mähren und Krain, die wenigsten im Küstenlande und in Oesterreich (6 von 1000) vor.
ĩᷣS!;
— +0—— Ex
35.04 26.30 16.84
Triest, Görz, Istrien
Böhmen
Mährven .....
Schlesien
Tyrol und Vorarlberg almatien
jener der
zugleich, 59.35
73 70 19 70.08 7100 57.04]*
BiI ombardei ...
vorzüglich von den Verbrechen des Mordes und Todtschlages so wie der Verwundung, rucksichtlich deren insbesondere Sud⸗Tyrol sich jenen Ländern anreiht, wo diese Verbrechen am allerhaͤufigsten vor⸗ kommen. 3 Bei der öffentlichen Gewaltthätigkeit ist nicht zu übersehen, daß das Jahr 1848 (mit Ausnahme des lombardisch⸗venetianischen Koönigreiches, bei welchem dieses Jahr nicht in die Durchschnittsbe⸗ rechnung gezogen wurde) auf die vorkommenden Zahlen großen Em⸗ fluß nahm, da mit dem plöxlichen Umschwunge der Dinge eine große Vermehrung gewaltthätiger Widersetzlichkeiten und Eingrifse n fremde Rechte eintrat. Wie aus den Tabellen der einzelnen Kronländer zu ersehen ist, hat sich in manchen derselben, insbeson⸗ dere in Oesterreich, Steyermark, Bömen und Mähren die Zahl dieser Gewaltthätgkeiten im Jahre 1818 gegen die f üheren Jahre beinahe verdoppelt. 8
Dalm stien, Böhmen, die Lombardei, das Küstenland, Tyrol und Steyermark erscheinen in der obigen Zusammenstellung am ersten Platze bezüglich des häufigen Erscheinens dieses Verbrechens; jedoch ist zu erwähnen, daß in Böhmen und Steyermark eben nur
as Jahr 1848 die Zahl so hoch spannte, während die vier aned⸗ en Länder auch in den früheren Jahren sehr häufige Fälle dieses Verbrechens ausw isen.
Bezüglich der erfolgten Anzeigen dieses Verbrechens steht das Küstenland obenan, dann Dalmatien, Tyrol (bezüglich Süd⸗Tyrol), die Lombardei und die venctianischen Provinzen.
Nothzucht und andere Unzuchtsfälle kamen am häufigsten im lombardisch⸗venetianischen Königreich, dann im Küstenlande, in Tyrol (insbesondere in Nord⸗Tyrol) vor, am seltensten in Böhmen, Galizien, Krain, Mähren, Schlesien und Dalmatien. Uebrigens beträgt die Zahl dieser Fälle nirgends mehr als 2 ½ Prozent aller Verbrechen und sinkt in einigen Kronländern bis auf ½ Pro⸗ zent herab.
G Die Anzeigen dieses Verbrechens kommen nur in Oesterreich an Zahl den Untersuchungen sehr nahe, in allen anderen Ländern sind sie verhältnißmäßig sehr unbedeutend.
Beim Morde und Todschlage steht Krain, wo diese Verbrechen mehr als 12 Prozent aller Verbrechen ausmachen, obenan, dann folgt Dalmatien und das Küstenland mit 9 Prozent. In keinem der übrigen Länder betrugen die Untersuchungen wegen dieser Ver⸗ brechen mehr als 5 Prozent aller Untersuchungen. Am geringsten ist die Zahl in Oesterreich, dann in Böhmen und Mägvren. vF1“ Anzeigen wegen dieser Verbrechen fanden am häu⸗ bv statt, dann in Dalmatitn „und Schlesien, in
Wenen 5 * n seren verhältnißmäßzig wenige. lewim disch⸗venetanfsana waren die meisten Untersuchungen im Tyrol und dem Küstenlan eenin chs. vann in Krein, Dalmatien, allen anderen Lenhsen 8n 5 (Sud⸗Trrol 88- sich betrachtet, würre
— E“ vorangeben). Die wenigsten Untersuchungen waren in Galiz en, Oesterreich, Schlesien und Mähren. Im Gan⸗ zen schwankee die Ziffer zwischen 18 und 2 Prozent aller Unter⸗ suchungen, stieg aber in Süd⸗Tyrol bis auf 28 Prezent.
E folgloe angeztigt wurden die me sten Verwundungen in Dalmatun (50 von 1000 Anzeigen), die wenigsten in Galizien
Der Raub wurde schon bei den Verbrechen aus Gewinnsucht besprochen; da aber sein häufigeres Vorkommen mit dem der ge⸗ waltthätigen Verbrechen ziemlich Hand in Hand geht, so mag hier wiederholt werden, daß im lombardisch⸗venetianischen Königreiche, in Dalmatien, Krain und Kärnthen dieses Verbrechen am öflesten begangen wurde.
Die Verbrechen polit'scher Natur, diejenigen nämlich, welche gegen die Rube und gesetzliche Ordnung des Staates selbst, oder dessen zum Schutze der Gesammtheit erlassenen Verfügungen be⸗ gangen wurden, erscheinen in den Ausweisen nur in sehr geringer Zahl. hni Ausnahme des Jahres 1848 dürfte diese Zahl auch die richtige sein, im gedachten Jahre aber war theils eben am meisten in dieser Betsebung die Wirksamkeit der Behörden durch den Drang der Ereignisse gelähmt, theils verfieken zu Folge der in einzelnen Theilen des Reiches nöthig gewordenen Ausnahmezustände einige dieser Verbrechen den Kriegsgerichten, und erscheinen daher nicht in den vorliegenden Tabellen:
(Siehe weiter unten Tab. 3)
Aus dieser Uebersicht ergiebt sich, daß das Verbrechen des Hochverrathes in den Jahren 1845 bis 1847 nur in Galizien, wo die bekannten Ercignisse des Jahres 1846 eine große Zahl vo⸗ Untersuchungen wegen dieses Verbrechens zur Folge hatten, von einiger Bedeueung war.
Rechnet man die vor dem Jahre 1848 in der Lombardei vor⸗ gckommenen drei Fälle und die im Jahre 1846 aus Anlaß der galizischen Ereignisse in Wien zur Untersuchung gekommenen vier Fälle ab, so bleiben nur die wenigen im Jahre 1848 anhängig gewordenen Hochverrathsuntersuchungen in Nieder⸗Oesterreich (2), in Böhmen (1) und in Süd⸗Tyrol (4) übrig, in allen anderen Kronländern kam kein Fall zur Untersuchung, ja nicht einmal zur Anzeige.
Eben so kam die Störung der inneren Ruhe höchst selten vor, und noch seltener die Rückkehr eines Verwiesenen.
Bei den Verfälschungen öffentlicher Kreditspapiere und Münzen ist zu bemerken, daß die scheinbar häufigeren erfolglosen Anzeigen unur das wiederholte Vorkommen solcher gefälschter Werthzeichen, nicht aber die Wiederholung des Verbrechens selbst bezeugen, die Untersuchungen beschränkten sich auf einzelne Fälle, und die höhere Verhahltnißzahl in einzelnen Kronländern ist nur mit Bezug auf die geringe Gesammtzahl der Verbrechen in diesen zu erklären.
Noch erübriget von den seltener vorkommenden Verbrechen: dem Mißbrauch der Amtsgewalt, der Religionsstörung, Abtreibung der Leibesfrucht, Weglegung eines Kindes, von dem Zweikampf, der zweifachen Ehe, der Verläumdung und den Verbrechern geleistetem Vorschube zu sprechen.
Theils ist das seltenere Erscheinen dieser Verbrechen (insbeson⸗ dere der Religonsstörung und zweifachen Ehe) in der Natur die⸗
ser Verbrechen selbst gelegen; tbeils sind diese Gesetzesübertretun⸗ gen der Art, daß sie sich mit weit größerer Leichtigkeit dem Auge und Arme der Gerechtigkeit entziehen.
Es mag daher genuügen zu bemerken, daß in der hier behan⸗ delten Zeitperiode nur in Nieder⸗Oesterreich, Böhmen, Galizien
vorliegenden Tabellen nicht entnehmen.
Was das Verhältniß der Zahl der Untersuchten zur Bevölke⸗ rung betrifft, so ist dasselbe in Nieder⸗Oesterreich, wo schon auf 346 Einwohner ein Kriminal-Inquisit entfällt, am ungünstigsten.
Nach Nitder⸗Oesterreich stehen Dalmatien, Schlesien, Salzburg, Galizien und Böhmen, welche alle die Gesammt⸗Durchschnittssumme (121 Untersuchte auf 100,000 Seelen) ubersteigen, obenan.
Die Grunde hiervon sind größtentheils dieselben, welche be⸗ reits bei Darstellung der Verbrechen beruhrt wurden, nur erscheint sehr auffallend die große Zahl der Untersuchten in Salzburg, wozu aber außer den Gränzverhältnissen die wenig regulirten Forst⸗ zustände in jenem Lande der Hauptanlaß sind, da h eraus eine große Zahl von Waldfreveln und Holzdirbstählen cutsoringen. 2 — Das Küstenland (Triest, Görz, Istrien) hat im Verhältnisse zur Bevölkerung die wenigsten Untersuchten, und diesem stehen Kärnthen und Krain am nachsten. Die Folge wird erst zeigen, welchen Einfluß die in Unter⸗Kärnthen noch bestandene Patrimo⸗ nial⸗Verwaltung auf die geringe Zahl von Untersuchungen und Untersuchten in diesem Lande hatte. b
Nach den bisher geltenden Vorschriften über das Strafver⸗ fahren ist es natürlich, daß sich die große Mehrzahl der Unlter⸗ suchten im Verhafte befand. In den einzelnen Kronländern stellt ich das Verhältniß, wie folgt:
Von 100 Untersuchten waren verhaftet:
In Nieder⸗Oesterreich. Ober⸗Hesterreich ....... S“ ““ 8S8188AZ Krahen . 8 a““ Böhmen ö Schlesien... “ Tyrol und Voralberg.... Dalmatien .... Galizien der Bukowine der Lombardei 6 den veuetianischen Provinzen 95.641
Totaldurchschnitt: 88.72
Wenn man bedenkt, daß erst durch die Allerhöchste Entschließung vom 22. Mai 1848 die Stellung auf freien Fuß während der Un⸗ tersuchung auf eine größere Zahl von Fällen ausgedehnt wurde, so kann man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß bis dahin im Durchschnitte 95 pCt. aller Untersuchten im Verhafte sich befanden. Die geringen Unterschiede nach den einzelnen Kronländern erklären sich ebenfalls meistens aus den nunmehr meist auf freiem Fuße un⸗ tersuchten Fällen öffentlicher Gewaltthätigkeit, welche im Jahre 1848 eine größere Zahl von Personen der Untersuchung zuführten.
Von 100 Untersuchten traten im Laufe jedes Jahres aus der Untersuchung: 8 8
83.54 88.11 93.13 85.64 89.19 94.43 88.22 88.41 98.35 88.95 96.36 83.42 89.45 96.82
Fehmemeeemeermeeeeeere
..„ „ „562„—„ .„„„„
6 6 6
eiliger Einleitung der ordentlichen Untersuchung den Grund haben mag.
des Verfahrens, meist wegen Unzuständigkeit, dann die Entweichung
Zahl von [Entweichungen vorkam. Auch hier trifft die größere
den Ausweisen nicht sehr bedeutend.
Totaldurchschnitt 1852 2845 0.12
Die Verurtheilungen und Lossprechungen aus Abgang rechtli⸗ her Beweise, so wie das Verhältniß der ersteren zu den letzteren ind die wichtigsten Punkte dieser Darstellungg..
Während in Nieder⸗Oesterreich, Ober⸗Oesterreich, Salzburg, Schlesten, Mähren, Kärnthen und Galizien nur 13 bis 20 „Ct. urch das non liquet des Strafrichters aus der Untersuchung tra⸗ en, erhob sich die Zahl jener Personen, welche eines Verbrechens rechtlich beanzeigt, die Anzeigungen nicht zu entkräften vermochten, hne daß doch ein genügender Beweis zur Verurtheilung vorlag,
im Venetianischen auf 40, in Dalmatien auf 36, im Kustenlande auf 35 und in Krain auf 81414 Ss Lombardei und Buko⸗ wina auf 26 vCt. Der Hauptgrund, warum in den letzteren Kron⸗ ländern so häufige Fälle der Aufhebung von Kriminal⸗Untersu⸗ chungen aus Mangel rechtlicher Beweise vorkamen, liegt in dem National⸗Charakter, in der geringeren Ossenheit und der größeren Schlauheit und Festigkeit des Willens der Volksstämme, welche diese Länder bewohnen und bei welchen die Inquisiten nur selten Ge⸗ ständnisse ablegen. In Dalmatien dürfte auch der Umstand darauf ingewirkt haben, daß sich die Zeugen häufig vor der Blutrach der Freunde oder Verwandten des Untersuchten fürchten. Auch in Steyermark und Tyrol ist der südliche, dort slavische, hier italienische Landesbewohner minder zur Offenheit geneigt, als der nördliche. Zwischen den beiden nördlichen und den zwei südli⸗ schen Kreisen Steyvermarks ist das Verhältniß der wegen Mangel an Beweis Entlassenen wie 14:25; zwischen Deutsch⸗ und Wälsch⸗ Tyrol wie 10:32. Uebrigens darf auch nicht außer Acht gelassen werden, daß die trengen und bindenden Vorschriften der bisherigen Strafgesetzge⸗ ung über die Erfordernisse eines zur Ueberweisung eines eugnenden Beschuldigten hinreichenden Beweises wesentlich dazu beitrugen, daß sich die Zahl der Lossprechungen ab instantia in manchen Kroͤnländern so hoch belief.
Schuldlos wurden nur Wenige befunden, die meisten in Ty⸗
rol, Salzburg und Steyermark, was wohl zunächst in etwas vor⸗
Der Unterschied bei den übrigen Kronländern ist ohne Bedeutung. Ueber die von ganz zufälligen Gründen abhängige Einstellung
ist nichts zu bemerken, als daß in Schlesien, Galizien und Krain während vier Jahren kein Verbrecher entwich, während bei den
Patrimonial⸗Landgerichten Stevermarks verhältnißmäßig die größte
Zahl den sudlichen Theil Steyermarks, wo die Landgerichts⸗Ver⸗ waltung bekanntlich größere Gebrechen als in irgend einem anderen Kronlande zeigte.
Die Sterblichkeit in den Untersuchungs⸗Gefängnissen ist nach
Wo die Ziffer am stärksten ist, in Galizien mit 3 ½ Prozent, egt die Erklärung einfach in der Typhus⸗Epidemie des Jahres
Es wurden während der 4 Jahre 1845—1818 in Wien im übrigen Nieder-Oesterreich in Ober⸗Oesterreich in Saleburg. EI“ in Mähren in Dalmatien.... in Galizien in der Wutsn.. in der Lombathet....
8—
—
5=—*
rbo=SgSS;
mersvuuruaga. 8 3 zusammen... Personen binnen 4 Jahren mit dem Tode bestraft.
Das kriegsrechtliche Verfahren und dessen Ergebnisse im Laufe
des Jahres 1848 konnten hier nicht in Rechnung genommen
werden.
Interessante Resultate bieten die vorliegenden Ausweise über Geschlecht, Alter, fruhere Bestrafung und Bildungsstufe der verur⸗
theilten Personen.
Betrachtet man die Verurtheilten nach Geschlecht und Alter,
so ergeben sich nach den einzelnen Kronländern folgende Re
sultate:
Unter 100 Verurtheilten waren jährlich
in einem Alter zwischen
In den Kronländern
- männ⸗ V weib⸗ lichen V lichen
20 30 V 40
14 und 20 und 30 und
Geschlechts ISahrenmn
über 40 Jahre
Nieder⸗Oester⸗ reich Ober⸗Oester⸗ Salzburg... Steyermark... Kärnthen.. Krain Triest, Görz, II 9276 Böhmen 85.45 Mähren. 84.90 15., Schlesten .... 82.91 17. Tyrol und Vor⸗ arlberg.. 88.96 Dalmatien. 94.10 Galizien... 93.06 Bukowina 92.01 Lombardei 95.44 Venedig 85.30
80.15 419,.85 20.72
38.68 24.51
36.84 36.36 38.95 38.59
48.27
78J519) IeSe-h e; 74.08 25,97 12.73 85.98 14.02 15.85 Ah, eeeeee 88.03 141.97 12.13
27.95 31.2
26.84 25.54 22.29
20.63 12.48 413,55 13.34
38.45 40.38 42.62
22.50 22.50 25.538
27.53
16.64 5.90 6.94 7.96 4.56
14.70
12.59 1230 1128 20.40 17.07 15.89
40.40 44.79 41.7
44.02 41.54 40.91
27.82 28 07 29.60 26.12 25,82 24.25
16.09
20.18 19.65 18.36 15.76
17.31
15.47 21ö37 20.54 16.51
19.19 18.98
16.96
9.46 16.07 18.95
Tolal⸗Durch⸗ 11.See
87.29 12.71]⁰ 14.64 40.30 26.81
18.25
bei den Verbrechern, die das 40ste Lebensjahr schon überschritten haben, ste betragen zwischen 16 und 21 Prozent, nur die Buko⸗ wina weist blos 9 ½ Prozent solcher Verbrecher auf.
Wichtiger noch ist die Betrachtung, wie viele der Verbrecher bereits früher Kriminalstrafen erlitten; so wie, welche Verbrecher wenigstens eine Elementar⸗Bildung erhalten hatten; diese Verhält⸗ nisse stellen sich folgendermaßen: —
Von 100 Verurtheilten
waren früher bestraft In den
konnten
weder lesen noch
schrei⸗
ben
Kron⸗ lesen oder lesen und
schreiben
zwei⸗ oder
mehr⸗ mal
ländern: noch nie einmal
Nieder⸗Oester⸗ Ober⸗Oester⸗ Salzburg Steyermark.. 69.11 Kärnihen... 67.57 Krain 80.43 Triest, Görz, “ 74.50 12.03 Böhmen.. 66.54 15.47 Mähren.. 70.55 16.96 Schlesien 61.27 14.86 Tyrol und Vor⸗ 8921,252“ 60.56 Dalmatien ... 85.15 Wallien... 73.26 Bukowina ... 77.24 Lombardei ... 75.7 Venedig... 70.29
98. 80.78 74.33 70.14 51.88 45.65 28.91
41.12 68.74 63.38 39.06
12.62
141 27.14 16.02 25.20 11.40 19.49 15.58 16.85 10.05 9.52
64.15 19.22 25.17 29.86 48.12 54.35 71.09
61.09 58.78
13.47 88 12.49
23.87
58.88 31.26 86,92
60.94
478 92.43 90.43 90.05 53.29 68.16
15.45
9.20 15.30 13.68 14.68 15.13
23.99 5.65 11.44 9.08 9.55 14.58
82.37 6.57 9.57 9.95
46.71
31.84
Totaldurchschnitt 69.38 14.55 16.07 47.66 52.34
Die meisten neuen Verbrecher wurden in Dalmatien und Krain verurtheilt, dann in der Bukowina, der Lombardei und dem Küsten⸗ lande (75— 85 Prozent), somit in denjenigen Ländern, wo die mei⸗ sten Lossprechungen wegen Mangel an Beweis vorkommen; ein Zeichen, daß in jenen Ländern die rückfälligen Verbrecher weit sel⸗ tener überwiesen werden können, als in anderen Theilen der Mo⸗ narchie.
Die meisten rückfälligen Verbrecher weisen Salzburg, Tyrol, Schlesien, Ober⸗Oesterreich und Nieder⸗Oesterreich aufz auch da
bemerken wir, daß die Rückfälle oder vielleicht die Ueberweisungen
1