Berliner Börse vom 25. März.
Wechsel-Course.
Amsterdam do.
Hamburg. do.
London
Wien in 20 Xr. Augsburg
. 250 PFl.
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs ...
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inländische Fon
Preuss. Freiw Anl] 5 105 St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 Sech.-Präm.-Sch. — 103 ⅔
K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ —
Berl. Stadt-Obl. 5 V —
do. do. 3 ½ — Westpr. Pfandbr. 3 ½ 90] Grofsh. Posen do. 4 101 ¼ do. do. 3 90½
Zü. Brief.
—-
ds, Pfandbriesée, Kommunal- Papiere und
100 Thlr. 100 Thlr.;
.100 Fl. 100 SRLl.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt.
3 Me.
2 Ult.
2 Me. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage
2 Me.
2 Mt.
3 Wochen
250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl.
geld-Course.
Geld.
86 ⅔
902¼
90
Gem.
[2zf. Brief. Pomm. Pfandbr. 3 8 96 Kur- u. Nm. do. 3 ½ 96 Schlesische do. 3 ½
do. Lt. B. gar. do. 3 ½
Pr. Bk. Anth.-Sch. — Friedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. — Disconto. — —
Geld. Gem-
Auslüä
ndische Fonds.
Russ. Hamb. Cert. 5 do. Hope 1. Anl. 4 do. Stegl. 2. 4. S
do. do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst 5 do. Engl. Anleibe 4 ½ do. Poln. Schatz 0. 4 do do Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Fl. —
Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. do. 300 IHlamb. Feuer-K. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl. — Lübeck. Staats-A. 4 ½ Kurh. Pr. 0. 40 th. — 32 N. Bad. do. 35 FI. — 18
Oberschl. Lit. C.
Eisenbahn- Actien.
Stamm-Actien- Kapital.
Der
in der dazu bestimmten Rubrik
Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm. ausgefüllt.
Tie mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
g. 8
Börsen-Zins- Rechnung.
Rein-Ertra 1848.
Prioritäts-Actien. V Kapital.
Zinsfuss.
Süämmtliche Priorilts-Actien werden durch jährliche Verloosung ½ 1 pCt. amortisirt.
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg ...... do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger
Halle -Thüringer.... Cöln -Minden do. Aachen.. Bonn Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele - Vohwinkel Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn
do. eItsn 1 Cosel -Oderberg Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk. . Stargard-Posen Brieg -Neisse. Magdeb.-Wittenb....
Quitlungs-Bogen.
Aachen-Mastricht ..
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. ErI
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 1,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,.000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
2,750,000
8,000,000
— — — 1 1 Sg8 —
2˙—
1LIIIlee
—eSbnngSn
2
IIIIII188
02 8 ’
—
4-COovc⸗e
4 41 9½ a ½ bz. 5 98 ½ 6⁷.
““
1 1 Schluss-Course von Cöln-Minden 94 ¾ 6
Berl Anhalt. do. Hamburg 5,000,000 do. do. II. Ser. 1,000,000 do. Potsd -Magd. . 2,367,200 do. do. 3,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner. 800,000 Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle-Thüringer.... 4, 000,000 Cöln-Minden 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 4. Prioritat 2. 4872 do. Stamm Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000
do. III. Serie. 2,300,000
do. Zweigbahn 252,000
do. do. 248,000 Oberschlesische 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000 Cosel-Oderberg 250,000 Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II er 375,000 Breslau- Freiburg ... 400,000 Berg.-Märk. . 1,100,000
1,411,800 97ʃ, 92 ½ B.
99 ⅔ ,6
104 ½ G.
99 G.
101 ½ G.
103 bz.
83 ½ üB. “ 778. 8
enn
tbe
H mm n
8—
94 ü. 1015 I
bSn,nnSnEnneg
Ausl. Stamm-Act.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
Kiel-Altona Amsterd.-Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¾ bz. pezahlt; in den übrigen
Poln. a. Pfdbr. a. C. 4
Es zeigte sich heute, namentlich für Berlin-Hamburger und Potsdam-Magdeburger Eis
1
Actien bei wenigem Geschaft keine wesentliche Cours-Veränderung.
enbahn -Actien,
viel Frage, und wurden mamentsich letztere beträchtlich höher
Auswärtige Börsen.
Breslau, 25. März. Holländ. u. Kais Louisd'or 112 42
Friedrichsd'or 113 ½ Br.
geld 96 ½ — ½ bez. Staatsschulbvscheine Rthlr. 104 ¾ Br. 90 ⅞⅜ bez. u. Br.
87 Posener Pfandbriefe 4 proz. 101. Gld. 3 ½ proz. Schlesische do. 3 ½proz. 96 bez. u. Gld.,
Oesterreich.
21 Br.
Banknoten 88 — 88 ⅞ bez. u.
erl. Dukaten 95 ¾ Gld. Poln. Papier⸗
Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50
do.
Litt. B. 4 proz. 99 % Br., do. 3 ⁄ proz. 93 12 Br. Preußische Bank⸗
Antheilscheine 95 Br.
Poln. Pfandbr. alte 4 proz. 96 ¼ do. Partialloose a 300 Fl. Br., do. Bank⸗Certif. a 20 ¼ Fl. 175½ Br. pCt. 78 ½ Br. Oberschlesische Litt. A. 104 ¾ Br., do. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg Br., Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 95 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗
Gld.,
Obligationen a 4 Actien:
103 ¾ Br.
schlesisch⸗Märlische
Ser. III. 102 ⅛ Br. j Krakau⸗Oberschles. 67 ¾ Gld. bez. H. Br.
Brieg 36 ½ Br. Nordbahn 42 12
Amsterdam 2 M. 143 ¾ Br.
83 ½
8222 78
do. Prioritäts
Wechsel⸗Course.
Hamburg a vista 151 Br.
do.
2 M. 150 Gld.
London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 26 172 Berlin a vista 100 ½ Br.
do. do. 2 M. 99 ½ Gld.
Wien 2 M. 87 ⅛ Gld. Paris 2 M. 80 ⅞ Gld.
Wien, 24. März.
4 ½proz. 81 ½, T,
Oesterr.
1134 Br., 1128 Gld. Kurhessen Partial⸗Loose a 40
31 ⅛ Br., 31 Gld. 31 % Gld. Br., 31 i Gld.
82
Nordb. 106—
Frankfurt a. M., 24. März. Mittags 1 Uhr.) Osterr. F. Fr. W. Nordbahn⸗Actien waren heute Course stellten sich etwas höher als und Actien⸗Gattungen erfuhren gar keine Veränderung. satz war jedoch im G
Bekanntmachungen. TNEbIEkIEELI Es ist auf Todeserklärung folgender Abwesenden:
[64]
1) des Kaufmannsdieners Gustav geboren zu Neukirchen am 16. Januar 1811, ei⸗ nes Sohnes des zu Kleinkaina verstorbenen Pre⸗
digers Buehl,
2) des Sattlermeisters Johann Gottlob Boehme von Jaucha, geboren zu Rehmsdorf am 3. März 1798, 3) des Schuhmacher⸗Sohnes Johann Christian Bue⸗ schel, geboren zu Weißenfels am 20. Septiember
1803,
4) des Barbiergesellen Friedrich August Hartmann, geboren zu Weißenfels am 9. November 1801, hier angetragen worden, weshalb dieselben, so wie die etwa zurückgelassenen unbekaunten Erben und Erbneh⸗ mer, hierdurch vorgeladen werden, innerhalb neun Mo⸗
naten und spätestens
den neunten Dezember 1850, Vorm. 11 Uhr im Lokale des hiesigen Gerichts sich schriftlich oder d- sönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten unter ver Verwarnung, daß sonst die Abwesenden füt todt erklärt und ihr Vermögen ihren hier Bekannten nächsten Verwandten und Erben ausgeantwortet wer⸗
den wird.
(Sonntag.)
anzen unbedeutend. 59roz. Metall. 80 Br., Baden Partial⸗Loose a 35 Fl. v. Rthlr. 32 Sardinien Loose a Darmstadt Partial⸗L Gld., do. a 25 Fl. 25 ¾ Bre, 25 ½ Gld.
gestern.
79 ⅞ Gld.
122 Br., do. a 500 Fl. 79 Russisch⸗Poln. Schatz⸗
Br.
103 ¼
Met. 5proz. z. Pesther 86¼— ½.
Gld., do. neue 4 proz. 95 ½
„5 791 79 ⅔
Litt. B. Nieder⸗ B. db. Neisse⸗
2716 — 2
92 11 3
(In der Effekten⸗Sozietät onds, preuß. Staats⸗Schuldscheine und angenehmer, und deren Alle übrigen Fonds
Der Um⸗
Bank⸗Aecelien
J. 1845 Br.,
36 Fr. bei Gebr. Bethmann 32
Gottfried Buehl,
Weißenfels, den 24. Januar 1850. Königl. Preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[169]
Subhastations⸗Patent. Das dem Oekonom Carl Friedrich Schlenner gehö⸗
rige No. 96 hör, gerichtlich abgeschätzt auf 4 Pf., soll am 7. Oktober d. J., Vormittags auf hiesiger Gerichtsstube in nothwendig öffentlich an den Meistbietenden verkau Tare und der neueste Hypothekenschein unserer Registratur einzuseher. Zehden, den 20. März 1850.
11701
oose a 50 Fl. 70 ¾ Br., 70 ½ Spanien Zproz. inländ.
28 Br., 28¼ Gld. Poln. 300 Fl. Loose 12.
Obligationen a 500 Fl. 80. Br., Nerdbahn 43 ½ Br., 43 Gld. B. Minden 95 ½ Br., 95 Gld.
bahn 428. 75 — 425.
,zu Selchow belegene,
rückgängig und zeigte
wo die Rente auf 90.
50 schloß. London, 23.
95*,,v ,
Ard. 16 ¾, .
Paris, 23. März.
Amsterd. 2 9 184 ½. Berlin 3674¼. LCondon 25. 42 ½. Frankf. 209 ½. Petersb. 396 ½. Bewegung der b sich besonders heute zwischen
3 proz. 3.
Nach der Börse. 4 Uhr.
Wechsel 10 ¼.
3proz. 55. 70. 5proz. 90. 50.
VBoörse war während der ganzen
Gld., do. 4proz. 79 % Gld. Friedrich⸗Wilhelms exbacher 80 ¼ Br., 80 Gld. Köln⸗
Nord⸗
909 65 Course.
Woche a lh
21
—2
30 fiel, sich jedoch wieder erholte und 90 bis
54 ½, 4proz. 86 ⅛. Bras. 91, 89.
Cons. war anfangs 95 ½, ½ p. C. und 95 ¾,
ben gegenwärtig unverändert.
In fremden Fonds keine Veränderung; nur
stiegen.
Uhe.
Cons. p. C. 95 ½,
Zproz. Cons. p. C. 95 ⅛%,
1. 8 Int. 55 ¼, 2701
7232
Pass. 3 ⁄, . Peru 73, IZ
2q3 1 24, 4.
Bras. ectwas ge⸗
8 8 5vX 8/, 88 88 99r, 7
Wechsel⸗Course. Amsterdam 3 M. 12.3 ¾ — ½.
Hamburg do. 13.13 ½ — 13. 13,
Paris do. 25. 57 ½ — 47 ½.
Frankfurt
8 ö 121
Wien do. 12 — 11. 50. St. Petersburg do. 37 ½ — *.
Amsterdam, 23. März.
Fonds⸗Markt war heute, günstiger. — Fremde Effekten im
gut preishaltend.
Holl. Integr. 55 3⁄. 3 proz.
9
gr. Piecen 10 ½, .
Russen alte 104.
bei ziemlich
Die Stimmung am holländischen belebtem Geschäft in Int., Allgemeinen, bei geringem Umsatz,
Span. Ardoins 10 ℳ%
neue 65 ⅛. 8½ 16 Stiegl. 85.
4proz. 85 ⁄.
Oest. Met. 5proz. 76 ½, 2 ½proz. 41.
Amsterdam, 2
Markte hat diese
sind
im Hypothekenbuche Vol. I. pag. 1 verzeichnete Lehnschullengut nebst Zube⸗ 38,000 Thlr. 18 Sgr.
3. März. Woche wenig T
Das Geschäft am hiesigen Fonds⸗
Veranlassungen zu besonderen Mit⸗
es sehr träge und lustlos, vor apieren, von denen mehrere da⸗ Die an—
theilungen gegeben, meistens ging nehmlich mit auswärtigen Staatsp 8 durch zu etwas niedrigeren Preisen abgelassen wurden. Die haltende Schwierigkeit der soliden Geldunterbringung begünstigte einigermaßen den Einkauf von holländischen Effekten, welche sich daher von der Mattheit, womit die Woche anfing, wieder etwas erholten; von denselben war 4pros. wirkliche Schuld am häufigsten in Frage, wodurch deren Cours von 84 ¾ bis 85 ½ pCt. emporkam; Zproz. dito besserte sich von 64 %¾ auf 05 „Ct. und Integrale von 55 ⅛ auf 55 ¼ pCt.; 3 ½proz. Syndikat⸗Obligationen holten erst 86 und gestern 86 ½ pCt. Von russischen Fonds kamen 5proz. alte Obligationen öfter vor, wovon die Folge, daß deren Cours von 104 9 bis 103 ⅔ vpCt. nachließ;
1proz. Eertifikate von Hope stiegen dagegen von 85 bis 85 ½ Ct. Oesterreichische Fonds wur den selten verhandelt, der flaue Gang an der Börse wirkte hier zurück und drückte öprozentige, Metal⸗ ligues bis 76 ½ pCt. und 2 prozentige dito auf 404 Ct. Spanische Ardoin⸗Obligationen gingen von 10 ¾ allmälig bis 404 8 herunter und Zproz. Binnenländische do. fielen von 28 1% auf 28 %. Portugiesische Obligationen wurden wegen der niedrigen Notirungen von London stark ausgeboten und fielen von 35 ¼ zuletzt bis 34 49 N. Die Spekulanten beschäftigten sich nur mäßig mit Peruanischen Obligationen, deren Course dennoch zwischen 72 ½ und 71
‧% wechsel⸗ ten; gestern legte man 71 ½ % an; auch in griechischen Obligationen wurde wenig zu 5 ¼ a
3 8 enmazsische Re 6 % gemacht; Zoroz. frauzösische “ stiegen zu Anfang der Woche von 52 6 au 53 ½ %, gingen a seitdem bis 52 ½ % zurück. Der Geldzinscours
wird stets zu 2 ½ % notirt, mitunter kann man aber noch billiger abschließen.
Telegraphische Notizen.
(Pass. de 1'Opéra.) 3 Uhr. 5 roz.
Paris, 24. März.
90.50.
Frankfurt a. M., 25. März. 62 ½ A zproz. 69 ⅛. Nordbahn 43 ½.
Hamburg, I
5 Mr2 25. Marz. 8 1¹ WW“ 20 H Köln⸗Minden 92 ½. Magdeb.⸗Witlenb. 58 ½. Nord traide fest.
Met. 5proz.
Uhr.) 79 ⅞.
Hamburg⸗Berlin 78 ½. 0 ½. Ge⸗
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
—₰
] — 8 8
11 Uhr, er Subhastation ft werden.
Die täglich in
Königl. Kreisgerichts⸗Kommission J.
verfolgte und durch die 1849 auf den 1. März dieses Jahres vo lunge⸗Redacteur ist in diesem Termine nicht erschienen contumaciam wegen Majestäts⸗Beleidigung zu Verluste des Rechts, die Preußische National⸗Kokarde zu tragen, zu einjährigem Gefängniß und in die Kosten der Untersuchung verurtheilt worden. Dies wird dem abwesenden Ju merken bekannt gemacht, daß ih stitutionsfrist offen steht,
der Vollstreckung des Urte bald man seiner Person habhaft werden hann.
vDVetan ber durch den Steckbrief vom 30. September 1848 Edictal⸗Citation vom 25. Juni rgeladene Zei⸗
Wilhelm Ernst Gustav Julius
Berlin, den 13. März 1850. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz.
Abtheilung für Untersuchungen. Deputation für Schwurgerichtssachen.
und daher in
dem
lius mit dem Be⸗ meeine vierwöchige Re⸗ nach deren Ablauf aber mit ls verfahren werden wird, so⸗
en
8
[153] 1161
zu Oranienburg . Schwefelsäure,
kauf im Wege der übergehen zu lassen,
Seehandlung hier, welchem daß die Auswahl uns vorbehalten zugebenden
Haupt⸗Kasse niederzulegende Cautio den Preußischen Staats⸗, Kommunal⸗ oder vom L Papieren, entsprechend dem Werthe
garantirten Eisenbahn⸗Papieren, von 10,000 Rthlr., zu leisten ist.
Das Etablissement ist belegen im lenfelde vor der Stadt Oranienbu
Flächeninhalt von 42 Morgen
Grundstücke und Gebäude sind vo
8 Pf. Utensilien ꝛc. . Zur Uebernahme der mit
auf 65,491 Rthlr. 21 Sgr. tarium an Apparaten, ! 21 Sgr. 8 Pf. abgeschätzt.
der Chemischen Produkten⸗Fabrik zu Oranienburg. Wir beabsichtigen, die dem Köni lungs⸗Institute zugehörige Chemische welche sich mit der des Glaubersalzes, der gemischten Vitriole, des Eisenvitriols, des krystalli⸗ sirten Alauns, der Palmöl⸗Sodaseife, der Palmwachs⸗ lichte und des blausauren Kali's beschäftigt, durch Ver⸗ öffentlichen Licitation in Privathände und haben zur Entgegennahme der Gebote für das Etablissement im Ganzen einen Ter⸗ min auf Freitag den 26. April d. S tags 11 Uhr, im Konferenz⸗Zimmer der Jägerstraße Mr. 21, Bemerken einladen,
glichen Seehand⸗ Produkten⸗Fabrik
des Cypervitriols,
wir Kauflustige mit dem unter den Käufern und der bleibt und zur Sicherstellung der ab⸗ Gebote eine vor dem Termine bei unserer n in Cours haben⸗
sogenannten Müh⸗ rg und umfaßt einen
on Sachverständigen
zu überlassenden Fabrications⸗Materialien alier Art, so wie der halbfertigen und fertigen Fabrikate, ist ein Kapital von circa 100,000 Rthir. erforderlich. Alle näheren Bedingungen des Verkaufs, so wie der Situations⸗Plan und die Tarxen und Inventarien⸗Ver⸗ zeichnisse, sind sowohl in der Geheimen Seehandlungs⸗ Registratur als bei der Fabrik⸗Verwaltung in Oraesen, burg einzusehsn; die Letztere ist zugleich angsünschte den Kauflustigen an Ort und Stelle jede gnents 48 Auskunft über die Verhältnisse des Erablüffen 3 ertheilen und die Besichtigung desselb u gestaiten. Berli n 12. März 1850. “ der Sechandlungs⸗Sozietät. (gez.) Bloch. Wentzel.
Fabrication der
en 3
Vormit⸗ Königlichen angesetzt, zu
Das Rigaer Dampfschiff Hüna wird am 20. April oder einige Tage später, wenn der Zustand des Eises vor Riga es erfordert, von Lübeck, wo es überwintert, nach Riga abgehen und später die⸗ sen Sommer wieder, wie in den letzten fünf Jahren, eine regelmäßige Fahrt zwischen Riga und dem Aus⸗ lande unterhalten. Nach welchem Orte diese Fahrt ge⸗ richtet sein wird, ist der politischen Verhältnisse wegen noch nicht bestimmt, und wird solches in kurzem zugleich mit den Abgangstagen bekannt gemacht werden. Riga, im März 1850. 8 Börsen⸗Comite Agenten in Riga: Helmsing K. 1n Agenten in Lübrck: J. G. Nöltingk &
Zuschlag
Staate
¶Ruthen. Die
in Riga.
und das Inven⸗ „Rig! Grimm.
auf 32,079 Rthlr.
wiener
Cordes. Beeilage
—
Deutschland. 1
Wie n. Provisorische Gemeindeordnung für Wien. Eisenbahn⸗Verkebr. Aunswärtige Börsen.
Oesterreich.
8 8
Dentschland.
Oesterreich. Wien, 23. März. Se. Majestät der Kaiser hat auf einen von dem Minister des Innern mit Zustimmung des Ministerrathes erstatteten Vortrag in Gemäßheit des §. 87 der Reichsverfassung und des §. 6 des provisorischen Gemeindegesetzes dühs Entschließung vom 6ten d. M. die provisorische Gemeinde⸗ Ordnung für die Stadt Wien in nachstehender Weise genehmigt:
1E Gebiete der Gemeinde
Bewohnern desselben. Umfang der Gemeinde.
8§. 1. Die Gemeinde Wien umfaßt das Gebiet vom Sporne der Brigittenau längs des Stromstriches (Fahrwassers) der großen Donau und die Zwischenbrückenau, den Gänsehaufen die Kriegau den Prater und die Freudenau herum bis zur Ausmündun 8d neuen Durchstiches des wiener Donau-Kanals i die voße I. 8 “ z des wiener Donau⸗Kanals in die große Donau, von hier den unteren Rand des rechten Ufers dieses Durchstiches und des Donau⸗Kanals aufwärts bis an die Katastralgränze üt 3 den Wienerberg bis an die Wien nächst der aacechermiet Linie⸗ von da längse des oberen Randes des Liniengrabens bis zur nuß⸗ u Linie, von hier längs der höͤlzernen Bankal⸗ Einfriedung bis zur spittelauer Wassermauth und von dieser endlich den un⸗ teren Rand des rechten Ufers des Donau⸗Kanals 1“ gegenüber dem Sporne der Brigittenau. Eintheilung der Gemeinde behufs der Verwaltung
„S. 2. Dieser ganze Kompler bildet eine einzige Hris zemneitbe welche behufs der Verwaltung der Gemeinde⸗An elegenheiten in acht Bezirke getheilt ist. ““
₰ H —₰.
Der I. Bezirk: Die innere Stadt, erstreckt sich von der Au⸗ gartenbrücke längs der Spalier am Fußwege der ö“ straße um die Stadt herum bis an die gemauerte Wienb cke 8 r dem Kärnthnerthore, von hier den unteren Rand des li ken Ufers der Wien abwärts bis zu ihrer Mündung in den Deglas⸗ K hnat und von da den unteren Rand des rechten Ufers des Donan K — nals aufwärts bis wieder zur Augartenbrücke. Es gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirkes: a) die “ jedoch mit Ausschluß der jenseits der Esplanade⸗ E““ an der Wienbrücke vor dem Kärnthnerthore liegenden C6ö Nr. 1213, b) das Haus Nr. 22 in der Roßau bis Glacis bis an die Esplanade⸗Hauptstraße und längs derselben L“ selbst, sammt dem Flußbett der Wien ö“ und dem Reitsteige, dann das führenden Brücken fallen 8ase G sammt den darüber gex außerhalb der Gränzen des
Der II. Bezirk: Leopoldstadt, erstreckt si d. i. der Einmündung des 1111“ G der Brigittenau den unteren Rand des rechten üfer⸗ de Deraa. Kanals und des neuen Durchstiches, welcher die Freudenau von ber Gemeinde Simmering scheidet, abwärts bis zur Ausmündung die⸗ ses Durchstiches in die große Donau nächst des suͤdöstli⸗ chen Spitzes der Freudenau und von hier den Strom⸗ strich (das Fahrwasser) der großen Donau aufwärts, um die Freudenau, den Prater, die Kriegau, den Gänsehaufen, die Zwischen⸗Brückenaun und den Sporn der Brigittenau herum bis wieder zum Anfange des wiener Donau⸗Kanals.
Es gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirks: a) die Bri⸗ gittenau, b) die Vorstadt Leopoldstadt, c) die Vorstadt Jägerzeile, 9) die Häuser und Hütten zwischen den Tabor⸗Linie und dem Kai⸗
«) die Zwischen⸗Brückenau und der Gänsehaufen mit 1) der obere und untere Prater, g) die Kriegau, h) die Freudenau, i) alle übrigen hier nicht benannten zwischen dem Stromstriche der großen Donau und dem wiener Do⸗ au⸗Kanale liegenden kleineren Inseln, ) das Flußbett aller inner⸗ halb der Gränzen dieses Bezirks befindlichen Nebenarme der Donau und das rechts vom Stromstriche liegende Flußbett der großen Donaun mit dem darüber befindlichen Theile der Aerarial⸗ und Eisen⸗
Von dem
und den
serwasser, 8 dem Orte Zwischenbrücken,
bahn⸗Brücke. v 2
Der III. Bezirk, Landstraße, erstreckt sich vom Mondscheinstege über die Wien längs der Mitte der projektirten Straße durch die Heugasse und Belvedere⸗Linie zu den Eisenbahnhöfen, derzeit aber, bis diese Straße hergestellt sein wird, vom Mondscheinstege auf die Esplanade⸗Hauptstraße, von hier längs der Mitte des Fahrweges der Heugasse, der Belvedere⸗Linie und der zum Wien⸗Brucker Ei⸗ senbahnhofe führenden Straße bis zu diesem Bahnhofe, sohin aber längs der Basis des Dammes der Wien⸗Brucker Eisenbahn (die daher außerhalb der Gränze dieses Bezirks liegt) bis an vie Ka⸗ tastralgränze der Gemeinde Wien, von da längs dieser Gränze bis an den Donau⸗Kanal, dann den unteren Rand des rechten Ufers
Donau⸗Kanals aufwärts bis an die Mündung der Wien in
Donau⸗Kanal und von hier endlich den unteren Rand des lin⸗
Ufers der Wien aufwärts bis wieder zum Mondscheinstege, so
ß dieser gegenwärtigem Bezirke ganz angehört.
Es gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirks: a) die Vor⸗ stadt Landstraße, jedoch mit Ausschluß der zwei Häuser Nr. 645 Mauthhaus an der Belvedere⸗Linie) und Nr. 734 (Wasser⸗Sta⸗ tion der Wien⸗Brucker Eisenbahn), b) die Vorstadt Weißgärber, *) die Vorstadt Erdberg, d) alle außerhalb der Linie zwischen dem einiengraben, der Donau, der Katastralgränze der Gemeinde Wien ind dem Damme der Wien⸗Brucker Eisenbahn liegenden, theils zur Landstraße, theils nach Erdberg numerirten Häuser und Grund⸗ stücke mit Einschluß des ganzen Friedhofes vor der St. Marxer⸗ Linie, e) das Flußbett der Wien, vom Mondscheinstege bis zu ihrer Mündung in den Donau⸗ Kanal und alle dazwischen befindlichen
Brücken.
Der IV. Bezirk: Wieden, erstreckt sich vom Mondscheinstege längs der obenbezeichneten Gränze des Bezirks Landstraße durch die Heugasse und Belvedere⸗Linie und längs der Basis des Dam⸗ mes der Wien⸗Brucker Eisenbahn bis an die Katastralgränze der Gemeinde Wien, von hier längs dieser Gränze über den Wiener⸗ berg bis di Wien nächst der hundsthurmer Linie, von da den
8 d““ Preußischen Staats-Anzeiger.
Mittwoch d. 27. März.
unteren Rand des linken Ufers der Wien abwärts bis wieder zum Mondscheinstege. Es gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirks: a) die Vor⸗ stadt Wieden, b) Schaumburgergrund, c) Hungelbrunn, d) Lau⸗ renzergrund, e) Matzleinsdorf, f) Nikolsdorf, g) Margarethen h) Reinprechtsdorf, i) Hundsthurm, ) die Häuser Nr. 645 und 734 der Vorstadt Landstraße, ) alle außerhalb der Linie zwischen dem Liniengraben, dem Damme der Wien⸗Brucker Eisenbahn und der Katastralgränze der Gemeinde Wien liegenden und zu den Vor⸗ tädten Wieden, Schaumburgergrund, Matzleinsdorf und Hunds⸗ thurm numerirten Häuser und Grundstücke, m) das Flußbett der Wien, von der hundsthurmer Linie bis zum Mondscheinstege und alle dazwischen liegenden Brücken, mit Ausschluß dieses letzteren Steges. 1
Der V. Bezirk: Mariahilf, ersträckt sich von der gemauerten Wienbrücke vor dem Kärnthnerthore, den unteren Rand des linken Ufers der Wien aufwärts, bis an den Liniengraben, von hier längs des oberen Randes des Liniengrabens bis an die mariahilfer Linie sohin längs der Mitte des Fahrweges der mariahilfer Haupistraße bis auf die Esplanade⸗Hauptstraße und von da längs der Spalier am Fußwege der Esplanade⸗Hauptstraße bis wieder zur Wienbrücke vor dem Kärnthnerthore. Es gehören sonach in das Gebiet dieses Be⸗ zirkes: a) die Häuser Nr. 1 bis einschließlich 173 und Nr. 190 bis einschließlich 193 der Vorstadt Laimgrube, b) die Häuser Nr. 1 bis einschließlich 55 und Nr. 149 bis einschließlich 157 der Vorstadt Mariahilf, c) die Vorstadt Windmühle, d) die Vorstadt Magda⸗ lenagrund, e) die Vorstadt Gumpendorf, 0) die Taback⸗Trafik Nr 1213 an der Wienbrücke vor dem Kärnthnerthore.
Der VI. Bezirk: Neubau, erstreckt sich von der Esplanade⸗ Hauptstraße längs der Mitte des Fahrweges der mariahilfer Hauptstraße bis zur mariahilfer Linie, von hier lärgs des oberen Randes des Liniengrabens bis zu dem zwischen den Häu⸗ sern Nr. 55 und 54 im Altlerchenfeld einspringenden Winkel dessel⸗ ben, sohin längs der Mitte des Fahrweges der altlerchenfelder Hauptstraße und der Roferanogasse bis auf die Esplanade⸗ Hauptstraße und von da längs der Spalier am Fußwege der Esplanade⸗Hauptstraße bis wieder zur mariahilfer Hauptstraße. Es, gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirks: a) die Häuser Nr. 174 bis einschließlich 189 und Nr. 194 bis einschließlich 203 der Vorstadt Laimgrube; b) die Häuser Nr. 57 bis einschließlich 148 und Nr. 158 der Vorstadt Mariahilf; c) die Vorstadt Neubau; d) die Vorstadt Schottenfeld; e) die Häuser Nr. 55, Nr. 180. dis einschließlich 217, Nr. 233 und 235 der Vorstadt Altlerchenfeld; †) die Häuser Nr. 1 bis einschließlich 77, Nr. 145 bis einschließ⸗ lich 147, Nr. 149 bis einschließlich Nr. 161 und Nr. 163 der Vorstadt St. Ulrich; g) die Vorstadt Spittelberg.
Zeit der statt itimati b I“ stattfindenden Legitimation dem Gemeinde⸗Verbande an⸗ Durch Annahme Uneheliche Kinder treten in den Gemeinde⸗Ver Mutter zur Zeit der Entbindung [ e ihre Findling’, welche im Umfange des Gemeinde⸗Bezirkes f den werden, sind Gemeinde⸗Ange örige, so lange sich nicht e nüttelg läßt, daß s1 Gemeinde angehören. Die Angehoörigkeit der Findlinge im Findelhause wir ein besonderes Gesetz 1,8gc ve 1““ 5) §. 8. ufnahme in den Gemeinde⸗Verb schieht: 1) ausdrücklich durch einen Gemeende Besctoß acschitt. gend, und zwar a) bei Frauenspersonen durch eine gültig ab 2. schlossene Ehe mit einem Gemeinde⸗Angehörigen und b) durch Dal⸗ dung eines, ohne Heimatschein oder mit einem bereits erloschenen Heimatscheine sich durch vier Jahre von der Zeit seiner Eintra⸗ gung in die hiesigen Conscriptions⸗Listen an gerechnet ununter⸗ brochen in der Gemeinde aufhaltenden, die österreichische Staatsbür gerschaft besitzenden Fremden. 1 ““ stillschweigende Aufnahme in den Gemeinde⸗Verband rich Duldung erfolgt jedoch nur dann, wenn der Fremde auch bei der in den obigen Zeitraum fallenden zweiten Aufnahme der Con⸗ scriptions⸗Listen in dieselben eingetragen war, und keine Verwahrung der Gemeinde gegen dessen Aufnahme durch Anhaltung desselben zur Erlangung eines neuen Heimatscheines oder durch Ausweisung desselben in seinen Heimatsort stattgefunden hat. — Recht zur Aufnahme in den Gemeinde⸗Verband. 8 9 Sdet österreichische Staatsbürger hat das Recht, die Aufnahme als Gemeinde⸗Angehöriger zu verlangen, wenn er 1) die volle Befugniß hat, über seine Person und über sein Vermögen zu verfügen, 2) wenigstens zehn Jahre unmittelbar vorher auf Grund⸗ lage eines gültigen, nicht erloschenen Heimatscheines ununterbrochen im Gemeindebezirke wohnhaft ist, 3) sich sammt seiner Familie eines unbescholtenen Rufes erfreut, und 4) den Besitz eines den Unter⸗ halt einer Familie sichernden Vermögens oder Nahrungszweiges nachweist. Wird die Aufnahme verweigert, so entscheidet im Re⸗ courswege der Statthalter. §. 10. Mit dem Aufgenommenen (§§. 8 und 9) treten zu⸗ gleich dessen Gattin und die zur Zeit der Aufnahme unter dessen väterlicher Gewalt strhenden Kinder in den Gemeindeverband. Eben so folgen unrheliche Kinder, so lange sie noch minderjährig sind, der Eigenschast der Mutter. * c) Durch besondere persönliche Verhältnisse. 8 §. 11. Hof⸗, Staats⸗ und Landtags⸗Beamte, dann Offiziere,
an Kindesstatt wird die Angehörigkeit nicht
WI1I1I1 221 ö“ 8 8- Henüsästzate Na 1“ vö erstreckt sich von der Esplanade⸗ bau 1 die M 8 oben bezeichneten Gränze des Bezirks Neu⸗ “ 8 3 A.“ und altlerchenfelder Hauptstraße bis ee Fer 1 “ Liniengrabens, von hier längs sohin se Randes des Liniengrabens bis zur hernalser Linie ohin längs der Mitte des Fahrweges der alser Hauptstraße bis auf die Esplanade⸗Hauptstraße und von da längs dem Spalier am Fußwege der Esplanade⸗Hauptstraße bis wieder zum Fahrwege der Roferano⸗Gasse. „ Es gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirkes: a) die Häuser Nr. 78 bis einschließlich Nr. 144, Nr. 148 und Nr. 162 der Vorstadt St. Ulrich, b) die Vorstadt Strozzengrund, c) die Häu⸗ ser Nr. 1 bis einschließlich 51, Nr. 56 bis einschließlich 179, Nr. 8 9 232, Nr. 234 und 236 bis einschließlich Nr. vee orstadt Alt-⸗Lerchenfeld, q) die Vorstadt Josephstadt, e) nachstehende Häuser der Vorstadt Alsergrund Nr. 1 bis einschließ⸗ lich 136, die drei Häuser des Mauthgebäudes Nr. 137 an der Se vehe Nr. 280, 281, 287, 289, 306, 316, 318 bis ein⸗ Uorftade⸗ Beeheneitd. und Nr. 339 bis einschließlich 345, f) die E VIII. Bezirk: Alsergrund, erstreckt sich von der Esplanade⸗ Hauptstraße längs der Mitte des Fahrweges der alser Hauptstraße bis zur hernalser Linie, von hier längs des oberen Randes des Li⸗ niengrabens bis zur nußdorfer Linie, sohin längs der hölzernen Bankal⸗Einfriedung bis zur spittelauer Wassermauth, von da den unteren Rand des rechten Ufers des Donau⸗Kanals abwärts bis zur Augartenbrücke und von dieser längs der Spalier am Fußwege der Esplanade Hauptstraße bis wieder zum Fahrwege der alser Hauptstraße.
Es gehören sonach in das Gebiet dieses Bezirks: a) die Häu⸗ ser Nr. 138 bis einschließlich 279, Nr. 282 bis einschließlich 286, Nr. 288, Nr. 290 bis einschließlich 305, Nr. 307 bis einschließlich 315, Nr. 917, 325, 326, 328 bis einschließlich 338 und Nr. 340 bis einschließlich 361 der Vorstadt Alsergrund, b) die Vorstadt michaelbeurischer Grund, c) die Vorstadt Thury, d) die Vorstadt Himmelpfortgrund, e) die Vorstadt Lichtenthal, f) die Spittelau mit den früher nach Heiligenstadt numerirt gewesenen Häusern Nr. 97 und 110, g) die Vorstadt Althan, h) die Vorstadt Roßau, mit Ausschluß des Hauses Nr. 22 (Kaiserbad).
§. 3. Durch Beschluß des Gemeinde ⸗ Rathes kann mit Genehmigung des Statthalters eine Unter⸗Abtheilung der im vorstehenden Paragraphen bezeichneten Bezirke vor genommen werden.
§. 4. Es bleibt dem Gemeinderathe überlassen, die näheren Bestimmungen über das abgesondert bestehende Gemeindevermögen und Gemeindegut der Vorstadtgemeinden nach Einvernehmen der⸗ selben festzusetzen.
Das in den einzelnen Gemeinden vorhandene Stiftungsver⸗ mögen darf in keinem Falle seiner Widmung entzogen werden.
Gemeindeglieder und Fremde.
§. 5. In der Gemeinde unterscheidet man 1) Gemeindeglie⸗ 2) Fremde. Die Gemeindeglieder sind: a) Gemeindeangehörige, b) Ge⸗ meindebürger.
Nur österreichische Staatsbürger können Gemeindeangehörige oder Gemeindebürger sein.
Erlangung der Gemeinde⸗Angehörigkeit. . 6. Gemeindeangehörige sind dermalen alle Personen, welche ie Gemeinde⸗Angehörigkeit nach den bisher bestandenen Heimats⸗ gesetzen erworben haben.
In der Folge wird die Gemeinde⸗Angehörigkeit erworben: a) durch Geburt, b) durch Aufnahme in den Gemeinde⸗Verband, c) durch besondere persönliche Verhältnisse.
a) Durch Geburt.
§. 7. Eheliche oder nach den bürgerlichen Gesetzen den eheli⸗
chen gleichgehaltene Kinder sind Angehörige der Gemeinde, wenn
der,
die mit Offiziersrang Angestellten, Geistliche und öffentliche Lehrer werden mit iyren Gattinnen und mit den unter ihrer väterlichen Gewalt stehenden Kindern, Angehörige der Gemeinde Wien, wenn ihnen ihre Stelle daselbst den ständigen Aufenthalt anweist. Veränderung in der Gemeinde⸗Angehörigkeit.
§. 12. Bei Veränderung in der Gemeinde⸗Angehörigkeit fol⸗
gen minderjährige, im Familienbande lebende Kinder der Eigenschaft der Aeltern, uneheliche Kinder jener der Mutter, die Frau der Ei⸗
genschaft des Gatten. Der Tod eines oder beider Aelterntheile,
nichts an der Zuständigkeit der Kinder und Gattin. Verlust der Gemeinde⸗Angehörigkeit. §. 13. Die Gemeinde⸗Angehörigkeit wird verloren: a) durch den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, b) durch die Er⸗ werbung der Angehörigkeit in einer anderen Gemeinde.
ihr Vater zur Zeit der Geburt, oder falls er früher verstorben wäre, zur Zeit seines Ablebens, oder bei legitimirten Kindern zur
1 des Gemeinde⸗Bürgerrechts. gerrecht ver Wien besitzen.
88122 er Folge vir Bi 4 8 1 Verleihung von “ 11“”; anebrüh bche steht es zu, dem Ansuchen um Verleihung des 11““ Gemeinde fahren oder es abzuweisen. Es darf jedoch nur 1 2 will⸗
4 “ 2 jedoch solchen österreiche⸗ schen Staatsbürgern das Bürgerrecht verliehen werden, bei wel die Bedingungen des §. 9 sub 3 und 4 eintreten und welchen ber ner, der im §. 31 enthaltenen Ausnahms⸗ oder Ausschließungs⸗ Gründe entgegensteht. 8
Verhältniß der Frauenspersonen.
§. 15. Frauenspersonen können selbstständig das Bürgerrecht nicht erwerben, sie übernehmen jedoch durch Verehelichung mit einem Gemeindebürger oder durch Einbürgerung ihres Ehegatten alle mit dem Bürgerrechte verbundenen Vortheile und Lasten, insofern die Gemeinde⸗Ordnung keine anderweitigen Bestimmungen enthält.
Dieses Verhältniß dauert auch während des Wittwenstandes fort, erlischt dagegen im Falle der Ungültig⸗Erklärung oder der Auflösung der Ehe, wenn die letztere nicht durch den Tod des Ehemannes erfolgt.
Entrichtung der Bürgeraufnahms⸗Taxe.
§. 16. Jeder neu aufzunehmende Bürger hat zur Gemeinde⸗ Kasse die jeweilig bestehende Aufnahmstaxe zu entrichten.
Aus besonders rücksichtswürdigen Gründen kann von Entrich tung dieser Taxe befreit werden.
Verlust des Gemeinde⸗Bürgerrechtes.
§. 17. Der Gemeindebürger verliert das Bürgerrecht: a) wenn er aufhört, österreichischer Staatsbürger zu sein, oder b) Angehö⸗ riger einer anderen Gemeinde, jedoch auf andere Weise, als durch die im §. 14 bezeichneten besonderen persönlichen Verhältnisse wird, oder wenn er c) zu einer Strafe verurtheilt wird, womit die Straf⸗ gesetze den Verlust der Ausübung der politischen Rechte verknüpfen, bis zum Erscheinen solcher Gesetze aber, wenn er wegen eines Ver⸗ brechens oder eines aus Gewinnsucht hervorgegangenen oder die öffentliche Sittlichkeit verletzenden Vergehens oder einer solchen Uebertretung schuldig erklärt, oder wegen einer anderen Gesetzes⸗ übertretung zu einer mindestens halbjährigen Freiheitsstrafe verur⸗ theilt worden ist; d) wenn er in Konkurs gerathen und seine Schuld⸗ losigkeit nicht vollständig nachgewiesen worden ist.
Doch treffen die nachtheiligen Folgen dieses Verlustes nur ihn
allein, folglich weder seine Ehegattin noch die vor diesem Zeitpunkte
erzeugten Kinder. Ehrenbürgerrecht.
§. 18. Die Gemeinde ist berechtigt, ausgezeichneten Männern, welche sich um den Staat oder die Stadt verdient gemacht haben, ohne Rücksicht auf deren Wohnsitz, das Ehrenbürgerrecht zu verlei⸗ hen, welches die Theilnahme an allen Rechten der Gemeindebürger begründet, ohne die Verpflichtungen derselben aufzulegen.
Führung der Gemeinde⸗Matrikel.
§. 19. Ueber alle Gemeindeglieder wird eine Matrikel
ührt, deren Einsicht jedem derselben frei steht. 8
ge⸗
— — so wie die Auflösung des ehemaligen Verbandes oder der ehelichen Gemeinschaft, ändert
Gemeindebürger sind jene, welche dermalen das Bür⸗
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