eutschen Reichstag in unserem Lande ausgeschriebenen oder auszu- schreibenden Wahlen für ungültig erachten, wir weder dieser, noch rgend welcher deutschen Reichs⸗Versammlung die Kompetenz zu- erkennen, über das Großherzogthum, als einen außerdeutschen Lan⸗ destheil der Monarchie Preußen, Beschlüsse zu fassen. IJudem ich diese Erklärung dem Herrn Präͤsidenten⸗ delg fel⸗ hen Tersammlung überreiche, lege ich zugleich in die Häude
ben mein Mandat nieder.
Der Präsident: Nach meiner Meinung hat bns,u⸗ * von der letzten Zeile dieses Schreibens Kenntni 1 8 Nandi sen ö “ 1 zRecht zu die IGIu“ . rsammlung eb “ de den Abgeordneten zur
es Mandats bewogen, als diesem das Recht zus 842 1 8 8 führten Gründe zur Kenntniß der “ z1g e m Namen einer ganzen Haüte zu sprechen, deren Vertretung ih
9 eifall.
tat,aelegen 16 e; (zur Geschäftsordnung): Ich bin der Meinung, daß dies Schreiben gar nicht oder nur mit aus⸗
rücklicher Bewilligung zur Kenntniß des Hauses hätte gebracht he. g,n Ich habe die Pflicht, dem Hause kein Akten⸗ stück vorzuenthalten, das mir zur Mittheilung übergeben wird, und V glaube in dieser Beziehung keinen Vorwurf verdient zu haben.
Abgeordn. von Auerswald. Ich mache dem Herrn Präsi⸗ denten keinen Vorwurf, sondern will, indem ich mich auf §. 29 der Geschäfts⸗Ordnung stütze, ähnlichen schriftlichen Erklärungen für die Zukunft vorbeugen, und bitte deshalb, diese meine Aeußerung in das Protokoll aufzunehmen. 1
Der Präsident: Dem Wunsche des geehrten Abgeordneten soll genügt werden. Ich ertheile dem Kommissar des Verwaltungs⸗ Rathes, von Radowitz, das Wort.
Der Kommissarius des Verwaltungs⸗Rathes von Radowitz besteigt hierauf unter allgemeiner Aufmerksamkeit bei lautloser Stille des Hauses die Tribüne und giebt die in der vorigen Sitzung angekündigten (und im gestrigen Blatte des Staats⸗Anzeigers bereits mitgetheilten) Erklärungen des Verwaltungs⸗Rathes, welche mit lebhaftem Beifall von dem Hause entgegen genemmen werden. Nachdem noh die Wahlen der Abgeordneten Zedelius, M. von Gagern und Riesser für gültig erklärt worden sind, schließt der Präsident die Sitzung um 12 Uhr und beraumt die nächste auf
Nittwoch den 3. April um 11 Uhr an.
Graf Dzialynski.
Erfurt, 27. März. (C. C.) Der Verfassungs⸗Ausschuß des Staatenhauses besteht aus folgenden Abgeordneten: Riedel, von Braunbehrens, von Eschwege, Hesse, von Strotha, von Jordan, von Watzdorf, Schloifer, Fürst Solms⸗ Lich, von Patow, Camphausen, von Oertzen, von Sy⸗ bel, Brüggemann, Pfeiffer, Ambronn, Baumstark, Graf Dyhrn, Duysing, von Schleinitz, Graf Dönhoff, Graf Ritrberg, Dahlmann, Pideret, Denzin. Der Aus⸗ schuß des Staatenhauses zur Berathung über Einrichtung des Reichsgerichts besteht aus folgenden Abgeordneten: Hesse, Birn⸗ baum, von Schenk, von Düesberg, Tellemann, Schwartz, Carsten, Möwes, Rebling, Brockhausen, Brandis, Lutteroth, Oesterreich, Bertram, von Olfers. Der Verfassungs⸗Ausschuß des Volkshauses besteht aus folgenden Ab⸗ geordneten: von Beckerath, von Soiron, Matthy, Bese⸗ ker, Besser, Camßhausen, Zedelius, von Gagern, Graf Schwerin, von Vincke, von Bodelschwingh, Goltdam⸗
ner, Hasselbach, Brandt, von Malschitzki, Triest, von
er Heydt, Zachariä, von Senden, von Selchow,
Wissowa.
Der Verfassungs⸗Ausschuß des Volkshauses hat
den Abg. von Bodelschwingh zum Vorsitzenden,
„ von Soiron zu dessen Stellvertreter, von Malschitzki zum Schriftführer gewählt.
Der Ausschuß des Volkshauses für das Reichs⸗ gericht besteht aus folgenden Mitgliedern: Schubert, Compes (Schriftführer), Rohden, Alberti, Broicher, von Manteuf⸗ fel (Kotibus), Wippermann (Stellvertreter des Vorsitzenden), Kierulff (Vorsitzender), Wodiczka, Wegnern, von Schenk zu Schweinsberg, Groddeck, Reichensperger, von Hol⸗ leben.
Der Ausschuß des Volkshauses für Hoch⸗ und Lan⸗ desverrath besteht aus folgenden Mitgliedern: Mätzke (Vor⸗ sitzender), von Richthofen, Fürst Reuß, Schottky, Sted⸗ mann, Deuster, Geßler, von Maltzahn (Stellvertreter des Vorsitzenden), Fleck, Ulrici, Linz, Nebelthau (Schriftführer), Falk, von Tischowitz.
Es ist von 30—40 Mitgliedern des Parlaments, darunter Falk, Goltdammer, Urlichs, Fleck, von Wedell, von Holleben J. und II., Rehmann ꝛc., gestern folgendes Programm unterzeichnet worden:
„Die Unterzeichneten, durchdrungen von der Nothwendigkeit einer engeren Verbindung der deutschen Staaten unter einander, sind entschlossen, die durch das Bündniß vom 28. Mai v. J. ver⸗ bundenen Regierungen auf dem betretenen Wege in guten Treuen zu. unteistützen. .
„Sie erkennen rabei einerseits als dringendes Bedürfniß an, daß der Entwurf vom 28. Mai v. J. in möglichst kurzer Frist zum geltenden Unions⸗Grundgesetz erhoben und seiner Verwirklichung entgegengeführt werde, und sind bereit, den größten Theil ihrer Bedenken gegen einzelne Bestimmungen desselben vorerst bei Seite zu setzen. Andererseits halten sie es aber für den Bestand und das Gedeihen des Verfassungswerkes für unerläßlich, daß die seit dem Abschlusse des Bündnisses gewonnenen Erfahrungen und die dadurch selbst bei verschiedenen Parteien begründete bessere Ueber⸗ zeugung auch schon bei der ersten Festsetzung der Verfassung nicht ohne alle Berücksichtigung bleibe. 1 „Sie sind daher entschlossen, gegenwärtig auf eine spezielle Bera⸗ arfe⸗ vom 28. Mai zu verzichten, dieselbe auf die be- worstehende Revision zu verschieben und den Entwurf füate en der authentischen Erklärung durch die beige⸗
ug wischrift nebst der Additionalakte anzunehmen, wobei sie
edoch v bei folgenden Ausnahmen und Vorbehalten
) Der sechste Abschnitt (von den Grundrechten) wird ausge⸗
2) 2
Der Abgeordnete Graf Rittberg hat im Verfassungs⸗Aus⸗ schusse des Staatenhauses folgenden Antrag gestellt:
Das Staatenhaus wolle beschließen: 6 I. Das Staatenhaus nimmt nachstehende von dem Verwal⸗
tungs⸗Rathe der verbündeten Tbrrease mit der Eröffnungs⸗ Botschaft vom 20. März 1850 dem deutschen Parlamente vorgeleg⸗ ten Entwürfe: 1) der Verfassung des deutschen Reiches, 2) des Gesetzes über die Wahlen der Abgeordneten zum Volks⸗ hause, t 4 solche beide dem Bundes⸗Statut vom 25. Mai 1849 beigefügt sind, und 3) der Additional⸗Akte, in unveränderter Fassung an.
II. Das Staatenhaus verzichtet bis zum Schluß der nächsten Legislaturperiode oder wenn die gegenwärtig ver⸗ sammelten Haͤuser noch zur nachträglichen Berakhung und Beschluß⸗ nahme über die Verfassung der deutschen Union berufen sein sollten, bis zum Schluß des jetzigen Parlaments, auf das Recht, zu verlangen, daß die §§. 128— 187 inkl., §§. 111, 188, 189 und 194 der Verfassung in Vollzug gesetzt werden, und überläßt es, die Zustimmung des Volkshauses selbstredend vorausgesetzt, dem Fürsten⸗Kollegium und der Unions⸗Regierung: ob sie durch An⸗ nahme dieses Verzichtes denselben für die Uebergangsperiode zum Unionsgesetz erheben wollen?
III. Das Staatenhaus erklärt sich damit einverstanden, daß auch nach erfolgter rechtsgültiger Feststellung der Verfassung, der Additional⸗Akte und des Wahlgesetzes ad I. das gegenwärtig ta⸗ gende Parlament noch mit der Prüfung befaßt werde, ob und welche Abänderungen dieser Fundamentalgesetze wünschenswerth und vorzuschlagen sein möchten? und überläßt es — die Zustimmung des Volkshauses selbstredend vorausgesetzt — dem Fürsten⸗Kollegium und der Unions⸗Regierung: ob sie in Betracht der Uebergangs⸗ Periode diesen Vorschlag zum Unionsbeschluß erheben wollen?
Der Abg. von Oertzen hat folgenden Antrag gestellt:
Die hohe Versammlung wolle beschließen: daß der jetzige Reichstag, sobald die vorgelegte Verfassung des deutschen Reiches, so wie die Additional⸗Akte zu derselben, durch Reichstagsbeschluß in unveränderter Fassung angenommen werden, selbige mithin rechtskräftige Gultigkeit erlangt haben, auf den Grund der ihm gemachten Vorlagen so berechtigt als ver⸗ pflichtet ist, die sofortige Revision der dem deutschen Volke zu gewährenden Verfassung vorzunehmen, daß auch bei solcher Revision die Bestimmung im §. 194 wegen des Abstimmungsmodus nicht anwendlich ist, sondern die Beschlüsse dieses ersten Reichstages in beiden Häusern nach absoluter Stimmenmehrheit der beschlußfähigen Zahl zu fassen sind, und daß ferner
während solcher Revision, bis zu erfolgter Konstituirung der Reichs⸗ Regierung, auch der Verwaltungsrath mit seinen jetzigen Befug⸗ nissen noch von Bestand zu verbleiben hat, derselbe zu einer Aner⸗ kennung dessen zu veranlassen ist.
Oesterreich. Wien, 26. März. In der am 23sten d. M. abgehaltenen ofener Magistrats⸗ und Gemeinderaths⸗Sitzung wurde der Stadtgemeinde die Eröffnung der Annahme des Ehrenbürger⸗ rechtes von Seiten des Minister⸗Präsidenten Fürsten Felix zu Schwarzenberg mittelst Veröffentlichung einer amtlichen Zuschrift desselben an den pesther Distrikts⸗Obergespan gemacht. Dieselbe lautet:
Hochwohlgeborner, hochgeehrtester Herr Obergespan! Ew. Hochwohl⸗ geboren haben mit zwei gefälligen Schreiben vom 5ten d. mir zur Kennt⸗ niß gebracht: daß die Bürger der K. Städte Ofen und Pesth mir das Ehrenbürgerrecht in ihren löblichen Gemeinden verliehen haben. Mit dem Gefühle aufrichtiger Freude und warmen Dankes nehme ich diese mir zu⸗ gedachte Ehre an. Ich erblicke in derselben nicht den Lohn eines Verdienstes, welches mir die Geber gütigst zuschreiben, ich mir aber keinesweges aneignen kann, wohl aber die laute Anerkennung der Wohlthat, welche der Kaiser, unser allergnädigster Herr, durch die Verleihung der Verfassung vom 4. März und durch die in selber liegende Schöpfnng eines einigen, freien und großen Oesterreichs seinen sämmtlichen Völkern erwiesen hat, so wie die Bürgschaft der freudigen Zuversicht, mit welcher die Bürger der großen Schwesterstädte Un⸗ garns auf dem Pfade voranzugehen entschlossen sind, den Se. Majestät in Ihrer Weisheit vorgezeichnet haben. Eine schöne und glorreiche Zukunft eröffnet sich für unser gemeinsames Vaterland, wird der Geist, der aus den Zuschriften Ew. Hochwohlgeboren hervorleuchtet, im Reiche ein allgemeiner und festbegründeter. Indem ich Hochdieselben nochmals ersuche, den ehrenwerthen Bürgern von Ofen und Pesth meinen innigen Dank für die mir gewährte Aufnahme in Ihre Genossenschaften auszudrücken, habe ich schließlich nur noch die Versicherung hinzuzufügen, daß die mir gewordene Ehrenbezeugung mir durch keinen angenehmeren Kanal als durch jenen eines Mannes hätte zukommen können, der, wie Ew. Hochwohlgeboren, un⸗ wandelbar in seiner Treue für Thron und Vaterland, sich in den größten Stürmen zugleich die Zufriedenheit des Monarchen und die Achtung seiner Mitbürger zu bewahren gewußt hat. Empfangen Hochdieselben die Ver⸗ sicherung meiner vollkommensten Hochachtung. Schwarzenberg.
Die Oesterr. Korresp. schreibt: „Die Reise des Kriegs⸗ Ministers Grafen Gyulai hat zu dem Gerüchte Veranlassung ge geben, daß er Aufträge nach Rom erhalten habe, und daß öster⸗ reichische Truppen vereint mit den französischen künftig die Besatzung in Rom zu bilden bestimmt seien. Wir halten diese Gerüchte für ungegründet. Wenn wir gut unterrichtet sind, wird sich Graf Gyu⸗ lai blos nach Florenz begeben und wahrscheinlich auch auf die ver⸗ schiedenen Punkte in den Legationen, wo österreichische Truppen stehen. Oesterreich scheint entschieden sich in die inneren Angele⸗ genheiten des Kirchenstaates gar nicht mischen zu wollen. Die französische Regierung hat sich nicht gut genug bei ihrer italienischen Politik befunden, um anderen Regierungen Neigung für ein ähn⸗ liches Vorgehen beizubringen.“
Prag, 26. März. Gestern früh ist der Herzog von Nassau von hier nach Wien abgereist.
Nassau. Wiesbaden, 25. März. (Frankf. J.) Nach einer offiziellen Anzeige in hiesigen Blättern ist durch den Telegra⸗ phen die Trauerbotschaft von dem am 23sten d. in Wien erfolgten Ableben des Prinzen Moriz von Nassau, Bruder des Herzogs, hier eingetroffen. Er wurde 28 Jahre alt und machte noch den unga⸗ rischen Feldzug mit.
Oldenburg. Oldenburg, 25. März. (Wes. Ztg.)
In der heutigen Sitzung des Landtags verlas der Präsident fol⸗ gendes Schreiben des Staatsministeriums: „Auf das vom allge⸗
en uan daset Anmahme in moriszirter, Gestalt, auf die Zeit der
2) Die im 8,488 und Beschlußnahme vorbehalten. soll bis zur Vollend vorgeschriebene Beschwörung der Verfassung
3) 8 194 sh va der Revision verschoben werden. d Reviston in beid zin abzuändern, daß auch bei der bevorstehen⸗ Mitglleder nn ihsen. . die Anwesenheit der Mehrheit der genügen soll. 3 5 enmehrheit zu jeglicher Abänderung
. 4) Diese Revisson gehört zur —
1 mpntog.” j g es jetzigen Parla⸗
meinen Landtage, zufolge seines Beschlusses vom 22. d. M., an die Staatsregierung gestellte dringende Ersuchen beehrt sich das Staats⸗ ministerium zur gegenseitigen Verständigung und Herbeiführung eines guten Einvernehmens Folgendes zu erwiedern: „Das Gewicht der Gründe nicht verkennend, welche den allgemeinen Landtag zu seiner Beschlußnahme hingeleitet haben, zugleich aber auch davon ausgehend, daß, vorbehalts aller Rechte auf beiden Seiten, wesent⸗ 82 nur bezweckt werde, Oldenburg bei seiner eigenthümlichen Lage, 9 ange Hannover nicht wieder beigetreten ist, gegen alle nachthei⸗
igen Konsequenzen des Bündnisses zu sichern, erklärt die Staats⸗
8*
regierung sich mit der Ansicht des allgemeinen Landtags ein⸗ verstanden und wird sie danach ihr Verfahren bemessen.“ Der Präsident setzte voraus, die Versammlung werde mit dieser dem Antrage des Landtags völlig entsprechenden Erklärung der Staatsregierung die ganze Angelegenheit bis weiter für erledigterachten, und es erfolgte von keiner Seite Widerspruch.
Anhalt⸗Deßau. Deßau, 27. März. (Magdeb. Ztg.) Nach der Vertagung des Landtages hat das Ministerium die nach⸗ stehende provisorische Verordnung vom 21. März erlassen:
Wir, Leopold Friedrich, verordnen hierdurch, sowohl für Unser Herzogthum, als auch für Uns und Unseres Herrn Vettern, des regierenden Herzogs zu Anhalt⸗Bernburg, Herrn Alexander Karl, Liebden, für das Herzogthum Anhalt⸗Cöthen, auf Antrag Unseres Gesammt⸗Staats⸗Ministeriums und mit Vorbehalt der Zu⸗ stimmung des nächstfolgenden vereinigten anhalt⸗deßau⸗cöthenschen Landtages, provisorisch, was folgt: §. 1. Der Kreisvorstand be⸗ steht aus dem Kreis⸗Direktor, welcher von der Staats⸗Regierung eingesetzt und besoldet wird. §. 2. Derselbe ist für alle seine Amts⸗ handlungen der Staats⸗Regierung verantwortlich. §. 3. Er ver⸗ waltet die Kreis⸗Kommunal⸗Angelegenheiten, insbesondere das Kreis⸗ Vermögen, und führt die Beschlüsfe des Kreisrathes aus. Findet er, daß diese Beschlüsse die Gemeinde⸗Ordnung oder sonstige Landesge⸗ setze oder das Interesse des Staates verletzen, so hat er zunächst seine Be⸗ denken der Herzoglichen Regierung vorzutragen und nach deren Anordnung entweder die Beschlüsse des Kreisrathes auszuführen oder denselben die Genehmigung und Ausführung zu versagen. §. 4. Er verwaltet die Polizei in dem Kreise, namentlich das ge⸗ sammte Paßwesen auf dem platten Lande, und führt die Aufträge der Herzoglichen Regierung in allen Polizei⸗ und Verwaltungs⸗ sachen aus, mögen ihm diese für bestimmte Zweige der Verwaltung ein für allemal oder für einzelne Fälle besonders ertheilt werden. §. 5. Er beaufsichtigt die Führung der Standesbücher in den Ge⸗ meinden und überhaupt die gesammte Verwaltung der Gemeinde⸗ Vorstände. Mängeln, welche er in derselben entdeckt, hat er durch geeignete Verfügungen abzuhelfen. Den etwanigen Ungehorsam gegen solche Verfügungen, oder wiederholte Ordnungswidrigkeiten, hat derselbe durch Ordnungsstrafen bis zur Höhe von zwanzig Thalern zu rügen. Er entscheidet über alle Beschwerden, welche über Verwaltungs⸗ und Polizeisachen gegen den Gemeindevorstand erho⸗ benwerden. Er hat insbesondere darauf zu sehen, daß, wenn die Gemeinde⸗ vorstände nicht die erforderliche Ausbildung zur Verrichtung der mit ihrem Amte verbundenen schriftlichen Arbeiten besitzen, geeignete Unter⸗ beamte zu diesem Behufe angestellt werden. §. 6. Der Kreis⸗Di⸗ rektor hat ferner darüber zu wachen, daß von jeder Gemeinde die Mittel zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse (wohin auch die Verzin⸗ sung und Abtragung von Gemeinde⸗Schulden gehört) und die Bei⸗ steuer zur Bestreitung der Kreis⸗Ausgaben gehörig beschafft werden. Wenn eine Gemeinde, die desfalls vom Kreis⸗Direktor auf den Grund eines ordnungsmäßigen Beschlusses des Kreisrathes ihr gegebenen Wei⸗ sungen nicht gehörig nachkommt, so hat der Erstere gegen die wi⸗ derspenstige Gemeinde die Vollstreckung der Execution durch das kompetente Gericht zu veranlassen. Gegen die Verfügungen und Entscheidungen des Kreis⸗Direktors findet der Rekurs an die Her⸗ zogl. Regierung statt. §. 7. Die den obigen Bestimmungen ent⸗ gegenstehenden Vorschriften der Gemeinde⸗Ordnung vom 24. Fe⸗ bruar 1849 werden hierdurch aufgehoben. Transitorische Be⸗ stimmungen: 1) Die jetzt fungirenden Kreis⸗Direktoren werden von dem Staate übernommen, in ihren Aemtern bestätigt und ver⸗ eidet. 2) Die obere Landespolizei⸗Behörde für den ersten und dritten Kreis ist für jetzt die Herzogliche Regierung in Deßau; für den zweiten Kreis die Herzogliche Regierung in Cöthen.“
Frankfurt. Frankfurt a. M., 25. März. (D. Z.) In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung stellte Herr Dr. Souchay den in einer glänzenden und von deutsch⸗patrioti⸗ schem Sinn durchdrungenen Rede motivirten Antrag auf Vorlage der Verhandlungen über den Beitritt Frankfurts zum Vertrage vom 30. September v. J.; sodann Herr Donner den Antrag auf eine Mahnung an den Senat, um beschleunigte Rückäußerung über den an ihn gelangten Beschluß der Versammlung in der deutschen Frage. Beide Anträge wurden, der letzigenannte mit allen gegen eine Stimme, angenommen. In dem darauf zur Berathung kom⸗ menden Budget fur 1850 wurde, auf Antrag des Herrn Dr. Sou⸗ chay, der fuͤr einen Gesandten Frankfurts in Paris angesetzte Be⸗ trag gestrichen.
Frankfurt a. M., 26. März. (O. P. A. Z.) Das Kaiserl. österreichische Landwehr⸗Bataillon vom Regiment „Palombini“ hat heute früh kurz nach 7 Uhr, die Hüte mit Tannenzweigen ge⸗ schmückt und mit fliegender Fahne, unsere Stadt verlassen. Die Musikcorps des frankfurter Linien⸗ Bataillons, des bayerischen Jäger⸗Bataillons und des 3lsten preußischen Infanterie⸗Regiments, so wie eine große Anzahl von Offizieren aller hier garnisonirenden Truppengattungen, gaben den Abziehenden das Geleit.
Nachmittags nach 3 Uhr zog das für die hiesige Garnison be⸗ stimmte österreichische Jäger⸗Bataillon in unsere Stadt ein. Sämmt⸗ liche hiesige Generalität mit einem zahlreichen Stabe, so wie die Musik⸗Corps des preußischen 31sten Infanterie⸗Regiments, des bayerischen Jäger⸗Bataillons und des frankfurter Linien⸗Ba⸗ taillons hatten dasselbe, dessen Hüte mit grünen Reisern geschmuückt waren, eingeholt. v —
Ausland.
Oesterreich. Venedig, 22. März. (Lloyd.) Heute ist der zweite Jahrestag des Ausbruches der italienischen Revolution. Schon seit mehreren Tagen eirkulirten verschiedene Gerüchte über bevorstehende Demonstrationen; allein den energischen Maßregeln der Behörden gelang es, solche gänzlich zu hintertreiben, und der Tag lief ohne die mindeste Störung ab. Morgen ist der Jahrestag der ruhm⸗ vollen Schlacht vor Novara, und aus dieser freudigen Veranlassung wird Vormittags auf dem Markusplatze eine großartige M llitair⸗Parade stattfinden. In der Patriarchal⸗Kirche wird ein feierliches Hochamt abgehalten 98 1.“ ist große Tafel bei dem Landes⸗ Gouverneur Baron Puchner.
Nüre eeem Ftsa set ist plötzlich nach Wien berufen worden, und auch bereits dahin abgegangen. Graf Strassoldo wird indessen ine Stelle versehen. sein ee ke derg götiniter Graf Gyulai wird nächster Tage hier auf Besuch erwartet. Zu dessen würdigem Empfange werden auch
die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. 8
Im Lloyd wurde neulich berichtet, daß vom hiesigen K. K. Kriegsgerichte mehrere Individuen aus Chioggia theils zu Stock⸗ prügel, theils zu Kerkerstrafe verurtheilt wurden. Zur Be⸗ seitigung jedes Mißverständnisses muß Nachstehendes als Berichtigung mitgetheilt werden. 8 Der höchst humane und allver⸗ ehrte Gouverneur hat den ausdrücklichen Befehl erlassen, Civilisten
zu keiner körperlichen Strafe zu verurtheilen. Es wurde demnach
vom Kriegsgerichte nur ein beurlaubter Soldat zu 40 Stockstreichen verurtheilt; allein auch diese wurden vom General der Kavallerie, n. von Puchner, in eine verhältnißmäßige Arreststrafe ver⸗ wandelt.
Wir haben noch immer kaltes Wetter, obwohl der Schnee auf⸗ hörte und auch schon größtentheils verschwand.
Die Kaiserl. Central⸗Direction der öffentlichen Ordnung ent⸗ wickelt seit kurzem eine ungewöhnliche Thätigkeit. Es wurden meh⸗ rere Haus⸗Untersuchungen angestellt, welche zu nicht sehr befriedi⸗ genden Resultaten geführt haben sollen.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Siz⸗ zung vom 25. März. Ueber die Rede Mathieu's macht Du⸗ fournel einige Bemerkungen, namentlich daß damals der Berg gegen Lamoririèere stimmte. (Lärm links. Ruf zur Ruhe rechts.) Mathieu bemerkt, es sei Dufournel, welcher Verwirrung anrichte, er beharre hei seiner Ansicht, bei seinen Worten. Lamoriciere: „Von beiden Seiten hat sich einiger Irrthum eingeschlichen. Der Berg hat nicht dagegen gestimmt, und ich habe nicht eine so große Ersparniß, wie Herr Mathieu angiebt, beabsichtigt. Als Kriegs⸗Mini⸗ ster habe ich nie daran gedacht, die Armee von Paris zu vermindern.“ Der Redner bringt Details über seinen Vorschlag in Betreff der Reserve, Buché de Chauvigny erstattet Bericht über die Wah⸗ len des Departements Iséère. Gewählt ist Dupont (von Bussac). Wird bestätigt. Colut berichtet über die Wahl in den Ober⸗ Pyrenäen. Gewählt wurde Goulard. Wird bestätigt. Der Justiz⸗ Minister bringt einen Gesetz⸗Entwurf ein, der den dekorirten Of⸗ fizieren der Mobtlgarde eine Pension von 350 Franken sichern soll. Der Minister des Innern bringt einen Gesetz⸗Entwurf ein, dem zufolge die in den Junitagen verwundeten Bürger und die Wittwe des damals gefallenen Generals Renaud Pensionen erhalten sollen. Eben so bringt er einen Gesetz⸗ Entwurf zur Bewilligung eines Kredits von 225,000 Fr. zu Pensionen für die Wittwen und Verwundeten aus den Fe⸗ bruartagen ein. An die Tagesordnung kömmt Fortsetzung der Budget⸗Debatte. Howyn⸗Tranchere nimmt nun das Wort wegen pder von der Tribüne verkündeten sozialistischen Lehren. Das sei Alles Kommunismus, der Kommunismus aber sei Despotismus. Er billigt das Unterrichtsgesetz, daher auch die Ausgaben⸗Erhöhung, welche es erfordere. Er wünscht Ersparungen im Kriegs⸗ Budget, dagegen aber Unterstützung der großen pariser Theater. Dagegen ist er ein Feind des ferneren Besitzes von Algier. Er meint, man hätte lieber die Heiden der Gironde, Bretagne und in Berry kultiviren sollen. Er tadelt ferner die Ackerbauschule von Versailles. Dieselbe beschäftige sich gar nicht mit ernsthaften Dingen. Dagegen habe sie eine besondere Vorliebe für die Esel. Eben so bekämpft er den Andrang zu der Staatsbe⸗ dienstung. In gleicher Weise verwirft er die fortdauernde Ver⸗ mehrung der Abgaben, namentlich derjenigen, die auf dem Ackerbau lasten. Der Berichterstatter für die Wahlen des Departements de l'Ardoche erklärt, daß trotz mehrfacher Protestationen die Kom⸗ für die Bestätigung sei. Das Votum wird auf morgen verschoben.
Paris, 25. März. Der Gesetzvorschlag über Journalcau⸗ tionen und Stempel lautet:
„Artikel I. Die Eigenthümer von Journalen oder periodi⸗ schen Schriften sind verpflichtet, in den Staatsschatz eine Caution in Baarem zu hinterlegen, deren Interessen nach dem für Cau⸗ tionsgelder bestimmten Zinsfuße bezahlt werden. Die Caution für Journale in den Departements: Seine, Seine et Marne, Seine et Oise und Rhone wurden folgendermaßen fefstgestellt: Wenn das Journal oder die periodische Schrift mehr als zweimal in der Woche erscheint, sei es nun an gewissen Tagen oder in unregelmäßigen Lieferungen, so beträgt die Cantion 50,000 Francs. Eine Caution von 40,000 Frs. wird erlegt, wenn das Journal oder die periodische Schrift nur zweimal die Woche erscheint; 20,000 Fr. Caution, wenn das Jaurnal nur ein⸗ mal in der Woche erscheint. Die Caution für Journale, die mehr als zweimal wöchentlich, aber nicht in den Departements Seine, Seine et Marne, Seine et Oise und Rhone erscheinen, beträgt in Städten, welche 50,000 Seelen und darüber zählen 20,000 Fr.; ferner 12,000 Fr. in minder ansehnlichen Städten und respektive die Hälfte dieser beiden Summen für Journale, die höchstens zwei⸗ mal wöchentlich erscheinen. Art. II. Es wird den Eigenthümern der gegenwärtig bestehenden Journale oder periodischen Schriften der Termin von einem Monat vom Tage der Kundmachung dieses Gesetzes gerechnet, um obigen Verfügungen nachzukommen. Jene Jornaleigenthümer, welche Cautionen erlegt haben, können, wenn sie ihre Unternehmungen ganz oder zum Theile cediren, auch ihre Caution ganz oder theilweise cediren und die Cessionaire sind dann, wenn die Cession dem Staatsschatze notisizirt wurde, von dem Erlage einer neuen Caution unbeschadet der Rechte und Pri⸗ vilegien eines Dritten und mit Alleinvorbehalt hinsichtlich der Fol gen eines ver Unterzeichnung der Cession begangenen Preßverge⸗ hens. Artikel III. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Juni 1819 und 18. Juli 1828, welche mit dem gegenwärtigen Gesetze nicht im Widerspruche stehen, bleiben in Wirksamkeit. Artikel IV. Die Gesetze vom 9. August 1848 und jenes vom 21. April 1849 sind abgeschaft. Artikel V. Vierzehn Tage nach der Kund⸗ machung dieses Gesetzes wird eine Stempeltaxe für die Journale und periodischen Schriften von was immer für einen Formate, eingeführt. Diese Stempeltaxe beträgt 4 Centimes für den Bogen bei den Jour⸗ nalen, und bei periodischen Schriften oder Zeichnungen, die wenig⸗ stens 10 Druckbogen haben, und in den Departements Seine, Seine et Marne, Seine et Oise und Rhone in jenen Arondisse⸗ ments, welche eine Stadt von 50,000 Seelen und darüber cin⸗ schließen, veröffentlicht werden. Journale und periodische Schrif⸗ ten, welche außer jenen Bezirken erscheinen, zahlen eine Stempel⸗ taxre von 2 Centimes per Bogen. Periodische Schriften und Sammlungen, welche vor dem 4. März 1848 stempelfrei waren, genießen auch ferner dieses Ausnahmsrecht. Art. VI. Alle nicht periodischen Schriften, welche politische und staatsökonomische Stoffe behandeln und in einer oder mehreren Lieferungen von mindestens 10 Druckbogen erscheinen, zahlen einen Stempel von 4 Centimes für jeden Bogen von 30 Quadratdecimetres und darüber für jede 7 ½ Quadrat⸗ decimetre, darüber wird jedoch ein Centime zugeschlagen. Art. VII. Die Regierungs⸗Beamten, dann jene der Gerichts⸗Polizei und die Agenten der oöffentlichen Gewalt, sind ermächtigt, die dawiderhan⸗ delnden Journale und Schriften mit Beschlag zu belegen, müssen aber diese Beschlagnahme durch ein von den Uebertretern unter⸗ zeichnetes Protokoll in der Frist, welche Art. 32 des Gesetzes vom Brumaire Jahr VII. vorschreibt, konstatiren. Art. VIII. Jede Uebertretung gegen die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes, wird, außer dem Ersatze für die Beeinträchtigung, auch noch mit einer Geldbuße von 50 Francs für jeden ungestempelten Bogen oder Bogentheil bestraft, die Geldbuße beträgt im Wiederholungsfalle 100 Frs., die Verfasser, Herausgeber, Geranten, Drucker und Verbreiter der besagten, dem Stempel unterworfenen Journale oder Schriften, sind solidarisch zur Leistung der Geldbuße verpflichtet, doch bleibt
ihnen der Rekurs des Einen gegen den Anderen vorbehalten. Art. IX. Die Eintreibung der Stempeltaxe und der Geldbuße für Uebertretungen, und die Instructionen der Instanzen geschehen nach dem Art. 76 des Gesetzes vom 28 April 1816.“ 3 Der Gesetzvorschlag über des Associationsrecht ist folgenden
nhalts:
gx I. Das Gesetz vom 28. Juni über die Klubs und an⸗ dere öffentliche Versammlungen wird bis zum 22. Juni 1851 pro⸗ rogirt. Art. II. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auch auf die Wahlversammlungen anwendbar, welche derart sind, daß sie die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Art. III. Nach Ab⸗ lauf der in Art. I. bezeichneten Frist wird der Versammlung über die Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes Rechenschaft abge⸗ legt werden.“ 3
Die Kommissionen sowohl für das Preß⸗ als für das Klub⸗ gesetz sind nunmehr vollständig ernannt. Alle sind dem Klubgesetze günstig. Auf die Kommission für das Preßgesetz soll die Einstimmigkeit der pariser und Departements⸗Journale nicht ohne Eindruck geblieben sein. Es heißt übrigens, daß die Regierung entschlossen sei, das Projekt nicht zurückzu⸗ ziehen, aber doch eines der Amendements, welche gegen dasselbe und vornehmlich zu Gunsten der Departementalpresse gemacht werden dürften, anzunehmen. Die Kommission zur Berichterstattung über das Preßgesetz hat Herrn Molé zu ihrem Präsidenten und von Larey zu ihrem Secretair gewählt. Eine Menge Redacteure der Journale der Departements befinden sich in diesem Augenblicke in Paris. Im Sprechsaale der National⸗Versammlung wurde heute vielfach die Meinung geäußert, daß die momentane Eintracht zwi⸗ schen der Rechten und Linken die Annahme der Caution und des Stempels verhindern würde, und daß man daher im äußersten Falle höchstens eine Steuer auf die Inserate zu erwarten habe.
Journale und Briefe aus Cain bringen die Nachricht, daß das daselbst garnisonirende 55ste Linienregiment mit Ausnahme von sechs Mann in Masse für den sozialistischen Kandidaten des Voge⸗ sendepartements gestimmt hatten. Da das Regiment auch am 10. März roth gestimmt hatte, wurden drei Sergeanten desselben zu den Strafcompagnieen nach Afrika abzugehen bestimmt. Um Mitternacht wurden die drei Sergeanten von Gendarmen weggeführt. Dagegen protestirten die Soldaten des anderen Morgens durch fortwährendes Absingen der Marseillaise und des Chaut du Depart. Die Verfügung war nicht vom Regi⸗ ments⸗Commandeur, sondern vom Kriegsminister ausgegangen.
In den ersten Tagen nach der Februar⸗Revolution bildete sich in Paris ein National⸗Eskomtirungs⸗Comtoir mit einem Kapital von zwanzig Millionen Franken. Zwei Drittel dieser Summe be⸗ standen in der Garantie, welche zur Hälfte der Staatsschatz, zur Hälfte die Stadt Paris gaben. Daher belief sich das durch Actien aufzubringende Kapital auf 6,666,666 Franken. Darauf wurden durch Actien 3,925,852 Francs 30 Cent. aufgebracht und durch Ab⸗ züge von den Eskomte⸗Abschlüssen 217,210 Francs 95 Cent. ge⸗ wonnen. Der Staat gab ein Darlehen von drei Mil⸗ lionen Franken. Das Effektivkapital des Comtoirs besteht daher in 7,143,063 Frs. 25 Cent. Mit diesen verhältnißmäßig sehr be⸗ schränkten Mitteln hat das Comtoir für den Platz Paris vom 18. März bis zum 31. August 1848 für 80,378,326 Frs. 26 Cent. und vom 1. September 1848 bis 30 Juni 1849 für 73,781,534 Frs. 17 Cent. Effekten eskotmirt. Das Comtoir hat nach und nach dem Verkehre mehr Erleichterung zu geben gesucht, indem es zur Es⸗ komtirung Effekten bis zu 105 Tagen Verfallzeit, Papier mit zwei Unterschriften und Depot⸗Consignationen mit einer Unterschrift zu⸗ ließ, indem es Effekten der Departements, eskomtirteund einkassirte, endlich Privatpersonen für Summen auf laufende Rechnung 3 bis 4 pCt. Zinsen bot. Die laufende Rechnung betrug am 15. Februar 5,430,438 Frs. Bei der Begründung des Comtoirs hatten die Rees⸗ komtirungen durch die Bank von Frankreich eine große Bedeutung und betrugen im April bis 15,000,000 Franken. Nach und nach jedoch nahmen sie ab bis auf 1,335,443 Fres. Dagegen war die Bewegung im Portefeuille des Comtoirs umgekehrt, es enthielt im Sep⸗ tember 1848 für 7,468,059 Frcs., im Dezember 1849 für 13,423,457 Fres. Effekten. Bei alledem bezichen die Actionaire noch eine Di⸗ vidende von 6 Prozent. Da mit dem 18. März 1851 die legale Dauer dieses Comtoirs beendet ist, haben die Actionaire eine Ver⸗ längerung auf sechs Jahre angesprochen. Sowohl die Handels⸗ Kammer, als die Munizipalität von Paris, haben diesen Antrag unterstützt.
Proudhon hat heute sein gezwungenes Stillschweigen gebrochen. Der erste Artikel der Voir du Peuple trägt wieder seine Unterschrift. Gegen die Versicherung, den Präsidenten und die Regierung nicht anzugreifen, hat ihm der Polizeipräfekt auf sein Ersuchen gestattet, staats⸗ökonomische und soziale Fragen in seinem Journale zu bespre⸗ chen. Ein Bericht sagt: „Der Artikel mit der Ueberschrift „Philo⸗ sophie des 10. März“ führt in ruhiger, fast gemüthlicher Weise seiner Partei eine neue Ansicht von diesem Tage und eine neue Verfah⸗ rungsweise für die Znkunft vor. Auch seine entschiedensten Feinde erkennen in dem Ar ikel ein Meisterstück und hat derselbe bis in die ministeriellen Kreise ungeheures Aufsehen gemacht.“
Das Drama „Toussaint Louverture“ von Lamartine wird noch in dieser Woche im Theater der Porte St. Martin gegeben werden. Die erste Vorstellung der „Charlotte Corday“ von Ponsara hat nicht besonders angesprochen. In Folge dessen war große Berathung bei Fräulein Judith und wurden bedeutende Kürzungen vorge⸗ nommen.
Ein Bericht der 7ten Kommission über einen Vorschlag Cha⸗ pots, betreffend die Ausfuhrzüölle von inländischer Seide, ist heute vertheilt worden. Die Kommission ist dafür.
Das Fallen der Course hat folgende Gerüchte zum Grunde: Rücktritt des Finanz⸗Ministers, Auflösung der Compagnieen für die Paris⸗Avignoner Bahn, endlich Versuch einer Revolte in einem Ar tillerie⸗Regimente zu Vincennes bei Paris.
Großbritanien und Irland. London, 25. März. Vorgestern machten der Herzog und die Herzogin von Nemours der Königin im Buckingham⸗Palast einen Besuch. Heute Nachmit⸗ tag hat sich der Hof nach Schloß Windsor begeben.
Die ostindische Compagnie gab am Sonnabend dem ehemaligen Ober⸗Befehlshaber der britischen Armee in Ostindien, Lord Gough, ein glänzendes Bankett in der London Tavern, an welchem auch Lord John Russell und Sir⸗ Robert Peel theilnahmen. Die Verdienste Lord Gough’s fanden die leb⸗ hafteste Anerkennung von Beiden. Lord John Russell sagte unter Anderem: „Eine beträchtliche Reihe von Jahren hindurch hat Lord Gough das Glück gehabt, seinem Vaterlande in Kriegen vom bedeutendsten Charakter zu dienen. Er diente in dem Kriege gegen das chinesische Reich; er hat vor kurzem unserem in⸗ dischen Gebiet die Herrschaft über das Pendschab hinzugefügt; mit diesen Kriegen wird sein Name der späten Nachwelt überliefert werden.“ “
Der belgische Gesandte, Herr Vandeweyer, ist mit seiner Ge⸗
mahlin nach Paris gereist.
Schweiz. Bern, 24. März. (O. P. A g S b in der Bevölkerung wächst mit jedem b. Svinn. 8 8e sten Gerüchte durchlaufen die Stadt. Bald sollen die Oberländer im Anzug gegen Bern sein, um die Regierung zu stürzen; bald
8 E 2 2 heißt es wieder, Karlen von der Mühlematt, früher ein Ultra⸗ Radikaler, jetzt ein Führer der Konservativen, sei mit einem großen Theile des Oberlandes von der Oppositionspartei abgefallen und werde morgen mit zahlreichem Anhang in Münsingen sich mit den Radikalen wieder vereinigen. Beide Parteien sollen, militairisch organisirt, sich gerüstet haben, wenn es allenfalls zum Schlagen komme, aus welchem Grunde die hiesigen Spitalärzte Weisung erhalten hätten, morgen die Stadt nicht zu verlassen; sogar in Münsingen seien Vorkehrungen zur Errichtung einer Ambulance getroffen wor⸗ den. Das bloße Vorhandensein dieser Gerüchte zeugt von der un⸗ geheuren Aufregung im Lande. Man sollte denken, die Witterung kühle die Leidenschaften etwas ab, da während der Nacht tiefer Schnee gefallen ist und es heute den ganzen Tag stürmt; aber dessenungeachtet kocht es in den Gemüthern. Wenn die Versamm⸗ lungen ruhig ablaufen, so ist vorauszusehen, daß sich jede Partei den Sieg zuschreibt. Dem Aufruf des radikalen Comité's nach Münsingen ist unterm 23sten d. M. beigemerkt worden: Der Ver⸗ sammlungsort der Freisinnigen ist die „Bärenmatte“, derjenige der Aristokraten ist die „Leuenmatte“.
Italien. Turin, 22. März. (Tel. Dep. d. Wien. Ztg.) Es zirkuliren hier ernste Gerüchte in Betreff eines demnächst bevor⸗ stehenden Ministerwechsels. Als Motiv wird das Siccardische Gese angegeben.
Florenz, 12. März. (Wanderer.) Was man von den Forderungen Englands an Toskana sprach, ist nun mehr als Ge⸗ rücht; es ist eine allseitig bestätigte Thatsache und es scheint der 8 Ernst, mit welchem England auf Befriedigung seiner Forderung besteht, eher zu- als abzunehmen. Es läßt sich denken, daß das österreichische Kabinet bei diesen Vorfällen nicht theilnamlos bleiben konnte. Dasselbe hat auch bereits in dieser Angelegenheit eine Note an Lord Palmerston gerichtet und mit aller Bestimmtheit erklärt daß es jede an Toskana verübte Beleidigung als casus belli betrachten müsse. Der Inhalt dieser Note ist auch, gegen den diplomatschen Brauch, allen Corps⸗Kommandanten der österreichischen Armer in Italien mitgetheilt worden. Aus Turin meldet ein sonst gut unterrichteter Korrespondent des hiesigen Statuto das sonderbare Faktum, daß der dortige englische Ge⸗ sandte am 4ten d. M. ein großes Diner gab und dazu alle seine Kollegen lud, nur den päpstlichen Nuntius und die Gesandten von Toskana und Neapel nicht. Es scheint also, daß sich Italien im⸗ mer schroffer in zwei Lager sondere, deren eines von Piemont mit England, während das andere von Rom, Neapel und Toskana mit Oesterreich gebildet wird. Man ist hier auf große Ereignisse vor⸗ bereitet, und diese im Publikum herrschende Stimmung mag auch zu dem Gerüchte von naher Einberufung des Parlamentes Anlaß geben.
Neapel, 14. März. (Lloyd.) In der vorigen Woche sind mehrere Offiziere vom Genie⸗Generalstab, so wie einige hundert Mann Pioniere, nach der abbruzzischen Gränze (gegen den Kirchen⸗ staat) abgegangen, um ein ausgedehntes verschanztes Lager für 3—4 Brigaden abzustecken. Es dürfte sich hier wohl schwerlich um ein bloßes Uebungslager handeln, denn zu diesem Zwecke hätte man in der Nähe einen viel besseren Platz gefunden, der nebstbei auch die Doppelnatur des Berg⸗ und Thalbodens in sich vereinigt und durch die Eisenbahn den Transport und die Truppenbewegun⸗ gen dahin erleichtert haben würde. Das Lager soll nicht fern von Chieri Garigliano, dem Distrikte von Frosinone im Kirchen⸗ staate fast gegenüber, errichtet werden.
Die neapolitanische Kriegs⸗Marine ist wieder um mehrere Fahr⸗ zeuge reicher geworden. Das große Dampfschiff „Bombay“, das die weiland provisorische Regierung Siciliens für 60,000 Pfd. von der Oriental⸗Peninsular⸗Steam⸗Navigation⸗Compagnie gekauft hatte, ist in einem Prozesse vor der Kingsbench dem König, als dem rechtmäßigen Besitzer, zugesprochen worden. Eine eben so billige Acquisition machte man in der schönen Dampf⸗ Fregatte „Victis“, welche schon seit vorigem Sommer in der Darsena hier liegt. Unter den Sicilianern hatte sie den Na⸗ men „Independenza“ geführt. Weiter wird die Marine vermehrt um ein Linienschiff von 86 Kanonen, zum Ersatz des „Vesuvio“, um eine Dampffregatte und eine Korvette ersten Ranges; sämmt⸗ liche drei Schiffe werden auf der anderen Seite des Meerbusens auf den Werften von Castellamare, unserem Hafen gegenüber, ge⸗ baut und demnächst vom Stapel laufen. Mit dieser bedeutenden Vermehrung unserer maritimen Streitkräfte (beinahe um ) geht die Marine fast gleichen Schritt mit der Verstärkung der Land⸗ armee, diese sollte nach dem Militair⸗Etat von 1848 50,000 Mann zählen, obwohl sie, wie sich's später zeigte, nicht über 40,000 kampf⸗ geubte Truppen ins Feld stellen konnte. Nun wird sie auf 90,000 Mann gebracht.
Die Militair⸗Befehlshaber, welche als außerordentliche Kom⸗ missarien in die Provinzen, namentlich nach den Abbruzzen, der Basilicata und den beiden Kalabrien, gegen das Raubgesindel ge⸗ schickt wurden, aber ihre Mission theilweise überschritten und “ auf politisch Verdächtige und Unbequrme Jagd machten, sind da⸗ durch, daß sie so ziemlich alle Gewalt an sich rissen, mit den Civil⸗ behörden, den Ober⸗ und Unter⸗Intendanten der Provinzen i Kollision gerathen. Man merkte freilich bald, worauf es eigent lich abgesehen, denn viele von jenen Civil⸗Verwaltern mußten we gen ihrer unabhängigen und als freisinnig verschrieenen Denkung weise weichen.
Endlich hat man doch in Portici beschlossen, nach dem heili⸗ gen Osterfeste nach Rom zurückzukehren. Der Rest der spanischen Expeditions⸗Truppen sollte vor etwa 14 Tagen in Terracina au zwei Kriegsschiffen nach Barcelona eingeschifft werden; wirklich war auch bereits der größte Theil derselben an Bord, als plötzlich von Oberbefehlshaber Cordova Gegenbefehl eintraf. Ja, noch mehr, e soll dies Corps durch Nachzüge verstärkt werden, während die fran⸗ zösische Besatzung in Rom wesentlich vermindert wird. Wir haben seit drei Wochen köstliches Frühlingswetter, bei 12 bis 14 Grad Réaumur, heitere Luft, Stille in der Atmosphäre und eine wohlthuende Wärme des Tageslichts. 8
Spanien. Madrid, 20. März. (Fr. B.) Ein Busen⸗
freund Cordova's, General Roignez, ist zum Militair⸗Gouverneur
von Madrid ernannt.
Aus Lissabon erfährt man, daß das Ministerium bleibt
gen Marschall Saldanha nächstens verbannt wirrd. Madrider Börse 3proz. 28 ⁄2 gut gehalten.
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Griechenland. Aus dem Piräeus, 19. März. 3
Dep. d. Wiener Ztg.) Die Ungewißheit der politischen Lag
dauert fort. Elf aufgegriffene Fahrzeuge sind von den Engländer
freigegeben worden. Gestern traf in Athen ein britischer Courier
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mit Depeschen aus wrceh ein.