1850 / 87 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6. Neidenburg..

7. Dantittzg 9. Konitkz.. 10. Graudenz.... 12. Thorn 1. Posen

2. Bromberg 3. Fraustahnudt 4. Rawitsch... 1 äCmeeʒ

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2. Brandenburg ...

3. Kottbus CLNV6.JDZ 5. Landsberg a. d. W...

6. Stettin 11 Ebebööö.“]; 4““ 9. Stolpe

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Mühlhausen ... beeee-“ L Minden .... Paderborn . Dortmmndd..

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2 8 Das Abonnemen 8“ . 1““] ““ 1“ NI lign⸗ ““

252512 12 1 2 Rthlr. für ¼½ Jahr 8

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Asalult aznt. 28 .2 Ha in 8. *

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gen die widerspenstige Türkei. Doch glaubt man allgemein, der Krieg werde gegen das Erstere gerichtet sein, während er gleich⸗ zeitig eine Demonstration zur Einschüchterung der Letzteren ist. Man spricht sogar schen mit aller Bestimmtheit von revolutionairen Be⸗ wegungen, welche, von den Sozialisten herbeigeführt, in diesem Frühjahre in ganz Frankreich losbrechen sollen. 25 Februar;

Unsere Nachrichten aus Bukarest gehen bis zum CNe die Russen haben Gegenbefehl erhalten, die Donan⸗Fütrsteen b nicht vor dem 1. März (alten Styls) zu verlassen und, Die rus⸗ ser Termin gekommen, nachträgliche Befehle abzuwarten. Bagration sische Regierung hat eine aus den Generalen, ennnein, efett um und dem Konsul Kotzebue bestehende Kommisston, ren b velahe russische Offiziere an walachische Mäͤdchen 12 1 weitansend Du⸗ ein Grundeigenthum im .“ Kei vusischen ö“

Die russischen Offiz en

Ball zu Ehren des General Lüders, dem vom englischen Konsulate

Niemand beiwohnte; der französische Konsul sandte nur einige seinen Büreaus.

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8 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung anf dieses Blatt an, fuͤr Verlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

Anzeigers:

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1850. Kreuznach... 30

Die verehrlichen Abo t I 1 EEE1“ 34 ¾ hrlich nnenten des Preuß. Staats⸗Anzeigers werden ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April d. J. beginnende Quartal

e“ 33 28 ½ 1 8 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß di äßi 8 .“ 1— „daß die regelmäßige Zusendung keine die Stärke der Auflag anach werden könne. Der ““ WW“ 9

37472 Durchschnitts⸗Preise 1“ 8

8 . Ahig. Fansh 8 1 3 Seeng. 2 5 Pefahien Städtee. 8— bicea lliche Berichte so schuell 7. Schweidnitz ....

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sunge Leute aus Es braucht wohl nicht erst ge⸗

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sans zu werden daß dieses Nichterscheinen von den Russen sehr übel 1. 8' 2

aufgenommen wurdf.

Unterbrechung erleide und

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vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat Februar 1850 nach einem mo⸗ natlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

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wie möglich liefern, auch einzelne bedeutendere Verhandlungen und Reden ausführlicher mittheilen

Brandenburgischen und P vm 8 Die stenographischen Berichte über die Verhandlungen der beiden am 26. Februar geschlossenen Kaurmern können, so weit der vorhandene V r vorhandene Vor⸗

merschen Städtee.. Schlesischen Städte...

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8. Glatz .

Weizen

Namen der Städte.

Roggen Gerste

Hafer

9. Neise . 10. Leobschihhhtt .

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1. Magdeburg

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3. Halberstat 4. Nordhausen ...

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Rastenbuuxg.

Bekanntmachungen. 1143] Bekanntmachung wegen Verpachtung des zum Königlichen Do⸗ mainen⸗Amte Marienwalde gehörigen Vor⸗ werkes Plagow.

Das zum Königlichen Domainen⸗Amte Marienwalde gehörige Vorwerk Plagow, 3 Meilen von Arnswalde, 2 ½ Meilen von Woldenberg und 6 Meilen von Lands⸗ berg a. W. im Arnswalder Kreise belegen, soll von Tri⸗ nitatis d. J. bis Johannis 1868, also außer der durch Veränderung des Pachttermins hinzutretenden Zeit, auf 18 aufeinanderfolgende Jahre im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden.

Die zu diesem Vorwerke gehörigen Grundstücke be⸗ stehen in

Gärten 22 Morgen 87 ◻R. 1977 8182 Hütungs⸗Grundstücken . 95 81283 und unnutzbaren Grund⸗ stücken c

132 104

zusammen..... 2805 Morgen 34 R. und befinden sich bei der Pachtung 3 in benachbarter Feldmark belegene Seen. Sämmtliche Grundstücke sind separirt und hütungsfrei, die Absatzwege für die Erzeug⸗ nisse des Vorwerkes bei der Nähe der Städte Wolden⸗ berg und Arnswalde und der in geringer Entfernung von der Vorwerks⸗Feldmark vorbeiführenden Stettin⸗Po⸗ sener Eisenbahn günstig und die erforderlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäude vorhanden und in baulichen Würden.

Das Königliche Inventarium besteht außer den Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden nur in Bäumen und Feuer⸗ löschgeräthschaften, und ist das Minimum der jährlichen Pacht für das Vorwerk und ”; ö;-“

1683 Thlr. festgesetzt. besonderen Pacht⸗, so wie die Licitations⸗Bedin⸗

können in unserer Registratur eingesehen wer⸗ den, auch sind wir bereit, dieselben abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien, und zwar bei Auswärtigen mittelst Einziehung durch Postvorschuß mitzutheilen, da⸗ gegen wird die Karte von dem Vorwerke den Pachtlieb⸗ habern zu ihrer Information auf dem Domainen⸗Amte Marienwalde von dem Oberamtmann Bente zur Ein⸗ sicht vorgelegt werden.

Zur Abgabe der Pachtgebote haben wir einen Ter⸗ min auf .

den 20. April d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Königl. Regierungsge⸗ bäude hierselbst angesetzt, zu welchem Pachtbewerber hier⸗ durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die⸗ selben ihre Qualification als Landwirthe und das zur Uebernahme der Pachtung erforderliche Vermögen un⸗ mittelbar vor dem Termine glaubhaft nachzuweisen ha⸗ ben, und diejenigen derselben, welche diesen Nachweis

icht zu führen im Stande sind, zum Mitbieten nicht ugelassen werden können. Uebrigens bleibt unter den drei Bestbietenden dem Königl. Finanz⸗Ministerium die unbedingte Auswahl vorbehalten, und erlangt keiner der⸗ elben durch das abgegebene Pachtgebot ein Anrecht auf den Zuschlag, bleibt aber an sein Gebot so lange ge⸗ bunden, bis er durch Zuschlag an einen Anderen oder auf sonstige Weise davon entbunden ist.

Frankfurt a. d. O., den 12. März 1850.

Konigliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung

der direkten Steuern, Domainen und Forsten

gungen,

nunng.

b Das im Adelnauer Kreise des Regierungs⸗Bezirks 8 Posen belegene Domainen⸗Vorwerk Olobok, welches 16 nach Abzweigung einer zur Dismembration bestimmten,

mxenE

Die zu bestellende Bietungs⸗Caution beträgt ein Zehn⸗

theil des Gebots.

t

Die Veräußerungs⸗Bedingungen sind in den Registra⸗ uren der unterzeichneten Königlichen Regierung, des

Landraths⸗Amtes in Ostrowo und des Domainen⸗Rent⸗ V

Amtes in

Königliche Regierung.

Regierungs⸗Bezirks Posen belegenen, zu Johannis 1850 pachtlos werdenden Domainen⸗Vorwerke:

. n Lon dcee s zu veräußernden Fläche von 50 Morgen an

Hof und Banustellen 3 Morg. 16 ◻R

Dbgarten 1“ . er, meist Gerstland 8— 2 88 ha-- 10, 8 und 6 an 314 9) 23

pro Morgen guter Qualität 8 an unnußbrre der galität 65

3

2„ 123 9 n 148 8 in Summa 353 M. x enthält und mit den da F org. 116 . 7 88 2 zu gehö 9 9g Se b 9 9080 diüee E“ 9 8 ril a. c., Vormittags, in O hause des Vorwerksgehöftes 1 eleze m 85 rungs⸗Rath Meerkatz meistbietend veräußert 1. Nach drei Uhr Nachmittags werden neue Lizitanten nicht mehr zugelassen.

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Schildberg einzusehen. Posen, den 8. Februar 1850. Abtheilung für direkte Steuern, omainen und Forsten. v. Scheel.

Bekanntmochung. bei der Stadt Kröben im Kröbener Kreise des

172] Die

1) Chumietek mit einem Areal von 6 Morg. 114 ¶ͥRth. Obstgarten, 197 66 Wiese, 2 Hütung, 18 137 Hof⸗ u. Baustellen, 114 Gräben u. Teiche, 72 Wege und Unland, in Summa 1085 Morg. 83 ¶̃Rth., mit den dazu gehörigen Gebäuden taxirt auf 23,820 Thaler; 2) Potarzyce mit einem Areal von 674 Morg. 39 ◻Qth. Gärten und Acker, welcher durchgän⸗

gig kleefähig ist, Wege, Gräben, Unland,

109 Hof⸗ u. Baustellen,

in Summa 705 Morg. 148 IRth., mit den dazu gehörigen Gebäuden taxirt auf

16,430 Thaler; 3) Wymyslowo mit einem Areal von

710 Morg. 132 ◻R. Acker und Gärten, 23 84 Wiesen. 68 120 Hütung, 8 9 145 Baustelle, 3 26 Gräben, 26 23 Wege und Unland, in Summa 778 Morg. 170 R., mit den dazu gehörigen Gebäuden taxirt auf 17,510 Thaler; 4) Domachowo mit einem 5 Morg. 38 ◻¶◻)z 71 90 110 8 23 Morg. 152 ◻R., Gebäuden taxirt auf

Areal von

Hof⸗ und Baustelle, Acker und Gärten, Wiesen,

Hütung,

Wege und Unland,

in Summa 579 mit den dazu gehörigen 12,510 Thaler,

sollen, ein jedes Vorwerk einzeln, in dem am 7. Mai

1850, Vormittags 10 Uhr, im Vorwerks⸗Wohn⸗

hause zu Chumietek vor dem Regierungs⸗Rath Meer⸗

katz anstehenden Licitations⸗Termine an den Meistbie⸗ tenden veräußert werden.

Nach drei Uhr Nachmittags werden neue Lizitanten nicht mehr zugelassen. Die Bietungs⸗Caution beträgt ein Zehntheil des Gebots und ist haar oder in inlän⸗ dischen öffentlichen Papieren nach dem Courswerth zu deponiren.

Die Veräußerungs⸗Bedingungen sind in den Büreaus der Regierungen zu Posen, Bromberg, Breslau, Liegnitz und Frankfurt, so wie an Ort und Stelle in dem Bü⸗ reau des Polizei⸗Distrikts⸗Kommissar Cakomski zu Krö⸗ ben, einzusehen.

Posen, den 13. Januar 1850.

Die Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwal⸗

tung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

11741] EIGn

Die verehelichte Schankwirth Ismer, Auguste Pau⸗

line geborene Gurschke, zu Königlich Aufhalt, hat ge⸗

gen ihren Ehemann, den vormaligen Schankwirth Alexan⸗ der Ismer aus Schlawa, welcher im Anfang März

12. en ee ens apenden sein soll, bei dem ichneten Gericht wege ösli s'

Ehescheidung 1 itsgn wegen böslicher Verlassung auf

Es ist deshalb zur Beantwortung der Chescheidungs⸗

811“ . 8 8 4 bestrafen, ihn auch die Kosten der

klage ein Termin auf den 11. Oktober 1850, Vormitt. 11 ½ u 850, V 8 r vor dem Herrn Obergerichts⸗Assessor v. Glis zenh. lin dem Instructionszimmer des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts anbergumt worden, zu welchem der seinem

Aufenthalte nach unbekannte vormalige Schankwirthe Alexander Ismer hiermit öffentlich und unter der Ver⸗ warnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben im Termine er der in der Klage vorgetragenen That⸗ sachen, resp. der ihm darin schuldig gegebenen böslichen Verlassung in contumaciam für eständig erachtet und was Rechtens daraus folgt im Erkenntniß gegen den⸗ selben ausgesprochen werden wird. Freystadt, den 15. März 1850. Königliches Kreisgericht.

Tzschaschel.

I. Abtheilung.

[147] Oeffentliche Ladung. Auf den Antrag der Kontrahenten werden alle die⸗ jenigen, welche an den in Maßgabe eines zwischen dem Gutsbesitzer v. Hagemeister auf Clausdorf und Solken⸗ dorf und der Freiherrlich v. Klot⸗Trautvetter⸗Hohendor⸗ fer Majorats⸗Kuratel unterm 10. Juli 1848 abgeschlos⸗ senen Tauschvertrages von dem Gute Clausdorf gegen die sogenannten Solkendorfer Höfe cum pert. an das genannte Majorat abgetretenen, dem Gute Hohendorf einverleibten, zu 115 Morgen 165 ¶Ruthen alten pommerschen Maßes ermittelten Guts⸗Antheil aus ir⸗ gend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben oder der Wirksamkeit des gedachten Tauschvertrages zu wi⸗ dersprechen gemeint sein sollten, hiermit geladen, solche ihre Gerechtsame in einem der folgenden Termine;

den 3. April, 17. April und 1. Mai d. J.,

jedesmal Vormittags 11 Uhr,

im Königlichen Kreisgericht hierselbst gehörig anzumel⸗ den und auszuführen, widrigenfalls selbige mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und ihnen dieserhalb ein ewi⸗ ges Stillschweigen wird auferlegt werden.

Stralsund, den 4. März 1850.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

(gez.) Noeldechen.

[173]/ Bekanntmachung.

Der durch den Steckbrief vom 12. Februar 1849 verfolgte und durch die Ediktal⸗Citation vom 7. No⸗ vember 1849 eingeladene Bäckermeister Wilhelm Gottlieb Zwetzke ist in dem zu seiner Verantwor⸗ tung und zum mündlichen Verfahren angesetzten Ter⸗ mine nicht erschienen, und es ist daher in contumaciam gegen ihn erkannt worden:

daß er des gewaltsamen Diebstahls schuldig und mit Verlust des Rechts, die Preußische National⸗ Kokarde zu tragen und einjähriger Strafarbeit zu Untersuchung antheilig eventualiter in solidum zur Last zu legen.

Dies wird dem Zwetzke mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß ihm eine vierwöchige Restitutionsfrist offen⸗ steht, nach deren Ablauf aber die Strafe, sobald man seiner habhaft werden kann, vollstreckt werden wird.

Berlin, den 2. März 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Erste Deputation für Schwurgerichtssachen.

[149] Bekanntmachung. 3 Bei der am heutigen Tage stattgefundenen planmä⸗ ßigen Verloosung von 130 Stück Prioritäts⸗Actien un⸗ serer Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden: 72. 322. 485. 731.8835. 839. 847. 978. 991.1191. 1705. 1754.1893. 2279. 2598. 2857.

3435. 3653. 3779. 3846. 3922. 4039. 4300. 4315. 4350. 4778. 4922. 5271. 5696. 6506. 6567. 6631. 6720. 6817. 7119. 7124. 7168. 7288. 7303. 7520. 7602. 8311, 8634. 8749. 8814. 8869. 8915. 8992. 9039. 9110. 9151. 9274. 9521. 9570. 9609. 9687. 9770. 9800. 9862,. 10283. 10538. 10661. 10721. 11117. 11221. 11281. 11341. 11343. 11470.1 1484. 11497. 11568. 11787. 11885. 12010. 12061. 12451. 12695. 12850. 12870. 12926. 13132. 13205. 13253. 13523. 13731. 14039. 14078. 14203.14317. 14334. 14427. 14545. 14703. 15048. 15140. 15146.15532. 15588. 15848. 15864. 16071. 16180.16323. 16336. 16418. 16519. 16630. 16756. 16765. 16849. 16866. 17165. 17210. 17213. 17218. 17307. 17459. 17504. 17868.

Indem wir solches hiermit - bringen, bemerken wir zugleich, daß die Auszahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Actien am 1. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst erfolgt und von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört.

Von den im vorigen Jahre ausgeloosten 125 Stück Prioritäts⸗Actien sind 117 Stück von uns eingelöst und werden mit den betreffenden Coupons, der Bestimmung des §. 12 des zweiten Nachtrags zu unserem Gesell⸗ schafts⸗Statute gemäß, in Gegenwart zwrier Notare

1694. S 4201. 5438.

1557 3360. 4086. 5416. 6850. 7990.

zur öffentlichen Kenntniß

1

Sächsischen Städte..... Westfälischen Städte Rheinischen Städte..

verbrannt werden, wogegen der Nominalwerth für die nicht eingelösten 8 Stück, und zwar Nr. 1248. 3346. 4752. 5139. 7099. 13302. 17152. 17834. mit über⸗ haupt 800 Thlrn. bei dem Königl. Kreis⸗ und Stadt⸗ gerichte hierselbst deponirt worden ist.

Zugleich machen wir in Gemäßheit des §. 13 des 2ten Nachtrages zum Gesellschafts⸗Statute hiermit be⸗ kannt, daß aus früheren Jahren folgende Prioritäts⸗ Actien:

aus dem Jahre 1846 Nr. 1769.

aus dem Jahre 1847 Nr. 302. 4552.

und aus dem Jahre 1848 Nr. 3422

15777. 17790. bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind.

Magdeburg, den 11. März 1850.

Direktorinm der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger 8—

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[150] Bekanntmachung. Die für das Jahr 1849 zu vertheilende Dividende ist nach dem Beschlusse unseres Gesellschafts⸗Ausschusses auf Zwölf Thaler Funfzehn Silbergroschen

pro Actie festgesetzt und kann bei unserer Hauptkasse

hierselbst in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 12. März 1850. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Hall zeipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[37 b] TT“

Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden hiermit Alle und Jede, welche an nachstehende Nachlässe:

1) des im Jahre 1799 verstorbenen Johann Friedrich Ulrichsohn, so wie dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Maria Dorothea, geb. Roemer; der im Jahre 1794 verstorbenen Frau Inspektorin Anna Catharina Kunckel, geb. Gottschalck; des im Jahre 1845 verstorbenen Zimmergesellen Hottlieb Friedrich Bahrdt und dessen im Jahre 1848 verstorbenen Ehefrau Catharina Elisabeth

Bahrdt, geb. Hempel, irgend welche Ansprüche als Erben zu machen gesonnen sein sollten, hiermit aufgefordert, im Laufe der perem⸗ torischen Frist von Sechs Monaten a dalo dieses affi⸗ girten Proklams, und spätestens den 6. September 1850 sub poena praeclusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei entweder persönlich oder durch ge⸗ setzlich legitimirte Bevollmächtigte sich zu melden und daselbst ihre etwanigen Erb⸗Ansprüche zu dolumentiren, widrigenfalls selbige, nach Erspirirung sothanen lermint praefixi, mit ihren Angaben nicht weiter gehört, noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen.

Riga, den 6. März 1850.

(L. S.) C., A. Tr e . Imp. Civ. Reg. Jud. pupill. Secr

[36 b] CEöitaCa wn. Demnach bei Einem Wohledlen Nathe der Kai lichen Stadt Riga um die Erlassung einer Ediktal⸗C.B tation des abwesenden Adam Wilhelm Gadilhe, welche. im Jahre 1810 als Freiwilliger beim Polnischen Ula⸗ nen⸗Regiment angeblich unter dem Namen Adam Uhr⸗ mann in Dienst getreten, nachgesucht, diesem petito auch deferirt und die Ausfertigung und Effektnirung solcher Edictal⸗Citation dem hiesigen Stadtwaisengerichte überwiesen worden, als citirt das Waisengericht dieser Stadt ihn, den Adam Wilhelm Gadilhe alias Adam Uhrmann, oder im Falle des etwanigen Ablebens des selben dessen eheliche Descendenten oder etwanige Erben und Erbnehmer hiermit und dergestalt, daß dieselben in Zeit von achtzehn Monaten a dato, und spaͤtestens den 6. September 1851 entweder in Person oder durch ge⸗ nugsam instruirte Bevollmächtigte vor besagtem Waisen⸗ gericht erscheinen und sich gehörig ad causam legitimi⸗ ren mögen, unter der Verwarnung, daß im Nichterschei⸗ nungsfalle er, Adam Wilhelm Gadilhe alias Adam Uhrmann, für todt erklärt und das hierselbst zu seinem Besten asservirte Vermögen seinen Erben, sofern diesel⸗ ben als solche sich zu legitimiren im Stande sein wer⸗ den, ausgeantwortet werden solle, letztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet haben würden, mit allen Ansprüͤchen an dieses Vermögen für präkludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit solchem Vermögen den Gesetzen gemäß ver⸗ e erden wird. fotheega, den 6. März 1850. S.) C. A. Dre y, Imp. Civ. Reg. Jud. pupill. Secrs. 8 ““

rath reicht, noch für den Abonnementspreis von 2 Rthlr. vierteljährlich geliefert werden.

Die 8 6 r di 1 1 i 1 Staats⸗Anzeiger für die Jahre 1848 und 1849 bestimmten Sach⸗ und Personen⸗Verzeichnisse, deren phischen Berichte verzögert wurde, werden nun in Kurzem ausgegeben werden. 88

Inhal Amtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Danzig. Präsident von Bardelebe Deutsche Angelegenheiten. Erfurt. Vermischtes.

Oesterreich. Wien. Truppenmusterung. F Nassau. Graf Montecuccoli. s 8

Bayern. München. Diplomatisches

eee 8 resden. Kammer⸗Verhandlungen.

Württemberg. Stuttgart. Verhandlungen der Landes⸗Verso Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Verorvnung Nassau. Wiesbaden. Vertagung der Stände⸗Versammlung.

Ausland.

Fraukreich. Geset gebende Versammlung. 2 E1“

aukr 8 bgebende g. Wahlbestätigung.

Fortsetzung der Budget⸗Diskussion. Antrag Auf cm. scheidung über die Staatsverfassung. Paris. Ministerrath über die Preß⸗ und Klubgesetzentwürfe. Lager⸗Projekt. Aufschub der akade⸗

mischen Wahl. Reise des General⸗Post⸗

h London.

meisters nach Frankreich. Ludwig Philipp. Vermischtes

Schweiz Zürich. Der Bundesraths⸗V icht i lbur ö ndesraths⸗Bericht in der freiburger Contri⸗

Italien. Turin. Das Ministeri ie Civilli 8 8 2 um. Die Civilliste. ³ 1 Griechenland. Athen. Unentschiedener Zustand. lliste Vermischtes.

Türkei. Smyrna. Der neue Gouv 5 1 an die Ralteser. = Dse französische Flotie. ve Flchalten. Weisung

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei dem Kriegs⸗Ministerium angestellten Geheimen Registrator, Registratur⸗Rath Hoffmann, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.

Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die durch die Allerhöchsten Erlasse vom 2. Februar und 5. November 1849 (Gesetz⸗Samml. für 1849, S. 127, 404) eingesetzte Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn zu Soest nunmehr vollstän⸗ dig organisirt ist und aus dem Regierungs⸗ und Baurathe Henz, der zugleich den Vorsitz führt, dem Regierungs⸗Assessor Danco und dem bisherigen Staats⸗Anwalt Ostermann besteht.

Berlin, den 29. März 1850.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt.

Bekanntmachung. Die in Folge des Allerhöchsten Erlasses vom 5. November ,J. (Gesetz⸗Samml. für 1849 S. 404) eingesetzte Königliche Direction der Ostbahn, welche zur Zeit ihren Sitz in Bromberg hat, ist nunmehr organisirt und besteht aus dem Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rathe Wernich, der zugleich den Vorsitz führt, dem Re⸗ gierungs⸗ und Baurathe Wiebe und dem Regierungs Assessor von Düring. Die vierte etatsmäßige Stelle wird zur Zeit von dem Obergerichts⸗Assessor Eggert kommissarisch wahrgenomme Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 29. März 1850. 1 Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt.

Das 20ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Nr. 3261. Die Verordnung über die Verhütung eines die gesetz⸗ liche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs⸗ und Vereinigungsrechtes, vom 11. März 1850, und unter

3262. Das Gesetz, beireffend die neue Eintheilung der Be⸗ zirke der Hypotheken⸗Aemter im Bereiche des Appella⸗ tionsgerichtshofes zu Köln, von demselben Tage.

Berlin, den 30. März 1850.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Dem Mechanikus Johann Gottlob Seyprig in Berli unter dem 27. März 9 ein Patent yrig 88 in ist

14“ 8

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, für neu und eigenthümlich erachtete Vorrichtung zum hernhen er Zuckermasse in Brode vermittelst der Centri⸗ auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

I Ain ze ig e.

Die Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗Gebäude un⸗ ter den Linden wird, vom 31sten d. M. beginnend, täglich, und zwar an Sonn⸗ und Festtagen von 11 bis 5, an den Wochentagen fuetogi 5 Uhr den Besuchen des kunstliebenden Publikums ge⸗

iemand ohne Vorwissen und Genehmig der 8 Kommission die Ausstellungssäle een Berlin, 27. März 1850. 1 Direktorium und Senat der Königlichen Akademi Professor Herbig, Vice⸗Direktor.

Deutschland.

März. (Danz. Ztg.)

16“ 8 Preußen. Danzig, 25. Für die 8 1

Dauer d vesenhei auer der Abwesenheit des zum Abgeordneten in das Volkshaus zu

2 8 7 2₰ egierungs * 21 raͤ sid ente n von lumentl al 1 t der P äsident von 2. rdeleben von 8 Stc r —90 A mn 1 LS =

Präsidium der hiesigen Königl. Regi Ministerium mi

1 88 8. 2 gl. Regierung be mit dem selbe ist gestern hier eingetroffen und hat eEEE“ unverzüglich angetreten. hen Functionen

sBnnneemmnee

Deutsche Angelegenheiten.

Erfurt, 28. März. (Erfurt. Ztg.) Der Abgeordnete Stahl hat folgendes Programm zur 11“ .“ „Die Unterzeichneten sind einig, in die Annahme der bundesstaatlichen Verfassung, wie sie vorliegt (en bloc) nicht zu willigen, auch nicht unter dem Vorbehalte einer nachfolgenden Revision, bei welcher einfache Stimmenmehrheit entschiede. Sie haben es nicht auf Ver⸗ eitelung des engeren Bündnisses abgesehen, sondern fordern nur durch vorherige Revision Grundlagen für dasselbe, unter denen es die Zukunft Preußens und Deutschlands nicht gefährdet. Die Wüh und Wege bleiben der Besprechung in der Fraction vorbe⸗ halten.“ 1

Eine große Zahl von Abgeorbneten hat Ersurt verlassen, um erst nach den Feiertagen wieder hierher zurückzukehren. Die Aus⸗ schüsse haben indeß ihre Arbeiten begonnen und werden sie ohne Unterbrechung fortsetzen. Der heutigen Sitzung des Verfassungs⸗ Ausschusses wird Herr von Radowitz beiwohnen, um eine vertrau⸗ liche Mittheilung zu machen.

Der Verfassungs⸗Ausschuß des Volkshauses und der Ver⸗ fassungs⸗Ausschuß des Staatenhauses haben gestern und heute längere Sitzungen gehalten.

Der hessische Ministerpräsident von Hassenpflug, welcher mit ü11 Konferenz gehalten und einer Sitzung 1he e gsrathes beigewohnt haben soll, ist heute früh wie⸗

Oesterreich, Wien, 27. März. Se. Majestät der Kais 8 . W. „27. z. Se. Majestät der Kaiser bo. Vormittag die für das Armee⸗Corps in Böhmsen I“ Mannschaft des Infanterie⸗Regiments Khevenhüller am Vorgestern Abend kam der Her f Herzog Adolf von Nassau hier an und wurde im Bahnhofe von den Erzherzögen Albrecht 88 Lud⸗ hia Heute Nachmittag findet die Beerdigung seines ier im Alter von 30 Jahren verstorbenen Bruders, des österrei⸗ deeh Obersten Moriz Prinz von Nassau, statt. Go Graf Montecuccoli, Chef der Civil⸗Section des General⸗ Gouvernements für die Lombardei und Venedig, welcher einige

Fühin Wien verweilte, ist über Graz wieder nach Verona zurück⸗

öö „25. März. (Münch. Ztg.) Der nener enneg Senssch sächsische Geschäftsträger, Herr 85 Bose, gekommen und hat sein Beglaubigungs⸗Schreiben bereits

Außer in den bemerkten öffentlichen Stunden darf

überreicht.

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Sachsen. Dresden, 26. März. (D. A. 7 Bei heute fortgesetzten Berathung über den F.-.. 14.2 fahren bei Störungen der öffentlichen Sicherheit betreffend, wurden auf ausgesprochenen Wunsch der Staats⸗Minister, welche der Siz⸗ zung spaͤter beizuwohnen verhindert waren, die §§. 16 und 17 des Entwurfs vorausgenommen. Die Debatte darüber wurde von bei⸗ den Seiten des Hauses mit weniger Animosität geführt, als dies in der ersten Fhhne der Fall war.

Zuerst ergriff der Abgeordnete Funkhänel zu

von ihm mit dem v FeSS. ö das Wort, nach welchem die in dem §. 17 des Entwurfs vorge⸗ schlagene Suspension des ordentlichen Gerichtsstandes und die Ein⸗ setzung von Seingeree gga in Wegfall kommen soll. Er charakte⸗ risirte unter dem Beifallrufe der Kammer die §§. 16 und 17 der Verordnung vom 7. Mai 1849 mit folgenden Worten, die man seines Erachtens kürzer und einfacher an die Stelle der ersteren hätte setzen können: „Im Falle des Aufruhrs ist die Verfassung aufgehoben!“ Er erinnert dabei an eine Bekanntmachung vom 29. Mai 1831, worin es heißt, daß die verfassungsmäßigen Rechte des Volks für ewige Zeiten gegen Willkür geschützt sein sollten, und, obschon unter dem Zugeständnisse gewisser außerordentlicher Maßregeln für die Zeiten der Gefahr, kann er deshalb doch nicht umhin, sich energisch gegen die Aufhebung des ordentlichen Gerichts⸗ standes und Gerichtsverfahrens zu erklären.

Der Abgeordnete Klinger spricht sich in demselben Sinne aus und bezeichnet die mehrerwähnten Paragraphen des Entwurfs als dem obersten Prinzipe der Rechtspflege und dem constitutionel⸗ len Rechte zuwiderlaufend. Wenn die constitutionelle trias politica verletzt, wenn eine Vermischung der Gewalten stattfinde, so wären Erschütterungen der Staaten die Folge davon. Mit Beziehung auf §. 43 und §. 88 der Verfassungs⸗Urkunde weist er alsdann nach, daß die Verordnung vom 7. Mai wohl faktisch, aber nicht

8G bestehe. Nach dem Grundsatze, daß die Ausübung eines Eehbesn an 88 Person hafte, könnten nur von dem Könige unter nungen saeemencher Minister auf Grund des §. 88 Verord⸗ diesem verfassungsmaͤßigon n seien aber die Grundrechte nicht auf Kommandanten ver bemaffme zen gg fondern durch den Befehl des

spe ir . 8 ꝛummnt⸗ 4 : suspendirt worden. Dies waͤre verfassungswierig 1 S er. 7 te r=

lassung derartiger Verordnungen wäre ei 6 der Krone. Es dürften ns anch nich! söhsh. vö“ 92 sie in den §§. 16 und 17 bel Ent⸗ wurfs in Betreff des Gerichtsstandes en 2 setz aufgenommen werden. 81 1“* Der Abgeordnete von Friesen spricht für die Kammer angenommenen Nhiheelanes der 1 16 5 vFr 88 er dabei die Alternative stellt: Soll der Staat untergehen oder vie Verfassung verletzt werden? wenn ihm keine andere Wahl bleibe so würde er sich für das Letztere erklären. Der Kriegsstand sei übri⸗ gens nicht gegen das Volk, sondern gegen die Rebellen gerichtet Er empfahl das Standrecht von dem Standpunkte der Humanität aus, indem er bemerklich machte, daß die Leidenschaft der Kämpfer größer wäre, als die der Ausnahmerichter, und daß, wenn beispiels⸗ weise im Mai des vorigen Jahres schnelle Aburtheilungen angewen⸗ det worden wären, alsdann auch die Möglichkeit geboten gewesen sein würde, die Verführten und Verirrten eher zu begnadigen, als dies bei der langen Untersuchungshaft der Gefangenen der Fall hätte sein können. Der Abgeordnete Müller aus Nieder⸗Lößnitz hebt insbesondere die praktischen Be⸗ denken hervor, welche den §§. 16 und 17 entgegenstehen, und kri⸗ tisirt in sarkastischer Weise die Schenkschen Standgerichte; nament⸗ lich bezweifelt er, daß die Offiziere leidenschaftslose und unpar⸗ teiische Richter sein würden, namentlich das Letztere nicht, da die Offiziere mehr oder weniger unter dem Einfluß ihrer Oberen stän⸗ den. Er erklärt sich mit der ganzen Linken für die Koch⸗Funkhä⸗ nelschen Anträge. Die von mehreren Seiten behauptete Demora⸗ lisation des Volks stellt er in Abrede und meint, daß das Polk in den Kreisen, wo man „Mit Gott, König und Vaterland“ „im fre⸗ chen Tone“ gegen die Verfassung zu Felde ziehe, verleumdet werde. Die Staatsminister Behr, Zschinsky und von Friesen ergreifen nach einander das Wort, theils um die Staatsregierung gegen die ihr gemachten Vorwürfe der Verfassungsverletzung zu vertheidigen, theils um die Gründe darzulegen, von welchen die 8 Regierung bei der Abfassung des vorliegenden Gesetzentwurfs aus⸗ gegangen wäre. Die Opposition der Regierung gegen die in dem Sondergutachten der Abgeordn. Koch und Funkhänel vorgeschlagene Abschwächung des Kriegsstandes war aber im Allgemeinen nicht so scharf und energisch, als man nach den Debatten der ersten Kammer über denselben Gegenstand hätte erwarten sollen. Nur der Staatsminister von Friesen befürwortet in entschiedener Weise die Annahme des von Friesen⸗Heldschen Antrags, die gemischten Standgericht betreffend; namentlich machte er auch darauf aufmerksam, daß de