trag bei Einbringung des Gesetz⸗Entwurfs gesagt hat. Redner nur darum, daß wir eine Uebersicht über den ganzen Etat haben Verlängerung des Termins gar nicht nöthig. Wenn diese Versamm⸗
lung das gleiche Schicksal haben sollte, ihre Wirksamkeit ohnehin nicht selbst verlängern wollen.
so vermoͤchte ich wohl auf das Wort zu verzichten. berücksichtigt die Hauptaufgabe nicht, biegän welcher wir versammelt Ueberzeugung, daß er auf das Land einen ungünstigen, zum Theil
dem Antrage eine Art von Drohung finden, entgegengesetzt der
den Steuer⸗Verweigerung, und dies gerade in den jetzigen Zeit⸗ Verhältnissen, wo der Bestand der Staatseinrichtungen durch Zwei⸗
lich macht. gestrebt wird, so sollte auch hier der Geist einer Verständigung nicht fehlen; diesen Geist würde ich aber vermissen und muß ihn
ben kommen könnte, wir wollen die Regierung nöthigen,
“
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Soldat den bei einem Aufruhr gemachten Gefangenen um so scho⸗ nungsvoller behandeln werde, je mehr er die Gewißheit habe, daß Letzterer einem strengen Gerichte nicht entgehen könne. Bei länge⸗ rer Untersuchungshaft verliere die Strafe das Abschreckende. In Hinblick auf England, insbesondere auf den gegen Daniel O Conne im Jahre 1844 geführten Hochverraths⸗Prozeß⸗ schließt er 52 Fer Bemerkung, daß das Volk, welches der Freiheit eine ghei üfse. Stätte bei sich verschaffen wolle, seine Regierung stark re. ar⸗ Der Abgeordn. Haberkorn, welcher die Dieskauschen 9 die das „Zu wenig“, die Held⸗Friesenschen als das „Zu vie der Ab Funkhänel⸗Kochschen als das „Richtige“ bezeichnet, so 8 4 v Wigand, welcher der Regierung zu bedenken giebt, daß un
: — 6 das jenige eine starke Regierung genannt werden könne, welche do
di . habe, sprechen sich entschieden für unbedingte Vertrauen des Volkes v I“
8 5 Abg. Funkhät die hcen nng. 1 Vr. Schwarz an die Staatsregie⸗ rung noch die Anfrage gerichtet atie f12 1 222 we chess cg 88 L 8 82 „,7 en erfa hren or 19
wurfe bestimmten summarische und dies von dem Staats⸗
auch die Vertheidigung platzgreifen werde, Ahnt Bertha asnatg bejaht worden war, bemerkte Letzterer noch,
ie Staatsregierung bei dem gegenwärtigen wie bei anderen Fhr blesagen 2 ihr Gewissen zu Rathe gezogen hätte und ihrer Ueberzeugung gefolgt wäre. Würden die Kammern einen den An⸗ sichten der Regierung entgegenlaufenden Beschluß fassen, so könnte dies nur zur Folge haben, daß diese die Frage in nochmalige und reiflichere Erwägung ziehe. Man schien in dieser Erklärung eine indirekte Konzession von Seiten des Ministeriums erblickt zu haben, wenigstens war der Eindruck, den sie auf die Kammer machte, ein kei⸗ nesweges ungünstiger zu nennen. Nach vierstündiger Debatte gelangte man endlich zur Abstimmung. Der Dieskausche Majoritätsantrag, die gänzliche Ablehnung der §§. 16 und 17 der Verordnung vom 7. Mai, wurde mit großer Majorität abgeworfen, dagegen die Funkhänel⸗Koch'schen Anträge gegen 20 Stimmen angenommen. Eben so fand auch ein Amendement des Abgeordn. Klinger des Inhalts Annahme, daß die Suspension der Grundrechte von selbst erlöschen solle, dafern nicht im Fall einer vorhergegangenen Auf⸗ lösung der Kammern mit Ablauf von drei Monaten die Neuwahlen beendigt wären und die Kammern die längere Fortdauer des Kriegs⸗ üstandes genehmigten. Hierauf wurde die Berathung bei §. 6
des Entwurfs wieder aufgegriffen und dauerte dieselbe um 3 Uhr Nachmittags noch fort; man will durchaus heute noch zur Schluß⸗ abstimmung über den ganzen Gesetzentwurf gelangen.
Württemberg. Stuttgart, 23. März. (Schwäb. Merk.)
n der heutigen Sitzung der Landes⸗Versammlung stattete die
Finanz⸗Kommission den Bericht über die Forterhebung der Steuern b. Das Finanz⸗Ministerium verlangt, daß die Frist der proviso⸗ rischen Steuererhebung bis zum letzten Juni d. J. erstreckt werde; die Mehrheit der Finanz⸗Kommission aber will diese Frist nur bis
frage. Ich stelle den Antrag, im Kommissions⸗ Bericht statt: bis letzten Mat, zu setzen: bis letzten vve——
L. Seeger (von Ulm): Ständen wir wirklich auf dem echt constitutionellen Standpunkte, auf dem Standpunkte einer par⸗ lamentarischen Mehrheits⸗Regierung, wie er von dem vorigen Ministerium wenigstens theoretisch geltend gemacht worden ist, so wäre die heutige Frage schnell entschieden; allein die Zeit der schönen Hoffnungen und Illusionen ist vorüher. Die Volks⸗ partei hat auch ihre stürmische Periode gehabt, allein diese jugend⸗ lich hastige Periode ist vorbei und mit Recht. Es gilt jetzt zwar nicht, die Gegensätze zu verwischen, allein es gilt, die Macht der Thatsachen und der Umstände, die einmal nicht geändert werden können, zu beachten. Damit verläßt man seinen Standpunkt nicht, aber man beseitigt auch die Möglichkeit, in Zukunft wieder neue Täuschungen zu erleiden. Ich, der ich als Deputirter hierher ge⸗ schickt worden bin, möchte zu Hause nicht Dupirter titulirt wer⸗ den. Darum Vorsicht, aber nicht schroff und mißtrauisch, daß es einer Drohung ähnlich sieht. Würde ich in der Nichtverwilligung bis zum 30. Juni eine Drohung mit Steuerverweigerung sehen, ich würde sogleich die Forderung des Ministeriums bewilligen, allein das Ministerium kann nicht erwarten, daß wir ihm ein unbedingtes Vertrauensvotum geben. Die Stellung der Parteien ist gegenwaͤrtig so: es giebt eine Partei, die sagt, man muß Alles verlangen, was man bekommen kann und wozu man ein Recht hat; die andere sagt: wenn man nicht Alles bekommen kann, so muß man doch suchen, viel oder auch nur etwas zu bekommen; eine dritte Partei aber sagt: ich will von Allem, was das Volk will, nichts. Wir sind auf den Weg zu der Partei hingewiesen, welche sagt, wir wollen von der Regierung für das Volk möglichst viel, jedenfalls aber doch etwas Wesentliches zu erlangen suchen, und hierzu haben wir kein anderes Mittel, als den Mittelweg einzuschlagen, nämlich den, wel⸗ chen die Minderheit der Kommission eingeschlagen hat; diesen unter⸗ stütze ich, schon im Hinblick auf das Volkssprüchwort: „Die Augen auf oder den Beutel.“
Neher: Auch ich will den versöhnlichen Weg der Regierung gern betreten. Bedenken müssen wir aber, daß der Hauptschutz des Volks bei Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli v. J. nicht mehr besteht, nämlich eine Reichs⸗Regierung, welche über dessen Ausführung wachte. Deshalb rürfen wir auch unsere Rechte nicht zu früh aus der Hand geben, und unser Hauptrecht, unser Haupt⸗ mittel ist die Steuerverwilligung. Ich hoffe, daß der Weg zu einer Verständigung über die Verfassungs⸗Revision von gutem Erfolg begleitet sein wird; wir müussen aber vorsichtig sein, wir müssen mit unseren verfassungsmäßigen Mitteln ausgerüstet bleiben, für den Fall, daß kein Erfolg herauskomme. Wenn ich mich für Seefried's Antrag erkläre, so widerspreche ich zugleich aufs bestimmteste der Behauptung, daß darin eine Drohung liege; denn Vorsicht ist keine Drohung.
Huck: Die Kommission will, um die Sache mit einem kurzen
zum letzten Mai erstrecken, mit dem Beifügen, daß über diesen Ter⸗ min hinaus die Vorschrift des §. 114 der Verfassungs⸗Urkunde keine Anwendung finde (wonach eine einmal verwilligte Steuer im ersten Drittheil des folgenden Jahres fortbezogen werden dürfte). Der Präsident verkündigt, es sei von Huck ein Verbesserungs⸗Antrag eingebracht worden, daß die Steuern bis zum letzten Juni sollen fortbezogen werden dürfen, jedoch vorbehaltlich einer Prüfung des Etats.
Der Berichterstatter Schnitzer trug hierauf den Kommissions⸗ Bericht vor und fügte bei: wir sind aufgefordert, versöhnend auf⸗ zutreten; allein eine Steuer⸗Verwilligung ist nichts so Leichtes, zu⸗ mal hierüber positive Verfassungs⸗Bestimmungen vorliegen. Die
Verfassungs⸗Urkunde verlangt, daß einer Steuer⸗Verwilligung Prü⸗ fung und Nachweisung vorangehen müssen; ohne inkonsequent, ge⸗ genüber von unserer früheren Handlungsweise, zu sein, konnten wir daher der Versammlung keinen anderen, als diesen Antrag vor⸗ legen. Was die finanziellen Bedenken betrifft, so ist uns noch kein Ekat vorgelegt worden, wir haben somit noch gar keine Uebersicht. Sodann hat die im vorigen Jahre erfolgte sucressive Verwilligung der Steuern auf den Steuer⸗Einzug keinen solch nachtheiligen Einfluß geübt, als der Herr Finanzminister in seinem Vor⸗ (Der sucht dies durch Berichte der Staatskasse über den Fortgang des Steuer⸗Einzugs, die er verliest, nachzuweisen.) Es handelt sich nicht um ein Abzwacken um einen Monat, sondern
ollen. Liegt ein solcher vor, so macht dies vielleicht eine weitere
wie die letzte, so wird sie
Goppelt: Wenn ich die von dem Berichterstatter berührte Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit mir denken könnte, daß ein vollständiger Etat mit Ende des Monats Mai berathen sein könnte, Eine solche nnahme widerspricht jedoch unseren bisherigen Erfahrungen, und
nd. Als ich den Antrag der Kommission las, kam ich zu der
berraschenden Eindruck machen werde, und daß man auf den Glau⸗ von dem §. 89 der Verfassung Gebrauch zu machen. Manche könnten in rüher gehörten Drohung mit den österreichischen Bajonetten. In er That, was ist der Charakter dieser eng beschränkten Steuer⸗ Verwilligung? Kein anderer wohl, als die Drohung einer nahen⸗
fel erschüttert ist. Es ist ja nun der Zeitpunkt eingetreten, in wel⸗ chem die Regierung die Absicht zu erkennen giebt, mit dieser Ver⸗ sammlung über das Verfassungswerk sich zu verständigen, wo sie einen Weg vorschlägt, welcher eine gegenseitige Orientirung mög⸗ Ist nun aber der Fall, daß ein Entgegenkommen an⸗
saüsen da, wo der eine Theil dem Anderen immer das Damokles⸗ ee Steuer⸗Verweigerung vorhält. Ich erkläre mich also ses b F Kommissions⸗Antrag und bin einverstanden mit dem An⸗
ge, die Steuern bis zum Ende des Etatsjahres zu verwilligen.
Seefried verwahrt sich dagegen, als ob in dem Kommissions⸗
Antrag eine Steu er, seugt sich veeeineracbeerung gedroht sei. Der Bericht, sagt
Wort zu bezeichnen, das Heft in der Hand behalten. Wir sind kein ordentlicher Landtag, wir haben vor Allem die Aufgabe der Verfassungs⸗Revision. Das Steuerverwilligungsrecht ist uns aller⸗ dings gegeben, aber wir müssen unser Verhältniß als verfassungs⸗ revidirende Versammlung zur Regierung im Auge behalten. Die Regierung und wir stehen gleich auf dem gemeinsamen Boden der Liebe zum Vaterlande; auf diesem müssen wir suchen, zum Ziele zu gelangen. Ich gebe zu, daß auch im Kommissions⸗Antrag keine direkte Drohung einer Steuerverweigerung gemacht ist, aber feiner gesehen, heißt es: Sehet, was wir thun können, wenn wir zu keinem Abschluß kom⸗ men. Ich zweifle, ob das Steuerverweigerungsrecht jetzt wirksam ist; ich halte es für unklug, dasselbe jetzt in Aussicht zu stellen. Dasselbe ist ein Mittel gegen die eigene Regicrung, aber wir wis⸗ sen, daß wir es jetzt hauptsächlich mit anderen Mächten als ihr zu thun haben, und unter solchen Umständen ist das Mittel sehr un⸗ wirksam, und ich möchte jeden Vorwurf, der wegen einer Drohung gemacht werden könnte, vermeiden. Ich habe mich, da zudem in Betreff der Zeit beinahe kein Unterschied ist, für die Vorlage der Regierung entschieden. Es giebt noch eine ganz andere Richtung, 199 welcher hin wir uns wenden könnten, und zwar gemäß den Bestimmungen der Verfassung, welche Prüfung der Steuern vor⸗ schreiben. Man könnte sagen, wir sind nicht in der Lage, die Steuern zu prüfen, wir müssen die Frage vertagen. Ich würde hierzu beistimmen, allein wir befinden uns in Betreff der Steuern bereits jetzt in keinem rechtlichen Zustand: die Frist der bewilligten Steuern ist bereits abgelaufen und wir müssen sie neu bewilligen. Deshalb trage ich auf Verwilligung bis zum 30. Juni an. Bei⸗ zufügen ist der Vorbehalt der Prüfung und Beistimmungen der Ver⸗ sammlung bei Berathung des Etats. 1 M. Mohl: Vor Allem fragt es sich, was ist das Recht und was ist die Pflicht der Volksvertretung? Wenn sie sich innerhalb dessen hält, so kann von einem Vorwurf überall nicht die Rede sein. Vergegenwärtigen Sie sich nur die Paragraphen 110, 111 und 112 der Verfassung. Ist es nicht sonnenklar, daß wir den Haupt⸗Etat geprüft haben müssen, ehe wir die Steuern verwilligen? Durch ein Zusammentreffen von Umständen kam es, daß dem Gesetz nicht Genüge geleistet wurde. Aber his jetzt ist der Haupt⸗ Etat immer noch nicht vorgelegt, und es soll dies, wie wir von dem Herrn Finanz⸗Minister erfuhren, erst in der nächsten Woche geschehen. Wir sind also in der Lage, daß wir entweder erklären, wir können die Steuern nicht verwilligen, bis der Etat vorgelegt sei, oder wir müssen bis dahin die Steuern verwilligen, bis wohin der Etat uns vorgelegt sein wird. Wir sind, um keine gesetzlosen Zustände her⸗ beizuführen, auf den zweiten Weg verwiesen. Sie sehen also, daß hier von einer Steuerverweigerung keine Rede ist, sondern es sich allein um unser Recht und unsere Pflicht handelt. Es fragt sich nur, welches die Frist sein soll. Der erste Gedanke in der Kommission war Verwilligung bis zum 30. April. Dagegen erhob sich das Bedenken, ob nicht die Versammlung zu jener Zeit könne vertagt sein. Deshalb kam man auf den 31. Mai. Da aber eine Vertagung, wie spaäter nachgewiesen worden ist, nur auf 4 Wochen erfolgen kann, und um jene Zeit die Ver⸗ sammlung wieder bei einander sein kann, so schließe ich mich dem Antrage Seefried's an, den Termin bis zum 30. April zu erstrecken. Wer von seinem Rechte Gebrauch macht, verletzt Niemand. Ich bin daher erstaunt gewesen, von einem Mitgliede zu hören, die Versammlung drohe der Regierung und nöthige sie, von §. 89 der Verfassungs⸗Urkunde Gebrauch zu machen. Man spricht jetzt viel von Annaͤherung; diese ist uns zugesagt, aber weiter als eine Zu⸗ sage konnte ich bis jetzt in dem Vortrage des Herrn Ministers nicht finden. Das Verfassungswerk ist noch in nebelgraue Ferne gestellt, deshalb können wir um so mehr zu dem rechtlichen Grund auch
Verfassung, welche vorschreibt, daß vor der
— ¹ „ 8
vernis s ve Steuern eine Prüfung verselben Fhezöstate Wenn n bis zum letzten Juni verwilligen, so hat die
Etats⸗Berathung keinen Werth mehr. Ich habe schon in der Kom⸗
nnssta der letzte Mai kein zweckmäßiger Termin sei; ich g es der erhobene Anstand einer etwaigen Verta⸗ gnns vn9 .n,eeng * April versammelt sein, bis 1 Finanz⸗Etat eink önnt⸗ dann prüfen und genehmigen, und häne ven Worthei, daß wir de⸗ dorthin Auskunft haben könnten über den Stand der Verfassungs⸗
den politischen fügen, und ich glaube, daß wir dadurch Niemand wehe thun, vielmehr die Rechte des Landes wahren.
Bendel: Ich kann nicht einsehen, wie die verfassungsmäßigen Bedenken gehoben werden können, wenn man statt des letzten Mai oder des letzten Juni, den letzten April setzt. Eine Steuerverwen⸗ dungs⸗Prüfung könnte nur auf 2 bis 3 Monate vorgenommen werden, denn die früheren Steuern sind ja erhoben, also kann von 8 Verfassungswidrigkeit keine Rede mehr sein. In der zerstük⸗
elten Steuer⸗Erhebung liegt, wie ich aus Erfahrung weiß, nur eine
Quälerei für die Steuerpflichtigen. Ich bin für den H
Antrag; denn der Antrag der Kommission, so wie der von Seefried, ist eine Halbheit; hätten sie lieber auf gar keine Steuerverwilligung angetragen, dann wäre man bälder zu einer Entscheidung gelangt.
„Goppelt (der zu einer persönlichen Erwiederung das Wort erhält): Mohl hat seine Entrüstung darüber ausgesprochen, daß ich
mich mit der Hinweisung auf eine mögliche Steuerverweigerung dem
Standpunkt der Drohung mit österreichischen Bajonetten gegenüber⸗ gestellt hätte. Es ist mir aber hier etwas unterschoben worden, was mir nicht in den Sinn kam. Niemand wird leugnen, daß eine Steuerverweigerung ein Recht der Abgeordneten ist, aber gleichwohl habe ich auf sie nicht als Drohung hingewie⸗ sen; die Drohung des Gegentheils mit österreichischen Ba⸗ jonetten beruht aber auf keinem Recht. Im Volke wird man immerhin den Antrag als eine Drohung mit Steuer⸗Verweigerung auslegen, falls die Forderungen der Versammlung nicht bewilligt werden sollten. 8 b
Schweickhardt: Das Volk, wenn es über unsere Absichten recht belehrt ist, wird finden, daß es sich hier blos um Wahrung seiner Rechte handelt und um keine Drohung. Der Abgeordnete von Ludwigsburg, der eine Drohung zu finden glaubte, hat selbst erklärt, daß er dem Kommissions⸗Antrag zustimmen kömite, wenn man wirklich den Etat inzwischen berathen koͤnnte. Ganz gewiß ist dies freilich nicht, aber jedenfalls kann während der Vertagung die Finanz⸗Kommission eine Uebersicht über die Finanzlage entwerfen. Wir waren weit entfernt, mit dem Kommissionsbericht eine Dro⸗ hung auszusprechen, wir müssen dem Ministerium eine ehrliche Probe gestatten und ihm die Steuern verwilligen bis zu der Zeit, wo wir den Etat berathen können. Meine Herren, es giebt aber eine andere Partei gegen uns, im Land und in der Presse, welche offen zum Hoch⸗ verrath, zum Auseinanderjagen der Stände auffordert; wenn wir unsere Rechte wahren, so wahren wir sie gegenüber solchen Bestrebungen, wir wahren sie für das Land und selbst für das Ministerium. Wir dürfen unsere verfassungsmäßigen Mittel nicht aus der Hand geben. Ich stimme schließlich für den 30. April, weil die Finanz⸗Kommis⸗ sion bis dahin der Kammer eine Uebersicht über den Etat wird vor⸗ legen können.
Dessaller: Ich bedaure sehr, in dieser nicht prinzipiellen Frage mit der Seite des Hauses, welcher ich angehöre, nicht Hand in Hand gehen zu können. Sie werden mir zutrauen, daß ich, der ich unter dem Landvolke lebe, eine Kenntniß seiner Zustände besitze. Mein Mandat geht dahin, etwas zu Stande zu bringen und den heillosen Zuständen ein Ende zu machen. Gönnen wir den Mi⸗ nistern eine ehrliche Probe oder verweigern Sie lieber gleich die Steuern, denn in wenigen Wochen sind Sie ja doch wieder zur Verlängerung genöthigt. Sehr befürchte ich, Ihr Beschluß werde der Reaction in die Hände arbeiten. So gings seit zwei Jahren. Die Demokratie wollte Schwächung des monarchi⸗ schen Prinzips, jetzt ists gestärkt. Man verlangt Aufgehen von Oesterreich und Preußen in Deutschland, jetzt schei⸗ nen wir in diesen zu verschwinden. Ueberlegen Sie wohl: Wer Wind säet, wird Sturm ärndten.
Trotter: Ohne die trüben Befürchtungen des Vorredners zu theilen, erkläre ich mich für den kürzeren Termin bis letzten künftigen Monats. Ein anderer Redner hat diesen Antrag so auf⸗ gefaßt, daß er vertraue und doch nicht vertraue, daß er die Regie⸗ rung dränge und doch nicht dränge. Auf diesen Mittelweg ist, so viel ich glaube, der Antrag auch absichtlich gerichtet. Es sind nun⸗ mehr am laufenden Finanz⸗Jahre nahezu neun Monate umflossen, ohne daß bis zur Stunde von der Regierung ein Finanz⸗Etat pro 1849 — 50 und ein Nachweis über die Verwendung der früher ver⸗ abschiedeten Steuern vorgelegt wurde. Der Herr Finanz⸗Minister hofft blos, dies im Laufe der nächsten Woche bewerkstelligen zu können. Wir hätten daher nach den klaren Bestimmungen der Verfassung das vollste Recht, auf eine Steuerverwilligung vorerst und in so lange nicht einzugehen, bis uns von der Regierung jene Vorlagen gemacht wären. Um so mehr bewegen wir uns in den Schranken der Billigkeit und großen Mäßigung, wenn wir der Re⸗ gierung, die vielleicht den guten Willen, aber noch nicht hinläng⸗ liche Zeit hatte, der verfassungsmäßigen Obliegenheit nachzukom⸗ men, noch eine weitere angemessene Frist gestatten, und auf letztere den Bedarf provisorisch verwilligen. Allerdings liegt hierin kein unbedingtes Vertrauensvotum. Ich bin jedoch unter den jetzt ob⸗ waltenden Umständen auch gar nicht gewillt, einem solchen Votum beizutreten. Zwar ist uns das Ministerium mit versöhnlichen An⸗ erbietungen entgegengekommen, es hat jedoch denselben die That noch folgen zu lassen, zunächst insbesondere durch befriedigende Vor⸗ lagen bezüglich der Revision der Verfassung. Ehe wir diese haben, ist mein Vertrauen, ich gestehe das offen, nur ein bedingtes und halbes. Sodann ist die Haltung der Regierung gegenüber der Presse am allerwenigsten geeignet, meine diesfallsigen Zweifel zu zerstreuen. Während sie gegen die demokratischen Blätter mit allen Maßregeln der Strenge vorgeht, läßt sie es der reactionairen Presse freigegeben, beinahe tagtäglich die Staatsregierung direkt zum ge⸗ waltsamen Umsturz der Verfassung und jeder Rechtsordnung auf⸗ zufordern und derlei Verbrechen — so viel bis daher notorisch, gänzlich außer Verfolgung gestellt. Mir scheint deshalb Vorsicht immer noch besser am Platze zu sein, als Nachsicht.
(Schluß folgt.)
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 27. März. (Darmst. Ztg.) Die neueste Nummer des Militair⸗Verord⸗ nungs⸗Blattes enthält Folgendes:
„Die Allerhöchste Verordnung vom 16ten d. M., daß der §. 14 der Verordnung vom 24. Dezember 1831 dahin abgeändert wird, daß in Zukunft über das ganze Vermögen, welches ein Offizier zur Erlangung der Heiraths⸗Erlaubniß nachzuweisen hat, die Ur⸗ kunden bei dem Kriegs⸗Ministerium als Caution zu hinterlegen sind. Dasselbe gilt von den Urkunden über Rentenbezüge, insoweit diese nach den bestehenden Vorschriften einen Theil des igch ewei⸗ senden Vermögens zu ersetzen “ insoweit solche Renten⸗ bezüge durch Urkunden nachzuweisen sind. Wer noch nicht fünf Jahre im Offiziersgrade dient, kann in Zukunft um die Heiraths⸗
. c zi ch hen.“ Fekasen lachsuchen. sgerjal⸗Rath Emmerling mit 130 gegen 7 Stimmen zum Abgeordneten für das deutsche Volkshaus gewählt
worden.
Nassau. (O. P. A. Z.) In
Wiesbaden, 26. März.
der heutigen Sitzung der Ständeversammlung verlas der Minister⸗
räsi Wintzingerode eine Regierungs⸗Mittheilung, derzu⸗ blalden Kammer s auf Weiteres vertagt ist. Die Mittheilung lautete folgendermaßen: „Die Verhältnisse, welche die Regierung verhindern, auf dem diesjährigen Landtage schon dermalen in Verhand⸗ lung über umfassende Gesetzgebungsfragen zu treten, sind der Stände⸗ versammlung bekannt und mit derselben näher erörtert worden. Nachdem daher die zunächst erforderlichen Verhandlungen über den diesjährigen Finanz⸗Haushalt des Herzogthums stattgefunden haben, ist die Re⸗ gierung nunmehr in dem Fall, auf Grund höchster Ermächtigung die Sitzungen dieses Landtages einstweilen zu vertagen. Ueber die demnächstige Einberufung zu den weiteren Sitzungen und diejeni⸗
gen Geschäftsgegenstände, welche die Regierung alsdann jedenfalls zur Erörterung bringen wird, hat dieselbe sich bereits ausgesprochen. Sie wird hiernach den Landtag, wenn es früher nicht sollte ge⸗ schehen können, nicht später als an dem 16. September wieder ver⸗ sammeln. Wiesbaden, den 26. März 1850. Herzoglich nassauisches Staats⸗Ministerium. Wintzingerode. Lex.“
8 8 Ansland.
—
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 26. März. Den Vorsitz führt Dupin. Bezüglich der gestern angefochtenen Wahl des Repräsentanten für das Departement der Ardeche, la Tourette, bemerkt Glaizal, daß mit der Abstimmung der Militairs gesetzwidrig verfahren worden. Ferner sei eine Schmäh⸗ schrift gegen Carnot, den Mitkandidaten bis in die kleinsten Hütten verbreitet worden. Endlich liest Glaize ein Plakat, in welchem Carnot ein 45 Centimes⸗Mann, ein Freund der Rothen und Auf⸗ rührer genannt wird. Mit seiner Wahl würde Königsmord und politisches Schaffot gerechtfertigt. Glaizal verliest noch einen Brief von einem Mitgliede des Departementalrathes, eine Protestation des demokratischen Comité's und verlangt Annullirung der Wahl. Dagegen meint der Berichterstatter, es seien die gewöhnlichen Waffen im Wahlkampfe von beiden Seiten gebraucht worden, die Wahl sei aber deshalb nicht zu beanstanden. Der Präsident läßt darüber abstimmen, ob eine Untersuchung anzuordnen sei. Wird mit 407 Stimmen gegen 193 verworfen. Die Wahl wird be⸗ stätigt. An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Budget⸗ debatte. Raudot koͤmmt auf Hoswyn⸗Traucheère’'s Behauptungen zurück. „Soll dieses drückende Budget“, sagt er, „das letzte Wort der Regierung sein? Hinterher kommen dann die Ergänzungkre⸗ dite, wie gewöhnlich.’“ Er hoffe, daß man diesesmal strenger sein werde. Man spreche von neuen Auflagen, was immer eine schwierige Sache sei. Das einzige Mittel, aus dieser Verlegenheit zu kommen, sei Verminderung der Ausgaben. In 1837 habe das Budget weniger als 517 Millionen betragen und doch sei Frank⸗ reich verwaltet worden. Es habe nach außen hin mindestens eine eben so ehrenhafte Stellung eingenommen, als gegenwärtig. Allerdings hätten neue Revolutionen das Budget vermehrt, aber man merke wohl, daß neue Steuern neue Revolutionen erzeugten. Der Finanz⸗Minister A. Fould bemerkt, er hätte gedacht, der Redner vor ihm würbde nicht blos Lärm schlagen, sondern auch ein Auskunftsmittel angeben. Er komme auf Neuville's Schilderung der Finanzlage zuruͤck und müsse bezeugen, daß sie noch lange nicht so fürchterlich sei. Er sucht durch lange Rechnungen zu beweisen, daß namentlich die schwebende Schuld nicht so sehr belastet sei. Das Defizit daran betrage nicht 554, sondern nur 470, und, falle die Annahme des Paris Avignoner Eisenbahn⸗Entwurfes weg, nur 528 Millionen. Die Lage sei besser als am 24. Februar. Sparkassenfor⸗ derungen und Schatzbillette betrügen 153, nicht 280 Millionen. Er schließt mit der Versicherung, er habe die Kommisston gebeten, ihm das vom vorhergehenden Kabinet verlangte Anlehen von 200 Millionen nicht zu bewilligen. Er würde es entschieden zurückwei⸗ sen. Binnen 14 Tagen hoffe er, das Budget für 1851 einzubrin⸗ en. Darin solle die Finanzlage klar und deutlich auseinander ge⸗ sest sein. Berryer, als Berichterstatter, besteht auf den Ziffern der Kommission, und weist dem Finanz⸗Minister Fehler in seiner Rechnung nach. Die schwebende Schuld sei bei 600 Millionen, und dürfe in keinem Falle diese Ziffer überschreiten. Mauguin spricht hierauf bei gänzlicher Unaufmerksamkeit. Die allgemeine Dis⸗ kussion wird geschlossen. Präsident: „Bevor ich der Versamm⸗ lung einen mir übergebenen Antrag mittheile, muß ich sie mit meinen Skrupeln bekannt machen. Das Reglement sichert unbedingt das Vorschlagsrecht. Doch ist diese so außerordentlich und unge⸗ setzlich, daß ich jede Verantwortlichkeit im voraus ablehne. (Lärm.) Ist der Antragsteller hier, so möge er seinen Antrag zurücknehmen, es soll davon keine Rede mehr sein.“ (Tumult.) Der Minister Parrieu ruft: „Der Antrag ist inconstitutionell!“ Stimme: „Ja! Man will Heinrich V.“ Parrieu: „Ich fordere, daß er gar nicht gelesen wird.“ (Die Linke ist heftig dagegen.) Cre⸗ mieux verlangt, daß er gelesen werde, was die Versammlung durch Abstimmung beschließt. (Tiefe Stille.) Präsid ent: „Herr Larochejaquelin verlangt, man möge Frankreich am nächsten 1. Juni befragen, ob es Republik bleiben oder Monarchie werden will. Wenn die Majorität für die Monarchie ist, soll das Resultat durch die National⸗Versammlung proklamirt werden. (Fürchterlicher Lärm.) Der Antrag ist in mehreren Artikeln abgefaßt.
Paris, 26. März. Der Ministerrath beschäftigte sich heute mit den Berichten der Präfekten über den Eindruck, welchen die Vorlage des Preßgesetz⸗Entwurfs in den Departements verursacht hat. Gegen 250 Departements⸗Journale haben sich gegen das Projekt ausgesprochen. Außerdem bereiten sich, diesen Berichten zufolge, Protestationen aus allen Klassen der Gesellschaft gegen dasselbe vor. Die legitimistischen Wähler von Paris haben gestern den Repräsentanten ihrer Partei eine Protestation gegen die beiden Gesetzvorlagen des Ministeriums über Presse und Klubs, mit zahl⸗ reichen Unterschriften versehen, überreicht. Die Blätter dieser Farbe theilen heute diese im entschiedensten Tone abgefaßte Protestation mit. Von der Klubgesetz Kommission sind sämmtliche Mitglieder dem Entwurfe günstig. Die Klub⸗ gesetz-Kommission hat Berryer zum Präsidenten, Demour⸗ tier zum Secretair gewählt. Die Kommission für das Preß⸗ geset; hat bereits zwei Sitzungen gehalten und sich beinahe einstim⸗ mig gegen Erhöhung der Caution ausgesprochen. Ueber den Stem⸗ pel hat sich noch nichts feststellen lassen. Die Legitimisten sind in der Kommission die Urheber des Beschlusses, daß die Vertreter der pariser und Departementspresse vorher gehört werden sollen. Einen Theil der für die Berichterstattung über das Maire⸗Gesetz ver⸗ langten Dokumente hat das Ministerium eingesendet.
Die Gazette de France enthält Folgendes: „Wir glauben versichern zu können, daß die Regierung ernstlich damit umgehe, unter den Mauern von Paris ein Lager zu errichten, in welchem alle Truppen der Garnison kampiren sollen. Man hofft auf diese Weise die Soldaten dem Einflusse des Sozialismus zu entziehen.“
Bei der heutigen Ersatzwahl der Akademie erhielt Nisard 16, Montalembert 12, Musset 3 Stimmen. In fünfmaligem Skruti⸗ nium ergab sich keine Majorität, daher die Wahl bis November verschoben wurde.
Großbritanien und Irland. London, 26. März. Der General⸗Postdirektor Marquis von Clanricarde ist nach Frank⸗ reich abgegangen, um über eine Modification des Portosatzes zu unterhandeln.
Ludwig Philipp wird mit seiner Familie in Brighton in dem Schlosse erwartet, welches der Marquis von Bristol zu seiner Ver⸗ fügung gestellt hat.
Die neuen Nachrichten aus den Manufakturbezirken zeigen keine Besserung an. Es scheint, die amerikanischen Spekulanten haben beschlossen, ihre Baumwolle zu behalten, was die britischen In⸗
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dustriellen nöthigen würde, ihre Thätigkeit beträchtlich zu be⸗ schränken.
Innerhalb 9 Jahren (1840 — 1848) hat das englische Ge⸗ schwader an der Küste Afrika's nach offtziellen Berichten 625 Schiffe mit Negern weggenommen, von denen 578 verurtheilt worden sind. Die Zahl der dadurch befreiten Neger betrug 38,033, von denen aber 3041 starben, ehe sie in ihr Vaterland zurückgebracht wurden.
Unter den Reisenden, die jetzt nach Indien zu Dampfschiffe abgegangen sind, befindet sich auch George Vurnbull, der erste In⸗ genieur der ostindischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, und sein Stab. Der Bau dieser Bahn wird nun mit Ernst betrieben werden.
Schweiz. Zürich, 24. März. Der Bericht des Bundes⸗
Rathes in der freiburger Contributions⸗Angelegenheit sagt über das zweite Rechtsbegehren der Petenten, daß ihnen die Entschei⸗
dung der Gerichte vorbehalten werde:
„Die fraglichen Dekrete enthalten zweierlei Bestimmungen: 1) Das Dekret vom 20. Mai 1848 enthält Strafbestimmungen. Sechs Haupturheber, die der Staatsrath zu bezeichnen habe, sollen für 6 Jahre verbannt sein; eine gewisse Anzahl Anderer, nämlich Alle, welche der Staatsrath in die drei ersten Klassen verlegen werde, sollen für 10 Jahre die politischen Rechte verlieren; die Personen der ersten Klasse dürfen überdies ohne gerichtliches Ur⸗ theil, nur durch eine Polizei⸗Maßregel temporär verbannt wer⸗ den, wenn sie sich Umtriebe erlauben. Alle diese Bestimmun⸗ gen wurden durch das Dekret vom 23. Dezember nicht aufge⸗ hoben. 2) Der nämliche Beschluß vom 20. Mai bestimmt den Schadenersatz auf 1,600,000 Fr. und setzt fest, daß der Staats⸗ rath alle Schuldigen bezeichnen, dieselben nach fünf Klassen ordnen und jeden einzelnen taxiren soll. Die Verordnung vom 7. Sep⸗ tember bezeichnete in dieser Weise 214 Individuen oder Familien und 139 Gemeinden. Das Dekret vom 23. Dezember verwandelte diese Contribution in ein Zwangsanleihen, ohne im Uebrigen etwas zu ändern an der Taxation der einzelnen Classification u. s. w. Was nun den ersten Punkt, die Strafbestimmungen, betrifft, so ist es einleuchtend, daß dieselben ganz verfassungswidrig sind. Die neue Verfassung von Freiburg, welche nach der nicht bestrittenen Angabe der Petenten schon vor dem 20. Mai ins Leben trat, be⸗ stimmt die Trennung der Gewalten, die verfassungsmäßigen Ge⸗ richte und deren Kompetenz, so wie den Grundsatz, daß Niemand den⸗ selben entzogen werden dürfe. Das Letzte ist auch in Art. 53 der Bundesverfassung enthalten. Wenn es nun keinem Zweifel unterliegt, daß das Schuldigerklären, die Ausmittelung des Grades der Schuld und die Bestimmung der Strafe richterliche Functionen sind, so folgt daraus, daß die Beschlüsse vom 20. Mai und 7. September ganz entschieden der Bundes⸗ und Kantons⸗Verfassung entgegen⸗ stehen. Es läßt sich dieses um so weniger rechtfertigen, als diese Bestrafung gar keinen Einfluß hat auf die finanziellen Verhältnisse; denn ob die Petenten verbannt und der politischen Rechte beraubt werden oder nicht, so wird die Schwierigkeit und Verlegenheit der Finanzlage in keiner Weise berührt oder verändert, und die Vollziehung dieser Strafen hat nicht die Folge, daß dafür Unschuldige von Lasten befreit bleiben, die sie sonst mittragen müßten, wie dies unter Umständen bei der Schaden⸗Ersatzfrage eintreten könnte. Ueber den Entzug des Aktivbürgerrech⸗ tes und dessen Rechtfertigung spricht sich die Regierung von Freiburg in ihrem Berichte gar nicht aus, hingegen bemerkt sie in Bezug auf die Verbannung Einzelner, daß Maßregel im In⸗ teresse des Staates sowohl als der Betheiligten liege. Wir haben bereits erklärt, daß wir der Regierung das Recht nicht bestreiten, auf Bestrafung der Schuldigen zu dringen, aber wir glauben, daß dieses durch die Gerichte geschehen müsse, und das eigene Interesse der Betheiligten bleibt wohl am besten ihnen selbst überlassen. Auch zweifeln wir nicht daran, daß die Regierung die gesetzliche Ordnung werde handhaben können, um so mehr, da nun ein be⸗ deutender Zeitraum die Eindrücke jener Periode gemildert hat. Was den zweiten Punkt, den Schadenersatz, betrifft, so glauben wir nicht, daß die gewählte Form des Zwangsanlehns ver⸗ fassungsgemäß sei und wesentlich von der Contribution ab⸗ weiche. Denn es findet ein sehr starker Eingriff in die Vermögensrechte statt durch die Unverzinslichkeit des Dar⸗ lehens und durch die Hinausschiebung der Rückzahlung in eine ferne Zukunft, wodurch der Verlust vielleicht dem Kapital gleichkommen kann. Die Hauptsache ist aber die, daß ein Zwangs⸗Anlehen, wel⸗ ches blos eine administrative Maßregel sein soll gegen eine momen⸗ tane Finanznoth, alle Einwohner in einem angemessenen Verhältniß berühren soll, oder wenigstens alle, welche ein gewisses Vermögen besitzen. Dieses ist aber hier nicht der Fall, sondern es werden nur die als schuldig Bezeichneten, und zwar nach den angenommenen Gradationen ihrer Schuld, von jener Maßregel betroffen. Der Rechtsgrund ihrer Anwendung beruht also nicht auf der finan⸗ ziellen Nothwendigkeit, sondern auf dem Verschulden und der daherigen Verpflichtung, den Schaden zu decken. Dieses ist aber offenbar eine Rechtssache, da sowohl die Existenz eines Verschuldens im rechtlichen Sinn des Wortes, als auch der Grad desselben und der Modus der Vertheilung bestritten ist. Nach den Grundsätzen der freiburgischen Verfassung konnte aber die Regierung die civilrechtlichen Folgen von strafbaren Handlun⸗ gen den Betheiligten eben so wenig auflegen, als die Strafen selbst. Aus dem Berichte der Regierung ergiebt sich, daß sie als Prinzip eine moralische Solidarität aller derjenigen Personen annahm, welche sich im Laufe vieler Jahre bemuht hatten, durch Einwir⸗ kung auf die Wahlen eine Majorität im Großen Rathe zu Stande zu bringen, wie diejenige war, die dann im Jahre 1846 dem Sonderbunde beitrat. Auf diese Weise erklärt sich dann freilich die Liste der Schuldigen, welche viele Frauen enthält und Perso⸗ nen, die seit mehreren Jahren abwesend waren. Wir wollen keine Ansicht aussprechen, über die Richtigkeit dieses Prinzips, weil es nach unserer Auffassung eben nur die Gerichte sind, welche über das Vorhandensein der Schuld aller einzelnen Personen zu ent⸗ scheiden haben.“
Italien. Turin, 22. März. (Lloyd.) Das Gerücht von einer neuen Minister⸗Combination hat sich zur Stunde nicht bestätigt. Die Debatten der Kammer haben sich in den letzten Sitzungen meistens blos auf lokale Gegenstände bezogen und wa⸗ ren überhaupt von keinem Belang. Die Debatten über das Sic⸗ cardische Gesetz werden im Senate vor den Osterfeiertagen kaum stattfinden. Der Berichterstatter wird sich wahrscheinlich für das Gesetz aussprechen. Die Proteste der Bischöfe gegen das Sieccar⸗ dische Gesetz nehmen gegenwärtig die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch.
Die offizielle Zeitung veröffentlicht heute die Verordnungen bezüglich der Civilliste der Königin⸗Wittwe und des Königs; fer⸗ ner eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der General⸗In⸗ spektoren und des Lotto.
In der hiesigen diplomatischen Welt herrscht eine gewisse Rüh⸗ rigkeit, die vielleicht auf allerlei Eventualitäten schließen lassen duͤrfte, doch bis zur Stunde hat sich nichts Beunruhigendes ereig⸗ net. Die von der Opinione mitgetheilte Nachricht von der Ab⸗
reise des Grafen Seyssel und dem angeblichen Proteste unserer
V Regierung beruht wohl auf einer Ni sänbealich 88 d Ner ae V Graf geht in den Straßen unserer Stadt ganz gemüthlich spazie⸗ ren und ist auch überhaupt durchaus mit keiner Mission betraut. Das Nazionale will positiv wissen, daß der Papst nicht nach Rom zurückkehre, wenigstens nicht zu der festgesetzten Zeit. Dem⸗ selben Blatte zufolge soll der Kardinal Antonelli die Regierungs⸗ Kommission in einer Note aufgefordert haben, von ihrer bisherigen Strenge nachzulassen und zu uchen, die Stimmung der Bevölke⸗ rung für sich zu gewinnen. Auf Weisung der österreichischen Re⸗ gierung sind diejenigen, welche sich beim Herabreißen des Kaiserli⸗
chen Wappens in Rom betheiligt hatten, in Freiheit gesetzt worden.
Von Bayonne wurden dem Vernehmen nach einige tausend Spa⸗ nier erwartet, die unter dem Kommando eines spanischen Generals in päpstliche Dienste treten sollen. 8 8 Am 20sten schneite es in Rom so sehr, daß die Stadt ein ungewöhnliches winterliches Aussehen hatte.
Spanien. Madrid, 21. März. (Fr. B.) Der Prinz und die Prinzessin von Joinville werden nicht nach Madrid kommen. Sie werden nach der Osterwoche über Granada und Malaga nach Cadix zurückkehren, wo sie sich näch England einschiffen. Der Her⸗ zog und die Herzogin von Montpenster dagegen werden bei der Niederkunft der Königin in Madrid zugegen sein und den Sommer am Hofe zubringen.
Die in Granada entdeckten Massen von Goldsand, so wie die daselbst aufgefundenen Goldminen, sollen von ungeheurer Ergiebig⸗ keit sein. Zwei Gesellschaften haben sich bereits zur Ausbeutung des er gebildet. Die reichste Ausbeute wurde bei Huetor gemacht.
Aus Lissabon ist die offizielle Nachricht von Saldanha's Ab⸗ setzung eingegangen. Ein Gerücht läßt Saldanha binnen 3 Tagen verbannen, ein anderes macht ihn zum Minister.
Madrider Börse: 3 % 28 ¾. t
Griechenland. Athen, 19. März. (Lloyd.) Die An⸗ kunft des französischen Abgeordneten, Baron Gros, bewirkte keine Aenderung der bestehenden Sachlage, und man schwebt noch immer in Ungewißheit, wie die Frage sich lösen würde. Das englische Geschwader befindet sich fortwährend auf seinem früheren Standorte. Im Ganzen sind nur elf der aufgebrachten griechischen Schiffe frei⸗ gelassen worden, während sich noch fünfundzwanzig in deren Gewalt befinden. Die englische Regierung hat, wie man aus Malta mel⸗ det, mehrere Schiffe gemiethet, um Kohlen nach Griechenland üh führen, woraus man schließt, daß die Abfahrt der englischen Schiffe nicht so bald zu erwarten sei.
Türkei. Smyrna, 15. März. Der Impartial fährt fort, dem neuen Gouverneur von Anatolien, Halil Pascha, das größte Lob für die Energie zu spenden, mit welcher er bei der Verwaltung des Landes vorgeht. 1
Der britische Konsul hat allen in Smyrna befindlichen Mal⸗
tesern die Weisung ertheilen lassen, sich bis zum 20sten in der ce einzufinden und sich durch ihre Pässe zu legiti⸗ miren; im entgegengesetzten Falle könnten sie auf den britischen Schutz keinen Anspruch machen. 1
Die französische See⸗Division in der Levante, unter den Be⸗ fehlen des Schiffs⸗Capitains Mauleon, besteht jetzt aus dem auf der Rhede von Smyrna liegenden Linienschiff „Inflexible“, dem Dampfschiff „Averne“ in Konstantinopel und dem Dampfschiff „Ve⸗ dette“ im Piräeus. Die vor einiger Zeit in Toulon eingelaufene Brigg „Olivier“ wird wieder nach Smyrna zurückkehren.
Dem Impartial wird aus Konstantinopel die Abreise des ehemaligen ungarischen Generals Guyon und seines Arztes nach Brussa gemeldet. Die türkische Fregatte „Taiz⸗Illah“ ist nach Gallipoli abgesegelt, um 218 italienische Flüchtlinge an Bord zu nehmen und sie nach ihrem neuen Bestimmungsorte der Insel Sar⸗ dinien zu führen.
Fuad Efendi, der mit dem General Duhamel in Jassy ange⸗
kommen ist, wird hier erwartet; nach seiner Ankunft in Konstanti⸗ nopel sollen einige Veränderungen im türkischen Ministerium ge⸗ schehen. Herr Haltschinski, Secretair der russischen Gesandtschaft in Konstantinopel geht in der Eigenschaft eines russischen Konsuls für die Walachei nach Bukarest.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 30. März sind die Königlichen Theater geschlossen. Sonntag, 31. März. Im Opernhause. 41ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original⸗Recitativen, von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater
10 Sgr.
Vn Schauspielhause. 55ste Abonnements⸗Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Frau Professorin“, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. (Herr Döring: Den Lindenwirth.) Anfang halb 7 Uhr.
Montag, 1. April. Im Opernhause. 42ͤste Abonnements⸗ Vorstellung: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomi⸗ misches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. Georges und Albert. Musik von A. Adam. In Scene gesetzt vom Königlichen Balletmeister Hoguet. (Frl. Lucile Grahn: Beatrix, als letzte Gast⸗ rolle.) Vorher: Der Kurmärker und die Picarde, Genrebild von L. Schneider. Anfang halb 7 Uhr.
Im Schauspielhause. 56 ste Abonnements ⸗Vorstellung: Struensee, Trauerspiel in 5 Abth., von M. Beer. Die Ouver⸗ türe, die Musik zu den sämmtlichen Zwischenakten und die zur Handlung gehörige Musik ist von G. Meyerbeer. Anfang 6 Uhr
Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 30. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) 1 Puritani. Oper in 3 Akten. Musik von Bellini.
Sonntag, 31. März. Die Rose von Avignon. Romantisches Schauspiel in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Episode des Ro⸗ mans: „Memoires d'un Notaire par Pontmartin“*, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.
Die neue Decoration des dritten Akts: das Innere eines Pavillons, ist vom Decorations⸗Maler und Maschinenmeister Herrn Köhn, vom Großherzoglichen Hof⸗Theater zu Karlsruhe (neu engagirtes Mitglied).
Montag, 1. April. (Italienische Opern ⸗Vorstellung.)
Roberto il Diavolo (Robert der Teufel). Oper in 5 Abtheilungen.
Musik vom Königl. General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. (Sga. Claudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.)
Dienstag, 2. April. Erste Gastvarstellung des Herrn Klischnig.
um erstenmale: Der Stumme und sein Affe. Romantisches
rama mit Gesang, Tanz, Gruppirung ꝛc. in 3 Abtheilungen, frei
nach dem Englischen bearbeitet. Musik vom Kapellmeister Binder.