1850 / 89 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

funfzig Thalern bestraft, insofern er nicht nachweisen kann, daß die Anzeige oder die Einreichung des Verzeichnisses ganz ohne sein Ver⸗ schulden unterblieben ist. Dieser Strafe tritt eine Gesängnißstrafe von acht Tagen bis sechs Wochen hinzu, wenn die Vorsteher 19 sentlich unrichtige Statuten oder Verzeichnisse eingereicht oder m sentlich unrichtige Auskunft C Wenn in einer Versammlung, der Vorschrift gen, den Abgeordneten 9 Ortsgoltzei⸗Behörve eoS die Einräumung eines angemessenen Platzes venna,g Versammlung so trifft den Unternehmer und Jeden, welcher in Geldbuße von als Vorsteher, Ordner oder Leiter aufgetreten . ehn Tagen zehn bis Einhundert Thalern oder Gefaͤngniß G r. ver⸗ bis zu sechs Monaten. Dieselbe Strafe der wirkt, wenn er sich weigert, Auskunft über vie Person der 8 8 wissentlich unrichtige Auskunft vis. 8 8 Wer sich nicht sofort entfernt, nachdem der Abgeordnete der Ort sich nict sofie gersammiung für aufgelöst erklärt hat 28 78 8) wird mit Geldbuße von fünf bis zu funfzig Tha⸗ 8 vbee mit Gefängniß von acht Tagen bis zu drei Mona⸗

ten bestraft. 9246 88 8

Wenn ein politischer Verein die in §. 8 zu a und b gezo⸗ genen Beschränkungen überschreitet, so haben Vorsteher, Ordner und Leiter, die diesen Bestimmungen entgegen gehandelt haben, eine Geldbuße von fünf bis funfzig Thalern oder Gefängniß von acht Tagen bis zu drei Monaten verwirkt. Der Richter kann au⸗ ßerdem nach der Schwere der Umstände auf Schließung des Ver⸗ eins erkennen. Auf diese Schließung muß erkannt werden, wenn Vorsteher, Ordner oder Leiter sich wiederholt strafbar gemacht aben. ö sich bei einem auch nur vorläufig (§. 8) geschlossenen politischen Vereine als Mitglied ferner betheiligt, wird mit Geld⸗ strafe von fünf bis zu funfzig Thalern oder Gefängnißstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten belegt. b

Wer der Vorschrift des §. Sa entgegen sich als Mitglied auf⸗ nehmen läßt, hat eine Geldbuße von fünf bis zu funfzig Thalern verwirkt.

Wenn die Polizei⸗Behörde einen politischen Verein vorläufig geschlossen hat (§. 8), so ist sie gehalten, binnen achtundvierzig Stunden nach der Schließung davon und von den Gesetzwidrigkei⸗ ten, welche zur Schließung Anlaß gegeben haben, der Staats⸗An⸗ waltschaft Anzeige zu machen. Findet die Staats⸗Anwaltschaft die angeblichen Gesetzwidrigkeiten nicht geeignet, eine Anklage darauf zu gründen, so hat die Ortspolizei⸗Behörde auf die ihr durch die Staats⸗Anwaltschaft binnen weiteren acht Tagen zu ertheilende Nachricht die Schließung des Vereins aufzuheben. Anderenfalls muß die Staats⸗Anwaltschaft ebenfalls binnen acht Tagen entweder die Anklage erheben oder binnen gleicher Frist die Voruntersuchung

. Alsdann ist vom Gerichte sofort Beschluß darüber fassen, ob die vorläufige Schließung des Vereins bis zum Er⸗ enntnisse in der Hauptsache fortdauern soll.

Wer an einem Aufzuge oder an einer Versammlung unter

freiem Himmel Theil nimmt, zu welcher die nach dem gegenwärtigen Gesetze erforderliche Genehmigung nicht ertheilt ist, wird mit einer Geldbuße von einem bis fünf Thalern bestraft. Wer zu einer solchen Versammlung oder zu einem solchen Auf⸗ zuge vor Eingang der obrigkeitlichen Erlaubniß auffordert oder auffordern läßt, oder darin als Ordner, Leiter oder Redner thätig ist, wird mit Geldbuße von fünf bis funfzig Thalern oder mit Ge⸗ fängniß von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft.

Diese Strafen sind jederzeit verwirkt, wenn die Versammlung oder der Aufzug in Städten und Ortschaften oder auf öffentlichen Straßen, oder wenn eine Volks⸗Versammlung in den Fällen des §. 11 stattgefunden hat. In allen anderen Fällen sind die Theil⸗ nehmer und selbst diejenigen, welche als Redner aufgetreten sind, nur dann strafbar, wenn die Versagung der Genehmigung oder das nachträgliche Verbot vorher öffentlich oder den Theilnehmern

besonders bekannt gemacht war. Wird die Nichtgenehmigung oder das Verbot während der Versammlung oder während des Aufzuges selbst bekannt gemacht, so kann sich wegen seiner späteren Betheili⸗ gung Niemand mit Unkenntniß der Nichtgenehmigung oder des

Verbotes entschuldigen.

den Abgeordneten der Polizeibehörde geben, oder wenn er

48.

Wer gegen das Verbot des §. 7 in einer Versammlung be⸗ waffnet erscheint, wird mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu sechs Monaten bestraft. 18

Wer auffordert, in einer Versammlung mit Waffen zu erschei⸗ nen, oder die Aufforderung hierzu verbreiten läßt, oder in einer

Versammlung Waffen austheilt, wird mit Gefängniß von sechs Wochen bis zu Einem Jahre bestraft. 8 8. 29.

Die in dieser Verordnung mit Strafe bedrohten Handlungen ind, unbeschadet der Zuständigkeit der Schwurgerichte in Ansehung der in Versammlungen begangenen politischen Vergehen, von der Kompetenz der Schwurgerichte ausgeschlossen, selbst wenn sie durch die Presse begangen sind.

0 Auf die durch das Gesetz oder die gesetzlichen Autoritäten an⸗ geordneten Versammlungen und die Versammlungen der Mitglieder beider Kammern während der Dauer der Sitzungs⸗Periode finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. Wahlvereine unterliegen den Beschränkungen des §. 8 nicht. 292

Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des Artikels 38 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, welcher also lautet:

„Die bewaffnete Macht darf weder in noch außer dem Dienste

berathschlagen oder sich anders als auf Befehl versammeln. Ver⸗

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Danzig, 27. März. (Danz. Ztg.) Die Noth im über⸗ awese t Rogai⸗ Waͤder steigert sich, obgleich Hunderte von Menschen Tag und Nacht bemüht sind, das Fluthwasser zurückzu⸗ halten und den gesegnetsten Theil jener Niederung vor dem dro⸗ henden Verderben zu bewahren; die Fluthen brechen sich immer weiter Bahn, und wie von Tag zu Tag der Streifen des festen Landes zwischen Meer, Weichsel und Nogat immer kleiner wird, so ewinnt der entstandene See immer mehr an Umfang, Tiefe und Hewalt. Auch die Dämme des mit so großen Kosten angelegten neuen Kanals, welcher die Weichsel mit dem Haff verbindet und im Mai d. J. eröffnet werden sollte, sind zum Theil durchbrochen, zum Theil abgeworfen, um dem Wasser Abfluß zu gewähren. Noth und Clend werden vermehrt durch Krankheiten, die unter Menschen und Vieh dort ausbrechen.

18 88 8* ““ Deutsche Angelegenheiten.

Erfurt, 30. März. Der oldenburgische Bevollmächtigte im Verwaltungs⸗Rath, Oberst Mosle, ist von hier abgereist, um sich, dem Vernehmen nach, mit seiner Regierung wegen deren neuester Erklärung gegen den oldenburgischen Landtag zu besprechen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt der braunschweigische Bevollmächtigte im Verwaltungs⸗Rath die Stimme für Oldenburg. Alle Gerüchte von einem Rücktritt Oldenburgs sind wir ermächtigt, für völlig grundlos zu erklären; es ist vielmehr von der oldenburgischen Re⸗ gierung die Versicherung erfolgt, daß durch jene dem Landtag ge⸗ genüber gegebene Erklärung Oldenburg in keiner Weise dem Bünd⸗ niß entfremdet werden selle und sich nach wie vor bei der Verfol gung der großen Zwecke desselben eifrig betheiligen werde.

Erfurt, 30. März. (Erfurt. Ztg.) Der Verfassungs⸗ Ausschuß des Staatenhauses hat einer aus den Herren Camphau⸗ sen, von Patow und von Sybel bestehenden Subkommission die Vorbereiltung der Anträge übertragen, welche der Ausschuß an das hohe Haus stellen wird. Der Verfassungs⸗Ausschuß des Volks⸗ hauses überträgt den Herrn Camphausen, Goltdammer und Bese⸗ ler die Vorrevision; Herr Goltdammer hat bereits über die Grund⸗ rechte Bericht erstattet und wird man mit der Revision derselben heute zu Ende gekommen sein. 1

Heute wurden die Mitglieder und Beamten des hiesigen Re⸗ gierungs⸗Kollegiums durch den Herrn Regierungs⸗Präsidenten du Vignau, welcher den Eid bereits als Mitglied der ersten Kammer geleistet hatte, auf die Verfassung vereidigt.

Gestern ist Herr Senator Duckwitz aus Bremen hier ange⸗ kommen.

Oesterreich. Wien, 30. März. Der Herzog von Nassau ist vorgestern Abends mit der Nordbahn nach Wiesbaden abgereist. Die Erzherzoge Albrecht und Wilhelm gaben demselben das Geleite bis zur Bahnhofshalle.

Der Kriegs⸗Minister Graf Gyulai ist am 24sten in Venedig eingetroffen und wurde daselbst mit den ihm gebührenden militai⸗ rischen Ehrenbezeigungen empfangen.

Triest, 29. März. (Tel. Dep. d. Wien. Ztg.) Die fran⸗ zösische Flotte ist von Messina im Hafen von Neapel eingelaufen. Aus Bosnien sind Nachrichten vom 25sten d. angelangt, wonach die dortige Revolte sowohl an Ausdehnung als Gefährlichkeit fort⸗ während zunimmt. Die Bevölkerung von Banjaluka hat 2000 tür⸗ kische Soldaten vertrieben. Der Wesir von Travnik ließ eine Auf⸗ forderung zur Beihülfe ergehen, die jedoch von den Pascha's un⸗ befolgt blieb.

Württemberg. Stuttgart, 25. März. (Schluß der in Nr. 88 des Preußischen Staats⸗Anzeigers abgebrochenen Sitzung der Landes⸗Versammlung.) 3

Zimmermann: Ich will von allem Zutrauens⸗ und Miß⸗ trauene-Votum absehen, sondern mich rein auf den Standpunkt stel⸗ len, daß ich frage, was gegenwärtig am zuträglichsten ist für das Wohl des Vaterlandes. Ich kann nicht einsehen, warum ein Mi⸗ nisterium von den Grundsätzen des jetzigen Ministeriums gegenwärtig das allein mögliche ist. Ich halte dieses Ministerium überhaupt nur für ein Uebergangs⸗Ministerium hoffentlich zu einem besseren, und nicht zu einem schlechteren. Man hat sich auf England bezogen, ich glaube wohl, daß der Herr Minister von dieser Verfassung die Adelsrechte gern für uns herausnehmen möchte, ich gebe aber zu bedenken, daß England einst Musterstücke von der altwürttembergischen Verfassung hat kommen lassen. Der Redner spricht nun gegen die von dem Minister des Innern gegen die Verfassungs⸗Kommission erhobenen discretionellen Bedenken. Die Anziehungs⸗, Abstoßungs⸗ und An⸗ näherungspunkte werden auf dem von der Kommission vorgeschla⸗ genen Wege allein kennen gelernt werden. Das Sternbild der Freiheit so schließt der Redner wenn es auch im Osten und Norden gesunken ist, wird im Westen wieder erstehen, und der Arm, welcher im Jahre 1848 sich ausgestreckt hat, ist noch eben so stark und kann abermals herunterlangen. Ich hoffe, das Ministe⸗ rium werde unseren Vorschlag doch noch annehmen, er ist ver⸗ söhnlicher als der des Abgeordneten von Mergentheim. Ich hoffe, das Ministerium werde es nicht zu einem Bruche mit uns kommen lassen. Hopff will auch dem Grundsatz der Versöhnlichkeit huldi gen, zweifelt aber, ob eine Vereinigung, ob eine Versöhnung mög⸗ lich ist, nachdem das Ministerium denselben Boden wiederum betre ten, auf welchem es während der vorigen Versammlung gestanden sei, nachdem es noch nichts geboten habe, als eine Verlängerung der Steuern. Er unterstützt den Antrag der Kommission. Oester len erklärt, daß er den Vorschlag der Regierung gern gesehen habe, weil er ihm den Zweck am besten erreichend schien. Man⸗ habe von dem Bündnisse der drei Königreiche, wie ihm der Kaiser von Oesterreich beigestimmt hat, nur Reaction zu erwarten. Wenn der Kommissions⸗Antrag noch weiter erläutert würde, so könnten sich Alle vereinigen. Gegen die Wahl durch die Versammlung hätte er nichts einzuwenden, wenn man Gewicht darauf lege.

Der Präsident erklärt, es sei von Ammermüller ein Ver⸗ besserungs⸗Vorschlag zu Kuhn's Antrag gemacht, wonach der erste

sammlungen und Vereine der Landwehr zur Berathung militai⸗ rischer Einrichtungen, Befehle und Anordnungen sind auch dann, wenn dieselbe nicht zusammenberufen ist, untersagt.“ v. nach den Bestimmungen des §. 125 des ersten Theiles des air⸗Strafgesetzbuches bestraft. 29 Gegenwärtiges Gesetz tritt an die Stelle der Perurbauin g vom 29. Jum 1849. (Gesetz⸗Sam mlung S. 221 225.) 8

Satz desselben anzunehmen, der zweite dahin abzuändern sei: die Kommissäre bringen die Vorschläge der Regierung und die Ergeb⸗ nisse der Berathung so bald und so oft zur Kenntniß des Ver⸗ fassungs⸗Ausschusses, als es ihnen angemessen erscheint. Schnitzer: Ich halte den Vorschlag der Regierung wegen Aufstellung von Kommissären nur für eine goldene Brücke von dem Entwurf des Dezembers zu einem neuen, wie die Steuerverlängerung eine sil⸗

Urkundlich unter Unserer 1 293 . ; rer Höchst d beigedruckte Königli 8 sie r. hsteigenhändigen Unter schrift und

Peceben Chacloltenburg, den 11. März 1850.

CL. 8.) Friedrich Wilhelm.

Graf von Brandenburg. fel. von ver Heyhf v Ladenberg. von Manteuf⸗

, a⸗ 16881hesei.

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abe. Simons. von Schleinitz.

berne Brücke ist, um von dem alten in das neue Etatsjahr hin⸗ überzukommen. Da wir aber in Württemberg keinen Ueberfluß an Gold und Silber haben, so bin ich gegen goldene und silberne Brücken. Ueberhaupt halte ich auf diskrete und geheime Verhandlungen mit Kom⸗ missarien nichts, denn man wird ihnen ohne Zweifel Verfassungs⸗ Prinzipien vorlegen, wie man sie uns im Dezember v. J. vorgelegt hat, Prinzipien, von welchen die konservativsten Leute der guten Stadt Stuttgart gesagt haben, das ist doch gar zu arg! Ich glaube gern, daß dem Herrn Minister ein englisches Oberhaus mit einem

88.

vornehmen Adel und Abgeordnete mit großem Census sehr ange⸗ nehm wären, denn dann wäre das Ministerium kein abnormes Mi⸗ nisterium mehr, sondern ein ganz normales. Siegm. Schott: Die Kommissäre hätten entweder keine Instructionen zu empfangen oder solche zu empfangen. Im ersten Fall, den ich für mich nicht annehmen kann, wären sie die Träger ihrer eigenen lleberzeugung, im letzteren Fall hören die Mittheilungen an dieselben auf, vertrauliche zu sein, denn jene sind die Organe der Landesversammlung. Deshalb glaube ich, daß der Kommissions⸗Antrag das Aeußerste ist, wozu die Versammlung sich verstehen kann. Ich wünsche aufs innigste, daß die Regierung darauf eingehen möchte, aber nicht vergessen dürfen wir, daß die Regierung bis jetzt noch mit keiner Sylbe ausgesprochen hat, daß sie die Grundrechte anerkennt, deshalb ist auch eine gewisse Zurück⸗ haltung, wie sie im Kommissions⸗Antrag liegt, gerechtfertigt. Römer: Ich unterlasse, mich in eine Diskussion darüber ein⸗ zulassen, welche Unterschiede zwischen einer parlamentarischen Regie⸗ rung und einer constitutionellen Regierung stattfinden. Diesen Streit, der in gegenwärtiger Zeit ziemlich unfruchtbar sein würde, überlasse ich anderen Personen und anderen Zeiten zur Schlichtung, aber ich kann mir nicht versagen, den Wunsch hier öffentlich auszudrücken, daß Sie Alle in die Lage kommen möchten oder in der Lage ge⸗ wesen sein möchten, württembergische Minister zu sein. Sie wür⸗ den dann begreifen, was es heißt, seit dem März 1848 württem bergischer Minister zu sein, und ich gestehe, ich begreife nicht, wie man diesen Versuch zum zweitenmale machen kann. Was die Sache selbst betrifft, so stelle ich mir wenigstens vor, daß die Regierung ihren Vorschlag der Versöhnung nicht gemacht haben würde, wenn sie nicht namentlich in Beziehung auf die Art der Zusammen⸗ setzung der Landes⸗-Versammlung namhaft weiter gehen wollte, als sie in ihrem letzten Entwurf gegangen ist. Es sind nun zum Behuf der Art der Berathung der Verfassung mehrfache Vor schläge gemacht worden. Ich glaube, wenn man die Sache näher betrachtet, liegen sie alle nicht so weit von einander entfernt, und ich meine, man könnte jeden derselben annehmen, natürlicherweise mit bestimmten Erläuterungen, den Vorschlag der Kommission, den des Abgeordneten Kuhn und den der Regierung. Es ist von Ver⸗ schleppung gesprochen worden, allein ich glaube, daß, wenn jetzt im Sinne der Regierung sechs oder acht Kommissäre gewählt werden, sei es aus der Verfassungs⸗Kommission, sei es aus der Mitte der ganzen Versammlung, diese Kommissäre im Verein mit der Regie⸗ rung die Zeit der bevorstehenden Vertagung benutzen werden, um ihre Arbeiten zu erfüllen. Bekanntlich darf nach dem Gesetz vom 1. Juli 1849 die Vertagung nicht über 4 Wochen dauern. Ich sehe nun nicht ein, wie, wenn innerhalb dieser Zeit der Verständi⸗ gungsversuch vorgenommen wird, hier von Verschleppung soll die Rede sein können. Während dieser Zeit sieht man, ob die Kom⸗ missäre sich vereinbaren können oder nicht. Können sie sich verein⸗ baren, so wird jedenfalls nicht nur der Verfassungs⸗Kommission, sondern auch der Landes⸗Versammlung Bericht erstattet; können sie sich nicht vereinbaren, so wird diese Thatsache kein Geheimniß blei ben und kein Geheimniß bleiben können. Ich glaube, man hat sich an dem Ausdrucke der Vertraulichkeit gestoßen. Nun ist kein Zwei⸗ fel, daß es Vertraulichkeiten giebt, die sehr gefährlich sind, allein, wie Alles cum grano salis zu verstehen ist, so auch hier das Wort Vertraulichkeit. Ich meinestheils denke mir, die Kommissäre sollen so diskret sein, während die Sache sich zwischen ihnen und der Regierung in der Schwebe befindet, nichts öffentlich bekannt zu machen, allein, wenn der Versuch entweder gelungen, oder wenn er mißlungen ist, ist der Oeffentlichkeit in dem einen wie dem anderen Falle Thür und Thor geöffnet. Wenn das der Fall ist, sehe ich nicht ein, wie man sich an dem Worte „Vertraulichkeit“ hier sollte stoßen können. Man hat ferner gesagt, der Auftrag, welcher den 6 oder 8 Kom⸗ missären gegeben wird, sei sehr schlüpfrig, und man werde nicht leicht die Personen finden, welche sich demselben unterziehen werden. Meine Herren, Sie haben schon so viele Proben Ihres Patriotis mus abgelegt, daß ich auch jetzt vollkommen überzeugt bin, daß sich nicht blos 6, sondern eher 20 Personen hierzu finden werden. Ich sehe auch nicht ein, warum dieser Auftrag in Beziehung auf den Charakter der einzelnen Kommissäre irgendwie Aergerniß erregen sollte, denn was ihre Wahl betrifft, so liegt sie ja in Ihrer Hand, und sollten Sie nicht im Stande sein, 6 bis 8 ganz gesinnungs⸗ tüchtige Männer in Ihrem Sinne zu finden, um jeden Vorwurfs, der irgend hervortreten könnte, überhoben zu s 8 dieser Beziehung viel zu niedrig. Man hat eine Pa⸗ rallele gezogen zwischen jetzt und dem Jahre 1819. Meine Herren, ich glaube, diese Parallele ist durchaus unrichtig, denn damals hat ten die Kommissäre allerdings eine sehr schlüpfrige Stellung aus dem einfachen Grunde, weil es Bedingung der Einberufung war, daß ein solcher vorläufiger Versuch stattfand. Aber jetzt ist es an⸗ ders, jetzt ist es in Ihre Hand gelegt, dem Vorschlage der Regie⸗ rung beizustimmen oder nicht. Dadurch wird die Lage der Kom⸗ missäre wesentlich verbessert. Ueberhaupt auch sind die alten Ver⸗ führungsmittel wenn solche stattfanden abgenutzt. Man kann durch Geld bestechen, sagt man; aber, meine Herren, die Staats kasse ist gegenwärtig in einem solchen Zustande, daß Sie das nicht zu befürchten haben. Auch die Orden haben im Preise bis jetzt wenigstens abgeschlagen, und was die Staatsämter betrifft, so wissen Sie, daß jede Volksvertretung so über die Staatsdiener herfällt, vaß es gewiß Niemand viel darum zu thyun ist, einen Staatsdienst zu erhalten. Also von welcher Seite ich die Sache betrachte, kann ich nicht einsehen, warum man so direkt dem Vorschlage der Re⸗ gierung entgegen tritt. Andererseits begreif ich aber auch nicht, warum die Regierung mit solcher Bestimmtheit einen modifizirten Entwurf der Kommission zurückweisen soll, denn, wie gesagt, mag man die Kommissäre aus der Verfassungs⸗Kommission wählen, mag man ihnen gestatten, mit der Verfassungs⸗Kommission Rücksprache zu nehmen, oder sollen sie eine selbstständige Rolle spielen vge ist dem Erfolge nach gleichgültig, und deswegen hätte ich daß die Regierung diesem Vorschlage ebenfalls hätte ent⸗ gegenkommen können. Aber der Vorschlag der E. ist nicht von der Art, daß man deswegen d. Versöhnung zurückweist und einen Bruch riskiren soll, denn Sie Alle wissen üset gut, und wenn es auch vielleicht übel aufgenommen wird, kann ich nicht unterlassen, an dieser Stelle öffentlich auszusprechen, daß un⸗ sere Lage gegenmwärtig nicht von der Art ist, daß wir im Stande sein werden, bedeutend zu pochen. Ich glaube, wir muüssen uns Alle in die Zeiten fügen, und wenn wieder Zeiten kommen und sie werden kommen wo das demokratische Prinzip höher geht, als es jetzt geht, so sehe ich nicht ein, warum wir wenigstens das Gute verschmähen sollen, was wir erhalten können, um seiner Zeit im Wege der Reform weiter zu schreiten. Daraus, daß wir jetzt auf Weiteres verzichten, geht noch nicht hervor, daß wir G ab⸗ gehen. Es ist blos eine Vertagung in S „Es ist die Rede gewesen, daß die Majorität der Versammlung nichts wolle, als die Grundrechte, und man hat gesagt, man könne nicht bescheidener sein, als blos das zu verlangen. Meine Herren, darum handelt es sich nicht. Niemand wird g 8898 zu behaupten wagen, daß er die Grundrechte des deutschen Volkes

nicht wolle, und ich bin lebhaft überzeugt, daß keiner der Herren

von den Grundstocksgeldern die Summe von ½ Million Gulden als

einer solchen, so weit erforderlich, Anlehen aufzunehmen.

setzung dieser Verhandlung beschlossen.

Minister eint solche Behauptung aussprechen wird.

Sinne hat, die Grundrechte zu verletzen. und Weise, wie sie ausgelegt werden, kann entstehen; aber so weit sind wir, daß die Regierung er⸗ klärt hat, sie sehe ein, daß die ehemals privilegir⸗ ten Elemente unserer Verfassungs⸗Urkunde ausgemerzt wer⸗ den müssen. Nach meiner Ueberzeugung sind sie schon ausge⸗ merzt. Sie sind ausgemerzt worden zur Zeit, wo die Grundrechte des deutschen Volkes zum Landesgesetze in Württemberg erhoben vorden, und eben, weil sie Landesgesetz bei uns sind, kann mich auch die Verfassung der drei Könige oder der vier oder wie viel es Könige sein mögen, nicht geniren. Denn wenn diese Verfas⸗ sungs-Entwürfe enthalten, daß die deutsche Nation als Nation auf diese Grundrechte keinen absoluten Anspruch soll machen dürfen, so lege ich die Sache nicht so aus, daß die Grundrechte in denjenigen Ländern, wo sie bereits gesetzliche Geltung erlangt, aufzuhören haben, sobald man dieser oder jener Verfassung beitritt, und ich denke nament lich, daß die württembergische Regierung, welche dem sogenannten Drei⸗ oder Vierkönigsbündnisse beigetreten ist, das bekanntlich die Souverainetät des Monarchen schützt, die Ungleichheit nicht so weit treiben wird, daß sie, wenn es sich um das monarchische Prin⸗ zip handelt, nicht auch die Aufrechthaltung der Volksrechte im Auge behalten hätte. (Bravo!) 8 8 Reyscher stellt nun folgenden verbesserten Antrag: 1) die Versammlung wolle auf den Vorschlag der Regierung zu Ernen⸗ nung von 6 Kommissären eingehen, unter der natürlichen Voraus⸗ setzung, daß den Kommissären so schleunig als möglich die erfor derlichen Mittheilungen von der Regierung gemacht werden, auf deren Grund die Verhandlungen geführt werden sollen; 2) die Wahl dieser Kommissäre wird der Verfassungs⸗Kommission über⸗ lassen; die Kommissäre sollen in steter Verbindung mit der Ver⸗ fassungs Kommission bleiben und nach deren Weisungen und Be⸗ schlüssen sich richten; 3) die Verfassungs⸗Kommission soll ihre Be⸗ schlüsse über einzelne Abschnitte oder über das Ganze an die Ver⸗ sammlung gelangen lassen, wenn es ihr zweckdienlich erscheint. Der Schluß der Debatte wird, nachdem noch Pfeifer, von Schlayer und Huck gesprochen, beantragt und beschlossen. Der Berichterstatter Seeger erläutert noch, daß es nicht im Sinne der Kommission gelegen sei, das Ansinnen der Regierung nur in einer anderen Form abzulehnen. Von den verschiedenen Anträ gen stehe der von Reyscher am nächsten dem Kommissions⸗Antrag; er nehme keinen Anstand, sich mit demselben zu vereinigen Auch der Antrag Kuhn'’'s, namentlich mit Ammermüller's Amendement weiche wenig ab. Ich wünsche, schließt der Redner, im Interesse der Regierung, wie des Volks, daß eine Verständigung zu Stande komme; dann aber darf sich das gegenseitige Mißtrauen nicht so stark aussprechen, wie es heute gegenseitig geschehen ist. Es ist der Kommis sions Antrag, es ist auch von vielen Seiten der Regierungsvorschlag mit viel zu vielem Mißtrauen aufgenommen worden. Hierauf wird nachdem Kuhn seinen Antrag und Ammermüller seinen Verbesse⸗ rungs⸗Antrag dazu zurückgenommen hatte, zuerst über den neuesten Antrag von Reyscher abgestimmt. Minister von Schlayer hatte sich zuvor domit einverstanden erklärt, jedoch unter der Voraussez⸗ zung, daß unter den Mittheilungen der Regierung nicht bestimmte Vorlagen, sondern ein allgemeiner Leitfaden zu den Verhandlungen gemeint sei, wozu Reyscher zustimmte. Der Reyschersche Antrag wird hierauf mit 56 gegen 7 Stimmen angenommen.

Stuttgart, 27. März. (Ober⸗Postamts⸗Zeit.) In der heutigen Sitzung der Landes⸗Versammlung wurden durch das Ministerium des Auswärtigen vier Aktenstücke vorgelegt, be treffend den am 27. Februar d. J. erfolgten Abschluß eines Ver⸗ fassungs⸗Entwurfs für Deutschland. Neu und wichtig ist nur der Umstand, daß das württembergische Ministerium in seiner nach München übermachten Zustimmungs⸗Erklärung den Beitritt nur unter der Bedingung vollzog, daß in das Bundesgrundgesetz die Grundrechte des deutschen Volks aufgenommen werden, während, wie bekannt ist, Oesterreich bei seiner Zustimmung erklärte, daß es die sogenannten Grundrechte nicht aufgenommen wissen wolle, weil deren Einführung in den meisten Staaten als unverein⸗ bar mit dem öffentlichen Wohle anerkannt worden sei. Die Aufstellung von sechs Kommissären zur Verhandlung mit der Regierung über das Verfassungswerk wird genehmigt. Auf eine Interpellation in Betreff des Staats⸗Eisen⸗ bahnwesens antwortet der Finanzminister; mit Bayern seien die Unterhandlungen wegen eines Anschlusses in einer für die gegen⸗ seitigen Interessen günstigen Lage; im Uebrigen, wird bemerkt, habe die bayerische Regierung gegenüber ihrer Kammer noch nicht von einer Ausführung des Baues der augsburg⸗ulmer Linie gesprochen, sondern erst von den Vorarbeiten dazu. Mit der badischen Regie⸗ rung dagegen seien noch keine neuen Unterhandlungen angeknüpft; seit einigen Monaten sammle sich eine Privatgesellschaft für die Ver⸗ bindung zwischen beiden Ländern. Eine Interpellation Fetzer's an den Justizminister betrifft die Untersuchung gegen Rau und Ge⸗ nossen, in welcher vier Angeschuldigte bereits seit Jahren auf dem Asberg gefangen sitzen, ohne daß seither über den Grund der Verhaftung ihnen etwas bekannt gemacht worden wäre. Der Antrag des oberschwäbischen Abgeordneten Walser, die Stellvertretung im aktiven Heere wieder einzuführen, wird als unbegründet und den Grundrechten zuwiderlaufend so⸗ gleich verworfen. An der Tages⸗Ordnung ist der von Stockmaier erstattete Bericht über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Ausgabe von Staatskassenscheinen. Um einen Haupteinwurf gegen das Papiergeld zu beseitigen und auch, nach dem Ansinnen der Regierung, den weitest gehenden Anforderungen in dieser Be⸗ ziehung zu genügen, ist die Kommission damit einverstanden, daß

Einlösungsfonds der Staatsschuldenzahlungskasse übergeben werde, neben welcher sodann die Baarvorräthe der Staatskasse sammt ih⸗ ren Spezialkassen gewiß ausreichen werden, um jede Anforderung in Betreff der Auswechselung des Papiergeldes gegen Metall⸗ geld befriedigen zu können. Damit aber ist die Kommission und die Kammermehrheit nicht einverstanden, daß der fragliche Gesetz⸗ Entwurf dem Gesetz, betreffend die Ausgabe von Papiergeld, vor⸗ zuziehen sei. Nur Mohl empfiehlt aufs dringendste und aus tiefster Ueberzeugung, jede Papiergeld⸗Ausgabe zu vermeiden und statt Vor der eigentlichen Debatte aber verlangte der Finanz⸗Minister, es möchte die ganze Frage ausgesetzt werden, bis die Versammlung den Haupt⸗Etat, der am Schlusse vorgelegt wurde, näher eingesehen ha⸗ ben würde. Es wird sodann, nach längeren Gegenreden zwischen Schweickardt, Schnitzer, Stockmaier, Goppelt, Mohl, v. Zwerger, die Aus⸗ . blun Ein Antrag Schweickardts, daß der Finanz⸗Minister die Ausgabe von Papiergeld alsbald bewerkstelligen soll, und für jeden durch Verzögerung entstan⸗

Wir Alle ha⸗ ben geschworen, die Verfassung auf eine den Grundrechten entspre⸗ chende Weise zu revidiren, und wer seinen Eid halten will, darf in dieser Beziehung von den grundrechtlichen Bestimmungen nicht ab⸗ weichen. Auch glaube ich nicht, daß die gegenwärtige Regierung im Allerdings über die Art Zwiespalt

577 folgt. Die Versammlung wird auf 4 Wochen vertagt werden; außer dem ständischen Ausschusse wird die Verfassungs⸗, Finanz⸗ und Justizgesetzgebungs⸗Kommission behufs ihrer Vorarbeiten an⸗ wesend bleiben.

Baden. Karlsruhe, 28. März. (Karlsr. Ztg.) Das Staats⸗Ministerium veröffentlicht Folgendes: „Da die Präsidenten der Ministerien der Justiz und der Finanzen als Abgeordnete zum Volkshause des deutschen Parlaments nach Erfurt abgehen, so ha⸗ ben Se. Königliche Hoheit der Großherzog durch höchste Ent⸗ schließung vom Heutigen für die Dauer ihrer Abwesenheit die in⸗ terimistische Leitung des Ministeriums der Justiz dem Staats⸗Mi⸗ nister Klüber und die interimistische Leitung des Ministeriums der Finanzen dem Staatsrathe Freiherrn von Stengel zu übertragen geruht. Karlsruhe, den 23. März 1850. Großherzogliches Staats⸗ Ministerium. Klüber.“

Sachsen⸗Gotha. Gotha, 27. März. (O. P. A. Z.) Der hiesige Landtag ist gestern vom Staatsministerium bis zum 1. Mai d. J. vertagt worden. Es mußte hierzu die Zustimmung der Versammlung verlangt werden, da die Dauer der Vertagung die verfassungsmäßige Zeit (4 Wochen) überschreitet. Die Vorla⸗ gen der Staatsregierung waren erschöpft und die auf die Vereini⸗ gungsfrage bezüglichen noch nicht vollendet.

““ .

Ansland.

Paris, 28. März. Der Moniteur du Soir enthält Folgendes: „Man versichert, daß die Mu⸗ nizipal⸗Behörden der vorzüglichsten Städte der östlichen De⸗ partements, welche der Präsident der Republik und die Groß herzogin von Baden auf ihrer Reise nächstens berühren wer⸗ den, große Vorbereitungen zu deren feierlichen Empfange treffen.“ Die Patrie widerspricht dem Gerüchte, daß der Präsident der Republik am Oster⸗Montag eine große Revue abhalten werde. Der Präsident setzte heute seine Besuche in den Kasernen sfort. Er be⸗ gab sich in die von Montblanc, la Pepinière und Rue verte. In jeder derselben theilte er Ehrenzeichen an Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten aus.

Im heutigen Moniteur gestattet der Präsident einem Chi⸗ rurgen die Annahme eines Ehrendegens. Diese Amlshandlung hat scharfe Bemerkungen hervorgerufen, indem man sie für unrepubli⸗ kanisch erklärt.

Die Eigenthümer und Redacteure der Departemental⸗Journale haben, unbeschadet der Kollektivpetition an die National⸗Versamm⸗ lung, sich noch speziell an ihre betreffenden Deputirten gewendet. Eine Deputation wird der Preßgesetz⸗Kommission eindringliche Vor⸗ stellungen machen. Dieselbe wird, laut Beschluß dieser Kommission, Montags empfangen werden. Sämmtliche Mitglieder der Preß⸗ gesetz⸗Kommission, mit Ausnahme des Herrn Molé, haben sich gegen Erhöhung der Caution ausgesprochen. Heute beschäftigten sich die Abtheilungen der National⸗Ver⸗

S

Frankreich.

verschiedenen Regimentern der Armte vorgeht. Ich kenne die Unter⸗, Ober⸗ und Stabs⸗Offiziere, so wie de Generl⸗ im Augenblick der Emeute ihre Pflicht verrathen und zum Feinde üübergehen wollen. Aber diese Herren sollen auch wissen, daß ich sie beim ersten Schusse und beim ersten Zaudern an der Spitze meiner Truppen werde fusiliren lassen, denn, wenn ich gegen den Aufruhr ziehe, will ich sie nicht hinter mir lassen.“ Mit der angeführten Rede soll auch ein von 150 Mitgliedern der Maäjorität unterzeich⸗ neter Antrag in Verbindung stehen, der also lautet: „Es soll eine Kommission ernannt werden, welche das organische Gesetz über die Rekrutirung und Verfassung der Armee vorzubereiten hat.“

Der Beschluß der Kommission über das Preßgesetz, nächsten Montag eine Deputation der Journalisten zu empfangen, hat einen sehr günstigen Eindruck gemacht. Die Sitzung, welche sie zu die⸗ sem Behufe angeordnet hat, wird um 11 Uhr stattfinden. Uebri⸗ gens wurde ein ähnlicher Beschluß schon unter der konstituirenden National⸗Versammlung, damals auf Antrag des Herrn Crespel de Latouche gefaßt, mit der Ausnahme, daß damals die Departemental⸗ Presse nicht inbegriffen war. Die ganze Departemental⸗Presse ist entschlossen, nicht nur die Cautions⸗Erhöhung, sondern auch den Stempel zurückzuweisen. Die französische Nation hängt so sehr an dem Besitze ihrer Presse, daß die öffentliche Meinung, ohne Unter⸗ schied der Parteien, den Entwurf zurückweist. Daß die Preßgesetz⸗ Keommission die Erhöhung der Caution verwirft, ist entschieden. Man glaubt, daß sie in Folge der einmüthigen Stellung, welche die ganze französische Presse angenommen hat, auch gegen den Stempel sich aussprechen dürfte. Allle Herausgeber lithographirter Korrespondenzen in Paris sind gestern zum Staatsanwalt berufen worden, der ihnen ankün⸗ digte, daß von heute an die lithographirten Korrespondenzen, welche nach der Provinz versendet werden, Journalen gleichgehalten wer⸗ den sollten. Sie haben daher Cautionen zu erlegen, Stempel zu zahlen und dem Staatsanwalt täglich ein Exemplar zu übersenden. Im letzten Bankberichte betrug der Metallvorrath 481 ½ Mil⸗ lionen; er hat sich seit damals (21. März) nur um ½ Million ver⸗ ringert. Der Umlauf der Bankbillette hat zugenommen. Er be trägt 478 ½ Millionen, mehr 13 ½ Millionen. Das Portefeuille ent⸗ hält für 105 Millionen Effekten, nur 1 Million mehr. Laufende Rechnung des Schatzes 54 Millionen, statt 87. Die Vermehrung des Billet-Umlaufes ist hauptsächlich dem abgelaufenen Semester der 5proz. Rente zuzuschreiben.

Großbritanien und Irland. London, 29. März. Das Parlament hält wegen der Osterfeiertage keine Sitzung. Lord John Russell will unterdessen Manchester besuchen.

Man will wissen, der Papst werde am 2. oder 3. April, und zwar in Begleitung des Königs von Neapel, in Rom eintreffen. Der Globe meint, die Repressions⸗Maßregeln, zu welchen man in Frankreich nach den Wahlen vom 10. März seine Zuflucht genommen, obgleich durch dieselben die konservative Partei in der National⸗Versammlung vermehrt sei, bewiesen, daß das französische Kabinet die politische Lage des Landes für nicht so befriedigend erachte, als einige Journale ihre Leser wohl glauben machen woll⸗ ten. Trotz aller Deductionen bleibe es außer Frage, daß entweder

sammlung mit den beiden vom Ministerium vorgelegten Entwürfen über die Februar- und Juni⸗Verwundeten. Einige Repräsentan⸗ ten sprachen die Ansicht aus, daß man nur zu Gunsten der Juni⸗ verwundeten den Kredit bewilligen sollte, indem diese die Gesell⸗ schaft gerettet, während die anderen blos die Regierungsform ge⸗ ändert. 1

Vor dem gestrigen Assisenhofe des Seine⸗ Departements wur⸗ den die Vorgänge in der Rue Rumfort verhandelt. Alle Ange⸗ klagten sind gegenwärtig. Es sind 15, darunter 1 ehemaliger Leib⸗ gardist, 1 Beamter und 1 Priester. Sie gehören alle der Huberts⸗ Legion an. Ihr Alter ist von 40 bis 57 Jahre. Unter ihren Vertheidigern bemerkt man keine Notabilität. Die Anklageakte be⸗ sagt: Im November 1849 konstituirle sich eine legitimistische ge⸗

denen Verlust verantwortlich zu machen sei, wird nicht weiter ver⸗

heime Gesellschaft unter dem Namen Huberts⸗Legion. Ihr Wappen und Vereinigungszeichen sind ein Eberkopf. Sie sollte in Ba⸗ taillonc zu 10 Compagnieen, jede von 100 Mann, Offiziere und Unteroffiziere nicht mitbegriffen, zerfallen. Das erste Batail⸗ lon stand unter Kommando des Exleibgardisten Patras de Campaigno. In dessen Wohnung wurde am 26. November die Gesellschaft, welche früher schon mehrere Sitzungen gehalten hatte, von den Polizeiagenten aufgehoben. In den Aktenstücken fin⸗ det sich folgende Eidesformel: „Wir schwören, unser Leben unserem legitimen Könige Heinrich von Bourbon zur Verfügung zu stellen und lieber zu sterben, als unseren Schwur zu verrathen.“ Nach den Aussagen der Angeklagten selbst war der Zweck der Gesellschaft, in einem vorkommenden Falle die Ansprüche des Grafen Chambord auf den französischen Thron zu unterstützen. Patras antwortet mit großer Zuversicht. Ein Angeklagter, Hauptmann der Legion, war Lakai Karl's X., ein anderer wegen grober Majestätsbeleidigung un ter Karl X. dreimal verurtheilt. Die Sitzung wurde um 5 Uhr vertagt.

Die gerichtliche Verfolgung gegen Herrn Vaucorbeil wegen sei ner Broschüre über die Revision der Verfassung hat begonnen. Gestern war derselbe neuerdings vor dem Untersuchungs⸗Richter.

Die jährliche Preisbewerbung der Viehzüchter fand gestern zu Poissy unter Vorsitz des Ministers Dumas statt.

Gestern hat im Gehölz von Vincenves in Folge eines politi schen Streites ein Duell zwischen Herrn Lireux, Redacteur des Constitutionnel, und Herrn Weill, Redacteur der Gazette de France, stattgefunden. Keiner wurde verwundet.

Die Witterung in Paris und den Departements ist sehr un⸗ günstig. Die Vegetation, welche durch die frühzeitige Wärme des Februars sich zu entwickeln anfing, bleibt zurück. Mandel⸗ und Fruchtbäume aller Art haben vom Froste gelitten. Die Frühjahrs⸗ gemüse, wie Zuckererbsen, sind gänzlich verdorben. Der anhaltende Schneefall unterbricht theilweise die Communicationen, dichte Nebel hindern die Flußschifffahrt. Die Maulbeerbäume, wichtig für die Seiden⸗Industrie, haben ihre ersten Sprossen verloren. Die Reben in Roussillon, der Provence und Languedoc sind vom Froste zerstört. Am 24. März fiel in Bordeaux eine Unmasse Schnee bei einer be⸗ deutenden Kälte.

Das Theater frangais und die große Oper geben heute keine Vorstellung.

Paris, 29. März. Diesen Morgen fand im Elysee ein Mi⸗ nister-Rath statt, welchem alle Minister beiwohnten. Nach demsel ben hatte der Präsident der Republik eine lange Unterredung mit Baroche.

Die Regierung fürchtet, daß sie im Falle eines gewaltsamen Konfliktes nicht mehr auf die Armee wird rechnen können, da der Einfluß der Sozialisten auf dieselbe gegenwärtig bedeutender und umfangreicher als je ist. Man will sogar wissen, daß Stabsoffi⸗ ziere, ja selbst Generale diesen die Hand reichen und ihre Propa ganda unterstützen. General Changarnier soll daher neulich seinen gesammten Generalstab berufen, demselben diese Thatsache der Pro⸗ paganda vorgehalten, Repressivmaßregeln anbefohlen und schließlich so gesprochen haben: „Ich weiß vollkommen genau, was in den

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ist erst gestern Morgens um halb 6 Uhr in Folge slusses, der ihn in der Nacht vom 18ten auf den storben. Heute fand das Leichenbegängniß unter überaus zahlreicher Theil⸗ nahme dee Einwohnerschaft Luzerns statt.

wieder bezweifeln lassen. mando eines spanischen Generals werden für den päpstlichen Mili⸗ tairdienst erwartet.

der Sozialismus der wirkliche Glaube der pariser Wahlkörperschaft oder vie ganze Bevölkerung mit einer solchen unheilbaren Gedan⸗ kenlosigkeit behaftet sei, die einen Staatsmann zur Verzweiflung bringen könne, die Institutionen seines Landes auf einer solchen gebrechlichen und veränderlichen Basis aufrecht zu halten. Der Globe wirft unter wenig tröstlichen Betrachtungen einen Blick auf die Gewalten, welche dem Sozialismus entgegenstehen oder zur Ab⸗ wehr desselben dienen sollen: auf die erfahrenen Staatsmänner, die sich ein wirkliches Protektorat über die nur nominelle Regierung anmaßten, ohne doch für irgend eine der von ihnen diktirten stren⸗ gen Maßregeln verantwortlich werden zu wollen; auf die Armee, welche man als den einzigen Schutz der civilisirten Gesellschaften betrachte, und die doch durch ihre Voten bezeuge, wie sehr sie von demokratisch⸗sozialistischen Grundsätzen angesteckt sei; auf die große Kammermajorität, die bei dem Erscheinen von Gefahren sich zu einer Einigung schrecken lasse und gleich darauf wieder in ihre alten Parteizwistigkeiten versinke; auf den Präsibenten, den man nicht nach seinen augenscheinlich aufrichtigen lleberzeugungen regie⸗ ren, aber auch nicht von seinem Posten abtreten lassen wolle, der jetzt nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine Demüthigung ge⸗ worden sei. Die Partei der Sozialisten sei dagegen stark mit de ganzen Stärke einer Opposition. Die seit den Junitagen 1848 ge trennten beiden republikanischen Parteien hätten sich wieder ver— einigt. Ihnen gegenüber stehe die schwache Regierung, die für ihr Leben kämpfe und in der Stunde der Noth nur mit strengen Re⸗ pressions⸗Maßregeln Rath wisse. Jede ministerielle Niederlage diene zur Entschuldigung für neue Repressiv⸗Gesetze, und nach jedem dieser letzteren schnelle der elastische Geist der Revolution so unbe⸗ zwinglich wie je zuvor wieder empor. Bei diesem Kampfe der Par⸗ teien auf Leben und Tod hält es der Globe für ganz möglich, daß keine denkbare Brücke zur Versöhnung sich schlagen lasse, und glaubt, daß in diesem Falle die Resultate des Kampfes sich weit über die Arena hinaus, worauf es jetzt beschränkt ist, hinausreichen würden.

Schweiz. Bern, 27. März. (E. Z.) Der Bundesrath hat zur Erleichterung der Abreise von schwerbetheiligten politischen Flüchtlingen, welche ohne Gefahr nicht in ihre Heimat zurückkehren dürfen, beschlossen, daß denselben zur Uebersiedelung nach England, Amerika oder nach einem anderen Lande, das ihnen ein Asyl ge stattet, Reise-Unterstützungen von 20 bis 100 Franken verabfolgt werden sollen. Solche, die es bedürfen, erhalten überdies Frei⸗

karten zum unentgeltlichen Transport auf den schweizerischen Posten.

Luzern, 27. März. (E. Z.) General von Sonnenberg

des Schlag⸗ 19ten traf, ge⸗

Leider konnte er nicht mehr zur Besinnung kommen.

Italien. Turin, 25. März. (Fr. B.) Für die zur

Disposition gestellten Offiziere der sardinischen Armee werden Depot schulen errichtet, damit sie Gelegenheit finden, gen vor dem Eintritt in die Armee vorzubereiten.

sich zu den Prüfun⸗

Nachrichten aus Rom wollen die Rückkehr des Papstes plötzlich Mehrere tausend Spanier unter Kom⸗

Spanien. Madrid, 24. März. (Fr. B.) Mehrere

madrider Kaufleute haben Vorstellungen gegen den letzten Erlaß des Zoll⸗Direktors an den Finanz⸗Minister gerichtet.

Industriellen auf, zu 1851 Vorbereitungen zu

Das Ministerium fordert die sämmtlichen der großen londoner Ausstellung für treffen.

Von Lissabon hat man die Nachricht, gänzlich beseitigt ist.

daß die Ministerkrisis