1850 / 91 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hängig. Dieselben Grundsätze sind mehr oder weniger bestimmt auch in allen anderen Gesetzgebungen ausgedrückt und sie wären auch aus der Verordnung vom 15. Dezember 1848 herzuleiten ge⸗

weesen, denn sie fließen unmittelbar aus dem Zwecke und der um⸗

gränzung dieser Institute. Es liegt im Interesse des

der Industrie, der möglichen Abirrung seiner Vertreter e-; 8 8

liegende Gebiete, welche durch andere gesetzliche Organ. He⸗ reichende Vertretung finden, entgegen zu wirken. vr., gcg be muß mit der Befugniß e die verschiedenen 8 Körper im Innern des Reichs, wenn sie den 1gnfeng, and ug räumten Rechte zu überschreiten, öö“ scheinen, auf⸗ Wohle des Reiches abträglichen Gang einzuschlahenn 58 appelliren,

REN1 S 9 n geund wahre Gesinnung damit sie durch Neuwahlen ihre Gesetz vom 3. Ok⸗ kund geben können. Diese Befugniß Gesetzgebungen, der

ast allen anderen g

tober 1848 abweichend von faß sokammern nicht gewahrt. Es war

Regierung gegenüter en h Ordnung und der betheiligten Glieder

r er 2 . 8 EInt⸗

88 geuerb⸗sondes nothwendig, in dem neuen Ent 8 8 er b

wyrfe ziesen Fessghe. a Oktober 1848 legte endlich den Mint⸗

8 8 öflicht auf, über alle neuen Gesetze und Verord stern die Pfliche verbe⸗ und Handelssachen, bevor dieselben vesen üee. die bestehenden wesentlich abgeändert ehe

alle Handelskammern um ihr Gutachten zu Frits men; es ist aber dies eine Verpflichtung, die unmöglich zu erfüllen ist.

Es giebt im Staatenleben Vieles, was, wenn es von Wirkung sein soll, augenblicklich geschehen muß; vieles Andere betrifft ganz spe⸗ ielle Interessen, Verhältnisse einzelner Gegenden und Gewerbs⸗ Pelge. die am besten von den Betheiligten selbst begutachtet werden; manches endlich, wenn sehr abweichende Bedürfnisse und Wünsche im Spiele sind, kann durch eine zersplitterte, an sechzig

verschiedenen Orten gleichzeitig stattfindende Berathung nie befrie⸗

digend geschlichtet werden, sondern fordert die Würdigung durch eine dem Zwecke gemäß zusammengesetzte Versammlung im Mittelpunkte des Reiches. So sehr nun dem Handels⸗Ministerium daran liegen muß, ehe es eine Verfügung trifft, den Rath der Vertreter des Ge⸗ werbe⸗ und Handelsstandes einzuholen, so wenig darf es, im Ge⸗ fühle seiner Berantwortlichkeit vor der Krone und dem Lande, sich verleiten lassen, den günstigen Augenblick zur Ergreifung einer nütz⸗ lichen Maßregel zu versaumen, oder durch Festhaltung einer vorn⸗ hinein bestimmten Form den Zweck zu vereiteln oder hintanzusetzen. Aus diesen Gründen ist in dem neuen Entwurfe jene Stelle über die Nothwendigkeit des Einvernehmens aller Handelskammern weg⸗ gefallen. Diese Beschränkungen des Wirkungskreises der Kammern, wenn man sie so nennen will, verschwinden aber vor jener erwei⸗ terten nützlichen Thätigkeit, welche der neue Entwurf ihnen zuweist, und vor jener einflußreichen Stellung, zu welcher er sie schon ge⸗

genwärtig erhebt, und die er für die Folge ihnen vorbehält. Dier Kammern vertreten nicht mehr, wie nach der oft erwähnten Ver⸗ ordnung und fast allen anderen Gesetzgebungen, einzelne Städte und ihre nächste Umgebung, sondern ganze Kreise und Kronländer, nicht blos die Handels⸗ und Fabriksherren, sondern den gesammten Gewerbestand. Sie wirken nicht blos berathend, beantragend, son⸗ dern es sind ihnen auch die Mittel geboten, sich ein reiches statisti⸗ sches Material als Grundlage ihrer Arbeiten zu sammeln, es wird ihnen die Aufsicht und Leitung vieler gewerblicher Institute übergeben, sie üben einen bestimmenden Einfluß auf Ernennung und Wahl der Bei⸗ sitzer, bei den Handelsgerichten der Mäkler, Agenten, sie können endlich auch als Schiedsrichter wirken. Die Gegenstände ihrer berathenden Thätigkeit sind ausführlich aufgezählk, nud unter die⸗ selben, dem Wunsche⸗ des böhmischen Gewerbevereines entsprechend, auch die gewerbliche Sanitäts⸗Polizei aufgenommen. Es wurde ferner berücksichtigt, daß viele Verhältnisse blos den Gewerbe⸗ oder blos den Handelsstand berühren, und daß es andere giebt, an welchen die Interessen beider betheiligt sind, und deshalb wurde bald die Berathung in getrennten Sectionen, bald in der vereinten Kammer vorgezeichnet. Die Zahl der Mitglieder wurde vermehrt; durch die Wahl von Ersatz⸗ und Einberufung von Nachmännern für das stete Vorhandensein der stimmfähigen Anzahl gesorgt; durch Entfernung jedes Zwanges zur Annahme der Wahl und durch die Gestattung der Wiedererwählung der mit Ablauf der Amtsdauer austretenden Mitglieder fürgedacht, daß in den Kam⸗ mern nicht mit Unlust gewirkt, und ihr die Dienstleistung von Männern des Vertrauens ihres Standes nicht ohne Noth entzogen werde. Die Verordnung des Jahres 1848 übergeht die wichtige Frage, ob die Kammer über ihre Berathungen öffentlich Rechenschaft zu legen habe, ganz mit Stillschweigen; der neue Entwurf macht ihr die Veröffentlichung ihrer Protokolle ausdrücklich zur Pflicht, und nur wenige Fälle, wenn der Zweck der Berathung durch die Ver⸗ öffentlichung vereitelt oder mißdeutet werden könnte, werden hiervon ausgenommen. Im neuen Entwurfe werden auch die Rechte und Pflichten des Präsidenten entsprechender festgestellt; durch die Be⸗ stimmung, daß die Mitglieder zu jeder Sitzung durch Uebersendung des Programms derselben eingeladen werden, und in der Sitzung nur das im Programm Aufgenommene verhandelt werden darf, sind die Rechte der Mitglieder anßer dem Standorte der Kammer gewahrt, so wie selbe den Rechten der Minorität jeder Kammer da⸗ durch Rechnung getragen ist, daß die Protokolle der Sitzungen zu⸗ gleich mit den Anträgen der Kammern an das Ministerium gelan⸗ gen, und daß jedem Mitgliede freisteht, seine abweichende Meinung ins Protokoll aufnehmen zu lassen.

Was endlich den Kostenpunkt anbelangt, dürfte ebenfalls die Anordnung des neuen Gesetzes den Vorzug verdienen, denn es läßt nur Jene zu den Kosten der Handels⸗ und Gewerbekammern bei⸗ tragen, welche in denselben vertreten sind, und sorgt durch den gro⸗ ßen Umfang der Bezirke dafür, daß der jeden einzelnen Gewerbs⸗ genossen treffende Antheil ein höchst geringer sei.

Wenn man die ganze Reihe dieser Verfügungen in ihrem Zu⸗ sammenhange übersieht, wird der Eindruck nicht verwischt werden können, daß hier kein anderes Motiv, als jenes der sorgsamsten Berücksichtigung aller industriellen Interessen obgewaltet habe und daß der vorliegende Entwurf sowohl in dieser Beziehung, als in

allem, was die freie Zusammensetzung und Bewegung der Handels⸗ veeahewenbe onmer anbelangt, keinem der in anderen Staaten 8 über erlassenen Gesetze nachsteht.

1 Die vorgeschriebene Führun isti vorg rung der statistischen Register ist in italienischen Kronlanden schon über 40 82 1Hn ammern anvertraut und in dem übertragenen Schiedsrichteramte

wird man hoffentlich gegenü⸗ 1 een eech. 8 genüber den eigenen Gewerbsgenossen keine

In dem beiliegenden Ver 1

1 zeichnisse erlaubt sich der treugehor⸗ Se die Orte zu bezeichnen, in welchen Gewerbe⸗ und Iöhee. 8882 merst errichtet werden sollen, und die Kreise Fmaaan enn euten, auf welche ihre Wirksamkeit sich zu er⸗ strecken hätte. wurde hierbei auf die bereits bestehenden Han⸗ delskammern und ähnliche Institute, auf die Wichtigkeit des Han⸗ dels⸗ und Gewerbebetriebs, und auf die Verschiedenheit der Ver⸗

ktehrsrichtungen Rücksicht genommen. Auch die MRMttolieder

je ist in dem Verzeichnisse angegeben. RSe. eden. behufs der Errichtung der Handels⸗ und Ge⸗

be ern in den einzelnen Kronlanden eine Reihe von Be⸗ treffen, welche nach den örtlichen Verhältnissen wech⸗ seln, wie z. B. über die Gewerbs⸗ und Handelskategorieen, welchen die einzelnen Mitglieder anzugehören haben, der Census der Wäh⸗ ler, der Wahlmodus, die Mittel zur Deckung der Kosten in den Kronländern, wo keine direkte Abgabe von dem Handel und den Gewerben besteht: allein diese Bestimmungen können nur unter Beirath der Vertreter des Handels⸗ und Gewerbestandes der betreffenden Bezirke zu Stande kommen. Der treugehorsamste Ministerrath wünscht aber, die Errichtung der Handels⸗ und Ge⸗ werbekammern zu beschleunigen, weshalb er den allerunterthänigsten Antrag zu stellen wagt, dort, wo noch keine Handelskammern beste⸗ hen, die Statthalter, Kreis⸗Präsidenten und die sonstigen poli tischen Chefs der Bezirke ermächtigen zu dürfen, im Einverneh⸗ men mit Vertrauensmännern des großen und kleinen Handels⸗ und Gewerbestandes diese Bestimmungen für das Jahr 1850 innerhalb der Bedingungen des vorliegenden Entwurfes selbst zu treffen und nach denselben sogleich für dieses Jahr die Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammern wählen zu lassen. Das erste Geschäft dieser Kammern nach ihrer Konstituirung und vorläufiger Feststellung ihrer Geschäfts⸗ ordnung hätte dann zu sein, über jene Bestimmungen sich gutachtlich auszusprechen, und auf Grund dieses Gutachtens würden von dem Handels⸗Ministerium die nöthigen Beschlüsse gefaßt und die Wah⸗ len für das Jahr 1851 vorgenommen werden. Dort, wo bereits Handelskammern errichtet sind, könnten über Einvernehmen dersel⸗ ben und anderer Sachkundiger aus dem Handels⸗ und Gewerbe⸗ stande jene Bestimmungen von dem Ministerium selbst getroffen und auf Grund derselbén die Wahlen für das Jahr 1851 eingeleitet werden. Wien, 11. März. von Bruck.“ 1 Folgendes ist das Verzeichniß der in den einzelnen Kronlän dern zu errichtrnden 60 Handels⸗ und Gewerbekammern: In Nie⸗ derösterreich: Wien, für das Kronland 30 Mitglieder; in Ober⸗ österreich: Linz, für das Kronland 20; in Salzburg: Salzbhurg, für das Kronland 10; in Steyermark: Gratz, für die Kreise Gratz und Marburg 20; Leoben, für den Kreis Bruck 10; in Kärnthen: Klagenfurt, für das Kronland 15; in Krain: Laibach, für das Kronland 15; in Küstenland: Görz, für die Kreise Görz und Gra⸗ disca 10, Rovigno, für den Kreis Istrien 10, Triest, für die Stadt und ihr Gebiet 30; in Tyrol und Vorarlberg: Innsbruck, für den Kreis Innsbruck 10, Bregenz, für den Kreis Vorarlberg 10, Botzen, für den Kreis Brixen 10, Roveredo, für den Kreis Trient 10; in Böhmen: Prag, für die Kreise Prag und Par⸗ dubitz 30, Reichenberg, für die Kreise Leippa und Gitschin 20, Eger, für den Kreis Eger 10, Pilsen, für den Kreis Pil⸗ sen 10, Budweis, für den Kreis Budweis 10 ;v in Mäh⸗ ren: Brünn, für den Kreis Brünn 20, Olmütz, für den Kreis Olmütz 10; in Schlesien: Troppau, für das Kronland 10; in Galizien: Krakau, für die Kreise Krakau, Wadowice, Bochnia, Tarnow, Sandee, Jaslo, Rzeszow, 15, Lemberg, für die Kreise Lemberg, Stanislau, Sanok, Sambor, Przemysl, Zolkiew, Stry, Kolomea 15, Brody, für die Kreise Zloczow, Tarnopol, Brzezan, Czortkow 10;z in Bukowina: Czernowitz, für das Kronland 10; in Ungarn: Preßburg, für den Verwaltungsdistrikt 15, Oedenburg, für den Verwaltungsdistrikt 15, Pest, für den Verwaltungsdistrikt 30, Kaschau, für den Verwaltungsdistrikt 15, Debreczin, für den Verwaltungsdistrikt 15; in Woiwodina und Banat: Temesvar, für den Verwaltungsdistrikt 20; in Siebenbürgen: Klausenburg, für den klausenburger und retteger Distrift 15, Kronstadt, für den hermannstädter Distrikt mit den Filialdistrikten Bistritz und Kron⸗ stadt, und den fogarascher und udvarhelyer Distrikt 15; in Kroatien und Slavonien: Essek, für Slavonien 15, Agram, für Kroa⸗ tien 15, Fiume, für die kroatische Seeküste 20; in der Militair⸗ gränze: Nachträglich zu bestimmen; in Dalmatien: Zara, für den Kreis Zara 10, Spalato, für den Kreis Spalato 10, Ragusa, für die Kreise Ragusa und Cattaro 10; in Venedig: Venedig, für die Delegation Venedig 30, Udine, für die Delegation Udine 15, Tre⸗ viso, für die Delegation Treviso 10, Padua, für die Delegation Padua 10, Vicenza, für die Delegation Vicenza 10, Belluno, für die Delegation Belluno 10, Rovigo, für die Delegation Rovigo 10, Verona, für die Delegation Verona 15; in Mailand: Mailand, für die Delegation Mailand 30, Mantua, für die Delegation Mantua 15, Cremona, für die Delegation Cremona 10, Lodi, für die De⸗ legation Lodi 10, Pavia, für die Delegation Pavia 10, Bergamo, für die Delegation Bergamo 15, Brescia, für die Delegation Bres⸗ cia 15, Como, für die Delegation Como 10, Sondrio, für die De⸗ legation Sondrio 10. 1 5 Das heute ausgegebene Stückdes Allgemeinen Reich sgesetz⸗ und Regierungsblattesenthält eine Verordnung des Ministeriums für Landeskultur und Bergwesen vom 14. März über die provisorische Organisirung der Bergbehörden in den Kronländern Böhmen, Mähren und Schlesien. In Gemäßheit des Patentes vom 7. März 1850 werden nämlich zur Verwaltung der berglehnsämtlichen, bergpolizeilichen und Bergdisziplinar⸗Angelegenheiten in den Kron⸗ ländern bis zu einer allgemeinen Organisirung der Bergbehörden, provisorische Berghauptmannschaften, mit exponirten Bergkommis⸗ sariaten errichtet. Die provisorischen Berghauptmannschaften für die genannten Kronländer werden vor der Hand in Joachimsthal, Mies, Pzibram, Kuttenberg und Brünn ihre Amtssitze haben. Der ersten werden zwei Bergkommissariate, in Schlaggenwald und Klostergrab oder Töplitz, jeder der anderen Berg⸗ hauptmannschaften je ein solches Bergkommissariat unterge⸗ ordnet, welche in Pilsen, Schlan, Rudolphstadt oder Budweis und Mährisch⸗Ostrau ihren Sitz haben sollen. Die Berg⸗Kommis⸗ sariate werden gegen die ihnen vorgesetzten Berghauptmannschaften in jenem dienstlichen Verhältnisse stehen, wie dies bei den vormali⸗ gen Kaiserl. Königl. Berggerichts⸗Substitutionen gegen die ehema⸗ ligen Berggerichte der Fall war; die ersteren haben sich daher ge⸗ nau nach den diesfalls noch bestehenden Vorschriften zu benehmen, insbesondere aber werden alle Bergwerksverleihungen ausschließlich den Berghauptmannschaften, alle Hüttenwerks⸗Konzessionen dem Ministerium für Landeskultur und Bergwesen vorbehalten. Die provisorischen Berghauptmannschaften werden unmittelbar dem Mi⸗ nisterium für Landeskultur und Bergwesen unterstehen und die bisherige Wirksamkeit des vormaligen Kaiserl. Königl. Landesgu⸗ berniums und der gegenwärtigen Statthalterei in Prag als zweite Instanz in Berglehns⸗, Bergpolizei⸗ und Bergdisziplinar⸗Angele⸗ genheiten wird aufgehoben. Jedoch bleibt den Statthaltern in jedem Kron⸗ lande jener Einfluß auf die Bergbehörden vorbehalten, welchen sie als oberstes Regierungsorgan des Kronlandes, im öffentlichen Interesse aus⸗ zuüben für nothwendig erachten. Der Wirkungskreis der Berghaupt⸗ mannschaften erstreckt sich unmittelbar, d. i. mittelst der ihnen unter⸗ Fefshieten Bergkommissariate, über den ganzen ihnen zugewiesenen istiikt. Die unmittelbare Geschäftsbesorgung steht den ersteren nur in bestimmten engeren Kreisen, den letzteren aber in dem gan⸗ zen, ihnen angewiesenen Distrikte zu. Diese Wirkungskreise wer⸗ den in einer eigenen Tabelle bestimmt. Bei jeder Berghauptmann⸗ schaft werden provisorisch bestellt: ein Berghauptmann, ein Mark⸗

scheider, ein Aktuar, ein Kanzellist und ein Amtsdiener. Bei jedem Bergkommissariate ein Bergkommissär, ein Kanzellist und ein Diener. Die bestellten Berghauptmänner werden dahin zu wirken haben, daß bis zum 15. April 1850 die Amtslokalitäten für alle Bergbehörden ausgemittelt und eingerichtet, und die Amteindividuen sämmtlich auf ihren neuen Posten sein werden, wonach die Amtsübergabe und Uebernahme sogleich zu

beginnen und in der Art allmälig fortzuschreiten hat, daß mit Be⸗

ginn der Wirksamkeit bei den neuen Gerichtsbehörden, auch jener der Bergbehörden in vollem Umfange erfolgen könne. Die Berg⸗ hauptmänner haben Sorge zu tragen, daß bis zu dem Zeitpunkte, wo die Ausübung der Berggerichtspflege bei den hierzu ausersehe⸗ nen Landesgerichten in das Leben tritt, dieser Zweig der Justiz⸗ verwaltung von den provisorischen Berghauptmannschaften ohne Unterbrechung, wie dies bis nun bei den Berggerichten und Berg⸗ gerichts⸗Substitutionen geschah, ausgeübt werde. In der Verlei⸗ hung der berglehensamtlichen, bergpolizeilichen und Bergdisziplinar⸗ Geschäfte haben sich die provisorischen Berghauptmannschasten und Bergkommissariate, bis zu dem Erscheinen eines neuen Berggesetzes, nach den für die Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien dies⸗ falls noch geltenden Verordnungen, Patenten und Nachtragsver⸗ ordnungen und in der Führung der Rechnungs⸗ und Kassenge⸗ schäfte, wozu der Aktuar als Kassier und der Kanzellist als Con⸗ trolleur unter der verantwortlichen Aufsicht des Berghauptmannes bestimmt sind, nach den hierüber bis nun bestehenden Rechnungs⸗ und Kassavorschriften zu benehmen, und es steht allen Parteien, welche sich in dieser Beziehung wegen einer verweigerten oder ge⸗ setzwidrigen Amtshandlung der Bergbehörden beschweren zu können vermeinen, frei, gegen die Amtshandlungen der Bergkommissariate bei den Berghauptmannschaften und gegen jene der letzteren unmit⸗ telbar bei dem Ministerium für Landeskultur und Bergwesen, Ab⸗ hülfe zu suchen. Diese Berufungen sind jedoch an die, nach den dermaligen Gesetzen, für Rekurse gegen sogenannte Berg⸗Kameral⸗ Erkenntnisse vorgeschriebenen Termine gebunden.

Bayern. München, 30. März. (A. Z.) Das heute erschienene Regierungsblatt enthält eine Bekanntmachung des Staats Ministeriums der Finanzen, wodurch den Finanzbeamten und Be⸗ diensteten in der Pfalz, wegen des während des dortigen Aufstan⸗ des von der großen Mehrheit derselben an den Tag gelegten rühm⸗ lichen Verhaltens, die allerhöchste Anerkennung zu erkennen gegeben, und namentlich dem Königlichen Hypothekenbewahrer C. L. Müller zu Kaiserslautern und dem Königlichen Forstmeister J. Lavale we⸗ gen ihrer unter den schwierigsten Umständen bewiesenen Treue, An⸗ hänglichkeit und Ausdauer das Ritterkreuz des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael verliehen wird. Außerdem werden durch namentliche Aufzählung noch mehrere Beamte der öffentlichen Be⸗ lobung und Anerkennung für würdig erachtet.

Hessen und bei Rhein. Mainz, 30. März. (D. Z.) Heute wurde als Abgeordneter für Erfurt der Vice⸗Präsident des Obergerichts, Dr. Knyn, gewählt.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 30. März. (Mecklb. Ztg.) Die Mitglieder des Gesammtministeriums, Staats⸗ minister von Lützow Excell., die Staatsräthe von Liebeherr, Meyer, Stever haben gestern Abend ihre Demission eingereicht, welche von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog angenommen wurde.

Oldenburg. Oldenburg, 27. März. (Wes. Ztg.) Nachdem der Landtag gestern nur mit der zweiten Lesung des Pen⸗ sionsgesetzes sich beschäftigt hatte, wobei nichts Bemerkenswerthes vorkam, als daß der von der Staatsregierung bei der ersten Lesung bestrittene §. 10, wonach den bei veränderter Einrichtung der Be⸗ hörden in Ruhestand Versetzten ein Rechtsanspruch auf Wieder anstellung in geeigneter Stelle zustehen soll, den die Abgeordneten Mölling, Bökel und Wibel auf richterliche Beamte zu beschränken beantragten, wieder ohne diese Beschränkung angenommen wurde, und daß der Abgeordnete von Finkh auch den Wittwen und Wai⸗ sen der Beamten eine Aussicht auf Pension aus der Staatskasse unter gewissen Modificationen eröffnen wollte, was der Land- tag gegen zwei Stimmen ablehnte; wurde in der heuti⸗ gen Sitzung der vom Abgeordneten Mölling beantragte Zusatz zum Staats⸗Grundgesetze, wonach Abänderungen des Wahlgesetzes von der Staatsregierung ohne vorherige Zustim⸗ mung des Landtages auch wegen Dringlichkeit nicht geschehen dür fen, einstimmig angenommen. Ertheilt die Staatsregierung diesem Beschlusse ihre Zustimmung, so muß er vom nächsten ordentlichen Landtage wiederholt werden, um Grundgesetz zu werden. Auf eine vom Abg. Werry gestellte Anfrage: ob der Entwurf der beabsich⸗ tigten neuen Schulordnung so weit vorbereitet sei, um den bevor⸗- stehenden Provinzial-Landtagen vorgelegt zu werden, ertheilte der Regierungs⸗Kommissar Buchholz eine verneinende Antwort und fügte der Bemerkung, daß die Entwürfe noch nicht in allen drei Landestheilen vollendet worden seien, die andere hinzu, daß es nicht angemessen scheine, das Schulgesetz vor anderen Gegenständen, deren Ordnung das Staatsgrundgesetz fordere, in Angriff zu nehmen.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 29. März. (D. A. Z.) In diesen Tagen ist das durch die neue Gerichtsverfassung noth⸗ wendig gewordene neue Kompetenzgesetz für bürgerliche Rechtsstrei tigkeiten veröffentlicht worden. Dasselbe enthält auch sehr wichtige Veränderungen für das Verfahren. Von den Justizämtern (Ein zelrichtern) sollen künftig alle geringfügigen und minder wichtigen Rechtsstreitigkeiten nach dem hierfür bereits bestehenden summarischen Verfahren verhandelt werden. Zu den geringfügigen Sachen ge-⸗ hören jedoch nunmehr alle diejenigen, deren schätzbarer Gegenstand 25 Rthlr. nicht erreicht, zu den minder wichtigen, deren Gegenstand 100 Rthlr. nicht erreicht, 1 dacge öö Rthlr. geringfügig, unter 50 hlr. minder wichtig waren. Für alle Sccchen gfag 100 Rthlr., so wie überhaupt für alle Streitig⸗ keiten, denen nicht ausdrücklich ein anderer Gerichtsstand zu⸗ gewiesen ist, sind die Kreisgerichte die ordentlichen Gerichte erster Instanz. Bei Sachen unter 5 Rthlr. Werth findet bei den Einzelrichtern ein rein mündliches Verfahren ohne weitere Ap⸗ vellation statt. enc 8 Beschwerdesumme 25 Thlr. nicht erreicht, gehen an die Kreisgerichte. An das Appellationsgericht gelangen dagegen alle Berufungen gegen Erkenntnisse der Einzelrichter und der Kreis

richte, sobald die Beschwerdesumme 25 Thlr. mindestens erreicht. Penc 289 freiwillige Gerichtsbarkeit, namentlich das Grund⸗-, Hy⸗

otheken⸗ und Privilegienwesen kommt in die Hände der Justiz⸗ venheg8. Gegen die Erkenntnisse des Appellationsgerichts ist eine Oberberufung an das Ober⸗ Appellationsgericht in Jena nur zu⸗

lässig in allen beim Appellationsgerichte verhandelten Nichtigkeits⸗

8 s8 erstinstanz⸗

achen, so wie dann, wenn das Appellationsgericht das erstin -

lich Erkenntniß abgeändert hat. Diese Bestimmungen gelten nur bis zu der verheißenen neuen Civilprozeß⸗Ordnung.

2 8 . 1 9

Reuß. Gera, 27. März (Frankf. J.) Die heutige

S. Gesetzblattes für das Fürstenthum Reuß j. L.

Appellationen gegen Erkenntnisse der Einzelrichter,

enthält das Gesetz über Einführung eines neuen Grundsteuersystems. Die seitherigen vielfachen Steuerbefreiungen fallen weg; die etwaige Entschädigung für diesen Wegfall bleibt der künftigen Gesetzgebung vorbehalten. Das Gesetzt bezweckt und erzielt eine sichere Verthei⸗ lung der Grundsteuer. Befreit sind nur noch die im Eigenthum des Staates befindlichen Grundstücke, öffentliche Gebäude, so wie diejenigen, welche der Fürstlichen Familie zum Aufenthalt dienen, ferner Flüsse, Bäche ꝛc. Zur Abschätzung und Katasterbefreiung ist eine General⸗Kommission mit Spezial⸗Kommissionen eingesetzt.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 1. April. (Frankf. J.) Seit mehreren Tagen haben das frankfurter Linien⸗Bataillon und die Königlich preußischen Truppen⸗Abtheilungen die Großherzoglich badischen Feldzugsmedaillen erhalten und man sieht bereits viele der Mannschaften mit diesem Ehrenzeichen geschmückt. Das Königlich bayerische Jäger⸗Bataillon erhält dieselbe in diesen Tagen.

Ausland. 1

Frankreich. Paris, 31. März. Gestern Nachmittags kam der Präsident der Republik in den Pallast der National⸗Ver⸗ sammlung, um die daselbst seit einem Monat ausgelegten Pläne für die Central⸗Verkaufshallen anzusehen. Sie sind von dem Bau⸗ meister Hector Horeau. Die Minister des Innern und der öffent⸗ lichen Arbeiten, die Präfekten der Seine und der Polizei, mehrere Adjutanten und Mitglieder der Munizipalität begleiteten ihn. Das ganze Viertel St. Eustache und der Hallen ist in erhabener Arbeit abgebildet. Der Präsident war damit sehr zufrieden, dagegen be⸗ merkte der Seine⸗Präfekt Berger, welcher den Stand der Gemeinde⸗ Kasse besser kennt, es würde die Ausführung mindestens 50 Mil⸗ lionen kosten.

Das Gerücht, welches seit kurzem verbreitet ist, daß der Prä⸗

sident der Republik ein eigenes Polizeiministerium begründen und dieses Portefeuille Herrn Carlier übertragen wolle, scheint begründet zu sein. Der heutige Napoleon spricht sich für die Dringlichkeit und Nützlichkeit der Errichtung eines solchen Ministeriums aus. „In den militairischen Ober⸗Kommando's haben mehrere Ver⸗ änderungen stattgefunden. Die wichtigste darunter ist die Ernen⸗ nung des Divisions⸗Generals Loyré d'Arbouville zum Commandeur der 4ten Militair⸗Division (Straßburg) in Stellvertretung des Ge nerals Magnan, welcher ermächtigt wurde, seinen Sitz in der Na⸗ tional⸗Versammlung einzunehmen. 8

Alle Nachrichten stimmen darin überein, die Stimmung in dem Departement Saone und Loire, dessen sozialistische Wahlen von der National⸗Versammlung annullirt wurden, als sehr aufgeregt zu schildern. Bereits bilden sich theilweise Wahlversammlungen, und Alles deutet darauf hin, daß das Votum noch sozialistischer sein vwerde, als zuvor. Das demokratische Central⸗Comité des Nieder⸗ rheins hat, trotz der Einsprache der Abgeordneten des pariser Co⸗ mité's, entschieden, daß Herr Vidal für dieses Departement optiren müsse. Morgen geht der Termin zu Ende, welcher Herrn Vidal zur Entscheidung blieb, und er wird sich für die Departementswahl aussprechen. Das Evenement fordert die pariser Wähler auf der Ernennung Baroche's zum Minister, welche eine Herausforde⸗ ung sei, mit der Wahl Girardin's zu antworten. Girardin er⸗

ärt sich heute als Kandidat.

Im Napoleon liest man: „Es giebt im Süden Frankreichs eine revolutionaire Gesellschaft, die Montagnards genannt, welche eine Fortsetzung der republikanischen Solidarität ist. Diese Gesell⸗ schaft ist in der ganzen Provence organisirt, sie hat Verzweigungen in Lyon, St. Etienne, Grenoble, und wenn ein Aufruhrsignal von Marseille, Toulon oder Lyon ausginge, sei es für Steuerverweige⸗ rung, sei es für ein anderes Mittel, so würde man unmittelbar an beiden Rhone⸗Ufern gemeinsam handeln. Die vorzüglichsten Chefs sind den Behörden in den genannten Städten bekannt, in welchen ihre Thätigkeit am gefährlichsten ist.“ Außerdem bemerkt der Na⸗ voleon: „Man hat ein Central⸗Comité zu Gunsten der abgesetz ten Elementarlehrer ins Leben gerufen. Der wirkliche und geheime

umlaufs ihren Grund in dieser am 22sten begonnenen Auszahlung des Rentensemesters.

Der Corsaire meint, die Sozialisten hätten Unrecht, den Wahlsieg des Kommandanten der Nationalgarde zu Epinel, Guil⸗ got, im Vogesen⸗-Departement als einen Triumph ihrer Partei zu

betrachten. Wenn Guilgot auch republikanische Ansichten hege, so seien sie wenigstens sehr gemäßigt. Im Jahre 1848, während der blutigen Juni⸗Tage, habe er die Nationalgarden des Vogesen⸗De⸗ partements befehligt, welche der pariser Nationalgarde zu Hülfe eilten, und er werde im geeigneten Falle sein damaliges Verhalten gewiß nicht vergessen. Guilgot trug übrigens nur eine kleine Ma⸗ jorität über General Raoul davon, obgleich dessen Tod schon am Tage vor der Wahl fast im ganzen Departement bekannt war.

Die von sozialistischen Blättern gemeldete Meuterei zu Caen beschränkt sich auf einiges Geschrei im Kasernenhofe, dem schnell ein Ende gemacht wurde; 5 Unteroffiziere und Soldaten wurden wegen dieses Verstoßes gegen die Mannszucht ins Militairgefäng⸗ niß geschickt. b

Sozialistische Berichte aus den Ost⸗Departements wollen wissen,

daß die Gränz⸗Besatzungen noch immer unter der Hand verstärkt würden.

Der Präfekt zu Bordeaux hat den Verkauf und das Feilbleten

der sozialistischen Tribune untersagt und einen polnischen Flücht⸗ ling aus dem Gebiet der Republik verwiesen.

V Großbritanien und Irland. London, 30. März. Die hiesigen Blätter veröffentlichen nach dem British Packet den Text des am 24. November 1849 zwischen der britischen Regierung und der argentinischen Republik geschlossenen Vertrages. Haupt⸗ Bedingungen desselben sind folgende: 1) Die britische Regierung verpflichtet sich, die Insel Martin Garcia zu räumen, die argenti⸗ nischen Kriegsschiffe, welche sich in ihrem Besitze befinden, zurückzu⸗ geben und die Flagge des argentinischen Bundes mit 21 Schüssen zu begrüßen. 2) Alle während der Blokade genommenen Handelsschiffe werden beiderseitig ihren Eigenthümern zurück⸗ gegeben. 3) Die argentinischen Hülfstruppen in der Banda Oriental sollen über den Urugnay zurückkehren, sobald die französische Regierung die Fremden⸗Legion und alle anderen Fremden, welche die Besatzung von Montevideo bilden, entwaffnet, das Gebiet der beiden Republiken räumt, ihre feindliche Stellung aufgiebt und einen Friedensvertrag schließt. England erklärt sich bereit, nöthigenfalls die Rolle einer vermittelnden Macht zu über nehmen, um Frankreich zu diesem Schritte zu vermögen. 4) Eng⸗ land erkennt die Schifffahrt auf dem Flusse Parana als eine bin⸗ nenländische an, welche einzig und allein den Gesetzen und Reguli⸗ rungen des argentinischen Bundes unterworfen ist. Die Regelung der Schifffahrt auf dem Uruguay steht der argentinischen Republit in Gemeinschaft mit der orientalischen zu. 5) Eine Diskussion ihrer Rechte als unabhängiger Staat, namentlich in Bezug auf die Kriegführung, behaͤlt sich die argentinische Republik vor. 6) Als Bedingung der Annahme des Vertrages hat die argentini⸗ sche Regierung die Einwilligung des Don Manoel Oribe, Präsiden⸗ ten von Uruguay, erklärt. Sie hat demnach Schritte gethan, um seine Zustimmung zu erhalten, und dies ist ihr gelungen. Unter⸗

7

zeichnet ist der Vertrag von Henry Southern und Felipe Arana.

in Ungarn waren, in keiner Weise beeinträchtigt hat. Am Schlusse der Instruction heißt es, da England der Noymi 2 . 1 ngland der Vermittelung und der guten Dienste Rußlands auszuweichen scheint, so sei dieses durchaus nicht gewillt, sich ins Mittel zu legen, werde aber in seiner Eigen⸗ schaft als Schutzmacht jedenfalls über die Interessen Griechenlands wachen. Dieser letztere Passus der Instruction, welche durch einen rus sischen Kabinets⸗Courier nach Athen gebracht wurde, soll auch den König Otto ermuthigt haben, den versöhnenden Rathschlägen des franzö⸗ sischen Abgesandten Herrn von Gros kein Gehör zu geben Bei uns legt man die Veranlassung der griechisch⸗englischen Differenz ganz eigenthümlichen Ursachen bei. Zu Anfang des Jahres 1849 unterhandelte das St. petersburger Kabinet mit der griechischen Regierung wegen Ueberlassung der Insel Sapienza, die einen sehr bequemen Hasen für etwa zwanzig Kriegsschiffe besitzt. Im Besitze der Küsten des Adriatischen Meeres, einer Insel, welche mit der Zeit ein Vorposten gegen Malta werden könnte und einer mächtigen griechisch⸗slavisch⸗russischen Flotte, würde es bald das Mittelländische Meer beherrschen und könnte dann mit Aussicht auf Erfolg den Kampf zur See mit England aufnehmen. Die grie⸗ chische Regierung soll, wie man sagt, die Ueberlassung die⸗ ser Insel zugesagt haben. England aber bekam Wind von diesen Unterhandlungen und dieser Ursache schreibt man das gewaltsame Vorgehen Lord Palmerston's zu. Man versichert uns, daß, in Folge der in der englisch⸗griechischen Frage nach Athen und Konstantinopel gelangten Instructionen, die russischen Truppen eine Bewegung nach dem Innern Rußlands und Polens machten und sich der südlichen Gränze näherten. Es ist dies eine Demon⸗ stration, um die Türkei an dem Abschlusse eines innigeren Bünd⸗ nisses mit England zu hindern. 8 Der famose Herr Jasmagyi ist gestern in Begleitung seiner Kroaten nach Brussa abgereist, um sich von da nach Kiutahie zu begeben. Ein Konsular⸗Bericht aus Varna erzählt, daß dieser Herr es gewagt habe, in Gegenwart des österreichisch⸗französischen Kon⸗ suls in Varna, Herrn von Tedeschi, die Worte auszusprechen: „Der Tod Kossuth's ist für Oesterreich nothwendig, und er muß herbei⸗ geführt werden“. Wir fangen jedoch an zu glauben, daß all diese Geschichten von den Kroaten leere Spiegelfechtereien sind, wohl um die magyarischen Führer einzuschüchtern, nicht aber, um sie zu ermorden, und daß die Rolle dieses Herrn Jasma⸗ gyi und seiner Genossen keine andere ist, als die Flücht⸗ linge zu überwachen und die Communication der Internirten nach außen zu verhindern. Vielleicht hat man, eben um diese Maßregel zu rechtfertigen, das Gerücht verbreitet, daß sich eine englisch⸗ame⸗ rikanische Expedition gebildet habe, um Kossuth zu entführen. Wie

dem immer sei, die Türken haben dieser Geschichte Glauben ge⸗ schenkt und weigerten sich, mehrere Engländer, welche in Geschäfts⸗ Angelegenheiten nach Brussa reisen wollten, an Bord ihres Dam⸗ pfers zu nehmen. Gestern Morgens kam hier die Dampffregatte „Ottomane“ vorbei, welche jene Flüchtlinge, die nicht in der Türkei bleiben wollten, nach Malta bringt; es waren ihrer etwa 140. Das sind die „Rothen“, welche in dem ungarischen Kriege einen sozialen Kampf sahen, sie gehen nach Amerika. Die⸗ jenigen, welche den Krieg in Ungarn als Unabhängigkeitskampf be⸗ trachteten, sind in der Türkei geblieben; sie konnten sich nicht ent⸗

Nachrichten aus Buenos⸗Ayres vom 15. Januar melden ferner, daß der General Rosas seine Entlassung als Präsident der argen tinischen Conföderation, trotz der Bitten der Repräsentanten Kammer und der eingegangenen Petitionen, noch nicht zu rückgenommen hat. Gleich nach Eröffnung ihrer Sitzungen hat die Kammer erklärt, daß während der Dauer des Rechenschafts Berichtes des Generals Rosas über seine Amtsführung kein Eta

blissement geöffnet sein solle. Die Geschäftsleute des Landes haben gehorcht, und ihre Magazine haben sich nicht geöffnet. Da diese Feier etwas über die vermuthete Zeit hinaus dauerte, so machte der englische General⸗Konsul, Southern, einige Vorstellungen, worauf er jedoch zur Antwort erhielt: „Da der englische Han⸗ delsstand es für angemessen gefunden hat, seine Magazine am Weihnachtsfeste, den Anordnungen der Landesbehörden zuwider, zu

Zweck dieses Comite's ist, die Steuerverweigerung in ganz Frank⸗ reich, Paris inbegriffen, zu organistren und selbst hervorzurufen. Es ist wahrscheinlich, daß mehrere Mitglieder des Comite''s die Absicht ihrer Kollegen nicht kennen, aber es ist positiv, daß die einfluß reichen Mitglieder des Comité's über diesen Punkt einig sind.“

Der Napoleon fordert heute die National-⸗Versammlung auf das Gesetz über die Stempelpflichtigkeit der Rentenübertragung in der bevorstehenden dritten Lesung zu verwerfen, da dasselbe von trauriger Wirkung sein würde. b

Der Napoleon erzählt, der Präsident der Republik sei kürz⸗ lich nach Soͤvres gegangen. Plötzlich habe sich ihm ein junger Ar⸗ beiter genähert und ihn um die Erlaubniß gebeten, seine Hand be⸗ rühren zu dürfen, was der Präsident gestattete, worauf sich der Arbeiter freudig mit dem Rufe: „Es lebe Napoleon!“ entfernte.

Sämmtliche Blätter kündigen an, daß sie morgen nicht erschei⸗

nen werden, da heute, des Ostersonntags wegen, die Druckereien geschlossen sind. Die legitimistischen Blätter suchen heute Lamartine's Brief gegen den Larochejacquelinschen Antrag zu widerlegen. Eines die⸗ ser Blätter, das Journal des Villes et Campagnes, bemerkt heute, Larochejacquelin warte nur ab, bis alle Argumente gegen seinen Antrag erschöpft seien, um dann darauf zu antworten.

Das Blatt Dir Decembre heißt von heute an mit seinem zweiten Titel JZournal des Intèrets du Peuple, statt, wie bisher Journal de l' Ordre. Es fordert am Beginne seines Blattes die Arbeiter⸗Association auf, ihm Mittheilungen zuzuschicken, die es unentgeltlich aufnehmen werde, was nur die rothen Journale thun. Es beurtheilt in seinem Leitartikel die Stellung der Arbeiter zu den Arbeitsherren, es hat die Redaction verändert und steht nun unter Leitung des Herrn E. Thomas, ehemaligen Direktors der Nationalwerkstätten. 1

In der großen Gallerie des Louvres sind heute zwei angekaufte Meisterwerke von Velasquez und von Hobbema aufgestellt worden.

Fortwährend ist von neuen Maßregeln die Rede, welche die Regierung der National⸗Versammlung vorschlagen wird, um hier einer sozialistischen Revolution vorzubeugen. Man nennt darunter ein nachdrückliches und wirkliches Deportationsgesetz, wie es von einem Theile der konservativen Presse schon länger begehrt wird. Dem Corsaire zufolge, soll sich der Präsident Dupin gegen dies Gesetz ausgesprochen haben.

Ein Blatt kündigt das nahe Erscheinen zweier neuer konser⸗ vativen Journale an, des Ami du peuple, der besonders soziale Verbesserungen zu Gunsten der arbeitenden Klassen zu fördern be⸗ zwecken soll, und des Messager de Paris, der vorzüglich dazu bestimmt ist, die Ansichten der Regierung und die Absichten der Majorität zu vertreten.

Ein Journal hebt hervor, daß vorige Woche der Metallvorrath der Bank zum erstenmale seit langer Zeit, wenn auch nur unbe⸗ deutend, abgenommen habe. Die starke Verminderung der laufen⸗ den Rechnung des Schatzes rühre blos von der jetzigen Bezahlung

schließen (die argentinische Regierung hat eine Me Feier unterdrückt), so hat er sich faktisch becs⸗ tinische Regierung darüber zu tadeln, daß sie ihrerseits in Betreff eines National⸗Gebrauches auch ihren Willen thut.“ Hieraus ist eine kleine Mißhelligkeit zwischen Rosas und dem Repräsentanten Englands entstanden.

Aus den dem Parlamente vorgelegten Papieren in Bezug auf die Abtretung der dänischen Besitzungen in Afrika an England er⸗ sieht man, daß Dänemark gegen Zahlung von 10,000 Pfd. Sterl. seine fünf Forts an der Goldküste mit allem Zubehör, Geschützen und Vorräthen an England überläßt.

Die in Dublin niedergesetzte Kommission für die Erleichterung des Verkaufs verschuldeter Güter ist mit Geschäften überhäuft; 481 Gesuche der Art sind ihr übergeben worden, die ein jährliches Ein⸗ kommen von 608,327 Pfd. Sterl. repräsentiren, aber auch mit 12,671,059 Pfd. Sterl. Hypothekarschulden belastet sein sollen.

Italien. Turin, 27. März. (Fr. B.) Im Senate wurde das neue Gesetz über Maße und Gewichte mit 43 Stimmen unter 44 angenommen. In der Deputirtenkammer wird das Ge⸗ setz über Kriegsentschädigungen verhandelt.

Spanien. Madrid, 26. März. (Fr. B.) Die Ver⸗ anlassung zur Rückberufung des Pater Fulgencio ist eine direkte Bitte des Königs an den Minister des Innern, ihm während der Osterwoche den geistlichen Beistand seines früheren Beichtvaters zu ermöglichen. Die Journale wüthen und werden mit Beschlag belegt.

Börse flau, Zproz. 29 ½.

Türkei. Konstantinopel, 19. März. (Wanderer.) Herr von Titoff verlangte und erhielt auch am 12ten d. M. eine Audienz beim Sultan, um demselben, wie er sagte, ein eigenhän⸗ diges Schreiben seines Fürsten zu übergeben. Man versichert, daß der Kaiser von Rußland in diesem Schreiben, wie in jenem, welches Fuad Efendi überbringt, wieder beklagt, daß der Sultan so schlecht berathen sei. Es ist dies ein direkter Angriff gegen Reschid Pascha und sein Ministerium; die Türkei befindet sich, so zerfallen sie auch scheinen möge, keinesweges in jenem Zustande der Schwäche, wie⸗ Polen kurz vor seinem Falle. Die Muselmänner halten zusammen und hängen fest an ihrem kirchlichen und weltlichen Oberhaupt. Eine Unzufriedenheit der Massen in der Türkei ist in der That nicht vorhanden und selbst an der verwundbarsten Stelle, in Bulgarien, nur insoweit, als sie durch den griechischen Klerus angeregt wird, der sich der bulgarischen Kirche bemächtigt hat.

Den russischen Gesandtschaften in Athen und Konstantinopel sind Instructionen hinsichtlich ihres Verhaltens in der griechisch⸗ englischen Differenz zugemittelt worden. Das Kabinet von St. Pe⸗ tersburg erkennt England das Recht zu, Genugthuung für alle seine Beschwerden gegen Griechenland zu verlangen. Die Instruction sagt, daß Rußland hierin dem Beispiele Englands folge, welches

der Rente her; eben so hat die bedeutende Zunahme des Noten⸗

auch seine volle Freiheit des Handelns in Betreff jener Polen, die u“ 1

schließen, aus der Nähe ihres Vaterlandes zu scheiden. Die Erste⸗

ren, als Kosmopoliten, hoffen überall ein Vaterland zu finden, wo es einen Kampf für Ideen gilt; die Letzteren geben die Hoffnung, das ihrige wiederzusehen, noch immer nicht auf.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

1850. Morgens Nachmittags

. 1 Nach einmaliger 2. April. h11A“

Beobachtung.

Luftdruck 336,11“Par. 335,99“ „Par. 334,72“ Par. Auellwörme 7,20 R.

Luftwärme P— 0,00 R. + 5,40 n + 2,1° . Flusswürme 0,0“ R. 2,1° n. 1,82 R. 1,5 °R Dunstsättigung . 83 pCt. 54 pCt. 79 pCt. Ausdünstung

Wetter beiter. balbheiter. trüb. Niederschlag0,

Wind 0. 0. 0. Wärmewechsel + 5,60 Wolkenzug .... 0. 1,0 8 2

Tagesmittel]: 335,61“„Par. .. +†f 2,560 n. 1,5 PCt. 0.

Thaupunkt Bodenwärme

8 8 ö Schauspiele. Donnerstag, 4. April. Im Opernhause. Mit aufgehobe Abonnement. gibschiede und Benefiz⸗Vorstellung des vüfgeh Lucfle Grahn. Ouvertüre. Der 2te Akt der Oper: Der Gott und die Bajadere. Musik von Auber. (Frl. Lucile Grahn: Zoloé.) Ouver türe. Der 2te Akt des Ballets: Die Sylphide. (Frl. Lucile Die Frbsasidc und Maskerade aus dem Ballet: Das hübsche Mädchen von Gent. (Frl. Lucile Grahn: Beatrix.) Anfang halb 7 Uhr. Ls

Die freien Entreen sind ohne Ausnahme nicht gültig.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. 1

Freitag, 5. April.

Im Schauspielhause. ö59ste Abonnements⸗ Vorstellung. Die Komödie der Irrungen, Lustspiel in 3 Abth., von Shakespeare, für die Bühne eingerichtet von C. von Holtey. Hierauf: Die Hochzeitsreise, Lustspiel in 2 Abth., von R. Benedix. Anfang halb 7 Uhr.

Meldungen zu Billets für die Oper: „der Prophet“ können noch nicht angenommen werden, indem die erste Vorstellung der⸗ selben erst in der letzten Woche dieses Monats angesetzt ist. Wann und in welcher Weise die Meldungen zu machen, soll später be⸗ kannt gemacht werden. 8

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 4. April. Zweite Gastdarstellung des Herrn Klischnig. Zum erstenmale wiederholt: Der Stumme und sein Affe. Romantisches Drama mit Gesang, Tanz, Gruppirungen ꝛc. in 3 Abtbeilungen, frei nach dem Englischen bearbeitet. Musik vom Kapellmeister Binder. Vorher: Dreiunddreißig Minuten in Grüne⸗ 69 oder: Der halbe Weg. Possenspiel in 1 Akt, von K. von

oltei.

Freitag, 5. April. Die Rose von Avignon. Romantisches Schauspiel in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Episode des Ro⸗ mans: „Memoires d'un Notaire par Pontmartinte, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

ie neue Decoration des dritten Akts: das Innere eines Pavillons, ist vom Decorations⸗Maler und Maschinenmeister Herrn Köhn, vom Großherzoglichen Hof⸗Theater zu Karlsruhe (neu engagirtes Mitglied).

Sonnabend, 6. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum letztenmale in dieser Saison: II Barbiere di Siviglia (Der Barbier von Sevilla). Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. Hierauf: Scenen aus der Oper: La muta di Portici, im Kostüm. 1) Chor. 2) Barcarola mit Chor, gesungen von Sgr. Pardini. 3) Duett, gesungen von Sgr. Pardini (Ma⸗ saniello) und Sgr. Pons (Piet .