1850 / 100 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Vorstellung: Die Hugenotten, Oper in 5 Abtheil., nach dem Fran⸗ zösischen des Scribe, bersett von Castelli. nheu; von dem lichen General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. Ballets vom Königlichen Balletmeister Hoguet. (Frau Viardot⸗ Garcia: Valentine. Frl. Trietsch: Urbain. Herr Tichatscheck: Raoul.) Anfang 6 Uhr. Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, der ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr.; zum Parquet und zur Tribüne 1 Rthlr. 15 Sgr.; zu den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.; zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr.; zum Amphitheater 10 Sgr.; zur Fremdenloge 3 Rthlr.

m Schauspielhause. 66ste Abonnements⸗Vorstellung: Dorf und . Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Frau Professorin“,

von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 13. April. (Italienische Opern ⸗Vorstellung.) Zum letztenmale in dieser Saison: Roberto il Diavolo (Robert der Teufel). Oper in 5 Abtheilungen. Musik vom Königl. General⸗ Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. (Sga. Clsudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.)

Anfang 6 Uhr.

Sechste Gastdarstellung des Herrn und sein Affe. Vorher: Mitten in der Nacht. Posse in 1 Akt.

Montag, 15. April. (Italienische Zum letztenmale in dieser Saison. Don Pasquale. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Mittwoch, 17. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison und zum Benefiz der Sga. Claudina Fiorentini: II Matrimonio segreto. (Die heimliche Ehe.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Cimarosa. (Sga. Claudina Fiorentini: Carolina.)

Sponntag, 14. April. Klischnig. Der Stumme

Opern ⸗Vorstellung.) Komische 8

Berliner Börse vom

SeMs

mechsel- Cburse.

Geld.

250 r1 Kurz 44 250 Fl. 2 Mt. 300 Mk. Kurz 51½ 150 ½ 300 MxX. 2 me. ½. 150 ¼ 3 Mt. 51 16 25 2 Mt. 81 ½2 80 2 150 Fl. 2 Mt. 863 86 ½⅔ 150 Fl. 2 Mt. ... 100 Thlr. 2 Mt. 99 8 Tage 99 2 Mt. 99 ¼ b““ 819OJx 56 2856 24 100 El 3 wochen] 108 ½ 107 ½

Augsburg . Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuls 100 Thlr.

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg

Inländische Fonds, Efandhbriefe, Kommunal- Papiere und Geld-Course.

zf. Brief. Geld. Gem. zf. Brief. Geld. Gem Preuls. Freiw Anl5 106 ¼ 105 ½ Pomm. Pfandbr. 3 ½ 95 ½ St.-Schuld-Sch. 86 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½ Sech.-Präm.-Sch. 102 ½1 Schlesische do. 3 ½ K. u. Nm. Schuldv. * 2 do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 104 Pr. Bk. Anth.-Sch. 94 do. do. Westpr. Pfandbr. 90 ¾ 100 ¾ 100¼ do. do. 9⁰x⅔ Ostpr. Pfandbr. 5 93 ½

Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

Grolsh. Posen do.*

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. Poln. neue Pfdbr.] do. Hope 1. Anl. do. Part. 500 Fl.] do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 300 Fl. do. do. 5. A. 2. Hamb. Feuer-K. do. v. Rthsch. Lst do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleihe Lübeck. Staats-A. do. Poln. Schatz0. 4 IIoll. 2 ½ O% Int. do. do Cert. L. A. 5 Kurh. Pr 0. 40 th.- do. do. L. B. 200 Fl N. Bad. do. 35 Fl. Poln. a. Pfdbr. a. C. 4

Eisenbahn -Actien.

5

Stamm-Actien.

Kapital.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Tie mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages-Cours.

Börsen-Zins- Rechnung.

Rein-Ertrag. 1848.

Prioritäts-Actien. V Kapilal.

Zinsfuss

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Berl. Anh. Litt. A. B. Io IZ do. Stettin-Starg.. do. Petsd.-Magd. ..

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger

Halle-Thüringer

Cöln -Minden do. Aachen.

Bonn. Cöln

Düsseld.-Elberfeld..

Steele -Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. . ..

do. Lit. B.

Cosel-Oderberg ....

Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... ““

Stargard-Posen

Magdeb.-Wittenb....

= .

83 ¾ a 83 bz.

104 cG. 102 ½ G. 68 G6.

66 a 65 bz; 39 ½ bz. 82 ½ bz n. B.

Quiltungs- Bogen.

Aachen-Mastricht .

Auslüänd. Actien.

40 ¼ 39 ½ a 40 bz. u. B. 99 ¼ bz.

Friedr. Wilh.-Nordh. do. DPrioT

Schluss-Course von Cöln-Minden 93 ¾ bz.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

95 bz. 100 ¼ 2 98 B.

92 ½ bz. u. 101 ¾ 6G 105 B.

99 G.

98 ¼ B. 101 ¼ B. 83 ¼ B.

89 B.

77 B.

89 B. 88 ½ 94 ½1 bz. 102 B.

Berl. halt. . . ... do. Hamburg. do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. 82 do. do. Iitt. D) do. Stettinen.

Magdeb.-Leipziger ..

868

C7J1b JoglihsUh e do. do.

Rhein. v. Staat gar. dOo. 1. Prioritat.. do. Stamm Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märbkisch.

do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do.

Oberschlesische

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele-Vohwinkel do. do. II. Ser.

Breslau-Freiburg ...

Berg.- Märk...

exeeen,

NSnNög

ge-

84 B.

96 6. 82 B.

SIvSISSnSEnngEESgEenng

1 00 ½ bz.

Ausl. Stamm-Act.

Reinertr. 1848.

j

2,050,000 6,500,000 4 4,300,000 33 B.

Kiel-Altona Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 93 u. etw. 3 bz.

Die Börse war auch heute wieder nicht

günstiger Stimmung, und die meisten Course der Eisenbahn-Actien erfuhren einen weiteren Rückgang.

Auswärtige Börsen.

Breslan, 11. April. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 f Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br.⸗ Louisd'or 112 ½ Gld. Poln. Papiergeld 96 bez. u. Gld. Oesterr. Banknoten 875 bez. u. Gld. Staats⸗ schuldsch. 86512 bez. u. Gld. Seehandl.⸗Prämiensch. a 50 Rthlr. 104 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 100 ¼ Br., do. 3 ½ proz. 90 Br. Schlesische do. 3 ½proz. 95 ¾ Br., do. Litt. B. 4proz. 99 ¾ Br., do. 3 ½ proz. 92 ¾ Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ¼ Gld., do. neue 4proz. 95 Br., do. Partialloose a 300 Fl. 122 Gld., do. a 500 Fl. 80 ½ Br., do. Bank⸗Certif. a 200) Fl. 17½ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗ Obligationen a 4 pCt. 79 ¼ Br.

Actien: Obkberschlesische Litt. A. 104 ½⅛ bez. u. Gld., do. Litt. B. 102 ½ Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 76 Br. Nie⸗ derschlesisch⸗Märkische 83 ½ Gld., do. Prioritäts 104 Br., do. Ser. III. 102 ½ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 94 Br. Neisse⸗ Brieg 36 ½ u. ¼ etw. bez. Krakau⸗Oberschles. 67 Br. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 41 Br.

Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 M. 143 Br. Hamburg a vista 151 ¼ Br. 1“ do. 3 2 M. 150 ½ Br. 11““ London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 26 6 Br. Berlin a vista 100 Br. 8 do. do. 2 M. 99 Gld.

Paris 300 Fr. 2 M. 80 8 Gld.

Wien, 10. April. Met. 5proz. 93 % a +ℳ, 4proz. 72 ½ a 73, 4 ½proz. 81 ¾ %, 2 ½proz. 49 49 ½. Anleihe 34: 166 ¾ 167 ¼. 39: 106 107. Nordbahn 108 ¼, ½, 5. Gloggnitz 112 ¼ a 111 ½. Mail. 81 —81 ¼. Pesth 87 ¼½ - 87 ½. Bank⸗Actien 1075 1078.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 164 Br., 163 ½ Gld. Augsburg 118 117 ¾. Frankfurt 117 ½¼ 117.

Hamburg 173 ½ 173.

London 11.50 Br. u. Gld

Paris 140 139 ½.

K. Gold 123.

Silber 116 ½.

Fonds und Actien unverändert. ter bei geringem Geschäft.

Frankfurt a. M., 10. April. Die Börse in österreichi⸗ schen Fonds war heute willig. Alle Gattungen derselben hielten sich zu steigenden Coursen begehrt. Es fanden darin mehrere Ein⸗ f statt. Auch waren pr. Staats⸗Schuldscheine, poln. 500 Fl. e. Fr. W. Nordbahn und Bexbacher Actien gesuchter. Zproz.

panier gingen wegen ihres Weichens von Madrid und Paris bei

ansehnlichem Umsatz um 7 zurück. Alle übrigen Fonds gut preis⸗

haltend. Oesterr 5 pro

Br 1 GnPros. Metall. 80 Br., 80 ½ Gld. Bank⸗Actien 112. ir 8 Baden Partial ⸗Loose 50 Fl. v. J. 1840 Darmstadt p. do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 ¼ Br., 31 Gld Fl. 251 Be.. 267 oose a 60 Fl. 72 Br., 71 ½ Gld., do. 25 32½⁄ Br., 32 ½ Gwd 8r Kurhessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. Bethmann 32 % Br. 5 Eeteledgat⸗ a 36 Fr. bei Gebr. 291 Sat ae . Spanien 3proz. inländ. 29 ¼ b- Gld. Polmn. 300 Fi. Loose 123 Br. 129 Gld. d. g2r⸗ 1 5 esgn 8 8 Br., Friedrich⸗Wilhelme⸗- Nordbahn „Br., 42 Glv. Bexbacher 80 ¾ Br., 80 ½ Gld Köln⸗Minden 95 Br., 94 ¾ Gld. 8 8— 8 3

Fremde Devisen etwas mat⸗

3 proz. p. C. 86 ½ Br., 86 ¼ Gld. St. Präm. Oblig. 89 Gld. E. R. 105 Br. Stiegl. 85 ½ Br. u. Gld. Dän. 70 Br., 69 ¾ Gld. Ardoins 10 Br. u. Gld. 3proz. 28 ½ Br., 28 Gld. 6proz. amerik. V. St. 107 ¾ Br., 107 Gld. Hamburg⸗Berlin 79 Br., 78 ½ Gld. Bergedorf 91 Br. Mag⸗ deburg⸗Wittenberge 58 Br., 58 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br., 92 Gld. Köln⸗Minden 94 Br., 93 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms Nordbahn 40 ¾ Br., 40 ¼ Gld. Mecklenburg 31 Gld. Fonds und Actien behaupteten sich fest. Der Umsatz nur gering. Paris, 9. April. Zproz. 55. 60. bahn 420. 8 Nach der Börse. 5proz. 89.57 ½. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210 ½. Hamb. 184 ½. Berlin 367 ½. London 25. 42 ½ Frankf. 210 ½. ““ GG Die Geschäfte waren gering und die Course etwas matt. London, 9. April. Zproz. Cons. p. C. u. c. Z. 95 ½, 34proz. 97 ⅛. Ard. 18 ⅛. Zproz. 37 ½¼. Int. 55 ⅛, 4proz. 85. Bras. 85 ½. Mex. 28 ⅛. Peru 66 ¼. Cons. eröffneten heute 96 p. C. u. 96 ½, ¾ a. Z. Von fremden Fonds sind Chili 1 % gewichen, 98, 90 u. Peru 5 gestiegen. In Eisenbahn⸗Actien wenig Veränderung. 2Uhr. Cons. p. C. 96, 95 ½, a. Z. 90 ¼, 96. Anmsterdam, 9. April. In holl. Fonds zeigte der Handel wenig Leben. Integ. waren anfangs williger, gingen jedoch durch Verkaufs⸗Aufträge wieder zurück; die übrigen waren etwas minder sest. Von span. waren Ard. und Coup. neuerdings zu höheren Preisen sehr gesucht. Oest. flauer. Russ. alte 104 ¼, 4proz. 86 ½. Stiegl. 85 ⅞, „. Mex. 27 %, 3. Peru 68 ½. Holl. Int. 55 ½4, †, Zproz. neue 65 ¼. Span. Ard. 11 ¼, 12,

amburg, 10. April.

5proz. 89.60. Nord⸗

Met. 5proz. 76 ½⅛, 2 ½proz. 41. Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 12. April.

Weizen nach Qualität 45—51 Rthlr.

Roggen loco 25 —26 ½ Rthlr. pr. Frühjahr 24 ½ Rthlr. bez. u. Br., 24 ¼ G. Mai/ Juni 24 ¾ Rthlr. Br., 24 ½ bez. u. G. Juni / Juli 25 ½ Rthlr. Br., 25 ¼ G. Juli /Aug. 26 Rthlr. Br., 25 ½ Sept./Oktbr. 26 ½ Rthlr. nominell.

Gerste, große loco 19—21 Rthlr.

kleine 17— 19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15—17 Rthlr.

pr. Frühjahr 50 pfd. 15 Rthlr. G. Erbsen, Kochwaare 29—32 Rthlr.

Futterwaare 26—28 Rthlr. Rüböl loco 11 ½ Rthlr.

April/ Mai 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¼ G. Mai / Juni 11¼ Rthlr. Br., 11 2 bez., 11 G. Juni/Juli 10 2 Rthlr. Br., 10 t% üG.

Sept./ Okt. 10 ¼ u. Rthlr. verk.

11 ⁄%, gr. Piecen 11 ½, 12 ½¼x, Coup. 8 ⁄, 9 ½. Zfr. 4 ¼, . Oesterr.

pr. April 11 ⁄¾2 Rthlr. Br., 11 ¾ bez., 118 G.

Leinöl loco 11 Rthlr. Br., 11 ½ bez. pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. Br., 11 G.

Mohnöl 14 ½ a 14 Rthlr.

Palmöl 12 ¼ a 12 Rthlr.

Hanföl 14 Rthlr.

Südsee⸗Thran 12 Rthlr. verk.

Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. bez. mit Faß pr. April; 14 Rthlr. bez., April /Mai 18883 G. Mai / Juni 14 i Rthlr. Br., 14 G. Juni / Juli 14 ¼ Rthlr. Br., 14 ½ G. Juli / Aug. 15 Rthlr. Br., 14 ½ G.

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 414. April. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf., auch 26 Sgr. 11 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. 1 1— Zu Wasser: Weizen weißer 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 25 Sgr.; Rog⸗ gen 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.

(schlechte Sorte). Mittwoch, den 10. April. Das Schock Stroh 8 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 18 Sgr. Kartofsel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf.; metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf. Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 5. April 1850 13 ½1 Rthlr. u. 13 Rthlr. 6. 9 13 ¾ frei ins Haus geliefert 8 86 pr. 10,800 nach Tralles. Berlin, den 11. April 1850. 1 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Stettin, 11. April. In Weizen nichts gehandelt. Roggen pr. Frühj. 82pfd. 25 ½, *, ¼, 25 Rthlr., pr. Juli 26 %, 25 Rthlr., 86 pfd. 27 ¼, ¾ Rthlr., pr. Juli 26 ½, pr. Okt. 82pfd. 1 76

Rüböl 114, 1 Rthlr., pr. Mai 11 ⁄% Rthlr., pr. L

Spiritus 25 ¾ Rthlr., pr. Frühj. 20 ½ Rthlr., pr. August 24 % Geld.

14 Br.

„bicche Notizen. Telegraphische 25„ eihr. Nordb. 42 ½. Met.

Frankfurt a. M., 411. Ape 2. öproz. 80 ½. 4 zl proz. 70 ½. Span. 29 ¾. Bad. 31 ¼.

Wien 103. 8 4 11. April. 2 ½ Uhr. Berlin⸗Hamburg 78. Köln⸗

L“ sagdeb.⸗Wittenb. 57 ½. Nordb. 40.

Getraide sehr flau. Paris, 10. April. öproz. 89.40. Zoroz. 55.50. Amesterdam, 40. April. 4 ÿ½ Uhr. Int. 55 . Ard. Met. 2proz. 40½, 5proz. 76. Russ. 4proz. Hope 86 ½. Rüböl pr. April 41 ½¼, pr. Okt. 33 ⅜.

Kurh. 32 ½.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei v1“ Beeilage

Oel fester.

639

12. eeesd⸗

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Sonnabend d. 19. April.

11“

Deutschland.

esterreich. Wien. Vortrag über die Einführung des summarischen Verfahrens in Civilrechtsstreitigkeiten im lombardisch⸗venetianischen Kö⸗ nigreich.

8 1. Ausland.

Fraukreich. Paris. Vermischtes.

Schweiz. Bern. Fernere Mittheilungen aus dem Bericht des Bundes⸗ raths über die deutschen Arbeitervereine. Verlängerung der Frist für die amnestirten venetianischen Flüchtlinge. Erklärungen Ochsenbein's und Stämpfli's. 1

Eisenbahn⸗Verkehr.

1

chtamtlicher Theil. Denutschland

Oesterreich. Wien, 1. April. Das mit dem neuesten Stücke des Allgemeinen Reichsgesetz⸗ und Regierungs⸗ blattes heute ausgegebene neunte Beilageheft enthält nachstehenden Vortrag des Justiz⸗Ministers, betreffend die Einführung des summarischen Verfahrens in Civil⸗Rechtsstreitig⸗ keiten im lombardisch⸗venetianischen Königreiche und die Erlassung einer Vorschrift über das Verfahren in Wechselsachen für dasselbe:

„Allergnädigster Herr! In dem lombandisch⸗venetianischen Königreiche sind gegenwärtig außer dem im Jahre 1815 eingeführten Regolamento generale del processo civile noch drei besondere Vorschriften über das Verfahren in Civilsachen in Wirksamkeit, nämlich das durch die Allerhöchste Entschließung vom 22. Juli 1825 vorgeschriebene summarische Verfahren in Besitzstreitigkeiten, das durch Patent vom 17. Juni 1837 eingeführte Verfahren für Streitigkeiten über die Aufkündigung von Miethen und Pach⸗ tungen von Grundstücken oder Gebäuden, endlich die Vorschrift vom 5. April 1817 über das Wechselverfahren. Als im J. 1845 für die deutschen und slavi⸗ schen Kronländer eine Vorschrift über das summarische Verfahren in bür⸗ gerlichen Rechtsstreitigkeiten geringfügiger Art erlassen wurde, ging der Al⸗ lerhöchste Wille dahin, daß diese Vorschrist auch im lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreiche mit den durch dessen besondere Verhältnisse allenfalls erforderlichen Modificationen in Wirksamkeit gesetzt werde, wobei dieses neue Verfahren auch bei Streitigkeiten über die Aufkündigung verpachteter und vermietheter Grundstücke und Gebäude statt des durch das Patent vom 17. Juni 1837 vorgeschriebenen eintreten sollte. Es wurde daher in Folge der A. h. Entschließung vom 18. Oktober 1845, womit Se. Majestät die Ein⸗ führung eines summarischen Verfahrens in Civil⸗Rechtssachen in allen Pro⸗ vinzen mit Ausuahme des lombardisch⸗venetianischen Königreiches und Dal⸗ matiens zu genehmigen geruhten, die Vernehmung des lombardisch⸗venetianischen Senates der obersten Justizstelle eingeleitet, und da derselbe die Einführung eines summarischen Verfahrens als ein im lombardisch⸗venetianischen Königreiche schon lange gefühltes Bedürfniß erklärte, der diesfällige Gesetz⸗Entwurf im Jahre 1846 mittelst des anliegenden allerunterthänigsten Vortrages der K. K. obersten Justizstelle und Gesetzgebungs⸗Hof⸗Kommission Sr. Majestät zur Allerhöchsten Schlußfassung vorgelegt. Dieser Entwurf, welcher von der in den deutschen Ländern eingeführten Vorschrift über das summarische Ver⸗ fahren nur wenig abwich, erhielt am 8. März 1848 die Allerhöchste Genehmigung. Allein in Folge der damals in dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche eingetretenen Ereignisse unterblieb die Kundmachung jenes Gesetzes und auch nach Herstellung ver gesetzlichen Ordnung glaubte man hauptsächlich mit Rülksicht auf die in Aussicht gestellten Reformen des ganzen Justizwesens die Kund⸗ machung jenes Gesetzes wenigstens so lange auf sich beruhen zu lassen, als sich kein besonderer Anlaß zur sofortigen Einführung desselben ergeben würde. Ein solcher Anlaß liegt gegenwärtig vor. Durch die von Ew. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Januar d. J. erlassene allgemeine Wechselordnung für das Kaiserthum Oesterreich ist allen Kronländern die große Wohlthat eines gleichförmigen Wechselrechtes zu Theil ge⸗ worden. Die Vortheile, welche daraus für den Handelsverkehr ent⸗ springen müssen, würden aber nur unvollkommen erreicht werden, wenn nicht auch in Beziehung auf das Wechselverfahren die mög⸗ lichste Uebereinstimmung zwischen den verschiedenen Kronländern erzielt würde. Gleichzeitig mit der neuen Wechselordnung haben Ew. Majestät auch einer Vorschrift über das Verfahren in Wechselsachen für alle Kron⸗ länder, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, mit Ausnahme des lombardisch⸗venelianischen Königreichs und der Mili⸗ tairgränze, die Allerhöchste Genehmigung ertheilt, welche im Wesentlichen auf das durch die Allerhöchste Entschließung vom 18. Oktober 1845 einge⸗ führte summarische Verfahren hinweiset, welches, wie oben bemerkt wurde, im lombardisch⸗venetianischen Königreiche noch nicht in Wirksamkeit getre⸗ ten ist. Es ergab sich daher die Frage, ob die bereits vollendete Vorschrift über das summarische Verfahren auch im lombardisch⸗venetianischen Königreiche fundzumachen sei, damit die für dieses Kronland zu erlassende Vorschrift über das Verfahren in Wechselsachen sich in derselben Art, wie für die an⸗ deren Kronländer erlassene Verordnung nur darauf zu beziehen brauche, oder ob nur die letztere Vorschrift zu erlassen, in dieselbe jedoch für das lombardisch⸗venetianische Königreich die sie ergänzenden Bestimmungen aus dem Gesetze über das summarische Verfahren aufzunehmen seien. Dem letzteren Auswege stand das doppelte Bedenken entgegen, daß dann im lombardisch⸗ venetianischen Königreiche neben dem in der allgemeinen Gerichtsordnung gegründeten Verfahren noch dreierlei besondere Arten des Civilverfahrens bestünden und daß es dennoch an einem einfachen und beschleunigten Ver⸗ fahren für Civilrechts⸗Streitigkeiten über geringfügige Gegenstände, dessen Bedürfniß anerkannt ist, fehlen würde. Es schien unangemessen, für die Streitigkeiten in Wechselsachen vor den Tribunalen ein beschleunigtes und einfacheres Verfahren einzuführen und für die vielen gering⸗ fügigen und ihrer Natur nach gleichfalls einer schnellen Erledigung bedür⸗ fenden Streitigkeiten vor den städtischen und Land⸗Präturen die Förm⸗ lichkeiten und Weitläufigkeiten der allgemeinen Gerichts⸗Ordnung fortbeste⸗ hen zu lassen. Der Umstand, daß binnen einiger Zeit das gesammte Ci⸗ wilverfahren einer prinzipiellen Umgestaltung mit Rücksicht auf die in der Reichs⸗Verfassung ausgesprochenen Grundsätze der Mündlichkeit und Oef⸗ fentlichkeit entgegengeführt werden muß, konnte nicht davon ab⸗ halten, dessen ungeachtet bis zu dem Zeitpunkte, in welchem das neue Verfahren in das Leben treten wird, wenigstens jene Ver⸗ besserungen der bisherigen Civilprozeßgesetzgebung einzuführen, deren Be⸗ dürfniß und Vorzüglichkeit die Erfahrung kennen gelehrt hat, und welche durch die Gesetzgebungsarbeiten der letztverflossenen Jahre bereits vollständig vorbereitet sind. Es schien daher der Weg den Vorzug zu verdienen, die für das lombardisch⸗venetianische Königreich bereits im Jahre 1848 ge⸗ nehmigte Vorschrift über das summarische Verfahren mit einigen wenigen Aenderungen nun ohne Weiteres kund zu machen. Dadurch wird das in dem Patente vom 17. Juni 1837 gegründete Verfahren in Aufkündigungs⸗ Streitigkeiten ganz entbehrlich gemacht, die wünschenswerthe Ueber⸗ einstimmung mit den in den anderen Kronländern, in welchen das all⸗ gemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, bestehenden prozessualischen Einrichtungen erreicht und der Vortheil erlangt, daß auch in dem lombar⸗ disch⸗venetianischen Königreiche, mit Ausnahme des auf besonderen Bestim⸗ mungen bernhenden und für besondere Verhältnisse berechneten Verfahrens bei Besitzstörungen, nur noch eine Art des summarischen Verfahrens besteht, welches für die städtischen Präturen und in Wechselsachen als allgemeine Norm gelten, bei den übrigen Präturen und den Tribunalen aber in den besonderen, im Gesetze selbst bezeichneten Fällen zur Anwendung fomm Vas den Inhalt der Vorschrift über das sum⸗

marische Verfahren, welche ich beizuschließen mir erlaube, anbe⸗ langt, so enthält der oben erwähnte allerunterthänigste Vortrag der obersten Justizstelle und Gesetzgebungs⸗Hof⸗Kommission die ausführliche Motivirung derjenigen Abweichungen von dem für die deutschen Kronländer ergangenen Gesetze über das summarische Verfahren, welche mit Rücksicht auf die Verhältnisse des lombardisch⸗venetianischen Königreiches als zweck⸗ mäßig erschienen. Ich erlaube mir daher, mich auf diese Ausführung zu beziehben. Die Abänderungen des durch die Allerhöchste Entschließung vom 8. März 1848 genehmigten Textes, welche ich in tiefster Ehrfurcht bean⸗ tragen zu müssen glanbe, beschränken sich auf die wenigen nachstehenden Punkte: Nach der Allerhöchsten Entschließung vom 8. März 1848 sollte das summarische Verfahren ohne Rücksicht auf den Betrag der Forderung in allen Rechtssachen zur Anwendung kommen, welche sich auf einen mit den Erfordernissen des §. 1001 des allgemeinen bür⸗ gerlichen Gesetzbuches versehenen Schuldschein gründen. Diese Ausdehnung des summarischen Verfahrens erscheint jedoch nicht nur an sich sehr bedenklich, indem es sich bei Streitigkeiten dieser Art um sehr hohe Beträge handeln kann, wobei es gewiß nicht im Interesse der Verwirklichung des Rechtes gelegen ist, die streitenden Theile des größeren Schutzes zu berauben, welchen ihnen die Förmlichkeiten des ordentlichen Civilprozesses gewähren, sondern sie ist auch eine Abweichung von der in den deutschen Kronländern bestehenden Vorschrift über das summarische Ver⸗ fahren, deren Nothwendigkeit nicht offenbar ist, die ich daher Ew. Majestät nicht empfehlen kann. Auch der veroneser Senat und die oberste Justizstelle und Gesetzgebungs⸗Hof⸗Kommission haben keinen Grund gefunden, eine solche Ausdehnung des summarischen Verfahrens zuzulassen, und haben sich übereinstimmend dagegen erklärt. Im §. 12 ist der Grundsatz aufgestellt, daß alle schriftlichen Eingaben im Laufe des sum⸗ marischen Verfahrens mit der Unterschrift eines Advokaten versehen sein müssen. Der §. 10 der Allerhöchsten Entschließung vom 18. Oktober 1845, für die deutschen Kronländer enthält die Ausnahme: „wenn diese Eingaben nicht von dem Bittsteller selbst abgefaßt sind.“ Allein diese Be⸗ stimmung hat in der Praxis zu vielen Zweifeln und Mißdeutungen Anlaß gegeben, so daß es zweckmäßiger schien, diese Ausnahme in der Vorschrift für das ““ Königreich ganz aufzugeben, wo dieselbe nach der ausgebildeten Gewohnheit kaum praktischen Werth hätte, zumal der summarische Prozeß gerade nur Bedeutung gewinnt, wenn das persönliche Erscheinen zu den gerichtlichen Verhandlungen zur Regel wird. Im §. 27 wurde die Hinweisung auf den §. 21 des Regolamento generale del processo civile eingeschaltet und die Hinweglassung des Beisatzes, daß die Parteien zu „der Wahrheit getreuen“ Angaben über die Thatumstände aufzufordern seien, aus dem Grunde veranlaßt, weil diese mit dem Prinzip der Verhandlungs⸗Maxime in Widerspruch ste⸗ hende Bestimmung den in dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche über die Natur des Civil⸗Prozesses herrschenden Ausichten schwerlich zugesagt hätte. Im §. 51 wurde der Beisatz gemacht, daß das Appellationsgericht, falls es ein neues Beweisverfahren einzuleiten für nöthig erachtet, gleich⸗ zeitig das Gericht erster Instanz zur Schöpfung eines neuen Ur⸗ theiles anweisen solle, eine Bestimmung, welche zwar bei Er⸗ lassung der Allerhöchsten Entschließung vom 18. Oktober 1845, §. 49 in der Absicht des Gesetzgebers lag und nur als sich von selbst verstehend weggelassen wurde, deren zweckmäßige Einschaltung aber durch bereits vorgekommene Mißverständnisse des §. 49 der Allerhöch⸗ sten Entschließung vom 18. Oktober 1845 von Seiten einzelner Appellations⸗ gerichte dargethan ist. Was den beiliegenden Entwurf der Vorschrift über das Wechselverfahren für das lombardisch⸗venetianische Königreich betrifft, so stimmt derselbe im Wesentlichen vollkommen mit der von Ew. Majestät am 25. Januar d. J. genehmigten Vorschrift für die übrigen Kronländer, in wel⸗ chen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, überein. Nur in dem §. 1 wurde mit Rücksicht auf die gegenwärtig in dem lombardisch⸗ve⸗ netianischen Königreiche bestehende Jurisdictionsnorm und Gerichtsverfas⸗ sung die mit dem §. 1 der Vorschrift vom 25. Januar d. J. im Einklang stehende Bestimmung getroffen, daß Wechselklagen nur bei den eigentlichen Wechselgerichten von Mailand und Venedig, in den Provinzen aber bei den als Wechselgerichte fungirenden Provinzial⸗Tribunalen erster Instanz an⸗ gebracht werden können. Geruhen demnach Ew. Kaiserl. Königl. Majestät den Entwürfen von Verordnungen über die Einführung des summarischen Verfahrens und über das Wechselverfahren im lombardisch⸗venetianischen Königreiche die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen. Wien, 23. März. Schmerling.“

Hierüber erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschließung: „Ueber den Antrag Meines Justiz⸗Ministers 18- eeressäsng Meines Ministerrathes ertheile Ich der vorliegenden Verordnung über das summarische Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das lombardisch⸗venetianische Königreich, dann der Verordnung über das Verfahren in Wechselsachen für dasselbe Kronland Meine Ge⸗ nehmigung und beauftrage Meinen Justiz⸗Minister, die unverzüg⸗ liche Kundmachung dieser zwei Verordnungen zu veranlassen. Wien, 1 Mörz. Franz; Sh.

Ausland.

Frankreich. Paris, 7. April. Im Moniteur und in der Patrie liest man: „Die Regierung hat vom Vice⸗Admiral Trehouart Depeschen erhalten, die telegraphisch hierher befördert worden. Dies der Inhalt: Civitavecchia, 5. April. Ich er⸗ halte so eben von Herrn von Rayneval und dem Kommandan⸗ ten des „Vauban“ die Nachricht, daß der Papst gestern um 1 Uhr Nachmittags von Portici abgereist sei, um sich nach Caserta und von da nach Rom zu begeben. Er wird in kleinen Tagereisen den Weg zurücklegen.

Heute um 1 Uhr war eine Konferenz zwischen dem Präsiden⸗ ten der Wahl⸗Union und Redacteurs der gemäßigten Blätter we⸗ gen eines Vergleiches.

Die Reforme wurde heute für 5500 Fr. an den früheren

Repräsentanten Buvignie verkauft. Binnen wenigen Tagen wird sie wieder erscheinen. Das Geld dazu schießt der Berg vor. Das neue Drama Lamartine's, „Toussaint Louverture“, hat nicht sehr angesprochen. Sturm erregte ein Neger, der, um seinen Haß gegen Bonaparte zu begründen, ausruft: „Bonaparte ist ein Weißer!“ .

Herr Baroche, der Minister des Innern, hat Herrn Viktor Hugo die Mittheilung gemacht, daß er in Bezug auf den Selbst⸗ mord eines Gefangenen in den Kerkern des Mont St. Michil, angeblich veranlaßt durch barbarische Behandlung, eine Untersuchung habe anstellen lassen.

Die vorgestrige Nummer der Voix du Peuple wurde we⸗ gen eines Artikels: „Budget von 1851“ abermals mit Beschlag belegt, das fünftemal seit wenig Wochen. Die Anklage lautet auf Erregung von Haß und Verachtung gegen die Regierung. Die Voix du Peuple wiederholt heute den Inhalt des Artikels.

In der Gewerbeschule sind mehrere neue Galerieen eröffnet wor⸗ den. Die eine, für Mechanik bestimmt, enthält drei Rechenmaschi⸗ nen von Pascal, Zimmerarbeitmodelle von Vivier, Modelle von Rä⸗ dern und Zähnen. Die zweite enthält Lampen, das große Plane⸗ tensystem von Huygheus, chinesische Arbeiten und Maschinen zur mreiseintheilung. Das dritte enthält Mechanik des Himmels, geo⸗ Ketrische, astronomische, akustische Instrumente, Linsen und Spiegel. Die vierte enthält optische Instrumente. Die fünfte bietet Töpfer⸗ waaren.

—— Swedesrr.

In Frankreich wurden im ersten Vierteljahre 1850 gedruckt: 1876 Seernsn todten und lebenden Sprachen, 113 Rupferstiche und 56 werke. . Die Kunstausstellung im Palais National wird wahrscheinlich erst im September stattstaden. Die Legitimisten sind, nächstdem, daß die Orleanisten neulich

bei der Vicepräsidentenwahl sie im Stiche gelassen haben, noch mehr darüber erbittert, daß man nunmehr die Absicht nicht verhehlt, bei der nächsten Präsidentenwahl Herrn Dupin durch Herrn Leon Faucher zu ersetzen. Faucher selbst sucht sich den Legitimisten zu nähern.

Schweiz. Bern, 6. April. (Eidgenöss. Ztg.) Ueber die Verbindung der Flüchtlinge mit den Arbeiter⸗Vereinen und die daraus hervorfließende Wechselwirkung beider ersieht man aus dem mehrerwähnten Berichte des Bundesrathes Folgendes: „Am 23. Oktober wurde vom genfer Verein unter Anderem Folgendes nach Bern geschrieben: „„Ferner frage ich Sie, ob es nicht möglich ist, in Bern einen neuen Verein zu errichten. Der Ort ist so wichtig, und an Leuten kann es doch auch nicht fehlen. Gerade im jetzigen Augenblick ist es doppelt wichtig, unsere Partei zu or⸗ ganisiren, und dann ist es hauptsächlich unsere Pflicht, unter den Flüchtlingen, namentlich den Soldaten, Propaganda zu machen. Die Wichtigkeit hiervon brauche ich nicht auseinanderzusetzen. Und gerade in Bern hättet Ihr ein so schöͤnes Feld für diese Thätig- keit.““ In einem Schreiben vom 19. Dezember a. p. vertheidigte der Central⸗Verein gegenüber dem Verein in Zürich sein Sta⸗ tutenprojekt und bemerkt hierbei: „„Liegt, wie es uns den Anschein hat, in der Ernennung eines Central⸗Vorstandes die Absicht, eine Centralleitung für alle in der Schweiz befindlichen deutschen De⸗ mokraten, namentlich Flüchtlinge, zu schaffen, so müssen wir Euch erwiedern, daß wir in unserem Verein diese Nothwendigkeit schon oft besprochen haben, daß wir aber bei der in sämmtlichen deutschen Vereinen begriffenen geringen Mitgliederzahl von höchstens 400 und den bis jetzt noch nicht allzu zahlreich auftretenden geistigen Kräften es nicht für möglich gehalten haben, aus den Vereinen einen solchen Central⸗Vorstand zu schaffen. Die Ansicht des Ver⸗ eins gestaltete sich dahin, daß in allen Kantonen und namentlich in den größeren Städten aus den General⸗Versammlungen sämmt⸗ licher deutscher Demokraten durch direkte Wahl sogenannte Unter⸗ stützungs⸗Comité's gewählt werden sollten, welche nicht allein die Unterstützungssache, sondern vor Allem die höhere politi⸗ sche Leitung und Propaganda zu besorgen hätten, aus welchen Co⸗ mité's dann ein allgemeines Central⸗Comité gewählt werden sollte. Zu diesem Behufe kam durch Aufruf unseres Vereins am letzten Sonntag eine Versammlung zu Stande, welche ein neues Unter⸗ stützungs⸗-Comité, bestehend aus (folgen die Namen) durch Wahl ernannte, dessen neuer gründlicher Thätigkeit wir entgegensehen.““ Aus diesen und anderen Akten geht also hervor, daß es den Ver⸗ einen zu einer Hauptaufgabe gemacht wurde, die größere Masse der Flüchtlinge fur ihre Ideen und Zwecke zu bearbeiten, ihnen die „wahre Durchbildung“ zu geben und sie „zu einer Freiheits⸗Armee zu erziehen.“ Wir haben auch die Erfahrung gemacht, daß da, wo thätige Vereine sind, wie z. B. in Genf, Bern und Zürich, die Flücht⸗ linge viel schwerer zur Abreise zu bestimmen waren. Während auf diese Weise die Vereine auf die Masse der Flüchtlinge zu wirken suchten, bemächtigten sich hinwiederum die Chefs der Flüchtlinge und die durch Bildung oder Energie Hervorragenden unter ihnen der Vereine, indem sie entweder die Leitung derselben an sich ris⸗ sen oder sonst eine einflußreiche Stellung einnahmen. Es ist be⸗ kannt, in welcher Verbindung Heinzen, Struve und Andere in Genf standen; wir sehen überdies im dortigen Verein noch viele bekannte Namen von Flüchtlingen, z. B. Essellen, Liebknecht, Schnauffer, Pe⸗ lissier u. s. w., im Verein von Lausanne Engelmann, gewesener Bataillons⸗Chef im rheinbayerischen Corps, jetzt Präsident des dor⸗ tigen Vereins, in La Chaux⸗de⸗Fonds Valentin Weber aus Rhein⸗

bayern, in Bern Dr. Maas von dort. Der Letztere ließ hier einen schon durch die öffentlichen Blätter bekannten höchst aufreizenden Aufruf an die Arbeiter drucken, und der berner Verein verbreitete denselben. Wenigstens sandte er denselben. an den Verein in Aarau mit folgendem Schreiben: „„Wir über⸗ senden Euch beiliegende Exemplare einer Proclamation von einem unserer Mitglieder, die Ihr gewiß für zweckdienlich halten und ein jeder von Euch an Euch bekannte Orte in Deutschland, um daselbst Propaganda zu machen, senden werdet.““ „Der Verein in Basel wurde von Metternich und Fenner von Fenneberg mit fanatischen Reden erbaut, wenn es erlaubt ist, die Aeußerung: „„man sollte die Hälfte der Deutschen aufhängen!““ mit diesem Ausdruck zu bezeichnen.“’ In einem Rundschreiben des Central⸗Vereins vom 20. August 1848 heißt es: „„Es wurde von verschiedenen Seiten der feste Wille ausgedrückt, daß die deutschen Arbeiter⸗Vereine in der Schweiz so wenig als möglich fremde Elemente in sich aufnehmen sollen d. h. bei der Aufnahme von Nichtarbeitern zu Mitgliedern sich nicht durch diese oder jene Persönlichkeiten in ihrer Thätigkeit läh⸗ men lassen, wie schon so oft der Fall war in mehreren Vereinen wo die Machinationen und Intriguen mehr Schaden als Nutze gebracht. Wenn in irgend einem Verein gelehrte Mitglieder sin oder Unterricht geben, so soll man ihnen trotzdem keinen er si einräumen auf das politische Leben des Vereins; denn die Herrer Gelehrten werden niemals unsere Ansichten theilen bei einer Sozial Reform, und zwar aus dem einfachen Grunde, daß eine durchgrei fende Sozial⸗Reform ihren Privat⸗Interessen entgegensteht. Die Gelehrten wollen immer herrschen. Wir sind weit entfernt, dern Gelehrtenstand deswegen zu hassen; es giebt unter den Gelehrten auch sehr ehrenwerthe Ausnahmen, die mit großer Begeisterung die Lage der Arbeiter besprechen und verbessern helfen. Aber eben so wenig als die gelehrten Herren uns Rechte einräumen, über Sachen, die wir nicht verstehen, eben so wenig wollen wir den Herren Stubengelehrten, die von dem praktischen Leben gar nichts oder wenig verstehen, Rechte einräumen in unseren Angelegenheiten. Die Lehre giebt uns die französische Revolution, daß die Arbeiter von keiner Staatseinrichtung etwas Gutes zu hoffen haben, so lange sie nicht verhältnißmäßig in der gesetzgebenden Versammlung repräsentirt sind, denn mit einem Arbeiterministerium ist wenig ge⸗ holfen. Hilf dir selbst, so hilft dir Gott! sagt ein altes Sprüchwort, und dies ist buchstäblich wahr; denn wenn Deutschland heute Republik würde, so hätte der Arbeiter deshalb kein besseres Loos, als jetzt. Der Arbeiter war von jeher ein Plackesel, um unverschämte Faullen⸗ zer durch die Welt zu schleppen, das soll und muß einmal aufhö⸗ ren.““ Während der Revolution in Baden machten die Vereine für die dortige provisorische Regierung vortreffliche Gränzpolizei. Darüber sagt der Bericht: „Dieser Verein (der in Basel) be⸗ schränkte sich aber keinesweges darauf, die Zuzüger zu sammeln, zu unterstützen und hinauszuspediren, sondern er versah förmlich den Gränzpolizeidienst, berichtete der provisorischen Regierung, stellte bei ihr Anträge, wie eine badische Behörde, und beaufsichtigte auch auf