1850 / 108 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gegenwärtigen Vertrages und zwar, sofern bis dahin diese Aus⸗

wechselung zu bewirken ist, am 15. Januar 1850 stattfinden. Artikel 12.

Die beiden hohenzollernschen Fürstenhäuser behalten, der Ab⸗ tretung Ihrer Fuürstenthümer ungeachtet, innerhalb des preußischen Staates Ihren bisherigen Rang und die damit verbundenen Vor⸗ üge, auch soll Ihnen und insbesondere Ihren jedesmaligen hohen

hefs, im Falle Ihrer etwanigen Niederlassung im preu⸗

ßischen Staate, eine Ihren verwandtschaftlichen und sonstigen Verhältnissen zum Königlich preußischen Hause entsprechende bör⸗ zugte Stellung vor allen anderen nicht zum Königlichen Hause ge⸗ hörigen Unterthanen Sr. Königlichen Majestät gewährt werden.

Das Nähere hierüber bleibt einer besonderen Feststellung vor⸗ ehalten, welche sich in dem vorausgesetzten Falle einer 1e der durchlauchtigen Fürsten im preußischen Staatsgebiete au 4 88 die hinsichtlich des Gerichtsstandes, der Vormundschaft c. Ihnen etwa einzuräumenden be z2 .“ haben wird.

rtikel 13. 8 1

Die bestehende fürstlich hohenzollernsche Haus⸗Verfassung 89 im Allgemeinen, wie im Besonderen, namentlich auch soweit sie Be⸗ stimmungen wegen der Mißheirathen und wegen der Nothwendig⸗ keit des agnatischen Konsenses zur Kontrahirung von Schulden auf das fürstliche Hausfideikommiß⸗Vermögen in sich begreift, mit der

Maßgabe aufrecht erhalten, daß die den letztgedachten Gegenstand betreffenden Bestimmungen auch auf die in den obigen Artikeln 6 und 7 erwähnten Jahresrenten, so wie auf jedes Aequivalent, wel⸗ ches demnächst etwa an die Stelle des jetzigen fürstlich hohenzollern⸗ schen Hausfideikommiß⸗Vermögens treten könnte, im Ganzen wie im Einzelnen Anwendung finden sollen.

Artikel 14.

Erlischt der fürstlich hohenzollernsche Mannsstamm vor dem Mannsstamme des Königlich preußischen Hauses, so wird im Sinne der Erb⸗Einigungs⸗Verträge von den Jahren 1695 und 1707 das Königlich preußischerseits für die jetzige Landesabtretung gewährte Entschädigungs⸗Objekt, in dessen Besitze sich die zuletzt ausgestorbene Linie des gedachten fürstlichen Hauses resp. deren letzter hoher Chef befunden hat, an die LW sren Regierung zurückfallen.

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Den Ansprüchen, welche das fürstliche Haus Hohenzollern in Folge der Erb⸗Einigungs⸗Verträge von den Jahren 1695 und 1707 im Falle des Erlöschens des Mannsstammes des Königlich preußi⸗ schen Hauses erheben könnte, wird durch den gegenwärtigen Ver⸗ trag in keiner Weise präjudizirt.

Artikel 16.

Von dem Inhalte des gegenwärtigen Vertrages soll nach er olgter beiderseitiger Ratification die für den deutschen Bund be⸗ stehende Centralbehörde unter integraler Mittheilung desselben durch eine von Seiten der beiden durchlauchtigen Fürsten von Hohen⸗ zollern⸗Hechingen und von Hohenzollern⸗Sigmaringen abzugebende Erklärung, mit Beziehung auf den Artikel VI. der wiener Schluß⸗ Akte vom 15. Mai 1820, in Kenntniß gesetzt und diese Erklärung von Seiten der Königlich preußischen Regierung bestätigt werden.

Artikel 17.

Gegenwärtiger Vertrag wird, nachdem derselbe die Zustim⸗ mung der beiden preußischen Stände⸗Kammern verfassungsmäßig erhalten hat, von Sr. Majestät dem Könige von Preußen und von

Ihren Durchlauchten den regierenden Fürsten von Hohenzollern⸗ Hechingen und von Hohenzollern⸗Sigmaringen ratifizirt und rie preußischerseits zu diesem Ende auszufertigende Rakifications ⸗Ur⸗ kunde auch von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen mitunterzeichnet; den beiden fürstlich hohenzollernscherseits auszu⸗ fertigenden Ratifications⸗Urkunden aber werden in ähnlicher oder sonstiger angemessener Form die Erklärungen des Beitrittes aller majorennen Agnaten Ihrer obengedachten fürstlichen Durchlauchten beigefügt; auch dergleichen Beitritts⸗Erklärungen von ljedem der übrigen Nachgeborenen des fürstlich hohenzollernschen Hauses alle⸗ mal gleich nach erlangter Majorennetät ausgestellt und durch den jedesmaligen Chef der betreffenden fürstlichen Linie Sr. Majestät dem Könige von Preußen eingereicht werden. . Die Auswechselung der Ratificationen soll innerhalb der näaͤch⸗ sten vier Wochen nach dem Abschlusse des gegenwärtigen Staats⸗ Vertrages erfolgen.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Staats⸗Vertrag unterzeichnet und untersiegelt.

So geschehen Berlin, den 7. Dezember 1849.

(L. S.) von Raumer. (L. S.) Baron von Billing. (L. S.) von Bülow. 8 (L. S.) Stünzner. 1⸗ 8

Die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden hat am 20. Fe⸗ bruar 1850 zu Berlin stattgefunden.

Patent wegen Besitznahme des Fürstenthums Hohenzollern⸗ Hechingen und des Fürstenthums Hohenzollern⸗Sigmaringen. Vom 12. März 1850. (s. Staats⸗Anzeiger Nr. 101.)

Berlin, 20. April. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist den 2. April Baron von der Goltz, Major, unter Belassung in seinem Verhältniß als Adjutant bei der General⸗ Inspection der Artillerie, zum persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert von Preußen Königliche Hoheit; den 4. April, von Gayl, General⸗Major und Inspecteur der Besatzung der Bundes⸗Festun⸗ gen, zum Kommandanten von Luxemburg ernannt, und soll der⸗ selbe bis auf Weiteres noch in seinem gegenwärtigen Verhältniß verbleiben, Gaede, Major von der Armee und Direklor des Ma⸗ rine-Depots in Stettin, zum Commandeur des Marine⸗Corps, Graf Monts, Major vom 11ten Infanterie⸗Regiment, zum Prä⸗ ses der Examinations⸗Kommissson für Porte d'Epee⸗Fähnrichs und Direktor der Divisionsschule der 11ten Division ernannt worden. Ferse⸗ sind auf ihr Ansuchen in Ruhestand versetzt: den 4. April: von Corbin, General⸗Major und Commandeur der 3ten Land⸗ bege eegade⸗ von Giese, Oberst und Commandeur der 6ten 18“ Chamier, Oberst und Commandeur der v. 89 e beide als General⸗Majors, von Wulf⸗ 8 eesant —⸗ und Kommandant von Luxemburg, sämmtlich

zulezt Toms⸗ 25 Freiherr von der Horst Oberst zur Disposition, bisherigen Fen eur des 19ten Infanterie⸗Regiments, mit seiner Heneral⸗Leutenant g s in Potsdam, auf sein Ansuchen, als nant zur Disposition f Hension, von Willisen, General⸗Lieute⸗ Brigade, mit n- früher Commandenr der 11ten Landwehr⸗ eee er bisherigen Pension, der Abschied bewilligt dasselbe Bl . dem Könige von Ie ethan den Vertrag zwischen Sr. Majestät

16. Mai v. J. abgeschlossenen Verträge zwischen r. Majestät dem Könige von Preußen Hüascatn und Sr. Königl. Hoheit dem Groß⸗ herzoge von Mecklenburg⸗Strelitz, resp. Sr. Hoheit dem Herges⸗ von Anhalt⸗Deßau (für die Herzogthümer Anhalt⸗Dehau un 8 n⸗ halt⸗Cöthen) und Sr. Hoheit dem Herzoge von Anhalt⸗Bernburg andererseits, betreffend den Anschluß der Großherzoglichen resp. Herzoglichen Militair⸗Kontingente an die Königlich 2 ßische Armee, fönnen aus dem mecklenburg strelitzschen, dem anhalt⸗ dessauischen, dem anhalt⸗ cöthenschen und 82 anhalt⸗bernburgschen Gebiete gebürtige junge Männer, welche nach preußischen Gesetzen die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Dienst besitzen würden, unter gleichen Bedingungen, wie jeder Preuße, bei jedem preußischen Truppentheile als einjährige Frei⸗ willige in den Dienst treten. 8

Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 30. Juni 1846, die Be⸗ stimmung der Ministerien des Innern und des Krieges vom 27. November vorigen Jahres und die des Ministeriums des In⸗ nern vom 23. November 1841, so weit letztere die Aufnahme von Ausländern in den diesseitigen Militairdienst betrifft, sind daher in Beziehung auf Unterthanen der bezeichneten Staaten, insoweit ih- nen die Berechtigung zum einjährigen Dienst nach preußischen Gesetzen zur Seite steht, als aufgehoben zu betrachten. .

Demnächst sehen wir uns veranlaßt, Folgendes zu bestimmen:

1) Die Anmeldung zum einjährigen Dienst muß gleich, wie bei den preußischen Unterthanen, rechtzeitig bei einer Departe ments⸗Prüfungs⸗Kommission erfolgen, eben so der Dienstan⸗ tritt selbst, und finden die hierüber erlassenen Vorschriften auch in Beziehung auf die in Rede stehenden Unterthanen volle Anwendung. 1 Ist die wissenschaftliche Ausbildung nicht auf einer preußischen Bildungs⸗Anstalt erfolgt, so wird der Nachweis über den Grad derselben durch beigebrachte Atteste in der Regel nicht

ggenügen, sondern eine wirkliche Prüfung abzuhalten sein.

3) In den Berechtigungsscheinen zum einjährigen Dienst ist aus⸗ zusprechen, daß dem Examinanden als Ausländer, und zwar als Unterthan eines der bezeichneten Staaten, die Berechti⸗ gung zum einjährigen Dienst im preußischen Heere ertheilt worden sei.

4) Ausstandsbewilligungen zum Diensteintritt nach zurückgelegtem 23sten Lebensjahre, jedoch nicht über das 25ste Lebensjahr hinaus, können nur von den heimatlichen Regierungen der jungen Leute ertheilt werden, die Truppen haben daher in den Fällen, wo junge Leute der bezeichneten Staaten das 23ste Lebensjahr überschritten, vor der Annahme einen Nach⸗ weis zu verlangen, daß die Ausstands⸗Bewilligung ertheilt worden ist.

Berlin, 14. März 1850.

Der Minister des Innern. Im Auftrage

(gez.) von Puttkammer.

An die sämmtlichen oberen Provinzial⸗Behörden.

Der vorgedruckte Erlaß wird hierdurch zur Kenntniß der Armee

Der Kriegs⸗Minister. (gez.) von Stockhausen.

chweig, betreffend den anh Sr. Hoheit dem Herzoge von Braun⸗

Ftai e an ve Königlich chluß her derzoglich braunschweigschen Ferner die nähe rmee.

eren deutschen 8 ab ungen über die, in den mit meh

pulirte Zulassung junger Lkeschlossenen Militair⸗Conventionen sti⸗

schen Heere. zum einjährigen Dienst im preußi⸗

In Gemäßheit der resp. 2

gebracht. Berlin, 11. April 1850. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Griesheim. von Herwarth.

Deutsche Angelegenheiten.

Erfurzt, 19. April. (C. C.) Sitzung des Volkshauses. Präsident Simson. Eröffnung um 10 Uhr. Tagesordnung: Prä⸗ sidentenwahlen, zweite Abstimmung über das Amendement Hassel⸗ bach, Wahlprüfungen.

Für den Verwaltungsrath sind anwesend der General von Radowitz und Kommissarius Vollpracht.

Nach Verlesung des Protokolls trägt der Präsident darauf an, die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände in umgekehr⸗ ter Ordnung vorzunehmen. Es geschieht. Da keine Wahlprüfun⸗

gen in den Abtheilungen vorgenommen worden sind, so wird zur zweiten Abstimmung über das Amendement Hasselbach geschritten. Es lautet folgendermaßen: Das Haus wolle beschließen, den Schluß⸗ 1 in Nr. IV. des Antrags (Nr. 4 der Drucksachen) so zu assen:

„Für den Fall, daß sämmtliche von dem Staatenhause und dem Volkshause übereinstimmend beschlossenen Abänderungsvorschläge oder einzelne derselben durch das Organ des Verwaltungs Raths oder der Reichsregierung die Genehmigung der verbündeten Regie⸗ rungen erhalten, ertheilt das Volkshaus hierdurch seine Zustim⸗ mung, daß die Verfassung, das Wahlgesetz und die Additional⸗Akte nach Maßgabe der genehmigten Vorschläge abgeändert und in dieser abgeänderten Gestalt promulgirt werden, wobei das Volkshaus je⸗ doch gleichzeitig damit einverstanden ist und erklärt, daß es, insoweit jene Vorschläge ganz oder theilweise die gedachte Genehmigung nicht erhalten, bei den in Folge der Zustimmung des Reichstages festge⸗ stellten Bestimmungen jener Urkunden verbleibe.“ 1

Das Amendement wird mit großer Majorität angenommen.

Das Haus schreitet zur Wahl des Präsidenten für die Dauer des Reichstages. Aus der Wahlurne, welche 201 Stimmzettel ent⸗ hält, geht hervor: Simson mit 139 Stimmen, Fürst Hohenlohe mit 57 Stimmen, von Manteuffel (Kottbus) 4 Stimmen, von Schenk 1 Stimme. Nach Verkündigung der Wahl durch den Vice⸗Prä⸗ sidenten sprach der Präsident Simson der Versammlung folgen⸗ dermaßen seinen Dank aus: 1“

„Meine Herren! Nach einer kaum vierwöchentlichen Thätig⸗ keit ist es dem hohen Hause gelungen, den wichtigsten und schwie⸗ rigsten Theil derjenigen Aufgabe zu erledigen, die ihm von den verhündeten Regierungen und ihren Völkern gestellt war. Die Prüfung der Verfassungsvorlagen ist beendigt, die Annahme der⸗ selben durch dieses hohe Haus, einen der dazu berufenen Faktoren,

vollzogen.

„Ihr diesfälliger Beschluß, meine Herren! in seiner schließ⸗ lichen Fassung von mehr als zwei Drittheilen dieser hohen Ver⸗ sammlung genehmigt, darf sich rühmen, jede Rücksicht mit Ge⸗ wissenhaftigkeit und Treue erwogen und eingehalten zu haben. Es ist Nichts darin enthalten, was an Form oder Inhalt, an Aus⸗ druck oder Absicht nach irgend einer Seite hinaus nur bedenklich er⸗ scheinen könnte. So, meine Herren, trägt uns das Bewußtsein, dem von den verbündeten Regierungen begonnenen Werke unserer⸗ seits nur Beistand und Förderung gewährt zu haben. (Bravo!)

„In diesem Bewußtsein, meine Herren, sind wir zu der An⸗ nahme berechtigt, die große Angelegenheit werde in gleichem Sinne an jeder Stelle ergriffen werden, deren Thätigkeit zu der unsrigen ““ und abschließend hinzutreten muß, wenn die neue Ge⸗ 84 1ewe ecte sschm Dinge unter Gottes Segen in mäßi⸗ Fäinae son⸗ und freudig zum Dasein und zur Wirksamkeit

„Ihre heutige Entscheidung, meine Herren, legt die formelle vänans 88 8LS. v Theiles Ihrer rbesten ir meine 8 pfange K Eins abermaligen Wahl mit tiefbeweg⸗

tem Danke das Anerkenntniß, das Sie einem aufrichtigen und ehr⸗ lichen Willen zu Theil werden lassen, obgleich die Ausführung ihm (das fühlt Niemand besser als ich) bei weitem nicht überall ent⸗ sprochen hat. Erhalten Sie mir, meine Herren, dieses Wohlwollen auch für die noch übrigen Wochen unseres Beisammenseins, dieses Wohlwollen, von welchem getragen vielleicht ein Jeder, ohne welches sicherlich Niemand auch nur einigermaßen zulänglich vie ehrenvolle Stelle würde ausfüllen können, zu der Ihre Güte in diesem Hause mich berufen hat!“ (Bravo!)

„Das Haus geht hierauf zur Wahl des ersten Vice⸗Präsidenten über. Von 204 Stimmen erhält Herr von Schenk 146, Urlichs 69, Prinz Hohenlohe 3, Hergenhahn 1, von Selchow 4, Langerfeldt 3, Brandt 3, Goltdammer 1, Kaulfuß 1.

Freiherr von Schenk: „Meine Herren! Sie haben so we⸗ nig Gelegenheit gehabt, meine Fähigkeiten in dem mir von Ihnen übertragenen Amte zu prüfen, daß ich nur glauben kann, ich habe das Resultat dieser Wahl der Fortdauer Ihres Vertrauens zu dan⸗ ken. Ich werde mich dessen wurdig zu zeigen suchen.“ (Bravo!)

Bei der Wahl des zweiten Vice⸗Präsidenten erhält von 204 Stimmen: Rüder (Oldenburg) 114, von Selchow 56, Urlichs 10, Goltdammer 11, von Bismark⸗Schönhausen 2, von Radowitz 2, von Mitschke⸗Kollande 3, Hergenhahn 2, Langerfeldt 2, Triest 1, von Zychlinski 1, Prinz Hohenlohe 1.

Rüder (Oldenburg): „Meine Herren! Ihre Wahl giebt mir die Aufgabe, während der Dauer des Reichstages dem verehrten Herrn Präsidenten helfend zur Seite zu stehen. Hoffen wir, daß unsere Arbeiten nur bald zu dem erstrebten Ziele führen und daß ich also recht bald in die Lage versetzt sein werde, mein Amt wieder niederzulegen.“

Nachdem der Präsident die Tagesordnung für die nächste Sitzung festgestellt hat, beraumt er die letztere auf nächsten Dienstag 11 Uhr an.

Vor dem Schluß der Sitzung verlangt noch das Wort der Abgeordn. Wantrup: Er finde es nicht in der Ordnung, daß der Präsident vorhin in seiner Rede Wünsche und Hoffnungen aus⸗ gesprochen habe, welche nur in der Majorität seien. Der Präsident habe eben die Aufgabe, die Minorität gegen die Majorität in Schutz zu nehmen, und er könne es nur ungeeignet finden, daß von dem Präsidenten selbst die Minorität eine Benachtheiligung erfahre, gegen welche ihr die Geschäftsordnung keinen Schutz gewähre.

Präsident Simson: „Und ich finde es nicht in der Ord⸗ nung, daß irgend Jemand in diesem Hause sich herausnimmt, über das Thun des Präsidenten die Worte „nicht in der Ordnung“ zu gebrauchen.“ (Bravo links.) Wenn irgend ein Theil dieses Hauses mit dem, was ich thue, nicht einverstanden ist, so steht ihm der Weg der Beschwerde offen, der Beschwerde, die von dem Hause geschäftsordnungsmäßig behandelt wird. Ich lehne es entschieden

ab, daß es irgend Jemanden zustände, mir in dieser Weise und in diesem Style Vorwürfe zu machen, wie sie mir so eben gemacht worden sind. (Bravo links und im Centrum.) Ich hatte nicht nöthig, auf diese Vorwürfe zu antworten, ich thue es, weil ich es will. Ich habe die Minorität gegen die Majorität und umge⸗ kehrt zu vertreten, aber wenn ich das Wort führe auf Grund der Wahl dieses hohen Hauses, so ist die Ansicht, die ich auszusprechen habe, die der Majorität, und war es meine Schuldigkeit, dies zu thun, so habe ich es bis jetzt nach meinen Kräften zu thun ver⸗ sucht. Ich erkläre diese Angelegenheit für erledigt und schließe die heutige Sitzung.“

Oesterreich. Wien, 18. April. Die feierliche Krönung des Kaisers wird, dem Lloyd zufolge, am 18. August, als dem Geburtstage Sr. Majestät, vor sich gehen. Am 15ten d. M. hat der bisherige spanische Gesandte am österreichischen Hofe, Herzog von Gor, Sr. Majestät dem Kaiser sein Abberufungsschreiben über reicht. Gestern reiste Se. Kaiserl. Hoheit, Erzherzog Franz Karl von hier nach Prag ab, um Se. Majestät den Kaiser Ferdinand zu besuchen, der morgen seinen 57sten Geburtstag feiert. Auch Fürst Windischgrätz mit dem Erbprinzen Alfred von Windischgrätz und Feldzeugmeister Graf Khevemüller sind gestern nach Prag, Fürst Karl Lichnowsky nach Freiwaldau und die Grafen Alfred und Ferdinand Zichy nach Venedig abgereist. Vorgestern langte Herzog Wilhelm von Württemberg aus Zara hier an, und Feldzeugmeister Freiherr von Heß kehrte von seiner Inspizirungsreise aus Böhmen zurück.

Wie es heißt, gedenkt das Ministerium zur fortwährenden Ueberwachung der neuen Gerichte Kommissäre auszusenden, welche in politischer Beziehung dieselbe Bestimmung haben sollen, die den bereits bestehenden Post⸗Kommissären in postamtlicher Beziehung zu⸗ gewiesen ist.

Den zur Bemessung der Erwerbsteuer aufgestellten Bezirks⸗ und Landes⸗Kommissionen ist, wie überhaupt Allen, die bei dieser Bemessung mitwirken, strenges Geheimhalten der ihnen durch die eingegangenen Fassionen bekannt gewordenen Vermögens⸗ und Ein⸗ kommensverhältnisse zur Pflicht gemacht worden. Die Vertrauens⸗ männer müssen das Stillschweigen durch Handschlag an Eidesstatt geloben.

Für die österreichische Kriegsmarine ist der Segeltuch⸗Fabrik von Buschbek und Graffe in Mähren eine Bestellung von 200,000 Ellen Segeltuch, welches bisher beinahe ausschließlich von Malta bezogen wurde, zur baldigen Effektuirung zugekommen.

Wie nach Tyrol werden von Seiten des Handels⸗Ministeriums nun auch Ingenieure nach Kärnthen ausgesendet, um Vorerhebun⸗ gen bezüglich einer durch dieses Land zu führenden Eisenbahn zu machen.

Bayern. München, 16. April. (A. Z.) In der heu⸗ tigen Sitzung der zweiten Kammer hielt der Abgeordnete Freiherr von Lerchenfeld einen eben so gründlichen, als von der um⸗ fassendsten Kenntniß der gesammten bayerischen Finanz⸗Verhältnisse zeugenden Vortrag über die Berichte der ständischen Schulden⸗Til⸗ gungs⸗Kommissäre. Nachdem sodann die neuen Fiseeüngen an der Staatsschuld aus älteren Rechtstiteln, so wie der ee gen der Staatsschuld, durch einhelligen Beschluß⸗ der 8 Fei⸗ erkannt waren, wendete sich dieselbe zur Bera h8 9 es Gesetzes über die provisorische Erhebung der Steuern 8 49— 50. Das Gesetz wurde ohne Debatte einstimmig noa) hah gen 128 Kammermitgliedern angenommen. Den 5 der Berathungen bildete ein Antrag des Abgeordneten, Rud hart, daß die Regiec⸗ rungsstellen, so weit sie als zweite Instanz in Gegenständen der Ansässigmachung und des Gewerbsgesetzes zu erkennen haben, ihre Beschlüsse nach kollegialer Berathung zu fassen hätten und diese Anordnung auf dem Wege des Gesetzes erlassen werden sollte. Auch diesem Antrage stimmte die Kammer in der von dem Aus

schusse beantragten Weise einmüthig bei.

Sachsen. Dresden, 18. April. (Dresd. J.) Heut Mittag um zwölf Uhr erfolgte die feierliche Anwerbung um die Hand Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Elisabeth für Se. Königl Hoheit den Prinzen Ferdinand von Sardinien, Herzog von Genua, bei Sr. Majestät dem Könige und Sr. Königl. Hoheit dem Prin⸗

zen Johann durch den hierzu abgesendeten Königl. sardinischen Kom⸗

missar, General⸗Major della Rocca Morazzo. Hierauf geruhten Ihre Majestäten der König und die Königin, ingleichen Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Johann und die Prinzessin Elisabeth die Glückwünsche der Hof⸗ und Zutrittsdamen, der Her⸗ ren Staats⸗Minister, des Corps diplomatique und der am Kö⸗ niglichen Hofe vorgestellten fremden und einheimischen Herren und Damen anzunehmen. Um 4 Uhr fand große Tafel im Paradesaale des Königlichen Schlosses statt.

Das Ministerium hat in Bezug auf den Verkauf des Chloro⸗ form folgende Verordnung erlassen: „Da nach den seither gemach⸗ ten Beobachtungen die Anwendung des Chloroforms zu Aetherisi⸗ rungen bei Operationen in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Fällen zu einem schnell tödtlichen Ausgange geführt hat, so findet das Ministerium des Innern, indem es zugleich das Publi⸗ kum im Allgemeinen hierauf aufmerksam macht, für nothwendig, an⸗ durch zu verordnen: daß der Verkauf dieses Arzneimittels den Be⸗ stimmungen über den Giftverkauf in dem Mandate vom 30. Sep tember 1823 insoweit zu unterstellen sei, daß derselbe von nun an seitens der Produzenten und Droguisten nur an legitimirte Apotheker zu erfolgen hat, diesen letzteren aber die Verabreichung von Chlo⸗ roform nur in der Rezeptur, mithin nur auf ein von einem legiti⸗

mirten Arzte unter dem laufenden Datum verschriebenes Rezept, nie⸗

mals aber im Handverkaufe gestattet sein soll.“

Der Ausschuß der zweiten Kammer, welcher mit der Bericht⸗ rstattung über die Weigerung der Regierung, den Abgeordneten vdes 76. Wahlbezirks (Dr. Schaffrath) einzuberufen, beauftragt war, hat dieselbe endlich geschlossen; die Mehrheit ist für Einberufung Schaffrath's durch die Kammer, die Minderheit für Beschwerdefüh⸗ rung beim Staatsgerichtshof.

Leipzig, 19. April. (D. A. Z.) Se. Königliche Hoheit der Herzog Ferdinand von Genua ist heute mit Gefolge hier an⸗ gekommen und im Hotel de Pologne abgestiegen.

Oldenburg. Oldenburg, 13. April. (D. R. Z.) In

der heutigen Landtags⸗-Sitzung erstattete der Abtheilungs⸗Ausschuß

Bericht über ein Schreiben der Staats⸗Regierung vom 19. Februar,

welches eine Verfassungs⸗Aenderung dahin beantragte, daß das in

den Artikeln 133 und 134 bestimmte allgemeine Stimmrecht im Wege der einfachen Gesetzgebung aufgehoben werden könne, was erforderlich erscheine, wenn auf dem dritten ordentlichen Landtage die Einführung der direkten Wahlen in Aussicht stehe, bei welchen eine Beschränkung des Stimmrechts auf höhere politische Befähi⸗ gung no hwendig sein werde. Der Ausschuß hielt nicht dafür, daß in der Steuerkraft der Einzelnen ein richtiger Maßstab für die po⸗ litische Befähigung der Staatsbürger in Beziehung auf die Abge⸗ ordnetenwahl zu finden sein werde; zu unbefangener Entscheidung dieser Streitfrage sei die gegenwärtige Zeit nicht vorzugsweise günstig, und der Beschluß könne ohne Nachtheil dem zweiten or— dentlichen Landtage überlassen werden, obgleich kaum zu erwarten stehe, daß dieser es constitutionellen Grundsätzen angemessen finden werde, das Wahlrecht der wandelbaren einfachen Gesetzgebung zu überantworten. Nach kurzer Debatte beschloß der Landtag, auf den im Schreiben des Staats⸗Ministeriums gestellten Antrag für jetzt nicht einzugehen. G

Oldenburg, 16. April. (D. R. Z.) Nachdem in der heu⸗ tigen Sitzung des Landtags mehrere Ausschüsse erwählt worden waren, unter anderen auch einer über den eingegangenen Entwurf des Gesetzes über Entschädigung für die aufgehobenen Mühlenbann⸗ rechte, begründete der Abgeordnete Kitz (Landtagspräsident), seine Interpellation in Betreff der Schritte, welche das Ministerium in Beziehung auf das berliner Bündniß gethan habe. Der Minister⸗ rath von Eisendecher beantwortete dieselbe, ohne für Zeitungs⸗ artikel irgend eine Verantwortlichkeit anerkennen zu wollen, sofort dahin: Als die Staatsregierung in ihrem Schreiben vom 25. v. M. mit der Ansicht des allgemeinen Landtags sich einverstanden und da⸗ nach ihr Verfahren bemessen zu wollen erklärte, hat sie zunächst lediglich Veranlassung genommen, dem Großherzoglichen Bevollmächtigten im Verwaltungs⸗Rathe zu überlassen, bei geeigneter Gelegenheit sich dahin zu äußern: „daß die oldenburgische Regierung dem allgemeinen Landtage gegenüber in Bezug auf ihre Stellung im Bündnisse vom 26. Mai v. J. keine sie dem Bündnisse entfremdende Verpflichtung eingegangen sei; daß sie aber, so lange Hannover dem Bündniß nicht wieder beigetreten, bei Beschlüssen und Verfügungen des Verwaltungs⸗Raths und der Unionegewalten, welche einen Konflikt mit dem Landtage herbeiführen könnten, sich vorbehalte, bei dem Verwaltungs⸗Rathe oder der Unionsgewalt für Oldenburg eine Aufhebung oder einen Aufschub zu beantragen.“

Der Interpellant erklärte sich durch diese Antwort nicht ganz befriedigt und behielt sich weiteren Antrag vor.

Hamburg. Hamburg, 18. April. (Börs. H.) Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Kronprinz von Schweden, unter dem Inkognito eines Grafen von Backeskog, ist in Begleitung des Kammerherrn von Knorring, seines Adjutanten, Herrn Edmann, des Leibmedikus Lundberg und des Stallmeisters Sandels heute Nachmittag gegen zwei Uhr von Kopenhagen über Lübeck hier eingetroffen und in Streit's Hotel abgestiegen.

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Musland.

Frankreich. Paris, 17. April. Man versichert, daß die beharr⸗ lichen Angriffe mehrerer dem Elysee nahe stehenden Journale auf die National⸗Versammlung nächstens zu Interpellationen führen werden. Es heißt, daß diese Angriffe im Sinne eines Theiles der vertrau⸗ ten Freunde des Präsidenten Bonaparte geschehen, obgleich sie von den gemäßigteren Anhängern desselben laut gemißbilligt würden. Dem Präsidenten selbst, der sein strenges Festhalten an der Ver⸗ fassung zu oft betheuert hat, als daß man ernstlich daran zweifeln könnte, schreibt man die Absicht zu, völlig außerhalb der National⸗ Versammlung neue Minister zu wählen, die sich ausschließlich den Geschäften widmen und bei den parlamentarischen Debatten durch Kommissare vertreten lassen sollen.

Einer der Untersuchungs⸗Beamten hat bereits das Verfahren gegen jene Personen eröffnet, welche beschuldigt sind, unter dem Vorwande von Wahl⸗Versammlungen Klubs zu Paris und im Burgfrieden gebildet zu haben.

Im Konferenzsaale der National⸗ Versammlung ist die am 1. Juni erschienene Nummer des Moniteur von Pekin aus⸗ gelegt. Sie ist in chinesischer Sprache sehr sauber auf das feinste Papier gedruckt und enthält unter Anderem eine Verfügung des Kaisers Tao⸗Kuang, welche sämmtlichen Chinesen die Auswande⸗ rung nach Kalifornien und dem Staate Costa Rica streng un⸗ tersagt. Die verurtheilten Mitglieder der Gesellschaft der republikani⸗ schen Solidarität, Buvignier und Hizay, haben an den Cassations⸗ hof appellirt. 8

Zu Lyon werden auf Befehl des Präsidenten eine Pensions⸗ Kasse und eine gegenseitige Hulfskasse für die Seidenarbeiter er⸗

Das Journal des Dobats bespricht weitläufig die Wahl E. Sue's zum Kandidaten der sozialistischen Partei. Gleich ande⸗ ren Organen der gemäßigten Partei ist es der Ansicht, daß Sue die Auszeichnung, die ihm widerfahren, anderen Ursachen als der ernsten Ueberzeugung des Comité's verdanke, daß er der bestgeeig⸗ nete Mann sei, den die Sozialisten zum Typus und Symbol wäh⸗ len könnten. Ihre Wahl sei eine Art von Vergleich gewesen, durch den andere Kandidaten, die man für weniger volksthümlich hielt, ohne Beleidigung ihrer Freunde beseitigt werden sollten. Das Jour⸗ nal des Débats führt viele Stellen aus den früheren Schriften E. Sue's an, um zu beweisen, daß er nicht immer ein Sozialist, sondern vielmehr lange Zeit ein entschiedener Antisozialist war.

Der päpstliche Nuntius hatte vorgestern eine lange Unterre⸗ dung mit dem Präsidenten Bonaparte.

Wie verlautet, wird Lamartine sich mit den Bevollmächtigten einer belgischen Gesellschaft, an welche er die ihm vom Suͤltan ge⸗ schenkten Ländereien verpachten will, nach Kleinasien begeben.

Die französische Regierung hat die preußische ersucht, ihr für das General⸗Conseil des Ackerbaues die Statuten der in Preußen bestehenden Kredit⸗Institute mitzutheilen.

Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 15. April. Heute gingen die Bills über die Ziegelsteuer und über die Staatsschatzscheine durch den Ausschuß. Als Erwiederung auf eine Frage Lord Redesbdale's erklärt der Bi⸗ schof von London, er sei entschlossen, den Gesetzvorschlag in Be⸗ zug auf Einsetzung eines neuen Appellationsgerichtes, das über Geistliche der Kirche von England, die falscher Lehren beschuldigt seien, zu entscheiden habe, nicht zurückzuziehen. Dieser Gesetzvor⸗ schlag dringt auf Bildung eines geistlichen Gerichtshofes, welcher in den erwähnten Fällen an die Stelle des richterlichen Comité's des Geheimen Rathes treten soll.

Unterhaus. Sitzung vom 15. April. Herr Hawes, Unter⸗ Staatssecretair für die Kolonieen, erklärt als Antwort auf eine Frage des Sir R. Inglis, daß in Folge eines Protestes des Bi⸗ schofs von Gibraltar gegen gewisse von dem Rathe von Malta in den Strafgesetzen der Insel angeblich vorgenommene Veränderun⸗ gen, welche die römisch⸗katholische Kirche, als die herrschende, die Kirche von England hingegen als die geduldete Kirche erscheinen ließen, der Staatssecretair für die Kolonieen an den Gouverneur von Malta geschrieben habe, um ihn zu benachrichtigen, daß die Regierung derartige Veränderungen nicht sanctioniren könne. Nach⸗ dem hierauf Lord J. Russell seinen Antrag in Betreff Aufhebung der Lord⸗Statthalterschaft von Irland und Einführung eines vier⸗ ten Staatssekretariats, als Ministerium für die irländischen Ange legenheiten, zum 6. Mai angekündigt hatte, konstituirte sich das Haus als Ausschuß zur Besprechung der Stempelgebühren⸗Bill. Der Kanzler der Schatzkammer leitete die Diskussion mit einigen allgemeinen Bemerkungen über den Zweck des Gesetzes ein. Das⸗ selbe sei bestimmt, eine Erleichterung zu gewähren in allen Fällen, wo es sich um kleine Summen handle, und auf der anderen Seite, indem das System der Besteuerung ad valorem durchgängig an⸗ gewandt werde, durch einen höheren Steuersatz für größere Sum⸗ men die Staatskasse zu entschädigen. Mit Bezug auf Schuldver⸗ schreibungen und Hypotheken sei es seine Absicht, eine gleiche Re⸗ duction für beide eintreten zu lassen, indem die Stempelgebühren 9 pCt. betragen sollten, während sie nach dem ursprünglichen Plane der Bill auf pCt. festgestellt waren. Der dadurch verursachte Ausfall an der Staats⸗Einnahme werde sich auf etwa 320,000 oder 330,000. Pfd. St. belaufen. Nachdem Herr Bright und mehrere andere Mitglieder den vergeblichen Versuch gemacht hatten, die Debatte über die Details der Bill hinauszuschieben, wurde zur Besprechung der einzelnen Artikel geschritten. Als man an den Abschnitt ge⸗ langte, welcher für Schuldverschreibungen eine Abgabe ad valorem und als niedrigsten Satz 2 Sh. 6 Pce. für Summen unter 50 Pfd. St. vorschlug, trat Willoughby mit einem Verbesserungs⸗ Antrage auf, der als niedrigsten Satz 1 Sh. vorschlägt. Dieser Antrag wurde mit 164 gegen 135 Stimmen angenommen; die Re⸗ gierung hatte demnach eine Majorität von 29 gegen sich. Der Kanz⸗ ler der Schatzkammer erklärte, nach diesem Beschlusse des Hauses, durch welchen das für Hypotheken und andere Theile des Gesetzes anzuwendende Prinzip berührt werde, müsse er auf Vertagung der Ausschuß⸗Sitzung antragen, damit die Regierung Zeit habe, zu überlegen, welcher Weg in dieser Sache einzuschlagen sei. Die Ausschuß⸗Sitzung wurde bis zum nächsten Montag vertagt. Die auf der Tagesordnung stehende zweite Verlesung der irländischen Vorschuß⸗Bill wurde bis zum Donnerstag verschoben. Der Mini⸗ ster des Innern erhielt Erlaubniß zur Einbringung einer Bill über die Beerdigungen.

London, 16. April. Die United Service Gazette enthält Folgendes über die englische Mittelmeer⸗Flotte: „Die Nachrichten, die uns zugehen, lassen uns schließen, daß die griechische Angelegenheit, wenn nicht vollständig beigelegt, doch eine so harmlose und friedliche Gestalt ange⸗ nommen, daß wir täglich erwarten dürfen, von der Rückkehr der Flotte Sir W. Parker's nach Malta zu hören. Jedenfalls sieht die Re⸗ gierung der schnellen Beendigung dieses Zwistes mit Griechenland so zuversichtlich entgegen, daß sie den Befehl zur sofortigen Reduc⸗ tion der Flotte erlassen hat. Der „Howe“, von 120 Kanonen, Capitain Sir James Stirling, und die „Vengeance“, 84 Kanonen, Capitain H. M. Blackwood, sollen sogleich zurückkehren und ihre Zahlung erhalten. Das Linienschiff „Superb“, 80 Kanonen, wird sie ablösen. Eben so wird die Dampffregatte „Odin“ durch die bei Lissabon liegende Dampffregatte „Terrible“ abgelöst werden.“ Die gestern in einem hiesigen Blatte enthaltene Nachricht, daß Sir W. Parker in Begriff stehe, den Befehl über die Mittelmeer⸗Flotte abzugeben, wird von der Times für völlig grundlos erklärt.

Von Aberdeen sind am 13ten die beiden Schiffe „Lady Frank⸗ lin“, Capitain Penny, und „Sophia“, Capitain Stewart, jedes mit Vorräthen auf drei Jahre versehen, zur Aufsuchung Sir J. Frank⸗ lin's nach dem Nordpol aufgebrochen. Jedes der beiden Schiffe hat 25 Mann an Bord. 5

Die Capfrage scheint jetzt sur Ruhe zu kommen, seitdem die Cap⸗Kolonisten mit ihrer Opposition gegen die Einbringung von Sträflingen Recht behalten. Die Times macht dazu aber folgende Bemerkung: „England hat viele Kolonieen, und das Beispiel steckt an. Sie mögen einen Wink vom Cap erhalten, wie sie sich gegen England verhalten sollen, und England wird in Betreff seines künf tigen Benehmens aus seiner Erfahrung am Cap sich eine Lehre holen. Gutes oder Böses kann daraus entstehen, wie wir die Lehre der Vergangenheit benutzen oder mißbrauchen. Nur noch ein Wort der Warnung an jene, die nun vom Erfolge berauscht sind. Bei einem römischen Triumphzuge saß ein Sklave im Wagen des siegreichen Feldherrn, damit er nicht überstolz sein möge, und die Cap⸗ bewohner mögen nicht vergessen, daß die Abfahrt des „Neptun“ nicht die Kaffern von ihrer Gränze entfernen wird. Mögen sie nicht mit Beziehungen spielen, welche wesentlich für ihre Sicherheit sein mögen, mögen ihre Gedanken nicht auf Amerika und den Un⸗ abhängigkeitskrieg sich zurückheften. Sie sind schwach und ohne Elemente der Zunahme. Das Wenige, was wir von dem Innern

Afrika's wissen, führt uns nicht dazu, eine große Fläche fruchtbaren Landes zu zeichnen, was leicht civilisirte oder leicht unterjochte Stämme bewohnten.“ Nach Berichten vom Vorgebirge der guten Hoffnung vom 20. Februar war übrigens das Sträflingsschiff „Neptun“ noch nicht nach Vandiemens Land unter Segel gegangen.

Das englische Journal Examiner bringt folgende Mitthei⸗ lung über die Armee des Neger⸗Königs in Dahomey an der West⸗ küste Afrika's: „Dieser König, ein Bundesgenosse Englands, hat 8000 Streiter, von denen die Hälfte Frauen sind. In diese letzte⸗ ren setzt der König ein unbegränztes Vertrauen und hat sie zu sei⸗ ner Leibgarde gewählt. Sie sind seine besten Truppen, die er für den entscheidenden Augenblick aufspart, und die er gebraucht, um die feindlichen Festungen mit Sturm einzunehmen, was sie mit eben so viel Geschicklichkeit als Muth ausführen. Es sind sehr schöne Frauen, 5 Fuß und 2 bis 3 Zoll hoch, denen das Heirathen im Interesse des Dienstes untersagt ist. Kürzlich soll der König die englische Regierung um Uebersensung einer Kiste von Zündhütchen ersucht haben, von denen seine Amazonen bei der nächsten Sklaven⸗ jagd Gebrauch machen sollten.“

Im Jahr 1849 bezahlten in England 66,159,502 Zeitungs⸗ nummern 1 Penny, 10,999,233 Nummern einen halben Penny Zei⸗ tungsstempel; in Schottland 6,288,205 Nummern 1 Penny, 205,000 einen halben Penny; in Irland 6,345,227 1 Penny, und 38,843 einen halben Penny. In London erscheinen allein 160 Journale, die dem Zeitungsstempel unterworfen waren und 886,108 Anzeigen bezahlten, zu anderthalb Schilling eine jede, 66,458 Pfd. 25 Sch. Abgaben. Die Fenster⸗Abgabe von 487,411 Häusern trug 1,813,629 Pfd. ein.

Man liest im Morning Herald einen Brief, welchen John O'Connell an die Repealer in Irland richtet, und worin er ihnen meldet, daß er den Entschluß gefaßt habe, ins Privatleben zurück⸗ zukehren, weil ihm die öffentliche Meinung keine Unterstützung zu Theil werden lasse. So sind denn die montäglichen Versammlun⸗ gen der Repealer in der Versöhnungshalle in Dublin zu Ende. Bei der letzten Versammlung fand sich außer J. O'Connell nur noch ein Repealer ein und die Repealärndte der ganzen Woche betrug nur 4 Pfd. St., und John O'Connell erklärte daher seinen Entschluß, sich zurückzuziehen. .

In der Times findet sich ein Briefwechsel zwischen Miß Cellon, der Vorsteherin eines Waisenhauses in Plymouth, und dem Lord⸗ Oberrichter Lord Campbell, worin sie denselben bittet, aus dem Comité des Waisenhauses auszutreten, weil seine Entscheidung in der Angelegenheit des Geistlichen Gorham der englischen Hochkirche und der Rechtgläubigkeit schade. Umsonst beruft sich Lord Campbell darauf, daß selbst englische Erzbischöfe seine Meinung⸗ getheilt haben, und bittet, jenes Urtheil zurückzunehmen; Miß Cellon ist unerbittlich, der Lord muß aus dem Comité scheiden, und sein Name darf nicht länger unter den Subskribenten zu Gunsten jenes Waisenhauses erscheinen. 18 1

In Irland wurde kürzlich ein Mann angeklagt, Rüben im Felde gestohlen zu haben. Der einzige SSee FeSen den Dieb war der Flurschütze, der aber zum Erstaunen der Richter ein Stück Ohr 1 hervorzog, das 8 dem habe, um damit die

iner Aussage zu beweisen. B S Leiniren stür 1 Salis bury in dem hohen Alter von 889 Jahren der Kanonikus an der dortigen Kathedrale und Oberpfarrer von Bremhill in Wiltshire, William Lisle Bowles, geboren am 4. September 1761 in dem Dorfe King's Sutton in Northampton shire, rühmlich bekaunt als Dichter und Kritiker. Unter seinen vie len Poesieen haben seine Sonette in der Shakspeareschen Form und zwei größere Dichtungen „Der Entdeckungsgeist“ und „Der Mis sionair“ den meisten Beifall gefunden. Die Blätter melden ferner das in vorgerücktem Alter erfolgte Ableben des verdienstvollen Arz⸗ tes und Naturforschers Dr. Prout in London. Er ist der Verfasse der „Abhandlungen über Chemie, Meteorologie und die Verdauungs Functionen, mit Bezug auf die natürliche Theologie betrachtet“, den Bridgewater⸗Büchern. 8

Am 10. April feierte die homoopathische Gesellschaft in Lon don den Geburtstag Hahnemann's mit einem Festmahl in der Lon don Tavern und der Eröffnung eines „Hahnemann⸗Hospitals“ au dem Golden Square. Die Herzogin von Cambridge ist die Patro-⸗ nin dieses Spitals, und die Homsopathie zählt viele Gönner unter dem hohen britischen Adel: den Grafen von Essex, die Lords Gros⸗ venor, Paget, Gordon, Admiral Mainwaring und Andere.

General⸗Lieutenant Bathurst, der in Aegypten, vor Stralsund, Kopenhagen und in Spanien gedient, ist am 13ten d. gestorben.

Belgien. Brüssel, 18. April. Der Senat hat den zwi⸗ schen Rußland und Belgien geschlossenen Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Vertrag einstimmig genehmigt.

In den Steinkohlen⸗Bergwerken von St. G. hislain soll durch Entzündung der Stickluft eine große Zahl Arbeiter getödtet wor⸗ den sein. Man spricht von mehr Opfern, als kürzlich in Quaregnon.

In den Blättern wird auf die Ausführung des Kanals der Dendre gedrungen, welche für das Hennegau eine Lebensfrage ist, insofern es sonst unmöglich mehr mit den Ruhrkohlen in Holland konkurriren kann.

Italien. Turin, 13. April. (Lloyd.) Der Herzog von 8* 2„ * * 2* —₰ Genua hat sich über Frankreich nach Sachsen begeben. Der päpst⸗ liche Nuntius hat nun wirklich Turin verlassen und ist nach Rom zurückgekehrt. b

Die gestrigen Verhandlungen der turiner Deputirtenkammer betrafen wieder die Differenzialzölle. Die Debatten waren noch nicht geschlossen. ““

Der Cassationshof hat in seiner heutigen Sitzung den Rekurs der vom Appellations⸗Tribunale zum Tode verurtheilten drei Mör⸗ der Magone, Guercio und Violino verworfen.

Es wird gegenwärtig ein mehrbändiges Werk über die italie⸗ nische Revolutions⸗Geschichte zum Druck bereitet, in welchem ins besondere die Ereignisse in der Lombardei vor dem März 1848 be⸗ leuchtet werden sollen.

Rom, 10. April. Die provisorische Munizipal⸗Kommission hat folgenden Aufruf an die Römer erlassen: „Der sehr ersehnte Tag, an welchem der päpstliche Thron und unser Rom zu ihrem gewohnten Glanz zurückkehren sollten, ist endlich erschienen. Frei⸗ tag, den 12. April, um 4 Uhr, wird Se. Heiligkeit in Rom sein, in der Lateran⸗Kirche die Huldigungen und die Glückwünsche des Gemeinde⸗Vorstandes entgegennehmen und nach dem an den all⸗ mächtigen Geber alles Guten gerichteten Gebete sich über die Via S. Giovanni nach dem Foro⸗Trajano und über die Via Papale nach dem S. Pietro und von dort nach dem Vatikan begeben. Feiert, Mitbürger, dieses glückliche Ereigniß. Uebertrefft in eurem Wetteifer die uͤbrigen Städte, denn die Rückkehr des hohen Kirchen 8 Oberhauptes wird eure Wünsche befriedigen und unbezweifelt eine Bürgschaft für wahre Prosperität verleihen. Vom Kapitol, 9. April. (gez.) Fürst Odescalchi, Präsident. L. Cav. Alibrandi. V. Peri⸗ coli. B. Marchese Capranica. G. Cav. Palazzi. Dr. A. Tavani. B. Belli. G. B. Cav. Benedetti. Puliero.“