österreichischen Ministeriums wurde am 29. März dem Pforten⸗Ministe⸗ rium überreicht, und die unmittelbare Folge davon wardie Ausfertigung der seit 5. November ausständig gebliebenen türkischen Antwortsnote in einem die Kaiserliche Regierung befriedigenden Sinne. Diese Note wurde am 6. April dem Grafen Stürmer übersendet, worauf er, seinen Instructionen gemäß, den diplomatischen Verkehr mit dem Divan sofort und an demselben Tage wieder hergestellt hat.“
Der Lloyd meldet: „Die Wiederaufnahme des diplomatischen Verkehre zwischen Oesterreich und der Pforte wurde am 6ten d. M. feierlich begangen. Waäͤhrend der gegenseitige Austausch der Instructionen und Vollmachten vor sich ging, wurde die österreichi⸗ sche Flagge durch Kanonenschüsse salutirt, welches der gleichfalls aufgehißten türkischen Flagge in ähnlicher Weise erwiedert wurde. Bei Graf Stürmer war Abends Ball, der die sämmtlichen in Kon⸗ stantinopel weilenden diplomatischen Notabilitäten versammelte.”
In der ersten Hälfte des Monats April sind mehr als 12,000 Mann in größeren und kleineren Militair⸗Transporten hier durch⸗ marschirt. Es befanden sich darunter über 3000 assentirte Hon⸗ veds. Gegen 6000 Mann gingen theils nach Böhmen, theils nach Mähren.
Aus Temesvar wird dem Lloyd geschrieben, daß an den dor⸗ tigen Festungswerken bereits rüstig gearbeitet wird. Die Vorstädte sollen mit starken Festungs⸗Thürmen gleich denen bei Linz umgeben werden, welche als dominirende Punkte die innere Stadt vor dem Eindringen der Bomben sichern. Auch spricht man von Errichtung einer Zweigbahn, die von Szegedin nach Temesvar führen würde.
Der Lloyd sagt: „Aus vollkommen verläßlicher Quelle ver⸗ nehmen wir, daß ein Theil des Kossuthschen, in der englischen Bank deponirten Vermögens bereit liege, um auf sein Verlangen in das Exil desselben zu wandern. Kossuth soll in der englischen Bank zwei Millionen Gulden niedergelegt haben.“
Die Statthalterei für das Kronland Nieder⸗Oesterreich macht un⸗ term 19ten d. bekannt: „die Bemessung der Einkommensteuer von größe⸗ Fabriks⸗ und Handels⸗Unternehmungen kann von einer Landesbe⸗ hörde entsprechender vorgenommen werden, als dies von Bezirks⸗ behörden vorauszusetzen ist, zumal bei Unternehmungen, deren Ge⸗ schäftsbetrieb sich über den Wirkungskreis der Letzteren hinausbe⸗ wegt. Die Landesbehörden, die an größeren Orten, wo die aus⸗ gebreiteteren Fabriks⸗ und Handels⸗Unternehmungen sich gleichsam centralisiren, ihren Sitz haben, sind in der Lage, den Umfang und die Beschaffenheit des Betriebes derselben zu übersehen, und mit ähnlichen Unternehmungen zu vergleichen, daher folgerichtiger ihr Einkommen zu bemessen, als eine Bezirksbehörde, welche immerhin über kleinere Unternehmungen, die nur innerhalb des Be⸗ zirkes ihren Geschäftsbetrieb haben, nach genauer Kenntniß des Be⸗ zirkes entscheiden mag. Von diesem Standpunkte ausgehend hat das hohe Finanz⸗Ministerium mit Erlaß vom 16ten d. M. Z. 4293, zu bestimmen befunden, daß die Bemessung der Einkommensteuer von Unternehmungen der bemerkten Art, als: 1) von Großhand⸗ lungen und überhaupt von größeren Handels⸗Unternehmungen, deren Betrieb über den Bezirk, wo der Sitz der Unternehmung sich befin⸗ det, hinausreicht; 2) von Landesfabriken; 3) von einfachen Fabri⸗
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. „ F Bayern. München, 19. April. (Münch. Ztg.) — folgende Gesetz⸗Entwurf, die Herstellung eines telegraphis hen Netzes für Bayern betreffend, ist den Kammern ““ „Se. Majestät der König haben nach Vernehmung ö“ Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer der d feichs⸗ räthe und der Kammer der Ahbgeordnen beschlossen und verordnen, wie folgt: Art. 1. Es wird ein telegraphisches Netz für vh Kesg. reich auf Staatskosten hergestellt. Art. 2. Das Staats ⸗ eig. rium des Handels und der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt⸗ 86 hierzu erforderlichen Einleitungen zu treffen, auch nach Maßhabe⸗ des Bedürfnisses und der Verwaltungs „Bestimmungen u eh 88 Anschluß mit anderen Staaten folgende Telegraphenlinien in us führung bringen zu lassen: 1) München Salzburg, 2) G Hof, 3) Augsburg⸗Ulm, 4) Bamberg⸗Frankfurt g. M., 5) 2 ünchen⸗ Kufstein, 6) München Regensburg⸗Passau, 7) München Ingolstadt, 8) Augsburg⸗Lindau, 9) Nürnberg⸗Ansbach, 10) 2 ventth. 11] Ludwigshafen⸗Spever⸗Germersheim⸗Landau. Art. 8 Der Anschlag der Kosten hierfür ist auf den Marximalbetrag von 500,000 Fl. festgesetzt. Art. 4. Die auf Herstellung einzelnen 89 nien schon während der gegenwärtigen Finanzperiode resp. der Jahre 1849/50 und 1850/51 erwachsenden Ausgaben sind vorschußweise aus den allgemeinen Eisenbahn⸗Baufonds zu entnehmen, bis in die⸗ ser Beziehung auf verfassungsmäßigem Wege weitere Vorsorge ge⸗ troffen werden wird. Art. 5. Der Staats⸗Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Für den Entwurf: von der Pfordien. 8 In Betreff des griechischen Anlehens hat der zweite Ausschuß der Kammer der Abgeordneten auf Antrag seines Referenten, Ab⸗ geordneten Neuffer folgenden Beschluß gefaßt: „daß durch die zwi⸗= schen der Kabinets⸗Kasse Sr. Majestät des Königs⸗ Ludwig und dem Staats⸗Ministerium der Finanzen stattgefundene Ausgleichung der griechischen Schuld dieselbe wirklich in Haupt und Nebensache als vollkommen erledigt zu betrachten sei.“
Sachsen. Dresden, 20. April. (D. A. Z.) Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Prinz Ferdinand von Sardinien, Herzog von Genua, Bräutigam der Prinzessin Elisabeth, ist heute früh in den für denselben in Bereitschaft gehaltenen Zimmern des Königlichen Schlosses abgetreten. Die Einsegnung der Ehe wird am 22. April Nachmittags 2 Uhr in der katholischen Hofkirche vollzogen werden. Nachdem die Ceremonie der Kranz⸗Aufsetzung im engeren Kreise der Königlichen Familie stattgefunden haben wird, setzt sich der große Zug, an dem außer dem Brautpaare der König und die Königin, so wie Prinz und Prinzessin Johann, die Prinzessinnen Sidonie, Auguste und Amalie und die Prinzen Albert und Georg theilnehmen, zur Trauung in Bewegung. In der Kirche ist für die allerhöchsten Herrschaften in der Nähe des Altars eine Balustrade errichtet, in welche außer den höchsten Hof⸗ chargen auch der Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Vorsitzende des Staatsministeriums Eintritt haben. Für das diplo⸗ matische Corps und die am Hofe vorgestellten Fremden sind Tribü— nen reservirt, desgleichen für Deputationen des Stadtraths und der
ken und fabrikartigen Gewerben, z. B. Brauhäusern, Geistbrenne⸗ reien, Gußwerken, Mühlen, im Falle, als die Fabrik oder das Ge⸗ werbe mit Maschinen oder Dampfkraft betrieben wird, oder einen über mehrere Bezirke sich ausdehnenden Verkehr hat, endlich 4) von Berg und Hüttenwerken unmittelbar von der bei der Nieder⸗österreichischen Steuer⸗Administration bestellten Kommission vorzunehmen sind. Den Unternehmern bleibt übrigens freigestellt, ihre Fassionen unmittelbar bei der genannten Kommis sion, oder aber bei der betreffenden Bezirks⸗Kommission zu überrei⸗ chen, welch letztere dieselben an die erwähnte Kommission zu leiten, derselben alle ihre bekannten Daten zur Steuerbemessung mitzuthei⸗ en und über Verlangen auch die weiteren Erhebungen zu pflegen hat. Die Vorschreibung der Steuerschuldigkeit einer solchen grö⸗ ßeren industriellen Unternehmung, deren Eigenthümer in einem an deren Orte, oder auf dem Lande wohnhaft ist, hat wie bei der Er⸗ werbsteuer, wenn der Steuerpflichtige nicht selbst eine andere Ver⸗ fügung ansucht, in jener Gemeinde zu geschehen, in deren Gebiet die industrielle Unternehmung ihren Hauptsitz hat.“
Die Gerüchte von Verwundungen, welche während des Auf⸗ laufes in Gumpendorf vorgefallen sein sollten, werden vom Lloyd als unwahr bezeichnet.
Der Statthalter und Gouverneur von Triest, Feldzeugmeister Graf Wimpffen, ist vorgestern nach Triest abgereist; Feldmarschall⸗ Lieutenant Baron Perglas von Vicenza hier angekommen.
Die Uebernahme der nördlichen Staatsbahnstrecke in eigene Regie wird, wie der Lloyd berichtet, noch in der ersten Hälfte des Monats Mai erfolgen. Die definitive Eröffnung der Bahnstrecke von Prag bis Lobositz steht mit dieser Uebernahme im Zusammen⸗ hange und dürfte, demselben Blatt zufolge, nicht auf sich warten lassen.
Der unter Leitung des Sections⸗Rathes von Steinheil in München eingerichtete Feuer⸗Telegraph soll auch hier in Anwendung kommen. Durch diesen Feuer⸗Telegraphen wird nicht nur das Signal bei einem Feuer schnell und nach allen Richtungen deutlich gegeben, sondern es ist auch die Möglichkeit vorhanden, die Wach⸗ samkeit der Feuerwächter oben am Thurme mittelst einer sehr künst⸗ lichen Vorrichtung zu kontrolliren.
Vorgestern Abend war wieder glänzende Soiree mit Ball beim französischen Gesandten de la Cour, bei welchem alle hier anwe senden Diplomaten und Viele vom hohen Adel erschienen.
Triest, 18. April. (Lloyd.) Die Central⸗Seebehörde tritt als Reichsbehörde für das Seeschifffahrts⸗ und See⸗Sanitätswesen mit dem 1. Mai l. J. in Wirksamkeit. Mit eben diesem Tage werden alle Hafen⸗ und See⸗Sanitäts⸗Aemter längs der gesammten Küste der Monarchie von der bisherigen Unterordnung unter die bezügliche Landesbehörde losgezählt und in Abhängigkeit von der Central⸗Seebehörde gebracht. Eine Kundmachung vom 18ten l. M. bringt den Wirkungskreis der Central⸗Seebehörde und die “ .. Aenderung zur allgemeinen Kenntniß des und der Behörden.
. Unsere neue Verfassung scheint allgemein zu befriedigen, da die eigenthümliche Stellung der hier ansässigen Fremden (dem Namen ne besonders berücksichtigt worden ist. Die National⸗Garde
n 8n sg 29 nur der Territorial⸗Garde Erwähnung geschieht.
e. ess e zur Erbauung eines Kriegsschiffes, wel kommen. C en des Feldherrn tragen soll, ist nun zu Stande ge⸗ den, da 6“ zu erwarten, daß die Spenden reichlich sein wer⸗ nen Verehrundg “ Sies Tribut auf den Altar der allgemei⸗ Die Vordereittungen zu dem E b sers süregen rafch e em Empfange Sr. Majestät des Kai⸗ in biesiges franzCsrcare⸗ Canton. “ seienzösisches Haus erwartet eine Ladung aus Bombay mit Baumwoll zwei Schiffe von Kalkutta und zwei von kommen. Triest scheint seine den Zinn, Pfeffer, Gummi u. s. w. und sich von England „Beziehungen mit Ostindien ausdehnen g unabhängiger machen zu wollen. h
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Stadtverordneten. Die im Schiffe der Kirche übrigens reservirten Plätze sind einer Deputation beider Kammern der Abgeordneten, so wie den am Hofe vorgestellten einheimischen Herren und Damen, mittelst vom Oberhofmarschall⸗Amte ausgesendeter Einlaßkarten zur Verfü⸗ gung gestellt. Nach der Einsegnung wird das Tedeum unter Ab⸗ feuerung des Geschützes, Geläute aller Glocken und unter Infan
teriesalven abgesungen. Um 4 Uhr ist im Eck⸗Paradesaal der zwei⸗ ten Etage des Königlichen Schlosses extendirte Familientafel. Den Abend bringen die Allerhöchsten und Hüchsten Herrschaften en fa- mille zu. Am Tage nach der Vermählung ist Festspiel im König⸗ lichen Hoftheater, wozu die Einladungen vom Königlichen Ober Hofmarschall⸗Amt ausgehen werden. Dies wird an einem der fol⸗ genden Tage wiederholt. Mit einem durch Ansage näher zu be
stimmenden großen Hofball in den Sälen der zweiten Etage des Königlichen Schlosses werden die Vermählungs⸗ Feierlichkeiten be⸗ schlossen, worauf am 28. April in sämmtlichen Stadtkirchen beim Vormittags⸗Gottesdienste das Tedeum abgesungen wird.
Hessen und bei Ahein. Darmstadt, 20. April. Darmst. Ztg.) Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Emil ist gestern mit dem Abendzuge der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn von Frank⸗ furt hier angekommen.
Ausl 8 AUnslaund. Venedig, 17. April. kam der Herzog von Parma hier an; er ist beim Herzog von Bor⸗
Hesterreich. (Lloyd.) Gestern deaux abgestiegen. Auch der Herzog von Modena befindet sich hier und wohnt in dem von ihm angekauften Palast Galvagna.
Der unlängst in Rom verblichene berühmte Dichter Angelo Maria Riccei hat auch die „Rudolfiade“ von Pyrker ins Italienische meisterhaft übersetzt.
Nächstens erscheint hier eine umständliche Verordnung bezüglich der Preßfreiheit der Journale, welche keiner Präventiv⸗Censur mehr unterliegen werden, und in Betreff der Bücher und Manuskripten⸗ Revision der im Drucke zu erscheinenden Broschüren und Werke. Es versteht sich von selbst, daß diese Verfügung, die an Freisinnig⸗ keit jener der im Lombardischen bereits in Kraft getretenen nicht nachstehen soll, nur auf die Dauer des Ausnahmezustandes berech⸗ net wird.
Der in Ungarn blessirte Sohn des Feldmarschalls Fürsten Windischgrätz befindet sich hier.
Der rühmlichst bekannte Historienmaler F. Schiavoni hat eine sehr gelungene Kopie der Titianischen Assumption für die Kaiser⸗ liche Pinakothek in Petersburg vollendet.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 19. April. Den Vorsitz führt Dupin. Ein Kredit von 20,000 Fr. für die Marine⸗Untersuchungs⸗Kommission wird bewil⸗ ligt. Dann folgt Fortsetzung der Debatte über das Deportations⸗ gesetz. Rocellat, als Berichterstatter, schlägt im Namen der Kommission folgende neue Fassung der Artikel 1 bis 3 vor: Art. 1 (§§. 1 und 2): In allen Fällen, wo durch Art. 8 der Constitution die Todesstrafe abgeschafft ist, tritt Deportation in eine befestigte Umfriedigung ein, welche das Gesetz außer dem Kontinentalgebiete der Republik bestimmt und wo die Verurtheilten einer disziplinari⸗ schen Behandlung unterworfen werden. Die Umfriedigung soll so groß sein, daß alle Deportirten die möglichste, mit ih⸗ rer Beaufsichtigung verträgliche Freiheit genießen können. Art. 2. Spricht das Gesetz obige Strafe aus und treten mildernde Umstände ein, so haben die Richter auf einfache Depor tation oder gewöhnliche Haft zu erkennen. Art. 3. (§. 3.) Die ö“ genießen die Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte im * - . Deportation, außer wenn sie in eine befestigte Umfriedi⸗ E“ Art. 4. Das Thal von Vaithan auf den E“ eühse zum Deportations⸗Ort zu Art. 1 bestimmt.“ * beweist aus dem Amendement das Schwanken der
Kommission. Erst Citadelle, dann Festung, dann befestigte Umfrie⸗ digung und endlich gar ein Thal. Man erlaube dem Gefangenen nur Verkehr außerhalb des Thales, dort aber seien nur Wilde. Ein Verwaltungs ⸗Reglement sei bald entworfen, aber wer bürge für die Ausführung. Der Präsident verliest das Amendement Favreau's und Lamoricière’s, wel⸗ ches den Entwurf eines Verwaltungs⸗Reglements hinzufügt. Lamartine will sofort über §. 2 sprechen. Der Justizminister protestirt. Lamoriciere will ebenfalls Debatte über zwei Straf⸗ grade. Baze erklärt sich dagegen. Der Präsident schlägt eine Vermittelung vor. Der erste Theil wird sofort, der zweite nach einer zweifelhaften Abstimmung ebenfalls angenommen. (Bewegung.) Die letzten Sätze des Artikels der Kommission werden mit Be⸗ nutzung des Favreau⸗Lamoriciereschen Amendements angenommen. Ueber die Gesammt⸗Artikel verlangt die Linke Abtheilungs⸗Skruti nium. Er wird mit 436 gegen 230 Stimmen angenommen.
Baune will den Minister der auswärtigen Angelegenheiten wegen
einer Rede Lord John Russell's interpelliren. Der Minister ver⸗ weigert die Antwort. Die Versammlung gestattet die Interpellation nicht. Lagrange entwickelt ein Amendement zu Art. 2, daß die Regie rung einen Plan der Lokalität und der Arbeiten vorlege, welche zur Erleichterung des Aufenthaltes der Deportirten und ihrer Familien ausgeführt werde. (Man lacht.) Die Lacher möchten an den Wechsel des Glückes denken. (Lärm.) Larabit hält dies Amendement für unnöthig.
lüden. Das Amendement Lagrange's wird verworfen. Der Prä⸗ sident schlägt vor, Art. 4 sogleich zu diskutiren; derselbe werde Art. 2. werden. Lamartine verlangt das Wort. (Bewegung.) Er weist auf den Fortschritt der Civilisation in Anwendung der Strafen hin. Ueberall suche man die Todesstrafe abzuschaffen und in Ostrazismus zu verwandeln. Wäre Frankreich früher so weit gewesen, so hätte es keine Bluturtheile zu beweinen, keine Bartholomäusnacht und kein 1793. (Links: und 18152) Griechen⸗ land habe den Ostrazismus gehabt, Rom die Deportation. Unter Cromwell habe man in England deportirt, und Rußland habe Si⸗ birien. Seit 30 Jahren habe man dort schon die Todesstrafe ab⸗ geschafft. (Links: Fragt die Polen!) Lamartine: „Man hat ihnen ihre Existenz gelassen. Wenn sie auch nach Sibirien kommen, so können sie doch vielleicht wieder zurückkehren.“ Er unterscheidet zwischen denen, welche eine flüchtig vorübergehende Regierung (Murren) angreifen, und denen, welche die Gesellschaft in ihren Grundvesten erschüttern. Man müsse die Deportation mildern. Die Wahl des Ortes sei schlecht. Man mache aus den Deportirten bloße Athmungs⸗ und Leidensmaschinen. (Bravo.) Lamartine wird beim Herabsteigen von der Tribüne von vielen Mitgliedern beglückwünscht. Auf eine Interpellation eines Kommissions⸗Mitgliedes über seinen Deporta tionsort schlägt er das Plateau von Cayenne vor. (Gelächter.) Der Artikel wird in der Fassung der Kommission angenommen und die Sitzung aufgehoben.
CE112“ f heut Abend von Angers zurück erwartet. Kommandant Fleury ist in der Nacht dort angekommen. Eine Untersuchung ist bereits einge leitet. Ein Arbeiter aus Angers hatte bei dem jüngst verunglück ten Regimente einen Bruder. Er ging ihm entgegen und befand sich an seiner Seite schon auf der Brücke. Der Einnehmer aber rief ihn zurück, weil er das Weggeld in der Freude des Wieder⸗ sehens zu erlegen vergessen hatte. Er kehrt um, bezahlt, in diesem Augenblick bricht die Brücke, und während ihn ein Zufall rettet, begraben seinen Bruder die Wellen. Die Zahl der in Angers auf⸗ gefangenen Todten beträgt bereits 300.
Im Leitartikel der heutigen Voix du Peuple fordert Proudhon die Bourgeoisie von Paris auf, für Eugene Sue zu stimmen, durch diesen Beweis von Eintracht mit dem Proletariat blutige Revolutionen unmöglich zu machen und dem bange harren⸗ den Europa Frieden und Glück zu sichern. Der Sisele erklärt heute, daß er weder die Kandidatur Leclere's, noch diejenige Eugene Sue's unterstützen könne und sich daher des Votums enthalte. Eugeène Sue veröffentlicht heute ein Schreiben an die Wähler von Paris, worin er erklärt, daß er seiner Wahl die Bedeutung der Eintracht zwischen Bourgeoisie und Proletariat unterlege. Die Partei Cavaignac⸗Marrast ist noch nicht über ihren Kandidaten einig. Sie möchte nicht gern für Leclerc, noch weniger für E. Sue, am liebsten für Dupont de öEure stimmen. Marrast, Lefranc, Bar⸗ thelemy St. Hilaire, Larabit und Lasteyrie versammeln sich daher heute bei Herrn Bixio zu einer Berathung.
In Civitavecchia war neuerdings das Gerücht verbreitet, eine österreichische Division werde in Rom eintreffen. Man will aus der fortdauernden Verringerung der französischen Armee auf die Wahrscheinlichkeit dieser Angabe schließen. Der Bericht Gustav von Beaumont's über die Kreditforderung von 2,629,910 Frs. für das Occupations⸗Corps im Kirchenstaate ist vertheilt worden. Er spricht sich für Bewilligung aus.
Der Stand der Bank bietet seit dem letzten Rechnungsbericht wenig bedeutende Veränderungen. Der Baarvorath hat um 3 ½ Million abgenommen. Stand: 408 Millionen. In Umlauf befinden sich 484 Millionen an Noten, (mehr ½ Million.) Im Portefeuille sind 106 Millionen (mehr: 1 Million). Die Rechnung des Schatzes beträgt 38 Millionen. Die laufenden Rechnungen von Privatper⸗ sonen betragen 123 Millionen.
Pornin, der frühere Ober-⸗Kommandant der Montagnards un ter Caussidière, hat eine Broschüre zur Widerlegung der Behaup⸗ tungen Chenu's herausgegeben.
Das aus der ersten Zeit der Republik bekannte Journal Le⸗ Peore Duchene wird nächstens wieder erscheinen. Deschamps und Casteral werden als Redacteure genannt. 8
Kardinal Giraud, Erzbischof von Cambrai, ist nach einer län⸗ geren Krankheit gestorben.
Der Octroi von Paris hat sich im ersten Vierteljahr des Jah res 1850 gegen das verflossene Jahr um 1,120,034 Fr. 57 Ct. ver⸗ bessert. Er beträgt 8,214,123 Fr. 98 Ct. Bei diesem Resultate sind Wein, Eßwaaren, Bau⸗ und Brennholz, Futter am meisten betheiligt. Auf den ersten hat das Sinken der Preise und die Garnisonsvermehrung, auf das vorletzte der lange, ziemlich strenge Winter bedeutenden Einfluß gehabt. — 1“
Die Pressen der gestern mit Beschlag belegten lithographirten Korrespondenzen sind von der Polizei versiegelt worden. u
Das Evenement berichtet, man gehe mit der 1211 der zu Doullens politischen Gefangenen nach Belle-Jsle um. Dieses Gerücht ist unverbürgt. 1“ 8
Der “ der 1849 von den Miethkutschern der Stadt Paris als vergessen in ihren Wagen gefundenen Gegenstände beträgt 8223 Fr. 90 C. Jährlich erhalten die öö“ keit besonders Ausgezeichneten Belohnungen von 12” Gemeinde.
Granier de Cassagnac wird die Redaction des 1d E1ö1“” nel übernehmen. Derselbe war vor mehreren Jahren an der Presse beschäftigt.
Das Monument für Marschall Ney wird der Bildhauer Rude
Dupetit⸗Thouars schildert die Annehmlichkeiten der Marquesas⸗Inseln, die sogar Europäer zur Auswanderung ein⸗
Der Präsident der Republik wird heute
ausführen, welcher das schönste der vier Basreliefs am Triumph⸗ bogen geliefert hat.
Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus. Sitzung vom 17. April. Auf der Tagesordnung stand die zweite Verlesung der Erzi hungs ⸗Bill des Herrn W. J. Fox. Stafford stellt den Antrag, die Verlesung der Bill, welcher er vorwirft, daß sie die religiösen Ueberzeugungen des Landes ver⸗ höhne, bis über sechs Monate zu vertagen. Er bemerkt, das Haus habe bis jetzt das Prinzip der Bill nur insoweit anerkannt, als es (das Haus) zugebe, daß die Erziehungsmittel mangelhaft seien, und das Verlangen ausgedrückt habe, einen so äußerst schwierigen Gegenstand mit Vorsicht und ohne Uebereilung anzugreifen. Die Mittel der Erziehung, obgleich in zu ungünstigen Farben darge⸗ stellt, seien jedoch nicht der Art, daß sie denjenigen befriedigen könnten, welcher wünsche, daß das Volk einer gründlichen religiösen Unterweisung genieße; eben so wenig seien sie mit dem Gedeihen des Königreichs verträglich. Zwei Uebel jedoch stellten sich der Gesetzgebung in Bezug auf die Unterrichtsfrage in den Weg, nämlich: erstens die Verletzung des religiösen Gewissens und sodann eine zu weit gehende Einmischung des Staates, welche die Nach⸗ theile der Centralisation mit sich führe. Er widersetze sich der Bill, weil sie beide Uebel enthalte: sie trete das Recht des Gewissens mit Füßen und habe die allerschlimmsten Wirkungen der Centrali⸗ sation im Gefolge. Diese Anklagen sucht der Redner aus den ein⸗ zelnen Bestimmungen der Bill zu beweisen. Der Graf von Arun⸗ del und Surrey unterstützt den Antrag Stafsord's. Ein Gesetz wie das vorliegende, meint er, müsse sich auf einen von zwei Sätzen gründen, entweder auf den, daß weltliche Erziehung höher stehe, als religiöse, was Niemand als ein Ungläubiger behaupten könne, oder darauf, daß weltliche Erziehung zu religiöser führen werde, was aller Erfahrung widerspreche. Der Redner bemüht sich hier nach, die verderbliche Tendenz gewisser in verschiedenen Ländern veröffentlichter Werke nachzuweisen, die mit großem Geschick und großer Gelehrsamkeit geschrieben seien und ven engli schen Kritikern leichtsinnigerweise empfohlen würden. Es sei dies eben jene Schule, welche dem Gesetz⸗Vorschlage des Herrn For ihren Beifall gebe. Roebuck bekämpft die beiden Sätze, auf welche Staf⸗ ford sein Amendement gründet. Er habe den Ausdruck „weltliche Erziehung“ falsch definirt, als bezeichne er so viel wie nichtereligiöse, irreligiöse und desalb atheistische Erziehung. Die „weltliche Erzie⸗ hung“ wolle die Gemüther der Menschen zur Erfüllung ihrer Pflich⸗ ten in dieser Welt geeignet machen und sie dadurch für jene Welt vorbereiten. Der Unterschied der christlichen Sekten bestehe nur in mysteriösen Fragen und habe nichts mit den allgemeinen Prinzipien der Sittlichkeit, hinsichtlich deren alle Sekten übereinstimmten, zu thun. Leider aber fange man im Parlamente jedesmal, wenn is sich um einen Plan zur Belehrung unserer Mitmenschen handle, an, sich über jene mysteriösen Doktrinen zu streiten, und kümmere sich nicht um die großen Prinzipien, denen gemäß man sein Thun einzurichten habe und hiinsichtlich deren allgemeine Uebereinstimmung herrsche. Man habe eine stets wachsende Masse von Armuth vor sich, im Vereine mit Un⸗ wissenheit. Privat⸗Wohlthätigkeit sei nicht im Stande, dagegen anzukämpfen, und während engherzige Bigotterie bisher jeden Ver such zu Gunsten eines gemeinsamen Unterrichts unmöglich gemacht habe, wolle der Gesetz⸗Vorschlag jenes Ziel dadurch erreichen, daß er Vorurtheile und Streitigkeiten, die nicht auf moralische Mei⸗ nungs⸗Verschiedenheiten, sondern auf entgegengesetzte religiöse Dog⸗ men zurückzuführen seien, bei Stite liegen lasse. Es sei, wie das Beispiel der Vereinigten Staaten zeige, durchaus nicht nö⸗ thig, daß der Widerstreit dieser religiösen Dogmen das Zusam⸗ menwirken aller religiösen Sekten in Erfüllung der gemein⸗ schaftlichen Pflicht, die Armen zu unterrichten, verhindere. Lord Ashley erklärt feierlich seine feste Ueberzeugung, daß von der Entscheidung dieser Frage, deren Bedeutung klar und unverkenn⸗ bar sei, das ganze zukünftige Wohl des britischen Reiches abhänge. Er legt Verwahrung ein gegen den von Roebuck aufgestellten Satz, daß die Moral der heiligen Schrift nichts mit den do rin enthaltenen Doktrinen und Dogmen zu thun habe; dieselben ständen viel⸗ mehr im engeren Zusammenhange mit den moralischen Vorschriften. Er würde es vorgezogen haben, die Bill nur nach v Prinzipe zu diskutiren; allein die Details seien so mit dem Prinzipe wachsen, daß sich Beides nicht von einander trennen lasse. Lor Ashley sucht nun zu zeigen, daß die 1“ Herrn Fox ungenau seien. Es solle durch dieselben z. B. bewiesen ““ daß die Erziehungsmittel in England denen in anderen Ländern bei weitem nachständen; dies sei jedoch nicht der Fall, wie der Red⸗ ner an dem Beispiele Preußens zu erhärten sucht. Eben so trü⸗ gerisch sei die ganze übrige statistische 1 Argumentation des Urhebers der Bill. Ein Hauptgrund des T“ Zustandes der Erziehung in England, den die Bill ohne eine Zwangs ⸗Klausel nicht hinwegräumen werde, sei die Beschäftigung omer so großen Anzahl der unerwachsenen Bevölkerung in den Fa⸗ briken. Auf Seiten des Herrn For stehen keine der großen reli⸗ giösen Körperschaften Englands und keiner derjenigen, welche. vafür hielten, daß religiöse Unterweisung die Grundlage der Erziehung sein müsse; wie könne er also erwarten, daß sein Plan ein scher sein werde? Das Gesetz werde dem Lande 3,200,000 Pfd. Sterl. allein für amtliche Erziehung kosten. Hierauf jedoch stütze er seine Opposition nicht, sondern darauf, daß die Bill die Religion nicht zur Grundlage der Volkserziehung macht. Das politische. und soziale Wohl der Nation werde durch eine Trennung der Religion von dem Unterricht der Massen gefährdet. Milnes würde den Gegnern der Bill seine Mitwirkung gelichen haben, wenn sie einen Plan zur Verreinigung der religiösen und weltlichen Erziehung vorgebracht hätten. Da dies aber nicht geschehen ist und da die Bill der religiösen Erziehung nicht entgegentritt, so unter stützt er dieselbe. Lord J., Russell erklärt, er werde bei Be⸗ sprechung der Bill die größte Mäßigung beobachten und alle Zu⸗ geständnisse machen, welche sie und ihr Urheber mit Recht bean⸗ spruchen könnten. Daß unter den ärmeren Klassen der Zustand der Erziehung ein höchst kläglicher sei, lasse sich nicht leugnen, eben so wenig, daß es wünschenswerth sei, wenn das Parlament ver⸗ suche, diesem Mangel abzuhelfen. Auch würde es ungerecht sein, anzunehmen, daß, wenn Schulen, wie sie die Bill vorschlage, ein⸗ gerichtet würden, nothwendig die in den von Lord Arundel bezeich⸗ neten Schriften enthaltenen Lehren in denselben Eingang finden würden. Er glaube vielmehr, daß das englische Voll, seinem Cha⸗ rakter und seinen Gewohnheiten gemäß, sich in religiösen Fragen an den Geistlichen halten werde. Dieses Alles zugegeben, so bleibe doch eine sehr ernste Frage zu erwägen, ob nämlich der Unterricht, welcher in Schulen, die durch Parlamentsakte gegründet seien, er⸗ theilt werde, ein blos weltlicher sein solle. Nichts als die absolute Nothwendigkeit dürfe seiner Ansicht nach das Parlament dazu ver⸗ anlassen, aus freier Wahl Schulen zu gründen, in welchen die Re⸗ ligion geradezu als Unterrichtszweig ausgeschlossen und der unsterb⸗ liche Theil des Menschen gänzlich vergessen sei. Es möge Orte geben, wo die Bewohner so unversöhnlich durch religiöse Antipa thieen geschieden seien, daß man die Bibel oder irgend einen Theil
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des religiösen Unterrichts unmöglich in den Schulen einführen könne. In dergleichen Ausnahmefällen lasse sich der Unterricht auf weltliche Gegenstände beschränken. Die Bill aber verlange etwas ganz Anderes, indem sie sich jeder freien Wahl widersetze. Sei die überwiegende Meinung in irgend einem Theile des Landes zu Gun⸗ sten der Vereinigung der religiösen mit der weltlichen Erziehung, so könne man unmöglich einen Plan sanctioniren, der alle bestehenden Schulen zerstören würde, die nicht zugleich mit den durch Abgabenunter⸗ stützten Schulen fortbestehen könnten. Die ausgesprochene Ansicht des Herrn Stafford vollkommen theilend, daß der Gesetz⸗Vorschlag der Gewissensfreiheit zuwider sei, in Erwägung des Umstandes, daß eine Erziehung ohne Religion ver Erziehung, welche den Bibel⸗ unterricht gestatte, nothwendig unendlich nachstehe; in Betracht, daß die Macht, welche die Bill, im Falle eine Erziehungs⸗Kommission sich weigere, dem Ausschusse des Geheimen Rathes ertheile, dem Volke Schulen in Gemäßheit der Akte aufzuzwingen und Abgaben zu ihrer Erhaltung zu erheben, despotisch sei, hält der Minister es für unmöglich, daß das Parlament dem Gesetze seine Zustimmung gebe. Hume ist mit ganzem Herzen für die Bill, weil es das Recht sedes Engländers sei, eine weltliche Erziehung zu genicßen. Könne dies auf keine andere Weise erreicht werden, so möge man das Ver⸗ mögen besteuern, um die Mittel herbei zu schaffen. Der Marquis von Blandford wirersetzt sich der Bill mit großer Entschieden heit. Auf den Antrag Anstey's wird die Fortsetzung der Debatte bis zum 1. Mai vertagt.
London, 19. April. Der Graf und die Gräfin von Neuilly werden am nächsten Sonnabend von Brighten nach Claremont zu⸗ rückkehren, wo auch die Herzogin von Orleans nebst dem Grafen von Paris und dem Herzog von Chartres erwartet wird.
Die Thätigkeit der Kommission zum Verkauf verschuldeter Gü⸗ ter in Irland wird fortwährend mit günstigem Erfolge gekrönt. Das Geschrei von großartiger Confiscation und weitgreifendem Ver⸗ derben, welches die Ankündigung des Experimentes anfangs ver⸗ breitete, ist vöhlig verstummt. Bei den letzten Verkäufen hat sich eine sehr lebhafte Konkurrenz kundgegeben.
Briefe aus Rio Janeiro vom 2. Jauuar lassen den Ausbruch eines Krieges zwischen Brasilien und der argentinischen Republik befürch en.
Dänemark. Kopenhagen, 18. April. (Alt. Merk.) Die kieler Abgesandten, Graf Reventlow⸗Farve, Regierungs⸗Rath
Heinzelmann und Syndikus Prehn sind hier heute mit dem Dampf schiffe „Obotrit“ von Wismar angekommen.
Italien. Rom, 13. April. (Lloyd.) Gestern früh um acht Uhr verließ der Papst in Begleitung der Kardinäle Asquini, Duponk und Antonelli Velletri und hielt sich in dem Städtchen Gen⸗ zano auf, wo er die Pfarrkirche besuchte und die zahlreiche Volke menge und die neapolitanischen Soldaten, die ihm bis dahin folg ten, segnete. Die Neapolitaner wurden dann von den Franzosen abgelöst. In Albano wurde der heilige Vater vom Kardinal Pa⸗ trizi, Bischof dieser Stadt, bewirthet. Um vier Uhr endlich betrat der Papst den Boden der ewigen Stadt. Eine zahllose Menge empfing ihn jubelnd auf dem Lateranplatze. Die hier aufgestellten fran⸗ zösischen und römischen Truppen bezeugten dem Papste die gewöhnlichen militairischen Ehren. Die Kanonen des Kastells ver kündeten den entfern ren Stadttheilen das glückliche Ereigniß. An den Stufen der chr⸗ würdigen Basilika des heiligen Johann von Lateran wurde er vom gesammten Kapitel dieser Kirche empfangen. Die Munizipal⸗Be hörde überreichte hier dem heiligen Vater die Schlüssel der ewigen Stadt. Der Präsident hielt eine kurze Anrede, die vom Papste sehr freundlich beantwortet wurde. Die Karosse verlassend, wurde er von der Gesammt⸗Geistlichkeit Roms und vom diplomatischen Corps empfangen. Nach einem kurzen Gebete in der Laterankirche setzte sich der lange Zug nach dem Vatikan in Bewegung. Auf dem Wege durch die vielen Straßen und Plätze sah man überall festlich verzierte Häüser und zahllose Menschenmassen, welche den Papst mit großem Jubel empfingen. Die Plätze, durch welche der Zug sich langsam bewegte, waren auch mit Soldaten besetzt. Vor der Va tikons⸗Kirche wurde er von dem Erzpriester dieser Kirche, dem Kar⸗ dinal Mattei, und von dem Kapitel seierlich empfangen. Das hei⸗ lige Kollegium empfing den Papst in der Kirche, in welcher der ambrosianische Lobgesang angestimmt wurde. Der fromme Kirchen⸗ fürst empfing hier das heilige Sakrament, verrichtete seine Andacht und zog sich dann in die inneren Gemächer des Vatikans zurück, wo er nochmals die Glückwünsche der Kardinäle und des diploma⸗ tischen Corps entgegennahm. Abends war die ganze Stadt und besonders die Kuppel der Peterskirche, welche von unzähligen Lam⸗ pen erglänzte, illuminirt. Das Kapitol, die Piazza del Popolo und viele andere Straßen waren theils mit Wachskerzen, theils mit Lämpchen, welche mit den päpstlichen Farben bemalt waren, beleuchtet. Während des ganzen Tages herrschte unter der zahl⸗ reichen Volksmenge die beste Ordnung.
Moldau und Walachei. Bukarest, 30. März. Die Bukarester Zeitung enthält einen Erlaß Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten vom 23. März, durch welchen die nun beendete Verpachtung des Ertrages der Besitzungen der Metropolie, der Bis⸗ thümer, Klöster und ihrer Appertinenzien bestätigt und befohlen wird, den Pachtschilling in der Centralkasse zu deponiren. Daß die dies⸗ jährige Verpachtung gegen die letzte im Jahre 1845 einen Mehr⸗ ertrag von 2,396,555 Piastern ergeben hat, ist, wie die Bukar. Ztg. bemerkt, in der That ein sprechender Beweis für die Behaup⸗ tung des Satzes, daß die Walachei einer glücklichen Zukunft entge gengeht. Und dies geschah jetzt, zu einer Zeit, wo Handel und Wandel fast in ganz Europa seit zwei Jahren durch die politischen Wirren mehr oder weniger gelähmt ist, während die erwähnte vor⸗ letzte Verpachtung in eine Zeit fiel, die sich der vollkommensten Ruhe erfreute. Ein anderer fürstlicher Erlaß vom 22. März an das Ministerium des Kultus weist dasselbe an, die sehr bedeutende Summe von 101,290 Piaster, als den Reinertrag der drei zum Besten der Nothleidenden der Hauptstadt gegebenen Bälle, einem Comité zur Vertheilung zu übergeben.
Bukarest, 4. April. (Buk. Ztg.) Am 31. März wurde der österreichische Agent und General⸗Konsul, Ministerial Rath Ritter von Laurin, in feierlicher Audienz von dem regierenden Fürsten empfan gen, um seine Beglaubigungsbriefe zu übergeben. Der Oberst und erste Adjutant Sr. Durchlaucht, Vicomte von Grammont, begab sich um 1 Uhr mit zwei Hof⸗Gallawagen, welche von Ordonnanz⸗Offi zieren und einer halben Escadron, unter dem Vortritt von Doro⸗ bantzen zu Pferde, eskortirt wurden, in das Hotel der österreichi⸗ schen Agentie und führte den Agenten und seine ersten Beamten nach Hofe, wo der regierende Fürst denselben in Gegenwart der Minister empfing und seine Kreditive entgegennahm. Nach beendig⸗ ter Audienz kehrte der Agent mit demselben Ceremoniell in sein Hotel zurück. An demselben Tage gab Fuad⸗Efendi, welcher noch im Laufe dieser Woche Bukarest verläst, um seinen neuen Posten in Konstantinopel anzutreten, ein großes diplomatisches Diner, dem der regierende Fürst, die beiden Kaiserlichen Kommissäre, die Generalität
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der beiden Armeen, die Agenten und Konsuln der fremden Mächte und die Minister beiwohnten.
Berliner Börse.
Berlin, 20. April. Unsere Börse hält mit den Schwan⸗ kungen der französischen Rente fast immer gleichen Schritt, so durch⸗ drungen ist man von der Meinung, daß die ganze Gefahr der Ent⸗ wickelung unsere politischen Zustände fast ausschließlich von der Be⸗ wegung Frankreichs abhängig ist. Nichts ist deshalb so einwirkend auf den Coursstand unserer Effekten, als das Fallen unz Steigen der Rente, und auch in der abgelaufenen Woche bestimmie dieselbe den Gang des Geschäfts theils durch ihren direkten Einfluß, theils durch den auf andere Börsen und besonders auf Hamburg, wo die Specutation in einzelnen Eisenbahn⸗Actien einen bedeutenden Um⸗ fang genommen hat. Daß im Allgemeinen noch manche Besorgnisse bestehen, erweist sich unzweifelhaft am deuklich⸗ sten aus dem fortdauernden Geld⸗Ueberfluß und aus der sichtlichen Abneigung unserer Börse, sich auf größere Unternehmun gen einzulassen; die Speculation beschränkt sich deshalb auch nach wie vor auf Tagesgeschäfte, während auf spätere Lieferung fix nicht anders als bedeutend unter Cours gehandelt wird, ein Beweis von der Tendenz à la baisse einerseits und von dem Mangel an effek⸗ tiven Stücken andererseits. Die Cours⸗Abweichungen unserer Staatspapiere und Eisenbahn⸗Aectien stellten sich in voriger Woche, wie folgt:
Preuß. Staats⸗Schuldscheine 86 ¼ a 85 ¾ a 86 ½ bez Freiw. Anleihe 106 a 105 ¾ a 106 bez. Bank⸗Antheile 93 ¾ a 93 a 93 ½ bez. 1 Berlin⸗Anhalter von 89 ¾ a 89 a 89 ¾ bez. Berlin⸗Potsdamer 64 ½ a 64 ¼ a 65 bez. Berlin⸗Hamburger 77 ½ a 74 ½ a 78 bez. Berlin⸗Stettiner von 103 a 102 ⅛ bez. Köln⸗Minden von 94 ½ a 93 ½ a 94 bez. Krakau⸗Oberschles. 68 a 67 a 68 ½ bez. Magdeburg⸗Wittenberge 56 ½ a 54 ½ a 57 bez Niederschl.⸗Märkische 83 ½ a 82 ¾ a 83 ½ bez. Posen⸗Stargard 82 ½ a 82 ¼ a 83 ½ bez. Oberschlesische Litt. A. 103 ¾ a 104 ¾⅞ bez.
, Litt. B. 103 a 102 ½ a 103 bez Halle-Thüringer 65 a 64 ½ a 65 bez. 1 Friedr. Wilh. Nordbahn 40 ¼ a 38 ¾ a 40 ¾ und ¹ bez. Kosel⸗Oderberg 68 a 70 ¾ bez.
Von den übrigen Actien lassen sich keine bemerkenswerthe Ver⸗ änderungen angeben, Magdeburg⸗Halberstädter blieben a 142 . Düsseldorfer a 78 ½ und Bergisch⸗Märkische a 40 ¼ % gesucht. Die 8 Einnahmen der letzteren Bahn bessern sich mit jerem Monat und verdienen deshalb wohl vorzugsweise Brachtung. Die Dividende der Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn ist nach Absetzung zum Reserve⸗ fonds auf 4½ % festgesetzt und ist deren niedriger Coursstand wohl nur dem Mangel an Umsatz zuzuschreiben. In Prioritäts-Actien aller Art war das Geschäft ziemlich umfangreich; ganz besonders wurden die neu erschienenen Magdeb.⸗Wittenberge 5proz. Priorität in großen Posten gekauft.
Ausländische Fonds erlitten wenig— 2 ch Fonds sind aber etwas zurückgegangen. Sproz. engl. Russen 1094 a ¾, und ⅔ bez.; Schatz Obligationen 79 ¼ a 78 ⅛ bez. Polnische 300 Fl. Partial von 121 % a 122 ¼ gestiegen, dagegen Pfandbrie matter. Neue 4 ½ proz. Russen 95 ⅞, 6 a bez.
Schwankungen; russische
Auswärtige Börsen. Wien, 20. April. Met. 5proz. 93 ½, %. 4proz. 73, 4 zproz. 82 ⁄%, 82. 2 ½proz. 49 ⅛%, 49. Anleihe 34: 173, 39: 110, 109 ½. Nordbahn 109 ¾, v. Gloggnitz 114, 113. 80, 79 ½. Pesth 87 ½⅛, 87. Bank⸗Actien 1085, 1082. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 163 ½ Br., 163 G. Augsburg 117 ¾ Br., 117 ½ G. Frankfurt 117. Br., 116 ½. G. Hamburg 172 ⅞ Br. u. G. London 11.49 Br. u. G. K. Gold 23 ⅛. Silber 16 ½. Fonds und Valuten ohne wesentliche Veränderung. angeboten. Nordbahn etwas niedriger.
Fraunkfurt a. M., 20. April. Von Fonds waren heute die österr. Loose, 5 und 4 ½proz. Metallig. und sard. Oblig., so wie Friedr. Wilh. Nordbahn gefragter, und bessere Preise dafür zu machen. Zproz. Spanier blieben auf die niedrige Notirung von Madrid etwas flauer. In allen übrigen Gattungen keine Verän⸗ derung, zum Theil etwas fester. Das Geschäft war im Allgemei⸗ nen höchst unbedeutend.
Oesterr. 5proz. Metall. 79 ¼¾ Br., 79 ½ Gld. Bank⸗Aectien 1108 Br. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 51 2 Br., 51 ½ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 ½ Br. 31 ½% Gld. Kurhessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ½ Br., 32 ¼ Gld. Sar⸗ dinien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ½ Br., 33 Gld. Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 72 ½ Br., 72 Gld., do. 2 25 Fl. 25 ¾ Br., 25 ½ Gld. Spanien Zproz. inländ. 29 12 Br., 29 ½ Gld. Poln. 300 Fl. Loose 122 ¾ Br., 122 Gld., do. 4proz. Obligationen a 500 Fl. 80 ⅛ Br., 80 ½ Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 42 Br., 41 ⅜ Gld. Bexbacher 81 Br., 80 ¾ Gld. Köln⸗Minden 94 ¾⅜ Br., 94 ¼ Gld.
3 ½ proz. p. C. 87 Br., 86 ⅞ Gld. St. Präm. Oblig. 92 Gld. E. R. 105 Br. Stiegl. 85 ½ Gld. Dän. 70 Br., 69 ½ Gld. Ardoins 10¾ Br. 3proz. 27 Br. und Gld. Hamburg⸗Berlin 78 ¾½ Br., 78 Gld. Bergedorf 91. Br. Magdeburg⸗Wittenberge 571 Br., 57 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92½ Gld. Köln⸗Minden 93 ½ Br., 93 Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 40 ½ Br., 40 Gld. Mecklenburg 30 Br. b
Fonds unverändert, Eisenbahn⸗Actien wiederum höher; der Umsatz im Allgemeinen nur beschränkt.
Paris, 19. April. 3proz. 85 65. Groz. 89 89 KNeord
bahn 417. 50. Nach der Börse.
8 Loose mehr
Hamburg, 20. April.
5proz. 89.35. Wechsel⸗Course. Amsterdam 210 ¼. Hamburg 185. Berlin 365. London 25.45. Frankfurt 210 ⅛. .“ St. Petersburg 396 ½. Die Rente stieg beim Beginn der Börse auf 89.80; doch ging sie später durch verbreitete Gerüchte auf 89 . 50 zurück.
London, 19. April. Zproz. Cons. p. C. 96 ½, 95 ½, 90. 3 ½proz. 97 ¼, . Int. 56, 55 ½. 4proz. 85 ¾, ½. Ard. 18 %, T.