1850 / 111 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Inhaber von abonnirten Billets werden ersucht, diese am Sonnabend, den 27sten d., bis Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Ver⸗ kaufs⸗Büreau des Schauspielhauses zu der mit aufgehobenem Abon⸗ stattfindenden ersten Vorstellung des Propheten abholen zu

en. Dienstag, 23. April. Im Opernhause. 50ste Abonnements⸗ Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter⸗Pes Regiments, komische Oper in 2 Abth. Musik von Donizetti. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre,

Zproz. 37½, 36 ½. Pass. 3 ½, . Mex. 29 ⅛. Peru 70 ⅛, 70. Bras. April,/ Mai 11 Rthlr. Br., 11 bez., 11 14 G. u. 5. Pass. 3 ½, ½. M z. Peru 70 3, 70. Bras⸗ 8 Mai/Juni 10¾ Rthlr. Br., 103 G. . Cons. blieben zu dem Eröffnungspreise unverändert. Se;en 10 i Rthlr. Br., 10 ⁄¼ bez. u. G. ““ Fonds still und ohne bedeutende Veränderung im 10 % Rthlr. Br., 10 ½ G. In Eisenbahn⸗Actien war der Markt fester. 1“ 88 10 % bez 2 Uhr. Cons. p. C. 96, 95 %, a. Z. 96 ⅛, 2 Hr., 11 bez. 8 8 Re 6 5½, g. Z. 9b br. 88 1 msterdam, 1 ril. Apri 6 thlr. Br. war bei ziemlich belebtenr Geschäft in e Mohnöͤl 14 ¼ a 14 Rthlr. on fremden Effekten waren span., port. und franzz veihte der Palmöl 12 ¼ à 12 Rthlr. dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr 73 Sgr falls zu höheren Preisen gefragt. ³ Süd⸗Amerika zeigte der Hanföl 13 ½ Rthlr. Mittwoch, den 24. Axstle sind die h1e. Handel kein besonderes Leben. 654 Südsee⸗Thran 12 ½¼ a 12 Rthlr. schlossen, so wie auch das Billet⸗Verkaufs⸗Büreau 8 5 5581 9 . 8 2 547. r4 7 1 8 Do 1 . 8 Holl. Int. 55 ½, Nerr.nneszgr. Esenr. 857. Spiritus loco ohne Faß 142 Rthlr. 8 h Donnerstag, 25. April. Im Schauspielhause. 73ste Abonnements⸗ gr. Piecen 11 ¾„ z. Russ alte .28, 27 mit Faß pr. April 111“ Vorstellung: Kabale und Liebe, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. 5proz. 76 ½, do. proz. 40 . Mex. 28, 278. 8 ‧,.ꝗ G. (Herr Liedtke, vom Hoftheater zu Dresden: Ferdinand, als erste Br., 19 . g

BP1 ai / Juni 14 ½ Rthlr. 3 Br., 14 ½ bez. u. G. fang 6 Uh. Br., 14 ⁄2 bez. u. G.

Juni /Juli 14 ⁄½2 Rthlr. Juli /Aug. 142. Rthlr. Aug. /Sept. 15 ¼ Rthlr. Br. Wetter trocken und windig. Geschäftsverkehr im Allgemeinen still, nur in Roggen etwas reger. t Weizen ohne Geschäft. Roggen mehr gefragt und höher be⸗ zahlt. Rüböl in fester Haltung. Spiritus unverändert. Sommer⸗ termine mehr angetragen.

Das Abonnement betraͤgt: 2 Rthlr. für ¼ 4 Rthlr.⸗4¼ Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

96

g am holl. Fonds

Die Stimmung

Span. Ard. 11 ¼, ½, Oesterr. Met.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 23. April. Elfte und letzte Gastdarstellung des Herrn Klischnig, vor seiner Abreise nach Paris. Der Stumme und sein Affe. Romantisches Drama mit Gesang, Tanz, Gruppi⸗ rungen ꝛc., in 3 Abtheilungen, frei nach dem Englischen bear⸗ beitet. Musik vom Kapellmeister Binder. (Herr Klischnig: den Affen Marmizetto.) Vorher: Der Verräther. Lustspiel in 1 Akt, von Holbein.

Mittwoch, 24. April. ausgeführt von den Mitgliedern Chor und unter Mitwirkung der Sga.

Anfang 6 Uhr.

Donnerstag, 25. April.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 22. April Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: nach Qualität 45 50 Rthlr. Roggen loco inige Ladungen

heit eingeschritten werden. Hiernach sind die sämmtlichen Behörden mit der erforderlichen Instruction versehen. Es ist zu hoffen, daß dieselben, wenn wider Erwarten einzelne Beamte dem allgemeinen Verbot keine Folge leisten sollten, überall mit Festigkeit und Nach⸗ druck vorgehen werden, da es im Interesse der öffentlichen Ordnung von der größten Wichtigkeit ist, daß dem Mißbrauch, welcher bis⸗ her von nicht wenigen Beamten mit dem Vereinsrecht getrieben worden und der ganz geeignet ist, nicht nur die Bande der Diszi⸗ plin zu lösen, sondern auch die Wohlfahrt des Staats zu gefähr⸗ den, bald und für immer ein Ende gemacht werde.

Berlin, 19. April. Durch die Verordnung über die obere Verwaltung des Bauwesens vom 22. Dezember 1849 ist die Er⸗ richtung einer technischen Bau⸗Deputation angeordnet worden, welche dazu bestimmt ist, das gesammte Baufach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung würdig zu repräsen⸗ tiren, große öffentliche Bau⸗Unternehmungen in baulich⸗technischer Hinsicht zu beurtheilen, die Anwendung allgemeiner Grundsätze im öffentlichen Bauwesen zu berathen, neue Erfahrungen und Vorschläge in künstlerischer, wissenschaftlicher und baulich⸗technischer Beziehung zu begutachten, für weitere Ausbildung des Baufaches Sorge zu tragen, die sämmtlichen Prüfungen der Bauführer und Baumeister zu bewirken und das Kuralorium der Bau⸗Akademie zu bilden. Die Errichtung einer solchen Behörde erschien, nachdem die bishe⸗ rige Ober-Bau⸗Deputation aufgelöst und deren Geschäfte der Bau⸗ Abtheilung im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zugewiesen worden, neben welcher bei mehreren Ministerien noch besondere Ministerial⸗Bauräthe fungiren, schon deshalb noth⸗ wendig, weil es anderenfalls an einem Vereinigungspunkte für die obersten Baubeamten gefehlt haben würde, wie solcher für eine übereinstimmende Beurtheilung der Bau⸗Angelegenheiten in oberster Instanz und zur gegenseitigen Kenntnißnahme von den wichtigsten Bau⸗Ausführungen ꝛzc. der verschiedenen Ressorts erforderlich wird. Demgemäß ist die technische Bau⸗Deputation mit dem 1. März d. J. in Wirksamkeit getreten. Dieselbe war bisher nur zusammenge⸗ etzt aus den Ministerial⸗Bauräthen, welche nach der gedachten Ver⸗ ordnung durch ihre Ernennung zu Ministerial⸗Bauräthen zugleich Mitglieder der technischen Bau⸗Deputation sind. Gegenwärtig sind außer ihnen, dem §. 7 der Verordnung entsprechend, zehn dem preu⸗ ßischen Staate angehörige Baumeister von des Königs Majestät auf den Vorschlag des Ministers für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten zu Mitgliedern der Bau⸗Deputation ernannt wor⸗ den, bei deren Wahl einerseits die Auszeichnung in künstlerischer und wissenschaftlicher Bezichung, andererseits auch die Möglichkeit der Zuziehung zu den Prüfungen des Baufaches, für welches Geschäft die Bau Deputation vermehrter Kräfte dringend bedarf, so wie die Rücksicht auf die gehörige Vertretung der verschiedenen Richtungen

Fahrt von Stralsund nach Istadt wird Sonntag, den 14. April, und von Astadt nach Stralsund Montag, den 15. April, stattfinden. Die Verbindung zwischen Stettin und Astadt wird dagegen dergestalt beginnen, daß die erste Abfertigung von Istadt nach Stettin Sonnabend, den 27. April, und von Stettin nach Ystadt Donnerstag, den 2. Ma:;, erfolgt.

Der Schluß der Fahrten findet in der Weise statt, daß auf der Route zwischen Stettin und Ystadt zum letztenmale ein Dampf⸗ schiff von Astadt nach Stettin am 19. Oktober und von Stettin nach Nstadt am 24sten ejsd., auf der Route zwischen Stralsund und Istadt dagegen zum letztenmale ein Dampfschiff von Stral⸗ sund nach Ystadt am 28. November und von Istadt nach Stral⸗ sund. am 29sten ejsd. abgeht. „Das Passagiergeld beträgt zwischen Stralsund und Ystadt für den ersten Platz 6 Rthlr., fuͤr den zweiten Platz 3 Rthlr. und S 1 b Platz 1 ½ Rthlr. preuß. Courant; zwischen Stet⸗ Kommissionsvorschläage zu dem Preßgesetz. Polizeiliche Maßregel i in und Astadt für den ersten Platz 10 Rthlr., für den zweiten

ö 8 Sööb na 8 Püh 6b v Rthlr. preuß. Curant;

krrochemise grapyh. Vermischtes. zwischen winemünde und Ystadt für den ersten Platz 82 Großbritanien und Irland. London. Audienz Sir R. Peel's bei Rthlr., für den zweiten Platz Rthlr. und für den dritten Platz Parlaments⸗Verhandlungen. Vermischtes. 2 ½ Rthlr. preuß. Courant.

und veclöe S Petersdurg. Verleihung eines Ehren⸗ und Familien genießen eine Moderation Italien. Turin. Konsolidirung von Renten. Fallour. G 88 8 Spanten. Madrid. Erwarteter Protest des Grafen Montemolin. 88 1 hces Skutari. Die englischen Kriegsschiffe an der albanesischen hmückert.

Ihke I.

Amtlicher Theil. Die erste

1 Deutschland.

Preußen. Berlin. Die Beamten und das Vereinsrecht. Die tech⸗ nische Bau⸗Deputation. Nevision des Zolltarifs.

Deutsche Angelegenheiten. Erfurt. Ausschuß des Staatenhauses

Desterreich. Wien. Entschließung Sr. Majestät des Kaisers über die Regelung der kirchlichen Angelegenheiten und Vortrag des Kultus⸗ und Unterrichtsministers in Betreff derselben. Ordensverleihungen. Vorbereitungen zur Reise des Kaisers. Professoren⸗Ernennung für die Universitäten zu Gratz und Wien. Die Erdbeben an der dalmatischen Küste. Vermischtes. Prag. Feier des Geburtstags Kaiser Fer⸗

dinand’'s. Bayern. Kammer⸗Verhandlungen. Ausland. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Debatte über das Paris. Begräbnißfeierlichkeiten in Angers. zeburtstag des Präsidenten. Ordensverleihung. Ministerrath über die römischen Angelegenheiten. Die Wahlkandidaten für Paris.

24 ½ 26 Rthlr., ei 87 pfd. 26 Rthlr., 86 ½ pfd. 25 ½ bez. pr. Frühjahr 24, 24 ¾ u. 24 ½ Rthlr. bez., 24 ½ Br., Mai/ Juni 24 ¾ Rthlr. Br., 24 ¾ G. Juni /Juli 25 a 25 ½ Rthlr. bez., 28 Br., G. Juli /Aug. 25 ¾ Rthlr. Br., 25 ½ G. 8 Sept./Oktbr. 26 a 26 ½ Rthlr. bez., 26 ½ Br., ½G. Gerste, große loco 19—21 Rthlr. 8 8 kleine 17—419 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Br. Erbsen, Kochwaare 27 —30 Rthlr. Futterwaare 25 27 Rthlr. Rüböl loco 11 ¼ Rthlr. Br., 11 bez. u. 99P pr. April 11 ¼ Rthlr. bez., Br. u. G.

Geistliches Konzert, in 2 Abtheilungen, der italienischen Oper und dem Claudina Fiorentini.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 23. April. Es werden heute im Königlichen Opern hause, Vormittags 11 Uhr, die Billets für die erste Vorstellung der Oper: Der Prophet, welche am nächsten Sonntag angesetzt ist, ver⸗ kauft. Die Preise sind folgende:

Ein Billet zu den Logen des und im ersten Balkon 2 Rthlr.; 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.; zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon Gund zum Parterre 20 Sgr.; zum Amphitheater 10 Sgr.; zur Fremdenloge 3 Rthlr.

Berliner Börse vom 22. April.

Eisenbahn- Actien.

Erste Gastrolle des Königl. sächsischen Hof⸗Schauspielers, Herrn Räder. Zum Erstenmale: Ein Prophet, oder: Johannes Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren Sujets) in 3 Akten, von Gustav Räder. In Scene gesetzt vom Regisseur Herrn Hegel. (Herr Räder: Johannes Muckebold.)

Prosceniums, des ersten Ranges München. zum Parquet und zur Tribune

Wechsel-Course.

Brief. Geld 2 Mt. 142 ½ 142 Kurz 150 ½ 2 Mt. 150 ½ 3 Mt. 3 26 ½ 6 26

g

8 8 Prioritäts-Mctien. H apital.

Stamm-Actien.

g.

250 Pl. V Kapital.

250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. V

Tages- Cours

Angekommen: und Ober⸗Präside Stettin.

Zinssuss.

Tages- Cours.

Sümmiliche Priorimts-Actien werden durch jsährliche Verloosung 1 pCt. amortisirt.

Rath von

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime der Provinz P . Bonin

Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Tie mit 3 Ct. bez. Actien sind v. Staat gar.-

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant von Wulffen, Kommand 1 „Kommandanten der Bundesfestung Luxemburg, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub, und dem General⸗Major von Corbin, Comman⸗ deur der Zten Lat.. Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Seconde⸗Lieutenant Partouns der ten Invaliden⸗Compagnie, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; so L

Fabriken⸗Kommissions⸗Rath Wedding zu Berlin, den Geheimen Regierungs⸗ und Baurath Umpfenbach zu Düsseldorf, 6 den Fabriken⸗Kommissions⸗Rath B. ri x zu den Regierungs⸗ und Baurath Zwirner

Börsen-Zins- hnun

R

95 bz. u. 6. 101 bz. u. B 97 ¼1 bz. 92 ½R0 B. 101 ¼ B. 99 ½ bz. 105 B.

1 Lst. 300 PFr. 2 Mt. 150 PFl. 2 Mt. 150 PFl. 1 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt.

8 8 8 Tage 100 Thlr. 2 Mt. . .100 rr. †2mc. 56 2856 24 100 sRll. 3 Wochen] 108 ¾ 107 ½

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000

Berl.-Anhalt

79 80 79 ¾ bz. do. Hamburg

103 B. do. do he

64 ¾ bz. u. B. do. Potsd-Magd..

9 do.

do. 10ht, D

do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer....

Cöln- Minden...

do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Prioritat .. do. Stamm -Prior.

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000

Niederschl. Märkisch. 4, 75,000

do. do. 3,500,000 2 do. III. Serie. 2,300,000 2 ½ do. Zweigbahn 252,000

6,000,000 4 89 ½ bz.

8,000,000

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. 4,824,000 do. Potsd.-Magd. .. 4,000,000 Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000 Halle-Thüxinger..... 9,000,000 Cöln -Minden 13,000,000 do. Aachen 4,500,000 Bonn Cöln 1,051,200 Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000 Steele -Vohwinkel 1,300,000 Niederschl. Märkisch. 10,000,000 do. Zweigbahn] 1,500,000 Oberschl. Lit. X. 2,253, 100 do. ÜBrin 89 2,400,000 Cosel -Oderberg.... 1,200,000 Breslau -Freiburg... 1,700,000

Wien in 20 Xr. Augsburg

Uichtamtlicher Theil. Deutschland

8 Preußen. Berlin, 19. April. Die unter einer nicht eben geringen Zahl von Beamten herrschende Ansicht, daß die Staats⸗ Beamten in demselben Umfange, wie die übrigen Staatsbürger, das Vereinsrecht auszuüben, befugt und demnach nur verpflichtet seien, sich der Theilnahme an solchen Vereinen zu enthalten, deren Zwecke den allgemeinen Strafgesetzen zuwiderlaufen, hat dem Kö⸗ niglichen Staats⸗Ministerium zu einer näheren Erwägung dieser Angelegenheit Veranlassung gegeben. Dabei ist einstimmig als un⸗ zweifelhaft anerkannt, daß sämmtliche Staatsbeamte auch das Ver⸗

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs...

Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg

—= e

Inländische Fonds, Pfandbriese, Kommunal-Papiere und 8 Geld-Course.

Zzf. Brief. Geld. V Pomm. Pfandbr. 3 ½ 95 86 aIKur- u. Nm. do. 3 ½ 96 Schlesische do. 3 96 do. Lt. B. gar. do. 3 ½

. BFief. Geld. Gem. Gem

104 ½⅔ LZ. n. 70 G.

Preufs. Freiw Anl St.-Schuld-Sch.

Seech. Präm.-Sch. 2*¼ 86 K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. 04

103 B. 2 G.

Berlin,

1,800,000 68 ½ a 694¼ 12 ie

Pr. Bk. Anth.-Sch. 94 2¼¾

do. do. G Westpr. Pfandbr. 8 2 90 ½ 89 ¼ Friedrichsd'or. Grossh. Posen do. 4 100 And. Goldm. à 5th. do. do.]² 3 9⁰⅔e V Disconto. 3 93

Ostpr. Pfandbr.

Krakau-Oberschl.... 13 %. 1: Berg.- Märk.. WW Sv

12 Stargard-Posen Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb.

Ausländische Fonds.

Quitlungs- Hogen·

Russ. Hamb. Cert. do. Hope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz 0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.

Poln. neue Pfdbr. * do. Part. 500 Fl.⸗ 90 ½ do. do. 300 FlI. 90 ½ IHIamb. Feuer-K.

do. Staats-Pr. Anl. 96 52 Lübeck. Staats-A. 78 IUIoll. 2 ½ 9% Int.

92 ½1 Kurh. Pr O. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.

2⸗—I’S=Sn

96 ¼

2

Aachen-Mastricht .

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordh. do. Prio

2,750,000

8,000,000

4,000,000 5,000,000 1,100,000 1,500,000

Schluss-Course von Cöln-Minden 94 ½ G.

39 ¾ bz u. 71. 3 ½ 83 ¾ G.

4 58 0

Breslau-

40 a 8 bz. u. G Kiel Altona

99 ¼ bz. u. B.

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische

4 Krakau-Oberschl...

vosel-Oderberg

Vohwinkel!

do. I1. Ser.

Freiburg ...

Berg. -Märk. ..

Ausl. Stamm-Act.

Amsterd.-Rotterd. FI.

Mecklenburger Thlr.

2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000

1,100,000

Börsen- Zinsen. Reinertr.

2,050,000 6,500,000 4,300,000

von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¾

Die Börse war auch heute wieder sehr günstig gestimmt;,

und die Course erbielten. sich in steigender Tendenz.

ITAAmn

wexC

Bekanntmachungen.

[226] v .

Der unten näher bezeichnete Buchhändler und Re⸗ dacteur Otto Ruppius aus Halle ist wegen frechen und unchrerbietigen Tadels gegen Anordnung der Re⸗ gierung und dadurch erregten Mißvergnügens zu einer Hmonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Er hat sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Ex⸗ pedition abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 12. April 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Deputation Schwurgerichtssachen. bbbea; des Otto Ruppius.

8 elbe ist 30 Jahr alt, evangelischer Religion, in

heösgas der Saale geboren. Eine nähere Personsbe⸗

neweed e wie die Bekleidung desselben bei seiner „kann nicht angegeben werden.

In der kial-Citation.

Johann Frieveensachangssache wider den Dienstknecht Eigenthums aus Boshede wegen Beschädigung fremden Verhandlung in veech⸗ I ein Termin zur mündlichen den 5. September een auf

in unserem Sitzungssaale e. 10 Uhr,

raumt, zu welchem der am 19. ene 15, anbe⸗ bei Wistenberge geborene Angetlage 8926 zn Jessen

tiger Aufenthaltsort unbekannt ist, auf den Antrag des Königlichen Ober⸗Staats⸗Anwalts hierdurch öffentlich und mit der Auffordrrung vorgeladen wird, zur festge⸗ setzten Stunde zu erscheinen. Wenn der Angeklagte oder sein mitvorgeladener gewählter Vertheidiger nicht erscheint, wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren. Berlin, den 5. April 1850. Kriminal⸗Senat des Königlichen Abtheilung III.

Appellationsgerichts.

Bekanntmachung.

Zur Publication des von dem zu Nenu⸗Saatzig bei Faskenburg verstorbenen Freischulzen Jacob Andreas Krüger, früher Bauer zu Splietsdorff, hiesigen Kreises, am 5. August 1842 errichteten Testaments ist Termin auf

den 13. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, hierselbst anberaumt, zu welchem sich Alle, welche ein Interesse haben, der Publication beizuwohnen, einfinden mögen.

Grimmen, den 16. April 1850.

Königl. Kreisgerichts⸗Deputation.

M“ 1 [228]

154 b’] Bekanntmachung. 1”“] Duͤsseldorf⸗Elberfelder Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.

Die heutige General⸗Versammlung hat die seitens des Verwaltungs⸗Raths vor⸗ 8. gelegten modifizirten Bestimmungen über Adie Umwandlung der letzten Primitiv⸗ AActien in 5 Prioritäts⸗Obligationen Wund Erhöhung dieses Kapitals von ler auf 400,000 Thlr. angenommen. g 1 decas eenae.ha- von Actien hier⸗ naire zu eine anderweitigen 1““

8 ö“ General⸗Versammlung )S) S - 8 T ““ Vormittags 10 Uhr,

im Gasthofe „zum Prinzen von Preußen“ bei Frau Wittwe Schleger am Bahnhofe dahier, zur definiti⸗ ven Beschlußnahme über die obenerwähnte Umwandlung unter dem Präjudize eingeladen, daß einfache Stimmen⸗ mehrheit der Anwesenden entscheiden wird.

Hinsichtlich der Stimmberechtigung erlaube ich mir auf die Vorschriften des Statuts hierüber aufmerksam zu machen.

Düsseldorf, den 20. April 1850. 1“ Der Präsident des Verwaltungs⸗Raths der Düsseldorf⸗ Elberfelder Eisenbahn.

Hoffmann.

Rheinische Eisenbahn 12251 Gesellschaft.

Nachdem der Besitzer der Stamm⸗Actie Nr. 11837 uns erklärt hat, daß ihm dieselbe abhanden gekommen sei und er demnach die Mortification dieser Actie be⸗ antrage, so fordern wir den unbekannten Inhaber in Gemäßheit des §. 22 der Statuten hiermit auf, binnen längstens 10 Monaten a dato jene Actie an uns ein⸗ zuliefern oder die etwanigen Rechte an derselben geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Actie für nichtig erklärt und dem angemeldeten Besitzer an deren Stelle eine andere Actie ausgefertigt werden wird. Köln, den 20. April 1850.

DOe Diien. Hirte, Spez.⸗Direktor.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ ger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden zu de diesjährigen 2 5. 2 General⸗Versammlung ) „. 2 Lauf den 8. Maäi C., Nachmit tags 3 Uhr, im Börsen⸗Lokale ergebenst eingeladen. Außer den nach §. 24 des Sta tuts zu erledigenden Gegenständen soll: . 1) in Veranlassung des Herrn Handels⸗Ministers zu

nochmaligen Berathung und Beschlußnahme ge⸗

bracht werden, ob und in welcher. Art die §§. 20 ändern seien?

2 Statuts abzua ü 11u“ der von Freiburg nach den Kohlengruben zu füͤhrenden Eisenbahn nach Maß⸗ gabe der von der Staats⸗Regierung zu 8 genden Vorlagen, so wie event. über die Erthei⸗ lung der hierauf ““ Vollmacht berathen öheschlossen werden. 2 Actionaire, welche der Versamm⸗ lung beiwohnen wollen, haben nach §. 29 des ihre Actien spätestens am 7. Mai c. bis 6 Uhr Aben im Büreau der Gesellschaft vorzuzeigen oder genügende Weise deren am dritten Orte erfolgte 18 derlegung nachzuweisen, zugleich aber ein mit 288 ra⸗ mensunterschrift versehenes Verzeichniß dieser 2 58 in zwei Exemplaren zu übergeben, von denen, a eine, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Ver⸗ merke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte zu der Versammlung öö. Eeb 10. *1 Breslau⸗Schweidnit⸗Freiburger

Rath f Verwaltungs Natg enbahn⸗Gesellschaft

den Baurath von Quast zu Berlin, den Regierungs⸗ und Baurath Uhlig zu Stettin, den Regierungs⸗ und Baurath Horn zu Potsdam, den Regierungs⸗ und Baurath Briest zu Potsdam, den Professor und Hof⸗Bau⸗Inspektor Strack zu Berlin, den Baumeister Hitzig zu Berlin zu Mitgliedern der technischen Bau⸗Deputation zu er⸗ nennen, und

Den bei der Regierung Hafenbau⸗Inspektor Pfe et ernennen.

zu Stettin beschäftigten, bisherigen zum Regierungs⸗ und Baurathe zu

Jnstiz⸗Ministerium. ie Versetzung des Rechts⸗Anwalts und Notars Häusler zu nitz an das Kreisgericht zu Militsch ist auf den Antrag des ꝛc., Häusler zurückgenommen, dagegen der bisherige Kreisrichter, Gerichts⸗Afsessor König, zum Rechts⸗Anwalt bei dem Kreisgerichte zu Militsch, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, und zum Notar im Departement des Königlichen Appellations⸗Gerichts zu Breslau vom 1. Juni d. J. ab ernannt worden. Der Advokat Engelbert von Fuchsius zu Düsseldorf ist zum Anwalte bei dem dortigen Königlichen Landgerichte ernannt worden.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen

und Schweden. 1 Die Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schweden wird in diesem Jahre in folgender Weise stattfinden: I. Zwischen Stralsund und Astadt wöchentlich zweimal. Abgang aus Stralsund. Sonntag Mi Donnerstag Mittags, b nach Ankunft der Schnellpost von Passow (Berlin). Abgang aus Ästadt. Montag, Np. Freitag Abends,

Ankunft in Ast adt. Montag ½ Freitag früh, zum Anschluß an die Post nach Stockholm. in Stralsund. Dienstag . 1... (Vormittags, nach Ankunft der Post von zum Anschluß an die Schnell⸗ Stockholm. post nach Passow (Berlin). II. Zwischen Stettin und Ystadt wöchentlich einmal. Abgang aus Stettin. Donnerstag Mittags,

Ankunft in Ystadt. z Freitag Morgens, nach Ankunft des ersten um Anschluß an das von Dampfwagenzuges von Ber⸗ Lübeck nach Stockholm ge⸗ lin. hende, bei Istadt anlegende

Dampfschiff.

Ankunft in Stettin. Sonntag Morgens

um Anschluß an den Dampf⸗

wagenzug nach Berlin.

Abgang aus YIstadt. Sonnabend Vormittags,

nach Ankunft des Dampf⸗

schiffes von Stockholm.

besonderen Pflichten gegen die S 6. Regier 1I““

Weise ausüben somit E 11 SGee e gen unterliegen, welche für die übrigen Staatsbürger b .“ Dies folgt von selbst aus den für die Staats⸗Beamten besonderen gesetzlichen Vorschriften. Nach dem Allgemeinen Land

recht Thl. II. Tit. 10 sind die Beamten vorzüglich bestimmt, die Sicherheit, die gute Ordnung und den Wohlstand des Staates un⸗ terhalten und befördern zu helfen. (§. 1.) Sie sind, außer zur Erfüllung der allgemeinen Unterthanen⸗Pflichten, dem Oberhaupt des Staates besondere Treue, besonderen Gehorsam schuldig und dem Staate zu besonderen Diensten durch Eid und Pflicht zugethan. (§. 2 und 3.) Diesen allgemeinen Grundsätzen entsprechend, zählt die Verordnung vom 11. Juli v. J. die Pflicht der Treue und das Fernhalten von feindseliger Parteinahme gegen die Staatsregierung zu den Dienstpflichten der Beamten, und bedroht deren Verletzung un⸗ bedingt mit Entfernung aus dem Amte (§. 20 a. a. O.) In die Kategorie einer feindseligen Parteinahme gegen die Staͤats⸗Regierung fällt aber unzweifelhaft die Theilnahme an Vereinen, welche statuten⸗ mäßig oder faktisch eine der Staats⸗Regierung feindselige Tendenz verfolgen, eine systematische Opposition gegen dieselbe unterhalten und betreiben, den bestehenden verfassungsmäßigen Zustand zu un⸗ tergraben suchen, die Pflicht der Treue gegen das Oberhaupt des Staates, den König, gering achten und, anstatt die Regierung zu unterstützen, ihr in allen Maßnahmen hemmend entgegenzutreten bemüht sind. Von Beamten, die an solchen Bestrebungen sich be⸗ theiligen, ist nicht zu erwarten, daß sie ihre obenerwähnte Be⸗ stimmung erfüllen können, und mit ihnen kann die Verantwortlich⸗ keit der Minister nicht bestehen. In Erwägung dieser gesetzlichen Vorschriften und mit Rücksicht darauf, daß auch für die Richter nach Maßgabe der angeführten Bestimmungen des Allg. Landrechts und der §§. 2 und 4 Nr. 5 der Verordnung vom 10. Juli v. J. dieselben Grundsätze gelten, hat das Staats⸗Mini⸗ sterium einstimmig angenommen, daß keinem Beamten die Theil⸗ nahme an Vereinen, welche sich einer feindseligen Parteinahme gegen die Staatsregierung schulrig machen, gestattet sei, und daß es, um einen Beamten dieserhalb behufs der Entfernung aus dem Amte zur Disziplinar⸗Untersuchung zu ziehen, weder einer vorher⸗ gegangenen Aufforderung zum Austritt aus dem Verein, noch eines besonderen Verbots der ferneren Theilnahme an demselben bedürfe. Da aber in dieser Beziehung bisher seitens der meisten Behörden eine weitgehende, mit dem Interesse des Dienstes und der öffentli⸗ chen Ordnung jedoch nicht mehr verträgliche Konnivenz geübt wor den, und da in manchen Fällen die Vereine der bezeichneten Art ihre wahren Bestrebungen selbst vor einem Theile ihrer Mit⸗ glieder zu verbergen wissen, so hat das Staats⸗Ministerium für an⸗ gemessen erachtet, den betreffenden Beamten durch eine allgemeine Maßregel zum Bewußtsein zu bringen, daß sie durch Betheiligung an den mehrgedachten Vereinen sich einer feindseligen Parteinahme gegen die Staats⸗Regierung und einer mit Dienstentlassung zu be⸗ strafenden Pflichtwidrigkeit schuldig machen. Es soll demnach zu⸗ nächst den Beamten die Theilnahme an solchen Vereinen allgemein untersagt, dann aber auch gegen die Ungehorsamen mit Entschieden⸗

p ͤrec 3 1 54 „Cf 1 einsrecht nur in einer mit ihrer Stellung im Staate und ihren

des Baufaches, maßgebend gewesen ist. In letzterer Beziehung fin den sich unter den neuen Mitgliedern Repräsentanten des öffentli⸗ chen Bauwesens in den mannigfachen Zweigen des Land⸗, Wasser⸗ Wege⸗ und Eisenbahnbaues, nicht minder der archäologischen d den seeh Forschungen, des Fabrik⸗ und v 1 9 8 Fön 8 8 Wissenschaften, so wie auch des höheren

Berlin, 21. April. Der Minister für

21. Der ster für Handel, Gewerbe öffentliche Arbeiten hat das Zusammentreten der über die S des Zoll⸗Tarifs zu vernehmenden Handel⸗ und Gewerbtreibenden auf den 10. Mai festgesetzt. 8

——-—-!—:—;—

Deutsche Angelegenheiten.

Erfurt, 22. April. (C. C.) Der Abgeordnete Schenk hat den Bericht des Ausschusses des Staatenhauses für den Gesetzent⸗ wurf, betreffend das Verfahren wegen Untersuchung und Bestrafung des Hoch⸗- und Landesverraths gegen das Reich, erstattet.

Der Ausschuß geht von folgenden allgemeinen Gesichtspunkten ous: Nach §. 123 des Verfassungs⸗Entwurfs soll die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit durch ein Reichsgericht ausgeübt werden, welches auch in Fällen des Hoch⸗ und Landesverraths gegen das Reich zu entscheiden hat. Um diese Bestimmung ins Leben zu ru⸗ fen, erscheinen zwei Gesetze als nothwendig, nämlich:

1) ein solches, welches die Strafnormen für das genannte Ver⸗ brechen festsetzt, und 2) ein solches, welches das Verfahren regelt.

Der Verwaltungs-Rath hat über letzteres dem Hause einen Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, in dem er von der Ansicht aus⸗ zugehen scheint, daß die Strafgesetze der Einzelstaaten zur Anwendung kommen könnten und das Gesetz über das Strafverfahren auch ohne ein besonderes Strafgesetz zur praktischen Geltung gelangen könne. Der Ausschuß theilt diese Ansicht nicht. In den Strafgesetzen der Einzelstaaten sei das Ver⸗ brechen des Hoch⸗ und Landesverraths gegen die deutsche Union noch gar nicht aufgezeichnet, und wenn dieser, was der Ausschuß nicht zugiebt, auch nach den einzelnen Strafgesetzen bestraft werden rürfte, so würde doch in den meisten Fällen ein gerichtliches Ver⸗ fahren gar nicht möglich erscheinen. An dem genannten Verbrechen nimmt gewöhnlich eine große Zahl von Personen Theil, unter denen möglicherweise Angehörige aller Einzelstaaten sein könnten. Die Verschiedenheit der Strafgesetze würde die verschiedensten Urtheile veranlassen, besonders bei einem Geschwornengerichte. Daher glaubt der Ausschuß, daß ein Verfahren gegen Reichshochverräther ohne das erforderliche Strafgesetz nicht zur praktischen Geltung gelangen kann und schlägt am Schlusse als §. 141 folgenden Zusatz vor:

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage in Wirksamkeit, an welchem das hierzu erforderliche Strafgesetz in Kraft tritt. Der Ausschuß hat davon abgesehen, das erforderliche Strafgesetz selbst zu formu⸗ liren oder das Strafgesetzbuch irgend eines Einzelstaates als maßgebend zu empfehlen, weil er glaubte, daß dies nicht unter die Befugnisse des Hauses und zu dem Auftrage des Ausschusses gehöre. Auch