hält dieser es nicht für räthlich, eine Anzahl von Obergerichten in Deutschland mit dieser Gerichtsbarkeit zu beauftragen und das Reichsgericht nur als Cassationsgericht eintreten zu lassen, weil der Verfassungs⸗Entwurf dem Reichsgerichte diese Gattung von Straf sachen überweist und weil von einem Gerichte eine größere Gleich heit in der Rechtsprechung erwartet werden kann. Von den 88 ünderungen, welche der Ausschuß vorschlägt, sind bemerken: 8 Finzelstaaten zu
„Statt die Geschwornen aus denjenigen der Einze 52 Par⸗ entnehmen, sollen sie verhältnißmäßig aus beiden eeaean. 84 Ge⸗ laments durch das Loos bestimmt werden und zwar veolkshause schwornen 28 aus dem Staatenhause und 56 “ Reichs⸗ hervorgehen. Die Ausloosung wird auf 1eeee 88 Schrifi⸗ tage nach erfolgter Wahl der ordentlichen Präͤsidener
8 85ns iz⸗Minister mitge 1 1 Verzeichniß Justiz b .“ führer vorgenommen, das Verzeichnih n für den Reichskriminal⸗
theilt, welcher die Liste der Geschwornen „un fe ti gerichtshof zusammenstellt, dem Reichsgerichte zufertigesnmn vl- das Reichsgesetzblatt bekannt macht. Aus der b. ““ sollen von dem Vorsitzenden 42 durch das Loos “ Ist ein Angeklagter oder ein Zeuge taub, so wer en 8 s brifr⸗ liche Fragen vorgelegt; ist er stumm, so wird er aufgefordert, schrift⸗ lich zu antworten. Als nothwendigen Inhalt des Urtheils empfiehlt der Ausschuß in einem Zusatze zu §. 105: Das Datum der Ent⸗ scheidung, die Namen der anwesenden Mitglieder des Gerichts, des Reichsanwalts oder seines Stellvertreters und des Gerichtsschrei⸗ bers; Namen, Vornamen, Alter, Stand des Angeklagten mit An⸗ abe des Vertheidigers; den Wahrspruch der Geschwornen mit Frage und Antwort; die Anträge des Staatsanwalts und des Vertheidi⸗ gers; die Entscheidungsgründe mit Bezeichnung und wörtlicher Einschaltung des zur Anwendung gebrachten Strafgesetzes und end lich die Entscheidung selbst.“
Berichtigung. (C. C.) Der Abgeordnete Triest hat in der vierzehnten Sitzung des Volkshauses nicht für, sondern gegen den Stahlschen Antrag (in Betreff der Kriegs⸗ und Friedensfrage) gesprochen.
Oesterreich. Wien, 21. April. Se. Majestät der Kaiser hat folgende Entschließung hinsichtlich der Kirchen Angelegenheiten ergehen lassen: „Zum Vollzuge der durch §. 2 des Patents vom 4. März 1849 der katholischen Kirche verbürgten Rechte genehmige Ich über Antrag Meines Ministers des Kultus und Unterrichts und auf Einrathen Meines Minister⸗Rathes für alle Kronländer Meines Reiches, für welche jenes Patent erflossen ist, nachstehende Bestimmungen: §. 1. Sowohl den Bischöfen, als den ihnen un⸗ terstehenden Gläubigen steht es frei, sich in geistlichen Angelegen heiten an den Papst zu wenden und die Entscheidungen und An⸗ ordnungen des Papstes zu empfangen, ohne dabei an eine vorläu⸗ fige Zustimmung der weltlichen Behörden gebunden zu sein. §. 2. Den katholischen Bischöfen steht es frei, über Gegenstände ihrer Amtsgewalt und innerhalb der Gränzen derselben an ihren Klerus und ihre Gemeinden ohne vorläufige Genehmigung der Staats⸗ Behörde Ermahnungen und Anordnungen zu erlassen; sie
haben jedoch von ihren Erlassen, insofern sie äußere Wir⸗ kungen nach sich ziehen oder öffentlich kundgemacht werden sollen, gleichzeitig den Regierungs⸗Behörden, in deren Brreich die Kundmachung erfolgen oder die Anwendung geschehen soll, Ab⸗ schriften mitzutheilen. §. 3. Die Verordnungen, durch welche die Kirchengewalt bisher gehindert war, Kirchenstrafen, die auf bürger⸗ liche Rechte keine Rückwirkung üben, zu verhängen, werden außer Kraft gesetzt. §. 4. Der geistlichen Gewalt steht das Recht zu, Jene, welche die Kirchenämter nicht der übernommenen Verpflichtung gemäß verwalten, in der durch das Kirchengesetz bestimmten Form zu suspendiren oder abzusetzen und sie der mit dem Amte verbun⸗ denen Einkünfte verlustig zu erklären. §. 5. Zur Durchführung des Erkenntnisses kann die Mitwirkung der Staatsbehörden in An⸗ spruch genommen werden, wenn denselben der ordnungsmäßige Vor⸗ gang der geistlichen Behörde durch Mittheilung der Untersuchungs⸗ Akten nachgewiesen wird. §. 6. Mit der Durchführung dieser Bestimmungen ist Mein Minister des Kultus und Unterrich⸗ tes beauftragt. Meine Behörden sind anzuweisen, daß, wenn ein katholischer Geistlicher seine Stellung und die ihm in dersel⸗ ben für kirchliche Zwecke zustehenden Befugnisse zu anderen Zwecken in der Art mißbraucht, daß seine Entfernung vom Amte für noth⸗ wendig erkannt wird, sie sich deshalb vorerst mit seinen kirchlichen Vorgesetzten ins Einvernehmen setzen. Den Gerichts⸗Behörden ist zu verordnen, daß, wenn ein katholischer Geistlicher wegen Ver⸗ brechen oder Vergehen verurtheilt wird, dem Bischofe die Verhand⸗ lungs⸗Akten auf sein Verlangen mitgetheilt werden. In der Mir zustehenden Ernennung der Bischöfe erkenne Ich ein von Meinen erlauchten Vorfahren überkommenes Recht, welches Ich gewissenhaft zum Heile und zum Frommen der Kirche und des Reiches aus⸗ zuüben gedenke. Um bei der Auswahl der Person das Beste der Kirche zu wahren, werde Ich stets geneigt sein, bei Be setzung von Bisthümern, wie dies auch bisher in Uebung war, den Rath von Bischöfen, und namentlich von Bischö⸗ fen der Kirchen⸗Provinz, in welcher das Bisthum erledigt ist, zu hören. Ueber die bei Ausübung der landesfürstlichen Rechte im Betreff der Besetzung geistlicher Aemter und Pfründen zu beobach⸗ tende Form hat Mein Minister des Kultus und Unterrichts Mir die geeigneten Anträge zu erstatten. Zur Durchführung der von der Versammlung der Bischöfe in Betreff der Bedingung zur Er⸗ langung von Domherrnstellen, der Domizellar⸗Kanonikate, dann in Betreff der Wahl⸗Kapitel zu Olmütz und Salzburg beschlossenen Maßregeln sind die Bischöfe, insoweit Meine Regierung dazu mitzuwirken berufen ist, kräftigst zu unterstützen. Die vollständige Durchführung der von der Versammlung der Bischöfe über die Pfarr⸗Konkurs⸗Prüsung getroffenen Bestimmungen soll, unter dem Vorbehalte, daß dieselben nicht ohne mit der Regierung gepflogene Rücksprache abgeändert werden, kein Hinderniß finden, jedoch soll dort, wo, und insoweit, als jene Beschlüsse nicht zur Richtschnur genommen werden, bei der Pfarr⸗Konkurs⸗Prüfung nach den bisherigen Anordnungen vorgegangen werden. Ich genehmige, ne sün sehen. WW frei stehen soll, den Gottesdienst ve ees TEI14“ Sinne der von der Versammlung er Bischöfe gefaßten Beschlüsse zu ord d ei⸗ ven. Meine Behörden sind 11.“ 86 vasiebern W sind anzuweisen, auf Grundlage der henden Gesetze darüber zu wachen, daß an Orte . Foßtsche Bevölkerung die Mehrzahl bilben kie Reig, ene ⸗ die ka⸗ 1 satholischen Festtec g die Mehrzahl bildet, die Feier der Sonn⸗ und FFenelen Tenrage nicht durch geräuschvolle Arbeiten oder durch
und Pfründen im Allgemeinen Männer fern zu halten, welche die bürgerliche Ordnung gefährden könnten.
Wien, 18. April. Franz Joseph.”“ 1 1
Der Vortrag des Ministers des Kultus und Unterrichts, Gra⸗ fen Thun, über die mit den katholischen Bischöfen wegen Regelung der kirchlichen Angelegenheiten gepflogenen Verhandlungen, worauf obige Entschließung des Kaisers erfolgt ist, lautet:
„Allergnädigster Herr! Unter den vielen wichtigen Fragen, de ren Lösung bei der Neugestaltung Oesterreichs, der schweren aber erhabenen Aufgabe der Regierung Ew. Majestät, nichtumgangen werden kann, ist die Frage von dem Verhältnisse des Staats zur Kirche eine der allerwichtigsten, denn sie berührt die religiösen Ueberzeugungen, das un⸗ antastbare Heiligthum des Einzelnen, und zugleich die gewaltigste und nachhaltigste von allen Mächten, welche den Entwickelungsgang von Völkern und Staaten bestimmen. Einem Zustande innerer Auflösung gehen Völker und Staaten entgegen, wo die religiösen Ueberzeugungen ihre Macht auf die Gemüther verloren haben. So lange sie aber Macht üben, wirken die kirchlichen Angelegenheiten vielfach, eingreifend und unabweislich zurück auf das bürgerliche Leben. Staat und Kirche haben es mit denselben Menschen zu thun. Die Kirche bestrebt sich durch den Einfluß der Religion dem Gewis⸗ sen eine Richtschnur zu geben. Die Staatsgewalt hat das ernste Amt empfangen, die Rechtsordnung nöthigenfalls durch An⸗ wendung äußeren Zwanges zu schirmen. Doch wenn das Pflicht⸗ gefühl ihren Anordnungen nicht zur Stütze dient, so ist ihre Macht gelähmt. Andererseits bedarf die Kirche auch äußerer Hülfsmittel ihrer Thätigkeit und spricht bei Erwerbung und Bewahrung der⸗ selben den Schutz der Staatsgewalt an. Von allen Seiten her kommen daher Staat und Kirche mit einander in Berührung. Eben deshalb muß jede große Bewegung, welche auf dem Gebiete des einen Theiles vor sich geht, ihre Rückwirkung in den Bereich des anderen erstrecken, und in der Stellung, welche sie zu einander einnehmen, Aenderungen hervorbringen. Auch von der Bewegung, welche Oesterreich ergriffen hat, konnte das Verhältniß des Staates zur Kirche nicht unberührt bleiben. In den Tagen der Gährung wurden von verschiedenen Seiten her Stimmen laut, welche in voöllig entgegengesetzter Absicht Trennung des Staates von der Kirche forderten, und sie sind noch nicht ganz verstummt. Allein die Regierung Ew. Majestät, welche in dem großen Augenblicke, als sie Oesterreichs neue Verfassung ins Leben rief, alle die mannichfachen Wünsche und Bestrebungen mit ruhiger Umsicht zu wägen verpflichtet war, durfte nicht daran denken, auf eine Gestaltung einzugehen, welche in einem durchgebildeten Staats⸗ leben niemals und nirgends zur Wahrheit geworden ist. Wohl giebt es Länder, wo eine regelmäßige Verbindung nur zwischen der Kirche und den Gemeinden, nicht aber zwischen der Kirche und der Regierung besteht, wo vielmehr jede Berührung zwischen diesen beiden sorgfältig vermieden wird, und es fehlt nicht an Vertheidi⸗ gern dieser Einrichtung, ob sie gleich die Probe der nach Jahr⸗ hunderten rechnenden Geschichte noch nirgend bestanden hat. Mit der geschichtlichen Entwickelung und den gegebenen Zuständen Oester⸗ reichs steht sie aber jedenfalls in einem Widerspruche, welcher ihre Durchführung zur Unmöglichkeit macht. Die Beziehungen der Regierung zur Kirche in Oesterreich könnten nur scheinbar für aufgehoben erklärt werden, aber keine Macht der Erde wäre im Stande, diese Aufhebung in Wahrheit zu verwirklich n. Wohl aber würde schon eine solche Erklärung einerseits die religiösen Angelegenheiten der Völker Oesterreich namen⸗ loser Verwirrung Preis geben, während sie andererseits unverein⸗ bar wäre mit der Aufrechthaltung wohlerworbener Rechte seiner Regenten, auf welche zu verzichten die Regierung Ew. Maäjestät niemals rathen könnte. Das begründete Verlangen, daß die freiere Bewegung, die auf allen Gebieten zu gewähren Bedürfniß und Nothwendigkeit war, auch der Kirche nicht versagt werde, mußte daher beachtet werden, ohne doch vorschnell mit der Vergangenheit zu brechen und Unausführbares zu verheißen. Das Patent vom
bssentlich - 6 encichen Handelsbetrieb gestört werde. Im Uebrigen nehme Ich 8en e vorgelegten Eingaben der Versammlung der F “ und ermächtige Meinen Minister des Kul⸗ entwickehen Arfchess solche in Gemaͤßheit der in diesem Vortrage Fragen sind Me nn . erledigen. Ueber die noch unerledigten 220oJo . ueigneten Anträge mit thunlicher Beschleuni⸗ lichen Stuhle nothwendi insofern ein Einvernehmen mit dem päpst⸗ gen und Einleitungen 8 h.hn 85 8.aee vö auch auf die Regelung des EE— . ner Regierung gewahrt werden muß wxe Wee um von geistlichen Aemtern
“
4. März 1849 verbürgte durch §. 2 jeder gesetzlich aner⸗ kannten Kirche und Religionsgesellschaft das Recht, ihre Ange⸗ legenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, so wie das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, und das Ver⸗ einsgesetz entband die Versammlungen, welche die Ausübung eines gesetzlich gestatteten Kultus zum ausschließlichen Gegenstande haben, von den Beschränkungen, welche für Volksversammlungen aufge⸗ stellt wurden; aber derselbe §. 2 des obigen Patentes sprach zugleich aus, daß jede Kirche im Besitze und Genusse der für ihre Kultus⸗, Unterrichts⸗ und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stif⸗ tungen und Fonds verbleibe, und wie jede Gesellschaft den allge⸗ meinen Staatsgesetzen unterworfen sei. Dadurch war gesetz⸗ lich festgestellt, daß die Staatsregierung die Kirchen und Religions⸗ Gesellschasten als solche anerkenne und schützen werde. Es ist die Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse auf Grundlage ihres fakti⸗ schen Bestandes und ihrer rechtlichen Beziehungen zur Staatsre⸗ gierung gewahrt. Nachdem aber Ew. Majestät durch den §. 13 des erwähnten Patentes vom 4. März 1849 Allerhöchstihren treugehorsamsten Ministerrath beauftragten, zur Durchführung der Bestimmungen des selben bis zum Zustandekommen organischer Gesetze provisorische Verordnungen zu entwerfen und Ew. Majestät zur Sanceion vor⸗ zulegen, so handelte es sich darum, diesem Allerhöchsten Auftrage auch hinsichtlich der im §. 2 enthaltenen Zusicherungen nachzukommen. Der treugehorsamste Ministerrath erkannte die Nothwendigkeit, dabei vor Allem seine Aufmerksamkeit auf die Angelegenheiten der katholi⸗ schen Kirche zu lenken, welche die große Mehrzahl der österreichi⸗ schen Staatsbürger zu ihren Bekennern zählt, und im ganzen Reiche für die sittliche Grundlage des Volkslebens von der höch⸗ sten Bedeutung ist. Die kirchlichen und politischen Beziehungen waren durch die frühere Gesetzgebung vielfach in einander ver⸗ schmolzen; sollten nicht bedenkliche Störungen eintreten, so mußten die durch §. 2 aufgestellten Grundsätze auf das Einzelne der da⸗ durch berührten Verhältnisse mit sorgsamer Umsicht angewandt wer⸗ den. Ueberdies war durch die Stellung, in welcher die katholische Kirche kraft §. 2 anerkannt ist, die Nothwendigkeit gegeben, die Neugestaltung ihres Verhältnisses zum Staate im Wege der Ver⸗ einbarung durchzuführen. Die Regierung Ew. Majestät glaubte daher den Auftrag, welcher ihr durch §. 13 des allerhöchsten Pa⸗ tentes vom 4. März geworden ist, hinsichtlich der katholischen Kir⸗ chenangelegenheiten nicht erfüllen zu können, bevor sie sich nicht mit den gesetzmäßigen Vertretern der katholischen Kirche darüber ins Einvernehmen gesetzt habe, und erließ am 31. Mö3 an die Bischöfe der Länder, für welche die am 4. März gewährten allgemeinen Bürgerrechte kund gemacht wurden, die Einladung, sich nach Wien zu begeben, damit das Ministerium zur Berathung der Stellung, welche die katholische Kirche auf Grundlage jener gesetz⸗ lichen Bestimmungen künftig im Reiche einnehmen werde, mit den⸗ selben in unmittelbaren Verkehr treten könne. Es wurde der Ein⸗ ladung mit Bereitwilligkeit entsprochen und die versammelten Bi⸗ vom 30. April bis zum 17. Juni Berathungen, deren 18ie vieb ben serbime unter dem 30. Mai und dem 6., 13., 15. und b eilten. Bevor sie die Versammlung schlossen, erwählten sie
Comité z ein Comité, welches aus dem Kardinal und Fürst⸗Erzbischof von
“
1
Salzburg, den Fürstbischöfen von Seckau und Laibach, dem Feld⸗
bischofe und dem Bischofe von Brünn besteht, und laut der am
17. Juni gemachten Mittheilung die Bestimmung hat, über die von der Versammlung behandelten Gegenstände mit der Regierung Ew. Majestät zu verkehren.
stande:
1) Eine einleitende Erklärung.
2.,) Die Regierung und Verwaltung der Kirche, die geistlichen Aemter und Pfründen, das Patronatsrecht, die Pfarr⸗Konkursprü⸗ fung und den Gottesdienst. 3
3) Die geistliche Gerichtsbarkeit.
4) Den Unterricht. G
5) Das Klosterwesen.
6) Die Ehefrage.
7) Den Religions⸗, Studien⸗ und Schulfonds.
8) Das Pfründen⸗ und Gotteshaus⸗Vermögen.
Schon aus diesen Andeutungen erhellt, wie reichhaltig der In halt ist, und wie viele und wichtige Verhältnisse derselbe berührt. Die bischöfliche Versammlung hat, während sie die Ansprüche der Kirche mit Eifer vertrat, in anerkennenswerther Weise das Streben beurkundet, die Geltendmachung der kirchlichen Rechte mit den wesentlichen Interessen des Staates in Einklang zu setzen. Desseu⸗ ungeachtet unterliegt die Erledigung ihrer Eingaben manchen Schwie⸗ rigkeiten.
(Schluß folgt.)
Mittelst Kabinetsschreibens vom 17. d. M. hat Se. Majestät der Kaiser dem Minister⸗Präsidenten und Minister des Aeußern und des Kaiserlichen Hauses, Feldmarschall⸗Lieutenant Fürsten Felix Schwarzenberg, das Großkreuz des Franz⸗Joseph⸗Ordens ver⸗ liehen und denselben zugleich zum Kanzler dieses Verdienst⸗Ordens ernannt.
Den Hof⸗Aemtern ist bereits der Auftrag zugekommen, die nöthigen Vorbereitungen für die Reise Sr. Majestät des Kaisers nach Triest zu treffen. Die Abreise soll in der Woche vom 28sten d. bis 4ten k. M. erfolgen und der Aufenthalt in Triest vier Tage dauern.
Auf Antrag des Ministers des Kultus und Unterrichts hat Se. Majestät der Kaiser den gewesenen Professor in Brüssel, Dr.
Heinrich Ahrens, zum ordentlichen Professor der Rechtsphilosophie
an der Universität zu Gratz und den Professor der Rechtswissen⸗ schaften an der orientalischen Akademie, Dr. Friedrich Edlen von Huze, zum außerordentlichen Professor des Kirchenrechtes an der wiener Universität ernannt.
Das Erdbeben, welches am 14ten d. M. in Ragusa stattge funden hat, übertraf an Heftigkeit und Dauer selbst das vom 14. September 1843 und verbreitete Schrecken und Bestürzung unter den aus dem Schlafe gescheuchten Bewohnern dieser Stadt. Nach⸗ dem einige leichtere Donnerschläge vorhergegangen, äußerte sich dasselbe 10 Minuten vor 1 Uhr Nachts durch eine wellenförmige Bewegung, welche fortwährend wachsend auf schreckliche Weise die Erde bewegte. Die Dauer ist schwer zu bestimmen, jedenfalls währte es so lange, daß man sich der Größe der Gefahr vollkom⸗ men bewußt werden konnte. Die Nacht war ruhig, kein Wind be wegte die Luft, das Barometer gab kein Anzeichen der drohenden Gefahr, nur ein heller Lichtschein, der die Gegenstände wie am Tage beleuchtete, im Augenblicke aber wieder verschwunden war und die tiefste Dun⸗
kelheit zurückließ, ging der Katastrophe einige Momente voran. Als
die Einwohner vom ersten Schrecken sich etwas erholt hatten, ver ließen sie großentheils ihre Häuser, man ließ die Stadtthore öff- nen, um im Falle eintretender Nothwendigkeit die Gelegenheit zu geben, sich aus der Stadt flüchten zu können. Viele Gebäude erlitten arge Beschädigungen an den Hauptmauern und Dächern, so wie auch Möbel und andere Geräthschaften zerbrochen wurden. Fast zur selben Stunde fand auch in Zara ein empfindlicher Erd stoß statt, der, was ganz ungewöhnlich ist, mehrere Sekunden an⸗ gehalten hatte. Nicht minder soll sich das Erdbeben an verschiede nen Orten des Festlandes vom Kreise Ragusa geäußert haben, und namentlich in der Stadt Stagno sollen mehrere Häuser einge⸗ stürzt sein.
Nach einem Erlasse des Kriegs⸗Ministeriums hat Se. Majestät 8 der Kaiser genehmigt, daß die früher üblich gewesene Parade⸗-Uni⸗-
form der Husaren-Offiziere wegzufallen und außer Gebrauch zu
treten hat. “ 1“ Das beim Ministerium bestandene montanistische Museum ist mit der
errichteten geologischen Reichsanstalt vereinigt worden. Zugleich wurde für die geologische Reichsanstalt ein Museum eingerichtet, in wel-—
chem alle gesammelten Mineralien, Erdarten, Gesteine, Erze, Ver⸗ steinerungen und Pflanzenabdrücke mineralogisch und paläontologisch untersucht und eingereiht werden.
Prag, 19. April. Die Prager Zeitung meldet; Der heu⸗ tige Tag lieferte den erfreulichen Beweis, wie gern die Prager jede Gelegenheit benutzen, dem allerhöchsten Kaiserhause ihre Anhänglich⸗ keit und die Freude darüber zu bezeugen, daß Se. Majestät Kaiser Ferdinand Prag zu seinem Aufenthalte gewählt haben. Trotzdem, daß Se. Majestät sich jede Feierlichkeit zu allerhöchstihrem Geburts tage verbeten haben, ließen es sich die Prager doch nicht nehmen, das Geburtsfest ihres „guten Kaisers Ferdinand“ zu feiern, und strömten trotz des Regens, der eine geraume Zeit anhielt, den Schloß⸗ berg zur Kaiserlichen Burg hinauf, auf deren Höfen und Vorhöfen die ganze prager Garnison, darunter der größere Theil in den neuen Waffenroͤcken, unter dem Kommando des Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Taxis, aufgestellt war. Dem solennen Hochamte sahen wir die Be⸗ amten der Statthalterei und der übrigen Branchen, an ihrer Spitze Se. Excellenz unseren allverehrten Herrn Statthalter, dann die ge⸗ sammte Generalität, die Stabs⸗ und Oberoffiziere beiwohnen. Wie⸗ wohl Viele aus dem Publikum durch den Regen abgeschreckt wur⸗ den, an der Feier Theil zu nehmen, so gab es der Zuseher doch eine bedeutende Menge. Die Truppen deftlirten nach mehreren ab⸗ gefeuerten Dechargen in ausgezeichneter Haltung an Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Albrecht vorüber, welchem De⸗ filb Se. Majestät Kaiser Ferdinand mit den Kaiserlichen Hoheiten dem Herrn Erzherzog Franz Karl mit Höchstdero Gemahlin, denen die Festivitäten ebenfalls galten, aus den Fenstern der Burg mit sichtlicher Theilnahme zusahen.“
Bayern. München, 20. April. Kammer der Reichsräthe ertheilte gen ng der Gesetz⸗Entwurfe über die Verlängerung der provisorischen Steuer⸗ Erhebung für 1849 1850 ihre Zustimmung ohne WLELE In der Abgeordneten⸗Kammer wurden drei neue Gesetz⸗Entwürfe eingebracht über Verleitung von Militair⸗Personen und Landwehr Männern zum Ungehorsam, über Einschreitung „der übewaffneten Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung, über Verhängung des Kriegs⸗ und Belagerungs⸗Zustandes.
— Die schriftlichen Aeußerungen, welche die Versammlung dem Ministerium vorlegte, haben zum Gegen⸗
(Bayer. Bl.), Die in ihrer heutigen Sitzung dem
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 20. April. Den Vorsitz führt Dupin. Der Präsident ver⸗ liest ein Schreiben des Finanz⸗Ministers, daß er morgen das neue Budget für 1851 einbringen werde. Er bittet die Versammlung, dasselbe sofort in den Abtheilungen auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Versammlung beschließt, dasselbe Donnerstag an die Abtheilun⸗
gen zu verweisen. Tagesordnung: Deportations⸗Gesetz⸗ Art. 3. Creton meint, die Ersetzung der Todesstrafe durch lebenslängliche Deportation bedinge logisch Ersetzung dieser durch zeitliche Haft. Er würde ein Amendement vorschlagen, wenn er nicht wüßte, daß es verworfen würde. Art. 4: „Die Verurtheilung zur Deportation bedingt keinesweges bürgerlichen Tod, sondern nur bürgerliche De⸗ gradation. Bis ein neues Gesetz über die bürgerlichen Folgen sich entscheidet, sind ihnen bürgerliche Rechte untersagt. Nichtsdestowe⸗ niger können sie solche am Orte ihrer Deportation üben. Die Re⸗ gierung kann ihnen den ganzen oder theilweisen Gebrauch ihres Vermögens bewilligen. Außer diesem Vorbehalte für Akte am De⸗ portationsorte, können sie weder über ihren Besitz am Tage des Urtheils, noch über spätere Erbschaften verfügen.“ Valette und Pierre Leroux bekämpfen den Artikel. Raudot als Berichter⸗ statter läßt sich zu folgender Modification herbei: „Keinesfalls zieht die Deportation den bürgerlichen Tod nach sich.“ Art. 4, so amendirt, wird angenommen. Art. 5: „Die Marquesasinsel Nukahiva ist zum Deportationsorte bestimmt. Art. 6: „Die Regierung bestimmt über die Mittel zur Arbeit, welche den Deportirten auf ihr Verlangen zugestanden werden. Sie sorgt für die Erhaltung der Armen un⸗ ter ihnen.“ Angenommen. Art. 7.: „Im Falle einer Veränderung
des Deportationsortes gehen die Deportirten direkt an ihre neue
Bestimmung.“ Angenommen. Transitorische Bestimmung, daß das Gesetz rückwirkend sei. Favreau bekämpft sie. V ezin vindizirt der Versammlung das Recht dazu. Savatier schlägt Art. 5 des Regierungs⸗Entwurfes vor, welcher lautet: „Das Gesetz ist nicht ückwirkend.“ Er bekämpft die rückwirkende Kraft, weil Jury und Richter dann gewiß anders geurtheilt hätten. Der Marine⸗ Minister schildert die Annehmlichkeiten Nukahiva’'s und stimmt für den Kommissions⸗Antrag. Vatismenil meint, darüber sollten die Tri⸗ bunale entscheiden. (Lärm.) Nicht die Rechte stimme für die rückwirkende Kraft, sondern Leute, wie Savatier. (Ueberraschung.) Man müsse
nicht vergessen, daß das Gesetz nur die Führer treffe, welche nicht in der Nähe der Civilisation bleiben dürften. (Lärm.) Zur Groß⸗ muth sei jetzt keine Zeit. 8
Minister des Innern, Baroche: Er erkläre rund heraus, die Regierung werde das Gesetz auf alle Ver⸗ urtheilten anwenden. Die rückwirkende Kraft könne und müsse sogar in einem speziellen Votum bestimmt werden, darum habe er das Wort ergriffen. Er persönlich sei für dieselbe. Odilon Barrot betritt die Tribüne. (Bewegung.) Es sei ihm unangenehm, dem Minister nicht beistimmen zu können, aber es gehe nicht an. Welches auch die Macht der Versammlung sei, über ihr stehe der heilige Vertrag des Rechtes. Dieser schütze den Gefangenen, welcher nichts mehr mit der Versammlung zu verhandeln habe. Er weist historisch nach, datz stets die Deportation nur als nominelle Strafe festgesetzt worden, bis ein fester Deportationsort bestimmt sei. Die Strafe bestehe nicht im Akte, sondern im Orte der Deportation. Das Ge⸗ setz könne nicht zweimal strafen. Die nicht rückwirkende Kraft binde nicht nur den Gerichteten, sondern auch den Richter. Die Sitzung dauerte bei Abgang der Post, um halb 8 Uhr, noch fort.
Paris, 20. April. Briefe aus Angers enthalten Details über die Trauerceremonie, welche in der Kathedrale dieser Stadt bei Gelegenheit des Begräbnisses der jüngst verunglückten Soldaten stattfanden. Der Präsident der Republik und alle Beamten wohn⸗ ten derselben bei. Drei Viertheile der Bevölkerung, die in der Kirche keinen Platz fanden, standen auf dem Platze vor derselben und knieten bei dem Absolvitur nieder. Die offizielle Zahl der bei Angers Verunglückten ist bis jetzt 219. Davon sind 181 in ei nem Grabe beerdigt. Man will ihnen ein Monument setzen. Der National behauptet, daß der Präsident der Republik in Angers von der gesammten Bevölkerung mit dem Rufe: „Es lebe die demokratische Republik!“ empfangen worden sei. Der Patrie zusolge, hätte sich der Präsident beim Leichenbegängniß durch seinen Adjutanten vertreten lassen. Drei Departements⸗ Journale, welche eine Untersuchung über die Katastrophe von Angers verlangten, sind mit Beschlag belegt worden. Gestern ließ die Re⸗ gierung auch wieder mehrere Wahlversammlungen schließen, weil in ihnen von der Katastrophe von Angers gesprochen wurde. Ei⸗ nige Repräsentanten haben den Antrag gestellt, die Summe von 200,000 Fr., statt für die Feier des 4. Mai, für die Familien der bei Angers Verunglückten zu verwenden.
Der Präsident der Republik ist heute 43 Jahre alt geworden.
Gestern hat der Präsident der Republik den Capitain Man⸗ ceaux, der sich im Jahre 1814 mit 300 Mann gegen eine zahl⸗ reiche Abtheilung russischer Truppen vertheidigte, in einer Privat⸗ Audienz empfangen und mit dem Kreuze der Ehrenlegion dekorirt.
Der Estafette zufolge beschäftigte sich der Ministerrath in seiner letzten Sitzung mit wichtigen Depeschen aus Marseille, welche neue Angaben über die Rückkehr des Papstes enthielten.
Die Majorität der National⸗Versammlung scheint die Wahl des Herrn Leclerc bereits außer Zweifel zu setzen. Gestern Abends waren ihre sämmtlichen Mitglieder in den Salons des Herrn Du pin anwesend, und Herr Leclerc, der ebenfalls eine Einladung er⸗ halten hatte, wurde vielfach beglückwünscht. Der Präsident der Republik soll auch seinen entschiedenen Beifall in Bezug auf Le clere's Kandidatur ausgesprochen haben. Das legitimistische Wahl Comité hat in einer gestrigen Sitzung ebenfalls beschlossen, Leclerec trotz seiner Jult⸗Decoration als Kandidaten zu unterstützen. Die Patrie will wissen, daß die sozialistische Partei wegen des großen Erfolges, welchen Herrn Leclerc's Kandidatur findet, Eugeͤne Sue aufgefordert habe, zu Gunsten Dupont's de l'Eure zu verzichten, was Ersterer aber zurückgewiesen habe. Der Na⸗ tional aber erklärt im Namen und Auftrage Dupont'’s de l'Eure das Gerücht, man wolle ihn neuerdings als Kandidaten aufstellen, für gänzlich grundlos. Man⸗ behauptet, die Ueberschrift des gestrigen Schreibens von Eugene Sue: „An die sozialistischen Demokraten“ rühre nicht von ihm her, sondern sei von der Redac⸗ tion der Voix du Peuple darüber gesetzt worden. Damit fiele der Grund weg, warum das Sidele E. Sue’'s Kandidatur nicht unterstützen wolle. Die Voix du Peuple bringt heute einen Artikel unter der Ueberschrift: „Einfache Frage“, in der sie die über Leclerc angeführten Thatsachen für ganz falsch erklärt. Sie behauptet, daß Leclerc's ältester Sohn, von einer Kugel getroffen, von seinem Vater weggetragen und in den Armen desselben von einer zweiten Kugel getöͤdtet worden; daß Leclere nicht wieder auf den Kampfplatz zurückgekehrt, sondern mit seiner Frau ununterbro⸗ chen bei der Leiche seines Sohnes bis zu deren Beerdigung geblie⸗ ben sei; daß Leclerc's jüngerer Sohn gar nicht mitgekämpft habe, sondern, vor Beginn des Kampfes von dem Notar Fremin, dessen Schreiber er damals war, nach der Gegend des Invalidenhauses (fast eine Stunde von der Barrikade L ds entfernt) gesend
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durch v vr Ausbruch des Kampfes, der die Circulation sperrte, daselbst bis nach dessen Beendigung zurückgehalten worden sei; daß auch der jüngste Sohn eben so wenig, als der zweite, auf dem Schauplatze des Kampfes sich befunden habe. Diese Augaben hält sie den siebzehn Kugeln und den weiteren Erzäh⸗ lungen, die an allen Straßenecken von Paris angeheftet waren, entgegen. Sie fordert Leclerc kategorisch zur Antwort auf, da sie nicht glauben könne, der Vater wolle die blutige Leiche seines Soh⸗ nes zum Fußschemel der Parteiwuth machen. Am Schlusse fragt sie, ob nicht Herr Léon Trinonesse, Leclerc's erster Commis, eine und dieselbe Person mit dem Neffen des Herrn Carlier sei. Auch erklärt sie sich zum rechtsgültigen Beweise und zu zahlreicher Zeu⸗ genschaft bereit. Im Comité der gemäßigten Presse hatte ein Hauptmann der Nationalgarde die als Roman bezeichnete Angabe als unter seinem Kommando und seinen Augen damals geschehen angeführt, ja sogar die Worte ecitirt, welche Leclerc an ihn gerich
tet haben soll, als er die Flinte des erschossenen Sohnes dem jün⸗ geren Bruder an der Barrikade übergab.
Die Preßgesetz⸗Kommission hat mit einer Majorität von 8 ge⸗ gen 7 Stimmen folgende Modificationen für den Stempel ange⸗ nommen: für Paris 4 Centimen; für Departements, in denen eine Stadt von 50,000 Seelen sich befindet, 2 Centimen; für die ande⸗ ren Departements 1 Centime. Die Minorität der Kommission will als Amendement den Poststempel vorschlagen. Auch die Ziffern der Caution sind etwas modifizirt. Ueber Leroux's Antrag, vor der Diskussion der Preßgesetze die Ideen und Lehren zu prüfen, gegen welche sie gerichtet seien, hat die Kommission berichtet: Der Antrag sei weder der Mühe werth, noch an der Zeit, um in Betracht ge⸗ nommen zu werden.
Sämmtliche Journalverkäufer wurden heute auf die Polizei⸗ Präfektur berufen, um neue Erlaubnißscheine zum Einzelverkauf der Blätter zu erhalten. Die meisten erhielten blos Konzession zum Verkaufe der gemäßigten Journale. Die sozialistischen Blätter pro⸗ testiren gegen diese Maßregel des Polizei-Präfekten Carlier, welche viele Individuen ihres Erwerbes beraube und dieselben daher in ihrem Eigenthum angreife.
Proudhon wurde gestern Abend nach der Citadelle von Doullens abgeführt.
Mehrere Mitglieder der Kommission, welche über die beste Art der Telegraphirung an die Regierung berichten soll, haben gestern den elektrochemischen Telegraphen des Herrn Bain besichtigt. Alle, namentlich Leverrier, sprachen ihren ungetheilten Beifall aus. Die ausgezeichnetsten Gelehrten und andere Personen haben bereits diese neue Ersindung in Augenschein genommen.
Im National vom 17ten d. M. war eine Ankündigung des Journals: „Der häusliche Heerd“ enthalten, welche den Abonnen⸗ ten als Prämie Loose der Lotterie der Schriftsteller und dramati⸗ schen Künstler aussetzt. Der Staats⸗Anwalt hat auf diese Grund⸗ lage gerichtliche Belangung wegen Ankündigung einer verbotenen Lotterie angeordnet.
Ein Abendblatt enthält Folgendes: „Es scheint gewiß, daß in Folge der Auflösung der Wahl⸗Union der Gesetz⸗Entwurf über die Paris⸗Avignoner Eisenbahn zurückgenommen werden dürfte.“
Der Staatsanwalt hat einen Anschlagzettel unter dem Titel: „Gestern Orgien und Schändlichkeiten, morgen den Terrorismus, man muß der Republik ein Ende machen!“ abreißen lassen, und gegen die Druckerei, aus welcher diese anonyme Affiche hervorging, gerichtliche Verfolgung angeordnet.
Die letzten Nachrichten aus Saumur melden, daß unmittelbar nach der Abreise des Generals Castellane nach Tours die Ruhe vollkommen hergestellt war.
General Baraguagy d'Hilliers kehrt mit Erlaubniß der Regie⸗ rung nach Frankreich zurück, da bei längerer als sechsmonatlicher Abwesenheit das Mandat der Repräsentanten erlischt. Der älteste 11“ Gueswiller übernimmt unterdessen das Kom⸗ mando.
Der Minister des Unterrichts hat heute dem Staatsrath einen neuen Wahlmodus für die Mitglieder des Ober⸗Studien⸗Rathes vorgeschlagen und für seinen Entwurf die Dringlichkeit verlangt.
Der Bericht Chegaray's über den Antrag des Generals Gram⸗ moͤnt auf Errichtung einer Grundeigenthumsbank spricht sich für Nicht⸗Annahme aus.
Großbritanien und Irland. London, 20. April. Sir R. Peel hat in Gegenwart des Prinzen Albrecht eine lange Konferenz mit Ihrer Majestät der Königin gehabt und sich von dort nach Apsleyhouse zum Herzog von Wellington begeben.
Prinz Albrecht präsidirte vorgestern Nachmittag bei einer Zu⸗ sammenkunft der mit den Vorbereitungen für die allgemeine Indu⸗ strie-Ausstellung beauftragten Kommission.
Im Oberhause wurde vorgestern die Bill, durch welche die Preisgelder für das Einbringen von Piraten aufgehoben werden sollen, zum zweitenmale verlesen. Die Sitzung des Unterhauses bot nur ein untergeordnetes Interesse dar. Gestern hatte das Ministe⸗ rium im Unterhause bei zwei Abstimmungen über die Bill hinsicht⸗ lich der Kolonial⸗Verfassungs⸗Reformen bedeutende Majoritäten, einmal von 68, das andere Mal sogar von 132 Stimmen.
Zu Dublin gaben die Mitglieder der evangelischen Allianz zu Ehren des Dr. Achilli am 17ten ein öffentliches Frühstück, an wel⸗ chem über 300 Damen und Herren Theil nahmen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 16. April. Die St. Petersburgische Zeitung meldet: „Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Großfürstin Olga Nikolajewna hatte im ver⸗ flossenen Jahre, nach erhaltenem Berichte von den glänzenden Waffenthaten des den erhabenen Namen Ihrer Kaiserlichen Hoheit führenden Husaren⸗Regiments im ungarischen Kriege, geruht, demselben ein Geschenk mit dem Bildnisse des hei⸗ ligen Geoorg zu machen und dem Commandeur der höchsteigenen Schwadron einen Säbel zu verleihen, dessen Klinge auf der rechten Seite die Inschrift trägt: „dem Rittmeister Raden, Commandeur der Leib⸗Schwadron Meines Regiments,“ und auf der linken Seite die Inschrift: „Vom Chef des Regiments, zur Erinnerung an die glänzende Waffenthat im ungarischen Kriege am 12. Juli 1849.“ Diese beiden werthvollen Geschenke wurden dem Regimente und dem Rittmeister Raden in Groß⸗Wardein von Sr. Er laucht dem General⸗Feldmarschall, Fürsten von Warschau Grafen Paskewitsch von Eriwan, feierlichst übergeben. Se. Erlaucht über⸗ reichte gleichzeitig dem Regiments⸗Commandeur, Obristen Orlai, nachstehendes Handschreiben Ihrer Kaiserlichen Hoheit: „„Herr Oberst! Mit besonderem Vergnügen und Stolz habe Ich die Be⸗ schreibung der Waffenthaten Meines Regimentes gelesen, das sich im Kampfe gegen die ungarischen Aufrührer ausgezeichnet; es ist Mir angenehm, Ihnen den Auftrag zu ertheilen, dem Regimente das Bildniß des heiligen Georg, des Schirmherren unseres unbe⸗ siegbaren Heeres, von Mir zu überreichen. Möge er dasselbe immer⸗ dar begleiten und bei allen Gelegenheiten beseelen! Für den Com⸗ mandeur Meiner Leib⸗Schwadron, dem Rittmeister Raden, der so tapfer vor Kaschau gekämpft, lege ich einen Säbel bei, zum Zeichen
Meines Dankes. Ich verbleibe Ihnen Allen aufrichtig wohlgewogen. A g gewog
Olga. Peterhof, den 13. August 1849.““
Italien. Turin, 16. April. (Fr. B.) Ein Königlich 8 04 8 2 2„ 88 8 . g 8 8. Dekret verwandelt 2496 Lire rückkäufliche Renten in konsolbirte. Falloux ist vom Könige empfangen worden.
Spanien. Madrid, 15. April. (Fr. B.) Man spricht von einer neuen Protestation des Grafen Montemolin gegen die Rechte des erhofften Thronerben und einer abermaligen Schilderhe bung zur Zeit der Niederkunft der Königin. b
3proz. 29 1%.
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Türkei. Skutari, 8. April. (Lloyd.) Die englischen Dampfböte, welche sich an der Küste zwischen Antivari und der Bojana⸗Mündung zeigten, um die dortige Meerestiefe zu sondiren, kamen aus dem Jonischen Meere und langten am 24. März an der Küste Albaniens an. Die Bevölkerung von Dulcigno (ein Seestädtchen Albaniens), wie auch die von St. Nicolaus (ein Dorf an der Mündung des Flusses Bojana), waren Augenzeugen des britischen Manövers. Das größere der beiden Dampfschiffe stand ganz in der Nähe des albanischen Ufers und beschäftigte sich sorg⸗ fältig mit der Untersuchung der Tiefe, während das kleinere in einiger Entfernung auf⸗- und abfuhr. Daß die Fahrzeuge engli⸗ sche Kriegsdampfschiffe waren, unterliegt keinem Zweifel mehr, denn die Einwohner konnten die britische Fahne, besonders jene des größeren, mit der Untersuchung der Tiefe beschäftigten Dampfschif⸗ fes, genau wahrnehmen. Von diesem Schiffe wurden zu wiederholtenmalen kleine Böte mit Mannschaft entsendet, welche sich eifrigst mit der Untersuchung der Tiefe der Mündung des Flusses Bojana beschäftigten. Wie bekannt, führt jene Mündung in die großen Ebenen von Skutari. Nicht nur diese, sondern die ganze Küste bis Antivari wurden vom 2“sten bis 25sten Abends durch und durch erforscht, ohne daß irgend ein Individuum der englischen Mannschaft mit irgend einem Einwohner Albaniens verkehrt hätte. Am 25bsten früh fuhr das größere Kriegsdampfschiff wieder in der Richtung des Jonischen Meeres ab, und das kleinere folgte ihm bald nach. Diese Operationen machten auf die Einwohner von Skutari tiefen Eindruck, indem sie bis jetzt nicht gewohnt waren, ungerufene und wenig willkommene Gäste an ihrer Küste zu erblicken, die sich nach einer geheimnißvollen Arbeit, ohne ein Wort der Meldung von sich zu geben, wieder zurückziehen.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 23. April. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 45 — 50 Rthlr. Roggen loco 24 ½ — 26 Rthlr. „ pr. Frühjahr 24 ¾ u. 24 Rthlr. verk., 24 ¼ Br., 24 G. 5) Mai / Juni 24 ¼ Rthlr. Br., 24 G. 5 Juni /Juli 25 Rthlr. bez. u. Br., 24 ¼¾ G. 5 Juli / Aug. 25 ½ Rthlr. Br., 25 ½ G. 8 Sept./Okibr. 26 ½ 2 26 ¾ Rthlr. 1 Gerste, große loco 19—21 Rthlr. „ kleine 17—49 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. „ pr. Frühjahr 50 pfd. 10 Rthlr. Br., 1 Erbsen, Kochwaare 27 —30 Rthlr. „ Futterwaare 25 — 27 Rthlr. Rüböl loco “ ler0 nril 11¾ Rthlr. Br., 448 G. April /Mai 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¼2 bez. u. G. Mai / Juni 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. Juni./ Juli 10½ Rthlr. Br., 10 % bez. u. G. Nali/ lag. ] 10¾ Rthlr. Br, 10 ½ G. Sept./Okt. 10 ⁄12 Rthlr. Br., 10 ½ bez. u. G Leinöl loco 11 ½ Rthlr. „ pr. April 11 ⅞ Rthlr. Br., 11 ¾ G. „ April /Mai 11 Rthlr. Br.
8 5 ½⅔
Mohnöl 14 ½ a 14 Rthlr. Palmöl 12 ¼ a 12 Rthlr. Hanföl 13 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½¼ a 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 ⅛ u. 14 Rthlr. bez. mit Faß pr. 14 ⁄½1, u. 14 ½⅞ Rthlr. bez., April /Mai 14 ½ Br., 14 ½2 G. Mai / Juni 14 ¼ Rthlr. Br., 14 ½ G. 8 Juni / Juli 14 ⅞ Rthlr. Br., 14 7⁄2 bez. u. C Juli /Aug. 14 ½˖ Rthlr. bez., Br. u. G. Aug./Sept. 15 ¼ Rthlr. Br., 15 G. Wetter regnigt und kühl. Geschäftsverkehr sehr still. Weizen ohne Geschäft und Preisänderung. Roggen flau und niedriger angeboten, nur Herbstlieferung gefragt. Rüböl bei sehr geringem Umsatz preishaltend. Spiritus fester.
Marktpreise vom Getraide Berlin, den 22. April. Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. Pf.; große Gerste 25 Sgr. 3 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 11 Pf.
Zu Wasser: Weizen weißer 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr., auch 27 Sgr. 0 Pf.; kleine Gerste 25 Sgr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte).
Sonnabend, den 20. April.
Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 7 Rthlr. 5 Sgr. Der
Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 18 Sgr.
Stettin, 22. April. Die flaue Stimmung am Getraide⸗ markt dauert fort; doch zeigte sich für Roggen mehr Kauflust; 86⸗, 87pfd. 25, ¼, ½. 82pfd. pr. Frühjahr 24 ½, ½, pr. Juni 24 ¼.
Spiritus 26 ½, ¼, pr. Iuli 22 356 — Rüböl matt; 10 ½%, Rthlr.
Stettin, 22. April. (Ostsee⸗Ztg.) [Wochenbericht.] Das Wetter war in den letzten Tagen warm und trocken.
Die flaue Stimmung am Getraidemarkte blieb seit Freitag dieselbe, indeß ist kein weiterer Rückgang der Preise erfolgt, viel⸗ mehr stellte sich am Sonnabend eher mehr Kauflust für Roggen ein, sowohl in loco, als auch auf Lieferungs⸗Termine. Ob eine Besserung der Preise bevorsteht, muß dahingestellt bleiben; vor der Hand haben wir keinen Grund, eine solche zu erwarten, denn bei dem vorzüglichen Stande der Wintersaaten ist es kaum wahrschein⸗ lich, daß sich die Speculationslust bald mehr regen wird, als bisher. Interessant bleibt aber die Erscheinung, daß die enorme Zufuhr, welche wir seit 8 Tagen hatten, nur einen unbedeutenden Druck der Preise, und zwar auch nur auf kurze Zeit, veranlaßte.
Für Weizen bleiben die Berichte flau, und es konnte sich da⸗
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