1850 / 114 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Süden nach Norden verbreitet hätte, zu erwarten gewesen wäre.

Reihe von 19 Felsengräbern aus der sechsten manethonischen Dynastie. Dieser Periode, die sich an Alter unmittelbar an die blühende Zeit der großen Ppramidenerbauer anschloß, gehörten auch die auf wenige Tage⸗ reisen nach Süden vertheilten Gräbergruppen von Schech⸗Said, El⸗Harib, Wadi⸗Selin, und noch weiterhin bei Qasr⸗é⸗Saiat an. Dieser ganze Theil von Mittel⸗Aegypten scheint in jener frühen Zeit, nach den jetzigen

Resten zu urtheilen, vorzugsweise blühende Städte umfaßt zu haben. Unter den alten Inhabern der Gräber finden sich häufig königliche Verwandte, doch keine Söhne oder Töchter der Könige, weil keine Residenz in der

Nähe lag. b ie ea Bn In demselben Theile Aegvptens fanden wir aber auch die letzte Blü⸗ the des alten Reiches, die zwölfte mauethonische Dynastie, in ihren schön⸗

sten und wichtigsten Uebenesten vertreten. Hierzu gehören namentlich die durch ihre Architektur wie durch ihre mannichfaltigen Wandgemälde so merkwürdigen Felsengräber von Beni⸗Hassan. Die Stadt, b der sie ge⸗ hörten und welche der Sitz eines Gouverneurs der östlichen Provinzen des Landes war, ist bis auf den Namen, der sich in den Inschriften erhalten hat, spurlos verschwunden; es scheint, daß ihre kurze Blüthe nur unter diese Donastie fiel, und sie mit dem Einfalle der Hyksos wieder unterging. Aber auch beim nahegelegenen Berscheh und weiter hin in den libyschen

Felsen hinter der vor 4000 Jahren wie noch heutzutage bedeutenden Stadt Siut, fanden wir dieselben großartigen Gräberanlagen wieder, die schon von weitem die Zeit ihrer Entstehung erkennen ließen. 8 b Es ist ein eigenthümlicher Zufall, daß das Alter der ägyptischen Denk⸗ mäler den größeren Massen ihrer Reste nach um so jünger wird, je weiter man im Nilthale hinaufsteigt, umgekehrt von dem, was nach einer verbrei⸗ teten Ansicht, nach welcher die ägyptische Civilisation im Nilthale sich von Während uns die Pyramiden von Unterägypten mit ihren Umgebungen in staunens⸗ werther Fülle die älteste Civilisation der dritten, vierten und fünften Dy⸗ nasti vor Augen geführt hatte, fanden wir die sechste Dynastie und die hohe Blüthe der zwöften, der letzten des alten Reichs, vorzüglich in Mittelägyp⸗ ten vertreten. Theben war die glänzende an Reichthum der bewunderns⸗ würdigsten Denkmäler Alles überstrahlende Hauptstadt des neuen Reichs, namentlich ihrer ersten Dynastieen, und bietet noch jetzt den Abglanz jener größten Zeiten Aegyptens dar. Die selbst in ihrem Verfalle noch Großar⸗ tiges schaffende Kunst unter den Ptolomäern und römischen Kaisern hat in einer Reihe von stattlichen Tempeln in Dendera, Erment, Esneh, Edfu, Küuüͤm⸗Ombo, Debod, Kalabscheh, Dendur, Dakkeh wichtige Denkmäler hin⸗ terlassen, die sich, mit Ausnahme von Dendera, sämmtlich in dem südlichen Theile der Thebais oder in Unter⸗Nubien befinden. Endlich sind die unter allen am südlichsten gelegenen Denkmäler des Nilthales, namentlich die der „Insel”“ Maroë, zugleich die jüngsten von allen, und fallen zum größten Theile erst in die nachchristlichen Jahrhunderte. Wir eilten von den Denkmälern des alten Reichs in Mittelägypten sogleich nach Theben, und verschoben die Unterfuchung des wohl erhaltenen aber späten Tempels von Dendera, der Ruinen von Abydos und einiger anderer Orte auf unserer Rückkehr. Aber auch von Theben nahmen wir nur eine vorläufige Uebersicht, indem wir zunächst nur 12 Tage, vom 6. bis zum 18. Oktober, dort verweilten.

Uns trieb es, sogleich an unsere zweite neue Aufgabe zu gehen, die wir in der Erforschung der höher gelegenen ättiophischen Länder finden mußten. Die französisch⸗toskanische Expedition war nicht über Wadi Halfa hinausgegangen. Wilkinson's sorgfältige und keuntnißreiche Beschrei⸗ bung des Nillandes und seiner Denkmäler reicht nur wenig höher, bis

Resten zu urtheilen auch bedeutendere Hauptstadt des meroitischen Staa⸗ tes. Am Fuße dieser einzeln und imposant aufsteigenden Felsmasse, die in den hieroglyphischen Inschriften daselbst „der heilige Berg“ genannt wird, lag Napata. Die Geschichte dieses Ortes, wie sie aus ihren Ruinen noch zu entnehmen ist, bietet zugleich den Schlüssel dar zu dem Verhältnisse, in welchem überhaupt die äthiopische Kulturgeschichte zu der ägpptischen stand. Wir finden hier die älteste Kunstepoche als eine rein ägyptische. Sie geht in die Zeiten des großen Ramses zurück, der unter allen Pha⸗ raonen seine Macht nicht nur nach Norden, sondern auch nach Süden hin aͤm weitesten ausdehnte und durch Denkmäler bezeugte. Er errichtete hier bereits einen ansehnlichen Tempel. Die zweite Epoche beginnt mit dem auch als Beherrscher Aegyptens bekannten Koönige Tahraka, dem Thirhaka der Bibel. Er und seine nächsten Nachfolger schmückten den Ort mit meh⸗ reren stattlichen Denkmälern, deren Stil, obgleich nun unter einheimischen Königen geübt, dennoch nur das treue Abbild des ägyptischen ist. Die dritte Epoche endlich ist die der Könige von Meroz, deren Herrschast sich bis nach Philä erstreckte und auch am Gebel Barkal sich durch zahlreiche Monumente bethätigte. Auf einer Zwischenreise in das stromaufwärts ge⸗ legene Kataraktenland, das wir durch die Wüstenreise abgeschnitten hatten, fand ich nur mittelalterliche, keine altäthiopische Baureste. b

Auch die nördlich angränzende fruchtbar sich ausbreitende Provinz Don⸗ gola, die wir nach unserer am 4. Juni erfolgten Abreise von Barkal durch⸗ zogen, bot uns nur wenige bemerkenswerthe Reste aus alter Zeit dar, un⸗ ter denen jedoch die Insel Argo mit Denkmälern aus der 13ten manecthoni⸗ schen Dynastie zu erwähnen ist. Sie wurden zahlreicher von der nördlichen Gränze Dongolas an, von welcher sich ein fast ununterbrochenes Katarak⸗ tenland bis Wadi Halfa erstreckt. Bei Tombos fanden wir die Spuren ägyptischer Herrschaft unter den Pharaonen der 17ten und 18ten Dynastie, Felsentafelln mit den Schildern der beiden ersten Thuthmosis und des dritten Amenophis. Weiter hin bei Sesebi waren Tem⸗ pelreste des ersten Sethos der 19 en Dynastie. Der große Tem⸗ pel von Soleb, von Amenophis III. und IV. erbaut, hielt uns fünf Tage zurück. Die Tempelreste von Sedeinga und auf der Insel Sai gehörten in die 18te und 19te Dynastie. Der genannten Insel gegenüber stand der bemerkenswerthe Tempel von Amära, welcher von den Königen von Meroë und Naga erbaut war und noch jetzt ein wichtiges Zeugniß ihrer ausgedehnten Herrschaft ablegt. .

Von da gelangten wir zunächst nach Semneh. Der Nil drängt sich hier in einer Breite von nur circa 1150 Fuß zwischen hohen Felsenufern hindurch. Auf beiden Seiten liegen die Ruinen alter Tempel aus der 18ten Dynastie. Dies waren aber noch nicht die frühesten Bauwerke, die hier er⸗ richtet wurden. Die gewaltigen Unterbauten, vorzüglich des niedrigeren Semneh gegenüber am östlichen Ufer gelegenen Tempels von Kumneh, so wie die zerstreuten Felsen in der Nähe jener Tempel auf beiden Ufern, zeig⸗ ten uns eine ansehnliche Menge von Inschriften aus der 12ten und 13ten manethonischen Dynastie. Eine nicht geringe Anzahl derselben waren be⸗ stimmt, die höchsten Nilschwellen in einer Reihe von Jahren, namentlich aus den Regierungen der Könige Amenemhe III. und Sebekhotep I., an⸗ zugeben, und gewährten durch ihre Vergleichung das merkwürdige Resultat, daß der Nil vor circa 4000 Jahren durchschnittlich an jenem Punkte an 22 Fuß höher zu steigen pflegte, als jetzt. Es war dies also der älteste Nilmesser, den wir vor uns hatten, und die frühesten und meisten Höhenan⸗ gaben waren unter demselben Könige, dem Möris der Griechen, angezeich⸗ net worden, den wir als großen Wasserbaumeister schon im Faiuüm kennen gelernt hatten. Zugleich bezeugten uns die mächtigen Befestigungen beider

emneh. Die Monumente von Gebel Barkal und Meroë waren noch immer der Gegenstand der verschiedensten Vermuthungen in Bezug auf ihr Alter und ihre Bedeutung. Es galt eine auf vollständige Untersuchung der er⸗ haltenen Reste gegründete Uebersicht über das wahre Verhältniß der äthio⸗ pischen zur ägyptischen Geschichte und Civilisation zu gewinnen.

Nachdem wir daher die Tempelreste bis nach Wadi Halfa hinauf nur V flüchtig besucht hatten, kehrten wir nach Korusko zurück, von wo wir am 8. Januar 1844 durch die große Wüste nach Abu Hammed und den

oberen Nilländern abreisten. Am 16. Januar kamen wir auf der anderen Seite der Wüste bei Abu Hammed an, am 28. bei Begerauie, in dessen Nähe die Pyramiden von Meroë liegen. Von dem suͤdlicher gelegenen Schendi aus besuchten wir die weit in die östliche Wüste hineingelegenen Tempelreste von Naga und Wadi é Sofra. Am 5. Februar gelangten wir nach Chartam, an den Zusammenfluß des weißen und des blauen Nils. Von hier ging ich mit Abeken auf dem blauen Fluß über die Ruinen von Soba und über Sennaͤr hinaus bis zum 13. Grad nördl. Br., während die übrigen Mitglieder der Expedition von Chartaͤm nach den Pyramiden von Meroë zurückkehrten. Das Interesse, welches die tropischen Nilgegen⸗ den im Gegensatze zu den von Norden her bis zum 17. Grad fast gänzlich regen⸗ losen Ländern, und die Vergleichung der jetzt fast ausschließlich südäthiopi⸗ chen Thier⸗ und Pflanzenwelt mit einzelnen Darstellungen der altägyptischen Monumente gewährten, wurde für uns noch durch die Auffindung einiger inschriftlicher Denkmäler in der Nähe von Soba erhöht, welche uns Reste der alten Laudessprache jener Gegenden in einer der koptischen sehr ähn⸗ lichen Schrift darboten.

Ich benutzte außerdem den Aufenthalt in jenen Gegenden dazu, mich von Eingebornen der angränzenden Länder über die Grammatik und den Wortreichthum ihrer Sprachen unterrichten zu lassen.

Am 5. April 1844 kehrte ich mit Abeken zu den übrigen Mitgliedern der Expedition nach Begerauie zurück. Nachdem hier Alles, was von den eigenthümlichen Darstellungen dieser äthiopischen Kulturstätten noch erhal⸗ ten war, gezeichnet und die genauesten Pläne der Lokalitäten angefertigt waren, zogen wir in 6 Tagen durch die Wuüste Gilif nach Gebel Barkal, wo wir am 6. Mai ankamen. Hier war die nördliche, altere und nach den

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Ufer jener Stromenge, daß dieser merkwürdige Punkt in der frühen Zeit der 12ten Donastie als Gränze der ägyptischen Herrschaft gegen die südli⸗ cher wohnenden äthiopischen Völker diente.

Bei Wadi Halfa traten wir endlich am 30. Juli wieder aus dem Ka⸗ taraktenlande heraus, verweilten vom 2. bis zum 11. August in Abu Sim bel, untersuchten bis Ende des Monats die Ruinen von Ibrim, Anibe, Derr, Amada, Sebaa, Dakkeh, Kuban, Gerf⸗Husséen, Sabagara, Dendur, Kalabscheh, Debot, und verwendeten den ganzen folgenden Monat auf die Denkmäler der Insel Philä und ihrer Umgebungen, der Inseln Bigeh, Ko⸗

nosso, Sehel, Elephantine und der Steinbrüche zwischen Philä und Assuan. Der Oktober ging hin auf den Besuch von Ombos, der beiden Silssilis, 917 Ir 4 56 32 . Edfu, des Wüstentempels von Redesieh, El⸗Kab, Esneh, Tod und Erment. Am 2. November 1844 gelangten wir wieder auf thebäischen Bo⸗ den und ließen uns zuerst auf der Westseite unter den Felsengräbern von Qurnah nieder, wo wir fast 4 Monate verweilten, bis wir am 20. Februar 1845 nach Karnak für 3 andere Monate übersiedelten. Der Reichthum an Monumenten aller Art über und unter der Erde ist in Theben so groß, daß er wahrhaft unerschöpflich genannt werden muß selbst für vereinigte Kräfte, wie die unsrigen waren und für einen Zeitraum, wie wir ihn auf ihre Durchforschung verwenden konnten. Das Alter der Denkmäler von

Theben beschränkt sich aber fast ausschließlich auf das neue Reich, und das

älteste, was wir gefunden haben und was man überhaupt zu finden erwar⸗ ten durfte, geht nicht über die 11te manethonische Dynastie, die vorletzte des alten Reiches, hinaus, aus dem einfachen Grunde, weit erst mit dieser Dynastie Theben eine Residenz und dadurch ein Mittelpunkt ägyptischen Glanzes wurde. Schon mit dem Ende der 12ten Dynastie trat die große Unterbrechung durch den Einfall und dic mehrhundertjährige Herrschaft der Hyksos ein, welche die ägyptische Macht erst nach Aethiopien zurückstaute und endlich fast gänzlich vernichtete, bis die gewaltigen Pharaonen der 17ten, 18ten und 19ten Dynastie aus dem Süden wieder vordrangen, die semitischen Eindringkinge zurückwarfen und die Macht des ägyptischen Reichs auf ihren Gipfel führten. Aus dieser Zeit ist auch die große Masse der thebäischen Denkmüler. Sie waren begreiflicherweise der Hauptzielpunkt aller Reisenden; dahet war uns auch hier am meisten vorgearbeitet.

Dennoch wurde es nöthig, das ganze Terrain von neuem sorgfältigs eu untersuchen, theils um die Lücken unserer Vorgänger zu ergänzen, theils um die richtige Auswahl der für unsere besonderen Zwecke wichtigsten Denk⸗ mäler zu treffen, die wir in Zeichnung, Abdruck oder auch im Original unseren Sammlungen einzuverleiben wünschten. Ein Hauptaugenmerk rich⸗ teten wir, wie überhaupt während der ganzen Reise, so namentlich auch hier, auf die genaueste Aufnahme der architektonischen Pläne sämmtliche Gebäude und anderer Lokalitäten, die uns irgend von Erheblichkeit schienen, und scheuten uns zu diesem Zwecke auch nicht, längere Ausgrabungen zu unternehmen. Hierdurch gelang es uns, unter Anderem zum erstenmale der vollständigen Plan der schönsten von allen Tempelanlagen, nämlich des von Ramses II. erbauten Ammonstempels, welchen Diodor unter dem Namen des Grabmals des Osymandyas beschreibt, aufzufinden und zu verzeichnen. Auch in den Thälern der Königsgräber veranstalteten wir mehrere Aus⸗ grabungen und eröffneten z. B. das Felsengrab desselben Ramses II., eines der größten unter den bis jetzt zugänglichen. Leider waren die inneren Gemächer so sehr vurch eingedrungenen Schlamm und Schutt zerstört, daß sich nur wenig mehr als der Eigenthümer des Grabes aus den Darstellun⸗ gen der Wände entnehmen ließ.

(Schluß folgt.)

Verzeichnei h

der Vorlesungen bei der Königlichen medizinisch⸗

chirurgischen Akademie für das Militair im Sommer⸗ Halbjahre von Anfang Mai bis Mitte August 1850.

I. Professores ordinarii.

J. H. Schmidt, Dr., Dekanus, wird 1) öffentlich über die Hu⸗ manitäts⸗Anstalten unserer Zeit Mittwochs und Sonnabends von 6 bis 7 Uhr Abends lesen, 2) privatim die geburtshülfliche Klinik im Charité- Krankenhause Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 4 bis 5 Uhr und bei vorkommenden Geburten.

C. G. Mitscherlich, Dr., wird 1) öffentlich über die aufregenden Arzneimittel Dienstags und Freitags von d bis 7 Uhr Abends lesen und 2) privatim die Arzneimittellehre sechsmal wöchentlich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen.

J. F. C. Hecker, Dr., wird 1) öffentlich über Encyklopädie und Methodologie der Medizin Mittwochs und Sonnabends von 1 bis 2 Uhr, 2) über die Volksleidenschaften Montags von 1 bis 2 Uhr, 3) privatim Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr über neuere Geschichte der Medizin lesen.

J. L. Casper, Dr., wird privatim 1) die gerichtliche Medizin Montags, Dienstags und Freitags von 12 bis 1 Uhr, 2) die allgemeine und spezielle Rezeptirkunst Dienstags und Sonnabends von 10 bis 11 Uhr vortragen und 3) das forensische Praktikum mit Benutzung der gerichtlich⸗ medizinischen Untersuchungen an Lebenden und Todten u. s. w. im Bereiche des berliner Phpsikats Montags und Donnerstags von 2 bis 3 Uhr leiten.

J. C. Jüngken, Dr., wird 1) öffentlich über die Verletzungen des menschlichen Körpers Mittwochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité⸗Krankenhause funfmal wöchent⸗ ich von 9 bis 11 Uhr halten. 8 86 WIIDJ wird öffentlich Sonnabends von 8 bis 9 Uhr über die Grundlehren der Phosiologie einen Vortrag halten. Privatim wird er von 7 bis 8 Uhr Morgens sechsmal in der Woche die Kräuter⸗ kunde lehren, auch Sonnabend Nachmittags botanische Exkursionen anstel⸗ len; ferner Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die Naturgeschichte vortragen.

E. Mitscherlich, Dr., wird privatim sechsmal wöchentlich von 11 bis 12 Uhr Experimental⸗Chemie und Montags und Sonnabends von 10 bis 11 Uhr Pharmacie mit erklärenden Versuchen vortragen.

J. Müller, Dr., wird öffentlich Sonnabends von 9 bis 10 Uhr über die Physiologie der Zeugung handeln. Privatim wird er Meoatergs, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die spezielle Physiolo⸗ gie des Menschen mit Demonstrattonen und Experimenten an Thieren vor⸗ tragen, ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die vergleichende Anatomie, und Montags, Donnerstags und Frei⸗ tags von 0 bis 7 Uhr Abends die pathologische Anatomie lehren.

J. C. Schönlein, Dr., wird privatim medizinisch⸗klinische Uebun⸗ gen im Charité⸗Krankenhause täglich von 11 Uhr an halten.

E. Wolff, Dr., wird privatim medizinisch⸗klinische Uebungen im Charité⸗Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten.

II. Pro fessor extraordinarius.

L. Böhm, Dr., wird 1) öffentlich die chirurgische Diagnostik Mitt⸗ wochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr unter Anwendung geeigneter kli⸗ nischer Fälle zum Gegenstande seiner Vorträge nehmen, 2) privatim die Operationslehre Montags, Mitlwochs, Donnerstags und Sonnabends von 7 bis 3 Uhr Morgens vortragen und die dazu gehörigen Operations⸗Uebun⸗ gen an Leichnamen viermal wöchentlich von 6 bis 8 Uhr Abends leiten.

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bruar v. J. ausge

Bekanntmachungen.

[235] Sik 1-

führenden Prioritäts⸗Obligationen, welche am 12. Fe⸗

)7. 2449 und 2497. [237]

leost sind und am 1. Juli a. p. fäl⸗

IS Die nach Beschluß der General⸗Versammlung für das Baujahr 1849 zu gewährenden vier Prozent Zin⸗

kassen zur Zahlung nicht präsentirt worden sind, so werden dieselben auf Grund des Artikel 11 der sub Nr. 170 der Gesetz⸗Sammlung für das Herzogthum Gotha publizirten landesherrlichen Verordnung vom 11.

Der Mühlenbesitzer Moritz Bamberg aus Zemb⸗ schen im Weißenfelser Kreise, welcher wegen Ausruhrs unter Versetzung in die 2te Klasse des Soldatenstandes und Verlust der National⸗Kokarde zu ein und ein halb⸗ jähriger Einstellung in eine Strafsection rechtskräftig verurtheilt worden, hat sich aus seinem bisherigen Wohn⸗ orte entfernt.

Alle resp. Behörden werden ersucht, auf den ac. Bam⸗ berg zu achten und denselben im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und hierher abliefern zu lassen.

Ein Jeder, der Kenntniß von dem jetzigen Aufent⸗ halt des zꝛc. Bamberg hat, wird aufgefordert, solchen der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde anzuzeigen.

Der ꝛc. Bamberg hat eine Größe von 5 Fuß 3 Zoll, ist untersetzter Statur und trug einen schwarzen Schnurrbart.

Weißenfels, den 20. April 1850.

Königl. Preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung. [120]° Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

Bei der am 12ten d. M. in Gemäßheit unserer Be⸗ kanntmachung vom 16. Januar c. stattgefundenen öffent⸗ lichen Ausloosung der am 1. Juli c. zu amortisirenden

Prioritäts⸗Obligationen unserer Bahn sind nach solgende Nummern ausgeloost worden:

18b 404. 665. 833. 990. 1191. 1207. 1358. 1643

1704. 1905. 1990. 2393. 2407. 2819. 2992.

3236. 3550. 3593. 3728. acos

Wi 50. 3593. 3728. 3748. 3898. hin Veleein die Inhaber der diese Nummern führen⸗ 200 Thlü 8 auf, den Kapitalbetrag derselben mit in dem Zeitraume vom 1. bis 31. Juli c

*unserer Hauptkasse viers 1“ Obligationen mit 8g vierselbst gegen Einlieferung der

SSI ben, indem wir auf Coupons 5 bis 12 incl. abzuhe⸗ Juni 1848 aufmerksa §. 4 des Privilegiums vom 25 zinsung der ausgeloosten e welchem die Ver⸗ aufhört. Lationen mit dem 1. Juli c.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam 8

Nummern daß die

lig waren, bis jetzt noch nicht eingelöst sind.

Wir fordern daher die Inhaber der diese Nummern führenden Obligationen nochmals auf, den Betrag der⸗ selben mit je 200 Thlrn. auf unserer Hauptkasse abzu⸗ heben. Stettin, den 15. Februar 1850. vo1’ (I

Witt

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ l298. ger Eisenbahn.

Bei der heute erfolgten Ausloosung von 12 Prioritäts⸗Actien behufs der Amor⸗

tisation wurden nachstehende Nummern gezogen: 16. 480. 562. 616. 801. 1032. 1176. 1281, 1282. 1321. 1607 und 1659. Die Inhaber dieser Prioritäts⸗Aectien werden hier⸗ durch aufgefordert, dieselben gegen Empfang des No⸗

έά— 2

minalwerthes am 1. Juli C. an unsere Haupt⸗ kasse abzuliefern. Da von diesem Tage ab die Verzin⸗ sung der ausgeloosten Prioritäts⸗Actien aufhört, so sind nach §. 9 des ersten Nachtrages zum Gesellschaftssta⸗ tüte die noch nicht fälligen Zinscoupons mit abzulie⸗ fern. Geschieht dies nicht, so wird deren Betrag von vem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet werden.

Von den früher ausgeloosten Prioritäts⸗Actien sind aus dem Jahre 1848 die Nummern 645 und 1557, noch nicht 8 1 9754

1 ge9 1 2 i⸗ tig an die Einlieferung inmted werden. öö

Breslau, den 22. April 1850.

EIIII1I

sen unserer Stamm-Actien werden gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 vom 15. Mai d. J. ab in unserer Hauptkasse, neue Fischerufer Nr. 22, hier gezahlt. Magdeburg, den 22. April 1850. 111 der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Harte.

[1811

Die Actionairs der Preuß. National⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Stettin werden nach §. 51 des Statuts zur ordentlichen General⸗Versammlung am 29. Aprilc., Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause einge⸗ laden, um den Bericht über den Geschäfts⸗Abschluß des vorigen Jahres zu empfangen und die Wahl eines aus⸗ scheidenden Mitgliedes des Verwaltungs⸗Raths, der Stellvertreter für diesen und der Revisoren vorzunehmen.

Die Stimmkarten werden gegen Legitimation in dem Bureau unseres Instituts, große Oderstraße Nr. 8 hier⸗ selbst, am 26. und 27. April, die Stimmzettel hingegen an Ort und Stelle der General⸗Versammlung in der Stunde von 8 bis 9 Uhr vor derselben verabfolgt, wo zugleich die Legitimation der am Vorabend oder am Morgen selbst hier eintreffenden fremden Actionairs ge⸗ schehen kann.

Die gedruckte Uebersicht des Abschlusses liegt vom 15. April an auf unserem Büreau zur Abholung bereit.

Stettin, den 27. März 1850.

Der Verwaltungs⸗Rath der Preuß. National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

236 88 die am 1. April 1848 zahlungsfällig gewesenen Zins⸗Coupons von den Schuldbriefen der hiesigen ge⸗ schlossenen Kammer⸗Anleihe bitt. C. Nr. 198. 411. und 512. 1e . dh 76. 1159 1 bis zum 1. April d. J. bei einer der hiesigen Staats⸗

August 1837 hierdurch für erloschen erklärt. Gotha, den 18. April 1850. Herzogl. Sächs. Landes⸗Regierung, Finanz⸗Abtheilung. ö General⸗Versammlung [239] der Actionaire 6 55. E der Mecklenburgischen Eisen⸗ bahn-Gesellschaft.

Der unterzeichnete Ausschuß ladet die Actionaire der

Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zur statnten⸗ mäßigen ordentlichen General⸗Versammlung auf den 25. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, in Schwerin im Hotel du Nord ein. Als Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme werden intimirt: 1 b 1) die Jahresberichte des Ausschusses und der Di⸗ rection über deren Geschäftsführung;

2) die Vorlage der Rechnung ‚für den Jahrgang 1848; 3) Beschlußnahme über die Zahl der Mitglieder, aus denen in Zukunft der Ausschuß bestehen soll;

4) Wahl der neuen Ausschuß⸗Mitglieder; 5) Beschlußnahme über die künftige Organisation der Direction. Legitimations⸗Büreaus sind in Hamburg bei Herrn G. H. Kämmerer, in Berlin bei Herrn Jacob Saling, Kleine Präsidentenstraße Nr. 7, in Schwe⸗ rin, Wismar, Rostock und Güstrow in den Büreaus der Gesellschaft errichtet, wo die Actien abgestempelt und Legitimationskarten, ertheilt werden. Statutenmä⸗ ßig muß dieses spätestens am Tage vor der General⸗ Versammlung geschehen. Schwerin, den 21. April 1850. ETTETbb u b der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. G. C. Mann, als Präses.

Das Abonnement betraägt: 2 Rthlr. für ¼ Jaz. 4 bII1 1 v in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

1

Amtlicher Theil. 1 Deutschland. 8

Preußen. Potsdam. Hofnachricht. Berlin. Allerhöchster Erlaß. Allgemeine Verfügung. Die neu zu erbauende Rheinbrücke bei Köln.

Deutsche Angelegenheiten. Erfurt. Verhandlungen des Volks⸗ hauses.

Oesterreich. Wien. Die Handels⸗ und Gewerbe⸗Kammern. Die kirchliche Verordnung. Die Einschreibung der Gemeindewahlberechtig⸗ ten. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Ankunft Ihrer Majestät der Königin von Preu⸗ ßen. Manöver.

Baden. Karlsruhe. Ankunft des Herzogs von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha.

Oldenburg. Oldenburg. Verlängerung des Landtags.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Bewilligung des Kredits zur Feier des Jahrestages der Republik⸗Prollamirung. Fort⸗ setzung der Budget⸗Diskussion. Paris. Minister Baroche und die Deportationsfrage. Ministerrath über das Klubgesetz. Diploma⸗ tische Ernennungen. Leclerc. Eugene Sue. Die große Karte von Frankreich. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlun⸗ gen. Die indischen Finanzen. Die Kolonie Labuan. Nachrich⸗ ten aus Westindien.

Niederlande. Aus dem Haag. Schweden. b

Dänemark. Kopenhagen. Gefechts bei Eckernförde.

Ankunft des Kronprinzen von Urtheil des Kriegsgerichts wegen des

Moldau und Walachei. Bukarest. Konstituiru Di ü die Moldau und Walachei. Russische v“ Wissenschaft und Kunst. Königliches Schauspielhaus. (Kabale und Liebe.) Eisenbahn⸗Verkehr. Zörsen- und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Kalkulator im Ministerium für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, Rechnungs⸗Rath Krey, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Lektor an der Universität in Berlin, Professor Franceson, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;

„Den Regierungs⸗Vice⸗Präsidenten von Massenbach zum Präsidenten der Regierung in Düsseldorf, den Ober⸗Regierungs⸗ Rath van Spankeren zum Vice⸗Präsidenten der Regierung in Koblenz und den Regierungs⸗Rath Franz Linz zum Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath zu ernennen;

Dem Vice⸗Präsidenten der Regierung zu Potsdam, Freiherrn von Wolff⸗Metternich, den Charakter als Regierungs⸗Präsi⸗

d verleihen;

Büreau-Vorsteher der Ober⸗Post⸗Directionen: Geheimen Revisor Fischer in Frankfurt a. d. O., Geheimen Revisor Ru⸗ dolphi in Merseburg, Geheimen Revisor Rockel in Stettin, Ge⸗ heimen Revisor Krausnick in Königsberg i. Pr., Post⸗Inspektor Peterssohn in Breslau, Post⸗Inspektor Strahl in Liegnitz, Post⸗Inspektor Hoppe in Koblenz, Geheimen expedirenden Secre⸗ tair Braune in Köslin, Geheimen Kalkulator Wolf in Gumbin⸗ nen, Ober⸗Post⸗Kommissarius Pflughaupt in Danzig und Post⸗ Amts⸗Administrator Lebius in Bromberg zu Posträthen; so wie

Den bisherigen interimistischen Kreisgerichts⸗Direktor Völsch zu Kaukehmen zum Direktor des Kreisgerichts zu Lyck zu ernen⸗

; - 8 1 Professor Dr. Demme in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Universität zu Breslau die nachgesuchte Dienstent⸗ lassung in Gnaden zu ertheilen.

Berlin, 25. April.

Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗

nach Dresden abgereist. 1 Instiz⸗Ministerium.

Der Notariats⸗Kandidat Friedrich Wilhelm Mosler zu Düsseldorf ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Mander⸗ scheid im Landgerichts⸗Bezirke Trier mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Manderscheid ernannt; und 1

Der Notar Wagner zu Marienberghausen ist vom 1. Mai d. J. ab in den Friedensgerichts⸗Bezirk Eitorf, mit dem Wohnsitz in Eitorf, versetzt worden.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der bisherige ordentliche Professor am Lyceum Ilosianum zu Braunsberg, Dr. Bittner, ist in die katholisch⸗theologische Fakul⸗ tät der Kéniglichen Universität als sechster ordentlicher Professor, und zwar für das Fach der Moraltheologie, versetzt worden.

Uichtamtlicher Theil

Deutschland.

Preußen. Potsdam, 26. April. Se. Majestät der König, Allerhöchstwelcher vorgestern Abend mit einem Extrazug um 9 Uhr hier eingetroffen waren, haben heute Morgen um 10 Uhr die Leib⸗ Compagnie des Regiments Garde du Corps auf dem Kasernenhofe des Garde⸗Husaren⸗Regiments zu Fuß, dann auf dem Reitplatz des Regiments Garde du Corps die Rekruten zu Pferde und die Remonten des Regiments besichtigt. Alsdann haben Se. Majestät in die Kaserne des Garde⸗Husaren⸗Regiments Sich begeben, ha⸗ ben das Essen der Leute untersucht und einzelne Stuben in Augen⸗ schein genommen

Beilage.

iningen ist

Berlin, 26. April. Die heute ausgegebene Nr. 22 der Gesetz⸗ Sammlung enthält folgenden Alerhöchsten Erlaß:

„Ich habe auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 27. Fe⸗ bruar 1850 beschlossen, die Uebertragung der bis jetzt dem General⸗ Post⸗Amte ausschließlich zustehenden Befugniß, in Untersuchungs⸗ Sachen wegen Post⸗ und Porto⸗Contraventionen zunächst durch eine Resolution zu entscheiden, auch die festgesetzte Strafe vollstrecken zu lassen, wenn der Beschuldigte nicht binnen zehn Tagen nach Empfang der Resolution auf rechtliches Gehör und Erkenntniß bei dem kom⸗ petenten Gerichte anträgt, auf die in Folge Meines Erlasses vom 19. September v. J. errichteten Ober⸗Post⸗Directionen zu geneh⸗ migen, und weise Sie, den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, an, hiernach das Erforderliche zu veranlassen.

Charlottenburg, den 25. März 1850.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und an den Justiz⸗Minister.“ 8

Justiz⸗Ministerial⸗Blatt die

Simons.

Berlin, 26. April. Das enthält folgende allgemeine Verfügung vom 22. April 1850, Ausfertigung der Rekurs⸗Bescheide betreffend:

Der Justiz⸗Minister hat aus mehreren bei ihm eingegangenen Berichten ersehen, daß die Königlichen Appellationsgerichte bei der Ausfertigung der im kontradiktorischen Verfahren abgefaßten Rekurs⸗ Bescheide eine verschiedene Form beobachten, indem Einige die Ueberschrift: „Im Namen des Königs“ und den Schluß: „Von Rechts wegen“ gebrauchen, Andere den Schlußsatz: „Von Rechts wegen“ fortlassen, Andere endlich weder jene Ueberschrift, noch die⸗ sen Schlußsatz aufnehmen.

Der Justiz⸗Minister ist der Ansicht, daß die im kontradiktori⸗ schen Verfahren abgefaßten Rekurs⸗Bescheide als wirkliche Erkennt⸗ nisse anzusehen und dieselben demgemäß nach Vorschrift des §. 33 der Verordnung vom 2. Januar 1849 (Gesetz⸗Sammlung von 1849 S. 11) und des Art. 86 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 (Gesetz⸗Sammlung von 1850 S. 30) mit der Ueberschrift: „Im Namen des Königs“ und am Schlusse mit der für Erkenntnisse gebräuchlichen Formel: „Von Rechts wegen“ auszufertigen sind. Denn die Rekurs⸗Bescheide sind nach §. 34 der Verordnung vom 2. Januar 1849 gleich den übrigen in letzter Instanz ergehenden Erkenntnissen definitive Entscheidungen auf ein kontradiktorisches Verfahren und haben mit den Erkennt⸗ nissen gleiche Kraft, da aus ihnen, wie aus den letzteren, die Exe⸗ cution vollstreckt werden kann. Der Umstand, daß sie in der Aller⸗ höchsten Ordre vom 8. August 1832 Nr. 3d. (Gesetz⸗Sammlung S. 199) Resolutionen genannt werden, ist nicht geeignet, eine Ab⸗ weichung von der für die übrigen Erkenntnisse vorgeschriebenen Form der Ausfertigung zu rechtfertigen.

Um in dieser Beziehung ein gleichmäßiges Verfahren herbei⸗ zuführen, werden die Königlichen Appellationsgerichte und der Justiz⸗ Senat zu Ehrenbreitstein hierdurch aufgefordert, die Rekurs⸗Bescheide künftig in der im §. 33 der Verordnung vom 2. Januar 1849 vor⸗ geschriebenen Form mit dem Schlusse: „Von Rechts wegen“ aus⸗ zufertigen.

Berlin, den 22. April 1850.

Der Justez Minist Simons. An sämmtliche Königliche Appellationsgerichte in den Provinzen, in welchen die Verordnung vom 2. Januar 1849 Anwendung findet.

Verlin, 26. April. Unter der Meberschrift „die feste stehende Brücke bei Köln“ wird in Nr. 93 und 95 der Köl⸗ ner Zeitung die von dem Handels⸗Minister ausgeschriebene Kon⸗ kurrenz zur Aufstellung von Entwürfen für die Rheinbrücke in zweien Aufsätzen anderweit angegriffen.

In der diesseitigen Erörterung vom 18ten d. Mts. ist bereits darauf hingewiesen, wie die Feststellung der Bedingungen der Auf gabe nicht nur den Befugnissen und Verpflichtungen der Staats⸗ Verwaltung, sondern auch dem Interesse der Konkurrenten sel⸗ ber entspricht. Die Staats⸗Verwaltung kann und darf die Feststellung jener Bedingungen keinem Dritten überlassen, und ohne vorgängige Feststellung der Bedingungen wird der Entwurf des konkurrirenden Technikers zum Luftschloß. Der Mi⸗ nister hat in dem gegebenen Programm nur festgestellt, was durch⸗ aus nothwendig war, nämlich, die Situation zu der projektirenden Brücke, die Lage und Weite der für die Passage hochbemasteter Schiffe erforderlichen Deffnung, welche Durchlaßöffnung bei den Verhältnissen der Schifffahrt auf dem Rhein leider nicht entbehrt werden kann, ferner die mit Rücksicht auf den gehörigen Abfluß des Hochwassers, mit Rücksicht auf den Eisgang und auf die Flöße⸗ rei erforderliche Weite der beiden anderen großen Oeffnungen, wobei die Sicherheit der Städte Köln und Deutz gegen Ueberfluthungen wesentlich betheiligt ist, sodann die Höhen⸗Lage der Brückenbahn, wie sie nach den höchsten bekannten Wasserständen erforderlich wird, und endlich ein Kostenbetrag, der nicht überschritten werden soll. Dies sind nun die odiösen Beschränkungen, welche die Aufgabe an⸗ geblich zu einer Arbeit für Bau⸗Eleven herabsetzen, welche ver⸗ meintlich eine Brücke entwerfen sollen, wie der Ober⸗Baurath Lentze sie schon entworfen hat. In Wahrheit sind es aber nur eben die Grundlagen, deren Festsetzung der Techniker zur Ausarbeitung des Entwurfs bedarf, während die Entscheidung über dieselben zum großen Theile außer dem Bereiche des Technikers liegt; es sind dies zugleich nur die nothwendigsten Grundlagen, wie auch beispielsweise daraus hervorgeht, daß das Unterlassen einer Bestimmung über die Brückenbreite in dem Programm von vielen Seiten als eine Lücke bezeichnet wird, während eine derartige Bestimmung offenbar ab⸗ sichtlich weggelassen ist, weil der Techniker mannigfache Anordnun⸗

gen treffen könnte, welche bei verschiedenen Brückenbreiten „den dortigen sehr bedeutenden Straßenverkehr sichern, zugleich aber zur Verbindung der an beiden Ufern belegenen Eisenbahnen dienen koͤn⸗ nen,“ wie das Programm solches fordert.

Den bestimmt gegebenen Bedingungen zu entsprechen, ist aber freilich schwieriger, als eine Rheinbrücke ins Blaue hinein zu ent⸗ werfen, wie es manchem Projektmacher ungleich bequemer gewesen wäre; gerade durch die Beschränkung und durch die Schwierigkeit der nach dem Bedürfniß gestellten nothwendigen Bedingungen er⸗ hält die Aufgabe des Programms wirkliche Frdenung und wird der Betheiligung ausgezeichneter Ingenieure würdig.

Uebrigens ist in dem Programm keinesweges die Forderung gestellt, daß eine Kettenbrücke entworfen werden solle, gegen welche der londoner Korrespondent so maßlosen Protest erhebt. Die Con⸗ struction des Brücken⸗Ueberbaues ist vielmehr den Konkurrenten völlig überlassen, und es wird dem Minister ohne Zweifel willkommen sein, wenn eine andere minderbewegliche Construction, ohne Ueberschreitung der aus⸗ gesetzten Kosten angegeben und zulässig werden sollte; wohl willkomme⸗ ner noch, wenn unter Anwendung der von dem londoner Korre⸗ spondenten als Spezifikum empfohlen, der Erfindung des Herrn Fairbairn zugeschriebenen tubular —bridge eine minder bewegliche Brücke für 80,000 Pfd. Sterl. (also ca. 560,000 Rthlr.), wie be⸗ hauptet wird, hergestellt werden könnte. Aber von den im Pro gramm geforderten 2 Oeffnungen, jede von 572 Fuß Weite und von dem 96 Fuß weiten Schiffsdurchlaß in der Mitte des Stroms wird wohl nicht Abstand genommen werden können, und da ist es freilich wenig wahrscheinlich, daß die Versprechungen in Betreff der 80,000 Pfd. Sterl. gelöst werden möchten, denn die vielbesprochene Britannia bridge über die Menai⸗Straße, in jeder ihrer beiden Hauptöffnungen nur 460“ englisch weit, und nur für zwei Bahn⸗ geleise, nicht aber für Pferde, Wagen und nicht für Fußgänger ein⸗ gerichtet, kostet 674,000 Pfd. Sterling, d. h. ro 00,000 Rthlr.

Deutsche Angelegenheiten. Erfurt, 25. April. (C. C.) Sitzung des Volkshau⸗ ses. Nach Beseitigung der gewöhnlichen Formalien geht das Haus an die Diskussion des nachträglichen Berichtes des Verfassungs⸗ Ausschusses. Derselbe hat beantragt, dem zweiten und dritten Satze von §. 101 Nr. 6 folgende Fassung zu geben:

Diesem steht innerhalb des Gesammtbetrages des ordentlichen Budgets, so wie derselbe auf dem ersten Reichstage oder durch spätere Reichsbeschlüsse festgestellt ist, das Recht dazu zu, Erinne⸗ rungen und Ausstellungen zu machen. Wenn sich keine Ueber⸗ einstimmung der Beschlüsse in beiden Häusern herstellen läßt, so

soll in diesem Falle der des Volkshauses maßgebend sein. Abgeordn. von Linde spricht dagegen. Er will nicht das ganze Gewicht der politischen Macht in ein Haus gelegt, sondern gleichmäßig unter die drei Faktoren vertheilt wissen. Wenn ein llebergewicht stattfinden solle, so käme es der Spitze des Staates zu. In diesem Sinne habe er, Redner, als der einzige Preuße, zu Frankfurt gegen das Mißtrauens⸗Votum gestimmt, welches man an

das Ministerium Brandenburg⸗Manteuffel habe richten wollen.

Gegen diese Behauptung protestirten die Abgeordneten von Vincke und Graf Schwerin. Ersterer weist aus den stenogra⸗ phischen Berichten nach, daß er und seine politischen Freunde einen ganz ähnlichen Antrag gestellt hätten, wie der Abgeordnete von Linde, nur ohne die weitschweifigen Motive des Letzteren. Nach einigen empfehlenden Worten des Berichterstatters Camphausen wird der Ausschuß⸗Antrag vom Hause mit großer Majorität ange⸗ nommen.

In Hinsicht auf Alinea 1 des §. 152 hat das Staatenhaus eine mit dem Beschlusse des Volkshauses übereinstimmende Aende⸗ rung in dem Texte des Gesetzes beschlossen, dagegen das Alinea 2

„der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung,“ stehen lassen, während das Volkshaus dessen Beschränkung beschlos⸗ sen hat.

In der Konferenz der vereinigten Ausschüsse wurde hierauf der Antrag gestellt, das Alinea 2 zwar stehen zu lassen, demselben jedoch folgende Fassung zu geben:

„Abgesehen hiervon, unterliegt der häusliche Unterricht kei⸗

ner Beschränkung.“

Dieser Antrag wurde angenommen, und der Ausschuß schließt sich demselben an. Denn er verkennt nicht, daß die Freiheit der älterlichen Erziehung allerdings gefährdet werden könne, wenn man sie durchaus den Regeln des Gesetzes in der jetzt angenommenen Fassung unterwerfen wollte. Sie bedarf daher irgend eines Schutzes. Dieser geht aber zu weit oder tritt in Widerspruch mit dem in §. 151 gewährten Oberaufsichtsrechte des Staates über das Unter⸗ richts⸗ und Erziehungswesen überhaupt, wenn die Fassung so bei⸗ behalten würde, wie sie jetzt der Text des Gesetzes enthält. Er bedarf sonach einer Modification, und diese liegt passend in dem jetzt gestellten Antrage, denn er drückt aus, daß das Oberaufsichtsrecht des Staates sich auch auf die Prüfung der Befähigung derjenigen erstrecke, welche von Ertheilung des häuslichen Unterrichts ein Ge⸗ werbe machen, daß sich dasselbe jedoch nicht wie beim öffentlichen Unterricht auf eine in das Innere des Hauses sich erstreckende Kontrolle über den Unterricht selbst ausdehnen soll.

Der Ausschuß beantragt daher, statt der bereits beschlossenen Streichung des Alinea 2 dasselbe in folgender Fassung anzunehmen:

„Abgesehen hiervon, unterliegt der häusliche Unterricht keiner

Beschränkung.“

Das Haus erhebt, trotz der Gegenrede des Abgeordn. Ober⸗ heim, nach einigen Worten des Berichterstatters Goltdammer, diesen Antrag zum Beschluß und lehnt den entgegenstehenden An⸗ trag von Kutzen, Ritter, Braun und Genossen ab.

Eben so werden die Ausschuß⸗Anträge zu den §s. 159, 182 und 183 angenommen.

Das Staatenhaus hatte den §. 159 in folgender abgeänderter Fassung angenommen: