u“ persönlich ver⸗
gen Ausnahme fortgesetzt, daß Girardin nicht Briefe von
kaufte. Die Republique bringt heute viele Kaufleuten, welche sich erbieten, die verfolgten Blätter ohne die geringste Entschädigung in ihren Buden zu verkaufen. Die Presse setzt heute ihren Kampf gegen den Polizei⸗Präfekten fort. Ihr Leitartikel führt den Titel: „Es giebt kein Gesetz mehr in Frankreich für Herrn Carlier.“ Es wird darin behauptet, daß Carlier alle Grundsätze des Rechts und der bürgerlichen Gleichheit vor dem Gesetze mit Füßen trete, und dann aufgefordert, daß man endlich das Gesetz des Widerstandes gegen ihn in Anwendung bringen müsse. Die Presse, welche gestern, um dem Verbot des Detailverkaufs der oppositionellen Abendblätter entgegenzuarbeiten, ihre Preise herabgesetzt hat, kündigt heute „Mittel der Ausfüh⸗ rung“ an. Sie fordert zur Gründung von zehn Unter⸗Büreaus für Wochen⸗ und Monats⸗Abonnements auf und verspricht einen Nachlaß von 10 pCt. Jedes Unter⸗Büreau konnte sich auf diese Weise in seinem Rayon durch 500 Abonnenten eine Jahres⸗Ein⸗ nahme von 1200 Fr. sichern. Alle Besiter von Kaufläden wer⸗ den aufgefordert, ihre Anträge zu stellen. 8
Der Preß⸗Kommission hat sich neuerdings eine völlige Unent⸗ schlossenheit bemächtigt. Der Poststempel, dem auch der Finanz⸗
742 Thatsachen beweisen uns, daß der Fürst seinem Titel eines römischen Pincipe, welchen ihm der hochselige Papst Pius VII. zu ertheilen geruhte, entsagt habe, vielleicht um fortan wieder französischer Bür⸗ ger zu werden. Wir sind deshalb der Meinung, daß Rom in sei⸗ nen Mauern nicht mehr den Fürsten von Musignano, sondern den Herrn Joseph Bonaparte beherbergt.
Spanien. Madrid, 19. April. (Fr. B.) Folgender Gesetz⸗ Entwurf über Regulirung der Staatsschuld liegt der Finanz⸗Kom⸗ mission vor: „Art. 1. Alle Staatsschulden ohne Rücksicht auf ihre Kategorie werden in Zproz. umgewandelt. Art. 2. Die Umwand⸗ lung geschieht zu 33 ½ pCt. oder durch Verminderung des Kapitals der umzuwandelnden Schuld um zwei Drittheile in folgender Weise: Das gegenwärtige Kapital der ausländischen aktiven Schuld und der 5proz. inländischen Schuld werden zu ihrem vollen Nennwerthe angeschlagen. Das Kapital der 4proz. Schuld und die darin be⸗ griffenen konsolidirten Vales werden zu 4 Fünftheilen angeschlagen, das ist zu 80 pCt. nach Verhältniß ihrer Zinsen zu den 5 proz. Das Kapital der Coupons, die verfallen, nicht eingelöst und kapi⸗ talisirt sind und zur aktiven Schuld oder zu der 5proz. und 4proz. inländischen gehören, die laufende Schuld mit Interessen in Papier (a papelo) zu 3 „Ct., die nicht konsolidirten Vales, die auslän⸗
Augenmerk auf die Entwickelung der französischen Zustände und bringen damit die militairischen Bewegungen Deutschlands und der übrigen Großmächte in Verbindung; dennoch üben diese Berichte wenig Einfluß auf unsere Course aus tragen aber augenscheinlich dazu bei⸗ die Unternehmungen zu lähmen und die Neigung für die Baisse⸗Spe⸗ culation zu vermehren. Unter diesen Verhältnissen gestalten sich die Bewegungen unserer Course je nach Bedürfniß oder Ueberfluß der Effekten, und es bedarf nur dieser Andeutung, um die sonst unge⸗ wöhnliche Erscheinung zu erklären, daß einige Effekten steigen, wäh⸗ rend andere fallen, oder umgekehrt. Von bestimmten Ursachen sind dergleichen Abweichungen seltener begleitet.
Im Laufe dieser Woche zeigten sich in den Eisenbahn⸗Stamm⸗ Actien folgende Veränderungen:
Berlin⸗Anhalter 89 ¼, 89 a *¼⅔ bez. Berlin⸗Hamburger 77 ½, 80, 79 bez. Potsdam⸗Magdeburger 65, 64 ¼ a bez. Berlin⸗Stettiner 102 ¼ a 103 bez. Düsseldorf-Elberfelder 78 a 78 ½ bez. Oberschlesische Litt. A. 104 ¼ a 104 ⅛ bez. 8 Litt. B. 102 ⅞, a 103 bez. Stargard⸗Posen 83 ⅞ a 83 ¼ bez.
Das Abonnement betraͤgt:
2 Rthlr. für ⁴ 4 Rthlr. in allen Theilen der M heil Monar 1 ohne Preis⸗Erböhung. einzelnen Rummern wi der Bogen mit 2 ⅔ Sgr. “
Zööö Amtlicher Theil.
handlung der verschiedenen zum Verein gehörigen Postgebieten oder zwischen dem
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ un Auslandes nehmen Bestellung au dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers: Behren Straße Nr. 57
Brief⸗ und Fahrpostsendungen, welche sich zwischen
c) Jede Post⸗Anstalt, welche Transit zu leisten hat sst a 3 tsit; Hat, uch zum Bezuge der nach Maßgabe ihrer Tranesitstrecke in rirate
Niederschl.⸗Märkische 83 ½, bez. D 8ö. — 1“” Deutschland. zer bie 2 8 „ 1“ 8 s ch Vereinsgebiet und dem Auslande bewegen. V Entfernung sich ergebenden Gebühr berechtigt.
Minister nicht ganz abgeneigt sein soll, dürfte, wie man glaubt, das Ende dieser Verwirrung bilden.
Die Kommisston über das Maire⸗Gesetz hat ihr endet. des Gesetzes und sämmtlicher Amendements beantragt.
Die Republique hatte für
des Polizei⸗Präfekten Carlier 279 Fr. Gebühren gefordert,
aber ihr nur 37 Fr. 20 C. übersandt; sie hat ihn richtlich belangt und will ihm, wie sie dit mehr geben.
Das Sisele verspricht heute
tair des neuen Direktors der schönen Künste ernannt Der Geschäftsführer des legitimistischen Journals Alfred Nettement, ist wegen Verleumdung zu 100 8
500 Fr. Schadenersatz und in die Kosten verurtheilt worden.
Favre war der Anwalt des Klägers. 1 Italien. LTqöö’“ zösische Gesandte, Herr Ferdinand Barrot, ist bereits Die Deputirten⸗Kammer beschäftigt sich mit d recht.
Rom, 17. April. welches
der Fürsten und des
pen des regierenden Papstes, an den Haupteingängen der Paläste bracht zu werden pflegte, an dem Palaste signano noch immer fehlt. Ferner bemerkte geringerem Staunen, daß sein Palast, statt feierlichen Gelegenheiten bei Wachskerzen beleuchtet zu sein, blos ster gestellte weiße Laternchen illuminirt
durch an wurde.
Morgen wird der Bericht eingebracht, welcher Verwerfung
Insertion der letzten Zuschrift
sagt, in Zukunft keinen Kre⸗
i- seinen Abonnenten als Prämie einen neuen Roman von E. Sue: „Die Kinder der Liebe“. Der dramatische Schriftsteller Camille Doucet sol!
(Osservatore Romano.) im Publikum mit großem Befremden wahrgenommen, daß das Wap⸗ nach altem Herkommen stets
man wie anderen Fürsten üblich ist, mit einzelne F.
e Arbeit voll⸗
Mittelpreis, zu
dieser
deswegen ge⸗
Schuld. Ein
angekommen. Man glaubt, er br Zovrg 29 ¹
l zum Secre⸗ Zproz. 29 ℳ9.
sein.
L' Opinion,
Fr. Geldstrafe,
Jules
Berlin, 28. April.
er neue fran⸗ angekommen.
8 Petiti 1 8 8 em Petitions⸗ weniger bleibt
Man hat für den bevorstehenden Uitimo, im Vortheil sein würde, abgehalten würde, sich auf lassen. Aus diesem Grunde ringe aus gleicher Veranlassung Lebendigkeit des Verkehrs, kredit beschränkt und in
einen niedrigen Stand erhält.
Nobili ange- Fürsten Mu⸗ mit nicht
die bei
Fen⸗ beiden
Diese
dische passive Schuld und die unverzinsliche Schuld werden ange⸗ schlagen zum respektiven oder propo im Verhältniß zu dem der 5proz. welchem eine und die andere durchschnittlich im Jahre 1849 notirt worden.“ Folgen 17 Reglements⸗-Artikel.
rtionalen Werthe dieser Effekten
Madrid, 20. April. (Fr. B.) Man ist theilweise sehr gegen die Veröffentlichung des Entwurfs zur Regelung der öffentlichen
Courier der spanischen Gesandtschaft in Paris ist eben inge den
Berliner Börse.
In der abgelaufenen Woche zeigte un⸗ sere Börse eine etwas größere Festigkeit, und wenn keinen merklichen Aufschwung nahmen, Ganzen besser und weniger schwankend als seither. eine gewisse Aengstlichkeit größerer Unternehmungslust ist noch keinesweges die Rede, vielmehr beschränkte sich aus diesmal der Umsatz lediglich auf Regulirungen bei welchen die Hausse unzweifelhaft wenn sie
Benutzung der bei den Geld fehlt bei dessen
Folge
inländischen Schuld, nach dem
Umsatz in
Vergleich mit England.
kauft,
auch die Course sich doch im Nichtsdesto⸗ vorherrschend, und von
so hielten sie
1 1— höher gestellt. nicht durch die
durchweg ge⸗
dem übrigen Handelsstande die Stockung den Wechsel⸗ dessen den Diskonto auf Alle Geldmärkte richten ihr
In den übrigen hier keine Veränderung statt. Prioritäts⸗Obligationen. sich anfangs viel Käufer zeigten, wurden gesetzten Cours derselben während sich unser Privatpublikum zurückhaltender Es spricht sich im : die Einnahmen der Bahn verschwiegen werden, wodurch die annä⸗ hernde Uebersicht fehlt, Actien decken werden. blikum auf diesen Uebelstand das Vertrauen sich dann erst für neu emittirte tionen herstellen kann. auf solche 5proz. noch nicht den Pari⸗Cours
Preußische Fonds zeigten eben so wie ausländische Staatspa⸗ piere große Festigkeit, und u I“ s Bank⸗Antheile erf
die Zeitverhältnisse und der Umsatz darin war äußerst beschränkt. Prolongation ihrer Engagements einzu⸗ - bemerkt man auch eine ⸗Instituten flüssigen Baarmittel;
Halle⸗Thüringer 65, 64 ¾ a 65 bez. Köln⸗Minden von 94 ¼, 94 a ¼ bez. Kosel⸗Oderberg 70 ½%, Friedr. Wilh. Nordbahn 40 ¼, 41 a 40 ¾ bez. Krakau⸗Oberschles. 68 ¼, 70 a 69 b
70 a 70 ⅓ bez.
nicht angeführten Actien fand fast gar Minder lebhaft als vor kurzem war der Magdel.⸗Wittenberge, wofür durch den täglich höher Hamburger Rechnung ge⸗ zeigte. Mißstimmung darüber aus, daß
nur noch für Allgemeinen eine
ob solche auch die Zinsen der Prioritäts⸗ Wir glauben, die Direction so wie das Pu⸗ aufmerksam machen zu müssen, weil Prioritäts⸗Obliga⸗ Bis dahin verweisen wir wohl mit Recht Prioritäts⸗Actien, welche bei gleicher Sicherheit erreicht haben.
deren Course haben sich meistens etwas fuhren fast gar keine Veränderung,
Bekanntmachungen. 184] Bekanntitmachung.
Das im Ascherslebener Kreise, 4½ Meilen von Magde⸗ burg, eben so weit LVon Halberstadt, 3 Meilen von Qued⸗ linburg und ¾ Stunde von der Magdeburg⸗Schneidlin⸗ ger Chaussee belegene Königliche Domainen⸗Amt Bör⸗ necke, welches aus: 1
1068 Morgen 89. Acker, 84 8 — Wiesen, 8 „ 71 Gärten, 149 36 eeHsnhe 1 5 36 5 Unland besteht, soll mit allen dazu gehörigen Königlichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden von Johannis d. J. ab auf
Jahre zur öffentlichen Qualifizirte f den
achtzehn hintereinanderfolgende meistbietenden Verpachtung gestellt werden. Pachtlustige werden eingeladen, sich in dem auf
1 6 We8S Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Sperling in unserem Sessionszimmer anstehenden Ter⸗ mine einzufinden und ihre Gebote abzugeben.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen liegen in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur und auf dem Amte Börnecke zur Einsicht bereit; auch befindet sich auf letzterem die Karte von der Amts⸗Feldmark.
Magdeburg, den 27. März 1850.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten
von Werder.
Zapozew e d yktaln)y. zmarlego w Gniewkowic
169] Niewiadomi spadkobierz) v niu 26g0 Marca 1805 Kamelarza Bernard Hachne wzywaja sic, aby sic u podpisanego sadu a najpn nie] do terminu na dzien 24 g0 Lipca 1850 przed Dyrektorem sadu Ur. wyznaczoneso zgtosili 1. swoje prawo do spadku udowodnili, w przeciwnym razie pozostalose w depozycie naszym 810 znajduiaca jako bez wlasciciela Kroôl. fiskusowi Przysadzond zostanie. Pozostalosé Haechne zastawnych zachodnio Kurancic. Inowraclaw, dnia Ag0 Sierpnia 1849. Kröl. Sad powiatowy, wydzial I.
Stoephasius
sklada sié 2 150 tal. w listach pruskich 1 43 tal. 28 srgr. W
J11
Die unbekannten Erben des am 26. März 1805 in Gniewkowo verstorbenen Kämmerers Bernhard Haehne werden aufgefordert, sich beim unterzeichneten Gerichte, und zwar spätestens bis zu dem am 24. F1890 vor dem Direktor von Stöphasius anstehenden Termine zu melden und ihre Erbrechte nachzuweisen, widrigen⸗ falls der in unserem Depositorium besindliche Nachlaß, als herrenloses Gut, dem Königlichen Fiskus zuge⸗ sprochen werden wird.
Der Nachlaß des ꝛc. Haehne besteht in 150 Thlr. Westpreußischen Pfandbriefen und 43 Thlr. 28 Sgr. Courant.
Inowraeclaw, den 4. August
Königliches Kreisgericht.
1849. I. Abtheilung.
Belanntmachung.
In unserem Depositorium befinden sich folgende Testamente:
1) des Fräulein Louise Juliane burg de 1788,
2) des Nachtwächter then und Ehefrau,
3) der Wittwe Zimmermann, Leisten, de 1781,
4) der Catharine geborenen Thymianin, Wittwe Kop⸗ permann, und derselben Schwester Marie gebore⸗ nen Thymianin, de 1793,
deren Publication seither nicht nachgesucht ist.
Da von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas Zuverlässiges seither nicht bekannt geworden, so werden die Interessenten in Folge Bestimmung §. 218. Thl. 1. Tit. 12. Allg. Landrechts zur Nachsuchung der Publication unter der Verwarnung, daß nach Ablauf von 6 Monaten die Eröffnung von Amts wegen er⸗ solgen wird, aufgefordert. 16
oldin, den 12. April 1850. Königliches Kreisgericht. Abtheilung II.
Westphälische Eisenbahn.
en I1“ V 4.28 Die Anfertigung und
Hedwig von Falz⸗
Michael Rosenfeld in Hohenzie⸗ Anne Marie Fischer, de 1789, Anne Marie geborene
Lieferung von 200 Stück
ohlenwagen, so wie der
dazu erforderlichen Räder
und Axen für die West⸗
8 phälische Eisenbahn soll
Pin von 50 Stück 11. Lim Wege der Submission eeee werden. Die “ g 3 näheren Bedingungen, so wie die Constructions⸗Zeichnungen, sind in vnseren Cen⸗
tral⸗Büreau einzusehen. ..
Die Offerten sind, für die Wagen und die Räder⸗ Lieferung gesondert, mit der Aufschrift:
„Offerte resp. zur Lieferung von Kohlenwagen od er
von Aren und Rädern für die Westphälische Eisen⸗
bahn“ zu versehen und bis zum
EE“
der unterzeichneten Behörde versiegelt und portofrei ein⸗ zusenden, an welchem Tage, Vormitlags 11 Uhr, die eingegangenen Anerbietungen in Gegenwart der etwa erschienenen Offerenten eröffnet werden sollen.
Soest, den 26. April 1850.
Königliche Direction der Westphälischen Eisenbahn.
98 2 85 1 lüoss Bad Homburg bei Frankfurt a. M.
Am Fuße des Taunusgebirges, 600 Fuß über der Meeresfläche, entspringen die Mineralquellen von Hom⸗ burg. Zu den älteren, längst in hohem Rufe stehen⸗ den Quellen dieses Badeortes kamen in neuester Zeit noch neue durch artesische Bohrungen hinzu, die durch ihren ausgezeichneten Gehalt, durch ihre Inten⸗ sität und Wirksamkeit in vielen Krankheiten schon in der kurzen Zeit, seitdem sie praktisch angewendet wer⸗ den, einen u ngewöhnlichen Ruf unter den Mine⸗ ralwassern Deutschlands erlangt haben.
Es sind jetzt im Ganzen fünf Quellen in Hom⸗ burg, deren Analyse von dem berühmten Professor Liebig in ⸗Gießen unternommen worden ist. Trotz ihres verschiedenartigen Gehaltes können dieselben alle wie eine einzige Quelle, die nur verschiedenartig mo⸗
Kenciedena ge 8 heile bleiben dieselben, se sind nur
4 g in ihrer Quantität und ihren Mischungs⸗
Verhältnissen. Es wird dadurch dem Arzte ein sehr
wichtiger Vortheil gewährt, da er so für jeden speziellen
einen Konzertsaal,
Fall das Wasser, das ihm gut dünkt, geben oder im Verlaufe der Krankheit den Patienten bald diese, bald jene Quelle, je nach dem Stadium des Leidens, trinken
lassen kann. 6 Von sehr durchgreifender Wirkung ist der
innere Gebrauch des Wassers, besonders wenn es frisch an der Quelle getrunken wird, und die Berg⸗ luft, die Bewegung, die Zerstreuung, das Entferntsein von allen Geschäften und jedem Geräusche des Städte⸗ lebens unterstützt die Heilkraft dieses herrlichen Mine⸗ ralwassers.
Die Quellen auflösend und abführend, sie feit in allen Fällen, wo es sich störten Functionen des Magens und des Unterleibes wieder herzustellen, indem sie einen eigenthümlichen Reiz auf diese Organe ausüben, die abdominale Cireulation in Thätigkeit setzen und die Verdauungsfähigkeit regeln.
Mit vielem Erfolge findet ihre Anwendung statt in Krankheiten der Leber Wund der Milz, bei Hypochondrie, bei Urinleiden, bei Stein, bei der Gicht, bei der Gelbsucht, bei Hämorrhoi⸗ dalleiden und Verstopfungen, so wie bei allen Krankheiten, die von der Unregel⸗ mäßigkeit der Verdauungs⸗Functionen her⸗ rühren.
Mit dem Rufe Homburgs, der sich seit 9 Jahren stets gemehrt hat, ist auch Homburg selbst in jeder Beziehung fortgeschritten, neben der alten ist eine neue Stadt erstanden, mit prächtigen Hotels, schönen Privat⸗Wohnungen, die dem Fremden allen möglichen Comfort gewähren, und die mit den berühmtesten Bä⸗ dern in Bezug auf Bequemlichkeit und Luxus rivalisiren.
Die Waldungen und Bergketten, die Homburg mit einem reizenden Gürtel umkränzen, und die wahrhaft romantische und pittoreske Gegend laden zu Spazier⸗ gängen nach dem nahen Taunusgebirge ein.
Das Kurgebäude, welches das ganze Jahr hindurch geöffnet bleibt, erregt durch das Großartige seiner Bau⸗ art, durch den Luxus, mit dem es ausgestattet ist, all⸗ gemeine Bewunderung. Es enthält einen Ballsaal, viele geschmackvoll dekorirte Con⸗ versa tionssäle, wo Roulette und trente et quarante mit namhaften Vortheilen für die Spielenden vor an⸗ deren Banken gespielt wird, ein großes Lesekabinet, das unentgeltlich für das Publikum geöffnet, ist, und wo die bedeutendsten deutschen, fra⸗ nzösischen, englischen, russischen und holländischen poli⸗ tischen und belletristischen Journale gehalten werden, ein Kaffee⸗ und ein Rauchzimmer, die auf eine schöne Asphalt⸗Terrasse des Kurgartens führen, und einen Speise⸗Salon, wo um ein Uhr und um fünf Uhr TPable d'hôte ist.
Das rühmlichst bekannte K ur⸗Orchester von drei⸗ zig Mitgliedern spielt dreimal des Tages: Mor⸗ gens an den Quellen, Nachmittags im Musik⸗Pavillon des Kurgartens und Abends im großen Ballsaale.
Jede Woche finden Reunions, Bälle, wo die gewähl⸗ teste Badegesellschaft sich versammelt, und Konzerte der bedeutendsten durchreisenden Künstler statt.
Die Sommer⸗Saison für dieses ginnt mit dem 1. Mai 1850.
Homburgs sind erregend „etonisch, bethätigen ihre Wirksam⸗ darum handelt, die ge⸗
[243] Lübeck⸗Buüchener Eisenbahn.
Aufforderung zur Lieferung von kiefern Rundholz, Bohlen und Brettern.
Es sollen geliefert werden:
Jahr be⸗
1) kieferne Rundhölzer: a) 450 Stück von 36 Zoll Fuß Länge; b) 2100 laufende Fuß von Längen von 28, 33, 38 oder 42 Fuß; 1 2400 laufende Fuß von 24 Zoll Umfang, in verschiedenen Längen, jedoch nicht unter 18 Fuß; d) 2809 laufende Fuß von 36 Zoll Umfang, in —verschiedenen Längen über 16 Fuß; 2) 900 Stück kieferne 24 Fuß lange, 3 Zoll starke, 10 Zoll breite scharf⸗ und rechtkantige Bohlen; 3) 17000 laufende Fuß Schaalbretter von 1 Zoll Stärke und 8 Zoll Breite in beliebigen Längen, jedoch nicht unter 10 Fuß. Sämmtliche Maße sind rheinländisch. Die Rund⸗ hölzer müssen frei von Rinde sein und dürfen an keiner Stelle schwächere Abmessungen haben, als durch obige Umfangsmaße festgestellt ist. Größere Stärke und Länge kann nicht vergütigt werden. Das Holz muß durchaus gesund sein; die Bohlen und Bretter dürfen keine fau⸗ jen oder losen Aeste haben. Blau angelaufenes Holz wird nicht angenommen. Die Abnahme obiger Hölzer findet auf dem Bahnhofsplatze bei Lübeck statt, wo sie von dem Unternehmer frei geliefert und daselbst an den ihm anzuweisenden Stellen beziehungsweise gela⸗ gert und aufgestapelt werden. Der späteste Ablieferungs⸗Termin ist am 1. Juli d. J. Die Anerbietungen sind bis zum 10. Mai d. I. Vormittags 10 Uhr, versiegelt bei dem Unterzeichneten einzureichen. Die Preisstellung sowohl für die Rund⸗ hölzer, als für die Bohlen und Bretter geschieht pro laufenden Fuß. Bei Abschluß des Kontrakts ist eine Caution von acht Prozent der Lieferungssumme zu stellen. Lübeck, den 23. April 1850. Der technische Direktor. Scheffer.
im Umfange und 18
48 Zoll Umfang, in
Dampf⸗Paket⸗Fahrt zwischen Stettin und Riga
in Korrespondenz mit den Bairdschen Dampfschiffen nach Reval und St. Petersburg durch das Damp fschif
[59 b]
„Düna“, geführt von Capitain Gustav Böhme. Abgangstage: von Riga von Stettin den 11. Mai N. S. Sonntag den 19. Mai N. S. Mrg. 25. 5 5b, „ 2. Juni 5 8. Juni 5 416. 22 22 30. 2 6. Juli 14. Juli 20 25 28 9 3. August 11. August 77 5 25. „ 8. Septbr. 22. 5) 6. Oktbr. 5 5 8 5 20. 2 Passage: 4ster Platz à Person 33 Thlr. Pr. Crt.) Kinder Fracht für Güter aller Art und jeder Größe: 50 Kopeken Silber pr. Kubikfuß und 10 Y Kaplacken. Riga, im April 1850. ““ Nähere Nachrichten ertheilen die Herren Agenten: in Riga Helmsing & Grimm in Stettin D. Witte. .““
— —
2
Deutsche Augelegenheiten. Erfurt. Verhandlungen des Staa⸗ ten⸗ und Voͤlkshauses. Oesterreich. Wien. vertrag mit Preußen.
Börsen⸗- und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
An des Königs Majestät. 32 Die Hemmungen und Erschwerungen, welche für den Verkehr innerhalb Deutschlands dadurch herbeigeführt werden, daß die deut⸗ schen Postverwaltungen in Absicht d den Postdienst nach verschie⸗ denartigen Grundsätzen verfahren, so wie die Erhöhung des Porto welche durch die Zusammensetzung der verschiedenen Porto Tarife für die aus einem dentschen Postgebiete in ein anderes zu beför⸗ dernden Post⸗Sendungen herbeigeführt wird, haben seit längerer Zeit die Nothwendigkeit erkennen lassen, sich mit den üͤbrigen deutschen Postverwaltungen über einen einfachen und billigen Porto⸗Tarif und über gleichartige Verwaltungs⸗Normen zu verständigen. Die in diesem Sinne früher getroffenen Einleitungen waren nur theil⸗ weise von gewünschtem Erfolge. Gegenwärtig biete sich dagegen begründete Aussicht zur vollständigen Erreichung dieses Zweckes dar, indem die Kaiserlich österreichische Regierung sich zu desfallsigen Verhandlungen bereit erklärt und einen Bevollmächtigten zu diesem Zwecke nach Berlin gesandt hat. Zwischen diesem und den diesseits ernannten Kommissarien ist der allerunterthänigst beigefügte Ver⸗ trag verabredet worden, durch welchen ein den Verhältnissen ent⸗ sprechender, im Wesentlichen mit dem preußischen Porto⸗Tarif über⸗ einstimmender hilliger und einfacher Porto⸗ Tarif, eine vereinfachte Abrechnungsweise und gleichartige Normen für Regulirung der Transit⸗Verhältnisse und des Expeditionswesens herbeigeführt wer⸗ den sollen. Diesen Verabredungen werden wie sich nach den bereits ‚getroffenen Einleitungen mit aller Wahrscheinlichkeit anneh⸗ men läßt ö. übrigen deutschen Postverwaltungen beitreten. Das für diesen Zweck durch die Tarif⸗Ermäßigung zu bringende pekuniäre Opfer ist nur mäßig, da die von der Porto⸗Reduction betroffenen Post⸗Sendungen im Verhältnisse zu den im Innern des Landes gewechselten nicht zahlreich sind. Dieses Opfer würde sich Täheha Fale haben vermeiden lassen, da eine Zurück⸗ hrung der Porto⸗Taxen für die Post⸗Se 1 anderen deutschen Postgebieten ““ Vach grund 1 den ermäßigten internen Taxen nicht länger zu umgehen 16 sen wäre. Das Staats⸗Minsterium hat bei der Prüfung des Inhalts dieses Vertrags denselben den allgemeinen deutschen Verkehrs⸗In⸗ teressen eben so wie den besonderen Verhältnissen des preußischen Verkehrs entsprechend gefunden, und wir stellen Ew. Königliche Majestät daher ehrerbietigst
Vortrag des Ministers von Bruck über den Post⸗
Beilage.
anheim: dem Vertrage durch Vollziehung der Ratifications⸗Urkunde und der im Entwurfe ehrerbietigst beigefügten Ordre die Allerhöchste Genehmigung huldvoll ertheilen zu wollen.
Erfurt und Berlin, den 17. April 1850.
Der Minister für Handel, Der Minister der auswärtigen
Angelegenheiten.
Gewerbe und öffentlich üiter von Schleinitz.
Arbeiten. von der Heydt. In der Absicht, den von den Post⸗Anstalten zu vermittelnden Verkehr durch Ermäßigung der Taxe, Vereinfachung der Tarife und Expeditions⸗Vorschriften und durch Gewinnung gleichförmiger Nor⸗
) sondern wo
men nicht nur für die beiderseitigen Landesgebirte, sond möglich auch für das gesammte deutsche Bundesgebiet zu fördern,
haben zu Kommissarien ernannt, und zwar:
Die Königlich preußische Regierung: den General⸗Post⸗Amts⸗Direktor Heinrich Schmückert, Ritter des Eisernen Kreuzes erster Klasse und des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und Eichen⸗
laub, Commandeur des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗ Ordens, Ritter des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens erster Klasse in Brillanten, des St. Stanislaus⸗Ordens erster und des St. Wladimir⸗Ordens dritter Klasse, Com⸗ mandeur des Großkrenzes des Königlich schwedischen Wasa⸗ Ordens und Ritter des schwedischen Schwert⸗Ordens, Groß⸗ kreuz des Herzoglich anhaltinischen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären, Groß⸗Offizier des Königlich belgischen Leopold⸗ Ordens, Commandeur erster Klasse des Königlich hannover⸗ schen Guelphen-Ordene und Commandeur des Königlich rdänischen Danebrog⸗Ordens, und
den Geheimen Pestrath Ka rl Adolph Metzner, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse mit der Schleife, des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗Ordens, des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗L rdens dritter Klasse und Com⸗
mmandeur des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens,
die Kaiserlich Königliche österreichische Regierung: den Rath der General⸗Direction der Communicationen, Anton Langer, Ritter des russischen Kaiserlich Königlichen
St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse,
welche Bevollmächtigte sich unter Vorbehalt höherer Genehmigung
über folgende Grundlagen eines deutsch⸗oösterreichischen Post⸗Vereins
verständigt haben.
Allgemeine Bestimmungen. 1 Ar1 Umfang und Zweck des Vereins. Der deutsch⸗ österreichische Postverein bezweckt die Feststellung gleichmäßiger Bestimmungen für die Taxirung und postalische Be⸗
Oesterreich und Preußen treten dem Postvereine für ihr gesammtes Staatsgebiet bei. Außer diesen wird derselbe nur deut⸗ sches umfassen.
Die Bestimmungen über die internen Brief⸗ ö öst⸗ Sendungen bleiben den einzelnen E1“
— Zusammengesette Postgebiete. Der gesammte Verwaltungsbezirk einer jeden Postadministra⸗ tion wird, auch wenn sie mehrere Landesposten im Vereinsgebiete zugleich verwaltet, in dem Verhältnisse zu den übrigen Vereins⸗ Postadministrationen nur als ein Postgebiet angesehen.
öö“ “ Sicherung und Beschleunigung des Postverkehrs. Jede zum Vereine gehörige Postverwallung ist berechtigt, für ihre Korrespondenz jederzeit die Ronten zu benutzen, welche die schnellste Beförderung darbieten. Dabei ist jeder Verwaltung frei⸗ gestellt, die internationale Vereins⸗Korrespondenz über anderes Vereinsgebiet einzeln oder in verschlossenen Paketen zu versenden. b Ueber die Anwendung der vorstehenden Bestimmung auf die Korrespondenz der Hansestädte werden sich die betheiligten Post⸗ Verwaltungen auf Grund der bestehenden Rechtsverhältnisse beson⸗ ders einigen.
.“ 1 Art. 4. Die Vereinspostverwaltungen machen sich gegenseitig verbind⸗ lich, für möglichst schleunige S.,k d 88 za eführten Korrespondenz Sorge zu tragen, und in dem Falle, wenn von einer Verwaltung die Einrichtung eines Postcourses zur Beförderung der eigenen Korrespondenzen im Bezirke einer anderen Verwaltung für sich in Anspruch genommen wird, dem ihr diesfalls zukommenden Er⸗ suchen gegen Ersatzleistung der Kosten, so weit eine solche begründet erscheint, zu entsprechen. -
Poi 8 8 ie Regierungen verpf ichten sich gegenseitig o weit es von ihnen abhängt, dafür Sorge zu 6 2 II“ die ungehinderte Benutzung der Eisenbahnen und ähnlicher Commu⸗
nicationsmittel überall für die Beförderung der Korrespondenz ge⸗ sichert und überhaupt dem wechselseitigen Postverkehr V ei größtmöglicher Beschleunigung gewährt werden. 8 Art, 6. - Entfernungs⸗Maß.
Die Entfernungen in dem Wechselverkehr zwischen den einzelnen Postvereinsgebieten werden ausschließlich nach geographischen Meilen (zu 15 auf einen Acquatorsgrad) bestimmt.
.“ N1 Für alle v1A1A“ 8 imm 2 4 Postvereins⸗Staaten gilt als Bungene lennhent ““ das Zoll⸗Pfund (500 französische Grammen). 8 Ar 88 8. ¹ M ünzwã rung.
Die Zutaxirung und Aerechnung in der Landesmünze derjenigen Postbehörde, welche das Porto cinzieht. Ueber die Art der Saldirung tritt zwischen den betheiligten Verwaltungen U son⸗ dere Verständigung ein. “
I g. Abrechnung.
Diejenige Post⸗Verwaltung, an welche die Postsendungen un⸗ mittelbar, d. h. ohne Berührung einer dritten Vereins „Postanstalt, übergeben und von welcher sie in eben der Weise empfangen wer⸗ den, übernimmt auf Verlangen die Abrechnung und Ausgleichung mit den weiter liegenden deutschen Post⸗Verwaltungen. 8 Die Reductionen des angerechneten Porto für transitirende Korrespondenz findet nach dem wirklichen Werthe des zugerechneten Betrages statt. Die Festsetzung des Reductions⸗Verhältnisses bleibt besonderer Verständigung vorbehalten.
Briefpost.
I. Briefverkehr. a) Internationale Vereins⸗Korrespondenz. Iv19
““ Gemeinschaftliches Porto.
Die sämmtlichen, nach Artikel 1 zu dem deutsch⸗österreichischen Postverein gehörigdn Staatsgebiete sollen bezüglich der Briefpost für die internationale Vereins⸗Korrespondenz und Zeitungsspedition ein ungetheiltes Postgebiet darstellen.
In Folge dessen soll diese Korrespondenz ꝛc., ohne Rücksicht auf die Territorialgränzen, einzig mit den verabredeten gemeinschaftlichen Porto⸗Taxen belegt werden. 8
A1 1 Bezug des Porto's.
Das Porto, welches nach diesen Tarxen sich ergiebt, hat jede Post⸗Verwaltung für alle Briefe zu beziehen, welche von ihren Post⸗ Anstalten abgesandt werden, es mögen diese Briefe frankirt sein oder nicht. b
Wpt. 12. ““ Hinwegfallen des Transitporto's Die Erhebung eines besonderen Transitporto's von den Kor⸗ respondenten hört auf für sämmtliche nur innerhalb des Vereins⸗ gebiets sich bewegende Korrespondenz. Art. 13. Transitgebühr. Zur Regulirung des Bezuges der Transitgebühren der einzel⸗ nen Post⸗Verwaltungen treten folgende Bestimmungen ein: ’ a) die Transitgebühr wird, sowohl bei der in geschlossenen Pake⸗ en als einzeln transitirenden Korrespondenz mit Silberpf. pro V Meile bis zu einem Maximum von 7 Pf. oder den entspre⸗ chenden Betrag in der Landesmünze pro Loth netto bemessen. b) Retourbriefe und unrichtig instradirte Briefe, Kreuzbandsen⸗ dungen und Waarenproben, so wie die vom Porto befrei Sendungen, werden dabei nicht in Ansatz gebracht.
d) Der Bezug eines Porto für die Beförderung einer Kor respondenzgattung schließt den einer Transitgebühr für diesel G aus.
e) Das Transit⸗Porto vergütet diejenige Verw welche das Porto bezieht. 5 “
Art. 14. ergütung der Transitgebühr.
Die nach den Bestimmungen des Artiken 13 ausgemittelten Transit⸗Gebühren sind zur Vergütung in Vormerkung zu nehmen 1 und spätestens nach Ablauf eines Jahres in einer abgerundeten 8 Pauschal⸗Summe für die Dauer des gleichen Verhältnisses zu firiren.
„ZJeder Verwaltung steht frei, wenn sie solches für zwecmäßig
hält, auf anderweite Ermittelung der von ihr zu zahlenden oder zu beziehenden Pauschal⸗Beträge nach vorstehenden Grundsätzen an-⸗ zutragen. 38 A8 Vereinsbriesportotaxen. Die gemeinschaftlichen Portotaxen für die internationale Ver⸗ eins⸗Korrespondenz sollen nach der Entfernung in gerader Linie be messen werden und für den einfachen Brief (vergl. Artikel 16 betragen: “ bei einer Entfernung kis zu 10 Meilen einschließlich 1 Sgr. oder bis zu 20 9 5 22. S üibr 20 » 8 —
Für den Briefwechsel zwischen denjenigen Orten, für welche gegenwärtig eine geringere Taxe besteht, kann diese geringere Taxe nach dem Einverständnisse der dabei betheiligten Post⸗Verwaltungen auch ferner in Anwendung kommen.
AI16 Gewicht des einfachen Briefs, Gewichts⸗ und Taxprogression.
Als cinfache Briefe werden solche behandelt, welche weniger als ein Loth wiegen.
Für jedes Loth Mehrgewicht ist das Porto für einen einfachen Brief zu erheben.
Art. 17.
Beförderung mit der Briefpost. Briefschaften ohne Werthsangabe bis zu 4 Loth erkl. unter⸗ liegen durchweg der Behandlung als Briefpostsendungen; schwerere dagegen alsdann, wenn es von dem Aufgeber durch einen Beisatz auf der Adresse ausdrücklich verlangt wird. b 1 Art. 18. “ Frankirung. “ Wechsel⸗Korrespondenz innerhalb der Vereinsstaaten soll in der Regel die Vorausbezahlung des Porto stattfinden, und die Erhebung sobald als thunlich durch Franko⸗Marken geschehen. Art. 19. 1 Unfrankirte Briefe. b1.“ r zwar abgesendet werden, jedoch einen HIü chag gr. oder 3 Kreuzern pro Loth zur Porto⸗Tare
Für Briefe mit Franko⸗Marken von geringer Be das tarifmäßige Porto ist nebst dem EET111 Zuschlag vom Empfänger einzuziehen. W“ “
Irt. 20.
gür Areuzbanbsenk Kreuzbandsendungen. 1161
Für Kreuzbandsendungen, wenn solche außer der Adress Datum und der Namensunterschrift nchis wird ohne Unterschied der Entfernung nur der gleichmäßige Satz von 1 Kreuzer (4 Silberpf.) pro Loth im Falle der Vorausbe⸗ zahlung, sonst aber das gewöhnliche Briefporto erhoben.
Ar . 21
Waarenproben und Muster.
Für Waarenproben und Muster, welche auf eine Art verwahrt aufgegeben werden, daß die Beschränkung des Inhalts auf diese Gegenstände leicht ersichtlich ist, wird für je 2 Löoth das einfache Briesporto nach der Entfernung erhoben.
Diesen Sendungen darf, wenn vorstehende Ermäßigung zur Anwendung kommen soll, nur ein einfacher Brief angehängt wer⸗ den, welcher bei der Austaxirung mit der Waarenprobe oder dem Muster zusammenzuwiegen ist.
Uebrigens werden derlei Sendungen nur bis zu einem Ge⸗ wichte von 16 Loth exkl. als Briefpost⸗Sendungen nach der vorste⸗ henden Bestimmung behandelt.
Art. 22. Rekommandirte Briefe. 1 Rekommandirte Briefe werden nur frankirt abgesendet. Dafür ist von dem Aufgeber, außer dem gewöhnlichen Porto, nur eine besondere Recommandations⸗Gebühr von 6 Kreuzern (2 Silbergro⸗ schen) ohne Rücksicht auf die Entfernung und das Gewicht voraus⸗ zubezahlen. „ 1
Wenn der Absender die Beibringung einer Empfangsbescheini⸗ gung von dem Adressaten (Retour⸗Recepisse) ausdrücklich verlangt so steht der absendenden Post⸗Anstalt frei, dafür eine weitere Ge⸗ bühr bis zur Höhe von 6 Kreuzern oder 2 Sgr. zu erheben.
Ein Ersatzanspruch für nicht rekomma ndirte Briefe gegenüber den Post⸗Verwaltungen nicht statt. 1
Art. 23. 1 Ersatzleistung.
Die Post⸗Anstalt, in deren Bereich ein rekommandirter Brief aufgegeben worden ist, soll, wenn derselbe verloren geht, gehalten sein, dem Reklamanten, sobald der Verlust konstatirt ist, eine Ent⸗ schäcigung von Einer Mark Silber zu bezahlen, vorbehaltlich des Regresses an diejenige Post⸗Verwaltung, in deren Gebiete der Ver⸗ lust erweislich stattgefunden hat. Das Reclamationsrecht soll nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage der Aufgabe an erloschen sein
Arit. 24. Portofreiheiten. Die Korrespondenz sämmtlicher Milglieder der Regen⸗
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findet