1850 / 118 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mens Platz greife und nicht der unredliche Steuerpflichtige zum Nachtheil des Staates und der gewissenhaften Parteien begünstigt werde. Dem Ministerrathe ist es gleichwohl sehr willkommen, in der Ein⸗ richtung der Bekenntnisse jede Erleichterung, die sich mit dem Zwecke der Einkommensteuer und der eben bemerkten Rücksicht der Gerechtigkeit ver⸗ einigen läßt, zu gestatten und wie es ohnehin bereits durch ausführ⸗ liche Belehrungen der Behörden geschehen ist für die Prüfung der Bekenntnisse ein den Steuerpflichtigen gegen den Mißbrauch ihrer Angaben Beruhigung gewährendes Verfahren vorzuzeichnen. In dieser Erwägung werden folgende Bestimmungen erlassen: 1) Den⸗ jenigen Steuerpflichtigen, welche ein der Erwerbsteuer unterliegen⸗ des Unternehmen betreiben und eine Innung oder überhaupt eine Körperschaft bilden oder, ohne einer Innung oder bleibenden Corporation anzugehören, bei gleichartigem Geschäftsbetriebe sich zum Behufe der gemeinschaftlichen Einbekennung Einkommens vereinigen, kann gestattet werden, ihr Ein⸗ kommen von dieser Beschäftigung gemeinschaftlich einzu⸗ bekennen. Solche gemeinschaftliche Fatirungen haben nach den S. liegenden Mustern A und B zu geschehen. Das Muͤster & is zunächst für Handwerke und solche Beschäftigungen bestimmt, deren Ertrag auf dem persönlichen Erwerbe durch Arbeit beruht, und an welchem das in die Unternehmung gelegte Kapital einen nur un— tergeordneten Antheil hat. Das andere Muster eignet sich für Handeltreibende, Fabriken und überhaupt Beschäftigungen, welche auf die gewinnbringende Benutzung des Kapitals durch Anwendung der Arbeit gerichtet sind. In diesen Ta⸗ bellen ist die Anzahl der Hülfsarbeiter nach ihrem gegenwärtigen Stande und das reine Einkommen, wie solches nach dem besten Wissen und Gewissen des Steuerpflichtigen für das Jahr 1850 angeschlagen werden kann, aufzuführen. In der Ta⸗ belle nach dem Muster B muß nebstdem die jährliche Roh⸗ (Brutto⸗) Einnahme, d. i. die Einnahme, die der Absatz der Erzeugnisse oder Waaren oder überhaupt der Geschäftsbetrieb nach dem Ergebnisse des letztabgewichenen Jahres ohne Abzug der Kosten des Betriebes abwirft, angegeben werden. Die auf diese Art angegebenen Be träge sind durch die Unterschrift des Steuerpflichtigen in der dazu bestimmten Abtheilung der Tabelle zu bekräftigen. Die ausgefüll ten Tabellen werden von den Vorstehern der Innung oder dem von den Steuerpflichtigen, die keine Körperschaft bilden, für diese Handlung gewählten Ausschusse unterschrieben und der zur Uebernahme und Prüfung der Bekenntnisse bestellten Behörde mit den Bemerkungen, die sich allenfalls zur Beleuchtung der Angaben und in Absicht auf die Richtigkeit der letzteren als angemessen dar⸗ stellen, überreicht. 2) Ueber das Einkommen von Fabriken oder anderen Gewerben, deren Ertrag nach bestimmten thatsächlichen Verhältnissen, z. B. bei Garnspinnereien nach der Zahl der Spindeln, bei Zucker⸗Raffinerieen nach der Menge des verarbeiteten Rohzuckers u. dgl. mit genügender Genauigkeit veranschlagt werden kann, ist es zulässig, die Fassion auf der Grundlage dieses thatsächlichen Verhältnisses einzurichten, das ist: statt der Aufführung des Betriebs⸗ kapitals und der dreijährigen Einnahme und Ausgabe dieses that⸗ sächliche Verhältniß nach dem gegenwärtigen Stande und das Maß, nach welchem das steuerbare Einkommen auf dieser Grundlage zu bemessen ist, gewissenhaft anzugeben. 3) Auch kann den Gewerbe⸗ treibenden, die keine der beiden Erleichterungen benutzen, und die ihr Bekenntniß einzeln einzubringen wünschen, die Ain⸗ gave des Betriebs⸗Kapitals, dann der Einnahme und Aus⸗ gabe für drei Jahre vnd die eidesstärige Bekräftigung erlassen wer⸗ den, wenn sie die Roh⸗ (Brutto⸗) Einnahme ihres Geschäftes, wie sich solche im Laufe des letztabgewichenen Jahres ergab, und das Verhältniß, in welchem der Reinertrag zu der Roheinnahme steht, gewissenhaft angeben. 4) Jedem Steuerpflichtigen, bei dessen Be⸗ kenntnisse diese Erleichterungen anwendbar sind, steht es frei, von denselben Gebrauch zu machen oder das Bekenntniß nach den durch die Vollzugsvorschrift allgemein vorgeschriebenen Bestim⸗ mungen einzurichten. 5) Erkennt die Behörde, daß das Einkommen in einem mit Benutzung dieser Erleichterungen verfaßten Bekennt⸗ nisse nicht angemessen angegeben und ohne Erhöhung zur Bemes⸗ sung der Einkommensteuer nicht geeignet sei, so soll der Steuer⸗ pflichtige vorgeladen werden, und es sind ihm die Bedenken, die sich gegen das Bekenntniß ergeben, vorzuhalten. Klärt er diese Beden⸗ ken nicht auf oder versteht er sich nicht freiwillig zu einer angemes senen Aufbesserung des einbekannten Einkommens, so hat die Be— hörde von ihm zu fordern, daß er die Angaben, welche die Voll⸗ zugsvorschrift anordnet, nachträglich einbringe und deren Richtig⸗ keit auf die mit derselben Vorschrift geforderte Art bekräftige. 6) Bei den Verhandlungen, die von der Behörde mit dem Steuerpflich tigen über die Bedenken gegen die eingebrachten Bekenntnisse mündlich gepflogen werden, haben, wenn es nicht der Steuerpflichtige selbst wünscht, Vertrauensmänner oder andere Sachverständige nicht zugegen zu sein. 7) Den Vertrauensmännern oder anderen Sachverständigen, welche die Behörde zu vernehmen findet, sind stets bestimmte Fragen über die zur Beurtheilung des Bekenntnisses dienenden thatsächlichen Verhältnisse und deren Anwendung auf den Fall, um den es sich handelt, zu stellen, ohne daß ihnen das Bekenntniß selbst zur Ein⸗ sicht mitzutheilen oder dessen Inhalt zu eröffnen ist. 8) Den Steuerpflichtigen steht zu, bei den Verhandlungen über ihre Bekennt⸗ nisse die Sachverständigen zu bezeichnen, um deren Vernehmung sie ansuchen. Die Behörde hat die Vernehmung dieser Sachverstän digen eintreten zu lassen, ist jedoch dadurch nicht gehindert, auch andere Sachverständige beizuziehen und zu vernehmen. Krauß.“

Feldmarschall⸗Lieutenant Franz Fürst Lichtenstein hat in Pesth am 12ten d. M. das Interims⸗Armee⸗Kommando vom Feldmarschall⸗ Lieutenant Baron Moltke bis zum Eintreffen des Armee⸗Komman⸗ danten übernommen.

Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Schwarzenberg hat eine Ver⸗ ordnung für Mailand erlassen, wonach die Thore dieser Stadt in den Monaten Januar und Dezember um 9 Uhr, in den Monaten Februar, März, April, September, Oktober und November um 10 Uhr, in den Monaten Mai, Juni, Juli und August um 11 Uhr geschlossen werden und von Thorschluß bis zur Stunde des „Ave⸗ Maria“ Niemanden, außer in außerordentlichen Fällen, bei einer Feuersbrunst, plötzlichem Krankheitsfall u. s. w. und nur gegen eine „Sicherheitskarte“, zu passiren gestattet ist. b

S Ungarn erhalten vollkommen vertraute Grundbesitzer Er⸗ 1aS; einen Theil ihrer Waffen zum eigenen Gebrauche aus den 1,. wieder zurückzunehmen. Ein zu diesem Ende ausge⸗

igter Erlaubnißschein lautet: „Vorzeiger dieses N. N. erhält

nach 8 der in onsgegangenen genauen Erhebungen über die Richtigkeit laubniß dienstlichen Ansuchen angegebenen Gründe die Er⸗ dehese 8n genen Sicherheit oder zum Gebrauche auf Jagden Gegenwärtiger Erfenungszustandes ein Gewehr tragen zu dürfen. Eee 1 anbnißschein ist nur für N. N. gültig, und der steis bei sich zu shre.⸗ 818 denselben zum nöthigen Ausweise mandp. 1 om K. K. Militair⸗Distrikts⸗Kom⸗ An sämmtliche Armeecorps, mit T

3 4 * mit 2 italienis soll, nach einer Mittheilung der D e. 88 8 8 8 8 II 9 erlassen worden sein, daß die Regierung unter den obwaltenden

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Verhältnissen sich genöthigt sehe, die Armee wieder auf Kriegsfuß u setzen.

1 sePa⸗ Const. Blatt a. B. hatte des Gerüchtes erwähnt, daß die englischen Handelsleute den Wechselverkehr mit Oesterreich ein⸗ stellen wollten. Laut wiener Blättern bestätigen Handelsbriefe aus London diese Nachricht.

Der Lloyd berichtet: „Die Fälle, um höheren Arbeitslohn zu erzwingen, kommen jetzt unter den Gesellen sehr häufig vor. Neuestens tauchte ein solcher Versuch unter den Schuhmachergesellen auf. Mehrere derselben sind wegen Verabredung und Aufreizung zur Verweigerung der Arbeit bereits verhaftet worden.“

Der Direktor der lombardisch⸗venetianischen Eisenbahnbauten, Ritter von Negrelli, hat vom Ministerium den Auftrag erhalten, unverzüglich die nöthigen Erhebungen in Betreff des Baues der Bahnstrecke von Verona bis Botzen zu pflegen und die Tracirung vorzunehmen.

Einer Bekanntmachung des Statthalters im Küstenlande zu⸗ folge, tritt mit dem 1. Mai die Statthalterei für C“ bare Stadt Triest mit ihrem Gebiete, dann die gefürstete Graf⸗ schaft Görz und Gradiska und die Markgrafschaft Istrien in Wirk⸗ samkeit, wonach die der Landesstelle mit demselben Tage aufhört. Mit dem 11. Mai l. J. beginnt die Wirksamkeit der Kreisregie⸗ rungen in Görz und Mitterburg und erlischt die der bisherigen Kreisämter. Mit dem 21. Mai l. J. endlich werden die Bezirks⸗ Hauptmannschaften und politischen Expofituren ins Leben und somit die Bezirks⸗Kommissariate und der politische Stadt⸗Magistrat zu Görz außer Wirksamkeit treten. Die Bezirks⸗Hauptmannschaften tretes an die Stelle der dermaligen Bezirks Kommissariate und Kreisämter, der Statthalter aber und beziehungsweise die Kreis⸗ Regierungen an die Stelle des Guberniums. Rekurse können ent⸗ weder bei der Bezirks⸗Hauptmannschaft oder bei der Kreis⸗ Regie⸗ rung, welche als zweite Instanz zu entscheiden hat, eingebracht wer⸗ den. In der reichsunmittelbaren Stadt Triest bleibt der politische ökonomische Stadt⸗Magistrat erste politische Instanz, und der Re⸗ kurs gegen dessen Entscheidungen geht an den Statthalter. Das Ministerium bildet die dritte und letzte Instanz.

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Musland.

Oesterreich. Preßburg, 24. April. (Ll.) Vor einiger Zeit brachte der Lloyd zwei vom klausenburger Militair Distrikts ö mandanten Obersten Urban und einen vom Gouverneur erlassenen Be⸗ fehl zur öffentlichen Kenntniß, welche offenbar sowohl den Wirkungs⸗ kreis einer Provinzial-⸗Behörde überschritten, als auch durch die sonderbare Abfassung keinen günstigen Eindruck auf, die öffentliche Meinung machten. Nun erfahren wir, daß der klausenburger Kom⸗ mandant, diese Veröffentlichung übelnehmend, an seine Distrikts⸗ Beamten den Befehl erließ, hinfür seine Weisungen an Niemand schriftlich zu verabfolgen, sondern, wo es nothwendig ist, mündlich kundzugeben. Auf diese Art erfahren nur die betreffenden Vorsteher den Inhalt der Verordnung, und der z. V. mn Set wohnt, weiß nicht, wie derselbe Befehl im benachbarten Valaßut verkündigt oder vollzogen wurde. Eine Zeitung, welche alle amtlichen Verordnungen, wenn sie nicht für ganz Siebenbürgen lundgegeben werden müssen, veröffentlichen könnte, existirt nicht, Ja die Geheimnißkrämerei geht so weit, daß selbst im Sachsenlande die Verordnungen in einer Stadt für die andere ein Geheimniß blei⸗ ven und die öffentlichen Blätter gar keinen Antheil an der Be⸗ sprechung ihrer eigenen Angelegenheiten nehmen können. Wie sol⸗

len dann die armen Zeitungs⸗Korrespondenten über Dinge berichten, welche, in ein undurchdringliches Dunkel gehüllt, nur, wo sie zum Vollzug gelangen, den betreffenden Bewohnern bekannt werden. Ueber die allgemeine Unzufriedenheit der Sachsen mit dem jetzigen Verwaltungs⸗System schweigen die öffentlichen Blätter, und blos von den hierher reisenden Bewohnern dieses treuen Landes hören wir, daß nur die Hofsnung auf eine bessere Zukunft ihnen die Kraft, den jetzigen Zustand zu ertragen, verleiht, gegen den selbst der vormärzliche ein Eldorado war. Alle Sachsen verehren die Person des Militair⸗- und Civil⸗Gouverneurs, loben seine Lie⸗ benswürdigkeit und ehrenwerthen Charakter, bedauern jedoch, daß bei Verordnungen von höchstem Interesse für ihr Land kein Sachse berathen werde, kein sächsischer Beamte auf die Entscheidung Einfluß üben köune, ja überhaupt kein Siebenbürger, der die Personen und Zustände des Landes kennt, zu Rathe gezogen werde. Von allen Nationalitäten sollen die Vertreter des romanischen Elementes noch⸗ die größte Berücksichtigung erfahren und in dieser Voraussetzung manche romanische Beamten sich die größten Willkürlichkeiten er⸗ lauben. Aber einen vorherrschenden Einfluß üben die aus Galizien und der Bukovina nach Siebenbürgen berufenen über hundert Be⸗ amten, die, auch im Sachsenlande in mehrere Aemter eingesetzt, ohne Kenntniß der altherkömmlichen Sitten und Gebräuche, die Bevölkerung der Verwaltung entfremden. Die Bewoh⸗ ner der Städte Kronstadt und Hermannstadt seufzen unter dem Joche der eingesetzten Stadthauptmannschaften, die nicht wie früher dem städtischen Magistrat untergeordnet, sondern als Staatsbeamte direkt vom Gouvernement ihre Weisungen erhalten, welche, oft nach einseitigen Berichten ohne Kenntniß der örtli⸗ chen Zustände erlassen, drückend auf den Verkehr und das öffentliche städtische Leben wirken. Kronstadt's Handel leidet unter diesen Verhältnissen außerordentlich, und der Zweck vieler Beschränkungen, nämlich die Verbindungen zu hindern, welche die radikalen Romanen in der Walachei mit der Umsturzpartei in Sie⸗ benbürgen unterhalten, wird nicht erreicht, indem die fremden Beamten, leicht hintergangen, keine Unterstützung bei der Bevölke⸗ rung finden, welche sich scheu vor ihnen zurückzieht. Ueberhaupt können sich die Sachsen den Umstand nicht erklären, warum ihr Land fortwährend noch im Belagerungs⸗Zustand und von fremden Beamten verwaltet wird, da sie doch hinlängliche Beweise ihrer Treue und Erfahrung in öffentlichem Dienste geliefert haben. Der jetzige Zustand erweckt kein Vertrauen und ermuntert nicht die sich minder treu bewiesenen Bewohner Siebenbürgens zur Befolgung des Beispieles der Sachsen auf, die mit Ersteren ein gleiches Loos theilen müssen.

In den übrigen Gegenden Siebenbürgens herrschen fortwäh⸗ rend die gewaltigsten Eingriffe in das Eigenthum der Grundbesitzer, zu welchen hier und da amtliche Verordnungen den Anlaß geben. So erhielt Graf Miko den Befehl, aus seinem Banyabükler Wald 40,000 Stämme an sechs romanische, ihm ganz fremde Ortschaften ohne Entschädigung verabfolgen zu lassen; Baron Kemeny in Füged und Torotzkay in Torotzko erhielten die Weisung, den 60sten Theil ihres Waldes den herumliegenden Ortschaften, deren Bewohner Holz benöthigen, zur beliebigen Nutznießung zu übergeben. Der Grundbesitzer möge, so lautete der Befehl, an den Tagen, welche vie öen Bauern ihm anzeigen werden, einen seiner eamten an Ort und Stelle zur Ueberwachung sen⸗ den, sonst könne Niemand für den außerdem zugefügten Waldscha⸗ den die Verantwortung übernehmen. In den klausenburger und retteger Distrikten werden die Berichtigungen des Grundbesitzes zwi⸗ schen den Bauern und den früherem Grundherren mit einer unglaub⸗

Rlichen Schnelligkeit vollzogen. Die Bauern zeugen einer für den anderen, daß diese und diese im Besitze der Herrschaft befindlichen Felder zu ihren Ansässigkeiten gehören, der gegenwärtige Besitzer kann die nöthigen Dokumente gegen unerwartete Ausprüche nicht gleich vorweisen, oder sie sind im Revolutionskriege verbrannt, die Kommissäre haben aber keine Zeit, zu war⸗ ten oder anderweitige Beweise einzuholen, und die Felder werden dem Besitzer abgesprochen, mit der Verweisung auf den Rechtsweg, welchen er, wie natürlich, ohne Erfolg betreten würde, wenn die Bauern einmal im Besitze der Felder sich befinden. Nur in dem udvarhelyer Distrikte wird die besonnene, feste Leitung der öffentlichen Verwaltung unter dem Oberst⸗Lieutenant Haydte gelobt, der ähnliche Mißbraͤuche nicht duldet und überall mit größ⸗ ter Schonung und Leutseligkeit verfährt. In diesem Distrikte herr⸗ schen gar keine Nationalitäts⸗Reibungen, so daß mehrere Bewohner anderer Distrikte, z. B. aus dem küküllöer Komitat, wo ein Herr Schneider als Kommissär schaltet, in den obigen auswanderten. Die Urbarial⸗Gegenstände referirt bei der Gubernial⸗Behörde in Hermannstadt ein Herr Kominczki, der in Galizien als Gubernial⸗ secretair diente, früher Professor war und ein sehr kenntnißreicher Mann sein soll, doch in den Urbarialverhältnissen Siebenbürgens nicht die geringste Erfahrung besitzt. Bei dem besten Willen kann er Mißbräuche nicht verhüten, welche aus den öͤrtlichen Zuständen entspringen. Er soll zwar die Meinung geäußert haben, daß hierzu der gesunde Menschenverstand genüge, indessen zeigen leider die täglichen Ergebnisse in Siebenbürgen, daß praktische Beamte theo⸗ retischen Büreaukraten vorzuziehen wären. Vierzig Grundbesitzer aus diesen Gegenden haben um Hülfe und Schutz eine Bittschrift an Se. Majestät übersendet und erwarten mit zitternder Sehnsucht den allerhöchsten Bescheid.

Frankreich. Paris, 26. April. Der Staatsrath. hat einen Reglements⸗Entwurf zur Wahl des General⸗Unterrichts⸗Naths beendigt und angenommen.

Die Sammlung von Militair⸗Gemälden des Generals Lejeune bringt eine Menge von Besuchern in das Palais National. In der That bietet sie die interessantesten Scenen der französischen Kriegsgeschichte mit seltener Treue.

Die Einnahmen von Lamartine’'s Drama: „Toussaint Lou⸗ verture“ sind bis auf 1500 Fr. herabgesunken.

Der Cirkus in den elysäischen Feldern ist wieder eröffnet. Die diesjährigen Vorstellungen sind, wo moöglich, noch brillanter, als im verflossenen Jahre.

Der Estafette zufolge, soll die Regierung durch den Wider⸗ stand, welchen sie stets bei den Legitimisten finde, in großer Ver⸗ legenheit sein. Namentlich sei das Elysee unangenehm berührt von der Ablehnung zweier an Legitimisten durch Baroche angetra⸗ genen Portefeuilles. 1 .

Der Gazette de Lyon zufolge, wohnte der ehemalige Un⸗ terrichts-Minister von Fallour dem Einzuge des Papstes in Rom bei. .

Herr von Goldenberg, Repräsentant des Niederrheins und Urheber der Hundesteuer, hat seine Demission gegeben.

Die Polemik zwischen National und Presse wird täglich heftiger. Gestern warf der Natio nal Girardin vor, daß er die demokratische Partei entzweie. Heute erinnert die Presse an die

großen Dienste ihrer Redacteurs bei der Wahl des 10. März und schließt mit den Worten: „Als Preis für diesen Beistand schmiedete ver Geist der Koterie vom 15. März, dem Tage, an welchem das Resultat des Skrutiniums bekannt geworden, die Ausschließung (Horardins, für den Fall, daß Vidal für den Niederrhein optiren sollte. Dem Geiste der Koterie die ganze Verantwortlichkeit für die Zukunft. Möge uns die demokratische Partei dafür Dank wissen, daß wir unsere Gedanken nicht deutlicher aussprechen.“

Die Budget⸗Kommission von 1851 hat sich heute durch Wahl der fehlenden Mitglieder vervollständigt.

Der Polizei-Präfekt Carlier wird in Folge des gestrigen Be⸗ schlusses des Cassationshofes von Montay alle demokratischen Jour⸗ nale in allen Weinstuben mit Beschlag belegen lassen, wenn die Weinhändler nicht auch ein Buchhändler⸗Patent nehmen.

Lola Montez bezahlt für ihr prächtiges Hotel im Quartier Beaujou, Champs Elysées, jährlich 16,000 Fr. Miethe. Doch soll ihr Vermögen nicht so bedeutend sein, als man glaubte. Von Herrn Heald erhält sie nur ein Fünftel der ursprünglichen Summe. Sie lebte zuerst sehr eingezogen und empfing blos den Eigenthümer des Hotels, seine Frau und deren Nichte. Zwei volle Tage blieb sie mit ihnen in guter Freundschaft, beschenkte sogar die Nichte, dann aber entzweite sie sich mit ihnen. Der Eigenthümer ließ hier⸗ auf 1000 Flaschen Wein, die noch im Keller des Hotels lagen, re⸗ klamiren. Die Nichte war damit beauftragt und wurde von der Bewohnerin des Hotels gemißhandelt. Die Tante kam zu dem da⸗ durch erregten Lärm, der Kampf wurde hitzig und Lola Montez er⸗ hielt einige Verletzungen im Gesicht. Sie hat nun beim Polizei⸗ Kommissär ihres Viertels eine Klage anhängig gemacht. Vor ihrer Verheirathung mit Herrn Heald kannte sie in London einen schwe⸗ dischen Grafen, der ihr die Ehe versprach und 800 Pfund von ihr lich, um zu Hause seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Er ging und kam nicht wieder. Sie sandte ihren Geschäftsführer nach, der zwar 800 Pfund, aber nicht den Grafen brachte. Seit diese. Zeit war sie ruhig geworden, und der oben erzählte Kampf ist der erste neue Ausbruch ihres alten Naturells.

Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus. Sitzung vom 24. April. Herr Milnes trug auf eine zweite Verlesung der Bill betreffs der jugendlichen Verbrecher an. Die Hauptbestimmungen der Bill bestehen darin, daß ste durch Gründung von Zufluchtstätten zur Aufnahme dieser Verwahrlosten ein Besserungs⸗System mit mäßiger Strafe zu verbinden suchen. Die jährliche Zunahme solcher Verbrecher und die bedeutende Zahl von Rückfälligen beweisen zu gut, wie fehlerhaft das jetzige System sei, und es sei dringend geboten, die Quelle der Ver⸗ brechen weiter zu verstopfen. Staats⸗Secretair Grey er⸗ klärte, nicht gegen praktische Maßregeln zu sein, welche eine Besserung jugendlicher Verbrecher bezweckten; für diese Maßregel aber könne er sich nicht erklären, insofern sie nicht ausführbar sei und in ihren Bestimmungen theils zu weit gehe, theils ihren Zweck verfehle. So empfehlenswerth auch die Fen von Grafschafts⸗ oder Bezirks⸗Gewerbschulen für jugendliche Verbrecher sei, frage es sich, ob es wirklich zweckmäßig wäre, solche Schulen auf Staats kosten zu gründen, die gewissermaßen schuldbeladene Kinder in eine weit bessere Lage als die Kinder armer ehrlicher Leute stellen würden. Strickland theilt diese Einwürfe und 1 darauf an, daß die Bill in 6 Monaten erst zum zweitenmale verlesen werde. Nach einigen für und wider gemachten Bemerkungen fiel die Bill durch. Wood stellte darauf seinen Antrag, das Haus möge über die Affirma tionsbill in den Ausschuß übergehen, wobei er hervorhob, daß deren Prinzip in voriger Session bereits sanctionirt worden. Es handele sich nämlich darum, diejenigen Personen des Eides zu entbinden, die religiöse oder Gewissensskrupel hegen, einen Schwur zu leisten. Nach dem bisherigen Gesetze seien nicht nur Quäker, mährische Brüder und Separatisten der Eidverpflichtung entbunden, sondern

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selbst diejenigen, die aufgehört hätten, Quäker oder mährische Brüder zu sein. Es gäbe aber immer eine bedeutende Zahl achtungs⸗ werther Personen, die ähnliche Skrupel hegten und die das Gesetz nicht berücksichtige. Sein Antrag gehe vornehmlich dahin, daß dem Richter es anheimgegeben bleibe, dort, wo solche Skrupel vorwal ten, eine bloße Affirmation anzunehmen. Goulburn ist gegen das Prinzip dieses Antrags, obgleich es in früheren Sessionen durchgegangen. Insbesondere fürchtet er die Konsequenzen solchen Beschlusses, denn es könne dazu kommen, daß Personen später selbst eine solche Affirmation verweigerten. Ueberhaupt hieße es auch dem Richter zu viel Spielraum gestatten, darum trage er darauf an, daß man erst in 6 Monaten in den Ausschuß übergehe. Cockburn ist für die Bill, obgleich er auf Garantie dringt, welche der Staat hier bedürfe, um böswillige Eidesverweigerungen zu verhüten. Schließlich wurde das Amendement Goulburn's mit 148 gegen 129 Stimmen angenommen, womit die Bill durchfiel.

London, 25. April. Die Vorschläge der spanischen Regie⸗ rung zur Regulirung der Staatsschuld haben hier die dabei Be⸗ theiligten nichts weniger als befriedigt. Da die Inhaber der spa nischen Schuld der Meinung gewesen, es stände ihnen Besseres be⸗ vor, so sind die spanischen Papiere heute wieder gesunken.

Gestern fand in Crosby⸗Hall eine Versammlung der National⸗ Reform⸗Association statt. Der erste Redner war ein Herr Bigs aus Leicester, welcher den Anwesenden die Versicherung gab, daß man bei einer neuen Parlamentswahl in Leicester sicherlich radikale Parlamentsmitglieder wählen werde. Das Volk jener Gegend setze kein besonderes Vertranen auf das gegenwärtige Ministerium und werde es nicht beklagen, wenn dasselbe morgen gestürzt werde. Ein Bündniß zwischen den mittleren und arbeitenden Klassen sei nothwendig zum Gelingen des großen Werkes, welches der Verein anstrebe. Ohne eine solche Vereinigung sei es um⸗ sonst, gegen die Aristokratieen der Welt anzukämpfen. Dar⸗ auf ergriff Cobden das Wort. Er gehe, sogte er, von der Ansicht aus, daß die Anwesenden mit dem Verhalten des Unterhau ses unzufrieden seien. Er selbst theile diese Unzufriedenheit. Das Haus bewege sich nicht schnell genug in der rechten Richtung; zu Zeiten bewege es sich überhaupt gar nicht. Seine Meinung und, wie er sagen zu dürfen glaube, die der Versammlung sei, daß man ein besseres Unterhaus erhalten würde, wenn nur das Volk größe⸗ ren Einfluß auf die Volksvertretung hätte. 3

Nach dem Börsenberichte des Globe werden am 1. Mai Con⸗ tanten zum Lelaufe von 500,000 Pfd. von einem bedeutenden Hause in der City nach St. Petersburg abgesandt werden. Der Dichter Wordsworth ist, 80 Jahre alt, vorgestern ge⸗ storben.

Italien. Rom, 19. April. (Lloyd.) Am 17ten empfing

der heilige Vater das französische Ofsizier⸗Corps, welches am Tage zuvor dem Kardinal Dupont, Erzbischofe von Bourges, die Auf wartung gemacht hatte. „Die zu Anfang des vorigen Jahrhunderts errichtete Akademie für junge Geistliche aus dem Adelstande ist in Rom gestern wie⸗ der eröffnet worden, nachdem sie seit dem Jahre 1847 geschlossen war. Nach den auf Vorschlag einer Kommission beantragten Re⸗ formen werden die Zöglinge in der biblischen Kontroverse, in Staats⸗ und Kameralwissenschaften, in fremden Sprachen unterrichtet und sollen nach Beendigung der Studien in den Sekretariaten der geist⸗ lichen Congregationen, so wie in den verschiedenen Dikasterien der öffentlichen Verwaltung und bei den Kriminal⸗ und Civil⸗Be⸗ hörden, verwendet werden.

Der Araldo vom 13ten d. veröffentlicht mehrere Manifeste des Generals Nunziante, welchen zufolge die Ruhe in Kalabrien durch die Verhaftung vieler Banditen wieder völlig hergestellt ist.

Der Messagere di Modena bezeichnet die von vielen Journalen gebrachte Nachricht, daß der russische Hof den Palast Braschi in Nom gekauft habe, für eine Erfindung. Die großarti gen Appartements dieses früher vom brasilianischen Gesandten be wohnten Palastes hat gegenwärtig der reiche Direktor des Leihamtes bezogen. Da nun dieser Beamte mit mehreren fürstlichen Häusern auf gutem Fuße stand, so vermuthete man, er habe den erwähnten Palast für den Herzog von Leuchtenberg gekauft.

Lucca, 19. April. (Riforma.) Seit einiger Zeit ist die ganze Umgegend durch eine Räuberbande unsicher. Früher begnüg⸗ len sich die Diebe, ihre Räubereien in der T unkelheit zu verüben, während sie jetzt bei hellem Tage in die Dörfer einbrechen.

Aegypten. Kahira, 5. April. (Oesterr. Konsular⸗ Bericht.) Der in früherer Zeit ausgebreitete Handel dieser alten Hauptstadt von Aegypten war durch das Ausfuhr⸗Monopolsystem von Mehmed Ali und durch die Bevorzugung und Begünstigung des Hafenplatzes Alexandrien von Seiten desselben seiner allmäligen Vernichtung entgegengegangen, gegenwärtig läßt sich aber eine neu erwachte energische Thätigkeit bemerken. Sowohl im Innern der Stadt, als auch in der Vorstadt Abbasik werden neue Häuser ge⸗ baut, die Straßen verbessert, und mannigfache Verschönerungen stehen noch in Aussicht. Wenn das Gerücht sich bestätigt, daß der jetzige Vicekönig seinen beständigen Aufenthalt in Kahira z2. neh⸗ men beabsichtige, so wird sich diese Stadt in kurzer Zeit wieder jene Bedeutung erringen, welche sie seit Jahrhun⸗ derten als Stapelplatz der aus Arabien, Ost⸗ und Mit tel⸗Afrika zum Austauschen gegen europäische Fabrikate hierher ge⸗ brachten Waaren genossen hatte. In Beziehung auf österreichische Metallwaaren ist leider zu bemerken, daß diese Artikel in neuester Zeit durch die Konkurrenz der englischen Fabrikate auf dem hiesi⸗ gen Markte bedeutend an Absatz verloren haben. Messingdraht aus England wird um 10 pCt., Eisendraht um 15—20 pCt., Messingwaaren um 15 „Ct. billiger angeboten, als das gleiche österreichische Erzeugniß; eben so werden englische Nägel Nr. 9, 12, 18 zu 3 ½¼ 3 ½ Piaster pr. Okka verkauft, während für Nägel aus Triest 44 —4 Piaster gefordert werden. Obgleich die Quali tät der genannten österreichischen Metallwaaren allgemein als vor trefflicher anerkannt wird, so finden doch die englischen Fabrikate ihrer Billigkeit wegen mehr Käufer und rascheren Absatz.

Wissenschaft und Kunst.

Königliches Schauspielhaus. Sonnabend, 27. April.

Herr Liedicke aus Dresden setzte heute sein Gastspiel in zwei Lust⸗ spielen fort, und zwar diesmal mit recht gutem Erfolge. Das erste, „ein Arzt“ von J. C. Wages, ist darauf berechnet, einen jungen Briten zu zei⸗ gen, der sich vor Langerweile erschießen will, den aber die Liebe von seinem Spleen kurirt. So vielfach die Novelle und Komödie auch die komischen Eigenthümlichkeiten der Engländer in Sprache, Haltung und Beneh⸗ men schon ausgebeutet hat, so hat doch der Stimulus, den eine gute Bühnen⸗Kopie auf die Lachlust namentlich derjenigen ausübt, welchen ähnliche (gar nicht seltene) Originale im Leben schon be⸗ gegnet sind, sich noch nicht abgestumpft. Den Typus dieser Figur hat für die Bühne Karl Devrient geschaffen, und wenn auch unser Gast

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manche feinere Nüance des spezisisch Englischen nicht in der Vollkommen⸗ heit, wie jener, zu treffen wußte, und man auch z. B. um von Neben⸗ sächlichem zu sprechen an manchen Konsonanten, wie r, g, d ꝛc. den Deutschen durchhörte, so waren doch die meisten Züge, namentlich Tonfall der Stimme und äußere Haltung glücklich getroffen und die ganze Dar⸗ stellung recht ergötzlic. Minder hervortretend waren die Verdienste unseres Gastes als „Jakob von Ellerbrunn“ in der Blumschen Komödie wiewohl immer anerkennenswerth. Angenehmes Aeußere, leichte gefällige Bewegungen, beredtes Mienenspiel, das auf eine entsprechende Beweglich⸗ keit des Geistes schließen läßt, welche sich auch im Ton der Rede aus⸗ prägt, Alles das befähigt Herrn Liedtcke in hohem Grade für Lust⸗ und Schauspiel und macht ihn für unsere Bühne zu einer schätzbaren Acqutsi⸗ tion (wenn es sich um eine solche handeln sollte, wie es heißt), zumal der Künstler noch jung ist und eine weitere Vervollkommnung in Aussicht stellt. Daß er auch in der Tragödie an seinem Platze ist, dafür hat er jedoch erst den Brweis zu führen. Ein Anflug von Dialekt, den wir in der letzten Rolle hier und da an ihm zu bemerken glaubten, und der sich namentlich in der ginirten Aussprache der halbstummen Endsylben äußert fällt bei gebundener Rede hoffentlich weg.

Eisenbvahn⸗Verkehr. Amsterdam⸗Aenheimer Eisenbahn

Bei den Ereignissen des Jehres 1848 war es voraussichtlich daß dieselben auf den Verkehr ene bedeutende Wirkung hervor⸗ bringen und dadurch den Verkehrswezen in ihren finanztellen Ver⸗ hältnissen Abbruch thun würden; jedosz war durch die wiederher. gestellte Ruhe und Ordnung für das Jahr 1842 die Hoffnung vor⸗ handen, daß dadurch auch die Eisenbahnen von ihren zerrütteten Finanz⸗Verhältnissen in ein sicheres Geleise gefüht würden. Es hat sich auch der Einfluß bei verschiedenen Bahnen rzeigt gleich auch die Einnahmen die der früheren Jahre so doch die des Jahres 1848 überstiegen oder mindestens denselben gleichkamen. Dies ist jedoch bei der A⸗sterdam⸗ Arnheimer Eisenbahn nicht der Fall; die Einnahm., des Jahres 1848 blieben weit hinter denen des Jahres 1847 zurück, und die des Jahres 1849 wiederum hinter denen des „h⸗ res 1848. Im Jahre 1849 wurden befördert 362,950 Persol.

In den ersten drei . 1849 18,054 S aus dem Personen⸗

Transport 121,571 R. 21 S. Pf inkl. 6480 R. 2 S. 9 P. für Milit Transporte, aus dem Güter⸗

Transport bs2272

Summa 303,508 „» Mithin pro 1850 ein Plus von 52,487 R 23 S 8 P

8 Markt⸗Berichte. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten in den für die preußische Monarchie bedeuten 1 - 1 5* bedeutendsten Marktstädten im Monat März 1850 nach einem 89G

natlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

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Namen der Städte.

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gegen 381,070 im Jahre 1848 und gegen 417,834 Personen il. Jahre 1847. Es zeigt sich sonach eine Abnahme pro 1849 gegen 1848 von 18,126 und gegen 1847 von 54,884 Personen. Die Einnahme aus dem Personen⸗Transport betrug 455,191 Fl. 39 ¼ C. gegen 462,402 Fl. 60 C. in 1848 und gegen 515,523 Fl. 73 C. im Jahre 1847, mithin weniger pro 1849 gegen 1848 7211 Fl. 20 ½ C. und gegen 1847 60,332 Fl. 33 ½ C. Eben so wie die Einnahme für Personen abgenommen hat, so sind auch die für Gepäck, Güter ꝛc. zurückgeblieben;z es wurden dafür vereinnahmt 123,989 Fl. 62 ½ C. gegen 126,827 Fl. 51 C. im Jahre 1848 und gegen 133,579 Fl. 31 C. im Jahre 1847, mithin weniger pro 1849 gegen 1848: 2837 Fl. 88 ½ C., und gegen 1847: 9589 Fl. 68 ½ C. Die Gesammt⸗ Einnahme betrug 579,181 Fl. 2 C. gegen 589,230 Fl. 11 C. im Jahre 1848 und gegen 649,103 Fl. 4 C. im Jahre 1847; dieselbe betrug sonach pro 1849 weniger gegen 1848: 10,049 Fl. 9 C. und gegen 1847: 69,922 Fl. 2 C. Stellt man die verschiedenen Quar⸗ tale des Jahres 1849 die des Jahres 1848 gegenüber, so ergiebt sich Folgendes: Im ersten Quartal wurden befördert: 64,992 Per sonen, und die Gesammt⸗Einnahme betrug 107,794 Fl. 22 C.; in demselben Quartal 1848 wurden befördert 70,288 Personen, die Ge sammt⸗Einnahme betrug 120,008 Fl. 36 C.; es wurden sonach pro 1849 gegen 1848 weniger befördert: 5296 Personen und weniger eingenom⸗ men 12,214 Fl. 14 C.; gegen dasselbe Quartal 1847 wurden weniger eingenommen 11,206 Fl. 44 Ct. Im zweiten Quartal wurden be⸗ fördert: 107,824 Personen, die Gesammt⸗Einnahme betrug 161,311 Fl. 4 C.; in demselben Quartal 1848 wurden befördert: 101,495 Personen, die Gesammt⸗Einnahme betrug: 147,998 Fl. 73 C.; es übersteigt sonach das Quartal 1849 jenes 1848 um 6329 Per⸗ sonen und um 13,312 Fl. 31 C. in der Einnahme, aber gegen jenes im Jahre 1847 geringer um 7176 Fl. 99 ¼ C. in der Ein⸗ nahme. Im dritten Quartal wurden befördert 112,102 Personen, die Gesammt⸗Einnahme betrug 173,905 Fl. 51 C.; in demselben Quartal 1848 wurden befördert: 133,135 Personen, und die Ge⸗ sammt⸗Einnahme betrug 197,231 Fl. 37 C., mithin weniger pro drittes Quartal 1849: 21,333 Personen und 23,325 Fl. 86 C.; gegen dasselbe Quartal 1847/ aber weniger: 86,871 Fl. 77 C. Im vierten Quartal wurden befördert: 78,032 Personen und die Gesammt⸗Einnahme betrug 136,170 Fl. 25 C. im gleichen Quartal 1848 wurden befördert: 76,158 Personen und die Gesammt Einnahme betrug: 123,991 Fl. 65 C.; es überstieg sonach das Quartal 1849 das 1848 um 1874 Personen und 12,178 Fl. 60 C. Die größte Personenfrequenz fand in den letzten drei Jahren im Monat Juli statt, und zwar 1849 mit 43,339, im Jahre 1848 mit 49,202 und in 1847 mit 60,025 Personen. Die schwächste brachte der Januar, und zwar 1849 mit 19,704, 1848 mit 19,569 und 1847 mit 20,237 Personen. Eben so brachte der Monat Juli die stärkste Einnahme, und zwar 1849: 65,658 Fl. 73 ½ C., 1848: 70,237 Fl. 53 ½ C. und 1847 89,082 Fl. 23 C. Die Amsterdam⸗Arnheimer Bahn ist 12 geographische Mei len lang, berechnet man die Frequenz und Einnahme pro Monat und Meile, so würde sich Folgendes ergeben: Im Jahre 1847 wur den befördert durchschnittlich pro Monat und Meile 2901 ½ Perso⸗ nen und die durchschnittliche Einnahme betrug: 4507 Fl. 60 C. Im Jahre 1848 betrug die durchschnittliche Frequenz 2640 ¼ Per sonen, die Einnahme betrug 4091 Fl. 87 C. Im Jahre 1849 wurden durchschnittlich befördert 2520 ½ Personen und eingenommen 4022 SI.9 C. 8

HIIn NMgener Eggan

Im Monat März 1850 wurden eingenommen: aus dem Personen Transport

Güter⸗ Transport

47,914 R.

95,783 »

Summa 14 Im Monat März 1849 wurden ein genommen: aus dem Personen Transport 52,837 R. 27 S. Güter⸗ Transport

71,156

Summa 123,994 14 »

Mithin im März 1850 ein Plus von .. 19,702 R. 16 S. 5 P. In den ersten drei Monaten des Jahre 1.

1850 wurden eingenommen:

aus dem Personen Transport inkl. 333 R. 15 S. für Milit. Trans⸗ porte,

aus dem Transport

114,999 R.

Güter⸗ .240,997 » 10 »

F“ Bromberg Fraustadt.. „Rawitsch —gempen

6Göuöu

65 Blin

2. . 3. Kotdenburg öö“]

5. Landsberl. d. O.

6. Stettin 1. d. W... 7. Stralsund ..

8. Kolberg

9. Stolpe..

Vrt

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3eeee“ 1“

4. Liegnitz

5. Görlitz

6. Hirschberg ...

7. Schweidnitz

8. Glatz.

10. Leobschütz

1“. Ratlbor .. Magdeburg Halberstadt Nordhausen Mühlhausen ...

2

+SS 2 1⸗— 00 8

6

8. Torgau

1. Münster

2beeeö

3. Paderborn.. . .. 8. 8Z

2. Elberfeld. 3. Düsseldorf 5. Wesel C .Aachen N36 19* . Malmedy .. 3 8 56 . 1 . 19 Kreuznach 1 4.. (189 18 8 Simmern.. JJ1111 3. Koblenz .... 53,½ 33 18 ½ . Wetzlar ..

0210 19 18

=ö= ee 8

Durchschnitts⸗Preise

12 Preußischen Städtee. 5 Posenschen Städte ....... Brandenburgischen und Pom⸗

merschen Städte 10 Schlesischen Städte. Sächsischen Städte.. Westfälischen Städte... 14 Rheinischen Städtee.

. „„

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 27. April. Unsere Börse war im Laufe dieser Woche wieder ziemlich belebt, und in den meisten Fonds und Actien⸗Gattungen fanden ansehnliche Umsätze pr. Kassa statt; am namhaftesten zeigte sich nach süddeutschen Papieren viel Kauflust und man konnte für die meisten Sorten höhere Preise bedingen. Die österreichischen Effekten hingegen erfuhren neuerdings einen Rückfall, indem die finanziellen Berichte von Wien noch immer sehr trübe lauteten. Die fremden Fonds, als holländ., belgische, ame rikanische wie sardinische erfreuen sich immer mehr Aufnahme bei unseren Kapitalisten und wurden wiederum bedeutende Posten darin angelegt. Der Handel in Anlehnsloosen war gering und blieben bei schwachem Umsatz stationair. Sardinische Serien⸗ Loose zu 68 a 70 gesucht. In Eisenbahn Actien ist das Geschäft auch nicht belangreich gewesen; nur F. W. Nordbahn und Köln⸗

Minden hielten sich am Schlusse der Woche begehrter und steigend. Für die spanische Zproz. inländ. Schuld fanden sich fäglich bereit

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