Becken. Hooker schlägt nun vor, vermittelst dieser Becken den ganzen Hi⸗ malapah nicht allein geographisch und ethnographisch, sondern auch in zoo⸗ logischer und botanischer Beziehung einzutheilen. Siktim ist z. B. das Becken des Teesta, dessen Zuflüsse alle vom Kinchan entspringen und gegen Osten strömen, um den Gewässern des Chumalari zu begegnen, die west⸗ wärts fließen.
Von dem Dorfe Walloong, einer Handels⸗Niederlage der Bothias, überstieg Hooker im November den Wallanchoon⸗Paß, dessen Scheitel 15,670 Fuß hoch und noch drei Tagemärsche von der Ebene Thibet's ent⸗ fernt ist, die hier durch zwei mächtige, in nordwestlicher Richtung nach der Ebene streichende Ketten, Aeste des Kinchin, abgeschnitten wird. Berge und Thäler waren mit tiefem Schnee bedeckt. Die Gränze des ewigen Schnee's giebt Hooker hier zu 13,600 Fuß an.
Oestlich von diesem Passe führt noch ein anderer, aber selten benutzter Paß aus dem YJangma⸗Thale nach Tibet. Das Dorf Nangma liegt ober⸗ halb der Gränze der Strauchgewächse, 12,855 Fuß über dem Meere. In dieser Höhe werden Weizen, Erbsen und Rettige gebaut, deren Aerndte in den September fällt. Von hier stieg er, mit großer Mühe wegen des tie⸗ fen Schnee's, nach dem 15,012 Fuß hohen Kanglachem⸗Passe hinauf und tehrte von da auf anderem Wege nach Sikkim zurück.
Es würde zu weit führen, dem Reisenden auf seinen Querzügen zu folgen, daher nur noch einige Worte über seine Veobachtun⸗ gen und Sammlungen. Er machte stündliche meteorologische Beobachtun⸗ gen von Sonnen⸗Aufgaug bis 9 oder 10 Uhr Vormittags und von Sonnen⸗ Untergang bis 10 Uhr Abends, auch wurde die Temperatur des Bodens beobachtet u. s. w. Die botanischen Sammlungen sind sehr reich aus der gemäßigten und der subarktischen Zöone, wo Rhododendron bei 9380 bis 11,260 Fuß, mit Pinus⸗Arten und oberhalb derselben Wälder bilden. Die Feige steigt bis 8440 Fuß empor, parasitische Orchideen mit Aseclepiadeen, Cucurbitaceen und vielen anderen kommen bis 9380 Fuß vor, also höher als irgend wo auf der Erde. Pinus Arten sind sehr selten. Balanopho⸗
en erheben sich bis 8440 Fuß, Palmen nahe bis 6560 Fuß, wilder Pi⸗ sang und Baumfarn eben so hoch.
Auch in geologischer Beziehung hat Dr. Hooker fleißig beobachtet und gesammelt. Granit bildet die Gipfel aller Berge über 20,000 engl. Fuß (18,766 par. Fuß), senkrechte Felsmassen geschichteten Gesteins von nahe an 4000 Fuß Machtigkeit, von brennend rother Farbe werden von giganti⸗ schen Adern von Quarz, Porphyr, Eurit u. s. w. durchzogen. Einzelne Bergmassen von Glimmerschiefer und Gneis erheben sich bis zu 18,760 Fuß. Hooker sah keinen Kallkstein, keine Versteinerung. Glimmer⸗ und Thonschiefer, Gneis und Granit bilden hier den ganzen Himalayah. Feld⸗ spath kommt in unverhältnißmäßiger Menge im Granit vor. Erze sind selten: etwas Zinn, Eisen, Chrom und viel Mangan⸗Erz. Er fand keine ülkanische Massen, jedoch eine warme Quelle.
Dr. Hoeker hat drei Querdurchschnitte des Himalapah, vom Kamm des Gebirges bis zum Rande der Ebenen, vorbereitet, welche physische, geo⸗ ogische, meteorologische, botanische und zoologische Erläuterungen enthalten. Die Karte gründet sich auf genaue astronomische Breitenbestimmungen, mit denen zahlreiche Messungen von Nichtungswinkeln in Verbindung gebracht worden sind.
Bei dem Abgange seines Briefes bereitete neuen Ausfluge nach der Schnee⸗Region vor.
Von l)r. Charles T. Beke's Bemerkungen über die geographische Verbreitung der Sprachen von Abessinien und der Nachbarländer, welche er in einem Schreiben an Herrn Professor Berghaus mittheilte, läßt sich nicht füglich ein Auszug geben. Die Karte, welche die Resultate der Un⸗ tersuchungen über die geographische Verbreitung dieser Sprachen enthält, macht keinen Anspruch auf unbedingte Richtigkeit der einem jeden Idiom angewiesenen Gränzen, dazu sind die Grundlagen noch viel zu unvollstän⸗ dig; sie gewährt eine allgemeine Uebersicht von der Vertheilung und Ver⸗ breitung der Völker in demjenigen Theile Afrika's, der Herrn Dr. Beke nä⸗
Kreuz⸗ und
Dr. Hooker sich zu einem
hoch erhobenen Schichtenköpfe anstehen, großer Wassermangel herrscht. Die Verhältnisse in der Natur sind allerdings nicht immer so einfach und klar, und vor Allem bringen die hohen Abfälle und die terassenförmige Gestaltung des Gebirges eine wesentliche Veränderung hervor; denn fast überall trifft man am Fuße dieser Wände eine Reihe schöner Quellen, und selbst im Kleinen macht sich dieser Einfluß geltend, auch stehen damit die Quellen im Zusammenhange, welche so häufig zur Seite der Alpenthäler am Fuße der seitlichen Höhenzüge vorkommen. Diese zweite Art von Quellen findet sich von den tief eingeschnittenen Thälern der Eisack, des Inn und der Möll bis hinauf zu den höchsten Regionen.
Eine dritte Klasse von Quellen bilden diejenigen, welche von der Nei⸗ gung der Schichten fast ganz unabhängig sind und mit der Gestaltung der Oberfläche, vorzugsweise mit der Thalbildung so innig zusammenhangen, daß man oft aus dem bloßen Anblicke über die Wahrscheinlichkeit einer Quellen⸗Bildung an einem gegebenen Punkte entscheiden kann. Man sieht oft eine kleine Mulde, worin sich eine Furche herabzieht, in der bei dieser Terrain⸗Bildung stets der Ursprung der Quelle zu suchen ist. In dieser Furche, welche innig mit der Bildung der Mulde zusammenhängt, müssen sich ale Wasserfäden im Innern sammeln, die dann an einer Stelle, wo der Widerstand geringer ist, oder eine bedeutende Aenderung der Neigung stattfindet, als reiche Quelle hervorkommen.
Das bisher Gesagte bezog sich zwar hauptsächlich nur auf die krystallini⸗ schen Schiefer, indeß sind die Erscheinungen in den Kalk⸗Alpen den dorti⸗ gen im Allgemeinen ähnlich. Die weit deutlichere S chichten⸗Absonderung, na⸗ mentlich aber die große Zerklüftung und Spalten⸗Absonderung des Gesteins bringtbedeutende Anomalieen hervor. Da der Kalk in den Alpen meist ungemein hohe und steile Wände bildet und jäh in die Thäler abfällt, die meist we⸗ niger hoch liegen, als die Thal⸗Einsenkungen in den Ketten des Schiefers, so ist es, bei der ungeheuren Zerklüftung des Gesteins, wohl ganz natür⸗ lich, daß die Quellwasser hier aus großen Höhen sich vereinigen und dann als starke Wassermassen mit einer Temperatur zu Tage treten, welche sie noch aus den höheren Regionen mitgebracht haben. In den Kalk⸗Alpen sind daher die Quellen im Allgemeinen seltener, weil sich das Wasser kon⸗ zentrirt, und diese reichen Quellen bringen oft große Störungen in dem Gange der Temperatur⸗Abnahme hervor.
In Bezug auf die Frage, bis zu welcher Höhe in den Alpen noch Quellen vorkommen können, glaubt Herr Adolph Schlagintweit, daß man in den europäischen Alpen schwerlich eine Quelle bei 10,000 Fuß abs. H. finden werde. Die höchste Quelle, welche die beiden Brüder fanden, liegt 8858 Fuß hoch in einem Stollen der Goldzeche in dem großen Fleuß in Kärnthen. Dann folgt die Quelle der Salms⸗Höhe bei 8223 Fuß; sie entspringt am Fuße der Glockner⸗Kämme. Als Gränze der Quellen in den Central⸗Alpen lassen sich daher 8500 — 9000 Fuß annehmen, und wenn man die mittlere Gipfel⸗ und Kamm⸗Höhe zu 10,500 — 11,000 Fuß setzt, so erhält man als Abstand der Quellen⸗Gränzen 2000. Fuß. Da diese Gränze mit der Höhe des Gebirges zusammenhängt, so muß sie in den bedeutend niedrigeren nördlichen Kalk⸗Alpen schon deshalb weniger hoch sein. Dr. Schlagintweit setzt hier die Gränze in 6000 — 6500 Fuß; nimmt man die mittlere Gipfel⸗Höhe zwischen 7800 Fuß und darüber au, so erhält man eine Differenz von etwa 1300 Fuß. *
In Bezug auf die Abnahme der Temperatur der Quellen mit zuneh⸗ mender Höhe haben die Brüder Schlagintweit sich überzeugt, daß die An⸗ nahme von Kämtz, wonach man in den Alpen 900 Fuß steigen muß, um die Quellen⸗Temperatur um 1 Gr. C. fallen zu sehen, für ganz allgemeine Verhaͤltnisse zwar einen guten Anhaltspunkt gewährt, in speziellen Fällen jedoch eine Reihe von Modificationen erleidet. Sie selbst fanden aus der Vergleichung der Quellen der Salmshöhe und der Goldzeche mit der von Heiligenblut, bei 3940 Fuß abs. Höhe, eine Höhen⸗-Differenz von 1050 und 880 Fuß oder im Mittel aus beiden 965 Fuß auf 1 Gr. C. Bei diesen Beobachtungen kam es hauptsächlich darauf an, die Frage zu entscheiden, ob die Abnahme der Boden⸗Temperatur in einer gleichmäßigen arithmeti⸗
her bekannt geworden ist. Auch hinsichtlich der „Bemerkungen über den Ursprung und die Urheimat der Gallas“ von Dr. Bete muß auf das Jahrbuch verwiesen werden.
Die beiden Brüder Hermann und Adolph Schlagintweit aus München haben sich seit vier Jahren dem Studium der Natur der Hoch⸗Regionen in den Alpen mit Eiser und Ausdauer gewidmet. Die vorzüglichsten Stand⸗ orte ihrer Beobachtungen sind das Oetzihal in Tyrol und der Groß⸗Glock⸗ ner, auf dessen Gletschermeer, der Pasterze, und seinen Einöden sie mehrere
)
J1“ 8 —2* ovNV tb,zirnmn Srhtrei⸗ ben des Dr. Hermann Schlagintweit an A. von Humboldt, „neue Höhen⸗ Bestimmung des Groß⸗Glockner”, ergiebt sich die absolute Höhe dieses Berges zu 12,213 pariser Fuß. Der Groß⸗Glockner ist also der höchste Gipfel der deutschen Alpen und mithin der höchste Berg in Deutschland.
Herr Dr. Ado lpoh Schlagintweit hatte eine interessante Abhand⸗ lung geschrieben, worin die Ergebnisse der Untersuchungen beider Brüder über Suellen⸗Bildung und die Abnahme der Bodenwärme in senkrechter Richtung niedergelegt worden sind. Der Verfasser nimmt drei Arten von Quellen in Bezug auf ihre Entstehung an: Die einfachsten Quellen sind diejenigen, welche in direktem Verhältniß zur Lage und Neigung der Schich⸗ ten stehen. In vielen Theilen der Alpen, wo die Schichten steil aufgerichtet stehen, sieht man nicht selten die eine Seite des Bergzuges mit üppiger
Vegetation bedeckt,
während die entgegengesetzten Abhänge ganz entblößt sind. Es hängt dies mit dem Mangel oder Ueberflusse von Quellwasser und dies wieder mit der Schichtenstellung zusammen. Indem nämlich die atmosphärischen Wasser sich an den Schichtflächen sammeln, sickern sie in der Richtung des Fallens derselben herab und treten an den Schichten⸗ Enden als reichliche Quellen zu Tage, während an den Seiten, wo die
schen oder geometrischen Progression stattfinde, oder ob auch sie, wie die Pflanzen⸗Negionen, einen anderen, aber dennoch gesetzmäßigen Gang be⸗ solge. Dr. Adolph Schlagintweit hat das Letztere sehr wahrscheinlich gemacht; er sagt varüber:
1) Die Abnahme der Boden⸗ folgt nicht nach einer ganz gleichmäßigen arithmetischen oder geometrischen Reihe; sie geht langsamer vor sich in den Thälern, als auf freien Abhän⸗
en EG und erfolat unter aleichen Umständen rascher in größe⸗
en Dd .
2) An der Baum⸗Gränze trifft man in den Alpen in den verschied e⸗ nen Gebirgszügen nahezu dieselben Temperaturen an, wenn auch die Höhe dieser Gränze selbst ziemlich verschieden ist; wir können 3,5 Gr. C. als Mittel annehmen. Unmittelbar über der Baum⸗Gränze wird die rascheste Ab⸗ nahme der Boden⸗Temperatur bemerkt und es treten die stärksten Schwan⸗ kungen zwischen den verschiedenen Quellen ein,
3) Die Quellen in Thälern sind in gleicher Höhe wärmer, als die auf Abhängen oder Gipfeln, was besonders in den höchsten Regionen deut⸗ lich hervortritt. In den Kalk⸗Alpen wird hierdurch auf den freien Abhän⸗ gen gegen Norden eine auffallende Depression der Boden⸗Temveratur bewirkt. 8 4) Das Minimum für die Temperatur der höchsten Quellen in den Alpen scheint 0,s Gr. C. zu sein. Es wurde in dem Stollen der Gold⸗ zeche auf der großen Fleuß im Möllthale bei 8858 Fuß Höhe beobachtet.
Höhe der Gebirgs⸗Züge hat einen entschiedenen Einfluß auf die Temperatur des Bodens; wir finden bei gleicher Höhe über dem Meere die wärmeren Quellen da, wo die mittlere Erhebung größer ist; es exleiden daher die Isogeothermen eine Biegung, welche der Erhebungs⸗Linie des Gebirges ähnlich ist.
Temperatur mit zunehmender Höhe er⸗
Diese Resultate seiner Beobachtungen hat Herr Dr. Ad. Schlagintweit auf einer Zeichnung bildlich dargestellt, worauf, außer der Baumgränze, auch die Gränze der Phanerogamen angegeben ist, die sich zwischen der Isogeo⸗ therme von 1 Gr. und 0 Gr. befindet. Beide Brüder haben in einer Höhe von 10,362, 10,340 und 9813 Fuß noch Saxifraga oppositifolia, Ceras- tium latisolium und Cherleria sedoides beobachtet. Aber schon weit früher bemerkten sie eine wesentliche Veränderung in der Phanerogamen⸗Vegetation sowohl in ihrer Masse, als in ihrer Mannigfaltigkeit; die mittlere Höhen⸗ Gränze derselben von 9000 Fuß fällt ungefähr mit der Isogeotherme von 1 Gr. C. zusammen.
Das ausführlichere Werk, welches die Ergebnisse der Forschungen bei⸗ der Brüder enthält, wird in Kurzem bei Barth in Leipzig erscheinen.
An diese Mittheilungen schließt sich in dem geographischen Jahrbuche zunächst ein Schreiben des Herrn Dr. E. Hallmann in Marienberg bei Boppart an Herrn Professor Berghaus, welches „Bemerkungen über die Untersuchung der Temperatur⸗Verhältnisse der Quellen“ enthält. Herr Dr. Hallmann ist gegenwärtig mit der Herausgabe seiner Beobachtungen beschäftigt, und wird denselben eine kritische Brearbeitung aller älteren Quellwärme⸗Beobachtungen folgen lassen. Er hofft, daß das Bekanntwer⸗ den dieser Beobachtungen auch andere Natursorscher und Freunde der Me⸗ kcorologie zur Anstellung gleichzeitiger Beobachtungen der Luftwärme, der Regenmenge und der Quellwärme anregen werde, und macht deshalb schon jetzt auf einige Punkte aufmerksam, die in dem geographischen Jahr⸗ buche Seite 24 und 25 mitgetheilt sind. —
Ein Zusatz zu dem Artikel des Dr. Hallmann enthält interessante Mit⸗ lheilungen über Beobachtungen, welche Herr Professor Berghaus über die Bodenwärme der Gegend von Potsdam theils an freifließenden Quellen, theils an Senkbrunnen angestellt hat. Der erste Jahrgang dieser Beobach⸗ tungen (August 1839 bis August 1840) ist in dem fünsten Jahrgange des Almanachs der Erd⸗, Länder⸗ und Staatenkunde 1841 S. 12 mitgetheilt und gegenwärtig die ganze Reihe dem Herrn Dr. Hallmann zur Benutzung bei seinen Untersuchungen zugesandt worden. Herr Professor Berghaus hat diese mit dem 1. Juli 1845 abgebrochenen Beobachtungen mit dem 1. De⸗ zember 1849 wieder ausgenommen, was um so wichtiger ist, da sie sich an die Beobachtungen uͤber Barometerstand, Luft⸗Temperatur und Regenmenge anschließen, welche Herr Hofgärtner Legeler seit 1845 in Sanssouci be⸗ gonnen hat. Zu den Quellen, deren. Wärme Herr Professor Berghaus beobachtet hat, gehören auch die Quellen bei Templin und am Ravens⸗ berge, welche durch die Beobachtungen des Herrn Professor Paul Erman berühmt geworden sind. (Siehe: Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1820.) Der „Zusatz“ enthält auch interessante Höhenangaben aus der Umgegend von Potsdam, die auf trigonometrischen und barometrischen Messungen beruhen, welche Herr Professor Berghaus von 1818 bis 1849 ausgeführt hat.
Es folgen nun in dem geographischen Jahrbuche „Beiträge zur ge⸗ naueren Kenntniß des nördlichen Mexiko“ vom Dr. Wislizenus in St. Louis im Staate Missouri, mit Karte und Profilen. So interessant diese Beiträge auch sind, so kann doch ihrer Ausführlichkeit wegen für jetzt hier nicht näher darauf eingegangen werden. .
Von dem reichen nördlichen Mexiko versetzt der folgende Artikel plötz⸗ lich an das unwirthliche Südende Amerika's; er enthält nämlich Rein⸗ wardt's Bemerkungen über die Flora der Magalhaens⸗ Länder. Mit dem Namen „Magalhaens⸗Länder“ bezeichnet man bekanntlich Alles, was um und nahe bei der gleichnamigen Meerenge liegt, also im Süden der Straße das Feuerland und die zahllosen Eilande bis zum Kap Hoorn, so wie das Land zwischen 52 und 56 Gr. S. Br.; auch kann man, wegen der Uebereinstimmung in Boden⸗Gestaltung und Klima, noch die benach⸗ barten Falklands⸗Inseln und die Geoorgs⸗Inseln dazu rechnen. Der Artikel enthält höchst interessante Bemerkungen über Bodenbeschaffenheit, Klima, Geolögie, Pflanzenwuchs, Zoologie und Bewohner dieser öden Länder.
Der folgende Artikel, welcher die Ueberschrift träͤgt: „Killi Mand⸗ scharo, das Schneegebirge im tropischen Ostafrika, unter 3 Gr. Sa Br.“„ enthält Auszüge aus dem Tagebuche des Missionairs J. Rebman nebst einer Karte, worauf der mit ewigem Schnee bedeckte Killi Mandscharo unter 3 Gr. 40 M. N. Br. und 36 Gr. O. Grw. niedergelegt ist. Ein mit ewi⸗ gem Schnee bedeckter Berg im tropischen Afrika kann nicht unter 18,700 Fuß hoch sein. Die Richtigkeit dieser Nachricht wird von Desborough Cooley, der nicht zugeben will, daß Schnee in Afrika vorkommt, heftig be⸗ stritten;z auch James Richardson glaubt, der Missisnair habe sich deräuscht, während der Dr. Beke das Vorhandensein des Schneeberges als eine unbe⸗- streitbare Thatsache betrachtet. Rebman’'s Bericht über seine im Jahre 1849 begonnene neue Reise wird weitere Aufschlüsse hierüber geben.
Der letzte Artikel bringt „Nachrichten von den britischen Expeditionen nach Tübet in den Jahren 1846 und 1848.“ Die Expedition im Jahre 1848 hatte den Hauptzweck, die Regulirung der Gränze zwischen Ladat und dem chinesischen Gebiete in Gemeinschaft mit Kommissarien der chinesischen
Regierung zu bewirken. Da Letztere sich nicht eingefunden hatten, so such⸗
Theile ihrer Instructio⸗
ten die britischen Beamten wenigstens dem zweilen Möglichkeit zu
neu, „den Umfang unserer geographischen Kenntnisse nach erweitern,“ Genüge zu leisten. Diese kurzen Mittheilungen über den Inhalt des ersten Heftes des Jahrbuches zeigen wohl zur Genüge, wie reich dasselbe ausgestattet ist, und alle Freunde der Erdkunde werden gewiß von Herzen in den Wunsch mit einstimmen, daß Zeit und Gesundheit dem Herrn Professor Berghaus ge⸗ statten mögen, recht bald das zweite Heft folgen zu lassen. R— ck.
nιερ⁹⁷ HetaeEgüaeae Nxeta Kve-
Bekanntmachungen.
[235] Sstb
Der Mühlenbesitzer Mornitz Bamberg aus Zemb⸗ schen im Weißenfelser Kreise, welcher wegen Aufruhrs unter Versetzung in die 2te Klasse des Soldatenstandes und Verlust der National⸗Kokarde zu ein und ein halb⸗ jähriger Einstellung in eine Strafsection rechtskräftig verurtheilt worden, hat sich aus seinem bisherigen Wohn⸗ orte entfernt.
Ein Jeder, der
Schnurrbart. Weißenfels, den
[256] GCEEnug
Es ist auf die Amortisation nachstehender
Alle resp. Behörden werden ersucht, auf den ꝛc. Bam⸗ berg zu achten und denselben im Betretungsfalle fest zunehmen und hierher abliefern zu lassen.
halt des zc. Bamberg hat, wird aufgefordert, solchen der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde anzuzeigen.
Der ꝛc. Bamberg hat eine Geöße von 5 Fuß 3 Zoll, ist untersetzter Statur und trug einen schwarzen
Königl. Preuß. Kreisgericht. I
Westpreußischen Pfandbriefe angetragen:
haber derselben auf, sich spätestens
Kenntniß von dem jetzigen Ausent⸗ den 4. September d. J.,
vor dem Deputirten, Herrn
20. April 1850. Abtheilung.
dendenscheinen nachzuweisen,
BVIII8I1 der Summe. Thlr.
Name und Wohnort
des Extrahenten. 8
der Pfandbriefe.
n — Erfurt, den 26. April 1850. “ Königl. Preuß. Kreisgericht.
der Amortisation.
Albert 100
Wiese zu Ponczyn. - Zalesie. 200 8 Brostowo. ’ Dombrowo. 200
. Leng. 200
72. Sobiejuchi. 50
65. Mocheln. 25
für die
4. Puedrowo A. 25
zu Danzig. „ 14. Lukoczyn A. 25
Benedict Wund Mariane So⸗ » 248. Behle binskische Eheleute zu Rad⸗» 390. Lonkoczyn
4 ee-e. (11-. Sobieszernie
5. [Kg i G ice 9 jewi 3
bei zenracloc. “
4. s eonie Oanzig.
Bromberg. 100
1 - -
8 2. [Kirche zu Penchowo bei Brom⸗ berg. „ NB. Die sub Nr. 2 bezeichneten Pfandbriefe sind 1he Wilhelm Conwentz Nr. 1 b
8
Danzig. 4. 8
300 500 600
500
8 1
Es werden daher die etwanigen Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, sich spätestens Mittags 12 Uhr,
ich, in dem hiesigen Landschaftshause mit ihren Ansprüchen gänzliche Amortisation dieser Pfandbriefe zu gewärtigen.
Appellate öu6.“ Mai 1851, 68 1 ellations gerichts⸗? b er dem Si 82 1 859* iegel und der gewöhnlichen Unterschrift ausgefertigt.
bei unserem Syndikus,
Königl. Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direction.
S11““ a t Es sollen folgende sechs Thuüringer Eisenbahhn⸗Stamm⸗
Actien Nr. 2 31,779, 31,786. 31 9 Actien Nr, 2118. 31,779. 31,780. 31,781. 33,857 und 1857, welche den
Departements.
Schneidemühl Bromberg. (Bromberg. Kirche zu Penchowo außer Couis gesetzt.
Schneidemühl. Bromberg. Bromberg.
64,976, jede über 100 Thlr., neb d 61,976, 1 hlr., resp. sämm Dipidendenscheinen von Nr. 1. Jahr 1s sde acaralichen
5. zum [257] ent⸗ Königl. Kreisgericht zu Kosten, den 22
224-
sin der Nacht vom 16. 17. Dezember 1843 wendet.
Szerepowice Morg. Wiesen und Unland,
in der Nacht vom 3. zum 4. September 1843 entwendet.
9 or† SS. 7 e verdorben. Registratur einzusehenden Tare, soll
verbrannt,
zeige entkommen, auf deren Antrag amortisirt werden. Daher fordern wir die etwanigen unbekannten In
Vorm. 11 Uhr,
an hiesiger Kreisgerichtsstelle, Geschästszimmer Nr. 35, Obergerichts⸗Assessor Wentzel, entweder persönlich oder durch einen gehörig legitimirten und instruirten Bevollmächtigten aus der Zahl der hie⸗ sigen Rechts⸗Anwalte, von denen auf den Fall der Un⸗ bekanntschaft die Herren Justizrath Rötger und Rechts⸗ Anwalt Menghius vorgeschlagen werden, ihre Ansprüche an obige Eisenbahn⸗Aetien widrigenfalls ihnen des- ¹) halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amor tisation der Actien ꝛc. verfahren werden wird. 5)
1. Abtheilung. on Brauchitsch.
Nothwendiger Verkauf. .Abtheilung, April 1850.
Das im hiesigen Kreise belegene adelige Rittergut mit einem Areal von zusammen 1150 38 ◻¶ Ruth. an Hof und Baustellen, abgeschätzt auf 45,804 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. zusolge der nebst Hypothekenschein in der
am 18. November 1850, Vorm. 10 Uhr, findet auf dem Bahnhofsplatze bei Lübeck statt, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
[243] Lübeck⸗Büchener Eisenbahn
Aussorderung zur Lieserung von kiefern Rundholz, Bohlen und Brettern. Es sollen geliefert werden: 1) kieferne Rundhölzer: 4) 450 Stück von 36 Zoll im Umfange und Fuß Länge; S 2100 laufende Fuß von 48 Zoll Umfang, in Längen von 28, 33, 38 oder 42 Fuß; 2400 laufende Fuß von 24 Zoll Umfang, in verschiedenen Längen, jedoch nicht unter 18 Fuß; 2800 laufende Fuß von 36 Zoll Umfang, in verschiedenen Längen über 16 Fuß; 8 2) 900 Stück kieferne 24 Fuß lange, 3 Zoll starke, 10 Zoll breite scharf⸗ und rechtkantige Bohlen; 3) 17000 laufende Fuß Schaalbretter von 1 Zoll Stärke und 8 Zoll Breite in beliebigen Längen, jedoch nicht unter 10 Fuß. Sämmtliche Maße sind rheinländisch. Die Rund⸗ hölzer müssen frei von Rinde sein und dürfen an keiner Stelle schwächere Abmessungen haben, als durch obige Umfangsmaße festgestellt ist. Größere Stärke und Länge kann nicht vergütigt werden. Das Holz muß durchaus gesund sein; die Bohlen und Bretter dürfen keine fau⸗ fen oder losen Aeste haben. Blau angelaufenes Holz wird nicht angenommen. Die Abnahme obiger Hölzer wo sie von dem Unternehmer frei geliefert und daselbst an den ihm anzuweisenden Stellen beziehungsweise gela⸗
zu melden und b)
nebst Divi⸗
Aeckern,
verbrannt. 5 [237]
sen unserer Stamm-Actien werden des Dividendenscheins Nr. 1 vom
Marienwerder, den 12. April 1850. von Rabe.
Harte.
bisherigen Inhabern nach deren An⸗
8 EC11AA““ 1 ie nach Beschluß der General⸗Versammlung ö 11“ EEEEE11“ “ das Baujahr 1849 zu gewährenden vier Prozent Zin⸗ v. J. Die Anerbietungen sind bis zum 10. Mai d. J., gegen Einlieferung 15. Mai d. J. ab in unserer Hauptkasse, neue Fischerufer Nr. 22, hier gezahlt. Magdeburg, den 22. April 1850. DSietEEEEmn der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
gert und aufgestapelt werden. 1“ Der späteste Ablieferungs⸗Termin ist amn 1. IFuli
Vormittags 10 Uhr, versiegelt bei dem Unterzeichneten einzureichen. Die Preisstellung sowohl für die Rund⸗ hölzer, als für die Bohlen und Bretter geschieht pro laufenden Fuß. 3
Bei Abschluß des Kontrakts ist eine Caution von acht Prozent der Lieferungssumme zu stellen.
Lübeck, den 23. April 1850.
Der technische Direktor. Scheffer.
Das Abonnemenr betraͤgt:
2 Rthlr. für ½¾ Jahr 4 Rthlr.⸗ 4½ Jahr. 8Isgahr
in allen Theilen der Monarchie
ohne äPreis⸗Prhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Inhgl t.
Deutschland.
Berlin. Hofnachricht. Allerhöchste Ordre nungen des General⸗Post⸗Amts. — Erfurt. Vermischtes. 3
Oesterreich. Wien. Abschieds⸗Audienz des sardinischen Gesandten Brignole. — Geldlotterie zur Unterstützung der Invaliden. — Reise des Erzherzogs Johann und Besichtigung der Zweigbahn nach Croatien. — Die neuen Briefporto⸗Marken. — Adresse der oberösterreichischen Sensen⸗ hammergewerke in Betreff der österreichisch⸗ deutschen Zoll⸗ und Han⸗ dels⸗Einigung. — Die Erderschütterungen in Dalmatien. — Herstellung der Ruhe in der Kraina.
Baden. Mannheim.
Hessen und bei Rhein. Bingen. Die Feuersbrunst gedämpft.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Aufenthalt des Prinzen von Preußen.
.“ Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Fortsetzung der De⸗
batte über das Kriegsbudget. — Paris. Resultat der pariser Wahl. — Konferenz im Elysee. — Ausgleichung der englisch⸗griechischen Differenz. — Subhastation der neuen Arbeiterhäuser. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlun⸗ gen. — Bischof von Clogher 1
Rußland und Polen. Kalisch. Die Truppen im Königreich Polen.
Dänemark. Kopenhagen. Verhandlungen des Volksthing.
Italien. Turin. Oeffentlichkeit der Sitzungen des Delegationsraths von Alessandria. — Die Deputirten⸗Kammer. — Vermischtes. — Rom. Huldigungsbezeigungen. — Vermischtes. 1
Spanien. Madrid. Wiederherstellung der diplomatischen Verbindun⸗ gen mit England. — Vermischtes.
Griechenland. Athen. Die britisch⸗griechische Differenz.
Türkei. Konstantinopel. Das Ministerium. — Diplomatische Di⸗ ners. — Beschluß hinsichtlich der Internirung. — Die russischen Trup⸗ pen in der Moldau und Walachei. — Scio. Verfolgung von Piraten.
Amtlicher Theil.
Preußen. Verord⸗
Truppen⸗Musterung.
— Koynflikt zwischen den türkischen Truppen und der Bevölkerung von
Samos. Zörsen⸗ und Handels⸗ Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Appellationsgerichts⸗Rath von Natorp zu Paderborn bei seinem Dienstaustritt den Charakter als Geheimer Justizrath zu verleihen; und
Den bisherigen Tribunals⸗Rath Feege zu Königsberg als
Rath an das Appellationsgericht zu Marienwerder zu versetzen. 1 Berlin, den 2. Mai Ihre Königliche Hoheiten der H erzog und die Herzogin von Genua und Se. Königliche Hoheit der Prinz A lbert von Sachsen sind von Dresden hier eingetroffen und im Schlosse zu Charlottenburg abgestiegen.
Instiz⸗Ministerium. Dem Rechts⸗Anwalt und Notarius Krüger zu Querfurt ist gestattet worden, seinen Wohnsitz nach Mücheln zu verlegen.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Bekanntmachung. 3
Es hat sich als ein Bedürfniß herausgestellt, die Grundsätze anderweit zu regeln, nach welchen zu verfahren ist, wenn eine Zei⸗ tung oder periodische Zeitschrift nach einem anderen Orte dirigirt
rden soll, als für welchen sie ursprünglich bestellt worden ist. 8
In Folge dessen werden nachstehende Bestimmungen getroffen:
Die Post⸗Anstalten sind überhaupt nur in dem Falle befugt und verpflichtet, Anträgen in obiger Beziebung stattzugeben, wenn die Zeitungen ꝛc., um deren Versendung nach anderen Distribulions⸗ Orten es sich handelt, zuvor bei einer preußischen Post⸗Anstalt be⸗ stellt gewesen und durch diese bezogen worden sind. Haben die Abonnenten solche bis dahin direkt von den Herausgebern oder durch Vermittelung von Zeitungs⸗Commissionairen, Buchhändlern ꝛc. be⸗ zogen, so bleibt es deren Sache, für die Weitersendung zu sorgen, und darf letztere vermittelst der Post nur gegen Erlegung des für jede einzelne Sendung zu berechnenden tarifmäßigen Porto’'s ge⸗ schehen. Erfolgt die Versendung unter Kreuzband, so muß dafür das Porto wie für jede andere Kreuzbandsendung vorausbezahlt werden.
Für jedes Exemplar einer Zeitung oder Zeitschrift, für welches im Laufe der Abonnementszeit die Ueberweisung auf eine andere preußische Post⸗Anstalt in Anspruch genommen wird, ist außer dem bereits gezahlten Abonnements⸗Betrage eine Ueberweisungs⸗Gebühr zu entrichten.
Diese wird, unter Vorbehalt anderweiter 10 Sgr. festgesetzt.
Beträgt jedoch die im Zeitungs⸗Preis⸗Courant ausgeworfene preußische Provision für das betreffende Blatt auf die Dauer des Abonnements⸗Termins weniger als 10 Sgr., so ist nur der einfache Betrag dieser Provision zu erheben. Die Ueberweisungs⸗Gebühr kommt eben so oft in Ansatz, als der Abonnent im Laufe des Abonne⸗ ments⸗Termins die Distributions⸗Post⸗Anstalt gewechselt zu sehen wünscht, und ist sonach auch dann einzuziehen, wenn die Zeitung oder Zeitschrift wieder an dem ersten Bestellungsorte distribuirt werden soll.
Sobald bei einer Post⸗Anstalt der Antrag gestellt wird, daß eine bei derselben bezogene Zeitung einer anderen Post⸗Anstalt zur Distribution überwiesen werde, ist die erstgedachte Post⸗Anstalt ver⸗ pflichtet, die Ueberweisungsgebühr zu erheben und die Ueberweisung selbst zu veranlassen.
Diejenigen Nummern des betreffenden Blaͤttes, welche, nach⸗ dem die Ueberweisung desselben nach dem neuen Distributionsorte
Normirung, auf
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.
1850
erfolgt ist, etwa noch an dem früheren Distributionsorte eingehen, sind jedesmal unter Couvert und unter dem Rubrum „Zeitungs⸗ sache“ mit erster Gelegenheit nach dem neuen Distributionsorte weiter zu senden.
Diese Vorschriften finden für jetzt nur auf diejenigen Zeitun⸗ gen ꝛc. Anwendung, welche innerhalb des preußischen Postgebietes erscheinen und von preußischen Postanstalten an andere preußische Postanstalten überwiesen werden sollen.
Handelt es sich dagegen um Zeitungen, welche aus auswärti⸗ gen Postgebieten bezogen oder nach auswärtigen Postgebieten abge⸗ setzt werden, so finden die zur Zeit bestehenden Vorschriften so lange Anwendung, als nicht mit den fremden Post-Verwaltungen über die Beobachtung anderweiter Grundsätze eine Verständigung getroffen worden ist.
Berlin, den 1. Mai 1850.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öff von der Heydt.
entliche Arbeiten.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ Minister a. D. Graf von Alvensleben, Se. Excellenz der General⸗Lieutenant
fünf Haupt⸗Invaliden⸗Ver⸗ Jellacic⸗, Welden⸗, La⸗ bestimmt ist,
zer Reinertrag zur Unterstützung der sorgungs⸗Fonds, nämlich der Radetzky⸗, tour⸗ und Haynau⸗Stiftungen in gleichen Theilen und dem Kaiserl. Großhandlungshause J. G. Schuller u. Comp. in Wien wurde die merkantilische Leitung dieses reich ausgestatte⸗ ten Lotterie⸗Unternehmens übertragen. Die Vorarbeiten dafür sind bereits in Angriff genommen, und der Tag der förmlichen Er⸗ öffnung dieser Lotterie wird in den öffentlichen Blättern bekannt gegeben werden. 8 1 Die Grazer Zeitung meldet: „Se. Kaiserl. Hoheit Erz⸗ herzog Johann beehrte am 26sten die Sitzung der Landwirthschafts⸗ Gesellschaft Rann mit seiner Gegenwart und setzte dann die Rund⸗ reise zu den landwirthschaftlichen Versammlungen in der unteren Steyermark über Steinbrücken bis Cilly fort. Unterweges nahm der hohe Reisende die Tracirungsarbeiten für die von Steinbrücken jach Croatien und Slavonien anzulegende Staats⸗ Zweigbahn in Augenschein und sprach sich über ihr rasches Fortschreiten gegen den Leiter, Herrn Ober⸗Ingenieur Balzano, sehr befriedigend aus. Die erwähnte Tracirung wird von Steinbrücken bis Reichenburg in einer Strecke von 4 Meilen bis Ende Juni d. J. ihrem Ende zugefüͤhrt, dann der Bau dieser Abtheilung sogleich in Angriff genommen, zu gleicher
von Strotha, Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Graf von Dönhoff und der General⸗Major und Commandeur der 9ten Infanterie⸗Brigade, von Brandt, von Erfurt.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland
Preußen. Berlin, 2. Mai. Gestern Mittag ist vor Sr. Majestät dem Könige ein Minister⸗Rath im Schloß Bellevue ab⸗ gehalten worden, zu dem auch der General⸗Lieuten ant von Radowitz zugezogen war.
Mit dem Eisenbahnzuge um 7 Uhr haben Allerhöchstdieselben Sich nach Potsdam begeben, haben heute Morgen um 10 Uhr das lste Garde⸗Regiment zu Fuß auf dem Exerzierplatze vor dem Jä⸗ gerthore besichtigt und sind hierauf mit dem Eisenbahnzuge um 12 Uhr nach Berlin und Charlottenburg zurückgekehrt.
Heute Nachmittag um 3 ¾ Uhr trafen Ihre Königl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Genua mit einem Extrazuge aus Dresden hier ein und begaben sich sofort nach Charlottenburg.
Berlin, 3. Mai. Das Justiz⸗Ministerialblatt ent⸗ hält die Allerhöchste Ordre, die Beilegung des Prädikats „Ho⸗ heit“ an die Herren Fürsten von Hohenzollern⸗Hechingen und Ho⸗ henzollern⸗Sigmaringen betreffend: “
Ich bestimme hierdurch, daß dem Herrn Fürsten von Hohen⸗ zollern⸗Hechingen und dem Herrn Fürsten von Hohenzollern⸗Sig⸗ maringen, als den Häuptern beider Linien des fürstlich hohenzollern⸗ schen Hauses, in Meinen Staaten das Prädikat „Hoheit“ beigelegt werden soll, und beauftrage das Staats⸗
Ministerium, die sämmt⸗ lichen Staats⸗Behörden danach mit Anweisung zu versehen. Charlottenburg, den 20. März 1850. (gez.) Friedrich Wilhelm (gegengez.) von Brandenburg. An das Staats⸗Ministerium. Vorstehende Allerhöchste
hierdurch zur Nachachtung bekannt Berlin, den 26. April 1850.
Ordre wird sämmtlichen Justizbehörden gemacht.
Der Justiz ⸗Minister
Simons.
An sämmtliche Justizbehörden.
Berlin, 3. Mai. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗Departements enthält die Verordnung, betreffend die Visirung der Atteste, welche den im Postdienste beschäftigten Beam⸗ ten und Personen von den Post⸗Anstalten ertheilt werden, durch die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen; desgleichen betreffend die Beschränkung des Schriftenwechsels der Post⸗Anstalten; desgleichen betressend die Unterhaltung direkter Frachtkartenschlüsse zwischen den Post- Anstalten der Oberschlesischen und Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn mit Kosel; desgleichen betreffend die Aufhebung des Post⸗Comloirs in Zibelle; desgleichen betreffend die Einreichung von Rekurs⸗Gesuchen gegen Entscheidungen der Königlichen Ober⸗ Post⸗Directionen durch Vermittelung der Letzteren; desgleichen be⸗ treffend die Portofreiheit der Korrespondenz zwischen dem Ver⸗ waltungsrathe der verbündeten deutschen Regierungen und den letzteren selbst; desgleichen betreffend das Aufhören der Verpflich⸗ tung der Dominien zur Haltung der Regierungs⸗Amtsblätter; des⸗ gleichen betreffend die Einrichtung ciner Post⸗Expedition in Boden⸗ burg in Braunschweig.
Erfurt, 2. Mai. (Erfurt. Ztg.) Heute hielt nach der Ankunft des Herrn General⸗Lieutenants von Radowitz der Ver⸗ waltungs⸗Rath eine längere und, wie man hört, die letzte Sitzung in Erfurt.
Herr von Gagern ist heute Morgen abgereist.
Mehrere der Herren Abgeordneten haben vor ihrer Abreise Zeichen ihrer Anerkennung des freundlichen Empfanges, den sie hier gefunden, milde Stiftungen und Kassen reich bedacht.
Oesterreich. Wien, 1. Mai. Am 2’sten v. M. hat der Königl. sardinische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte
zum
Minister, Marquis Brignole⸗Sale, Sr. Majestät dem Kaiser sein
Abberufungsschreiben überreicht. Auf Antrag des Ministeriums hat Se. bewilligt, daß eine taxfreie Geldlotterie eröffnet werde,
Majestät der Kaiser deren gan⸗
Zeit aber auch die Tracirung bis Agram und von dort in zwei Linien nach Karlstadt und nach Brood fortgesetzt werden. In Be⸗ zug auf Handel und Verkehr verspricht diese Eisenbahn eine der wichtigsten zu werden; denn Brood ist der Speicher des frucht⸗ baren Banats und der Durchzugsort des bos rischen Handels, und all' dieser Reichthum und Ueberfluß jener so gesegneten Länder, welcher bisher wegen Mangelhastigkeit und Kostspielig⸗ keit der Transportmittel sich nur mühsam und unzureichend den minder prodnktiven Provinzen der Monarchie zuschleppte, wird nun plötzlich in deren unmittelbare Nähe gebracht. Einen Begriff von der Fruchtbarkeit des banater Bodens giebt der Um⸗ stand, daß in Folge zuverlässiger Nachrichten die Gerste und das Korn dort schon Mitte April heuer Aehren trugen, während in Steyermark das Getraide kaum erst die Erde nothdürftig bedeckte. Und welchen großen Schritt macht endlich Oesterreich durch die Anlegung dieser Eisenbahn bis an die Gränzen des osmanischen Reiches in seinem hohen Berufe, die Civilisation nach dem Osten zu tragen.“
Nachträglich zu den bereits bekannt gemachten Bestimmungen über Erhebung der Briesporto „Taxen durch Marken sind eben die Instructionen für die österreichischen Postämter bei der Manipulation durch Marken erschienen. Die Briefmarken werden in der Staats⸗ druckerei angefertigt, und es geschieht die Lieferung in ganzen Bo⸗ gen, deren jeder nur eine Gattung Marken, und zwar 240 Stück derselben, enthält. Für den Gebrauch im lombardisch⸗venetianischen Kronlande ist eine eigene Auflage von Marken in Werthbeträgen von 5, 10, 15, 30 und 60 Centesimi veranstaltet worden. Die Post⸗ ämter erhalten einen Markenvorrath auf sechs Wochen und sind angewiesen, sobald der Vorrath auf die Hälfte herabgesunken ist, denselben wieder zu ergänzen, damit die Befriedigung des Publi kums fortwährend gesichert sei. Bei den mit Marken versehenen Briefen entsällt jede der bisher üblich gewesenen Bezeichnungen. Auf Briefe ohne oder mit zu geringen Marken wird das fehlende Porto mit gesonderten Ziffern geschrieben. Finden sich in einem Briefkasten abgelöste Marken, so haben die Postbeamten die Pflicht, die dazu gehörigen Briefe zu ermitteln und die Marken wieder an⸗ zukleben. Briefe mit gebrauchten Marken werden hiernach bezeichnet und gegen Einhebung des Porto abgesendet
Die oberösterreichischen Sensenhammergewerke haben folgende Adresse in Betreff der österreichisch-deutschen Zoll⸗ und Handels⸗ einigung an das Handelsministerium gerichtet:
„Hohes Ministerium für Handel und Gewerbe! Die Adresse der lin⸗ zer Delegirten des Vereins zur Unterstützung und Beförderung der Indu⸗ strie in Betreff der österreichisch-deutschen Zoll⸗ und Handelseinigung ver⸗ anlaßt die ergebenst Gefertigten als Vorsteher der Sensenhammer⸗Gewerks⸗ Corporationen von Oberösterreich auch von dem Standpunkte des von ihnen vertretenen Manufakturzweiges aus dem Herrn Handelsminister ihren wärm- sten Dank und ihre freudige Zustimmung zu den in der Denkschrift über die Anbahnung der österreichisch⸗ deutschen Zölle und Handelseini⸗ gung veröffentlichten Gruudsätzen auszusprechen. Der Entschluß der hohen Staatsregierung, nicht eine bloße kommerzielle Annäherung Oesterreichs an den deutschen Zollverein, sondern eine neue ge⸗ meinsame Grundlage der ökonomischen Verhältnisse und der gan⸗ zen Voikswirthschaft für Oesterreich und das ganze Deutschland zu be⸗ gründen, hat die oberösterreichischen Sensenhammergewerke mit um so leb⸗ hasterer Freude erfüllt, als wir, wie dem hohen Ministerium bekannt ist, bereits seit einer langen Reihe von Jahren der hohen Staatsverwaltang über die Nothwendigkeit einer Resorm des Zollwesens zum Behufe der Zoll⸗ einigung mit Deutschland wiederholte dringende Vorstellungen gemacht hatte. Kaum hat ein Industriezweig der Monarchie durch die kommerzielle Isolirung Oesterreichs so sehr gelitten, als die für unser Land so hochwichtige Sen⸗ senfabrication. Nicht blos Frankreich und die Schweiz, in welche Länder in früherer Zeit ein ungemein blühender Handel mit österreichischen Sen⸗ sen betrieben worden war, sondern auch in deutschen Zollvereinsstaaten schlossen unser Fabrikat durch Prohibitivzölle von ihren Märkten aus. Der empfindliche Schlag, den die Zollmaßregeln dieser Staaten unserer Indu- strie versetzten, wurden für uns um so verderbenbringender, als das bishe rige österreichische Zollsystem die unbegreifliche Inkonsequenz in sich schließt, daß gegenüber der Prohibition des österreichischen Fabrikates von Seiten auswärtiger Staaten die Ausfuhr der österreichischen Fabricationsstoffe ins⸗ besondere des Stabhls in jeder Weise begünstigt, dagegen die Einfuhr der Rohstoffe, namentlich des Roheisens durch hohe Zoölle verhindert wird. Diese Uebelstände wurden vermehrt durch die monopolistische Stellung der Rohproduzenten, unter denen die K. K. Innerberger⸗Hauptgewerk schaft bedauerlicher Weise den ersten Platz einnimmt. Durch die Prohibi tion des ausländischen Eisens geschützt, suchte die inländische Rohproduction ihren Gewinn nicht in erhöhtem Absatze zu mäßigen Preisen, gesteigerter Erzeugung, sondern in möglichst hochgehaltenen Preisen bei unzureichender Erzeugung. Hierzu kam noch, daß die ausländischen Stahlkonsumenten von der K. K. Hauptgewerkschaft in jeder Weise, insbesondere in der Ge⸗ währung des Kulte und selbst in der Qualität des Stahls begünstigt wurden. So geschah es, daß im Jahre 1848 von den inländi
Gewerken, die sonst über 2000 Arbeiter mit ihren Familien