8
fällig gewordenen Coupons sind dieselben bis 12 8
pCt. gestiegen. Zproz. binnenländische dito fielen von 29 226¶ auf 29 % pCt. und hol⸗ ten zuletzt 29 ½ Ct. Portugiesische dito erhoben sich nach dem Falle von 35 ¼ bis 34 ½3 pCt. auf 35 % pCt. Mit peruanischen Obliga⸗ tionen ging es tröge, man konnte erst zu 70 ¾⅞ und nachher zu 70 pCt. ankommen. Französische Zproz. Renten sind hier von 51 ¼ bis 50 ½ pCt. gefallen und erreichten gestern wieder 50 ¼6 „Ct. Griechische Obligationen wurden gestern zu 4 ½ a ½ pCt. abgelassen.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 7. Mai.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 48 — 52 Rthlr. 8 „ 8spfd. bunt. poln. 51 Rthlr. bez. Roggen loco 27 — 28 ½ Rthlr. „ pr. Frühjahr 27 Rthlr. bez. u. Br. Mai/ Juni 27 Rthlr. Br. u. G. Juni/Juli 27 ½ Rthlr. verk. u. Br., Juli /Aug. 27¾ Rthlr. verk. u. Br. Sept. / Oktbr. 28 ¾ u. ½ Rthlr. verk., 28 ¾ Br., ½ G. Gerste, große loco 20 — 22 Rthlr. „ kleine 17— 19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 ½ — 18 ½ Rthlr „ schwimmend 50 pfd. 16 ½ Rthlr. G. Erbsen, Kochwaare 28 —32 Rthlr. “ Futterwaare 25 —27 Rthlr. Rüböl loco 11 % Rthlr. bez., 12 ¾¼ Br., 12 G. pr. Mai 12, 12 ½⅛, ¾ u. *½ Rthlr. bez., 12 ½ Br., Mai / Juni 11 ½ u. 1 Rthlr. bez., 11 ¾ Br. 11 ¼ G. Juni /Juli 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¼¾ a G. Juli/ Aug. 112 8 g. Naleng,. 11¼ Rthlr. Br., 14 ⁄½ G. Sept. /Okt. 11 a 11½¾ Rthlr. bez., 11½¾ Br., Okt./Nov. 11 ¼⅞ Rthlr. Br., 11 ½ G. Leinöl loco 11 ½ Rthlr. Br. „ pr. Mai 11¼ Rthlr. Br., 11 ¼12 G. „ Mai /Juni / Juli 11 ⅛ Rthlr. Br. Mohnöl 14 ½ a 14 Rthlr. Palmöl 12 ¼ Rthlr. Hanföl 13 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¼ Rthlr. Spiritus loco ohne 14 ½⅞ Rthlr. verk. mit Faß pr. Mai 14 NgI 114: Athlr. verk, Br. u. G. Juni/Juli 14 ½ Rthlr. verk. u. Br., 14 ⁄½ G. Juli [Aug. 15 Rthlr. bez. u. Br., 14 ½ G. Aug. /Sept. 15 ¼ Rihlr. Br., 15 ¾ G. Wetter bedeckte Luft und kühl. 8 Geschäftsverkehr nicht lebhaft. Weizen ohne besondere Aenderung.
8 27 G.
Stettin, 6. Mai. Das Wetter war in den letzten Tagen feucht, aber fortwährend kalt und der vorgerückten Jahreszeit wenig entsprechend. 1
Von Weizen sind seit Freitag ca. 4—500 Wspl. umgesetzt, die Verkäufe wurden aber größtentheils unter der Hand gemacht. Ge⸗ handelt sind 53 Wsp. gelb. schles. 85pfd. loco zu 49 ½ Rthlr., ca. 350 Wspl. desgl. vom Boden, 89 pfd., fehlendes durch Maß er⸗ setzt, zu 50 Rthlr., und 50 Wspl. desgl. 88 ½ — 89pfd. vom Boden zu 50 ½ Rthlr. Für sehr schönen gelb. poln., der aber etwas stark mit Wicken besetzt ist, wird 54 Rthlr. gefordert, 53 Rthlr. geboten; eine kleine Partie weiß. schles., 87pfd. wiegend, aber außer Condi⸗ tion, wird zu 51 Rthlr., und weiß. poln. 89 —90pfd. vom Boden zu 54 Rthlr. offerirt. Für pomm. und uckerm. 90pfd. würde 53 a 54 Rthlr. zu machen sein.
Der Aufregung, welche sich im Roggenhandel in voriger Woche zeigte, folgte eine kleine Abspannung, die indeß nicht von Dauer sein dürfte, da sich schon gestern, trotz des Sonntags, wieder Be⸗ gehr für Loco⸗-Waare und auf Lieferung zeigte. Ziemlich stark wird noch immer für das Konsumo und für Norwegen gekauft; Einiges aber auch zur Verladung nach Berlin. Loco 83— 84 pfd. 27 ¼½ a ½ Rthlr. G., 86pfd. 28 ½ Rthlr. bez., Mai — Juni 82pfd.
—74 27 ¼ a ⅔ Rthlr. G., Juni — Juli 82pfd. 27 ½ a „Rthlr. bez. u. G., Sept. —Okt. 82 pfd. zu 28 ½, ½, 29 und 29 ½ Rthlr. gleichzeitig be⸗ geben, schließt 29 Rthlr. G. “ Gerste angenehm und wenig angetragen; schles. 75pfd. in loco auf 23 Rthlr. gehalten, 22 ½i Rthlr. Gld., pomm. 22 ½ — 22 Rthlr.; kleine 71 — 72 pfd. 17 — 18 Rthlr. Hafer findet wenig Beachtung, ist aber unter 17 ½ — 18 Rthlr. am Markt. Kleine Kocherbsen sind 130 Wspl. zu 29 ¾ Rthlr. begeben. Rüböl zu höheren Preisen gekauft; am Sonnabend bot man, wie es schien, um die Preise in die Höhe zu bringen, für Mai⸗ Lieferung 11 ¾ — ½ Rthlr., indeß blieb später dazu angetragen; September — Oktober 10½ Rthlr. bez. und Geld. Leinöl 11 Rthlr. Von Rapps und Rübsen von der neuen Aerndte nichts ange⸗ tragen, für Rapps würde 68 Rthlr. zu machen sein. Rappkuchen 30 a 31 Sgr. Leinkuchen 44 a 45 Sgr. nominell. Spiritus pr. Juni — Juli 25 % Brf., 25 ⅞ Gld., Juli — August ℳ% bezahlt. Zink 4 ½ Rthlr. Brf. und vielleicht auch zu machen. Rigaer Leinsamen 11 ½ Rthlr., pernauer 10 ½ Rthlr. An der Börse wurden 50 Wspl. gelber schles. Weizen 90 pfd. abzuladen pr. Mai — Juni zu 51 Rthlr., 89 pfd. in loco zu 51 Rthlr. und 88 ½ pfd. abgeladen schwimmend zu 150 Rthlr. verkauft, 150 Wspl. poln. Weizen 89 und 88 ½¶fd. zu 52 ½ Rthlr. angetragen. Roggen stiller; Juni — Juli 28 ¼ Rthlr. Br., Herbst 29 ¾ Rthlr. Br.
Rüböl pr. Mai 11 ½ Rthlr. Br., Rthlr. bez. u. Gld. 8 8 im Börsenbuch. Weizen loco 50 a 55 Rthlr. gefordert, 51 a 52 ½ Rthlr., schwimmend 50 Rthlr. bez. 1 Roggen loco 27 ½ a 29 Rthlr. gefordert, pr. Mai — Juni 27¼ 27½ Rthlr. bezahlt, pr. Juni — Juli 82pfd. 27 ⅞ à 27 ⅜ Rthlr. bez., 86pfd. 28 ¼ a 282 Rthlr. bez., pr. Septbr. — Oktbr.
in schöner Waare nicht
24 ½
11 ½ Rthlr. Gld., Herbst 10 ½
05N1 272
Roggen stiller. 3
Rüböl, Mai⸗Termin angeregt und höher bezahlt; die übrigen Termine nur langsam folgend.
Spiritus matter.
Marktpreise vom Getraide. ⸗ Berlin, den 6. Mai.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf.; große Gerste 26 Sgr. 11 Pf., auch 25 Sgr. 8 Pf.; Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 23 Sgr. 2 Pf.
Zu Wasser: Weizen weißer
2 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 27 Sgr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 25 Sgr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch
Sorte). Sonnabend, den 4. Mai.
3 Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 8 Rthlr. Der Centner Heu 26 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.
2 Rthlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr.
große Gerste 1 Rthlr.; Pf., auch 21 Sgr. 3 1 Rthlr. 5 Sgr. (schl.
28 ½ a 29 ½ Rthlr. bez. Gerste 18 ½ a 24 Rthlr., Hafer 17 a 18 Rthlr., Erbsen 2.
a 35 Rthlr. gefordert. b Rüböl loco 11 ½ Rthlr. gefordert, pro Mai 11 ½¼, 11½ Rthlr. bez., pro Sept. — Okt. 10 %, 45, Rthlr. bez., pro Okt. — Nov. 10 ½ Rthlr. bez.
Leinöl 11 Rthlr. gefordert. . Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand
ohne Faß 24 % bez. u. gef., pro Juli August 24 ¼, 24 ½ P bez., pro Juni— Juli 25 ℳ bez. Zink 45 Rthlr. gefordert. 8 Rigaer Leinsaamen 11 Rthlr. versteuert gefordert, 11 512 Rthlr. bezahlt. . Pottasche, kasansche, 10 ¼ Rthlr. verst. gef. Calc. Soda, neue, 4½¼ a 5 212 Rthlr. verst., unverst. gef.
Breslau, 6. Mai. Sorten 1—2 Sgr. über Notiz.
3 ¾ a 4½ Rthlr.
Weißer Weizen 36—55 Sgr., schwere
Roggen 27— 30 ½ Sgr. nur zur Consumtion. Gerste 20 — 23 Sgr.
Hafer 17 ½ — 20 Sgr. Kleesaat roth 7— 13 Sgr., weiß 5. Spiritus 6 ½ bez. und Gld., Juli 7 ½ Rthlr. Br. Rüböl 11 ½ Rthlr. zu machen, Herbst 10 ¾ Rthlr. Br.
Zink nichts gehandelt. 1 1 Der Markt war heute schwach befahren, da der Landmann mit den Feldarbeiten sehr beschäftigt ist. “
5 — 10 Sgr. 8 August 7
Telegraphische Notizen. 1. 8 Paris, 5. Mai. 3 Uhr. Pass. de l'Opera. 5proz. 88. 75. Hamburg, 6. Mai. 2 ½ Uhr. Die Börse still. Hamb.⸗ Berlin 77. Köln⸗Minden 92 ½⁄. Magd.⸗Wittenb. 56. Nord⸗ bahn 40. Weizen still. Roggen matt und zu den letzten Preisen aus⸗
geboten. 1 Frankfurt a. M., 6. Mai. 2 ½ Uhr. Nordbahn 41 ½¼. Met. 4 zproz. 68 ½. 5proz. 77 ⅛. Span. 29 3. Bad. 31 ⅛. Kurh. 32 ¾½. Wien 100.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends Uhr.
Nach einmaliger
1 Nachmittags Beobachtung.
1850. Morgens 2 Uhr. 10
6. Mai. 6 Uhr.
1“ 333,21“"„POar. 333,42“Puar. 333,7 1“ %POar. Quellwärme 7,3¹° R. + 6,6* R. 199 R. + 6,4 R. Flusswärme 3,4“ R + 4,1° n. 4 8g- R. + 3,4“° R. Bodenwärme 83 pot. 42 pcCt. 73 pCt. Ausdünstung
halbheiter. trüb. trüb. Niederschlag0, “ Sw. Sw. SW. Wärmewechsel + 12,20°
& 0 “ — ₰+ 5, 333,44“ Par... + 8,92 1 + 3,5* R. 66 pCt. W.
Luftdruck Luftwärme.. Thaupunkt Dunstsättigung . Wetter Wind Wolkenzug Tagesmittel:
Königliche Schauspiele.
Mitlwoch, 8. Mai. Im Schauspielhause. 82ste Abonnements⸗ Zorstellung: Deborah, Volksschauspiel in 4 Abth., von S. H. Mosenthal. (Frl. Bernhard: Deborah.) Anfang halb 7 Uhr.
Donnerstag, 9. Mai. Im Opernhause. S83ste Schauspielhaus⸗ Abonnements⸗Vorstellung: Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. Anfang 6 Uhr. .
Schauspielhauspreise im Opernhause: Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7½ Sgr. Ein. Fremdenlogen⸗
Billet 2 Rthlr “
Königsstädtisches Theater.
Mittwoch, 8. Mai. (Vierte Gastrolle des Königlich sächsischen Hofschauspielers, Herrn Räder.) Ein Prophet, oder: Johannes Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion⸗ und INu Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der Newa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrn Köhn. (Herr Räder: Johannes Muckebold.) “ Donnerstag, 9. Mat. (Fünfte Gastrolle des Herrn Räder.) Ein Prophet, oder: Johannes Leiden und Freuden.
Berlin, Druck und
Gelber Weizen 35— 53 Sgr. an Spekulanten verkauft.
lalifornische und die “
Berliner Börse vom 7. Mai.
Wechsel-Course.
Geld.
250 Pl. do. 250 Fl. Hamburg . 300 Mk. do. 300 Mk. London 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr.
100 Thlr.
. 100 Fl. 100 sSRbl.
Amstordam. .. 11““ 142 Kurz 150 ¾¼ 2 Mt. 150 ½ 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 84 ¾ 2 Mt. 5 2 Mt. 99 ½ 8 Tage 99 ⅔ 2 Mt. 99 ½
2 Mt.
3 wochen
Wien in 20 Xr. Augsburg .. Breslanu...
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Prankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
. 22 . 2 „ 5 29 . Inländische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und Geld- Course.
107 ¾⅔
56 24
Brief. Geld. 96 95 ½ 95*½ 95 12
‧8
Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. Schlesische do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch.
do.
do.
8qnͤg
22S9
Berl. Stadt-Obl. do. do.
Friedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. —
Disconto.
do. Ostpr. Pfandbr.
do. ⸗ 5 89 ½⅔ 3 93 ⁄¼ 93
Gem
Eisenbahn-Actien.
Stamm-Actien. Kapital. Der Neinertrag wird nach Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt bez. Actien sind v. Staat gar.
— Tages-Cours.
Börsen-Zins-
Rechnung. Bein-Ertrag 1849.
Iie mit 3 F pCt.
-
8 3 Prioritäts-Actien. H. apilal.
Tages- Coburs.
Sömmtliche Prioritits-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
88 ¾ B. 776
103 h.
64 bz
142 B.
64 B.
93 ½ a 9 bz. 40 ¼ B.
78 ½ B
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Anh. Litt. A. B. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger.. Halle-Thüringer.... Cöln - Minden do. Aachen. Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A... do. Lit. B
Cosel -Oderberg .... Breslau-Freiburg. .. Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk Stargard-Posen ... Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb....
Berl do.
—
ogl 10 8,—
1l1
— 83 ½ a 8 bz u.
— 22 E
+—VöSnöSnö
-9- E
9n
104 ½ bz. 103 B.
72 B.
90’”e
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. .
1ö61
—
Ausländische Fonds.
Quittungs- Hogen.
Kuss. „ A eere heeshJhes Pola. pewe Pfdbe. 4, 95 1 1 2 Anl. — 8
do. Sbegl. 2. 4. A. 4 90½ do. Part. 500 Fl.
111 1ö1“ do. v. Rthsch. Lst] 5 109 ¼ do. Engl. Anleibe Ash —“8 8 1 8
do. Poln. SchatzO. 4 78 ¾ übeck. Staats-A. 4 ½ - do. do Cert. L. A. 5¹¼ — 2 ½ do. do. L. B. 200 Fl —8 —
Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96 ½
do. do.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausländ. Actien.
10 ¼ ⸗ 39 ½ bz.
Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000
do. EEVI
95 B.
100 ½ B.
97 ½ B.
92 ¾⅔ B.
101½ bz.
99 ⅛ G. 100 f. 99 G.
98¼ B.
101 ¾ B
103 ¾⅔ B.
83 ¾¼˖ B.
88 ¼ 6
76 B.
88 ½ 6
95 1 k
103 ⅜ bz. u. B 102 ½⅛ bz. u. B. 99 ⅔ b⸗ 84 B.
99 ½ 6. 96 ½ G. 82 B.
—
1,411,800
BSIIII8 5,000,000
do. Hamburg do. do. 1,000,000
do. Potsd.- Magd.. 2,367,200 do. do. .. 3,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner. 800,000 Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle-Thüringer. ... 4,000,000 Cöln-Minden 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 4. Prioritat.. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000
do. III. Serie. 2,300,000
do. Zweigbahn 252,000 Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 Oberschlesische 370,300 Krakau-Oberschl... 360,000 Cosel-Oderberg 250,000 Steele- Vohwinkel]l .. 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg... 400,000 Berg.-Märk. 1,100,000
—
8 —
—
SvEng=S —
₰⸗
100 B.
„SESnISöS
100 ½ B.
Ausl. Stamm= Act.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
Kiel-Altona p. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank-Antheilen 94 ¾ a2 94 ½ Lz.
Schluss-Course von Cöln-Minden 93 ½ .
as Geschäft war heute sehr matt, und die Course sind ziemlich dieselben geblieben, nur Nordbahn sind gewichen.
zum Preußishen Staats⸗-
nzeiger.
Mittwoch d. 8. Mai.
AxnAko8 SdeeEs
1I1““
1
11848 v“ 8 21 Deutschland Aais 1 22 2 , 0 8 EE1I1“ 11““ 8 Oesterreich. Wien. Instruction für die neuen politischen Behörden. 1 1 Ausland. — Oesterreich. Mailand. Oeffentliche Stimmung. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. Die kalif 4 — Verwerfung des Ca 1 in Bezug auf Oesterreich. — Die Baumwollen Heindte. “ gen zu einer Expedition. — Die Cholera in Havana. — Feuersbrunst in Laguavra. — Bau der Eisenbahn über die Landenge von Panama Kalifornische Geldsendungen. — Das Ministerium. — Verhältnisse v nada und Nicaragua. — San Francisco. Zahl der Ansiedler 88 neue Städte. — Die Goldausbeute. — Staats⸗Organisation. — Ueb füllung des Marktes. 8 eissenschaft und Kunst. önigliches Schauspielhaus. Königliches Oper betesfa dg En qooqqe(de sand e Shgn. Markt⸗Berichte.
Oesterreich. Wien, 4. Mai. tung bringt einen Auszug aus der ministeriellen Instruc⸗ tion für die neuen politischen Behörden. Hiernach steht die Vertheilung der Geschäfte bei jeder politischen Behörde dem Amts⸗ vorstande zu, welcher auch zu bestimmen hat, ob, in welcher Zeit und zu welchem Zwecke das ihm beigegebene Personal Geschäfts⸗ und Kommissions⸗Reisen vorzunehmen habe. Die Bezirks⸗Kom nüs⸗ säre, welche entweder bleibend oder zeitweilig exponirt werden B n8 die angemessene Instruction von den betreffenden Bezirks⸗ Lö““ und besorgen in deren Namen, ohne ein eigenes Cethazer 8 zu bilden, die ihnen zugewiesenen männer sind für die gesammte Reschäftbgentmn und Bentis⸗Haupt⸗ unmittelbar anvertrauten Amtes verantwortlich Der Stell 8 8g 8* dem Amtsvorstande obliegenden Pflichten zu erfüͤllen, Yer . r AVy G 8
78 11 die Geschäftsführung wäh⸗ sendeten Beamten haben die “ 9 dccge Pter sab dnns ihrer Aufgabe und für die getroffe Pn Fe st H g e “ hrer Aufgal ind 8 ffenen Verfügungen. Die
erponirten Kommissäre sind für die genaue Einha 1 ihnen ertheilten Instruction 1 für alle wortlich, welche sie außerdem, nach Erforderniß der Umstände vor⸗ zunehmen in der Lage sind. Für die Ernennungen der Konzepts⸗ beamten bei den politischen Behörden und der Secretaire bei den Statthaltereien und Kreisregierungen werden die Besetzungsvor⸗
Die Prager
Zei⸗
schläge von dem Statthalter an den Minister des Innern erstattet.
Der Statthalter ernennt die Secretaire der Bezirkshauptmannschaf⸗ lfn und das Dienstpersonal bei den politischen Stellen und bewil⸗ igt die Zulassung zur vorbereitenden praktischen Verwendung bei einer politischen Behörde. Jene Dienststellen, bei den in einem Kronlande befindlichen Straf⸗, Corrections⸗ und Arbeitshäusern, bei Taubstummen⸗ und Blinden⸗Instituten, Kranken⸗, Gebär⸗ und Findelhäusern, Pfand⸗ und Leih⸗Anstalten u. s. f., deren Verlei⸗ hung bisher der politischen Landesstelle zustand, hat der Statthal⸗ ter zu besetzen. Die Bestimmung der Standorte der bezirkhauptmann⸗ schaftlichen Secretaire, der Konzeptsadjunkten, der in der vorbereiten⸗ den Praxis befindlichen Individuen, so wie des Dienstpersonales, steht dem Statthalter unbeschränkt, die Bestimmung der Standorte der Bezirks⸗Kommissäre und Kreis⸗Konzipisten aber nach den Bestim mungen zu, welche diesfalls in der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 13. Dezember 1849 enthalten sind. Die Flüssig⸗ machung oder Einstellung der Bezüge der politischen Beamten und Diener wird vom Statthalter veranlaßt. Besoldungs⸗Vorschüsse so en in der Regel nicht ertheilt, bei besonders rücksichtswerthen Umständen aber der Antrag dazu dem Ministerium vorgelegt wer⸗ den. Aushülfen und Belohnungen kann der Statthalter innerhalb des dazu prälimirten Betrages bis zum Belaufe von einhundert Gulden Conventions⸗Münze gewähren. Urlaubs⸗Bewilligungen sind in der Art zu ertheilen, daß nicht durch gleichzeitige Beur⸗ aubung mehrerer Individuen die Arbeitskräfte einer Behörde zum Nachtheile des öffentlichen Dienstes geschmälert werden. Der Bezirks⸗Hauptmann ist ermächtigt, seinen Beamten einen Ur⸗ laub von höchstens zwei Wochen zu geben. Der Kreis Präsident kann einen Bezirks⸗Hauptmann auf höchstens drei Wochen, die übri⸗ gen Beamten der Bezirks⸗Hauptmannschaften und der Kreis⸗Regie rung auf höchstens 6 Wochen beurlauben. Dem Statthalter steht das Recht zu, den Kreis⸗Präsidenten und Statthalterei⸗Räthen auf Höchstens 6 Wochen, den übrigen politischen Beamten des Kronlan⸗ des auf höchstens 3 Monate einen Amts⸗ Urlaub zu geben. Die Suspendirung eines Beamten oder Dieners wird von dessen un⸗ mittelbarem Amtsvorstande bei der nächstvorgesetzten Behörde bean⸗ tragt oder auch, wenn Gefahr im Verzuge, sogleich verhängt und der vorgesetzten Behörde zur Genehmigung angezeigt. Die Konzepts⸗Adjunkten, die zur Praxis zugelassenen Individuen und das Dienerschafts⸗Personal kann der Statthalter aus gegründeten Ursachen ohne Weiteres entlassen. Im Uebrigen sind bezüglich der Suspendirung und Entlassung des Amtspersonals die bestehenden Disziplinar⸗Vorschriften zu beobachten. Dienstentsagungen von Seiten der Bezirkshauptmänner, der Kreisräthe, so wie von Sei⸗ ten des Statthalterei⸗Personals, kann der Statthalter, von Sei⸗ ten der übrigen Bediensteten der Kreisregierung und der Bezirks⸗ Hauptmannschaften der Kreispräsident annehmen. Jede solche angenommene Resignation ist den höheren Behörden anzuzeigen. Die Versetzung in den zeitlichen oder bleibenden Ruhestand ver⸗ fügt bei den Bezirks ⸗ Kommissären, den Konzipisten und Secretairen der Kreis⸗Regierungen und Statthaltereien und bei jenen Beamten und Dienern, deren Ernennung ihm zusteht, er Statthalter. Im Uebrigen ist sich in Betreff der Pensionirung ind Quieszirung, bis neue gesetzliche Bestimmungen darüber er⸗ assen werden, an die dermaligen Normen und an die Regel zu halten, daß der Wirkungskreis der bisherigen Landesstelle und ihres Chefs dem Stalthalter zustehe. Rücksichtlich der Geschäfts⸗ behandlung hat sich der politische Beamte im amtlichen Verkehre mit den Parteien in und außer dem Amtsorte den Grundsatz der Gleichheit aller Reichsbürger vor dem Gesetze gegenwärtig zu hal⸗ ten. Persönlich erscheinende Parteien sind in der Regel nicht zu
88.ac
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verhalten, ihr Anliegen in schriftlichen Eingaben vorzubringen. Läßt sich aus einem mündliche! Anbringen entnehmen, daß es den Gegenstand einer längeren Ehebung oder weiteren Verhandlung bilden werde, so ist darüber en kurzes Protokoll aufzunehmen; läßt sich der Gegenstand des mündlchen Anbringens aber ohne weitere Verhandlung oder Erhebung sgleich abthun und erledigen, so be⸗ darf es nicht einmal einer solden Protokollsaufnahme. Zede unnö⸗ thige Schreiberei muß, so win im Amte vermieden, so auch den Parteien erspart werdeu. In allm Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Bezirks⸗Hauptmann zusteht bildet, insofern eine Berusung nicht ausdrücklich als unzulässig erklirt ist, der Kreis⸗Präsident, und in den Kronländern, welche nicht in Kreise getheilt sind, der Statt⸗ halter die zweite und das Miniterium die dritte Berufungsbehörde. Ist in einer Angelegenheit die erste Entscheidung vom Kreis⸗Prä⸗ sidenten oder vom Statthalter ausgegangen, so findet eine Beru⸗ fung nur an das Ministerium fatt. Um den vom Amtssitze der Bezirkshauptmannschaft entferntwen Parteien bei einfacheren Ange⸗ legenheiten die Nothwendigkeit zu ersparen, sich mit schriftlichen Eingaben an die Bezirkshauptmennschaft zu wenden, oder persön⸗ lich an deren Amtssitz zu begeben, ist von jedem Bezirkshauptmann vie Einleitung zu treffen, daß in den Orten, in welchen ein Be⸗ zirksgericht errichtet wird, und wo nicht ohnedies die Bezirks⸗
hauptmannschaft oder ein exponirter Kommissär sich befindet regelmäßig an einem bestimmten, den Gerichts⸗Insassen kund⸗ zumachenden Tage, und zwer wenigsteus einmal innerhalb zweier Wochen von dem Bezirkshauptmann oder einem ihm beigegebenen Beamten ein Amtstag abgehalten werde. Es bleibt dem Bezirks⸗Hauptmanne überlassen, solche Amtstage auch an Orten, welche nicht Bezirks⸗Gerichtssitze sind, abhalten zu lassen. Die Bewohner der zu den Amtstagen eines bestimmten Brtes be⸗ rufenen Gemeinden sind berechtigt, an diesem Tage innerhalb der dazu festgesetzten Stunden vor dem ausgesendeten politischen Beam⸗ ten zu erscheinen, demselben die an die Bezirks⸗Hauptmannschaft gerichteten schriftlichen Eingaben zu übergeben oder ihre amt⸗ lichen Anliegen mündlich anzubringen und sich darüber zu beleh⸗ ren oder Rathes zu erholen; in Fällen, die ohne Weiteres amt⸗ lich abgethan werden können, seine Entscheidung entgegenzu⸗ nehmen, über jene Angelegenheiten aber, welche weitere Er⸗ hebungen oder Verhandlungen nöthig machen oder die dem ausgesendeten Beamten zustehende Amtsgewalt oder Vollmacht über⸗ schreiten, in Kürze zu Protokoll vernommen zu werden. Die Rei⸗ sen, welche die politischen Beamten in Erfüllung ihrer Dienstpflich⸗ ten innerhalb des in dem Bereich des Ministeriums des Innern gehörigen Wirkungskreises unternehmen, sind offiziöser Natur und daher aus den systemisirten Reisepauschalien zu bestreiten. Die Art und das Ausmaß der Theilnahme am Pauschale bleibt dem Ueber⸗ einkommen der Bezirks⸗Hauptmannschafts⸗Beamten oder, wenn 88 c nicht zu Stande kommt, der Entscheidung des ö und beziehungsweise in den Ländern, welche Zur Wirisamkeit der v des Statthalters überlassen. die Sorge fir die 8 e(cheh Behörden gehört im Allgemeinen die Aufrechthaltun n; und Vollziehung der Gesetze, für Oedirn. Ruhe 1 Her geeh der Sicherheit, der öffentlichen im Umfange ihres Beetee b die Beförderung des Gemeinwohles 18 ge ih chen Gebietes. In ihren Amtshandlungen Verfügungen und E sich di itif J9 gung Entscheidungen haben sich die politischen Behör⸗ den an die Grundsätze der Reichs⸗ d. Kanse.. Weee amreßgie gestehenden Been keichs⸗ un Landes⸗Verfassung und ren Geschafte nhen, esetze und Verordnungen zu halten. Die besonde⸗ In Geschäfte sind: 1) Die Kundmach er Gese Veror gen. 2) Evide machung der Gesetze und Verordnun⸗ st . enzhaltung der Verh ältnisse der Bevölker S atistischer Daten, Consecriptio 7 er Bevölkerung: Sammlung (Civilstanvsbüicherz, Chesachen, Adeslunr , Ehe⸗ und Sterberegister Staatsbürgerschaft, Ein⸗ und E Kegitimatign, Adelssachen, gänzung des Heeres (Rekrutirung), Bitars eng. 3) Militairsachen : Er⸗ Militairdienste (Invaliden), Verpflegung Entlassung vom rung und Vorspannsleistung, Militair=— Assistenz und G“ 4) Territorialgränzen. 5) Sorge für Ruhe und Sicherhete mbeher Mitwirkung a) von Seiten der Einzelneu und Gemeinden, b) der Gendarmerie und des Militairs, und c) der Gerichte und Staats⸗ anwaltschaft. Insbesondere bei Elementarunfällen, Sammlungen, Taglien, bei Besitzstörungen, in Preß⸗ und Vereins⸗Angelegenhei⸗ ten, Armenwesen, Wohlthätigkeitsanstalten, Correctionsanstalten, Sanitätssachen, Fremdenpolizei, Postwesen, Reiseurkunden für In⸗ länder, Schubwesen, Entfernung von ausweislosen Fremden, Strei⸗ fungen, Ortspolizei, und zwar Handhabung derselben im Allgemeinen, Strafrecht bei Uebertretungen polizeilicher Anwendungen, Reinlich⸗ keits⸗, Markt⸗ und Straßenpolizei, Feuer⸗ und Baupolizei, Gesindepolizei, Sittlichkeitspolizei, Berufungen gegen ortspolizeiliche Verfügungen. 6) Gemeindeangelegenheiten, insbesondere I. in der Ortsgemeinde: a) Konstituirung derselben, b) Repräsentanz, c) Ge meindevorstände, 1. Ueberwachung derselben a) hinsichtlich des ihnen übertragenen Wirkungskreises und der Ortspolizei, 3) hinsichtlich des natürlichen Wirkungskreises, 2. Entlassung oder Suspendirung der d. Gemeindebeamten und Diener, c. Gemeindevermögen: 1. Inventarisirung und 2. Vermögensgebahrung im Allgemeinen, 3. Ge⸗ meindeeinlagen, Anleihe, Kreditsoperationen, Veränderungen, 4. Si⸗ stirung der Beschlüsse. II. Neber die Stellung und den Wirkungskreis der politischen Behörde zur Bezirks⸗ und Kreisgemeinde wird eine eigene Vorschrift erfolgen. 7) Han⸗ dels⸗ und Gewerkbssachen. 8) Bausachen, Einflußnahme der politischen Behörden a. bei Bauführungen an Land⸗ und Was⸗ serstraßen, b. bei anderen Bauführungen, c. bei Wasserstreitigkeiten. 9) Expropriation. 10) Kirchen⸗ und Schul⸗Angelegenheiten, ins⸗ besondere 1. hinsichtlich des Vermögens der Kirchen, Schulen und Stiftungen, 2. des Grundbesitzes der Kirchen, Schulen und Stif⸗ tungen, 3. neuer Stiftungen, 4. der Auslagen für Kirchen und Pfarrgebäude und deren Erfordernisse, 5. des Einkommens der Seelsorger und Schullehrer, 6. der Stola⸗Angelegenheiten und Dispensen, 7. der Gottesdienst⸗Ordnung, 8. der Beschwerden gegen Seelsorger, 9. der äußeren Angelegenheiten der Volkosschule, 10. der Beschwerden gegen Schullehrer, 11. der Versor⸗ gung der Lehrer⸗Wittwen und Waisen, 12. des Schulbesuches und 13. hinsichtlich des Schulpersonales. 11) Steuersachen, insbe⸗ sondere Einflußnahme A. der Bezirkshauptmannschaften, a) Fest⸗ stellung der Steuerobjekte, b) laufende Steuerverwaltung, c) Skon⸗ trirung und Ueberwachung der Steuerkassen. B. Die Kreis⸗Regie⸗ rung hat außer einer allgemeinen Ueberwachung der Bezirkshaupt⸗ mannschaften rücksichtlich der Erfüllung der eben bezeichneten Ob⸗ liegenheiten die Bemessung der Erwerbsteuer auf Grundlage der von den Bezirkshauptleuten gemachten Vorschläge vorzunehmen. C. In den Kronländern, welche nur aus einem Kreise besteben, wird für die Erwerbsteuer eine eigene Kommission oder Behörde aufgestellt. Welche Stellung und Wirksamkeit in Steuer⸗ und anderen Finanz⸗
Kreise getheilt ist, zukomme, wird durch bes 8 . hübesondere Vorschriften be⸗ stimmt. 12) Angelegenheiten der Landes - en be⸗ Bergwesens. gelegenh r Landeskultur, des Forst⸗ und
Ausland.
DOesterreich. Mailand, 24. April. (D. Z. a. B.) Hier giebt es keinen guten Willen für die Regierung, weilmman von der Regierung auch noch keine Beweise von Wohlwollen erfahren haben will. Die neue Verfassung denkt man sich noch in weiter Ferne und erwarlet sie nur mit allen möglichen Beschränkungen. Die bisherigen Vorgänge seien, wie die Mailänder sagen, nicht geeignet, Vertrauen zur Re⸗ gierung einzuflößen. So z. B. habe die Regierung versprochen, daß mit dem 1. April d. J. 7 Millionen Tresorscheine verbrannt werden sollen, welches jedoch nicht geschehen sei und leicht hätte ge⸗ schehen können, da laut Ausweis vom 8. April an 17 Millionen Lire in den öffentlichen Kassen vorräthig waren. Ferner hätte die Regie⸗ rung versprochen, daß die Zahlung der Interessen der Tresorscheine in klin⸗ gender Münze geschehen werde, während diese theilweise in Papiergeld gezahlt wurden. Ferner hätte die Regierung zugesagt, daß das Anlehen der Provinz im Jahre 1848 von circa 3 Millionen Lire mit Zinsen zurückgezahlt werden wird, während zur Stunde nicht einmal die betreffenden Obligationen erlassen worden seien und die Statthalterei die ihr unterlegten Rechnungen zurückbehalte; und endlich will man der Regierung nicht das Recht zugestehen, den Monte Lombardo⸗Veneto mit einer neuen Schuld zu belasten, wie dies eben der Fall sein soll; man stützt sich auf die Statuten des Monte. Im Jahre 1815 unter Beiziehung einer diplomatischen Kommission von verschiedenen auswärtigen Staaten wurde am Kongresse zu Wien die Schuld des lombardisch⸗venetianischen Königreichs verhan⸗ delt und selbe auch anerkannt. In Folge dessen wurde laut aller⸗ höchsten Patentes vom 31. Dezember 1820 das Institut des Monte errichtet, selbes sollte die Schulden des früheren „Monte Napoleone“ und die rückständigen Schulden des „italienischen Königreiches“ li⸗ quidiren, und es wurden ihm zugleich die besonderen Dotationen und Tilgungsfonds angewiesen. Das allerhöchste Patent vom 1. Juli 1821 bezeichnet im §. 28 mit aller Bestimmtheit die Quellen des Tilgungsfonds, und im §. 4 werden die Normen angegeben, nach welchen die Präfektur die von der Liquidirungs⸗Kommission ermittelten Partieen, die Einschreibung der Renten, die Ausfertigung der Kartellen u. s. w. zu bewerkstelligen habe. Die eingetragenen Partieen stehen somit unter der Sauvegarde der auswärtigen Märkte, die gewiß nicht ermangeln würden, das Interesse der früheren Rentenbesitzer gegen jedweilige neue Ausdehnung der Schuld des Monte in Schutz zu nehmen. Man ist der Ansicht, daß die auf den Monte eingeschriebenen Schulden nicht vermehrt werden können, so lange die gegenwärti⸗ gen Statuten nicht abrogirt sind, und daß jede neue Last für den Monte, wenn sie legalen Halt haben soll, nur in constitutioneller Form, der einzigen Basis des öffentlichen und Staatsrechtes, ver⸗ handelt und zugestanden werden könne. Bei solchen Reflexionen läßt sich nicht erwarten, daß die Zeichnungen fürs Anlehen reich- lich ausfallen dürften; dazu kömmt noch der Umstand daß die Mailänder sich zurückhalten, bedeutende Summen zu zeichnen weil sie befürchten, daß bei der Einkommensteuer, welche bevor⸗ steht, die gezeichnete Ziffer als Norm für die Besteuerung selbst dienen könnte. Zur Stunde sind blos an 300,000 Lire gezeichnet und da sind schon mehrere der vorzüglichsten hiesigen Banquiers inbegriffen, die sich jeder mit 40,000 Lire an die Spitze stellten Unter diesen erscheint auch das Haus Balabio, Besana und
Angelegenheiten dem Statthalter in einem Lande, welches nicht in
Eogn JEö Umwechselungen der Tresorscheine in klin⸗ G 1 für die Regierung besorgte, und wenn nur den kleinsten b hätte, würde es erst nen zurüickgeliehen habbnn Keiner Gewinne bei diesen Operatio⸗ bis 81 pCt., ste würden in d. ie Tresorscheine erhalten sich auf 80 gezogen werden sollten, nal Aussicht, daß ste durch das 2 88
— s be an Pati gestlegen s as Aulehen ein⸗ culation nicht dadurch abgeschreckt würde bacgh ,F1. wenn die Spe⸗ Anlehens ein gezwungenes anbefohlen werden knnte ⸗ sorscheine sodann noch in Circulation bleiben dürften. Ferner wurbe denjenigen, die für ihr volles Anlehen Silbermünze zahlen werden, ein Vortheil von 5 pECt. zugestanden, wodurch die Regierung im vorhinein den Werth der Tresorscheine auf 90 pCt. herabge⸗ drückt hat. 3
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ York, 18. April. Die Frage über die Verfassung Kaliforniens beschäftigt in Verbindung mit der Sklavenfrage noch immer den Koͤngreß. Die Diskussion wird oft sehr leidenschaftlich. Im Se⸗ nat zog am 17ten d. Herr Foote, ein Senator aus den Sklaven⸗ staaten, während eines heftigen Wortwechsels mit Herrn Benton ein Pistol und legte es auf Letzteren an; er wurde sofort entwaff⸗ net. Heute beschloß der Senat, die kalifornische Frage einem Aus⸗ schuß von 13 Mitgliedern behufs Entwerfung eines Kompromiß⸗ Plans zu überweisen. b
Der Antrag des General Caß, die diplomatischen Beziehungen zu Oesterreich wegen seines Verfahrens gegen Ungarn aufzuheben, ist im Senat verworfen worden.
Die letzte Baumwollen⸗Aerndte scheint nach Berichten aus den südlichen Häfen nicht viel über 2 Mill. Ballen betragen zu haben, über * Mill. weniger, als im Jahre vorher, und man fürchtet daß die neue Aerndte wegen der lange dauernden Kälte und der Ueberschwemmungen des Mississippi vielleicht noch geringer ausfällt.
Gegen Cuba scheint eine neue Expedition im Werke. Es wer⸗ den in den Vereinigten Staaten hier und dort starke Werbungen gemacht. Das Rendezvous soll Chagres am Isthmus sein. Die Unternehmung könnte indeß auch Mexiko gelten, da Santang’'s Name in Verbindung mit der Expedition genannt wird.
In Havana war im Militair⸗Lazareth die Cholera ausge⸗ brochen. Ein heftiger Südsturm hatte viele Schiffe beschädigt. Die Kaffecpflanzungen versprachen eine gute Aerndte. 1
In Venezuela hatte am 18. März eine Feuersbrunst ganz Laguayra in Asche gelegt, nur zwei Häuser blieben stehen. Der Schaden wird auf 2 Millionen Dollars geschätzt.
Nach den neuesten Berichten hat der Bau der Eisenbahn über die Landenge von Panama nunmehr begonnen. Auch der Vertrag zwischen England und den Vereinigten Staaten wegen des Schiffs⸗ Kanals von Nicaragua soll dem Abschluß nahe sein. Ein groß⸗ artiges, aber weitaussichtiges Projekt, gleichfalls zur Verbindung der beiden Meere, beschäftigt gegenwärtig die Mexikaner. General Almonte hat bei dem dortigen Kongreß die Konzession für eine Bahn nachgesucht, die von Veracruz nach Mexiko und von dort