1850 / 129 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ganzen, anbetenden Gemeinschaft der Gläubigen mit auf die Seiten⸗ flügel der Haupttafel bringen ließ. So bescheiden dieses Plätzchen war, das der Künstler diesem Kinde seines Genius anwies, so verwandte er doch früh allen liebevollen Eifer auf seine Ausstattung. Da⸗ her kommt's auch, daß wir auf alten Bildern, deren Kindlichkeit in den Hauptdarstellungen uns heutzutage fast ein Lächeln ablockt, im Portrait doch nicht selten eine durch Wahrheit und Lebendigkeit ausgezeichnete Auffassung bewundern, eine Auffassung, die uns die Ueberzeugung aufdrängt: Ja, so und nicht anders müssen die frommen, ehrenfesten Leute ausgesehen haben, die aus inniger Religiosität, um irgend ein heiliges Gelübde zu erfüllen, dies Bild malen ließen. Bald aber war die neue Kunstrichtung mit ihrem Nebenplätzchen nicht mehr zufrieden, sich loslösend von der ihr unbehaglich gewordenen Verbindung, schritt sie aus dem engen Raume eines Altarsei⸗ tenflügels heraus und erwarb sich eigenen Platz und Rahmen. Die immer mächtiger hervortretende Bedeutung des Individuellen, welches sie darzustel⸗ len sich vorgesetzt, ermuthigte, ja nöthigte sie zu diesem Schritte und, das Beispiel reizt, die Landschaftsmalerei, die noch eine Zeit lang der älteren heiligen Schwester gedient hatte, folgte nach und versuchte ebenfalls, sich einen eigenen Heerd zu gründen. Wir wissen indeß Alle und sehen es oft, wie treu sie noch immer aushilft, wo es gilt, den Schauplatz der heiligen Handlungen auszuschmücken. Anders die Portraitmalerei, die fortan nur im eigenen Hauswesen schaltete, und dieses Genre für sich kultivirte. Treffliches hat sie geleistet und leistet es noch jeden Tag. Betrachten wir mit Fleiß, was sie uns diesmal gebo⸗ en. Wir müssen uns aber dabei mehr auf das Hervorheben des Aus⸗ gezeichneten beschränken, wie es denn überhaupt ein freundliches und ange⸗ nehmes Geschäft ist, das Gute und Schöne aufzusuchen, ja noch mehr: wie man denn auch gerechter in der Beurtheilung ist, als wenn man sich mit rastloser Emsigkeit müht, nach den Dornen und der Spreu zu su chen. Aber gehen wir an die Betrachtung des Einzelnen.

Da leuchten uns denn vor Allen die Bilder des Meisters Magnus entgegen. Man hat sehr gut daran gethan, daß man diese Reihe von köst⸗ lichen Portraits, von denen Anfangs die meisten in einem Saale konzen⸗ trirt waren, jetzt auf mehrere vertheilt hat. So durchbrechen sie nun be⸗ lebend und erfrischend den Reigen der übrigen Darstellungen; das Auge des Beschauers findet in diesen reizvollen Schöpfungen immer wieder einen freundlichen Ruhepunkt; sie muthen uns an, wie die Gesichter von lieben, befreundeten Menschen; denn das ist der Zauber der Magnusschen Bilder, daß sie das ganze, eigenste Wesen in seinem inneren Festtags⸗, also seinem wahren Kleide bringen; bei ihm ist nicht blos der Kopf, etwa noch nebst den Händen, Portrait; bei ihm ist die ganze Gestalt individuell, die Hal⸗ tung, Stellung, Stimmung, die gerade dieser Persönlichkeit und keiner an⸗ deren zukommt. Alles macht nur den Eindruck der Harmonie, der inneren Nothwendigzkeit, nichts ist störend oder trübend. Die Perle von allen seinen Bildern ist wohl das Portrait der Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin (Nr. 392). Wir sehen die ganze Figur in einfachem, weißen Kleide, eine Perlenschnur um den Hals, einen Kranz von blauen Cyanen (wie wir hören, ihrer Lieblingsblume) im braunen Haar. Sie sitzt in ei nem Armsessel, etwas vorgebengt, wie in liebreicher Aufmerksamkeit das Ge⸗ sicht, eine echt deutsche treublickende Physiognomie, dem Beschauer zuwen⸗ dend. Einfach in seiner Anordnung, frisch in seiner Durchführung, ist das Bild dabei sorgfaltig gearbeitet. Auch das Beiwerk, die duftigen Blumen auf dem Tischchen, der Hintergrund, Alles ist geschmackvoll zusammengestellt und in solcher Harmonie, daß das Gemälde auf uns den Eindruck eines sinnigen, einem deutschen Dichtergemüth entsprungenen Liedes macht. Nicht leicht geht auch Jemand vorüber, ohne auf das Bild einen frohen Blick zu richten.

Wenden wir uns zu der von anderer Seite angegriffenen Nr. 391. Es ist ein Brustbild in ovalem Rahmen: das Portrait der Frau Prinzessin von Preußen. Mag denn dieses Bild in sehr kurzer Zeit schnell gemalt sein, es ist um so mehr ein Triumph des gewandten Künstlers; mag man immerhin sagen, es sei skizzirt, gut denn: es hat ein Meister skizzirt. Wir sehen die Gestalt der hohen Frau von der Seite in einem Kleide von

voll Leben und Ausdruck, die Haltung mit der glücklichsten Beobachtung dem Leben abgeborgt. Wir können nur mit der Ueberzeugung von dem Bilde scheiden, daß es den ausgeführteren Sachen des Meisters vollkom⸗ men ebenbürtig ist. b 8 8

Mit Sicherheit und Eleganz ist ein anderes Bild von größerer Dimen⸗ sion, Kniestück (Nr. 394) ausgeführt: eine Dame in schwarzem Atlaskleide, eine edle, staftliche Gestalt, den Kopf mit einer weißen, wallenden Strauß⸗ feder geschmückt. Mit der Nr. 393 finden wir, obwohl im Katalog unter dieser Zahl nur ein „Portrait einer Dame in weißem Kleide“ aufgeführt ist, zwei Bildnisse bezeichnet, so daß wir schwanken, welches wir für das gemeinte ansprechen sollen. Auch unsere Betrachtung irrt von der einen Gestalt zur anderen, Beides anmuthige Erscheinungen, beide, so verschieden, ja entgegengesetzt, jede in ihrer Art gleich charakteristisch aufgefaßt und wie⸗ dergegeben. Während wir noch prüfend vor dem einen Bilde weilen, einer mild lächelnden, jugendlich rosigen Gestalt in blondem Haar, die wir, so scheint es, auf einem Morgengange durch den stillen Park treffen, bemerken wir den Zusatz im Verzeichniß: „ganze Figur.“ Nun nissen wir freilich, daß das andere Bildniß gemeint sei und wir wenden uns wieder zu der anderen jugendlichen Gestalt, welche in einem weißen, mit blauen Schleifen gezierten Kleide auf einer Oitomane ruht. Wir finden sie in nachdenkend sinnender Stellung. Die Rechte hält ein halb geschlossenes Buch, während die rosige Linke hinaufreicht, wie um das sinnende Köpfchen zu stützen. Nach links schauen wir hinaus in einen Park, dessen Schatten uns an den ganzen Zauber eines stillen Sommertages erinnern, wo die Natur zu feiern scheint, wo das Menschengemüth so gern mitfeiert und sich den ernsten und heiteren Spielen der ruhvollen Seele überlassen mag. Das Bild hat eine sehr glückliche Stimmung und ist so thaufrisch gemalt, daß wir es unbedingt zu den besten zählen müssen. Von besonderer Zartheit in den Tönen ist der durch den leichten, weißen Stoff hindurchschim⸗ mernde Arm.

Bei Nr. 397, eine Dame in grüner Mantille, die trefflich zu dem schwarzen Haar und den tiefblauen Augen steht, haben wir wieder die schon erwähnte glückliche Farbenharmonie zu loben. Auch finden wir hier die Hand mit großer Meisterschaft gemalt. Die Künstler pflegen gern da⸗ rauf zu sehen, ob und wie einer die Hand zu malen versteht. Wir unse⸗ rerseits legen gleichfalls einiges Gewicht darauf, eingedenk, daß sich natürlich das Antlitz ausgenommen der Charakter, die Individualität eines Menschen in nichts mehr auszuprägen pflegt, als in der Hand. Von dieser Seite wollen wir ihr den Blick des beobachtenden Portraiteurs zu⸗ gewendet wissen. Magnus hat ein Auge dafür.

Das „Portrait eines Offiziers“ (Nr. 398) in Dragoner⸗Uniform legt Zeugniß dafür ab, wie sehr dem Künstler auch die männlich⸗kräftigen Er⸗ scheinungen gelingen.

Doch zu den anderen Künstlern des Portraitfachs; Von Krüger finden wir das „Bildniß des Prinzen von Preußen,“ ein Gesicht von fester, in sich gesammelter Entschlossenheit. Im Hintergrunde, halb von Pulver⸗ dampf verhüllt, ein lebhaftes Kampfgetümmel. Der Maler hat also 8 Prinzen als Feldherrn aufgefaßt und so dem an und für sich, Peccöeh Portrait einen bestimmteren Bezug auf die kaum vorbeigerauschte Wirllich⸗ feit gegeben. Dem Beschauer zugewendet, steht der Fürst mit einen Hand an der Degenkoppel, während die andere sich auf einen moosbewach⸗ senen Felsen stützt. 1

vn c ist das Portrait des jetzt regierenden Kaisers von Oesterreich aufgestellt, von Einsle, einem wiener Maler. Dasselbe ist von dem Herrscher vor kurzem dem von ihm kommandirten Kaiser Franz⸗Regiment geschenkt worden, in dessen Unisorm der Kaiser auch gemalt ist. Derselbe steht in einem offenen Säalengange, auf dessen Brüstung die linke Hand ruht, zugleich einen ausgebreiteten Festungsplan fassend. Im Hintergrunde die aufgeschlagenen Zelte eines Heeres. Das Bild ist mit sorgsamem Fleiße, aber etwas platt, es ist Alles daran so neu gemacht. Das Bestreben der Portraitmaler, ihren Bildnissen wo möglich eine bestimmt ausgesprochene Beziehung zum Leben zu geben, unterstuützt die Wirkung derselben wesentlich. Sie gewinnen an Bedeutung und wir finden um so

Von Albert Korneck, der sich auch auf früheren Ausstellungen schort durch ein gediegenes Streben hervorgethan hat, nennen wir das „Portrait des General von Wrangel“ (No. 349), Kniestück in Lebensgröße. An zahlreichen Abbildungen des so vielfach gefeierten Feldherrn fehlt es nicht, auch nicht an solchen, die denselben mitten in den Schauplatz seiner Thaten gestellt haben. Dochdavon weiter unten. Auf dem Bilde hiersteht er in Kürassier⸗Uniform und in Reiterstiefeln, die Hand am Gliffe des Pallasch; zur Seite glauben wir in der Landschaft die Küste von Holstein und fernhin das Meer zu erblicken. Das Bild ist gut gemalt, doch scheinen uns die Fleischtöne des Gesichts etwas monoton gehalten.

Von Julius Schrader zieht das „Portrait des Hofrath Fr. Förster“ (Nr. 678) unsere Aufmerksamkeit auf sich. In seinem“ Studirzimmer, den Schreibtisch mit Mappen und Büchern bedeckt, sitzt der Dargestellte, ein halbgeöffnetes Buch in den Händen, dessen Inhalt seine Gedanken zu be⸗ schäftigen scheinen. Das Bild ist bis ins kleinste Detail hinein mit Mei⸗ sterschaft gemalt, wie wir denn überhaupt Schraders Technik schon wieder⸗ holt anzuerkennen Gelegenheit gehabt haben. Auch zwei andere Portraits (Nr. 676 und 677) beurkunden die leuchtende Kraft des Kolorits, die die⸗ sem Künstler eigen ist.

Wir dürfen einen jungen Künstler, hen, der zwei vorzügliche Portraits geliefert hat, ie sich einfa⸗ chen und kräftigen Vortrag auszeichnen, ein „Bildniß nach dem Leben (Nr. 821) eine Dame in einem einfachen schwarzen Kleide, wie wir hören, die Mutter des Malers, und einen „Studienkopf“ (Nr. 822), ein Solda⸗ tengesicht mit einem grauen Militairmantel bekleidet und von sehr charak⸗ teristischem Ausdruck, der wohl mehr an einen Beschauer als eine bekannte

rühmte Persönlichkeit erinnert hat. 8 86 G O'Connel, geb. Miethe, hat aus Brüssel niß ihres Gemahls geschickt (Nr. 470). Diese Künstlerin, in anderen, auf der Ausstellung gegenwärtigen Darstellungen die uf⸗ gabe gesetzt zu haben scheint, den Meister Rubens in bis auf's Einzelnste zu kopiren, hat diese Weise LC“ 8 übertragen, und wir müssen gestehen, daß es uns 8. S gt, als ihren übri Bi Die Manier stört uns hier weniger, und ne ihren übrigen Bildern. Di eines eigenthümlichen kräftigen Vor⸗ können der Leistung 86 genth 9 gen TW

b iger Wirkung nich gen. 3 Geistüichen sind einige Portraits vorhanden. Wir

Otto Wichmann, nicht überge⸗

die sich durch einen einfa⸗

nennen Adelheid Wagner (Nr. 799), mit einem recht braven Bilde, worin wir den Prediger Krummacher zu erkennen glauben, um daran, nachzuwei⸗ sen, wic wichtig es für Portraitmaler ist, in der Anordnung einen feinen, richigen Takt inne zu hallen. Diese, sich in die Brust werfende Gestalt, mit der Hand auf dem Herzen ist uns, offen gesagt, etwas zu theatra⸗ lisch; die ganze Haltung scheint auf einen pathetischen Effekt berechnet zu sein. 1 8 Mit lobender Anerkennung dürfen wir auf ein Portrait von Otto hinweisen (Nr. 484), welches, wie wir hören, der Magistrat von Berlin hat ausführen lassen und eines seiner Mitglieder, den Stadtverordneten Desselmann, vorstellt. Es scheint der Moment aufgefaßt zu sein, wie der Dargestellte in Amtstracht in der Sitzung die Verhandlungen leitet. Die Malerci ist sehr sauber, und das Bild voll Leben und Wahrheit. Heinrich Hoffmann in Darmstadt hat das „Portrait Heinrich's von Gagern“ (Nr. 284) geschickt. Ein Kniestück. Der deutsche Mann prä⸗ sentirt sich in ernster Haltung und im schwarzen Anzuge. Ein bewölkter Hintergrund trägt dazu bei, die fast düstere Stimmung des Bildes zu ver⸗ stärlen. 3 b 1 Endlich dürfen wir Hopfgarten nicht vergessen, der zwei sehr an⸗ sprechende Kinderportraits geliefert hat (Nr. 294 und 95). In dem Bild⸗ niß unserer gefeierten Köster (Nr. 293) scheint er uns aber doch sehr hinter dem Original zurücgeblieben zu sein. v 1 Noch nennen wir Cretius, auf den wir im Genrefache zurückkom⸗ men, mit einem kleinen sauber ausgeführten Pornait des regicrenden Sul⸗ tans Abdul Medschid (Nr. 145), im Besitze Sr. Majestät des Königs be⸗ findlich, und Felir Schadow (Nr. 616), mit dem Portrait zweier Knaben

dunkelrothem Sammet mit einer weißen Rose geziert, das Gesicht wendet Es ist eine überaus wohlthuende und gelun⸗ gen dargelegte Farbenharmonie in der ganzen Erscheinung, der Kopf ist

sich dem Betrachtenden zu.

leichter eine ganze Reihe von Betrachtungen und Gedanken vermittelt, die wir gemn an bestimmte Persönlichkeiten knüpfen.

mit einem Windspiel in einem Park.

I

Bekanntmachungen.

BEPEFatiimch un g.

Die durch den Tod des bisherigen Pächters zu Jo⸗ hannis c. pachtlos werdende Domaine Strzelno nebst Zubehör, im Inowraclawer Kreise des Bromberger Re⸗ gierungs⸗Bezirks, 2 ¾ Meilen von Inowraclaw, 8 ½ Mei⸗ en von Bromberg entfernt, soll in dem auf Freitag den 31. Mai 1850, Vorm. 10 Uhr, im Amtshause zu Strzelno vor dem Regierungs⸗Asses⸗ sor von Schierstedt anberaumten Termine im Wege des Meistgebots von Johannis d. J. ab auf 18 Jahre anderweit verpachtet werden.

Bietungslustige haben sich über ihr Vermögen und ihre Qualification im Termine auszuweisen. Der Meist⸗ bietende hat eine Caution von 1600 Thlr. baar oder in inländischen Staatspapieren zu bestellen. Die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden und Ertheilung des Zuschlags bleiben dem Königlichen Finanz⸗Ministerium vorbehalten. Der Termin wird um 6 Uhr Abends ge⸗ schlossen.

Die Verpachtung erfolgt auf Grund der für Verpach⸗ tungen von Domainen in der Provinz Posen unter dem 23. April 1837 festgestellten allgemeinen und der in un⸗ serer Registratur nebst Anschlägen und Karten einzuse⸗ henden, jedoch der Festsetzung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums noch unterliegenden speziellen Bedingungen.

Die Pachtstücke bestehen:

a) in dem Vorwerk Strzelno, mit der daselbst befind lichen Brau⸗ und Brennerei, Oelmühle, Fischerei, mit einem Areal von 1633 Morgen,

b) in dem Vorwerk Gay von 766 2

c) 8 Mlyvny von K 8

d) 8 Blawatty mit der daselbst besindlichen Ziegelei und ei⸗ nem Areal von

e) in dem Vorwerk Naskrentny einem Areal von

†) in den an letzteres angränzenden früher städtischen und geistlichen Grundstücken von 2

Summa 5812 Morgen, worunter circa 1000 Morgen Stau⸗ und Riesel⸗ wiesen.

Das Pachtminimum beträgt 5529 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. Die erste Pachtrate muß sogleich nach Ertheilung des Neschlases und vor der zu Johannis c. stattfindenden

Nebergabe gezahlt werden.

8 SeSeaßsberg, den 4. Mai 1850.

Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern zc.

m8. de Rothwendiger Verkauf. 811 dececaan ußfmann Isaac Falk Rosenthal und sei⸗ zu Poebhors 8 geborenen Glücksmann, gehörigen S 8 Nr. 29 und 30 des Hypothekenbuchs äusern Speiche Grundstcke, bestehend aus 2 Wohn⸗ einem Gemäsegarlen- wällen und einem Backhause, nebst . 12 Marsen 888 mit Wiese von ½ Morgen kulmisch men auf 5222 Wa anes Ferichtlich abgeschätzt zusane d 88 Sgr. 6 Vi. sollen im Termin 4 9 en 21. Dezember 2 vn ine

Vormittags 11 und Rachmitte

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt e⸗ 4 Uhr, und Hypothekenschein sind in der eehen. Tare Thorn, den 23. April 1850.

Königliches Kreisgericht. I. Abiheilung.

7

mit

Registratur einzusehen.

[04] 1 Es ist auf Todeserklärung folgender Abwesenden:

1) des Kaufmannsdieners Gustav Gottfried Buehl,

geboren zu Neukirchen am 16. Januar 1811, ei⸗ nes Sohnes des zu Kleinkaina verstorbenen Pre⸗ digers Buehl,

2) des Sattlermeisters Johann Gottlob Boehme von Jaucha, geboren zu Rehmsdorf am 3. März 1798,

3) des Schuhmacher⸗Sohnes Johann Christian Bue⸗ schel, geboren zu Weißenfels am 20. September 1803,

4) des Barbiergesellen Friedrich August Hartmann, geboren zu Weißenfels am 9. November 1801, hier angetragen worden, weshalb dieselben, so wie die etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnch⸗ mer, hierdurch vorgeladen werden, innerhalb neun Mo⸗

naten und spätestens

den neunten Dezember 1850, Vorm. 11 Uhr, im Lokale des hiesigen Gerichts sich schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, unter der Verwarnung, daß sonst die Abwesenden für todt erklärt und ihr Vermögen ihren hier Bekannten, nächsten Verwandten und Erben ausgeantwortet wer⸗ den wird.

Weißenfels, den 24. Januar 1850. Königl. Preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung.

II Der Handlungsdiener Marcus Cohnheim aus Fraustadt in Posen, 22 Jahre alt, jüdischen Glaubens, ist durch den Beschluß des Anklage⸗Senats des König⸗ lichen Appellationsgerichts zu Berlin vom 17. Novem⸗ ber 1849 wegen öffentlicher Anreizung zum Hochverrath in den Antlagezustand versetzt, indem er beschuldigt wird: der Verfasser des in der 2ten Hälfte des Jahres 1848 hier veröffentlichten Flugblattes: Republikanischer Katechismus für das deutsche Volk. Erstes Kapitel. Von den überflüssigen Fürsten. zu sein und den Inhalt desselben durch Druck und Vorlesen unter das Publikum verbreitet zu haben. Der Angeklagte wird zu seiner Vernehmung über die Anklage zu dem auf den 31. Dezember 1850, Vormittags 90 Uhr, im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anstehenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur festge⸗ setzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin gen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demsel⸗ ben herbeigeschafft werden können, und unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle seines Ausbleibens in contu maciam verfahren werden soll. Berlin, den 12. April 1850. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungen. I. Deputation für Schwurgerichtssachen.

[274]

[68 b] Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. en Zu dem bevorstehenden Pfingstfeste upo werden wir einen Extrazug von lvbier nach Hamburg zu emä⸗

igten Fahrpreisen veranstalten, welcher

„99,

am Sonnabend den 18ten d. M., Nachmittags 2 ½ Uhr, von hier abgehen und um 9 ½ Uhr Abends in Hamburg eintreffen wird.

Die Fahrbillets, zu 7 Thlr. 15 Sgr. pro Person für die I. Wagenklasse, 55) 5) 20 5) „) 5) 5 5 I 5)

5) 5 5) 2) 2 22 52 III. 2) für Hin⸗ und Rückfahrt gültig, können zur Rückreise von Hamburg bei jedem regelmäßigen Personenzuge bis einschließlich den 25sten d. M. benutzt werden.

Bei der Hinreise nach Hamburg können die Passagiere leichtes Reisegepäck an sich behalten; bei der Rückreise dagegen muß alles Gepäck ohne Ausnahme in den Packwagen abgeliefert werden und unterliegt in Berlin der steuerlichen Revision. 8

Berlin, den 10. Mai 1850.

Iö“ [62 b]

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. eEebten .Il

9 werden wieder alle Sonn⸗ und Festtage

Znach Spandau und zurück

stattfinden, zu welchen die Billets für die Hin⸗ und Rück⸗ fahrt in III. Wagenklasse à 7 Sgr, die Billets zur II. und I. Klasse aber nach dem gewöhnlichen Tarifsatz ver⸗ kauft werden. Abfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags, 8 Spandau 8 Uhr Abends. Berlin, den 17. April 1850. 8 11I1“”

[64 b] N 27* ½ . 8 . Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die nicht voll eingezahlten Quittungsbogen Nr. 29361 bis 29370 werden gemäß §. 14 unseres Statuts hier⸗ mit für null und nichtig erklärt.

Elberfeld, den 26. April 1850.

I

276] Bekanntmachun g.

Auf dem im Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, und zwar im Amtsbezirk Ronneburg gelegenen Theile des vormaligen Mannlehn⸗, jetzigen freien Erblehn⸗Ritter⸗ guts Roschitz haftet dermalen noch eine Hypothek, welche laut des über dieses Rittergut zwischen weil. dem Stift Naumburgischen Konsistorial⸗Präsidenten und Domheirn des Stifts Naumburg, auch Herzoglich Altenburgischen Steuer⸗Ober⸗Einnehmer, Herrn Karl August von Uffel, als Verkäufer, und weil. Herrn Moritz Karl von Eck⸗ hart auf Hayn und Roschitz Reußischen Antheils, als Käufer, unterm 2. Juni 1788 abgeschlossenen und dies⸗ orts unterm 28sten desselben Monats und Jahres lan⸗ des⸗lehnsherrlich konfirmirten Kaufkontrakts wegen der stipulirten und damals unbezahlt gebliebenen Kaufgel⸗ dersumme von Zwanzig Tausend Fünf Hundert Meißn. Gülden in Conventions⸗Speciesthalern, das Stück zu einem Thaler acht Groschen gerechnet, von Seiten des Verkäufers am Kaufobjekte vorbehalten und in der dies⸗ fallsigen Kauf⸗Confirmations⸗Urkunde vom 28. Juni

1788 antheilig mit landes-lehnsherrlichem Konsens ver⸗ sehen wurde. 1 Den kontraktlichen Bestimmungen zufolge sollte die Abzahlung dieser Kaufgelder von 20,500 Mfl. an den Verkäufer successiv in nachstehender Ordnung baar be⸗ wirkt werden: 8 4000 Mfl. zur Leipziger Michaelis⸗Messe 1788, 5000 Oster⸗Messe 1789, 2000 1 1790, 2000 1791, 2000 1792, 2000 19 2000 4794, 1500 1795.

Daß diese Abzahlung wirklich erfolgt sei, behauptet zwar der dermalige Eigenthümer des Ritterguts Roschitz Altenburgischen Antheils, der Königl. Sächs. Rittmeister a. D. Herr Johann Christoph Ferdinand von Branden⸗ stein daselbst, derselbe vermag aber seiner Versicherung nach dieses Anführen dermalen nicht nachzuweisen, auch eben so wenig diejenigen, welche einen Anspruch an die gedachte Summe zu machen berechtigt sein könnten, ausfindig zu machen.

Es hat daher derselbe bei Herzoglichem Landes⸗Justiz⸗ Kollegium und Lehnhofe hier um präjudizielie öffentliche Vorladung aller derjenigen, welche aus irgend einem Rechtstitel einen gegründeten Anspruch an obige Summe sung dieser vermeintlichen Ansprüche gebeten.

Nachdem nun diesem Gesuche stattzugeben beschlossen und

der erste Oktober 1850

(ist der Dienstag nach dem 18ten Sonntage pst. Prinit.) zum Ediktal⸗Termin anberaumt worden ist und alle diejenigen, welche an dem vorerwähnten, auf dem Rit⸗ tergute Roschitz Altenburgischen Antheils noch ungelöscht stehenden Kaufgelrer⸗Kapital von 20,500 Mfl., es sei aus welchem Rechtstitel es wolle, gegründete Ansprüch

zu haben vermeinen, durch erlassene und nicht nur be

Herzoglichem Landes⸗Justiz⸗Kollegium hier, sondern auch beim Königl. Preußischen Appellationsgericht zu Naum⸗ burg und bei dem Fürstlich Reuß⸗Plauenschen Landes⸗ Jnstiz⸗Kollegium zu Gera, ingleichen beim Herzoglichen Justiz⸗Amte Ronneburg zum Anschlag gebrachte Edik⸗ fal⸗Citation vorgeladen worden sind, oben bezeichneten Tages Vormittags XI. Uhr in Person oder durch ge⸗ hörig zu legitimirende Bevollmäaͤchtigte vor einem De⸗ putirten des Herzogl. Landes⸗Justiz⸗Kollegiums hier in dessen Kommissionszimmer zu erscheinen, sich sowohl für ihre Person zu legitimiren, als auch ihre Ansprüche an⸗ zumelden, zu beweisen, nach Befinden mit dem oben genannten Besitzer des Ritterguts Roschitz darüber kürz⸗ lich zu verfahren und sodann rechtlicher Entscheidung gewärtig zu sein, wogegen wegen der in diesem Termine Nichterscheinenden, nach vorgängiger Ungehorsams⸗Be⸗

huldigung 2 schuldigung, den 16. Oktober 1850 mit Eröffnung eines Kontumazial⸗ und Präklusions⸗ Dekrels werde verfahren werden; so wird solches und daß die sich etwa anmeldenden, hier nicht wohnenden Interessenten angewiesen worden, sind, einen in hiesiger Stadt wohnhaften Anwalt zur Annahme von Ladungen und anderen Zufertigungen zu bevollmächtigen, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Altenburg, am 6. April 1850.

Herzogl. Sächsisches Landes⸗Justiz⸗Kollegium. Dr. Thienemann.

machen zu können glauben, zur Anzeige und Nachwei⸗

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr 4ZII11“ 8 Sthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. 8 Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des pPreuß. Staats⸗

Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Smn ggt. Amtlicher Theil. 8 Deutschland. Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. Allerhöchste Bestimmungen. Zur Polemik über die bei Z u“ 8 Oesterreichk). Wien. Abreise des Kaisers. ischtes. b ”5 ö se des Kaisers Vermischtes. Gratz. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. mremen. Bremen. Verhandlungen der Bürgerschast. Hamburg. Ham burg. Verhandlungen des Sechziger⸗Kollegiums. . Ausland. Oesterreich. Venedig. Reiseplan des Grafen von Chambord. Aussichten auf eine Amnestie. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. lichen Arbeiten. Gesetzentwurf für Wahlreform. matische Notificationen. Truppenmusterung. Abreise Persigny's und Dupin's. Die Wahlreform. Verurtheilungen wegen Einzel⸗ 0 8 G Er 4 vee Journalen. Post⸗Ertrag. Froment's Telegraph. GEroßbritanien und Irland. Parlament. liche Angelegenheiten und Kriminaljustiz. Unterhaus. Die austra⸗ lische Kolonial⸗Bill. London. Die englisch⸗griechische Differenz. Vermischtes. Genesung der Königin. Verwerfung eines Antrags auf Abschaffung der Annoncen⸗Steuer. 1 Rußland und Polen. St. Petersburg. thätigkeits⸗Verein. Niederlande. Aus dem Haag. Schweden. 1 Schweiz. Bern. Die Wahlen. Die freiburger Angelegenheiten. Italien. Turin. Kammerverhandlungen. Vermischtes. Genua. Minister⸗Entscheid in Bezug auf Klöster. Florenz. Preßmaßrsegel. 8 B ologna. Witterung. Rom. Der neapolitanische Gesandte. Vermischtes. Spanien. Madrid. Jonische Inseln. Griechenland. Türkei. Erdstöße.

Budget der öffent⸗ Paris. Diplo⸗

Oberhaus. Kirch⸗

Der deutsche Wohl⸗

Abreise des Kronprinzen von

Diplomatische Ernennungen. Korfu. Parlaments⸗Beschluß. af Athen. Die letzten Vorgänge vor der Verständigung. Smyrna. Maßregeln gegen die Heuschrecken. Fortdauernde

1 Börsen⸗- und Handels⸗Nachrichten. Beilage.

8 —- mrmxer.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zu Appellationsgerichts⸗Räthen zu ernennen:

1) Bei dem Appellationsgericht in Berlin den Stadtgerichts⸗ Rath Villaume und die Obergerichts⸗Assessoren Hecker und von Merckel hierselbst,

2) bei dem Appellationsgericht in Frankfurt die Obergerichts⸗ Assessoren Stumpe und Lehmann daselbst,

3) bei dem Appellationsgericht in Breslau die O Assessoren von Küster und B alan daselbst,

4) bei dem Appellationsgericht in Glogau die Obergerichts⸗ Assessoren Müller und von Rottengatter daselbst,

5) bei dem Appellationsgericht in Ratibor die Obergerichts⸗ Assessoren von Glan in Breslau und H offmann in Ratibor,

9°%) bei dem Appellationsgericht in Marienwerder den Ober⸗ gerichts⸗Assessor Stinner daselbst, den Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗ Rath Fischer in Danzig und den Obergerichts-Assessor Görde⸗ ler in Hamm,

7) bei dem Appellationsgericht zu Insterburg den Assessor Dr. Becker zu Königsberg i. Pr.

8) bei dem Appellationsgericht in Stettin den Obergerichts⸗ Assessor von Enckevort daselbst,

9) bei dem Appellationsgericht in Magdeburg den Obergerichts⸗ Assessor Kuers daselbst, 1

10) bei dem Appellationsgericht in Hamm den Kreisgerichts⸗ Rath Korte in Schwelm und den Obergerichts⸗Assessor V oßwin⸗ kel in Hamm,

41¹) bei dem Appellationsgericht in Posen den Obergerichts⸗ Asfessor de Rege daselbst, und— 8

12) bei dem Appellationsgericht in Bromberg den Justizrath Dr. Schütz hierselbst, den Stadtgerichts⸗Rath Elsner in Dan⸗ zig, den Stadtgerichts⸗Rath Scheffler hierselbst, den Obergerichts⸗ Assessor Heydenreich in Naumburg und den Obergerichts⸗Assessor von Vangerow in Bromberg.

Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin von Preußen ist von Koblenz über Weimar hier eingetroffen.

Instiz⸗Ministerium.

Der Notar Leunenschloß zu Fanten ist in den Friedens⸗ gerichtsbezirk Lennep, mit dem Wohnsizze in Lennep, und der No⸗ tar Quirin zu Lennep in den Friedensgerichtsbezirk Fanten, mit dem Wohnsitze in Xanten, vom 1. Juni d. J. ab, versetzt worden.

Finanz⸗Ministerinm. Bekanntmachung.

Bei der heute allhier, unter Zuziehung der zur vormals säch⸗ sischen, jetzt preußischen Steuer⸗Kreditkassen⸗ Schuld verordneten ständischen Herren Deputirten, erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, so wie der anstatt der früheren unverwechselten und unver⸗ loosbaren Steuerscheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer⸗ Kreditkassen⸗Scheine sind behufs deren Realisirung im Michaelster⸗ nine 1850 folgende Nummern gezogen worden:

1) Von den Steuer⸗Kreditkassen⸗Scheinen aus dem Jahre 1764

von Litt. A.

432. 1005. 1151. 1672.

bergerichts⸗

Obergerichts⸗

2 1000 Thaler

1677. 2187. 3465. 3973. 4082. 5250. 5462. 5629. 6494. 6757. 6920. 6947. 7311. 7342. 7654. 8078. 8619. 8625. 8943. 9643. 9704. 10,078. 10,114. 10,285. 10,516. 11,394. 11,826. 12,064. 12,634. 13,049. 13,152. 14,022.

—q,N—

Ihth90 0 Thaler 79. 270. 670. 836. 1639. 2148. 2581. 4422. 4577. 4662. 4931. 5127. 5802. 7180. 7470. von Litt. D. à 100 Thaler 1009. 1160. 1800. 2029. 2357. 2408. 2513. 2620. 2918, 3492, 3664. 4157. 4232. 4614. 6194. 6392. 2) Von den Steuer⸗Kreditkassen⸗Scheinen aus dem Jahre 1836 von Litt. A. à 1000 Thaler Vr. 6 10-h von Litt. B. à 500 Thaler

3421.

6865.

39.0. 6965.

ISv Goeee TLhaler

Die Realisirung dieser Scheine wird zu Michaelis 1850, wo deren Verzinsung aufhört, bei der hiesigen Regierungs⸗Haupt⸗Kasse, gegen Rückgabe derselben nebst den dazu gehörenden Talons und Coupons, stattfinden. 1

Merseburg, den April 1850.

Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Der Regierungs⸗Präsident von Witzleben.

090ʃ)

22*.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das der Eveline Schulz in Berlin unter dem 5. Mai 1849 ertheilte Patent .“ 8 auf ein Krankenbett ist aufgehoben.

Angekommen: Se. Egxcellenz der Kurfürstlich hessische

Minister⸗Präsident Hassenpflug, von Kassel.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 11. Mai. Nach dem heutigen Militair⸗ Wochenblatte hat der General⸗Major von Gayl, als Komman⸗ dant von Luxemburg, zugleich das Kommando der dortigen Trup⸗ pen⸗Brigade übernommen; ist der Oberst⸗Lieutenant Richter, Commandeur des berliner, zum Direktor des potsdamer Kadetten⸗ hauses ernannt, und soll derselbe bis zur Rückkehr des Oberst Gra⸗ fen Waldersee dessen Stellvertretung als Commandeur des Ka⸗ detten⸗Corps fortführen; der Major von Clausewitz zum Direktor des Kadettenhauses in Wahlstatt ernannt worden. Ferner soll der General⸗Lieutenant a. D. von Willisen in der Liste der zur Penston berechtigten preußischen Offiziere gestrichen werden, ist dem Major Block, Inspecteur der ersten Festungs⸗Inspection, als Oberst⸗Lieutenant, dem Hauptmann Hoppe, Ingenieur des Platzes Kosel, als Major, Beiden mit der Ingenieur⸗Uniform mit den vor⸗ schriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension, der Ab⸗ schied bewilligt worden.

Dasselbe Blatt enthält ferner folgende Allerhöchste Bestimmungen über Veränderungen hin⸗ sichtlich des Wachtdienstes.

Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 11. April 1850 über die Veränderungen, welche sich hinsichtlich des Wachtdienstes nöthig erwiesen haben, Folgendes zu bestimmen geruht:

1) Forthin sollen alle Truppen an der Besetzung der Königs⸗ wache theilnehmen, so daß die Titel IV. Artikel 6 der Umarbeitung des Theils 9 des Reglements für die Infanterie von 1788 den Garden vorbehaltene Gerechtsame erlischt. 2) Das Herausrufen der Wachen soll in Zukunft als Honneur mit Präsentiren des Gewehrs, beziehungsweise mit Marschschlagen allgemein nur vor Sr. Majestät dem Könige, Ihrer Majestät der Königin, den Prin⸗ zen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, vor fremden gekrön⸗ ten Häuptern und fürstlichen Personen regierender Häuser, vor der gesammten Generalität, dem Kommandanten oder komman⸗ direnden Offizier des Orts, dem Offizier du jour, der Ronde, so wie vor Fahnen und militairischen Leichen⸗Pa⸗ raden, noch ferner stattfinden. Außerdem erfolgt dasselbe nur vor anderen geschlossen marschirenden Trupps mit Aufnehmen des Gewehrs, und bei Aufläufen, Aufzügen, Begräbnissen und Feuers⸗ brünsten in bisheriger Weise. 3) Sämmtliche Schildwachen, so⸗ wohl einfache als doppelte, machen nur auf drei Arten die Hon⸗ neurs, indem sie a) mit Gewehr über still stehen, b) das Gewehr anfassen, oder c) präsentiren. Das Honneurmachen mit Gewehr beim Fuß und Strecken (bei der Kavallerie und Artillerie mit seit⸗ wärts Präsentiren) findet künftig nur in den Königlichen und Prinzlichen Schlössern statt. 4) Vor den Inhabern des Rothen Adler⸗Ordens mit Schwertern vorausgesetzt, daß die Decoration erkannt wird stehen die Schildwachen mit Gewehr über still auf ihren Posten, wenn jenen vermöge ihres Ranges keine anderen Honneurs zukommen, sie mögen Militairs sein oder nicht. 5) Ba⸗ taillons⸗Commandeure, welche nicht die kommandirenden Offüziere des Orts sind, erhalten nur dann von dem ihnen untergebenen Truppentheile eine Schildwache, wenn sie eine Fahne in ihrer Wohnung bei sich haben. 6) Außerhalb des Schilderhauses haben die Schildwachen fortan das Gewehr stets auf der Schulter zu tragen. 7) Den außen stehenden Schildwachen ist nicht gestattet, bei kaltem Wetter in die Häuser zu treten; auch kommen die früher auf Posten getragenen Filzschuhe nicht mehr in Anwendung. 8) Die von den Garnison⸗Wachen zu entsendenden Patrouillen sollen hinfort weder sich beim Begegnen gegenseitig stellen, noch von den Schildwachen angerufen oder gestellt werden. 9) In Berlin soll

der Zapfenstreich, mit Ausnahme des sogenannten großen Zapfen⸗ streichs, künftig auf der Stelle, wo die Spielleute bei rangirter Wache stehen, geschlagen oder geblasen werden. Diese Allerhöchsten Bestimmungen werden hierdurch zur allge⸗ meinen Kenntniß gebracht. . Berlin, den 3. Mai 1850. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. In Vertretung von Herwarth. Kunowski.

BVBerlin, 11. Mait. In daasa wird ein angeblich an Herrn A. von Humboldt gerichteter Brief des Ingenieurs W. Fairbairn in Manchester veröffentlicht, in wel⸗ chem das von dem Handels⸗Minister zur Einreichung von Entwür⸗ fen zur Rheinbrücke bei Köln kürzlich erlassene Programm heftig angegriffen und namentlich auch, die Ansicht ausgesprochen wird, daß nur durch eine Brücke nach dem Tubular⸗System dem wahren Bedürfnisse in wohlfeilster Weise entsprochen werden könne. Diese Ansicht findet jedoch auch in England lebhaften Widerspruch, wie solches unter andern aus einem hier in der Uebersetzung folgenden Briefe erhellet, welchen die Times in ihrer Nummer 20475 mittheilt.

An den Herausgeber der Times.

Mein Herr! 1““

Ich habe mehrere Jahre lang, seit ich einen mathematischen Grad an hiesiger Universität erlangte, ähnliche Gegenstände sorg⸗ fältig studirt, wie sie Herr Fairbairn in seinem jüngst veröffentlich⸗ ten Briefe in Betreff der Brücke über den Rhein bei Köln zur Er⸗ örterung bringt. Ich glaube, es wird für das Publikum rkützlich sein, davon Kenntniß zu erhalten, daß das Urtheil über die Vor⸗ züge der Röhren⸗ (Tubular⸗) Brücken, welches sich Herr Fairbairn gebildet hat und welches er mit solcher Sicherheit ausspricht, kei⸗ nesweges einstimmig von denen getheilt wird, welche diese Frage sorgfältig in Betracht gezogen haben. Die Times sind nicht der Ort für mathematische Untersuchungen. Ich begnüge mich daher,

die Hauptgründe anzuführen, welche Herrn Fairbairn's Ansicht ent⸗-

gegentreten.

8

1) Es läßt sich mathematisch nachweisen, daß dieselbe Masse Ei⸗

Ieen in die Form einer Röhre und auf eine Kettenbrücke ver theilt, der letzteren Construction ein großes Uebergewicht an Tragkraft zusichert. Ich glaube die Vermuthung wagen zu dürfen, daß Herr Fairbairn selbst zugeben wird, daß bei ei ner gegebenen gleichen Eisenmasse der Balken die schwächst Constructions⸗Form für eine eiserne Brücke ist. Bogen und die eiserne Hängebrücke ist caeteris paribus stär ker nach Verhältniß der Höhe des ersteren und der Senkung des letzteren. Ein ganz außergewöhnlicher Kostenaufwand, wie ein solche für andere Constructionen nicht erfordert wird, ist mit dem Aufrichten einer Röhrenbrücke verbunden.

3) In Betreff der dauernden Tragfähigkeit der Röhrenbrücken sind ausreichende Erfahrungen noch nicht gemacht. Mit gu⸗ tem Grund wird angenommen, daß konstante Vibrationen dem Schmiedeeisen eine kristallinische Textur verleihen und so zuletzt seine Tragkraft gänzlich zerstören.

4) In dem amtlichen Berichte der „Iron commission“ welcher so eben veröfsentlicht ist und die Untersuchungen von Män⸗ nern von ausgezeichneten mathematischen Kenntnissen enthält

(Männer, deren Ansichten gewiß eben so gewichtig sind, als die des Herrn Fairbairn) ist gesagt, daß die Kom⸗ missions⸗Mitglieder „nicht im Stande sind, irgend eine be⸗ stimmte Meinung über die Röhrenbrücken auszusprechen“, weil „man noch keine Erfahrung über den Widerstand hat, welchen sie den verschiedenen Wirkungen plötzlicher Tempera⸗ turwechsel, Erschütterungen und anderen Ursachen der Zer⸗ störung entgegenzusetzen vermögen.“ 1

5) Herr Hodgkinson, Herrn Fairbairn's Gefährte bei den in Be

treff der Röhrenbrücken gemachten Versuchen, lehnt es ab, eine Meinung in Betreff ihrer allgemeinen Vorzüge vor an⸗ deren Eisen⸗Constructionen auszusprechen.

Der außerordentliche Kostenaufwand, welchen die Actionaire der Chester and Halyhead Eisenbahn dieser Röhrenbrücken wegen haben aufbringen müssen, läßt viele von ihnen in der Anwendung solcher Constructionen einen großen Mißgriff erkennen. Wenigstens ist noch ungewiß, ob sie nicht diese sehr großen Geldopfer nur zu Gunsten des wissenschaftlichen Enthusiasmus der Erfinder eines Planes haben bringen müssen, welcher, was für Verdienste er fonst auch besitzen mag, noch nicht die Probe einer langen Erfahrung bestanden hat, welche allein seine allgemeine Anwendung rechtfer⸗ tigen kann.

ö

Ich bin ꝛc.

Cambridge, 24. April.

Oesterreich. Wien, 9. Mai. Gestern Morgen 6 Uhr hat Se. Maj. der Kaiser in Begleitung des Minister⸗Präsidenten Fürsten Schwar⸗ zenberg, der Minister Bach und Bruck, dann des General⸗Adju⸗ tanten Grafen von Grünne nebst zahlreichem Gefolge die Reise nach Triest angetreten. Von den Ministern bleiben blos die Her⸗ ren von Krauß und Thienfeld und des Kriegsministers Stellver treter, Graf Degenfeld, hier. Der Kaiser hat, wie der Lloyd meldet, noch vor seiner Abreise die provisorischen Gesetze in Betreff der Reorganisation Kroatiens und Slavoniens unterzeichnet; der

8

Der eiserne

gänzliche Abschluß aller organischen Gesetze und Ernennungen für

diese Kronländer nebst dem Gränzgebiete ist aber bis jetzt noc nicht erfolgt, weshalb der Tag der Rückkehr des Banus nach Croa tien noch nicht festgesetzt ist. 1

Das neue Bürgerwehrgesetz soll, wie der Lloyd erfahren hat, sogleich nach Rückkunft Sr. Majestät des Kaisers bekannt gemacht werden. „Dasselbe wird,“ sagt das genannte Blatt, „mit allgemei⸗ ner Spannung erwartet, da man überzeugt ist, daß dadurch wie⸗