“
1. „Der Unterzeichnete hat das Schreiben vom 30sten v. M. erhalten, durch welches Se. des Kaiserl. österreichischen Legations⸗ secretairs Herrn Zwierzina Hochwohlgeboren ihm eine Depesche des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten von Schwarzenberg vom 26sten v. M. — den Zusammentritt von Bevollmächtigten sämmtlicher Bundesgenossen in Frankfurt a. M. betreffend mittheilt, und sieht sich heute in den Stand gesetzt, im Namen der Königl. baye⸗ rischen Regierung hierauf zu antworten. Die baverische Regir⸗ rung theilt vollständig die Ueberzeugung des Kaiserl. Kabinets, daß es ein unabweisliches Bedürfniß sei, so schnell als mäglich ein, sei es auch nur ein provisorisches Centralorgan für den e hen Bund zu schafssen. Sie erkennt auch mit lebhaftem Hnsbesse Schritte an, welche das Kaiserl. Kabinet zur Besriehigunt, n N Bevürfnisses gethan hat und stimmt darin überein, daß, na hürt 2 bisher gemachten Vorschläge eine allseitige 11— gi⸗ funden haben, nur noch derjenige Weg .“ Bundesgesetze vorzeichnen. Die Zeitverhältnisse “ Art Iv wickelung und Ausbildung der Men ge s9 us ger nezent vn
r wie Schlußakte vom 5. Mai 182 1 ht . 9
Eb1ö1.““ und alle deutschen Regierungen 18 8 Nothwendigkeit anerkannt, welcher das Kaiserliche Kabinet güch 5
jeder einen eben st — ls würdigen Ausdruck gegeben hat.
wieder einen eben so klaren als würdig “ 8 Das gesetzliche Organ, dem die Befugniß solcher “ ung 9 Ausbildung der Bundesakte zusteht, ist nach Art. VI. und 7I. dieser Akte das Plenum der Bundesversammlung, und den Vorsitz in dieser Versammlung hat nach Aut. W. derselben Akte Oesterreich. Das Kaiserliche Kabinet hat daher, indem es nach der obenerwähnten Depesche die sämmtlichen Bundesglieder einladet, sich bis zum 10ten d. M. in Frankfurt a. M. durch Be⸗ vollmächtigte zu versammeln, nicht blos ein unzweifelhaftes Recht ausgeübt, sondern auch der in diesem Rechte liegenden Bundes⸗ pflicht in einer Weise entsprochen, welche das Vertrauen rechtfertigt, in Folge dessen sämmtliche Bundesgenossen bei der Bildung des Bundes jenes Recht an Oesterreich uüͤbertragen haben. Die Regie⸗ rung Sr. Majestät des Königs von Bayern wird daher der er⸗ wähnten Einladung sofort Folge leisten und ihr Bevollmächtigter wird bereit sein, der auf den 10ten d. Mts. festgesetzten Eröffnung zur Plenarversammlung zu Frankfurt a. M. beizuwohnen. Er wird mit den nöthigen Instructionen versehen sein, um die in Aussicht gestellten Vorschläge über die Bildung eines provisorischen Central⸗ Organs sofort zu berathen und wo möglich zur allgemeinen Annahme zu führen. Er wird aber auch ferner in den Stand gesetzt sein, sofort über die definitide Revision der Bun⸗ desverfassung in Berathung und Beschlußfassung einzutreten. Die Königlich bayerische Regierung spricht schon jetzt den leb⸗ haften Wunsch aus, daß diese Revision in möglichst kurzer Zeit um Abschlusse gebracht werden könne. Die Sicherheit des Vater⸗ landes nach außen, die Wiederherstellung seiner Ruhe und seines Wohlstandes im Innern sind wesentlich dadurch bedingt, daß die durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848 zu⸗ gesagte Revision der Bundesverfassung sobald als möglich verwirk⸗ licht werde, und die bayerische Regierung wird nach Krästen dahin mitwirken, daß dieses Ziel erreicht werde. Sie sieht auch in dem ausgesprochenen Willen des Kaiserlichen Kabinets, ein Werk zu Stande zu bringen, welches gerechten und billigen Ansprüchen all⸗ seitig zu entsprechen vermag, die wesentliche Bürgschaft des Gelin⸗ gens. Indem der Unterzeichnete Se. Hochwohlgeboren ersucht, diese Mittheilung zur Kenntniß seiner hohen Regierung zu bringen, er greift er mit Vergnügen diesen Anlaß ꝛc. München, am 5. Mai 1850. (gez.) von der Pfordten. An Se. des Kaiserlichen österreichischen Legations⸗Secretairs Herrn Zwierzina, Hoch⸗ wohlgeboren.“
II. „Zugleich mit der Eröffnung über die Berufung der Bun⸗ des⸗Plenarversammlung auf den 10ten d. M. durch das Kaiserliche Kabinet hat Se. des Kaiserlich österreichischen Legations⸗Seeretairs Herrn Zwierzina Hochwohlgeboren den Unterzeichneten durch eine zweite Mittheilung vom 30sten v. M. in Kenntniß gesetzt, daß der Kaiserliche Hof der Ansicht sei, die provisorische Bundes⸗Kommission müsse jene Geschäfte, welche nicht wohl einen Aufschub erleiden kön⸗
nen, so lange zu besorgen fortfahren, bis die einberufene Plenar⸗ Versammlung ein neues Central⸗Organ geschaffen haben werde. Die Königlich bayerische Regierung wünscht mit dem Kaiserlichen Kabinette, daß baldmöglichst ein solches neues Organ ins Leben treten könne und hat ihre volle Uebereinstimmung mit den zu diesem Zwecke genommenen Maßregeln des Kaiserlichen Kabinets in der Mittheilung des Unterzeichneten vom heutigen Tage ausgesprochen; — sie verhehlt sich aber die Schwierigkeiten nicht, welche der Erreichung dieses Zieles entgegen⸗ treten werden. Deshalb vermag sie einer unbestimmten Verlänge⸗ rung des durch die Convention vom 25. September v. J. begrün⸗ deten Interims aus denjenigen Gründen nicht zuzustimmen, welche sie bereits durch eine unter dem 15ten v. M. an ihre Gesandtschaft zu Wien erlassene Weisung zur Kenntniß des Kaiserlichen Kabi⸗ nettes gebracht hat. Eine solche unbestimmte Verlängerung wird aber auch unter den gegebenen Verhältnissen ohne Gefahr für den Bund unterlassen werden können. Die Regierungen von Oesterreich und Preußen haben in Folge der Convention vom 30. September v. J. mit Zustimmung aller Bundesglieder neben anderen Functionen auch die Verwaltung des Bundes⸗ Vermögens übernommen, sie sind daher jedenfalls berech⸗ tigt, diese Verwaltung so lange fortzuführen, bis das neue Bundesorgan eintritt, weil sie außerdem der Verpflichtung nicht würden genügen können, dieses Vermögen an das künftige Bundes⸗ organ zu übergeben. Was aber andere Bundes⸗Angelegenheiten betrifft so wird die am 10ten d. M. eintretende Versammlung von Bevollmächtigten aller Bundes⸗Regierungen in Frankfurt a. M. der Bundes⸗Kommission zugleich die Moͤglichkeit bieten, diejenigen Ge⸗ schäfte, welche nicht wohl einen Aufschub erleiden können, in einer den Bundesgesetzen und dem Erlöschen des Interims entsprechenden Weise der Mitwirkung der Bundesglieder zu unterstellen. In die⸗ sem Sinne wird die bayerische Regierung mit Vergnügen bereit sein, die Mitglieder der Bundes⸗Kommission im Vollzuge derjenigen Wellungen zu unterstützen, welche das Kaiserliche Kabinet in dan Kassrziher GbG für das Gemeinwohl des Bundes an die ergreift 8 Kommissäre erlassen hat. Der Unterzeichnete 1850. (gez) 2 diesen Anlaß ꝛc. München, den 3. Mai schen enien. An Se. des Kaiserlich österreichi⸗ Se⸗ Majestät 18c nesaHeien Zwierzina Hochwohlgeboren.“
10. Jani einschifeßtich heee die Dauer des Landtags bis zum
Sa Dr ig “ 110. tai. c. A. Z.) In der heu⸗ 1 urde die Berathung und Be⸗
814
“ “ * Anhäufung nicht nur beeinträchtigt, sondern auch ihr Ertrag bedeutend vermindert worden sei. Besonderen Anstoß erreg⸗ ten auch die zu Schulzwecken auf die Trauungen gelegten Abgaben von 2 ½ Ngr. bei Personen aus dem Bürger⸗ und Bauernstande, 20 Ngr. von sogenannten Honoratioren, 1 Rthlr. 10 Ngr. bei ren in der Hof⸗Rangordnung charakterisirten Personen ꝛc., weil die dabei festgehaltene Abstufung der Standes⸗Unter⸗ schiede den Grundrechten nicht räthlich
durch deren
zuwiderlaufe und es sei, die Begründung eines neuen Hausstandes zu vertheuern. Die Kammer beschloß, diese beiden Anträge an die Regierung zur Er⸗ wägung abzugeben, insoweit aber die Schulkassen dabei betheiligt sind, die hauptsächliche Beschlußnahme darauf bis zur Berathung der über das Schulwesen zu erwartenden Gesetzvorlagen auszu⸗ setzen. Der letzte Antrag des Abg. Kalb, die Erweiterung des Ge⸗ setzes und der Verordnung vom 2. Januar 1835 in der Weise, daß jede Bekanntmachung politischen Inhalts von der Kanzel und beim Gottesdienste gesetzlich verboten werde, betreffend, gab zu ei⸗ ner längeren und lebhaften Debatte Veranlassung. In der Haupt⸗ sache und abgesehen von dem vorliegenden speziellen Fall, die Ver⸗ kündigung der Proclamation vom 30. Mai, war man darin ein⸗ verstanden, daß politische Angelegenheiten nicht auf die Kanzel ge⸗ hören; nur in dem beregten Fall glaubten die Regierung und de⸗ ren Freunde eine Ausnahme beanspruchen zu können, obschon man zugestand, daß die Königliche Proclamation vom 30. Mai eine le⸗ diglich weltliche politische Sache gewesen sei. In materieller Hin⸗ sicht machte man auf der entgegengesetzten Seite besonders geltend, daß sie zur Parteinahme auffordere.
In Bezug auf die Stellung der sächsischen Regierung zum Maibündnisse äußerte sich der Ausschuß⸗Bericht unter Anderem fol⸗ gendermaßen: „Und welchen sittlichen Eindruck mußte nothwendig selbst die spätere Erinnerung an deren an heiliger Stätte erfolgte Verkündigung machen, als man bald nachher die bewußten, in der Ansprache verschwiegen gebliebenen Vorbehalle unserer Regierung erfuhr und als die Letztere wiederum nach einiger Zeit dieselben geltend machte, um sich dem dem Landvolke in den Kirchen verkun⸗ digten Werke zu entziehen!“ In formeller Hinsicht rekurrirte man auf den General-⸗Artikel III. §. 9 der Kirchen⸗Ordnung von 1580. Es lautet diese Gesetzstelle also: „Nachdem die Kirchen⸗Gebäude verordnet, nicht weltliche Sachen darin zu verkündigen, sondern Gottes Wort zu predigen und anzuhören; so sollen die Kirchendie⸗ ner sich befleißigen, daß sie nicht allerlei, besonders weltliche Sa⸗ chen, zu verkündigen annehmen, nach auch Anderen zu thun ver⸗ statten, welche vor der Kirche auf denen offenen Plätzen in den Döͤr⸗ fern, oder in denen Städten auf dem Rathhaus, oder anderen Oer⸗ tern viel füglicher verrichtet werden können.“ Die Kultusministe⸗ rial⸗Verordnung vom 1. Juni 1849, durch welche das Verlesen der Proclamation vom 30. Mai vorgeschrieben worden ist, wurde als ein Verstoß gegen dieses „alte, aber nicht veraltete“ Gesetz betrach⸗ tet und demgemäß beschlossen: „im Vereine mit der ersten Kam- mer, aus Anlaß der Nichtbeobachtung einer Bestimmung der Kir⸗ chenordnung von Seiten des Kultusministeriums, an den König den Antrag auf Abstellung dieses Gebrechens für die Zukunft zu bringen.“ Der übrige Theil der Sitzung wurde mit der Bera⸗ thung und Beschlußfassung einiger Petitionen ausgefüllt, unter welchen die Beschwerde des Gemeinderaths zu Lobstädt wegen der von Seiten des Ministeriums des Innern verweigerten Einführung der Städteordnung im Städtchen Lobstädt die wichtigste war. Die Kammer beschloß, die Beschwerde dieser Gemeinde zu thunlichster Berücksichtigung an die Staatsregierung abzugeben.
Die Eröffnung der Sächsisch⸗Böhmischen Eisenbahn bis König⸗ stein hat gestern stattgefunden und trotz des ungünstigen Wetters sich einer regen Theilnahme von Seiten der zur Eröffnungsfahrt Eingeladenen zu erfreuen gehabt.
Der Wirkliche Geheimrath und frühere Bundestagsgesandte von Nostiz und Jänkendorf ist heute früh als Bevollmächtigter der sächsischen Regierung nach Franlfurt abgereist.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 10. Mai. Die Darmst. Ztg. enthält Folgendes: „Ministerialrath Eigenbrodt ist bereits vor einigen Tagen abgereist, um seine Stelle im Schieds⸗ gerichte wieder einzunehmen; desgleichen rüstet sich Herr von Lepel, um alsbald wieder im Verwaltungs⸗Rathe der Union zu erscheinen. Wir geben diese Notizen blos, um dadurch unwürdige Insinuatio⸗ nen zurückzuweisen, welche das gegenwärtige Vorschreiten unserer Regierung als Rücktritt von dem Bündnisse bezeichnen und Ver⸗ dächtigungen anderer Art daran knüpfen wollen. Von einer diessei⸗ tigen Ernennung zur Beschickung des frankfurter Bevollmächtigten⸗ Tages, ist, wie wir bestimmt versichern können, nichts bekannt.“
Frankfurt. Frankfurt a. M., 9. Mai. (O. P. A. Z.) Bei der Eröfsnung der gestrigen Sitzung der hiesigen gesetzgeben⸗ den Versammlung kündigt das Präsidium den Einlauf zweier Se⸗ natsvorträge über das preußische Bündniß und das Interim an, welche gedruckt, ausgetheilt und in einer am 15. Mai zu haltenden Sitzung berathen werden sollen.
Frankfurt a. M., 10. Mai. (Fr ankf. J.) Heute Nach⸗ mittag um 1 Uhr eröffnete der österreichische Bevollmächtigte, Graf Thun, den hier zusammengetretenen Staatenkongreß. Als Bevoll⸗ mächtigte zum Staatenkongreß sind bereits ernannt: Für Oester⸗ reich Graf Thun; für Sachsen Herr von Zeschau; für Hannover Legations⸗Rath Detmold; für Württemberg Herr von Reinhard; für Bayern Herr von kylander; für Luxemburg Herr von Scherff für das Landgrafthum Hessen⸗Homburg Herr von Holzhausen.
Hamburg. Hamburg, 10. Mai. (H. C.) Se. König⸗ liche Hoheit der Kronprinz von Schweden und Norwegen mit Ge⸗ folge ist auf dem holländischen Dampfschiffe Willem I. von Amster⸗
dam diesen Morgen um 6 Uhr hier angekommen.
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Ausland.
Frankreich. Paris, 9. Mai. Der Präsident der Republik hat seine Abreise nach Fontainebleau auf einige Zeit verschoben.
Folgendes ist das Wesentliche der im Moniteur enthaltenen ministeriellen Motivirung der Modificationen des Wahlgesetzes: „Die Regierung glaubt ihre heiligste Pflicht zu erfüllen, wenn sie die Aufmerksamkeit der National⸗Versammlung auf den gegenwär⸗ tigen Zustand der Wahlgesetzgebung lenkt. Das Land ist von Angst getrieben; die Ungewißheit unserer Zustände lastet auf allen Ge⸗ müthern, hält die Geschäfte auf, benimmt der Gewerbthätigkeit ih⸗ ren Aufschwung, vernichtet die Entwickelung der Handelsbestrebun⸗ gen und entwerthet die Produkte zum großen Nachtheil des Land⸗
schlußfassung uüͤb 8 1 ledigun 8eee vis Anträge 3, 4 und 5 des Abg. Kalb zur Er⸗
Die ersten bei ½ Wegfall von §. 2 en beiden Anträge bezogen sich auf de das Ministeriat⸗Veroch Restripts vom 16. Juli 181 ö. einer Schulklasse betresene 88 17. Dezember 1835, die Anlegung Kollektenwesens. In Uehierer Puteh anf eine Revision des ganzen
nen bemerklich, daß der höhere der gehenkceden
bewohners. In Gegenwart der Ereignisse, die vor unseren Augen geschehen, fragt man sich, ob die geheiligten Grundsätze, welche die Verfassung in ihrem Eingangstheil enthält, einen genügenden Schutz für das Wahlgesetz bieten. Wir glauben es nicht, wir hetrachten dieses Gesetz an nicht wenigen Stellen für mangelhaft. Man muß die Constitution in
ihrem Geiste und in ihrem Buchstaben achten; man darf sie weder noch
hinterlistig umgehen; aber der Gesetzgeber kann und muß von den Rechten Gebrauch machen, welche die Verfassung ihm überträgt, um die bedrohte Gesellschaft zu retten. Von allen Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ist diejenige die gefährlichste, welche das Recht, an einem bestimmten Ort zu wählen, blos von der Bedin⸗ gung eines vorausgegangenen Aufenthalts von sechs Monaten ab⸗ hängig macht. Der Aufenthalt ist ein Ereigniß vorübergehender Natur, dessen Konstatirung allen Arten von Betrug Gelegenheit bietet. Indem das Gesetz diese geringe Schranke aufstellte, hat es einem Wähler die Möglichkeit gelassen, in mehreren Departements sein Recht auszuüben. Es ist dringend und es ist möglich, die Ge⸗ fahren, welche diese Bestimmung in sich schließt, zu beschwören. Die Constitution fordert sehr weislich, daß Jedermann in der Gemeinde wähle, zu der er wirklich gehört. Indem sie den Wähler in die Mitte der Seinigen versetzt, ihn an seine häuslichen Angelegenhei⸗ ten fesselt, stellt sie ihn unter den Einfluß guter Rathschläge und edler Gesinnungen. Ist das Wahlgesetz, indem es blos einen Auf⸗ enthalt von sechs Monaten erheischt, mit diesen weisen Bestimmun⸗ gen im Einklang? Wir glauben nicht. Wir schlagen Ihnen vor, die Bedingung des Aufenthalts auf drei Jahre zu erweitern, d. h. auf eine der Gesetzgebung selbst gleiche Dauer. Dieser Aufent⸗ halt wird einen ernsten und moralischen Charakter annehmen, und der Wähler wird an einem Orte nicht fremd sein, wo er sein Recht ausubt. Von den verschiedenen Umständen, welche diesen Aufenthalt konstatiren könnten, ist die Einschreibung in die Rolle der persönlichen Steuer die sicherste. Den Bestimmungen des Gesetzes von a
April 1832 zufolge, sind alle Bewohner aller Gemeinden Frank⸗ reichs in dieser Rolle verzeichnet, wenn sie nicht als dürftig erkannt werden. Wir schlagen daher vor, daß der. Ausweis für die jährige Aufenthaltsdauer aus der SZ111“ Wir schließen deswegen nicht alle diejenigen aus, welche jährlich höchstens 4 Fr. 50 Cent. an Steuern, bezahlen. 8 Nein, wir suchen nur ein Mittel, den wirklichen Aufenthaltsort festzustellen, und die Steuerliste schien uns dafür das sicherste. So sind majorenne Söhne von der Personalsteuer befreit, wenn sie von den Einkünf⸗ ten ihrer Aeltern leben. Dieselben sollen daher auf die einfache Erklärung derselben in die Wählerliste aufgenommen werden. Eben so können Bediente auf die Bestätigung einer dreijährigen Dienst⸗ zeit von ihren Herrschaften Wähler sein. Eben so werden Land⸗ und See⸗Soldaten in die Wählerliste aufgenommen. Ein gleicher Fall findet bei den Beamten statt. Wir ha⸗ ben daher den Art. 25 der Constitution geachtet und keinen Census festgesetzt. Wir wollen blos den Geist der Constitution zur Wahr⸗ heit machen. Wir wollen eine gereinigte, eine unverfälschte Wäh⸗ lerliste. Wenn unser gemeinschaftliches Bestreben gelingt, können wir in unserem Vaterlande noch an den Triumph des Rechtes und der Vernunft glauben. Der zweite hauptsächlich mangelhafte Punkt betrifft die Wahlunfähigkeit. Nach der Constitution ist dieselbe durch das Wahlgesetz zu bestimmen. Die Bestimmung des dermaligen Wahlgesetzes ist viel zu beschränkt. Man verlangt wenigstens drei⸗ monatliche Gefängnißstrafe als Ausschließungsgrund. Verbrecher dürfen aber nicht auf ver Wählerliste erscheinen. Das Gesetz schweigt über Bestrafungen wegen Aufruhr, wegen Beleidigung der Behörden, wegen Zusammenrottung, wegen Klubs und geheimen Gesellschaften. Das Gesetz schweigt über abgesetzte Staatsbeamte. Gerade diese aber verdienen ausgeschlossen zu werden. Das Gesetz schweigt über die wegen Bettelns und Vagabundirens Verurtheilten. Wir wollen die Wählerliste zum Besten der Ordnung reinigen. Der dritte Punkt ist endlich eben so wichtig. Nach Art. 63 und 64 des ge⸗ genwärtigen Wahlgesetzes ist die zur Gültigkeit einer Wahl erfer. derliche Majorität die relative, blos mit der Bedingung, dieselbe nicht geringer sein darf, als der achte Theil 1” Gse Departement eingeschriebenen Wähler. Diese EC Beispiel. Dadurch werden die Wähler lan, Vie Rrepöeser d gehen aus einer eigentlichen Minorität hervor. Wir vealer Bei für das erste Skrutinium ein Viertel der eingeschricbe 94
dem zweiten kann die absolute Majorität . v X“ setzt werden. Beim dritten Skrutinium ist Wählerzah “ tive Majorität gleichgültig. Es erübrigen noch zwei provisorische Bestimmungen. Bei Ersatzwahlen ist gegenwärtig die längste Frist 40 Tage. Sie ist zu kurz. Wir verlangen eine Frist von sechs Monaten. Endlich ist das Bekanntwerden der Armee-Ahstimmung schädlich. Wir schlagen daher Abschaffung des Sondervotums vor. Gelingt uns diese Benderung, so haben wir unserem Vaterlande Glück und Wohlstand gesichert. Wenn, was Gott verhüte, unser Streben vereitelt würde, so möchte uns die Ueberzeugung trösten, daß wir zur Reinigung des allgemeinen Stimmrechtes unser Möglichstes gethan haben. Der Gesetz⸗Entwurf selbst lautet: „Der Präsident der Republik dekretirt: Nachfolgender Gesetz⸗Entwurf wird vom Minister des Innern der National⸗Versammlung vorgelegt werden: „Art. 1. In zwölf Tagen nach Veröffentlichung gegen⸗ wärtigen Gesetzes wird der Maire jeder Gemeinde eine neue Wäh⸗ lerliste anfertigen. Art. 2. Dieselbe enthält in alphabetischer Ord⸗ nung: a) Alle Franzosen, welche ihr 21stes Jahr vollendet haben, ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen und drei Jahre in derselben Gemeinde wohnen. b) Alle die, welche bis zum defi⸗ nitiven Schlusse der Liste dieses Alter erreichen. Art. 3. Die Aufenthaltsdauer ist nachzuweisen: a) durch die Personalsteuer Liste, b) Erklärung der Aeltern für bei ihnen wohnende majorenne Kin⸗ der, c) Erklärung der Meister und Lohnherren für die bei ihnen beschäftigten und in ihrem Hause wohnenden Arbeiter, 2) durch An⸗ stellung im Staatsdienste, ec) durch aktive Dienstzeit in der Land⸗ oder Seemacht. Art. 4. Bestrafung der Contraventionen. Art. 5. Administrativ. Art. 6. Auf die Wahlliste werden nicht gesetzt: a) die im bestehenden Wahlgesetz bezeichneten Individuen; b) die in dem⸗ selben unter 4 bezeichneten Individuen, ohne Rücksicht auf die Straf⸗ dauer; c) abgesetzte Beamte; —h wegen Bettelnsund Vagabundirens Be⸗ strafte; e) die wegen Aufruhr, Beleidigung der Behörden, wegen Sb menrottung, Klubreden Verurtheilten durch fünf Jahre. Art. . Die Soldaten werden in die Wahlsectionen ihres D. epartements ver⸗ theilt. Ihre Stimmzettel werden versiegelt und am Orte der Ab⸗ stimmung mit denen der übrigen Wähler vermischt. Art. 8. Um beim ersten Skrutinium gewählt zu werden, muß man der 1h gezeichneten Wähler und die absolute Majorität der Stimmenden erhalten haben. Das zweite Skrutinium ist auf den nächstfolgenden Sonntag festgesetzt. Bei diesem genügt 4 der ““ düe relative Majorität der stimmenden Wähler. Beim 15 nium, welches auf den viertfolgenden Sonntag fällt, ist Wähler⸗ zahl und Majorität gleichgültig. Art. 9. L binnen sechs Monaten⸗ angeordnet. Art. 10. Fneinist chse sfen weilige Bestimmungen: Art. L. Apmthte ss Pos für Anfertigung der Listen. Paris, im Elysee Nationa 88. 52 1850. Der Präsident der Republik, Louis Napoleon e Der Minister des Innern: J. Baroche.“ Morgen 8. form in den Abtheilungen zur Debatte kohemen. Nach 9 Festri⸗ gen Sitzung gab Baroche der Siebzehner⸗Kommission ein g iinzende Diner dem auch der Präsident der Republik und General Chan⸗ garnier beiwohnten. Nächsten Sonnabend sind die Mitglieder der Siebzehner⸗Kommission zum Präsidenten geladen, der dadurch seet vollkommene Uebereinstimmung mit ihren Ansichten darthun will.
Ersatzwahlen werden erst. Zeit⸗ 8
Mit dem Berge stimmten gegen die Dringlichkeit des neuen Wahl⸗ gesetz⸗Entwurfs: Lamoricière, Demernay, Dufournel, Bixio, V. Lefranc, Barthelemy St. Hilaire, Valette, E. Leroux, F. de Lastey⸗ rie, Flandin, Corne, Charamaule und Andere vom Tiers parti. Der Artikel des neuen Wahlgesetzes, welcher zur Gültigkeit einer Wahl die absolute Majorität der Stimmenden fordert, giebt der Opinion publiague Gelegenheit zu einer statistischen Betrach⸗ tung in Bezug auf die bisher stattgefundenen Wahlen. Das mo⸗ difizirte Wahlgesetz fordert zur Gultigkeit einer Ernennung zum Volksvertreter die Vereinigung von einem Viertel der eingeschriebe⸗ nen Wähler. Die Opinion publique berechnet nun, daß bei den Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung, welche in dem jetzi⸗ gen Augenblicke ihr Mandat erfüllt, blos in 29 Departements den gewählten Repräsentanten die absolute Majorität zu Theil wurde. Diese Departements schickten im Ganzen 244 Repräsentanten in die Versammlung. Alle übrigen Wahlen wären mithin ungültig ge⸗ wesen, wenn diese jetzt projektirte Wahlgesetzbestimmung schon früher gesetzliche Kraft gehabt hätte. Das Verhältniß der revolutionairen Presse ist jetzt folgendes: die Voix du Peuple steht am entschiedensten auf dem Boden der Revolution, nicht so Republique, Siscle und Presse. roudhon's Blatt erklärt, bei allen Fragen stehe die Initiative dem Volke zu. Es sei Unsinn, blos Mäßigung oder blos Barrikaden machen zu wollen. Man habe die Sache nur scharf hinzustellen. Das Volk werde entscheiden. Ihm schließt sich der National an. Beide Blätter athmen übrigens in jeder Zeile Revolution. Alle sozialistischen Journale sind darin einig, daß Rußlands Rüstungen mit Hinsicht auf Frankreich stattfänden. 8 Der heutige Moniteur enthält zahlreiche Ordens⸗Verleihungen an Militair⸗Personen. Ungeachtet des gestrigen so einflußreichen Votums ist die Stadt vollständig ruhig, und man bemerkt nirgends irgend eine Aufregung. In den Vorstädten St. Antoine und St. Marceau sah man zwar gestern Abend Volksgruppen auf den Straßen, welche das Ergebniß der Sitzung der National⸗Versammlung, das sich rasch verbreitet hatte, besprachen. Doch fiel nirgends eine Nuhestörung vor. Zahl⸗ reiche Patrouillen durchstreiften während der Nacht die hauptsaͤchlich von der arbeitenden Bevölkerung bewohnten Stadttheile, und man erfährt heute, daß die Garnison von Paris beträchtlich an Truppen⸗ zahl vermehrt worden sei. Heute ist das fünfte Jäger Regiment zu Pferde hier angelangt. Es wurde in der Militairschule auf dem Marsfelde kasernirt. Heute wurden große Massen von Munition jeden Kalibers von Vincennes nach Paris gebracht. Alle Truppen sind konsignirt. “
— Man hatte im heutigen Moniteur die Ernennungsdekrete der neuen Präfekten erwartet. Dieselben sollen jedoch erst in einigen Tagen veröffentlicht werden. Man erwartet gleichzeitig eine Ver änderung im Personal der Unterpräfekten. Die Regierung scheint überhaupt in dem gegenwärtigen Augenblicke den Departemental⸗ zuständen eine große Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus. Sitzung vom 7. Mai. Lord R. Grosvenor crklärte er werde seine Bill in Betreff der Certifikate der Anwalte zurück⸗ ziehen, falls dieselbe nicht auf Irland und Schottland ausgedehnt werden solle. Sir E. Buxton zeigt an, daß die Regierung ihm die Sitzung vom 31sten d. M. eingeräumt habe zur Diskussion seines Antrages über die Einfuhr von Zucker aus Sklavenstaaten. Herr Frewen kündigt an, im Namen Cayley's, daß er seinen Antrag auf Aufhebung der Malzsteuer am 30sten d. M., und Herr Bright, daß er seinen Antrag auf Ernennung ei⸗ ner Kommission zur Untersuchung der Hindernisse, welche sich dem Baumwollenbau in Ostindien entgegenstellen, am nächsten Dienstage vor das Haus bringen werde. Lord R GSeeka Einsetzung einer Spezial Kommission an, welche Vorschläge zur Verbesserung der gesundheit⸗ lichen Lage der londoner Bäckergesellen vor das Haus bringen soll. Sir G. Grey, der Minister des Innern, widersetzt sich dem An⸗ trage, indem er glaubt, derselbe werde zu keinem praktischen Re⸗ sultate führen. Stafford ist der Ansicht, die Weigerung des Hauses, die Leiden der arbeitenden Klassen auch nur zu untersuchen, werde eine höchst verderbliche Wirkung auf jene Klassen ausüben, indem sie ihr Vertrauen in die Einrichtungen des Landes erschüt⸗ tern werde. Bright wirft Lord R. Grosvenor vor, er sei, wenn nicht ein Sozialist, doch ein Fürsprecher des Sozialismus. Die londoner Bäcker seien meist Schotten, und Niemand verstehe besser als diese, für sich selbst Sorge zu tragen. Nachdem noch Lord D. Stuart zu Gunsten des Antrags gesprochen hat, wird derselbe mit 90 gegen 44 Stimmen verworfen.
London, 9. Mai. Der National⸗Verein zum Schutze der Industrie und des Kapitals hielt vorgestern unter Vorsitz seines Präsidenten, des Herzogs von Richmond, eine Versammlung, wel cher außer etwa einem Dutzend Pairs und vierzig Unterhaus⸗Mit⸗ gliedern hauptsächlich Pächter beiwohnten. Unter den anwesenden Lords befanden sich der Marquis von Downshire, Graf Stanhope, Graf Malmesbury, Lord Combermere, Graf Eglinton und Graf Talbot; unter den Mitgliedern des Hauses der Gemeinen Oberst Sibthorp, Sir John Trollope, Sir Charles Burrell und die Her⸗ ren Christopher, Worsley, Packe, G. F. YPoung u. s. w. Die Rede, mit welcher der Vorsitzende die Versammlung eröffnete, bot wenig Bemerkenswerthes dar, indem sie sich fast allein darauf be⸗ schränkte, der Partei Beharrlichkeit anzuempfehlen.“ Eben so wie⸗ derholten sich in den meisten übrigen Vorträgen die Angriffe auf das Freihandels⸗System, theilweise in ziemlich drohendem Tone. Die Versammlung trennte sich, nachdem sie vier und eine halbe Stunde gedauert hatte.
Dänemark. Kopenhagen, 9. Mai. (Börs. H.) Prin⸗ zessin Juliane, Wittwe des Prinzen Wilhelm von Hessen⸗Philipps⸗ thal und Schwester des verstorbenen Königs Christian VIII. und des Prinzen Ferdinand, ist diese Nacht im 63sten Jahre ihres Alters gestorben.
Italien. Turin, 5. Mai. (Lloyd.) Gestern wurde hier der Erzbischof Franzoni festgenommen und auf die Citadelle ge⸗ bracht, wo er mit aller Schonung behandelt wird. Die Opinione versichert, daß dieser Gewaltstreich der Regierung mit Befriedigung vernommen wurde. Die radikalen Journale besprechen das Ver⸗ halten dieses Kirchenfürsten mit großer Erbitterung und ziehen Pa rallelen zwischen ihm und dem Erzbischofe von Köln, die nicht zu seinen Gunsten ausfallen.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer kam nichts Besonderes zur Sprache. Die Kommission, welche mit der Prüfung des Gesetzentwurfes über die Abschaffung der Strafen wegen Nicht⸗ haltung gewisser Feiertage beschäftigt ist, wird sich für diese Maß⸗ regel aussprechen.
Florenz, 4. Mai. (Lloyd.) Die in Florenz vorgestern eingetroffenen Mitglieder der von Bologna nach Rom entsendeten Huldigungs⸗Deputation versicherten, daß sie den Auftrag haben,
den heiligen Vater um Einführung zeitgemäßer Reformen und Er⸗ theilung einer Amnestie im Namen ihrer Kommittenten an⸗ zugehen. .
In Ferrara ist am 30. April die alte Garnison des Forts nach Perugia abgezogen und ist durch ein Bataillon banater Grän⸗ zer, welche mit Musik einmarschirten, abgelöst worden.
Das Nazionale darf 14 Tage lang auf höheren Befehl nicht ausgegeben werden.
Rom, 29. April. (Lloyd.) Das Statuto schildert die römischen Verhältnisse in traurigem Lichte und erzählt, daß di⸗ Ab⸗ setzungen mißliebiger Beamten fortdauern und fortwährend Miß⸗ stimmung erregen. Die Finanzverhältnisse der ewigen Stadt wol⸗ len sich ebenfalls nicht sehr günstig gestalten. Der Papst wird fort⸗ während mit Gerüchten von Verschwörungen gegen sein Leben ge⸗ quält. Die erwarteten Bekanntmachungen über die künftige Ge⸗ staltung der Verhältnisse sind noch nicht erfolgt.
Rom, 1. Mai. Das Giornale di Roma widerspricht der vom Nazionale verbreiteten Nachricht, daß Herr von Rothschild die Einzahlung des Anlehens suspendirt habe, und bespricht in ei⸗ nem langen Artikel die von den Rothen ausgesprengten falschen Gerüchte.
Griechenland. Athen, 30. April. (Wien. Ztg. Gleich nachdem die unter Embargo gewesenen Schiffe aus der Ba von Salamis im Pyräeus eingelaufen waren, entsandte die Re⸗ gierung eine Kommission, um die etwaigen Havarieen und Beschä⸗ digungen derselben aufzunehmen, da sie für diese von Staats wegen entschädigt werden sollen. Diese Schäden sind von keinem besonde⸗ ren Belang; um so beträchtlicher ist der Verlust, der durch die lange Geschäftslosigkeit den Schiffsrhedern und der zahlreichen von der Kauffartei lebenden Bevölkerung zuging, und für diesen kann und wird kein Ersatz gegeben werden.
Das Gerücht erhält sich, daß die englische Flotte von hier nach Neapel gehen wird, um dort ebenfalls englische Entschädigungs⸗ Anforderungen, die noch aus den sicilianischen Kämpfen datiren, —zu unterstüͤtzen. .
Die französischen Schiffe „Inflexible“ und „Vedette“ und das Kaiserlich österreichische Kriegsfahrzeug „Marianna“ haben den Py⸗ reäeus verlassen. Die englischen Schiffe „Odin“ und „Firebrand“ liegen noch daselbst vor Anker. Herr Wyse hat bereits die „Cale⸗ donia“, an deren Bord er sich aufgehalten, verlassen und ist in Athen ans Land gestiegen. Der franzoösische Dampfer „Solon“ ist heute mit Depeschen fuͤr Herrn Gros angekommen, und unverbürgte Gerüchte erzählen, daß, wenn diese Depeschen früher angelangt wären, die nun beigelegte Differenz einen für Griechenland günsti⸗ geren Ausgang gewonnen haben würde.
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Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung über die Be⸗ dingungen der Theilnahme an der im nächsten Jahre bevorstehen⸗ den Ausstellung der Industrie⸗Erzeugnisse aller Völker zu London und die für preußische Staats⸗Angehörige, welche sich bei dersrel⸗ ben betheiligen wollen, gewährten Erleichterungen vom 8ten d. M., wovon in unserem Büreau, Klosterstraße Nr. 36 im Gewerbehause, Abdrücke unentgeltlich zu entnehmen sind, benachrichtigen wir die Industriellen der Stadt Berlin und des Regierungs⸗Bezirks Pots⸗ dam, daß Formulare zur Anmeldung der auszustellenden Gegen⸗ stände vom 15. Mai d. J. ab, an allen Wochentagen Morgens 10 bis 12 Uhr, in der Klosterstraße Nr. 36 unentgeltlich in Empfang genommen werden können. Ebendaselbst sind Nachmit⸗
tags die mit den Anmeldungen ausgefüllten Formulare, sobald es angeht und spätestens bis zum 1. August d. J., wieder abzugeben. Es wird daselbst Veranstaltung getroffen werden, daß diejenigen Herren Aussteller, welche noch nähere Auskunft über einzelne Punkte wünschen möchten, diese Auskunft daselbst an jedem Mon⸗ tag und Donnerstag Morgens 10 bis 12 Uhr von Mitgliedern der unterzeichneten Kommission erhalten können.
Die Anmeldung muß außer einer möglichst genauen Bezeich⸗ nung der auszustellenden Gegenstände, Namen und Wohnung des Ausstellers nachweisen. Der späteren Ablieferung ist eine Abschrift der genehmigten Anmeldung beizufügen.
Berlin, den 10. Mai 1850. Kommission für die Industrie⸗Ausstellung in London. von Viebahn.
Berliner Börse. Berlin, 11. Mai. Der Geschäftsgang an unserer Börse war seit Beginn dieses Monats äußerst schleppend und weder auf Speculation noch für den Bedarf zeigte sich einiges Leben. Dabei blieb die Stimmung gedrückt und die Tendenz im Allgemeinen weichend, so daß einige Actiengattungen einen beträchtlichen Rück⸗
So sehr das Augenmerk auf die Ereignisse in Frankreich gerichtet bleibt, so machte doch in dieser Woche die Bewegung der Rente weniger Eindruck auf unsere Course, als die allgemein verbreitete Nachricht von einer neuen preußischen Anleihe und die sich daran knüpfende Besorgniß kriegerischer Rüstungen. Die Finanz Krisis in Oesterreich berüͤhrt unseren Geldmarkt eben so wenig, als unsere übrigen Handels⸗Verhältnisse, was um so erfreulicher ist, als früher namentlich unser Börsenverkehr mit Wien sehr um⸗ fangreich war und die jetzt dort herrschende Finanznoth nachtheilige Folgen würde gehabt haben. Jetzt aber bleibt die wiener Cours⸗ Notirung nach wie vor ohne allen Einfluß, und auch die sonst von dorther eingehenden Handels⸗Berichte werden an unserer Börse kaum besprochen. Von nachtheiliger Wirkung auf den Coursstand der Actien war der Verkauf der Krakau⸗Oberschlesischen Bahn an Oesterreich, wiewohl die gewährte Zinsgarantie von 4 pCt. nebst einer regelmäßigen Amortisation und die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals in preußisch Courant, günstige Bedingungen genannt werden können. Seither hatten die Besitzer auf einen solchen Vertrag großen Werth gelegt, in diesem Augenblick scheint ihnen aber die Finanzlage Oesterreichs zu bedenklich und durch einige Verkäufe drückte sich der Cours von 70 bis 68 „Ct., während man nach Abschluß des Ver⸗ trages eine Steigerung erwartet hatte. Wir müssen gestehen, daß nach der aus dem Vertrage gebotenen Sicherstellung fuͤr die Actio⸗ naire jede Besorgniß schwinden dürfte und machen vornehmlich auf die 4proz. Prioritäts⸗Obligationen der Krakauer Bahn, welche nur im Belaufe von 300,000 Rthlr. cirkuliren und die erste Hypothek ausmachen, aufmerksam, da der gegenwärtige Coursstand im Ver⸗ hältniß zur Sicherheit ein sehr niedriger zu sein scheint. Unsere Eisenbahn⸗Actien, die, wie bereits oben bemerkt, seit der Monats⸗ Liquidation fast sämmtlich gewichen sind, weisen folgende Verände⸗ rungen nach:
Berlin⸗Anhalter von 89 a 89 ⅛ bez.
Berlin⸗Hamburger 78 a 77 ¼ bez.
Berlin⸗Stettiner 102 ½, 102 a ¼ bez.
Potsdam⸗Magdeburger 64 ½ a 63 ¼ u. ⅔ bez.
Halle⸗Thüringer 64 ½ a 63 ½ bez. Köln⸗Minden von 94 ¼ a 93 ½ bez. Niederschl.⸗Märkische 83 ½ a 83 bez Posen⸗Stargard 82 ¼ a 82 u. ¼ bez.
„ Litt. B. 102 ¾ a 102 ⅜ bez. Magdeburg⸗Wittenberge 57 a 56 bez. Ene Friedr. Wilh. Nordbahn 41 ¼ a 39 ½ bez. 8
In Rheinischen, Bergisch⸗weärkischen und Düsseldorf⸗Elberfel⸗ der Actien hat fast gar kein Umsatz stattgefunden, daher auch deren Notirungen unverändert blieben. Alle Prioritäts⸗Obligationen we⸗ niger als seither begehrt und ebenfalls etwas gewichen, nur Ham⸗ burger J. Emission in kleinen Posten gesuchter.
Von preußischen Fonds sind Staatsschuldscheine und freie An⸗ leihe um circa pCt. gewichen, Kommunal⸗ und Pfandbrief⸗Effek⸗ ten ebenfalls etwas zurückgegangen. Bank⸗Antheile von 93 ¼ a 94 ½⅜ pCt. gestiegen, blieben heute 94 Br., 93 ¾ Gld.
Von ausländischen Fonds sind 5proz. englisch⸗russische Anleihe so wie Hope und Stieglitz gewichen; neue 4 ½¶psroz. russische Anleihe behauptete sich gut; poln. Schatz⸗Obligationen, so wie 500⸗Fl. und 300⸗Fl. Partial⸗Obligationen und Pfandbriefe begehrt.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 11. Mai. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ⅜ Gld. Poln. Papiergeld 96 ⁄ Gld. Oesterreichische Banknoten 85 ½ a 1 bez. u. Gld. Staatsschuldscheine 85 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr. 103 ¼ Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 100 ½ Br., do. 3 ⁄¶proz. 89 ⅞ Br. Schlesische do. 3 ½proz. 95 ½ bez. u. Gld., do. Litt. B. 4proz. 99 ½ Br., do. 3 ⁄proz. 92 ⅞ Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ¾ Gld., do. neue 4prez. 95 ½ Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 122 Gld., do. a 500 Fl. 802 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ½ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 78 ½ Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A. 104 ½ Br, do. Litt. B. 102 ½ Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 70 Br. Nieverschlesisch-⸗ Märkische 83 Br., do. Prioritäts 103 ¾¼ Br., bo. Ser. III. 102 Gld. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 94 Br. Neisse⸗Brieg 36 ½ Br. Krakau⸗Oberschles. 68 ¼ Br. b
Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 39 ½
Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 142 ½2 Br. . Hamburg a vista 151 ½12 Br.
do. 2 M. 150 Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 26 Br. Paris 2 M. 81 Br. Berlin a vista 100 ½⅓ Br.
do. do. 2 M. 99 Gld. .
5
3 2₰ 01 4 „ 702¹⁴ 259
Wien, 10. Mai. Met. 6 proz. 92 8 — . 4ff.
roz. 80 ¼, ½, 1. 2 ½proz. 494, 48 , 49. Anteihe 34 477. 470
107 —407 %. Nordbahn 106 ¼, ½, ½. Gloggnitz 115 ½ —115. 78 — 78 ½. Pesth 86 ½, ½, 5. ien 1060, 1050
K. Gold 126 x½ Br.
Silber 119 Br. . Wechsel⸗Course. Amsterdam 166 ½ Augsburg 120 Frankfurt 119 ⅔ 1 8 82 “ Hamburg 176 ausgeboten London 12.4 Paris 142 ¼ . Die Börse sehr matt. Fonds und Actien niedriger. Gold und fremde Valuten angetragen ohne wesentliche Veränderung.
gang erfuhren, andere sich nur mühsam zu behaupten vermochten.
Leipzig, 11. Mai. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 ¼ Gld. Leipz. B. A. 158 Gld. Lripzig⸗Dresd. E. N. 120 Br. Sächsisch⸗Bayerische 87 Br. Schlesische 95 Br. Fhemnit⸗Riesa 23 ½ Br., 23 Gld. Löbau⸗Zittau 25 3, Gld. Magbeburg⸗Leipzig 215 Br., 214 Gld. Berlin⸗Anhalt. 89 Br. Friedrich Wilhelms⸗ Nordbahn 39 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Deßauer B. A. A. 143 Gld. Preuß. B. A. 94 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 10. Mai. In Fonds ging an heu⸗ tiger Börse Mehreres um. Oesterreichische Gattungen (mit Aus⸗ nahme der 5proz. Metall. und 500 Fl. Loose), so wie F. W. Nord⸗ bahn und Bexbacher wurden zu billigeren Coursen abgegeben. Auch blieben Belg. Fonds flauer. 3proz. Spanier und Integrale etwas angenehmer. Alle Uebrigen ohne Bewegung.
Oesterr. 5proz. Metall. 77½ Br., 77 ½ Gld. Bank⸗Actien 1054 Br., 1048 Gld. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 51 3 Br., 51 ½ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 ⅛ Br., 31 Gld. Hessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 33 Br., 32 ⅞ Gld. Darmstadt Partial⸗ E1“*“ do. a 25 Fl. 25 ¼ Br., 25 ½ Gld. Spanien 3proz. inländ 29 %2 Br., 29 ½ Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 122 Br., 121 Gld., do. Obligationen a 500 Fl. 80 ⅞ Br., 80 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms Nordbahn ohne Zins. 40 ½ Br., 40 ½¼ Gld. Berbacher 80 ⅜ Br., 80 Gld. Köln⸗Minden 94 ¼ Br., 93 ½ Gld.
Hamburg, 10. Mai. 3 roz. p. C. 87 Br. und Gld. St. Präm. Obl. 92 Br. und Gld. E. R. 104 ½ Br. Stiegl. 85 ½ Br. Dän. 70 Br., 69 Gld. Ardoins 11 ¾ Br. u. Gld. Zproz. 28 Br., 27 ½ Gld. Amer. Ver. St. 6proz. 108 ⅜ Br., 108 ½ Gld. Hamburg⸗Berlin 77 Br., 76 ¾ Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 56 Br., 55 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. u. Gld. Köln-Minden 93 ¼ Br., 93 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 39 ½ Br., 39 Gld. Mecklenburg 30 ¾ Br., 30 ¼ Gld.
Wechsel⸗Course. Paris 188 ¾. “ St. Petersburg 34. London 13.9. 8 Amsterdam 35. 65. Frankfurt 88 ½. Wien 178 ½. Breslau 152 ½B. Louisd'or 11.3. Preußische Thaler 51 ¼. Gold al Marco 435 ½. Dukat. 102 ½.
In Wechseln war wenig Umsatz. Fonds und Eisenbahn⸗Actien
im Allgemeinen fest, jedoch mit geringem Geschäft.
London, 9. Mai. 3 proz. Cons. p. C. u. a. Z. 95 ½, „%,
Ard. 17 ½, 17. 3 proz. 37, . Pass. 3 ½, X. 3 ¾ proz. Cons.
Int. 56, 55 ½. 4 proz. 85 ¼, ¼. Bras. 88, 86. Mex. 29 a,
Peru 70 ½%, 69 ½. Chili 99, 97.
Fremde Fonds blieben unverändert. in Geschäft d
96 ⅛. 97, 4. 28 ¼. Fremde Fonds flau und