1850 / 130 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

816 Weizen 1 Rthlr. 18 Sgr. 11 Pf. bis 8 87 Sgr. 9 Pf. Roggen 26 Sgr. 8 Pf; bis 1 Rthlr. Kchir. 29,108. 8. 90 89g bis 24, Sgr. 5 Pf. 17 Sgr. 9 Pf. bis 20 Sgr. Buchweizen 22 Sgr. 3 8 —lr 26 Sgr. 8 Pf. Erbsen 24 Sgr. 5 Pf. bis 28 Sgr. Pf. Kar⸗ toffeln 13 Sgr. 4 Pf. bis 15 Sgr. Pf. Heu der Ctr. zu Nordbahn 40⸗ 110 Pfr. 25 Sgr. bis 1 Rthlr. Stroh, das Schock zu 1200 Pfd. 5Rthlr. bis 6 Rthlr. Butter ein Faß zu 8 Pfd. 1 Rthlr. 15 Sgr.

0 8 1 Rthlr. 20 Sgr. 1 Marktpreis für Spiritus. (Nicht amtlich.)

CE. W“ 8 Posen, 8. Mai. In Eisenbahn⸗Actien nur wenig Veränderung Posen,

2 Uhr. Cons. p. C. 95 ¼, k, a. Z. 96, 95 ½.

Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 11. Mai. 2 ½ Uhr. Met. 4 zproz. 67 88 5proz. 77½. Span. 29 P. 2 Prse äftslos. Hamb. Hamburg, 11. Mai. 2 ½ Uhr. Börse geschäftslos,, do⸗ Berlin 76 ⅞. Köln⸗Minden 92. Magd.⸗Wittenb. 55. Nordbahn 8 ¾½. Alles Geld. Weizen sehr fest. Roggen stiller. Paris, 10. Mai. Amsterdam, 10. Mai. 42 U hr. ,3 inl. 29 % Met. 2 ½p roz. 39 ⅞, 5 proz. 74 ⅛, neue 30 ¼. Hope 85 ½. 4proz. Stiegl. 85.. „„ 8 veRübol pr. Okt. 34. pr. 6 W. 45 F Markt⸗Berichte. Mai. Weizen begehrt; 95, 54 ½ Rthlr.

Pro Tonne von 120 Quart zu 80 % Tralles: 12 ¼ 12 ½ Rthlr.

Königliche Schauspiele.

Montag, 13. Mai. Im Schauspielhause. 86ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Mitschuldigen, Lustspiel in 3 Abth., von Göthe. Hierauf zum erstenmale: Der Kaiser und die Müllerin, historisches Lustspiel in 1 Akt, von F. W. Gubitz. Anfang halb 7 Uhr.

Dienstag, 14. Mai. Im Schauspielhause. 87ste Abonnements⸗ Vorstellung: König René's Tochter, lyrisches Drama in 1 Akt, nach dem Dänischen des H. Hertz. (Fräul. Bernhard, neu angestelltes Mitglied: Jolanthe, als Antrittsrolle.) Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Der Kaiser und die Müllerin. Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater. Montag, 13. Mai. (Achte Gastrolle des Königlich sächsischen Hofschauspielers Herrn Räder.) Ein Prophet, oder: Johannes

5 Uhr. 3 proz. 5proz. 89. 10. Holl. Int. 55 ½. Span. Russen 4 proz.

Stettin, 11 1. A begehrt; 55 gr. Juli 27 ½ Rthlr., 84 85 pfd. in loco 27 1b thlr. Roggtn he hlr. r. Juni 11 Rthlr., pr. Okt. 10 ½, ½ Rthlr.

Spiritus 24 ½, ¼, pr. Juli 25 Br.

““ Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten⸗ ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion⸗ und Einsturz⸗ Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der Newa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrn Köhn. (Herr Räder: Johannes Muckebold.) b

Dienstag, 14. Mai. (Neunte und vorletzte Gastrolle des Königl. sächsischen Hof⸗Schauspielers Herrn Räder.) Ein Prophet, oder: Johannes Leiden und Freuden. (Herr Räder: Johannes Muckebold.)

Meteorologische Beobachtungen. 1850. V

Nach Beobachtung.

Morgens Nachmittags einmaliger

6 Uhr. 2 Uhr. 339,1 1“„P&ar. 32 + 9,9“ n. Thaupunkt + 5,4⁰ n. Dunstsättigung. 82 poCt. Wetter heiter. iter. V

Abends '

11. Mai. 10 Uhr.

1“ 9 1n

ar. 338, 160 „Par. Quellwärme + I 1,2 R. Flusswärme + 5,6 R 73 pét. Ausdünstung heiter. Nrederschlag0, W. Wüuͤrmew echsel + 14,89° + 9”]

—+ 5,3°) h. 65 pct. w.

Luftdruck Luftwürme Bodenwärme

WLW“ W.

Wolkenzug.. .. 338,60“ Par.. + 11,60 n...

u—

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Tagesmittel:

Grundsteuer zwar auf circa 33 Thlr. pr. Morgen fest⸗ gestellt, die definitive Feststellung desselben wird jedoch ebenfalls noch erst durch den Herrn Finanz⸗Minister erfolgen. 1“

Die Veräußerungs⸗Bedingungen, die Karte und Re⸗ gister können in unserer Registratur und bei der Königl.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

des hiesigen Regierungs⸗ Demmin, den 26. April 1850.

[2051 ’t Das im Bomster Kreise

Hypothekenschein und die Verkaufs⸗Bedingungen in un⸗ serer Registratur, die Bedingungen auch bei den Vor⸗ mündern, Domainen⸗Pächter Frentz zu Rechts⸗Anwalt von Wolffradt hierselbst, einzusehen.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

[109] Eho Nachdem auf erfolgte Insolvenz⸗Anzeige zu dem Vermögen 1) des hiesigen Kaufmanns Georg Andritzky und 2) des immittelst verstorbenen Rathsweinkeller⸗Pach⸗ ters Carl Friedrich Fahnauer der Konkursprozeß zu eröffnen gewesen, so werden alle

Peeselin und

unmittelbar an der Schlesischen⸗Gränze und Bsgs,as Unruhstadt belegene Domainen Vorwerk Karge soll von Johannis d. J. ab auf 6 Jahre, also bis Johannis 1856, meistbietend verpachtet werden.

Das gedachte Vorwerk enthält: 1 Acker, größtentheils Gerst⸗ u. Haferboden 11 71 M. 117 QR. Wiesen von 2 10 Ctr. Ertrag p. Morg. 376 6 Raume Hütungen 118 59 Hof⸗ und Baustellen 100 Gärten B 146 Rohrschnitt 1 144

Administralion zu Karge eingesehen werden, welche letz⸗ tere auch die Gränzen der einzelnen Parzellen vom 25. Mai c. ab den Bewerbern örtlich anzeigen wird.

Zur Veräußerung haben wir einen Termin auf

den 17. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäfts⸗Lokale der Königlichen Administration zu Karge vVor dem Regierungs⸗Rath Kretzschmer anbe⸗ raumt, zu welchem wir Kauflustige hiermit einladen.

Posen, den 30. April 1850.

Königliche Regierung. 8

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

[280]

der Submission verdungen werden. Es ist hierzu ein Termin auf

EI

Die Ausführung der Maurer⸗Arbeiten zu den Ge⸗ bäuden des Bahnhofes Schneidemühl soll im Wege

den 29. Mai c., Vormittags 10 Uhr, im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst angesetzt, in welchem die eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen.

diejenigen, welche an eine der vorgenannten Personen oder deren Vermögen, beziehendlich Nachlaß, Ansprüche zu machen haben, hiermit geladen, TSb

als im anberaumten Liquidations⸗Termine, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte bei Strafe der Ausschließung von der Masse und ihrer Ansprüche an solche, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen an⸗

Gewässer 42 175 Unland 38 » 58 Summa 1780 M. 200R. An Nebennutzungen werden mit verpachtet Ziegelei, Brauerei, Fischerei und einige Naturalien, so wie Handdienste. Der Pächter übernimmt die Amtsverwaltung im Be⸗

zirke der Herrschaft Farge. Das Vorwerk ist mit vollständigem Inventarium ver⸗

[277]

hannis c. pachtlos werdende Domaine Snzelno nebst Zubehör, im 2 ger Re gierungs⸗Bezirks, 2 Meilen von Inowraclaw, 8 ½ Mei⸗ len von Bromberg entfernt, soll in dem auf

sehen, welches, mit Ausnahme der Saaten, Bestellung und Düngung, so wie eines Geld⸗Inventariums von 3000 Thlr., vom Pächter übernommen und baar be⸗ zahlt werden muß. 8

Die von dem Pächlter zu bestellende Caution beträgt für die Pacht 2000 Thlr. und für die Amtsverwaltung 500 Thlr.

Das Minimum der Pacht beträgt 2143 Thlr. 10 Sgr. 7 Pf. incl. 670 Thlr. Gold.

die näheren Bevingungen, Karten, Anschläge und Register können in unserer Registratur hierselbst und bei der Königlichen Administration in Karge eingesehen werden. 1

Der Bietungstermin ist auf

den 18. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, im Schlosse zu Karge vor dem Regierungs⸗Rath Kretzschmer anberaumt, und werden hierzu Pachtlustige hiermit eingeladen.

Die zu bestellende Bietungs⸗Caution beträgt 500 Thlr.

Bemerkt wird hierbei, daß, wenn der nach unserer besonderen Bekanntmachung vom heutigen Tage auf den 17. Juni d. J. angesetzte Termin zur Veräuße⸗ rung des zur Domaine Karge gehörigen Vorwerks Liehne kein entsprechendes Resultat haben sollte, dieses Vorwerk in dem obigen Termine gleichzeitig mit dem Vorwerk Karge mit verpachtet werden soll und sodann das Minimum des Pachtgeldes 2433 Thlr. 23 Sgr. 5 Pf. incl. 702 ½ Thlr. Gold beträgt, auch hierzu als Nebennutzung der Torfstich bei Liehne mit verpachtet wird.

im Amtshause zu Strzelno vor dem Regierungs⸗Asses⸗ sor von Schierstedt anberaumten Termine im Wege des Meistgebots von Johannis d. J. ab anderweit verpachtet werden.

ihre Qualification im Termine auszuweisen. Der Meist⸗

vorbehalten. schlossen.

tungen von Domainen in der Provinz Posen unter dem 23. April 1837 festgestellten allgemeinen serer Registratur nebst Anschlägen und Karten einzuse⸗ henden, jedoch der Festsetzung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums noch unterliegenden speziellen Bedingungen.

Posen, den 30. April 1850,

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. 9J(ääö

Bekanntmachung. Bomster Kreise des hiesigen Regierungsbe⸗ zirts, unmittelbar an der Schlesischen Gränze und eine halbe Meile von der Stadt Unruhstadt belegene Do⸗ mainen⸗Vorwerk Liehne, zu welchem 8 Morg. 178 ¶R. Hof⸗ und Baustellen 2 114 » Gärten, 321 114 Acker, 56 15 Wiese, 208 65 Hütungen, 109 121 Gewässer (See), 1 82 Gräben, zusammen 700 Morg. 170 . gehöͤren, soll in 4 Parzellen von resp. 411, 131, 47 und 111 Morgen Flächen⸗Inhalt von Johannis d. J. ab meistbietend veräußert werden.

Der Acker besteht zum größten Theil aus leichtem Haferboden, die Wiesen sind zu 2—8 Centner Heuertrag pro Morgen bonitirt. Der geringste Kaufpreis für den Morgen, jedoch ohne die noch besonders zu bezah⸗ lenden Gebäude, Saaten und Bestellungen, ist zwar auf circa 12½ Thlr. pro Morgen, ausschließlich der be⸗ sonders zu übernehmenden Grundsteuer, festgestellt wor⸗ den, die definitive Festsetzung desselben wird jedoch noch erst durch den Herrn Finanz⸗Minister erfolgen.

8. der mit der Parzelle lI. von 410 Morg.

Geban; inel. See und Torfbruch zu veräußernden

en 8 ö Thlr. 28 Sgr. 1 Pf. festgestellt.

Zarzyde⸗Wiesen eb. Acorigen

incl. 4 Morg. 134 QR We⸗ 2 Morg. 149 R.

die sogenannte Gredäiten⸗vens von zusammen ... ese incl. 1 Morg. 80 . Wege, und

das e sogenannte Podzychy⸗Bruch

28 39

92 82 16

überhaupt 153 Morg. 27 F.

von Johannis d. J. in Parzellen von

das jedoch im Gani, bis 4 Morgen,

eräußert werden. Der geringste Ka sen ist ausschließlich der besonders

nzen, meistbietend uspreis dieser Wie⸗ zu übernehmenden

(Shel Bekanntmachung. 8 Die durch den Tod des bisherigen Pächters zu Jo⸗

Inowraclawer Kreise des Bromberger Re⸗

Freitag den 31. Mai 1850, Vorm. 10 Uhr,

auf 18 Jahre

Bietungslustige haben sich über ihr Vermögen und bietende hat eine Caution von 1600 Thlr. baar oder in inländischen Staatspapieren zu bestellen. Die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden und Ertheilung des zuschlags bleiben dem Königlichen Finanz⸗Ministerium Der Termin wird um 6 Uhr Abends ge⸗

Die Verpachtung erfolgt auf Grund der für Verpach⸗

und der in un⸗

Die Pachtstücke bestehen: 8 a) in dem Vorwerk Strzelno, mit der daselbst befind⸗ lichen Brau⸗ und Brennerei, Oelmühle, Fischerei, mit einem Areal von 1633 Morgen, b) in dem Vorwerk Gay von .. .766 2 Mlvny von , 199 8 Blawattyv mit der daselbst besindlichen Ziegelei und ei⸗ nem Areal von e) in dem Vorwerk einem Areal von. ...... f†) in den an letzteres angränzenden früher städtischen und geistlichen Grundstücken von

18 ) 2) 2) 2

493 2 Summa 5812 Morgen,

worunter circa 1000 Morgen Stau⸗ und Riesel⸗

wiesen. 8 Das snes ait mmam beträgt 5529 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. Die erste Pachtrate muß sogleich nach Ertheilung ves Zuschlages und vor der zu Johannis c. stattfiudenden Uebergabe gezahlt werden.

Bromberg, den 4. Mai 1850. 1 Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern ꝛc.

[14] Subhastations⸗Patent.

Das in der Kollegenstraße Nr. 18 hierselbst gelegene, Vol. I. No. 644. Vol. 661. des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Tischlermeister Wilhelm Ernst Schmieder gehörige Haus nebst sechs Ruthen Wiesen, welches zu⸗ solge der nebst dem Hopothekenscheine in der Registra⸗ tur einzusehenden Tare auf 5223 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf. abgeschätzt worden, soll .

dam 30. Juli 1850, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger Kaufmann Eduard Bötticher wird hierzu öffentlich vor⸗ geladen.

Frantkfurt a. d. O., den 2. Januar 1850. Königliches Kreisgericht. I Abtheilung.

[263] Freiwilliger Verkauf.

Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Demmin soll das dem minderjährigen Heinrich Schroeder gehörige, ehemalige Domainen⸗Vorwerk Quitzerow im Demminer Kreise, ¾ Meilen von Demmin, Meilen von Loitz entfernt, welches ein Areal von 2202 Morgen enthält, worunter 1667 Morgen Acker, 263 Morgen Wiesen, 145 Morgen Holzung und 32 Morgen Hütung begriffen sind und worauf ein Erbpachts⸗Kanon von jährlich es,l 88 Sgr. 3 Pf. haftet, im Wege der frei⸗

en Su 1 3

8 zu Johannis dieses Jahres ver

Es ist ein Bietungs⸗Termin auf den 12. Juni c., Vormittags 11 Uhr

vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor von Frangois

in unserem Geschäfts⸗Lokal angesetzt, und sind der neueste

8 11“

[279]

Die Submissions⸗Bedingungen, so wie die Nachwei⸗

sungen der auszufuhrenden Arbeiten, liegen in dem vorbezeichneten Büreau aus und können während der Dienststunden eingesehen werden. werden gegen Erstattung der Kopialien von 20 Sgr. auf portofreie Anfragen ausgehändigt.

Abschriften derselben

Die schriftlich abzugebenden Offerten müssen bis

zu dem oben bezeichneten Termine versiegelt und porto⸗ frei mit der Bezeichnung:

„Submission für die Maurer⸗Arbeiten zu Bahnhof

Schneidemühl“

im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst eingereicht werden.

Schneidemühl, den 9. Mai 1850.

Im Auftrage der Königlichen Direction der Ostbahn.

Der Abtheilungs⸗Baumeister. (gez.) Ludewig.

Sbbh n.

Die Ausführung der Zimmer⸗Arbeiten incl. Mate⸗

rial-Lieferung zu den Gebaͤuden des Bahnhofes Schneide⸗ mühl soll im Wege der Submission verdungen werden.

Es ist hierzu ein Termin auf den 29. Mai c., Nachmittags 4 Uhr,

im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst angesetzt, in welchem die eingegangenen Submissionen in Gegenwant der etwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Submissions⸗Bedingungen, so wie die Nachwei sungen der auszuführenden Arbeiten, liegen in dem vorbezeichneten Büreau aus und können während Dienststunden eingesehen werden. Abschriften dersel ben werden gegen Erstattung der Kopialien von 20 Sgr. auf portofreie Anfragen ausgehändigt. 1

Die schriftlich abzugebenden Offerten müssen bis zu dem oben bezeichneten Termine versiegelt und porto⸗ rei mit der Bezeichnung: fee Mumtssion für dis Zimmer⸗Arbeiten zu Bahnhof

Schneidemühl“ im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst eingereicht werden.

Schneidemüͤhl, den 9. Mai 1850. 8

Im Ausftrage der Königlichen Direction der Ostbahn. 8 Der Abtheilungs⸗Baumeister.

(gez.) Ludewig.

Köln⸗Mindener 8 209% qEisenbahn.

Vom 15. April ab tägliche Abfahrten der Personenzüge; von Minden nach Deutz 7 Uhr 30 Min. Vormit⸗ tags, im Anschluß an den um 5 Uhr 10 Min. von Hannover abgehenden Zug. 8— von 12 Uhr 15 Min. Nach⸗ mittags, im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. von Verlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen und Hannover eintreffenden Zug.

[68 b]; Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

2 Zu dem bevorstehenden Pfingstfeste werden wir einen Extrazug von

Ahier nach Hamburg zu ermä⸗ Eßigten Fahrpreisen veranstalten, welcher am Sonnabend den 18ten d. M., Nachmittags 2 ½ Uhr, von hier abgehen und um 9 ½ Uhr Abends in Hamburg eintreffen wird. Die Fahrbillets, zu 1 7 Thlr. 15 Sgr. pro Person für 5 2 20 22 2 2 2 1.1ö1 5 ) für Hin⸗ und Rückfahrt

5b 8 7

III. 5

gültig, einschließlich den 2östen d. M. benutzt werden.

Bei der Hinreise nach Hamburg können die Passagiere bei der Rückreise in den

Packwagen abgeliefert werden und unterliegt in Berlin

leichtes Reisegepäck an sich behalten; dagegen muß alles Gepäck ohne Ausnahme

der steuerlichen Revision. Berlin, den 10. Mai 1850. 8 (i1n.

die I. Wagenklasse, 11

können zur Rückreise von Hamburg bei jedem regelmäßigen Personenzuge bis

zumelden und zu bescheinigen, über deren Richtigkeit mit dem Konkursvertreter, so wie über das etwaige Vorzugsrecht unter sich selbst rechtlich zu verfahren, fristgemäß zu beschließen, sodann ö-- der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher bezüglich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt zu erachten ist, sich zu gewärtigen und darauf d 1Dö Sbeeebbeeeeebkbee185868 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle bei 5 Thlr. Strafe in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, unter sich die Güte zu pflegen und wo möglich sich zu vergleichen, und zwar unter der Verwarnung, daß die Außenbleibenden, so wie diejenigen, welche sich über Annahme eines etwai⸗ gen Vergleichs gar nicht oder nicht bestimmt erklären, als einwilligend werden erachtet werden, falls aber eine Vereinigung nicht zu erzielen, d n.2 4. Sehtem b.1 8 99 der Inrotulalion der Akten zum Verspruch Rechtens, 8 bbeööö” der Eröffnung eines Bescheides, welcher beziehendlich der Außenbleibenden 12 Uhr Mittags für publizirt zu erachten ist, sich zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme etwaiger Ladungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. Budissin, den 25. Februar 1850. Das Stadtgericht. r. Lehmann, Stadtrichter.

[281] Bekanntmachung. Der diesjährige Leipziger Wollmarkt findet

ben 1 4. Id1 statt. Uebrigens ist den Verkäusern gestattet, schon am Tage vor dem Beginn des Wollmarkts die Wolle aus⸗ zulegen. Leipzig, den 10. Mai 1850. Der Rath der Stadt Leipzig.

K osch.

278 5 S. 8 12'sl Leopold⸗Eisenbahn. Der Unterzeichnete benachrichtigt das Publikum, daß der nächsten General⸗Versammlung der Vorschlag zur Rehabilitation der Promessen, welche mit der Einzah⸗ lung im Rückstande sind, zum letzten Male gemacht werden wird, unter der Bedingung, daß die Eigenthü⸗ mer dieser Promessen den Betrag der rückständigen Ein⸗ zahlungen sowohl, als die Retardat⸗Zinsen darauf ent⸗ weder bei dem Kassirer der Gesellschaft oder deren aus⸗ wärtigen Agenten innerhalb des nächsten (Mai) Mo⸗ nats deponirt haben werden. Nach Ablauf dieses Ter⸗ mins werden, wenn dieses Depot nicht auf vorbenannte Art gemacht worden ist, die Actien⸗Promessen für un⸗

ihrer Stelle ausgeben.

Wenn die Rehabilitation der betreffenden Actien nicht

erfolgt, so erhalten die Deponenten die eingelegten Be⸗

träge zurück. Die Actien⸗Promessen, welche sich im

Rückstand befinden, tragen solgende Nummern:

45. 130. 594. 660. 1315. 1316. 1317.

1848. 1849. 1949. 1950. 1951. 2106. 2110.

2120. 2121. 2127. 2132. 2133. 2173. 2214.

2259. 2282. 2292. 2297. 2298. 2851 2852.

2450. 2633. 2675. 2716. 2809. 2864. 3402.

3531. 3678. 3815. 4330. 1739. 4740. 4962.

5682. 5683. 5684. 5685. 5686. 5687. 5688.

5690. 6007. 6011. 7128. 7129. 8627. 8816.

9390. 9431. 9432. 11294. 11719. 12227. 12228.

12302. 14696. 14725. 16101.23576. 27438. 28350. 28910. 29574. 29609.

Wer wegen eines Versehens hinsichtlich dieses Num⸗

mern⸗Verzeichnisses zu reklamiren hat, wolle seinen Ein⸗

spruch bis ultimo Mai d. J. anbringen.

Gegenwärtige Bekanntmachung ist in Folge der fün

ten Berathung der General⸗Versammlung der Actio⸗

naire vom 10ten dieses Monats April und in Gemäß⸗

heit des Artikels 29 des Gesellschafts⸗Statuts erlassen.

Florenz, den 30. April 1850. b Der Direktor der Geschäfte der Gesellschaft.

1318.

(gez.) W. Hoppner.

Erste Beilage

widerruslich präkludirt erklärt, und die Verwaltung ohne weitere Bekanntmachung deshalb andere Actien in

Erste Beilage zum preußischen

gtaats-Anzeiger.

Montag d. 13. Mai.

EE11“ Denkschrist über die Revision des Zoll⸗Tarifs.

ee] Revision des Zoll⸗Tarifs betreffend.

Nach den unter den Regierungen der zum Zoll⸗Verein gehö⸗ renden Staaten bestehenden Verträgen hätte im Jahre 1848 ein neuer Zoll⸗Tarif für die dreijährige Periode von 1849 bis 1851 berathen und festgestellt werden sollen. Mit Rücksicht auf die in jenem Jahre eingetretenen politischen Ereignisse und die daran ge⸗ knüpfte Hoffnung auf Herstellung einer einheitlichen Zoll⸗Verfassung für das gesammte Deutschland wurde jedoch damals von Seiten Preußens den übrigen Vereins⸗Regierungen der Vorschlag gemacht, die für jenes Jahr anberaumte General⸗Konferenz, deren Haupt zweck die Berathung und Feststellung eines neuen Vereins⸗Zoll⸗ Tarifs gewesen wäre, auszusetzen, den bestehenden Zoll⸗Tarif vor sorglich für das Jahr 1849 zu verlängern und über verschiedene, mit dem 1. Januar 1849 in Wirksamkeit zu setzende Zoll⸗Befreiun⸗ gen und Zoll⸗Ermäßigungen sich zu verständigen. Die übrigen Vereins⸗Regierungen traten diesen Vorschlägen, so weit solche auf Aussetzung der General⸗Konferenz und Verlängerung des bestehen⸗ den Zoll-Tarifs gerichtet waren, bei und es wurde von den aus anderer Veranlassung in Frankfurt a. M. anwesenden Kommissa⸗ rien sämmtlicher Vereins⸗Regierungen vereinbart, daß der Zoll⸗ Tarif auch vom 1. Januar 1849 an bis auf Weiteres in Kraft bleiben solle, und daß, wenn anders nicht die zur Herstellung einer einheitlichen Zoll⸗Verfassung Deutschlands getroffenen Einleitungen o““ nach welchem eine Revision des Vereins⸗ eEeEEEE1.“ letztere durch eine General⸗ ü .“ n9 85* sse, welche, wenn nicht schon früher, doch ängstens auf den vertragsmäßig bestimmten Termin im Juni 1849 zu berufen wäre. Auch bei dem Herannahen dieses Termins mußte es der Königlichen Regierung mit Rücksicht auf die Lage der poli⸗ theilten Hiefes Bedhe Die übrigen C“ Bus e dieses Bedenken, und man einigte sich

zin, Zusammentreten einer General⸗Konferenz in Zoll⸗Ver⸗ eins⸗Angelegenheiten noch Anstand zu geben und es einstweilen bei dem bestehenden Zoll⸗Tarife zu belassen.

Inzwischen hat sich die von allen Seiten anerkannte Nothwen⸗ digkeit einer Reform dieses Tarifs immer dringender geltend ge⸗ macht, und wenn auch die Bedenken, welche der Revision im ver⸗ flossenen Jahre entgegenstanden, noch nicht völlig und nach allen Seiten hin gehoben sind, so ist doch das Interesse, welches Handel und Industrie bei der Tarif⸗Reform haben, zu dringend geworden um nicht diese Bedenken zu überwiegen. G 1

Die Königliche Regierung hat daher bei den übrigen Vereins⸗ Regierungen den Antrag gestellt, die zweimal ausgesetzte General Konferenz nunmehr zu Anfang Juli d. J. und zwar, früheren Verab⸗ redungen gemäß, in Kassel zusammentreten zu lassen und hat sich beeilt, diejenigen Vorschläge in Erwägung zu nehmen, welche wegen Ab änderung des bestehenden Zoll⸗Tarifs auf dieser General⸗Konferenz von Seiten Preußens zu machen seien.

Bei dieser Erwägung hatte sie sowohl die Stellung, welche Preußen seither zu den Tariffragen eingenommen hatte, als auch die gegenwärtige Lage der Dinge ins Auge zu fassen. Die König⸗ liche Regierung hat niemals den Tarif als ein abgeschlossenes Werk angesehen, an welchem nicht zu rühren wäre, sie hat sich aber eben⸗ sowenig zu Aenderungen verstehen mögen, welche sie nicht durch ein erweisliches praktisches Bedürfniß für motivirt erachten konnte. Dieser Gesichtspunkt wird gegenwärtig mehr als je festgehalten werden müssen. Es ist oben darauf hingewiesen, daß die Beden⸗ ken, welche im verflossenen Jahre der Tarif⸗Revision entgegenstan⸗ den, noch immer nicht völlig gehoben seien; zu diesem Bedenken gehört namentlich die Besorgniß, daß die handelspolitische Einigung Deutschlands durch wesentliche Abänderungen in dem bestehenden Zoll⸗ Tarif erschwert werden könne. Wenn nun auch gegenwärtig diese Besorgniß nicht mehr davon abhalten darf, zu denjenigen Tarif⸗ Aenderungen zu schreiten, welche als unabweislich anzunehmen sind, so muß sie doch zu großer Vorsicht bei der Beurtheilung der An⸗ träge auf solche Tarif⸗Aenderungen auffordern, welche, wenn auch von vielen Seiten lebhaft gewünscht und durch mancherlei Rück⸗ sichten empfohlen, doch in geringerem Grade den Charakter der Dringlichkeit tragen.

Dieser allgemeine Gesichtspunkt liegt den in der Anlage K. zusammengestellten, durch die nachfolgenden Motive und die unter P. beigefügte statistische Uebersicht erläuterten Abänderungs⸗Vor schlägen zu Grunde.

Die Staats⸗Regierung konnte nämlich zunächst keinen Anstand finden, diejenigen Abänderungs-Vorschläge wieder aufzunehmen, welche Preußen, wie oben erwähnt, bereits im Jahre 1848 gestellt hatte. Es betreffen diese Vorschläge Erleichterungen der Einfuhr von Nahrungsstoffen und Fabrik⸗Materialien und sind im nachfol⸗ genden unter I. und II. mit nur wenigen, später als räthlich erach⸗ leten Modificationen wiedergegeben.

Ebensowenig unterlag es einem Bedenken, den vielfach ausge sprochenen Wünschen des Handels durch eine bedeutende Ermäßi⸗ gung der auf der Waaren⸗Durchfuhr auf dem Rhein, der Mosel, der Weser und der Elbe und auf der Ausfuhr mehrerer Handels Gegenstände ruhenden Abgaben, wenn auch mit einem großen finan ziellen Opfer für die Staatskasse, entgegenzukommen.

Endlich erfordert die seit einer Reihe von Jahren lebhaft ver⸗ handelte Frage wegen Besteuerung der fremden Garne und Gewebe dringend eine definitive Lösung. Die Königliche Regierung hatte lange Zeit Bedenken getragen, den sowohl von anderen Vereins⸗ Regierungen, als auch im Lande selbst gestellten Anträgen auf Ab änderung der bezüglichen Bestimmungen des Tarifs nachzugeben; im Jahre 1845 glaubte sie den Augenblick gekommen, um eine die⸗ sen Anträgen entsprechende Modification in den Eingangs⸗Abgaben von leinenen und baumwollenen Garnen eintreten zu lassen. Hin vernisse verschiedener Art ließen es damals nicht zu der beabsichtig⸗ ten Reform kommen und veranlaßten die Königliche Regierung, im Jahre darauf es mit einem Mittelwege zwischen den beiden ent⸗ gegengesetzten Richtungen zu versuchen. Dieser von mehreren Sei⸗ ten nur mit Widerstreben betretene Weg hat zu einer endgültigen

8

daher, auf die von Seiten Preußens im Jahre 1845 gemachten, beziehungsweise angenommenen Vorschläge in derjenigen erweiter⸗ ten Form zurückkommen zu müssen, in welcher sie dieselben jetzt für ausführbar erachtet.

Es sind hiermit die im Folgenden besprochenen Abänderungs⸗ Vorschläge, welche die Staats⸗Regierung ihren Zoll⸗Verbündeten vorzuschlagen beabsichtigt, im Wesentlichen charakterisirt; daß die Ausführung derselben der Zustimmung aller Vereins⸗Regierungen bedarf, ist bekannt. Weitere Modificationen des Tarifs ihrerseits vorzuschlagen, würde die Staats⸗Regierung nur aus besonders drin⸗ genden Gründen sich veranlaßt finden können.

I. Nahrungsstoffe.

In dem Tarif des Zoll⸗Vereins ist schon bisher der Grund⸗ satz festgehalten worden, daß die nothwendigsten Lebensmittel nicht durch Auflegung hoher Zölle auf deren Einfuhr zu vertheuern seien. Es wird indessen eben so sehr dem Interesse des Handels, als demjenigen der Konsumenten entsprechen, wenn man bei An⸗ wendung dieses Grundsatzes noch einen Schritt weiter als bisher geht und die bestehenden Eingangs⸗Abgaben von Getraide und Hülsenfrüchten, Butter, Vieh und Reis ermäßigt. Daß bei einer solchen Ermäßigung in Ansehung der zuerst genannten vier Artikel nicht allein die Rücksicht auf den Handel, sondern zugleich auch die Rücksicht auf die diesseitige Landwirthschaft wesentlich in Betracht zu ziehen ist, bedarf kaum der Erwähnung, und es muß deshalb eine Modification der diese Artikel betreffenden Vorschläge für den Fall vorbehalten bleiben, daß die in Beziehung auf das konkurri⸗ rende landwirthschaftliche Interesse veranlaßten besonderen Erörte⸗ rungen überwiegende Gründe hierzu ergeben sollten.

Die Eingangs⸗Abgaben von Getraide und Hülsenfrüchten ha⸗ ben bis zum Jahre 1828 mehrfachen Abänderungen unterlegen.

Sie betrugen vom Scheffel:

nach der

8 V Froöord-— nach dem Verord nung vom

Tarif vom 10. April 25. Oktober 1823 in 1821. den östli⸗ chen Pro⸗ vinzen.

“”“

nach dem Tarif vom 19. November

nach dem 1824

Tarif vom 26. Mai 1818.

7„

nde.

in den

östlichen Pro⸗

vinzen.

Sgr. Pf.

in den westlichen Pro⸗ vinzen.

Sgr. Pf.

Sgr. Pf.

Sgr. Pf.

Weizen, Spelz,

der

Wint

und

e

2

I

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2„

eegrän

Gerste, Malz,

Rußland und Polen Sgr.

S

1 *

Buchweizen.

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9 Sgr.

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Auf der ränze )

2

Hülsenfrüchte. 1 1— 1

Seit dem Anfange des Jahres 1828 besteht allgemein und für alle Getraide⸗Arten und Hülsenfrüchte der Zollsatz von 5 Sgr. vom Scheffel.

Dieser Zollsatz gilt sowohl für das eingehende, als auch für das durchgehende Getraide. Hinsichtlich des Getraide Einganges haben bei Abschluß des Zoll⸗Vereins Ermäßigungen zu Gunsten des Königreichs Sachsen und eines Theiles von Oberbayern eintreten müssen; hinsichtlich des Durchganges war im Interesse des Ge⸗ traidehandels der Ostseehäfen eine Ermäßigung ebenfalls nothwen dig. Dieselbe wurde zuerst dahin gewährt, daß das auf der Weich⸗ sel und dem Niemen eingehende und zur See wieder ausgehende Getraide einer Durchgangs⸗Abgabe, und zwar:

Roggen, Gerste und Hafer von 1 2 Weizen, alle anderen Getraide⸗Arten und Hül⸗ senfrüchte von vom Scheffel unterworfen wurde; 8 Sgr. auf ½ Sgr. und von 3 Sgr. auf 2 Sgr. herabgesetzt. 1 Es erscheint dem Interesse des Handels entsprechend, diese Sätze auf die Einfuhr und Durchfuhr über alle Gränzen des Zoll⸗ Vereins auszudehnen, jedoch mit der Maßgabe, daß der Satz von Sgr. auch auf Buchweizen Anwendung findet. Es wird dadurch der Getraidehandel der Provinz Preußen von aller und jeder Kon⸗ trolle hinsichtlich der Getraide⸗Durchfuhr befreit und zugleich dem schlesischen Handel die Möglichkeit einer Getraide⸗Durchfuhr aus Galizien nach der See unter Benutzung der Eisenbahn gewährt.

Sgr.

Die Eingangs⸗Abgabe von Butter, welche mehr als 20 pCt. vom Werthe beträgt, bedarf im Interesse der Konsumenten und der Finanz-⸗Verwaltung einer Ermäßigung. Die gegenwärtige hohe Besteuerung dieses zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen gehö⸗ renden Artikels hat an den Gränzen gegen Böhmen und Mecklen⸗ burg einen durch alle Thätigkeit der Gränz⸗Aufsicht nicht zu unter⸗ drückenden Schleichhandel hervorgerufen. An⸗ der braunschweigisch 3 hannoverschen Gränze geht Butter bis zu einer jährlichen Menge von 2000 Ctr. zu einem Zollsatze von 1 Rthlr. 5 Sgr. und auf der Gränze von Lindau bis Hemmenhofen zu einem Zollsatze von 1 Rthlr. pro Ctr. schon jetzt ein.

Die Ermäßigung der Eingangs⸗Abgabe von Reis wird einem allgemeinen Wunsche entgegenkommen. Es ist damit ein fernerer Vorschlag verbunden, dessen Ausführung namentlich für die Ostsee⸗ häfen von Wichtigkeit werden kann. So lange geschälter und un geschälter Reis dem nämlichen Zollsatze unterlagen, war die Ein⸗ fuhr von ungeschältem Reis und die Anlegung von Reismühlen zu dessen Entschälung unmöglich; durch verschiedene Besteuerung beider Erzeugnisse wird einem neuen Industriezweige Bahn gebrochen, wel⸗ cher in Großbritanien und Dänemark in großem Umfange betrieben wird und welcher besonders in den Hafenplätzen sein Terrain finden lann. Zur Motivirung des vorgeschlagenen Verhältnisses zwischen dem Zoll von Reis und von Paddy ist Folgendes zu bemerken. In Dänemark beträgt der Zoll von geschältem Reis 1 Rbthlr. 80 Schil ling, von Paddy 1 Rbthlr.; es verhalten sich also hier die Zollsätze wie 11:6. In Frankreich beträgt der Zoll von geschältem Reis allgemein das Doppelte des Zolls von Paddy. In Großbritanien, wo der Centner Reis mit 6 Schilling, der Quarter Paddy mit 7 Schilling besteuert ist, werden von Seiten der Zollverwaltung 2 Centner geschälter Reis einem Quarter (etwa 376 englische Pfd.)

Lösung der Frage nicht geführt, und die Staats⸗Regierung glaubt

solche aus der Mühle in das Entrepot gelegte Quantität der zoll von 7 Schilling gewährt. Nach Angaben aus riirt das Gewicht eines Bushels Paddy zwischen 37 und 47 Pfund und demgemäß die Menge Paddy, welche erforderlich ist, um einen Tiercon oder 600 Pfd. netto geschälten Reis herzustellen zwischen 30 und 19 Bushel, mithin der Abfall beim Vermahlen zwischen 33 Prozent und 46 Prozent. Nach allen diesen Daten wird sich an⸗ nehmen lassen, daß Reismühlen bei uns sehr wohl werden bestehen können, wenn der Zoll vom Paddy auf die Hälfte des Zolles von geschältem Reis festgesetzt wird. 1

Die Eingangs-Abgaben von Vieh haben bis zur Errichtung des Zollvereins einem häufigen Wechsel unterlegen. Es waren nämlich besteuert:

DUo.

v . 1821.

v.

nach dem Tarif vom 19. No⸗ vember 1824

in den jin den östlich.] westl. Pro⸗] Pro⸗ vinzen. vinzen. sg. Thl. sg. Thl. sg.

Tarif

rif v.

26. Mai 1818.

1

Ta arif 1857 Tarif v.

T 8.

Gegenstände.

Or

10. April 1823.

9 30. Oft. 1831.

30. Okt

nach dem nach dem 5. nach dem nach dem

kt nach d. Verordn. v.

—2 96,“ —₰ —2 =

—2 —2 852 ZI28 —, S

Ochsen u. Stiere St. 2 3 Kühe 10

Jungvieh (Ver I

sen, Rinder). 10 14 1 Schweine, ge⸗ mästete Schweine, ma Hammel Anderes Schaf⸗ vieh, Kälber ꝛc.

—25

101¼‿ G,5 ’.

Seit dem Jahre 1832 sind diese Abgabensätze unverändert ge⸗ blieben; dieselben unterliegen jedoch einer doppelten Ausnahme. Einmal nämlich werden tarifmäßig auf der Gränze von Ober⸗ wiesenthal in Sachsen bis Schusterinsel in Baden:

1) Zuchtstiere, Kühe und Jungvieh zur Nachzucht,

2) magere Ochsen für Gränzbewohner, in einzelnen Stücken und nicht zum Handel bestimmt, auf obrigkeit⸗ liche, den Einbringern zu ertheilende Bescheinigungen, gegen ein Viertheil der tarifmäßigen Abgaben eingelassen. Sodann ist ver tragsmäßig das aus dem Steuervereine eingehende Vieh fol⸗ genden ermäßigten Zollsätzen unterworfen:

2ꝗ

öö 61— .— 2 . 20

ü—

beim Eingang b in Braun- allgemein. chweig ir Gegenstände. G E“ 1“ Stücken. Rthlr. Sgr. ]Rthlr.

Sgr.

Ochsen und Zuchtstiere

Kühe

Rinder (Jungvieh)

Schweine, gemästete .. 8 1. 8 magere 1. 14

Hammel 1

Endlich werden nach Artikel 21 des Vertrages vom 1. Sep⸗ tember 1844 jährlich 15,000 Hammel zollfrei aus Belgien einge lassen. b Eine Ermäßigung der Eingangs⸗Abgaben von Rindvieh ist be⸗ reits im Jahre 1845 von. mehreren Seiten in Antrag gebracht worden. Es wurden die bestehenden Zollsätze zum Theil als über-⸗ mäßig hoch bezeichnet, und es wurde, einerseits um Veranlassung zu Einschwärzungen zu verhindern, andererseits um die . schaft, welcher gewisse Gattungen ausländischen Viehes zum Feld⸗ bau und zur Mastung unentbehrlich sind, zu begünstigen absetzung der Eingangs⸗Abgabe für magere Ochsen, für Küͤhe Stiere und Jungvieh vorgeschlagen, jedoch von mehreren G namentlich aus finanziellen Rücksichten, für bedenklich erachtel und deshalb abgelehnt.

Seitdem ist in den Verhältnissen des Viehhandels durch die Aufhebung der Eingangs⸗-Abgaben von Vich in Großbritanien eine wichtige Veränderung eingetreten. Es ist hierdurch nicht nur den jenigen Ländern, aus welchen der Zollverein einen großen Theil seines Bedarfs von ausländischem Vieh bezieht, Mecklenburg Holstein, Hannover, Oldenburg, Niederlande, ein vortheilhafter Markt für ihr Vieh eröffnet worden, sondern es ist selbst aus einigen günstig gelegenen Theilen Preußens eine Ausfuhr von Vieh nach Großbritanien möglich geworden, und es scheint da her volle Veranlassung vorhanden zu sein, den für die diesseitigen Konsumenten nachtheiligen Wirkungen der gesteigerten Nachfrage nach Vieh durch eine Ermäßigung der Einfuhrzölle zu begegnen Diese Ermäßigung wird ihren Zweck erreichen, wenn sie in Betreff des Rindviehes auf den Eingang über die nördliche, westliche und südliche Gränze des Zoll⸗Vereins beschränkt wird; ihre Ausdehnung auf die östliche Vereinsgränze würde mit dem Interesse der Land⸗ wirthschaft nicht zu vereinbaren und scheint durch erhebliches Bedürfniß der Consumtion nicht geboten zu sein.

II. Rohe Fabrik⸗Materialien.

Bis vor wenigen Jahren hatte der Zollvereins⸗Tarif in libe⸗

raler Behandlung der rohen Fabrik⸗Materialien die Tarife aller anderen fabrizirenden Nationen übertroffen; er hatte der einheimi⸗ schen Industrie die Konkurrenz mit derjenigen anderer Länder er

leichtert, indem er derselben den Bezug ihrer Materialien zu gün⸗ stigeren oder wenigstens nicht lästigeren Bedingungen gestattete, als solche anderwärts gegeben waren, und er hatte gleichzeitig 88 Staatskasse eine immerhin nicht ganz unbeträchtliche Einnahme von diesen Gegenständen gewährt. b

Durch die im Jahre 1842 begonnene und seitdem konsequent durchgeführte Reform des britischen Tarifs hat sich dieses für die Industrie des Zoll⸗Vereins günstige Verhältniß geändert. In Großbritanien werden von rohen Fabrik⸗Materialien mit wenigen Ausnahmen jetzt gar keine Eingangs⸗Abgaben mehr erhoben, und wenn auch die im Zoll⸗Verein von diesen Waaren zu entrichtenden Zölle von zu geringem Betrage sind, als daß der britischen Indu strie durch den zollfreien Bezug derselben die Konkurrenz mit der vereinsländischen auf den vereinsländischen Märkten auf bemerkbare Weise erleichtert werden könnte, so war doch die Besorgniß nicht

Paddy für äquivalent erachtet, und es wird demgemäß auf eine

abzuweisen, daß dadurch das Uebergewicht Großbritaniens auf frem⸗