gangsgütern statt *), und es wird von denselben über den Betrag einem gewissen Zusammenhange, und es hat die Staatsregierung 4) Steuerverein. des für die ausgeführte Waare zu zahlenden Rückzolls ein Certi⸗ die Absicht, den betheiligten deutschen Uferstaaten eine Ermäßigung Maschinengarn, rvohes.... — Rthlr. 23 Sgr. 10 Pf. fikat ausgefertigt, welches bis zum 1. Juli des folgenden Kalen⸗ dieser Zölle in demselben Verhältniß, in welchem die Herabsetzung Handgarn, v1X1X“ rei derjahres bei der Eingangs⸗Verzollung roher Garne von der Zoll⸗ der allgemeinen Durchgangs⸗Abgabe in Aussicht genommen ist, Gebleichtes, gefärbtte.... 1 2¾
20
verwaltung an Zahlungsstatt angenommen wird. nämlich um die Hälfte des Normalsatzes, vorzuschlagen. Da diese Zwir . 8 Für Sendungen von weniger als einem Centner Netto wird Zölle von solchen Waaren, welche aus Preußen herstammen, oder 5) Oesterreich. 1 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf. 2 82 2 8 29
in Rückzoll nicht gewährt. süss Verbleiben 88 Preußen bestimmt sind, 9 1,-g h hoben werden a ie Staatsregierung das mi erwah . und ganz gebleichte.. IV. Ausfuhr und Durchfuhr. — Ermäßigung eee Opfer übrigens nur W “”“ “ 7 Die Durchfuhr von Waaren durch den Zollverein unterliegt, in dem Falle bringen, wenn sämmtliche deutsche Uferstaaten sich zu Zwirn:
mit Ausnahme der für gewisse im ersten Abschnitt der dritten Ab⸗ einer gleichen Maßregel hinsichtlich der in ihre Kassen fließenden Noh und gebleichtt 9 „ 11 theilung 86 Zolltarifs unter Nr. 1 bis 5 gehsenten Fertgteese⸗ Zölle entschließen. Gefärbt “ “
etzten erhöheten Sätze u er für den Transit durch die südlichen “ — re, . Svlnß auf die vo — ereinigte — . ika.
. be ben g 88 n aben, Zoll von Es wird nicht überflüssig sein, zum Schluß. chgt bir 1“ Aller Art 20 % vom “ L““
15 S 1 1u““ von 70 Sgr. 92 Centner Es wird Ausführung der in Vorstehendem besprochenen Vorschläge zu erwan
vorge chlagen, diese Follsäͤte 1n 19. Sgr. bböö voraus⸗ G
herabzusetzen. Die hierdurch dem Handel zu Thei werden Pr— 11“ b 27. F. bö1 ragen: “ 8 1 1““ B 2 Bestehender Zollsatz. (Vor hlagener Zollsatz. 8 8 Bes leichterung betrifft, nach den Erfahrungen der letzten Jahre, eine gesetzt, “ 8 muthmaßliche innahune⸗nuefal anen Zollverein, Zollfätze für Baumwollengarn stehender Zollsatz. Vorgeschlaägener Zollsak Tarif Bestehender Zollsatz. Waarenmenge von etwa 480,000 Centnern jährlich. d 11““ ““ “ ““ * Von dieser Ermäßigung ist die Herabsetzung eines Theiles der JSn Zol 18 : “ die Na (Auf Zoll⸗Centner und preußisches Geld reduzirt.) bestehenden Ausgangs⸗Abgaben unzertrennlich. Für einen Theil 892 Zollermäßigungen suͤr neag 575,000 Rthlr 1) Frankreich. der beim Eingange zollfreien Waaren vertritt nämlich die Aus⸗ “ ihe rr wnsen und Ermäßi⸗ 1 ¹—.HReohes, von Nr. 143 (170 englisch) B 8 b gangs⸗Abgabe die Stelle der Durchgangs⸗Abgabe und ist deshalb, u6 G G 272,000 „ und darüber, einfch .93 Rthlr. 10 Sgr. — Pf. R. . Ier gI R. e. gl R.-f JSe. JI N.† 29.. 4 EEITETI11“ Fen blahe,186z Sabe der lesteren entsprechend, guf 100 ügr.Aloc⸗ 3 8 Fol⸗ 8 8Gh an- en Rückzöllen, Desgleichen, gezwirht .106 „ — » — „» —y— —— — Centner festgesetzt. Es gehören hierher: rohe Baumwolle, Alve, h.s Fees hen b ebeehe gallerb hun⸗ 11““ Llaͤchs, Werg, Hanf, mit Ei Flechten, Kurkume, Galläpfel, Sumach, Farbhölzer in Blöcken, und 88 16X“ 8 g 8 18 tenden Mehrein 2) Großbritannien. b Nahrungsstoffe. 8 schlu des 82 ülh — G“ 1 8 es muß daher für diese Artikel die Ausgangs⸗Abgabe eine gleiche gen der Gewebe zu erwartenden Mey 198,000 JD ... zollfrei. 8 schluß des Manilla⸗Hanfs, Heede . frei. Ermäßigung erfahren, als die Durchgangs⸗Abgabe. Diejenigen v““ — (Bis zum Jahre 1842 10 % vom Werthe.) b Ausnahme: Werg und Artikel, deren Zollbefreiung beim Eingange oben unter Nr. II. vor⸗ zusammen an Eingangs⸗Abgaben 1,045,000 S elgien. 9. Getraide. 1) Roggen, Gerste, Hafer, Heede auf der Gränz⸗
b g8* A linie von Herstelle bis
geschlagen ist, können, so weit die Rücksicht auf die inländische Er⸗ wovon etwas mehr als die Hälfte mitetwa 571,000 „ Ungedrehtes, ungefärbtte. cK 11 Rthlr. 9 Sgr. — Pf. Buchweizen Schfl. „ 2) Weizen und alle andere Anholt
unter 1 nicht besonders genannte Getraide⸗Ar⸗ ten, desgleichen Hülsen⸗
2 84
Positio⸗
Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. hj Eingang. Ausgang. Eingang.
L1ö1’1“
zeugung derselben nicht entgegensteht, einer Ausgangs⸗Abgabe un⸗ auf den Antheil Preußens fällt. Gedrehtes oder gefärbttte .. 11 1 — terworfen bleiben, die jedoch nicht höher sein darf, als die vorge Die Ermäßigungen der Ausgangs⸗ 8 (Gezwirnt zur Tüll⸗Fabrication von Nr. Brennholz beim Wasser⸗Trans
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schlagene Durchgangs⸗Abgabe. Es gehören hierher; Kreuzbeeren, Durchgangs⸗ und Flußzölle werden fü “ 20 Quercitron, Safflor, Waid, Wau, gemahlene Farbhölzer, Korkholz, 1 Preußen allein einen Ausfall herbei-⸗ 4) ; 8 , 1 gemahlene hölzer, K z — — 8 — iederlande. t Pockholz, Cedernholz, Buchsbaum, Weinstein, Harze, Salpeter, suͤhren von etwa.. 1 9 17,000 Ungezwirntes, ungefärbtes .... — Rthlr. 8 Sgr. früchte, als: Bohnen, außereuropäische Tischlerhölzer, Gummi, Gutta⸗Percha, denaturirtes und es berechnet sich mithin der finan⸗ Gezwirntes oder gefärbtes.... ö“ Erbsen, Linsen, Wik⸗ 16 Kalk und Gyps, gebrannter.. Tonne. Baumöl, Ziegenhaare und die in der Anlage A. unter II. nament⸗ zielle Verlust auf eiwa 918,000 Rthlr. Auf Spulen gewunden c 6 % vom Werth. c111 ¹ Er r . 9 Frace isse 7 esteuerte 66 “ 8 8 88 8 8 88 8 „5 81 717 ö bisher unter den „rohen Erzeugnissen“ besteuerien Gegenüber diesem bei den jetzigen Zeitverhältnissen doppelt er⸗ Steuerverein. Bei “ von diesen und einigen der allgemeinen Durch heblichen Ausfall hat die Staatsregierung darauf verzichten müssen, v Hhtge b ungezwirntes 1 Rthlr. 3 Sgr. g. itter 8 — S 1 8 8 ere als die er s ellten Zollermäßigungen für Hebleichtes, ungezwirnte.. ] ’ 1 — gangs⸗Abgabe unterliegenden Artikeln muß jedoch mit der Ausgangs⸗, Chen s heeeer eET113“ 8 Vür⸗ Ungezwirntes 11“” 1 9 52 Reis. 1) geschälter - 26. Baumsöl, wenn demselben bei den beziehungsweise Durchgangs⸗Abgabe noch weiter herabgegangen heb Gezwirntes, ingleichen gefärbtes, erkl. DJJ Anm. 1. Zoll⸗Aemtern an der Gränze werden. Es haben nämlich die Elbuferstaaten im Jahre 1848 den “ 8 Rothgarn b1““ 19 oder bei der Abfertigung aus Elbzoll für mehrere bis dahin dem vollen, Elbzollsatze unterworfenen v“ 15 1 Vieh. b. Rindvieh. 1) Ochsen u. Zucht⸗ den Packhöfen (Hall⸗Anstalten) Waaren ermäßigt, und zwar: 8 6) Oesterreich. G6G6 vorher auf den Centner ein für Baumöl, Farbhölzer, Quercitron, Harz, Palmöl, Schwefel 8 Weißes..... X“ Rthlr. 25 Sgr. 2) Kühe.. „»„ 1 Pfund Terpentinöl zugesetzt säure und Sumach auf ein Viertheil, öö1öb 1 vIö1“ 2 ö““ für Soda, Schwefel und Thran auf ein Fünftheil, Anlage C. Gezwirntes, weiß v“ „ 23 4) Kälber ... “ V b für Heringe und Südsee⸗Salpeter auf ein Zehntel des Normal 8. 2 3 Fe rb 1 ) 18 — magere . Bruchsteine und behauene Steine satzes, 8 Zollsätze Vii leinenes Garn. 7) Vereinigte Staaten von Ame rika. aller Art, Mühlsteine ohne ei⸗ und es ist dadurch das bisherige Gleichgewicht in der Besteuerung Ah, 1 serne Reifen, grobe Schleif⸗ des Transsite von diesen Waaren auf deren verschiedenen Kursen und Wetzsteine, Tuffstein, Traß, zu Gunsten des Elbkursus aufgehoben worden. Hinsichtlich der h Anlage E. II. Fabrik⸗Materialien. Ziegel⸗ und Backsteine aller Art 1113141414A4“* “ beim Transport zu Wasser, auch gewicht, in Verbindung mit der, wie unten erwähnt, beabsichtigten 8 h 16 beim Landtransport, wenn Ermäßigung der Elbzölle wiederherstellen lassen; was vie übrigen gezwirntes Zollfätze für wollenes Garn. Gelbe, grüne, rothe Farbenerde, Braun⸗ Steine nach einer Ablage zum Artikel detrifft, so wird vorgeschlagen, die Durchgangs⸗, bezeehungs (Auf Zoll⸗Centner und preußisches Geld reduzirt.) roth, Ocker, Rothstein, Umbra,] roher Verschiffen bestimmt sind Schiffslast. weise Ausgangs⸗Abgabe und zwar von Farbehölzern, Omereitron, 1) Frankreich. Flußspath in Stücken.. Ctr. Sumach, Harz und Salpeter auf 2 Sgr. 6 Pf. vom Centner und gesärbt Langes Kammgarn, ein⸗ oder mehr von Heringen auf 3 Sgr. 9 Pf. von der Tonne (oder 1 Sgr. drähtig gedreht, entfettet und gesengt
2b. Gummi und Gutta percha in der Anm. 2 ursprünglichen Form....
8*
8
—
Talg (eingeschmölzenes Thierfett) Ctr.
ge⸗ aecfä ge bbicht 1Sesärbr roh soleicht “ b “
8 Pf. vom Centner) herabzusetzen. thlr sgr.thlr. sgr. thlr. sgr. Ithlr. sgr. Ithlr sgr. Ithlr. sgr. (Eordonnets) 93 Rthlr.
ã.
Die Ausgangs Abgabe von Knochen, welche 15 Sgr., vom s Alles gndrerereree, vverboten. 8 Kreuzbeeren, Quercitron, Safflor, Centner beträgt, ist schon seit Jahren eine drückende Last für die XX“ 1 8 5261 8 9 10 29 G roßbritannien Waid Wa . g 628 5öö 6b] v f 3 6 9 ’ 4 9 3 U 8 . 0 2 2 9, 8 „ 3 G * . . Ausfuhr dieses Artikels aus den C stseehäfen gewesen, wo der Preis über Nr 3 bis intl Ir Kammgarn, gefärbt, ingleichen Tapisse⸗ desselben zu Zeiten nicht viel mehr beträgt, als die Abgabr. Es 8 20) b LW3“ 124 114 1““ . 18 Rthlr. 11 Sgr. — wird vorgeschlagen, diese Abgabe für die Ausfuhr über die See⸗ fib 5 ; bis inkl. Nr. “ Alles andere. G“ zollfrei gränze ganz aufzuheben; eine gleiche Maßregel hinsichtlich der Aus⸗ 8 5 15 2 bis inkt. Nr. 10/20[14, 4114 4 113,26118 7725 3) Belgien . Aloe, Galläpfel, Kurkume, Su⸗ fuhr über die anderen Gräͤnzen zu treffen erschien im Interesse 2 1 H“ . 11P16““ 26 1;5 17 26 Rohes, ungezwirntes 1 Fii 10 Sap b ö der Zuckerfabrication und der vandwirthschaft nicht zulässig. über Nr. 12 bis ink LIö1ö6“”; ö 11““ Entfettetes oden L“ 7 Rthlr. Sor. III. Fabrikate. Die Zölle auf den conventionellen Strömen unterliegen nicht 1(CDJ;Jö I 8 22 81 4928 28 20 [27 10 Gezwirntes oder 88 rbte “ der Gesetzgebung des Zollvereins, sondern innerhalb der durch die über Nr. 18. 22 —28] S126,720130][=— 138 8134,20 88 1ö1“ 1) J“ 8 D“ bestehenden Verträge gezogenen Gränzen der Partikular Gesetzge⸗ Die eingeklammerten Zahlen bezeichnen die den französis ““ teberlande. II“ in Bloöcken ung ein. rit 8. ummern ungefähr entsprechenden englischen Nummern. Gezwirnt oder gefärbt 2 2) gemahlen oder ge⸗ Betrage der von der Durchfuhr zu Lande erhobenen Abgaben in “ 8 - 5) “ 5 6 raspelt M 1) rohes, ungebleichtes .. Ctr. — 2 9 . 8 il. 3 “ 8 1 1 Spitzengarn 10 % vom Werthe Rohes, ungefärbtes. 3 Rthlr. 13 Sgr. Anmerkung. Auf der sh. 2 hgg eaichung bestimmt §. 62 des Begleitschein⸗Regulativs Kabeltaugarn 8 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. vom Centner. Gezwirntes, gefärbtes, auch Kameel⸗ 11“¹“ Cedernholz, 3 . Gränze gegen das „Beim Ausgange von Durchgangsgütern (direkt transitirenden oder Alles übrige Garn zoöllfrei. Mü. Bñ b“ 88 aus öffentlichen Niederlagen in das Ausland versendeten Waaren) kann die W “ 14 gemischtes, sogenann⸗ Weinstein 1 G so ng ein Revision zwar dann in der Regel auf die im §. 60 vorgeschriebene Prüfung Webergarn, rohes, ½ % vom Werthe gan 60 e ürfniß azu von des Vorschusses beschränkt bleiben, wenn diese die Ueberzeugung gewährt, Nähgar 2 lle 11““ b d 6) Oesterreich. 8 1“ vir se 8 handen ist, rohes daß keine Vertauschung der einzelnen verschlossenen Kolli's unterweges stattgen Nähgarn und a e anderen nicht besonders genannten Garne 4 Rthlr. Flaches, ungefärbte. . 3 Rthlr. 20 Sgr. Harze aller Gattung, europäis e Handgarn, in unver funden habe; es müssen jedoch hin und wieder, auch in anscheinend unver⸗ 7 Sgr. 3 Pf. vom Centner. 1 Gedrehtes, gezwirntes, gefärbtes 5 » 1 und außereuropäische, roh und 8 8 packtem Zustande und dächtigen Fällen, probeweise einige Kolli's aus einer Ladung zur Verwiegung Kabel⸗-, Schiff⸗, Segel⸗ und alles andere auf der kleinen Bahn 7) Vereinigte Staaten von Amerika gereinitnt unter den nöthigen Besichti ord —7 8 5 “ Pf 1 89 x b 2— . 8 118“ und inneren Besichtigung gezogen werden. gesponnene Garn 25 Sgr. 6 Pf. vom Centner. W328Ju1 11X““ 2 Salpeter, gereinigter und unge ö11“ Salpeter, 8 d 2 unge⸗ gelassen werden. reinigter, auch salpetersaures 8 gebleichtes oder gefärb⸗ Natroln tes, ingleichen Zwirne..
sihaagke
L
Leinengarn und Leinenwaaren:
Alkanna, Alkermes, Avignonbee⸗ 11A1“X“ ren, Berberiswurzeln, Cochenille, ““ Indigo, Lac⸗dye, Orleans, Or⸗ seille, Persio, Katechu, Kino, *) Rohe (unappretirte) Leine⸗ Färbeginster, Färbe⸗ und Gerbe h wurzeln nicht besonders genannt, Drüllich 8 Gummi arabicum, Gummi Se⸗ “ negal, Flohsaamen, Salep, Tra⸗ ganth, Citronensaft in Fässern, außereuropäische Hölzer für Tischler, Drechsler u. Kokosnüsse, Elephanten⸗ und andere Thierzähne, Perlmutter Schaalen, Hornplatten, Knochen, rohe (blos geschnittene Platten), schütz bis Seiden⸗ Meerschaum, roher, Muschel⸗ berg in der Ober⸗ Schaalen, Schildkröten⸗Schaa⸗ Lausitz, von Hei⸗ len, rohe, Wallfischbarden (ro liigenstadt bis hes Fischbein), Rohr, spanisches, Nordhausen, und ostindisches, marseiller, Pfeffer⸗ von Herstelle bie
rohr, Stuhlrohr, Derbyspath Anholt nach Blei
(kohlensaure Schwer ⸗Erde), chereien oder Lei⸗
Fraueneis (Frauenglas), Gyps⸗ E“
auf der Gränz⸗
159 Moos u 11161.““ 8 8 8 linie von Ostriz bis Schandau auf
Anm. 1. 8 . 1 — ₰ Wasserblei (Reißblei, Graphit).. Erlaubnißscheine,
Anmerkung. Rohe Lei⸗ newand kann, so lange ein Bedürfniß dazu vorhanden ist, aa) in Preußen:
auf den Gränz⸗ linien von Leob⸗