Von einzelnen Mitgliedern der Versammlung war darauf angetra⸗ gen: 1) den Eingangszoll nach der Anzahl der Bündel auf den Centner zu berechnen und hiernach mit fünf verschiedenen Zollsätzen
u erheben. 2) Den Eingangszoll bis auf 7 Rthlr. für den Cent⸗ er zu erhöhen. 3) Den Eingangszoll auf 6 Rthlr. pr. Ctr. fest⸗ zusetzen. 4) Denselben bis auf 15 Sgr. pr. Ctr. herabzusetzen. Indessen wurden diese Anträge von der Majorität der Ver⸗ ssemmlung nicht unterstützt und die Vorschläge der Regierung ge⸗ billigt. Eben so wurde es für zweckmäßig erachtet, daß das Hand⸗ garn vorbehaltlich einzelner lokaler Ausnahmen eben so hoch be⸗ feeuert werde, wie das Maschinengarn. Auch damit, daß die Heede in der Regel zollfrei ein⸗ und ausgeführt werde, war man ein⸗ verstanden, sprach dabei indessen den Wunsch aus, daß die * Regierungs⸗Vorlage vorbehaltene Ausnahme auf sämmtliche Grän⸗ zen gegen Hannover ausgedehnt und der Ausgangszoll auf 1 Rthlr. pr. Centner erhöht werden möge. . 1u“
Den vorgeschlagenen Eingangszoll für gebleichtes und gefärbtes Garn, ingleichen Zwirne, von 6 Rthlr. hielt dier Mehrzahl nicht für ausreichend, beantragte vielmehr, denselben für gebleichte und gefärbte Garne auf 8 Rthlr. und für Zwirne auf 16 Rthlr. zu erhöhen.
Rücksichtlich der Baumwollengarne sprach sich die Majorität glleichfalls für den Vorschlag der Regierung aus, wonach der Ein⸗ gangszoll von ungebleichtem ein⸗ und zweidrähtigen Garn auf 4 Rthlr. erhöht werden soll. Ein Theil der Versammlung hielt selbst eine noch weitere Erhöhung für wünschenswerth. Dem An⸗ rage, den Zoll für die Garnsorten bis zu der Nummer 20 auf
5 Sgr. und für die höheren Nummern auf 1 Rthlr. herabzu⸗ setzen, traten nur wenige Stimmen bei. Daß die Warps nicht höher besteuert werden sollen, wie die Garne, wurde als zweckmäßig anerkannt, und eben so die Herabsetzung des Eingangszolles von Watte auf 2 Rthlr. Die Anträge, denselben auf 4 resp. 3 Rthlr. estzustellen, wurden verworfen. Den vorgeschlagenen Ein⸗ angszoll von 8 Rthlr. für gebleichtes und gefärbtes Kammwollen⸗ garn hielt man dagegen nicht für ausreichend und beantragte dessen Erhöhung bis auf 11 Rthlr. 3 Mit dem Vorschlage der Regierung, den Eingangszoll auf rohe Seide von 15 Sgr. auf 3 Rthlr. zu erhöhen, war die Mehrheit einverstanden, wogegen auch hier der vorgeschla⸗ gene Zoll von 10 Rthlr. für weiß gemachte und gefärbte Seide, und von 16 Rthlr. für Nähseide, Knopflochseide, Rondelette, Stickseide und alle übrigen Zwirne und Seide und Florettseide nicht für genügend erachtet und daher beantragt wurde, den Zoll für gefärbte Seide auf 16 Rthlr. zu erhöhen, den Tarifsatz für gezwirnte Seide aber in der Art zu sondern, daß für gezwirnte oder Nähseide in ungefärb⸗ em Zustande der Zollsatz auf 20 Rthlr. und in gefärbtem Zustande
auf 40 Rthlr. festgesetzt werden möge.
Mit dem Vorschlage, den Eingangszoll für Kammgarne auf 4 Rthlr. zu erhöhen, war die Majorität einverstanden, wünschte edoch, daß zur Beseitigung der Schwierigkeiten, welche der Unter⸗ cheidung der Kamm⸗ und Streichgarne entgegenstehen, derselbe Tarifsatz auch für Streichgarne festgesetzt werde. Daß auf die ge⸗ ämmte Wolle (Zug) eine Abgabe gelegt werde, hielt man nicht für
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nach entfernten Weltgegenden mit Erfolg eröffnen, oder sonst durch ihre Fahrten oder durch ihre nautischen Leistungen überhaupt um die Ausbreitung und Beförderung der österreichischen Schifffahrt und des eigenen Seehandels in hohem Grade sich verdient machen, oder durch die Rettung von Schiffbrüchigen und ähnliche lobens⸗ werthe Thaten sich auszeichnen werden. §. 3. Die rothe Ehren⸗ flagge gebührt jedem österreichischen Schiffsführer, der sein Schiff gegen einen feindlichen oder seeräuberischen Angriff erfolgreich ver⸗ theidigt oder während eines Seekrieges angriffsweise ein ruhmvolles Gefecht besteht oder Unseren Kriegsschiffen wirksamen Beistand leistet. §. 4. Der Schiffsführer hat das Recht, die ihm verliehene Ehrenflagge auf dem Hauptmaste des Schiffes wehen zu lassen, das er befehligt, da die Verleihung der Ehrenflagge an seine Person und nicht an das Schiff ge knüpft ist. §. 5. Wenn einem Schiffsführer beide Ehrenflaggen verliehen worden sind, so darf er beide gleichzeitig auf den Masten seines Schiffes wehen lassen. §. 6. Bei besonderen Veranlassun⸗ gen darf der Schiffsführer auch seine Jolle mit der Ehrenflagge schmücken. §. 7. Bei den üblichen Begrüßungen genießt die Eh⸗ renflagge den Vorzug, daß Unsere Kriegsschiffe, die österreichischen Forts⸗ und Strandbatterieen mit der gleichen Anzahl von Schüssen antworten müssen. Diese Begrüßungen dürfen jedoch in österrei⸗ chischen oder in fremden Häfen, wo Unsere Kriegsschisse sich befin⸗ den, nur bei der Ein- und Ausfahrt gewechselt werden. §. 8. Die aus Seidenstoff verfertigte Ehrenflagge führt in der Mitte den Kai⸗ serlichen Doppelaar. In einem schwarzen Querstreifen stehen in Gold auf der Vorderseite bei der weißen Ehrenflagge die Worte: „Merito navali“, und bei der rothen: „For- tidudini navali“, auf der Rückseite aber der Wahlspruch: „Viribus unttis ".. §. 9., Die Verleihung der TChren⸗ flagge wird durch ein von Uns erlassenes Diplom beurkundet, daß der Schiffsführer zur Beglaubigung aufbewahren muß. §. 10. Der Besitz der Ehrenflagge berechtigt den Inhaber um die Verlei⸗ hung des Verdienstkreuzes und solcher Dienstposten nachzusuchen, für welche er seine Befähigung darzuthun vermag. §. 11. Zur Belohnung des verdienstlichen Antheils, den die Schiffsmannschaft an der rühmlichen Handlung genommen hat, für welche eine Ehren⸗ flagge verliehen wird, soll jedesmal die Summe von 500 — 2000 Fl. C.⸗M. an jene aus der Mannschaft vertheilt werden, welche sich besonders hervorgethan haben. Jeder Betheiligte erhält außerdem ein schriftliches Ehrenzeugniß für seine verdienstliche Mitwirkung. §. 12. Die Schiffsführer, welche Ehrenflaggen besitzen, und die Seeleute, welche Ehrenzeugnisse erhielten, sollen, wenn sie zum See⸗ dienste untauglich werden, bei der Bemessung der Pensionen oder Provistonen aus dem Marine⸗Pensionsfonds vorzüglich berücksich⸗ tigt werden. §. 13. Jeder Schiffsführer, welcher einer Ehren⸗ flagge theilhaftig zu werden wünscht, muß sein Gesuch bei Unserer Central⸗Seebehörde einbringen und alle Behelfe beilegen, welche zur Bewahrheitung der vollbrachten ruhmvollen Handlung erforder⸗ lich sind. §. 14. Die Central⸗Seebehörde ist verpflichtet, das ord⸗ nungsmaßig belegte Gesuch einer Kommission von Fachmännern zur Würdigung zu unterlegen. §. 15. Diese Kommission spricht ihr Er⸗ kenntniß nach Stimmenmehrheit auf Grundlage der mitgetheilten Behelfe und der von ihr selbst erhobenen Thatsachen und gepflogenen Ver⸗
zweckmäßig. Den vorgeschlagenen Tarifsatz für gefärbte und ge⸗ zwirnte wollene Garne von 8 Rtylrn. hielt die Majorität nicht für ausreichend und beantragte dessen Erhöhung auf 11 Rthlr. Hesterreich. Wien, 16. Mai. Die heutige Wiener Ztg. enthält folgende Bekanntmachung der Militair⸗Central⸗Un⸗ tersuchungs⸗Kommission: „Wegen Betheiligung an dem bewaffneten Widerstande gegen die Kaiserl. Truppen in den Jahren 1848 und 1849 wurde durch kriegsrechtliches Urtheil vom 1sten d. M. in Folge vorausgegangener Vorladung des Beschuldigten, mit Einheit der Stimmen gegen den aus Galizien gebürtigen, zwischen 60 und 70 Jahre alten Insurgenten⸗Anführer, Joseph Bem, in contumaciam erkannt, daß, nachdem derselbe im Oktober 1848 die mobilen Corps in Wien organisirte, an die Linien disponirte und am 28sten zur äußersten Vertheidigung der Leopoldstadt verwendete, hierauf, nach Ungarn flüchtend, das Kommando der Rebellen in Siebenbürgen übernahm, mit ihrer Ueberzahl im April 1849 das Kaiserl. Militair in die Walachei verdrängte und jene Provinz als Ober⸗Ge⸗ neral nicht nur für die am 14ten desselben Monats sich unabhängig erklärte Regierung in Debreczin förmlich verwaltete, sondern den Widerstand gegen die in der Folge alliirte österreichisch⸗russische Militairmacht so lange fortsetzte, bis er gänzlich geschlagen und in die Flucht getrieben ward; Joseph Bem wegen Verbrechens des Hoochverraths, erschwert durch Theilnahme am Aufruhr in Wien und in Ungarn, nebst Verfall seines wie immer gearteten Vermö⸗ gens mit dem Tode durch den Strang bestraft und sein Name an den Galgen geschlagen werde. Welches Urtheil nach gerichtsherr⸗ licher Bestätigung zufolge Auftrages Sr. Excellenz des Herrn Ci⸗ vil⸗ und Militair⸗Gouverneurs heute früh um 6 Uhr regulament⸗ mäßig kundgemacht und in effigie vollzogen wurde. Wien, am 16. Mai 1850.“
Dem Lloyd zufolge, sind bis jetzt 50 Millionen Gulden Bank⸗ noten der ungarischen Insurrections⸗Regierung eingeliefert und ver⸗ brannt worden. Der durch die Kossuthschen Pressen erzeugte To⸗ talbetrag von Banknoten dürfte mit 60 bis 70 Millionen Gulden nicht überschätzt sein.
Aus Triest vom 13. Mai wird dem Lloyd nachstehende Ver⸗ ordnung mitgetheilt, zu welcher der Kaiser die Sanction schon in ertheilt, jedoch sich die Publication für Triest vorbehalten hatte:
„Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ꝛc. 2ꝛc. Mit gerechter Befriedigung haben Unsere Vor⸗ fahren die seemännische Tüchtigkeit und den regen Unternehmungs⸗ geist, die Ehrenhaftigkeit und Entschlossenheit anerkannt, welche die Schiffsführer und Seeleute unserer Handelsmarine jederzeit be⸗ währt und durch welche rühmliche Eigenschaften sie solche in kurzer Zeit zu einem so ausgezeichneten Range unter den seefahrenden Nationen emporgeschwungen haben. Nicht minder ehrenwerth hat sich die Gesinnung der österreichischen Schiffsführer und Seeleute durch ihre unerschütterliche Treue an Unser Kai
erhaus in der jüngsten Zeit offenbart, in welcher sie die hre Unserer Flagge auf allen Meeren unbefleckt zu be⸗ wahren wußten. Da wir diese ruhmwürdigen Eigenschaften Unse⸗ rer Handels⸗Marine hochschätzen, so fühlen Wir das Bedürfniß vaxee ein Merkmal Unserer Kaiserlichen Wohlgewogenheit zu ge⸗ Shome öffentlich bezeugen und hersephen zugleich zum S en soll, auf der betretenen ehrenvollen Bahn fortzu⸗
schreiten. Ueber Vo Emvernehmen vnseeer Mag⸗ Unseres Handels⸗Ministers und nach
. sere ster⸗Raths haben Wir in die EaeEne 8 in Zukunft für die dc eeai ae Handekir Moscht eine gene hren⸗Flagge zur Belohnung ausgezeichneter seemänni⸗ scher Leis 825 unter sesarndes Bedingungen von Uns verliehen 8 . 89 Ehren 81oghe hat zwei Klassen, te rothe Ehren⸗Flagge. 188. Die weiße Ehren⸗Flagge ist dazu ve. gierreichisch: Schiffsführer zu belohnen, welche zuerst einen neuen Handelsweg
handlungen in der Art aus, daß aus demselben das seemännische Verdienst des Schiffsführers und der einzelnen Glieder der Mann⸗ schaft mit aller Klarheit erkannt werden kann. S. 46. Das auf Gewährung lautende Erkenntniß wird mit allen Verhandlungs⸗ Akten der Kommission durch die Central⸗Seebehörde von ihrem Gut⸗ achten begleitet, dem Handelsminister eingesendet, welcher danach auf die Verleihung oder Abweisung anträgt. §. 17. Gesuche, die mit Stimmenmehrheit von der Kommission abgelehnt werden, sind dem Bewerber unter Angabe der Gründe ohne weitere Vorlage zurückzustellen. §. 18. Die Kommission besteht aus zwölf Mit⸗ gliedern, von denen vier Flotten⸗Offiziere von Unserem Ma⸗ rine⸗Ober⸗Kommando bezeichnet, vier österreichische Schiffsrheder und vier österreichische Schiffsführer vom Präsidenten der Central⸗ See⸗Behörde jedesmal gewählt werden, welcher persönlich den Vorsitz bei der Verhandlung führen und nur bei Stimmengleichheit zur Entscheidung mitstimmen wird. §. 19. Die Central⸗See⸗Be⸗ hörde wird eine Geschäftsordnung entwerfen, nach welcher die Kom⸗ mission bei ihren Verhandlungen vorzugehen und ihre Beschlüsse zu fassen hat. Die Protokolle und alle Verhandlungs⸗Akten wer⸗ den von einem Beamten der Central⸗See⸗Behörde geführt und gehörig geordnet aufbewahrt. §. 20. Jeder, der unbefugt eine Ehrenflagge führt, verfällt in eine Vermögensstrafe von 500 Fl. C. M. §. 21. Jeder Schiffsführer, der durch falsche Be⸗ lege, Zeugen oder auf andere Weise eine Ehrenflagge er⸗ schlichen hat oder bei der Kommission zu erschleichen sucht, verfällt in eine Vermögensstrafe von 1000 Fl. C. M. §. 22. Diese Strafgelder werden zu Gunsten des Marine⸗ Pensions⸗Institutes eingezogen. §. 23. Ein Schiffsführer, der sich eines Verbrechens oder entehrenden Vergebens schuldig macht, wird der erworbenen Ehrenflagge und aller damit verbundenen Auszeich⸗ nungen und Begünstigungen verlustig. §. 24. Die Verleihung der Ehrenflagge, der Belohnungen und Ehrenzeugnisse erfolgt tarxfrei. §. 25. Nach dem Tode des Schiffsführers, dem eine Ehrenflagge zuerkannt wurde, soll dieses Ehrenzeichen im Gemeindesaale seines Geburtsortes für immerwährende Zeiten aufgestellt werden, wenn der Verstorbene nicht zur Aufbewahrung den Gemeindesaal einer anderen österreichischen Gemeinde bestimmt hat. Gegeben in Unserer Kaiserl. Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, am 16. April 1850. Franz Joseph. Schwarzenberg. Bruck. Bach. Krauß. Schmer⸗ ling. Thun. Thienfeld. Kulmer.“ 8
Die jetzige wiener Garnison besteht aus 17 Infanterie⸗, Gre⸗ nadier⸗ und Jäger⸗Bataillonen, zwei Kavallerie⸗Regimentern nebst der entsprechenden Anzahl Mannschaft aus den Extra⸗Corps und Geschütz⸗Batterieen, im Ganzen aus 25,000 Mann.
Die Theilnahme an den Wahlen zum Gemeinderathe hat, wie der Lloyd berichtet, seit zwei Tagen an Lebendigkeit zugenommen. „Besonders“, heißt es in diesem Blatt, „waren vorgestern die Ein⸗ schreibungen der Berechtigten sehr zahlreich. Wenn auch die Zahl der Wähler jene Höhe nicht erreichen wird, die im Jahre 1848 den Geist des Volkes charakterisirte, so können wir doch nunmehr beruhigend versichern, daß das Resultat kein beklagenswerthes mehr sein werde.“
Die Reise des Ministers der Landeskultur in Böhmen soll hauptsächlich eine Besichtigung des dortigen Bergbaues zum Zwecke haben. „Die Regierung“, sagt der Lloyd, „ist nicht abgeneigt demselben Kräfte und Hülfsmittel zuzuwenden; da ein ausgedehn⸗ ter Betrieb dem armen Gebirgsvolke eine neue Nahrungsquelle, öffnen würde. Bekanntlich erhält die Regierung jetzt schon das Bechsteiner Goldbergwerk bei Gastein ohne Aussicht auf gewinnbrin⸗ senne Ausbeute, um nur den dortigen Bewohnern einen Erwerb zu
ichern, im Betriebe.“
daß e. ö „Wir vernehmen aus sehr guter Quelle, fallenen Erzesse 6 nest in einigen mährischen Städten vorge⸗ Orts⸗ und L 8. .hb ns” 8Sn; 8N—1— den, um die Untersu⸗ 1 energische Maßregeln getroffen wer⸗
. ntersuchung der Schuldigen einem baldigen Resultate
zuzuführen. lichkeit behauptet werden kann, dürfte das Proletariat, welches bei den ärgerlichen Scenen der Zerstörung und Verwüstung thätig war, nicht aus eigenem Antriebe gehandelt haben, sondern von Perseo⸗ nen angestiftet worden sein, welche sich durch dier Israeliten in ihren materiellen Interessen bedroht sehen. Das Ministerium des Innern hat diesem wichtigen Gegenstande bereits seine Aufmerksam⸗ keit zugewendet und die ihm unterstehenden Behörden aufgefordert, alle Maßregeln in Anwendung zu bringen, damit dem Gesetze Ge⸗ nüge gethan und die Autorität desselben, wo sie bedroht gewesen, aufrecht erhalten werde. Auch soöllen jene Organe der öffentlichen Sicherheit, welche anfänglich nicht hinlängliche Energie an den Tag gelegt haben, um den Unordnungen zu steuern, zur Verantwortung gezogen werden.“
Triest, 14. Mai. (W. Z.) Heute um 11 Uhr fand unter feierlichem Gepränge durch Se. Majestät unter Paradirung der ge⸗ sammten National⸗Garde und der Territbrial⸗Miliz im Beisein aller hier versammelten Autoxritäten und einer ungeheuren Menschenmenge die Legung des Grundsteins zum Ausgangspunkte der Staats⸗ Eisenbahn statt, welche Triest eine so bedeutende Zukunft eröffnet. Sodann besuchten Se. Majestät die hier vor Anker liegenden Kriegs⸗ schiffe unter dem Donner ihrer Geschütze, das neue Lazareth und andere öffentliche Anstalten und zogen um 5 Uhr viele der Auto⸗ ritäten zur Tafel. Heute Abends findet ein von der Börsen⸗De⸗ putation veranstaltetes glänzendes Ballfest statt, welches Se. Ma⸗ jestät mit Ihrer Gegenwart beehren werden.
Württemberg. Stuttgart, 106. Mai. Der Sch wäb. Merk. enthält folgenden Nachtrag zu dem Gesetze vom 1. Juli 1849, betreffend die Ausgabe von Staatspapiergeld: 1
„Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. In der Absicht, die Einlösung des nach dem Gesetze vom 1. Juli 1849 auszugebenden Staatspapiergeldes auf alle Fälle sicherzu⸗ stellen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Ge⸗ sammtministeriums und unter Zustimmung der Landesversammlung, zu Ergänzung des gedachten Gesetzes, wie folgt: Art. 1. Der Be⸗ trag des auszugebenden Papiergeldes von drei Millionen Gulden wird als ein Theil der Staatsschuld anerkannt und vorgemerkt. Art. 2. Die Staatsschulden⸗Zahlungskasse wird mit einem Einlö⸗ sungsfonds von 500,000 Fl. versehen, um die Staatshauptkasse für den Zweck der ihr obliegenden Einlösung des Papiergeldes nöthi⸗ genfalls zu unterstützen. Vorstehende Bestimmungen sind durch die ständische Schulden⸗Verwaltungsbehörde, unter verfassungsmäßiger Milwirkung Unseres Finanz⸗Ministeriums, zu vollziehen.
Gegeben, Stuttgart den 10. Mai 1850. 8
WIIE Schlayer. Wächter⸗Spittler. Baur.
Herdegen. Hänle in.“
Anhalt Bernburg. Bernburg, 15. Mai. (3. f. N.
Heute ist das Landes⸗Verfassungs⸗Gesetz für das Herzogthum An⸗ halt-Bernburg durch die Gesetz⸗Sammlung publizirt. Das Ver⸗ kündigungs⸗Patent ist vom 28. Februar d. J. und lautet: „Wir Alexander Karl ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem die von uns unterm 14. Dezember 1848 vorbehalt⸗ lich der Revision verkündigte Verfassung der angeordneten Revision unterworfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit dem ersten ordentlichen Landtage endguültig festgestellt und darüber gegenwärtige Urkunde errichtet haben.“ Am Schluß der Urkunde wird „feier⸗ lichst versichert, daß Wir diese Verfassung nicht nur Selbst tren und unverbrüchlich halten, sondern auch gegen alle Eingriffe und Verletzun⸗ gen kräftigst zu schützen und zu erhalten stets bedacht sein werden.“ Zu⸗ gleich mit der Verfassung ist das an demselben Tage vollzogene Wahlgesetz verkündigt. Ferner das Gesetz zur Verhütung des Miß⸗ brauchs der Presse und dasjenige zur Regelung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts, beide vom 21. Februar d. J.; sodann die Ge⸗ meinde⸗ und Kreisordnung vom 28. Februar, ein Gesetz über An⸗ wendung der Gefängnißstrafe statt der durch das Landesverfassungs⸗ gesetz abgeschafften Prangerstrafe vom 3. März, ein Gesetz, wodurch gewisse Verfassungsrechte (Freiheit der Person, Briefgeheimniß u. s. w.) geregelt, d. h. die Ausnahmefälle bestimmt oder der all⸗ gemeinen deutschen Gesetzgebung vorbehalten werden, ein Gesetz uͤber die Trennung der Verwaltung von der Justiz in den Unter behörden und eine Verordnung über Aufhebung einiger Vorrechte.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 15. Mai. Den Vorsitz führt General Bedeau. Einer Be⸗ merkung Rigal's über das Protokoll giebt die Versammlung keine Folge. Laborde bringt eine Petition für den Aufruf ans Volk, Laudrin, Frichon, Charras bringen Petitionen gegen die Wahlre⸗ form mit zahlreichen Unterschriften ein. Auf Larabit's Antrag wied ein Vorschlag über Militairstellvertretung an den Staatsrath verwiesen. Chauffour beklagt sich, daß die Ersatzwahl im De⸗ partement des Oberrhein für Herrn Goldenberg ungesetzlich ver⸗ zögert werde. Der Minister Baroche erklärt, die Anzeige davon sei ihm zu spät zugekommen. Das Wahllollegium wird auf den 9. Juni einberufen. Mauguin bemerkt, dem Minister sei die Verletzung des Gesetzes zur Gewohnheit geworden. Der Minister fordert Mauguin auf, dies zu beweisen. Mauguin betritt die Tribüne, kann aber nicht zum Worte kommen. Noël Parfait unterstützt die Behauptung. Der Minister verletze Tag für Tag das Gesetz. So habe er gestern noch gesetzwidrig Boulé's Druckerei sperren lassen. Der Minister bemerkt: Boulé sei dreimal schon verurtheilt worden, daher sei die Regierung im Rechte. P ascal Duprat greift den Minister heftig an und sagt, derselbe habe aus Privathaß an Boulé eine persönliche Rache ausüben wollen. Baxroche entgegnet, er antworte nicht auf Beleidigungen. Beleidi⸗ gungen, wie diese, seien für einen Staatsmann nur ehrenvoll. Wenn auch P. Duprat ihn nochmals beleidigte, so werde er den⸗ noch das Gesetz durchführen, so lange er Minister sei. Duprat habe ihm Jugend in der Politik vorgeworfen, jedenfalls sei er auch nicht viel älter. Er (Baroche) könne es sich aber nicht vorwerfen, jemals mit P. Duprat gegangen zu sein. Pascal Duprat: „Ich bin eben derselbe, der ich damals war, als die Klubs in Paris stürmten. Die Wechselfälle der Revolution haben mich mitten in den Ereignissen ergriffen. Noch bin ich derselbe, der ich damals war. Herr Baroche rühmt sich, die Gesetze der Republik auszu führen. Das ist wahr, nur führt er sie als Royalist aus.“ Piscatory ist ganz erstaunt, daß der Minister überhaupt es der Mühe werth gefunden habe, zu antworten. Er sei von seinen Freunden, der Majorität, ermächtigt, zu erklären, daß sie das Be⸗ nehmen des Ministers vollkommen billigten. So lange er diese Fe⸗ stigkeit bewahren werde, sei ihm der Beistand der Majorität in der Versammlung gewiß. Er übernehme für sich und seine Freunde die feierliche Verpflichtung, die bedrohte öffentliche Ordnung aufrecht zu er⸗
So viel einstweilen mit ziemlich großer Wahrschein⸗
Minister das Gesetz jüdisch ausgelegt.
langt und angenommen.
halten. Er sei am 15. Mai auf seinem Posten gewesen, er und seine Freunde würden wieder dort sein, wenn die Anarchie in die Straßen stürzte.
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Dupont bemerkt, unter gewaltigem Lärmen der Majorität um
Schluͤß der Debatte, es habe der Minister das Gesetz verletzt, da Boulé Appellation eingelegt habe.
Bei der dritten Verurtheilung von 1849 sei ihm die Geldstrafe erlassen worden. Daher habe der Man provozire dadurch das Der Schluß der Debatte wird stürmisch ver⸗ Die Aufregung ist so groß, daß die Siz⸗ zug auf eine halbe Stunde unterbrochen werden muß. Selbst dann
Volk zum Aufstande.
kehren die Repräsentanten nur langsam in den Saal zurück, und in
den Gruppenwird heftig gesprochen. A. Thouret, Antony, Morellet, Miot
und mehrere andere Montagnards legen Petitionen gegen die Wahlre
form nieder. An der Tagesordnung ist der Handelsvertrag zwischen Frankreich und Sardinien. Einziger Artikel: „Der Präsidentist ermäch⸗ tigt, den Verlängerungs⸗Vertrag vom 1. Mai 1850 zu ratifiziren.“ F. Bouvet macht einige Bemerkungen zu Gunsten der östlichen De⸗ partements. Der Artikel wird angenommen. Berryer beantragt eine entsprechendere Redaction des gestern amendirt angenommenen und dadurch unklaren Artikels 19. Dieselbe wird angenommen. Hierauf wird über das Gesammtbudget der Ausgabe für 1850 ab⸗ gestimmt. Stimmende 665; dafür 485, dagegen 182. Wird also angenommen. Dem Minister des Innern werden noch 1,225,000 Fr. für Gefangenen⸗Transport bewilligt. Morgen kommt das Ein nahme⸗Budget an die Reihe. Die Sitzung wird aufgehoben.
Paris, 15. Mai. Die Hauptstadt ist in einer großen Auf⸗ regung. Eine ängstliche, gereizte, erwartungsvolle Stimmung hat sich der Gemüther bemächtigt. Der Anlaß ist folgender: Gestern Abend erschienen Agenten der Regierungsgewalt in der Druckerei des Herrn Boulé, versiegelten alle seine Pressen und zeigten ihm den Befehl des Ministers Baroche an, daß ihm in Folge des Ge⸗ setzes von 1814 seine Gewerbebefugniß als Buchdrucker entzogen sei. Aus dieser Buchdruckerei gingen nämlich seit der Februar⸗ Revolution die revolutionairsten Journale und Flugschriften hervor. In diesem Augenblicke war Boulé der Drucker der Voir du Peuple, Estafette und Republique, so wie mehrerer anderer periodischer Schriften sozialistischen Inhaltes. Durch die Entziehung der Gewerbebefugniß ist diese Druckerei nun geschlossen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitern brodlos geworden. Die Voix du Peuple und die Republique, welche täglich in vie⸗ len tausend Exemplaren verkauft wurden, sind nun faktisch suspen⸗ dirt. Denn bei der Verantwortlichkeit, welche der Drucker für jede Schrift solidarisch zu tragen hat, ist es namentlich in diesem Au⸗ genblicke unmöglich, eine Druckerei für eine sozialistische oder demo⸗ kratische Druckschrift zu finden. Bereits in letzter Woche waren einige Prozesse vor die Assisen gekommen, in welchen Buchdrucker sich weigerten, bereits eingegangenen Druckkontrakten nachzu⸗ kommen, weil ihnen der Inhalt derselben bedenklich schien. Die Presse enthält folgendes Schreiben: „Paris, 14. Mai 1850. Lieber Herr Kollege! Diesen Abend trug sich in unseren Werkstät⸗ ten eine unerhörte Thatsache zu. Durch Befehl des Herrn Baroche vom heutigen Tage wurde und bleibt der Gewerbeschein des Herrn Boulé, Buchdruckers der Republique, Voix du Peuple und Estafette, aufgehoben. Die Republique, die Voix du Peuple, die Estafette können also morgen nicht erscheinen. Um 7 ½ Uhr Abends, im Augenblicke, wo diese drei Journale gesetzt waren, stellte sich ein Polizei⸗Kommissar in unseren Werkstätten ein und ließ die Pressen unter Siegel legen. So entschädigt uns die Regierung für die Verwüstung unserer Druckerei am 13. Juni 1849. Wir überlassen der öffentlichen Meinung die Sorge, die über uns verhängte Maßregel zu würdigen. Genehmigen Sie u. . Eugeène Bareste, Haupt⸗Redacteur der Republique, Langrand, Geschäftsführer der Voix du Peuple, A. Dumont, Geschäfts⸗ führer der Estafette.“ Die Presse bemerkt hierzu: „Wir brin⸗ gen dieses Schreiben ohne Kommentar. Was könnten wir außer der bloßen und einfachen Einrückung desselben auch noch sagen. Sobald die Buchdruckerei nicht mehr frei ist, hat die Presse aufge⸗ hört, es zu sein.“ Art. 12., in Folge dessen dem Buchdrucker Boulé das Brevet entzogen wurde, lautet wörtlich: „Jedem Buchdrucker oder Buchhändler kann das Brevet entzogen werden, wenn er gerichtlich der Uebertretung der Gesetze und Regle⸗ ments überführt worden ist.“ Boulé war vier Male verurtheilt. Das Aussehen der Stadt ist heute ganz verändert. In 1 Vor städten sieht man zahlreiche Gruppen von Arbeitern und Bürgern, welche die Versiegelung der Pressen der sozialistischen Journale be⸗ sprechen. Wie gewöhnlich cirkuliren hierbei beunruhigende Gerüchte. Man erzählt, daß morgen Presse, Sidele und National in derselben Weise suspendirt werden sollen, daß die Truppenverstär kungen heute Nacht zugenommen haben, zahlreiche Verhaftungen von Journal⸗Verkäufern vorgefallen seien, daß die Esplanade vor dem Invaliden⸗Dome für Kavallerie-Manöver vorberei⸗ tet worden sei und dergleichen mehr. Wahr oder falsch, stei⸗ gern solche und ähnliche Gerüchte die bereits vorhandene Aufregung in den Gemüthern. Man erinnert daran, daß heute vor zwei Jahren das Volk in den Sitzungssaal der National⸗Versammlung drang, man bemerkt, daß heute Leon Fau⸗ cher als Berichterstatter der Wahlreform⸗Kommission den Bericht über das neue Wahlgesetz in der National⸗Versammlung einbringen werde. Deswegen herrscht eine peinliche Spannung, obwohl man nicht gerade eine Ruhestörung befürchtet. Einen anderen Grund zur Aufregung giebt die Beschlagnahme des Manuskrip⸗ tes der Petition, welche in den Büreaus der Voix du Peuple auflag und bereits Tausende von Unterschriften zählte. Der Staats⸗Anwalt ließ diese Petition, wegen deren Abdruck die Voix du Peuple vor einigen Tagen weggenommen worden war, mit Beschlag belegen. Ein Theil des Publikums bezeichnet dies als Verletzung des Petitionsrechtes, dessen Ausübung nach der Constitution nicht beschränkt ist. Die gestern in den demokratischen Journalen erschienene Petition war auch von zwei Adjunkten der pariser Mairieen unterzeichnet. Der heutige Moniteur ent⸗ hält nun ein Dekret vom gestrigen Tage, durch welches der Präsident beide Adjunkten absetzt. Das Sisele meldet übri⸗ gens, daß diese Adjunkten, wie der Maire des 3ten Bezirks, gleich⸗ zeitig ihre Demission eingeschickt hätten. Die Patrie berichtet, daß alle Offiziere der Nationalgarde, welche diese Petition unter⸗ zeichnet hatten, gleichzeitig abgesetzt wurden. Der Presse liegt heute folgende Petition zur Unterzeichnung bei: „Petition an die Mitglieder der Nationalversammlung. Volksvertreter! Wenn der Auftragnehmer das Recht des Auftraggebers vernichtet, vernichtet er den Auftrag selbst. Dies ist das Prinzip, ziehen Sie den Schluß daraus. Bedenken Sie: Den Ihnen vorgelegten Wahlgesetz⸗ Entwurf annehmen, heißt, ein Gesetz annnehmen, auf welches sich das Dekret Ihrer Auflösuug stützt, und erklären, daß Sie aufgehört haben, die getreue Vertretung der Wähler⸗Majorität zu sein. Das Gesetz Baroche ist der Antrag Rateau in veränderter Form. Der Haupt⸗ Redacteur der Presse. E. v. Girardin.“ Leon Faucher brachte den ganzen gestrigen Abend und einen Theil der Nacht mit Ver⸗ fassung seines Berichtes über die Wahl⸗Reform zu. Derselbe wird erst heute beendigt, morgen der Kommission, Freitag der Na⸗
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tional⸗Versammlung vorgelegt werden. Man ist noch ferner von der absoluten Majorität abgestanden, hat aber an dem Viertel der Waͤhler festgehalten. Die Regierung betreibt eine möglichst schnelle Entscheidung über das Gesetz, um den von allen Orten zu erwartenden Petitionen zuvorzukommen. Man will wissen, es sei dem Berge die Nachricht zugekommen, wenn er sich diesesmal nicht an die Spitze der Erhebung stelle, gelte es die Köpfe seiner Partei. Der Berg hat entweder noch keinen festen Entschluß gefaßt oder ihn doch sehr gut geheim zu halten gewußt. Als gewiß nimmt man jedoch an, daß sämmtliche Montagnards so⸗ fort ihre Entlassung geben, wenn das Wahlreform⸗Gesetz durch⸗ geht. In Folge des Gerüchts, daß Thiers und Montalem⸗ bert als die ersten Opfer eines neuen Aufstandes bezeich⸗ net seien, läßt General Changarnier jetzt die Hotels bei⸗ der Repräsentanten in der Nacht von einem Detaschement Soldaten bewachen. Beim heutigen Postschluß, um 7 Uhr Abends, war es übrigens in Paris ganz ruhig. Der Drucker des Sidele hat den Druck der Voix du Peuple, République und Esta⸗ fette nicht angenommen. Man glaubt, sie würden vielleicht in der Druckerei Blondeau's erscheinen. Im Sidele liest man: „Arti⸗ fel 12 des Gesetzes vom 21. Oktober 1814 sagt wohl, daß das Brevet jedem Buchhändler oder Buchdrucker entzogen werden könne, welcher wegen Gesetzes⸗Uebertretung verurtheilt worden. Dieser Artikel aber wurde bis 1836 lebhaft bestritten. Unter der Restau⸗ ration hat der Cassationshof diesen Artikel angewendet, derselbe Gerichtshof hat aber am 12. Februar 1836 auf Antrag Dupin's, des jetzigen Präsidenten der National⸗Versammlung, denselben ver
worfen. Ein Gleiches that der Gerichtshof von Rouen unterm 6. Mai 1841. Will man heute noch über die Schranken der Juli⸗ Monarchie hinausgehen?“ Der National erklärt die Maßregeln der Regierung für Provocationen, fordert aber das Volk zur Ruhe auf. Die Petition gegen die Wahlreform findet fortwährend zahl⸗ reiche Unterschriften. Die Voix du Peuple wurde gestern in zwei Preßprozessen zu zwet Jahren Gefängniß und 9000 Fr. Geld⸗ buße verurtheilt.
Das Evénement meldet gerüchtweise, in Sédan seien Un⸗ ruhen ausgebrochen. Die Patrie enthält Folgendes: „Die Re⸗ gierung hat heute zwei telegraphische Depeschen erhalten, und zwar von General Castellane und vom Präfekten des Saône⸗ und Loire Departements. Die Arbeitseinstellung dauert fort. Weder General, noch Präfekt sind an Ort und Stelle. Man konzentrirt die Trup⸗ pen, um den Aufstand zu ersticken. Die Regierung hat die Gewiß⸗ heit, daß die Insurrection von Creuzot sich an einen allgemeinen Plan knüpfe.“ An der Börse zirkulirte heute das Gerücht, Lyon sei in vollem Aufruhr, Autun mit Feuer und Schwert verheert, und in Creuzot habe der Aufstand gesiegt. Telegraphischen De⸗ peschen zufolge, war aber gestern Abends Alles ruhig in Lyon und in Creuzot ebenfalls Alles beigelegt. Die dortige Nationalgarde wurde aufgelöst. Ein anderes Gerücht wollte wissen, der Präsident werde in Fontainebleau die Truppen der Alpen⸗Armee an sich zie⸗ hen und von dort Paris zu beherrschen suchen.
Granier de Cassagnac tritt als Haupt⸗Redacteur beim Dir Decembre ein.
Cunin⸗Gridaine, de la Rochette und de la Boulie haben einen Antrag eingereicht: Es möge sofort ein organisches Gesetz über Verantwortlichkeit der Minister und anderen Träger der Exekutiv⸗ gewalt verfaßt werden. Sie verlangen dafür die Dringlichkeit.
Einige Handwerker, darunter die Bäckergesellen, in Paris sol⸗ len die Arbeit einstellen wollen, nach Einigen sogar schon einge⸗ stellt haben.
Bei Frau Herwegh war heute Haussuchung. Gleichzeitig er⸗ hielt sie ihr Ausweisungs⸗Dekret.
Der heutige Moniteur enthält zahlreiche Ernennungs⸗De⸗ krete der Ehrenlegion für Militairs.
Der dänische Gesandte hatte heute eine lange Unterredung mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Großbritanien und Irland. London, 15. Mai. Heute wurde der Geburtstag Ihrer Maäjestät der Königin durch Glockengeläute von allen Kirchen der Hauptstadt, Festflaggen und militairische Paraden gefeiert. Abends geben die Minister große Bankette.
Das Unterhaus hat gestern einen Antrag des Herrn Grantley Berkeley auf Untersuchung der Wirkungen der gegenwärtigen Ge⸗ setze über die Einfuhr ausländischen Getraides mit 298 gegen 184, also mit einer Majorität von 114 Stimmen verworfen.
Spanien. Madrid, 10. Mai. (Fr. B.) Die Verhand⸗ lungen über den Abschluß eines Konkordats mit dem Papste sollen sehr bald beendigt sein. Es handelt sich hierbei für Spanien haupt⸗ sächlich um den Verkauf der Nationalgüter.
In diesen Tagen treffen 6000 Mann Kavallerie hier ein, um vor Narvaez zu manöͤvriren.
An der Börse wenig Geschäfte. 3preoz. 31 ½.
wissenschaft und Kunst.
Konzert,
veranstaltet von Th. Pixis, im Konzert⸗Saale des Königlichen Schauspielhauses. (Den 17. Mai.)
Das Konzert, welches der treffliche Violinspieler Herr T h. Pixis am Freitag im Schauspielhaus⸗Saale gab, erfreute sich eines für die vor⸗ gerückte Jahreszeit sehr zahlreichen Besuchs und gewährte nicht nur durch die Leistungen des Konzertgebers, sondern auch durch die übrigen gebotenen Gaben, lebhaftes Interesse. Herr Pixis ließ sich zuerst in der großen à -dur-Sonate von Beethoven hören, die er mit Herrn G. Schu⸗ mann spielte. Der Letztere gehört zu den tüchtigsten Pianisten Berlins, so daß die schwierige Aufgabe von den beiden sich ebenbürtigen Künstlern in hohem Grade anerkennungswerth gelöst wurde und in schönster Uebereinstim⸗ mung zu Gehör kam. Der Vortrag des Meisterwerks erregte durch die Schönheit der Composition nicht minder, als durch entsprechende Auffassung und Ausfüh⸗ rung in feinster Schattirung die allgemeinste Theilnahme der Hörer. In seiner eigentlichen Sphäre, als Virtuos, zeigte sich der Konzertgeber zunächst in einer von ihm selbst zusammengestellten Fantasie über Thema's aus „Er⸗ nani“ von Verdi, ein effektvolles und dankbares Musikstück, das Herrn Pixis die Eigenthümlichkeiten seines geschmackvollen, eleganten Violinspiels in's hellste Licht zu stellen, ausreichende Gelegenheit verschaffte. Die un⸗ gemeine Sicherheit, mit welcher er die schwierigsten Passagen überwand, der anziehende Vortrag der Kantilene und der schöͤne Ton, den er auf sei⸗ nem Instrumente zu entfalten weiß, erwarben ihm hier mit Recht den wärmsten Beifall. Auch zwei kleinere Salonstücke, eine Melodie vom Lord Westmoreland und das Lied „Komm;!“ von Meyerbeer, für Violine arrangirt, so wie das zum Schluß des Konzerts vorgetragene amerikanische Volkslied:; „ Nankee, doodle (von Vieuxtemps bearbeitet), förderten die charakteristischen Eigen⸗ schaften seiner Virtuosität in glänzender Weise zu Tage und fanden die un⸗ getheilteste Anerkennung der Versammlung. Herr Pixis hat sich durch sein hiesiges Auftreten einen Ruf als Violinspieler gegründet, der sicherlich von bedeutendem Einfluß für ihn sein wird. Talentbegabt und anspruchslos,
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wie er ist, dürfte ihm nach so ehrenvollen Erfolgen in unserer ku nige Residenz eine freundliche Aufnahme nirgends —
Außer Herrn Schumann, der später auch zwei anmuthig erfundene Salonstücke eigener Composition, ein Impromptü und eine Mazurka, bei⸗ fällig über die Tasten gleiten ließ, unterstützten noch das Konzert die Damen Herrenburger⸗Tuczek, Glögl und Flies⸗Ehnes durch Gesang⸗ Vorträge. Die letztgenannte geschätzte Sängerin, im Besitze einer äußerst umfangreichen Stimme und großer Kunstfertigkeit, erfreute die Hörer durch glanzvolle Ausführung zweier Arien von Haleoy und Beriot. Die Leichtigkeit und Rundung ihrer Koloratur, so wie ihr liebliches, flötenartiges mezza voce, beanspruchen als charakteristisch hervortretende Vorzüge ihres Gesanges besondere Anerkennung und erwarben ihr den wohlverdientesten Applaus. Frau Herrenburger⸗Tuczek sang eine italienische Arie mit Geschmack und Fertigkeit, außerdem mit Fräulein Glögl zwei Duette von Mendelssohn, in welchen die letztgenannte, uns unbekannte Sängerin recht anerkennungswerth mitwirkte. Ein entschiedenes Urtheil über ihre Stimme und deren Ausbildung abzugeben, reichte die Leistung jedoch nicht aus, so daß wir ein solches fur die Folge versparen müssen.
Musikalisches.
Berlin. Die Preiscomposition „Eine Nacht auf dem Meere“ von Wilhelm Tschirch (in Liegnitz) ist von den Herren Bote und Bock allhier angekauft worden und wird demnächst in deren Verlage erscheinen.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde am 14. Mai 1850.
Nach Vorlegung eingegangener Schreiben und Drucksachen durch den Vorsitzenden theilte Herr Dihm der Versammlung zwei zu diesem Behuf eingegangene Aufsätze des Herrn Lange zu Buckau über Manometer und über Eisenbahn⸗Achsen mit. An den letzteren Aufsatz knüpfte der Vortragende noch Bemerkungen über die neuerlich in der Borsigschen Fabrik hierselbst und kürzlich auch auf der Hermannshütte zu Hörde vorgenommenen Versuche mit verschiedenen Arten stählerner und eiserner Eisenbahn⸗Achsen. Herr Brix berichtete über die neusten Nummern der Zeitschrift des öster⸗ reichischen Ingenieur⸗Vereins. — Herr Grüson sprach über das Ab⸗ drehen der Hälse an den Eisenbahn⸗Achsen und das Aufpressen der Räder an denselben, indem er das scharfe Eindrehen an den Achshälsen als eine wesentliche Veranlassung der Achsbrüche bezeichnete. Herr
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Hartmann theilte einige Bemerkungen über die allmäligen Ver⸗ aͤnderungen in der Textur des Eisens mit, welche durch Erschütte⸗ rungen hervorgebracht werden, wie solches bei der Artillerie an Laf⸗ fetten⸗Beschlägen u. s. w. beobachtet worden ist. Herr Hartmann deutete hierbei auf die Vorzüge hin, welche der Stahl in dieser Beziehung darzubieten scheint, woran sich eine kurze Diskussion über die Anwendung gehärteten oder ungehärteten Stahles knüpfte. Herr Mellin machte Mittheilung von der seitens des Herrn Handels⸗Ministers angeordneten Sendung eines Baubeamten und
eines Mechanikers nach Angers, um die Verhältnisse, welche beim Einsturz der dortigen Hängebrücke obgewaltet, näher kennen zu lernen.
Sächsisch⸗Schlesische Eisenbahn Frequenz und Einnahme im Monat April 1850.
Für 34,942 Personen 15,648 Rthlr. 25 Sgr. 7 Pf. „» 126,298,43 Ctr. Güter ꝛc. inkl. Post⸗ und Salzfracht 19,927 „ 23 2 .
Summa 55,575 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Einnahme vom 1. Jan. bis mit 30. April 1850.113,184 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 19. Mai. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Fran- zösischen des Eugene Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet vom Königlichen Balletmeister Ho⸗ guet. Zwischen dem ersten und zweiten Akte fällt der Vorhang nicht. (Herr Tichatscheck: Johann von Leyden; Frau Viardot- Garcia: Fides.) Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zu den Prosce⸗ niums⸗Logen des zweiten Ranges, dem Parterre, dem Amphitheater und den Fremdenlogen zu haben.
Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Die Komoͤdie der Irrungen, Lustspiel in 3 Akten, von Shakespeare, für die Bühne eingerichtet von C. von Holtey. Hierauf: Der Kaiser und die Müllerin, historisches Lustspiel in 1 Akt, von F. W. Gubitz. Anfang halb 7 Uhr. 1
Montag, 20. Mai. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Frau Professorin“, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspiel⸗Preise im Opernhause, als: Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr. Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7½ Sgr. Ein Fremden⸗ Logen⸗Billet 2 Rthlr. 1
— Die resp. Abonnenten werden ersucht, zur Vorstellung: Dorf und Stadt, bis heute Sonntag, Mittags 1 Uhr, abholen zu lassen, im Nichtfalle solche dann anderweit verkauft werden.
Dienstag, 21. Mai. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Armide.
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Oper beginnt erst Montag den 20sten d.
Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 19. Mai. Ein Prophet, oder; Johannes Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten⸗ ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion⸗ und Einsturz⸗ Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der Newa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrr
Köhn. Prophet,
Montag, 20. Mai. Ein oder: Johannes Leiden Ein Prophet, oder: Johannes Leiden
und Freuden. Dienstag, 21. Mai.
und Freuden. Zum erstenmale: Eine Rente, oder:
Mittwoch, 22. Mai. Wucherer und Lebemann. Lustspiel in 3 Akten, nach de Vaillp,
von Guttmann. Hierauf (neu einstudirt): Die Wiener in Berlin. Liederposse in 1 Akt, von K. von Holtei.