1850 / 140 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gegebenen Hofnachrichten einige Notizen enthalten, welche bereits zur

Aufnahme mitgetheilt und zum Abdruck gelangt waren, als das in⸗ zwischen eingetretene Ereigniß eine Aenderung veranlaßte. Wir be⸗ merken dies für diejenigen Leser des Staats⸗Anzeigers, welche nicht in den Besitz von gestern bereits berichtigten Exemplaren ge⸗ langt sein sollten.

Berlin, 22. Mai. In unserem Börsen⸗Bericht vom 18ten d. M. ist bemerkt worden, daß die Dividende der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn von 1 Prozent pro 1849 auf Anordnung des Herrn Handels⸗Ministers nicht sofort ausbezahlt werden dürfe. Es ist uns in dieser Beziehung aus zuverlässiger Quelle folgende Erläuterung zugegangen:

Als das Direktorium der Eisenbahn⸗ Gesellschaft im Jahre zum dritten Male eine Erhöhung des 2 im Betrage von Einer Million Thalern in Antrag zu brin⸗ gen, glaubte die Staats⸗Regierung im Interesse der künf⸗ tigen Inhaber der zu emittirenden Obligationen und des ganzen Unternehmens die Ertheilung des Prioilegiums zur Ausgabe des neuen Schuldpapiers an bestimmte Bedingungen knüpfen zu müssen, insbesondere um die gehörige Verzinsung und Amortisation der Schuld sicher zu stellen. Zu diesem Zweck mußten die Gesellschafts⸗ orstände sich unter Anderem verpflichten, zur Zahlung der Actien⸗

zinsen und Dividenden aus den Mitteln der Gesellschaft nicht eher etwas zu verwenden, als bis der Regierung der Nachweis geliefert sei, daß alle übrigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft getilgt, be⸗ ziehungsweise sichergestellt seien. Zu diesen Verbindlichkeiten gehö⸗ ren namentlich die Tilgung namhafter Bauschulden, die Abwicke⸗ lung verworrener Schuldverhältnisse, die Ausführung konzessions näßiger Bauten, so wie der fortifikatorischen Anlagen bei Magde⸗ urg, ferner der Futtermauer an der Elbe behufs Verbreiterung es magdeburger Bahnhofes und der vollständigen Legung des weiten Geleises, zu welchem letzteren Zweck lediglich die zweite Anleihe von 1,500,000 Rthlr. (Litt. C.) vom Jahre 1847 bewilligt war. Jene Bedingungen mußten um so mehr gestellt werden, als in beträchtlicher Theil der früheren Anleihen nicht zu den bestim⸗ nungsmäßigen Zwecken, sondern zu fremdartigen gewagten Specu⸗ lationen in Papieren anderer Eisenbahn⸗Gesellschaften verwendet worden waren. Die dergestalt gemachten Geschäfte (Ankauf frem⸗ der Eisenbahn⸗Actien und deren weitere Verpfändung, um darauf wieder Geld zu erhalten) haben zu Verwickelungen gefuührt, an de⸗ ien das Unternehmen noch jetzt zu leiden hat, und welche eine klare Uebersicht über den Vermögenszustand der Gesellschaft noch immer verhindern. Die Staats⸗Regierung ist bemüht, diesem Zustande, velcher dem Publikum und den Actionairen bedenkliche Täuschungen ü bereiten geeignet ist, ein Ziel zu setzen; sie hat sich aber zu ihrem Bedauern in ihrem Bestreben nicht allein nicht in dem erwünschten Maße unterstützt gesehen, sondern die Direction hat selbst die desfallsigen im Interesse des Unternehmens erlassenen Verfügungen des Herrn Ministers der General⸗Versammlung nicht mitgetheilt, obwohl diese dadurch in den Stand gesetzt worden wäre, über die Lage der Verhältnisse ein richtigeres Urtheil zu gewinnen. Um so mehr wird die Regierung sich berufen fühlen müssen, auf die strenge

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger 1849 sich genöthigt sah, Anlage ⸗Kapitals

Erfüllung der obigen Bedingungen zu halten, also vor vollständi⸗ ger Abwickelung der gedachten Speculationen, wie überhaupt der Schuld⸗Verhältnisse der Gesellschaft, Tilgung aller schwebenden Schulden, so wie Erfüllung der der Gesellschaft obliegenden Bau⸗ Verpflichtungen, nicht zu gestatten, daß den Actionairen Zinsen oder Dividenden ausgezahlt werden, indem bis dahin von einem Rein Ertrage nicht die Rede sein kann. Aus diesem Gesichtspunkte wird dieselbe auch die Beschlüsse der letzten General⸗Versammlung, in welcher eine Verbriefung, Verzinsung und spätere Zahlung der Bau⸗Zinsen pro 1848 und der Dividende pro 1849 beschlossen ist, anzusehen und zu behandeln haben.

Hesterreich. Wien, 21. Mai. Der König von Griechen⸗ land hat dem Minister⸗Präsidenten Fürsten von Schwarzenberg das Großkreuz des griechischen Erlöser⸗Ordens verliehen.

Der Minister Freiherr von Kulmer ist vorgestern von Agram hier eingetroffen; eben so die übrigen Minister, mit Ausnahme des Ministers des Innern, welche Se. Majestaͤt auf der Reise nach Triest begleiteten.

In Pesth soll am 16ten Abends nach dem Gewitter ein leichtes Erdbeben verspürt worden sein.

Die Praterfahrt war vorgestern sehr glänzend; unter den Hof⸗ Equipagen sah man die der Erzherzoginnen Sophie und Hildegarde.

Der französische Konsulats⸗Kanzler Herr C. M. de la Cour ist vorgestern aus Paris, Fürst Czartoryski aus Dresden angekom⸗ men; Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Thurn und Taxis nach Prag,

) Graf Batthyany nach Dresden abgereist.

Württemberg. Stuttgart, 18. Mai. Die Landesver sammlung brachte in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit bei den bürgerlichen Gerichten, zu Ende. Die wichtigste Bestimmung ist die Ablehnung des Grundsatzes, daß nach dem ersten Verfahren ein Beweisdekret zu Festsetzung der Thatsachen gefordert werde; es wurde dieser Grundsatz mit 39 gegen 17 Stimmen abgelehnt. Der Departe⸗ mentschef des Aeußern, Freiherr von Waäͤchter⸗Spittler brachte den Vertrag mit Bayern wegen des Eisenbahn baues ein; er fügte seinem Vortrag hinzu, daß der Ge⸗ stattung einer Bahnlinie von Lindau nach Friedrichshafen Bestimmungen zu Grunde gelegt seien, welche jeden für Wuͤrttem⸗ berg daraus entstehenden Nachtheil beseitigten, worüber er der Fi⸗ nanz⸗Kommission, an welche die Prüfung des Vertrags gewiesen wird, später weitere Mittheilung machen werde. Schott der Jüngere interpellirte: Für das ganze Land und für die Landesver⸗ tretung insbesondere sei es von höchstem Interesse, zu wissen, ob die Regierung geneigt sei, die Verfassung, welche ins Werk zu setzen sei, den Einwirkungen irgend einer fremden Macht zu un⸗ terstellen, namentlich solchen Mächten, welche nur zum Schein con⸗ stitutionell sind und bei deren Oktroyirungssystem der nackte Abso⸗ lutismus herrscht. Staatsrath Freiherr von Wächter⸗Spitt⸗ ler: Es ist völkerrechtlicher Gebrauch und parlamentarische Sitte, über obschwebende Verhandlungen keine volle Auskunft zu ““ . außer Stand, auf die Frage näher einzuge⸗ E11 halte iich's für Pflicht, das zu erklären, daß die

Bund ein vnsaufihsla ö1 wonach der deutsche von 4816 als zu Recht Fortb 8b von Staaten ist, den Vertrag und hiernach ihre asnn 8 1— anerkennt, an ihm festhalten näge mir hatezeezebe anr wird. Schott: Dies ge⸗ hen auf das Schweigen üöer söhe kann sich nicht bezie⸗ es sich um zine Eictenzsrage 8 18 59 ät sich enteignet und ministerielle Erklärung, vder deutsche feandelt⸗ Gegen die Recht, berufe ich mich auf die eenische Se zu Mai an die Kaiserlich österreichische Rögeeeng. Ueian es ausspricht, daß vie Bundes⸗Versammlung durch rechtsgültige Beschlüsse des Jahres 1848 aufgelöst sei. von Wäͤchter⸗

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Spittler: Die Königl. preußische Regierung hat in ihrer De⸗ pesche erklärt, nur die Organe des Bundes seien aufgelöst, kei⸗ nesweges der Bund selbst, welchen auch Preußen mit allen daraus fließenden Rechten und Pflichten als fortbestehend und für die ein⸗ zelnen Kontrahenten verbindlich ausdrücklich anerkannt hat. Sofort wird der von Mehreren gestellte Antrag: Die Erklärung des Mi⸗ nisters, daß der deutsche Bund noch fortbestehe, wodurch das ganze Verfassungswerk in Frage gestellt werde, an die Verfassungskom⸗ mission zum Bericht zu überweisen, mit allen gegen 1 (Walser) Stimme angenommen.

Ulm, 19. Mai. (Schw. Merk.) Nachdem gestern mehrere Probefahrten, heute Vormittag aber eine solenne auf der Eisenbahn⸗ strecke von hier nach Biberach stattgefunden hatte, wurde diese Bahn heute Nachmittag um 3 Uhr auch dem größeren Publikum eröffnet und sechs Personenwagen durch die festlich geschmückte Lokomotive nach Biberach befördert, welcher Fahrt morgen mehrere folgen wer⸗ den. Da nur Karten bis Biberach oder Friedrichshafen ausgege⸗ ben wurden, so waren die Wagen nicht übermäßig besetzt. Ungeachtet der überaus großen Zuschauermenge fiel nicht die mindeste Unordnung vor. Die eigentliche feierliche Eröffnung des Eisen⸗ bahn⸗Betriebes bei uns soll erst erfolgen, wenn die Strecke von hier bis Geißlingen auch dem öffentlichen Verkehre übergeben werden kann, daher waren zu der heutigen Probefahrt nur wenige der hö⸗ heren Beamten eingeladen, die übrigen Plätze dagegen an 500

dem Baupersonal und den Arbeitern eingeräumt. Der um 8 Uhr abgegangene Zug fuhr, einschließlich eines Aufenthalts von einer Stunde in Biberach, gleich nach 11 Uhr wieder in den hiesigen Bahnhof ein, an welchem in den letzten Tagen unausgesetzt gear⸗ beitet wurde.

Baden. Karlsruhe, 17. Mai. (D. Z.) Das Ministe⸗

rium des Innern hat an sämmtliche Amtsvorstände das nachfolgende Cirkularschreiben erlassen: Um eine tiefgreifende und eine dauerhafte Besserung unserer öffentlichen Zustände herbeizuführen, ist es vor Allem wesentlich daß der religiöse Sinn wieder gekräftigt und das kirchliche Leben gehoben werde. Hierzu in allen Verhältnissen des Lebens mitzu⸗ wirken, ist an und für sich eines Jeden Beruf und Pflicht. Da es nun aber auch eine höchst wichtige Aufgabe des Staates ist, die Kirche in ihren segensreichen Bestrebungen nicht nur zu schützen, son dern ihre wohlbegründeten Interessen überall als seine eigenen zu för⸗ dern, so haben die Staatsbeamten als solche noch die besondere Pflicht, nicht nur Alles zu unterlassen, was den religiösen Sinn der Staatsange⸗ hörigen irgend verletzen könnte, sondern auch Alles zu thun, was die Achtung vor der Religion und den kirchlichen Einrichtungen er höhen und in der eben bezeichneten Richtung wirken kann. Wenn ich mir erlaube, Ihnen gegenüber eine so bekannte Wahrheit aus⸗ zusprechen, so geschieht es, um Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf einen Punkt die Feier des Sonntags hinzulenken. Ich höre, daß an diesem Tage namentlich Vormittags auf den Kanzleien vielfach, wie an den Werktagen gearbeitet wird. So sehr auch der hierin sich kundgegebene Geschäftseifer namentlich während des außerordentlichen Geschäftsdranges der letzten Zeit Anerkennung verdient, so ist doch diese Art seiner Aeu⸗ ßerung für die Dauer den höheren Interessen, die hier in Betracht kommen, nicht entsprechend. Ich ersuche Sie daher, die Geschäftseinrichtung in einer Art zu treffen, bei welcher die wohlthätige Bestimmung des Sonntags nicht beeinträch⸗ tigt und namentlich kein Bediensteter oder doch nur ausnahms⸗ weise abgehalten wird, an dem öffentlichen Gottesdienste und dem kirchlichen Leben der Gemeinde Theil zu nehmen. Ich muß dabei freilich zugleich den dringenden Wunsch aussprechen, daß die ses sodann auch wirklich möglichst allgemein geschehe. Da ich mei⸗ nerseits stets zur Erfüllung billiger Wünsche der Beamten gern mitwirke, so darf ich mich wohl auch der Hoffnung hingeben, daß der hier von mir ausgesprochene, der zugleich mit einer sehr ernsten Pflicht eines Jeden gegen sich selbst und gegen Andere zusammentrifft, nicht unbeachtet bleiben wird. Dessen Berücksichtigung werde ich mit Dank erken⸗ nen. Ich bitte Sie nun, Ihren Mitbeamten von dem Inhalte dieses Schreibens Kenntniß zu geben und auf das Subalternperso nal im Sinne desselben hinzuwirken, zugleich aber auch den Gegen⸗ stand mit den anderen Staatsbeamten, mit denen Sie in geselliger Verbindung stehen, zu besprechen, denn je allgemeiner in der an⸗ gedeuteten Beziehung die Theilnahme der Beamtenwelt sein wird, desto mächtiger wird zugleich das Beispiel wirken, und desto allge⸗ meiner und sicherer wird das zu erstrebende höchst wichtige Ziel erreicht werden. von Marschall.“

Hessen. Kassel, 16. Mai. (Kass. Ztg.) In derh tigen Sitzung der Stände⸗Versammlung verlas der Präsident folgende Interpellation des Herrn Oetker: 1) Ob es wahr sei, daß bei dem Strafgericht zu Greifswald gegen Herrn Hassenpflug eine Untersuchung wegen Fälschung ꝛc. anhängig sei? 2) Ob wahr, daß die diesseitige Behörde um Behändigung der Anklage angegan⸗ gen sei? 3) Ob diesem Ersuchen werde Folge geleistet werden? 4) Ob es die Staats⸗Regierung mit der Ehre des Landes, mit der Würde der Regierung, mit dem Ansehen und der hohen Bedeutung makelloser Justiz für vereinbarlich halte, daß ein also Angeklagter und Verfolgter Minister und insbesondere Vorstand des Justiz Ministeriums sei?

Kassel, 17. Mai. (Kass. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Stände⸗Versammlung erstattete Herr Pfeiffer für den Ver⸗ fassungs⸗Ausschuß weiteren Bericht über die Mittheilung der Re⸗ gierung, den Beitritt zum sogenannten Interim betreffend. Nach Erstattung des früheren Berichts sei das gegenwärtige Ministerium ins Amt getreten; der Ausschuß habe die neuen Minister alsbald zu einer Erklärung über die von ihnen in Beziehung auf die Neu⸗ gestaltung der allgemeinen deutschen Verhältnisse und die interimisti sche Central⸗Kommission zu befolgenden Grundsätze veranlaßt. Der Berichterstatter verliest hierauf ein Protokoll über die zwischen dem Ausschuß und dem Ministerium gepflogenen Konferenzen. In einer Konferenz am 1. März hatte der Vorstand des Ministeriums des Auswärtigen, Legationsrath von Baumbach, erklärt, daß das gegen⸗ wärtige Ministerium die von dem vorherigen der Stände⸗Versamm⸗ lung am 22. November v. J. über das Interim abgegebene Erklä⸗ rung in allen Punkten anerkenne undaufnehme. Speziellere Fragen möge man der Regierung schriftlich mittheilen. In einer weiteren Kon ferenz vom 7. März erschien der Minister⸗Präsident Hassenpflug und Herr von Baumbach und gaben auf an sie gestellte Fragen folgende Antworten: 1) Die rechtliche Aufhebung des Bundesta⸗ ges betreffend: Von Seiten der Regierung könne nicht zugegeben werden, daß der deutsche Bund rechtlich zu existiren aufgehört habe. Sie nehme vielmehr eine Kontinuität der jetzigen provisorischen Centralgewalt mit dem vorherigen in die Hände des Reichsver⸗ wesers ele so wie mit der Bundes⸗Versammlung, an. Wenn 1”e b ein Organ des Bundes nur insofern bestehe, überkommen RAen. ö die Befugnisse des Reichsverwesers

m eien, so könne der rechtliche Fortbestand des Bundes

doch um so weniger bestritten werden, als von Seiten der preußi⸗ schen Regierung in der Cirkularnate des Ministers von Schleinitz vom 30. Juli 1849 anerkannt worden, daß durch den Mangel des gemein⸗

2) Auf die Frage, ob von den vorherigen Bundesverhältnissen nur einzelne Rechte und Pflichten, welche unabhängig von der Bundesverfassung

samen Organs der Bund selbst nicht aufgehoben sei.

gedacht werden können, übrig geblieben seien und die Natur völker

rechtlicher Vertragsverhältnisse unter unabhängigen Staaten ange⸗ Diese Frage habe keine praktische Bedeutung, es werde aber darauf hingewiesen, daß das Bündniß vom 26. Mai

nommen hätten?

unmittelbar auf Art. 11 der Bundesakte beruhe und damit ver

theidigt werde. 3) Auf die Frage: Ob jede Einnirkung des alten

Bundesrechtes und einer Bundesgewalt auf die inneren Verhält

nisse der deutschen Staaten aufgehört habe? Die Regierung spreche ihre Ueberzeugung aus, daß gegenwärtig eine Bundesgewalt nicht mehr bestehe, welche irgend eine Einwirkung auf die inneren Verhältnisse der deutschen Staaten gestattet, welcher insbesondere die Befugniß zu einer Einwirkung auf die Versassung, so wie zur Aufhebung derselben oder ver⸗

fassungsmäßig erlassener Gesetze beigelegt werden könnte; sie werde jede Einwirkung der Art mit Festigkeit zurückweisen. 4) Die Re

gierung sei der Ansicht, daß ein neuer Bund und eine neue Bun⸗ desgewalt nicht ohne Zustimmung der Volksvertretung gegründet

werden könnten, wenn es sich um ein neues Bundesverhältniß handle, welches Einfluß auf die Verfassung und Gesetzgebung des Einzelstaates auszuüben vermoͤge. Ohne obige Voraussetzung könne der Bundestag nicht wieder hergestellt werden. 5) Mit der Ansicht des Ausschusses, daß auf das sogenannte Interim nur die Befug⸗ niß zur Verwaltung der nach Obigem (Nr. 2) gegenwärtig noch gemeinschaftlichen Angelegenheiten Deutschlands übergegan⸗ gen, die gesetzgebende und richterliche Gewalt aber, so wie jede Einmischung in die inneren Verhältnisse, die Verfassung und Gesetzgebung der einzelnen Staaten, insbesondere auch die Befugniß zur Aufhebung oder Abänderung bestehender Gesetze von ihrem Wirkungskreis ausgeschlossen sei, si die Re⸗ gierung vollkommen einverstanden, namentlich auch damit, daß auf die neue Bundes⸗Central⸗Kommission nur die im Reichsgesetze vom 28. Juni 1848 enthaltenen Zuständigkeiten des Reichsverwesers, mit Ausschluß der früher nach den Bundesgesetzen dem Plennm des Bundestages vorbehaltenen Befugnisse, übergegangen seien. Es stimme dieses mit der Erklärung überein, welche die kurhessische Re⸗ gierung bei ihrem Anschlusse an das sogenannte Interim abgegeben habe. Die Regierung gebe die wiederholte Versicherung, daß sie diese Erklärung treu und zuversichtlich halten werde. 6) Auf die Frage des Ausschusses: Ob auch der Beitritt der Regierung zu der Convention vom 30, September nur auf einem politischen Bedürf⸗ nisse, nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhe und eine solche auch nicht zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den 1. Mai . J. hinaus nöthige? Antwort: Im Fortbestand des Bundes liege auch die Pflicht, zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Organes mitzuwirken; es sei gleichguͤltig, ob dieses eine moralische, politische oder rechtliche Verbindlichkeit sei. Schließlich erklärt die Regierung, daß sie rücksichtlich einer Fortsetzung des Interims nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Frist nicht ohne Mitwirkung der Stände zu handeln gedenke. Die Frage wegen Verlängerung des In⸗ terims in Beziehung auf die Staaten, welche den Reichstag zu Erfurt beschicken, werde von der dort tagenden Volksvertretung berathen und abgemacht werden. Zur Zeit der erforderlichen Vertragserneuerung würden die Stände wegen des erfurter Reichstags wahrscheinlich vertagt sein. Abgesehen hiervon könne es die Staats⸗Regierung nicht unter allen Umständen für angemes⸗ sen halten, der Stände⸗Versammlung vor dem Abschluß obschweben⸗ der Verhandlungen über die Fortsetzung des Interims eine Vor⸗ lage zu machen; sie werde jedoch jedenfalls nach einer etwa erfol⸗ genden Vertrags⸗Erneuerung den Ständen eine Mittheilung machen und es denselben überlassen, die Recht⸗ und Verfassungsmäßigkeit derselben zu prüfen und zu wahren. Der Ausschuß findet in die⸗ sen Erklärungen keinerlei Grund zu weiteren Erörterungen. Die bestimmte Dauer sür das Interim sei abgelaufen. Eine Erneue⸗ rung der Convention vom 30. September v. J. sei nach öffentlichen Nachrichten bisher nicht erfolgt und auch wohl nicht zu erwarten. Die früher gestellten Anträge des Aus⸗ schusses hätten daher ihre Bedeutung verloren, weshalb nun⸗ mehr beantragt wird: „die Angelegenheit vorerst auf sich beruhen zu lassen.“ Der Berichterstatter fügte hinzu: daß die Schluß⸗ Erklärung des Herrn Hassenpflug zur vierten Frage ursprünglich gelautet hätte: „Der Bundestag kann nicht wieder hergestellt wer⸗ den“, und auf Ersuchen des Präsidenten die in dem verlesenen Pro⸗ tokoll enthaltene Fassung erhalten habe. Auf den Antrag des Herrn Weinzierl wurde der Druck des Berichts beschlossen.

Herr Oetker stellte folgende Interpellation: 1) Istes gegründet, daß die Staatsregierung die von Oesterreich durch Cirkularnote vom 26. April d. J. nach Frankfurt berufene sogenannte „Plenar⸗Versamm⸗ lung“ beschickt hat und dieser Versammlung bundesrechtliche Bedeutung und Befugnisse beilegt? 2) Welche Befugnisse und welche Zuständig⸗ keit gesteht die Staatsregierung der Versammlung zu. 3) Zu welchem Zwecke ist die Beschickung erfolgt und welche Instruction hat der Bevollmächtigte erhalten? 4) Wird die Staatsregierung über ie Verhandlungen der Stände⸗Versammlung Mittheilung machen und eine Genehmigung der letzteren erfordern? 5) Wel⸗ chen Standpunkt nimmt die Regierung dermal zu dem Bündniß vom 26. Mai 1849 und zu dem erfurter Verfassungswerke ein? 6) Wird die Regierung insbesondere zur sofortigen Einsetzung einer Unions-Regierung mitwirken? Der Interpellant begrün⸗ dete die Interpellation in Folgendem: Durch das Reichsgesetz vom 28. Juni 1848, durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848 und durch die damit in Verbindung stehenden Vorgänge sei die deutsche Bundes⸗Versammlung rechtlich und thatsaͤchlich aufgehoben worden. Inosbesondere erklärte Oesterreich durch seinen Präsidialgesandten am 12. Juli die Thätigkeit der Bundes⸗Ver⸗ ammlung für geendet. Der an ihre Stelle getretenen provisori⸗ samn Centralgewalt und später der Bundes Central⸗Kommission war die deutsche Verfassungs⸗Angelegenheit ausdrücklich entzogen. Da⸗ gegen hatte das deutsche Volk durch die Bundes⸗Beschlüsse vom 30. März und 10. April 1818, so wie die weiteren Vorgänge, ein heiliges Recht auf Mitwirkung einer Volks⸗Vertretung bei der Fest⸗ stellung der deutschen Verfassung erlangt. In Anerkennung dieses Rechts wurde die National⸗Versammlung berufen, hat Preußen das Bündniß vom 26. Mai geschlossen, und das Parlament von Erfurt beschickt. Auch Kurhessen ist diesem Bündniß mit Entschie⸗ denheit beigetreten und bis zum Ministerwechsel vom Februar d. J. treu⸗ lichst zugethan geblieben. Das Ministerium Hasse noflug aber hat als⸗ bald eine sehr zweideutige Stellung demselben gegenüiber eingenommen. Die hastige Zurückberufung des Bevollmächtigten im Ver waltungs Rathe, die Wahl seiner Nachfolger und die geschraubten und vieldeutigen Windungen im Programm vom 26. Februar konnten kaum Zweifel lassen, daß das neue Ministerium die Bahnen des ahgetretenen und der deutschen Sache nicht fortwandeln werde. Völlig klar wurde dieses, als Herr Hassenpflug selbst im Verwaltungs⸗Rathe erschien und die Erklärung in Betreff der Mai⸗Verfassung im Ganzen abgab. Und nun gar die wundersame Note vom 13, April und

das Auftreten in Berlin und Frankfurt. Während Herr Hassenpflug selbst den Landesherrn zum Fürsten⸗Kongreß geleitet und dort in allbekannter Weise gegen den Abschluß des Unionswerkes wirke, gehe der Vorstand des Auswärtigen nach Frankfurt, um dort, wie es scheint, an der von Oesterreich unternommenen Wiederherstellung des Bundestages sich zu betheiligen. Ein solches Verfahren müsse im höchsten Grade auffallen und den allgemeinsten Unwillen erre⸗ gen, das bereits ausgesprochene Mißtrauen rechtfertigen und auch für die Volksvertretung Veranlassung zu weiteren Schritten gegen diejenigen sein, welche die Ehre des Landes so frevelhaft oder leicht⸗ fertig aufs Spiel setzen und die Würde der Regierung durch Dop⸗ velzüngigkeit und Anmaßung dem herbsten Tadel, ja der Lächerlich⸗ keit preisgeben. Die Stände⸗Versammlung werde auch zu den Un⸗ ternehmungen in Frankfurt nicht schweigen können. Oesterreich habe, gestützt auf das ihm in Art. 5 der Bundesalte von 1825 jedoch nur bei der längst aufgehobenen Bundes⸗ Versammlung zugestandene Präsidialrecht, Bevollmächtigte sämmtlicher Bun⸗ desglieder zu einer sogenannten Plenar⸗Versammlung nach Frank⸗ furt berufen, um zunächst zu einem bundesgesetzlichen Beschlusse über ein weiteres Provisorium zu gelangen und dann die Revision der Bundes⸗Verfassung nach Art. 6 der Bundesakte und Art. 4 der wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 vorzunehmen. Für die Nichtbeschickung der Versammlung seien sogar Androhungen gemacht worden. Nach öffentlichen Blättern hätte auch die kurhessische Re⸗ gierung dieser rechtswidrigen Aufforderung Folge geleistet. Es werde nothwendig sein, daß hierüber, so wie über das gegenwär⸗ tige Verhalten der Regierung zum erfurter Verfassungswerke, schleu⸗ nigst bestimmte Kunde erlangt werde. Die Sitzung wurde hier⸗ auf geschlossen und die nächste auf Mittwoch, den 22sten d. M., anberaumt.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 20. Mai. (D. Z.) Heute Mittag ist Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Baden auf der Rückreise von Berlin hier angekommen, hat aber ohne Aufenthalt die Reise nach Darmstadt fortgesetzt und ist, nachdem er dem Groß⸗ herzoglichen Hofe einen Besuch abgestattet, nach weiter gereist.

8 ZVBVusland.

Oesterreich. Venedig, 16. Mai. (Lloyd.) Nach einem Privatschreiben aus Padua befindet sich Feldzeugmeister Freiherr d'Aspre, (der schon todt gesagt war), unvermuthet bedeutend besser, jedoch, wie man meint, keinesweges so, daß man schon zu nachhal⸗ tiger Hoffnung berechtigt wäre.

Obwohl der Einzeichnungstermin für das freiwillige Anleihen wieder verlängert wurde, so giebt es doch wegen absoluten Mangel an baarem Gelde sehr wenig Hoffnung zu einem günstigen Re⸗ sultate.

Die neue Justiz-Organisation für die italienischen Provinzen soll, dem Vernehmen nach, nächstens herablangen. Sonderbar ist es, daß sich die hiesigen Rechtsgelehrten für die sofortige Einführung der Schwurgerichte nicht erklären. Der oberste Cassationshof (ehe⸗ malige Senat) wird schon nächstens von Verona nach Wien ver⸗ legt werden. Verona verliert besonders viel dabei, allein diese Maß⸗ nahme ist durchaus nothwendig, da kein Kronland in dieser Bezie⸗ hung bevorzugt werden soll.

Der Umstand, daß der Feldmarschall Graf Radetzky wegen der Beschädigung am Fuße in Laibach zurückbleiben mußte und demnach an den in Triest stattfindenden Festlichkeiten nicht Theil nehmen kann, erregte hier allgemeine herzliche Theilnahme. Man hofft, daß der Marschall seine Rückreise über Venedig machen werde, wo seine Gegenwart stets von erfreulichen Folgen begleitet ist.

b Das Wetter ist heuer hier noch immer sehr unbeständig, wo⸗ durch die Gasthöfe nicht wenig leiden.

Frankreich. Paris, 20. Mai. Die Regierung hat die offiziellen Dokumente über die Statistik der Wählerbevölkerung niedergelegt. Aus denselben ergiebt sich, daß die Zahl der bei den letzten Wahlen ein⸗ geschriebenen Wähler 9,936,000, dagegen die Zahl der auf den Rollen der Personalsteuer Verzeichneten blos 5,381,000 betrage,

daß 4,555,000 Wähler durch das neue Gesetz ihr Wahlrecht erlieren würden. Obwohl der Tiers parti über das Votum der Vahlreform Zweifel zu verbreiten sucht, dürfte doch bis jetzt, wie nan glaubt, die Majorität sich dafür entschieden haben. In der Partei⸗Versammlung im Staatsraths⸗ Gebäude am letzten Sonn⸗ bend waren, mit Ausnahme weniger Mitglieder, alle Fractionen er Majorität für das Gesetz. Thiers soll dringend zu dessen Hunsten gesprochen haben. 18,G Abberufung des Herrn Drouyn de Lhuys heißt es in heute erschienenen Napoleon: „Zum ersten Male seit der roßen Trauer von Waterloo erhebt sich Frankreich seinem fünf, zundertjährigen stolzen Rival gegenüber. Es antwortet nicht mit Phrasen, sondern mit Thaten. Es ist nicht mehr die ohnmächtige Komödie von 1840, die so elend endete. Die ganze Nation wird i den Beifall der Majorität einstimmen, dessen Wirkung die anar⸗ hischen Journale umsonst zu verringern streben. Dem Erben des unsterblichen, in die elsen St. Helena's gegrabenen Namens warn es vorbehalten, der Rächer unserer langen Erniedrigung zu werden. Die Wahl vom 10. Dezember wird immer klarer. Louis Napoleon kannte allein, was Frankreich will. Die Parteien werden gezwun en sein, dies anzuerkennen und in ihm ihren Schwerpunkt zu uchen, wenn sie bestehen wollen.“ Gestern waren des Pfingstfestes wegen die Druckereien der neisten Blätter geschlossen. Heute erschienen blos Co nstitution rel, Pays, Estafette und Républig y auch die Na⸗ ional⸗Versammlung keine Sitzung hält, herrscht heute eine politi⸗ che Stille. Morgen wird die heiße Debatte über die Wahl⸗ reform beginnen, welcher alle Parteien mit Bangigkeit entgegensehen. Hestern Abend waren allgemein Gerüchte verbreitet, daß heute, am 20. Mai, eine Revolution ausbrechen solle. Der National er⸗ vwähnt heute dieser Gerüchte und warnt das Volk vor jeder Theil⸗ nahme an Handlungen provozirender Agenten. Es scheint, daß diese Nachricht schon früher den Weg in die Departements gefun den hatte, denn man versichert, die Regierung habe aus mehrereu Departements Depeschen erhalten, in denen gemeldet wurde, man sehe mit Unruhe dem 20. Mai entgegen, da man in der Provinz bestimmte Nachrichten habe, die Ruhe solle an diesem Tage in Paris gestört werden. Der ganze Tag verstrich jedoch ohne alle Ruhestörung. Die hölzernen Barrièbren am Platze vor dem Invaliden⸗ Hotel sind übrigens bereits abgebrochen, um Kavallerie-Bewegungen möglich zu machen. Für den Fall einer Revolution stationirt dort die Di vision des Generals Forest, 12,000 Mann stark. Er steht mit den anderen Sammelplätzen am Marsfelde, an der Militairschule, den Elysäischen Feldern, dem Eintrachtsplatze und den Tuilerieen in Verbindung.

Großbritanien und Irland. 1 lebermorgen begeben sich Ihre Majestät und die

London, 20. Mai. Rönigliche Fa⸗

887 milie nach der Insel Wight, um dort einen Monat lang zu ver-

weilen. Der Observer sagt: „Baron Brunow nahm die Einladung

zu dem Diner an, welches der Staats⸗Secretair der auswärtigen Angelegenheiten zur Feier des Geburtstags der Königin gab, und sein Name stand auch auf der Liste der erwarteten Gäste. Es lei⸗ det nicht den geringsten Zweifel, daß Unpäßlichkeit der ausdrücklich angegebene Entschuldigungsgrund des Barons war. Personen, welche mit ihm befreundet sein wollen, erklären zwar, es sei dies nicht der wahre Grund; wir sind aber überzeugt, daß sie ihn da⸗ mit unverdient verleumden.“ u““

Herr Joseph Hume Burnley, der interimistisch bei der britischen Gesandtschaft in Frankfurt a. M. angestellt war, kehrt, dem Globe zufolge, auf seinen früheren Posten als Gesandtschafts-Attaché in Madrid zurück.

Italien. Turin, 16. Mai. (Lloyd.) Die Regierung will das Steuererträgniß des Staates durch die Einführung eines umfassenden Stempelgesetzes erhöhen, findet jedoch in der Kammer großen Widerstand. Die Linke verlangt zuerst die Vorlage des Budgets und hat durch ihre dargelegten Gründe großen Anhang in der Kammer gefunden. Die vorgestrige Kammersitzung war sehr stürmisch. Die Debatte über das Stempelgesetz wurde mit großer Heftigkeit fortgesetzt und nicht zum Schlusse gebracht. Nach einer wieder sehr stürmischen Sitzung wurde heute der Antrag des Fi⸗ nanzministers bezüglich der neuen Stempelsteuer verworfen. Der betreffende Gesetzvorschlag wurde der Berichterstattungs⸗Kommission zur neueren Motivirung überwiesen. 1—

Minister Santa Rosa ist erkrankt, weshalb Minister Calvagno dessen Portefeuille provisorisch übernommen hat. Die Journale hatten schon das Gerücht verbreitet, daß der erwähnte Minister in Folge geistlicher Einflüsterungen auf seine Stelle resignirt habe; die offf zielle Gazzetta stellt dies jedoch entschieden in Abrede. Der Mi⸗ nister Santa Rosa selbst erklärt in einer langen Zuschrift an den Redacteur des Risorgimento alle über ihn in letzter Zeit aus⸗ gesprengten Gerüchte als im höchsten Grade übertrieben und erzählt die Thatsachen in folgender Weise: „Durch einen Anfall von Blut⸗ sturz aufs Krankenlager geworfen, habe er seine Demission einrei⸗ chen wollen, woran er jedoch von seinen Kollegen verhindert wurde. Ein erneuerter Anfall bewog ihn, nach den Lehren der katholischen Religion, die er stets treu befolgt, einen Geistlichen in so ernster Stunde holen zu lassen. Der Geistliche kam um neun Uhr des Abends, hörte seine Beichte und gab ihm sodann ein Billet als Anweisung für das Viatikum, was jedoch auf Anrathen des Arztes erst zwei Tage später abgeholt wurde. Der Pfarrer kam mit dem Allerheiligsten und fragte ihn, ob er vielleicht gegen seine innere Ueberzeugung den letzten Beschlissen des Mini⸗ steriums beigestimmt hatte, in welchem Falle er sich vom Amte zu⸗ rückziehen könnte. Darauf entgegnete der Minister ganz ruhig,

daß er jenen Beschlüssen mit vollkommener Ueberzeugung beigestimmt habe, und der Pfarrer nahm keinen Anstand, dem Kranken das Viatikum zu überreichen. Dies ist der einfache Thatbestand.“ —. Die Schwierigkeiten, welche die Regierung in der Durchfüh⸗ rung des Sicardischen Gesetzes sindet, werden täglich hemmender und dürften höchst wahrscheinlich am Ende einige Modisicationen herbeiführen. So hatte z. B. ein Geistlicher in Alessandria eine donnernde Philippika von der Kanzel gegen die Regierung begon⸗ nen, und wenn derselbe auch sofort von seinem Amte suspendirt wurde, so ist mit Bestimmtheit zu glauben, daß die religiöse Auf⸗ regung dadurch keinesweges beseitigt wird. 8

Die Gazzetta bringt ein Königliches Dekret, welches die Pen⸗ sionen der alten Militairs, welche von der Regierung des König⸗ reichs Italien in den Jahren 1811 bis 1815 ertheilt, später jedoch nicht ausgezahlt wurden, wieder herstellt.

Die französischen Behörden haben neuerlich an unsere Regie⸗ rung das Ansuchen gestellt, Reisenden nach Paris und Lvon nur dann die Weiterreise zu gestatten, wenn sie sich mit den gehörigen Geldmitteln an der Gränze ausweisen können.

Livorno, 13. Mai. (Lloyd.) Gestern und vorgestern ha⸗ ben zahlreiche Verhaftungen stattgefunden, und zwar solcher Indi⸗ viduen, die aufrührerische Schriften verbreiten wollten.

Mit dem letzten Dampfschiff ist der neapolitanische Gesandte in Wien hier durchgereist.

Rom, 14. Mai. (Lloyd.) Der Kommandant der franzö⸗ sischen Truppen in Rom, General Gemeau, ist hier eingetroffen.

Der heilige Vater hat den Bezirksvorstehern Roms, welche der illegitimen Regierung seiner Zeit nicht Folge leisten wollten und lieber ihre Stellen niederlegten, den Pius Orden überreichen lassen.

Ein Wunder, welches in der Kirche der frommen Väter der Missionen bemerkt wurde, macht viel von sich tegeh u lockt unge⸗ heure Menschenmassen nach dem Gotteshause. Dns Bild der hei⸗ ligen Jungfrau soll eine Bewegung mit den Augen gemacht ha⸗ ben. Der Zudrang des Volkes war so ungeheuer, daß Wachen vor die Kirche gestellt werden mußten. Das erwähnte Heiligenbild wird übrigens in eine größere Kirche übertragen werden.

Neapel, 10. Mai. (Lloyd.) Herr von Rayneval hat heute bei der Königlichen Familie Abschieds⸗Audienz gehabt und begiebt sich noch im Lauf dieser Tage nach Rom, wo er als Ge⸗ sandter der französischen Republik fungirt. ““

Von Seiten der Polizei ist ein langes Verzeichniß jener Nea⸗ politaner, welche sich während der Belagerung Venedigs dort be⸗ funden haben, bekannt gemacht worden.

Spanien. Madrid, 15. Mai. (Fr. B.) Das gestrige Kavallerie⸗Manöver ist glänzend ausgefallen. Die großen Manöver und Pferderennen werden der regnerischen Witterung wegen aufge⸗ schoben.

Griechenland. Athen, 14. Mai. (Lloyd.) sige Handel nimmt einen günstigen Aufschwung. ¹

In Tripoliza wurden mehrere von Regierungs⸗Beamten aus⸗ geübte Mißbräuche entdeckt und dagegen die geeignelen Maßregeln gersega die Dauer der Abwesenheit des Finanz Ministers Wiloi wurde dessen Stelle durch Londos ersetzt. 3

Hundert Piraten haben das Städtchen Mandolien überfallen und die Bewohner ihrer Habe beraubt; andere Piratenschaagren be⸗ lästigen den Ort Marci.

Türkei. Konstantinopel, 9. Mai. (Lloyd.) Der in Bag⸗ dad ausgebrochene Aufstand wurde durch die Maßnahmender Regierungs⸗ Behörden dergestalt im Wege der Vermittelung beendet, daß sich diese Stadt ohne Schwertstreich unterworfen hat. 8

Der österreichische Gesandte, Graf Stürmer, hat dem Sultan ein Kabinetsschreiben übergeben.

Lord Ward ist hier angekommen.

Der hie

Auswärtige Börsen.

Breslaun, 22. Mai. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ½˖ Br. Poln. Papiergeld 96 bez. u. Gld. Oesterr. Banknoten 85 6 ½ bez. Staatsschuld⸗ scheine 85 ¼ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 103 Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 100 ½˖ Br., do. 3½prrz. 89 und ½2 Br. Schlesische do. 3 ½proz. 95 bez., do. Litt. B. 4proz. 99 ¾ bez. und Br., do. 3 ½ proz. 92 ½ Br. Preuß. Bankantheil⸗Scheine 94 Gld.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ¼ Gld., do. neue 4 rsez. 95 ½ bez. und Br., do. Partialloose a 300 Fl. 122 ½ Gld., do. a 500 Fl. 80½ Br., do. Bank⸗Certif. 2 200 Fl. 17 Br. Russssch⸗ Poln. Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 79 Br.

Actien: Okerschlesische Litt. A. 104 Br., do. Litt. B. 102 Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 68 Br. Niederschlesisch⸗ Märkische 83 ¼ Br., do. Prioritäts 103 ½ Br., do. Ser. III. 102 ¼ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 94 Br. Neisse⸗Brieg 36 Br. Krakau⸗Oberschlesische 673 bez. u. Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 39 bez. und Br.

Wien, 21. Mai. Met. 5 proz. 92 77¾, 2½, 16. Aproz. 71 ½ 4 zproz. 80 7%, z. 2 ½⅛proz. 48 ¾ 48 ½. Anleihe 34: 173 ½ 17. 39: 107 ½ 108. Nordbahn 106 ⅛, ½¼, . Gloggnitz 115 Mail. 77, *½, *. Pesth 86 ⅞, , . Bank⸗Actien 1060 1062. K. Gold 124 ¼l bez. Silber 119 ½ zu haben. Wechsel⸗Course. Amsterd. 166 ¼ Gld. Augsburg 120 ¼ Gld. Frankfurt 119 ¾ Gld. Hamburg 177 ¼ Br., 177 Gld London 12. 6 Br. u. Gld. Paris 142 ¼ Br. 8 Fonds unverändert, doch fest. Gold und Devisen gut zu lassen. Franz. und italienische Plätze offerirt. Silber angetragen.

Leipzig, 22. Mai. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 2 Gld. Leipz. B. A. 158 Gld. Leipzig⸗Dresd. E. A. 119 Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 ½ Br. Schlesische 94 ½ Br. Chemnitz- Riesa 23 ½ Gld. Löbau⸗Zittau 25 Br. Magdeburg Leipzig 214 Br. Berlin⸗Anhalt. 88 ¼ Br., 87¼ Gld. Krakauer 67 Gld⸗ Friedr. Wilh. Nordbahn 39 Gld. Altona⸗Kiel 94 Gld. Deßauer B. A. A. 145¼ Br. Preuß. B. A. 95 ¼ Br., 94 1 Gld.

16“

., 21. Mai. In Fonds wurde an heu⸗ Für einige Gattungen derselben⸗ namentlich österr. Actien, 5⸗ und A½proz. Metalliques, ö“ und Zproz. Spanier zeigte sich mehr Begehr, und 22 dafür etwas bessere Preise als gestern. Auch waren or s bahn und bad. Looser 8 111 un v182 9 9 öe ar eine Verẽe or 1 Etseh. . eheieo cs z69 Br., 76½ Gld. Bank⸗Actien 1040 Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 51 1845 31 ⅔⅜ Br., 31 ¼ Gld.

Fraukfurt a. M liger Börse Mehreres umgesetzt.

Br., 1037 Gld. Br. 51 Gld.. .“ 393 - Hessen Partial-Loose a 40 Rthlr. preuß. 33 Br., 32 1“ D. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 31 Br., 31 Gld. Darm⸗ . 5 1 701, Br 70 A 23 48 stadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 72 ½ Br., 72 Gld., ““ 26 Br., 253¹⁄ Gld. Spanien Zproz. inländ. 30 ¾ Br., 30: Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 124 Br., do. Obligationen a 500) Fl. 80 ¾ Br., 80 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 Br., 405 Gld. Bex bacher 79 ½ Br., 79 ¼ Gld. Köln⸗Minden 94 Br., 93 ½ Gld.

Hamburg, 21. Mai. 3 roz. p. C. 87 ¾ Br., 37 ½ Gld. t. Präm. Obl. 92 Br. E. R. 104 ½ Br., Stiegl. 85, Br., 85 Gld. Dän. 70 Br. Ardoins 11 Br., 11 Gld. gproz. 28 ¾ Br., 28 Gld. Hamburg⸗Berlin 77 ½ Br., 773 Gld. Berge dorf 90 Br., Magdeburg⸗Wittenberge 56. Br., 55 ½ Gld. Altonc⸗ Kiel 93 Br. 92 ⅔⅜0˖ Gld. Köln⸗Minden 93 Br., 92 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 Br. Mecklenburg 30 ¾ Br. Amer. Ver. St. 6proz. 109 Br., 1083, Gld. Wechsel⸗Course. Paris 189 ½. 8 St. Petersburg 34. London 13. 8 ½. Amsterdam 35. 75. Frankfurt 88 ¼. Wien 180. Breslau 152 ½¾. Louisd'or 11. 2 ⅜⅝. Preußische Thaler 51 Gold al Marco 435 ½. Dukat. 102 ½. b In Wechseln unbedeutender Umsatz. Actien höher und fest, etwas Umsatz.

1

Fonds und Eisenbahn⸗

. 7 16“ —/2 8 ) AHS Paris, 20. Mai. Zproz. 55.30. 5proz. 88.50. Nordbahn 2

418, 418 6 Gold al Marco 23 à 22. Dukat. 12, 11.95. K.

Nach der Börse. 5proz. 88.40. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210 ¼. Hamb. 186. Berlin 365. London 25.55. Frankf. 210 ½. Petersb. 397 ½. Die Preise sind etwas gestiegen.

3proz. Cons. p. C. u. ga. Z. 95 ⅜, ½. 3 ½proz. 96 ½, ½. Ard. 17. 3proz. 37 ½. Int. 55 ⅜, . 4Aproz. 83 ½. Russ. 4 proz. 95 ¾, z. Mer. 30 ½. Peru 7. Die Stimmung für engl. Fonds war heute günstiger. Fremd e Fonds fester. Eisenbahn⸗Actien fest und behaupteten sich auf ihrernr Preisen. 4 5 Uhr. 31, 30 ½.

London, 20. Mai.

Cons. p. C. u. a. Z. 95 W

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 23. Mai. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50—54 Rthlr.

Roggen loco 27 29 Rthlr.

br. Mai / Juni 27 Rthlr. verk. u. Br. Juni / Juli Juli /Aug. 27 ¾ Rthlr. Br., 27 ½ bez. u. G. Sept. /Oktbr. 29 Rthlr. bez., Br. u. G. Herste, große loco 20 22 Rthlr. 8 kleine 17—19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr.

Erbsen 28 —30 Rthlr.