Frankreich. Paris, 20. Mai. Im Constitutionnel liest man: „Zweierlei Menschen sind gegen energisches Ein⸗ schreiten, um Frankreich von der tödtlichen Lage zu befreien, in welche es die Constitution versetzt hat. Diejenigen, welche es in dieser Lage gehalten wissen wollen, weil sie eben wissen, daß ihnen in zwei Jahren die entnervte, erschöpfte, desor⸗ ganisirte Gesellschaft in die Hände fällt, und diejenigen, welche die äußere Form der Obrigkeit mit der Obrigkeit selbst verwechseln und glauben, daß ein Land mit einer Constitution, einer berathen⸗ den Versammlung, Gerichtshöfen, einer Armee und Journalen den natürlichen und gesetzlichen Zeitpunkt der Erneuerung der Staatsgewalten ohne allzuviel Gefahr und Schrecken erwarten könne. Es wird uns, Gott sei Dank, nicht schwierig werden, die erstgenannten Gegner zu bekämpfen und zu entlarven. Es genügt uns, darzuthun, daß diese gewissenhaften Hüter der Constitution fast lauter alte Verschwörer sind, für die das Gesetz nie eine Schranke war. Das sind die Menschen, welche in diesem Augenblicke der gesetzgebenden Majorität den Charakter der Souverainetät bestreiten, welchen sie von der Majorität der durch sie repräsentirten Bürger em⸗ pfangen hat. Der gesunde Sinn des Publikums wird daher mit diesen Revolutionairen leicht fertig werden, welche die Constitution als ein Werkzeug der Anarchie beschützen und nicht wollen, daß man heute reformire, was sie morgen zu Herren von Frankreich macht. Wenden wir uns nun zur zweiten Gattung unserer Geg⸗ ner, zu den ehrlichen, anständigen, aber furchtsamen Menschen, welche den Anschein der Gewalt mit der Gewalt selbst erwechseln, welche hinter jedem Körper auch eine Seele ermuthen, welche sehen, daß die National⸗Versammlung beräth, ie Gerichtshöfe verurtheilen, die Armee manövrirt und die Jour⸗ nale erörtern, glaubt, es seien dies Zeichen der Regelmäßigkeit und Kraft einer Gesellschaft, welche die erforderlichen Lebensbedingungen in sich trägt und fortschreiten kann, wenn man sie unterstützt und vertheidigt. Dies sind Täuschungen, die wir vernichten wollen, um den armen Getäuschten grausame und allzuspäte Gewissensbisse zu ersparen. Die Lebensbedingungen der Gesellschaft sind gänzlich ver⸗ ndert, alle zu ihrem Besten eingeführten Einrichtungen be⸗ reiten und beschleunigen eben deshalb nur ihren Untergang. In Friedenszeiten ist die gesetzgebende Gewalt für die Exe⸗ kutive eine Stütze, ein Nebenbuhler, ein Führer. Kömmt aber die Revolution, der Kampf im Innern, will sich die Gesellschaft unserer Feinde in die gesetzliche Gesellschaft eindrängen, dann ändert sich lles. Die gesetzgebende Gewalt, von Umsturz⸗Doktrinen durch⸗ rungen und entartet, von anarchischen Leidenschaften beherrscht, ist dann für die exekutive Gewalt kein Rathgeber, sondern ein Gegner, keine Stütze, sondern ein Hinderniß, kein Führer, sondern ein Feind. In diesem Augenblick ist die Stellung beider Gewalten geändert, die eine thut zu wenig, die andere viel zu viel. Die Exekutivgewalt behält immer den Namen, den äußeren Schein, aber sie verliert ihre Freiheit, ihre Stärke. Die Gesellschaft, welche ein Oberhaupt zu besitzen meint, hat nur einen Gefangenen. So ist in Zeiten des Friedens und der Eintracht die Nationalgarde für die Armee ein gesetzlicher und brüderlicher Gesellschafter. Sie erhält die Ehrfurcht es Volkes vor der Uniform, sie mildert die rohe und herzlose Aus⸗ führung des militairischen Befehls, sie ist für die Armee ein ver⸗ Kamerad, ein ergebener Freund, ein kluger Rath⸗ Wenn aber Zwietracht die Bürger spaltet und der Bürgerkrieg entbrennt, dann ist die National⸗Garde der Armee kein Freund, sondern ein Hinderniß, keine Unterstützung, sondern ein Widerstand. Die Armee wird von ihr gelähmt, beschimpft, mit Flintenschüssen dezimirt. Die Armee hat daher in so unruhigen Zeiten bei gleicher Zahl und gleichem Muthe doch nicht die gleiche eraft, denn sie wird durch den bewaffneten Widerstand des ver⸗ irrten, wüthenden, verdorbenen Theiles der National⸗Garde ge⸗
schwächt. So ist in Friedenszeiten das Geschw orenengericht eine werth⸗ volle und mächtige Unterstützung der Obrigkeit. Wenn aber die Einheit der Gesinnung aufgehört hat, anarchische und gottlose Lehren die Be⸗ griffe von Wahr und Falsch, Recht und Unrecht verwirren, dann schwächt es die Obrigkeit, erschreckt die Richter, vernichtet ihre Ur⸗ theile. So ist in Friedenszeiten die Tagespresse ein fruchtbares Werkzeug des Fortschrittes, sie arbeitet Fragen aus, schult das Volk, vermittelt zwischen Land und Regierung. Wenn aber unver⸗ einbare Lehren die Menschen getrennt haben, wenn die Ideen, statt einer und derselben Spur zu solgen, selbstständige Richtungen verfolgen wollen, wenn Schulen, Sekten und Parteien sich um die Herrschaft streiten, wenn sie dazu List und Gewalt und die niedrigsten menschlichen Leidenschaften in Bewegung setzen, dann verwirrt die periodische Presse das Urtheil, untergräbl die Regierung, reizt und unterwühlt die Gesellschaft, wird der Ge⸗ schäftsträger der Anarchie und des Bürgerkrieges. Wir sprechen nicht von der National⸗-Versammlung, wir wollen auch nicht sagen, daß man die Nationalgarde auflösen, die Jury abschaffen und die Preßfreiheit vernichten muͤsse, wir sagen aber, es sei Zeit, die Augen zu öffnen und Maßregeln zu treffen, welche den durch die Anarchie ver⸗ kehrten Einrichtungen diejenige Wirksamkeit wiedergeben, die von der Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung gefordert werden.“
Spanien. Madrid, 15. Mai. Bei den Unterhandlungen zwischen Spanien und England, wegen Herstellung der diplomati⸗ schen Verbindungen beider Länder, sind zwischen den beiderseitigen Ministern der auswärtigen Angelegenheiten folgende Depeschen ge⸗ wechselt worden: .
1) Senhor Pidal an Viscount Palmerston. Madrid, 30. März. „Hochgeehrtester Herr! Die spanische Regierung, welche bedauert und immer bedauert hat die Unterbrechung, welche in den diplomatischen Verbindungen mit der Regierung Ihrer Majestät der Königin von Großbritanien seit einiger Zeit existirt hat, so wie die Ursachen, welche diesen unglücklichen Zu⸗ stand der Dinge herbeigeführt haben, wünscht nichts aufrichtiger, als die be⸗ sagten Verbindungen auf eine des Charakters der beiden Regierungen wür⸗ dige und denselben angemessene Weise wieder anzuknüpfen und die Beziehungen zu erneuern, welche die beiden durch gegenseitige Interessen und durch glor⸗ reiche Erinnerungen seit so langer Zeit verbundenen befreundeten Nationen mit einander vereinigt hat. Beseelt von diesem Wunsche nimmt die spani⸗ sche Regierung keinen Anstand, von der Aufrichtigkeit ihrer Gesinnungen und von dem hohen Werthe, den sie auf die Freundschaft Großbritaniens legt, einen neuen Beweis zu liefern, indem sie die Initiative ergreift zu einem Schritte, welcher dahin zielt, die Wiederherstellung der freundlichen Relationen zu realisiren. Die spanische Regierung glaubt, um einen so wünschenswerthen, Gegenstand zu realisiren, sei es nicht am Orte, sich in eine Diskussion über ver⸗ gangene Ereignisse einzulassen. Die Regierung Ihrer katholischen Majestät bedauert und beklagt diese Ereignisse und wünscht, daß sie aufrichtig und vollständig der Vergessenheit überliefert werden. Aber der reelle Stand dieses Falles, so wie die einer befreundeten Macht schuldige Rück⸗ sicht verlangen, daß die spanische Regierung auf die deutlichste und formellste Weise erkläre, so wie sie es auch in gegenwärti⸗ ger Note thut, daß in den Maßregeln, welche sie genöthigt war, inmitten beunruhigender Umstände zu ergreifen, keinesweges die Ab⸗ sicht lag, Großbritanien nur im geringsten zu verletzen oder der Würde dieses Landes irgend einen Eintrag zu thun. Wenn in Folge dieses Schrit⸗ jes und der offenen und freimüthigen Erklärung das englische Kabinet die früheren diplomatischen Beziehungen herstellen wollte, so erklärt die spanische Regierung ihre Bereitwilligkeit, jeden Gesandten, welchen Ihre britische Majestät mit der Mission nach Madrid betrauen würde, aufzunehmen, und hofft durch die ihm gewordene freundliche Aufnahme, so wie endlich durch die von jedem Gesandten selbst ausgehenden Anstrengungen das gegenseitige freund⸗ schaftliche Band fester zu knüpfen, der englischen Nation zu beweisen, welchen hohen Werth Spanien der Freundschaft Englands beilegt. Die Regierung Ihrer katholischen Majestät hegt die feste Hoffnung, daß der Schritt, dessen Ini⸗ tiative sie so eben ergriffen, nicht ohne Wirkung bleiben und daß die Re⸗ gierung Ihrer britischen Majestät daher demselben beipflichten werde. Die Beziehungen der gegenseitigen Achtung und Freundschaft werden dadurch wieder hergestellt und in würdiger dauernder Weise erhalten, wie dies auch
Der Unterzeichnete benutzt diese hellgenheit u. s. w.
“ vy Pidal.“ E6-6
1M Viscount Palmerston an Senhor Pidal. „Mein Herr! Die Re⸗ gierung Ihrer britischen Majestät hat die ihr von der spanischen Regie⸗ rung durch Se. Majestät den König der Belgier übermittelte Note empfan⸗ gen. Die spanische Regierung drückt darin ihr Bedauern aus, die diplo⸗ matischen Beziehungen zwischen beiden Staaten unterbrochen zu sehen, und drückt gleichzeitig den lebhaften Wunsch aus, die gegenseitigen Beziehungen wieder aufgenommen zu sehen. Die spanische Regierung erklärt überdies in der erwähnten Note, daß die Umstände, welche jene Unterbrechung her⸗ beigeführt haben, ihrerseits keine Verletzung der Würde Großbritaniens beab⸗ sichtigen sollten, und schlägt vor, das Vorgefallene völlig zu vergessen, und glaubt zum Schlusse hinzufügen zu müssen: daß, wenn die englische Regierung nach dieser abgegebenen freimütbigen und bestimmten Erklärung die alten diplomatischen Verbindungen wieder aufnehmen wolle, die spanische
britische Majestät nach Madrid schicken wollen wird. Die britische Regie⸗ rung ist eben so wie die spanische Regierung von dem Wunsche beseelt, die freundlichen Beziehungen, welche seit so langer Zeit zwischen beiden Staa⸗ ten bestanden, in einer dem Vortheile, der Ehre und Würde beider Staa⸗ ten angemessenen Weise wieder aufzunchmen, und nimmt die ihr deshalb gemachten Eröffnungen mit demselben Geiste der Versöhnlichkeit entgegen, als sie gemacht wurden; die englische Regierung ist in Uebereinstimmung mit dem von der spanischen Regierung ausgesprochenen Wunsche vollkommen bereit, das Vorgefallene völlig und aufrichtig zu vergessen. Ihre Majestät wird einen Gesandten für den Hof von Madrid akkreditiren. Wäre Sir Henry Bulwer im gegenwärtigen Momente nicht anderweitig verwendet wor⸗ den, so würde das hohe Interesse, welches er stets der Wohlfahrt der sve⸗
nischen Nation, so wie der Würde und der Stabilität des Thrones der Kö⸗ nigin von Spanien gewidmet, die Regierung bewogen haben, diesem Staats⸗ manne, der mehr als irgend Jemand befähigt ist, den diplomatischen Verkehr zwischen beiden Staaten auf dauernde und unerschütterliche Weise herzu⸗ stellen, jene ehrenvolle Mission zu übergeben. Aber da Sir Henry Bulwer gegenwärtig im Dienste der Königin anderweits verwendet wird, so will Ihre Majestät eine Wahl treffen, die würdig sein soll, sie am Hofe zu Ma⸗ drid zu repräsentiren. Die englische Regierung beeilt sich, der spanischen Regierung die Versicherung zu geben, daß jeder Gesandte, den Ihre Ma⸗ jestäͤt die Königin von Spanien an dem Hofe zu St. James zu akkreditiren beliebt, mit der Herzlichkeit und der Rücksicht empfangen werden wird, welche einer mit Großbritanien durch alte und ehrenvolle Bande vereinigten
mit den Erinnerungen und Verbindungen der früheren Zeit und mit den Interessen und Gewohnheiten beider Nationen am besten übereinstimmt.
Macht zukommt. Ich habe die Ehre n. s. w. (gez.) Palmerston.“ Madrid, 16. Mai. (Fr. B.) Isturiz geht noch vor Ende
des Monates nach London. Man sagt, er werde begriedigende
Instructionen über die Regelung der Staateschuld mitnehmen.
Seit 48 Stunden fällt der Regen in Strömen.
3 proz. 32.
Markt⸗Berichte.
Posen, 22. Mai. Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. Roggen 28 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. 8 Pf. Hafer 18 Sgr. 11 Pf. bis 21 Sgr. 1 Pf. Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. DW ESee 111 bö Ctr. zu 110 Pfd. 25 Sgr. bis 1 Rthlr. Stroh, das Schock zu 1200 Pfd. 5 Rthlr. 15 Sgr. bis 6 Rthlr. 15 Sgr. Butter ein Faß zu 8 Pfd. 1 Rthlr. 15 Sgr. bis 1 Rthlr. 20 Sgr. Bonn, 21. Mai. (2 ⅔ Scheffel.) Weizen, neuer 5 Rthlr. 7 Sgr. Roggen, neuer 3 Rthlr. 24 Sgr. Gerste, hiesige 3 Rthlr. Hafer 1 Rthlr. 18 Sgr. Reps 9 Rthlr. 7 ½ Sgr.
ten, den 12. November 1850 zu haltenden Verhörs⸗
Regierung bereit sei, denjenigen als Gesandten aufzunehmen, welchen Ihre
Bekanntmachungen.
[314] SSbbenlie f.
Der unten näher bezeichnete Lithograph und Redacteur Eduard Steinthal aus Gröbzig in Anhalt⸗Deßau ist der Anreizung zum Aufruhr und Hochverrath ꝛc. verdächtig und hat sich von Berlin entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermilteln gewesen ist.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Stein⸗ thal Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon un⸗ verzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienst⸗ ergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗ ports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 25. April 1850.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. 1 I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
Signalement des Eduard Steinthal. 8 Derselbe ist 30 Jahr alt, jüdischer Religion, am 23. März 1820 zu Gröbzig im Deßauischen geboren. Weitere Kennzeichen sind nicht anzugeben.
1[630] Nothwendiger Verkauf. Das Erbpachts⸗Vorwerk Klein Semlin von 24 Hu⸗ 79 29 Morgen 159 Ruthen Magdeburgisch, abge⸗ schast 29 ön- Hypothekenschein im Büreau einzusehenden Taxe auf 9760 Thlr. 25 S 4 Pp⸗ soll im Termine 1 1 en 6. Juli f. a., Vormittags 11 Uhr, in nothwendiger Subhastation verkauft 8 Pr. Stargard, den 1. Dezember 1849. Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung. (L. S.) (gez.) Rtedef.
8 ö1““ 8 verehelichte Hannchen Badt, geborene Mamroth 1 1 eistande ihres Vaters, des Kaufmanns 8
—— hierselbst, hat
Aufenihalt nach unbekannten EC
Religionslehrer und Sveewenn.
Ehescheidung geklagt 8 f S e zwar aus folgenden Gründen:
2) wegen Chebruch, 3 der ehelichen Pficcht, 3) wegen Verweigerung des nöthigen Unterhalts,
4) wegen unüberwindlicher Abner 5) wegen böslicher Vüchef Abneigung,
3, de Moritz wider ihren abwesenden, dem den jüdischen Badt, wegen
8 V
Zur Beantwortung der Scheidungsklage vom 17. März
1849 ist ein Termin auf den 13. Dezember d. J., Vorm. um 10 Uh
1
vor unserem Deputirten, Herrn Rath Müller, im Ge⸗ schäftszimmer Nr. 13 anberaumt worden.
Hierzu wird der verklagte David Badt unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens angenommen werden wird, er gestehe diejenigen That⸗ sachen zu, welche zum Beweise der Scheidungsgründe angegeben sind. Uebrigens steht es dem Verklagten frei, anstatt in diesem Termine zu erscheinen, vor oder in demselben eine Klagebeantwortung einzureichen, welche jedoch von einem Rechts⸗Anwalt unterzeichnet sein muß.
Posen, den 3. Mai 1850.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung für Civilsachen.
[315 VIVI
Der diesjährige Frühjahrs⸗Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12. bis 14. Juni c. abgehalten werden. Die Lagerung der Wolle geschieht aaf dem alten Markte und den angränzenden Straßen. Für möglichst zweckmäßige Einrichtungen zur Förderung des Geschäfts wird Sorge getragen werden.
Anweisungen zu Lagerstellen im Freien, so wie zur Lagerung auf dem Saale im Waagen⸗Gebände, wer⸗ den bei der Rathswaage ausgegeben.
Posen, den 21. Mai 1850.
Derx Magistra
[62 b] Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. vVd ab
werden wieder alle Sonn⸗ und Festtage 2₰ — . 32 6888 Extrazüge von Berlin äagch Spandau und zurück stattfinden, zu welchen die Billets für die Hin⸗ und Rück⸗ fahrt in III. Wagenklasse à 7 Sgr,, die Billets zur II. und I. Klasse aber nach dem gewöhnlichen Tarifsatz ver⸗ kauft werden. Abfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags, 8 „ Spandau 8 Uhr Abends. Berlin, den 17. April 1850. b 1 1Seeebö1ö“
1199)0) Bekanntmachung.
Da die Erben und Gläubiger des am 15. Juni 1774 in Reuden bei Zeitz geborenen Sohnes des da⸗ maligen Kammerdieners bei dem Besitzer des Rittergu⸗ tes Reuden und nachmaligen Verwalters des Ritter⸗ gutes Etzoldshain, Johann Friedrich Ferdinand Lauer's 6.99 S in Zeitz am 17. März 1793) und dessen Ehe⸗ rau, Johannen Reginen,
V Friedrich Heinrich Anton Lauer's,
welcher vom Jahre 1790 bis 1794 bei zahr 90 9. i dem damal Hegereuter Friedrich Ferdinand Henningk in veanltgen
Jägerei erlernt hat, früher auf hiesigem Rittergute Re⸗ vierjäger und zuletzt herrschaftlicher Vedienter war und allhier am 6. Jannar 1850 mit Tode abgegangen ist, unbekannt sind, so wird von unterzeichnetem Gericht hiermit behufs der Ermittelung der unbekannten Erben und Gläubiger des zuletzt erwähnten Lauer's mit Er⸗ lassung der Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom
3. November 1779, verbunden mit dem Gesetze vom 27. Oktober 1834, so wie für den Fall der etwanigen Ueberschuldung der Verlassenschaft Lauer's, eventuell mit Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses nach dem Bankerottir⸗ Mandate vom 20. Dezember 1766 verfahren.
Es werden deshalb alle diejenigen, welche an das Vermögen genannten Friedrich Heinrich Anton Lauer's als Erben oder als Gläubiger oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hiermit öffentlich und peremtorisch vorgeladen, bevor⸗ stehenden
dritten September dieses Jahres, welcher zum Anmeldungs⸗ und Liquidations⸗Termine anberaumt worden ist, an hiesiger gewöhneicher Gerichts⸗ stelle bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insoweit dieses Benefizium in den Landesgesetzen nicht außerdem ausdrücklich nachgelassen ist, so wie unter der Verwarnung, daß sie beim Nichterscheinen ihrer An⸗ sprüche für verlustig werden geachtet werden, entweder in Person und, da nöthig, bevormundet oder durch ge⸗ hörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, zuvör⸗ derst sich zu legitimiren, so wie ihre Ansprüche anzu⸗ melden und zu bescheinigen, sodann über dieselben mit dem bestellten Nachlaßvertreter und Kontradiktor, auch, nach Befinden, der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, dieses Verfahren binnen sechs Wochen zu beschließen und den vierundzwanzigsten Oktober d. J. des Schlusses der Alten, so wie den ersten November d. J.
der Publication eines Präklusivbescheids, welcher hin⸗ sichtlich der Außenbleibenden für bekannt gemacht erach⸗ tet werden wird, nicht minder für den Fall einer sich ergebenden Insolvenz
den zwölften November d. J. „ der Abhaltung eines Verhörs zu wo möglicher Abschlie⸗ ßung eines Vergleichs, sowohl, wenn ein solcher nicht zu Stande kommt,
den zweiten Dezember d. J. der anderweiten Inrotulation der Akten und
den funfzehnten Januar 1851 entweder der Bekanntmachung des einzuholenden Loca⸗ tions⸗Urtels oder, dafern in dem obenerwähnten, den 12. November 1850 zu haltenden Verhöre ein Vergleich zu Stande kommt, der Publication eines Locations⸗ und Distributions⸗Abschieds ohne neue Vorladung ge⸗ wärtig zu sein.
Uebrigens wird hiermit noch ausdrücklich bekannt ge⸗ macht, daß von denjenigen, welche in dem obengedach⸗
ttermine sich gar nicht stellen oder zwar erscheinen, jedoch darüber, ob sie dem etwa abzuschließenden Vergleiche beitreten oder nicht, sich nicht mit Bestimmtheit erklä⸗ ren, angenommen werden wird, daß sie den Beschlüssen der Mehrheit der Gläubiger heitreten. Endlich haben Auswärtige Bevollmächtigte mittelst gerichtlich anerkannter Vollmachten zu bestellen. Gepülzig bei Rochlitz, den 25. März 1850. Adelig Germarsche Gerichte allda. Krauße, Ger.⸗Dir.
309 8 Einem St. Petersburgischen Evangelisch⸗Luthe⸗ rischen Konsistorium wird in Folge einer von Seiten des Handlungs⸗Commis Georg Zernitz wider dessen abwefende, aus Königsberg in Preußen gebürtige Ehe⸗ frau Caroline Auguste Emma, geb. Heinrich, erhobenen Ehescheidungsklage auf Grund des am 28. Dezember 1832 Allerhöchst bestätigten Evangelisch⸗Lutherischen Kir⸗ chengesetzes §. 123. Pkt. 5, Beklagte, Caroline Auguste Emma Zernit, geb. Heinrich, hiermit aufgefordert, bin⸗ nen Jahresfrist vom Tage der letzten Einrückung dieser Ediktal⸗Citation in den Preußischen Staats⸗Anzeiger entweder in Person oder per mandatarium legitime constitutum bei der unterfertigten Behörde zur Klage⸗ Empfangnahme und Einlassung sich zu melden, unter der Verwarnung, daß dieselbe bei ihrem Außenbleiben im Termine in die wider sie angebrachte Klage der bös⸗ lichen Verlassung werde verurtheilt werden.
Gegeben in Einem St. Petersburgischen Evangelisch⸗ Lutherischen Konsistorium, am 28. April 1850.
Dr. M. Henzschel, Ass. Cons
Nordsee-Bad
der
252]
Insel] Helgoland.
Die hiesige Seebad-Anstalt wird auch in diesem
Jahre am 15. Juni eröllnet und am 1. Oktober ge- schlossen werden.
Während dieser Zeit unterhalten sichere und be- queme Dampfschiffe eine regelmässige U erbindung wi- schen Helgoland und Hamburg, indem diese Schiffe 8 m Mittwoch und Sonnabend nach Helgoland, an jedem Donnerstas und Montag zurück nach Hamburg und, wenn sich das Bedürfnils ber- ausstellen sollte, auch viermal wöchentlich bin und zurück fahren werden, worüber seitens der Di- rection dieser Dampfschifffahrt das Nähere in öffent- lichen Blättern bekannt gemacht werden wird.
Bestellungen von Logis ete. übernimmt die unter- zeichnete Direction, und ist unser Bade-Arzt, Herr Dr. von Aschen, bereit, auf ärztliche Anfragen Aus- kunst zu geben. .
Helgoland, im Mai 1850.
D . .
bestimmt an jede
Das Abonnement betraͤgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr T 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
Eb1111
Amttlicher Theil. Dentschland.
eae eeeig Berlin. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee.
Oesterreich. Wien. Rückkehr des Kaisers. — Oesterreichisches Kon⸗ sulat in Kalifornien. — Bischöfliche Konferenz in Gran. — Vermischtes.
Bayern. München. Gesetz⸗Entwurf über Erweiterung der Kammer der Reichsräthe.
Sachsen. Dresden.
Hessen. Kassel. Stände⸗Verhandlungen.
Hessen und bei Rhein. Darmstad!t. Großherzogliches Edik 8
Hamburg. Hamburg. Verhandlungen der Bürgerschaft. — Das At tentat auf Se. Maäjestät den König von Preußen.
“ Ausland.
Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Schluß der allge⸗ meinen Debatte über die Wahlreform. — Paris. Die Verhältnisse zwischen Frankreich und England. — Unfall Lord Normanby's. — Die I und die dadurch verursachte Aufregung. — Ver⸗ mischtes.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht.
Belgien. Brüssel. Diplomatische Missionen Englands und Spaniens.
Türkei. Smprna. Befreiung aller wegen Schulden verhafteten Grie⸗ chen. — Abschieds⸗Diner des Grafen Stürmer. — Nundschreiben hin⸗ sichtlich der Briefversendungen.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Einsturz des Viadukts bei Bielefeld.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Kammer⸗Verhandlungen.
Hannover.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Vikar Johann Joseph Nolten zu Bocket im Kreise Heinsberg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu
verleihen.
“ — über das Befinden Sr. Majestät des Königs. Bei Sr. Majestät dem Könige haben sich die Erscheinungen des Wundfiebers gegen Abend etwas gesteigert, mit gleichzeitiger Zunahme der Geschwulst in der Umgebung der Wunde, aus welcher fortdauernd eine reichliche Absonderung stattfindet. Schloß Charlottenburg, den 24. Mai, Abends 9 ¼½ Uhr. (gez.) Schönlein. Grimm. Langenbeck.
Bei dem bestehenden Wundfieber haben Se. Majestät der Kö⸗ ni in dieser Nacht nur mit Unterbrechungen und unruhig geschla⸗ 9 1 r Umgebung der Wunde hat zwar nicht abgenommen, doch ist dieselbe weniger gespannt und empfindlich.
Das Wundsekret nimmt eine mehr eiterige Beschaffenheit an. Scchloß Charlottenburg, am 25. Mai, 9 ½ Uhr Morgens. Schönlein. Grimm. Langenbeck.
fen. Die Geschwulst in de
Berlin, den 24. Mai. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin
Ihre Königliche Ihre Königlich und im
von Mecklenburg⸗Schwerin ist hier eingetroffen Schlosse zu Charlottenburg abgestiegen. Berlin, den 25. Mai.
eiten die Herzogin von Sachsen⸗Meiningen
Ihre Ho Karoline von Hessen sind abgereist.
und die Prin
Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg⸗ Strelitz, ist von Neu⸗Strelitz hier eingetroffen.
Finanz⸗Ministerium. C116““ n Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Iflo ber — ist die Errichtung einer Kommandite der preußischen Bank in der Stadt Stralsund von mir beschlossen welche vom 15. Juni a. c. ab in Wirksamkeit treten wird. Ueber den Geschäftsumfang derselben wird das Königliche Haupt⸗Bank⸗Direktorium das Nähere bekannt machen. Berlin, den 24. Mai 1850. Der Chef der preußischen Bank. Hansemann.
Bekanntmachung, die Reduction der vormals sächsischen Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine auf den
betreffend. Nachdem die Königlich sächsische Regierung bereits 1 1840 den Zwanzig⸗Gulden⸗ oder Conventions⸗Münzfuß. a 8 frü⸗ heren Landesmünzfuß außer Kraft gesetzt und sn Feige. ” gleichzeitig die Reduction der ihr nach der Heupt e8 W“ 28. August 1819 zur Last gebliebenen Kammer⸗ und Sreug, 8 82 dit⸗Kassenscheine durch Baarzahlung eines Aufgeldes Von 8 zent vom Nennwerthe des Zwanzig⸗Guldenfußes i schlos 8 zehn⸗Thalerfußes zur Ausführung gebracht hat, ist esch s o . den, auch die von der Königlich preußischen Regierung 8g- menen vormals sächsischen Kammer⸗ und Steuer ] ⸗ 18 scheine einschließlich der unter dem Namen von Spitz feinente ge kannten unverzinslichen Kammer⸗Kredit⸗Kassenscheine in .“ Weise und zwar gegen eine den Gläubigern baar auszuzah 8 e Agio⸗Vergütung von 3 Prozent in preußischem Courant auf den Vierzehn⸗Thalerfuß zu reduziren. Es werden demnach folgende Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Kammer⸗ und 14⸗Thaler⸗Fuß
Diejenigen Inhaber von vormals sächsischen Kammer- und Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheinen, welche sich der nach Vorstehendem beabsichtigten Reduction auf den Nennwerth des Vierzehn⸗Thaler⸗ fußes nicht unterwerfen wollen, sondern es vorziehen, die Zinsen und die künftig abzutragenden Kapitalbeträge in Sorten des Zwan⸗ zig⸗Guldenfußes zu beziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre diesfällige Erklärung innerhalb der Monate Mai, Juni und Juli d. J. bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Merseburg unter Beibringung der Originalscheine nebst dazu gehörigen Talons und Coupons ausdrücklich abzugeben.
Den von ihnen beigebrachten Originalscheinen, Talons und Coupons sollen mit rothem Stempel die Worte:
„zahlbar in Sorten des Zwanzig⸗Guldensußes”“ aufgedrückt und dieselben den Inhabern demnächst zurückgegeben werden.
Diejenigen Scheine hingegen, deren Inhaber die im §. 1 er⸗ wähnte Erklärung innerhalb der dort bestimmten Frist nicht abge⸗ geben, unterliegen sowohl in Betreff des Kapitals als der Zinsen der Reduction auf den Nennwerth des Vierzehn⸗Thalerfußes, die Inhaber derselben empfangen jedoch eine Agio⸗Vergütung von drei⸗ Prozent des Kapitalbetrages in preußischem Courant, welche ihnen nach ihrer Wahl entweder bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasee in Merseburg oder bei dem Banquierhause Hammer und Schmidt in Leipzig schon vom 1. September d. J. ab, zugleich mit den im diesjährigen Michaelis⸗Termin fälligen Zinsen gegen Quit⸗ tung und Vorlegung der Originalscheine, nebst dazu gehörigen Ta lons und Coupons baar ausgezahlt werden soll. Den Scheinen, Talons und Coupons sollen mit schwarzem Stempel die Worte:
„nach erfolgter Ablösung des Agio zahlbar in preußischem Courant.“ aufgedrückt und dieselben dem Vorzeiger sodann zurückgegeben werden.
.4. 8 Auch können diejenigen Gläubiger, welche sich dieser Konverti⸗ rung unterwerfen, die am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsen und Kapitalien mit 3 Prozent Agio in preußischem Courant schon vom 1. September d. J. ab in Empfang nehmen. Berlin, den 4. Mai 1850. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulder
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 104ster Königl. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 56,008 nach Wrietzen bei Pätsch; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. fie⸗ len auf Nr. 17,249 und 59,208 in Berlin bei Burg und bei Seeger; 36 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1900. 3910. 5701. 7331. 8479. 11,019. 11,155. 11,207. 15,582. 18,287. 18,750. 19,122. 20,907. 26,778. 27,433. 27,647. 27,803. 34,032. 34,854. 38,980. 41,242. 43,443. 43,731. 43,862. 44,235. 46,200. 50,574. 52,733. 54,063. 55,017. 57,072. 57,362. 58,004. 62,440. 69,536 und 71,470 in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Aron jun., bei Borchardt, 2mal bei Burg, 2mal bei Klage, bei Rosendorn und mal bei Seeger; nach Aachen bei Levy, Bleicherode bei Frühberg, Breslau 2mal bei Froböß, Bunzlau bei Effmert, Cleve bei Cos⸗ mann, Coblenz bei Gevenich, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig bei Meyer und bei Rotzoll, Düsseldorf Zmal bei Spatz, Halberstadt bei Sußmann, Königsberg in Preußen bei Borchardt, Magdeburg bei Elbthal und bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Merseburg 2mal bei Kieselbach, Neumarkt bei Wirsieg, Ostrowo bei Wehlau und nach Zeitz bei Zürn; 40 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1147. 2875. 6913. 8401. 10,006. 11,104. 12,288. 15,627. 20,077. 22,104. 23,128. 27,447. 29,281. 29,847. 30,057. 31,863. 33,141. 33,347. 39,467. 45,938. 46,711. 47,361. 47,633. 50,945. 51,751. 52,073. 56,696. 57,957. 60,805. 61,975. 64,564. 64,825. 66,008. 66,803. 67,018. 68,457. 70,926. 71,300. 73,248 und 74,458; in Berlin Zmal bei Alevin, 2mal bei Burg, bei Grack, bei Securius und Zmal bei See⸗ ger; nach Barmen bei Holzschuher, Breslau bei Froböß und 3mal bei Schreiber, Cöln 2mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig 2mal bei Rotzoll, Elberfeld bei Heymer, Halberstadt bei Sußmann, K önigs⸗ berg i. Pr. bei Borchardt, bei Heygster, bei Samter und bei Sie⸗ burger, Magdeburg bei Elbthal und 2mal bei Roch, Neisse bei Jaeckel, Neumarkt bei Wirsieg, Potsdam bei Hiller, Reichenbach bei Scharff, Sagan 2mal bei Wiesenthal, Stettin Zmal bei Wilsnach, Stralsund bei Claußen und nach Tilsit bei Löwenberg. 53 Ge⸗ winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1061. 2787. 2881. 29391 81 4593. 7767. 12,174. 12,260. 15,023. 17,053. 18,341. 18,837. 19,184. 19,188. 19,971. 23,442. 26,686. 30,440. 30,483. 31,667. 31,937. 32,213. 35,127. 38,740. 41,221. 45,125. 48,988. 49,000. 49,212. 49,453. 49,738. 51,664. 52,521. 52,558. 53,691. 56,293. 58,163. 58,811. 59,370. 61,686. 62,525. 62,731. 63,589. 63,748. 64,950. 65,179. 66,445. 67,959. 70,816. 72,113. 73,917 und 74,795.
Berlin, den 25. Mai 1850.
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Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten. Dem Johann Gottlob Seyrig zu Berlin ist unter dem 23. Mai 1850 ein Patent . auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum selbstthätigen Entleeren des Inhalts der Trommeln bei Centrisugal⸗Apparaten, so weit dieselbe als neu und eigenthümlich anerkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 1 “
Deutschland.
Preußen. Berlin, 25. Mai. Nach dem heutigen Militair Wochenblatte ist von Bonin, Oberst und Commandeur des 4ten Husaren⸗Regiments, zum Commandeur der 3ten Kavallerie⸗Brigade, Prinz Philipp von Croy, Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adju⸗ tant, mit Beibehalt des Verhältnisses als Flügel⸗Adjutant, zum Commandeur des 4ten Husaren⸗Regiments ernannt; Freiherr zu Inn⸗ und Knyphausen, Major vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment, zum 8ten Husaren⸗Regiment versetzt und mit der Führung desselben beauftragt, Jacobi, Hauptmann und Adjutant der 4ten Artillerie⸗ Inspection, zum Major ernannt; von Lossau, Hauptmann vom 23sten Infanterie⸗Regiment, als Major ins 11te Infanterie⸗Regi⸗ ment; von Cranach, Oberst, als Commandeur vom 40sten zum 25sten Infanterie⸗Regiment; von Horn, Oberst, als Commandeur vom 25sten zum 40sten Infanterie⸗Regiment versetzt; von mer, Major vom Kaiser Franz⸗Grena dier⸗ Regiment, zum b Commandeur des Zten Bataillons 4ten Garde⸗Landwehr⸗Regiments ernannt; von Goerne, Hauptmann vom Garde ⸗ Schützen taillon, als Major ins Kaiser Franz⸗Grenadier⸗ Regiment versetzt. Prinz Ludwig Wilhelm August von Baden, Premier⸗ Lieutenant, aggregirt dem 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, zum Haupt⸗ mann befördert, von Griesheim, Oberst vom Kriegs⸗Ministe⸗ rium, zum ersten Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein ernannt und gestattet, die Uniform des Kriegs⸗Ministeriums beizube⸗ halten, bei welchem derselbe à la Suite zu führen ist, von Thie senhausen, Major und zweiter Commandeur des 3. Bataillons 4. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, zum Commandeur des Garde-⸗ Schützen⸗Bataillons ernannt worden. Ferner ist der Abschied be⸗ willigt worden: Ho ffmann, Major zur Disposition, zuletzt aggregirt dem 8. Infanterie⸗Regimente, als Oberst⸗Lieutenant mit der Uniform des 18ten Infanterie⸗Regiments und seiner bisherigen Pension, Freiherr von Reiswitz, Major und Chef vom Generalstabe des Garde⸗Corps, als Oberst⸗Lieutenant mit der Generalstabs⸗Uniform und Pension; von Wischetzki, Hauptmann zur Disposition, zu⸗ letzt im Zten Jäger⸗Bataillon, als Major mit der Bataillons⸗Uni⸗ form, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und seiner bisherigen Pension; Wallmouth, Major vom 14ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗ Lieutenant mit der Uniform des 26sten Infanterie⸗Regiments und Pension; Zupitza, Hauptmann vom 2ten Bataillon 22ͤten Re⸗ giments, als Major mit der Uniform des 23sten Landwehr⸗ Regiments; Schulte, Hauptmann vom 3Zten Bataillon 16ten Regiments, als Major mit der Regiments⸗Uniform, mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Versorgung und Pension. 8 Desterreich. Wien, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser ist gestern 2 — Uhr r Reis⸗ 1“ ve. R.eg . 1.. Se der Reise nach Triest hier wie⸗ Sr. Majestät dem Kaiser, welcher die Rückreise nach Wien durch das Isonzothal über Canale, Caporetto (Carfreit), Tarris, Villach und Klagenfurt machte, auch der Feldmarschall Radetzky Görz ver lassen hat, um nach Verona zurückzukehren.
In der Austria wird die Nothwendigkeit der Aufstellung eines österreichischen Konsulats zu San Francisco dadurch motivirt, daß bereits im Laufe dieses Jahres mehrere österreichische Kauf⸗ fahrteischiffe von ausländischen Häfen nach Kalifornien abgegangen sind, das Nachfolgen anderer zu erwarten steht und es bei der An⸗ knüpfung eines direkten Verkehrs zwischen den österreichischen und den kalifornischen Seehäfen von der höchsten Wichtigkeit sei, dort ein verläßliches Organ für nützliche Mittheilungen und Winke zu besitzen, um die Waarensendungen den Verhältnissen gemäß einrich
ten zu können und sich nicht durch übertrieben günstige oder absichtlich entmuthigende Berichte zu nachtheiligen Specula
tionen oder zu voreiliger Einstellung der Speditionen ver
leiten zu lassen. In Berücksichtigung dieser und ähnlicher Verhältnisse hat Se. Majestät auf Antrag des Handels⸗ Ministers mittelst Entschließung, datirt v“ die Aufstellung eines österreichischen Konsulats zu San Francisco in Kalifornien genehmigt. „Bei der Besetzung dieses Konsular⸗ postens“, heißt es in der Austria, „mußte vorzugsweise beachtet werden, daß die Wahl auf einen Mann falle, der nebst dem ernsten Willen, Oesterreichs Handels⸗Interessen kräftig zu fördern, auch die nöthigen Geschäfts⸗ und Ortskenntnisse besitzt, um in jeder Be⸗ ziehung nützliche Dienste leisten zu können. Glücklicherweise fanden sich diese Eigenschaften in der Person des in San Francisco ansä
ßigen Herrn Samuel John Gower vereinigt, daher dessen Ernen
nung zum provisorischen unbesoldeten Konsul in Kalifornien von dem Handels⸗Minister beantragt und von Sr. Majestät geneh⸗ migt wurde.“
Gegen Ende des Monats Juni d. J. wird in Gran unter dem Vorsitze des Fürsten⸗Reichsprimas eine bischöfliche Konferenz abgehalten, zu deren Berathung schon jetzt acht Punkte festgesetzt sind, nämlich: die Regelung der Seminarien, das Patronatsrecht, die Congruag der Pfarrer, die Regelung der Kapitaleinkünfte, die Ausscheidung der kroatisch⸗slavonischen Bisthümer aus dem Bezirke der ungarischen Kirche, die Vermehrung der griechisch-unirten Bis⸗ thümer und der Religionsunterricht in den Gymnasialschulen.
Vor drei Tagen fand eine Renitenz der Eisenbahn⸗Arbeiter auf dem Semmering in Folge einer Reduction des Arbeitslohnes statt. „Durch rechtzeitig angewendete Maßregeln“, berichtet der Lloyd, „wurde diese durchaus unpolitische, übrigens schon öfter beobachtete Bewegung leicht unterdrückt.“
Nach einem Erlasse des Justiz⸗Ministeriums vom 14ten d. M. treten alle bei landesfürstlichen Gerichts⸗Behörden angestellten Be⸗ amten, welchen bei den neu organisirten Gerichten keine Dienst stelle verliehen wurde, mit dem Tage der Amtsübergabe in den
gemeldet, daß gleichzeitig mi
Stand der Verfügbarkeit, dessen Dauer auf ein Jahr festgesetzt
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