welchem von frevelhafter Hand das Leben unseres guten Königs be⸗ droht wurde, der in der Förderung des Glückes seines Volkes die Aufgabe seines Daseins findet und diese mit unendlichen Anstren⸗ gungen und Aufopferungen zu lösen bemüht ist. — In der Ent⸗ üstung und dem Abscheu gegen die verübte fluchwürdige That — ader auch zugleich in den Gefühlen des innigsten Dankes gegen den Ullwaltenden, der die Absicht des Thäters vereitelte vereinigen ich mit uns Preußen Millionen Bewohner des gesammten deut⸗ chen Vaterlandes. Mögen die Beweise der Liebe und Anhäng⸗ ichkeit, die Ew. Königlichen Majestät dargebracht werden, den Ein⸗ druck vertilgen, den die Frevelthat auf das Herz Ew. Majestät und unserer geliebten Königin gemacht haben muß. — Möge Ew. Ma⸗ jestät Gesundheit bald und vollständig wieder hergestellt werden. — Der Allgütige wolle Ew. Majestät theures Leben auch fernerhin unter allen Verhältnissen der Zeit schirmen mit dem Schilde seine göttlichen Allmacht. Munster, den 27. Mai 1850. Ew. Königlichen Majestät Treugehorsamste
Der Magistrat. Die Stadtverordneten.“
Arnsberg, 25. Mai. Kaum war hier die Nachricht von dem fluchwürdigen Attentat auf den König und seiner wunderbaren Ret⸗ ung angekommen, als Magistrat und Stadtverordnete sich vereinig— en, in einer Eingabe an des Königs Majestät die Gefühle der reuen Stadt auszudrücken.
Leichlingen, 22. Mai. Eines der denkwürdigsten Bauwerke unserer Gegend steht in Gefahr, vom Erdboden weggewischt zu werden. Die Burg Nesselrode, der Stammsitz des Geschlechtes, as in unseren Tagen noch verschiedene große Diplomaten hervor⸗ ebracht hat. Sibilla von Nesselrode brachte den Stammsitz 1511 durch Heirath an Gotthard Kettler, der ihn von neuem aufführte. Der Sohn Beider wurde später Heermeister des Schwert⸗Ordens, dann Herzog von Kurland. Die Burg, welche sehr baufällig geworden, oll abgebrochen und von dem dadurch gewonnenen Stoffe ein an⸗ eres Gebäude außerhalb der Burggräben aufgeführt werden, in elchem der Pachter ferner wohnen dürfte.
Oesterreich. Wien, 28. Mai. Wegen Anwesenheit des roßherzogs von Toscana werden bei Hofe verschiedene Festlichkei- en vorbereitet. Der Großherzog fuhr gestern Vormittags mit sei⸗ ier Familie in einem sechsspännigen Hofwagen durch die Kärnthner Straße in die St. Stephans⸗Kirche, um dort eine Messe zu hören. Forgestern Vormittag war großer Kabinetsrath, welchem Se. Ma⸗ estät der Kaiser präsidirte. Die ungarischen Angelegenheiten sollen n der Tagesordnung gewesen sein. 1
Der russische Gesandte am österreichischen Hofe, Graf Medem, at die Reise nach Warschau noch nicht angetreten. Der österrei⸗ hische Hof⸗ und Kabinets⸗ Courier Franz Leyder ist vorgestern Abends nach Warschau abgegangen. Der Courier Herr Leinweber wurde am Tage vorher dahin gesendet.
Dem Lloyd zufolge, sind Verhandlungen im Zuge, welche ine Einigung aller deutschen Mächte im Münzwesen zum Zwecke haben, die durch eine Convention zu Stande gebracht werden soll.
Ein Verein österreichischer Weinbauer wendete sich mit Bitt⸗ chriften an die Regierung, um sie zu bewegen, für die Erweiterung es Absatzes ihres Produftes nach dem Auslande Sorge zu tragen oder wenigstens die auf demselben lastende Verzehrungssteuer herab⸗ zusetzen. Nach dem Lloyd sind auch schon Einleitungen zur Ab⸗ haltung eines Weinbauer⸗Kongresses getroffen worden.
Schon wiederholt wurde im Publikum die Vermuthung aus⸗ gesprochen, als würde von Seiten der Liguorianer auf ihre Rück kehr nach Wien Verzicht geleistet werden, da sich gegen das Be⸗ stehen dieses Ordens überhaupt große Abneigung zeigt. „Die in Betreff einer den Liguorianern eigenthümlich gebörigen Realität außer den Linien Wiens seit kurzem eingeleiteten Verkaufs⸗Unter⸗ handlungen“, bemerkt der Lloyd, „scheinen auch die ausgesprochene Muthmaßung zu rechtfertigen; und es stände demnach auch dieser, das Publikum so sehr beschäͤtigenden Angelegenheit eine sehr einfache und friedliche Lösung bevor.“
Der mit dem Kirchenbann bestrafte Dr. Appellation an den Papst eingegeben haben.
Man schreibt aus Gräfenberg, daß Minister Graf Franz Sta⸗ dion der gänzlichen Genesung sehr nahe ist. Er beschäftigt sich be⸗ reits häufig mit geistigen Arbeiten und unternimmt beinahe täglich Spaziergänge in Gesellschaft. Auch die Lähmung der Zunge, ein Uebel, das den Kranken am meisten belästigte, hofft Priesnitz in kurzer Zeit vollständig heben zu können.
Bayern. München, 28. Mai. (N. Münch. Ztg.) Von den 23 Abgeordneten, welche gegen das ganze Gesetz über die Gerichts⸗Ordnung stimmten, haben 19 folgende Erklärung abgege⸗ ben: „Die Unterzeichneten erklären, daß sie gegen das Gesetz, be⸗ treffend die Gerichts⸗Organisation, in seiner ihm nunmehr durch die Abstimmungen der Kammer gegebenen Gestalt darum gestimmt ha ben, weil sie, obgleich mit dem Prinzipe der Trennung der Justiz und Administration einverstanden, sich mit der allzuweit gehenden Splitterung des Justizwesens, der Vereinzelung und Vervielfälti⸗ gung der Richterstellung, so wie mit den daraus für das Landvolk sich ergebenden Belästigungen und Nachtheilen und den für den Staat erwachsenden bedeutenden Mehrausgaben, sich nicht zu be⸗ freunden vermögen. Dr. Hopf, Westermaier, Doppelhammer, Winkler, Sepp, von Koch, Gschwendter, Döllinger, A. Weiß, Graf La Rosée, Wolfsteiner, Högg, Praun, Kauschinger, Breitenbach, F. S. Mayr, Demel, Pröll, Fruth.“
Das Referat des Herrn von Maurer über die Strafprozeß⸗ Novelle von 1848 ist bereits vollendet, so daß die Kammer -. Reichsräthe in wenigen Tagen darüber wird Sitzung halten önnen.
Württemberg. Stuttgart, 29. Mai. Der Schwäb. Merk. enthält das Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern bis zum letzten Juni 1850:
„ Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Gesammtministeriums und unter Zustimmung der Landes⸗Versammlung verordnen und verfügen Wir, wie folgt: Art. 1. Der in dem Gesetze vom 30. März 1850 (Reg.⸗Bl. S. 69) bestimmte Zeitraum für die einstweilige Forterhebung der “ ordentlichen Etat auf 1848—49 (Finanzgesetz vom 29. Juli bööt S. 321) verwilligten Steuern und Abgaben 1..b Inni 1850 verlängert, jedoch unbeschadet der e. See ung des Finanz⸗Etats auf 1849—1850 eintre⸗ 8 .Se.IeSn. und unter der im Wahlgesetze vom 1. Juli 1e ten Beschränkung, daß über diesen Termin hinaus . er Verfassungs⸗Urkunde keine Anwendun finde. Un⸗
ser Finanz⸗Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Ge 8 be auftragt. Gegeben Stuttgart, den 24. Mai 1850.
h. Wilhelm 1b
Herdegen. Schlayer. Wächte r⸗ S ittler. Baur. Hä
Auf Befehl des Kö nigs: Der Kabinetsviteitor “
Smetana soll eine
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Baden. Rastatt, 24. Mai. (Schw. M.) Heute wurde der jüngste Bruder des Freischaarenführers und Kriegs⸗Ministers der aufständischen Gewalt, Siegel, in das Zuchthaus nach Bruchsal abgeführt, wo er nach hofgerichtlichem Urtheil eine dreijährige Haft zu erstehen hat. Ein junger Mensch von 19 Jahren, war er von seinen Brüdern zu einer etwas mehr hervorragenden Rolle während des Aufstandes herbeigezogen worden. Bei dem eiligen Abzug Mieroslawski's war er in der Festung zurückgeblieben und einer der Adjutanten Tiedemann's geworden. Nach der Uebergabe theilte er mit Corvin die Kasemattenhaft und wurde nach Aufhebung des standrechtlichen Verfahrens gegen die Aufständischen den hiesigen or⸗ dentlichen Gerichten übergeben.
Der Ausbau der hiesigen Festung schreitet unter der Leitung der preußischen Genie⸗Offiziere überraschend schnell vorwärts und wird in den in Angriff genommenen Objekten in nicht allzulanger Zeit beendigt sein.
Morgen vereinigt der allgemein hochgeschätzte Gouverneur, Ge⸗ neral von Geyling, die Offiziere der preußischen Garnison und der badischen Truppen, so wie die Beamten und ausgezeichneteren Ein⸗ wohner, zu einem gesellschaftlichen Feste, in welchem es uns zum letztenmale vergönnt sein wird, die Offiziere des 20sten Regiments mit uns vereinigt zu sehen, da sie mit Anfang Juni die Garnison wechseln werden. Mögen sie eben so freundliche Erinnerung an uns bewahren, als wir ihre Umgänglichkeit und freundliches, wür⸗ diges Benehmen dankend auerkennen müssen.
Die hier garnisonirende Dragoner⸗Schwadron ist nach Gottsau abberufen und wird abgelöst. Wie man vernimmt, soll die ganze Reiterei, mit Ausnahme des von Sr. Hoheit dem Prinzen Friedrich kommandirten Regiments, bald Marschbefehl nach Preußen erhalten und auch Artillerie und Pioniere im Verlauf des nächsten Monats ebenfalls dahin abgehen. Man hört, daß der Gouverneur Ange⸗ sichts der guten Dienste und vortrefflichen Haltung der hiesigen Schwadron deren Beibehaltung zum hiesigen Dienst gewünscht habe.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 29. Mai. (Alt. Merk.) Der Departements⸗Chef der auswärtigen Angelegenheiten, Herr von Harbou, hat seine Entlassung genommen.
Flensburg, den 28. Mai. Die vom Norden her erwartete norwegische Artillerie ist gestern hier eingetroffen und im nördlichen Theile der Stadt einquartiert worden. Da auch die schwedische Artillerie in Flensburg bleibt, so scheint General Malmborg, der sonst wohl nicht das nördliche Schleswig von dieser Waffengattung ganz entblößen würde, eine Concentration des neutralen Truppen⸗ Corps zu beabsichtigen.
AUAuslannd.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 28. Mai. Den Vorsitz führt Daru. Die Repräsentanten des Berges überreichen abermals zahlreiche Anti⸗Wahlreform⸗Petitionen. Man bemerkt unter ihnen Antony Thouret, Brives, Laurence de 'Ardéche, Emanuel Arago, Raspail, Quinette, Boysset, Baune und Savoye. Die Fortsetzung der Wahlreform⸗Debatte führt zu Arlikel 3: „Der Wohnort des Wählers wird dargethan: 1) Durch die Einzeichnung auf der Personalsteuerrolle oder derjenigen der persönlichen Naturalleistung zu Vizinalwegen; 2) durch die Erklä⸗ rung der seit drei Jahren wohnhaften Väter und Mütter, was nämlich großjährige im älterlichen Hause wohnende Söhne anbelangt, welche nicht auf der Personalsteuerrolle verzeichnet sind; 3) durch die Er klärung der Meister oder Lohnherren; was die Großjährigen betrifft, welche gewöhnlich bei ihnen arbeiten, wenn sie mit ihnen im näm— lichen Hause oder im Fabrikgebäude wohnen.“ Raudot findet diese Art unvollkommen und unbestimmt. Mehr als 4 Millionen wirklich ansässiger Individuen würden von den Wählerlisten, auf welchen sie gegenwärtig sich befinden, gestrichen werden. Nament⸗ lich treffe dies die Masse der Tagelöhner, selbst der Landleute, welche lauter Freunde der Ordnung seien. Durch Annahme dieses Artikels schieße die Majorität auf ihre eigenen Soldaten. Gein schlägt folgendes Amendement vor: „Der Wohnort u. s. w. 1) durch das thatsächliche Bekanntsein; 2) durch die in Arti⸗ kel 104 des Gesetzbuches vorgeschriebene Erklärung; 3) durch das Zeugniß zweier ansässiger Wähler.“ Der Redner bemerkt, wenn man den Census herstellen wolle, möge man den Kommissions⸗ Entwurf, wenn man nur über den Wohnort sich versichern wolle, sein Amendement annehmen. Faucher, als Berichterstatter, be⸗ merkt, der Artikel schließe nur die Vagabunden aus und stelle die einfachste Bedingung auf, welche jeder Mensch erfüllen müsse, die ämlich, einen festen Wohnsitz zu haben. Das Amendement wird verworfen, ein anderes von Charamaule gar nicht in Betracht genommen. Larabit zieht sein Amendement zurück. Monet will das „wird bewiesen“ in „kann bewiesen werden“ verändert und „4) durch alle andere Umstände“ — hinzugesetzt wissen. Lamoriciere vertheidigt das Amendement. Der Kom⸗ missions⸗Artikel sei offenbar zu beschränkt und bestärke das Land im Glauben an die Wiederherstellung des Census. Man spricht viel davon, was man für Fraakreich thun wolle. Was Frankreich am meisten bedürfe, sei Achtung vor dem Gesetze, und die National⸗ Versammlung solle billig mit gutem Beispiele vorangehen. (Bravo links.) Berryer betritt die Tribüne. Man möge nicht von ihm erwarten, daß er sich auf die Gesammt⸗Debatte neuer⸗ dings einlasse. Der ehrenwerthe General vor ihm habe von der Aufrichtigkeit des Gesetzes gesprochen. 1 Er könne mit ihm nicht in jedem Bedürfniß, nicht in allen Ideen übereinstimmen. Nach den gemachten traurigen Erfahrungen würde er vielleicht mehr als irgend ein Anderer diesen Marimen Beifall zollen. Mit ihm würde ese Unterwürfigkeit unter das Gesetz predigen, hocherfreut, daß die entschiedene Sprache des Generals die Feinde der öffentlichen Ruhe mit Furcht erfüllen würde. Jedenfalls habe sie ihm zahl⸗ reichen Applaus von dieser Seite (links), hoffentlich zu seinem nicht geringen Erstaunen eingebracht. Er wolle das vom General ver⸗ theidigte Amendement nur bekämpfen, weil es der Natur des Ge⸗ setzes prinzipiell zuwider sei. Jedermann erkenne die Nothwendig⸗ keit eines festen Wohnsitzes (Lärm links), sie finde sich im Gesetze von 1849. (Unterbrechung.) Man werfe ihm eben vor, er könne die Constitution unmöglich vertheidigen, da er nicht dafür gestimmt habe. Er appellirt hier an Alle, die ihn seit 20 Jahren kennen. Er habe nie seine politische Meinung verleugnet. Nach der Revolution von 1848 habe er zuerst seinen Freunden Ruhe und Frieden gepredigt. (Lärm.) Er verwerfe das Amendement. Er bemerkt, das Gesetz schließe moralische und intelligente Bürger nicht aus, denn alle Arbeiter, Beamten, Land⸗ und See⸗Soldaten, welche in der Ge⸗ sellschaft einige Verantwortlichkeit hätten, würden ihre Interessen gewahrt finden. Was endlich die Arbeiter beträfe, deren Beschäf⸗ tigung ein Nomadenleben bedinge, so hätten sie einen festen Wohnsitz, den ihrer Familte. Das Gesetz achte sogar die Lohndiener, und doch sei er und fast ganz Frankreich überzeugt, daß diese Individuen des Wahl⸗ rechtes unwürdig seien. (Lärmlinks.) Man habe kein Recht, die Absicht der
Kommission zu verdächtigen. (Lärm links.) Er sei gewiß bereit, die Ueber⸗ zeugung mancher Alt-Republikaner zu achten, welche sich dem Ge⸗ setze fügten. Doch sei es sonderbar, die Gesinnung der Ordnungs⸗ Partei zu verdächtigen, da ihr vor dem Februar die Alt⸗Republi⸗ kaner nur durch Louvel’s und Alibaud's Attentate bekannt gewor den. (Furchtbarer Lärm links.) Schölcher: „Das ist eine In
famie.“ Baune: „Zur Ordnung den Redner!“ Großer Tumult. Man verlangt die Censur. Baune droht Berryer mit der Faust und wird zur Ordnung gerufen. Berryer: „Ich weiß nicht, wie man meine Worte gedeutet hat.“ Der Präsident uuft den General Laydet zur Ordnung. Berryer: „Er achte die aufrichtigen Republikaner eben so, wie er für sich Achtung begehre. Allein unglücklicherbeise hätten sie ihren Republikanismus von Alters her nur durch Louvel und Alibaud bewährt. (Neuer Tumult.) General Lamoricière und Lapdet eilen zugleich auf die Tribüne. Der Schluß wird begehrt. Lamori⸗ eidre spricht heftig dagegen. Die Rechte erhebt sich für den Schluß. Indessen hat der Secretair Heeckeren Herrn Ducos zugerufen, er solle auf seinen Platz gehen. Dieser erwiedert: „Schweigen Sie, oder ich wersfe Sie hinaus!“ Heeckeren: „Kommen Sie her.“ Der Präsident ruft Ducos zur Ordnung. Die Debatte wird fortgesetzt. Lamoricibre bekämpft Berryer's Rede und behauptet, das Gesetz sei nur Verwirrung. Auf Fau
cher's Antrag wird das Amendement verworfen. General Lay
det verlangt das Wort wegen des Ordnungsrufes und bemerkt,
nach 1848 habe Berryer stets seine Ergebenheit für die Republik ausgesprochen. Punkt 1 des Artikels 3 wird angenommen und die Sitzung aufgehoben.
Paris, 28. Mai. Der neaäpolitanische Gesandte, Baron An⸗ tonini, hat dem Präsidenten ein Schreiben des Königs von Neapel übergeben, worin die Vermählung des Grafen von Trapani mit der toskanischen Prinzessin Marie Isabella Annunciate angezeigt wird. Graf Pralormo, Gesandter des Königs von Sardinien, hat dem Präsidenten der Republik übergeben: 1) die Antwort des Kö⸗ nigs auf das Abberufungsschreiben Lucian Murat's; 2) die Ant⸗ wort auf das Beglaubigungsschreiben Ferdinand Barrot's; 3) die Anzeige von der Vermählung des Herzogs von Genua mit der Prinzessin Tochter des Prinzen Johann von Sachsen.
Man sprach heute in der National⸗Versammlung von einer Zusammenkunft zwischen General Cavaignac, de Flotte und Vidal, welche bei Herrn von Girardin stattgefunden, und man wollte wis sen, es sei darüber verhandelt worden, die Regierungsgewalt bei gewissen Eventualitäten an Cavaignac zu übertragen. Andere sind der Ansicht, daß man über die Combinationen einer Kandidatur für 1852 unterhandelt habe. Thatsächlich ist blos die Zusammenkunft.
Großbritanien und Irland. London, 28. Mai. Mit dem Dampfschiffe „Ripon“ ist ein außerordentlicher Gesandter von Nepal in der Person des General Dschung Rahadur Konur Ranadsch hier eingetroffen, welcher im Namen seines Souverains der Königin kostbare Geschenke zu überreichen hat. Der General ist Oberbefehlshaber des Heeres von Nepal und Premier⸗Minister. Er ist nach orientalischer Weise auf das kostbarste gekleidet und trägt Perlen und Diamanten an sich, die auf 150,000 Pfd. Sterl. geschätzt werden. Mit dem „Ripon“ ist unter anderen merkwürdi gen seltenen Thieren für die zoologische Gesellschaft auch ein Nil— pferd angelangt.
Nußland und Polen. Warschau, 29. Mai. Vor⸗ gestern sind von Berlin Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz von Preußen und Prinz Friedrich Karl, in Begleitung des General⸗ Lieutenants von Lindheim, der Grafen von Waldersee und von der Goltz, des Hofmarschalls Grafen von Pückler und anderer Militairs und Hofstaatsbeamten, von Wien der österreichische Ministerpräsi⸗ dent Fürst Felix Schwarzenberg, in Begleitung des Ministerial beamten von Buhl und des Capitains Thom, von Kra⸗ kau der Prälat Schindler und von anderen Orten der General⸗Adjutant des Kaisers Nikolaus, Baron Lieven, 116136“ Kaiserlichen Flügel⸗Adjutanten Fürst Theodor Paskewitsch und Achmatoff hier eingetroffen. Se. Majestät der Kaiser und Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thronfolger hiel ten vorgestern früh eine Musterung der im Lager von Powonsk versammelten Truppen ab, und gestern wurden ebendaselbst im Beisein der hohen Gäste Sr. Majestät verschiedene Manöver von den Truppen aller Waffengattungen ausgeführt. Abends war Theater⸗Vorstellung in der Orangerie von Lazienki, nach welcher der Kaiser mit dem Prinzen von Preußen und dem Prinzen Frie drich Karl eine Spazierfahrt durch den glänzend erleuchteten Park machte.
Dänemark. Kopenhagen, 28. Mai. (Alt. Mer k.) Im Volksthing ist das Pensionsgesetz einstimmig (mit 64 Stimmen) zur zweiten Berathung gestellt worden, das Thing beräth jetzt das Invalidengesetz. In der heutigen Sitzung des Volksthings wird die Frage entschieden, ob Schöler’'s Interpellation über die Auf⸗ nahme der schleswig-holsteinischen Friedens⸗Vorschläge und den Stand der Kriegs⸗ und Friedens⸗Angelegenheit zugelassen wer den soll.
Die Budget⸗Comité des Landsthings hat den Geheimen Kon ferenz⸗Rath Oersted zum Vorsitzenden und Konferenz⸗Rath Tre⸗ schow zum Berichterstatter gewählt.
Italien. Turin, 22. Mai. (Lloyd.) Der Prozeß des Erzbischofs Franzoni soll morgen zur Verhandlung kommen. Der Klerus ist mit der Maßnahme der Regierung gegen diesen Kirchen⸗ fürsten nicht zufrieden. Der Gefangene hat bereits viele Anerken⸗ nungs⸗Adressen erhalten, und er zeigt im Ganzen eine sehr wür dige Haltung. Den Fragen seines ihm beigegebenen Arvokaten setzt er eine stoische Ruhe entgegen und sagt immer, daß er von nichts wisse. Es ist höchst wahrscheinlich, daß der Erzbischof jede Verthei⸗ digung ablehnen, wodurch sich natürlich die beiderseitige Erbitterung nur steigern wird.
Turin, 23. Mai. (Llo yd.) Das allgemeine Gespräch des Tages bildet in Turin der interessante Prozeß des Erzbischofs Franzoni. Die elegante Welt hatte sich einge unden, um den Ver handlungen beizuwohnen. Das Gericht bestand aus acht Räthen. Als die Geschworenen beeidet waren, wurde der Angeklagte vorge⸗ rufen. Er erschien jedoch nicht, und das Verfahren wurde in con- tumatiam gegen ihn eingeleitet. Die verschiedenen Belege zur An⸗ klage⸗Akte wurden verlesen, die dem Staatsanwalte Stoff zur Ent⸗ wickelung der Anklage gab. Das Vergehen gegen das Preßgesetz wird vollkommen konstatirt. Die einzelnen Stellen des inkriminir⸗ ten Cirkulars wurden besonders hervorgehoben und endlich alle gra⸗ virenden Umstände, die aus der Nichtbefolgung der Staatsgesetze hervorgehen, zusammengestellt, um den Kern des Platdoyers zu bilden und auf Richter und Geschworene einen guten Eindruck zu machen. Dies gelang dem Staatsanwalte vollkommen. Der Anwalt des Angeklagten war schon deshalb mißlicher daran, weil sein Klient durchaus von keiner Vertheidigung hören wollte, und ihm natürlich
keine Instructionen gegeben hatte. Es lag überhaupt etwas Demü⸗
thigendes in dem Umstande, daß der Kirchenfürst durch den Armen⸗ Advokaten vertreten wurde. Indessen machte der Anwalt zur Vertheidigung den Umstand geltend, daß der Erzbischof durch sein Cirkular das Gewissen seines Klerus über die neuen Ge⸗ setze beruhigen wollte und ihnen deshalb die Normen vor⸗ schrieb, nach welchen sie den Gehorsam gegen die Gesetze mit dem Gehorsam gegen die Kirche vereinigen können. Der Vertheidiger erinnerte den Geschworenen, daß in derselben Citadelle, in welcher der Erzbischof gegenwärtig gefangen sitzt, gerade vor hundert Jahren der berühmte Schriftsteller Pietro Giannone in enger Haft saß und verkümmerte, weil er die Oberherrschaft der fürstlichen Gewalt gegen den Klerus mit großer Heftigkeit vertheidigte, und schloß mit der Versicherung, daß kein Grund zur Verurtheilung gegen seinen Klienten vorliege. Der Präsident resumirte sodann Vertheidigung und Anklage und stellte an die Geschworenen folgende Anfrage: „Ist Se. Eminenz der Herr Erz⸗ bischof von Turin durch sein Cirkular vom 18. April des Verge⸗ hens der Nichtachtung der Staatsgesetze schuldig oder nicht⸗ schuldig?“ Die Geschworenen zogen sich sodann zurück, und erst nach einer halben Stunde kamen sie wieder in den Saal und er⸗ tlärten einstimmig durch den Mund ihres Sprechers: g dee Angeklagte ist schuldig!“ Das Publikum vernahm diesen Aus⸗ spruch mit dem der Heiligkeit des Ortes angemessenen ehrfurchts⸗ vollen Schweigen. Der Staatsanwalt trug auf eine sechsmonat⸗ liche Gefängnißstrafe und auf eine Geldbuße von 1000 Lire an. Das Gericht verurtheilte den Erzbischof in die Kosten, so wie zu einer Geldstrafe von 500 Lire und zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat. In der heutigen Kammersitzung wurde die Aufhebung des Stempels für Journale beschlossen. Ein besonderer Artikel bestimmt zugleich die Reduction des Stempels für auswärtige Journale. Florenz, 22. Mai. (Lloyd.) Der toskanische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Don Andrea Corsini, Herzog von Ca⸗ sigliano, hat heute Florenz verlassen, um sich zur Großherzoglichen Familie nach Wien zu begeben. Während seiner Abwesenheit ist der Präsident des Ministerrathes, Herr Baldasseroni, provisorisch mit dem Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten betraut worden.
Rom, 20. Mai. (Lloyd.) mes Konsistorium.
Gestern machte das französische Offizier-Corps dem statt Ba⸗ raguay v'Hilliers zum Armee⸗Kommandanten ernannten General Gemeau Aufwartung.
Der Papst hat eine Kommission zur Organisation eines aus vier Schwadronen zu bestehenden Veliten⸗Corps ernannt.
Neapel, 20. Mai. (Lloyd.) Mehrere Matrosen des in un⸗ serem Golf ankernden tunesischen Kriegsschiffes wollten einige neaͤ⸗ politanische Knaben mit Gewalt an Bord führen. Bei dem dadurch entstandenen Volksauflaufe rückten Kavallerie⸗ und Infanterie⸗ Truppen an, welche, statt die Erbitterten zu beschwichtigen, auf das Volk einhieben und einige Matrosen tödteten.
Die Riforma sagt, daß man im Neapolitanischen selbst mit ordentlichen Pässen versehene Sardinier nicht zulassen wolle. Kaum, daß man ihnen gegen Bürgschaft des Ministers einen Aufenthalt von 48 Stunden gestattet.
Spanien. Madrid, 23. Mai. Patria ist mit Beschlag belegt.
Der englische Gesandte trifft Anfangs Juni ein
3proz. 31 ⅛.
Heute hielt der Papst ein gehei⸗
(Fr. B.) Das Journal
Verhandlungen des landwirthschaftlichen Kongresses.
BVerhandelt Berlin, den 29. Mai 1850. In Gegenwart Se. Excellenz des Herrn Ministers von Man euffel.
Der Präsident eröffnet die Sitzung mit der Aufforderung zur Verlesung des Protokolls.
Es werden mehrere Einwendungen gegen Inhalt und Fassung esselben erhoben, welche sofort durch Aenderung ihre Erledigung inden; nur Lette wünscht, im heutigen Protokoll auf die von
Senfft gemachte Bemerkung: .“
„daß häusig bei Gemeinheitstheilungen in Forsten kleine Wald⸗
Parzellen mitten in den Forsten an einzelne Interessenten zum
Nachtheil der Waldkultur überwiesen worden seien“, eine Erwiederung angeführt zu sehen, dahin lautend:
daß ein solches Verfahren bei Anlegung der Theilungspläne ge
setzwidrig und die Behauptung thatsächlich nicht richtig sei, wie
er, der mehrere Jahre Direktor der Auseinandersetzungs⸗Behörde zu Frankfurt a. d. O. gewesen sei, dies versichern müsse. Solche
Fälle, wie der Herr Vorredner als allgemein oder häufig bezeich⸗
net, könnten höchstens ausnahmsweise und einzeln vorgekommen
ein.
Ein demnächst sgemachter Hinweis auf die die Fassung des zersammlungs⸗Protokolls betreffende Programms⸗Bestimmung ver⸗ anlaßte den Beschluß: daß es von heute ab bei Befolgung dieser Bestimmung lediglich sein Bewenden haben und ein ausführlicher Bericht erst nachträglich von den Schriftführern zusammengestellt werden solle.
Der Präsident fordert nunmehr Baumstark zum Vortrag der Ministerial⸗Vorlage, betreffend die Runkelrübenzucker⸗Steuer frage, auf, nach dessen Beendigung der Präsident Bode der Ver⸗ sammlung anheimstellt, diesen Gegenstand unerörtert zu lassen, da die Anregung dazu in einer früheren Zeit erfolgte und durch die Gesetzgebung einstweilen seine Erledigung gefunden habe, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt.
Es wurde demnach übergegangen zu
9v“
Gegenstand II., betreffend den Meliorationsfonds, worüber die erste Abtheilung des Kommissions⸗Berichts der Ver⸗ sammlung bereits vorgelegt worden.
Nachdem Lette den Inhalt des letzteren resumirt, entspann sich eine längere Debatte, in deren Verlaufe die folgenden Anträge gestellt wurden:
1) von von Gerlach:
„Die Versammlung wolle beschließen: daß hinsichtlich der Meliorations⸗Fonds, welche die ein⸗ zelnen Provinzen besitzen, keine Debatte über das Ver⸗ bleiben dieser Fonds stattfinde. Bei der Verwen⸗ dung dieser Fonds möge aber der Central⸗Verein des betreffenden Regierungs⸗Bezirks gehört werden.“
2) von Arnold:
„Der Kongreß möge beschließen, in Erwägung, daß seine Stellung darin bestehe, daß seine Beschlüsse auf keinen absoluten Erfolg rechnen können, sondern nur einen mo⸗ ralischen Werth haben, und derselbe überzeugt ist, daß das hohe landwirthschaftliche Ministerium bestrebt sein werde, dieselben nach Kräften zur Geltung zu bringen, demselben zu empfehlen, ein Kredit⸗System für Meliora⸗
tionen anzubahnen, basirt auf sol Staatsgarantie und Begründung eines Grundfonds aus Staatsmitteln.“
3) von Albrecht:
„Daß der der Provinz Preußen überwiesene Meliora⸗ tionsfonds derselben belassen, aber die Verwaltung der Central⸗Vereine unter der Betheiligung und Kontrolle des Königlichen Ober⸗Präsidenten und unter erleichterten Bedingungen übertragen werde.“
4) vom Referenten:
a) Wird das Bedürfniß zur Bildung von Meliorations⸗Fonds anerkannt?
b) Soll die Staatsregierung gebeten werden, unter Ueberreichung der Denkschrift, der Verhandlungen und des Referats der Kommission, diesem Gegenstande ihre besondere Aufmerksam⸗ keit zu widmen?“ von Gerlach und Albrecht ziehen ihre Anträge zurück,
Ersterer in der Voraussetzung, daß die bestehenden Meliorations⸗
Fonds unverändert bleiben, Letzterer, nachdem er Kenntniß erhalten,
daß eine Aenderung in der Verwaltung jener angebahnt würde.
Die beiden Anträge Lette's werden angenommen, wodurch der Arnoldsche Antrag seine Erledigung findet.
Auf den von dem Präsidenten von Beckedorff gemachten Vorschlag:
„daß für die Vorbereitung der Beschlußnahme über Gegenstand J.
(Verwendung der Landeskultur⸗Fonds) eine Kommission ernannt
werde, welche die Denkschrift I. zu prüfen und aus den bisheri⸗
gen Berathungen und Beschlüssen die Materialien zu ihren Vor⸗ schlägen zu entnehmen habe“,
welcher angenommen wird, beschließt die Versammlung:
daß diese Kommission von der Versammlung aus Vertretern aller
Provinzen in acht Personen ernannt werde,
und wählt hierauf für
1) Brandenburg: Präsident von Gerlach, 2) Posen: von Reiche, 8 3) Preußen: Albrecht,
4) Pommern: Baumstark,
5) Sachsen: Röder,
6) Schlesien: von Zedlitz,
7) Westfalen: Wiederhold,
8 8) Rheinprovinz: Simo
Derselben werden beigeordnet: vom Königlichen Ministerium:
Regierungsrath Heyder;
vom Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium:
1 Geheimer Ober⸗Regierungsrath Kette:
Die Beschlußnahme über einen inzwischen eingegangenen Antrag: „bei der großen Anzahl von noch zu erledigenden Gegenständen und der Kürze der Zeit von jetzt an auch Nachmittags⸗Sitzungen u Hlee.
wurde, mit Rücksicht auf die noch fortdauernden Kommissions⸗Sitzun⸗
gen, bis auf Freitag vertagt.
Gu ph he II. Gegenstand XIV. Samen⸗Varietäten.
Referent Kette theilt die Gründe mit, welche ihn zum Vor⸗
schlage dieser Frage veranlaßten, und stellt folgende Anträge:
„Die Versammlung möge es für wünschenswerth erklären:
a) daß die Vereine die Erfahrungen über die Getraide⸗Va⸗ rietäten in ihrer Gegend sammeln und in ihrem Kreise und dem Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium mittheilen wollen, welches dieselben übersichtlich zusammenstellen möge; die Vereine mögen die Landwirthe aufmuntern, über die Samen⸗Varietäten Versuche anzustellen; die Vereine mögen durch komparative Versuche feststellen, aus welchen Gegenden Saatgetraide zu beziehen sei, um in einer anderen Gegend reichere oder doch werthvollere Aerndten zu erzielen, als aus den einheimischen, und ob diese Vorzüge sich nur bei der ersten Aerndte zeigen, oder ob die bessere Eigenschaft sich wenigstens durch einige Generationen des Getraides fortpflanzt;
d) die Vereine mögen ihre Mitglieder und sich unter einan⸗ der bei Beschaffung des Samen⸗Getraides aus anderen Gegenden thunlichst unterstützen,
welche Anträge sämmtlich angenommen wurden.
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Gegenstand XVII. Erweiterung der Chausseebauten in der Provinz Preußen, und
Angriff des Chausseebaues in Masuren.
Als Referent entwickelte Albrecht das dringende Bedürfniß der vermehrten Sorgfalt für diese die Landeskultur bedingende An gelegeuheit, namentlich in Preußen und Masuren.
Die Berathung führte zu folgenden Anträgen:
1) vom Referenten:
„Die Versammlung wolle mit Berücksichtigung des dringenden
Bedürfnisses der Chausseebauten in Preußen namentlich die
schnelle Beendigung der in Angriff genommenen Chausseestrecken
in Masuren beschließen; diese begründeten Anträge den Königlichen Ministerien dringend zu empfehlen.“
2) von Franz:
„Die landwirthschaftlichen Centralstellen der Provinzen bilden in jeder Provinz eine Kommission von sechs Mitgliedern, welche sich mit der Beförderung des Chausseebaues beschäftigen. Sämmt⸗ liche acht Kommissionen bilden eine Landes⸗Central⸗Kommission für die Beförderung des Chausseebaues aus ihrer Mitte, welche die Aufgabe hat, eine heilsame Verbindung mit der Verwaltung und unter den Provinzial⸗Kommissionen zu erhalten.“
3) von von Kleist:
a) eine Kommission zu bilden, welche Kenntniß zu nehmen
habe von der Betheiligung aller Regierungs⸗Bezirke des
Staats an Chausseebauten, welche der Staat auf alleinige
Kosten hat ausführen lassen;
2) dieser fortdauernden Kommission, welcher ich seitens der Provinzen empfehle, 8 Mitglieder von jeder Provinz ein Mitglied — beizugesellen, sind von Seiten der Re gierungs⸗Bezirke alle auf Chaussee⸗ Bedürfnisse und Wünsche gehörigen Anträge und. Nachrichten einzureichen; diese Kommission erhält die Befugniß, bis zur Erneuerung des Kongresses oder bis zur geregelten weiteren Vertre⸗ tung der landwirthschaftlichen Interessen die Angelegenheit wegen fernerer Betheiligung am Chausseebau, um Benach⸗ theiligungen auszugleichen und überhaupt ein Netz von Kunststraßen über den ganzen Staat zu verbreiten, mit den hohen Behörden zu verhandeln und sich dabei die Unterstützung des haal Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums “ .
4) von Lette:
„ Die Versammlung erkennt an:
a) daß gute Wege und Chausseen eine nothwendige Be⸗
8
2 XSIIV
idarische Verbindlichkeit,
insnng gr; Voraussetzung zu Verbesserung und He⸗
ng der Landeskultur und des landwirthschaftlichen Gewerbes sind;
b) 2 c. a lgescehe es hebaa⸗ von Litthauen
en solcher Chausseen und Wege dringend
1 bedarf, geht iedoch über die das Chausseewesen betreffenden Anträge zur Tagesordnung über, weil sie dem Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten vertraut, daß es auch diesem Gegenstande von seinem Standpunkt aus seine lebhafte Theilnahme widmen werde.“
Die Anträge Lette’'s kommen zuerst zur Abstimmung und wer⸗ den beide angenommen, wodurch die Anträge von Franz und von Kleist erledigt sind.
GIM Flachs und Hanfbereitung und Verarbeitung. Gegen stand XXI. Die Erhaltung der Flachsbereitungs⸗ Anstalten zu Patschkey und Suckau.
Referent Graf Burghauß verwendet sich warm für die Er⸗ haltung der genannten Anstalten und reicht, nachdem von mehreren Seiten Widerspruch dagegen erhoben wurde, folgenden vermittelnden Antrag ein:
„Die Versammlung wolle beschließen, zu befürworten: daß, wenn es nicht möglich sein sollte, die Anstalten von Patschkey und Suckau als Staats-⸗Anstalten zu erhalten, dahin zu wirken, daß diese Anstalten als solche in den Händen von Privaten fernerhin der Provinz erhalten wer⸗ den, daß demnach bei dem Verkauf solche Bedingungen gestellt werden, welche dies sichern.“ welcher die Zustimmung der Versammlung erhält.
Gegenstand XXX. verbunden mit XLV. Förderung des Hanf⸗ und Flachsbaues, des letzteren durch Flachs⸗Faktoreien und über die zu errichtende
Gesellschaft für Flachs⸗ und Haufbau.
von Viebahn, Rohde, Bessel, Wiederhold, von Ro⸗
senberg⸗Lipinski, Graf Burghauß stellen folgende Anträge: „Die landwirthschaftliche Versammlung wolle beschließen:
a) das Zusammentreten einer Gesellschaft zur Beförderung des Flachs⸗ und Hanfbaues in Preußen wird der Theil⸗ nahme und Mitwirkung der landwirthschaftlichen Vereine empfohlen; die Gesellschaft für Flachs⸗ und Hanfbau möge veranlaßt werden, bei der Verwirklichung ihres Werkes in solchen Gebietstheilen, in welchen keine besonderen Zweigvereine für Flachs⸗ und Hanfbau sich bilden möchten, die Mitwirkung der landwirthschaftlichen Vereine ein⸗ treten zu lassen; und 1 ihre Thätigkeit namentlich auf die Verbreitung eines bes⸗ seren Röthungs⸗ und Reinigungs⸗Verfahrens und auf die Errichtung von Faktoreien für riesen Zweck zu richten; nicht minder
—) auf Verbreitung guter Saamenarten und Umsendung ambulanter Instruktoren in den slachsbauenden Gemeinden“,
und Bessel den nachstehenden Antrag: „Die Versammlung wolle das Königl. Landes⸗Oekonomie⸗Kolle⸗ gium ersuchen, bei dem hohen Ministerium darauf anzutragen, die Bestrebung der Vereine, welche die Beförderung des Hanf⸗ und Flachsbaues sich zur speziellen Aufgabe gestellt haben, kräftigst zu unterstützen.“
Die vorstehenden Anträge wurden angenommen.
OW11“ Allgemeine Einrichtung von Spinnschulen unter Bei⸗ hülfe des Staats,
nach dessen Befürwortung von von Viebahn und aus dessen weiterer Erörterung der nachstehende Antrag von Simons:
„Die Versammlung wolle beschließen, über den Gegensta
(Spinnschulen) zur Tagesordnung überzugehen.“ 1b nebst dem Amendement von Burghauß:
„mit Hinßccht auf den bereits bei der Vorlage über die Füllar⸗
beiten gefaßten Beschluß“ sich ergab und die Genehmigung der Versammlung erhielt.
Gtu“ Gegenstand 25. Progressive Steigerung der Brannt⸗ weinsteuer und Aufhebung der Brausteuer,
über welchen nach längerer ausführlicher Berathung, auf den Vor⸗ schlag von Graf Burghauß, zur Tagesordnung übergegangen ward.
Auf die nächste Tagesordnung setzt der Präsident zunächst die Beschlußnahme über Gegenstand XIII.; die Runkelrübenzucker⸗ Fabrication als landwirthschaftliches Nebengewerbe, sodann die in⸗ zwischen eingehenden Kommissions⸗Berichte und demnächst die übri⸗ gen noch zu verhandelnden Gegenstände nach ihrer feststehenden Reihenfolge und schließt die Sitzung um 3 Uhr. (gez.) von Beckedorff. von Schlicht. Albrecht.
von Lengerke.
Die statutenmäßige General⸗Versammlung der Actionaire des zoologischen Gartens findet heute Nachmittag nach 5 Uhr im zoolo⸗ gischen Garten unfehlbar statt.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 1. Juni. Im Schauspielhause. 95ste Abonnements Vorstellung: Zum erstenmale: Der pariser Taugenichts. Lustspiel in 4 Abth., frei nach dem Französischen, vom Dr. C. Töpfer. Hierauf: Der Kaiser und die Müllerin, historisches Lustspiel in 1 Akt, von F. W. Gubitz. Anfang halb 7 Ubr.
Sonntag, 2. Juni. Im Opernhause. 61ste Abonnements⸗ Vorstellung: Introduction, Arie und Duett aus dem ersten Akt der Oper: Die Vestalin, von Spontini, im Kostüm vorgetragen von den Herren Pfister und Hoffmann. Hierauf: Der Wasserträ⸗ ger, Singspiel in 3 Abth., nach dem Französischen der deux journées, vom Dr. Schmieder. Musik von Cherubini. Anfang halb 7 Uhr.
Vom 1. Juni d. J. an findet folgende Einrichtung im Opern⸗ hause statt:
Die Parterre⸗, Tribünen⸗ und Amphitheater⸗Billets, von Pa⸗ pier, nur für eine Vorstellung gültig, mit daran befindlichen Retour⸗ Billets versehen, werden nicht mehr, wie bisher, bei der Kontrolle in der Kassenhalle gegen Contre⸗Marken umgetauscht, was zur Er⸗ leichterung des Publikums gereicht, sie werden dagegen, und zwar die Parterre⸗ und Tribünen⸗Billets dem vor dem Eingange ins Parterre rechts wie links befindlichen Controlleur vorgezeigt, der das Retour⸗Billet von dem Parterre⸗ und Tribünen⸗Billet trennt und an sich behält. Letzteres verbleibt in den Händen des Käufers und wird beim Eintritt in die Tribüne und das Parterre nur vor⸗ gezeigt; die Billets zum Amphitheater werden dem am Fuße der
zum letzteren führenden Treppe befindlichen Controlleur vorgezeigt,
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der gleichfalls das Retour⸗Billet vom Amphitheater⸗Billet trennt