Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Im Monat April 1850 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗ Transport
„ Güter⸗ Transport
57,986 R. 8 S. 4 Pf.
88,895 » 11 » 7115
Summa 146,881 R. 19 S. 11 P. 188 5 8*
Im Monat April 1849 wurden ein genommen:
aus dem Personen- 1 3 8 Transport 62,275 R. 25 S. — Pf. 8
940
Güter⸗Transport
70,233 11 „
1850 wurden eingenommen:
aus dem Personen⸗ Transport. inkl. 532 R. 15 S für Milit. Trans 1 porte,
aus dem Güter⸗ Transport
Mithin im April 1850 ein Plus von .. In den ersten vier Monaten des Jahres
172,985 R. 15 S. 2 Pf.
¹l. 329,892 „ 22 „ — »
4849 8 Summa 132,509 „ 6 » 95 1849 dagegen:
14,372 R. 13 S. 2 P.
Transporte, aus Transport
1 2
11““ 8 8
Summa 502,878 „ 7 » 2 5
Vraabss Mhnss FXx Secnek.oceexekere
aus dem Personen⸗ Trahhr . inkl. 13,375 Rtlr. 10 S. für Milit.
Mithin pro 1850 ein Plus von
In den ersten vier Monaten des Jahres
8
dem Güter⸗
v“ .“ Summa 436,018 » — 1 „
66,860 R. 6 S. 10 P.
Bekanntmachungen.
“ [330] ͤ1““ G
Der wegen Aufreizung zum Hochverrath und Auf⸗ ruhr in contumaciam zu zehnjähriger Zuchthausstrase verurtheilte vormalige Privat⸗ Aktuarius, jetzige Güter⸗ Dismembrant Johann Gottfried Klose aus Frei⸗ burg hat seinen Wohnort heimlich verlassen und sich der Verhaftung durch die Flucht entzogen.
Alle resp. Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden hier⸗ mit dienstergebenst ersucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und unter sicherer Begleitung an uns ab⸗ zuliefern.
Auch wird ein Jeder, der von dem Aufenthalte des ꝛc. Klose Kenntniß hat, hiermit aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.
Schweidnitz, den 23. Mai 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Sunglenmnent. 1
Familien⸗Namen: Klose, Vornamen: Johann Gottfried, Geburts⸗ und Aufenthaltsort: Freiburg, Religion: evangelisch, Alter: 40 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 ½ Zoll, Haare: dunkelbraun, Stirn: breit und frei, Augenbrauen; braun, Augen: braun, Nase: stumpf, Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Zähne: gesund, Kinn: rund, Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Ge⸗ stalt: untersetzt, Sprache: deutsch. Besondere Kenn⸗ zeichen: trägt einen großen Kinnbart.
[269] EEnßheng des Post⸗Etablissements zu Warnow. Das 3 Meilen von Perleberg, 2 ½ Meilen von Len⸗ zen und 1 Meile von der Mecklenburgischen Stadt Grabow entfernte, an der Berlin⸗Hamburger Chaussee belegene Königliche Post⸗Etablissement zu Warnow soll nach der Bestimmung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten meistbietend veräußert werden. G Wir haben hierzu im höheren Auftrage einen Bie⸗ tungs⸗Termin an Ort und Stelle vor dem Herrn Bau⸗ Inspektor von Rosainsky auf Sonnabend den 22. Juni 1850 anberaumt, zu welchem wir Bietungs lustige mit dem Bemerken einladen, daß nach 3 Uhr Nachmittags neue Lizitanten nicht mehr zugelassen wer⸗ den. Das Etablissement hat einen Flächen⸗Inhalt von 6 Morgen, ist nach der im November v. J. aufgenom⸗ menen Taxe auf 24,202 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. abgeschätzt 1 und besteht aus: 1) dem massiven zweistöckigen Post⸗ amts⸗ und Wohnhause mit zwei einstöckigen Seitenflü⸗ eln, 2) einem Pferdestall⸗Gebäude, 3) einer Wagen- Remise und Stallgebäude, 4) einem gepflasterten Hofe nd 5) einem Obst⸗ und Gemüsegarten. Die Gebäude sind mit 19,625 Thlr. bei der Kurmärkischen Land⸗ Feuer⸗Sozietät versichert. 1 Die Veräußerungs⸗Bedingungen und die Taxe des Grundstücks können in der geheimen Registratur des Königl. General⸗Postamts und bei der unterzeichneten Königl. Regierung, so wie in dem Geschäfts⸗ Büreau des genannten Bau⸗Inspektors und auf dem Haupt⸗ ollamte zu Warnow eingesehen werden. * Auf dem letzteren liegen auch die zur Tarxe gehörigen beiden Zeichnungsblätter von den Gebäuden des Eta⸗ blissements und dessen Lokalitäten zur Einsicht aus. Potsdam, den 16. April 1850. Königliche Regierung. Abtheiluffg des Innern.
[327] Bekanntmachung. Das Mühlengut Zawada Nr. 1 mit einer Mahl⸗, einer Schneidemühle und circa 901 Morgen Pr. Land, und abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein im Prozeß⸗Büreau einzusehenden Taxe auf 19,413 Thlr. 29 Sgr., soll in termino
den 4. Dezember c., um 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden.
Ppr. Stargardt, den 10. Mai 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[234] EhhI1
Auf den Antrag des Kolonisten Gottfried Heinrich
und Maurergesellen Ferdinand Baade aus Rieben wer⸗
en alle diejenigen, welche an die Elbinger Stadt⸗
Obligationen:
Nr. 1618 über 100 Thlr.
Nr. 2709 über 50 Thlr.) nebst Coupons vom
Nr. 3925 über 20 Thlr. 1. Januar 1847,
1 1. 8 1. Juli 1808
von der Elbinger Stadtgemeinde unterm 1— Mai 1809
ausgestellt und mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 12. Mai 1809 garantirt und angeblich bei einem Brande zu Rieben am 12. April 1847 vernichtet, als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ Inhaber Ansprüche machen, auf den 2. September 1850, Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Bröde unter der Warnung vorgeladen, daß, wenn sich Niemand meldet, die ge⸗ dachten Stadt⸗Obligationen und Coupons für amor⸗ tisirt erklärt und alle unbekannten Prätendenten mit ihren Ansprüchen werden präkludirt werden Elbing, den 9. April 1850. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1331] “ Im hiesigen Depositorio befinden sich solgende Mas⸗ Eigenthümer 8ean sind:
) 4 . eircg 30 Thlr. bestehende Nachlaß der am Wittw 1 1842 zu Gnojau verstorbenen v8 we ei12n Sakrzewska, geb. Lindner;
Kesen noch cirra 52 Thlr. bestehende Nachlaß des zu Kunzendorf im Jahre 1786 verstorbenen Schnei⸗ ders Michael Ziemann (oder Cimen), angeblich
aus Warschau, zu welchem sich bisher nur die auf 1 se berechtigten Kinder der Elisabeth Wosniak, Catharine verehelichte Dziendzielowski,
½ der Masse
und Jacob Wosniak gemeldet haben, während folgende anscheinend gleichfalls Erbberechtigte, na⸗ mentlich: die Kinder des Martin Ruttkowski, von denen eine Tochter sich im Jahre 1787 in Mestin bei Dirschau aufgehalten haben soll, die Wittwe des Michael Ruttkowski, nachher verehel. Buch⸗ lewicz, und deren Sohn Martin Ruttkowski, der sich im Jahre 1787 in Gr. Montau aufgehalten hat; die Kinder des Jacob Ruttkowski: Michael, 1787 in Altfelde, Barbara, in demselben Jahre in Königsdorf, Andreas, damals schon abwesend, und Elisabeth, im genannten Jahre in Fischau, der Hans Bukowski, 1787 in Marienburg, und dessen Kinder Elisabeth, die nach Schlesien gegangen sein, und Simon, der in Sießau sich aufgehalten haben soll, nicht zu ermitteln gewesen sind;
der Nachlaß des zu Pr. Königsdorf verstorbenen Wirthschafters Paul Mezeck in 2 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf.; e Jacob Schulz aus Gr. Lesewitz, welcher im Oktober 1838 im hiesigen Lazareth verstorben ist, in circa 45 Thlr.; der des Arbeitsmanns Zander aus Fischau und seiner am 21. Dezember 1844 in Fischau verstor⸗ benen Ehefrau, Maria mit Vornamen, in circa 15 Thlr.; 1
der des am 21. Januar 1847 in Gr. Lesewitz verstorbenen Einwohners Johann Janzen, von circa 18 Thlr.; der des Knechtes Joseph Kaleta, welcher Mai 1847 in Campenau verstorben, von 5 Sgr.; der des Tischlers Adolph Meinke, welcher am 22. Juni 1849 in Stadt Caldowo verstorben ist, in circa 30 Thlr. bestehend, auf welchen seine näch⸗
am 22. 4 Thlr.
.
I
Itg
103 Ediktal⸗Cit G Bakiewicz,
1) Die Gebrüder Andreas und Joseph Bakiew Söhne des am 9. August 1830 zu Groß⸗Jeziory verstorbenen Försters Martin Bakiewicz, von de⸗ nen der Andreas, nachdem er im Jahre 1821 das älterliche Haus verlassen, in Klony und zuletzt vor circa 24 bis 25 Jahren in Zberki als Wirthschafts⸗ schreiber domizilirt; der Joseph. Bakiewicz aber, nachdem er, 14 Jahre alt, das älterliche Haus ver⸗ lassen und bei dem Schornsteinfeger Buczkowski⸗ hierselbst in die Lehre getreten, als Schornsteinfe⸗ gergeselle sich im Jahre 1829 von Gnesen aus auf die Wanderschaft begeben haben soll;
2) der Stanislaus Kalamaykowski, gebürtig aus Groß⸗
Jezior hiesigen Kreises, ehelicher Sohn der Oeko⸗ nom Franz und Heleng Kalamaykowskischen Ehe⸗ leute, welcher, sicheren Nachrichten zufolge, im Jahre 1830 sich in seinem 15ten Lebensjahre von Czolowo, Schrimmer Kreises, dem nachmaligen Wohnorte seiner als Wittwe nachgebliebenen Mutter, nach Polen begeben, als Soldat an dem Insurrections⸗ Kriege der Polen gegen Rußland Theil genommen und bei der letzten Erstürmung von Warschau im Jahre 1831 geblieben sein soll, und seitdem ver⸗ schollen ist,
werden, da seit jener Zeit ihre vermuthlich nächsten Er⸗ ben über ihr Leben, jetzigen Aufenthalt oder ferneren Verbleib keine Nachricht erhalten haben, auf deren und des den Abwesenden bestellten Kurators Antrag hier⸗ durch öffentlich vorgeladen, sich zu dem zu ihrer näͤhe⸗ ren Vernehmung auf den 30. Januar 1851, Mittags um 11 Uhr, Herrn Appellationsgerichts⸗Refe⸗
vor dem Deputirten, llatio rendar Vatiche, hier angesetzten Termine entweder per⸗ Weise ihren
sönlich zu gestellen oder auf glaubhafte zeitigen Aufenthaltsort schriftlich anzuzeigen, widrigen⸗ falls sie fuͤr todt erklärt und ihr gegenwärtiges und künftiges Vermögen ihren sich meldenden legitimirten Erben event. dem Fiskus als ein bonum vacans zuge sprochen und ausgeantwortet werden wird. In gleicher Weise werden deren etwa nachgelassene unbekaunte Er⸗ ben und Erbnehmer hierdurch öffentlich vorgeladen, sich in obigem Termine mit ihren Anträgen zu melden, da⸗
mit mit Berichtigung des Erben⸗Legitimations⸗Punktes
verfahren werden könne, widrigenfalls sie mit ihren Erb⸗ Ansprüchen werden präkludirt werden.
Schroda, den 17. Januar 1850. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen.
sten Erben, die verwittwete Mühlenbesitzer Fleisch⸗ ner, Louise geb. Meinke, und Charlotte, verehe⸗ lichte Organist Greifenhagen, verzichtet haben;
9) der Erlös von einem Stück sichtenen Langholz, das im Oktober 1847 bei Gr. Montau ange⸗ schwemmt ist, und der, nach Abzug der Bergungs⸗ und Auctionskosten, 1 Thlr. beträgt.
Es werden daher Alle, welche an eine dieser Massen als Erben, Erbnehmer, Eigenthümer oder aus sonst einem Rechtsgrunde Anspruch zu haben vermeinen, namentlich aber die obengenannten Erben des Michael Ziemann, respektive deren Erben, hierdurch aufgefor⸗ dert, diese Ansprüche bis spätestens zum Termin
den 23. März 4851, Vormiktags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt und die Massen den sich ligistwienae Erben, resp. dem Fiskus zugespro⸗
verden sollen. . 8 cen anienburg, den 23. Mai 1850. 8 Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung
326] Vekannniemnmachung.
Nachdem durch das Erkenntniß des Ersten Senats des vormaligen Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Stettin vom 2. Februar 1848 der Rittergutsbesitzer Albert Friedrich Constantin von Ramin auf Daber für einen Verschwender erklärt, diese Erklärung aber durch das Erkenntniß der Ersten Deputation des Civil⸗Senats des Königlichen Appellationsgerichts vom 15. Novem⸗ ber 1849 rechtskräftig wieder aufgehoben worden, so wird in Folge dessen auch die öffentliche Verwarnung vor einem dem von Ramin zu gewährenden Kredite hierdurch zurückgenommen.
Stettin, den 7. Mai 1850.
Königl. Kreisgericht. Abtheilung für Prozeßsachen.
A 1) Andrzey i Jozef. bracia Bakiewicz, synowie les- niczego Marcina Babkiewicza w dniu 990 Sierpnia 1830r w wielkich Jeziorach zmarfego, z ktörych Andrzéy opusciwszy w roku 1821 dom rodei- cielski w Klonach a na ostatku przed 0kolo 24 lub 25 laty w. Zberkach jako pisarz gospo- darcz) zostawat, Jozef Bakiewicz zas opu- 3 i wszy majac okolo 14tu lat dom rodzicielski iczyt sie kominiarstwa tu w. Srodzie u komi- niarza Buczkowskiego, jako kominiarczyk zas w roku 1829 2 Gniezna mial isé na wendrowkeé, ) Stanislaw Kalamaykowski urodzony w wielkich Jeziorach powiatu- tuteyszego, syn prawego 1022 Ekonoma Franciszka i Heleny Katamaykowsbich mallonköw, ktéöry majac 15 lat podlug pewnych doniesien wroku 1830 2 Czolowa powiatu Szrem- skiego, gdzic pöꝰniéy i iego matka jako wdowa mieszkala, do Polski sie wydalit, jako Zolnierz w powstaniu Polakow- przcciw- Rossyanom byl czynnym, pr2) ostatnim zdobyciu Warszaw) w roku 1831 miat zginaé i od tego czasu znikt, wzywaia sie z2 przyczyny Ze ich najbliszi domnie- mani sukcessorowie o ich Zyciu, terazniéyszem po- byciu lub dalszem przebywaniun wiadomosci Zadnéy nie odebralt — na wnioseck tychze i kuratora nie- przytomnym przydanego, aby sie w terminie celem ich blilszego wystuchania na dzien 30go Stycznia 185 1r, zrana 0 godzinie 11 bö orzed Deputowanym Ur. Vatiche Relerendaryusza Sadu Appellacyinego wyznaczonym albo osobiscie stawili lub o têerazniéyszym ich pobyciu wiarogoduie i na pismie doniesli, w przeciwnym bowiem razie za umarlych uwazani i ich majqtek terazniéysz) 1 przyszly sukcessorom zglaszaiacym si0 1 wylegitymo- wanemi lub te2² Fiskusowi iako bonum v0C9nns Przy- sadzonem i wydanem zostanie. Niewiandomi Suk- céessorowie lub spadkobierey wyzey wzmiankowanych 0sob takle publicznie zapozy waig sic, aby sig w Per minie tym 2 wnioskami swemi celem prowadzenia le gitimacyi zglosili, w przeciwnym bowiem razie 2 pre tensy ami swemi co do Sukcessyi wyklucveni zostand. w Srodzie dnia 17g0 Stycznia 1850 r. Krölewski Sad Powiatowy. Wyqdzia! pierwszy Spraw cy wilnych.
TIIEEEaio s.
Der Schriftsteller Edgar Bauer aus Charlotten⸗ burg, über 29 Jahr alt, ist durch Beschluß des An klage⸗Senats des hiesigen Königlichen Stadtgerichts vom 2. März c. wegen Aufruhrs in Anklagestand ver setzt, indem er beschuldigt wird, bei einem zu Berlin am 21. August 1848 stattgehabten Aufruhr als Rädelsfüh⸗ rer sich betheiligt zu haben.
Zu seiner Vernehmung Sache haben wir einen Termin auf
den 16. September 1850, Vormitt. 8 Uhr, im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3 hierselbst, anberaumt.
Angeklagter wird hiermit mit der Aufforderung vor⸗ geladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Ge⸗ richt so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll.
Berlin, den 16. Mai 1850.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
1. Deputation für Schwurgerichtssachen.
[270] Bekanntimachung.
Auf dem im Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, und zwar im Amtsbezirk Ronneburg gelegenen Theile des vormaligen Mannlehn⸗, jetzigen freien Erblehn⸗Ritter⸗ zuts Roschitz haftet dermalen noch eine Hypothek, welche aut des über dieses Rittergut zwischen weil. dem Stift⸗
[328]
und zur Verhandlung der
Naumburgischen Konsistorial⸗Präsidenten und Domherrn des Stifts Naumburg, auch Herzoglich Altenburgischen Steuer⸗Ober⸗Einnehmer, Herrn Karl August von Uffel, als Verkäufer, und weil. Herrn Moritz Karl von Eck⸗ hart auf Hayn und Roschitz Reußischen Antheils, als Käufer, unterm 2. Juni 1788 abgeschlossenen und dies⸗ orts unterm 28sten desselben Monats und Jahres lan⸗ des⸗lehnsherrlich konfirmirten Kaufkontrakts wegen der stipulirten und damals unbezahlt gebliebenen Kaufgel⸗ dersumme von Zwanzig Tausend Fünf Hundert Meißn. Gülden in Conventions⸗Speciesthalern, das Stück zu einem Thaler acht Groschen gerechnet, von Seiten des Verkäufers am Kaufobjekte vorbehalten und in der dies⸗ fallsigen Kauf⸗Confirmations⸗Urkunde vom 28. Juni 1788 antheilig mit landes⸗lehnsherrlichem Konsens ver⸗ sehen wurde.
Den kontraktlichen Abzahlung dieser Kaufgelder von Verkäufer successiv in nachstehender Ordnung wirkt werden:
4000 Mfl. zur Leipziger Michaelis⸗Messe 1788,
5000 „ Oster⸗Messe 1789, 2000 2000 2000
Bestimmungen zufolge sollte die 20,500 Mfl. an den baar be⸗
2000 4
1500 5 5„ 2 1 5 8
Daß diese Abzahlung wirklich erfolgt sei, behauptet zwar der dermalige Eigenthümer des Ritterguts Roschitz
1
Altenburgischen Antheils, der Königl. Sächs. Rittmeister ga. D. Herr Johann Christoph Ferdinand von Branden⸗ stein daselbst, derselbe vermag aber seiner Versicherung nach dieses Anführen dermalen nicht nachzuweisen, auch eben so wenig diejenigen, welche einen Anspruch an die gedachte Summe zu machen berechtigt sein könnten, ausfindig zu machen.
Es hat daher derselbe bei Herzoglichem Landes⸗Justiz⸗ Kollegium und Lehnhofe hier um präjudizielle öffentliche Vorladung aller derjenigen, welche aus irgend einem Rechtstitel einen gegründeten Anspruch an obige Summe machen zu können glauben, zur Anzeige und Nachwei⸗ sung dieser vermeintlichen Ansprüche gebeten.
Nachdem nun diesem Gesuche stattzugeben beschlossen und
der erste Oktober 1850 (ist der Dienstag nach dem 18ten Sonntage pst. Trinit.) zum Ediktal⸗Termin anberaumt worden ist und alle diejenigen, welche an dem vorerwähnten, auf dem Rit⸗ tergute Roschitz Altenburgischen Antheils noch ungelöscht stehenden Kaufgelrer⸗Kapital von 20,500 Mfl., es sei aus welchem Rechtstitel es wolle, gegründete Ansprüche zu haben vermeinen, durch erlassene und nicht nur bei Herzoglichem Landes⸗Justiz⸗Kollegium hier, sondern auch beim Königl. Preußischen Appellationsgericht zu Naum⸗ burg und bei dem Fürstlich Reuß⸗Plauenschen Landes⸗ Justiz⸗Kollegium zu Gera, ingleichen beim Herzoglichen Justiz⸗Amte Ronneburg zum Anschlag gebrachte Edik⸗ tal⸗Citation vorgeladen worden sind, oben bezeichneten Tages Vormittags XI Uhr in Person oder durch ge⸗ hörig zu legitimirende Bevollmächtigte vor einem De⸗ putirten des Herzogl. Landes⸗Justiz⸗Kollegiums hier in dessen Kommissionszimmer zu erscheinen, sich sowohl für ihre Person zu legitimiren, als auch ihre Ansprüche an⸗ zumelden, zu beweisen, nach Befinden mit dem oben genannten Besitzer des Ritterguts Roschitz darüber kürz⸗ lich zu verfahren und sodann rechtlicher Entscheidung gewärtig zu sein, wogegen wegen der in diesem Termine Nichterscheinenden, nach vorgängiger Ungehorsams⸗Be⸗
schuldigung,
den 16. Oktober 1850 mit Eröffnung eines Kontumazial⸗ und Präklusions⸗ Dekrets werde verfahren werden; so wird solches und daß die sich etwa anmeldenden, hier nicht wohnenden Interessenten angewiesen worden sind, einen in hiesiger Stadt wohnhaften Anwalt zur Annahme von Ladungen und anderen Zufertigungen zu bevollmächtigen, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Altenburg, am 6. April 1850. Herzogl. Sächsisches Landes⸗Justiz⸗Kollegium. Dr. Thienemann. [180] . * 02½ ..—⸗+— Der Wollmarkt in Güstrow, durch Zoll⸗ und Steuerfreiheit für ein⸗ und ausgehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre am 24., 25. und 26. Juni abgehalten und die Wolle schon vor Beginn des Mark⸗ tes gelagert, so daß mit Anfang des ersten Markttages die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen können. Güstrow, den 14. März 1850. Bürgermeister und Rath.
Köln⸗Mindener Eisenbahn. 68181 General⸗Versammlung. Am Freitag den ’S Juni Ca,
Vormittags 10 Uhr, wird die diesjährige regelmäßige General „Versammlung der Actionaire der Köln⸗Mindener Eisenbahn hierselbst im großen Rathhaussaale statt⸗ finden. 1 Unter Bezugnahme auf die §S. 33 bis 39 des Sta⸗ tuts werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Actionaire hiermit eingeladen, an dieser General⸗Versammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts Theil zu nehmen, indem wir bemer⸗ ken, daß in Anwendung der §§. 33, 34 und 39 ibid. die Eintrittskarten und Stimmzettel am 24. und 25. Juni in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, am 26. und 3
Serw.
27. Juni in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr in unserem Geschäfts⸗Lokale am Franken⸗ platze hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung, außerdem gegen Vorzeigung oder Einsendung der Vollmacht, in Empfang genommen werden können. Außer der vorbe⸗ merkten Zeit werden keine Einlaßkarten verabreicht. Köln, den 20. Mai 1850. 1 doo
8 gee Thüringische Eisenbahn.
In unserem 3 g treten vom 1. Juni ab folgende Veränderungen ein:
1) Zug J. Anschluß von Berlin und Leipzig, geht von Halle erst 6 ¼ Uhr Morgens ab und kommt in Eisenach 11 % Uhr an. 1 Zug VII. Anschluß an Kassel resp. Frankfurt, ver⸗ läßt Eisenach Morgens 10 Uhr und trifft zum Anschluß nach Berlin und Magdeburg um 3 ½ Uhr in Halle ein.
Zug VIII. nimmt nicht in Eisenach, mittags 3 Uhr erst in Erfurt seinen endet in Halle Abends 7 ½ Uhr.
Zug IX. geht nicht mehr bis Halle, in Weimar, wo er 9 ½ Uhr “ Der Anschluß an Zug VI. nach Berlin ist auf⸗ gehoben.
Weiteres besagen
den und an den
F 7. te.
Faßefhii den 28. Mai 1850.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
sondern Nach⸗ Anfang und
sondern bleibt
die auf den Stationen aushängen⸗ Einnahmen für 6 Pf. verkäuflichen
Bayern.
seit dem 19. März gültigen Fahrplan
2 Rthlr. für 4 Rthlr. ⸗ b CV1 “““ in allen Theilen der Monarchie ohne pPreis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird gen mit 2 ⅔½ Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
W 1““
Deutschland.
Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligungen in der Armee. — Allerhöchste Kedigeceanbre.
Oesterreich. Wien. Kaiserliche Verordnung über die Munitionsge⸗ bühr. — Der russische Gesandte. — Russische Ehrenzeichen⸗Verleid b⸗ gen. — Der Telegraphendienst. — Die Ortsgemeinden⸗Bildung. —
Vermischtes. n. München. Der holländische Minister⸗Resident abberufen — Königliche Verordnung. — Frohnleichnams⸗Prozession. — Th. Mat⸗ tenheimer †. Hannover. Hannover. Erste Kammer: Ausgabe⸗Bewilligungen für das Unterrichtswesen, für die verschiedenen E 886 18 nern und der Finanzen. — Jagdgesetz. — Zweite Kammer: Militair⸗ Bludget, Annahme des Gesetzentwurfs über die Gerichtsordnung. Baden. Karlsruhe. Ausmarsch der Truppen. Schleswig⸗ Holstein. Kiel. Veränderung der Departements⸗Chefs. Frankfurt. Frankfurt a. M. Admiral Kotzebue. — Geschenk an die preußischen Truppen. Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des dritten Artikels des Wahlreform⸗-Entwurfs. — Paris. 1 es Audienz. — Stand der Differenz mit England. — Die Haupt⸗Entscheidungspunkte des Wahlgesetzentwurfs und die noch übrigen Arbeiten der National⸗ Versammlung. — Die Verbindung zwischen Girardin und Cavaignac. Kandidaten für die Wahl des Niederrheins. — Vermischtes.
öFöö“ yG . ondon. Diplomatische Konferenz. — Parlamentsverhandlungen. — Der Gorhamsche Prozeß. —
b änemark. Kopenhagen. General Krogh geht zur Armet ab. —
I“ der TTö“ die Aungeiße des Volksthing.
Italien. Turin. effentliche Gebete der Bischöfe sü urtheil⸗
Ixeanebreieaun schöfe für den verurtheil
Spanien. Madrid. Journalverurtheilung. — Gesandter nach Berlin
Mexiko. Mexiko. Schluß der Kongreß⸗Session. — Mord eines De⸗ putirten. — Feuersbrunst. .
Verhandlungen des landwirthschaftlichen Kongresses. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Preußen.
Beilage.
Amtlicher Theil.
1““ über das Befinden Sr. Majestät des Königs. Die Empfindlichkeit im Bereich des Schußkanals erscheint heute Abend etwas gesteigert. Uebrigens ist in dem Befinden Sr Ma⸗ jestät des Königs keine Veränderung vorgegangen. Schloß Charlottenburg, am 31. Mai, Abends 9 ½ Uhr. (gez.) Sch önlein. Grimm. Langenbeck.
Se. Majestät der König haben in der vergangenen Nacht ruhig geschlafen. Die Empfindlichkeit der Umgebung des Wundkanals ist wieder vermindert, und die Reinigung des letzteren schreitet in na⸗ turgemäßer Weise fort.
Schloß Charlottenburg,
(gez.) Schönlein.
den 1. Juni, 9 ½ Uhr Morgens. Grimm. Langenbeck.
Se. Hoheit der Herzog Eugen von Württemberg ist
von Karlsruhe hier angekommen.
Angekommen: Der Fürst von Pückler⸗Muskau, von
Dresden.
Dentschland
Preußen. Berlin, 1. Juni. Nach dem heutigen Militair⸗ Wochenblatte ist von Kehler, Rittmeister vom 9ten Husaren⸗Re⸗ giment, zum Major, von Orlich, Major vom 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß, zum 2ten Commandeur des 2ten Bataillons 1sten Garde⸗ Landwehr⸗Regiments ernannt, Hindersin, Major vom General⸗ stabe des 6ten Armee⸗Corps, als aggr. zum 6ten Artillerie⸗Regi⸗ ment versetzt, Herzog zu Sachsen ⸗Meiningen⸗Hildburg⸗ hausen, Hoheit, zum General⸗Lieutenant à la Suite der Armee, Graf Rödern, Oberst⸗Lieutenant vom Kaiser Alexander⸗Grena⸗ dier⸗Regiment, zum Commandeur des 13ten Infanterie⸗Regiments ernannt, Freiherr Hiller von Gärtringen, von Rum⸗ mel, von Hoffmann, General⸗Lieutenants a. D., der Charakter als Generale der Infanterie verliehen worden. Ferner ist der Abschied bewilligt worden: von Tippelskirch, Hauptmann vom 20sten Infanterie⸗Regiment, als Major mit der Regiments⸗Uniform, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension. Freiherr von der Goltz, Major und Adjutant beim General⸗ Kommando des 8ten Armee⸗Corps, als Oberst⸗Lieutenant mit der Uniform des 4ten Dragoner⸗Regiments, Aussicht auf Civil⸗Versor⸗ gung und Pension. von Wolff, Major vom 12ten Husaren⸗ Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗Uniform und Pension. Schröder, Oberst und Commandeur des 13ten Infan⸗ terie⸗Regiments, als General⸗Major mit Pension. Kortenbei⸗ tg Hauptmann vom 2ten Bataillon Aten Regiments, diesem als
ajor.
Dasselbe Blatt enthält ferner Folgendes: „Nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Vrbre: .
und Bekanntmachung anheimgebe. Potsdam, den 25. April 1850.
20. (gez.) Friedrich Wilhelm.
8 (gegengez.) von Stockhausen. “ n den Kriegs⸗Minister.
wird hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht und zur Vermei⸗ dung etwaiger Rückfragen noch bemerkt, daß, wie diese Allerhöchste Bestimmung ausdrücklich besagt, dieselbe auf frühere Fälle nicht be⸗ zogen werden kann, die bis dahin verabschiedeten Offiziere mithin sich auch ferner der Uniform zu bedienen haben, welche sie bis jetzt zu tragen berechtigt waren.
Berlin, den 25. Mai 1850.
Kriegs⸗Ministerium.
8 von Stockh ausen.
An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos ꝛc.“
Oesterreich. Wien, 30. Mai. Se. Majestät hat auf Vortrag des Kriegsministeriums die angetragene Erhöhung der “ Scheibenschießen genehmigt, dagegen die Aus⸗ - es Exerzierpulvers von ½ auf ½ Pfund pr. K. jährli herabzusetzen befohlen. 1““
Der russische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf Medem, dürfte, dem Wanderer zufolge, die Reise nach Warschau erst nach der Rückkehr des Minister⸗Präsidenten Fürsten Schwarzenberg antreten, Heute war hier das Gerücht verbreitet, der Kaiser von Rußland werde am Dienstag in Wien erwartet.
Abermals sind eine bedeutende Zahl russischer Ehrenzeichen der Armee in Ungarn zugekommen, und es ist eine Regulirung der Ver⸗ theilung, resp. neue Vertheilung der Medaillen bei denjenigen Trup⸗ penkörpern vorgenommen worden, welche an der 107tägigen Ver⸗ theidigung Temesvar's Antheil genommen (Sivkovich, Zanini, Ro⸗ manen Banater, Strassoldo, Khevenhüller Infanterie, Schwarzen⸗
berg Ulanen, Artillerie⸗- und Sapeur⸗Abtheilung).
8 Wie es heißt, wird aus den bisherigen Staats⸗Telegraphisten ein eigenes Telegraphisten⸗Corps gebildet, wie dies in Schweden der Fall ist und sich dort als sehr praktisch bewährt haben soll.
F Ortsgemeinde⸗Bildung im Kronlande Oesterreich unter er Enns ist, wie der Lloyd sagt, allerwärts mit dem besten Er⸗ folge vollendet; fast nirgends wurden Reclamationen erhoben. Das gesammte Flächenmaß dieser Gemeinden beträgt 3,405,498 Joch,
Auf Ihren Antrag genehmige Ich hierdurch als Grundsatz, daß jeder Offizier, der von jetzt ab mit der Erlaubniß zur Tragung
anwohnen.
479 % Quadratklafter. Die Bezirks⸗Hauptmannschaft Bruck an de Leitha hat aus 62 11“ 63 mithin um eine mehr gebildet, weil die Katastral⸗Gemeinde Bruck an der Leitha in zwei Gemeinden, nämlich Stadt und Schloß Bruck, auf⸗ gelöst wurde. Zusammen sind 1713 Ortsgemeinden mit 109,804 Einwohnern gebildet.
Der Wanderer meldet: Aus Hermannstadt vernehmen wir, daß Graf Joseph Teleky, vormärzlicher Gouverneur von Sieben⸗ bürgen, bei Sr. Excellenz dem jetzigen Militair⸗ und Civilgouver⸗ neur am 10. Mai bittlich seine Aufwartung gemacht. Das Ge⸗ such betrifft die Sequestration der Familiengüter, die in Folge der revolutionairen Thätigkeit des Grafen Ladislaus Teleky in Paris gerichtlich erfolgt zu sein scheint. Den Exgouverneur begleiteten dahin mehrere distinguirte Personen.“
Die Sammlung aller im Jahre 1848 erschienenen Plakate und Flugschriften bis zu dem Umfange eines Druckbogen, welche durch einen Beamten des Telegraphenbüreau's im Drucke erscheinen sollten, unterblieb auf Anordnung des Ministers des Innern. Der Her⸗ ausgeber derselben soll sich mit dem Ministerium des Innern ver⸗ ständigt haben, welches ihm die ganze Sammlung um den Preis von 1600 Fl. C.⸗M. abgekauft haben soll.
Am Bord der größeren Schiffe der österreichischen Marine werden versuchsweise elektrische Telegraphen angebracht, um durch dieselben die bisherigen Zurufe zwischen dem Capitain, Steuermann und den Arbeitern des Maschinenraums zu ersetzen. Ein dazu er⸗ forderlicher Apparat ist sehr einfach und gar nicht kostspielig. Es hat vor dem Sprachrohre voraus, daß er in jeder Art Wetter und beim größten Sturme auf dem Schiffe gleich gute Dienste leistet. Die Eisenbahn⸗Arbeiten am Semmering werden jetzt sehr thä⸗ tig gefördert, und es soll gegründete Aussicht vorhanden sein, daß die Schienenfahrten wenigstens theilweise binnen Jahr und Tag beginnen können.
„Der mit einem Beglückwünschungsschreiben Sr. Majestät des Kaisers nach Berlin abgesendete Major und Flügel⸗Adjutant Graf Wrbna ist vorgestern zurückgekehrt.
Der hannoversche Freiherr Hermann Leo von Uslar⸗Gleichen
ist hier angekommen, um in Oesterreichs Militairdienste zu treten.
Bayern. München, 29. Mai. (A. Ztg.) Der seithe⸗ rige holländische Ministerresident an unserem Hofe, von Gevers, ist von hier abberufen worden und geht als bevollmächtigter Minister von hier nach Stockholm, aus Veranlassung der demnächst stattfin⸗ denden Vermählung des Kronprinzen von Schweden. — Durch eine Königliche Verordnung vom Gestrigen ist das Abhalten von Treib⸗ jagden an Sonn⸗ und Feiertagen von nun an verboten.
München, 29. Mai. (N. M. Ztg.) Zu der morgen statt⸗ findenden Frohnleichnams⸗Prozession sind bereits sehr viele Fremde hier eingetroffen, und eine sehr große Anzahl wird voraussichtlich morgen mit dem ersten Bahnzuge noch ankommen. Laut Programm des Königlichen Oberst⸗Kämmererstabes wird Se. Majestät der Kö⸗ nig Max und die Prinzen Luitpold und Adalbert nebst dem Herzog Max Königliche Hoheiten mit dem großen Cortege der Prozession Die Herren Staatsräthe, die Staats⸗Ministerien,
der Regiments⸗Uniform mit den Abzeichen für Verabschiedete aus dem Dienste scheidet, für alle Zeit unverändert diejenige Uniform zu tragen hat, welche zur Zeit seines Ausscheidens die des Regiments war, dem er angehörte, wonach Ich Ihnen die weitere Veranlassung
1850.
sämmtliche übrigen Behörden, der Stadt⸗Magistrat und die Herren Gemeinde Bevollmächtigten schließen sich 889 Cortege an. 8 Die Prozession geht um 8 Uhr von der Frauenkirche aus.
Gestern Nachmittag starb nach längerem Leiden im 63sten Le⸗ bensjahre der als Blumen⸗ und Früchtemaler, so wie als Restau⸗ rateur alter Gemälde, rühmlichst bekannte gu. Konservator der Kö⸗ niglichen Gemäldegallerie, Herr Theodor Mattenheimer. Der Ver⸗ ewigte, Sohn des ehemaligen bamberger Hofmalers Mattenheimer und auch daselbst geboren, entwickelte schon frühzeitig ein bedeuten⸗ des Kunsttalent. Gemälde von ihm, fast durchgängig Frucht⸗ und Blumenstücke, finden sich in allen größeren Gallerieen des In⸗ und Auslandes. Als Restaurateur hatte er gleichfalls einen sehr be deutenden Namen.
Hannover. Hannover, 31. Mai.
Erste Kammer. Sitzung vom 30. Mai.
Lehrern sind 4000 Rthlr. in das Budget aufgenommen.
kampf beantragt: Stände genehmigen in Betracht des dringenden Bedürfnisses zum Zweck der Pensionirung von Lehrern eine Erhö⸗ hung jener Summe auf 7000 Rthlr. Rosenthal würde sich im Allgemeinen gern mit dieser erhöhten Summe einverstanden erklären, aber in diesem Augenblicke, wo an die Finanzen des Landes so große Anforderungen gemacht werden, und in Betracht, daß aus anderen als Staatsmitteln, namentlich aus städtischen, viel für Lehrer⸗Pensioni⸗ rung gethan werde, glaubt er dem Antrage das Wort nicht reden zu können. Braun: Er habe seinerseits Anstand genommen, über jene 4000 Rthlr. hinaus die Liberalität der Stände in Anspruch zu nehmen, sollten aber Stände aus freien Stücken mehr be⸗ willigen, so werde das dem Ministerium nur angenehm sein. Kammerrath von Münchhausen findet es erklärlich, daß der Vorstand des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten den Antrag seinerseits nicht bekämpfe, aber aus allgemeinem Gesichts⸗ punkte könne er den Antrag empfehlenswerth nicht halten. Her⸗ mann und Kirchhoff glauben sich überhaupt gegen jede Erhöhung der Pensionirungen aus Staatsmitteln erklären zu müssen. Ro⸗ senthal: So weit möge er doch nicht gehen. Im Allgemeinen sei er mit der Sache vollkommen einverstanden, aber er halte den Augenblick nicht für günstig. Erst Brod, dann Ananas, sei ein wahres Sprüchwort. Die Mittel, welche der Staat jetzt für Schu⸗ len 8 verwenden habe, bedürfe vor Allem die Volksschule. Kirch⸗ hoff: Er müsse wiederholen, was er schon öfter geäußert habe, daß es überhaupt nicht im ständischen Interesse sei, mehr zu be⸗
willigen, als die Regierung gefordert. Rosenthal: Der Aus⸗ schuß scheine in Bezug auf das Ober⸗Appellationsgericht anderer Ansicht gewesen zu sein. Tellkampf empfiehlt nochmals seinen Antrag, vermag jedoch bei der Abstimmung nur eine kleine Minderheit für denselben zu gewinnen. Be⸗ vor die Kammer die Positionen für die höheren Schulen verlasse, bittet Sander um Erlaubniß, eine Anfrage nach de Stande der Angelegenheiten der lüneburger Ritter⸗Akademie 8, den Ministerial⸗Vorstand der geistlichen Angelegenheiten richten pe fen. Rosenthal fügt die einfache Frage hinzu: wie viel Schüler die Ritter⸗Akademie in diesem Augenblick habe? Braun: Die letzte Frage könne er einfach beantworten: es seien noch vier Schüler auf der Akademie. Die erste Frage anlangend, so habe die Re⸗ gierung allerdings die Absicht, die Ritter⸗Akademie wie das Kloster Michaelis in Lüneburg aufzuheben; Verhandlungen darüber werden schon seit 1848 gepflogen. In der kürzesten Frist, hoffe er, werde sich die Sache entscheiden. Sollte aber diese Hoffnung nicht reali⸗ sirt werden, so werde die Regierung den allgemeinen Ständen die Sache vorlegen. Um die Aufhebung selbst handle es sich übrigens nicht, sondern nur die Bedingungen, unter welchen sie erfolgen solle. Die Angelegenheit habe ihre eigenen Schwierig⸗ keiten. Die Ritter⸗Akademie bestehe seit 200 Jahren und die Ver⸗ hältnisse derselben haben sich im Laufe der Zeit bedeutend ver⸗ wickelt. Er erinnere nur, daß ein anerkannter Jurist, längere Zeit Mitglied der Stände, deduzirt habe, Regierung und Stände seien gar nicht befugt, Schritte in Bezug auf die Ritter⸗Akademie zu thun, während allerdings andere Rechtsverständige das Gegentheil deduzirt haben. Sobald die Verhandlungen einen Erfolg erge⸗ ben, werde die Regierung den Ständen Mittheilungen darüber machen. Zu der folgenden Position für Volksschulen (37,526 Rthlr. 5 gGr.) beantragt der Ausschuß, die Regierung zu ersuchen, sie möge die schließliche Regelung des Schulwesens auf alle Weise fördern. Rosenthal bringt bei dieser Gelegenheit einige Haupt gebrechen des Volksschulwesens zur Sprache. Er gedenkt der Schulen ohne Schulhaus, der sogenannten Wanderschulen, mit wel⸗ chen die Lehrer von Haus zu Haus zu ziehen gezwungen sind um Gottes Wort in Stuben zu lehren, in welcher zu gleicher Zeit gespult, gesponnen, gegessen, geplaudert und dergleichen werde. Er gedenkt ferner der Reihetische. Die geringste Lehrereinnahme sei mit 80 Rthlr. festgesetzt; hierüber wolle er nichts sagen, so gern er es auch thäte. Aber im Falle eines Reihetisches sei die geringste Einnahme nur 30 Rthlr. Hier thue Besserung dringend Noth, er müsse wünschen, daß bald die beklagenswerthe Einrichtung der Reihetische ganz aufhöre, und sollte auch die Aenderung vielleicht viel Geld kosten. Sollte Jemand bezweifeln, daß er in aller Maße wahre Thatsachen mittheile, so wolle er in Bezug auf den ersten Punkt auf die Ephorie Burgdorf hinweisen, in welcher 12 Wander schulen sich befinden; anderentheils aber kenne er im Hoyaischen einen Lehrer, der gar keine baare Einnahme habe, sondern rein auf Naturalien angewiesen sei. Steinvorth vereinigt seinen Wunsch mit dem des Vorredners, daß die Regelung des Volksschulwesens recht bald erfolgen möge. Er bittet zugleich dringend, die betref⸗ fenden Vorlagen bald auf die Tagesordnung zu bringen. Präsi⸗ dent verspricht das, sobald andere dringende Gegenstände erledigt seien. Hicken, im Allgemeinen mit den Vorrednern einverstanden, glaubt doch mit Anerkennung erwähnen zu müssen, daß in seiner Provinz für das Volksschulwesen in letzter Zeit viel geschehen sei. Ein anderer Antrag des Ausschusses, Schulgeld⸗Ermäßigung im Os⸗