1850 / 149 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ückschen betreffend, beantragt Rosenthal bis zur Erledigung ““ 256 speziells behandelnden Vorlage auszusetzen. Der Antrag wird angenommen. Die Sätze für das Ministerium des Innern, und zwar 22,000 Rthlr. für Polizei mit Einschluß für die Polizei in der Residenz, 3402 Rthlr. 14 gGr. für Besoldung von Polizei⸗ kommissarien, sr milde Stiftungen ꝛc. 16,188 Rthlr., für die Landgendarmerie 99,464 Rthlr., für Kriminalkosten 120,000 Rthlr., für Strafanstalten 100,000 Rthlr., für das Medizinalwesen 20,600 Rthlr. und resp. 13,800 Rthlr., für Wasserbauwesen 220,540 Rthlr., für Chaussee⸗ und Wegebau 720,000 Rthlr., für Eisenbahn⸗ Vorarbeiten 6000 Rthlr., für das Thierarzneiwesen 51,100 Rthlr., für landwirthschaftliche Zwecke 53,433 Rthlr. werden, von Honstedt mehr oder weniger ausführlich erläutert, ohne Verhandlung ange⸗ nommen. Der Berichterstatter regt die Frage über Zweckmäßigkeit der Errichtung von Ackerbauschulen an und hofft, daß auch den Fortbildungsschulen die nöthige Unterstützung nicht fehlen werde. Sander kann Fortbildungsschulen am Sonntage nicht billigen, sie seien eine Entheiligung des Sabbaths. Nach Feierabend aber seien die Leute auf dem Lande angestrengt und zum Lernen nicht geschickt. Wolle der Landmann seine Kinder auch nach der Con⸗ firmation noch ferner unterrichtet wissen, so sei der Schullehrer da, für einen billigen Preis den Unterricht zu übernehmen. Errichtung von Fortbildungs⸗Schulen aus Staatsmitteln könne er nicht billi⸗ gen. Honstedt: Er wisse allerdings nicht, ob der geehrte Herr überhaupt für die Fortbildung sei. Sander: Darauf komme es hier nicht an. Braun: Ehe nicht das Nothwendigste für die Volks⸗ schule gethan sei, habe er geglaubt, seine Hand an die Fortbildungs⸗ Schulen, deren Werth er allerdings anerkennen müsse, nicht legen zu dürfen. Genehmigt werden darauf ferner für Linnenleggen 25,766 Rthlr., für Handel und Gewerbe ꝛc. 21,828 Rthlr.; ferner für das Handels⸗Ministerium 17,400 Rthlr.; für das Finanz⸗Ministerium, Kommissionskosten 8000 Rthlr., für die Hauptkasse 25,848 Rthlr., für die Münze 3150 Rthlr., für die Verwaltung der Domainen 102,585 Rthlr., für das Schatzkollegium 13,810 Rthlr., für die Schuldentilgungskasse 2200 Rthlr., für Lehnssachen 2085 Rthlr.; schließlich den Passiv⸗Etat 1,444,405 Rthlr. 9 gGr. 2 Pf.

In der Sitzung vom 29. Mai beschäftigte sich die erste Kam mer mit den abweichenden Beschlüssen beider Kammern über das Jagdgesetz. Es handelte sich darum, ob die Beschlüsse zweiter Kam⸗ mer angenommen werden oder eine Konferenz zur Ausgleichung nie⸗ dergesetzt werden sollte. Der Berichterstatter Vezin empfahl, da⸗ mit das Gesetz noch vor der Eröffnung der Jagd erledigt und aus⸗ geführt werden könnte, in Bezug auf die Ausübung der Jagd den Beschluß zweiter Kammer (Jagdrecht auf befriedigtem Grund⸗ besitz, auf zusammenhängendem Grundbesitz von 300 Morgen und Berechtigung des Eigenthümers, die Jagd auf dem seinem Grundbesitze nahe liegenden Grundbesitze ruhen zu lassen.) Darüber erhob sich eine längere Verhandlung, welche damit endete, daß die Beschlüsse der zweiten Kammer mit 27 gegen 25 Stimmen angenom men wurden. Bei der Berathung über die Einzelheiten des Ent⸗ wurfs wurde aber dennoch die Konferenz nicht vermieden. Die zweite Kammer hat nämlich die Ausrottung des Rothwildes beschlossen, damit der den Ackerbau so schwer treffende Wildschaden beseitigt werde. Darauf erklärte Hammerstein, die Regierung werde das Gesetz lieber ganz fallen lassen, als die Bestimmung der Ausrot⸗ tung des Rothwildes darin aufnehmen. Nach einer längeren De⸗ batte stimmte die Mehrheit der Mitglieder, wegen der ministeriel len Erklärung und um das Gesetz nicht scheitern zu lassen, gegen den Bsschluß zweiter Kammer, so daß nun eine Konferenz nöthig geworden ist. Die übrigen Differenzen waren unbedeutend.

Zweite Kammer. Sitzung vom 28. Mai. Es wurde heute weiter über das Budget und zwar über Militairwesen, berathen. Die dafür geforderte Summe ist 1,988,823 Rthlr. Lang II. gab geschichtliche Notizen über die Verhandlungen zwischen den Ständen und der Regierung über die Kosten für das Militair; sie sind im⸗ mer Gegenstand vieler Streitigkeiten gewesen. Weinhagen spricht sein Bedauern aus, daß der Ausschuß bei diesem wichtigen Abschnitt nicht einen Antrag auf Ersparungen gestellt habe. So sehe jetzt das Land seine Hoffnungen auf Ersparungen wieder nicht erfüllt. Er werde bei der dritten Berathung des Budgets aber Anträge auf Ersparungen stellen. Von 1833 an bis 1837 sparte man jährlich 140,000 Thaler beim Militair⸗Etat, die Anträge, die er sich vor⸗ behalte, sollten kein Recht verletzen, aber doch dem Lande Ersparungen verschaffen. So sei die Kavallerie um 244 Pferde stärker, als früher, ihre Abschaffung müsse durch⸗ geführt werden; 1848 sei ein Antrag auf Aufhebung des Kadettenhauses gestellt, es bestehe aber doch noch, früher habe man keine Kadettenschule gehabt, aber doch gute Offiziere. Ferner seien schon oft Anträge auf Kasernirung der Kavallerie gemacht, indessen noch immer ohne Erfolg. Doch sei nur Eine Stimme darüber, daß die Vereinzelung der Kavalleristen in den Dörfern nicht zum Guten führe. Man habe behauptet, die Pferde gediehen in den einzelnen Quartieren besser, als in den Ställen der Kasernen, doch seien die Pferde, die hier einquartirt sind, besser genährt, als die, welche das Glück der Landluft genießen. Auch das Militair⸗Straf⸗ gesetz müsse revidirt werden; dann stellte er eine Anfrage, ob auch auf den Amnestie⸗Antrag der Stände Begnadigungen beim Militair eingetreten seien. Düring: Das Militair⸗Strafwesen gehöre nicht in den Bereich des Justiz⸗Ministeriums, er wolle indessen Erkun digungen bei der General⸗Adjutantur und dem Kriegs⸗Ministe⸗ rium einziehen. Der Anfang zu Begnadigungen beim Mili⸗ tair sei schon gemacht. Auch Ellissen tadelte die An⸗ träge des Finanz⸗Ausschusses, sie seien nichts als Palliativmittel. Das Kriegswesen, das aller Einnahmen verschlinge, werde als noli me tangere bezeichnet. Jeder Thaler aber, den man mehr als für die äußerste Nothwendigkeit für das Heer verwillige, werde den Feinden der Einheit des Vaterlandes in die Hand gegeben. Groß: Ersparungen seien jetzt eine eiserne Nothwendigkeit, er ver⸗ traue, daß man auch in höheren Regionen Rücksicht auf diese Noth⸗ wendigkeit nehmen werde. Lang II. vertheidigte alle Summen für das Kriegswesen, er schilderte mit lebhaften Farben die Gefahren, die von Frankreich, von Rußland kommen könnten, deshalb müsse man die Wehrhaftigkeit des Heeres nicht vermindern. Ellissen erwiederte auf die Schilderung von Kriegsgefahren, er fürchte sie nicht wegen der finanziellen Verhältnisse der Großmächte, da übrigens der Herr vom Schatzkolleg schon Anträge für diese zweite Berathung e wolle er einen stellen, nämlich den, welchen er als unwesentlich vgn im Begleitungs⸗Schreiben zum Budget die Regierung zu suchen, in Betracht der ungünstigen Lage der Finanzen wolle sie möglichste Ersparungen im Militairwesen eintreten lassen. Schlä⸗ ger: Bei der neuen Organisation des Heeres, die, wie er hoffe, in der dritten Berathung von diesem Hause beschl 8 durch die Vermi diesem Hause beschlossen werde, könne 1— inderung der überflüssig vielen Stabsoffiziere allei 8 He werden. Detering: Die Gefahren 1P Krie⸗ v in Gefahren muß gewissen Pastoral⸗Pathos geschlldert. Aber g 4 nüsse eine neue Organisation des Heeres, eine volksthümliche Organisation eintreten. Die jetzige Wehrverfassun des Landes gründe sich auf absolutistische Basis, in einem Verfaß sungsstaate muß sie aber eine volksthümliche Basis haben. Es wurde

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dann über die Summen im Budget abgestimmt, 30 Abgeordnete

stimmten dagegen, 44 dafür. Der Antrag Ellissens zum Beglei⸗ tungsschreiben wurde fast einstimmig angenommen.

Sitzung vom 29. Mai. Die zweite Kammer fuhr heute in der dritten Berathung der Gerichtsordnung fort. Auf den Antrag des Justiz⸗Ministers werden die Bestimmungen des Entwurfs über Anstellung richterlicher Beamten abgeändert und mit einigen Ver⸗ besserungs⸗Anträgen von Windthorst in folgender Weise angenom⸗ men: „§. 81. Nach der zweiten Prüfung hat der Bestandene einen Anspruch darauf, zur Betreibung der Advokatur zugelassen zu wer⸗ den, und ist befähigt, ein Richteramt (beziehungsweise das Amt ei⸗ nes Staats⸗Anwalts bei den Obergerichten) zu übernehmen. §. 82. Bei der Besetzung der Richterämter hat der Justiz⸗Minister die freie Auswahl unter den für befähigt Befundenen, mögen dieselben bereits ein Richteramt bekleidet, die Advokatur betrieben haben oder nicht. Doch soll bei einer eintretenden Vakanz im Richter⸗Personal bezüglich der Amtsgerichte, der Oberge⸗ richte und des Ober⸗Appellationsgerichts, unter den bei der betreffenden Gattung von Gerichten bereits angestellten nachsitzenden Richtern, der Regel nach ein Aufrücken nach dem Dienstalter statt⸗ finden. Diese Einschränkung bezieht sich jedoch nicht auf die etwa vakant gewordenen Stellen der Präsidenten und Vice⸗Präsidenten der höheren Gerichte. Dann beantragte der Justiz⸗Minister für das ständische Begleitungsschreiben: a) Wenn Stände freilich im Interesse des Dienstes dem Justiz⸗Minister unbedenklich die Be⸗ fugniß eingeräumt sehen können, zu der ersten Anstellung in einer der verschiedenen Gattungen von Gerichten sich die befähigteren Individuen aus der Zahl der Advokaten oder bereits Angestellten frei auszuwählen, so setzen sie doch dabei voraus, daß der Justiz⸗ Minister unter gleich Befähigten thunlichst demjenigen den Vorzug einräumen werde, der das erforderliche Examen früher bestanden hat. b) Um aber dem Justiz⸗Minister die eben gedachte freie Auswahl aus den befähigten Personen zu ermöglichen, wird es vor Allem, wie Stände mit den Andeutungen im Re⸗ gierungsschreiben anerkennen, erforderlich sein, daß die Einrichtung der unbesoldeten Anwärter auf die besoldeten Richterstellen bald thunlichst beseitigt werde, und geben sie, wenngleich sie zugestehen wollen, daß in der Uebergangsperiode, bis sich das Bedürfniß der Arbeitskräfte wird mit mehr Bestimmtheit übersehen lassen, die un⸗ besoldeten Angestellten nicht völlig werden entbehrt werden können, der Regierung zu erwägen zu geben, ob nicht bei der Anstellung der unbesoldeten Hülfsrichter schon jetzt mit möglichster Einschrän⸗ kung verfahren und von derselben etwa bei den Obergerichten gleich Anfangs abgestanden werden könne, um wenigstens hier schon so⸗ fort die Möglichkeit einer freien Auswahl bei der ersten Anstellung dem Justiz⸗Minister zu sichern. c) Nicht minder halten Stände es für den eben gedachten Zweck erforderlich, daß der von der Regie⸗ rung proponirte große Unterschied in den Gehaltspositionen für die Richterstellen an den gleichartigen Gerichten in der Art mehr ausge⸗ glichen werde, daß mit einem höheren Gagensatze der zuerst Eintretende sofort renumerirt werden könne und dadurch die Ascension in eine höhere Gage mehr beschränkt werde. Nur hierdurch allein würde es zu erreichen sein, bereits gewiegtere Männer für das Amt der Richter und Staats⸗Anwälte, insbesondere aus der Zahl der nicht bereits angestellten Richter zu gewinnen, ohne gezwungen zu werden, das Ascensionsrecht der in den einzelnen Gattungen von Gerichten be⸗ reits Angestellten zu unterbrechen, auf welches Recht Stände ande⸗ rerseits aus Rücksicht für die Selbstständigkeit der richterlichen Stel⸗ lung nicht minderes Gewicht legen müssen. Indem Stände daher zwar darauf bestehen müssen, daß die für sämmtliche Richter bei den einzelnen Gattungen von Gerichten bewilligten Totalsummen, so wie der als Gehalt für einen der Richter in Anspruch genommene Marximalsatz, nicht überschritten werde, wollen sie der Regierung es überlassen, die einzelnen Gehaltssätze der Richter auf eine dem oben gedachten Zwecke entsprechende Weise näher zu bestimmen.“ Auch diese Anträge zum Begleitungsschreiben wurden angenommen. Der Gesetz⸗Entwurf über die Gerichtsordnung wird dann mit allen gegen einige Stimmen angenommen. Es ist damit der Rechtszustand im Lande ein gesicherter geworden.

Baden. Karlsruhe, 29. Mai. (D. Ztg.) Der Aus⸗ marsch der Truppen, eines Theiles derselben wenigstens, ist nun ent⸗ schieden. Die Artillerie, mit Ausnahme des Brigade⸗Kommando's, das 2te und 3te Reiter⸗Regiment und einige Infanterie⸗Bataillone gehen nach Preußen; das 1ste Reiter⸗Regiment und die ganze übrige Infanterie bleiben im Lande.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 29. Mai. (K. C.) Dem Departements⸗Chef Francke ist das Departement der auswärtigen Angelegenheiten vorläufig, und dem Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Fontenay während der Krankheit des Departements⸗Chefs Rathgen die interimistische Leitung der Justiz übertragen.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 30. Mai. (Fr. O. P. A. Z.) Unter den gestern hier eingetroffenen ausgezeichneten Fremden be⸗ findet sich auch der berühmte Weltumsegler, Admiral von Kotzebue. Der Fremdenverkehr in hiesiger Stadt ist überhaupt in letzter Zeit in sehr erfreulicher Progression. 1

Der Königl. preußische Konsul, unser Mithürger, Herr Moritz von Bethmann, hat denjenigen preußischen Truppen, welche vor einigen Tagen, aus Anlaß der glücklichen Errettung Sr. Majestät des Königs von Preußen aus großer Gefahr, dem militairischen Dank⸗Gottesdienst beigewohnt haben, die Summe von 100 Rthlrn. zustellen lassen, damit sich die so Beschenkten eine frohe Stunde be⸗

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Ansland..

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung.

Sitzung vom 29. Mai. Den Vorsitz führt Dupin. Die Repräsentanten des Berges bringen abermals zahlreiche Antiwahlreform⸗Petitionen ein. Mortemart erstattet Bericht über Lebreton’'s Antrag auf so fortige Aushülfe für die Juniverwundeten. Der Finanz⸗Minister verlangt, es möge das Gesetz über Depeschentransport auf dem Mittel⸗ meere für morgen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Wird ange⸗ nommen. An der Tagesordnung ist die Fortsetzung des Wahlgesetz⸗ entwurfes: Zu dem gestern bereits angenommenen §. 1 des Art. 3 ver⸗ langt Tuigny den Zusatz: „oder das Domizil kann nachgewiesen werden durch die Liste der Ausnahmen Armuths halber.“ Fau⸗ cher verwirft das Amendement, Valitte unterstützt dasselbe, Tuigny zieht es zurück. (Heiterkeit.) Larochejacquelin nimmt das Amendement wieder auf. (Ah, ah!) Er habe immer allgemei⸗ nes Stimmrecht gewollt, er werde seiner Vergangenheit nicht untreu, werden. Er habe gegen die Constitution gestimmt, er halte sie für abscheulich, die Majorität habe sie an⸗ genommen, er wolle sie aufrecht erhalten wissen. Das Gesetz verletze die Constitution, er werde dagegen stimmen. Man habe seinen Aufruf an die Nation beseitigt, und doch sei nur h1“*“ 2

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zweierlei möglich gewesen, ihn annehmen oder sich der Constitution fügen. Art. 3 treffe hauptsächlich die Armen, das Wahlrecht sei dann nicht mehr allgemein, er reklamire dagegen. Er reklamire im Namen der braven Bauern, die unter seinen Ahnen gekämpft. Man spreche viel von Disziplin. Er werde sich ihr nicht fügen. Es gebe kein Gesetz gegen das Recht. Er erkläre dies öffentlich gegen Leon Faucher, gegen Berryer. Die Rede wurde vielfach un⸗ terbrochen, das Amendement wird verworfen. Vaujnar, Dam⸗ bray und de la Broir schlagen folgenden Zusatz zu §. 1 des Art. 3 vor: „Als auf der Personensteuerrolle verzeichnet wird Je⸗ der betrachtet, welchem der Gemeinde⸗Rath bestätigt, daß ihm diese Steuer nur als unerschwinglich nicht aufgelegt worden, wenn er im Kanton seiner Militairpflicht Genüge geleistet und zwei ansässige Wäh⸗ ler erklären, daß er 3 Jahre in der Gemeinde lebt.“ Das Amen⸗ dement wird verworfen. de Failly, de la Rochette und Ma⸗ réchal schlagen folgende Redaction des §. 2 Art. 3 vor: „Durch den Aufenthalt bei ihren in der Gemeinde ansässigen Ael⸗ tern, was die nicht auf der Personalsteuer verzeichneten groß⸗ jährigen Söhne betrifft; 3) durch Wohnort im Hause oder Be⸗ triebsgebäude der Meister und Herren, was Arbeiter und Bediente betrifft.“ Baze bekämpft das Amendement, Favreau vertheidigt es, die Versammlung verwirft dasselbe. Etcheverry schlägt fol⸗ gende Redaction vor: „Durch Erklärung der wirklichen oder Stief

und Schwiegerältern für großjährige Söhne, welche im väterlichen Hause wohnen oder das väterliche Erbe ganz oder theilweise be⸗ wirthschaften, dabei aber nicht im väterlichen Hause wohnen. Der Berichterstatter erklärt sich im Namen der Kommission einver⸗ standen, und wird die neue Redaction angenommen. J. Favre schlägt ein Amendement zu §. 3 vor: „Die Beweisführung geschieht für großjährige Arbeiter und Diener, welche gewöhnlich bei einem Meister oder Herrn beschäftigt sind, durch die Erklärung dieser Letz⸗ teren oder durch das Zeugniß zweier in der Gemeinde ansässiger Bürger.“ Das Gesetz mache Wähler, welche es nur mit Bewilli⸗ gung von Vater, Mutter oder Meister sein dürfen. Man stelle Arbeiter den Meistern, Söhne den Vätern gegenüber. Er frage, ob dies allgemeine Stimmrecht im Sinne der Constitution sei. Man habe keine Befugniß, Wähler zu machen, man müsse Achtung vor dem Gesetze haben. Sein Amendement helfe nicht allen Uebelständen ab, beseitige aber doch die schreiendste Ungerechtigkeit. Die Erklärung zweier Bürger, welche in der Gemeinde ansässig sind, könne nach seinem Antrage vor Uebelwollen der Meister schützen. Der Minister des Innern, Ba⸗ roche, sagt, es sei nicht wahr, daß das Gesetz Reiche den Armen gegenüberstelle. Ebensowenig seien die anderen Ansichten Favre's stichhaltig. Außer dem Gesetze gebe es keine Wahrheit. J. Favre's Amendement wird verworfen, §. 3 angenommen. Ein Amendement Rollemat's wird verworfen. Das Amendement Vezin kömmt an die Reihe. Art. 3: „Der Wohnort des Wählers wird nachgewiesen: 1), 2), 3) und 4) wie im Entwurfe, 5) durch die Loosung zur Rekrutirung für Land⸗ und See⸗Armeen, und zwar erstens bezüglich Aller, welche gewöhnlich in der Gemeinde sich aufhalten oder unter den Fahnen präsent sind; zweitens bezüglich Aller, welche außer der Gemeinde sich aufhalten, doch haben dieselben durch ein Zeugniß des Maires der Gemeinde, in welcher sie sich sechs Monate aufhalten, darzuthun, daß sie nicht auf der dortigen nach diesem Gesetze anzulegenden Wahl⸗ liste verzeichnet sind.“ Vezin beginnt mit der Bemerkung, er habe die Majorität nicht hindern, den Gang der Regierung nicht hemmen wollen. (Bewegung.) Das Amendement habe nur den Zweck, die ärger⸗ liche Auslegung des Gesetzes zu hindern. Präsident: „Die Ver⸗ sammlung kümmert sich nur um das Wohl des Landes, sie befaßt sich nicht mit Verleumdungen.“ Vezin bemerkt, er begreife voll⸗ kommen die Unabhängigkeit der Versammlung, ersuche aber den Präsidenten, ihn nicht zu unterbrechen, da ja ausgezeichnete Redne

ihn bekämpfen könnten. (Lärm.) Sobald man den Soldaten da

Stimmrecht bewahre, falle der Vorwand des Wohnorts in Nicht

zusammen. Er wäre am ersten für Abschaffung des so gefähr

lichen Wahlrechts der Armee, leider aber ginge dies nicht. Dahe

müsse man unparteilich sein, was das Gesetz nicht sei. So lang

der Soldat unter der Fahne stehe, könne er stimmen; so wie e

nach Hause komme, nicht mehr. Welcher Widerspruch! Leon Fauche

spricht länger mit Broglie und geht dann zum Minister Baroche

Dies erregt Aufmerksamkeit. Vezin fährt in Vertheidigung seine

Amendements fort. Baroche will antworten. Zuruf der Rechten

hält ihn ab. Der erste Theil des Amendements wird von der gan

zen Rechten verworfen, daher über den anderen gar nicht abge

stimmt. Art. 3 wird nach dem Kommissions⸗Entwurf angenommen

und die Sitzung aufgehoben.

Paris, 29. Mai. Der neue sächsische Gesandte, Graf Ho henthal, hat dem Präsidenten der Republik seine Kreditive über reicht.

Der Stand der Differenz mit England soll ein solcher sein daß demnächst eine neue Annahme der londoner Convention von Seiten Lord Palmerston's zu erwarten wäre. England würde er klären, daß es die Wysesche Uebereinkunft als ungültig betrachte auf die in London angenommenen Vergleichspunkte wieder zurück⸗ komme und Griechenland die Wahl überlasse, welche der beiden Lösungen es vorziehe. 1

Man glaubt, daß morgen oder spätestens übermorgen der gänz⸗ liche Schluß der Debatte über das Wahlgesetz stattfinden werde Das diplomatische Corps hat bereits das gestrige Votum als ent⸗ scheidend betrachtet und Couriere nach allen Richtungen abgesendet Gerüchtweise spricht man von einer im Elysée vorbereiteten Ueber raschung. Wenn die definitive Annahme des Gesetzes proklamir sein werde, wolle sich der Präsident durch eine Botschaft von der Majorität trennen und ein Ministerium der Linken ernennen. Dieses Ge⸗ rücht wird aber von anderen Seiten als ganz unwahrscheinlich bezeichnet. Nach dem Wahlgesetz werden die Gesetze über die Deportation, Presse, Klubs, Maires und Domizil rasch abgemacht werden. Der Bericht über das Budget 1851 wird Mitte Juni erwartet, das Budget selbst dürfte Ende Juli votirt sein, und nach demselben be ginnen die Ferien der National⸗Versammlung.

Die Gerüchte von einer Aussöhnung, ja Verbindung zwischen Cavaignac und Girardin gewinnen täglich an Bestand. Der Con⸗ stitutionnel, Organ der Ordnungs⸗Partei, bemerkt heute über den General Cavaignac: „Die Rolle dieses Generals ist weder eine gewoöhnliche, noch eine gleichgültige. Der Mann, welcher sechs Monate lang Frankreichs souverainer Diktator war, der keineswe⸗ ges allen Ansprüchen, aller Zukunft entsagt hat, der Mann verdient es, daß man ihn studire, begreife oder erkläre. Viele große Talente und Helden haben ein bescheidenes, unscheinbares Leben mit dem Abwarten Eines Tages, Einer Gelegenheit aufgezehrt. Dem General Cavaignac sind deren zwei zu Theil geworden. Die erste hat er rühmlich benutzt, die zweite aber verfehlt. „Am 23. Juni 1848 bekämpfte er die Anarchie der Straße, am 21. Mai 1850 verschmähte er es, die Anarchie des Gesetzes zu bekämpfen. Ca⸗ vaignac hatte am 23. Juni eine große Stellung für seine frühere bescheidene und drückende Stellung eingetauscht. Mehr die Pietät, als der Verstand ließen ihn das Andenken eines terrori⸗ stischen eines Bruders, komplotti

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Bedingungen zu

render Freunde auf seine Schultern laden. Am 23. Juni entriß er sich dieser verdächtigen Umgebung, er wurde der Mann der Ord⸗ nung, des Gesetzes, des Landes. Dadurch gewann er alle Männer, welche die Republik mehr dulden, als annehmen, welche glücklich und sicher waren, für jedes Ereigniß einen Demokraten bereit zu haben, der zwar ein Hitzkopf, aber kein Demagoge war, der nie⸗ mals aus schwarzgalligem und abgeschmacktem Fanatismus der De⸗ mokratie Ordnung, Vaterland und Gesellschaft opfern würde. Der 21. Mai trennt dieses Band, der Anspruch vom 23. Juni ist verwirkt, der Mann der Ordnung ist gewesen, und General Cavaignac wird wieder der Freund des National, der Bruder des Kom⸗ munisten, der Gegner des Terroristen. Eines Tages wird er sich selbst wiederholen, was wir ihm heute sagen: „Aus eigener Schuld verloren Sie das Zutrauen der von Ihnen Geretteten, nie erringen Sie das der von Ihnen mit Kartätschen Begrüßten.“ Die Union macht heute auf die gegenseitigen Komplimente zwischen Cavaignac und de Flotte aufmerksam. Man erinnere sich der Stelle in Cavaignac's letzter Rede: „Warum drängt Ihr das gute Recht auf die Seite Eurer Gegner?“ und daß der Flotte, der Juni⸗Insurgent vom Berge, die Regierungsgewalt der Partei Cavaignac wünschte. Die Union bemerkt dazu: „Die Chefs der Demogagie wollen pfiffig werden, sie bedrohen die Ge⸗ sellschaft nicht mehr durch die Gewalt, sondern durch die List. Die Demagogie will Euch überrumpeln.“ Das Gerücht will nun wissen, Girardin, Cavaignac's ehemaliger Hauptgegner, mache hierbei den Vermittler. Die Patrie behauptet, sogar ganz genau die kennen, welche Girardin demselben durch einen gewissen politischen Maäkler, der ihr gemeinschaftlicher Freund sei, habe zukommen lassen. Die Patrie läͤßt Girardin vor Allem die Versicherung aussprechen, daß er zur Macht gelangen wolle und selbst ein Portefeuille von Bonaparte annähme, wenn dieser sein ganzes Programm unterschriebe. Jetzt sei Cavaignac der einzige Mann des Justemilieu und habe gewiß 1848 Vieles gelernt. Wenn er sich verpflichte, einen Theil seines

ökonomischen Systems anzunehmen, wolle er ihn nach und nach in den Vordergrund schieben. Cavaignac allein stehe auf der Höhe der

Ereignisse, die da kommen würden. Wenn er daher schriftlich einem Dritten einige Garantieen für Realistrung der Girardinschen Ideen gebe, wolle er ihm zu Liebe den Prinzen Joinville fallen lassen. Dies war nach der Patrie der Inhalt der ersten Unterhandlung. Cavaignac habe noch nicht geantwortet.

Die Presse führt heute an der Spitze ihres Blattes Girardin als Kandidaten für den Niederrhein auf. Im sozialistischen Kon⸗ klave zu Straßburg fielen auf Girardin 45, Flocon 28, Lichtenber⸗ ger 6 Stimmen. In einem von der Gazette de France mit⸗ getheilten Schreiben Girardin's an die Wähler im Niederrhein heißt es, er stelle sich nicht als Kandidaten auf, werde aber die Kandidatur annehmen.

Der Prozeß Girardin's kam heute vor das Zuchtpolizeigericht. Nach angehörter Vertheidigung wurde das Urtheil auf acht Tage verschoben. Der Prozeß Proudhon's wurde ebenfalls auf eine Woche vertagt.

Das 9te Dragoner⸗Regiment ist heute hier eingerückt und auf dem Quai d'Orsay einquartirt.

Großbritanien und Irland, London, 29. Mai. Heute hatte der Königl. preußische Gesandte, Ritter Bunsen, eine Unterredung mit dem Staats⸗Secretair des Innern, Sir George Grey, in dessen Ministerium.

In der vorgestrigen Sitzung des Oberhauses, der ersten nach Pfingsten, theilte der Marquis von Westminster die Antwort der Königin auf die von dem Hause bei Gelegenheit der Geburt eines Prinzen beschlossene Glückwunsch⸗Adresse mit. Lord Brougham beantragte die Vorlegung eines Berichtes über die noch rück⸗ ständigen, im Kanzleihofe anhängigen Prozesse. Der Mar⸗ quis von Salisburp, der Graf von Malmesbury und Lord Stan⸗ ley sprachen hierauf gegen das Experiment des Freihandels. Graf Grey erwiederte, die Regierung könne sich auf keine Diskus⸗ sion in Betreff dieses Gegenstandes einlassen, ehe nicht die Oppo⸗ sition mit einem bestimmten Systeme, welches sie an die Stelle des Freihandels setzen wolle, hervortrete; das sei bis jetzt aber nicht geschehen. Das Unterhaus konstituirte sich als Subsidien⸗Ausschuß zur Berathung des Budgets für den Civildienst und nahm verschie dene Vota an.

Der Geistliche Gorham, den der Bischof von Exeter wegen heterodoxer Ansichten über die Taufe in seine Pfarre nicht introdu⸗ ziren wollte, hatte von der Entscheidung des Court of Arches, welche dem Bischof Recht gab, an den Geheimen Rath appellirt, und die⸗ ser hatte sich für Gorham ausgesprochen. Der Bischof hatte aber das Urtheil des letzteren Gerichtes als einer inkompetenten Behörde angefochten und sich, wie bereits mitgetheilt, an den Gerichtshof der Queensbench Zewandt, letzterer jedoch die Entscheidung des Gehei⸗ men Raths für rechtskräftig erklärt. Jetzt hat auch der Court of Common Pleas, an welchen sich der Bischof neuerdings gewandt hat, dieselbe Erklärung abgegeben. 1 Dem Oberhause liegt eine Klage des Lord Lincoln auf Schei⸗ dung von seiner Gemahlin, einer Tochter des Grafen Hamilton, vor. Diese Angelegenheit, worin Lord Horace Walpole figurirt, giebt seit einiger Zeit der Chronique scandaleuse viel zu erzählen.

Dänemark. Kopenhagen, 29. Mai. (A. M.) Fly⸗ veposten meldet, daß General Krogh zur Armee abgegangen ist, veren Oberbefehl er erhalten hat.

Faedrelandet zufolge sollen fünf neue Obristen, Arenfeldt, Trepka, Laessoe, Irminger und Fensmark, ernannt worden sein.

Die Berl. Ztg. enthält eine Einsendung des Korvetten⸗Ca⸗ pitains van Dockum, der als Direktor der See⸗Akademie dieses Institut gegen die im Volksthing darauf gemachten Angriffe ver⸗ theidigt, und die Mitglieder des Things, die sich dafür interessiren, einladet, ihn im Juni mit ihrer Gegenwart auf seiner Korvette „Flora“, welche dann auf der Rhede angekommen sein wird, zu beehren, um sich mit eigenen Augen zu überzeugen, in welchem Geiste die Erziehung der jungen Seeleute stattfindet.

Italien. Turin, 25. Mai. (Wanderer.) Die Bischöfe Piemonts haben öffentliche Gebete für den gefangen gehaltenen und verurtheilten Erzbischof angeordnet.

Spanien. Madrid, 24. Mai. (Franz. Bl.) Das Journal El Clamor publico ist neuerdings zu 30,000 Realen Geldstrafe verurtheilt worden. Die Patria wurde abermals mit Beschlag belegt.

General Armero y Miralles geht morgen schaftsposten nach Berlin. M

3proz. 31 %.

Gesandt⸗

Mexiko. Mexiko, 16. April. (Wes. Ztg.) Der Kon⸗ greß hat seine fast ganz ergebnißlosen Sitzungen gestern geschlossen, im sie am 1. Mai wieder zu eröffnen. Die neue Präsidentenwahl,

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die im Oktober stattfindet, beschäftigt bereits die Gemüther. Die meisten Chancen scheint bis jetzt der Kriegs⸗Minister General Arista zu haben, die Seele der gegenwärtigen Regierung, ein Mann von Willenskraft und Beharrlichkeit, der bei den Soldaten beliebt, bei den Bürgern geachtet ist und allein im Stande wäre, die Hoffnung auf einen dauernden Sieg über die Revolution, die er allein bisher niedergehalten, zu verwirklichen.

Am Abend des grünen Donnerstages wurde der Kongreß⸗De⸗ putirte Don Juan de Dios Cannedo, von 32 Dolchstichen durch⸗ bohrt, mit zerschmettertem Schädel und deutlichen Spuren der Er⸗ würgung auf seinem Zimmer ermordet gefunden. Derselbe war ein Mann von einigen 60 Jahren, der vor 20 Jahren als Freund Santana's, Gesandter in Europa und Süd⸗Amerika und als Mi⸗ nister eine Rolle gespielt hatte, übrigens mit aller Welt in Frieden lebte und wegen seiner geselligen Eigenschaften mit Personen aller Parteien in freundschaftlicher Verbindung stand. Da an Geld und Kostbarkeiten nichts aus dem Zimmer entwendet war, so säumten die Parteien nicht, einander gegenseitig der Urheberschaft des Mor⸗ des zu beschuldigen, während die Polizei vergebliche Nachforschun⸗ gen anstellte und im Kongreß ein Antrag auf Aussetzung einer Be⸗ lohnung von 5000 Dollars für den Angeber des Thäters fast ein⸗ stimmig abgelehnt wurde.

Am Morgen des Charfreitags brach in der Wagenfabrik eines Engländers ein Feuer aus, welches sich, begünstigt von einem furcht⸗ baren Orkan, über viele Theile der Stadt, besonders in die Vor⸗ stadt Neu⸗Mexiko, verbreitete und überall große Verheerungen an⸗ richtete, denen die schlechten Löschanstalten nicht zu wehren vermoch⸗ ten. Erst gegen Abend, als der Sturm sich gelegt, gelang es, des Feuers Herr zu werden. Unter denen, die Alles verloren, befand sich auch ein Deutscher, der an der Spitze eines großen Fracht⸗ und Transport⸗Fuhrwesens stand und von einem Vermögen von 60,000 Dollars buchstäblich nichts gerettet hat, denn Versicherungs⸗Anstalten kennt man in Merxiko nicht

Verhandlungen des landwirthschaftlichen Kongresses. Verhandelt Berlin, den 31. Mai 1850.

Die Sitzung wird mit Verlesung des Protokolls der vorigen Sitzung eröffnet, welches ohne Gegenbemerkungen die Genehmi⸗ gung erhält.

Der Präsident legt hierauf der Versammlung vor:

1) den Antrag von Weyhe, betreffend den auf die heutige Ta

gessordnung gesetzten ersten Gegenstand, die Runkelrübenzucker⸗

Fabrication:

Die Versammlung wolle beschließen: 1) auf die Frage: 8 Was kann geschehen, um die Rübenzucker⸗Fabrication als landwirthschaftliches Nebengewerbe zu verbreiten? dem Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium zu empfehlen, dem Gegenstande seine fernere Aufmerksamkeit zu widmen und zur richtigen Erkenntniß der Lebensbedingungen dieses Gewerbes durch Belehrung das Erforderliche beizu tragen; auf die Frage: Was kann von Seiten des Staats zur Förderung die⸗ ses Gewerbes geschehen? 3 im Hinblick auf eine Aeußerung des Vertreters der Staats⸗Regierung über die bereits auf drei Jahre fest⸗ gestellten Steuer⸗Verhältnisse zur motivirten Tagesord⸗ nung überzugehen. Beide hierin gestellten Anträge werden von der Versamm⸗ lung angenommen.

2) Den zweiten Theil des Berichts der Kommission, betreffend

das Meliorations-, Bank⸗ und Kreditwesen.

Dieser Bericht sollte zur Berathung kommen, obgleich Referent Lette durch Amtsgeschäfte behindert war, der heutigen Versamm⸗ lung beizuwohnen, wurde aber auf den Antrag von Graf Burg hauß noch zurückgestellt, bis die Mitglieder von dem so eben erst erhaltenen Bericht Kenntniß genommen hätten.

Da der „Bericht der Kommission zum Entwurf von Tar⸗ Prinzipien“ der Versammlung bereits vorliegt, so ersucht der Prä dent den Referent Weyhe um Vortrag desselben. Als Ergebniß der hieran sich knüpfenden längeren und vielseitigen Berathung, schlossen sich an Antrag I. der Kommission, lautend:

„1 a) dem Königlichen Ministerium die Bitte auszusprechen, daß die Staats⸗Regierung ersucht werde, eine Kommission zu ernennen, welche die jetzt bestehenden Tax⸗Prinzipien prüfe und event. zur Aenderung derselben oder zum Entwurfe neuer Tax⸗Prinzipien schreite;

b) das Königliche Ministerium zu bitten, dahin wirken zu

wollen, daß in diese Kommission eine Zahl von sachver⸗ ständigen Landwirthen aus allen Provinzen zugezogen werde, deren Erwählung den betreffenden landwirthschaft lichen Vereinen anheimgestellt werden möge“, folgende Anträge:

2) von Fisch: „In Erwägung, daß eine spezielle Entwerfung neuer Tayprinzipien, nach welchen der Werth des Grund und Bodens in jedem Kreise ermittelt werden kann, bei der Ausgleichung der Grundsteuer von der größten Wichtigkeit ist; in Erwägung, daß der im Kommissions⸗Berichte vorgeschlagene Weg nicht sobald zum Ziele führen würde und bei einem Fehlgriff den Ruin ganzer Kreise veranlassen dürfte, wird beantragt:

Die Versammlung möge beschließen, daß in jedem Kreise eine

Kommission unter Vorsitz des Landraths ernannt werde, welche

nach Maßgabe der in den letzten 10 Jahren vorgekommenen

Verkäufe von Landgütern und kleinen Grundstücken den Kapi⸗

talwerth eines Morgens der verschiedenen Klassen des Ackers,

der Wiesen, Wälder ꝛc. festsetzt und hiernach die Rente be rechnet.

Es wird vorgeschlagen, „daß die Ackerklassen mehr nach den Eigenschaften, als nach der chemischen Beschaffenheit, welche sehr trüglich ist, klassifizirt werden; ferner, daß zur besseren Uebersicht von der Versammlung bestimmt werde, in wie viel Klassen der Acker, Wiese ꝛc. zertheilt werden solle. Die Taxprinzipien der ver⸗ schiedenen Kredit⸗Institute sollen durch diese allgemeinen Feststel lungen der Werthe der Grundstücke nicht aufgehoben werden.“

3) von Kette:

„Die Versammlung wolle für dringend wünschenswerth erklären:

deaß das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium, unter Verbindung

mit den landwirthschaftlichen Vereinen, mit der Ausbil⸗ dung der Landwirthschaftslehre sich ernstlich beschäftige und der Staatsregierung das Ergebniß zur Benutzung bei der Gesetzgebung vorlege.“

4) Amendement zu dem letzten Antrage von von Rosenberg⸗ Lipinsky:

„Die Versammlung wolle bestimmt dahin sich äußern, daß bei der

vorliegenden Frage, wegen Entwerfung von allgemeinen Tax⸗

grundsätzen für die preußische Monarchie, die Taxgrundsätze der Kredit⸗Institute mit Corporationsrechten nicht berührt werden.“ Bei der Abstimmung wurde der Antrag Fisch verworfen, da⸗ gegen der Antrag Kette's und von Rosenberg⸗Lipinsky's angenommen; der Kommissions⸗Antrag hierdurch also beseitigt. Hierauf wurde der zweite Theil des Kommissions⸗Berichts in Berathung genommen, lautend: „Was den Antrag XXVIII. der landwirthschaftlichen Central⸗ Stelle für den Regierungs⸗Bezirk Danzig anbetrifft: die Aus⸗ gleichung der Grundsteuer, so hat die Kommission geglaubt, sich jeder Beurtheilung enthalten zu müssen, da derselbe ganz außer der Kompetenz der Versammlung liegt, weil die allgemeine Ein⸗ führung der Grundsteuer bereits von den Kammern beschlossen und das darüber erschienene Gesetz vom 24. Februar c. hieror⸗ tige Erörterungen hierüber ausschließt. 1) In Erwäͤgung dieser Gründe hat ihre Kommission sich ver-⸗ anlaßt gefühlt, Ihnen den ergebensten Antrag zu empfehlen: über den Antrag XXVIII. zur Tagesordnung überzugehen. Diesem Antrage gegenüber wurden im Laufe der Berathung noch folgende gestellt: 2) von Arnold: 8 „Der landwirthschaftliche Kongreß erkennt zwar an, a) daß die Grundsteuer die Besitzer der ländlichen Grund⸗ stücke in unverhältnißmäßiger Schwere zu ihrem Nach⸗ theile, den übrigen Staatsbürgern gegenüber, treffe; b) die Grundsteuer, wenn sie von Zeit zu Zeit regulirt wird, ein Hinderniß der Kultur sei; geht aber, da er der Ueberzeugung ist, daß das landwirthschaft⸗ liche Ministerium bei schließlicher Berathung des Grundsteuer⸗ Gesetzes das Interesse der Landwirthschaft wahrnehmen werde, zur Tagesordnung über.“ 3) von Simons: „In Erwägung, daß die Zeit der Thätigkeit der Versammlung allzu kurz bemessen ist, um einen Gegenstand von so umfassender Wichtigkeit mit irgend einer Aussicht auf Erfolg in Berathung zu ziehen, beschließt die Versammlung, zur Tagesordnung überzu⸗ 19-AZZe. 1 mit Zustimmung Simons', von Kleist und von Me⸗ ding ein Amendement stellen, welches Beide mit dem Antrage ver⸗ eint vertreten. Dies Amendement lautet: „Obwohl der Kongreß die Erklärung abgiebt, daß er nicht etwa sich für kompetent erachte, gegen die Einführung beschlossener Gesetze zu wirken, sich aber sehr wohl für kompetent und ver⸗ pflichtet fühle, seinen Beirath für die noch offene Art der Aus⸗ führung der Grundsteuer, Entschädigung u. s. w. dem landwirth⸗ schaftlichen Ministerium hier zu ertheilen.“ Von diesen Anträgen werden die der Kommission und Arnold's abgelehnt; dagegen der von Simons⸗von Kleist angenommen. Es wird hierauf übergegangen zur Berathung des Kommis⸗ sions⸗Berichts:

wegen Begutachtung der Abänderungs⸗Vorschläge bei Revision des Zolltarifs.

Der Präsident theilt der Versammtung mit, daß der Herr Handels⸗Minister den anwesenden Geheimen Regierungs⸗Rath Dellbrück der Berathung über diesen Gegenstand beizuwohnen beauftragt habe.

Im Laufe des durch den Referenten Franz eingeleiteten all⸗ gemeinen Theils dieses Berichts ersuchte von Kleist, in das Pro⸗ tokoll auf- und Akt davon zu nehmen:

„daß wir in einem Lande lebten, was eine beschworene Verfassung habe; steht in derselben, daß alle Bevorzugungen aufhören sol⸗ len, so folgt daraus von selbst, daß der einer so geringen Zahl von Arbeitern wie bei der Fabrication der Baumwollenge⸗ spinnste zu Gute kommende Schutz, welcher eine hohe Be⸗ steuerung aller Staatseinsassen herbeiführe, schon um deshalb nicht mehr zulässig sei.“

Die allgemeine Diskussion erschöpfte bei der Ausführlichkeit und Gründlichkeit die für die heutige Berathung gestaitete Zeit, und es wurde daher beschlossen, die Berathung des zweiten speziel⸗ len Theils des Kommissions-Berichts in der heutigen Abendsitzung fortzusetzen. 8

Der Präsident theilte schließlich der Versammlung mit, daß noch jetzt viele Eingaben und Anträge eingegangen seien, und machte den Vorschlag:

daß dieselben der Kommission für Ordnung der Berathungs⸗ Gegenstände nicht überwiesen, sondern dem Verfasser des aus⸗ führlichen Berichts über die Resultate der Versammlung zur Er⸗ wähnung und Benutzung übergeben werden.

Dieser Vorschlag wird genehmigt und somit die Sitzung um 3 Uhr geschlossen.

(g88 vböö von Schlicht.

Königliche Schauspiele. Sonntag, 2. Juni. Im Opernhause. 61ste Abonnements⸗ Vorstellung: Introduction, Arie und Duett aus dem ersten Akt der Oper: Die Vestalin, von Spontini, im Kostüm vorgetragen von den Herren Pfister und Hoffmann. Hierauf: Der Wasserträ⸗ ger, Singspiel in 3 Abth., nach dem Französischen der deux sournées, vom Dr. Schmieder. Musik von Cherubini. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Freitag, 3. Juni. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Faust, dramatisches Gedicht von Göthe, in 6 Abth. Ouvertüre, Entreakts und die sonst zur Handlung gehörige Musik ist theils von dem Fürsten Radziwill, theils vom Kapellmeister Lind⸗ paintner. Anfang 6 Uhr. .

Schauspiel⸗Preise im Opernhause, als: Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr. Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr. Ein Fremden⸗ Logen⸗Billet 2 Rthlr.

Dienstag, 4. Juni. Im Opernhause. 62ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original⸗Recitativen von Mozart, instrumentirt von J. C. Schmidt. (Frl. Johanna Wagner: Donna Anna; Frl. Trietsch, neu enga⸗ girtes Mitglied: Zerline.) Anfang halb 7 Uhr. .

Es findet folgende Einrichtung im Opernhause stattt Die Parterre⸗, Tribünen⸗ und Amphitheater⸗Billets, von Pa⸗ pier, nur für eine Vorstellung gültig, mit daran befindlichen Retour⸗