gnhe Pfendbr. 13 ½ —
Innern und nach außen, welche eine nothwendige, tief eindringende Krisis herbeiführen werde. Noch läßt sich freilich über den Ausbruch, den Ver⸗ lauf und die Resultate einer solchen Krisis nichts mit Sicherheit vermuthen und sagen; aber schon fehlen die Spmptome derselben nicht mehr, und dem Volke selbst ist der Gedanke, daß der Anstoß dazu namentlich auch mit von außen kommen werde, keinesweges mehr fremd. Er wird sicher⸗ lich kommen, wenn auch dort die Kraft des Evangeliums ihre siegende Macht mehr und mehr geltend machen wird und das große Wort der Schrift „Es werde Licht“ in die innerste Seele dieser Völkermassen seinen beglückenden Eingang finden und sie allmälig zu christlicher Bil⸗ dung und Gesittung heranziehen wird. Das ist das große Interesse, wel⸗ ches die Aufmerksamkeit der westlichen Welt auf jene ungeheuren Länder⸗ und Völkermassen richten muß, die uns bisher immer noch so fern standen und so fremd waren.
Jedermann wird das große Verdienst gern anerkennen und zu würdi⸗ gen wissen, welches sich Dr. Gützlaff als einer der ersten, eifrigsten und unverdrossensten Vermittler in diesem eben so schwierigen als großen Werke erworben hat; Jedermann kann nur wünschen, daß seine Bemühungen auch mit dem Erfolg gekrönt werden möchten, welcher ihrem erhabenen Zwecke entspreche.
Königliche Schauspiele. Dienstag, 4. Juni. Im Opernhause. 62ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original⸗Recitativen von Mozart, instrumentirt von J. C. Schmidt.
954
(Frl. Johanna Wagner: Donna Anna; Frl. Trietsch, neu enga⸗ girtes Mitglied: Zerline.) Anfang halb 7 Uhr. 8 8
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. b1““ Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater
r.
Mittwoch, 5. Juni. Im Schauspielhause. 96ste Abonnements⸗ Vorstellung: Zum erstenmale wiederholt: Der pariser Taugenichts. Lustspiel in 4 Abth., frei nach dem Französischen, vom Dr. C. Töpfer. Hierauf; Der zerbrochene Krug, Lustspiel in 1 Akt, von H. von Kleist. Anfang halb 7 Uhr.
“
Königsstädtisches Theater. Dienstag, 4. Juni. Der Hofmeister in tausend Aengsten. Lust⸗ spiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von Th. Hell. Hierauf: Der Weg durchs Fenster. Lustspiel in 1 Akt, nach Scribe, von W. Friedrich. Zum Schluß: Nummer 777. Posse in 1 Akt, von
Lebrün.
Mittwoch, 5. Juni. Ein Prophet, oder: Johannes Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren
Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und
Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten⸗ ansicht des Palastes; im dritten Akte: Exploston⸗ und Einsturz⸗ S. Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der
ewa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrn Köhn. (Herr Ferd. Richter, vom Stadttheater zu Stettin: Johannes Muckebold, als letzte Gastrolle.)
Meteolorogische Beobachtungen.
Morgens Nachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.
Abends
Nach einmaliger 10 Uhr.
Beobachtung.
1850. 2. Iuni.
I
1 Luftdrucck.. 338,21 „Par. 338,72“ Par. 338,84“ Par. quellwärme 7,70 R. Luftwärme —+ 11,3 ° R. + 18,9 R + 12,5 R. Flusswärme 16,5°9 K. Thaupunkt + 7,22 n. + 7,9 K. Dunstsättigung. 71 pCt. 51 pct. 83 pCt. Ausdünstung LI beiter. heiter. Nfederschlag 0 Rh.
W. W. Wärmewechsel + 19,2°
88 8nh Tagesmittel: 338,52“ Par. + 14,209 K. + 7,8°2 R. 68 PcCt. W.
+ 8,2 R Bodenwärme
Wolkenzug. —
Berliner Börse
vom 3. Juni.
esnmernseenn:
—.
IWechsel-Course.
Brief.
V Geld. 142 ½ — 141 ½ 141¾ 150 ½ 150 ¾ 149 ¾ 149 ½ 3 Mt. 6 24 ½ 6 24 2 Mt. 80 ⁄11 794 2 Mt. 4½ 84 ½ 2 Mt. 102 ½ — 2 Mt. — 99 ½ 8 Tage 99 ⅔ 99 ⅔ 2 Mt. 99 ½ 99 ¼ 2 Mt. 56 22 56 18 3 Wochen] 108 ½¼ 107 ½⅔
eeEe“ 250 vI.
do. 250 PFl. Hamburg .. 300 Mk. v A1XX“ 6““ 300 Mk.
1 Lst.
300 Fr.
150 PFl.
. 150 Fl. 100 Thlr.
V 100 Thlr. 1
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt.
Wien in 20 Xr. Augsburg .. Breslau-
Leipzig in Courant imn 14 Thlr. Fufs .. .
—. 100 Fli. 100 sSRb.
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inländische Fonds, Pfandbriese, Kommunal- Papiere und
Geld-Course.
Brief. Geld. Gem
[zZf.] Brief. Gem. Preuls. Freiw- Anl 5 105 ½ St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 ¾ Seech.-Präm.-Sch. — 103 ½ K. u. Nin. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 103
do. do. 3 ½ — Westpr. Pfandbr. 3 ½ 90
Grofsh. Posen do. 4 80
2t. Pomm. Pfandbr. 3 8 Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlesische do. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. — Friedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. —
do. do. 3 ½ 90
Ausländische Fonds.
— Poln. neue Pfdbr. 4 — 1ns 4o. Part. 500 Fl. 4 79 ⅔ — 90 ½ dö. do. 300 Fl. — — — 90 ½ HIamb. Feuer-K. 3½ —
— 108 ¼ do. Staats-Pr. Anl. — — do. Engl. Anleihe — 95 ½¾ Lübeck. Staats-A. 4 ½ 98 0. Poln. Schatz 0. 1 78 Holl. 2 ½ Int. 2 ½ — 0. do Cert. IL. A. 92 ½¼ 92 ½ Kurh. Pr 0. 40 th. — 32 ½ 86
8
do. v. Rthsch. Lst
2 EnSn
0. do. L. B. 200 F1 — N. Bad. do. 35 Fl.
Poln a. Pfdbr. a. C.] 4] 96 ⅓
Eisenbahn- Actien.
8. 8
Rein-Ertrag.
Stamm-Actien. V Kapital.
Tages-Cours.
1849.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Tie mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung
Prioritäts-Actien. Kapital.
Tages-Cours.
Zinsfuss.
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt
—
,—
Berl. Anh. Litt. A. B. 6,000,000 do. Hamburg 8,000,000 do. Stettin-Starg.- 4,824,000 do. Potsd.- Magd.. 4,000,000
Magd.-Halberstadt . 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000
Halle-Thüringer.. 9,000,000
Cöln -Minden. 13,000,000 do. Kachen .4500,000
Bonn. Cöln 1,051,200
1 ‧ —
Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000 Steele-Vohwinkel .. 1,300,000 Niederschl. Märkisch. 10,000,000
do. Zweigbahn 1,500,000 Oberschl. Lit. A. 2,253,100
do. Lit. B. 2,400,000 Cosel-Oderberg.... 1,200,000 Breslau-Freiburg... 1,700,000 Krakau-Oberschl.... 1,800,000 Berg.-Märk. 4, 000,000 Stargard-Posen 5,000,000 Brieg- Neisse. . . . . . .. 1,100,000 Magdeb.-Wittenb. 4,500,000
—
8ꝙ8 9nööügg’ e 11““
‿ 1 892 —21
S
103 ½ B. 101 ⅔ B 70 B. 69 D. 66 ¾ Bü. 40 . 81 ½ B.
54 ½ 3
—
82
*
“ 111e“
——
Quittungs-Bogen.
Aachen-Mastricht ..
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordh. do. 1Sl0 S
Schluss-Course von Cöln-Minden 93
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000
Beri Anhalt
do. Hamburg do. do. 3 do. Potsd-Magd... do. do. 8. do. (oJ, (SI 1b G do. Stettiner-.
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer....
Cöln-Minden
do. do.
Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm -Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn
Magdeb.-Wittenb....
Oberschlesische
Krakau-Oberschl...
Cosel-Oderberg....
Steele-Vohwinkel .. do. do. II. Ser.
Breslau-Freiburg...
Berg.-Märk. .
94 ¼ B. 100 ¼ B.
97 B.
91 ½ B. 100 "0909b9. 99 ½ B. 10L 99 G. 97 ½ G. ¾ 100 ½ bz. 102 ⅞ n. 83 ½ B.
87 ½ B.
76 B.
88½ B.
93 ½ B. 103 ¼ a 103 bz. 102 bz.
99 ¾ B
n
Wnv-
—
—
100 B. 96 i B. 82 B.
vSESnEnnnneenneeöeöennnneeeg
Ausl. Stamm-Act.
Zinsen.
Börsen-
2,050, 6,500,000 4,300,000
Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
E
von Preussischen Bank-Antheilen 94 ½ bz.
Ungeachtet der besseren auswärtigen Notirungen blieb die Stimmung in Folge verschiedener Gerüchte f
au, und die Course sind meistens wieder gewichen.
Auswärtige Börsen.
Wien, 1. Juni. Met. 5proz. 93 ½, , ½. 4proz. 2—7 4 ½proz. 81 ⅛, ½, „7. 2 ½èproz. 49 ½ — 49. Anleihe 34: 176 — 175 ½. 39: 110 — 109 ½. Nordbahn 107 ¼, 8, ¼. Gloggnitz 114 ½ — 114. 11“ Pesth 88 ½ — 88. Bank⸗Actien 1072 — 1070. 2. Gold 125 ½ Silber 117 ½ G zu haben. Wechsel⸗Course. Amsterdam 165 ½ Br. Augsburg 119 Br., 118 ¾ Gld. Frankfurt 119 Br., 118 ¾ Gld. Hamburg 175 Br. London 11.57 Br., 11.56 Gld.
9)9 1* 2 +7 1
Paris 140 Br. u. Gld. Die Börse sehr willig für Fonds und Actien; Comptanten und fremde Devisen sind neuerdings gewichen, doch blieb zu Ende zur Notiz mehr Geld als Brief.
Leipzig, 1. Juni. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 ¼ Gld. Leipz. B. A. 158 Gld. Leipzig⸗Dresd. E. A. 120 ½ Gld. Sächsisch⸗Bayerische 86 ½ Br. Schlesische 94 Br. Chemnitz⸗Riesa 25 ¼ Br., 24 ¾ Gld. Löbau⸗Zittau 25 ½ Br. Magdeburg⸗Leix⸗ zig 214 Br. Berlin⸗Anhalt. 87 ½ Br., 87 ½ Gld. Krakauer 68 Br. Fr. Wilh. Nordbahn 39 ¼ Br., 39 Gld. Altona⸗Kiel 94 ¼ Br. Deß. B. A. A. 144 ½ Br., do. B. 118 Br. Preuß. B. A. 95 ½ Br., 95 ¼ Gld.
„Frankfurt a. M., 1. Juni. In Folge der steigenden Notirung von Wien stellten sich heute hier die Course der Oesterr. Fonds etwas höher als gestern. Zproz. Span. blieben auf die weichenden Course von Madrid mehr angeboten und niedriger. Alle übrigen Fonds und Actien ohne Bewegung. Das Geschäft an heutiger Börse war im Ganzen höchst unbedeutend.
B Oesterr. 5proz. Metall. 77 ½ Br., 77 ½ Gld. Bank⸗Actien 1069 Pr. 58 Gld. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 52 ½ e. 8 ⁸ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 Br., 31 ⅛ Gld. 8n . 5 proz. Obligationen 84 ½ Br., 84 ½ Gld. Partial⸗Loose a
36 Fr. bei Gebr. Bethmann 32 Br., 31 ¾ Glv. Darmstadt Par⸗ 28 zose 260 Fl. 73 ½ Br., 738 Gid., do. 3 25 Fl. 29 Br. 96 Gld., Eee 8 proz. Oblig. bei Rothschild 95; ¾ Br., z. do. do. Br., 81 ¾ Gld. Spanien 3 proz. in⸗
länd. 31 ½ Br., 31 8% Gld 30 171 . oln. 300 Fl.⸗ seeo. n2seg a 500) n1gn Br., 1“ 4b. öä. fen⸗Berbach 80 Br., 79 ¾ Gld. Köln⸗Minden 94 Br 9349 Gl Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 Br., 40 ⅞ Gid. „ L 8
Hamburg, 1. Juni. 3 ⁄proz. p. C. 87 Br., 87 ½ Gld.
85* 8
St. Präm. Obl. 92 Br. E. R. 104 ½ Br. Stiegl. 85½ Gld. Dänische 70¼ Br., 70 Gld. Ardoins 11 ½ Br., 11 ½ Gld. Zproz. 30 ½ Br., 30 Gld. Amerik. 6proz. V. St. 108 ½ Br., 108 ¾ Gld. Hamburg⸗Berlin 78 ¾ Br., 78 ½ Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 54 ¾ Br., 54 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 ½ Br., 93 Gld. Köln⸗Minden 93 Br., 92 ½⅔ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 39 Br. Mecklenburg 34 Br. und Gld.
Weder in Fonds, noch in Eisenbahn⸗Actien war besonderer Umsatz; nur Mecklenburg. Eisenbahn⸗Actien waren begehrt.
Paris, 31. Mai. bahn 442.50, 445. Nach der Börse.
3proz. 57.50. 5proz. 92
5proz. 92. 90. Wechsel⸗Course. Amsterd. 211. Hamb. 185 . Berlin 365. London 25. 40 Frankf. 210 ½. Petersb. 397 ½. Gold al marco 17 a 18. Dukat. 11. 70 a 75. Fonds bedeutend gestiegen; die Rente erreichte sogar den Preis von 93 Fr.; besonders gingen Eisenbahn⸗Actien höher.
London, 31. Mai. 3proz. Cons. p. C. u. a. Z. 96 ½. 3 ½proz. 97 ½. Ard. 17 ½. 3 proz. 37 ½. Int. 56 ½. Russ. 4 proz. 95 ¾. Mex. 30 ½. Peru 76.
Cons. eröffneten 96 ½, ½ p. C. u. a. Z. und schlossen p. C. 96 x½, ¼, a. Z. 96 ½, z.
Eisenbahnen fest und behaupteten sich auf ihren Preisen.
2 Uhr. Cons. p. C. u. a. Z. 96 ½, 96 ¾.
Amsterdam, 31. Mai. Holl., anfangs steigend, gingen später durch einige kleine Verkäufe wieder etwas niedriger. — In Span. war keine meldenswerthe Veränderung. Oest., besonders 5proz. zu niedrigeren Preisen sehr lebhaft gefragt. Peru fest.
Holl. Int. 56 ½, ½, . Zproz. neue 66, ½, 65 %. Span. Ard. 12 ⁄%. Gr. Piecen 13 ½, . 3proz. do. 37 ⅛, ½. Russen alte 104 ½, 105. Stiegl. 85 ½. Oest. Met. 5proz. 75 ¼x, 76. 2 ⁄proz. 40 ¾, 2½. Mex. 29 ½, z. Peru 77 ¼, ½, 27. .
5 Berliner Getraidebericht vom 3. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50— 54 Rthlr.
Roggen loco 28 — 29 ½⅔ Rthlr. »„ pr. Juni 28 a 278 Rthlr. verk, 272Br.,
„ Juni /Juli „ Zuli /Aug. 28 ½ Rthlr. Br. n. G. „ Sept. /Oktbr. 30 Rthlr. bez. u. Br., 29 ¾ G. Gerste, große locv 20 — 22 Rthlr. „ kleine 18—419 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 ½ — 18 Rthlr. Erbsen 28 —32 Rthlr. — Rüböl loco 10 ½ Rthlr. nominell. pr. Juni 10 ¾2 2 Rthlr. bez., 10 ½ Br., 512 G Juni./ Juli 10 ½ Rthlr. Br., 10 ⅛ G. Nai hng. 10½ Rthtt. Br., 10½ G. Sept./Okt. 10 ¾2 a * Rthlr. bez., 10 % Br „ Okt. /Nov. 10 ⁄% Rthlr. Br., 10 ½ G. Leinöl loco 11 Rthlr. Br. „ pr. Juni / Juli 10 ⅝ Rthlr. Br., 10 ¾ G. Mohnöl 13 ½ a 13 Rthlr. Palmöl 12 3 11 ½ Rthlr. Hanföl 13 Rthlr. Südsee⸗Thran 11 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 ½ a 14 ½ Rthlr. verk. dir Juni 14 Rthlr. Br., 14 bez. u. G. Fuli Aug. 14 7% Rthlr. Br., 14 ½ bez. u. G. Aug./ Sept. 14 ⅞ Rthlr. Br., 14 ¾ G. Sept. /Dlt. 16 ½ Rtylr. Br., 15 G Wetter bewölkt. Geschäftsverkehr still. Weizen geschäftslos und ohne Roggen etwas matter. Rüböl fester. Spiritus unverändert. “
Preisänderung.
1
Telegraphische Notizen. Paris, 1. Juni. 3proz. 57. 90. Amsterdam, 1. Juni. Int. 56 ½. Span. 32 7¼. Met. 5proz. 28 2 proz. 40 ¾. 5proz. Neue 81. 4proz. Hope 86 ½. 4proz. Stiegl. 86. 4 ⁄proz. neue Russ. 95.
ee..“
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
1“ 8 8
No 151.
1P111116A6A*“]
1“ 1 Dienstag d. 4. Juni
1 Ianhg11 1 Deutschland. Sachsen. Dresden. Ueber die Auflösung der Kammern. — Adreß⸗ Entwurf des deutschen Ausschusses in der Bundes⸗Angelegenheit. Hannover. Hannover. Zweite Kammer: Budget des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten.
Ausland.
Großbritanien und Irland. London. Vermischtes.
Türkei. Konstantinopel. Türkisch⸗persische Gränzstreitigkeiten. — Befinden des Großwesirs. — Vermischtes.
Wissenschaft und Kunst.
Königliches Opernhaus. (Scenen aus der Oper; die Vestalin.) — Mu⸗ sikalisches. — Kunst⸗Ausstellung in der Königlichen Akademie der Künste.
Richtamtlicher Theil Dentschland.
Sachsen. Dresden, 2. Juni. Ueber die Auflösung der Kammern wird in der Deutschen Allgem. Ztg. geschrieben: „Die Erklärung des Staatsministers von Beust in dem deutschen Ausschusse und die darauf folgende Beanstandung der Anleihe hat⸗ ten die Lage der Dinge auf einen Punkt gebracht, wo der Bruch unvermeidlich erfolgen mußte. Vorgestern Vormittag ist Minister⸗ Rath abgehalten worden, bei welchem der König selbst zugegen ge⸗ wesen sein soll. Auch waren schon vorgestern Abend Gerüchte von der beschlossenen Auflösung verbreitet. Die erste Kammer hatte für die gestrige Sitzung die Berathung des Aufruhrgesetzes auf die Tagesordnung gebracht, für die zweite Kammer war vorgestern die nächste Sitzung erst auf den 3. Juni anberaumt worden. Allein in Folge einer Mittheilung des Mini⸗ steriums war plötzlich auch für diese Kammer für den gestrigen Morgen eine Sitzung anberaumt worden. Ein zahlreiches Publikum hatte sich in beiden Kammern auf den Galerieen eingefunden. In beiden erfolgte der Auflösungsakt ebenfalls von dem Staats⸗Mini⸗ ster Dr. Zschinsky unter denselben Formalitäten nach dem Vortrage der Registrande. Das übliche Lebehoch auf den König unterblieb in beiden Kammern, so wie jede andere Demonstration sowohl von Seiten der Kammer wie des Publikums. Man entfernte sich ruhig aus dem Landhause, wo mehrere Polizeidiener in Civilklei⸗ dern bemerkt worden sein sollen. Die gegenwärtige Kam⸗ mer⸗Auflösung dürfte ein fast noch folgenreicheres Ereig⸗ niß sein, als selbst die vorjährige Kammer⸗Auflösung. Es wäre nicht unmöglich, daß die nächsten Kammern auf Grund des Wahlgesetzes von 1831 einberufen würden. Daß unter obwaltenden Umständen eine Menge beunruhigender Gerüchte über durchgreifende Reactions⸗Maßregeln im Publikum kursiren, ist nvatürlich. Eine Störung der Ruhe und Ordnung ist weder hier, noch irgendwo anders zu fürchten, und sollte es dennoch der Fall sein, so sind sicherlich zur Aufrechterhaltung derselben die umfassendsten Maßregeln getrof⸗ fen. Gestern Morgen war selbst das Gerücht verbreitet, daß über Leipzig der Belagerungszustand verhängt worden sei.“ Die D. Allg. Ztg. selbst bemerkt hierzu: „Wir haben keinen Belagerungszu⸗ stand, und es dürfte wohl auch sehr schwer sein, einen vernünf⸗ tigen Grund für die Verfügung dieser Maßregel auszufinden.“ Das ministerielle Dresdener Journal sagt: „Was das Mini⸗ sterium bestimmt hat, der Wirksamkeit der versammelt gewesenen Kammern ein Ziel zu setzen, ist, wie wir nicht bezweifeln können, ie vollständige Ueberzzugung, daß sich ein Ende der von den Kam⸗ mern beliebten Verschleppung der Berathung und Beschlußfassung über die dringendsten Finanz⸗Vorlagen gar nicht mehr absehen Jasse. Der zufällige Umstand, daß eine von dem Minister des AUuswärtigen in einer Sitzung des außerordentlichen Ausschusses — zweiten Kammer für die deutsche Frage bezüglich des Fort⸗ standes der Bundes⸗Verträge abgegebene Erklärung diesem Aus⸗ isse Veranlassung gegeben hat, einen dringlichen Bericht an die Hammern zu erstatten, welcher in einer der nächsten Sitzun⸗ n zur Berathung kommen sollte, wird muthmaßlich benutt wer⸗
n, um den Glauben zu verbreiten, das Ministerium habe dieser eskussion ausweichen wollen, um an der, wie man behauptet, von nangestrebten Wiederherstellung des alten Bundestags ungest ort mit⸗ cken zu können. Das sächsische Ministerium richtet seine Bestrebungen inesweges dahin, daß der alte Bundestag wiederhergestellt werde, viel⸗ kehr wünscht dasselbe, daß im Wege der frankfurter Plenar⸗ Versopeh. ung eine Revision der Bundes⸗Verfassung zustandekomme, wobei es seinerseits an der münchener Uebereinkunft festhält. In dieser Weise hat sich auch der Minister des Auswärtigen, wie wir ver⸗ sichern zu können glauben, in jener Ausschußsitzung vernehmen lassen. Daß aber derselbe, wie bereits in anderen Blättern erwähnt vorden, Bedenken getragen hat, bei der prinzipiellen Anerkennung der Möglichkeit eines Wiederzusammentritts der Bundes⸗Versamm⸗ ung in Beziehung auf §. 89 der Verfassungs⸗Urkunde eine den Wünschen des Ausschusses entsprechende Erklärung abzugeben, vwird schon die einfache Erwägung rechtfertigen, daß es nicht dem Ministerium und noch weniger einem einzelnen Mit⸗ gliede desselben zustehen kann, die Aufhebung oder Modi⸗ sication eines Artikels der Verfassungs⸗Urkunde auszusprechen. Das Neue Dresdener Journal theilt die vom deutschen Aus⸗ schusse in der Bundestags⸗Angelegenheit entworfene Adresse an den König mit, von der man, der D. A. 3. zufolge, glaubt, daß sie wohl mit die Veranlassung zur Kammer⸗Auflösung gewesen sei. Sie hat den Abgeordneten Professor Biedermann zum Verfasser d lautet folgendermaßen: 1 bb LE“ Ew. Königlichen Maiestät nahen in jefer Bekümmerniß die beiden Kammern der Volksvertretung. Ew. Majestät Regierung hat durch den Staats⸗Minister der auswärti⸗ gen Angelegenheiten dem für Berathung der deutschen Verfassungs⸗ Angelegenheit niedergesetzten Ausschusse der zweiten Kammer, dessen Anfrage wegen der Stellung Sachsens zu der Regierung Oesterreichs nach Frankfurt berufenen Versammlung, Folgendes als ihre Auffassung von dieser Ver⸗ sammlung erklären lassen; „Die Plenarversammlung zu Frankfurt sei berufen und berechtigt, ein neucs Bundesorgan einzusetzen und eine Revision der Bundesverfassung vorzunehmen. Falls jedoch diese Berathung resultatlos bleiben soöllte, könne allerdings der Bundes⸗ vertrag in seiner ganzen Ausdehnung wieder ins Leben treten. Man halte es aus politischen Gründen für bedenklich, diese Eventualität aufzugeben und es auszusprechen, daß sie staatsrechtlich unzulässig sei. Ob zu den Beschlüssen dieses dann wieder erstehenden Bun⸗ destages die Zustimmung der Stände nothwendig sei, darüber eine bestimmte Erklärung abzugeben, falle bedenklich.“ Diese Erklärung hat die gerechtesten Besorgnisse in den Herzen der Volksvertreter
Fürsorge
Zeilage zum preußisch en Staa s-Anzeiger.
erweckt; sie wird nicht verfehlen, auch in den weitesten Kreisen des Volks den Fns icen — hervorzurufen. Die Wiederherstellung des Bundestages — das wäre die Wiederherstellung jenes traurigen Zustan⸗ des politischer Rechtlosigkeit und Unterdrückung, der über 30 Jahre lang auf der deutschen Nation gelastet und sie endlich zu dem verzweiflungsvol⸗ len Ausbruche getrieben hat, unter dessen Folgen noch jetzt unser Va⸗ terland leidet. Die Volksvertretung muß, im Interesse der Mo⸗ narchie nicht minder als der gesetzlichen Freiheit, dringend wünschen, daß nicht zum zweitenmal das Vertrauen der Völker Deutschlands zu ihren Fürsten auf die harte Probe gestellt, daß nicht denen Recht gegeben werde, welche an der Begründung gesicherter Ver⸗ fassungszustände in Deutschland unter der Form der Monarchie verzweifeln. Der Versuch einer Rückkehr zum alen Bundestage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und müßte daher das Rechts⸗ gefühl des Volkes auf das tiefste verletzen. Durch den Beschluß der National⸗Versammlung vom 28. Juni 1848, welcher in Sachsen als Reichsgesetz verkündigt worden ist, ward die Auflösung des Bundes⸗ tags verfügt; durch den Beschluß des Bundestags selbst vom 12. Juli 1848, zu welchem auch der sächsische Bundestags⸗Gesandte im Namen seiner Regierung die Zustimmung erklärte, erfolgte diese Auflösung thatsächlich unter einer vollkommen rechtskräftigen, von Keinem der Betheiligten angefochtenen Form. Die Central⸗Gewalt, in deren Hände der Bundestag seine Besugnisse niederlegte, war nach der gesetzlichen Grundlage ihrer Entstehung, ihrer Wirksam⸗ keit, dem Gesetze vom 28. Juni 1848, eine von jenem rein absolu⸗ ten Fürstentage völlig verschiedene constitutionelle Gewalt; sie konnte schon darum als eine rechtliche Fortsetzung des alten Bundestags nimmer⸗ mehr gelten. Auch ist die Anerkennung der Central⸗Gewalt in Sachsen nur nach vorgängigem Einvernehmen mit der Volksvertretung erfolgt, und zur Verkündigung der von der Centralgewalt erlassenen Ge⸗ setze ward ausdrücklich die Ermächtigung der Kammern eingeholt. Hiermit hat die Regierung Sachsens thatsächlich anerkannt, daß es §. 89 der sächsischen Verfassungs⸗Urkunde, wonach Beschlüsse des Bundestage durch ihre bloße Verkündigung seitens des Königs, ohne ständische Zustimmung, Gesetzeskraft erlangten, mit dem Bun⸗ destage selbst als erloschen betrachte. Welcherlei Behörde daher auch immer gegenwärtig als Centralorgan für Deutschland aufge⸗ richtet werden möchte, sie würde ihre Befugnisse weder durch recht⸗ liche Fortpflanzung noch durch Uebertragung von dem alten Bun⸗ destage herzuleiten vermögen; es wäre eine neue staatsrechtliche Schöpfung, auf welche keinesweges die Befugnisse jener frü⸗ heren, rechtlich aufgehobenen ohne Weiteres übergehen könn⸗ ten. Zur Unterwerfung unter die Anordnungen einer sol⸗ chen Behörde würde von der sächsischen Regierung lediglich aus den alten Bundesverträgen weder die Verpflichtung, noch auch, ge⸗ genüber ihrer Volksvertretung, die Berechtigung gefolgert werden können. Denn jene Verträge, welchen damals, als den älteren, die Verfassung Sachsens, als das später Entstandene, sich anbequemen mußte, sind, so weit sie die Wirksamkeit des Bundestages betrafen, mit der rechtskräftigen Aufhebung dieses letzteren gleichfalls erloschen, und jeder neue Vertrag, der in diesem Betracht an die Stelle des erloschenen treten soll, bedarf, um für Sachsen verbind⸗ lich zu sein, wie alle Akte der Regierung, welche ver⸗ fassungsmäßige Rechte des Volkes und der Volksvertre⸗ tung berühren, der gesetzlichen Zustimmung dieser letzteren. Die Erklärung, welche im Namen der Staatsregierung der Staats⸗ minister der auswärtigen Angelegenheiten abgegeben hat, läßt uns leider erkennen, daß Ew. Majestät verantwortliche Rathgeber diesen allein verfassungsmäßigen Standpunkt in der deutschen Verfassungs⸗ Angelegenheit nicht überall streng festhalten, und die Befürchtung drängt sich uns auf, die Regierung Sachsens könne bei den Ver⸗ handlungen in Frankfurt Verbindlichkeiten eingehen, die, einmal eingegangen, dieselbe in die traurige Alternative versetzen würden, entweder zur Ausführung von Maßregeln, welche dort beschlossen würden, vielleicht gegen ihren eigenen Willen, mit Hintansetzung des ständischen Zustimmungsrechts und der verfassungsmäßigen Verant⸗ wortlichkeit der Minister, genöthigt zu sein, oder vertragsmäßig über⸗ nommenen Verpflichtungen untreu zu werden. An Ew. Königl. Majestät richten daher die beiden Kammern der Volksvertretung die eben so dringende als vertrauensvolle Bitte: Ew. Majestät wolle den nach Frankfurt entsendeten Bevollmächtigten schleunigst dahin instruiren lassen: 1) daß derselbe jede Zustimmung der sächsischen Regierung zu solchen Akten versage, aus welchen unmittelbar oder mittelbar die rechtliche Möglichkeit einer Wiederherstellung des alten Bundes⸗ tags und seiner Befugnisse gefolgert werden könnte; 2) daß er, falls dergleichen Akte dennoch, ohne Zustimmung Sachsens, durch die Mehrheit der übrigen vereinten Regierungen beschlossen werden soll⸗ ten, im Namen der diesseitigen Regierung dagegen Verwahrung einlege, auch sodann jeder ferneren Theilnahme an den Verhandlungen sich ent⸗ halte; 3) daß er auch zur Aufstellung irgend einer neuen Verfassung oder Aufrichtung irgend einer neuen Centralgewalt für Deutschland nicht anders, als unter ausdrücklichem Vorbehalt der Genehmigung der sächsischen Volksvertretung die Zustimmung der Regierung erkläre. Allerdurchlauchtigster! Mit sehnsuchtsvoller Erwartung sieht die Volksvertretung einer beruhigenden Zusicherung aus Ew. Majestät Munde in dieser so wichtigen Angelegenheit entgegen. Diese Be⸗ ruhigung erscheint um so dringender in einem Augenblicke, wo von der Volksvertretung, die Bewilligung bedeutender Geldmittel für Zwecke der Staats⸗Verwaltung verlangt wird. Die Verpflichtung, welche die Verfassungs⸗Urkunde den Abgeordneten des Volks auferlegt, für Aufbringung des ordentlichen und außerordentlichen Staatsbe⸗ darfs zu sorgen, kann mit völlig ruhiger und gewissenhafter Ueber⸗ zeugung nur dann erfüllt werden, wenn die derselben gegenüberste⸗ hende und von ihr unzertrennliche Berechtigung der Volksvertre⸗ tung, die Verwendung der bewilligten Gelder genau zu überwachen
und überhaupt auf die Verwaltung und Gesetzgebung
Einfluß zu üben, der dem Volke sichere Gewähr giebt für eine sei⸗ nen wahren Bedürfnissen entsprechende Gebahrung mit den Kräften und Mitteln des Landes, nicht durch eine gänzlich außerhalb der Verfassung stehende Macht, dergleichen der wiederhergestellte Bun⸗ destag sein würde, bedroht erscheint. Allerdurchlauchtigster! Seit⸗ her schon hat sich die Volksvertretung in ihrem Gewissen gedrun⸗ gen gefühlt, in wichtigen Fragen der inneren Politik und Gesetz⸗ gebung dem von den gegenwärtigen Räthen der Krone befolgten Regierungs⸗Systeme zu widersprechen, trotz des ernsten, wiederholt bethätigten Willens, in bedenklicher Zeit der Regierung die Unter⸗ stützung nicht zu versagen, welche das Wohl des Landes erheischt. Jetzt ist sie es Ew. Majestät, ist sie es dem Lande und sich selbst schul⸗ dig, frei und offen zu bekennen, daß sie zu ihrem tiefen Leid be⸗ fürchten muß, dem festen Verharren des Ministeriums auf dem be⸗ zeichneten Standpunkte in der deutschen Frage gegenüber an der Gränze zu stehen, über welche hinaus ein aufrichtiges und segens⸗ reiches Zusammenwirken der gesetzgebenden Gewalten nicht mehr möglich erscheint. Sie vertraut aber, daß es der Weisheit und Ew. Majestät gelingen werde, dieses Unheil abzuwenden.
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In tiefster Ehrerbietung verharren Ew. Königliche Maj ;t 8 1 ergebenste Kammern der Volksvertretung. en 2 ⸗
Hannover. Hannover, 30. Mai. Zweite K 1 Man wendet sich zur vertsesana der ersten EE1131 gabe⸗Budgets, und kömmt für heute „Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten“ zur Verhandlung. Es fallen unter diese Position folgende Hauptrubriken: 1) Behufs der Landes⸗ Universität (deren Unterhaltung zunächst dem, der unmittelbaren ständischen Einwirkung nicht unterliegenden, allgemeinen Kloster⸗ fonds obliegt) ein Zuschuß von 37,698 Rthlr., 2) Besoldungen der geistlichen Oberbehörden a) evangelischer Konfession 21,814 Rthlr., b) katholischer Konfession 17,820 Rthlr. 3) Büreau⸗ und Kommis⸗ sions⸗Kosten der geistlichen Oberbehörden, plus-minus 4450 Rthlr., 4) für Schulen (und höhere Schulanstalten und Volksschulen 103,900 Rthlr., 5) Beihülfen zu Kirchen⸗ und Schulbauten 5150 Rthlr.; im Ganzen 190,834 Rthlr. Von dem Finanz⸗Ausschusse sind zu die⸗ ser Position, und zwar speziell ad 4 c. 1 „behufs der Volksschulen 37,526 Rthlr.“ folgende beide Anträge gestellt worden: 10) ad 4 c. 1. Stände beantragen, daß Königliche Regierung die schließ⸗ liche Regelung des Schulwesens auf alle Weise fördern möge; sie können sich mit Verwendung der Bewilligung zu außerordentlichen Unter⸗ sicserse, welche 1847 von den Ständen temporair genehmigt sind, nur noch bis zum Ablaufe des künftigen Rechnungsjahres einverstanden erklären und sehen dieser Angelegenheit, Regierung entgegen. dische Schreiben vom 1848 von den Ständen beschlossene weitere Ermäßigung des Schul⸗ geldes im Osnabrückschen auf 12 gGr. beantragen Stände, daß den Gemeinden aus dieser Bewilligung eine Beihülfe zur Deckung des Ausfalls am Schulgelde bis auf 1 Rthlr. gewährt werde, auch ir 8 den Fällen, wo die Einnahme des Lehrers 80 Rthlr. übersteigt. Die einzelnen Ansätze, solwie die Ausschuß⸗Anträge, werden von Buddenberg als Berichterstatter der Ausschüsse, ausführlich näher erläutert. A Nr. 1 wird auf Oppermann's Antrag beschlossen, die Regierun um demnächstige Vorlage eines Spezial⸗Etats über die Kosten Landes⸗Universität zu ersuchen, und außerdem ein Antrag Ellis⸗ sen's angenommen, wodurch die Regierung autorisirt wird, auf Anschaffung von Büchern für die Universitäts⸗Bibliothek außer der bisher dafür angesetzten Summe von 5200 Rthlr. noch 3000 Rthlr. aus Landesmitteln zu verwenden, falls der allgemeine Klosterfonds zu einer Erhöhung des Etats bis zu dieser Summe nicht ausreichen sollte. Auf Thiermann's Antrag wird die Beschlußnahme über die einzelnen Ansätze „behufs der Pa⸗ rochsalschulen und zur Verbesserung des Volksschulwesens“, so wie über den zweiten Kommissions⸗Antrag. bis zur Berichtserstat⸗ tung der Kirchen⸗ und Schul⸗Kommission über die desfallsigen spe⸗ ziellen Regierungs⸗Vorlagen ausgesetzt, wegen aller übrigen Posi⸗ tionen aber die Bewilligung ausgesprochen, auch der erste Kommis⸗
weiteren Mittheilungen über die Lage eventuell den Anträgen der Königlichen 11) Unter Bezugnahme auf das stän⸗
17. April 1846 und mit Rücksicht auf die 8
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sions⸗Antrag angenommen. Regierungs⸗Kommissarius Bruel ver⸗ wahrt die Regierung gegen den in dem ersten Ausschuß⸗Antrage etwa zu findenden Vorwurf. Die auf viele Weiterungen der bethei⸗ ligten Gemeinde stoßende und eine Menge Vorarbeiten erfordernde Regelung des Volksschulwesens sei in dem zweijaͤhrigen Zeitraume bereits sehr weit fortgeschritten. Zwei Drittheile aller Stellen seien bereits in beschlossenem Maße verbessert worden, und dürfe eine völlige Erledigung der Arbeiten bis zur Feststellung des nächstjäh⸗ rigen Budgets allerdings erwartet werden. Der zweite Kommis⸗ sions⸗Antrag veranlaßt eine längere Diskussion, welche jedoch zu keinem Resultate führt, da die Beschlußnahme einstweilen ausgesetzt bleibt
MUusland.
Großbritanien und Irland. London, 30. Mai.
In der letzten Zeit sind wieder einige Geistliche der englischen Kirche zur römisch⸗katholischen übergetreten. Einer der namhaftesten basFaten in London soll sich jetzt ebenfalls zum Uebertritt entschlos⸗ en haben. Capitain John Roß, der Veteran der arktischen Seefahrer, hat dieser Tage seine Polarreise zur Aufsuchung Franklin's ange⸗ treten, wie schon vor einigen Wochen Capitain Austin mit den von der Regierung ausgerüsteten Schiffen und noch früher eine kleinere Expedition unter Capitain Penny.
In der vorigen Woche machte ein Aeronaut, Namens Bell, von hier aus eine Probefahrt in einem nach neuen Prinzipien ge⸗ bauten Ballon, der angeblich in Bezug auf Leitung und Steuerung nichts mehr zu wünschen übrig lassen soll.
Mit der Industrie⸗Ausstellung 1851 wird die englische Acker⸗ baugesellschaft auch eine große Thierschau in Hydepark nebst Aus⸗ stellung neuer Ackerbaugeräthschaften verbinden.
Die Bombay⸗Times berichtet von einem Hagelsturm in der Nähe von Sattarah, mit Hagelstücken, so groß und größer als Ko⸗
Am 27sten d. wurde hier ein Theil der Bibliothek Guizot's versteigert, meist nur Lurus⸗ und kostbare Kupferwerke. Guizot soll gegenwärtig an einer Geschichte Rußlands arbeiten.
Ueber die Entschädigungsforderungen Lord Palmerston’'s an Neapel sagt die United Service Gazette: „Schon vor etwa einem Jahre machte der englische Gesandte, Sir W. Temple, bei dem Könige Vorstellungen wegen einer Entschädigung britischer Unterthanen für Verluste, die sie während der revolutionairen Wirren in Syrakus, Palermo ꝛzc. erlitten hatten. Als Kö⸗ nig Ferdinand dagegen taub blieb, beauftragte Lord Palmer⸗ ston den Gesandten und den Ober⸗Befehlshaber des britischen Geschwaders, die Zahlung bestimmt zu fordern und nöthigenfalls mit den Kanonen der britischen Flotte zu erzwingen. Hierauf er⸗ klärte sich der König bereit, alles Verlangte zu gewähren; er sah ein, daß mit Sir W. Parker nicht zu spaßen sei. Kurze Zeit darauf ging die britische Flotte nach den Dardanellen ab. König Ferdinand hielt aber sein Versprechen nicht; er verschob die Sache von einem Tage zum anderen, und da inzwischen die Entschädi⸗ gungs⸗Forderungen britischer Kaufleute in den neapolitanischen und sicilianischen Häfen in Folge der Plünderung Catania's ꝛc. gestie⸗ gen sind, so hält es Lord Pelmerston an der Zeit, den König an seine Versprechungen zu erinnern, nöthigenfalls wieder durch Sir W. Parker.“ Nach einem französischen Blatt beläuft sich die Ent⸗ schädigungs⸗Summe auf 300,000 Pfd. St. König Ferdinand soll sich erboten haben, die Hälfte baar zu zahlen, die andere Hälfte in Staatsschuld zu konvertiren, der britische Agent hätte jedoch den Vorschlag nur unter der Bedingung angenommen, daß die Schuld
von den constitutionellen Kammern des Königreichs sanctioirt würde.